Haben Sie noch Fragen? Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter: Schlaue Nummer 0 180 6/50 40 30 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf) Online-Fahrplanauskunft www.vrr.de
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Augustastraße 1 45879 Gelsenkirchen Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Stand: Januar 2017
nft usku mobil a n a l f FahrpTicketkau pp und er VRR-A mit d
2017
Tickets & Tarife Basisinformationen zum Öffentlichen Personennahverkehr im VRR-Verbundraum
Tarifinformationen kompakt Mit der vorliegenden Ausgabe von „Tickets & Tarife“ halten Sie eine Broschüre in den Händen, die sich insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im gesamten VRR-Raum sowie an interessierte Kundinnen und Kunden richtet. Die Broschüre vermittelt die wesentlichen Basisinformationen rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Verbundraum, beantwortet die regelmäßig wiederkehrenden Fragen zum Tarifsystem und soll damit den grundlegenden Informationsbedarf des Personals in Bussen und Bahnen abdecken. Weiterführende Informationen zum VRR-Tarif werden im „Handbuch für Tarif und Vertrieb“ dargestellt. Dieses liegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsunternehmen in ihrer Verwaltung vor und behandelt alle in dieser Broschüre aufgeführten Themen detailliert und in vollem Umfang. Während „Tickets & Tarife“ zur schnellen Information für unterwegs genutzt werden kann, dient das Handbuch als umfassendes Nachschlagewerk. Zusätzlich finden Sie alle tariflichen Details auch im Internet unter www.vrr.de.
2
Inhaltsverzeichnis Der Verbundraum
4–5
Das Tarifsystem Die Preisstufen
6–9
Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets
10 – 20
Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets
21 – 43
Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets
43
Die Tickets im Überblick Bartickets
44 – 48
Die Ticketprüfung und das eTicket 49 Zeittickets
50 – 61
Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten
62 – 65
Die Preise im Überblick
66 – 68
Die Kragenbereiche
69 – 70
Service 71 Beförderungsbedingungen 72 – 87 Auszüge aus den Tarifbestimmungen
88 – 92
Notizen
93 – 95
3
Der Verbundraum
57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
59 Millingen a. d. Rijn
07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek
71 Emmerich 81 Kranenburg
82 Bedburg-Hau
9292ov (Niederlande)
78 Kalkar
84 Sonsbeck
04 Geldern/ Issum
10 Straelen
13 Dinslaken/ Voerde
02 KampLintfort
11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers
01 Kerken/ Wachtendonk
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
Mehr Infos unter www.avv.de
4
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
50 Mönchengladbach
44 Ratingen/ Heiligenhau
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
72 Jüchen
Aachener Verkehrsverbund (AVV)
25 Bottr Gladb
12 Rheinberg
69 Venlo
20 Nettetal/ Brüggen
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
16 Alpen
85 Kevelaer
Mehr Infos unter www.9292ov.nl
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln 83 Xanten
7 He
7660 Rhede
79 Rees
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
7650 Borken
7670 Bocholt
7440 Isselburg
80 Kleve
61 Grevenbroich
43 Düsseldorf Mitte/Nord
M
53 Erk Düsseldorf Ha Hi Süd
52 Neuss/ Kaarst
62 Dormagen 63 Rommerskirchen
73 Langen Monh
Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Mehr Infos unter www.muensterland-tarif.de
7590 eiden
Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL)
06 Haltern 05 Dorsten
Mehr Infos unter www.ruhr-lippe-tarif.de
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
5 7590 rop/ Heiden beck
17 Recklinghausen/ Herten 758026 Reken
Gelsenkirchen
27 Herne
35 05 Essen Dorsten Mitte/Nord 15
17 Recklinghausen/ Herten
45
26 Gelsenkirchen55
35 Essen Mitte/Nord
54 Mettmann/ m/ 45 Essen Wülfrath
Velbert
37 Dortmund Mitte/West
29 Waltrop 28 Castrop46 Rauxel
27 Hattingen/ 37 Herne Dortmund Sprockhövel Mitte/West 36 Bochum
65
47 Witten/ 2190 Wetter/ Lünen Herdecke
47 Witten/ Wetter/ 66 Herdecke
38 Dortmund Ost
2400 Bergkamen 2390 Kamen
38 Dortmund Ost
2400 Bergkamen
67 Schwelm/ Ennepetal/ 2150 Gevelsberg/ Schwerte Breckerfeld
Wuppertal46 Wuppertal Hattingen/ Ost 55 West Sprockhövel 64 Velbert 67 krath/ en/ Schwelm/ 75 haus aan/ Ennepetal/ ilden 54 Remscheid Gevelsberg/ 74 Mettmann/ Breckerfeld 66 65 WülfrathSolingen Wuppertal Wuppertal Ost West 3 64 Erkrath/ nfeld/ 75 Haan/ Hilden Remscheid 74 heim Solingen Süd
2190 Lünen
28 CastropRauxel
36 5080 Olfen Bochum 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
Marl
5080 Olfen
29 Waltrop
06 Haltern
25Essen ottrop/ Süd ladbeck
us
7580 Reken
2490 Unna
2480 Holzwickede
2150 Schwerte
VRR-Tarif gilt nur auf Linien und nur im Ü
2390 Kamen
58 2490 Hagen Unna
VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Überg VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten KombiTickets gelte Linien und nur im Übergang.
2480 Holzwickede
58 Hagen
VRR-Tarif gilt auf allen VRR-Tarif gilt auf al Linien nur im Übergang. Linien nur im Überg KombiTickets gelten nicht. VRR-Tarif gilt auf allen Preisstufe D Linien nur im Übergang.
73 ngenfeld/ onheim
Preisstufe D *
*
Mit Inbetriebnahme
Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Mehr Infos unter www.vrsinfo.de
5
Preisstufen
Die Preisstufen Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/ Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen. Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Neben der Kurzstrecke gibt es die vier Preisstufen A, B, C und D. Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet werden. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gelten die in den Übersichten aufgeführten ermäßigten Ticketpreise. Kurzstrecke Die Kurzstrecke ist das Angebot für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 1,5 Kilometern. Sie gilt in den meisten Städten für bis zu drei Haltestellen. An jeder Haltestelle ist aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem Kurzstrecken ticket erreichbar sind. SPNV-Verbindungen, z. B. S-BahnFahrten, sind grundsätzlich ausgenommen. Die Kurzstrecke wird in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt und kann damit direkt online über die Apps oder Ticketshops gekauft werden. Über die App ist z. B. das 10erTicket Kurzstrecke für 13,60 Euro erhältlich. Preisstufe A Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. In den aus je zwei Tarifgebieten bestehenden Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal gelten Tickets der Preisstufe A stets für das gesamte Stadtgebiet. Zudem gilt die Preisstufe A auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben angrenzender Tarifgebiete mit direkter verkehrlicher Anbindung. Bei Zeittickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten) wird zwischen den Preisstufen A1, A2 und A3 unterschieden: In kleineren Städten und Gemeinden gilt die Preisstufe A1. In elf größeren Städten bzw. Großstädten mit gut ausgebautem öffentlichem Verkehrsnetz gilt die Preisstufe A2. In fünf Großstädten mit sehr dichtem und qualitativ besonders hochwertigem Nahverkehrsangebot gilt die Preisstufe A3. Der Öffentliche Nahverkehr in diesen Städten zeichnet 6
Preisstufen 79 Rees
78 alkar
sich u. a. durch ein überaus umfangreiches Linienangebot, eine dichte Taktung, eine sehr gute S-Bahn- und RegionalAnbindung sowie mehrere NachtExpress-Linien aus. 06 88 Hamminkeln
83 Xanten
m
84 Sonsbeck
03 Wesel 81 Kranen-
burg 16 Alpen
80 Kleve
Haltern
14 Schermbeck/ Hünxe
71 Emmerich
13
82 Dinslaken/ Bedburg-Hau Voerde 78
79 Rees
Kalkar
Städte mit der Preisstufe A
05 Dorsten
88 25 Hamminkeln Bottrop/
15 Marl
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten
29 Waltrop 06 Haltern 28
Castrop12 26 05 Gladbeck Rauxel Rheinberg 77 Gelsen- Dorsten 27 38 83 18 02 86 37 14kirchen Uedem Xanten Goch/ Dortmund Oer-ErkenHerne 15 Schermbeck/ 24 03 Kamp- Weeze Dortmund Hünxe schwick/Datteln Marl Wesel Ost 84 23 OberLintfort Mitte/West Sons29 Duisburg hausen beck 17 13 Waltrop 35 16 Dinslaken/ 36 Recklinghausen/ 11 85 Nord Alpen Voerde Essen Herten 25 28 Kevelaer 01 NeukirchenBochum Bottrop/ CastropMitte/Nord 12 26 Vluyn/ Kerken/ Gladbeck Rauxel Rheinberg Gelsen04 38 27 47 Rheurdt 22 02 37 Wachtendonk kirchen Geldern/ Dortmund Herne Moers 24 Kamp- 34 Witten/ Dortmund Issum Ost 23 33 OberMülheim/ Lintfort Mitte/West 45 Wetter/ Duisburg hausen 35 Duisburg Ruhr Essen Nord 36 Herdecke 11 Essen 01 Mitte/Süd NeukirchenBochum 10 Süd Mitte/Nord46 21 Vluyn/ Kerken/ 58 Straelen 47 Rheurdt 22 Hattingen/ Wachtendonk Kempen/ 34 Moers 32 Witten/ Hagen 55 33 Mülheim/ 45Sprockhövel Wetter/ Grefrath/ Krefeld Duisburg Ruhr 44 Velbert Essen Herdecke 67 Tönisvorst Mitte/Süd Süd 46 Ratingen/ 21 58 Schwelm/ Hattingen/ Kempen/ Hagen 32 Heiligenhaus 55 Sprockhövel Ennepetal/ 42 Grefrath/ Krefeld 44 Velbert 54 Gevelsberg/ 67 Meerbusch Tönisvorst Ratingen/ 20 41 Schwelm/ Mettmann/ 43 Breckerfeld Heiligenhaus 31 Ennepetal/ 66 42 65 54 Willich Nettetal/ Düsseldorf Gevelsberg/ Brüggen MeerbuschWülfrath ersen 41 Wuppertal Mettmann/ 43 Breckerfeld Wuppertal 31 Mitte/Nord 66 65 Willich Düsseldorf Viersen West Wülfrath Ost Wuppertal Wuppertal Mitte/Nord 30 Ost 64 51Schwalmtal/ West 64 5351 Erkrath/ Niederkrüchten 52 Korschen53 Erkrath/ 75 52 KorschenHaan/ 75 Düsseldorf Düsseldorf Haan/ Neuss/ 50 Neuss/ 50 broich broich Hilden Remscheid Remscheid Hilden 74 74 Süd Süd Kaarst Mönchengladbach Kaarst Solingen önchengladbach Solingen
04 Geldern/ Issum
72
72 Jüchen
61 Grevenbroich
62Jüchen Dormagen 63 Rommerskirchen
62 73 61 Langenfeld/Dormagen Greven63 broichMonheim Rommerskirchen
73 Langenfeld/ Monheim
Preisstufe A1
Preisstufe A1 Preisstufe A2 Preisstufe A2 A3 Preisstufe
Preisstufe A3
Für Fahrten zwischen zwei benachbarten Waben, deren Tarifgebiete unterschiedlichen Preisniveaus zugeordnet sind, wird ein Zeitticket der jeweils höheren Preisstufe benötigt. Preisstufe B In der Preisstufe B unterscheidet sich die Darstellung des Geltungsbereichs nach der Art der Tickets: Bei Bartickets gilt die Preisstufe B grundsätzlich für Fahrten in das Nachbartarifgebiet und in der Regel für ein dahinterliegendes Tarifgebiet. Bei Zeittickets der Preisstufe B ist ein frei wählbares Zentraltarifgebiet zu definieren. Jedem Zentraltarifgebiet ist ein festgelegter Geltungsbereich zugeordnet (siehe Abbildungen auf den Seiten 10 – 20).
7
Preisstufen
Preisstufe C Auch bei der Preisstufe C gibt es Unterschiede in der Darstellung zwischen Bar- und Zeittickets: Die Bartickets gelten für Fahrten über drei bis vier Tarifgebiete, bei den Zeittickets sind zwei benachbarte Zentraltarifgebiete zu definieren. Die Tickets der Preisstufe C gelten dann in den Zentraltarifgebieten – die ebenfalls frei wählbar sind, aber in jedem Fall nebeneinanderliegen müssen – und allen angrenzenden Tarifgebieten (siehe Abbildungen auf den Seiten 21 – 43).
57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
59 Millingen a. d. Rijn
07 ’s-Heerenberg 60 Nijmegen/ Groesbeek
71 Emmerich 81 Kranenburg
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
78 Kalkar 83 Xanten
04 Geldern/ Issum
13 Dinslaken/ Voerde
02 KampLintfort
11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers
01 Kerken/ Wachtendonk
70 Wegberg
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
34 Mülheim Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
50 Mönchengladbach
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
72 Jüchen
8
Bo Gla
12 Rheinberg
69 Venlo
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
16 Alpen
85 Kevelaer
20 Nettetal/ Brüggen
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
84 Sonsbeck
10 Straelen
7660 Rhede
79 Rees
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
7650 Borken
7670 Bocholt
7440 Isselburg
61 Grevenbroich
52 Neuss/ Kaarst
44 Ratingen Heiligenh 43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd
62 Dormagen 63 Rommerskirchen
Lang Mo
Preisstufen
Preisstufe D Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten. Bitte beachten Sie die Legende.
Tipp: Weitere Infos zu diesen Preisstufen finden Sie im Internet unter www.vrr.de.
