FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum

Artikelstamm + V FAQs zu den Anderungen im Artikelstamm + V zum 01.04.2013 Pauschalen Was ist eine Pauschale? In den Hilfsmittelversorgungsverträgen ...
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FAQs zu den Anderungen im Artikelstamm + V zum 01.04.2013 Pauschalen Was ist eine Pauschale? In den Hilfsmittelversorgungsverträgen zwischen den Krankenkassen und den Apothekerverbänden sind Verträge vereinbart worden, die eine Vergütung über Kostenpauschale beinhalten. Damit wird die fachgerechte Versorgung mit Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen (Beratungsgespräche etc.) abgegolten. Pauschalen können z.B. Monatspauschalen für Stomaartikel oder Versorgungspauschalen für Inkontinenzhilfen sein. Es handelt sich immer um Hilfsmittel zum Verbrauch. Werden die Artikel in der Pauschale im System abgebucht? Ja, die auf eine Pauschale abgegebenen Artikel werden im System abgebucht. Gibt es Pauschalen nur bei Inkontinenzartikeln? Nein, Pauschalen beziehen sich immer auf Hilfsmittel zum Verbrauch. Diese können u.a. Inkontinenz-, Stoma- oder auch Tracheostomaartikel sein. Wie kann man vereinbarte Pauschalen einpflegen? Die vereinbarten Pauschalen sind in der Regel in den Daten, die uns von ABDATA geliefert werden, enthalten. Zum 1.4. werden bereits umfangreiche Daten zu Hilfsmittellieferverträgen ausgeliefert. Der Datenstand umfasst aber noch nicht alle gültigen Verträge und Pauschalen. Diese werden nun nach und nach von den Verbänden erfasst und bereitgestellt. Selbstverständlich werden wir laufend über neue Aktualisierungen berichten. Bei fehlenden Informationen in der Apotheken-EDV verfahren Sie bitte wie bisher und arbeiten mit den durch die Verbände bereitgestellten Unterlagen oder wenden Sie sich an Ihren Verband. Pauschalen können Sie ab dem Update 72.30.15 auch selbst einpflegen. Wie kann ich überprüfen, ob der Pauschalbetrag für den Abrechnungszeitraum bereits abgegolten ist? Bei der Abrechnung einer Pauschale ist im Kassenfenster keine Differenz ersichtlich. Wenn Sie den Vorgang einem Kunden zugeordnet haben, können Sie nach Abschluss des Verkaufs die Differenz in der Gesundheitskarte unter dem Reiter ‚Pauschalen‘ einsehen. Bei Abgabe von Folgeartikeln zu einer bereits beim Kunden gespeicherten Pauschale, erhalten Sie an der Kasse ein Hinweisfenster, in dem die Differenz neben weiteren Informationen angezeigt wird. Kann ein Dauerrezept, das z.B. für den Monat April ausgestellt wurde und am 10.April in der Apotheke vorgelegt wird, nur noch für die restlichen 20 Tage abgerechnet werden? Wenn eine Pauschale ausgewählt wird, die einen Abrechnungszeitraum von einem Kalendermonat (den Abrechnungszeitraum können Sie in den Details der Pauschale im A+V-Berechnungsfenster sehen) hat, ist die Pauschale nur noch für den Rest des Monats gültig. Das heißt, dass in diesem Fall nur noch 20 Tage lang Artikel auf diese Pauschale abgegeben werden können. Bei einem Abrechnungszeitraum von 30 Tagen ist die Pauschale 30 Tage nach Abrechnungsdatum gültig.

