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Frauenbericht fotolia: © ginae014 / fotolia.com herausgegeben von der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Asbach 1 2 Liebe Leserin...
Author: Meta Meinhardt
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Frauenbericht

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herausgegeben von der Gleichstellungsbeauftragten

der Verbandsgemeinde Asbach 1

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Liebe Leserinnen und Leser,

Dieser Frauenbericht soll Ihnen einen Überblick über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Verbandsgemeinde Asbach geben. Außerdem enthält er eine Aufstellung über örtliche Frauengruppen, -initiativen, -verbände und –selbsthilfegruppen sowie viele weitere Informationen, die meiner Meinung nach für Frauen interessant sind. Trotz aller Bemühungen ist die Aufstellung sicherlich nicht vollständig. Und es liegt in der Natur der Sache, dass sie auch nicht lange aktuell bleibt. Netzwerke und Initiativen verändern sich. Trotzdem bietet dieser Frauenbericht eine solide Grundlage für einen Überblick über Angebote für Frauen. Weiterhin soll diese Lektüre Ihnen einen kurzen Überblick über meine Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte geben. Gleichstellungspolitik, das ist für die einen sehr wichtig, für die anderen völlig überflüssig. Fest steht allerdings, dass der Gesetzgeber im Grundgesetz den Gleichheitsgrundsatz verankert hat und so mit aller Deutlichkeit die Wichtigkeit der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen heraushebt. Der Gleichheitsgrundsatz hat in der Bundesrepublik Deutschland mit Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) seit dem Jahr 1949 Verfassungsrang. 1994 wurde Artikel 3 Absatz 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“) um folgenden Satz 2 ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Gleichwohl zeigt die Realität, dass in vielen Lebensbereichen die formale und die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht übereinstimmen. Kerngedanke und Ziel dieses Politkonzeptes ist die Selbstbestimmung der Frauen über ihre eigenen Lebensbedingungen. Dabei geht es um die gleiche Teilhabe in allen Lebensbereichen unter Anerkennung sowohl der männlichen als auch der weiblichen Eigenschaften. Männliches und Weibliches sollten als zueinandergehörige Pole menschlicher Eigenschaften akzeptiert werden. Wenn sich auch in den letzten Jahrzehnten die Benachteiligungen für Frauen und Mädchen stark vermindert haben, lassen sich doch auch heute noch viele nachweisen, so z. B. auf dem Arbeitsmarkt, in Einkommen und Lebensunterhalt, bei den Berufsstartchancen, beim Erreichen beruflicher Führungspositionen, in Familienarbeit und bei der Verteilung von Entscheidungsmacht. Die Repräsentanz von Frauen in der Politik hat zwar zugenommen, erreicht aber auch heute noch bei weitem nicht das Ausmaß, das ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprechen würde. Es besteht also in rechtlicher Sicht ein Anspruch auf Gleichheit der Geschlechter, die Realität zeigt aber, dass eine soziale Ungleichheit vorliegt. Ein guter Grund für die Gesetzgebung, die Einrichtung von Gleichstellungsstellen und die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten vorzuschreiben! Und obwohl ich nun schon seit über 20 Jahren ehrenamtlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig bin, sieht man hier, es gibt weiterhin noch viel zu tun!

Viel Spaß beim Lesen!

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_____________________ Susanne Christ, Gleichstellungsbeauftragte Asbach, den 01.12.2016

Sie erreichen mich unter folgender Adresse: Verbandsgemeinde Asbach Gleichstellungsbeauftragte Susanne Christ Flammersfelder Str. 1 53567 Asbach Telefon: (0 26 83) 912165 Telefax: (0 26 83) 912363 Email: [email protected] Übrigens: Die eingefügten Zeichnungen wurden angefertigt von Gabi Michel aus Neustadt (Wied). Das Bild auf der Titelseite stammt von fotolia: © ginae014 / fotolia.com.

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Inhalt Vorwort

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Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

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Frauenpolitische Ziele und Strategien

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Veranstaltungen für Frauen

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Rückbildungskurse Babymassage Familien-Hebammen u. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Krabbelgruppen / Spielgruppen Sonstige Veranstaltungen

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Frauenvereine

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Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Asbach

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Die soziale Stellung der Frau in der Verbandsgemeinde Asbach

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Die Mehrheitsverhältnisse im Verbandsgemeinderat und in den Ortsgemeinderäten

26

Kinderspielplätze

35

Kindergärten und Kindertagesstätten

37

Bildungs- und Lehranstalten

41

Jugendtreffs und Jugendeinrichtungen

45

Kinderbetreuung durch Tagespflege

48

Gewalt gegen Frauen

49

Gewalt in engen sozialen Beziehungen

54

Gewalt gegen Kinder

59

5

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz ergeben sich in erster Linie aus der Gesetzesgrundlage, nämlich § 2 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO), und den dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften.

Gemeindeordnung, § 2 Aufgaben der Gemeinde: Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. In verbandsfreien Gemeinden wird durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt. In kreisfreien Städten sind Gleichstellungsstellen einzurichten und hauptamtlich zu besetzen. Verwaltungsvorschriften zu § 2 GemO: Für die Einrichtung und Ausgestaltung gemeindlicher Gleichstellungsstellen und für die Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann folgende Hinweise und Empfehlungen gegeben:

1.

1.1

1.2

2.

3.

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann im gemeindlichen Bereich ist eine Aufgabe aller Gemeinden, unabhängig von ihrer Größe. Obwohl Absatz 6 für die Ortsgemeinden wegen der unterschiedlichen Größenverhältnisse organisationsrechtliche Rahmenvorgaben nicht enthält, ist von den Organen der Ortsgemeinden auf die inhaltliche Wahrnehmung dieser Aufgabe in gleichem Umfang Wert zu legen wie in Gebietskörperschaften, in denen Gleichstellungsstellen eingerichtet sind oder vergleichbare Maßnahmen bewirkt werden. Die von den Verbandsgemeinden nach Absatz 6 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 zu treffenden Maßnahmen können im Regelfall den Handlungsbedarf der Ortsgemeinden in organisatorischer Hinsicht abdecken. Dies schließt jedoch nicht aus, dass vor allem in größeren Ortsgemeinden eigene geeignete Maßnahmen (z.B. die Bestellung einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten) neben den Maßnahmen der Verbandsgemeinde getroffen werden können. Als der Einrichtung einer Gleichstellungsstelle vergleichbare Maßnahme im Sinne des Absatzes 6 Satz 2 kommt vor allem die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in Betracht. Sofern die Gemeinde weder eine Gleichstellungsstelle einrichtet noch eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, muss die an der Wirksamkeit zu messende Vergleichbarkeit der Maßnahme gewährleistet sein. Die Aufsichtsbehörde unterrichtet sich hierüber (§ 120). Für gemeindliche Gleichstellungsstellen gebietet es der in Absatz 6 Satz 2 und 3 konkretisierte

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Verfassungsauftrag, im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde hinreichende organisatorische, personelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen und der Person, die mit der Leitung der Gleichstellungsstelle betraut ist, entsprechende Befugnisse einzuräumen. Die Gleichstellungsstelle soll von einer Frau geleitet werden. Wegen der zu erfüllenden Querschnittsaufgabe soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt werden.

3.1

3.2

3.3

3.4

3.5

Aufgabe der Gleichstellungsstelle ist es, im Rahmen der Aufgaben der Gemeinde die Gleichstellung von Frauen zu fördern, um dadurch bestehende Benachteiligungen abzubauen. Sie nimmt sich insoweit aller frauenrelevanten Angelegenheiten an. Frauenrelevant sind Angelegenheiten, die die Lebensbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die der Männer. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle gehören insbesondere: 

Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,



Initiierung, Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation und zur Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags in sonstigen Bereichen, die die gemeindlichen Angelegenheiten betreffen,



Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und -verbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen,



Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, Gleichstellungs- bzw. Frauenbeauftragten sowie den für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständigen Stellen des Landes, der anderen Länder und des Bundes,



Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde,



Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungs- bzw. Frauenberichts über die Situation der Frauen und den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde,



Unterrichtung der Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Bürgermeister durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Informationsmaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit.

Die Gleichstellungsstelle ist bei allen frauenrelevanten Maßnahmen der Gemeindeverwaltung rechtzeitig und im gebotenen Umfang zu beteiligen. Ihr ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; Entwürfe von frauenrelevanten Planungen sind ihr zuzuleiten und mit ihr zu erörtern. Die anderen Stellen der Gemeindeverwaltung gewähren ihr Einsicht in die Akten, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und gesetzliche Bestimmungen (z.B. über die Einsicht in Personalakten) und Belange des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Der Bürgermeister soll die Leiterin der Gleichstellungsstelle unter Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse einladen. Vorlagen, die den Aufgabenbereich der Gleichstellungsstelle berühren, sind ihr rechtzeitig zuzuleiten. Der Bürgermeister soll der Leiterin der Gleichstellungsstelle Gelegenheit geben, sich in den Sitzungen zu frauenrelevanten Angelegenheiten zu äußern. Er soll ihre Teilnahme auch an nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeinderäte und der Ausschüsse ermöglichen, wenn frauenrelevante Angelegenheiten behandelt werden. Die Leiterin der Gleichstellungsstelle erhält eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche zu fertigen ist oder gefertigt wird. Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll den Gemeinderat in Abstimmung mit dem Bürgermeister

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in regelmäßigen Abständen über ihre Tätigkeit unterrichten.

3.6

3.7 4.

Die Leiterin der Gleichstellungsstelle soll vor den Sitzungen des Stadtvorstands, vor Beigeordneten-, Abteilungs- oder Amtsleiterbesprechungen über die zur Beratung anstehenden Punkte unterrichtet und bei frauenrelevanten Themen vom Bürgermeister bzw. der Person, die die Besprechung leitet, zur Sitzung oder Besprechung eingeladen werden. Sie erhält eine Ausfertigung der Niederschrift, wenn eine solche gefertigt wird. Es wird empfohlen, das Nähere durch Dienstanweisung zu regeln. Für die Geheimhaltung von Vorgängen, die die Landesverteidigung betreffen, gelten die Verschlusssachen-Anweisung (VS-Anweisung) und die Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Landesbediensteten in der jeweils geltenden Fassung.

Meine Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte besteht darin, die im Gesetz definierten Aufträge mit Leben zu füllen. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erwartungen der Bürgerinnen werden aus den Vorgaben des Gesetzgebers Aktionen, Projekte und Maßnahmen entwickelt. Für Ideen und Anregungen stehe ich Ihnen daher gerne zur Verfügung.

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Frauenpolitische Ziele und Strategien Die frauenpolitischen Ziele und Strategien sind in der aktuellen feministischen Diskussion umstritten. Auf der politisch-praktischen Ebene geht es darum, gleichberechtigte Teilhabe der Frauen an dieser Gesellschaft zu erlangen. Ein Schlüsselbegriff in diesem Zusammenhang ist „Gender Mainstreaming“. Er bedeutet systematische Einbeziehung der Anliegen von Frauen und Männern bei der Planung, Durchführung und Bewertung politischer Maßnahmen, um die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen zu verankern. Die Geschlechterperspektive (Gender) soll also im Hauptstrom (Mainstreaming) von Politik und Verwaltung integriert sein und dazu beitragen, dass das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen erreicht wird. Kommunale Gleichstellungsstellen erfüllen - nach ihrem Selbstverständnis und in der Regel auch nach ihrem Auftrag – vier formale Funktionen: - Information und Beratung - Konzeptionierung und Initiierung systematischer Gleichstellungspolitik - Artikulation und Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen - Vermittlung zwischen Frauenbewegung, Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik.

