FACTSHEET BAULEISTUNGEN Warum gibt es eigene umsatzsteuerliche Regelungen („Reverse Charge“) bei Bauleistungen? In der Baubranche kam es vor Einführung der „Reverse-Charge-Regelung“ zu hohen Abgabenausfällen, da die leistenden Bauunternehmen Umsatzsteuer fakturierten, manche von ihnen diese jedoch nie an das Finanzamt abführten. Der Leistungsempfänger konnte unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vorsteuer trotzdem abziehen. Um diese Steuerausfälle zu vermeiden, schuldet der Auftraggeber (=Leistungsempfänger) die Umsatzsteuer, die er aber zugleich unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen kann.

Wer fällt unter die Sonderregelung? Die Umsatzsteuer wird vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn der leistende Unternehmer  eine Bauleistung  an einen „begünstigten“ Leistungsempfänger ausführt, o der mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist oder o der üblicherweise Bauleistungen erbringt. Es ist somit nicht erforderlich, dass der Leistende ein Unternehmer ist, der üblicherweise Bauleistungen erbringt (Beispiel: Steuerberater reinigt das Büro eines Installateurs  es liegt eine Bauleistung an einen begünstigen Empfänger vor. Steuerschuldner ist der Installateur.). Bedeutung von „üblicherweise“ im Zusammenhang mit der Erbringung von Bauleistungen Wenn mehr als 50% der Leistungen des Auftraggebers (=Leistungsempfänger) Bauleistungen zuzuordnen sind, spricht man von üblicherweise. Welche Unternehmen gehören in die Gruppe, die üblicherweise Bauleistungen erbringen? Installateure, Baumeister, Elektriker, Maler und Bauspengler - Eine detaillierte Liste finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass es auch bei diesen Gruppen zu Zweifelsfällen kommen kann. Wenn zum Beispiel ein Fliesenleger zu 60% als Fliesenhändler tätig ist und nur zu 40% Fliesenlegearbeiten verrichtet, ist dieser kein Unternehmer, der üblicherweise Bauleistungen erbringt. Wir empfehlen, im Zweifelsfall den Auftraggeber (Leistungsempfänger) zu fragen und die Auskunft schriftlich festzuhalten.

Was sind Bauleistungen? Bauleistungen sind alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der  Herstellung,  Instandsetzung,  Instandhaltung,  Reinigung und  Änderung oder Beseitigung von Bauwerken stehen.

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Was zählt zum Bauwerk und Gebäude? Der Begriff des Bauwerks umfasst nicht nur das eigentliche Gebäude, sondern  sämtliche mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (Hoch und Tiefbau), wie zum Beispiel Straßen, Tunnels,  auch Fenster, Türen, Bodenbeläge, Heizungsanlagen und Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (zB Schaufensteranlagen und Einbauküchen).

Vorgehensweise bei Zweifel, ob eine Bauleistung vorliegt Werden umsatzsteuerrechtlich selbstständige Leistungen erbracht, die teilweise Bauleistungen (z.B. Grabungsarbeiten) und teilweise keine Bauleistungen sind (zB Materiallieferung, Transport), können diese nicht einheitlich als Bauleistung betrachtet werden. Der Leistende und der Leistungsempfänger haben 2 Möglichkeiten:  Beide gehen einvernehmlich davon aus, dass eine Bauleistung vorliegt und regeln sinnvollerweise schriftlich: „Leistender und Leistungsempfänger vereinbaren einvernehmlich, dass es sich bei der vorliegenden Leistung um eine Bauleistung handelt.“ Sollte es sich im Nachhinein als falsch erweisen, gilt die Vereinbarung.  Beide gehen einvernehmlich davon aus, dass es sich um keine Bauleistung handelt. Sollte sich diese Annahme nachträglich als falsch herausstellen, muss der Leistungsempfänger nachweisen, dass es zu keinem Steuerausfall gekommen ist.

