Finanzierung: Fundament für die Selbständigkeit Im Studium hatte es oberste Priorität und bedurfte einer sorgfältigen Prüfung und Planung: das Fundament. Erst mit einer stabilen und sicheren Basis kann man in die Höhe bauen, unabhängig davon, ob ein Carport oder ein Hochhaus errichtet wird. Ebenso verhält es sich mit dem Aufbau des eigenen Unternehmens – egal in welcher Größenordnung. Die Basis dafür ist neben dem persönlichen Know-how die Finanzierung. Ihr sollte bei der Vorab-Überlegung besonderes Augenmerk zukommen.

Die Finanzierung der eigenen Selbständigkeit ist mit Sicherheit der unangenehmste, aber auch der wichtigste Aspekt bei der Gründung. Nur wenige können hier auf einen eigenen finanziellen Puffer zurückgreifen und dieses Thema weitestgehend ausblenden. Die Realität sieht für die meisten anders aus: Sie müssen sich vor der Gründung überlegen, wie sie nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, sondern ebenso, welche Ausgaben ihre Gründung mit sich bringt und ob sie große Investitionen zu tätigen haben. Gute Planung Eine gute Planung ist das A und O. Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit einen neuen Computer oder tut es noch Ihr alter? Haben Sie den Platz und die Möglichkeit, ein Home-Office einzurichten, oder müssen Sie ein separates Büro anmieten? Diese Fragen sind zur Klärung Ihres Finanzierungsbedarfs elementar – wie viel Geld wird mindestens benötigt? Ist die finanzielle Aufwendung geklärt, entscheidet sich meist schon hier, wer der richtige Ansprechpartner ist oder ob Sie sich auf die Suche nach mehreren Investoren begeben müssen. All diese Erkenntnisse fließen in Ihren Businessplan ein. Er ist notwendige Voraussetzung für die Beantragung fast aller Finanzie-

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EXISTENZGRÜNDUNG

> Finanzierung

rungen. Zudem hilft er ganz persönlich bei der Präsentation der eigenen Gründung und Argumentation des Finanzierungsbedarfs. Wichtiger Bestandteil des schriftlichen Geschäftskonzeptes ist die Ertragsvorschau für drei Jahre, die so genannte Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Hier werden die prognostizierten Einnahmen den laufenden Betriebskosten (Kfz, Miete, Bürobedarf etc.) gegenübergestellt. Als Faustregel wird meist angegeben, dass im dritten Geschäftsjahr zwischen 15.000 und 20.000 Euro als Reingewinn (Einnahmen minus Betriebskosten) erwirtschaftet werden sollten, damit die Gründung perspektivisch tragfähig erscheint. Liegen Sie mit Ihren Prognosen weit darunter, sollten Sie sich ganz genau überlegen, ob alle Ihre Ausgaben wirklich notwendig sind. Alternativ überdenken Sie, welche Leistungen Sie noch anbieten können, und erweitern Ihr Portfolio. Spezielle Software, der Steuerberater wie auch die beratenden Stellen der Berufskammern unterstützen bei der Erstellung einer Ertragsvorschau. Erste Hilfe Eine Gründung hat viele Baustellen – da fühlt man sich schnell überfordert. Dem steht jedoch ein kompetentes Team gegenüber: die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Es berät in allen Fragen, zeigt Finanzierungsmöglichkeiten auf, infor-