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Artikelstamm + V Wie verhindere ich eine Doppelabrechnung, wenn mir am 10. und am 25. eines Monats jeweils ein Rezept über eine Inkontinenzpauschale vorgelegt wird? Wenn dem Kunden bereits eine Pauschale im Abrechnungszeitraum zugeordnet wurde, erhalten Sie an der Kasse eine Hinweismeldung, dass bereits eine gültige Pauschale besteht. Hier können Sie entscheiden, ob Sie weitere Artikel der vorhandenen Pauschale zuordnen oder eine neue Pauschale abrechnen möchten. Welcher Artikelpreis wird bei Pauschalabrechnungen eingesetzt? Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer Pauschale (mit zugeordnetem Kunden) wird der Verkaufspreis herangezogen, der im Kassenfenster erscheint. Im Einzelnen bedeutet das folgendes:  Ist kein VK vorhanden, wird auf Basis des Eigenen EKs bzw. des ABDA-EKs nach SGB ein Verkaufspreis ermittelt.  Ist ein Standard-VK beim Artikel hinterlegt, wird dieser verwendet.  Ist kein Standard-VK, sondern ein ABDA-VK vorhanden, wird dieser zur Berechnung herangezogen. Wie gehe ich vor, wenn in der Gesundheitskarte angezeigt wird, dass ein Vorgang unwirtschaftlich ist? Das ist eine rein informative Anzeige. Der Pauschalwert ist ein Durchschnittswert. Sollte für einen Patienten die Pauschale dauerhaft nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen den Verlauf der Abverkäufe zu dokumentieren und sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband. Kann ich die Pauschale als Rezeptrückstellung vermerken? Sie können eine Rückstellung für das Rezept vergeben, um das Rezept später zu bedrucken. Eine Rezeptnachreichung in der Faktura ist für Pauschalen nicht möglich. Welche Pauschale ist für welche Krankenkasse in welchem Bundesland gültig ist? Die Pauschalen können je nach Kammerbezirk und Kostenträger unterschiedlich sein bzw. können bundesweit mit der Krankenkasse vereinbart worden sein. Bei Inkontinenz-Pauschalen verlangt jede Krankenkasse eine andere HiMi-Nummer. Sind diese gesondert vermerkt? Sobald die Verträge mit der zugehörigen Abrechnungsnummer an ABDATA gemeldet wurden, werden diese angezeigt. Wenn die von Ihnen gesuchte Pauschale nicht aufgelistet ist, fehlt der dazugehörige Vertrag in den Daten. Gibt es ein Beispiel für die Abrechnung einer Inkontinenzpauschale, wenn der Patient seine Artikel nach und nach abfordert? Werden Artikel einer Pauschale etappenweise in der Apotheke abgeholt, werden diese wie gewohnt über die Kasse erfasst und abverkauft. Ist der Vorgang einem Kunden zugeordnet, können Sie nach Abschluss des Verkaufs die Differenzen zum Pauschalbetrag in der Gesundheitskarte unter dem Reiter ‚Pauschalen‘ einsehen.

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Artikelstamm + V Wie kann ich eine Pauschale, die 2 Monate alt ist und nun erst genehmigt worden ist, abrechnen? GKV-Rezepte sind einen Monat nach Ausstellungsdatum gültig. Wenn der Patient in diesem Zeitraum zu Ihnen in die Apotheke kommt, zählt das Abrechnungsdatum für den Abrechnungszeitraum einer Pauschale (Kalendermonat oder 30 Tage). Wenn eine Genehmigung eingeholt werden muss, ist in der Regel der Genehmigungszeitraum definiert. Beispiel: Die Quartalsverordnung für Januar, Februar, März 2013 hat den Genehmigungszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2013. In dieser Zeit kann das Rezept abgerechnet werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Kostenträger.

Miete Wie rechne ich eine Folgeverordnung bei Miete ab? Folgeverordnungen von vermieteten Geräten sind nicht in den A+V-Daten enthalten. Die korrekte Abrechnung kann aber manuell erfolgen. Beispiel: Die Miete wurde für 28 Tage bereits abgerechnet. Das Folgerezept ist nun anders zu bedrucken, da der Mietpreis pro Tag geringer ist und zusätzlich evtl. noch eine andere Hilfsmittelnummer gedruckt werden muss. Empfehlung zur Abrechnung: Z.B. Milchpumpe auswählen -> im A+V-Fenster die Mietdauer der Folgeverordnung eingeben (z.B. 14 Tage) -> Preis an die Kasse übernehmen -> Preis manuell ändern (z.B. bei mehr als 28 Tagen nur noch 1,05 EUR/pro Tag statt bis 28 Tage 1,45 EUR/pro Tag -> 14*1,05 EUR=14,70 EUR) -> Strg+F9 Position ändern -> F7 Rezeptdruck Hilfsmittel -> bei Pseudohilfsmittelnummer die gewünschte Hilfsmittelnummer eingeben -> F12 OK ->Total -> Enter => Das Rezept wird nun korrekt bedruckt.

Rezeptdruck Wird die Hilfsmittelnummer automatisch aufs Rezept bedruckt, wenn die Kasse dies fordert? Welche Abrechnungsnummer der entsprechende Kostenträger wünscht, ist in der Regel in den Daten hinterlegt. Das bedeutet, dass immer passend zum Vertrag die korrekte Nummer gedruckt wird - sei es PZN, Hilfsmittelnummer oder Pseudohilfsmittelnummer. Das kann je nach Kammerbezirk und Kostenträger unterschiedlich sein.

