Fahrplanauskunft und Ticketkauf mobil mit der VRR-App

Haben Sie noch Fragen? Unsere Mi­­­­­t­­­arbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil ...
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Haben Sie noch Fragen? Unsere Mi­­­­­t­­­arbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf) Online-Fahrplanauskunft www.vrr.de

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Stand: Januar 2017

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2017

Tickets & Tarife Basisinformationen zum Öffentlichen Personennahverkehr im VRR-Verbundraum

Tarifinformationen kompakt Mit der vorliegenden Ausgabe von „Tickets & Tarife“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im gesamten VRR-Raum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet. Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken. Weiterführende Informationen zum VRR-Tarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunternehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in dieser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang. Während „Tickets & Tarife“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.

2

Inhaltsverzeichnis Der Verbundraum

4–5

Das Tarifsystem Die Preisstufen

6–9

Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets

10 – 20

Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets

21 – 43

Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets

43

Die Tickets im Überblick Bartickets

44 – 48

Die Ticketprüfung und das eTicket 49 Zeittickets

50 – 61

Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten

62 – 65

Die Preise im Überblick

66 – 68

Die Kragenbereiche

69 – 70

Service 71 Beförderungsbedingungen 72 – 87 Auszüge aus den Tarifbestimmungen

88 – 92

Notizen

93 – 95

3

Der Verbundraum

57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

59 Millingen a. d. Rijn

07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek

71 Emmerich 81 Kranenburg

82 Bedburg-Hau

9292ov (Niederlande)

78 Kalkar

84 Sonsbeck

04 Geldern/ Issum

10 Straelen

13 Dinslaken/ Voerde

02 KampLintfort

11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers

01 Kerken/ Wachtendonk

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

Mehr Infos unter www.avv.de

4

23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

50 Mönchengladbach

44 Ratingen/ Heiligenhau

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

72 Jüchen

Aachener Verkehrsverbund (AVV)

25 Bottr Gladb

12 Rheinberg

69 Venlo

20 Nettetal/ Brüggen

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

16 Alpen

85 Kevelaer

Mehr Infos unter www.9292ov.nl

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln 83 Xanten

7 He

7660 Rhede

79 Rees

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

7650 Borken

7670 Bocholt

7440 Isselburg

80 Kleve

61 Grevenbroich

43 Düsseldorf Mitte/Nord

M

53 Erk Düsseldorf Ha Hi Süd

52 Neuss/ Kaarst

62 Dormagen 63 Rommerskirchen

73 Langen Monh

Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de

7590 eiden

Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL)

06 Haltern 05 Dorsten

Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

5 7590 rop/ Heiden beck

17 Recklinghausen/ Herten 758026 Reken

Gelsenkirchen

27 Herne

35 05 Essen Dorsten Mitte/Nord 15

17 Recklinghausen/ Herten

45

26 Gelsenkirchen55

35 Essen Mitte/Nord

54 Mettmann/ m/ 45 Essen Wülfrath

Velbert

37 Dortmund Mitte/West

29 Waltrop 28 Castrop46 Rauxel

27 Hattingen/ 37 Herne Dortmund Sprockhövel Mitte/West 36 Bochum

65

47 Witten/ 2190 Wetter/ Lünen Herdecke

47 Witten/ Wetter/ 66 Herdecke

38 Dortmund Ost

2400 Bergkamen 2390 Kamen

38 Dortmund Ost

2400 Bergkamen

67 Schwelm/ Ennepetal/ 2150 Gevelsberg/ Schwerte Breckerfeld

Wuppertal46 Wuppertal Hattingen/ Ost 55 West Sprockhövel 64 Velbert 67 krath/ en/ Schwelm/ 75 haus aan/ Ennepetal/ ilden 54 Remscheid Gevelsberg/ 74 Mettmann/ Breckerfeld 66 65 WülfrathSolingen Wuppertal Wuppertal Ost West 3 64 Erkrath/ nfeld/ 75 Haan/ Hilden Remscheid 74 heim Solingen Süd

2190 Lünen

28 CastropRauxel

36 5080 Olfen Bochum 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

Marl

5080 Olfen

29 Waltrop

06 Haltern

25Essen ottrop/ Süd ladbeck

us

7580 Reken

2490 Unna

2480 Holzwickede

2150 Schwerte

VRR-Tarif gilt nur auf Linien und nur im Ü

2390 Kamen

58 2490 Hagen Unna

VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Überg VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten KombiTickets gelte Linien und nur im Übergang.

2480 Holzwickede

58 Hagen

VRR-Tarif gilt auf allen VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Übergang. Linien nur im Überg KombiTickets gelten nicht. VRR-Tarif gilt auf allen Preisstufe D Linien nur im Übergang.

73 ngenfeld/ onheim

Preisstufe D *

*

Mit Inbetriebnahme

Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19

Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Mehr Infos unter www.vrsinfo.de

5

Preisstufen

Die Preisstufen Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise. Kurzstrecke Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu ­ einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in den meisten Städten für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem Kurzstrecken­­ ticket erreichbar sind. SPNV-Verbindungen, z. B. S-BahnFahrten, sind grundsätzlich ausgenommen. Die Kurzstrecke wird in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt und kann damit direkt online über die Apps oder Ticketshops gekauft werden. Über die App ist z. B. das 10erTicket Kurzstrecke für 13,60 Euro erhältlich. Preisstufe A Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet 6

Preisstufen 79 Rees

78 alkar

sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot, eine dichte Taktung, eine sehr gute S-Bahn- und RegionalAnbindung sowie mehrere NachtExpress-Linien aus. 06 88 Hamminkeln

83 Xanten

m

84 Sonsbeck

03 Wesel 81 Kranen-

burg 16 Alpen

80 Kleve

Haltern

14 Schermbeck/ Hünxe

71 Emmerich

13

82 Dinslaken/ Bedburg-Hau Voerde 78

79 Rees

Kalkar

Städte mit der Preisstufe A

05 Dorsten

88 25 Hamminkeln Bottrop/

15 Marl

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten

29 Waltrop 06 Haltern 28

Castrop12 26 05 Gladbeck Rauxel Rheinberg 77 Gelsen- Dorsten 27 38 83 18 02 86 37 14kirchen Uedem Xanten Goch/ Dortmund Oer-ErkenHerne 15 Schermbeck/ 24 03 Kamp- Weeze Dortmund Hünxe schwick/Datteln Marl Wesel Ost 84 23 OberLintfort Mitte/West Sons29 Duisburg hausen beck 17 13 Waltrop 35 16 Dinslaken/ 36 Recklinghausen/ 11 85 Nord Alpen Voerde Essen Herten 25 28 Kevelaer 01 NeukirchenBochum Bottrop/ CastropMitte/Nord 12 26 Vluyn/ Kerken/ Gladbeck Rauxel Rheinberg Gelsen04 38 27 47 Rheurdt 22 02 37 Wachtendonk kirchen Geldern/ Dortmund Herne Moers 24 Kamp- 34 Witten/ Dortmund Issum Ost 23 33 OberMülheim/ Lintfort Mitte/West 45 Wetter/ Duisburg hausen 35 Duisburg Ruhr Essen Nord 36 Herdecke 11 Essen 01 Mitte/Süd NeukirchenBochum 10 Süd Mitte/Nord46 21 Vluyn/ Kerken/ 58 Straelen 47 Rheurdt 22 Hattingen/ Wachtendonk Kempen/ 34 Moers 32 Witten/ Hagen 55 33 Mülheim/ 45Sprockhövel Wetter/ Grefrath/ Krefeld Duisburg Ruhr 44 Velbert Essen Herdecke 67 Tönisvorst Mitte/Süd Süd 46 Ratingen/ 21 58 Schwelm/ Hattingen/ Kempen/ Hagen 32 Heiligenhaus 55 Sprockhövel Ennepetal/ 42 Grefrath/ Krefeld 44 Velbert 54 Gevelsberg/ 67 Meerbusch Tönisvorst Ratingen/ 20 41 Schwelm/ Mettmann/ 43 Breckerfeld Heiligenhaus 31 Ennepetal/ 66 42 65 54 Willich Nettetal/ Düsseldorf Gevelsberg/ Brüggen MeerbuschWülfrath ersen 41 Wuppertal Mettmann/ 43 Breckerfeld Wuppertal 31 Mitte/Nord 66 65 Willich Düsseldorf Viersen West Wülfrath Ost Wuppertal Wuppertal Mitte/Nord 30 Ost 64 51Schwalmtal/ West 64 5351 Erkrath/ Niederkrüchten 52 Korschen53 Erkrath/ 75 52 KorschenHaan/ 75 Düsseldorf Düsseldorf Haan/ Neuss/ 50 Neuss/ 50 broich broich Hilden Remscheid Remscheid Hilden 74 74 Süd Süd Kaarst Mönchengladbach Kaarst Solingen önchengladbach Solingen

04 Geldern/ Issum

72

72 Jüchen

61 Grevenbroich

62Jüchen Dormagen 63 Rommerskirchen

62 73 61 Langenfeld/Dormagen Greven63 broichMonheim Rommerskirchen

73 Langenfeld/ Monheim

Preisstufe A1

Preisstufe A1 Preisstufe A2 Preisstufe A2 A3 Preisstufe

Preisstufe A3

Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt. Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet. Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildungen auf den Seiten 10 – 20).