Rechnungslegung und Umsatzsteuer Merkmale der Rechnung  kein Umsatzsteuerausweis  Angabe der UID-Nummer des Leistungsempfängers  Angabe des Hinweises „Die Steuerschuld geht gemäß §19 Abs. 1a UStG 1994 auf den Empfänger über.“ Von der Reverse-Charge –Regelung ausgenommen sind folgende Fälle:  Erbringung einer Bauleistung an Private  Erbringung einer Bauleistung an ein Unternehmen, das selber üblicherweise keine Bauleistungen erbringt (zB Frisör) Grafische Zusammenfassung Ausgangsrechnung  mit Umsatzsteuer ohne Umsatzsteuer mit Reverse Charge

  

Der Empfänger ist o kein begünstigter Empfänger oder o eine Privatperson Es liegt eine Bauleistung bzw. keine Bauleistung vor Es liegt eine Bauleistung vor und Der Empfänger ist begünstigt

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Folgen einer falschen Rechnungsstellung Falls die Rechnung über eine erbrachte Bauleistung an einen begünstigen Empfänger falsch mit 20% Umsatzsteuer erstellt wird,  ist der leistende Unternehmer zur Abfuhr der Steuerschuld verpflichtet und  der Leistungsempfänger darf aus dieser falsch ausgestellten Rechnung den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Falls die Voraussetzungen für den Übergang der Steuerschuld nicht vorliegen und der leistende Unternehmer dennoch ohne Umsatzsteuer fakturiert,  schuldet der leistende Unternehmer die nicht verrechnete Umsatzsteuer und muss sie abführen und  den Leistungsempfänger treffen keinerlei negativen Folgen, sollte er den Reverse-Charge Vorgang in seiner Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt haben.

Sonstige Besonderheiten bei Bauleistungen Bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen haftet der Auftraggeber für alle Beiträge (Krankenkasse, Finanzamt) des beauftragten Unternehmens. Nähere Informationen zum Thema Auftraggeberhaftung finden Sie hier. Nähere Informationen zum Thema „Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz tritt mit 1.1.2016 in Kraft“ finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie Beispiele zu typischen Bauleistungen und zur Beurteilung von Einzelfällen. Die Beispiele dienen Ihnen als Hilfestellung bei der Beurteilung einer allfälligen Bauleistung. Die Zuordnung von Leistungen zu Bauleistungen ist nicht immer sehr eindeutig und daher individuell zu beurteilen. Wir stehen sehr gerne für Ihre Fragen und zur korrekten Beurteilung Ihres Geschäftsfalles zur Verfügung.

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Typische Bauleistungen (auszugsweise – detailliertere Beispiel finden Sie im Anhang 4 der Umsatzsteuerrichtlinien. Bauendreinigung, Reinigung von Gebäuden, Fassaden, Fenstern, Swimmingpools, Kanälen, Straßen sowie Parkplätzen, Schneeräumung, Büroreinigung, Gartenarbeiten im Zusammenhang mit Errichten von Wegen und Anlegen von Teichen Keine Bauleistung: Grünflächenbetreuung, Rasenmähen, Textilreinigung

Reinigungsleistungen

Herstellungs- und Instandsetzungsleistungen

Instandhaltungsarbeiten

Weitere Beispiele im Zusammenhang mit Bauleistungen

Es handelt sich dabei um alle Arbeiten, die die Wesensart eines Gebäudes verändern (z.B. Gebäudeaufstockung, Zusammenlegung von Wohnungen, Einbau Heizanlage und Montage einer Einbauküche einschließlich der Geräte) Wartungsarbeiten, bei denen Teile von Bauwerken verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden (z.B. Reparatur einer im Gebäude eingebaute Klimaanlage und Austausch des Fußbodenbelages) Montage von Türen und Fenstern Vermietung von Containern, wenn diese die vom Vermieter aufgestellt und mit Grund und Boden verbunden werden Vermietung von Geräten mit Beistellung von Personal Personalleasing von Arbeitskräften, die für Bauleistungen eingesetzt werden

Nachstehend finden Sie eine angeführte Liste von ausgewählten Leistungen mit Einzelfällen (Quelle: Umsatzsteuerrichtlinien): Einbauküchen Gartenarbeiten Gerüstaufbau Inbetriebnahme von Anlagen Maschinen Restaurationen Tribünenaufbau

Lieferung und Montage der Küche und Geräte Reine Lieferung der Geräte Allgemeine Tätigkeiten (z.B. Bepflanzungen und Sträucher schneiden) Errichten von Wegen und Anlegen eines Teiches Auf- und Abbau des Gerüstes vom Vermieter Lieferung der Anlage mit oder ohne Inbetriebnahme des Empfängers Maschinen werden mit Grund und Boden verbunden (z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen) Arbeiten am Gebäude z.B. Theater-, Konzertbühnen