Expertentipps von … miert, was bei einer Existenzgründung alles zu beachten ist, und vermittelt an die richtigen Ansprechpartner weiter. Hier finden Sie speziell für Unternehmensgründungen geschultes Fachpersonal, an das Sie sich jederzeit wenden können. Es begleitet die Gründung so lange, bis sie tragfähig ist. Ebenso wird man von den Experten der Existenzgründerseminare gut beraten. Neben vielerlei anderen wichtigen Aspekten einer Gründung wie Steuern, Recht, Preiskalkulation und vieles mehr werden mögliche Finanzierungen und regionale Anlaufstellen ausführlich vorgestellt. Diese Seminare werden von verschiedenen Stellen wie beispielsweise der IHK, speziellen Agenturen, Unternehmensberatern und Kammern angeboten. Einen genauen Überblick über das lokale Angebot an Seminaren hat Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Ohne Risiko Kein noch so sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan garantiert einen reellen Erfolg. Prognostizierte Aufträge können ausbleiben, Ausgaben größer als geplant ausfallen oder es bietet sich ein unwiderstehliches Jobangebot. Gerade zu Beginn der Selbständigkeit gibt es viele Planungsunsicherheiten. Flexibilität ist hier gefragt und insbesondere bei der Finanzierung hat sie oberste Priorität. Die Finanzierung über die Bundesagentur für Arbeit sollte vor diesem Hintergrund die erste Wahl sein. Über den Gründungszuschuss können Sie Ihren Lebensunterhalt in der Startphase der Existenzgründung absichern. Diesen können jedoch nur diejenigen beantragen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befanden und damit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ihnen steht das Arbeitslosengeld I zu. Wichtig: Der Antrag für den Gründungszuschuss muss vor der Gründung und Aufnahme der Selbständigkeit erfolgen. Der Gründungszuschuss erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase werden sechs Monate lang zu der Summe des sonst bezogenen Arbeitslosengeldes weitere 300 Euro monatlich gezahlt. Nach anschließender eingehender Prüfung der aktu-

… Anja Huth, Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit

Welche Förderungen gibt es? Im Bereich der Grundsicherung (umgangssprachlich „Hartz IV“) werden Gründungswillige mit dem Einstiegsgeld unterstützt (ESG). Wichtig ist, dass der Existenzgründer gegenüber dem Jobcenter die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist. Dafür ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen (zum Beispiel IHK, HWK, Fachverbände, Kreditinstitute ...). Für den Nachweis der Tragfähigkeit benötigt die fachkundige Stelle zusätzliche Unterlagen, wie zum Beispiel Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapital- und Finanzierungsplan, Rentabilitätsvorschau oder Ähnliches. Außerdem können zusätzlich Zuschüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbständigen gewährt werden. Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden, soweit diese für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich sind. Die Zuschüsse betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert werden. Sachmittel können sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen (PC und

ellen Entwicklung des Unternehmens durch die Agentur und dem positiven Entscheid kann eine Aufbauförderung erfolgen. Für weitere neun Monate werden zur sozialen Absicherung 300 Euro ausgezahlt. Ein Großteil der Uni-Absolventen wird sich aber direkt an die Jobcenter wenden, da ihnen die Beschäftigungszeit als Angestellte fehlt und sie zu den ALG-IIEmpfängern gehören. Diese Gruppe wird durch die speziellen Fallmanager für Selbständigkeit und Existenzgründungen

Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar oder Ähnliches), Marketing und Vertrieb-unterstützende Investitionen (Erstellung Homepage, Werbemittel ...), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und so weiter.

Beraten/Betreuen Sie auch? Existenzgründerberatung ist ein sehr komplexes Feld. Daher sind wir auch darauf angewiesen, dass der Gründer von einem Dritten eine Expertise zur Tragfähigkeit der Gründungsidee beifügt. In den Jobcentern gibt es aber Spezialisten, die zum Thema Existenzgründerberatung geschult sind.

Aus Ihrer Erfahrung: Was sind typische Stolpersteine für Jungunternehmer bei der Beantragung und Bewilligung der Finanzierung? Das fängt eigentlich bei der Gründungsidee an. Viele haben Schwierigkeiten, die richtige Idee und die richtige Marktlücke zu finden. Viele unterschätzen auch den bürokratischen Aufwand.

An welche längerfristigen Bedingungen ist die Auszahlung der Gelder gebunden? Es ist nachzuweisen, dass die Selbständigkeit auch ernsthaft durchgeführt wird.

betreut. Ihr Lebensunterhalt wird mit dem so genannten „Hartz IV“ abgesichert. Zudem haben sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Beratungsdienstleistungen wie Existenzgründerseminare, Anwalt oder Steuerberater zu beantragen. Nach eingehender Prüfung des Geschäftskonzeptes kann außerdem ein Einstiegsgeld die nötige finanzielle Unterstützung bieten. Hier können maximal für 24 Monate 100 Prozent – meistens aber nur 50 Prozent – der Regelleistung (Hartz-IV-Geld) ausgezahlt werden.