7

Preisstufen

Preisstufe C Auch bei der Preisstufe C gibt es Unterschiede in der Darstellung zwischen Bar- und Zeittickets: Die Bartickets gelten für Fahrten über drei bis vier Tarifgebiete, bei den Zeittickets sind zwei benachbarte Zentraltarifgebiete zu definieren. Die Tickets der Preisstufe C gelten dann in den Zentraltarifgebieten – die ebenfalls frei wählbar sind, aber in jedem Fall nebeneinanderliegen müssen – und allen angrenzenden Tarifgebieten (siehe Abbildungen auf den Seiten 21 – 43).

57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

59 Millingen a. d. Rijn

07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek

71 Emmerich 81 Kranenburg

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

78 Kalkar 83 Xanten

04 Geldern/ Issum

13 Dinslaken/ Voerde

02 KampLintfort

11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers

01 Kerken/ Wachtendonk

70 Wegberg

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

34 Mülheim Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

50 Mönchengladbach

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

72 Jüchen

8

Bo Gla

12 Rheinberg

69 Venlo

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

16 Alpen

85 Kevelaer

20 Nettetal/ Brüggen

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

84 Sonsbeck

10 Straelen

7660 Rhede

79 Rees

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

7650 Borken

7670 Bocholt

7440 Isselburg

61 Grevenbroich

52 Neuss/ Kaarst

44 Ratingen Heiligenh 43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd

62 Dormagen 63 Rommerskirchen

Lang Mo

Preisstufen

Preisstufe D Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie die Legende.

Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie im Internet unter www.vrr.de.

Preisstufe D

7590 Heiden

7580 Reken

06 Haltern 05 Dorsten

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

25 ottrop/ adbeck 7590

26 Gelsen7580 Reken kirchen

Heiden

35 Essen Mitte/Nord 05

Dorsten

m/

45 Essen Süd

25 Bottrop/ Gladbeck

n/ haus n

15 Marl

45 Essen 64 Süd

ngen/ enhaus

genfeld/ onheim 64

Erkrath/ f Haan/ Hilden

36 Bochum

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

46

29 Waltrop

6647 65 Witten/ Wuppertal Wuppertal Wetter/ Ost West Herdecke 55

46 Hattingen/ Sprockhövel

75 Remscheid 67

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

74 Solingen

2400 Bergkamen

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2190

2390 Kamen

38 Dortmund Ost

37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

Velbert 74 Solingen

54 73 Mettmann/ Wülfrath

2190 Lünen

28 CastropRauxel

2150 Schwerte

2490 Unna

2480 Holzwickede

2400 Bergkamen

Lünen

28 Hattingen/ Castrop26 55 Sprockhövel Rauxel Gelsen38 Velbert 27 37 67Dortmund kirchen Herne Dortmund Ost Schwelm/ Mitte/West

Wülfrath

Erkrath/ Haan/ 4 Hilden

06 Haltern

17 Recklinghausen/ Herten

35 54 Essen Mettmann/ Mitte/Nord

4 eim/ hr

27 Herne

29 Waltrop

Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 2150

58 2390 Kamen Hagen

VRR-Tarif gilt nur auf b Linien und nur im Ü

VRR-Tarif gilt auf alle Linien nur im Überg KombiTickets gelten

2490 Unna

2480 Holzwickede

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.

Schwerte

VRR-Tarif gilt auf alle nur im Überg

58 Hagen

VRR-Tarif gilt auf allen Linien Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.

Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

Preisstufe D

VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. * Mit Inbetriebnahme d

75 Remscheid

73 angenfeld/ Monheim

Preisstufe D *

Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19

9

Preisstufe B

Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind: K K K

61 Grevenbroich K 62 Dormagen K 63 Rommerskirchen 72 Jüchen K 73 Langenfeld/Monheim K 75 Remscheid 82 Bedburg-Hau

01 Kerken/Wachtendonk

02 Kamp-Lintfort

04 Geldern/ Issum

16 Alpen

11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ Straelen Rheurdt Wachtendonk