Preisstufe D
7590 Heiden
7580 Reken
06 Haltern 05 Dorsten
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
25 ottrop/ adbeck 7590
26 Gelsen7580 Reken kirchen
Heiden
35 Essen Mitte/Nord 05
Dorsten
m/
45 Essen Süd
25 Bottrop/ Gladbeck
n/ haus n
15 Marl
45 Essen 64 Süd
ngen/ enhaus
genfeld/ onheim 64
Erkrath/ f Haan/ Hilden
36 Bochum
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
46
29 Waltrop
6647 65 Witten/ Wuppertal Wuppertal Wetter/ Ost West Herdecke 55
46 Hattingen/ Sprockhövel
75 Remscheid 67
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
74 Solingen
2400 Bergkamen
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 2190
2390 Kamen
38 Dortmund Ost
37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
Velbert 74 Solingen
54 73 Mettmann/ Wülfrath
2190 Lünen
28 CastropRauxel
2150 Schwerte
2490 Unna
2480 Holzwickede
2400 Bergkamen
Lünen
28 Hattingen/ Castrop26 55 Sprockhövel Rauxel Gelsen38 Velbert 27 37 67Dortmund kirchen Herne Dortmund Ost Schwelm/ Mitte/West
Wülfrath
Erkrath/ Haan/ 4 Hilden
06 Haltern
17 Recklinghausen/ Herten
35 54 Essen Mettmann/ Mitte/Nord
4 eim/ hr
27 Herne
29 Waltrop
Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld 2150
58 2390 Kamen Hagen
VRR-Tarif gilt nur auf b Linien und nur im Ü
VRR-Tarif gilt auf alle Linien nur im Überg KombiTickets gelten
2490 Unna
2480 Holzwickede
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien und nur im Übergang.
Schwerte
VRR-Tarif gilt auf alle nur im Überg
58 Hagen
VRR-Tarif gilt auf allen Linien Linien nur im Übergang. KombiTickets gelten nicht.
Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
Preisstufe D
VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. * Mit Inbetriebnahme d
75 Remscheid
73 angenfeld/ Monheim
Preisstufe D *
Mit Inbetriebnahme der Linie RE 19
9
Preisstufe B
Die Geltungsbereiche der Preisstufe B für Zeittickets Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe B kann der Kunde sein Zentraltarifgebiet frei wählen. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Zentraltarifgebiete und Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil sie bereits in anderen Darstellungen enthalten sind: K K K
61 Grevenbroich K 62 Dormagen K 63 Rommerskirchen 72 Jüchen K 73 Langenfeld/Monheim K 75 Remscheid 82 Bedburg-Hau
01 Kerken/Wachtendonk
02 Kamp-Lintfort
04 Geldern/ Issum
16 Alpen
11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ Straelen Rheurdt Wachtendonk
04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
03 Wesel
85 Kevelaer
88 Hamminkeln
16 Alpen
04 Geldern/ Issum
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg
10
22 Moers
04 Geldern/Issum
84 Sonsbeck
83 Xanten
12 Rheinberg
10 Straelen
16 Alpen
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
06 Haltern
7650 Borken
7590 Heiden
7580 Reken
7690 Raesfeld
7580 Reken 06 Haltern
05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
Preisstufe B
05 Dorsten
06 Haltern 05 Dorsten
17 Recklinghausen/ Herten
17 Recklinghausen/ Herten
26 Gelsenkirchen
10 Straelen
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
04 Geldern/ Issum
10 Straelen
01 Kerken/ Wachtendonk
69 Venlo
04 Geldern/ Issum
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
12 Rheinberg
02 KampLintfort
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
32 Krefeld
13 Dinslaken/Voerde
03 Wesel
02 KampLintfort
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
16 Alpen
13 Dinslaken/ Voerde
12 Rheinberg 23 Duisburg Nord
23 Duisburg Nord
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
22 Moers
11
Preisstufe B
14 Schermbeck/Hünxe
15 Marl
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
06 Haltern
05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde
05 Dorsten
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
16 Alpen
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
27 Herne
17 Recklinghausen/Herten
06 Haltern
83 Xanten 84 Sonsbeck
03 Wesel
05 Dorsten
16 Alpen
04 Geldern/ Issum
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
02 KampLintfort
12 Rheinberg
26 Gelsenkirchen
27 Herne
29 Waltrop 28 CastropRauxel
36 Bochum
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
20 Nettetal/Brüggen
06 Haltern
15 Marl
10 Straelen
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten
12
29 Waltrop 28 CastropRauxel
69 Venlo
20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
01 Kerken/ Wachtendonk
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
10 Straelen
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
22 Moers
32 Krefeld
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
23 Duisburg Nord 22 Moers
41 Willich
31 Viersen
24 Oberhausen
13 Dinslaken/ Voerde
13 Dinslaken/ Voerde
25 Bottrop/ Gladbeck
12 Rheinberg 23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
25 Bottrop/Gladbeck
14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde
33 Duisburg Mitte/Süd
24 Oberhausen
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
26 Gelsenkirchen
05 Dorsten
05 Dorsten
15 Marl
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
23 Duisburg Nord
22 Moers
Preisstufe B
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
25 Bottrop/ Gladbeck
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
27 Herne 36 Bochum
13
Preisstufe B
27 Herne
28 Castrop-Rauxel
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
17 Recklinghausen/ Herten
28 CastropRauxel
27 Herne
37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke
29 Waltrop
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten
29 Waltrop
2190 Lünen
28 CastropRauxel
38 Dortmund Ost
37 Dortmund Mitte/West
31 Viersen
20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
31 Viersen
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
32 Krefeld
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt 41 Willich
50 Mönchengladbach
14
20 Nettetal/ Brüggen
51 Korschenbroich
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
42 Meerbusch
34 Mülheim an der Ruhr
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord 22 Moers
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord
44 Ratingen/ Heiligenhaus
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
36 Bochum
17 Recklinghausen/ Herten
26 Gelsenkirchen
26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd
29 Waltrop
37 Dortmund Mitte/West
46 Hattingen/ Sprockhövel
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
38 Dortmund Ost
29 Waltrop
2190 Lünen
37 Dortmund Mitte/West
28 CastropRauxel
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
37 Dortmund Mitte/West
28 CastropRauxel
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
36 Bochum
55 Velbert
27 Herne
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
43 Düsseldorf Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
Preisstufe B
33 Duisburg Mitte/Süd
38 Dortmund Ost
36 Bochum 2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen
2190 Lünen
37 Dortmund Mitte/West
2400 Bergkamen
38 Dortmund Ost
2480 Holzwickede
2150 Schwerte
2390 Kamen 2490 Unna
2480 Holzwickede
58 Hagen
15
Preisstufe B
41 Willich
42 Meerbusch
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
41 Willich
31 Viersen
32 Krefeld
32 Krefeld 42 Meerbusch
51 Korschenbroich
50 Mönchengladbach
41 Willich
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52 Neuss/ Kaarst
44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord
16
52 Neuss/ Kaarst
34 Mülheim/ Ruhr
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
55 Velbert
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
46 Hattingen/Sprockhövel
35 Essen Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
44 Ratingen/ Heiligenhaus
33 Duisburg Mitte/Süd
54 Mettmann/ Wülfrath
45 Essen Süd
34 Mülheim/ Ruhr
43 Düsseldorf Mitte/Nord
44 Ratingen/Heiligenhaus
33 Duisburg Mitte/Süd
42 Meerbusch
42 Meerbusch
45 Essen Süd
45 Essen Süd 55 Velbert
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 Wuppertal Ost
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
50 Mönchengladbach
Preisstufe B
47 Witten/Wetter/Herdecke
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West 36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
70 Wegberg
58 Hagen
41 Willich
31 Viersen
50 Mönchengladbach
72 Jüchen
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
51 Korschenbroich
52 Neuss/Kaarst
42 Meerbusch
41 Willich
31 Viersen
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
72 Jüchen
52 Neuss/ Kaarst
61 Grevenbroich
53 Düsseldorf Süd
42 Meerbusch
41 Willich
51 Korschenbroich
72 Jüchen
61 Grevenbroich
43 Düsseldorf Mitte/Nord 53 Düsseldorf Süd
52 Neuss/ Kaarst
62 Dormagen 63 Rommerskirchen
54 Mettmann/Wülfrath
44 Ratingen/ Heiligenhaus
43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst
51 Korschenbroich
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
62 Dormagen
73 Langenfeld/ Monheim
43 Düsseldorf Mitte/Nord
55 Velbert
54 Mettmann/ Wülfrath
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
65 Wuppertal West
74 Solingen
17
Preisstufe B
55 Velbert
58 Hagen
35 Essen Mitte/Nord
37 Dortmund Mitte/West
45 Essen Süd
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
38 Dortmund Ost
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
2480 Holzwickede
58 Hagen
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
64 Erkrath/Haan/Hilden
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
65 Wuppertal West
55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
65 Wuppertal West
74 Solingen
73 Langenfeld/ Monheim
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid
18
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
74 Solingen
75 Remscheid
67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld
66 Wuppertal Ost
55 Velbert
54 Mettmann/ Wülfrath
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 Wuppertal Ost
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
74 Solingen
57 Arnhem*
54 Mettmann/ Wülfrath
87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
07 ’s-Heerenberg 71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau
79 Rees
Preisstufe B
71 Emmerich
65 Wuppertal West 75 Remscheid
74 Solingen
73 Langenfeld/ Monheim
78 Kalkar
77 Uedem
78 Kalkar
82 Bedburg-Hau
71 Emmerich
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
80 Kleve
78 Kalkar
82 Bedburg-Hau
83 Xanten 84 Sonsbeck
86 Goch/ Weeze
85 Kevelaer
79 Rees
79 Rees 78 Kalkar
77 Uedem
83 Xanten
80 Kleve 59 Millingen a. d. Rijn
71 Emmerich
71 Emmerich
81 Kranenburg
7440 Isselburg 79 Rees
78 Kalkar
88 Hamminkeln
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
78 Kalkar
86 Goch/ Weeze
19
Preisstufe B
81 Kranenburg
83 Xanten
59 Millingen a. d. Rijn
78 Kalkar
60 Nijmegen/ Groesbeek
80 Kleve
81 Kranenburg
84 Sonsbeck
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
16 Alpen
85 Kevelaer
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
16 Alpen
85 Kevelaer
84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
04 Geldern/ Issum
86 Goch/Weeze
88 Hamminkeln
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
86 Goch/ Weeze
7440 Isselburg
78 Kalkar
77 Uedem
7670 Bocholt 7660 Rhede
79 Rees 88 Hamminkeln
03 Wesel
85 Kevelaer
20
03 Wesel
7690 Raesfeld
14 Schermbeck/ Hünxe
Preisstufe C
Bei Tickets mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets) der Preisstufe C kann der Kunde zwei Zentraltarifgebiete frei wählen. Die Zentraltarifgebiete müssen räumlich neben einanderliegen und verkehrlich miteinander verbunden sein. Die Geltungsbereiche sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Folgende Geltungsbereiche werden nicht dargestellt, weil diese Bereiche bereits in anderen Geltungsbereichen enthalten sind: 01 / 10 Kerken / Wachtendonk / Straelen K 01 / 21 Kerken / Wachtendonk / Kempen / Grefrath / Tönisvorst K 10 / 20 Straelen / Nettetal / Brüggen K 26 / 27 Gelsenkirchen / Herne K 27 / 36 Herne / Bochum K 28 / 29 Castrop-Rauxel / Waltrop K 28 / 37 Castrop-Rauxel / Dortmund Mitte / West K 34 / 45 Mülheim an der Ruhr / Essen Süd K 35 / 45 Essen Mitte / Nord / Essen Süd K 41 / 42 Willich / Meerbusch K 41 / 51 Willich / Korschenbroich K 42 / 52 Meerbusch / Neuss / Kaarst K 43 / 53 Düsseldorf Mitte / Nord / Süd K 44 / 45 Ratingen / Heiligenhaus / Essen Süd K 45 / 55 Essen Süd / Velbert K 46 / 67 Hattingen / Sprockhövel / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K 47 / 58 Witten / Wetter / Herdecke / Hagen K 47 / 67 Witten / Wetter / Herdecke / Schwelm / Ennepetal / Gevelsberg / Breckerfeld K 50 / 72 Mönchengladbach / Jüchen K 51 / 52 Korschenbroich / Neuss / Kaarst K 51 / 61 Korschenbroich / Grevenbroich K 51 / 72 Korschenbroich / Jüchen K 52 / 61 Neuss / Kaarst / Grevenbroich K 52 / 62 Neuss / Kaarst / Dormagen K 53 / 73 Düsseldorf Süd / Langenfeld / Monheim K 61 / 62 Grevenbroich / Dormagen K 61 / 63 Grevenbroich / Rommerskirchen K 61 / 72 Grevenbroich / Jüchen K 62 / 63 Dormagen / Rommerskirchen K 64 / 73 Erkrath / Haan / Hilden / L angenfeld / Monheim K 64 / 74 Erkrath / Haan / Hilden / Solingen K 65 / 74 Wuppertal West / Solingen K 65 / 75 Wuppertal West / Remscheid K 66 / 75 Wuppertal Ost / Remscheid K 73 / 74 Langenfeld / Monheim / Solingen K 74 / 75 Solingen / Remscheid K 77 / 85 Uedem / Kevelaer K 77 / 8 6 Uedem / Goch / Weeze K 78 / 82 Kalkar /BedburgHau K 78 / 86 Kalkar / Goch / Weeze K 80 / 82 Kleve / Bedburg-Hau K 82 / 86 Bedburg-Hau / Goch / Weeze K 84 / 85 Sonsbeck / Kevelaer K
21
Preisstufe C
Die Geltungsbereiche der Preisstufe C für Zeittickets
Preisstufe C
01 Kerken/Wachtendonk 04 Geldern/Issum
01 Kerken/Wachtendonk 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
84 Sonsbeck
16 Alpen
85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
10 Straelen
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
01 Kerken/Wachtendonk 20 Nettetal/Brüggen
10 Straelen
69 Venlo
20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
32 Krefeld
02 Kamp-Lintfort 04 Geldern/Issum
04 Geldern/ Issum
10 Straelen
02 KampLintfort
84 Sonsbeck
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
16 Alpen
85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
10 Straelen
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
31 Viersen
02 Kamp-Lintfort 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
02 Kamp-Lintfort 12 Rheinberg
16 Alpen 04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
22
03 Wesel
12 Rheinberg
32 Krefeld
16 Alpen 04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
23 Duisburg Nord 22 Moers
02 Kamp-Lintfort 16 Alpen
02 Kamp-Lintfort 22 Moers
16 Alpen
84 Sonsbeck
03 Wesel
04 Geldern/ Issum
16 Alpen
04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
02 KampLintfort
23 Duisburg Nord
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
12 Rheinberg
22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
22 Moers
