FAQ zur Bundesfachschaftentagung Jura 2015 in Kiel

  Interessen ausloten. Ansichten vertreten. Verantwortung übernehmen. FAQ zur Bundesfachschaftentagung Jura 2015 in Kiel Eines vorweg: Mit diesen ...
Author: Kilian Vogel
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Interessen ausloten. Ansichten vertreten. Verantwortung übernehmen.

FAQ zur Bundesfachschaftentagung Jura 2015 in Kiel

Eines vorweg: Mit diesen FAQ werden hoffentlich die meisten eurer Fragen beantwortet. Solltet ihr Rückfragen hierzu oder noch ganz andere Fragen haben, so schreibt bitte eine E-Mail an [email protected].

1. Was ist der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V.? Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V: (kurz: BRF) ist die bundesweite Dachorganisation der rechtswissenschaftlichen Fachschaften und Studierendenvertretungen. Er dient der Kommunikation der studentischen Anliegen gegenüber der Bundes- und Landespolitik, wobei der Verband stets parteipolitisch unabhängig arbeitet.

2. W as ist eine Bundesfachschaftentagung? Die Bundesfachschaftentagung (kurz: BuFaTa) ist das jährliche Treffen aller rechtswissenschaftlichen Fachschaften und Studierendenvertretungen der Bundesrepublik, auf der aktuelle Themen der Juristenausbildung und Probleme diskutiert werden. Können zu einzelnen Themen Beschlüsse gefasst werden, so werden diese vom BRF umgesetzt bzw. die jeweiligen Positionen gegenüber den verschiedenen Akteuren vertreten. Während der BuFaTa findet gleichzeitig die Mitgliederversammlung des BRF statt, auf der die Ämter und Gremien des Verbandes gewählt werden und über die Arbeit des letzten Jahres berichtet wird.

3. Wieso findet die BuFaTa in Kiel statt? Der Tagungsort der kommenden BuFaTa wird jeweils auf der vorangegangenen BuFaTa festgelegt. Die letzte BuFaTa fand 2014 in Bayreuth statt und dort wurde Kiel als Tagungsort festgelegt.

4. Wo genau wird die Tagung in Kiel stattfinden? Am Freitag und am Samstag (29./30. Mai) wird die Tagung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel abgehalten. Am Sonntag (31. Mai) wird die Tagung im Landeshaus, dem Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages, abgehalten.

Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. c/o Fachschaft Jura der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Leibnizstr. 4 | 24118 Kiel Telefon 0431 - 880 2144 | Fax 0431 - 880 5144 | E-Mail: [email protected] http://www.bundesfachschaft.de | http://www.facebook.com/Bundesfachschaft.Jura

 

5. Wo werden wir während der Tagung untergebracht? Die Unterbringung erfolgt in der Kieler Jugendherberge des Deutschen Jugendherbergswerkes. Die Kieler Jugendherberge hält 1-Bett-, 2-Bett- sowie 4-Bett-Zimmer vor. Weitere Informationen zur Kieler Jugendherberge findet ihr hier: http://www.jugendherberge.de/dede/jugendherbergen/kiel531/portraet.

6. Wieso ist die Tagung durch einen optionalen Extratag quasi zweigeteilt? Auf der letzten BuFaTa, welche 2014 in Bayreuth stattfand, gab es erstmals das Angebot, dass die ganzen Delegationen schon einen Tag früher anreisen – diese mussten Unterkunft, Verpflegung und Programm dann jedoch eigenständig organisieren. Auf der kommenden BuFaTa in Kiel gibt es ein festes Rahmenprogramm, das jeder teilnehmenden Person die Möglichkeit bietet, die schöne Fördestadt Kiel und dessen Umgebung kennenzulernen. Da dieses Jahr das 350-jährige Jubiläum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (kurz: CAU) stattfindet, wird das Rahmenprogramm entsprechend ergänzt. So wird bspw. beim geplanten Stadtrundgang auch auf die Geschichte der CAU und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät – eine der vier Gründungsfakultäten – eingegangen. Da manche von euch jedoch erst zum inhaltlichen Part der Tagung anreisen können, ist das Tagungsprogramm entsprechend zweigeteilt: das Rahmenprogramm „Kiel erleben (+)“ am 28. und 29. Mai sowie den inhaltlichen Part der Tagung (quasi die Tagung im engeren Sinne) vom 29. bis 31. Mai.

7. Wie hoch ist der Teilnahmebeitrag? Der Teilnahmebeitrag für den inhaltlichen Part der Tagung (29. bis 31. Mai) beträgt 50,00 Euro pro Person. Wer an dem Rahmenprogramm „Kiel erleben (+)“ (28. und 29. Mai) teilnehmen möchte, der muss zusätzlich einen weiteren Teilnahmebetrag entrichten. Der Teilnahmebeitrag hierfür beträgt 35,00 Euro pro Person.