04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

03 Wesel

85 Kevelaer

88 Hamminkeln

16 Alpen

04 Geldern/ Issum

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg

10

22 Moers

04 Geldern/Issum

84 Sonsbeck

83 Xanten

12 Rheinberg

10 Straelen

16 Alpen

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

06 Haltern

7650 Borken

7590 Heiden

7580 Reken

7690 Raesfeld

7580 Reken 06 Haltern

05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

Preisstufe B

05 Dorsten

06 Haltern 05 Dorsten

17 Recklinghausen/ Herten

17 Recklinghausen/ Herten

26 Gelsenkirchen

10 Straelen

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

04 Geldern/ Issum

10 Straelen

01 Kerken/ Wachtendonk

69 Venlo

04 Geldern/ Issum

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

12 Rheinberg

02 KampLintfort

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

32 Krefeld

13 Dinslaken/Voerde

03 Wesel

02 KampLintfort

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

16 Alpen

13 Dinslaken/ Voerde

12 Rheinberg 23 Duisburg Nord

23 Duisburg Nord

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

22 Moers

11

Preisstufe B

14 Schermbeck/Hünxe

15 Marl

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

06 Haltern

05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde

05 Dorsten

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

16 Alpen

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

27 Herne

17 Recklinghausen/Herten

06 Haltern

83 Xanten 84 Sonsbeck

03 Wesel

05 Dorsten

16 Alpen

04 Geldern/ Issum

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

02 KampLintfort

12 Rheinberg

26 Gelsenkirchen

27 Herne

29 Waltrop 28 CastropRauxel

36 Bochum

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

20 Nettetal/Brüggen

06 Haltern

15 Marl

10 Straelen

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten

12

29 Waltrop 28 CastropRauxel

69 Venlo

20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

01 Kerken/ Wachtendonk

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

10 Straelen

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

22 Moers

32 Krefeld

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

23 Duisburg Nord 22 Moers

41 Willich

31 Viersen

24 Oberhausen

13 Dinslaken/ Voerde

13 Dinslaken/ Voerde

25 Bottrop/ Gladbeck

12 Rheinberg 23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

25 Bottrop/Gladbeck

14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde

33 Duisburg Mitte/Süd

24 Oberhausen

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

26 Gelsenkirchen

05 Dorsten

05 Dorsten

15 Marl

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

23 Duisburg Nord

22 Moers

Preisstufe B

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

25 Bottrop/ Gladbeck

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

27 Herne 36 Bochum

13

Preisstufe B

27 Herne

28 Castrop-Rauxel

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

17 Recklinghausen/ Herten

28 CastropRauxel

27 Herne

37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke

29 Waltrop

30 Schwalmtal/Niederkrüchten

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten

29 Waltrop

2190 Lünen

28 CastropRauxel

38 Dortmund Ost

37 Dortmund Mitte/West

31 Viersen

20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

31 Viersen

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

50 Mönchengladbach

70 Wegberg

32 Krefeld

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 41 Willich

50 Mönchengladbach

14

20 Nettetal/ Brüggen

51 Korschenbroich

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

42 Meerbusch

34 Mülheim an der Ruhr

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord 22 Moers

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord

44 Ratingen/ Heiligenhaus

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

36 Bochum

17 Recklinghausen/ Herten

26 Gelsenkirchen

26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd

29 Waltrop

37 Dortmund Mitte/West

46 Hattingen/ Sprockhövel

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

38 Dortmund Ost

29 Waltrop

2190 Lünen

37 Dortmund Mitte/West

28 CastropRauxel

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

37 Dortmund Mitte/West

28 CastropRauxel

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

36 Bochum

55 Velbert

27 Herne

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

43 Düsseldorf Mitte/Nord

35 Essen Mitte/Nord

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

Preisstufe B

33 Duisburg Mitte/Süd

38 Dortmund Ost

36 Bochum 2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen

2190 Lünen

37 Dortmund Mitte/West

2400 Bergkamen

38 Dortmund Ost

2480 Holzwickede

2150 Schwerte

2390 Kamen 2490 Unna

2480 Holzwickede

58 Hagen

15

Preisstufe B

41 Willich

42 Meerbusch

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

41 Willich

31 Viersen

32 Krefeld

32 Krefeld 42 Meerbusch

51 Korschenbroich

50 Mönchengladbach

41 Willich

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

43 Düsseldorf Mitte/Nord

52 Neuss/ Kaarst

44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord

16

52 Neuss/ Kaarst

34 Mülheim/ Ruhr

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

55 Velbert

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

46 Hattingen/Sprockhövel

35 Essen Mitte/Nord

35 Essen Mitte/Nord

44 Ratingen/ Heiligenhaus

33 Duisburg Mitte/Süd

54 Mettmann/ Wülfrath

45 Essen Süd

34 Mülheim/ Ruhr

43 Düsseldorf Mitte/Nord

44 Ratingen/Heiligenhaus

33 Duisburg Mitte/Süd

42 Meerbusch

42 Meerbusch

45 Essen Süd

45 Essen Süd 55 Velbert

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 Wuppertal Ost

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

50 Mönchengladbach

Preisstufe B

47 Witten/Wetter/Herdecke

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

70 Wegberg

58 Hagen

41 Willich

31 Viersen

50 Mönchengladbach

72 Jüchen

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

51 Korschenbroich

52 Neuss/Kaarst

42 Meerbusch

41 Willich

31 Viersen

50 Mönchengladbach

51 Korschenbroich

72 Jüchen

52 Neuss/ Kaarst

61 Grevenbroich

53 Düsseldorf Süd

42 Meerbusch

41 Willich

51 Korschenbroich

72 Jüchen

61 Grevenbroich

43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd

52 Neuss/ Kaarst

62 Dormagen 63 Rommerskirchen

54 Mettmann/Wülfrath

44 Ratingen/ Heiligenhaus

43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst

51 Korschenbroich

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

62 Dormagen

73 Langenfeld/ Monheim

43 Düsseldorf Mitte/Nord

55 Velbert

54 Mettmann/ Wülfrath

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

65 Wuppertal West

74 Solingen

17

Preisstufe B

55 Velbert

58 Hagen

35 Essen Mitte/Nord

37 Dortmund Mitte/West

45 Essen Süd

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

38 Dortmund Ost

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

2480 Holzwickede

58 Hagen

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

64 Erkrath/Haan/Hilden

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

65 Wuppertal West

55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

65 Wuppertal West

74 Solingen

73 Langenfeld/ Monheim

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid

18

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

74 Solingen

75 Remscheid

67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld

66 Wuppertal Ost

55 Velbert

54 Mettmann/ Wülfrath

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 Wuppertal Ost

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

74 Solingen

57 Arnhem*

54 Mettmann/ Wülfrath

87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

07 ’s-Heerenberg 71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau

79 Rees

Preisstufe B

71 Emmerich

65 Wuppertal West 75 Remscheid

74 Solingen

73 Langenfeld/ Monheim

78 Kalkar

77 Uedem

78 Kalkar

82 Bedburg-Hau

71 Emmerich

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

80 Kleve

78 Kalkar

82 Bedburg-Hau

83 Xanten 84 Sonsbeck

86 Goch/ Weeze

85 Kevelaer

79 Rees

79 Rees 78 Kalkar

77 Uedem

83 Xanten

80 Kleve 59 Millingen a. d. Rijn

71 Emmerich

71 Emmerich

81 Kranenburg

7440 Isselburg 79 Rees

78 Kalkar

88 Hamminkeln

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

78 Kalkar

86 Goch/ Weeze

19

Preisstufe B

81 Kranenburg

83 Xanten

59 Millingen a. d. Rijn

78 Kalkar

60 Nijmegen/ Groesbeek

80 Kleve

81 Kranenburg

84 Sonsbeck

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

16 Alpen

85 Kevelaer

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

16 Alpen

85 Kevelaer

84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

04 Geldern/ Issum

86 Goch/Weeze

88 Hamminkeln

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

86 Goch/ Weeze

7440 Isselburg

78 Kalkar

77 Uedem

7670 Bocholt 7660 Rhede

79 Rees 88 Hamminkeln

03 Wesel

85 Kevelaer

20

03 Wesel

7690 Raesfeld

14 Schermbeck/ Hünxe

Preisstufe C

Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe C kann der Kunde zwei Zentraltarifgebiete frei wählen. Die Zentraltarifgebiete müssen räumlich neben­ einanderliegen und verkehrlich miteinander verbunden sein. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil diese Bereiche bereits in anderen Geltungsbereichen enthalten sind: 01 / 10  Kerken / Wachtendonk / Straelen K 01 / 21  Kerken /  Wachtendonk / Kempen / Grefrath / Tönisvorst  K 10 / 20   Straelen / Nettetal / Brüggen K 26 / 27 Gelsen­kirchen / Herne K  27 / 36 Herne / Bochum K  28 / 29 Castrop-Rauxel / Waltrop   K  28 / 37 Castrop-Rauxel / Dortmund Mitte / West K  34 / 45   Mülheim an der Ruhr / Essen Süd K  35 / 45 Essen Mitte / Nord /  Essen Süd K  41 / 42 Willich / Meerbusch K  41 / 51 Willich /  Korschenbroich K  42 / 52 Meerbusch / Neuss / Kaarst   K  43 / 53 Düsseldorf Mitte / Nord / Süd K  44 / 45 Ratingen /  Heiligenhaus / Essen Süd K  45 / 55 Essen Süd / Velbert K  46 / 67   Hattingen / Sprockhövel / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K  47 / 58 Witten / Wetter / Herdecke / Hagen   K  47 / 67 Witten / Wetter / Herdecke / Schwelm  / Ennepetal /  Gevelsberg / Breckerfeld K  50 / 72 Mönchengladbach / Jüchen   K 51 / 52  Korschenbroich / Neuss / Kaarst K 51 / 61  Korschenbroich / Grevenbroich K  51 / 72  Korschenbroich / Jüchen   K 52 / 61 Neuss / Kaarst / Grevenbroich K 52 / 62 Neuss / Kaarst /  Dormagen  K  53 / 73 Düsseldorf Süd / Langenfeld / Monheim   K  61 / 62 Grevenbroich / Dormagen K  61 / 63 Greven­­broich  /  Rommerskirchen K  61 / 72 Grevenbroich  / Jüchen K  62 / 63   Dormagen / Rommerskirchen K  64 / 73 Erkrath / Haan / Hilden /  L angenfeld / Monheim K 64 / 74 Erkrath / Haan / Hilden /  Solingen K 65 / 74 Wuppertal West / Solingen K 65 / 75   Wuppertal West / Remscheid K 66 / 75 Wuppertal Ost /  Remscheid K 73 / 74 Langenfeld / Monheim / Solingen   K  74 / 75 Solingen / Remscheid K  77 / 85 Uedem / Kevelaer   K  77 / 8 6 Uedem / Goch / Weeze K  78 / 82  Kalkar /BedburgHau K  78 / 86  Kalkar / Goch / Weeze K  80 / 82  Kleve / Bedburg-Hau K  82 / 86 Bedburg-Hau / Goch / Weeze K  84 / 85 Sonsbeck / Kevelaer K 