03 Wesel 12 Rheinberg
03 Wesel 13 Dinslaken/Voerde
88 Hamminkeln 88 Hamminkeln
83 Xanten
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
83 Xanten
16 Alpen
02 KampLintfort
13 Dinslaken/ Voerde
16 Alpen
12 Rheinberg
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
23 Duisburg Nord
22 Moers
03 Wesel 14 Schermbeck/Hünxe
88 Hamminkeln 83 Xanten
16 Alpen
13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg
24 Oberhausen
03 Wesel 16 Alpen
88 Hamminkeln
7690 Raesfeld
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
25 Bottrop/ Gladbeck
12 Rheinberg
05 Dorsten
25 Bottrop/ Gladbeck
83 Xanten 84 Sonsbeck
04 Geldern/ Issum
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
16 Alpen
02 KampLintfort
13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg
23
Preisstufe C
83 Xanten
Preisstufe C
03 Wesel 83 Xanten
03 Wesel 88 Hamminkeln
7670 Bocholt
7440 Isselburg 78 Kalkar 77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
14 Schermbeck/ Hünxe
83 Xanten
13 Dinslaken/ Voerde
04 Geldern/Issum 11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt
84 Sonsbeck 85 Kevelaer
84 Sonsbeck 16 Alpen
04 Geldern/ Issum
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
24
04 Geldern/ Issum
10 Straelen
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
32 Krefeld
04 Geldern/Issum 84 Sonsbeck
83 Xanten
10 Straelen
16 Alpen
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
04 Geldern/Issum 16 Alpen
84 Sonsbeck
85 Kevelaer
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
69 Venlo
04 Geldern/ Issum
13 Dinslaken/ Voerde 12 Rheinberg
04 Geldern/Issum 10 Straelen
85 Kevelaer
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
16 Alpen
12 Rheinberg
10 Straelen
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
03 Wesel
16 Alpen
7660 Rhede
79 Rees
88 Hamminkeln
03 Wesel
16 Alpen
02 KampLintfort
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
85 Kevelaer 12 Rheinberg
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
04 Geldern/ Issum
10 Straelen
16 Alpen
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
05 Dorsten 06 Haltern
7650 Borken
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
16 Alpen
02 KampLintfort
05 Dorsten 14 Schermbeck/Hünxe
7650 Borken
7590 Heiden
13 Dinslaken /Voerde
05 Dorsten 15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
7590 Heiden
14 Schermbeck/ Hünxe
24 Oberhausen
26 Gelsenkirchen
7590 Heiden
7580 Reken
7690 Raesfeld
14 Schermbeck/ Hünxe
17 Recklinghausen/ Herten
06 Haltern 05 Dorsten
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
7650 Borken
7580 Reken
06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
27 Herne
05 Dorsten 26 Gelsenkirchen
7690 Raesfeld
13 Dinslaken/ Voerde
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
7650 Borken
05 Dorsten 25 Bottrop/Gladbeck
7650 Borken
14 Schermbeck/ Hünxe
7580 Reken
06 Haltern
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
06 Haltern 05 Dorsten
05 Dorsten 15 Marl
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
7580 Reken
7690 Raesfeld
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
10 Straelen
7590 Heiden
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
7590 Heiden
7580 Reken
7690 Raesfeld
14 Schermbeck/ Hünxe
06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
27 Herne 36 Bochum
25
Preisstufe C
04 Geldern/Issum 85 Kevelaer
Preisstufe C
06 Haltern 15 Marl
06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
7580 Reken
7580 Reken
06 Haltern 05 Dorsten
06 Haltern
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
5080 Olfen
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
27 Herne
04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 10 Vluyn/ Kerken/ 22 Straelen Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
32 Krefeld
41 Willich
31 Viersen
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 32 Krefeld
04 Geldern/ Issum
26
2190 Lünen
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 22 Moers
04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
23 Duisburg Nord
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
83 Xanten 84 Sonsbeck 33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
29 Waltrop 28 CastropRauxel
12 Rheinberg 16 Alpen
02 KampLintfort
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
11 Neukirchen-Vluyn/Rheurdt 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
05 Dorsten
42 Meerbusch
04 Geldern/ Issum
03 Wesel
16 Alpen
02 KampLintfort
12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers
12 Rheinberg 22 Moers
12 Rheinberg 23 Duisburg Nord
03 Wesel
03 Wesel
02 KampLintfort
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
02 KampLintfort
23 Duisburg Nord 22 Moers
13 Dinslaken/ Voerde
16 Alpen
12 Rheinberg
12 Rheinberg
32 Krefeld
13 Dinslaken/Voerde 14 Schermbeck/Hünxe
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
13 Dinslaken/ Voerde
25 Bottrop/ Gladbeck
12 Rheinberg
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
25 Bottrop/ Gladbeck
23 Duisburg Nord
22 Moers
24 Oberhausen
13 Dinslaken/Voerde 24 Oberhausen
33 Duisburg Mitte/Süd
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
33 Duisburg Mitte/Süd
24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
13 Dinslaken/Voerde 25 Bottrop/Gladbeck
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
13 Dinslaken/Voerde 23 Duisburg Nord
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord 22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
Preisstufe C
16 Alpen
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
35 Essen Mitte/Nord
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
05 Dorsten 15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
27
Preisstufe C
14 Schermbeck/Hünxe 25 Bottrop/Gladbeck
14 Schermbeck/Hünxe 88 Hamminkeln
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde
7670 Bocholt
7440 Isselburg
05 Dorsten 15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
7660 Rhede
79 Rees
13 Dinslaken/ Voerde
25 Bottrop/ Gladbeck
15 Marl 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
06 Haltern 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
05 Dorsten
29 Waltrop 28 CastropRauxel
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
36 Bochum
15 Marl 26 Gelsenkirchen
06 Haltern
15 Marl
28
78 Kalkar 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
29 Waltrop 28 CastropRauxel
16 Alpen 83 Xanten
05 Dorsten
25 Bottrop/ Gladbeck
25 Bottrop/ Gladbeck
35 Essen Mitte/Nord
06 Haltern
15 Marl
05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel
26 Gelsenkirchen
15 Marl 17 Recklinghausen/Herten
05 Dorsten
7690 Raesfeld
88 Hamminkeln
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
27 Herne 36 Bochum
04 Geldern/ Issum
03 Wesel
16 Alpen
02 KampLintfort
12 Rheinberg
16 Alpen 84 Sonsbeck
17 Recklinghausen/Herten 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
06 Haltern
83 Xanten 84 Sonsbeck
05 Dorsten
03 Wesel
16 Alpen
85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
02 KampLintfort
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
12 Rheinberg
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
29 Waltrop
Preisstufe C
77 Uedem
28 CastropRauxel
36 Bochum
17 Recklinghausen/Herten 26 Gelsenkirchen
17 Recklinghausen/Herten 27 Herne
06 Haltern
06 Haltern 05 Dorsten
05 Dorsten
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
29 Waltrop
26 Gelsenkirchen
28 CastropRauxel
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
36 Bochum 46 Hattingen/ Sprockhövel
17 Recklinghausen/Herten 28 Castrop-Rauxel
18 Oer-Erkenschwick/Datteln 28 Castrop-Rauxel
06 Haltern 05 Dorsten 15 Marl
06 Haltern
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
15 Marl
29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten 27 Herne
29 Waltrop 28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
29
Preisstufe C
18 Oer-Erkenschwick/Datteln 29 Waltrop
20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
06 Haltern 5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
10 Straelen
29 Waltrop
2190 Lünen
28 CastropRauxel
38 Dortmund Ost
37 Dortmund Mitte/West
69 Venlo
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
10 Straelen
20 Nettetal/ Brüggen 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg
69 Venlo
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 50 Mönchengladbach
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
32 Krefeld
41 Willich
50 Mönchengladbach
30
51 Korschenbroich
51 Korschenbroich
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 32 Krefeld
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
31 Viersen
41 Willich
31 Viersen
50 Mönchengladbach
10 Straelen
20 Nettetal/ Brüggen
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
31 Viersen
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
01 Kerken/ Wachtendonk
10 Straelen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 31 Viersen
10 Straelen
20 Nettetal/Brüggen 31 Viersen
01 Kerken/ Wachtendonk
69 Venlo
32 Krefeld
41 Willich
31 Viersen
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
20 Nettetal/ Brüggen
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ 22 Rheurdt Wachtendonk Moers
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
42 Meerbusch
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 41 Willich
13 Dinslaken/ Voerde
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
42 Meerbusch
41 Willich
31 Viersen
02 KampLintfort
32 Krefeld
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
22 Moers 32 Krefeld
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord 22 Moers
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
22 Moers 33 Duisburg Mitte/Süd
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
23 Duisburg Nord 22 Moers
02 KampLintfort
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
23 Duisburg Nord 22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
33 Duisburg Mitte/Süd 32 Krefeld
32 Krefeld
41 Willich
23 Duisburg Nord 33 Duisburg Mitte/Süd
13 Dinslaken/ Voerde
25 Bottrop/ Gladbeck
12 Rheinberg
33 Duisburg Mitte/Süd
34 Mülheim/ Ruhr
43 Düsseldorf Mitte/Nord
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
44 Ratingen/ Heiligenhaus
42 Meerbusch
23 Duisburg Nord 24 Oberhausen
22 Moers
Preisstufe C
11 Neukirchen01 Vluyn/ Kerken/ Rheurdt Wachtendonk
10 Straelen
20 Nettetal/ Brüggen
22 Moers 23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
35 Essen Mitte/Nord
25 Bottrop/ Gladbeck
12 Rheinberg 23 Duisburg Nord 22 Moers
32 Krefeld
33 Duisburg Mitte/Süd
24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord
31
Preisstufe C
23 Duisburg Nord 34 Mülheim an der Ruhr
24 Oberhausen 25 Bottrop/Gladbeck
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord 22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
24 Oberhausen
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
45 Essen Süd
33 Duisburg Mitte/Süd
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
33 Duisburg Mitte/Süd
24 Oberhausen 34 Mülheim an der Ruhr
13 Dinslaken/ Voerde
13 Dinslaken/ Voerde
23 Duisburg Nord
44 Ratingen/ Heiligenhaus
23 Duisburg Nord
05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe
12 Rheinberg
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
24 Oberhausen 35 Essen Mitte/Nord
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
13 Dinslaken/ Voerde
35 Essen Mitte/Nord
23 Duisburg Nord
45 Essen Süd
33 Duisburg Mitte/Süd
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
55 Velbert
25 Bottrop/Gladbeck 26 Gelsenkirchen
14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde
24 Oberhausen
15 Marl
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
27 Herne 36 Bochum
05 Dorsten
14 Schermbeck/ Hünxe 13 Dinslaken/ Voerde
15 Marl
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert
32
46 Hattingen/ Sprockhövel
25 Bottrop/Gladbeck 35 Essen Mitte/Nord
05 Dorsten
25 Bottrop/ Gladbeck
36 Bochum
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
27 Herne
27 Herne 36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord
26 Gelsenkirchen 36 Bochum
05 Dorsten
05 Dorsten
15 Marl
26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
18 Oer-Erkenschwick/Datteln
17 Recklinghausen/ Herten
29 Waltrop
17 Recklinghausen/ Herten
26 Gelsenkirchen
28 CastropRauxel
27 Herne
37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
2190 Lünen
37 Dortmund Mitte/West
37 Dortmund Mitte/West
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen
5080 Olfen 18 Oer-Erkenschwick/Datteln
28 CastropRauxel
28 CastropRauxel
46 Hattingen/ Sprockhövel
29 Waltrop 37 Dortmund Mitte/West
29 Waltrop
29 Waltrop
36 Bochum
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
27 Herne
37 Dortmund Mitte/West
28 Castrop-Rauxel 36 Bochum
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
28 CastropRauxel
46 Hattingen/ Sprockhövel
27 Herne 28 Castrop-Rauxel
35 Essen Mitte/Nord
27 Herne
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
26 Gelsenkirchen
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
36 Bochum
45 Essen Süd
17 Recklinghausen/ Herten
25 Bottrop/ Gladbeck
20 Nettetal/ Brüggen
38 Dortmund Ost
36 Bochum 2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
2480 Holzwickede
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 70 Wegberg
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
58 Hagen
33
Preisstufe C
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
15 Marl
17 Recklinghausen/ Herten
Preisstufe C
30 Schwalmtal/Niederkrüchten 50 Mönchengladbach
20 Nettetal/ Brüggen
41 Willich
31 Viersen
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
31 Viersen 41 Willich
51 Korschenbroich
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
32 Krefeld
41 Willich
31 Viersen
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
50 Mönchengladbach
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
72 Jüchen
31 Viersen 50 Mönchengladbach
32 Krefeld 33 Duisburg Mitte/Süd
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
20 Nettetal/ Brüggen
41 Willich
31 Viersen
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
51 Korschenbroich
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
23 Duisburg Nord 22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
43 Düsseldorf Mitte/Nord
72 Jüchen
32 Krefeld 41 Willich
32 Krefeld 42 Meerbusch
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
31 Viersen
22 Moers
11 NeukirchenVluyn/ Rheurdt
33 Duisburg Mitte/Süd
22 Moers
32 Krefeld
41 Willich
50 Mönchengladbach
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
41 Willich
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
34
34 Mülheim/ Ruhr
44 Ratingen/ Heiligenhaus
42 Meerbusch
41 Willich
24 Oberhausen
52 Neuss/ Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
22 Moers
45 Essen Süd
25 Bottrop/ Gladbeck
