Fragenkatalog: Angedachter Ausbau der Notunterkunft am Paschenberg zur Zentralen Unterbringungseinrichtung

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Fragenkatalog: Angedachter Ausbau der Notunterkunft am Paschenberg zur Zentralen Unterbringungseinrichtung Presse

01.03.2016

Was ist eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) In einer ZUE, einer sogenannten Regelunterkunft, werden Asylsuchende nach dem Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und von dort einer Kommune zugewiesen. Der Aufenthalt liegt aktuell bei sechs bis acht Wochen, soll aber in Zukunft auf zwei bis drei Wochen reduziert werden. Der Betrieb wird einem Betreuungsverband, wie z. B. jetzt dem DRK, übertragen. Für die entstehenden Kosten kommt das Land NRW auf. Im Gegensatz zu einer Notunterkunft gibt es in einer ZUE ein Betreuungsangebot, von Sprachkursen bis hin zu Freizeitangeboten.

Was ist eine Notunterkunft (NU)? Sind alle Plätze in den Regelunterkünften belegt, dienen eingerichtete Notunterkünfte dazu, den Flüchtlingen Obdach zu bieten. Eine NU ist eine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge. Die Unterkunft ist nicht für eine dauerhafte Belegung ausgerichtet, orientiert sich aber an den Qualitätsanforderungen von Regelunterkünften. Das heißt für den Standort der ehemaligen Realschule, dass die NU in einem noch zu errichtenden Gebäude (schlüsselfertige Modulbauweise) eingerichtet wird. Die Unterbringung in einer Zeltstadt wird hingegen nicht stattfinden. Wie lange würde die ZUE bestehen? Der Vertrag mit der Stadt liefe erstmal für fünf Jahre und würde dann ggf. auf zehn Jahre verlängert. Die Mindestlaufzeit für eine ZUE beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Wie lange dauert die Bauzeit? Die Bauzeit wird vsl. von Herbst 2016 bis Ende 2017 dauern. Während der Bauzeit dürfen dort keine oder nur sehr wenige Flüchtlinge untergebracht sein (Baustellenverordnung). Wann entscheidet sich, ob die ZUE eingerichtet wird? Der Bauplan-Entwurf liegt der Stadtverwaltung seit wenigen Tagen vor und der Rat stimmt am 2. März darüber ab. Dann würde die Planung konkretisiert und der Bauantrag eingereicht werden. Kommen Kosten auf die Stadt zu? Nein, im Gegenteil. Die in der ZUE untergebrachten Flüchtlinge (unabhängig von der tatsächlichen Belegung) werden der städtischen Aufnahmequote mit einem Schlüssel von 1,3 angerechnet. Dies würde bedeuten, dass sich eine Verminderung der Anzahl der durch die Stadt aufzunehmenden Flüchtlinge ergibt. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Kommt die ZUE nicht, rechnet die Stadt in den nächsten Monaten mit

einer weiteren Zuweisung von bis zu 750 Flüchtlingen. Für die Kosten kommt in diesem Fall die Kommune auf. Wie wird gebaut? Gebaut wird in schlüsselfertiger Modulbauweise. Es entstehen Anbauten auf der Innenseite des Gebäudes der ehem. Städtischen Realschule (zum Hof hin). Sie integrieren sich in das vorhandene Gebäude. Von der Straße aus sind die Anbauten nicht sichtbar. Auch die Notunterkunft unterscheidet sich optisch nicht von den ZUE-Anbauten. Der Haupteingang liegt weiterhin im Innenhof, es gibt ebenfalls weiterhin einen gesicherten Zugang mit Einlasskontrolle. Welche Räume entstehen für die Flüchtlinge? Aufenthaltsräume für Jugendliche und Kinderbetreuung Sozialräume Familienräume Küche und Speisesaal Abgetrennte Räume für mehr Privatsphäre Sanitäranlagen Abgetrennte Bereiche für Kranke, Schwangere, stillende Mütter Wie lange bleiben die Flüchtlinge in der ZUE? Der Aufenthalt liegt aktuell bei sechs bis acht Wochen, da die Asylanträge nicht so schnell bearbeitet werden können, soll aber in Zukunft auf zwei bis drei Wochen reduziert werden. Es erfolgt aber kein gesamter „Wechsel“ der Bewohner, sondern ein sukzessiver Umzug von jeweils 20 bis 30 Personen. Wie sorgt man für die Sicherheit? Anders als bei einer Notunterkunft sind in einer ZUE ausschließlich