21

Preisstufe C

Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets

Preisstufe C

01 Kerken/Wachtendonk 04 Geldern/Issum

01 Kerken/Wachtendonk 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

84 Sonsbeck

16 Alpen

85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

10 Straelen

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen

10 Straelen

69 Venlo

20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

32 Krefeld

02 Kamp-Lintfort 04 Geldern/Issum

04 Geldern/ Issum

10 Straelen

02 KampLintfort

84 Sonsbeck

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

16 Alpen

85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

10 Straelen

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

31 Viersen

02 Kamp-Lintfort 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

02 Kamp-Lintfort 12 Rheinberg

16 Alpen 04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

22

03 Wesel

12 Rheinberg

32 Krefeld

16 Alpen 04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

23 Duisburg Nord 22 Moers

02 Kamp-Lintfort 16 Alpen

02 Kamp-Lintfort 22 Moers

16 Alpen

84 Sonsbeck

03 Wesel

04 Geldern/ Issum

16 Alpen

04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

02 KampLintfort

23 Duisburg Nord

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

12 Rheinberg

22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

22 Moers

03 Wesel 12 Rheinberg

03 Wesel 13 Dinslaken/Voerde

88 Hamminkeln 88 Hamminkeln

83 Xanten

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

83 Xanten

16 Alpen

02 KampLintfort

13 Dinslaken/ Voerde

16 Alpen

12 Rheinberg

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

23 Duisburg Nord

22 Moers

03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe

88 Hamminkeln 83 Xanten

16 Alpen

13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg

24 Oberhausen

03 Wesel 16 Alpen

88 Hamminkeln

7690 Raesfeld

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

25 Bottrop/ Gladbeck

12 Rheinberg

05 Dorsten

25 Bottrop/ Gladbeck

83 Xanten 84 Sonsbeck

04 Geldern/ Issum

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

16 Alpen

02 KampLintfort

13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg

23

Preisstufe C

83 Xanten

Preisstufe C

03 Wesel 83 Xanten

03 Wesel 88 Hamminkeln

7670 Bocholt

7440 Isselburg 78 Kalkar 77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

14 Schermbeck/ Hünxe

83 Xanten

13 Dinslaken/ Voerde

04 Geldern/Issum 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt

84 Sonsbeck 85 Kevelaer

84 Sonsbeck 16 Alpen

04 Geldern/ Issum

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

24

04 Geldern/ Issum

10 Straelen

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

32 Krefeld

04 Geldern/Issum 84 Sonsbeck

83 Xanten

10 Straelen

16 Alpen

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

04 Geldern/Issum 16 Alpen

84 Sonsbeck

85 Kevelaer

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

69 Venlo

04 Geldern/ Issum

13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg

04 Geldern/Issum 10 Straelen

85 Kevelaer

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

16 Alpen

12 Rheinberg

10 Straelen

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

03 Wesel

16 Alpen

7660 Rhede

79 Rees

88 Hamminkeln

03 Wesel

16 Alpen

02 KampLintfort

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

85 Kevelaer 12 Rheinberg

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

04 Geldern/ Issum

10 Straelen

16 Alpen

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

05 Dorsten 06 Haltern

7650 Borken

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

16 Alpen

02 KampLintfort

05 Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe

7650 Borken

7590 Heiden

13 Dinslaken /Voerde

05 Dorsten 15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

7590 Heiden

14 Schermbeck/ Hünxe

24 Oberhausen

26 Gelsenkirchen

7590 Heiden

7580 Reken

7690 Raesfeld

14 Schermbeck/ Hünxe

17 Recklinghausen/ Herten

06 Haltern 05 Dorsten

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

7650 Borken

7580 Reken

06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

27 Herne

05 Dorsten 26 Gelsenkirchen

7690 Raesfeld

13 Dinslaken/ Voerde

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

7650 Borken

05 Dorsten 25 Bottrop/Gladbeck

7650 Borken

14 Schermbeck/ Hünxe

7580 Reken

06 Haltern

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

06 Haltern 05 Dorsten

05 Dorsten 15 Marl

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

7580 Reken

7690 Raesfeld

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

10 Straelen

7590 Heiden

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

7590 Heiden

7580 Reken

7690 Raesfeld

14 Schermbeck/ Hünxe

06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

27 Herne 36 Bochum

25

Preisstufe C

04 Geldern/Issum 85 Kevelaer

Preisstufe C

06 Haltern 15 Marl

06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

7580 Reken

7580 Reken

06 Haltern 05 Dorsten

06 Haltern

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

5080 Olfen

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

27 Herne

04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ 22 Straelen Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

32 Krefeld

41 Willich

31 Viersen

11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 32 Krefeld

04 Geldern/ Issum

26

2190 Lünen

11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 22 Moers

04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

23 Duisburg Nord

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

83 Xanten 84 Sonsbeck 33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

29 Waltrop 28 CastropRauxel

12 Rheinberg 16 Alpen

02 KampLintfort

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

05 Dorsten

42 Meerbusch

04 Geldern/ Issum

03 Wesel

16 Alpen

02 KampLintfort

12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers

12 Rheinberg 22 Moers

12 Rheinberg 23 Duisburg Nord

03 Wesel

03 Wesel

02 KampLintfort

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

02 KampLintfort

23 Duisburg Nord 22 Moers

13 Dinslaken/ Voerde

16 Alpen

12 Rheinberg

12 Rheinberg

32 Krefeld

13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

13 Dinslaken/ Voerde

25 Bottrop/ Gladbeck

12 Rheinberg

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

25 Bottrop/ Gladbeck

23 Duisburg Nord

22 Moers

24 Oberhausen

13 Dinslaken/Voerde 24 Oberhausen

33 Duisburg Mitte/Süd

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

33 Duisburg Mitte/Süd

24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

13 Dinslaken/Voerde 25 Bottrop/Gladbeck

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

13 Dinslaken/Voerde 23 Duisburg Nord

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord 22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

Preisstufe C

16 Alpen

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

35 Essen Mitte/Nord

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

05 Dorsten 15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

27

Preisstufe C

14 Schermbeck/Hünxe 25 Bottrop/Gladbeck

14 Schermbeck/Hünxe 88 Hamminkeln

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde

7670 Bocholt

7440 Isselburg

05 Dorsten 15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

7660 Rhede

79 Rees

13 Dinslaken/ Voerde

25 Bottrop/ Gladbeck

15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

05 Dorsten

29 Waltrop 28 CastropRauxel

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

36 Bochum

15 Marl 26 Gelsenkirchen

06 Haltern

15 Marl

28

78 Kalkar 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

29 Waltrop 28 CastropRauxel

16 Alpen 83 Xanten

05 Dorsten

25 Bottrop/ Gladbeck

25 Bottrop/ Gladbeck

35 Essen Mitte/Nord

06 Haltern

15 Marl

05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel

26 Gelsenkirchen

15 Marl 17 Recklinghausen/Herten

05 Dorsten

7690 Raesfeld

88 Hamminkeln

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

27 Herne 36 Bochum

04 Geldern/ Issum

03 Wesel

16 Alpen

02 KampLintfort

12 Rheinberg

16 Alpen 84 Sonsbeck

17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

06 Haltern

83 Xanten 84 Sonsbeck

05 Dorsten

03 Wesel

16 Alpen

85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

02 KampLintfort

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

12 Rheinberg

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

29 Waltrop

Preisstufe C

77 Uedem

28 CastropRauxel

36 Bochum

17 Recklinghausen/Herten 26 Gelsenkirchen

17 Recklinghausen/Herten 27 Herne

06 Haltern

06 Haltern 05 Dorsten

05 Dorsten

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

29 Waltrop

26 Gelsenkirchen

28 CastropRauxel

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel

17 Recklinghausen/Herten 28 Castrop-Rauxel

18 Oer-Erkenschwick/Datteln 28 Castrop-Rauxel

06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl

06 Haltern

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

15 Marl

29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten 27 Herne

29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

29

Preisstufe C

18 Oer-Erkenschwick/Datteln 29 Waltrop

20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst

06 Haltern 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

10 Straelen

29 Waltrop

2190 Lünen

28 CastropRauxel

38 Dortmund Ost

37 Dortmund Mitte/West

69 Venlo

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

10 Straelen

20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg

69 Venlo

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

32 Krefeld

41 Willich

50 Mönchengladbach

30

51 Korschenbroich

51 Korschenbroich

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 32 Krefeld

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

31 Viersen

41 Willich

31 Viersen

50 Mönchengladbach

10 Straelen

20 Nettetal/ Brüggen

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

31 Viersen

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

01 Kerken/ Wachtendonk

10 Straelen

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 31 Viersen

10 Straelen

20 Nettetal/Brüggen 31 Viersen

01 Kerken/ Wachtendonk

69 Venlo

32 Krefeld

41 Willich

31 Viersen

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

20 Nettetal/ Brüggen

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

42 Meerbusch

21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 41 Willich

13 Dinslaken/ Voerde

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

42 Meerbusch

41 Willich

31 Viersen

02 KampLintfort

32 Krefeld

50 Mönchengladbach

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

22 Moers 32 Krefeld

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord 22 Moers

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

23 Duisburg Nord 22 Moers

02 KampLintfort

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

23 Duisburg Nord 22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld

32 Krefeld

41 Willich

23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd

13 Dinslaken/ Voerde

25 Bottrop/ Gladbeck

12 Rheinberg

33 Duisburg Mitte/Süd

34 Mülheim/ Ruhr

43 Düsseldorf Mitte/Nord

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

44 Ratingen/ Heiligenhaus

42 Meerbusch

23 Duisburg Nord 24 Oberhausen

22 Moers

Preisstufe C

11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk

10 Straelen

20 Nettetal/ Brüggen

22 Moers 23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

35 Essen Mitte/Nord

25 Bottrop/ Gladbeck

12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers

32 Krefeld

33 Duisburg Mitte/Süd

24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord

31

Preisstufe C

23 Duisburg Nord 34 Mülheim an der Ruhr

24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord 22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

