FC Bayern II TSV 1860 II am

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Pressekonferenz am Dienstag, 28. Juli 2015 FC Bayern II – TSV 1860 II am 02.08.2015 Ausgangslage Da...
Author: Linus Gerhardt
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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Pressekonferenz am Dienstag, 28. Juli 2015

FC Bayern II – TSV 1860 II am 02.08.2015 Ausgangslage Das städtische Stadion an der Grünwalder Straße war beim letzten Derby am 06.04.2015 mit 12 500 Zuschauern, darunter (nach Polizeiangaben) 4 500 Gastfans und ca. 370 „Problemfans“, ausverkauft. Es waren zahlreiche Polizeibeamtinnen und -beamte und Ordnungskräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter des Stadionbetreibers und der betroffenen Dienststellen des Kreisverwaltungsreferats im Einsatz. Im Rahmen der letzten Begegnungen zwischen den Amateurmannschaften des FC Bayern München und des TSV 1860 München kam es immer wieder zu diversen Zwischenfällen und Ausschreitungen. Hintergrund dieser Entwicklung ist, dass die ersten Mannschaften in verschiedenen Ligen spielen und die Begegnungen der Amateurmannschaften deswegen als Ersatzanlässe für das Derby dienen. Ziel dieser gemeinsamen Veranstaltung der Stadt München, der beiden Vereine, des Fanprojektes und des Polizeipräsidiums München ist, deutlich zu machen, dass alle Beteiligten sich ein friedliches Spiel ohne Ausschreitungen sog. Fans wünschen.

Änderung der Grünwalder-Stadionverordnung Um Gefahren entgegenzuwirken und insbesondere der Polizei eine klarstellende Rechtsgrundlage zur Verhinderung von Ausschreitungen an die Hand zu geben, die Änderung der Stadionverordnung für das Stadion an der Grünwalder Straße beschlossen. Hierdurch wurde für Risikospiele - das sind derzeit nur die Viertligaspiele zwischen den Herrenmannschaften des FC Bayern München II und des TSV 1860 München II - der Geltungsbereich der

bislang geltenden Verordnung auf den direkten Umgriff des Grünwalder Stadions, unter Einbeziehung der anliegenden U-Bahn-Stationen, ausgeweitet. Verboten wurde in dem erweiterten Geltungsbereich zudem: •

das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen,



das Vermummen,



das Zusammenschließen zu einem gemeinschaftlichen friedensstörenden Handeln



sowie das Mitführen von Glasflaschen bei einem gemeinsamen Marsch einer größeren Anzahl von Menschen zum Stadion (Fanmarsch).

Diese Verbote gelten jeweils an den Spieltagen ab 4 Stunden vor dem Spielbeginn bis 2 Stunden nach Ende der Spiele.

Präventive Maßnahmen des KVR Bereits in der Vergangenheit hat das Kreisverwaltungsreferat gegenüber gewaltbereiten Personen in begründeten Fällen Betretungsverbote verhängt: Betretungsverbote richten sich gegen Personen, von denen die konkrete Gefahr ausgeht, dass sie an einer bestimmten Örtlichkeit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen. Dem von einem solchen Verbot Betroffenen wird präventiv und zum Schutz der Sicherheit im öffentlichen Raum das Betreten bzw. der Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet für einen gewissen Zeitraum untersagt. Diese präventive Maßnahme wird gegen Personen ergriffen, die in der jüngeren Vergangenheit im Zusammenhang mit Fußballspielen im Stadion, im Stadionumfeld sowie entlang der Reisewege durch szenetypische Delikte (z.B. Körperverletzung, Raub, Landfriedensbruch, Pyrotechnik) aufgefallen sind. Weitere Beurteilungskriterien sind v.a. die Szenezugehörigkeit, d.h. Mitgliedschaft in einer gewaltbereiten (Ultra-)Gruppierung. Ebenso wird berücksichtigt, ob die Person wiederholt bei szenetypischen Vorfällen anwesend war, auch wenn ihr selbst kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden kann. Eine einschlägige strafrechtliche Verurteilung ist für den Erlass eines Betretungsverbotes nicht notwendig. Die Betretungsverbote umfassen nicht nur das Stadion selbst sowie den neu erweiterten Bereich der Stadionverordnung, sondern auch die U-Bahnhöfe Candidplatz, Wettersteinplatz und Silberhornstraße, so dass die Gewalttäter auch von den friedlichen Fans und den zahlreichen Passanten während der An- und Abreise fern gehalten werden. Das Betretungsverbot ist mit einem Zwangsgeld i.H.v 500 € bewehrt. Neben diesen Maßnahmen erteilen auch die Vereine bundesweit geltende Stadionverbote.

