Corbel

Corbel Wirkstoff: 750 g/l Fenpropimorph (= 79,8 Gew.-%) weitere Bestandsteile: Cyclohexanon, Calcium-Alkylbenzolsulfonat in Isobutanol Formulierung: Emulsionskonzentrat (EC) Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Artikelnummer/ Packungsgröße: 21022 4 x 5 l Kanister Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung

043190-00

Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste.

GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise Corbel ist ein systemisch wirkendes Fungizid, das von der Pflanze aufgenommen und innerhalb des Pflanzengewebes transportiert wird. Corbel zeichnet sich durch eine schnelle und über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Pilzkrankheiten an Weizen, Gerste und Roggen aus. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/Objekte

Schadorganismen/Zweckbestimmung

Gerste

Echter Mehltau (Blumeria graminis), Zwergrost (Puccinia hordei)

Roggen

Echter Mehltau

Weizen

Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Blumeria graminis; alter lat. Name: Erysiphe graminis), Gelbrost (Puccinia striiformis)

Anwendung ACKERBAU Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Blumeria graminis) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2

Corbel

Fungizid

Corbel

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Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Gerste Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Zwergrost (Puccinia hordei) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Roggen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________

Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Braunrost (Puccinia recondita) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Echter Mehltau (Blumeria graminis; alter lat. Name: Erysiphe graminis) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2 Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________ Pflanzen/-erzeugnisse: Weizen Schadorganismus/ Zweckbestimmung: Gelbrost (Puccinia striiformis) Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Max. Zahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2 In der Kultur bzw. je Jahr: 2

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Anwendungstechnik: Spritzen Aufwandmenge: 1,0 l/ha Wasseraufwandmenge: 200 - 400 l/ha Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Sonstige Hinweise: Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. _____________________________________________________________________________________ Mischbarkeit Corbel ist mischbar mit Vegas®, Biathlon® 4D, Basagran® DP, Duanti®, Medax® Top, Osiris®, Capalo®, Adexar®, Sumicidin® Alpha EC, Fastac® SC Super Contact. Corbel ist ebenfalls mischbar mit Blattdüngern (Markenqualität). In der Gerste ist der Zusatz von AHL oder Harnstoff bis max. 15 kg/ha N möglich. Spritzflüssigkeit, der diese N-Dünger zugegeben werden, an heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden ausbringen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. In Weizen und Roggen keine Mischung mit AHL oder Harnstoff. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Technik Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! 1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Corbel bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Dann Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Reinigung Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Verträglichkeit Corbel erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen genannten Getreidearten als gut verträglich. UMWELTVERHALTEN Nutzorganismen NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

NN165 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. Wasserorganismen NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Getreide: - reduzierter Abstand: 75% 15 m, 90% 5 m. NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden

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sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/ Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser trinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Lagerung Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Oxidationsmitteln und Säuren. Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H315 Verursacht Hautreizungen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 Einatmen von Aerosol vermeiden. P264 Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

P304+P340 Beim Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Haftung Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Vegas®: reg. WZ Nippon Soda Co., Ltd. Biathlon®: reg. WZ BASF Basagran®: reg. WZ BASF Duanti®: reg. WZ BASF Medax®: reg. WZ BASF Osiris®: reg. WZ BASF Capalo®: reg. WZ BASF Adexar®: reg. WZ BASF Fastac®: reg. WZ BASF Agroclean®: reg. WZ Spiess-Urania Chemicals GmbH Sumicidin®: reg. WZ Sumitomo Chemical Co., LtD

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