SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

0893449 - FLUESSIG-METALL FE 1 - 500 G (Komp. A) Version 3.0

Überarbeitet am 16.09.2014 Datum der letzten Ausgabe: 24.07.2014 Datum der ersten Ausgabe: 22.12.2009

Druckdatum 18.09.2014

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname

:

FLUESSIG-METALL FE 1 - 500 G (Komp. A)

Produktnummer SDS-Identcode

: :

0893449 10033166

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches

: Klebstoffe

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma

:

Telefon Telefax

: :

Adolf Wuerth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Str. 12-17 74653 Künzelsau Deutschland +49 7940 15 0 +49 7940 15 10 00

:

Email-Adresse: [email protected]

Verantwortliche/ausstellende Person 1.4 Notrufnummer Giftnotrufzentrale Berlin +49 30 30686 790 Gesellschaft (07:00 – 18:00 Uhr) +49 7940 15 2552

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Augenreizung, Kategorie 2 Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1 Chronische aquatische Toxizität, Kategorie 3

H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)

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Sensibilisierend

R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

Reizend

R36/38: Reizt die Augen und die Haut.

Umweltgefährlich

R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme

:

Signalwort

:

Achtung

Gefahrenhinweise

:

H315 H317 H319 H412

Sicherheitshinweise

:

Prävention: P261 P273 P280 P280 Reaktion: P333 + P313 P362 + P364

Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Schutzhandschuhe tragen. Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:  Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700  Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

Zusätzliche Kennzeichnung: EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.3 Sonstige Gefahren

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Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung

Eisen

CAS-Nr. Einstufung (67/548/EWG) EG-Nr. Registrierungsnummer 7439-89-6 F; R11 231-096-4 01211946283824

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

25068-38-6 500-033-5 01211945661926

Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

Aluminiumpulver (stabilisiert)

Einstufung (1272/2008/EG)

Konzentration [%]

Flam. Sol. 1; H228 Self-heat. 1; H251

>= 75 - < 80

N; R51-R53 R43 Xi; R36/38

Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Chronic 2; H411

>= 15 - < 20

28064-14-4

Xi; R36/38 R43 N; R51/53

Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Chronic 2; H411

>= 7 - < 10

7429-90-5 231-072-3 01211952924345

F; R11-R15

Flam. Sol. 1; H228 Water-react. 2; H261

>= 3 - < 5

Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Allgemeine Hinweise

: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Ersthelfer muss sich selbst schützen. Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.

Nach Einatmen

: Bei Einatmen, betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei Atemstillstand, künstlich beatmen. Bei Atemschwierigkeiten, Sauerstoff verabreichen.

Nach Hautkontakt

: Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Mit Polyethylenglykol, anschließend mit viel Wasser abwaschen.

Nach Augenkontakt

: Unverletztes Auge schützen. Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.

Nach Verschlucken

: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen. Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Keine Daten verfügbar 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel

: Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver

Ungeeignete Löschmittel

: Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung

: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen (siehe Abschnitt 10). Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verur4 / 18

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sachen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung

: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Weitere Information

: Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Ein Einatmen der Dämpfe oder Nebel vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Vgl. Abschnitt: 7, 8, 11, 12 und 13

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

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Hinweise zum sicheren Umgang

: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Personen, die an Hautsensibilisierungsproblemen, Asthma, Allergien, chronischen oder wiederholten Atemkrankheiten leiden, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemisch gebraucht wird.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Staubexplosionsklasse

: Nicht anwendbar

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter

: Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren.

Zusammenlagerungshinweise

: Von Oxidationsmitteln, stark sauren oder alkalischen Materialien und Aminen fernhalten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zu beachten: TRGS 510

Lagerklasse (LGK)

: 10-13, Lagerklasse 10 bis 13

Sonstige Angaben

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Inhaltsstoffe Aluminiumpulver (stabilisiert)

CAS-Nr.