Dialog/Gremienarbeit Im Jahr 2010 wurde der „Münchner Ausschuss für Sport und Sicherheit“ eingerichtet. Zweck dieses Ausschusses ist der gegenseitige Austausch zwischen den Eigentümern der Sportstätten, dem Fanprojekt, der Feuerwehr, der Kommune, der Polizei und den Vereinen, mit dem Ziel, bestehende Probleme oder Mängel zu beseitigen. Dieser Ausschuss tagt regelmäßig ein- bis zweimal im Jahr, auch die Geschehnisse rund um die Derbys im Grünwalder Stadion werden hier thematisiert. Neben dem „Münchner Ausschuss für Sport und Sicherheit“ gibt es weitere Gremien und Treffen: Bereits seit mehreren Jahren gibt es in München institutionalisierte Gespräche, deren Zusammensetzung in Abhängigkeit zur Zielsetzung variiert. Jeweils vor Saisonbeginn findet die Verkehrs- und Sicherheitsbesprechung statt, deren Schwerpunkt überwiegend auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden, Polizei, Sicherheits- und Rettungsdiensten, Stadionbetreiber und Vereinen liegt und die vorwiegend Verkehrsthemen behandelt. Im selben Zeitraum findet auch eine Nach- bzw. Vorbesprechung zwischen Polizei (Einsatzleitung, szenekundige Beamte), Fanprojekt, den Fanbeauftragten der Vereine und den Vertretern der wichtigsten Fangruppen statt. Zusätzlich gibt es vor den einzelnen Spielen jeweils eine Sicherheitsbesprechung zwischen den Vereinen, der Polizei und dem Kreisverwaltungsreferat. Von besonderer Bedeutung ist zudem das sog. „Kurvengespräch“. Dieses Treffen findet 30 Minuten vor Spielbeginn hinter den Kurven der Heim- und der Gastfans unter Teilnahme des Einsatzleiters, des zuständigen Abschnittsleiters, des Fanprojektes, des Ordnungsdienstes und aller gesprächsbereiten Fanvertreter statt. So bietet sich die Möglichkeit, zwischen Polizei (szenekundige Beamte, kurz: SKB), dem Fanprojekt und Fanvertretern kurzfristig Probleme bzw. Anliegen der Fans anzusprechen und unbürokratisch nach Lösungen zu suchen. Zusätzlich zu diesen turnusmäßig stattfindenden Gesprächen gibt es auch immer wieder anlassbezogene Treffen. Darüber hinaus bestehen regelmäßig Kontakte zwischen Einsatzleitern, szenekundigen Beamten, Fanprojekt und Fanvertretern. Aktuell und anlassbezogen finden auch regelmäßig Gespräche zwischen dem Kreisverwaltungsreferat und der Polizei statt, um sicherheitsrechtlich relevante Themen zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Der FC Bayern München hat 2007 einen „Arbeitskreis Fandialog“ ins Leben gerufen, in dem 30 Fanclubs und Fanvereinigungen aus ganz Deutschland vertreten sind. Dort werden Meinungen, Probleme und Vorschläge aufgenommen und mit der Fanbetreuung des Vereins diskutiert. Zusätzlich findet regelmäßig das vom Bayerischen Fußballverband organisierte Dialogforum statt, in welchem aktuelle Themen - insbesondere auch in Zusammenhang mit den Derbys - zwischen den Vereinen, dem Fanprojekt, den Fanbeauftragten, den Sicherheitsbehörden etc. besprochen werden. So differenziert sich die Interessen der Beteiligten auch darstellen mögen, bestand und besteht doch bisher auf nahezu allen Seiten Gesprächsbereitschaft. Problematisch stellt sich hier allerdings wiederum die Situation bzgl. der unorganisierten Fans bzw. der Ultra-Gruppierungen dar, da diese nicht in die bestehenden Kommunikationsstrukturen eingebunden sind bzw. diese ablehnen. Näheres zu den genannten Kooperationsformen werden die weiteren Beteiligten der Pressekonferenz berichten.