Inhaltlich besteht ihre Arbeit in einem konkret-praktischen und einem strukturellen Ziel: -

Abbau von Gleichstellungsdefiziten im örtlichen Lebensumfeld und ggf. in der Verwaltung Strukturveränderungen zur Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen.

Dies lässt sich am besten verwirklichen, indem möglichst viele Frauen direkt an den politischen Entscheidungen beteiligt werden. Frauen sollen unterstützt werden, Kandidatinnen zu werden. Parteien und Wählergemeinschaften sollen sensibilisiert werden, Frauen entsprechend auf Listen zu platzieren. Selbstverständlich ist es dann wichtig, dass Wählerinnen und Wähler überzeugt werden, diese Frauen zu wählen. Als letztes sollen die Mandatsträgerinnen dann auch weiterhin unterstützt werden, damit sie die Aufgaben in der Kommunalpolitik meistern können. Aus diesen Gründen haben wir als Gleichstellungsbeauftragte in den letzten Jahren bereits viele kommunalpolitische Seminare für Frauen durchgeführt, so z. B. zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit, Rhetorik, Baurecht, Gemeinderecht und Haushaltsrecht.

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Veranstaltungen für Frauen I. Veranstaltungen für junge Mütter und die, die es bald werden:

1. Rückbildungskurse für junge Mütter Rückbildungskurse für junge Mütter werden ebenfalls regelmäßig von Frau Monika Hilgendorf angeboten. Um körperlichen Beschwerden nach der Schwangerschaft vorzubeugen, wird hier unter fachlicher Aufsicht Rückbildungsgymnastik gemacht. Auch hier lernen sich viele Frauen gegenseitig besser kennen, sprechen über die Dinge, die sie im Moment beschäftigen, und oft bilden sich aus dieser Gruppe feste Krabbelgruppen, die sich mitunter bis zum Eintritt der Kinder in den Kindergarten oder sogar darüber hinaus weiterhin regelmäßig treffen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diesen Kurs, falls er 10 Stunden nicht überschreitet, allerdings nur für die Abende, an denen Sie anwesend sind. Auch hierfür können Sie sich bei Frau Monika Hilgendorf (s.v.) anmelden oder bei ihr weitere Informationen erhalten. Monika Hilgendorf, Hermeshecke 5, 53567 Asbach, Telefon –Nr. 02683 948594

2. Babymassage Hautkontakt ist für ein Baby so lebensnotwendig wie Nahrung. Die sanfte Berührung durch die Babymassage lässt ein Baby auf wunderbare Art und Weise erfahren, wie sehr es angenommen und geliebt wird und bietet neben dem oft stressigen und kraftraubenden „Alltag“ die Möglichkeit, eine Insel der Ruhe zu schaffen und wundervolle erste gemeinsame Erfahrungen miteinander zu sammeln. Neben vielen weiteren Aspekten fördert Babymassage die Motorik des Kindes, stärkt die Eltern-Kind-Bindung und wirkt sich positiv auf die Körperfunktionen sowie das körperliche Bewusstsein des Kindes aus. Frau Stefanie Bong bietet Babymassage sowohl als individuelle Einzelbetreuung als auch in Kursen an. Während insgesamt 5 Treffen zu je 1 ½ Stunden werden in vertrauter Runde die Massagetechniken der DGBM e.V. (Deutsche Gesellschaft für Baby- und Kindermassage e.V.) vermittelt. Diese bestehen aus einer speziell auf die Bedürfnisse eines Babys zugeschnittenen Kombination aus indischer und schwedischer Streichmassage, Reflexzonenmassage sowie sanften Dehn- und Streckübungen in Anlehnung an das Yoga. Mit der Babymassage sollte im Alter zwischen 6 Wochen und 5 Monaten begonnen werden.

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Weitere Informationen erhalten Sie bei Stefanie Bong, Tel. 02683 943 983, Email: [email protected] 3. Familien-Hebammen Für schwangere Mädchen und Frauen sowie alleinerziehende Mütter oder Familien im ersten Lebensjahr bietet die Kreisverwaltung Neuwied, Abteilung für Jugend und Familie den Einsatz von staatlich examinierten Hebammen bzw. staatlich anerkannten Kinderkrankenpflegerinnen mit Zusatzqualifikation an. Bei ihrer Tätigkeit fördern sie die Gesunderhaltung von Mutter, Kind und Familien in besonderen Lebenslagen. Dabei liegen die Schwerpunkte der Arbeit auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung vor Ort. Familienhebammen vermitteln bei Bedarf auch weitergehende Unterstützung. Der Betreuungszeitraum kann bereits vor der Geburt beginnen. Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen können bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes tätig sein. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot ist für die Familien kostenfrei. Es wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kontakt:

Michaela Wingen Familien-Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin Tel. (02631) 803 146 E-Mail: [email protected] oder Daniela Kiefer Netzwerkkoordinatorin Netzwerk Kindeswohl und Frühe HilfenT Tel. (02631) 803 465 E-Mail: [email protected]

4. Krabbelgruppen / Spielgruppen

Viele Eltern suchen für ihre Kinder, vor allem für die ersten drei Lebensjahre, Krabbel- oder Spielgruppen, um mit anderen in Kontakt zu kommen. Diese Gruppen bilden sich häufig auf eigene Initiative im Anschluss an Rückbildungskurse für Mütter. Durch die Schaffung vieler Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindergärten und Kindertagesstätten, ist die Nachfrage nach Krabbel- und Spielgruppen allerdings in letzter Zeit stark zurückgegangen. Trotzdem gibt es noch Eltern, die für ihr Kind eine Krabbeloder Spielgruppe suchen. Oft werden von den örtlichen Kirchengemeinden Eltern-Kind-Kurse angeboten, die unabhängig von der Konfession belegt werden können, aber es gibt auch verschiedene andere Modelle. Einige Angebote für Kinder unter drei Jahren, die schon seit langer Zeit bestehen und wahrscheinlich dauerhaft weitergeführt werden, habe ich hier für Sie aufgelistet:

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- Spielgruppe Asbach: Von der evangelischen Kirchengemeinde Asbach wird eine Spielgruppe für Kinder unter drei Jahren angeboten. Die Kinder kommen zusammen mit einem Elternteil oder einer/einem sonstigen Erziehungsberechtigen. Die Gruppe trifft sich freitags von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Raum der evangelischen Kirche in Asbach. Anmeldung und weitere Informationen erhalten Sie beim Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde unter der Tel. Nr. 02683/949340 -

Spielgruppe Buchholz: Teilnehmen können Babys und Kleinkinder bis zum Kindergartenalter zusammen mit einem Elternteil oder einer/einem sonstigen Erziehungsberechtigten. Die Gruppe trifft sich mittwochs von 10.00 bis 12.00 Uhr im Pfarrheim in Buchholz. Träger ist die Frauengemeinschaft Buchholz. Anmeldung und weitere Informationen: 02683 6638

-

Eltern-Kind-Gruppe Neustadt (Wied) Die Katholische Familienbildungsstätte Linz bietet in Neustadt (Wied) fortlaufend zwei 10-Stunden-Kurse für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 2 Jahren mit einem Elternteil oder einer/einem sonstigen Erziehungsberechtigten an. Die Kurse sind unterteilt nach Alter der Kinder: Die Gruppe für Kinder im Alter von 6 bis 12 Monaten trifft sich mittwochs von 9.45 bis 10.30 Uhr, die Gruppe für Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren trifft sich mittwochs von 8.30 bis 9.45 Uhr im katholischen Pfarrheim im Neustadt (Wied). Leiterin der Gruppe ist Frau Manuela Menk, Tel.- Nr. 02638 948400. 4. Wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Ehrenamtliche Frauen und Männer kommen in den ersten Wochen und Monaten jungen Familien zur Hilfe, wenn zu Hause der ganz normale Wahnsinn einer Wochenbett-Familie beginnt: Das Baby schreit, niemand kauft ein, das Geschwisterkind ist eifersüchtig und der besorgte Vater bekommt keinen Urlaub… Wenn Sie sich eine stundenweise Unterstützung durch die wellcomeEhrenamtlichen wünschen, dann melden Sie sich gerne beim wellcomeStandort Neustadt (Wied). 12

Kontakt: Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) Ansprechpartnerin: Angela Muß Telefon: 02683 9398040 E-Mail: [email protected] Sekretariat: Marion Schrader ([email protected]) Homepage: www.mgh-neustadt-wied.de

II. Sonstige Veranstaltungen für Frauen: Sonstige Veranstaltungen für Frauen werden regelmäßig angeboten von: 1. der Volkshochschule Asbach: Über die angebotenen Kurse wird für jedes Halbjahr ein Programmheft herausgegeben. Die Programmhefte liegen unter anderem im Rathaus Asbach aus. Fragen Sie einfach an der Zentrale danach. Ansprechpartnerin für die Volkshochschule Asbach ist Frau Gabriele Lahr, Tel. 02683 42182, E-Mail: [email protected], Homepage: www.kvhs-neuwied.de.

2. dem Mehrgenerationenhaus in Neustadt (Wied): Halbjährlich wird ein Programmheft mit den Angeboten herausgegeben. Kontakt: Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) Koordinatorin: Angela Muß ([email protected]) Sekretariat: Marion Schrader ([email protected]) Telefon: 02683 9398040 Homepage: www.mgh-neustadt-wied.de Speziell für Frauen wird derzeit angeboten: - wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt (siehe vor – Punkt I Nr. 4.) - Leihgroßeltern Familien mit Kindern, die älter als ein Jahr sind, bieten wir Unterstützung durch sogenannte Leihomas und Leihopas. - Lesekreis für Frauen jeden 1. Dienstag im Monat, 20:00 Uhr Der Lesekreis für Frauen besteht aus einer bunten kleinen Gruppe von lesefreudigen Frauen, die sich treffen, um über Bücher zu reden. Wegen ihrer Alltagspflichten lesen sie keine „dicken“ Wälzer, sondern 13

kürzere Romane und Erzählungen. Sie freuen sich auf neue Leselustige in ihrem Kreis! - Tipps für die Berufsrückkehr für Frauen (in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten) In einem Vortrag werden Hilfestellungen gegeben und Mut gemacht neue Wege zu beschreiten. Hierbei werden sehr unterschiedliche Aspekte angesprochen, u.a. Probleme Alleinerziehender, Berufsrückkehrerinnen ab 45 Jahre sowie fehlende Berufserfahrung. Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit ein Einzelgespräch zu führen. - Frauenfrühstück (in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten) Gemeinsames Essen, Frauengespräche und Unterhaltung stehen hier im Vordergrund. Jede Frau kann etwas zu essen mitbringen. Die Teilnahme ist kostenlos. - Offener Frauentreff (in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten) Mehrmals im Jahr (mittwochs nachmittags) treffen sich Frauen bei Kaffee und Plätzchen, um sich über verschiedene Frauenthemen zu informieren und auszutauschen. Hier wird in der Regel zunächst ein kurzer Vortrag gehalten und anschließend über das Thema „geplaudert“.