Zu überwachende Parameter

Grundlage

Stand

7429-90-5

AGW (Einatembare Fraktion): 10 mg/m3, AGS, DFG, AGW (Alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m3, AGS, DFG,

DE TRGS 900

2014-04-02

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Sonstige Angaben über Grenzwerte: Vgl. Abschnitt 16

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz

: Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden. Filterausrüstung mit A-Filter

Handschutz Material Handschuhdicke Durchbruchzeit: Richtlinie Schutzindex

: : : : :

Nitrilkautschuk >= 0,4 mm > 480 min DIN EN 374 Klasse 6

Anmerkungen

: Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Augenschutz

: Dicht schließende Schutzbrille

Haut- und Körperschutz

: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

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Hygienemaßnahmen

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: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Allgemein übliche Arbeitshygienemaßnahmen. Dämpfe/Nebel/Gas nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Hautschutzplan beachten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise

: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe Geruch Geruchsschwelle Flammpunkt

: : : : :

Zündtemperatur Thermische Zersetzung

: Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Explosivität Entzündlichkeit Brandfördernde Eigenschaften Selbstentzündungstemperatur Brennzahl Molekulargewicht pH-Wert Dampfdruck Dichte

: : : : : : : : : : :

Paste grau sehr schwach Keine Daten verfügbar

> 100 °C

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Keine Daten verfügbar 3 - 3,2 g/cm3 8 / 18

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Schüttdichte Wasserlöslichkeit

: Keine Daten verfügbar : unlöslich

Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Viskosität, dynamisch Viskosität, kinematisch Auslaufzeit Schlagempfindlichkeit Relative Dampfdichte Oberflächenspannung Verdampfungsgeschwindigkeit Minimale Zündenergie Säurezahl Brechungsindex Mischbarkeit mit Wasser Lösemitteltrennprüfung

: Keine Daten verfügbar

DE / DE

: Keine Daten verfügbar : : : : : : : : : : : :

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

9.2 Sonstige Angaben Keine bekannt.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine Daten verfügbar 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Stabilität

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar 10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe

: Starke Basen, Starke Säuren, Amine, Starke Oxidationsmittel

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte 9 / 18

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Gefährliche Zersetzungsprodukte

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: Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), dichter, schwarzer Rauch.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Akute orale Toxizität: Eisen

: LD50 Ratte, männlich: 98,6 g/kg Methode: OECD Prüfrichtlinie 401

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: LD50 Ratte, weiblich: > 2.000 mg/kg Methode: OECD-Prüfrichtlinie 420

Akute inhalative Toxizität: Keine Daten verfügbar Akute dermale Toxizität: Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: LD50 Ratte, männlich und weiblich: > 2.000 mg/kg Methode: OECD Prüfrichtlinie 402

Akute Toxizität (andere Verabreichungswege): Keine Daten verfügbar Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Eisen

: Spezies: Kaninchen Keine Hautreizung Methode: OECD Prüfrichtlinie 404

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Spezies: Kaninchen Reizt die Haut. Methode: OECD Prüfrichtlinie 404

Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

: reizend

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Schwere Augenschädigung/-reizung Eisen

: Spezies: Kaninchen Keine Augenreizung Methode: OECD Prüfrichtlinie 405

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Reizt die Augen.

Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

: reizend

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung

: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

Keimzell-Mutagenität Gentoxizität in vitro: Eisen

: Typ: Ames test Testspezies: Salmonella typhimurium mit und ohne metabolische Aktivierung Ergebnis: negativ Methode: OECD Prüfrichtlinie 471

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Typ: Ames test mit und ohne metabolische Aktivierung Ergebnis: negativ

Gentoxizität in vivo: Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Testspezies: Maus Geschlecht: männlich Applikationsweg: Oral Ergebnis: negativ

Karzinogenität Anmerkungen Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Karzinogenität: Keine Beweise für Karzinogenität aus Tierstudien.