Finanzierung

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Expertentipps von … … Christiane Handy, Referatsleiterin für den Förderservice Existenzgründung und Beratung der GfAW Thüringen Welche Förderungen gibt es? Zum Thema Existenzgründungen gibt es bei der GfAW zwei entscheidende Richtlinien: die Existenzgründer- und die Beratungsrichtlinie. Zudem gibt es weitere Förderrichtlinien, zum Beispiel zur Weiterbildung oder zum Thema Lohnkostenzuschüsse.

Wo liegen die Unterschiede? Bei der Existenzgründerrichtlinie werden der Aufbau und die Sicherung junger Unternehmen gefördert. Das heißt, dass laufende Ausgaben, die durch die Gründung eines Unternehmens anfallen, gefördert werden. Die Förderung ist nicht für Ausgaben des Lebensunterhaltes beziehungsweise investiver Ausgaben zu verwenden. Bei der Beratungsrichtlinie werden Beratungen oder Seminare, die für eine erfolgreiche Gründung/Betriebsübernahme notwendig erscheinen, gefördert.

Welche Geldsumme wird maximal ausgezahlt? Für den Existenzgründerzuschuss werden maximal für ein Jahr 600 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt, insgesamt also bis zu 7.200 Euro. Für den Existenzgründerpass ist eine Förderung bis maximal 1.500 Euro netto für Gründer und bei Geschäftsübernahmen bis maximal 2.100 Euro netto möglich.

Wer keine großen Investitionen plant, ist hier bestens aufgehoben und betreut. Sparsames Haushalten und gutes Planen haben aber auch hier Priorität. Europäisch gefördert Der Weg in die Selbständigkeit ist auch ein alternativer Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und damit die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu verbessern, war das

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EXISTENZGRÜNDUNG

Gibt es in jedem Bundesland die Möglichkeit, die Förderung der Existenzgründung aus dem ESF zu beantragen? Jedes Bundesland legt selbst fest, ob eine Förderung für Existenzgründungen stattfinden soll und ob diese aus dem ESF finanziert wird. In den neuen Bundesländern wird dies sicherlich der Fall sein.

Aus Ihrer Erfahrung: Was sind typische Stolpersteine für Jungunternehmer bei der Beantragung und Bewilligung der GfAW-Förderung? Die Erstellung des Konzepts und der Rentabilitätsvorschau (Businessplan) durch den Antragsteller. Jungunternehmer haben oft zu geringe buchhalterische Kenntnisse und unterschätzen steuerrechtliche Aspekte, die ihr Unternehmen betreffen (zum Beispiel Vorsteuerabzugsberechtigung).

Und die wichtigste Frage: Muss das Geld zurückgezahlt werden? Da es sich um einen Zuschuss zur Existenzgründung beziehungsweise -beratung handelt, muss diese Förderung nicht zurückgezahlt werden, wenn ordnungsgemäß belegt wurde, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

Ziel der Initiatoren des Europäischen Sozialfonds (ESF). Seit 1957 unterstützt die EU mit den Geldern des ESF unter anderem die Existenzgründer in ihren Ländern – so auch in Deutschland – in Milliardenhöhe. Dabei entscheidet jedes Bundesland, wie es seine Jungunternehmer fördert und zu welchem Anteil ESF-Gelder fließen. Es lohnt sich daher immer, im jeweiligen Wirtschaftsministerium nachzufragen. Gute Chancen