3. der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) Neustadt (Wied): Ansprechpartnerin ist Frau Anneliese Bennau, Tel. 02683 31685.

4. den jeweiligen Katholischen Frauengemeinschaften in den einzelnen Pfarrgemeinden:

Verein Kath. Frauengemeinschaft Asbach

Ansprechpartnerin Ulla Grendel, Altenhofen, Im Überdorf 30, 53567 Asbach

Telefon 02683 4609

Frauengemeinschaft Buchholz

Annelie Jungbluth, Jungeroth, Junkerstraße 27a, 53567 Buchholz Marlene Etscheid, Eilenberg oder Helene Rott, Rott Anette Droste, Hohn, Auf der Nuer 8, 53578 Windhagen

02683 6638

Kath. Frauengemeinschaft Neustadt (Wied) Frauengemeinschaft St. Bartholomäus

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02683 31060 02645 650

5. den evangelischen Kirchengemeinden: In unserer Verbandsgemeinde gibt es folgende evangelische Kirchengemeinden: a) Ev. Kirchengemeinde Asbach-Kircheib: Gemeindezentrum: Hauptstr. 52b, 53567 Asbach, Tel. 02683 4942, E-Mail: [email protected] Pfarramt: Hauptstr. 52/b/ Eingang Schulstraße, 53567 Asbach, Tel. 02683 949340. Homepage: evangelische-gemeinde.de Für Frauen wird derzeit angeboten:  

Ev. Frauenhilfe Asbach (Ansprechpartnerin ist Frau Helmholz, Tel. 02683 42243) Seniorenkreis (Ansprechpartner ist Frau Ruth Czyborski, Tel. 02683 4558)

b) Ev. Kirchengemeinde Neustadt (Wied)-Vettelschoß: Gemeindezentrum Neustadt (Wied): Bahnhofstraße 3, 53577 Neustadt (Wied), Pfarramt und Gemeindebüro: Willscheider Weg 19, 53560 Vettelschoß, Tel. 02645 2226 Email: [email protected] Homepage: ev-lebendige-gemeinde.de Hier gibt es zurzeit folgende Angebote für Frauen: 

Ökumenischer Frauenkreis (Ansprechpartnerinnen sind Frau Metzger, Tel. 02683 3778 und Frau Braatz, Tel. 02683 31156)



Mirjam Gottesdienst von Frauen für Frauen (und andere Interessierte) am 25.09.2016 (Ansprechpartnerin ist Frau Birgit Peters, Tel. 02645 2226)

6. den einzelnen Vereinen: Eine Vielzahl von Vereinen in der Verbandsgemeinde Asbach mit Angaben über Ansprechpartner(innen) und Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik „Frauenvereine“.

7. der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Asbach:

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In regelmäßigen Abständen werden von mir Veranstaltungen für Frauen und Mädchen angeboten. Dauerhafte bzw. regelmäßig stattfindende Veranstaltungen: -

-

Tipps für Berufsrückkehrerinnen in Asbach, Buchholz und Neustadt (Wied), teilweise in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied) und der Frauenbeauftragten der Kölner Wirtschaftsfachschule Barbara Voss oder der Beratungsstelle für Berufsrückkehrerinnen „Neue Kompetenz“ Altenkirchen Frauenfrühstück (in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied)) Frauensingkreis in Windhagen Offener Frauentreff (in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied)

Des Weiteren werden von mir von Zeit zu Zeit immer wieder verschiedene Veranstaltungen für Frauen und Mädchen angeboten, häufig auch in Kooperation mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aus dem Landkreis Neuwied. Alle zwei Jahre veranstaltet die Verbandsgemeinde Asbach einen „Markt der Berufe“, an dem ich mich mit meinen Kolleginnen vom Landkreis und der Bundesagentur für Arbeit beteilige um Mädchen zu ermutigen, ihre Berufspalette zu erweitern und sich auch für technische Berufe zu interessieren. In diesem Zusammenhang ist auch unsere Beteiligung am „Girls-Day“ (Mädchen-Zukunftstag), der jedes Jahr im April stattfindet, selbstverständlich geworden. Ich gebe jeweils in den örtlichen Zeitungen bekannt, wann was wo gemacht wird.

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Frauenvereine

Frauenchor:

Verein

Ansprechpartnerin

Internetadresse

Frauenchor „Melodia“ e. V. Asbach

Franziska Kurtenbach, Tel. 02683 945251, E-Mail: [email protected]

www.melodia-asbach.de

Katholische oder kirchliche Frauengemeinschaften: siehe Seite 14!

Landfrauen: Verein Landfrauen Asbach (einschließlich Buchholz und Neustadt (Wied)) Landfrauen Linz-Land (einschließlich Windhagen)

Ansprechpartnerin Irmgard Reifenhäuser, Krankel, Uetgenbacher Str. 30, 53567 Asbach

Telefon 02683 4602

Ursula Kick, Kolpingstr. 6a, 53547 Roßbach

02638 6965

Landfrauen Neuwied, Geschäftsstelle Neuwied

Sabine Jung, Nonnenhöfchen 12, 56276 Stebach, -Mail [email protected]

02689 9289563

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Möhnenvereine / an Karnevalsvereine angegliederte Möhnengruppen

In der Ortsgemeinde Asbach: Verein Möhnen Altenburg Möhnenverein „Mer machen met“ Altenhofen Möhnenverein „Jetzt jeht et loss“, Asbach Möhnenclub „Frohsinn und Humor“, Limbach/Löhe

Ansprechpartnerin Gabi Ebenstreit, Altenburg, Burgstr. 60, 53567 Asbach Diana Kurz, Hardtweg 41, 53567 AsbachAltenhofen Hildegard Anhalt, Hauptstr. 38, 53567 Asbach Claudia Kukula, Altenkirchener Str. 2d, 53567 Asbach

Telefon 02683 31238 (0 26 83)

94 39 19 (0 26 83) 4 32 14 (0 26 83) 94 54 51

In der Ortsgemeinde Buchholz: Verein Möhnenclub „Sonnenschein“, Buchholz Möhnenclub „Mir hale uns für us“, Kölsch-Büllesbach

Ansprechpartnerin Annika Zimmermann, Schreinersbitze 4, 53533 Hennef-Uckerath Jenny Eller, Seifen, Luisenstr. 25, 53567 Buchholz

Telefon (0 22 48) 9 17 88 98 (0 26 83) 9 89 90 38

In der Ortsgemeinde Neustadt (Wied): Verein Karnevalsgesellschaft „Ewig Jung“, Etscheid Möhnenclub „Ewig Jung“, Fernthal Möhnen Rahms Möhnen Strauscheid

Ansprechpartnerin Melanie Prangenberg, Oberplag, Am Spielhügel 16, 53567 Asbach Doris Müller, Scharenberg, 53577 Neustadt (Wied) Ute Strunk, Rahms, Lindenstr. 2 a, 53577 Neustadt (Wied) Andrea Salz, Strauscheid, Im Marienfeld, 53577 Neustadt (Wied)

Telefon (0 26 83) 96 63 96 (0 26 83) 3 27 45 (0 26 83) 21 35 (0 26 83) 36 95

In der Ortsgemeinde Windhagen: Verein Möhnenclub „Rubbel-di-Dupp“, Windhagen

Ansprechpartnerin Christa Hohn, Stockhausen, Ringstr. 12, 53578 Windhagen

18

Telefon (0 26 83) 4 24 04

Politische Frauenvereinigungen: Verein Frauen-Union der CDU

Ansprechpartnerinnen Telefon Monika Krautscheid-Bosse, (0 26 83) 22 15 Kirchplatz, 11, 53577 Neustadt (Wied)

Sonstige: Vielfach werden auch spezielle Angebote für Frauen von sonstigen Vereinen in der Verbandsgemeinde Asbach gemacht. Wenn Sie Interesse haben, fragen Sie bitte bei den einzelnen Vereinen nach. Eine Auflistung der Vereine und der jeweiligen Ansprechpartner(innen) finden Sie im Internet auf den jeweiligen Homepages der Ortsgemeinden (Adressen siehe nachfolgend). Wer keine Möglichkeit hat, im Internet nachzuschauen kann sich auch bei mir oder bei den Ortsgemeinden erkundigen.

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Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Asbach: 1. Ortsgemeinde Asbach (Ortsbürgermeister Franz-Peter Dahl) Gemeindebüro (Frau Ingrid Schellberg und Frau Ute Klein) Hauptstraße 50 (Untergeschoss Bürgerhaus, Eingang vom Parkplatz Rathaus) 53567 Asbach Telefon-Nummer (0 26 83) 94 68 86 Telefax-Nummer (0 26 83) 94 68 87 Homepage: www.gemeinde-asbach.de Email: [email protected] Das Gemeindebüro ist montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

2. Ortsgemeinde Buchholz (Ortsbürgermeisterin Margret Wallau) Gemeindebüro (Frau Viktoria Krupp) Zur alten Schule 1 53567 Buchholz Telefon-Nummer (0 26 83) 93 67 80 Telefax-Nummer (0 26 83) 93 67 89 Homepage: www.buchholz-westerwald.de Email: [email protected] Das Gemeindebüro ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

3. Ortsgemeinde Neustadt (Wied) (Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch) Gemeindebüro (Frau Heike Kaltz) Raiffeisenstr. 3 53577 Neustadt (Wied) Telefon-Nummer (0 26 83) 930-510 (8.30 bis 12 Uhr u. tlw. auch nachmittags) Telefax-Nummer (0 26 83) 930-515 Homepage: www.neustadt-wied.de. Email: [email protected] Das Gemeindebüro ist montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 bis 15.30 Uhr geöffnet.

4. Ortsgemeinde Windhagen Ortsbürgermeister Josef Rüddel Hüngsberg 2 53578 Windhagen (0 26 45) 25 64 Homepage: www.windhagen.de Email: [email protected] 20

Die soziale Stellung der Frau in der Verbandsgemeinde Asbach ___________________________________________________________________

1. Wie viele Frauen leben in der Verbandsgemeinde Asbach? Einwohner/innen Stand 30.06.2016

Gemeinde

insgesamt

Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Verbandsgemeinde Asbach

davon weiblich

7.314 4.478 6.266 4.252 22310

davon männlich

3.670 2.209 3.170 2.118 11.167

3.644 2.269 3.096 2.134 11.143

davon Kinder und Jugendliche 1.323 786 1.007 697 3.813

2. Wie viele Frauen sind arbeitslos? Arbeitslose Stand August 2016 Gemeinde Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Verbandsgemeinde Asbach

insgesamt 224 90 133 70 517

Davon Frauen 112 43 58 35 248

Arbeitslose

weiblich 248 269

männlich

21

Davon Vollzeit 148 61 98 50 357

Arbeitslose

400 300 200 100 0 2007

2010 Frauen

2014 Männer

2015

2016

3. Wie viele Frauen beziehen Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe? Die frühere Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III und die Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII teilt sich auf in drei Säulen, nämlich   

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II Kapitel 3, also Arbeitslosengeld II (so genannte Leistungen nach „Hartz IV“), Leistungen nach SGB XII Kapitel 3 (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) und Leistungen nach SGB XII Kapitel 4 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit).