Bauleistung Keine Bauleistung Keine Bauleistung Bauleistungen Bauleistung Keine Bauleistung Bauleistung Bauleistung Bauleistung

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Vermietung Container Vermietung Autokran Überlassung von Arbeitskräften Materiallieferungen mit Zusatzarbeiten

Materiallieferung mit untergeordneten Arbeiten

Aufstellung vom Vermieter sowie mit Grund und Boden verbunden Bauleistung Autokran mit Personal Bauleistung Autokran ohne Personal, der nur zum Abladen vermietet wird Keine Bauleistung zur Erbringung von Bauleistungen Bauleistung angefertigte Fenster werden nur geliefert Keine Bauleistung angefertigte Fenster werden geliefert und in die Vorrichtungen gehängt Keine Bauleistung angefertigte Fenster werden geliefert und montiert Bauleistung Anlieferung von 50 Türen, nur 5 Türen werden montiert Bauleistung im Zusammenhang mit 5 Türen Restliche 45 Türen = Warenlieferung, keine Bauleistung Lieferung eines Servers und Versetzen einer Steckdose Keine Bauleistung

Keine Bauleistungen, wenn es sich um selbstständige Hauptleistungen handelt (Leistungen, die nicht gemeinsam mit der einer typischen Bauleistung erbracht werden)

Planerische Leistungen Beförderungsleistungen Vermietung von Geräten ohne Beistellung eines Personals Reparatur und Wartungsarbeiten eines Baugerätes Reine Wartungsarbeiten an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken Bauaufsicht und Rechnungskontrolle Reine Materiallieferungen

z.B. von Architekten, Statikern und Vermessungsingenieuren z.B. Abholung und Entsorgung von Bauschutt

z.B. Austausch der Sicherungen oder Lampen bei der Wartung von Aufzugsanlagen z.B. Lieferung von Fenstern, Baumaterialien, Transportbeton und Betonfertigteilen

Küchengeräten,

Weitere praktische Beispiele Teichausgrabung und Anlegen eines Weges zum Teich

Leistungsempfänger ist ein Malerbetrieb

Leistung = Bauleistung Leistungsempfänger = begünstigter Empfänger, der üblicherweise Bauleistungen erbringt

FACTSHEET BAULEISTUNGEN Leistungsempfänger ist Privatperson/Handelsbetrieb Thermenwartung

Leistungsempfänger ist ein Dachdecker

Leistungsempfänger ist Privatperson/Handelsbetrieb Thermenwartung mit Austausch von Ventilen

Leistungsempfänger ist ein Installateur

Leistungsempfänger ist Privatperson/Handelsbetrieb Architekt reinigt ein Büro

Leistungsempfänger ist ein Bautischler

Leistungsempfänger ist Privatperson/Handelsbetrieb

 Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge Leistung = Bauleistung Leistungsempfänger = Privatperson bzw kein begünstigter Empfänger  Rechnung mit 20% Umsatzsteuer Leistung = reine Wartungsarbeit, keine Bauleistung  Rechnung mit 20% Umsatzsteuer Leistung = reine Wartungsarbeit, keine Bauleistung Leistungsempfänger = Privatperson bzw kein begünstigter Empfänger  Rechnung mit 20% Umsatzsteuer Leistung: Es handelt sich um Wartungsarbeiten, verbunden mit Austausch von Teilen = Bauleistung. Da aber nun noch unterschieden werden muss, ob diese Arbeiten erheblich sind oder untergeordnet, ist zu empfehlen, dass Leistender und Leistungsempfänger schriftlich vereinbaren, dass es sich um eine Bauleistung handelt  Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge Leistung = Bauleistung Leistungsempfänger = Privatperson bzw kein begünstigter Empfänger  Rechnung mit 20% Umsatzsteuer Leistung = Bauleistung Leistungsempfänger = begünstigter Empfänger  Rechnung ohne Umsatzsteuer, Reverse Charge Leistung = Bauleistung Leistungsempfänger = Privatperson bzw kein begünstigter Empfänger  Rechnung mit 20% Umsatzsteuer