> Finanzierung

haben auf alle Fälle Existenzgründer der neuen Bundesländer, da hier der Arbeitsmarkt besonders intensiv gefördert wird. So gibt es beispielsweise bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GfAW), welche die ESF-Mittel für das Land Thüringen verwaltet, verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Besonders interessant ist der Existenzgründerzuschuss, bei dem im ersten Geschäftsjahr monatlich bis zu 600 Euro ausgezahlt werden – steuerfrei und ohne Anrechnung auf die Sozialleistungen, die bei der Gemeinde beantragt wurden. Das ist gerade für diejenigen ideal, die am Anfang viele Anschaffungskosten haben. Aber Achtung: Gefördert wird nur das erste Geschäftsjahr und damit auch nur die Abschreibung der Güter für das erste Jahr. Planen Sie dagegen mit vielen kleinen Investitionen, so genannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (je maximal 410 Euro), können Sie diese im Jahr des Kaufs abschreiben und sich damit auch in voller Höhe über die ESFGelder fördern lassen. Dieser Existenzgründerzuschuss ist gerade für die Beschaffung aller Arbeitsmittel eine ideale Finanzierungsmöglichkeit. Er muss vor der Gründung beantragt werden und setzt die Meldung als arbeitslos voraus. Nur geborgt Sollten alle bisher vorgestellten Finanzierungsmöglichkeiten für Sie nicht ausreichen, sollten Sie je nach Umfang Ihres Geschäftskonzeptes doch noch einmal Ihren Businessplan prüfen und im Zweifelsfalle den Rotstift zücken. Denn neben dem Aufwand für Beantragung und Nachweis der Verwendung der Gelder gehen Sie mit den zuvor genannten Finanzierungskonzepten keine weiteren Verpflichtungen ein. Sie müssen die Gelder nicht zurückzahlen, keine Zinsen begleichen, Bürgschaften bringen und sind nicht gezwungen, innerhalb gesetzter Frist einen messbaren Erfolg nachzuweisen. Überlegen Sie daher wirklich ganz genau, ob Sie zusätzlich einen Kredit brauchen. Bedenken Sie: Bei einem Kredit ist das Geld nur geborgt. Wenn Sie nach kurzer Zeit merken, dass Ihnen ein Angestelltenverhältnis besser liegt als die

Expertentipps von … Selbständigkeit, Sie ein lukratives Jobangebot bekommen oder schlichtweg mit Ihrem Konzept scheitern, stehen Sie trotzdem für Ihre eingegangenen finanziellen Verpflichtungen gerade. Sie können keine Bank im Nachhinein dazu zwingen, die Zinsen, die Laufzeit und die Abschlagsraten zu verringern und damit Ihrer veränderten Lebenssituation anzupassen. Bevor Sie den Kontakt zu der Hausbank suchen, lohnt es sich, den Verwandtenund Bekanntenkreis zu sondieren. Gibt es hier vielleicht die Möglichkeit, um einen zinslosen Privatkredit zu bitten? Wenn Sie tatsächlich einen Protegé finden, legen Sie gemeinsam in einem schriftlichen Vertrag genau die Summe und die Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten fest. Das vermeidet späteren Zwist und sichert das gegenseitige Vertrauen. Professionelle Unterstützung beim Aufsetzen eines solchen Schriftstückes erhalten Sie vom Rechtsanwalt oder bei gemeinnützigen Rechtsberatungen. So haben Sie bei einem guten Verhältnis zueinander noch eher die Möglichkeit, auch nach Vertragsabschluss Abweichungen zu verhandeln, sollte sich bei Ihrer Gründung etwas ändern. Passende Kreditgeber Die Suche nach einem geneigten und optimalen Kreditgeber erfordert viel Laufleistung und Klinkenputzen. Kein Kreditinstitut verleiht aus reiner Gutmütigkeit Geld. Jede Bank prüft das Geschäftskonzept auf Herz und Nieren, verlangt Sicherheiten und möchte nachweisbare Erfolge sehen. Ein Kredit erweitert zwar Ihren finanziellen Rahmen, kann aber Ihren Aktionsradius enorm einschränken. Sicherheiten können beispielsweise Sparbücher, Anlagevermögen, Bürgschaften, Lebensversicherung, Immobilien und vieles mehr sein. Hüten Sie sich aber davor, Ihre Altersvorsorge als Sicherheit anzugeben. Auf die sind Sie gerade als selbständiger Unternehmer mehr denn je angewiesen. Ebenso sollten Sie – wenn möglich – Bürgschaften ausschließen. Es wird zudem sehr schwierig werden, in Ihrem Familien- und Bekanntenkreis jemanden als Bürgen zu gewinnen. Zu Recht.