8. Was wird alles vom Teilnahmebetrag abgedeckt? Der Teilnahmebeitrag für den inhaltlichen Part der Tagung (29. bis 31. Mai) deckt – natürlich nur in Verbindung mit den ganzen weiteren Zuschüssen und Spenden – sämtliche in Kiel anfallenden Kosten ab (inklusive Vollverpflegung). Der Teilnahmebeitrag für das Rahmenprogramm „Kiel erleben (+)“ (28. und 29. Mai) deckt die entstehenden Kosten nur teilweise ab. Nicht abgedeckt ist das Abendessen in der Kieler Brauerei, welches folglich aus eigener Tasche zu bezahlen ist. Anfang März setzen wir uns hier in Kiel jedoch mit der Brauerei zusammen und versuchen ein günstiges Angebot auszuhandeln, damit die Kosten nicht all zu hoch ausfallen (wobei das natürlich davon abhängt, was und wie viel ihr trinkt...). Ebenso nicht abgedeckt ist das Fischbrötchen während des Aufenthaltes in Laboe.

Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. c/o Fachschaft Jura der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Leibnizstr. 4 | 24118 Kiel Telefon 0431 - 880 2144 | Fax 0431 - 880 5144 | E-Mail: [email protected] http://www.bundesfachschaft.de | http://www.facebook.com/Bundesfachschaft.Jura

 

9. Wie und bis wann ist der Teilnahmebeitrag zu zahlen? Über die Teilnahmebeiträge für eure gesamte Delegation erhält eure Fachschaft bzw. Studierendenvertretung eine Rechnung, welche euch mit der Anmeldebestätigung übermittelt wird. Die Rechnung ist dann innerhalb von drei Wochen zu überweisen. Da die BuFaTa in Rahmenprogramm und inhaltlichen Part geteilt ist, wird es dementsprechend auch zwei Rechnungen geben – eine über die Teilnahmebeiträge für das Rahmenprogramm „Kiel erleben (+)“ sowie eine über die Teilnahmebeiträge für den inhaltlichen Part der Tagung.

10. Anmeldebestätigung... W ie melde n wir uns denn überhaupt an? Jede Fachschaft bzw. Studierendenvertretung kann eine Delegation zur Tagung anmelden. Damit es für uns hier in Kiel einfacher ist, haben wir uns dazu entschlossen, dass es eine Sammelanmeldung als Delegation gibt und keine Einzelanmeldung von Personen. Zur Anmeldung benutzt bitte das beigefügte Anmeldeformular und füllt dabei jedes der Felder aus. Kleiner Tipp: Am Computer ausfüllen (dann kann man die Schrift auf jeden Fall lesen) und anschließend ausdrucken und unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular dann am besten per Post an nachfolgende Adresse schicken: Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e. V. z. Hd. Herrn Philip-Alexander Caspers c/o Fachschaft Jura der CAU zu Kiel Leibnizstr. 4 24118 Kiel Ihr könnt das Anmeldeformular aber auch einscannen (dann bitte als pdf-Dokument) und per E-Mail ([email protected]) schicken. Nach Eingang der Anmeldung erhaltet ihr innerhalb einer Woche eine Anmeldebestätigung. Bitte beachtet den Anmeldeschluss. Dieser ist Freitag, der 20. März 2015.

11. Wieso wird in dem Anmeldeformular nach unseren Ausweisnummern gefragt? Am Sonntag, dem 31. Mai, wird die Tagung im Landeshaus, dem Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages stattfinden. Das Landeshaus ist eine Sicherheitszone und wir müssen eine Liste mit den Namen der teilnehmenden Personen sowie den jeweiligen Ausweisnummern abgeben. Mehr als der Name und die dazugehörige Ausweisnummer wird nicht an Daten herausgegeben. Die Daten werden benötigt, damit die teilnehmenden Personen bei Bedarf vom Sicherheitspersonal zweifelsfrei identifiziert werden können. Es erfolgt weder vor noch nach der Tagung eine Sicherheitsüberprüfung und eure Daten werden nach Durchführung der Tagung umgehend vernichtet und nicht gespeichert. Selbstverständlich werden die Vorgaben des Datenschutzrechtes eingehalten.

Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. c/o Fachschaft Jura der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Leibnizstr. 4 | 24118 Kiel Telefon 0431 - 880 2144 | Fax 0431 - 880 5144 | E-Mail: [email protected] http://www.bundesfachschaft.de | http://www.facebook.com/Bundesfachschaft.Jura

 

12. Wo findet man die Ausweisnummer?

13. Bis wann müssen wir uns anmelden? Anmeldeschluss ist Freitag, der 20. März 2015. Später eingehende Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden, da die Kapazitäten begrenzt sind und den verschiedenen Akteuren die Zahl der teilnehmenden Personen mitgeteilt werden muss, damit die Planung abgeschlossen werden kann.