34 Mülheim/ Ruhr
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
55 Velbert
33 Duisburg Mitte/Süd
34 Mülheim an der Ruhr 44 Ratingen/Heiligenhaus
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord
54 Mettmann/ Wülfrath
27 Herne 36 Bochum
45 Essen Süd 55 Velbert
46 Hattingen/ Sprockhövel
35 Essen Mitte/Nord 36 Bochum
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
23 Duisburg Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
34 Mülheim an der Ruhr 35 Essen Mitte/Nord
24 Oberhausen
32 Krefeld
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52 Neuss/ Kaarst
33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/Heiligenhaus
33 Duisburg Mitte/Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
42 Meerbusch
43 Düsseldorf Mitte/Nord
22 Moers
34 Mülheim/ Ruhr
33 Duisburg Mitte/Süd
32 Krefeld
44 Ratingen/ Heiligenhaus
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord
24 Oberhausen
23 Duisburg Nord 22 Moers
33 Duisburg Mitte/Süd 43 Düsseldorf Mitte/Nord
55 Velbert
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
34 Mülheim/ Ruhr
17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert
27 Herne
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
35
Preisstufe C
33 Duisburg Mitte/Süd 34 Mülheim an der Ruhr
Preisstufe C
35 Essen Mitte/Nord 46 Hattingen/Sprockhövel
25 Bottrop/ Gladbeck 24 Oberhausen
25 Bottrop/ Gladbeck
26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
34 Mülheim/ Ruhr
35 Essen Mitte/Nord 55 Velbert
24 Oberhausen
45 Essen Süd
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
34 Mülheim/ Ruhr
66 Wuppertal Ost
36 Bochum 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
45 Essen Süd
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
36 Bochum 47 Witten/ Wetter/ Herdecke
26 Gelsenkirchen
54 Mettmann/ Wülfrath
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
36 Bochum 46 Hattingen/Sprockhövel
17 Recklinghausen/ Herten 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen
27 Herne
35 Essen Mitte/Nord
29 Waltrop
26 Gelsenkirchen
2190 Lünen
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
38 Dortmund Ost
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
35 Essen Mitte/Nord 2480 Holzwickede
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
45 Essen Süd
58 Hagen
27 Herne
55 Velbert
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
46 Hattingen/ Sprockhövel
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
66 Wuppertal Ost
36 Bochum 47 Witten/Wetter/Herdecke
37 Dortmund Mitte/West 38 Dortmund Ost
18 Oer-Erkenschwick/Datteln 17 Recklinghausen/ Herten 26 Gelsenkirchen 35 Essen Mitte/Nord
27 Herne
29 Waltrop
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
36
37 Dortmund Mitte/West
2400 Bergkamen
38 Dortmund Ost
36 Bochum
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
27 Herne
2190 Lünen
28 CastropRauxel
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen
2390 Kamen 2490 Unna
2480 Holzwickede
29 Waltrop
27 Herne
38 Dortmund Ost 58 Hagen
29 Waltrop
2190 Lünen
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
38 Dortmund Ost
46 Hattingen/ Sprockhövel
2480 Holzwickede
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
41 Willich 50 Mönchengladbach
41 Willich 52 Neuss/Kaarst
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
70 Wegberg
21 Kempen/ Grefrath/ Tönisvorst
32 Krefeld
41 Willich
31 Viersen
50 Mönchengladbach
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
52 Neuss/ Kaarst
61 Grevenbroich
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52 Neuss/ Kaarst
53 Düsseldorf Süd
62 Dormagen 63 Rommerskirchen
43 Düsseldorf Mitte/Nord 44 Ratingen/Heiligenhaus
33 Duisburg Mitte/Süd
41 Willich
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
72 Jüchen
42 Meerbusch 43 Düsseldorf Mitte/Nord
42 Meerbusch
32 Krefeld
41 Willich
31 Viersen
72 Jüchen
32 Krefeld
2480 Holzwickede
58 Hagen
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
2490 Unna
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
58 Hagen
2390 Kamen
38 Dortmund Ost
37 Dortmund Mitte/West
36 Bochum
2400 Bergkamen
2190 Lünen
Preisstufe C
37 Dortmund Mitte/West 47 Witten/Wetter/Herdecke
33 Duisburg Mitte/Süd 44 Ratingen/ Heiligenhaus
43 Düsseldorf Mitte/Nord
54 Mettmann/ Wülfrath
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
42 Meerbusch
52 Neuss/ Kaarst
34 Mülheim/ Ruhr
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord
55 Velbert
54 Mettmann/ Wülfrath
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
37
Preisstufe C
43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/Kaarst
43 Düsseldorf Mitte/Nord 54 Mettmann/Wülfrath
33 Duisburg Mitte/Süd
42 Meerbusch
41 Willich
51 Korschenbroich
72 Jüchen
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
52 Neuss/ Kaarst
61 Grevenbroich
33 Duisburg Mitte/Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
33 Duisburg Mitte/Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
65 Wuppertal West
34 Mülheim/ Ruhr
45 Essen Süd
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
55 Velbert
45 Essen Süd 55 Velbert
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
74 Solingen
28 CastropRauxel 37 Dortmund Mitte/West
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
35 Essen Mitte/Nord 45 Essen Süd 55 Velbert
36 Bochum
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 Wuppertal Ost
38
65 Wuppertal West
46 Hattingen/Sprockhövel 47 Witten/Wetter/Herdecke
35 Essen Mitte/Nord
43 Düsseldorf Mitte/Nord
74 Solingen
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
74 Solingen
44 Ratingen/Heiligenhaus 55 Velbert
34 Mülheim/ Ruhr
44 Ratingen/ Heiligenhaus
73 Langenfeld/ Monheim
33 Duisburg Mitte/Süd
65 Wuppertal West
44 Ratingen/Heiligenhaus 54 Mettmann/Wülfrath
33 Duisburg Mitte/Süd
52 Neuss/ Kaarst
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
63 Rommerskirchen
43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 Erkrath/Haan/Hilden
42 Meerbusch
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
52 Neuss/ Kaarst
62 Dormagen
55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
42 Meerbusch
47 Witten/ Wetter/ Herdecke 58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
35 Essen Mitte/Nord
35 Essen Mitte/Nord
36 Bochum
45 Essen Süd 55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
46 Hattingen/Sprockhövel 66 Wuppertal Ost
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
45 Essen Süd
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
46 Hattingen/ Sprockhövel
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
70 Wegberg
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid
50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich
30 Schwalmtal/ Niederkrüchten
36 Bochum
Preisstufe C
46 Hattingen/Sprockhövel 55 Velbert
52 Neuss/Kaarst 53 Düsseldorf Süd
42 Meerbusch
41 Willich
31 Viersen
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
72 Jüchen
52 Neuss/ Kaarst
61 Grevenbroich
53 Düsseldorf Süd 64 Erkrath/Haan/Hilden
41 Willich
42 Meerbusch
51 Korschenbroich
72 Jüchen
43 Düsseldorf Mitte/Nord 64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
52 Neuss/ Kaarst
61 Grevenbroich
62 Dormagen
73 Langenfeld/ Monheim
63 Rommerskirchen
54 Mettmann/Wülfrath 55 Velbert
35 Essen Mitte/Nord
43 Düsseldorf Mitte/Nord 52 Neuss/ Kaarst
54 Mettmann/ Wülfrath
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
62 Dormagen
73 Langenfeld/ Monheim
45 Essen Süd 65 Wuppertal West
74 Solingen
44 Ratingen/ Heiligenhaus 43 Düsseldorf Mitte/Nord
55 Velbert
54 Mettmann/ Wülfrath
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
74 Solingen
39
Preisstufe C
54 Mettmann/Wülfrath 64 Erkrath/Haan/Hilden
54 Mettmann/Wülfrath 65 Wuppertal West
55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd
55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
65 Wuppertal West
54 Mettmann/ Wülfrath
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
74 Solingen
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid
74 Solingen
73 Langenfeld/ Monheim
58 Hagen 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld
55 Velbert 65 Wuppertal West
35 Essen Mitte/Nord
37 Dortmund Mitte/West
45 Essen Süd 55 Velbert
44 Ratingen/ Heiligenhaus
54 Mettmann/ Wülfrath
64 Erkrath/ Haan/ Hilden
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West 75 Remscheid
74 Solingen
64 Erkrath/Haan/Hilden 65 Wuppertal West
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 Wuppertal Ost
43 Düsseldorf Mitte/Nord
64 53 Erkrath/ Düsseldorf Haan/ Hilden Süd 73 Langenfeld/ Monheim
40
2150 Schwerte
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
2480 Holzwickede
58 Hagen 67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
65 Wuppertal West 66 Wuppertal Ost
55 Velbert 54 Mettmann/ Wülfrath
38 Dortmund Ost
55 Velbert
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
74 Solingen
75 Remscheid
54 Mettmann/ Wülfrath 64 Erkrath/ Haan/ Hilden
46 Hattingen/ Sprockhövel
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
74 Solingen
75 Remscheid
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
66 Wuppertal Ost 67 Schwelm/Ennepetal/ Gevelsberg/Breckerfeld
71 Emmerich 78 Kalkar
57 Arnhem*
07 ’s-Heerenberg
58 Hagen
71 Emmerich
67 Schwelm/ Ennepetal/ Gevelsberg/ Breckerfeld
66 65 Wuppertal Wuppertal Ost West
80 Kleve
79 Rees
82 Bedburg-Hau
71 Emmerich 79 Rees
78 Kalkar
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
75 Remscheid
Preisstufe C
46 Hattingen/ Sprockhövel
55 Velbert
87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
47 Witten/ Wetter/ Herdecke
83 Xanten
71 Emmerich 80 Kleve
57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
57 Arnhem* 87 Zevenaar/ Duiven/ Westervoort*
71 Emmerich
71 Emmerich
81 Kranenburg
7440 Isselburg
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
07 ’s-Heerenberg
59 Millingen a. d. Rijn
07 ’s-Heerenberg
80 Kleve
79 Rees
82 Bedburg-Hau
79 Rees 78 Kalkar
78 Kalkar
88 Hamminkeln
86 Goch/ Weeze
77 Uedem 78 Kalkar
77 Uedem 83 Xanten
71 Emmerich 80 Kleve 82 Bedburg-Hau
86 Goch/ Weeze
79 Rees
82 Bedburg-Hau
78 Kalkar
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
85 Kevelaer
86 Goch/ Weeze
78 Kalkar
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
85 Kevelaer
03 Wesel
16 Alpen
41
Preisstufe C
77 Uedem 84 Sonsbeck
78 Kalkar 79 Rees
82 Bedburg-Hau
78 Kalkar
71 Emmerich
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
84 Sonsbeck 85 Kevelaer
79 Rees
82 Bedburg-Hau
78 Kalkar
16 Alpen 86 Goch/ Weeze
04 Geldern/ Issum
78 Kalkar 80 Kleve
88 Hamminkeln
77 Uedem
83 Xanten
78 Kalkar 83 Xanten
59 Millingen a. d. Rijn
71 Emmerich 80 Kleve 71 Emmerich
82 Bedburg-Hau
80 Kleve
81 Kranenburg
82 Bedburg-Hau
79 Rees 78 Kalkar
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
86 Goch/ Weeze 83 Xanten
79 Rees 88 Hamminkeln
71 Emmerich
7440 Isselburg
7670 Bocholt 7660 Rhede
79 Rees 78 Kalkar
88 Hamminkeln
03 Wesel
42
7440 Isselburg
80 Kleve
83 Xanten
7690 Raesfeld
14 Schermbeck/ Hünxe
79 Rees 78 Kalkar
77 Uedem
83 Xanten 84 Sonsbeck
16 Alpen
03 Wesel
Preisstufe C + D
80 Kleve 81 Kranenburg
80 Kleve 86 Goch/Weeze
59 Millingen a. d. Rijn
59 Millingen a. d. Rijn 60 Nijmegen/ Groesbeek
71 Emmerich
71 Emmerich 81 Kranenburg
81 Kranenburg
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
80 Kleve 82 Bedburg-Hau
78 Kalkar
78 Kalkar
77 Uedem
86 Goch/ Weeze
86 Goch/ Weeze
Preisstufe D
85 Kevelaer
83 Xanten 84 Sonsbeck
85 Kevelaer 86 Goch/Weeze
80 Kleve
78 Kalkar 77 Uedem
82 Bedburg-Hau
83 Xanten 84 Sonsbeck
85 Kevelaer
03 Wesel
86 Goch/ Weeze
78 Kalkar
77 Uedem 84 Sonsbeck
16 Alpen
04 Geldern/ Issum
85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
Der Geltungsbereich der Preisstufe D für Zeittickets Die Tickets mit unbeschränkter Fahrtenanzahl der Preisstufe D gelten verbundweit (s. Karte auf den Seiten 8 – 9).
43
Tickets
Bartickets EinzelTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene
Kurzstrecke
A
B
C
D
1,60
2,70
5,80
12,10
15,00
bis 3 Std.
bis 5 Std.
EinzelTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung
1,60 bis 20 Min.
bis 90 Min.
bis 2 Std.
K gültig nur für eine Fahrt in der jeweiligen
Geltungsbereich
Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme nein
44
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticket automaten
Bartickets 4erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket 4erTicket Erwachsene
Kurzstrecke
A
B
C
D
5,90
10,00
20,90
42,80
52,50
bis 3 Std.
bis 5 Std.
4erTicket Kinder Geltungsdauer ab Entwertung
5,90 bis 20 Min.
bis 90 Min.
bis 2 Std.
K gültig für vier Fahrten in der jeweiligen
Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen oder eine gemeinsame Fahrt für bis zu vier Personen Bartickets
Geltungsbereich
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
45
Tickets
Bartickets TagesTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket
A
B
C
D
TagesTicket (Preis für eine Person)
6,80
13,90
23,60
28,40
Preis je zusätzlich mitgenommene Person
3,20
3,70
4,20
4,90
Geltungsdauer ab Entwertung
bis 3 Uhr des Folgetages
Geltungsbereich
gültig für beliebig viele Fahrten (auch Rundund Rückfahrten) im gewählten Geltungs bereich
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme (inkl. Ticketinhaber)
gültig für bis zu fünf Personen
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
46
Kostenerstattung bei Verspätung
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticket automaten
Bartickets Für bestimmte Strecken oder Leistungen innerhalb des VRR benötigt man ein ZusatzTicket, das immer nur zusammen mit einem weiteren gültigen VRR-Ticket verwendet wird. Das ZusatzTicket gilt für alle Preisstufen. Bei der Erweiterung des Geltungsbereichs eines Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, richtet sich die zeitliche Gültigkeit nach der erweiterten Streckenrelation (s. EinzelTicket). Grundsätzlich gilt: P ro Person, Fahrt und Zusatznutzen benötigt man jeweils ein ZusatzTicket. ZusatzTicket (alle Preisangaben in Euro)
ZusatzTicket
3,40
4er ZusatzTicket
12,20
Verkauf
Rabatt-Tipp
Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten
Erweiterung des Geltungsbereichs für einzelne Fahrten,
K
bei Zeittickets, mit Ausnahme des 7-TageTickets, bis einschließlich auf Preisstufe D (pro Person und Fahrt) oder Kfür mitgenommene Personen in erweiterte Geltungsbereiche Aufwertbarkeit
oder Kfür die Fahrradmitnahme, sofern nicht im Ticketnutzen enthalten oder K 1.-Klasse-Nutzung (von der 1.-Klasse-Nutzung sind ausgenommen: SchokoTicket, YoungTicket und YoungTicketPLUS)
47
Bartickets
Ticket
Tickets
Bartickets
Nur online erhältlich
10erTicket (alle Preisangaben in Euro) Preisstufen Ticket
Kurzstrecke
A
B
C
D
10erTicket Erwachsene
13,60
22,00
44,00
88,00
100,00
bis 20 Min.
bis 90 Min.
bis 2 Std.
bis 3 Std.
bis 5 Std.