… Stephan Heym, Geschäftsführer der RKW Thüringen GmbH

Was genau sind Mikrofinanzinstitute (MFI)?

Welche Unterlagen sollte ein Bewerber mitbringen?

Als Mikrofinanz-Institutionen werden Organisationen bezeichnet, die finanzielle Basisdienstleistungen wie Kredite auch Kunden zur Verfügung stellen, die von herkömmlichen Banken aus verschiedenen Gründen nicht bedient werden. Sie müssen beim DMI (Deutsches Mikrofinanz Institut e. V.) akkreditiert sein und empfehlen die Vergabe von Krediten über die GLS-Bank. Ebenso haften sie für 20 Prozent der Kreditausfälle.

> Businessplan, > Betriebswirtschaftliche

Gibt es in jedem Bundesland Mikrofinanzinstitute?

Unklare Vorstellungen über das Geschäftskonzept und die Rückzahlung des Kredites.

Ja, eine Zuordnung ist über die Homepage der GLS Bank verfügbar.

> > > > >

Auswertung (bei Bestandsunternehmen), Planung der nächsten zwei Jahre, Aufstellung über andere Kredite, Schufa-Auskunft, Lebenslauf, Einnahmen-Ausgaben-Übersicht.

Aus Ihrer Erfahrung: Was sind typische Stolpersteine für Jungunternehmer bei der Beantragung und Bewilligung der Finanzierung?

An welche längerfristigen Bedingungen ist die Auszahlung der Gelder gebunden?

Sind die Konditionen überall gleich? Ja.

Welche Geldsumme wird bei Mikrokrediten maximal ausgezahlt?

Zahlung der monatlichen Raten und frühzeitige Information des Kreditnehmers an MFI, wenn Probleme auftreten.

Erster Kredit bis 10.000 Euro, zweiter Kredit bis 15.000 Euro, dritter Kredit und weitere bis 20.000 Euro.

Denn sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, muss der Bürge dafür aufkommen. Im Zweifelsfalle mit allen Werten, die er besitzt. Sie sollten sich daher wirklich gut überlegen, ob Sie diese zusätzliche Verantwortung und den damit verbundenen Druck auch noch auf sich nehmen wollen. Es gibt unzählige Kreditmöglichkeiten und -konditionen. Manche Gründungen brauchen einen Millionenbetrag, um anzulaufen. Anderen wiederum genügt ein so genanntes Mikrodarlehen, da Ihr Investitionsbedarf die Summe von 25 000 Euro nicht überschreitet. Je geringer die Kreditsumme, desto leichter wird es sein, den passenden Geldgeber zu fin-

den. Bekannte Geldgeber sind die KfW Mittelstandsbank, die viele Absolventen als Studienkreditgeber bereits kennen, und so genannte Mikrofinanzinstitute (s. Kasten). Eigener Verdienst Wenn die Unternehmensgründung und das Startkapital einmal auf den Weg gebracht wurden, ist eine große Hürde genommen. Nun müssen Sie selbst das Geld mit Ihrem Unternehmen verdienen. Hohe Honorare werden oftmals nur für Großprojekte gezahlt, die an etablierte Büros vergeben werden. Als Start-up-Unternehmen fängt man mit kleineren Projekten an – entsprechend klein ist auch der Anfangsverdienst. Wie viel Honorar

Finanzierung

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Expertentipps von … hinaus ist je nach Programm noch eine Reihe weiterer Unterlagen beizubringen.

… Michael Klughardt, Pressesprecher der Aufbaubank Thüringen

Welche Förderungen gibt es? Wir unterscheiden Zuschüsse – vor allem für Investitionen –, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und Förderkredite zu günstigen Konditionen. Dazu kommen Bürgschaften, mit denen ich ein Darlehen absichern kann, wenn die banküblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Interessant für Gründer ist zum Beispiel das Programm Thüringen-Invest. Hier fördern wir Investitionen über einen Zuschuss von max. 20.000 Euro bzw. 20 Prozent der förderfähigen Investitionen. Thüringen-Invest kann mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro kombiniert werden, das über die Hausbanken beantragt wird.

der Förderung, um eine individuelle Lösung zu erarbeiten.