24 Oberhausen

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

45 Essen Süd

33 Duisburg Mitte/Süd

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

33 Duisburg Mitte/Süd

24 Oberhausen 34 Mülheim an der Ruhr

13 Dinslaken/ Voerde

13 Dinslaken/ Voerde

23 Duisburg Nord

44 Ratingen/ Heiligenhaus

23 Duisburg Nord

05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe

12 Rheinberg

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

13 Dinslaken/ Voerde

35 Essen Mitte/Nord

23 Duisburg Nord

45 Essen Süd

33 Duisburg Mitte/Süd

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

55 Velbert

25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen

14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde

24 Oberhausen

15 Marl

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

27 Herne 36 Bochum

05 Dorsten

14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde

15 Marl

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert

32

46 Hattingen/ Sprockhövel

25 Bottrop/Gladbeck 35 Essen Mitte/Nord

05 Dorsten

25 Bottrop/ Gladbeck

36 Bochum

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

27 Herne

27 Herne 36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord

26 Gelsenkirchen 36 Bochum

05 Dorsten

05 Dorsten

15 Marl

26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

18 Oer-Erkenschwick/Datteln

17 Recklinghausen/ Herten

29 Waltrop

17 Recklinghausen/ Herten

26 Gelsenkirchen

28 CastropRauxel

27 Herne

37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

2190 Lünen

37 Dortmund Mitte/West

37 Dortmund Mitte/West

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen

5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln

28 CastropRauxel

28 CastropRauxel

46 Hattingen/ Sprockhövel

29 Waltrop 37 Dortmund Mitte/West

29 Waltrop

29 Waltrop

36 Bochum

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

27 Herne

37 Dortmund Mitte/West

28 Castrop-Rauxel 36 Bochum

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

28 CastropRauxel

46 Hattingen/ Sprockhövel

27 Herne 28 Castrop-Rauxel

35 Essen Mitte/Nord

27 Herne

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

26 Gelsenkirchen

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

36 Bochum

45 Essen Süd

17 Recklinghausen/ Herten

25 Bottrop/ Gladbeck

20 Nettetal/ Brüggen

38 Dortmund Ost

36 Bochum 2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

2480 Holzwickede

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

41 Willich

50 Mönchengladbach

51 Korschenbroich

58 Hagen

33

Preisstufe C

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

15 Marl

17 Recklinghausen/ Herten

Preisstufe C

30 Schwalmtal/Niederkrüchten 50 Mönchengladbach

20 Nettetal/ Brüggen

41 Willich

31 Viersen

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

50 Mönchengladbach

70 Wegberg

31 Viersen 41 Willich

51 Korschenbroich

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

32 Krefeld

41 Willich

31 Viersen

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

50 Mönchengladbach

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

72 Jüchen

31 Viersen 50 Mönchengladbach

32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

20 Nettetal/ Brüggen

41 Willich

31 Viersen

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

50 Mönchengladbach

70 Wegberg

51 Korschenbroich

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

23 Duisburg Nord 22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

43 Düsseldorf Mitte/Nord

72 Jüchen

32 Krefeld 41 Willich

32 Krefeld 42 Meerbusch

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

31 Viersen

22 Moers

11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt

33 Duisburg Mitte/Süd

22 Moers

32 Krefeld

41 Willich

50 Mönchengladbach

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

41 Willich

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

34

34 Mülheim/ Ruhr

44 Ratingen/ Heiligenhaus

42 Meerbusch

41 Willich

24 Oberhausen

52 Neuss/ Kaarst

43 Düsseldorf Mitte/Nord

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

22 Moers

45 Essen Süd

25 Bottrop/ Gladbeck

34 Mülheim/ Ruhr

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

55 Velbert

33 Duisburg Mitte/Süd

34 Mülheim an der Ruhr 44 Ratingen/Heiligenhaus

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord

54 Mettmann/ Wülfrath

27 Herne 36 Bochum

45 Essen Süd 55 Velbert

46 Hattingen/ Sprockhövel

35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

23 Duisburg Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord

24 Oberhausen

32 Krefeld

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

52 Neuss/ Kaarst

33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/Heiligenhaus

33 Duisburg Mitte/Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

42 Meerbusch

43 Düsseldorf Mitte/Nord

22 Moers

34 Mülheim/ Ruhr

33 Duisburg Mitte/Süd

32 Krefeld

44 Ratingen/ Heiligenhaus

23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord

24 Oberhausen

23 Duisburg Nord 22 Moers

33 Duisburg Mitte/Süd 43 Düsseldorf Mitte/Nord

55 Velbert

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

34 Mülheim/ Ruhr

17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert

27 Herne

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

35

Preisstufe C

33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr

Preisstufe C

35 Essen Mitte/Nord 46 Hattingen/Sprockhövel

25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen

25 Bottrop/ Gladbeck

26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

34 Mülheim/ Ruhr

35 Essen Mitte/Nord 55 Velbert

24 Oberhausen

45 Essen Süd

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

34 Mülheim/ Ruhr

66 Wuppertal Ost

36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

45 Essen Süd

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke

26 Gelsenkirchen

54 Mettmann/ Wülfrath

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

36 Bochum 46 Hattingen/Sprockhövel

17 Recklinghausen/ Herten 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen

27 Herne

35 Essen Mitte/Nord

29 Waltrop

26 Gelsenkirchen

2190 Lünen

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

38 Dortmund Ost

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

35 Essen Mitte/Nord 2480 Holzwickede

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

45 Essen Süd

58 Hagen

27 Herne

55 Velbert

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

46 Hattingen/ Sprockhövel

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

66 Wuppertal Ost

36 Bochum 47 Witten/Wetter/Herdecke

37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost

18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord

27 Herne

29 Waltrop

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

36

37 Dortmund Mitte/West

2400 Bergkamen

38 Dortmund Ost

36 Bochum

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

27 Herne

2190 Lünen

28 CastropRauxel

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen

2390 Kamen 2490 Unna

2480 Holzwickede

29 Waltrop

27 Herne

38 Dortmund Ost 58 Hagen

29 Waltrop

2190 Lünen

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

38 Dortmund Ost

46 Hattingen/ Sprockhövel

2480 Holzwickede

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

41 Willich 50 Mönchengladbach

41 Willich 52 Neuss/Kaarst

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

70 Wegberg

21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst

32 Krefeld

41 Willich

31 Viersen

50 Mönchengladbach

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

50 Mönchengladbach

51 Korschenbroich

52 Neuss/ Kaarst

61 Grevenbroich

43 Düsseldorf Mitte/Nord

52 Neuss/ Kaarst

53 Düsseldorf Süd

62 Dormagen 63 Rommerskirchen

43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus

33 Duisburg Mitte/Süd

41 Willich

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

72 Jüchen

42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord

42 Meerbusch

32 Krefeld

41 Willich

31 Viersen

72 Jüchen

32 Krefeld

2480 Holzwickede

58 Hagen

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

2490 Unna

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

58 Hagen

2390 Kamen

38 Dortmund Ost

37 Dortmund Mitte/West

36 Bochum

2400 Bergkamen

2190 Lünen

Preisstufe C

37 Dortmund Mitte/West 47 Witten/Wetter/Herdecke

33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus

43 Düsseldorf Mitte/Nord

54 Mettmann/ Wülfrath

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

42 Meerbusch

52 Neuss/ Kaarst

34 Mülheim/ Ruhr

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord

55 Velbert

54 Mettmann/ Wülfrath

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

37

Preisstufe C

43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/Kaarst

43 Düsseldorf Mitte/Nord 54 Mettmann/Wülfrath

33 Duisburg Mitte/Süd

42 Meerbusch

41 Willich

51 Korschenbroich

72 Jüchen

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

52 Neuss/ Kaarst

61 Grevenbroich

33 Duisburg Mitte/Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

33 Duisburg Mitte/Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

65 Wuppertal West

34 Mülheim/ Ruhr

45 Essen Süd

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

55 Velbert

45 Essen Süd 55 Velbert

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

74 Solingen

28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert

36 Bochum

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 Wuppertal Ost

38

65 Wuppertal West

46 Hattingen/Sprockhövel 47 Witten/Wetter/Herdecke

35 Essen Mitte/Nord

43 Düsseldorf Mitte/Nord

74 Solingen

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

74 Solingen

44 Ratingen/Heiligenhaus 55 Velbert

34 Mülheim/ Ruhr

44 Ratingen/ Heiligenhaus

73 Langenfeld/ Monheim

33 Duisburg Mitte/Süd

65 Wuppertal West

44 Ratingen/Heiligenhaus 54 Mettmann/Wülfrath

33 Duisburg Mitte/Süd

52 Neuss/ Kaarst

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

63 Rommerskirchen

43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 Erkrath/Haan/Hilden

42 Meerbusch

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

52 Neuss/ Kaarst

62 Dormagen

55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

42 Meerbusch

47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

35 Essen Mitte/Nord

35 Essen Mitte/Nord

36 Bochum

45 Essen Süd 55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

46 Hattingen/Sprockhövel 66 Wuppertal Ost

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

45 Essen Süd

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

46 Hattingen/ Sprockhövel

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

70 Wegberg

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid

50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich

30 Schwalmtal/ Niederkrüchten

36 Bochum

Preisstufe C

46 Hattingen/Sprockhövel 55 Velbert

52 Neuss/Kaarst 53 Düsseldorf Süd

42 Meerbusch

41 Willich

31 Viersen

50 Mönchengladbach

51 Korschenbroich

72 Jüchen

52 Neuss/ Kaarst

61 Grevenbroich

53 Düsseldorf Süd 64 Erkrath/Haan/Hilden

41 Willich

42 Meerbusch

51 Korschenbroich

72 Jüchen

43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

52 Neuss/ Kaarst

61 Grevenbroich

62 Dormagen

73 Langenfeld/ Monheim

63 Rommerskirchen

54 Mettmann/Wülfrath 55 Velbert

35 Essen Mitte/Nord

43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst

54 Mettmann/ Wülfrath

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

62 Dormagen

73 Langenfeld/ Monheim

45 Essen Süd 65 Wuppertal West

74 Solingen

44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord

55 Velbert

54 Mettmann/ Wülfrath

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

74 Solingen

39

Preisstufe C

54 Mettmann/Wülfrath 64 Erkrath/Haan/Hilden

54 Mettmann/Wülfrath 65 Wuppertal West

55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd

55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

65 Wuppertal West

54 Mettmann/ Wülfrath

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

74 Solingen

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid

74 Solingen

73 Langenfeld/ Monheim

58 Hagen 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevels­berg/Breckerfeld

55 Velbert 65 Wuppertal West

35 Essen Mitte/Nord

37 Dortmund Mitte/West

45 Essen Süd 55 Velbert

44 Ratingen/ Heiligenhaus

54 Mettmann/ Wülfrath

64 Erkrath/ Haan/ Hilden

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid

74 Solingen

64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 Wuppertal Ost

43 Düsseldorf Mitte/Nord

64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 73 Langenfeld/ Monheim

40

2150 Schwerte

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

2480 Holzwickede

58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

65 Wuppertal West 66 Wuppertal Ost

55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath

38 Dortmund Ost

55 Velbert

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

74 Solingen

75 Remscheid

54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden

46 Hattingen/ Sprockhövel

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

74 Solingen

75 Remscheid

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

66 Wuppertal Ost 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevels­berg/Breckerfeld

71 Emmerich 78 Kalkar

57 Arnhem*

07 ’s-Heerenberg

58 Hagen

71 Emmerich

67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld

66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West

80 Kleve

79 Rees

82 Bedburg-Hau

71 Emmerich 79 Rees

78 Kalkar

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

75 Remscheid

Preisstufe C

46 Hattingen/ Sprockhövel

55 Velbert

87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

47 Witten/ Wetter/ Herdecke

83 Xanten

71 Emmerich 80 Kleve

57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*

71 Emmerich

71 Emmerich

81 Kranenburg

7440 Isselburg

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

07 ’s-Heerenberg

59 Millingen a. d. Rijn

07 ’s-Heerenberg

80 Kleve

79 Rees

82 Bedburg-Hau

79 Rees 78 Kalkar

78 Kalkar

88 Hamminkeln

86 Goch/ Weeze

77 Uedem 78 Kalkar

77 Uedem 83 Xanten

71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau

86 Goch/ Weeze

79 Rees

82 Bedburg-Hau

78 Kalkar

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

85 Kevelaer

86 Goch/ Weeze

78 Kalkar

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

85 Kevelaer

03 Wesel

16 Alpen

41

Preisstufe C

77 Uedem 84 Sonsbeck

78 Kalkar 79 Rees

82 Bedburg-Hau

78 Kalkar

71 Emmerich

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

84 Sonsbeck 85 Kevelaer

79 Rees

82 Bedburg-Hau

78 Kalkar

16 Alpen 86 Goch/ Weeze

04 Geldern/ Issum

78 Kalkar 80 Kleve

88 Hamminkeln

77 Uedem

83 Xanten

78 Kalkar 83 Xanten

59 Millingen a. d. Rijn

71 Emmerich 80 Kleve 71 Emmerich

82 Bedburg-Hau

80 Kleve

81 Kranenburg

82 Bedburg-Hau

79 Rees 78 Kalkar

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

86 Goch/ Weeze 83 Xanten

79 Rees 88 Hamminkeln

71 Emmerich

7440 Isselburg

7670 Bocholt 7660 Rhede

79 Rees 78 Kalkar

88 Hamminkeln

03 Wesel

42

7440 Isselburg

80 Kleve

83 Xanten

7690 Raesfeld

14 Schermbeck/ Hünxe

79 Rees 78 Kalkar

77 Uedem

83 Xanten 84 Sonsbeck

16 Alpen

03 Wesel

Preisstufe C + D

80 Kleve 81 Kranenburg

80 Kleve 86 Goch/Weeze

59 Millingen a. d. Rijn

59 Millingen a. d. Rijn 60 Nijmegen/ Groesbeek

71 Emmerich

71 Emmerich 81 Kranenburg

81 Kranenburg

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

80 Kleve 82 Bedburg-Hau

78 Kalkar

78 Kalkar

77 Uedem

86 Goch/ Weeze

86 Goch/ Weeze

Preisstufe D

85 Kevelaer

83 Xanten 84 Sonsbeck

85 Kevelaer 86 Goch/Weeze

80 Kleve

78 Kalkar 77 Uedem

82 Bedburg-Hau

83 Xanten 84 Sonsbeck

85 Kevelaer

03 Wesel

86 Goch/ Weeze

78 Kalkar

77 Uedem 84 Sonsbeck

16 Alpen

04 Geldern/ Issum

85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets Die Tickets mit unbeschränkter Fahrtenanzahl der Preisstufe D gelten verbundweit (s. Karte auf den Seiten 8 – 9).

43

Tickets

Bartickets EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene

Kurzstrecke

A

B

C

D

1,60

2,70

5,80

12,10

15,00

bis 3 Std.

bis 5 Std.

EinzelTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung

1,60 bis 20 Min.

bis 90 Min.

bis 2 Std.

K gültig nur für eine Fahrt in der jeweiligen

Geltungsbereich

Preis­stufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen

K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme nein

44

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Rad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticket­ automaten

Bartickets 4erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket 4erTicket Erwachsene

Kurzstrecke

A

B

C

D

5,90

10,00

20,90

42,80

52,50

bis 3 Std.

bis 5 Std.

4erTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung

5,90 bis 20 Min.

bis 90 Min.

bis 2 Std.

K gültig für vier Fahrten in der jeweiligen

Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Um­steigen oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen Bartickets

Geltungsbereich

K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

nein

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Rad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

45

Tickets

Bartickets TagesTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket

A

B

C

D

TagesTicket (Preis für eine Person)

6,80

13,90

23,60

28,40

Preis je zusätzlich mitgenommene Person

3,20

3,70

4,20

4,90

Geltungsdauer ab Entwertung

bis 3 Uhr des Folgetages

Geltungsbereich

gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rundund Rückfahrten) im gewählten Geltungs­ bereich

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme (inkl. Ticketinhaber)

gültig für bis zu fünf Personen

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Rad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

46

Kostenerstattung bei Verspätung

Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticket­ automaten

Bartickets Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket). Grundsätzlich gilt: P ro Person, Fahrt und Zusatznutzen benötigt man jeweils ein ZusatzTicket. ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)

ZusatzTicket

3,40

4er ZusatzTicket

12,20

Verkauf

Rabatt-Tipp

Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebs­stellen, Handy, Internet, Ticketautomaten

 Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten,

K

bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D (pro Person und Fahrt) oder Kfür mitgenommene Personen in erweiterte Geltungsbereiche Aufwertbarkeit

oder Kfür die Fahrradmitnahme, sofern nicht im Ticketnutzen enthalten oder K 1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung sind ausgenommen: SchokoTicket, YoungTicket und YoungTicketPLUS)

47

Bartickets

Ticket

Tickets

Bartickets

Nur online erhältlich

10erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket

Kurzstrecke

A

B

C

D

10erTicket Erwachsene

13,60

22,00

44,00

88,00

100,00

bis 20 Min.

bis 90 Min.

bis 2 Std.

bis 3 Std.

bis 5 Std.

Rabatt-Tipp Geltungsdauer ab Entwertung

K gültig für zehn Fahrten

Geltungsbereich

in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Um­steigen oder eine gemein­ same Fahrt für bis zu zehn Personen

K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt

48

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

nein

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Rad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

Internet, Handy

Die Ticketprüfung

Das eTicket Abotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten herausgegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abge­legt und können nur von entsprechenden Kontroll­ geräten ausge­lesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll­ systemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das e-Symbol. Des Weiteren erfolgt die Kontrolle der Tickets über den VDVBarcode VDV-Barcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbstausdruck vorgeschrieben. In dem Bar­code sind die­gleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich durch ein Kontrollmedium (z. B. Personalausweis) auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:

49

Zeittickets

Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs- und manipula­ tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Einstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium verlangen.

Tickets

Zeittickets Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

B

C

D

Ticket2000

76,40

80,40

83,00

117,15 151,25 194,50

Ticket2000 Abo

67,17

70,69

72,97

103,00 132,98 171,00

Ticket2000 9 Uhr

56,85

59,55

61,40

88,70

113,25 146,70

Ticket2000 9 Uhr Abo

49,98

52,36

53,98

77,99

99,57

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum

Erweiterter Geltungs­bereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C

 ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig m an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: verbundweit gültig

Geltungsdauer

Ticket2000: ganztägig; Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau

128,98

Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhätlich

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen Personenmitnahme sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 50

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Fahrt und Person

Fahrradmitnahme

ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie

ganztägig bis zu 50,00 Euro

Verkauf

Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, HandyTicket, Internet, Ticketautomaten

ZusatzTicket Aufwertbarkeit

K

montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungs­bereichs auf den gesamten Verbundraum

Zeittickets

Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein o der ZusatzTicket KF  ahrradmitnahme für mitgenommene Personen

Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.

51

Tickets

Zeittickets Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

Ticket1000

67,85

71,65

74,30

107,40 142,30 181,30

Ticket1000 Abo

59,65

62,99

65,32

94,43

125,11 159,40

Ticket1000 9 Uhr

50,25

53,00

54,75

79,35

104,65 135,10

Ticket1000 9 Uhr Abo

44,18

46,60

48,14

69,76

92,01

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum

Geltungsdauer

B

C

D

118,78

Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhältlich

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich: bis zu drei Kinder unter 15 Jahren

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Kostenerstattung bei Verspätung

Verkauf

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein Zusatz­Ticket 52

Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten ZusatzTicket K Erweiterung  des Geltungsbereichs auf den

gesamten Verbundraum

Zeittickets BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket

D 83,60

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten für Personen ab 60 Jahren

Geltungsdauer

ganztägig

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)

1.-Klasse-Zug

inklusive

Fahrradmitnahme

ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie

ganztägig bis zu 50,00 Euro

Verkauf

KundenCenter

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

ZusatzTicket K F ahrradmitnahme für mitgenommene Personen

53

Zeittickets

BärenTicket

Tickets

Zeittickets YoungTicketPLUS (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket

54

A1

A2

A3

B

C

D

YoungTicketPLUS

47,26

48,51

50,16

71,11

90,77

104,06

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich

Geltungsdauer

ganztägig

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

 ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (eine Person im jeweiligen Geltungsbereich)

1.-Klasse-Zug

nein

Fahrradmitnahme

ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

 ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. verbundweit gültig

ZusatzTicket Km  ontags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung

des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum oder K Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen

Zeittickets

Erweiterter Geltungsbereich für Tickets der Preisstufen A1/ A2/A3, B, C

Verkuppler. Ein Date? Wir bringen dich hin!