Sozialhilfeempfänger/innen Entwicklung von 1995 bis 2005 300

Frauen

250 200

Männer

150 100

Kinder und Jugendliche

50 0 1995

1998

2001

2005

22

Empfänger(innen) von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) (nach SGB II Kapitel 3) Stand Mai 2016 (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Gemeinde

insgesamt

Davon Frauen

Davon Männer

Asbach

437

231

206

Davon Kinder und Jugendliche 156

Buchholz Neustadt (Wied)

135 241

61 130

74 111

44 83

Windhagen Verbandsgemeinde Asbach

88 901

38 460

50 441

26 309

Empfänger Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") 2016 0

weiblich 441 460

männlich

Empfänger Arbeitslosengeld II 800 600 400 200 0 2007

2010 weiblich

2014 männlich

23

2015

2016

Empfänger(innen) von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII Kapitel 3) Stand 10.09.2016 (Angaben Verbandsgemeindeverwaltung Asbach)

Gemeinde Asbach Buchholz Neustadt (Wied) Windhagen Verbandsgemeinde Asbach

insgesamt

Frauen

Männer

5 2 2 3 11

4 0 4 3 11

10 2 5 6 23

Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt 1 Frauen

11 Männer

11

Kinder und Jugendliche

24

Kinder und Jugendliche 1 0 0 0 1

Empfänger(innen) von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

16 14 12 10 8 6 4 2 0

2007

2010

Frauen

2014

Männer

2015

2016

Kinder und Jugendliche

Empfänger(innen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SGB XII Kapitel 4) Stand Oktober 2016 (Angaben Kreisverwaltung Neuwied) Grundsicherung im Alter Frauen Männer 48 32

Grundsicherung bei Erwerbsminderung Frauen Männer 28 31

Empfänger von Grundsicherung im Alter Frauen

Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung Frauen

Männer

32

28 31

48

25

Männer

Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 100 80 60 40 20 0 2007

2010

2014 Frauen

2015

2016

Männer

.

Die Mehrheitsverhältnisse im Verbandsgemeinderat und in den Ortsgemeinderäten (Stand Oktober 2016)

Obwohl die Zahl der weiblichen Ratsmitglieder in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen ist, sind wir auch in der Verbandsgemeinde Asbach noch weit entfernt von einem Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Ratsmitgliedern. Trotzdem können zwei der Ortsgemeinden eine weibliche Bürgermeisterin vorweisen, nämlich die Gemeinde Buchholz mit Ortsbürgermeisterin Margret Wallau und die Gemeinde Neustadt (Wied) mit Ortsbürgermeisterin Jutta Wertenbruch. Die Gemeinde Asbach hat mit Ortsbürgermeister Franz-Peter Dahl einen männlichen Leiter, ebenso die Gemeinde Windhagen, mit Ortsbürgermeister Josef Rüddel. Damit kann man zweifellos von einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen männlicher und weiblicher Führung in den Ortsgemeinden sprechen. An der Spitze der Verbandsgemeinde Asbach steht Herr Bürgermeister Lothar Röser. Nachfolgend können Sie die Mehrheitsverhältnisse in den einzelnen Räten der Verbandsgemeinde Asbach und den einzelnen Ortsgemeinden erkennen:

26

1. Verbandsgemeinderat Asbach

Männliche Ratsmitglieder 29 Weibliche Ratsmitglieder 7

Davon entfallen auf die einzelnen Parteien: Partei CDU

Männliche Ratsmitglieder 16

Weibliche Ratsmitglieder 5

SPD

7

1

FWG

3

0

FDP Grüne

1 2

0 1

27

männliche Ratsmitglieder

weibliche Ratsmitglieder

Verbandsgemeinderat Asbach

18 16 14 12 10 Männer

8 6 4 2 0 CDU

SPD

FWG

FDP

28

Grüne

Frauen

Die Frauen im Verbandsgemeinderat möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen:

Käthemarie Gundelach (CDU) ist tätig im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss und als Stellvertreterin im Schulträgerausschuss und Umweltausschuss. „Seit 37 Jahren bin ich mit Unterbrechungen in der Kommunalpolitik tätig. Wichtig sind mir dabei die Menschen in unserer Heimat. Ein zufriedenes Zusammenleben in einer Gemeinde ist nur möglich, wenn jeder Einzelne dazu beiträgt. Dabei spielt keine Rolle, ob der Einsatz in den vielen unterschiedlichen Vereinen, in der Kirche, in den Dorfgemeinschaften oder in anderen Bereichen geschieht. Ich habe mich für ein besonderes Engagement in meiner Schule und in der Kommunalpolitik entschieden, denn „die Zukunft sollte man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen“ (A. de Saint Exupéry).“

Stefanie Klör (SPD) ist tätig im Schulträgerausschuss und Umweltausschuss und als Stellvertreterin im Bauausschuss, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss und Werksausschuss. „Ich bin in der Kommunalpolitik tätig, weil ich etwas bewegen möchte. Offenheit, Transparenz und Bürgernähe, wie sie durch ein Öffnen der Ratssitzung für Bürgeranfragen ohne vorherige schriftliche Eingabe erreicht werden könnte, sind mir wichtig. Auch der Verzicht auf weitere Ausweisung von Wohnbauflächen liegt mir angesichts des herrschenden Überangebots am Herzen. Weitere Interessensschwerpunkte sind Umwelt- und Naturschutz, Erhalt der dörflichen Strukturen, Schul- und Jugendpolitik.“

29

Ulla Müller (CDU) ist tätig im Haupt- und Finanzausschuss, Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss und Schulträgerausschuss und als Stellvertreterin im Werksausschuss. „Seit der Kommunalwahl 2009 bin ich Mitglied im Verbandsgemeinderat Asbach. Ich lebe gerne in Neustadt und in der Verbandsgemeinde Asbach. Ich bin in die Politik gegangen, weil es mir wichtig ist, unsere Orts- und Verbandsgemeinden für die Bürger und Kinder attraktiv und lebenswert zu gestalten. Unsere schönen Ortschaften, die Infrastruktur, Landschaft und Natur verdienen es, behutsam Veränderungen vorzunehmen und sie zu erhalten.

Melanie Petri (Bündnis90/GRÜNEN) Ist tätig im Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss und Schulträgerausschuss und als Stellvertreterin im Haupt- und Finanzausschuss, Bauausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss. „In den Verbandsgemeinderat bin ich 2014 gewählt worden. Mir war es schon immer wichtig, mich in meinem Umfeld zu engagieren, zuerst sozial im Kinder- und Jugendbereich, dann im Tier- und Naturschutz und als Folge daraus dann politisch. Meine Schwerpunkte liegen im sozialen Bereich, auch wenn alle Themenfelder besonders in der Politik vor Ort wichtig sind, weil sie alle Bürger betreffen.“

30

Margret Wallau (CDU) ist tätig im Schulträgerausschuss und Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss und als Stellvertreterin im Bauausschuss, Haupt- und Finanzausschuss, Umweltausschuss und Werksausschuss. „Ich wurde zunächst von anderen überredet und überzeugt, dass ich die Richtige für die Politik bin und unbedingt als Ratsmitglied zur Verfügung stehen muss. Bei meiner ersten Kandidatur 1994 hatte ich dann das beste Ergebnis hinter unserem langjährigen Bürgermeister Richard Dinkelbach. Das hat mich natürlich bestärkt und motiviert. Außerdem hatte und habe ich noch gute Kontakte zu allen Altersschichten und Vereinen. Ich habe als Ortsbürgermeisterin von Buchholz eine schuldenfreie Gemeinde übernommen und möchte dafür Sorge tragen, dass dies auch so bleibt.

Jutta Wertenbruch (CDU) ist Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss und als Stellvertreterin im Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss, Schulträgerausschuss und Werksausschuss. „Im Verbandsgemeinderat bin ich seit 1999. Wichtig ist mir ein lebenswertes Umfeld für alle Bürger in der Gemeinde und die gesunde Entwicklung und Entfaltung der Kinder und Jugendlichen, so dass sie viel Raum zum Bewegen und Entdecken haben. Ich finde es gut, wenn wir Arbeitsplätze, Schulen, Dienstleistung und Freizeit verträglich beieinander haben. Dafür halte ich gute gemeindliche Anlagen für die Bereiche Spiel, Sport, Bildung und Geselligkeit für alle Altersstufen und Lebensphasen sehr wichtig. Ich bin sehr dankbar, dass die Betriebe dazu beitragen, dass wir diese Anlagen erstellen konnten und betreiben können und auch die Vereine und Mitbürger sie intensiv nutzen. In die Politik bin ich gegangen, weil mich mehrere Personen darum gebeten haben und mir sagten, dass meine Mitarbeit gebraucht würde.

31

2. Ortsgemeinderat Asbach Männliche Ratsmitglieder 20 Weibliche Ratsmitglieder 2 Davon entfallen auf die einzelnen Parteien:

Partei CDU SPD FWG FDP Insgesamt

männliche Ratsmitglieder 13 5 1 1 20

weibliche Ratsmitglieder 1 0 1 0 2

Ortsgemeinderat Asbach

männliche Ratsmitglieder

weibliche Ratsmitglieder

.

Die Frauen des Ortsgemeinderates Asbach sind: CDU: Gabi Krautscheid Hauptstr. 28 53567 Asbach Tel. (0 26 83) 49 36

FWG: Susanne Knauer-Konrady Limbach, Altenkirchener Str. 16a 53567 Asbach

32

3. Ortsgemeinderat Buchholz Männliche Ratsmitglieder 16 Weibliche Ratsmitglieder 5 Davon entfallen auf die einzelnen Parteien:

Partei männliche Ratsmitglieder weibliche Ratsmitglieder CDU 10 2 SPD 4 2 FWG 3 0 Insgesamt 17 4

Ortsgemeinderat Buchholz

männliche Ratsmitglieder

weibliche Ratsmitglieder

Die Frauen des Ortsgemeinderates Buchholz sind:

CDU:

Margret Wallau (Ortsbürgermeisterin) Kölsch-Büllesbach, Hennefer Str. 37 53567 Buchholz Tel. (0 22 48) 44 55 44 Walburga Marnett Krautscheid, Krautscheider Str. 19 53567 Buchholz Tel. (0 26 83) 66 93

SPD:

Sabine Jakob Kölsch-Büllesbach, In der Kant 9a 53567 Buchholz Tel. (0 22 48) 48 29 Steffi Klör Seifen, Bitzenstr. 6 53567 Buchholz Tel. (0 26 83) 76 29

33

4. Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) Männliche Ratsmitglieder Weibliche Ratsmitglieder

20 3

Davon entfallen auf die einzelnen Parteien:

Parteien männliche Ratsmitglieder weibliche Ratsmitglieder CDU 12 3 SPD 4 0 FWG 2 0 FDP 1 0 BLN * 1 0 Insgesamt 20 3

* BLN: Bürgerliste Fernthal Ortsgemeinderat Neustadt (Wied)

Männliche Ratsmitglieder

Weibliche Ratsmitglieder

Die Frauen des Ortsgemeinderates Neustadt (Wied) sind: CDU:

Jutta Wertenbruch (Bürgermeisterin) Im Sonnenland 2a 53577 Neustadt (Wied) Tel. (0 26 83) 9 30 51-0 Ulla Müller (Beigeordnete) In der Au 16a 53577 Neustadt (Wied) Tel. (0 26 83) 3 26 25 Camilla Christ Kodden 17 53577 Neustadt (Wied) Tel. (0 26 83) 3 32 66

34

5. Ortsgemeinderat Windhagen Männliche Ratsmitglieder 17 Weibliche Ratsmitglieder 4 Davon entfallen auf die einzelnen Parteien:

Partei männliche Ratsmitglieder weibliche Ratsmitglieder CDU 12 1 SPD 3 2 FDP 1 0 Grüne 2 0 Insgesamt 17 4

Ortsgemeinderat Windhagen

Männliche Ratsmitglieder Weibliche Ratsmitglieder

Die Frauen des Ortsgemeinderates Windhagen sind: CDU:

Silke Turley Rederscheid, Rederscheider Str. 63 53578 Windhagen Tel. (0 26 45) 97 33 59

SPD:

Marianne Steuer Teichweg 5 53578 Windhagen Tel. (0 26 45) 9 96 80 Helga Ulama Köhlershohn, Köhlershohner Str. 41 53578 Windhagen Tel. (0 26 45) 33 21

35

Kinderspielplätze In folgenden Orten der Verbandsgemeinde Asbach befinden sich öffentliche Kinderspielplätze:

1. Ortsgemeinde Asbach:

Ort Altenburg Altenhofen Asbach Asbach Asbach Asbach Bennau Heide Löhe Limbach Limbach Oberplag Krankel

Straße Burgstraße Im Überdorf Waldstraße/AlterFriedhof An der Jugendherberge Im Weiherfeld Marktplatz (Halfpipe zum Inlineskaten) Am Berg 2 Nähe Altenburger Straße Zum Mückensee Schulhof Kirchplatz Am Spielhügel Nähe Ütgenbacher Straße/Fuhrweg

2. Ortsgemeinde Buchholz:

Ort Buchholz

Straße Hauptstraße (an der Grundschule Buchholz)

Buchholz Buchholz Griesenbach Hammelshahn Kölsch-Büllesbach Mendt Oberscheid Seifen

Scherbruch Am Sportplatz (am kommunalen Kindergarten) Buchholzstr. Hammelshahn Philipp-Hohn-Platz Mendt Luisenstr.

36

3. Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Ort Borscheid Bühlingen Ehrenberg Etscheid Hombach Neschen Neustadt (Wied) Neustadt (Wied) Rahms Rotterheide Rott Scharenberg Strauscheid Weißenfels

Straße Im Herrengarten Bühlinger Straße In den Birken Rengsdorfer Straße Wiesenstraße In der Berschau Raiffeisenstraße (am Schützenhaus) Schauinsland Linzer Straße Auf der Heide Kurstraße

1. Ortsgemeinde Windhagen

Ort Hohn, Bolzplatz an der Grundschule

Straße Hohnerstraße

Hohn, Forum (Skaterbahn) Hohn, Neubaugebiet Rederscheid Stockhausen Windhagen, Dorfzentrum Windhagen

Hohnerstraße Eichenweg Rederscheider Straße Stockhausener Straße Hauptstraße Auf dem Hähnchen

37

Kindergärten und Kindertagesstätten (Stand 01.12.2016) 1. Ortsgemeinde Asbach Kindergarten/ Kindertagesstätte

Katholischer Kindergarten

Evangelische Kindertagesstätte

HTZ Kita

Wallstraße 6 53567 Asbach Tel. (0 26 83) 4 24 84 Email: [email protected] Homepage: www.katholischekindergaerten.de

Schulstraße 4 53567 Asbach Tel. (0 26 83) 4 22 77 Email: [email protected]

Im Margaretengarten 15, 53567 Asbach, Tel. (0 26 83) 947444, Email [email protected] Homepage: www.htz-neuwied.de

Kirchengemeindeverband „Rheinischer Westerwald“ 5 2 Regelgruppen 1 geöffnete Gruppe 1 kl. altersgemischte Gruppen 1 Krippe

Evangelische Kirchengemeinde Asbach-Kircheib

HTZ (Heilpädagogisches Therapiezentrum Neuwied)

5

100

100

40

54

5 Gruppen (Integrativgruppe, geöffnete Kindergartengruppe, kleine altersgemischte Gruppe, Waldgruppe und eine Außengruppe im Bürgerhaus/ Wolkenburg) 85 (davon 5 Integrativplätze) 36

10

10

23

13

Marlene Grüber

Regina Haupt

Foto

Träger

Anzahl der Gruppen

Anzahl der Plätze Davon Ganztagsplätze Plätze in der Krippe für Kinder ab einem Jahr für Kinder ab unter 3 Jahren Leiter(in)

38

Kinder ab einem Jahr werden in der kleinen alters-gemischten Gruppe aufgenommen 22

Silke Reuschenbach

2. Ortsgemeinde Buchholz Kindergarten/ Kindertagesstätte

Katholische Tageseinrichtung für Kinder „St. Pantaleon“ Pantaleonstr. 34 53567 Buchholz Tel. (0 26 83) 64 74 Fax (0 26 83) 96 64 48 Homepage: www.katholischekindergaerten.de Email: kath.kiga.buchholz @gmx.de

Kommunale Kindertagesstätte „Leuchtturm“

Kommunale Kindertagesstätte „Löwenzahn“

Am Sportplatz 12 53567 Buchholz Tel. (0 26 83) 94 63 95 Email: kiga.leuchtturm @web.de

Kölsch-Büllesbach Philipp-Hohn-Platz 1 53567 Buchholz Tel. (0 22 48) 51 45 Email: kigaloewenzahn @web.de Homepage: www.kita.rlp.de

Ortsgemeinde Buchholz

Ortsgemeinde Buchholz

Ab Ende Januar 2017:

30

3 2 geöffnete Gruppen, 1 kleine altersgemischte Gruppe 62

24

44

--

5

10

14

Silvia König

Michaela von Pidoll

Foto

Träger

Anzahl der Gruppen

Anzahl der Plätze Davon Ganztagsplätze Plätze in der Krippe für Kinder ab einem Jahr für Kinder ab 2 Jahre Leiter(in)

Kath. Kirchengemeindeverband Rheinischer Westerwald Wallstr.5 53567 Asbach 5 1 Krippengruppe 1 kleine altersgemischte Gruppen, 2 geöffnete Gruppe, 1 Regelgruppe 100

2

48 + 10 Krippenplätze (sind immer Ganztagsplätze) Insgesamt 27 Plätze für Kinder unter drei Jahren, davon 10 Krippenplätze

Margret Müller 39

2. Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Kindergarten/ Kindertagesstätte

Katholischer Kindergarten

Evangelische Kindertagesstätte

Raiffeisenstr. 6 53577 Neustadt (Wied) Tel. (0 26 83) 36 81 Email: [email protected]

In der Kirchwiese 1 53577 Neustadt (Wied) Tel. (0 26 83) 3 15 59 [email protected]

Katholische Kirchengemeinde Neustadt (Wied)

Evangelische Kirchengemeinde Neustadt (Wied)Vettelschoß 6 120 60 Öffnungszeiten: 7-17 Uhr, freitags bis 15 Uhr

Foto

Träger

Anzahl der Gruppen Anzahl der Plätze Davon Ganztagsplätze

6 120 44 Öffnungszeit 7.00 bis 16.00 Uhr (bei Ganztagsplatz), 7.00 bis 12.30 Uhr und 14.30 bis 16.00 Uhr (bei Teilzeitplatz)

Plätze in der Krippe für Kinder ab einem Jahr

20

6

für Kinder ab 2 Jahre

12

26

Nicole Brehm

Sascha Bauer

Leiter(in)

40

4. Ortsgemeinde Windhagen

Kindergarten/ Kindertagesstätte

Katholische KindertagesStätte St. Bartholomäus

Kommunale Kindertagesstätte „Spatzennest“

Schulstr. 1 53578 Windhagen Tel.(0 26 45) 25 41 Email: [email protected]

Schulstr. 3 53578 Windhagen (0 26 45) 97 43 90 Email: [email protected]

Kath. Kirchengemeindeverband Rheinischer Westerwald

Ortsgemeinde Windhagen

4 77 54

4 75 58 + 10 GZ Plätze

14

Insgesamt 23 für Kinder unter drei Jahren, inklusive Krippe

Ute Sessenhausen

Susanne Bullwinkel

Foto

Träger

Anzahl der Gruppen Anzahl der Plätze Davon Ganztagsplätze Plätze in der Krippe für Kinder ab einem Jahr für Kinder ab 2 Jahre Leiter(in)

41

Bildungs- und Lehranstalten in der Verbandsgemeinde Asbach (Stand Oktober 2016)

I. Grundschulen 1) Ortsgemeinde Asbach 1) Grundschule „Am Frankenwall“ Schulstr. 7 53567 Asbach Tel. 02683 948562 Homepage: www.grundschule-asbach.bildung-rlp.de E-Mail: [email protected] Schulleiterin: Ute van der Fluit Besonderheiten: Ganztagsschule, Schwerpunktschule Betreuende Grundschule bis 17 Uhr

2) Grundschule Limbach Altenkirchener Str. 20 53567 Asbach – Limbach Tel. 02683 6116 E-Mail: [email protected] Schulleiterin: Heike Bojahr Besonderheiten: Kombiklasse 1 und 2, Betreuende Grundschule bis 17 Uhr

2. Ortsgemeinde Buchholz 1) Grundschule Buchholz Auf dem Otenbruch 1 53567 Buchholz Tel. 02683 6419 Homepage: www.grundschulebuchholz.de E-Mail: [email protected] Schulleiterin: Susanne Speich Besonderheiten: Betreuende Grundschule bis 17 Uhr 42

2) Grundschule Jungeroth Kölsch-Büllesbach, Hennefer Str. 48 53567 Buchholz Tel. 02248 4253 Homepage: www.grundschulejungeroth.de E-Mail: [email protected] Schulleiterin: Susanne Speich Besonderheiten: Betreuende Grundschule bis 17 Uhr

3. Ortsgemeinde Neustadt (Wied) 1) Grundschule „In der Au“ Neustadt (Wied) Raiffeisenstr. 7 53577 Neustadt (Wied) Tel.02683 3588 Homepage: www.grundschule-neustadt.de E-Mail: [email protected] oder Sekretariat: [email protected] Schulleiterin: Jutta Forneck Besonderheiten: Ganztagsschule Betreuende Grundschule bis 17 Uhr

4. Ortsgemeinde Windhagen 1) Erich-Kästner-Grundschule Reinhard-Wirtgen-Str. 8 53578 Windhagen Tel. 02645 4926 E-Mail: [email protected] Schulleiterin: Ursula Reiner Besonderheiten: Betreuende Grundschule bis 17 Uhr

43

II. Weiterführende Schulen 1. Ortsgemeinde Asbach 1) Realschule Plus mit Fachoberschule-Fachrichtung Technik Konrad-Adenauer-Schule Flammersfelder Str. 5a 53567 Asbach Tel. 02683 4723 Homepage: www.rsplusfos-asbach.de Email: [email protected] Schulleiter: Berthold Becker Besonderheiten: Ganztagsschule Schwerpunktschule Fachoberschule, Fachbereich Technik/Metalltechnik