Umgang mit dem Phänomen Fanmärsche Fanmärsche gehören seit vielen Jahren zur Fankultur und findet vor zahlreichen Fußballspielen in den unterschiedlichsten Ausprägungen und an verschiedensten Örtlichkeiten statt. Hierbei muss zwischen „normalen“ Fußballspielen und Risikospielen unterschieden werden. Bei normalen Spielen besteht eine eher geringe Gefahrenlage, wohingegen bei entsprechenden Risikospielen, insbesondere den Derbys, mit erhöhtem Gefahrenpotential zu rechnen ist. Es kann durchaus zu Beeinträchtigungen von Anwohnern und Gewerbetreibenden oder Verkehrsteilnehmern kommen. Für das nähere Umfeld des Grünwalder Stadions hat das KVR mit der Änderung der Stadionverordnung nun bestimmte Regularien für Fanmärsche aufgestellt. Darüber hinaus gehende Auflagen für weitere Fanmärsche müssen jedoch in jedem Einzelfall gesondert betrachtet und sicherheitsrechtlich bewertet werden. Der konkrete Regelungsbedarf und der Inhalt der zu treffenden Maßnahmen hängen maßgeblich von der jeweiligen aktuellen Gefährdungslage ab. Das KVR erhält teils erst sehr kurzfristig Gefahrenprognosen und muss entscheiden, welches „das rechtliche Mittel der Wahl“ ist. Allerdings müssen Gefahrenprognosen hinreichend konkret sein, um ein verhältnismäßiges behördliches Handeln zu gewährleisten. Unter diesem Blickwinkel ist auch der Wunsch der Fans zu berücksichtigen, sich - zunächst eigenverantwortlich und ohne flächendeckende, pauschale Regelung durch die (Verwaltungs-)Behörden - zu treffen und einen Fanmarsch durchzuführen, sofern es keine gegenteiligen

Erkenntnisse gibt, die ein behördliches Einschreiten notwendig machen. Unverhältnismäßig und sicher nicht dem Rechtsstaatsprinzip entsprechend wäre es, jegliches Treffen von Fans im gesamten Stadtgebiet per se - ohne konkrete sicherheitsrelevante Erkenntnisse – behördlich zu regeln und so den Fans im Vorfeld bereits jeglichen Freiraum zu nehmen. Bestehen jedoch konkrete sicherheitsrelevante Anhalspunkte, kann das KVR – auch kurzfristig – entsprechende Regelungen per Allgemeinverfügung erlassen. Zudem besteht für die Polizei die rechtliche Möglichkeit, kurzfristige Fanmärsche im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) zu betreuen, was von der Polizei bislang so auch praktiziert wird.

Weiteres Vorgehen Neben den dargestellten sicherheitsrechtlichen Maßnahmen muss es gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein, die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um den Dialog - vor allem mit den Ultra-Gruppierungen – zu intensivieren bzw. überhaupt in Gang zu bringen. Hierzu bietet sich vor allem das sog. Dialogforum an. Leider fand das letzte Forum am 23.07.2015 trotz entsprechender Einladung völlig ohne Beteiligung von Fans statt. Hier müssen alle Beteiligten nach Lösungen suchen, um wieder in den Dialog zu finden. Ein mögliches Angebot könnte ggf. ein von den Ultras selbst an einem von diesen gewünschten Ort organisiertes Gespräch sein. Ohne behördliche Vorbereitung bzw. Vorgaben. Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: „ Die Gewährleistung sicherer Fußballspiele ist eine gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen. Die Landeshauptstadt München hat allergrößtes Interesse daran, dass Fußballspiele - gerade auch die Derbys – sicher und friedlich ablaufen. Hierfür werden wir zusammen mit dem Polizeipräsidium München und den Vereinen die Situation rund um das Grünwalder Stadion aufmerksam beobachten und prüfen, ob und ggf. welche sicherheitsrechtlichen Maßnahmen sinnvoll und verhältnismäßig sind. Darüber hinaus sind auch die Vereine und die Verbände aufgerufen, in Ihrem Verantwortungsbereich geeignete Maßnahmen gegen die eigenen Problemfans zu treffen. Auch die Fans selbst, vor allem auch die Ultra-Gruppierungen tragen eine große Verantwortung und können ihrerseits erheblich zu friedlichen Derbys beitragen. Wir rufen daher auch die Fans auf, die bestehenden Dialogmöglichkeiten zu nutzen und dort auch Ihre Sicht der Dinge einzubringen.“