55

Tickets

Zeittickets YoungTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

B

C

YoungTicket

53,05

54,40

56,35

82,10

Geltungsbereich

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich

Geltungsdauer

vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats

Tickettyp

nur Monatsticket: YoungTicket-Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

nein

1.-Klasse-Zug

nein

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter, Vertriebsstellen (Wertmarken für den monatlichen Erwerb an den meisten Ticket­ automaten)

106,50 122,10

Kostenerstattung bei Verspätung

Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

56

ZusatzTicket K Erweiterung  des Geltungsbereichs

auf den gesamten Verbundraum

D

Zeittickets SchokoTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket

D

Selbstzahler

35,30

Eigenanteil 1. Kind

12,00

Eigenanteil 2. Kind

6,00

Eigenanteil 3. Kind

-

beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum

Geltungsdauer

ganztägig

Tickettyp

Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

nein

1.-Klasse-Zug

nein

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

KundenCenter bzw. Schulträger

Aufwertbarkeit

nein

Zeittickets

Geltungsbereich

57

Tickets

Zeittickets SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Ticket SozialTicket

Geltungsbereich

35,55 erhältlich in zwei Geltungsbereichen: K Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A K Kreise: kreisweite Gültigkeit beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich

Geltungsdauer

Chipkarte: ganztägig im angegebenen Monat Trägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats

Tickettyp

persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig Personenmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

K K

Verkauf

KundenCenter, Ticketautomaten

Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket

58

Kostenerstattung bei Verspätung bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

ZusatzTicket K

Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum 

Nur online über die App oder den PC

Zeittickets 7-TageTicket (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

B

C

D

7-TageTicket

21,90 26,65 27,65 40,40 53,15 67,70

Geltungsbereich

K

 eliebig viele Fahrten im gewählten b Geltungsbereich

Geltungsdauer Tickettyp

persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

nein

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Zeittickets

7 Tage

K Internet

Verkauf

Aufwertbarkeit

(Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketautomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B), K Handy nein

59

Tickets

Nur online über App oder PC erhältlich HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro)

Ticket HappyHourTicket

2,99

Geltungsbereich

gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr morgens für beliebig viele Fahrten in der Preisstufe A für eine Person

Geltungsdauer

gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr

Tickettyp

online über die App oder den PC erhältlich

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme nein

60

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Person und Fahrt

Mobilitätsgarantie

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

Internet, Handy

Aufwertbarkeit

nein

Sonstige Tarifangebote

Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedienungsgebiet der Verkehrs­gemeinschaft Niederrhein, die Schnäppchenkarte in der Preisstufe A (ehemals VGNPreisstufe 1) angeboten.

Tarifraum Unterer Niederrhein

59 Millingen a. d. Rijn

07 ‘s-Heerenberg 71 Emmerich 81 Kranenburg

82 Bedburg-Hau

86 Goch/ Weeze

79 Rees 78 Kalkar

77 Uedem

88 Hamminkeln 83 Xanten

84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum

10 Straelen

7670 Bocholt

7440 Isselburg

80 Kleve

01 Kerken/ Wachtendonk

14 Schermbeck/ Hünxe

03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde

16 Alpen

02 KampLintfort

7690 Raesfeld

12 Rheinberg

11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers

69 Venlo

VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien. VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Region Unterer Niederrhein.

61

Zeittickets

60 Nijmegen/ Groesbeek

Sonstige Tarifangebote

Tarifangebot nur im Bereich Unterer Niederrhein Schnäppchenkarte (alle Preisangaben in Euro)

Ticket Schnäppchenkarte Geltungsbereich

Preisstufe A

Geltungsdauer

montags bis freitags ab 9 Uhr; samstags, sonnund feiertags ganztägig. Ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang.

Tickettyp

Barticket

Übertragbarkeit

nein

Personenmitnahme

Eine weitere Person: werktags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags ganztägig

1.-Klasse-Zug

ZusatzTicket je Fahrt

Fahrradmitnahme

ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt

Mobilitätsgarantie

62

4,00

Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr

Verkauf

Fahrerinnen und Fahrer

Aufwertbarkeit

nein

Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten Schönes-Wochenende-Ticket Berechtigt bis zu fünf Personen mit einem Ticket zu fahren, wobei der Preis von der Gruppengröße abhängig ist. Das Ticket gilt an einem Tag (samstags oder sonntags) bis 3 Uhr des Folgetages bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs (RE/RB/S-Bahn). Die Nutzung der Verbundverkehrsmittel im VRR sowie bundesweit in fast allen übrigen Verbünden ist mit diesem Ticket uneingeschränkt möglich. Familienkinder unter 15 Jahren werden stets unentgeltlich mitgenommen und werden bei der Gruppengröße nicht mitgezählt. Werden diese Kinder mitgenommen, ist die Gruppengröße des Tickets auf zwei zahlende Personen beschränkt. Preis für eine Person: 40,00 Euro*,** Preis je zusätzlich mitgenommene Person: 4,00 Euro

SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz­ lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 30,00 Euro*,** SchöneFahrtTicket NRW Für einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 19,80 Euro für Erwachsene** 9,90 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)** * Einzelpreis bei Kauf in DB Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro. ** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.

63

sonstige Tarifangebote

SchönerTagTicket NRW 5 Personen Für bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 44,00 Euro*,**

Sonstige Tarifangebote EinfachWeiterTicket

NEU

ist ein pauschales Zusatzticket für Zeitkarteninhaber K gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV K erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom VRR in den VRS und AVV bzw. umgekehrt. K 

EinfachWeiterTicket Erwachsene

2. Klasse

6,40

Kind

2. Klasse

3,20

Erwachsene

1. Klasse

9,60

Kind

1. Klasse

4,80 alle Preisangaben in Euro

SchöneFerienTicket NRW

Dieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts­ ferien 2017 zum Preis von je 30,00 Euro* und in den Sommerferien für 60,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn­ verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne­ FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages. Ferientermine: Weihnachten Ostern Sommer Herbst Weihnachten

23.12.2016 10.04.2017 17.07.2017 23.10.2017 27.12.2017

bis bis bis bis bis

06.01.2017 22.04.2017 29.08.2017 04.11.2017 06.01.2018

FahrradTagesTicket NRW Das FahrradTagesTicket NRW kostet 4,80 Euro* pro Gel­tungs­ tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.

NRW-Semesterticket Über eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden. * Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.

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IC/EC In den DB-Verkaufsstellen sind die passenden Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können auch IC/EC-Züge mit den unten genannten Zuschlägen benutzen. Weitere Infos bei der DB-Auskunft unter 01806/ 99 66 33.** Preisstufe

A

B/C

D

IC/EC-Monatszuschlag

64,80*

66,70*

68,60*

IC/EC-Monatszuschlag im Abo

55,00*

56,60*

58,30*

* Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2017. ** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf.

KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeitund Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich. Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fachhochschulen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Ver­träge über die Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im gesamten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.

VorkursTicket Studierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30-Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das VorkursTicket bietet denselben Zusatznutzen wie das SemesterTicket. 65

sonstige Tarifangebote

Semesterticket

Preise

Die Preise ab 01.01.2017 Zeittickets (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

B

C

D

Ticket1000 im Einzelkauf*

67,85

71,65

74,30

107,40 142,30 181,30

Ticket1000 im Abo

59,65

62,99

65,32

94,43

125,11

Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf*

50,25

53,00

54,75

79,35

104,65 135,10

Ticket1000 9 Uhr im Abo

44,18

46,60

48,14

69,76

92,01

Ticket2000 im Einzelkauf*

76,40

80,40

83,00

117,15

151,25 194,50

Ticket2000 im Abo

67,17

70,69

72,97

103,00 132,98 171,00

Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf*

56,85

59,55

61,40

88,70

113,25 146,70

Ticket2000 9 Uhr im Abo

49,98

52,36

53,98

77,99

99,57

128,98

BärenTicket

-

-

-

-

-

83,60

SozialTicket

35,55

35,55

35,55

-

-

-

53,15

67,70

159,40

118,78

Nur online über die App oder den PC erhältlich 7-TageTicket

21,90

26,65

27,65

40,40

*Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.