Rabatt-Tipp Geltungsdauer ab Entwertung
K gültig für zehn Fahrten
Geltungsbereich
in der jeweiligen Preisstufe ab dem Start bis zum Ziel mit beliebig häufigem Umsteigen oder eine gemein same Fahrt für bis zu zehn Personen
K Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt
48
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Rad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Internet, Handy
Die Ticketprüfung
Das eTicket Abotickets werden im VRR als eTicket auf Chipkarten herausgegeben. Die Ticketmerkmale sind verschlüsselt auf dem Chip abgelegt und können nur von entsprechenden Kontroll geräten ausgelesen und automatisch auf Gültigkeit geprüft werden. Diese Kontrollgeräte sind in den Einstiegskontroll systemen in den Bussen integriert und werden auch vom Prüfpersonal verwendet. Zugelassene Chipkarten tragen das e-Symbol. Des Weiteren erfolgt die Kontrolle der Tickets über den VDVBarcode VDV-Barcode. Dieser ist beispielsweise bei allen Onlinetickets zum Selbstausdruck vorgeschrieben. In dem Barcode sind diegleichen Informationen für die Fahrtberechtigung gespeichert wie auf dem Chip. Damit können auch diese Tickets automatisch beim Einstieg oder durch das Prüfpersonal geprüft werden. Bei der Nutzung von Onlinetickets ist es notwendig, sich durch ein Kontrollmedium (z. B. Personalausweis) auszuweisen. Folgende Zeittickets werden als Chipkarten ausgegeben:
49
Zeittickets
Im VRR werden immer mehr Tickets fälschungs- und manipula tionssicher ausgegeben und automatisch kontrolliert. Der Kunde hält beim Einstieg in den Bus sein Ticket an das Kontrollgerät und erhält sofort die Mitteilung, ob er ein gültiges Ticket besitzt. Bei persönlichen Tickets kann sowohl der Busfahrer als auch das Prüfpersonal einen amtlichen Lichtbildausweis oder das angegebene Kontrollmedium verlangen.
Tickets
Zeittickets Ticket2000/Abo, Ticket2000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
Ticket2000
76,40
80,40
83,00
117,15 151,25 194,50
Ticket2000 Abo
67,17
70,69
72,97
103,00 132,98 171,00
Ticket2000 9 Uhr
56,85
59,55
61,40
88,70
113,25 146,70
Ticket2000 9 Uhr Abo
49,98
52,36
53,98
77,99
99,57
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum
Erweiterter Geltungsbereich für die Preisstufen A1/A2/A3, B und C
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig m an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.: verbundweit gültig
Geltungsdauer
Ticket2000: ganztägig; Ticket2000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau
128,98
Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhätlich
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
ja, wahlweise auch persönliche Ausstellung
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen Personenmitnahme sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 50
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt und Person
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
ganztägig bis zu 50,00 Euro
Verkauf
Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, HandyTicket, Internet, Ticketautomaten
ZusatzTicket Aufwertbarkeit
K
montags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
Zeittickets
Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein o der ZusatzTicket KF ahrradmitnahme für mitgenommene Personen
Bei Mitnahme eines Fahrrads in den erweiterten Geltungsbereich werktags vor 19 Uhr benötigt der Ticketinhaber ein zweites ZusatzTicket für das Rad.
51
Tickets
Zeittickets Ticket1000/Abo, Ticket1000 9 Uhr/Abo (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
Ticket1000
67,85
71,65
74,30
107,40 142,30 181,30
Ticket1000 Abo
59,65
62,99
65,32
94,43
125,11 159,40
Ticket1000 9 Uhr
50,25
53,00
54,75
79,35
104,65 135,10
Ticket1000 9 Uhr Abo
44,18
46,60
48,14
69,76
92,01
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich/-zeitraum
Geltungsdauer
B
C
D
118,78
Ticket1000: ganztägig; Ticket1000 9 Uhr: montags bis freitags ab 9 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen; Monatsticket: letzter Werktag des Vormonats bis erster Werktag des Folgemonats; Abo: Ausstellung taggenau Neu: Erhältlich als 30-TageTicket mit frei wählbarem 30-Tage-Zeitraum nur online (über App oder PC) erhältlich
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte Monatsticket: Wertmarke und Trägerkarte mit gleicher Preisstufe und gleicher Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich: bis zu drei Kinder unter 15 Jahren
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Kostenerstattung bei Verspätung
Verkauf
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket 52
Abo: KundenCenter, Internet Monatsticket: KundenCenter, Vertriebsstellen, Handy, Internet, Ticketautomaten ZusatzTicket K Erweiterung des Geltungsbereichs auf den
gesamten Verbundraum
Zeittickets BärenTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket
D 83,60
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum und in manchen angrenzenden Tarifgebieten für Personen ab 60 Jahren
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (max. ein Erwachsener und bis zu drei Kinder unter 15 Jahren)
1.-Klasse-Zug
inklusive
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
ganztägig bis zu 50,00 Euro
Verkauf
KundenCenter
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket
ZusatzTicket K F ahrradmitnahme für mitgenommene Personen
53
Zeittickets
BärenTicket
Tickets
Zeittickets YoungTicketPLUS (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket
54
A1
A2
A3
B
C
D
YoungTicketPLUS
47,26
48,51
50,16
71,11
90,77
104,06
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. (eine Person im jeweiligen Geltungsbereich)
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ganztägige Fahrradmitnahme für den Ticketinhaber im jeweiligen Geltungsbereich
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket
ontags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig an m Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. verbundweit gültig
ZusatzTicket Km ontags bis freitags vor 19 Uhr: Erweiterung
des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum oder K Fahrradmitnahme für mitgenommene Personen
Zeittickets
Erweiterter Geltungsbereich für Tickets der Preisstufen A1/ A2/A3, B, C
Verkuppler. Ein Date? Wir bringen dich hin!
55
Tickets
Zeittickets YoungTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
B
C
YoungTicket
53,05
54,40
56,35
82,10
Geltungsbereich
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats
Tickettyp
nur Monatsticket: YoungTicket-Trägerkarte mit Wertmarke und identischer Kundennummer; persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter, Vertriebsstellen (Wertmarken für den monatlichen Erwerb an den meisten Ticket automaten)
106,50 122,10
Kostenerstattung bei Verspätung
Aufwertbarkeit Pro Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket
56
ZusatzTicket K Erweiterung des Geltungsbereichs
auf den gesamten Verbundraum
D
Zeittickets SchokoTicket (alle Preisangaben in Euro pro Monat) Preisstufen Ticket
D
Selbstzahler
35,30
Eigenanteil 1. Kind
12,00
Eigenanteil 2. Kind
6,00
Eigenanteil 3. Kind
-
beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im gesamten Verbundraum
Geltungsdauer
ganztägig
Tickettyp
Abo: eTicket auf Chipkarte persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
nein
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
KundenCenter bzw. Schulträger
Aufwertbarkeit
nein
Zeittickets
Geltungsbereich
57
Tickets
Zeittickets SozialTicket – nur mit Berechtigtenausweis (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Ticket SozialTicket
Geltungsbereich
35,55 erhältlich in zwei Geltungsbereichen: K Kreisfreie Städte: Gültigkeit Preisstufe A K Kreise: kreisweite Gültigkeit beliebig viele Fahrten mit allen Bussen, Bahnen und Nahverkehrszügen im Geltungsbereich
Geltungsdauer
Chipkarte: ganztägig im angegebenen Monat Trägerkarte: mit Wertmarke und identischer Kundennummer vom letzten Werktag des Vormonats bis zum ersten Werktag des Folgemonats
Tickettyp
persönliches Ticket: Lichtbildausweis und Berechtigtenausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
montags bis freitags nach 19 Uhr, ganztägig Personenmitnahme an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. im Geltungsbereich (bis zu drei Kinder unter 15 Jahren) 1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
K K
Verkauf
KundenCenter, Ticketautomaten
Aufwertbarkeit Pro Person, Fahrt und Zusatznutzen jeweils ein ZusatzTicket
58
Kostenerstattung bei Verspätung bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
ZusatzTicket K
Erweiterung des Geltungsbereichs auf den gesamten Verbundraum
Nur online über die App oder den PC
Zeittickets 7-TageTicket (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
7-TageTicket
21,90 26,65 27,65 40,40 53,15 67,70
Geltungsbereich
K
eliebig viele Fahrten im gewählten b Geltungsbereich
Geltungsdauer Tickettyp
persönliches Ticket: Lichtbildausweis mitführen
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
nein
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Zeittickets
7 Tage
K Internet
Verkauf
Aufwertbarkeit
(Ausnahme: Papierticketvariante im Tarifraum Unterer Niederrhein über Fahrerinnen und Fahrer, KundenCenter, Vertriebsstellen und Ticketautomaten, dies jedoch nur in den Preisstufen A und B), K Handy nein
59
Tickets
Nur online über App oder PC erhältlich HappyHourTicket (alle Preisangaben in Euro)
Ticket HappyHourTicket
2,99
Geltungsbereich
gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr morgens für beliebig viele Fahrten in der Preisstufe A für eine Person
Geltungsdauer
gilt von 18 Uhr bis um 6 Uhr
Tickettyp
online über die App oder den PC erhältlich
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme nein
60
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Person und Fahrt
Mobilitätsgarantie
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Internet, Handy
Aufwertbarkeit
nein
Sonstige Tarifangebote
Kurzinformation zu weiteren VRR- und sonstigen Tarifangeboten Tarifangebote ausschließlich für den Tarifraum Unterer Niederrhein Aufgrund regionaler Besonderheiten wird ausschließlich im Tarifraum Unterer Niederrhein, dem ehemaligen Bedienungsgebiet der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein, die Schnäppchenkarte in der Preisstufe A (ehemals VGNPreisstufe 1) angeboten.
Tarifraum Unterer Niederrhein
59 Millingen a. d. Rijn
07 ‘s-Heerenberg 71 Emmerich 81 Kranenburg
82 Bedburg-Hau
86 Goch/ Weeze
79 Rees 78 Kalkar
77 Uedem
88 Hamminkeln 83 Xanten
84 Sonsbeck 85 Kevelaer 04 Geldern/ Issum
10 Straelen
7670 Bocholt
7440 Isselburg
80 Kleve
01 Kerken/ Wachtendonk
14 Schermbeck/ Hünxe
03 Wesel 13 Dinslaken/ Voerde
16 Alpen
02 KampLintfort
7690 Raesfeld
12 Rheinberg
11 NeukirchenVluyn/ 22 Rheurdt Moers
69 Venlo
VRR-Tarif gilt nur auf bestimmten Linien. VRR-Tarif gilt auf allen Linien nur im Übergang. Region Unterer Niederrhein.
61
Zeittickets
60 Nijmegen/ Groesbeek
Sonstige Tarifangebote
Tarifangebot nur im Bereich Unterer Niederrhein Schnäppchenkarte (alle Preisangaben in Euro)
Ticket Schnäppchenkarte Geltungsbereich
Preisstufe A
Geltungsdauer
montags bis freitags ab 9 Uhr; samstags, sonnund feiertags ganztägig. Ab Entwertung jeweils 4 Stunden lang.
Tickettyp
Barticket
Übertragbarkeit
nein
Personenmitnahme
Eine weitere Person: werktags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags ganztägig
1.-Klasse-Zug
ZusatzTicket je Fahrt
Fahrradmitnahme
ZusatzTicket je Fahrrad und Fahrt
Mobilitätsgarantie
62
4,00
Kostenerstattung bei Verspätung K bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr K bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr
Verkauf
Fahrerinnen und Fahrer
Aufwertbarkeit
nein
Kurzinformation zum NRW-Tarif und sonstigen Tarifangeboten Schönes-Wochenende-Ticket Berechtigt bis zu fünf Personen mit einem Ticket zu fahren, wobei der Preis von der Gruppengröße abhängig ist. Das Ticket gilt an einem Tag (samstags oder sonntags) bis 3 Uhr des Folgetages bundesweit in allen Zügen des Nahverkehrs (RE/RB/S-Bahn). Die Nutzung der Verbundverkehrsmittel im VRR sowie bundesweit in fast allen übrigen Verbünden ist mit diesem Ticket uneingeschränkt möglich. Familienkinder unter 15 Jahren werden stets unentgeltlich mitgenommen und werden bei der Gruppengröße nicht mitgezählt. Werden diese Kinder mitgenommen, ist die Gruppengröße des Tickets auf zwei zahlende Personen beschränkt. Preis für eine Person: 40,00 Euro*,** Preis je zusätzlich mitgenommene Person: 4,00 Euro
SchönerTagTicket NRW Single Für eine Person – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetz lichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 30,00 Euro*,** SchöneFahrtTicket NRW Für einen Erwachsenen oder Kinder von sechs bis unter 15 Jahren – gilt für zwei Stunden ab Entwertung für eine Fahrt in NRW. Preis: 19,80 Euro für Erwachsene** 9,90 Euro für Kinder (sechs bis unter 15 Jahre)** * Einzelpreis bei Kauf in DB Vorverkaufsstellen jeweils zuzüglich 2,00 Euro. ** Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.
63
sonstige Tarifangebote
SchönerTagTicket NRW 5 Personen Für bis zu fünf Personen – gilt von montags bis freitags ab 9 bis 3 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn/RB/RE) und im lokalen Personennahverkehr in NRW. Preis: 44,00 Euro*,**
Sonstige Tarifangebote EinfachWeiterTicket
NEU
ist ein pauschales Zusatzticket für Zeitkarteninhaber K gilt für Zeitkarteninhaber im VRR, VRS und AVV K erweitert die gültige Zeitkarte für Fahrten vom VRR in den VRS und AVV bzw. umgekehrt. K
EinfachWeiterTicket Erwachsene
2. Klasse
6,40
Kind
2. Klasse
3,20
Erwachsene
1. Klasse
9,60
Kind
1. Klasse
4,80 alle Preisangaben in Euro
SchöneFerienTicket NRW
Dieses Ticket wird für die Oster-, Herbst- und Weihnachts ferien 2017 zum Preis von je 30,00 Euro* und in den Sommerferien für 60,00 Euro* angeboten. Es gilt in allen Bussen, Bahnen und zuschlagfreien Zügen der Eisenbahn verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Das Ticket gibt es für alle Personen unter 21 Jahren. Fällt der Ferienbeginn auf einen Montag, so gilt das Schöne FerienTicket NRW bereits vom vorhergehenden Samstag an. Fällt das Ferienende auf einen Freitag oder einen Samstag, so gilt das SchöneFerienTicket NRW bis 3 Uhr des auf den Sonn- oder Feiertag vor Schulbeginn folgenden Tages. Ferientermine: Weihnachten Ostern Sommer Herbst Weihnachten
23.12.2016 10.04.2017 17.07.2017 23.10.2017 27.12.2017
bis bis bis bis bis
06.01.2017 22.04.2017 29.08.2017 04.11.2017 06.01.2018
FahrradTagesTicket NRW Das FahrradTagesTicket NRW kostet 4,80 Euro* pro Geltungs tag und Fahrrad und gilt in Kombination mit jedem anderen Ticket des NRW-Tarifs sowie mit den Bartickets und Zeittickets des VRR.
