FAQ STROMPREIS. Seite 1 von 7

FAQ STROMPREIS 1. Was kostet der Strom ab 1. Januar 2017? ........................................................................... 2 2. Sind ber...
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FAQ STROMPREIS 1.

Was kostet der Strom ab 1. Januar 2017? ........................................................................... 2

2.

Sind bereits alle Kosten im Preis enthalten? ........................................................................ 2

3.

Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs-, Arbeits- und Grundpreis?.................... 2

4.

Wie hoch ist der Strompreis für einen Durchschnittshaushalt in Deutschland? ............. 2

5.

Aus welchen Gründen steigt die EEG-Umlage? .................................................................. 3

6.

Welche Umlagen ändern sich zum 1. Januar 2017? .......................................................... 3

7.

Worauf bezieht sich die Preisgarantie? ................................................................................. 4

8. Wird der Strompreis auch für Kunden außerhalb des Netzgebietes von den SWBB steigen? .................................................................................................................................................. 4 9.

Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen? ........................................................ 4

10. Die Preise an der Strombörse sinken. Warum steigen trotzdem die Strompreise beim Endkunden? .......................................................................................................................................... 5 11.

Warum sind Strom- und Gaspreise von Region zu Region unterschiedlich? ................. 5

12. Warum wird Strom günstig ins Ausland exportiert, während der Strompreis in Deutschland steigt? .............................................................................................................................. 5 13.

Muss die Energiewende über den Strompreis finanziert werden? ................................... 6

14.

Wie kann ich meine Energiekosten senken? ....................................................................... 6

15.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? ................................................................................. 6

16.

Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Januar ablesen? ..................................................... 6

17.

Wird meine Abschlagshöhe automatisch angepasst? ........................................................ 7

18.

Wohin wende ich mich bei Fragen zu Angeboten? ............................................................. 7

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1. Was kostet der Strom ab 1. Januar 2017? Die Preise für 2017 können Sie unseren Preisblättern der jeweiligen Tarife entnehmen oder besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.sw-bb.de. 2. Sind bereits alle Kosten im Preis enthalten? Der Gesamtpreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis sowie den staatlichen Umlagen zusammen. In unserem Tarif sind bereits alle, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, bekannten Abgaben und Steuern berücksichtigt. 3. Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs-, Arbeits- und Grundpreis? Der Verbrauchspreis gibt alle Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom an. Er beinhaltet sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben, Umlagen, KWK-G usw. Der Arbeitspreis beinhaltet lediglich die Kosten für den Energiebezug, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Konzessionsabgabe und die Netznutzungsentgelte. Mit dem Grundpreis werden den Verbrauchern die Aufwendungen für Abrechnung, Zählerbereitstellung und -miete und allgemeine Kosten in Rechnung gestellt. 4. Wie hoch ist der Strompreis für einen Durchschnittshaushalt in Deutschland? Nach Berechnungen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) liegt der durchschnittliche Strompreis 2016 für Haushaltskunden bei rund 29,71 Cent pro Kilowatt-stunde (kWh). Für den statistischen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr betragen die jährlichen Stromkosten 1.039,85 Euro; dies sind monatlich 86,65 Euro.

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5. Aus welchen Gründen steigt die EEG-Umlage? Die Bundesnetzagentur veröffentlichte, dass die EEG-Umlage 2017 weiter steigt. Sie erhöht sich um 0,526 Cent und wird ab 1. Januar 6,880 Cent pro Kilowattstunde betragen (zum Vergleich 2016: 6,354 Cent). Das ist ein Zuwachs von 8,3% nach einer Steigerung von 3% im Jahr 2016. Für den starken Anstieg werden immer wieder Anlagenbetreiber und die steigende Produktion von Ökostrom verantwortlich gemacht. Dabei treiben die Umlagen befreiter Industrieunternehmen die Kosten in die Höhe. Der Ausbau des Stromnetzes wird finanziert durch die Netzentgelte, infolgedessen wird auch in den kommenden Jahren mit einer Steigerung der Umlage zu rechnen sein. 6. Welche Umlagen ändern sich zum 1. Januar 2017? EEG-Umlage 2016: 6,354 ct/kWh

2017: 6,880 ct/kWh

§ 19 Strom NEV-Umlage 2016: 0,378 ct/kWh

2017: 0,388 ct/kWh

Offshore-Umlage 2016: 0,040 ct/kWh

2017: -0,028 ct/kWh

KWK-G-Umlage 2016: 0,445 ct/kWh

2017: 0,438 ct/kWh

AbLaV-Umlage 2016: 0,000 ct/kWh

2017: 0,006 ct/kWh

Ausführliche Erklärungen zu den einzelnen Umlagen finden Sie auf: www.netztransparenz.de.