ZusatzTickets (alle Preisangaben in Euro) ZusatzTicket

3,40

4er ZusatzTicket

Rabatt-Tipp

66

12,20

Die Preise ab 01.01.2017 1.-Klasse-Zusatzwertmarken (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen Ticket

A

B

C

D

1.-KlasseMonatsticket

45,45

80,90

1.-Klasse-Monatsticket im Abo

39,96

71,13

Bartickets (alle Preisangaben in Euro)

Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene

Kurz­ strecke

A

B

C

D

1,60

2,70

5,80

12,10

15,00

42,80

52,50

EinzelTicket Kinder

1,60

4erTicket Erwachsene

5,90

10,00

4erTicket Kinder

20,90 5,90

TagesTicket (Preis für eine Person)

-

6,80

13,90

23,60

28,40

Preis je zusätzlich mitgenommene Person

-

3,20

3,70

4,20

4,90

Nur online über die App oder den PC erhältlich

HappyHourTicket

13,60

22,00

44,00

88,00

100,00

-

2,99

-

-

-

Preise

10erTicket

NEU Ticketangebote im Tarifraum Unterer Niederrhein Ticket Schnäppchenkarte

A1

A2

B

C

D

4,00

-

-

-

-

67

Preise

Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat)

Preisstufen Ticket

A1

A2

A3

B

C

D

YoungTicket im Einzelkauf

53,05 54,40 56,35 82,10 106,50 122,10

YoungTicketPLUS im Abo

47,26 48,51 50,16 71,11 90,77 104,06

SchokoTicket

-

-

-

-

-

35,30

Eigenanteil 1. Kind

-

-

-

-

-

12,00

Eigenanteil 2. Kind

-

-

-

-

-

6,00

Eigenanteil 3. Kind

-

-

-

-

-

-

SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro)

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Weihnachtsferien 2016/2017

30,00

Osterferien/Herbstferien 2017

30,00

Sommerferien 2017

60,00

Weihnachtsferien 2017/2018

30,00

Kragenbereiche

Die Kragenbereiche Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch Seite 4 – 5), gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K

K

Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen: Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft. K In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft. K 

Fahrten über den Verbund hinaus Im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tages- oder Gruppen­ Tickets jeder benötigten Preisstufe des benachbarten Verbundes können bereits bei Fahrtantritt im eigenen Verbund entwertet werden.

Preise

Beispiel: Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000-Kunde mit der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet 36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld fahren und ab dort für die Weiterfahrt ein EinzelTicket des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) der Preisstufe 3 nutzen. Dieses VRS-Ticket kann bereits in Bochum entwertet werden.

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Kragenbereiche

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier­ tickets des AVV ausgegeben. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Es gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten des VRS ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) Für Fahrten zwischen dem gesamten VRR und den VRLTarifgebieten Unna, Kamen, Bergkamen, Schwerte, Holzwickede und Lünen gilt der VRR-Tarif. Darüber hinaus gilt der VRL-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Geltungsbereich. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VRL-Abos werden auf Papiertickets der VRL ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Es gilt der VRR-Tarif im definierten Kragenbereich. Des Weiteren gilt zwischen Haltern und dem Tarifraum der VGM der VGM-Tarif. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VGM-Abos werden auf Papiertickets der VGM ausgegeben. Westfalen-Tarif (Freizeitkarte) JobTickets mit dem Zusatz „Westfalen“ und FunTickets mit dem Zusatz „Westfalen“, jeweils für den Geltungsbereich „Netz“, gelten auch in den VRR-Tarifgebieten Haltern, Waltrop, Dortmund Mitte/West, Dortmund Ost, Witten/Wetter/ Herdecke, Hagen und Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/ Breckerfeld.

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Service

Service Die Hundemitnahme Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos. Die Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000- und BärenTicket-Kunden im Verspätungsfall IC/EC- oder ICE- sowie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an der Haltestelle mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr­ alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver­ kehrs­unternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.

Die Überleitungsregeln Einzel-, 4er-, Tages-, Gruppen- und ZusatzTickets mit Tarif­ stand Dezember 2016 sind noch bis zum 31. März 2017 gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31.12.2019 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter.

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Preise

Die Fahrradmitnahme In den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Bei der Fahrradmitnahme gilt allgemein auch, dass das FahrradTagesTicket NRW anerkannt wird.

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen (1) Grundlagen (1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbundund Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen. (2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages. (2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammenge­ schlossen sind: K Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) K Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Aachener Verkehrsverbund (AVV) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K OWL Verkehr (OWL V) K Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) K Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRW-Tarifs. Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund- und Gemeinschaftstarife. (3) Verhalten der Fahrgäste (3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis 72

vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht. (2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens. (3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechselgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebspersonal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären. (3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. (2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.

(4) Ausschluss von der Beförderung (1) D  ie Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen. 73

Beförderungs­bedingungen

(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.

Beförderungsbedingungen

(2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist. (3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus. (4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz. (5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens (5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen Wenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrsunternehmen ein Reinigungs- bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (5.2) Missbrauch von Nothilfemitteln Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

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(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen (1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Fahrzeugen und in den Raucherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. Raucht ein Fahrgast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen. (2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen. (6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen­ beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann. (7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit (7.1) Fahrpreise, Fahrausweise (1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2 genannten Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen haben, verkauft.

(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht 75

Beförderungs­bedingungen

(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadtund Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt- und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er ausgeschlossen.

Beförderungsbedingungen

möglich sein, so hat sich der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann. (4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen. (5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind. (6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Beanstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen. (7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. (2) W  enn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen. (7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden. 76

(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die a) nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden, b) nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind, c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein­ geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können, d) eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind, e) von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g) wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h) ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw. das erforderliche Lichtbild benutzt werden. (3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz 2 a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet. (4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

(6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden 77

Beförderungs­bedingungen

(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung.

Beförderungsbedingungen

kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen. (7.4) Nicht lesbare Chipkarten (1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen. (2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige Verkehrsunternehmen übermittelt. (7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er a) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann, b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent­ wertet hat oder entwerten ließ, c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Strafoder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt. (3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.

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(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden. (5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt. (8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch von Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen hinterlegt. (2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene, unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. (9) Besondere Beförderungsregelungen

(9.2) Polizeivollzugsbeamte Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis. 79

Beförderungs­bedingungen

(9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.

Beförderungsbedingungen

(9.3) Tiere (1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. (2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen. (3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen. (4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen. (9.4) Gegenstände (1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird. (2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere a) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können, c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hin ausragen. (3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen. 80

(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten. (5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht. (9.5) Fahrräder (1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; ihre Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.

(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder) sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad­ typen des Absatz 1, Satz 1 und Satz 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. 81

Beförderungs­bedingungen

(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

Beförderungsbedingungen

(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer) oder Personen mit Kinderwagen haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. (5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder unter sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden. Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Ohne Fahrrad genutzte Kinder­anhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt. (6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast. (7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen. (10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben. (2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen. 82

(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs- und Versandkostenaufwand berechnet werden. (4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach Ablauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden. (5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so hat er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.

(11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs beansprucht werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen K PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, K Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, K Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, K Firma Pollmann Reisen GmbH und K Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG

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Beförderungs­bedingungen

(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft machen kann, dass sie ihm gehört.

Beförderungsbedingungen

bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NordrheinWestfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPVVerkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW. (2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung. (3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a) Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet. b) Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahraus weises für die betreffende Relation wird der Gesamt betrag des Fernverkehr-Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahverkehr-Fahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahver kehrstarif erstattet. 84

(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden Nahverkehr-Fahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden-­ Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen. (5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitätsgarantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:

a) Streik b) Unwetter c) Naturgewalten d) Bombendrohungen

Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben. (6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden. (7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.

(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.

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Beförderungs­bedingungen

(12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale FahrgastrechteverordnungsAnwendungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festgelegt ausgeübt.

Beförderungsbedingungen

(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 2. Wagenklasse b) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 1. Wagenklasse (13) Haftung (1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte. (2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden. (14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrsmitteln werden von der Dispositionszentrale des zuständigen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshaltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können.

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(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. (15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet. (16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften. (17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Eisenbahn bleiben unberührt. (2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird.

Beförderungs­bedingungen

(18) Gerichtsstand Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens.

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Tarifbestimmungen

Auszüge aus den Tarifbestimmungen (15) Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen (15.1) Geltungsbereich In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRR-Verbundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden. (15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“ (15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“

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(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt. (2) Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstat tet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunter nehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahr schein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahr ausweisen berücksichtigt werden, wenn die Be scheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. (3) Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahrausweises abgezogen: bei einem Zeit fahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 5 %, bei einem Zeitfahrausweis mit wöchentlicher Geltungsdauer 25 %.

(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Ver kehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Überwei sungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Er stattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat. 89

Tarifbestimmungen

(4) Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen.

Tarifbestimmungen

(6) Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungs tag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr­- ausweise wird nicht erstattet. (7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwir kend nicht möglich. (8) Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausge schlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert wurde. (15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRW-Beförderungsbedingungen gilt Folgendes: (15.5.1) K  ontrollierter elektronischer Vordereinstieg Bei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahrrad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden. Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementvertrag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet.

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(15.5.2) P  rüfung durch Kontrollpersonale a) Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten Wird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenommener Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen.

Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende Vertrags-Verkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets wird das Vertrags-Verkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnementkunde im KundenCenter des Vertrags-Verkehrsunternehmens eine neue gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen erstattet.

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Tarifbestimmungen

Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen- oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbunden. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Personen mitgenommenen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren.

Tarifbestimmungen

Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14-tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben. b) Chipkarten Dritter oder NFC-Smartphones Wird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFC-Smartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Personen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des Kunden an das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermittelt. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen. Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene Personen.

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Notizen

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Notizen

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