NRW-Semesterticket Über eine Zusatzvereinbarung der jeweiligen AStA kann der Geltungsraum des Semestertickets auf ganz NRW ausgedehnt werden. * Voraussichtlich gültig bis 31.12.2017.
64
IC/EC In den DB-Verkaufsstellen sind die passenden Zuschläge erhältlich. Kunden mit Ticket1000, Ticket2000, FirmenTicket oder BärenTicket können auch IC/EC-Züge mit den unten genannten Zuschlägen benutzen. Weitere Infos bei der DB-Auskunft unter 01806/ 99 66 33.** Preisstufe
A
B/C
D
IC/EC-Monatszuschlag
64,80*
66,70*
68,60*
IC/EC-Monatszuschlag im Abo
55,00*
56,60*
58,30*
* Voraussichtlich gültig bis einschließlich 31.12.2017. ** Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; mobil max. 0,60 €/Anruf.
KombiTicket Der VRR und die Verkehrsunternehmen haben vertraglich mit externen Partnern (Messen, Sportvereinen, Reiseveranstaltern, Freizeitund Großveranstaltern) vereinbart, dass Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrausweise für die Hin- und Rückfahrt mit VRR-Verkehrsmitteln zum und vom Veranstaltungsort am Veranstaltungstag gelten. Dies ist auf den Eintrittskarten vermerkt. Diese KombiTickets berechtigen zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, S-Bahnen, der Wuppertaler Schwebebahn sowie den zuschlagfreien Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den jeweiligen Geltungsbereich. Die Verkehrsunternehmen im VRR haben mit Hochschulen und Fachhochschulen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Verträge über die Abnahme von Semestertickets geschlossen. Das Semesterticket ist kein frei käufliches Ticket. Das Fahrgeld wird von jedem ordentlich Studierenden einer Hochschule mit dem Semesterbeitrag eingezogen. Mit dem Semesterticket können Studierende für ein Semester im Verbundraum in der Region Nord oder Süd zu jeder Zeit fahren. Montags bis freitags ab 19 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig bis Betriebsschluss kann der Inhaber eines Semestertickets eine Person im gesamten Verbundraum mitnehmen, sofern er eine verbundweite Fahrtberechtigung hat. Ein Fahrrad kann, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden. Das Semesterticket ist ein persönliches Ticket und nur gültig in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
VorkursTicket Studierende, die für das erste Semester eingeschrieben sind und vor Studienbeginn bereits sogenannte Vorkurse besuchen, können hierfür ein VorkursTicket erwerben. Das Ticket gilt 30-Tage für beliebig viele Fahrten im gesamten Verbundgebiet. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Es ist auf die Person ausgestellt und nicht übertragbar. Das VorkursTicket bietet denselben Zusatznutzen wie das SemesterTicket. 65
sonstige Tarifangebote
Semesterticket
Preise
Die Preise ab 01.01.2017 Zeittickets (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
Ticket1000 im Einzelkauf*
67,85
71,65
74,30
107,40 142,30 181,30
Ticket1000 im Abo
59,65
62,99
65,32
94,43
125,11
Ticket1000 9 Uhr im Einzelkauf*
50,25
53,00
54,75
79,35
104,65 135,10
Ticket1000 9 Uhr im Abo
44,18
46,60
48,14
69,76
92,01
Ticket2000 im Einzelkauf*
76,40
80,40
83,00
117,15
151,25 194,50
Ticket2000 im Abo
67,17
70,69
72,97
103,00 132,98 171,00
Ticket2000 9 Uhr im Einzelkauf*
56,85
59,55
61,40
88,70
113,25 146,70
Ticket2000 9 Uhr im Abo
49,98
52,36
53,98
77,99
99,57
128,98
BärenTicket
-
-
-
-
-
83,60
SozialTicket
35,55
35,55
35,55
-
-
-
53,15
67,70
159,40
118,78
Nur online über die App oder den PC erhältlich 7-TageTicket
21,90
26,65
27,65
40,40
*Online als 30-TageTicket mit flexiblem Startzeitpunkt erhältlich.
ZusatzTickets (alle Preisangaben in Euro) ZusatzTicket
3,40
4er ZusatzTicket
Rabatt-Tipp
66
12,20
Die Preise ab 01.01.2017 1.-Klasse-Zusatzwertmarken (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen Ticket
A
B
C
D
1.-KlasseMonatsticket
45,45
80,90
1.-Klasse-Monatsticket im Abo
39,96
71,13
Bartickets (alle Preisangaben in Euro)
Preisstufen Ticket EinzelTicket Erwachsene
Kurz strecke
A
B
C
D
1,60
2,70
5,80
12,10
15,00
42,80
52,50
EinzelTicket Kinder
1,60
4erTicket Erwachsene
5,90
10,00
4erTicket Kinder
20,90 5,90
TagesTicket (Preis für eine Person)
-
6,80
13,90
23,60
28,40
Preis je zusätzlich mitgenommene Person
-
3,20
3,70
4,20
4,90
Nur online über die App oder den PC erhältlich
HappyHourTicket
13,60
22,00
44,00
88,00
100,00
-
2,99
-
-
-
Preise
10erTicket
NEU Ticketangebote im Tarifraum Unterer Niederrhein Ticket Schnäppchenkarte
A1
A2
B
C
D
4,00
-
-
-
-
67
Preise
Schüler- und Azubitarife (alle Preisangaben in Euro pro Monat)
Preisstufen Ticket
A1
A2
A3
B
C
D
YoungTicket im Einzelkauf
53,05 54,40 56,35 82,10 106,50 122,10
YoungTicketPLUS im Abo
47,26 48,51 50,16 71,11 90,77 104,06
SchokoTicket
-
-
-
-
-
35,30
Eigenanteil 1. Kind
-
-
-
-
-
12,00
Eigenanteil 2. Kind
-
-
-
-
-
6,00
Eigenanteil 3. Kind
-
-
-
-
-
-
SchöneFerienTicket NRW (alle Preisangaben in Euro)
68
Weihnachtsferien 2016/2017
30,00
Osterferien/Herbstferien 2017
30,00
Sommerferien 2017
60,00
Weihnachtsferien 2017/2018
30,00
Kragenbereiche
Die Kragenbereiche Bei Fahrten, die über den VRR hinausgehen (siehe auch Seite 4 – 5), gelten vom VRR-Tarif abweichende Regelungen. Hier hat der VRR mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K
K
Die Kragentarife umfassen dabei nicht grundsätzlich die gesamten Verbundräume, sondern sind nach relevanten Verkehrsströmen zugeschnitten. Einige Grundsätze gelten dabei für alle Kragenregelungen: Für Fahrten, die innerhalb eines Tarifraums bleiben, gilt nur der Tarif des entsprechenden Verbundes oder der Verkehrsgemeinschaft. K In beiden aneinandergrenzenden Tarifräumen werden die Tickets über die bestehenden Vertriebswege verkauft. K
Fahrten über den Verbund hinaus Im Voraus erworbene Einzel-, 4er-, Tages- oder Gruppen Tickets jeder benötigten Preisstufe des benachbarten Verbundes können bereits bei Fahrtantritt im eigenen Verbund entwertet werden.
Preise
Beispiel: Für eine Fahrt nach Köln kann ein Ticket2000-Kunde mit der Preisstufe A3 für das Tarifgebiet 36 (Bochum) am Wochenende bis nach Langenfeld fahren und ab dort für die Weiterfahrt ein EinzelTicket des Verkehrsverbundes RheinSieg (VRS) der Preisstufe 3 nutzen. Dieses VRS-Ticket kann bereits in Bochum entwertet werden.
69
Kragenbereiche
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen: Aachener Verkehrsverbund (AVV) Es gilt der AVV-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Papier tickets des AVV ausgegeben. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Es gilt der VRS-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Kragenbereich. Abotickets werden auf Chipkarten des VRS ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) Für Fahrten zwischen dem gesamten VRR und den VRLTarifgebieten Unna, Kamen, Bergkamen, Schwerte, Holzwickede und Lünen gilt der VRR-Tarif. Darüber hinaus gilt der VRL-Tarif für grenzüberschreitende Fahrten im definierten Geltungsbereich. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VRL-Abos werden auf Papiertickets der VRL ausgegeben. Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) Es gilt der VRR-Tarif im definierten Kragenbereich. Des Weiteren gilt zwischen Haltern und dem Tarifraum der VGM der VGM-Tarif. VRR-Abos werden auf Chipkarten des VRR ausgegeben; VGM-Abos werden auf Papiertickets der VGM ausgegeben. Westfalen-Tarif (Freizeitkarte) JobTickets mit dem Zusatz „Westfalen“ und FunTickets mit dem Zusatz „Westfalen“, jeweils für den Geltungsbereich „Netz“, gelten auch in den VRR-Tarifgebieten Haltern, Waltrop, Dortmund Mitte/West, Dortmund Ost, Witten/Wetter/ Herdecke, Hagen und Schwelm/Ennepetal/Gevelsberg/ Breckerfeld.
70
Service
Service Die Hundemitnahme Die Hundemitnahme ist verbundweit kostenlos. Die Mobilitätsgarantie Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs. Dabei erhalten Ticket2000- und BärenTicket-Kunden im Verspätungsfall IC/EC- oder ICE- sowie Taxikosten ganztägig bis zu 50,00 Euro erstattet, Nutzer aller anderen Tickets bis zu 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr bzw. 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn das vom Kunden gewählte Verkehrsmittel an der Haltestelle mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan angegeben abfährt und keine andere offensichtliche Fahr alternative mit Bus und Bahn zum Zielort besteht. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Verspätungsfall benötigt das Ver kehrsunternehmen einen Erstattungsantrag. Den Antrag gibt es im KundenCenter oder unter www.vrr.de. Von der Erstattung ausgenommen sind Verspätungen infolge von Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen.
Die Überleitungsregeln Einzel-, 4er-, Tages-, Gruppen- und ZusatzTickets mit Tarif stand Dezember 2016 sind noch bis zum 31. März 2017 gültig. Des Weiteren können die Tickets bis zum 31.12.2019 umgetauscht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KundenCentern und Vertriebsstellen Ihres Verkehrsunternehmens helfen Ihnen gerne weiter.
71
Preise
Die Fahrradmitnahme In den Verkehrsmitteln im Verbundraum ist es generell möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Pro Fahrrad und Fahrt wird für die Mitnahme ein ZusatzTicket benötigt, sofern nicht bereits im Ticket enthalten. In den Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsunternehmen können Fahrräder zu bestimmten Zeiten transportiert werden. Diesbezügliche Regelungen oder Erweiterungen können beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden. Bei der Fahrradmitnahme gilt allgemein auch, dass das FahrradTagesTicket NRW anerkannt wird.
Beförderungsbedingungen
Beförderungsbedingungen (1) Grundlagen (1) Die Beförderungsbedingungen regeln das Zusammenspiel zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgästen, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die Benutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Beförderungsbedingungen werden durch separate Tarifbestimmungen der nordrheinwestfälischen Verbundund Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs ergänzt, in denen weitere Regelungen zu Fahrausweisen und Tarifen festgeschrieben sind. Beförderungsbedingungen und die jeweiligen Tarifbestimmungen gelten zusammen. (2) Mit dem Betreten eines Fahrzeuges bzw. dem Betreten der Betriebsanlagen der Verkehrsunternehmen akzeptiert der Fahrgast die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Bestandteil des Beförderungsvertrages. (2) Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Gegenständen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die in den folgenden Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammenge schlossen sind: K Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) K Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) K Aachener Verkehrsverbund (AVV) K Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) K Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) K OWL Verkehr (OWL V) K Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter (VPH) K Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) einschließlich der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie bei kooperationsraumüberschreitenden Fahrten mit dem Nahverkehr im Rahmen des NRW-Tarifs. Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten auch für Fahrten im Rahmen der jeweiligen Verbund- und Gemeinschaftstarife. (3) Verhalten der Fahrgäste (3.1) Rechte der Fahrgäste (1) Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Beförderung, wenn nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Beförderungspflicht besteht bzw. er einen gültigen Fahrausweis 72
vorzeigen kann. Die Angaben auf dem Fahrausweis bzw. beim elektronischen Ticket die auf dem Chip befindlichen Angaben sind maßgeblich für die Beförderung. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht grundsätzlich nicht. (2) Rechtsbeziehungen, die sich aus einer Beförderung ergeben, kommen nur mit den Verkehrsunternehmen zustande, deren Verkehrsmittel der Fahrgast benutzt. Beschwerden richten Fahrgäste daher an die Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens. (3) Bei Beanstandungen des Fahrausweises oder des Wechselgeldes sollte sich der Fahrgast direkt an das Betriebspersonal (im Folgenden Personal genannt) im Fahrzeug oder vor Ort wenden, um die Sachlage zu klären. (3.2) Pflichten der Fahrgäste (1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. (2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals Folge leisten. So kann das Personal Fahrgäste beispielsweise auf bestimmte Wagen bzw. Plätze verweisen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist. (3) Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und Fahrgäste mit kleinen Kindern benötigen Sitzplätze: Bei Bedarf müssen andere Fahrgäste aufstehen. Mitgeführte Kinderwagen, Fahrräder und andere Sachen sind zu beaufsichtigen bzw. so zu sichern, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder belästigt werden. Zudem ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.
(4) Ausschluss von der Beförderung (1) D ie Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen. 73
Beförderungsbedingungen
(4) Weiterführende Bestimmungen auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts (z. B. Ess- und Trinkverbote) bleiben von diesen Beförderungsbedingungen unberührt.