2) Schule mit Förderschwerpunkt Lernen und Stammschule für Integrierte Förderung Albert-Schweitzer-Schule Laurentiusstr. 1 53567 Asbach Tel. 02683 940500 Homepage: www.albert-schweitzer-schule.asbach.de Email: [email protected] Schulleiterin: Melitta Reinerth Besonderheiten: Ganztagschule Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

44

2. Ortsgemeinde Neustadt (Wied) 1) Realschule plus Im Engelsgarten 3 53577 Neustadt (Wied) Tel. 02683 988720 Homepage: www.rs-neustadt-wied.de Email: [email protected] Schulleiterin: Frau Braun

2) Staatliches Wiedtalgymnasium Friedenstr.11 53577 Neustadt (Wied) Tel. 02683 988710 Homepage: www.wtgn.de Email: [email protected] Schulleiter: Wolfgang Latz

III. Sonstige Bildungs- und Lehranstalten 1. Volkshochschule (VHS) Verbandsgemeindeverwaltung 53567 Asbach

Leiterin: Gabriele Lahr, Hussener Weg 20, 53567 Asbach, nachmittags zu erreichen unter der Tel.-Nr. (0 26 83) 4 21 82, E-Mail: [email protected]

weitere Infos bei der Kreisvolkshochschule (KVHS) Neuwied, Tel. (0 26 31) 34 78 13, Fax: (0 26 31) 95 31 90 Email: [email protected] Homepage: www.kvhs-neuwied.de

2. Katholische Erwachsenenbildung 53577 Neustadt (Wied) Leiterin: Anneliese Bennau, Bühlingen. Dinspeler Weg 4, 53577 Neustadt (Wied), Tel. (0 26 83) 3 16 85 45

Jugendtreffs und -einrichtungen 1. Offene Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Asbach DRK Landesverband RLP e. V. OJA-Jugendpflege VG Asbach Jan Kühn und Jan Viell Hospitalstr. 8 53567 Asbach T: 0 26 83 / 94 92 22 F: 0 26 83 / 94 77 185 E: [email protected] I: www.oja-asbach.de

Was macht die Jugendpflege der VG Asbach?  Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche (z.B. Ganztagsferienbetreuung, Fahrten in Freizeitparks und Theater, Kreativangebote, Disco)  Erlebnispädagogische Tagesveranstaltungen, Medienbildungsprojekte und Jugendfreizeiten  Niedrigschwellige Angebote vor Ort (aufsuchende Jugendarbeit) wie Kinovorführung, Null-Promille-Cocktailkurs, Kochen & Backen, Spielmobil, Grillfeier  Leitung der fünf Jugendtreffs  Einzelberatung von Kindern, Jugendlichen und Eltern  Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Umsetzung von Ideen  Beratung und Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Gruppenleiterschulung zum Erwerb der Jugendleitercard)  Zusammenarbeit mit Schulen o AGs und weitere Angebote o Schulklassenprojekte zu Themen wie Suchtprävention, Gewaltprävention oder Erwerb sozialer Kompetenz o Offene Sprechstunde an Realschule Plus Neustadt/Wied  Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen Institutionen (Runder Tisch der Kinder- und Jugendarbeit)  Gremienarbeit (z.B. Arbeitskreis Suchtprävention)  Schwimmkurse für Anfänger (6-12 Jahre) in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied)

46

Jugendtreffs in der Verbandsgemeinde Asbach:

Asbach:

Flammersfelder Str. 7 montags, 16.00 bis 20.00 Uhr mit Alesia Vasel & Jan Viell dienstags, 16.00 bis 20.00 Uhr mit Nicole Tanzius mittwochs, 16.00 bis 20.00 Uhr mit Jan Viell donnerstags,16.00 bis 18.00 Uhr (Kidstreff, 6-12 Jahre) 18.00 bis 20.00 Uhr (Jugendtreff) mit Jan Kühn

Buchholz:

im Untergeschoss des kath. Pfarrheims mittwochs, 16.00 – 19.30 Uhr mit Alesia Vasel

KölschBüllesbach:

Neustadt

:

Windhagen:

im Jugendraum beim Sportplatz dienstags, 16.00 bis 18.00 Uhr mit Jan Kühn mittwochs, 16.00 bis 18.00 Uhr mit Samuel Dato pausiert bis Beginn 2017

im Jugendraum im Forum dienstags, 17.00 bis 20.00 Uhr mit Alesia Vasel donnerstags,16.00 bis 20.00 Uhr mit Alesia Vasel freitags, 16.00 bis 19.00 Uhr mit Alesia Vasel

Veranstaltungen in den Jugendtreffs werden im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde und auf der Homepage aktuell bekannt gegeben.

Leseclubs in der Verbandsgemeinde Asbach (in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Neustadt (Wied)) Leseclub Asbach:

Jugendtreff Asbach pausiert aktuell

Leseclub Buchholz:

Grundschule Buchholz pausiert aktuell

Leseclub Windhagen:

Jugendtreff Windhagen Dienstag: 15.30 – 16.45 Uhr

47

2. Schullandheim „Haus Niedermühlen e. V.“ Das „Haus Niedermühlen e. V.“ liegt in Niedermühlen, im Mehrbachtal. Es ist ausgestattet mit 70 – 80 Betten in Ein- bis Vierbettzimmern mit Waschgelegenheit/Etagendusche und –WC. Zwei Zimmer und zwei Badezimmer sind behindertenfreundlich. Es gibt 11 Doppelzimmer mit Dusche/WC. Außerdem gibt es noch weitere Gruppen- und Seminarräume, einen Speisesaal, ein Hallenbad, zwei Tischtennisräume, einen Kiosk u. v. m.. Das großzügige Außengelände bietet einen Grill-, Fußball- und Basketballplatz.Das Haus wird vorwiegend genutzt von Schulklassen der Grundschule und der Sekundarstufe I, Projektgruppen und Kinder- und Jugendfreizeiten. Das Angebot richtet sich aber auch an Familienkreise, Kindergruppen und Messdienergruppen. Homepage: www.haus-niedermuehlen.de, E-Mail: [email protected] Tel. (0 26 83) 44 80, Fax (0 26 83) 46 79

3. Die Kirchengemeinden bieten ebenfalls Jugendtreffs und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche an. Bei den einzelnen Pfarrämtern erhalten Sie nähere Informationen.

4. Nahezu alle Vereine arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Welche Angebote dort bestehen, erfragen Sie am besten bei den einzelnen Ansprechpartnern.

48

Kinderbetreuung durch Tagespflege Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind tagsüber bzw. für einen Teil des Tages in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung der Eltern durch eine Tagespflegeperson betreut wird, in der Regel durch eine Tagesmutter. Die Kindertagespflege kann besser als Tageseinrichtungen mit festen Öffnungszeiten auf die Arbeitszeiten der Eltern eingehen und stundenweise Betreuung leisten. Die Betreuung in familienähnlicher Atmosphäre macht eine intensive und individuelle Beschäftigung mit den Kindern möglich. Leider liegen die Kosten für die Betreuung meist deutlich über dem Preis der Unterbringung in einer öffentlichen Einrichtung. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es sich bei der Betreuung durch eine Tagesmutter in aller Regel um einen begrenzten Zeitraum zwischen Babyalter und Eintritt in den Kindergarten handelt, der es beiden Elternteilen dann auch ermöglicht ihrem Beruf nachzugehen. Die Tagesmutter-Betreuung kann langzeitig, aber auch kurzfristig in Anspruch genommen werden, wenn z. B. durch Krankheit oder Kuraufenthalt eines Elternteiles ein Betreuungsengpass entsteht. Neben der Gruppe der vom Jugendamt vermittelten Tagesmütter gibt es auch Tagespflegepersonen in Mini- oder Midi-Jobs sowie selbstständige Tagesmütter. Eltern, die eine Tagesbetreuung für ihr Kind suchen, können sich durch das Jugendamt beraten lassen.

Jugendamt: Zuständiges Jugendamt für unseren Bereich ist das Kreisjugendamt Neuwied, Tel. (0 26 31) 803 – 364 (Jürgen Ulrich).

Tagesmütter-Initiative: Seit dem Jahr 2000 besteht der Tageskinderverein Nördliches Rheinland-Pfalz e. V.. Aufgabe des Vereins ist es, Tagespflegepersonen und Eltern in Fragen der Kindertagespflege zu informieren und durch hochwertige Fortbildungsangebote die Betreuungsqualität in der Kindertagespflege stetig zu verbessern. Dem Verein sind ca. 40 Mitglieder angeschlossen, die in regelmäßigem Austausch stehen. Der Verein steht außerdem in engem Kontakt mit dem Jugendamt und anderen öffentlichen Institutionen (z. B. katholisches Familienbildungszentrum). Der Verein setzt sich für die Belange von Tagespflegepersonen und Eltern ein. Kontakt: Elisabeth Jenny-Quirnbach, Vettelschoß Email: [email protected], Tel. (0 26 45) 44 07 Homepage: www.tageskinder-rlp.de

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Gewalt gegen Frauen „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Was sich in Artikel 1 unseres Grundgesetzes so selbstverständlich liest, ist leider nicht immer gesellschaftliche Realität. Gewalt gegen Frauen gehört auch in Deutschland leider zum Alltag. Die Anzahl der Frauen und Mädchen, die Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch in der Kindheit, sexuelle Belästigung oder anderes erleben ist immens hoch. Laut einer Studie, die am 05.03.2014 von der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) veröffentlicht wurde, sind etwa ein Drittel aller Frauen schon einmal Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden. 22 Prozent haben mindestens einmal im Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch den Partner erlitten. 75 % aller Frauen, die berufstätig sind, gaben an, sexuell belästigt worden zu sein. Die betroffenen Frauen erleben die Übergriffe, in allen Bereichen: in der Familie, in der Öffentlichkeit, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz, beim Sport, in der Kirche - im Lebensalltag - überall. Und am häufigsten in ihren engsten Beziehungen. Die Befragungen zeigen gleichzeitig: Die wenigsten der betroffenen Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, machten Anzeige. Zwei Drittel der betroffenen Frauen, die körperliche und/oder sexuelle Gewalterlebten, gingen nach ihrer schwerwiegendsten Gewalterfahrung weder zur Polizei noch zu einer anderen Einrichtung. Mittlerweise wissen Expertinnen von den von sexueller Gewalt Betroffenen viel über die Gründe des oft jahrelangen Schweigens: Die Angst davor, dass nicht geglaubt wird und die Scham über das, was geschehen ist, lässt die Frauen oft allein bleiben. Bestätigt wird dieses Misstrauen der Gewaltbetroffenen durch die Realität, die eine europaweite Studie aus 2009 wiedergibt: bei den wenigen angezeigten Fälle erfolgt nur in 13% eine Verurteilung. Dadurch kann gerade eine Vergewaltigung für die meisten Täter als eine Art „sicheres Delikt“ gewertet werden. Die betroffenen Frauen bleiben somit in einer „Gerechtigkeitslücke'" Und wenn es in unserer Gesellschaft kein Bewusstsein darüber gibt, dass hier großes Unrecht geschieht, wie soll es dann bei den Betroffenen oder gar bei den Tätern ein Bewusstsein dazu geben? Auch wenn uns beim Thema „Gewalt gegen Frauen“ als erstes immer die Vergewaltigung einfällt, so ist dies doch nur eine, wenn auch die brutalste Form weiblicher Erniedrigung. Die Mittel, Frauen in Angst und Abhängigkeit zu halten, sind vielseitig: Gewalt durch Sprache, Pornographie, Frauenhandel und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind weitere Formen der Gewalt gegen Frauen. Weil Männer sich durchsetzen wollen oder sich herausgefordert fühlen, werden täglich in unserer Gesellschaft Frauen gedemütigt, beleidigt, verletzt oder vergewaltigt. Nicht nur in dunklen Parks oder einsamen U-Bahnhöfen werden Frauen Opfer von Gewalt. Der häufigste Schauplatz von Gewalt gegen Frauen sind die heimischen vier Wände. Gerade in Ehe und Partnerschaft glaubt mancher Mann zeigen zu müssen, wer der Herr im Hause ist. Dass ein Sieger immer seinen Weg geht. Koste es, was es wolle, selbst die Partnerschaft.