14. W ie viele Personen können wir anmelden? Theoretisch könnt ihr unbegrenzt Leute für die Tagung anmelden – praktisch sieht das natürlich anders aus. Wir haben in der Jugendherberge 200 Betten reserviert und daher ist das Angebot leider begrenzt. Jede Fachschaft erhält ein zugesichertes Kontingent von fünf Personen. Gleichzeitig könnt ihr weitere Personen anmelden, die dann nach Anmeldeschluss auf die noch freien Betten verteilt werden. Die Zuteilung der übrigen Betten erfolgt in der 13. Kalenderwoche (23. bis 29. März) und danach erhaltet ihr dann eine Rückmeldung, wer noch zusätzlich mitkommen kann.

15. Gibt es während der Tagung einen W -Lan-Zugang? Der W-Lan-Zugang in der Jugendherberge läuft nicht über die Jugendherberge selbst, sodass der W-LanZugriff hier leider nicht kostenlos ist. Ihr könnt euch jedoch an der Rezeption einen W-Lan-Pass kaufen, der für vier Stunden 1,00 Euro kostet. An der Kieler Universität könnt ihr euch kostenfrei über „eduroam“ mit euren heimischen Zugangsdaten anmelden. Wenn das nicht funktioniert oder eure Daten nicht eduroam-kompatibel sind, dann meldet euch einfach im Tagungsbüro und schon erhaltet ihr einen Gastzugang, der natürlich auch kostenfrei ist.

Bundesverband Rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. c/o Fachschaft Jura der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel | Leibnizstr. 4 | 24118 Kiel Telefon 0431 - 880 2144 | Fax 0431 - 880 5144 | E-Mail: [email protected] http://www.bundesfachschaft.de | http://www.facebook.com/Bundesfachschaft.Jura

 

16. Können wir die Akkus unserer Handys, Laptops etc. auch aufladen? Während der Tagung könnt ihr natürlich auch eure mitgebrachten elektronischen Geräte aufladen. In der Jugendherberge stehen euch hierfür ausreichend Mehrfachsteckdosen zur Verfügung. An der Kieler Universität ist das Angebot an Steckdosen leider begrenzt, jedoch wird sich auch dort immer eine Steckdose für euch finden. Im Landeshaus, genauer gesagt im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages, ist jeder Sitzplatz mit einer Steckdose ausgestattet.

17. Wie reisen wir am besten nach Kiel? Am besten kommt ihr mit der Bahn oder mit dem Bus nach Kiel. Sowohl der Kieler Hauptbahnhof als auch der ZOB liegen in unmittelbarer Nähe zur Jugendherberge – und der kurze Fußweg (gute 700 Meter) führt über eine Brücke direkt durch den Germania- sowie den Museumshafen. Ihr könnt natürlich auch mit dem PKW anreisen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Jugendherberge nur ein geringes Angebot an kostenlosen Parkplätzen bereithält. Alternative Parkplätze können vorher per E-Mail angefragt werden ([email protected]). Bedenkt dann bitte, dass ihr unter Umständen noch einen – mehr oder weniger kurzen – Fußmarsch vor euch habt. Egal wie ihr nach Kiel kommz: Gebt uns bitte ca. zwei Wochen vor der Tagung Bescheid, wie und wann genau ihr in Kiel ankommt, damit wir euren Empfang planen können.

18. Wir kennen uns in Kiel nicht aus... Wie kommen wir vom Hbf./ZOB zur Jugendherberge? Sowohl am Kieler Hauptbahnhof als auch am ZOB werdet ihr von Kieler Fachschaftlern in Empfang genommen und dann bestreitet ihr gemeinsam den Fußweg zur Jugendherberge. Wer die Strecke vom Ankunftsort zur Jugendherberge nicht zu Fuß gehen kann, für den finden wir eine Lösung. Schreibt einfach eine E-Mail ([email protected]) und wir planen das entsprechend ein.

Hinweis zur Barrierefreiheit Beim Rahmenprogramm „Kiel erleben (+)“ (28. und 29. Mai) ist die Barrierefreiheit nur teilweise gegeben. Zudem gibt es beim Rahmenprogramm mehrere kürzere und längere Fußmärsche. Der inhaltliche Part der Tagung (29. bis 31. Mai) ist barrierefrei ausgestaltet. Für weitere Informationen schreibt einfach eine E-Mail ([email protected]).

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