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Reproduktionstoxizität Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Bemerkung: Keine Beweise für schädliche Effekt auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf das Wachstum aus Tierexperimenten.

Teratogenität Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Keine Daten verfügbar Aspirationsgefahr Aspirationstoxizität Keine Daten verfügbar Neurologische Wirkungen Keine Daten verfügbar Beurteilung Toxizität Toxikologie, Stoffwechsel, Verteilung Keine Daten verfügbar Akute Wirkungen Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Eisen

: LC0 (Danio rerio (Zebrabärbling)): > 50.000 mg/l Expositionszeit: 96 h

Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-

: LC50 (Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)): 1,2 mg/l 12 / 18

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Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

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Expositionszeit: 96 h

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren Eisen

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): > 100 mg/l Expositionszeit: 48 h Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Bemerkung: Die angeführten Informationen beruhen auf Daten für ähnliche Stoffe.

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700 Toxizität gegenüber Algen

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 1,1 - 2,8 mg/l Expositionszeit: 48 h Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202

Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: EC50 (Scenedesmus capricornutum (Süsswasseralge)): 9,1 mg/l Expositionszeit: 48 h

Toxizität gegenüber Bakterien Eisen

: EC50 : > 10.000 mg/l Expositionszeit: 3 h Testmethode: Atmungshemmung des Belebtschlamms

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität) Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: NOEC: 0,3 mg/l Expositionszeit: 21 d Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 211

Beurteilung Ökotoxizität Akute aquatische Toxizität Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

: Giftig für Wasserorganismen.

Chronische aquatische Toxizität Phenol, Polymer mit Formaldehyd, Glycidylether

: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit Reaktionsprodukt: Bisphenol-AEpichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700

: Ergebnis: Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeittests ist dieses Produkt nicht leicht abbaubar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise

: Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Hinweise zur Entsorgung und Verpackung

: Entsorgung: In Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Nicht zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgen. Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des Verwendungszwecks des Produkts, festgelegt werden.

Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung gedacht: Abfallschlüssel-Nr. (EWC)

: Abfallschlüsselnummer (ungebrauchtes Produkt): 080409, Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfallschlüsselnummer (gebrauchtes Produkt): 080409, Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten

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Entsorgung ungereinigter Verpackungen

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: Abfallschlüsselnummer (ungereinigte Verpackung): 150110, Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bemerkung: Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADN Kein Gefahrgut ADR Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADN Kein Gefahrgut ADR Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut 14.3 Transportgefahrenklassen ADN Kein Gefahrgut ADR Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut 14.4 Verpackungsgruppe ADN 15 / 18

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Kein Gefahrgut ADR Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut 14.5 Umweltgefahren ADN Kein Gefahrgut ADR Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Vgl. Abschnitt: 6, 7 und 8 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch VOC

: Richtlinie 1999/13/EG 1%

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

: Stand: Nicht anwendbar

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

0893449 - FLUESSIG-METALL FE 1 - 500 G (Komp. A) Version 3.0

Überarbeitet am 16.09.2014 Datum der letzten Ausgabe: 24.07.2014 Datum der ersten Ausgabe: 22.12.2009

Seveso II - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen

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Stand: Nicht anwendbar

Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse

: WGK 2 (wassergefährdend) Selbsteinstufung

Sonstige Vorschriften

: Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§22) beachten.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R11 R15 R36/38 R43 R51 R51/53 R52/53 R53

Leichtentzündlich. Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.

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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

0893449 - FLUESSIG-METALL FE 1 - 500 G (Komp. A) Version 3.0

Überarbeitet am 16.09.2014 Datum der letzten Ausgabe: 24.07.2014 Datum der ersten Ausgabe: 22.12.2009

H228 H251 H261 H315 H317 H319 H411 H412

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Entzündbarer Feststoff. Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Sonstige Angaben AGS DFG

Ausschuss für Gefahrstoffe Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission)

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

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