Beförderungsbedingungen
(2) Kinder unter sechs Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens sechs Jahre alt ist. (3) Über den Ausschluss von Personen entscheidet das Personal. Personal im Sinne dieser Beförderungsbedingungen sind alle von dem Verkehrsunternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben beauftragten Personen. Diese üben auch das Hausrecht für das Verkehrsunternehmen aus. (4) Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt bzw. der rechtmäßige Verweis einer Person aus dem Fahrzeug bzw. von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz. (5) Ansprüche des Verkehrsunternehmens (5.1) Verunreinigungen und Beschädigungen von Fahrzeugen und Betriebsanlagen Wenn der Fahrgast ein Fahrzeug bzw. die Betriebsanlagen verschmutzt/verunreinigt oder beschädigt, kann das Verkehrsunternehmen ein Reinigungs- bzw. Instandhaltungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Ist der Schaden höher, kann das Verkehrsunternehmen weitergehende Ansprüche geltend machen. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. (5.2) Missbrauch von Nothilfemitteln Der Fahrgast darf die Notbremse oder andere Sicherungseinrichtungen nur dann betätigen, wenn Gefahr für seine Sicherheit, die Sicherheit anderer oder des Fahrzeuges bzw. der Betriebsanlagen besteht. Bei Missbrauch muss er einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro, im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs von 200,00 Euro zahlen; weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Gleiches gilt für die missbräuchliche Auslösung eines Rauchmelders im Zug (insbesondere durch unerlaubtes Rauchen auf der Toilette), wenn es hierdurch zu einer Notbremsung oder einem außerplanmäßigen Halt des Zuges kommt. Dem Fahrgast bleibt dabei der Nachweis möglich, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
74
(5.3) Rauchen in Fahrzeugen und auf Bahnsteiganlagen (1) Das Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Fahrzeugen und in den Raucherbereichen von Bahnsteiganlagen erlaubt. Raucht ein Fahrgast dort, wo es ausdrücklich nicht erlaubt ist, wird ihn das Personal zunächst darauf aufmerksam machen. (2) Falls der Fahrgast trotz eines solchen Hinweises weiterhin raucht, kann das Personal einen Betrag in Höhe von 15,00 Euro verlangen. (6) Pflichten des Verkehrsunternehmens Das Verkehrsunternehmen ist im Rahmen des Personen beförderungsgesetzes bzw. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und der auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsvorschriften sowie des durch den Fahrplan definierten Leistungsangebotes zur Beförderung von Fahrgästen verpflichtet – es sei denn, die Beförderung wird durch Umstände verhindert, die das Verkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es nicht abhelfen kann. (7) Fahrausweise, deren Vertrieb und Gültigkeit (7.1) Fahrpreise, Fahrausweise (1) Fahrausweise werden im Namen und auf Rechnung der Verkehrsunternehmen, die sich in den unter Ziffer 2 genannten Verkehrsverbünden/-gemeinschaften zusammengeschlossen haben, verkauft.
(3) Fahrausweise mit dem Hinweis „nur gültig mit Entwerteraufdruck“ sind entweder bereits vor Fahrtantritt oder, sofern Entwerter an den Betriebsanlagen bzw. im Fahrzeug vorhanden sind, unverzüglich nach Betreten der Betriebsanlagen bzw. des Fahrzeuges zu entwerten. Der Fahrgast hat sich von der Entwertung zu überzeugen. Bereits beim Kauf entwertete Fahrausweise sind hiervon ausgenommen. Sollte eine Entwertung technisch nicht 75
Beförderungsbedingungen
(2) Beim Einsteigen muss der Fahrgast einen für die gesamte Fahrt gültigen Fahrausweis haben. Falls nicht, muss er diesen unverzüglich und unaufgefordert lösen. Ein Fahrausweiskauf in den Zügen der EVU bzw. Stadtund Straßenbahnen ist dabei nur ausnahmsweise dort möglich, wo mobile Fahrausweisautomaten eingesetzt werden oder ein Fahrausweisverkauf beim Fahrer von Stadt- und Straßenbahnen stattfindet; ansonsten ist er ausgeschlossen.
Beförderungsbedingungen
möglich sein, so hat sich der Fahrgast unverzüglich und unaufgefordert an das Personal zu wenden, damit dieses seinen Fahrausweis entwerten kann. (4) Der Fahrausweis muss so lange aufbewahrt werden, bis die Fahrt endet. Das Personal kann den Fahrgast jederzeit dazu auffordern, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen – der Fahrgast ist verpflichtet, dieser Aufforderung zu folgen. (5) Der Fahrgast kann von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er der Aufforderung des Personals nicht nachkommt, den Fahrausweis zur Kontrolle auszuhändigen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen oder die hierfür notwendigen Angaben zu machen. Das Gleiche gilt, wenn ihm angeboten wird, einen Fahrausweis nachzulösen, und er dieses ablehnt. Dabei muss das Personal die Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen und dafür Sorge tragen, dass insbesondere junge oder ältere Fahrgäste sowie hilflose Personen danach keinen Gefahren ausgesetzt sind. (6) Der Fahrgast muss dem vor Ort erreichbaren Personal Beanstandungen des Fahrausweises unverzüglich mitteilen. Das Verkehrsunternehmen ist ansonsten nicht verpflichtet, spätere Beanstandungen zu berücksichtigen. (7.2) Zahlungsmittel (1) Das Personal ist nicht verpflichtet, Geldscheine über 10,00 Euro zu wechseln oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen. (2) W enn das Personal Geldscheine über 10,00 Euro nicht wechseln kann, wird es dem Fahrgast eine Quittung über den ausstehenden Betrag ausstellen. Der Fahrgast kann das Wechselgeld dann – unter Vorlage der Quittung – bei der Verwaltung des jeweiligen Verkehrsunternehmens abholen. Ist der Fahrgast mit dieser Regelung nicht einverstanden, kann er die Fahrt nicht antreten bzw. muss sie abbrechen. (7.3) Ungültige Fahrausweise (1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden. 76
(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die a) nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung des Personals nicht unverzüglich ausgefüllt werden, b) nicht mit einer gültigen Wertmarke – falls erforderlich – versehen sind, c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt ein geschweißt bzw. laminiert sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können, d) eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben oder hergestellt sind, e) von Nichtberechtigten benutzt werden, f) zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, g) wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen bzw. gesperrt oder als ungültig gekennzeichnet sind, h) ohne den ggf. erforderlichen Lichtbildausweis bzw. das erforderliche Lichtbild benutzt werden. (3) Das Personal kann ungültige Fahrausweise nach Absatz 2 a bis h einziehen, das Fahrgeld wird in den Fällen a bis g nicht erstattet. (4) Fahrausweise, die nur in Verbindung mit einem bestimmten Ausweis gelten, können vom Personal eingezogen werden, wenn der Fahrgast diesen Ausweis nicht zur Prüfung aushändigen kann. Fahrausweise, die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind, gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild. Dies gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Für den Schülerverkehr können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
(6) Wird ein Fahrausweis zu Unrecht eingezogen, erstattet das Verkehrsunternehmen dem Fahrgast den Preis für den neu gelösten Fahrausweis sowie eventuelle Mehrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich einfacher Portoauslagen. Der Fahrgast muss dem Verkehrsunternehmen die entsprechenden Fahrausweise vorlegen bzw. zuschicken. Ein zu Unrecht eingezogener Fahrausweis wird zurückgegeben, wenn der Fahrgast ihn noch für weitere Fahrten verwenden 77
Beförderungsbedingungen
(5) Wenn das Personal den Fahrausweis einzieht, erhält der Fahrgast darüber eine schriftliche Bestätigung.
Beförderungsbedingungen
kann. Weitere Ersatzansprüche, insbesondere für Zeitverlust oder Verdienstausfall, sind ausgeschlossen. (7.4) Nicht lesbare Chipkarten (1) Ist ein elektronisches Ticket mit dem Kontrollgerät nicht auslesbar und trifft keiner der unter 7.3 Absatz 1 und 2 beschriebenen Punkte zu, so sind die persönlichen Daten des Fahrgastes und die Chipkartennummer zu erheben. Der Fahrgast ist aufzufordern, die Chipkarte durch das ausgebende Verkehrsunternehmen ersetzen zu lassen. (2) Die aufgenommenen Daten werden an das zuständige Verkehrsunternehmen übermittelt. (7.5) Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast muss dann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er a) keinen gültigen Fahrausweis hat – und zwar auch dann, wenn er den entsprechenden Fahrausweis zwar besitzt oder gekauft hat, ihn bei einer Kontrolle jedoch nicht zur Prüfung aushändigen kann, b) den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich ent wertet hat oder entwerten ließ, c) den Fahrausweis bei Kontrollen nicht vorzeigt oder dem Personal aushändigt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60,00 Euro erheben. Es kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für die einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt. Das Verkehrsunternehmen kann weitergehende Ansprüche geltend machen, wenn der Fahrgast einen ungültigen Zeitfahrausweis benutzt hat. Eine Verfolgung im Strafoder Bußgeldverfahren bleibt von der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes unberührt. (3) Der Fahrgast muss kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, wenn er sich aus Gründen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen, keinen Fahrausweis beschaffen bzw. diesen nicht entwerten konnte. In Zweifelsfällen liegt die Nachweispflicht beim Fahrgast.
78
(4) Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes nach Absatz 2 nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen. Dies gilt auch für Fahrgäste, die im Zuge einer Mitnahmeregelung gemeinsam mit dem Ticketinhaber befördert werden. In diesem Fall müssen beide Personen zeitgleich bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens vorstellig werden. (5) Hat der Fahrgast ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, kann er noch bis zum Ausstiegshaltepunkt weiterfahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem der Kunde das Verkehrsmittel, in dem er das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten hat, verlässt. (8) Erstattung, Umtausch (1) Generelle Bestimmungen zu Erstattung und Umtausch von Fahrausweisen sind in den jeweiligen Tarifbestimmungen hinterlegt. (2) Ergänzend zu Absatz 1 werden im Vorverkauf erworbene, unentwertete Fahrausweise nach altem Tarifstand ab Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme noch drei Monate anerkannt. Ein Umtausch dieser Fahrausweise ist bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der jeweiligen Tarifmaßnahme beim verkaufenden Verkehrsunternehmen möglich. Beim Umtausch dieser Fahrausweise wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. (9) Besondere Beförderungsregelungen
(9.2) Polizeivollzugsbeamte Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis. 79
Beförderungsbedingungen
(9.1) Kinder Kinder unter sechs Jahren werden unentgeltlich befördert. Für Schul- und Kindergartenverkehre können in den jeweiligen Tarifbestimmungen gesonderte Regelungen hinterlegt sein.
Beförderungsbedingungen
(9.3) Tiere (1) Fahrgäste können, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, Tiere unentgeltlich mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. (2) Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen. (3) Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden, sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen. (4) Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind immer zur Beförderung zugelassen. (9.4) Gegenstände (1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die Mitnahme der Gegenstände verursacht wird. (2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere a) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden können, c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hin ausragen. (3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen. 80
(4) Das Personal muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über Mitnahmemöglichkeiten und Unterbringung vorbehalten. (5) Ein Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen besteht nicht. (9.5) Fahrräder (1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes). Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; ihre Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.
(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder) sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrrad typen des Absatz 1, Satz 1 und Satz 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. 81
Beförderungsbedingungen
(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.
Beförderungsbedingungen
(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrradstellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen. In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer) oder Personen mit Kinderwagen haben Vorrang vor Radfahrern. Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht. (5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder unter sechs Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden. Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Ohne Fahrrad genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt. (6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast. (7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen. (10) Fundsachen (1) Der Fahrgast muss Fundsachen aus Fahrzeugen oder von Betriebsanlagen unverzüglich dem Personal übergeben. (2) Fundsachen, von denen unter Umständen eine Gefährdung für die Sicherheit ausgeht, können entsprechend kontrolliert bzw. zuständigen Stellen übergeben werden. Über Fundsachen, deren Aufbewahrung nicht zumutbar ist (z. B. leicht verderbliche Sachen), kann das Verkehrsunternehmen frei verfügen. 82
(3) Sonstige Fundsachen liegen im Fundbüro zur Abholung bereit. Beansprucht ein Kunde die Fundsache, muss er glaubhaft machen, dass diese sich in seinem Eigentum oder Besitzrecht befindet. Der Kunde erhält die Fundsache dann zurück. Das Verkehrsunternehmen kann für das Aufbewahren einen Betrag von bis zu 15,00 Euro erheben. Wird die Fundsache vom Verkehrsunternehmen an das örtliche Fundbüro weitergegeben, gilt für die Herausgabe die Gebührenordnung des jeweiligen Fundbüros. Bei Rücksendung kann der Verpackungs- und Versandkostenaufwand berechnet werden. (4) Fundsachen werden sechs Wochen aufbewahrt, nach Ablauf der Zeit können sie nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden. (5) Erhebt der Eigentümer Anspruch auf die Fundsache, so hat er diese innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuholen. Nach Ablauf der Frist kann die Fundsache nach vorheriger Bekanntmachung versteigert werden.
(11) Mobilitätsgarantie (1) Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abweichung von der fahrplanmäßigen Abfahrt des zur Fahrt geplanten Nahverkehrsmittels von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine Möglichkeit besteht, ein anderes das Ziel erreichendes Verkehrsmittel, das mit einem der unter Ziffer 2 definierten Tarife genutzt werden kann, vom selben Bahnhof bzw. derselben Haltestelle zu nutzen. Die Mobilitätsgarantie NRW kann im Geltungsbereich aller neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-Tarifs beansprucht werden. Davon ausgenommen sind Linien, die von den Verkehrsunternehmen K PaderSprinter im Stadtgebiet Paderborn, K Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, K Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, K Firma Pollmann Reisen GmbH und K Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG
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Beförderungsbedingungen
(6) Das Personal kann dem Verlierer eine Fundsache auch an Ort und Stelle zurückgeben, wenn dieser glaubhaft machen kann, dass sie ihm gehört.