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Nach dem ersten Schlag allerdings ist alles anders: Wo früher der heftigste Streit eine Auseinandersetzung zwischen zwei Menschen war, die gegenseitig ihre Würde achteten, machen sich nun Bedrohung und Furcht breit. Zuerst ist es die Frau, die erniedrigt und verletzt wird. Schließlich bleiben Ehe und Partnerschaft auf der Strecke. Gewalt erzeugt Angst, und Angst zerstört Vertrauen. Doch ohne Vertrauen gibt es keine Partnerschaft.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb ein bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es handelt sich hierbei um ein „rund-um-die-UhrBeratungsangebot. Die Telefonnummer lautet:

08000 116 016 Unter dieser kostenlosen Telefonnummer stehen Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen zur Seite. Auf Wunsch werden Hilfesuchende an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt. Das Hilfetelefon berät zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Bei Bedarf ist das Hilfetelefon auch mehrsprachig. Auf www.hilfetelefon.de können Frauen auch über eine gesicherte, anonyme und barrierefreie Online-Verbindung Kontakt zu den Beraterinnen aufnehmen. Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdendolmetschung. *** Auch zwölf autonome Frauennotrufe in Rheinland-Pfalz arbeiten seit 35 Jahren als Fach- und Beratungsstellen zum Thema „Sexualisierte Gewalt“. Hier erhalten Frauen und Mädchen Hilfe, wenn sie sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe oder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Über eine persönliche (auf Wunsch auch anonyme) Beratung hinaus bieten die Notrufe auch -

eine Begleitung zu Ärzten/Ärztinnen, Polizei, Gerichten etc. eine Vermittlung an Therapeutinnen Selbsthilfegruppen Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Berufsgruppen aus den Bereichen Schule, Kindergärten, Polizei und Medizin.

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Notrufe in unserer Nähe sind: Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen Koblenz e. V. Neustadt 19 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 3 50 00 Homepage: www.frauennotruf-koblenz.de Homepage für Mädchen: www.justforgirls-koblenz.de

Notruf und Beratung für missbrauchte und vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. Neustr. 31 56457 Westerburg Tel.: (0 26 63) 86 78 Email: [email protected]

Alle Notrufe sind außer über die örtliche Rufnummer auch über die einheitliche Telefonnummer (Ortswahl) – 19740 zu erreichen.

Hilfe erhalten Betroffene auch hier:

Trotzdem-Lichtblick Verein gegen sexuellen Missbrauch/Notruf e. V. Rahmer Weg 7 56316 Raubach Tel.: (0 26 31) 95 58 754 Homepage: www.trotzdem-lichtblick.de Das anonyme Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die   

sexuelle, körperliche und/oder seelische Gewalt

erleben oder erlebt haben und mit der erlittenen Situationen nicht allein fertig werden; bzw. allein keinen Ausweg finden.

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Wer anruft, entscheidet selbst, worüber er/sie reden möchte, was er/sie unternehmen will und wobei er/sie von uns unterstützt werden möchte. Es werden Selbsthilfegruppen, AnwältInnen und TherapeutInnen vermittelt, Unterstützung beim Umgang mit Ämtern und Behörden und Hilfe bei der Unterbringung im Frauenhaus angeboten. Außerdem gibt es eine begleitete Gesprächsgruppe. Dies ist ein Angebot für Frauen, die sexuelle Übergriffe erfahren haben. Die Gruppe wählt ihre Themen selbst und wird von einer erfahrenen Therapeutin begleitet. Sie trifft sich jeden Montag von 19.30 bis 21.30 Uhr in Neuwied. Der Kostenbeitrag beträgt 3,- €. Tel.: (01 51) 57 47 82 81

Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. Heddesdorfer Str. 5 | 56564 Neuwied Tel. 02631 / 98 75-0 Fax 02631 / 98 75-75 [email protected] www.caritas-neuwied.de

Schotterblume e.V. für Betroffene von seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt in der Kindheit Engerser Landstr. 91 56564 Neuwied Tel. 02631/8312299 info Schotterblume.de www.schotterblume.de

Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenkreis Wied Rheinstraße 69 56564 Neuwied Tel. (02631) 39 22 0 Fax (02631) 39 22 40 [email protected] www.diakonie-neuwied.de Lebensberatung Neuwied Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier Marktstraße 1 56564 Neuwied Tel. 02631 / 22 031 Fax 02631 / 22 032 [email protected] www.lebensberatung.info

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Kreisjugendamt Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Tel. (0 26 31) 803-437 Fax (0 26 31) 803-665 [email protected] www.kreis-neuwied.de Weißer Ring gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V Außenstelle Neuwied Ansprechpartner: Heinz-Helmut Schwarzkopf In der Butterwiese 6 56317 Urbach Tel. (0 26 84) 57 93 Fax (0 26 84) 95 85 86 [email protected] www.weisser-ring.de

Kriminalinspektion Neuwied/Rhein Reckstraße 6 56564 Neuwied Tel. (0 26 31) 8 78 0 Fax (0 26 31) 8 78 2 07 [email protected] www.polizei.rlp.de

pro familia Koblenz Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualplanung e. V. Schenkendorfstr. 24 56068 Koblenz Tel. (02 61) 3 48 12 Fax (02 61) 3 09 60 9 [email protected] www.profamilia-koblenz.de

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Gewalt in engen sozialen Beziehungen Rheinland-Pfälzisches Projekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG)

1999 beschloss der Rheinland-Pfälzische Landtag einstimmig die effiziente Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Daraufhin wurde für die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied ein sog. Runder Tisch „RheinWesterwald“ im Rahmen des Rheinland-Pfälzischen Projektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) im Oktober 2000 gegründet. Ziel der Runden Tische in Rheinland-Pfalz ist es, den Hilfeprozess zu optimieren und die Öffentlichkeit über das Problem der Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu informieren und damit eine Reduzierung der Akzeptanz von familiärer Gewalt zu erreichen. Ein weiterer Arbeitschwerpunkt ist die Fortbildung von Fachpersonal, die mit dem Thema Gewalt in ihrem beruflichen Alltag konfrontiert sind. Hier fanden folgende Fachtagung statt: 

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„Gewalt in engen sozialen Beziehungen - Folgen für Kinder und Konsequenzen für staatliches Handeln“ mit Prof. Dr. Barbara Kavemann. Diese Fachtagung fand in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Neuwied und dem Arbeitskreis Trennung und Scheidung statt „Auswirkungen von Gewalt auf die Gesundheit und die Persönlichkeitsentwicklung“ mit Jochen Uttendörfer „Gewalt und die Auswirkungen auf die Gesundheit“ mit Frau Dr. Smolenski, Ehrenwallsche Klinik Bad Neuenahr-Ahrweiler und Frau Dr. Banaschak, leitende Oberärztin der Kölner Rechtsmedizin „Jugendgewalt - Jungengewalt?“ mit Prof. Dr. Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologisches Forschungsinstituts Hannover gemeinsam mit dem Jugendamt des Landkreises Neuwied „Migrantinnen – vom Opferschutz ausgeschlossen?“ mit Roland Graßhoff, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik Rheinland-Pfalz, Kerstin Müller, Rechtsanwältin, Köln „Enttabuisierung oder Voyeurismus – Gewaltopfer in den Medien“ mit Petra Tabeling, Journalistin, DART-CENTRE for Journalism & Trauma, Köln, Martina Lörsch, Fachanwältin für Strafrecht, Bonn, Ann-Kristin Kowarsch, Frauenbegegnungsstätte UTAMARA e. V., Kasbach und Thomas Weber, Psychologe, TraumaTransformConsult, Köln „Resilienz - Widerstandskraft und Lebensmut in Krisen“ mit Barbara Schickentanz, Psychologische Psychotherapeutin, Stellv. Therapeutische Leiterin, Kliniken Wied „11 Jahre Gewaltschutzgesetz – Bestandsaufnahme, Perspektiven und Handlungsbedarf“ mit Bernd Hübinger, Direktor des Amtsgerichtes Neuwied, Karlheinz Maron, Polizeidirektion Neuwied, Susanne Köhler, Deutscher Juristinnen Bund, Vorsitzende der Fachkommission Gewalt gegen Frauen und Kinder und Claudia Pauly, Dienststellenleiterin Caritasverband Rhein-WiedSieg e.V. Geschäftsstelle Neuwied

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Gewalt in der Pflege – ein brisantes Thema mit Zukunft“ mit Lydia Kassing, Vorstandsmitglied des Vereins „Handeln statt Misshandeln“ Initiative gegen Gewalt im Alter „Immer eine Nasenlänge voraus: Jugendliche in der digitalen Welt – Aber wie beraten und schützen“ mit Karin Wunder, Journalistin und Entwicklerin der Selbstschutzplattform juuuport. „Was nicht sein darf – was nicht sein kann: männliche Opfer häuslicher Gewalt“ mit Wilhelm Schlichter, Sozialarbeiter „Ein schweres Erbe: Transgenerationale Weitergabe von Traumata“ mit Dr. Markos Maragkos, Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation Aus-, Fortund Weiterbildung GmbH München

Es wurde ein „Verzeichnis der Beratungs- und Hilfestellen für Opfer von Gewalt in engen sozialen Beziehungen“, das unter www.beratung-neuwied.de zu finden ist, erstellt und den am Hilfeprozess beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt. Die Fachtagungen werden in der Tagespresse angekündigt und sind für alle Interessierten offen. Im Landkreis Neuwied hat die Caritas mit Unterstützung des Ministeriums eine Beratungsstelle, die sog. Interventionsstelle (IST) übernommen. Die Polizei übernimmt dabei beim Einsatz die Aufgabe, den Opfern die Möglichkeit der Beratung zu vermitteln und holt möglichst die Genehmigung der Betroffenen zur Kontaktaufnahme der Beratungsstelle mit dem Opfer per Unterschrift ein. 2007 hat darüber hinaus die Täterarbeitseinrichtung „Contra Gewalt“ in Koblenz, die auch für den Landkreis Neuwied zuständig ist, ihre Arbeit aufgenommen. An einem „kleinen“ Runden Tisch sprechen sich in Neuwied ganz konkret Polizei, Jugendämter, Beratungsstellen, Polizei und Gerichte ab. An dem Runden Tisch arbeiten u. a. Frauenorganisationen wie TROTZDEM – Lichtblick, die Frauenbegegnungsstätte UTAMARA, die Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen wie Caritas oder Diakonie, Kinderschutzdienst, Kinderschutzbund, Weißer Ring oder Jugendämter etc. mit. Für Arztpraxen wurde von der Interventionsstelle der Caritas und den Gleichstellungsbeauftragten ein Faltblatt mit den notwendigen Adressen veröffentlicht. Für Kindertagesstätten, Vereine etc. wurde gemeinsam mit dem Jugendamt ein Faltblatt bezüglich des Näherungsverbotes erstellt. Jeweils im November zum internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen (25. November) informiert der „kleine“ Runde Tisch an Infoständen in Neuwied, Linz und Asbach über Hilfsangebote. In den letzten Jahren wurde der Stand im Vorteilcenter mit Unterstützung des Vorteil-Centers aufgebaut, in diesem Jahr im Cine 5 mit einem zum Thema passenden Film.

