Finanzielles Prozedere an Fachhochschulen

Finanzielles Prozedere an Fachhochschulen Allgemeines Den Studierendenvertretungen an Fachhochschulen stehen gemäß dem Gesetz 85% der ÖH-Beiträge der ...
Author: Clemens Michel
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Finanzielles Prozedere an Fachhochschulen Allgemeines Den Studierendenvertretungen an Fachhochschulen stehen gemäß dem Gesetz 85% der ÖH-Beiträge der Fachhochschul-Studierenden Österreichs zu. Die Verteilung auf die einzelnen Fachhochschulvertretungen erfolgt nach der Zahl der dortigen Studierenden. Es gibt folgende Grundbeträge laut HSG 1998 § 30 Abs 3: bis zu 400 Studierende bis zu 800 Studierende bis zu 1.200 Studierende über 1.200 Studierende

€ 2.500,€ 5.000,€ 7.500,€ 10.000,-

Der Rest der den Fachhochschulen zustehenden Studierendenbeiträge wird prozentuell nach Studierendenzahlen aufgeteilt. In der Studierendenbeitragsverteilung werden jedes Jahr die im nächsten Wirtschaftsjahr (1.Juli bis 30.Juni des darauf folgenden Kalenderjahres) zustehenden Beiträge berechnet und den Fachhochschulvorsitzenden mitgeteilt. Gebarungsgrundsätze Um eine reibungslose finanzielle Abwicklung zu gewährleisten müssen die folgenden Grundsätze, die für die gesamte Österreichische HochschülerInnenschaft und damit auch für die Studierendenvertretungen der Fachhochschulen gelten, eingehalten werden. • Wahrhaftigkeit (Richtigkeit): Die Gebarung muss gesetzmäßig erfolgen und sämtliche Vorgänge müssen ordnungsgemäß und vollständig dokumentiert werden. • Zweckmäßigkeit: Die Mittel sollen entsprechend dem Gesetzesauftrag verwendet werden. Die Aufgabe der Fachhochschulvertretung ist die Vertretung studienbezogener Interessen. • Sparsamkeit: Die zu Verfügung stehenden öffentlichen Gelder sind so sparsam wie möglich einzusetzen, um die Durchführung aller Aufgaben und Ziele zu gewährleisten. • Leichte Kontrollierbarkeit: Diese verlangt eine klare und übersichtliche Darstellung der wirtschaftlichen Vorgänge (d.h.: klare und nachvollziehbare Formulierungen auf den Abrechnungsformularen). Dies bedeutet vor allem, dass ersichtlich sein muss wofür Geld ausgegeben wurde. Begründet bitte in Zweifelsfällen, die in der Regel nicht ersetzt werden (Beispielsweise Taxirechnungen), warum sie ersetzt werden sollen. Aconto Die/der Vorsitzende/r einer Fachhochschul-Studienvertretung kann ein Aconto in der Höhe von maximal 1.500 Euro beantragen. Dieses Aconto soll ermöglichen Bargeldgeschäfte selbst erledigen zu können, ohne privat vorfinanzieren zu müssen. Die/der Vorsitzende ist bis zum Ende ihrer/seiner Funktion für den Betrag voll verantwortlich und muss spätestens zum 30. Juni das Aconto in voller Höhe wieder an die Bundes-ÖH überweisen. Sollte die/der Vorsitzende zu einem früheren Zeitpunkt aus dem Amt scheiden, so ist das Aconto spätestens zum Ausscheidungszeitpunkt zu refundieren.