Beförderungsbedingungen
bedient werden, sowie der ÖSPV (Öffentliche straßengebundene Personennahverkehr) im Stadtgebiet Osnabrück. Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt. Darüber hinausgehende ein- und ausbrechende Verkehre nach/aus NordrheinWestfalen bzw. über Satz 2 und 3 hinausgehende ÖSPVVerkehre in Niedersachsen sowie Tarife des Fernverkehrs unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Mobilitätsgarantie NRW. (2) Der Fahrgast kann alternativ zu seinem gewählten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Bedingungen nach Ziffer 11 Absatz 1 entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zur Erreichung seines Ziels benutzen. Dies gilt einschließlich für laut den jeweiligen Tarifbestimmungen unentgeltlich mitgenommene Personen. Für die Nutzung des Fernverkehrsangebotes ist ein gültiger Fahrausweis zu erwerben. Dieser sollte vor Fahrtantritt gelöst werden. Sowohl bei der Taxinutzung als auch beim Übergang in den Fernverkehr tritt der Kunde in finanzielle Vorleistung. (3) Die einem Anspruchsberechtigten gemäß Ziffer 11 Absatz 1 und 2 entstandenen Kosten werden im folgenden Umfang erstattet: a) Bei Nutzung eines Taxis beläuft sich die Obergrenze bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 5 und 20 Uhr auf 25,00 Euro je Fahrgast, bei einer planmäßigen Abfahrtszeit zwischen 20 und 5 Uhr auf 50,00 Euro je Fahrgast. Dabei können mehrere Fahrgäste ein Taxi gemeinsam nutzen. Die jeweiligen separaten Taxiquittungen werden pro Person in Höhe von bis zu 25,00 bzw. 50,00 Euro erstattet. b) Bei Nutzung von Zügen des Fernverkehrs werden die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten erstattet. Gegen Vorlage eines Nahverkehr-Fahraus weises für die betreffende Relation wird der Gesamt betrag des Fernverkehr-Fahrausweises erstattet. Kann der Fahrgast keinen Nahverkehr-Fahrausweis für die betreffende Relation vorlegen, so wird ihm nur der Differenzbetrag zwischen Fernverkehrs- und Nahver kehrstarif erstattet. 84
(4) Der Fahrgast hat die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. den Original-IC/EC/ICE-Fahrausweis sowie ggf. den korrespondierenden Nahverkehr-Fahrausweis und den ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Verwaltung oder einem Kunden- Center/ReiseCenter des die Verspätung verursachenden Verkehrsunternehmens einzureichen. Die Erstattungen werden durch das die Verspätung zu vertretende Verkehrsunternehmen grundsätzlich durch Banküberweisung vorgenommen. (5) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 kommt die Mobilitätsgarantie NRW in folgenden Fällen nicht zur Anwendung:
a) Streik b) Unwetter c) Naturgewalten d) Bombendrohungen
Die Verkehrsunternehmen kommunizieren soweit möglich auch in diesen Fällen vorab, dass die Zuverlässigkeit des Fahrtenangebotes nicht gewährleistet werden kann, um dem Fahrgast Planungssicherheit zu geben. (6) Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, soweit keine Ansprüche nach § 17 EVO oder nach Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 geltend gemacht werden. (7) Weiterführende Regelungen über die Mobilitätsgarantie NRW hinaus werden lokal bekannt gegeben.
(2) Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag mindestens 4,00 Euro beträgt.
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Beförderungsbedingungen
(12) Fahrgastrechte (1) Soweit das nationale FahrgastrechteverordnungsAnwendungsgesetz, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten des Fahrgastes im Eisenbahnverkehr den Eisenbahnverkehrsunternehmen Ermessensspielräume einräumen, werden diese wie in Absatz 2 und 3 festgelegt ausgeübt.
Beförderungsbedingungen
(3) Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen (mindestens 3) von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt: a) 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 2. Wagenklasse b) 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Fahrkarten für die 1. Wagenklasse (13) Haftung (1) Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden haftet das Verkehrsunternehmen gegenüber jeder beförderten Person nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht, wenn die Sachschäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Abweichend von Satz 2 haften Betreiber von Busverkehren für von ihnen verursachte Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen oder Hilfsgeräten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der verloren gegangenen oder beschädigten Ausrüstung oder Geräte. (2) Die Verkehrsunternehmen haften nicht für Schäden, die durch einen Fahrgast oder von diesem mitgeführte Gegenstände oder Tiere verursacht werden. (14) Datenerhebung bei Bedarfsverkehren (1) Bei telefonisch oder elektronisch gebuchten Verkehrsmitteln werden von der Dispositionszentrale des zuständigen Verkehrsunternehmens – soweit erforderlich – nachstehende Daten abgefragt, damit ein Fahrtauftrag erstellt werden kann: Name, Abfahrtzeit, Einstiegshaltestelle, Fahrtziel, ggf. Personenzahl, Preisstufe und Ermäßigungen bzw. ggf. vorhandener Fahrausweis. Bei regelmäßig fahrenden Fahrgästen wird auf Wunsch die Telefonnummer gespeichert, damit die Fahrgäste über evtl. Fahrplanänderungen und Abweichungen informiert werden können.
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(2) Die erhobenen Daten werden zur Abwicklung des Fahrtauftrages verarbeitet und zu Abrechnungszwecken gespeichert. Die Fahrtbelege werden nach den gesetzlichen Vorschriften zehn Jahre aufbewahrt. (15) Videoaufzeichnung im Fahrgastraum Zum Schutz vor Angriffen auf Leben und Gesundheit der Fahrgäste und des Personals sowie zur Abwendung von Sachbeschädigung jeglicher Art in und an Verkehrsmitteln behalten sich die Verkehrsunternehmen vor, Fahrgasträume mit Videogeräten zu überwachen. Durch die Betriebe wird eine missbräuchliche Nutzung der Daten ausgeschlossen. Die Fahrzeuge, in denen Videoaufzeichnung erfolgt, sind besonders gekennzeichnet. (16) Verjährung Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem kalendarischen Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften. (17) Ausschluss von Ersatzansprüchen (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel in den Fahrzeugen begründen keine Ersatzansprüche. Insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Dies betrifft nicht die Anschlüsse, für die von einzelnen Verkehrsunternehmen Ersatzansprüche zugesichert worden sind. Weitergehende Ansprüche aus § 17 EVO bei einer Beförderung mit der Eisenbahn bleiben unberührt. (2) Ein Anspruch auf die Beförderung in der 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen, wenn keine 1. Wagenklasse vorgehalten wird.
Beförderungsbedingungen
(18) Gerichtsstand Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Verkehrsunternehmens.
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Tarifbestimmungen
Auszüge aus den Tarifbestimmungen (15) Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen (15.1) Geltungsbereich In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 2 gilt folgende Regelung: Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf allen Linien der Verkehrsunternehmen, die im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zusammengeschlossen sind. Außerdem werden die Beförderungsbedingungen auf den im VRR-Verbundraum verlaufenden Linien und Linienabschnitten der Verkehrsunternehmen angewendet, die nicht dem VRR angehören. Außerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums werden auf bestimmten Linien und Linienabschnitten die Beförderungsbedingungen angewendet. Ebenfalls sind dort die Linien und Linienabschnitte aufgeführt, auf denen innerhalb der kommunalen Grenzen des Verbundraums die Beförderungsbedingungen nicht angewendet werden. (15.2) Erhöhtes Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 7.5 Absatz 5 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die Quittung oder die Zahlungsaufforderung zum erhöhten Beförderungsentgelt gilt bis zur Beendigung der Fahrt innerhalb der auf der Quittung oder der Zahlungsaufforderung angegebenen Preisstufe des Verbundtarifs als gültiges Ticket im Sinne des VRR-Verbundtarifs.“ (15.3) Mobilitätsgarantie In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 11 Absatz 3 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: „Die dem Inhaber entstandenen Kosten werden für Inhaber von Ticket2000 und BärenTickets ganztägig in Höhe von bis zu 50,00 Euro, ansonsten für Inhaber anderer zugelassener Tickets bis zu einer Höhe von 25,00 Euro zwischen 5 und 20 Uhr und bis zu 50,00 Euro zwischen 20 und 5 Uhr ersetzt.“
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(15.4) Erstattung von Beförderungsentgelt In Ergänzung der NRW-Beförderungsbedingungen zu Ziffer 8 Absatz 1 gilt für VRR-Verbundverkehre folgende Regelung: (1) Der Preis für unbenutzte Fahrausweise wird auf Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet. Der Fahrgast muss dabei den Nachweis erbringen, dass er den Fahrausweis nicht benutzt hat. Ein bereits entwerteter Fahrausweis gilt als benutzt. (2) Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungs dauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstat tet. Eine Erstattung kann dabei nur erfolgen, wenn die Zeitkarte dem entsprechenden Verkehrsunter nehmen zurückgegeben oder dort hinterlegt wird. Maßgeblich für die Erstattung ist der Tag der Rückgabe bzw. der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels, wenn der Fahrgast den Fahr schein per Post schickt. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei persönlichen, nicht übertragbaren Zeitfahr ausweisen berücksichtigt werden, wenn die Be scheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. (3) Je Benutzungstag werden von dem Preis des Zeitfahrausweises abgezogen: bei einem Zeit fahrausweis mit monatlicher Geltungsdauer 5 %, bei einem Zeitfahrausweis mit wöchentlicher Geltungsdauer 25 %.
(5) Von dem zu erstattenden Betrag behält das Ver kehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggf. eine Überweisungsgebühr ein. Das Bearbeitungsentgelt und die Überwei sungsgebühr werden nicht abgehen, wenn die Er stattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat. 89
Tarifbestimmungen
(4) Anträge nach Absatz 1 und Absatz 2 sind unver züglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen.
Tarifbestimmungen
(6) Für Zeitfahrausweise, die vor dem ersten Geltungs tag zurückgegeben bzw. umgetauscht werden, wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Fahrgeld für verlorene oder abhandengekommene Fahr- ausweise wird nicht erstattet. (7) Eine Erstattung von Fahrgeld bei Nichtausnutzung von übertragbaren Zeitfahrausweisen ist rückwir kend nicht möglich. (8) Wird ein Fahrgast von der Beförderung ausge schlossen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Fahrgast wegen einer ansteckenden Krankheit nicht befördert wurde. (15.5) Umgang mit nicht lesbaren Chipkarten In Ergänzung zu 7.4 der NRW-Beförderungsbedingungen gilt Folgendes: (15.5.1) K ontrollierter elektronischer Vordereinstieg Bei Bussen werden beim Vordereinstieg eTickets elektronisch geprüft. Wird eine Chipkarte beim kontrollierten elektronischen Vordereinstieg als nicht lesbare Chipkarte (Ticket) erkannt, so muss der Kunde ersatzweise ein Ticket für die Fahrt ab Einstiegshaltestelle beim Fahrpersonal erwerben. Nimmt der Kunde die Mitnahmeregelung seines Abonnements für Personen und Fahrrad in Anspruch, so muss für jeden Mitfahrer bzw. jedes Fahrrad ein entsprechendes Ticket für die Fahrt erworben werden. Der Kunde erhält durch das Fahrpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt und an welcher Haltestelle der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte zugestiegen ist. Das für die Fahrt ersatzweise erworbene Ticket wird durch das Verkehrsunternehmen, bei welchem der Abonnementvertrag besteht, nach positiver Prüfung des Abonnements und Vorlage des für die Fahrt ersatzweise erworbenen Tickets sowie des erhaltenen Belegs erstattet.
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(15.5.2) P rüfung durch Kontrollpersonale a) Verkehrsunternehmenseigene Chipkarten Wird bei der Kontrolle ein Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte (Ticket) angetroffen, das durch ein Verkehrsunternehmen im VRR ausgegeben wurde, so wird dem Kunden angeboten, die nicht lesbare Chipkarte gegen ein Ersatzticket auszutauschen. Die nicht lesbare Chipkarte wird durch das Kontrollpersonal einbehalten. In jedem Fall werden die Daten des Kunden sowie ggf. mitgenommener Personen durch das Kontrollpersonal aufgenommen.
Das kontrollierende Verkehrsunternehmen wird die einbehaltene nicht lesbare Chipkarte an das ausgebende Vertrags-Verkehrsunternehmen übersenden. Nach Prüfung der Gültigkeit des Tickets wird das Vertrags-Verkehrsunternehmen dem Abonnementkunden innerhalb von 14 Tagen eine neue gültige Chipkarte übersenden. Ersatzweise kann der Abonnementkunde im KundenCenter des Vertrags-Verkehrsunternehmens eine neue gültige Chipkarte gegen Vorlage des Ersatztickets und des Belegs erhalten. Das Fahrgeld für die Fahrt mitgenommener Personen wird dem Kunden nach Vorlage des Belegs und der Tickets durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen erstattet.
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Tarifbestimmungen
Das Ersatzticket wird auf die Person des Kunden ausgestellt. Weitere Zusatznutzen, wie etwa die unentgeltliche Personen- oder Fahrradmitnahme, sind mit dem Ersatzticket nicht verbunden. Werden durch den Kunden bei der Kontrolle ansonsten gemäß den Tarifbestimmungen entsprechend unentgeltlich Personen mitgenommenen, so haben diese Personen ein Ticket für die Fahrt zu erwerben. Das Ersatzticket ist 14 Tage ab Ausstellung im Geltungsbereich des VRR in der Preisstufe D gültig. Der Kunde erhält durch das Kontrollpersonal einen Beleg, aus welchem hervorgeht, wann der Kunde mit einer nicht lesbaren Chipkarte angetroffen wurde, sowie weitere Hinweise zum Verfahren.
Tarifbestimmungen
Wird bei der nachträglichen Prüfung durch das Vertrags-Verkehrsunternehmen festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für mitgenommene Personen. Darüber hinaus wird vom Kunden für die Nutzung des Ersatztickets während der 14-tägigen Geltungsdauer ein Fahrgeld in Höhe von 14/360 der Monatskarte Ticket1000 der Preisstufe D erhoben. b) Chipkarten Dritter oder NFC-Smartphones Wird bei der Prüfung der Chipkarte als Trägermedium des Tickets eine Chipkarte Dritter (z. B. Semesterticket) oder ein NFC-Smartphone angetroffen, das nicht lesbar ist, so werden die Daten des Kunden und ggf. mitgenommener Personen aufgenommen. Ein Ersatzticket wird nicht ausgestellt. Der Kunde und ggf. mitgenommene Personen können die Fahrt fortsetzen. Zur Prüfung der Gültigkeit des Tickets werden die Daten des Kunden an das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. an die das Ticket ausgebende Stelle übermittelt. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen oder die Ticket ausgebende Stelle prüft die Angaben auf ihre Richtigkeit. Das Vertrags-Verkehrsunternehmen bzw. die Ticket ausgebende Stelle hat darauf hinzuwirken, dass der Kunde ein gültiges Ticket erhält. In jedem Fall muss der Kunde sich mit der Ticket ausgebenden Stelle in Verbindung setzen. Wird bei der nachträglichen Prüfung festgestellt, dass der Kunde nicht im Besitz eines gültigen Tickets war, so wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß Ziffer 7.5 der Beförderungsbedingungen erhoben. Gleiches gilt für ggf. mitgenommene Personen.
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