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Hilfe und Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen (für die Landkreise Altenkirchen, Rhein-Lahn, Westerwald und die Stadt Neuwied): Notrufnummern 24 Stunden: Polizei

110

Rettungsdienst / Notarzt

19222

Interventionsstelle- Fachberatungsstelle für Betroffene von Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Neuwied

(0 26 31) 98 75 52

Diakonisches Werk Beratungsstelle des Kirchenkreises Wied

(0 26 31) 39 22 0

Ehe-, Familien- und Lebensberatung des Bistums Trier

(0 26 31) 2 20 - 31

Frauenbegegnungsstätte UTAMARA, Kasbach–Ohlenberg (muttersprachliche Beratung für Frauen mit Migrationshintergrund) (0 26 44) 6 02 60 60

Notruf und Beratung für vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen, Westerburg

(0 26 63) 91 92 41

Frauennotruf Puderbach

(0 26 84) 95 77 89 (0 26 31) 95 58 754

Frauenhaus Westerwald

(0 26 62) 58 88

Frauenhaus Koblenz

(02 61) 94 21 02-0

Frauenhaus Ahrweiler

(0 26 33) 47 05 88

Kinderschutzdienst Neuwied, Fachberatungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrung

(0 26 31) 2 22 00

Der Weiße Ring – gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten

(0 26 84) 57 93

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Weitere Informationen zum Thema „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“ erhalten Sie im Internet unter www.rigg-rlp.de.

Anonyme Spurensicherung in Deutschland Eine wichtige Einrichtung für Menschen, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist, sind Kliniken oder so genannte Gewaltschutzambulanzen, in denen eine “Anonyme“ Spurensicherung möglich ist. Viele Strafverfahren werden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, die Spuren einer Vergewaltigung zeitnah sicherzustellen und gerichtsfest zu dokumentieren. Bisher werden Spuren in der Regel nur dann gerichtsfest dokumentiert, wenn Betroffene sofort bereit sind Anzeige zu erstatten. Die “Anonyme“ bzw. die anzeigenunabhängige Spurensicherung hingegen ermöglicht Betroffenen eine rechtssichere ärztliche Dokumentation ihrer Verletzungen, ohne die Notwendigkeit einer sofortigen Anzeigenerstattung. Die Betroffenen haben so die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Die Spuren werden je nach Klinik bis zu 20 Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt. Eine völlig anonyme Beweissicherung und Lagerung ist in den meisten Fällen nicht möglich. Jedoch werden die Daten vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne die Zustimmung der Betroffenen verwendet werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Momentan gibt es in Deutschland leider nur einzelne Modellprojekte und nicht flächendeckend Einrichtungen, in denen eine “Anonyme“ bzw. eine anzeigenunabhängige Spurensicherung angeboten wird. Die folgende Übersicht listet auf, wo in Rheinland-Pfalz die “Anonyme“ Spurensicherung bereits kostenlos möglich ist:

1.

Mainz Forensische Ambulanz der Universitätsklinik Mainz

Forensische Ambulanz, Institut für Rechtsmedizin Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Am Pulverturm 3, Gebäude 908 55131 Mainz Tel.: (06131) 17-0

2.

Wittlich Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Verbundkrankenhaus in Wittlich, der örtlichen Polizei und dem Weißen Ring. Verbundkrankenhaus Wittlich Koblenzer Str. 91

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54516 Wittlich Tel.: (06571) 15-0

3.

Köln Rechtsmedizinisches Institut der Uniklinik Köln in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Gewalt an Frauen und Kindern“. Das Projekt wird von der Stadt Köln gefördert. Frauenklinik Krankenhaus Hohlweide Gynäkologische Ambulanz Neufelder Str. 32 51067 Köln Tel. (02 21) 89 07-27 53 Evangelisches Krankenhaus Köln-Kalk Gynäkologische Ambulanz Buchforststraße 2 51103 Köln Tel. (02 21) 82 89-53 05

Krankenhaus Porz am Rhein Gynäkologische Ambulanz Urbacher Weg 19 51149 Köln Tel. (0 22 03) 5 56-13 06 Universitäts-Frauenklinik Kerpener Straße 34 50931 Köln Tel. (02 21) 4 78-8 75 50 Evangelisches Krankenhaus Köln-Weyertal GmbH Weyertal 76Neufelder Str. 32 50931 Köln Tel. (02 21) 4 79-0 (Anonyme Spurensicherung für weibliche und männliche Opfer möglich)

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Gewalt gegen Kinder Jedes Kind hat ein Recht auf Liebe. Die traurige Wirklichkeit sieht oft ganz anders aus. Viele Kinder werden mitten unter uns vernachlässigt, bedroht, bedrängt, misshandelt oder sexuell missbraucht. Ihre Hilferufe sind oft sehr leise und oft verschlüsselt. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen – durch dieses sich Verschließen werden den Opfern Wege zur Hilfe verbaut. Dieses Verhalten beruht oft auf Unsicherheit. Die Hilflosigkeit der Helfer hat ihren Grund darin, dass wir noch nicht gelernt haben, mit solch heiklen Situationen umzugehen. Die seelischen und körperlichen Schäden, die den Kindern dabei zugefügt werden, zeichnen diese ein Leben lang. Suchtanfälligkeit und Gewaltbereitschaft sind nur zwei von möglichen Folgen. So setzt sich der Kreislauf der Bedrängnis von Generation zu Generation fort. Nur wenn wir unsere Augen und Ohren öffnen und für diese Kinder Einsatz zeigen, gibt es eine Chance, ihn zu durchbrechen. Unser Strafrecht allein hilft den Kindern nicht, obwohl sich nicht weniger als zehn Strafrechtsnormen auf die verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder anwenden lassen. Viel wichtiger ist es, dass wir die Augen der Gewalt gegen Kinder nicht verschließen, dass wir ein positives Klima in unserer Gesellschaft für Familien mit Kindern schaffen, dass wir das Lebensumfeld kindgerecht gestalten. Die hohen Dunkelziffern bei Kindesmissbrauch und Kinderpornographie lassen erkennen, dass unsere Gesellschaft noch nicht ausreichend bereit ist, Hilferufe und Signale geschlagener und misshandelter Kinder aufzunehmen und Hilfe anzubieten. Sexuell missbrauchte Kinder müssen bis zu siebenmal ihre Not Erwachsenen erzählen, bevor ihnen geglaubt und geholfen wird. Signale sehen – Hilferufe hören: Das ist die Botschaft an uns, an alle, die mit Kindern umgehen. Doch oft sind nicht nur die Signale verschlüsselt, die Hilferufe leise. Häufig fehlt einfach der Mut, sich einzumischen und aktive Hilfe zu leisten. Was müssen wir also tun, wenn wir dem Problem Gewalt direkt gegenüber stehen? Sowohl bei körperlicher Misshandlung als auch bei sexuellem Missbrauch gilt: Überstürztes Verhalten ist zu vermeiden! Wichtig ist vielmehr, mit viel Umsicht und Einfühlungsvermögen den Kontakt zum Opfer und gegebenenfalls auch zur Familie zu suchen. Ziel ist es, das Vertrauen des Kindes zu gewinnen. Das Kind soll Mut fassen und reden. Oft ist es erst nach vielen Gesprächen möglich, die Beziehung zum Kind zu intensivieren. Der Kontakt zur Familie sollte ebenfalls behutsam und in Kooperation mit Jugendamt und Beratungsstellen erfolgen. Denn gerade hier droht die Gefahr, dass der Täter sein Opfer mit Gewalt zum Schweigen bringt. In fast allen Fällen hat der Täter dem Kind unter Strafandrohung verboten, das „kleine Geheimnis“ preiszugeben. Die Opfer versuchen jedoch sich mitzuteilen z. B. durch Zeichnungen, auffällige Verhaltensänderungen, Gesten oder Mimik. Die Symptome, die auf sexuellen Missbrauch hinweisen, können ganz verschieden sein. Experten örtlicher Beratungsstellen oder des Jugendamtes sind gerne bereit, hier zu informieren und aufzuklären. Mit Hilfe einfühlsamer Gespräche über „gute“ und „schlechte“ Geheimnisse können Kinder Schritt für Schritt zum Reden gebracht werden. Wichtig ist: Die Vertrauensperson muss dem Kind zuhören und ihm glauben. Auch wenn das Erzählte völlig unwirklich erscheint und der Verdacht keimt, das Kind wolle nur Aufmerksamkeit auf sich ziehen: Gerichtspsychologen haben nachgewiesen, dass Kinder glaubwürdige Zeugen sind und ihre Aussagen nahezu immer der Wahrheit entsprechen. Gerade im Falle sexuellen Missbrauchs kann nur eine räumliche Trennung vom Täter das Problem dauerhaft lösen. Kinder brauchen 60

ein stabiles und intaktes Umfeld, um den Teufelskreis der sexuellen Gewalt, der sich häufig von Generation zu Generation fortsetzt, zu durchbrechen.

Hilfe bieten im Einzelnen an: Kinder- und Jugendtelefon – Die Nummer gegen Kummer: 116111 für alle Fragen, Sorgen und Probleme von Kindern und Jugendlichen, anonym und kostenlos erreichbar montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Email-Beratung siehe im Internet unter www.nummergegenkummer.de Jugendliche beraten Jugendliche unter 0800-111 0 333 anonym und kostenlos erreichbar samstags von 14 bis 20 Uhr. Elterntelefon 0800 111 0 550 anonym und kostenlos erreichbar montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr und dienstags und donnerstags von 17 bis 19 Uhr.

Kinderschutzdienst: KinderSchutzDienst Neuwied Marktstr. 100 56564 Neuwied Tel. 02631 / 22200 Fax 02631 / 31444 E-Mail: [email protected] www.htz-neuwied.de Der Kinderschutzdienst Neuwied ist ein Fachdienst für Kinder und Jugendliche, welche Misshandlung, Vernachlässigung und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt sind In allen Fällen von sexuellem Missbrauch können auch die Institutionen, die unter der Rubrik „Gewalt gegen Frauen“ aufgeführt sind, angesprochen werden.

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