Budgetplan Die Vertretungseinrichtungen haben zu Beginn jedes Studienjahres einen möglichst detailgetreuen Budgetplan zu beschließen, der alle voraussichtlichen Ausgaben des jeweiligen Studienjahres umfasst. Dieser ist bis zum Ende des Kalenderjahres an die Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft zu übermitteln. Ausgabengrenzen (alle Beträge sind Brutto anzunehmen) Bis zum Betrag eines geringwertigen Wirtschaftsgutes (Stand 1.1.2009: 400 Euro) Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben bis zu einem Betrag eines geringwertigen Wirtschafsgutes (Stand 1.1.2009: 400 Euro) verbunden sind, ist die/der Vorsitzende der Fachhochschulvertretung gemeinsam mit der/m WirtschaftsreferentIn der Bundesvertretung ermächtigt. Betrag eines geringwertigen Wirtschaftsgutes (Stand 1.1.2009: 400 Euro) bis 727 Euro Bei Rechtsgeschäften über dem Betrag eines geringwertigen Wirtschafsgutes (Stand 1.1.2009: 400 Euro) sind zusätzlich drei Angebote einzuholen und an die Bundes-ÖH zu übermitteln. Bitte nehmt vor Abschluss des Rechtgeschäftes mit uns Kontakt auf. 727 Euro bis 7.267 Euro Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben bis zu einem Betrag von höchstens 5.087 Euro verbunden sind, ist zusätzlich ein Beschluss der FH Vertretung mit einem maximalen Betrag für das Rechtgeschäft (zB. max. 5000 Euro für die beschlossene Homepage) oder ein Beschluss mit dem genauen Betrag des Rechtsgeschäftes notwendig. Das Protokoll dieser Beschlüsse ist mit mindestens zwei Unterschriften (zB: ProtokollführerIn und VorsitzendeR) und den Namen aller Anwesenden an das Wirtschaftsreferat der ÖH zu schicken. Es ist zusätzlich die Unterschrift der/des ÖH Vorsitzenden notwendig. 7.267 Euro bis 14.535 Euro Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben bis zu einem Betrag von höchstens 14.535 Euro verbunden sind, ist zusätzlich ein Beschluss des Wirtschaftsausschusses notwendig. Über 14.535 Euro Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben über 14.535 Euro verbunden sind, ist zusätzlich ein Beschluss der Bundesvertretung notwendig. Bezahlung offener Rechnungen Noch unbezahlte Rechnungen schickst du im Original mit dem Formular „offene Rechnungen" an uns. Die Rechnungen bitte unbedingt nummerieren und an das Formular heften, damit sie nicht verloren gehen. Die Bezahlung erfolgt sodann umgehend durch die ÖH-Bundesvertretung direkt an die/den RechnungsstellerIn. Refundierung bereits bezahlter Rechnungen Rechnungen, die bereits bezahlt wurden (z.B. privat oder mit dem Aconto), schickst du im Original, an das Formular „bereits bezahlte Rechnungen" geklammert und durchnummeriert, an uns. Die Refundierung erfolgt dann umgehend an die/den auf dem Formular angegebenen EmpfängerIn. Durch die Refundierung der Rechnungen wird dein Aconto automatisch jeweils wieder auf den ursprünglichen Betrag aufgefüllt. Bitte bedenke die 4 Grundsätze (Wahrhaftigkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und leichte Kontrollierbarkeit) vor dem einreichen der Rechnung. Rechnungen die diese nicht erfüllen können nicht refundiert werden.

Kfz-Kosten Benzin, Diesel, Parkscheine und sonstige Aufwendungen für Kraftfahrzeuge können nicht in Rechnung gestellt werden. Falls ihr Fahrtkosten von uns refundiert bekommen wollt, müsst ihr unser Formular „Kfz- Kosten" ausfüllen. Es gibt hier fixe Sätze für Kilometergeld (momentan 22 Cent für den/die FahrerIn und zusätzliche 5 Cent für jede/n MitfahrerIn). Des Weiteren gilt für die Abrechnung von Fahrtkosten, dass diese nur refundiert werden können, wenn sie im Zusammenhang mit Studierendenvertretungsarbeit angefallen sind, welche nicht an der jeweiligen Fachhochschule bzw. dem ÖH-Hauptstandort der Fachhochschule stattfand. Das heißt explizit, dass reine Fahrten vom Wohnort in die Fachhochschule bzw. zum ÖH-Hauptstandort der Fachhochschule nicht refundiert werden , wenn am selben Tag dort eine zu besuchende Vorlesung stattfindet, o.ä.. Dies ist wichtig sowohl in Hinblick auf den Grundsatz der Sparsamkeit, wie auch bezüglich der Außenwirksamkeit, da anderenfalls der Eindruck entstehen könnte, ÖHFunktionärInnen würden Kosten erstattet bekommen, die bereits durch den normalen Studienalltag auch für Nicht-FunktionärInnen anfallen. Taxi & Zugtickets Die ÖH refundiert grundsätzlich nur Zugtickets zum ermäßigten Preis mit Vorteilscard. Damit soll u.a. auch ein Anreiz für den Erwerb einer Vorteilscard und das vermehrte Benutzen der Eisenbahn geschaffen werden. Die Vorteilscard