Personen untergebracht, die bereits registriert sind, ihre Fingerabdrücke abgegeben haben, gesundheitlich überprüft wurden, ihren Asylantrag bereits gestellt haben und auf die Zuweisung zu einer Kommune warten. Wie ist die jetzige Situation rund um die Notunterkunft aus Sicht der Polizei? In den letzten sechs Monaten gab es in der Notunterkunft in Herten 33 Polizeieinsätze. Im Vergleich zu ähnlichen Wohnstrukturen sei das ein ganz normaler Durchschnittswert. Dabei handelte es sich nicht um „gravierende“ Vorfälle, sondern um Streitigkeiten, Diebstähle untereinander, einfache Körperverletzungen oder Ruhestörung.Es gab keine signifikante Steigung der Kriminalität im Umfeld der Einrichtung Was wird unternommen falls Unruhen oder mehr Straftaten entstehen? Die zuständige Polizeibehörde prüft in kurzen Abständen die Entwicklung der Situation vor Ort, um unmittelbar darauf reagieren zu können. Es wird schnellstmöglich gehandelt, falls sich die Sicherheitslage ändert - egal, ob Flüchtlinge Unruhe stiften oder Außenstehende. Anwohnerinnen und Anwohner sollten bei negativen Erfahrungen unbedingt den Austausch mit Betreuerinnen und Betreuern und der Polizei suchen. Nur so kann man auf Probleme eingehen. Wie will man Müll im Umfeld der Unterkunft vermeiden und mit Jugendlichen umgehen die Alkohol konsumieren? Die Betreuer müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern intensiv und immer wieder die Regeln klar machen und gemeinsam mit ihnen den Müll einsammeln. Das ist auch erklärtes Ziel des DRKs, das die Betreuung aktuell organisiert. Die Flüchtlinge werden aktiv auf deutsche „Spielregeln“ und deren Einhaltung aufmerksam hingewiesen. Personen aus der Nachbarschaft sollen in der Einrichtung vorbei

kommen und die Probleme offen ansprechen. Nur so erfahren alle davon und man kann eine Lösung finden. Wie viele Flüchtlinge werden Herten während der Bauzeit zugewiesen? Die Bezirksregierung Arnsberg (und nicht Münster, die die restliche Abwicklung koordiniert) ist zuständig für die Verteilung auf Kommunen. Konkret heißt das, dass sie entscheidet, wie viele Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen werden. Das ergibt sich auf Grundlage eines Schlüssels, der sich zu 90 Prozent aus der Einwohnerzahl und 10 Prozent der Fläche der Stadt errechnet. Die Bezirksregierung Münster wird versuchen, positiv auf die Bezirksregierung Arnsberg einzuwirken, dass Herten während der Bauzeit weniger hilfesuchende Menschen aufnehmen muss. Hintergrund: Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt, wie viele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen. Werden durch die neue Unterkunft auch Arbeitsplätze geschaffen? Ja. Es wird Personal für die Küche, für die Betreuung und für die Security benötigt. Es werden zusätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Land in der Verwaltung eingesetzt. Wie sieht die Betreuung der Flüchtlinge aus? Die eigentliche Integrationsarbeit beginnt erst in den Kommunen, denen die Flüchtlinge letztendlich zugewiesen werden und nicht in der ZUE. Aber natürlich findet auch in der ZUE eine enge Betreuung durch den Betreuungsverband (aktuell DRK), Mitarbeiter vom Land und auch durch Freiwillige statt. Es gibt u.a. Spielmöglichkeiten für Kinder und Sprachangebote.

Warum werden die Flüchtlinge nicht dezentral, also in Einzelwohnungen, im ganzen Stadtgebiet verteilt? Hier muss man die ZUE als Landeseinrichtung von den Unterbringungen der Kommunen unterscheiden. Für Landeseinrichtungen (in Herten) ist die Bezirksregierung Münster verantwortlich. Sie trägt auch die Kosten für die Unterbringung. Aus organisatorischen Gründen bringt die Bezirksregierung Flüchtlinge nur in großen Gemeinschaftsunterkünften unter, da es hier um eine zügige Betreuung in erster Instanz vieler Menschen geht. In Landeseinrichtungen werden die Menschen entweder registriert, auf Kommunen verteilt oder nur in größter Not (Vermeidung von Obdachlosigkeit) in Notunterkünften aufgenommen. Was geschieht, wenn die ZUE abgelehnt wird? Dann werden der Kommune Herten nach einem bestimmten Schlüssel Flüchtlinge direkt zugeteilt. Dies würde bedeuten, dass Herten die gleiche Zahl von Menschen aufnehmen müsste wie im ganzen Jahr 2015 und weitere 100 Menschen. Für den Unterhalt (Miete, Versorgung usw.) kommt dann die Stadtverwaltung Herten direkt auf. Weiterhin würde die Stadt versuchen die Menschen dezentral in renovierten Wohnungen unterzubringen. Allerdings wird diese Möglichkeit schwieriger, je mehr Menschen Herten zugewiesen werden. Eine Betreuung ist für die Hilfsverbände und Hausmeister deutlich schwieriger, wenn viele Menschen über das ganze Stadtgebiet verteilt in Einzelwohnungen untergebracht sind. Wahrscheinlicher wäre also eine Unterbringung in entsprechen räumlichen Gegebenheiten, auch das müsste dann wahrscheinlich die städtische Realschule sein. Gäbe es für eine ZUE alternative Standorte in Herten? Aus der Sicht des Landes NRW, das ein geeignetes Bestandsgebäude umnutzen will, gibt es das nicht.

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