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7. Worauf bezieht sich die Preisgarantie? Für die Dauer der Preisgarantie garantieren wir unseren Kunden den Nettoarbeitspreis stabil zu halten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vertragsbedingungen bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 8. Wird der Strompreis auch für Kunden außerhalb des Netzgebietes von den SWBB steigen? Die Preise außerhalb unseres Netzgebietes werden ebenfalls angepasst. In Einzelfällen können die Höhe und der Zeitpunkt der Anpassung jedoch variieren. Dies ist abhängig von den unterschiedlichen Netzentgeltveränderungen in den jeweiligen Gebieten. 9. Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen? (1) staatliche Steuern und Abgaben: Diese machen aktuell 75% des Strompreises aus. (Quelle: Monitoringbericht 2015 der Bundesnetzagentur; Berechnungen des VKU) (2) Netzkosten: Für die Netznutzung bezahlen die SWBB Netzentgelte an die Netzbetreiber, die uns im Gegenzug die Nutzung Ihrer Stromnetze erlauben. Diese Entgelte werden für den Betrieb, den Ausbau und die Instandhaltung der Netze verwendet. (3) Energiekosten: Dazu zählen die Erzeugungs-, Beschaffungs- und Betriebskosten.

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10. Die Preise an der Strombörse sinken. Warum steigen trotzdem die Strompreise beim Endkunden? Zwischen den Strompreisen, die an der Börse ausgehandelt werden und denjenigen, die die Haushaltsstromkunden zahlen, besteht kaum ein direkter Zusammenhang. Tatsächlich sind die Großhandelspreise an der Strombörse im Schnitt etwas gesunken, sie schwanken allerdings im Tages- und Jahresverlauf sehr. Wir als kommunales Unternehmen sichern unseren Bedarf an der Strombörse langfristig für ca. 3 Jahre im Voraus. Gründe hierfür sind Versorgungssicherheit und Minimierung der Risikostreuung. Die Erhöhung der staatlichen Umlagen wirkt sich zudem negativ auf den Endpreis aus. 11. Warum sind Strom- und Gaspreise von Region zu Region unterschiedlich? Die Kosten für die Netznutzung, Zähler, Messung, und Abrechnung variieren je nach Netzbetreiber. Die Konzessionsabgabe wird von den Gemeinden, je nach Einwohnerzahl, festgelegt. 12. Warum wird Strom günstig ins Ausland exportiert, während der Strompreis in Deutschland steigt? Aufgrund der zeitweise sehr hohen Stromeinspeisungen durch Solar- und Windstrom gibt es temporär Stromüberschüsse im deutschen Stromnetz, die dann physikalischen Gegebenheiten folgend in die Nachbarnetze abfließen müssen. Der Strombedarf über die EEG-Erzeugung hinaus wird in der Regel mit Kohle- und Atomkraftwerken gedeckt, da diese die geringsten Grenzkosten aufweisen. Die Abschaltung dieser eher unflexiblen Kraftwerke in Zeiten sehr hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien lohnt sich für die Betreiber häufig nicht. Daher wird der überschüssige Strom zu sehr geringen (im Extremfall sogar negativen) Preisen ins Ausland exportiert.

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13. Muss die Energiewende über den Strompreis finanziert werden? Der Schutz des Klimas und der Ressourcen ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Finanzierung über den Strompreis sorgt am ehesten dafür, dass die Kosten verursachergerecht getragen werden. Ausnahmeregelungen werden besonders kritisch hinterfragt. 14. Wie kann ich meine Energiekosten senken? Gerade durch die permanent steigenden Preise gewinnt das Thema Energiesparen immer mehr an Bedeutung. Dabei hat jeder einen Einfluss auf die Höhe seiner Rechnung. Oftmals reichen kleine Maßnahmen, wie z. B. ein verändertes Verbrauchsverhalten, das Austauschen alter Geräte oder das Trennen vom Stromnetz, sofern diese nicht genutzt werden. Bei Neuinvestition eines Gerätes sollte man darauf achten, ein möglichst sparsames Produkt zu kaufen, das durch eine hohe Effizienzklasse auf dem sogenannten Energieverbrauchsetikett gekennzeichnet ist. Sie senken dadurch Ihren Energieverbrauch und schonen die Umwelt. 15. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Ja, im Falle einer Anpassung des Nettoarbeitspreises können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 16. Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Januar ablesen? Mit der Preisanpassung wird nicht zeitgleich ein Zählerablesen notwendig. Es erfolgt eine automatische, geschätzte Abgrenzung zum jeweiligen Stichtag. Selbstverständlich können Sie uns auch Ihren tatsächlichen Zählerstand schriftlich und innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

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17. Wird meine Abschlagshöhe automatisch angepasst? Mit der Erstellung der nächsten Jahresverbrauchabrechnung werden Ihre Abschläge automatisch angepasst. 18. Wohin wende ich mich bei Fragen zu Angeboten? Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen bieten eine große Auswahl an Energieprodukten an. Egal ob Sie sich einen günstigen Preis wünschen oder umweltfreundlichen Strom bevorzugen: Wählen Sie einen Tarif, der Ihrer Meinung nach am besten zu Ihnen passt. Haben Sie Fragen? Telefonisch unter 07142 7887-222 Besuchen Sie uns auf www.sw-bb.de Das Kundenzentrum befindet sich in der Rötestraße 8 Unsere Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag

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