Gibt es in jedem Bundesland die Aufbaubank? Ja, eine Förderbank gibt es in jedem Bundesland.

Sind die Konditionen in jedem Bundesland gleich? Nein, die Konditionen und Programme sind nicht gleich. Zuschüsse werden zum Beispiel in den westlichen Bundesländern in viel geringerem Umfang angeboten. Aber auch bei den Darlehensprogrammen gibt es landesspezifische Unterschiede. Vergleichbar sind aber die Produktgruppen, wie ich sie in der ersten Frage bereits erläutert habe.

Beraten Sie auch? Selbstverständlich, die Aufbaubank verfügt über Kundencenter, die Kunden ausführlich beraten. Die Beratung ist aus meiner Sicht das Wichtigste bei

Welche Unterlagen sollte ein Bewerber mitbringen?

für welche Projektgröße verlangt werden kann, regelt die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Im Planungssektor ist es gängige Praxis, dass lediglich Mindesthonorare nach HOAI gezahlt werden. Oftmals können nur wenige Bauingenieure und Stararchitekten Honorare über den HOAI-Mindestbetrag verlangen. Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, ausschließlich nach HOAI zu honorieren. Allein private Bauherren dürfen die Vergütung der Leistungen frei aushandeln. Unterschreitungen der HOAI-Mindestlöhne sind allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen rechtlich zulässig. Sind keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen, gilt grundsätzlich das jeweilige Mindesthonorar nach diesem Standard als vereinbart.

garantiert im Zweifelsfalle, dass ausstehende Honorare eingefordert werden können.

Rechnung schreiben Eine professionelle Rechnung macht nicht nur einen guten Eindruck, sondern

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EXISTENZGRÜNDUNG

Aus Ihrer Erfahrung: Was sind typische Stolpersteine für Jungunternehmer bei der Beantragung und Bewilligung der Finanzierung? Ich muss mich vorher informieren. Und es gibt verschiedene Bedingungen, die ein K.-o.-Kriterium bei der Förderung sind. Ich darf zum Beispiel nicht mit meinem Projekt beziehungsweise meiner Investition beginnen, bevor ich den Antrag gestellt habe. Ist die Investition abgeschlossen, darf keine Förderzusage erfolgen.

An welche langfristigen Bedingungen ist die Auszahlung der Gelder gebunden? Das kommt auf das Programm an. Für geförderte Wirtschaftsgüter gibt es zum Beispiel eine Zweckbindefrist, in der die Wirtschaftsgüter im Betrieb verbleiben müssen. Ich darf sie dann zum Beispiel nicht verkaufen, sonst fordern wir sie zurück.

Da ist zunächst einmal der Antrag zu nennen, der auszufüllen ist. Darüber

Nützliche Links > Bundesministerium für

Folgende Angaben müssen aus dem Dokument hervorgehen: > Anschrift und Name des Unternehmers > Anschrift und Name des Auftraggebers > Eigene Steuernummer > Bei Rechnungen innerhalb der EU die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > Ausstellungsdatum der Rechnung > Rechnungsnummer (muss fortlaufend erfolgen) > Auftragszeitpunkt und Lieferzeitpunkt > Beschreibung und Aufschlüsselung der einzelnen Leistung (zum Beispiel Leistungsphase 3 nach HOAI) > Entgelt der Leistung und MwSt. beziehungsweise Hinweis der Befreiung > Bankverbindung > Zahlungsziel (konkretes Datum) (ib).
Finanzierung

Wirtschaft und Technologie

www.bmwi.de (mit ausführlicher Linkliste zu Ansprechpartnern verschiedenster Förderungen)

> Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

> KfW Mittelstandsbank gruenderkredit.kfw.de

> Europäischer Sozialfonds www.esf.de

> Mikrofinanzfonds und die -institute

www.mikrokreditfonds.de

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