Eigene/fehlende Verträge Wie pflege ich eigene Verträge ein? Dies wird mit dem Update 72.30.15 (Mitte bis Ende April) möglich sein. Eine genaue Beschreibung finden Sie dann in der Updatebeschreibung, welche mit dem Update ausgeliefert wird.

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Artikelstamm + V Pflegehilfsmittel Der Verband vertritt nicht alle Verträge. Wer ist für die fehlenden Verträge zuständig? Eigens verhandelte Verträge können nicht über die Daten abgebildet werden. Zu PflegehilfsmittelVerträgen sind keine Daten geliefert. Allerdings haben Sie die Möglichkeit ab dem Update 72.30.15 (Mitte bis Ende April) eigene Vereinbarungen und Preise zu pflegen und abzurechnen. Eine genaue Beschreibung finden Sie dann in der entsprechenden Updatebeschreibung, welche mit dem Update 72.30.15 ausgeliefert wird. Verträge, die die Krankenkassen außerhalb der Dachverbände abschließen, können von diesen an ABDATA gemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Verband, damit dieser – wenn er es wünscht – Pflegehilfsmittel-Verträge an ABDATA weitergibt.

Kammerbezirk Die Abrechnung von Hilfsmitteln wurde bisher in dem Bundesland abgerechnet, in dem das Rezept eingereicht wurde. Bleibt dies bestehen oder hat sich da etwas geändert? Haben Sie ein Rezept aus einem benachbarten Kammerbereich vorliegen und sind als Apotheke den LAV-Verträgen des angrenzenden Kammerbezirks beigetreten, so können Sie den gewünschten Bereich ändern (Bildschirm oben rechts) und daraus einen gültigen Vertrag auswählen.

Welche Kammer wähle ich aus, wenn die Apotheke und der Kunde aus Rheinland-Pfalz stammen, die Krankenkasse aber ihren Sitz in Hamburg hat? Sie nutzen den Kammerbezirk Ihrer Apotheke, welcher voreingestellt ist. Bundesweit agierende Kostenträger haben in der Regel bundesweite Verträge. Ausnahme für die Einstellung eines anderen Kammerbezirks: Haben Sie ein Rezept aus einem benachbarten Kammerbereich vorliegen und sind als Apotheke den LAV-Verträgen des angrenzenden Kammerbezirks beigetreten, so können Sie den gewünschten Bereich ändern (Bildschirm oben rechts) und daraus einen gültigen Vertrag auswählen.

No-Name-Verordnungen Um welche Sonder-PZN handelt es sich bei den Teststreifen? ‚Sonder-PZN Ohne PZN Blutzucker aut-idem 0256753‘ Wie kann ich eine No-Name-Blutzuckertestreifen-Verordnung mit aut-idem-Kreuz abrechnen? Seit dem 01.10.2010 sieht eine Neuregelung des Versorgungsvertrages der Ersatzkassen vor, dass verstärkt Blutzucker-Testreifen preisgünstig abzugeben und abzurechnen sind. Dazu wurde eine Quotenregelung und gleichzeitig ein aut-idem Ausschluss eingeführt, der es ermöglicht teure Teststreifen aus der Quote auszunehmen. Dazu muss allerdings analog zu den Arzneimitteln ein gesondertes Kennzeichen auf das Rezept gedruckt werden. Die ‚Sonder-PZN Ohne PZN Blutzucker aut-idem 0256753‘ muss manuell zusätzlich zu den Blutzuckerteststreifen in dem Verkauf erfasst werden, so dass beide Zeilen auf das Rezept gedruckt werden können. Ob die Original-Teststreifen oder ein Generikum abgegeben werden soll, entscheidet der Arzt durch Setzen eines aut-idem-Kreuzes.

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Artikelstamm + V Kompressionsstrümpfe nach Maß Wie rechne ich ‚Kompressionsstrümpfe nach Maß‘ ab? Ab dem 1. April 2013 werden Sonder-PZNs für ‚Kompressionsstrümpfe nach Maß‘ mit den Daten des PÄDs geliefert. Diese finden Sie in der Artikeltaxe unter ‚Kompressionsstrümpfe nach Maß‘.

Allgemeines Wie rechne ich Hilfsmittel bei Kunden ohne Kundenkarte ab? Die Abrechnung von Hilfsmittel hängt nicht zwingend mit einer Kundenkarte zusammen. Auch Pauschalen können ohne Kundenbezug abgerechnet werden.

Handbuch Bekommt man die Handbuch-Ergänzung automatisch zugeschickt? Ja, Sie finden das aktuelle Handbuch auf Ihrem Rechner unter Systempflege – Briefkasten – Handbuch und im Online-Support Bereich auf der Pharmatechnik Webseite.

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