Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Fachwirt / /Fachwirtin Fachwirt Fachwirtin im Gesundheitsim Gesundheits-und undSozialwesen Sozialwesen eitung ng r e b r o V ng zur gsprüfu Lehrga K-...
Author: Adolph Salzmann
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Fachwirt / /Fachwirtin Fachwirt Fachwirtin im Gesundheitsim Gesundheits-und undSozialwesen Sozialwesen

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Ansprechpartnerin Ramona Knopp Ansprechpartnerin Telefon 0261 30471-16 · Fax 0261 30471-20 Vicky Hammes [email protected]

Telefon 0261 30471-15 · Fax 0261 30471-20 [email protected] IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 · 56068 Koblenz · www.ihk-akademie-koblenz.de

IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 · 56068 Koblenz · www.ihk-akademie-koblenz.de

Akademie Koblenz Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche alsund auch weibliche Personen sein. Aus Gründen der Praktikabilität undz.besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein.

Fachwirt / Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Inhaltsverzeichnis Ziele und Zielgruppen 2 Studienkonzept 2 Weiterqualifikation 2 Inhaltliche Ausrichtung 2 Inhalte 2 Prüfung 3 Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang 3 Zugangsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung 3 Termine Studiengang 4 IHK-Fortbildungsprüfung 4 Preise Studiengebühr 4 Gebühr für die Fortbildungsprüfung 4 Fachliteratur 4 Finanzielle Förderung 5 Kursort 5 Information und Anmeldung 5 Anmeldeformular 6 Formular Einzugsermächtigung 7 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 8 Anhang Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen

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Ziele und Zielgruppen Die Unternehmen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft stellen immer höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Führungskräfte. Insbesondere kaufmännische Führungsqualitäten werden immer wichtiger. Innerhalb dieser Weiterbildung spielen daher nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheitsund Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Rolle. Vor dem Hintergrund der Befähigung zum mittleren Management in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens vertiefen die Studierenden auch betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen. Studienkonzept Die Entwicklung und das Training methodischer, kommunikativer und kooperativer Kompetenzen steht als Zielsetzung gleichberechtigt neben der Erarbeitung fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Die konsequente Ausrichtung des Studienganges an Methoden, die den Kursteilnehmern selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Kooperationsfähigkeit und Teamkompetenz abfordern, ist unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung dieser Ziele. Weiterqualifikation Wer die Prüfung zum Fachwirt / zur Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung („AdAPrüfung“) befreit. Inhaltliche Ausrichtung Inhaltlich ist der Studiengang an der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie am DIHK-Rahmenplan „Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ ausgerichtet. Der Rahmenplan kann beim DIHK Publikationen Service, Eichelnkampstraße 2, 53340 Meckenheim ([email protected]) bezogen werden. Angemeldeten Teilnehmern stellt die IHK-Akademie Koblenz e. V. nach Lehrgangsbeginn ein Exemplar zur Verfügung. Die Stundenansätze des DIHK-Rahmenplanes werden im vorliegenden Kompakt-Studiengang unterschritten. Inhalte • • • • • •

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Gestalten von Schnittstellen und Projekten Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Führen und Entwickeln von Personal Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

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Prüfung Der anerkannte Abschluss „Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ wird durch eine Prüfung erlangt, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang Für die Teilnahme am Studiengang werden die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbstständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums vorausgesetzt. Die Verwaltung des Kompakt-Studienganges erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung „Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ sind in § 2 der Verordnung zum/zur Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (siehe Anhang) definiert. Für die Zulassung zur IHK-Fortbildungsprüfung muss der Prüfungsbewerber Berufspraxis im Gesundheits- oder Sozialwesen nachweisen, deren Dauer von der Art seines Ausbildungsabschlusses abhängig ist: Abschluss in einem anerkannten Ausbilmindestens einjährige Berufspraxis dungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens im kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Bereich Abschluss in einem bundesrechtlich gere- mindestens einjährige Berufspraxis gelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen Abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium

mindestens zweijährige Berufspraxis

Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens zweijährige Berufspraxis kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf Kein Abschluss in einem anerkannten Aus- mindestens fünfjährige Berufspraxis bildungsberuf

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Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Nähere Auskünfte zur Fortbildungsprüfung und zum Zulassungsverfahren erteilt die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz (Michaela Nick, Telefon 0261 106-270, [email protected]). Termine Studiengang • 02.09.2016 bis ca. Juni 2018 freitags jeweils von 17.30 Uhr bis 20.45 Uhr samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr (bei Bedarf findet der Unterricht samstags von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt) • kein Unterricht während der rheinland-pfälzischen Schulferien • Gesamtdauer 540 Unterrichtsstunden IHK-Fortbildungsprüfung • Schriftliche IHK-Fortbildungsprüfung Aufgabenstellung 1: Donnerstag, 22.03.2018 (tagsüber; genaue Zeiten werden noch bekannt gegeben) • Schriftliche IHK-Fortbildungsprüfung Aufgabenstellung 2: Freitag, 23.03.2018 (tagsüber; genaue Zeiten werden noch bekannt gegeben) • Die Termine für die Prüfung "Präsentation und Fachgespräch" sowie eventuelle mündliche Ergänzungsprüfungen werden von der prüfenden Industrie- und Handelskammer bekannt gegeben. Die Angabe von Terminen für die IHK-Fortbildungsprüfungen erfolgt ohne Gewähr. Preise Studiengebühr 4.015,-- € (Umsatzsteuer fällt nicht an). Die Zahlung erfolgt wahlweise in einer Summe vor Kursbeginn oder in 22 Monatsraten je 182,50 € per Lastschrifteinzug. Gebühr für die Fortbildungsprüfung Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 350,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Fachliteratur Zusätzlich zu der im Lehrgangspreis enthaltenen Literatur fallen weitere Literaturkosten an (z. B. Gesetzestexte, vertiefende Werke zu einzelnen Themengebieten), deren Höhe sich nach den individuellen Bedürfnissen richtet.

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Finanzielle Förderung Meister-Bafög Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-Bafög“) gefördert werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehn. Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.meister-bafoeg.info. Kursort Kursort ist Koblenz Informationen und Anmeldung Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das beigeheftete Anmeldeformular. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte fügen Sie die zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen (Zeugniskopien, Bescheinigungen über die ausgeübte Berufstätigkeit) Ihrer Anmeldung bei. Wir reichen diese Unterlagen an die Industrie- und Handelskammer weiter. Von dort erhalten Sie anschließend einen Zulassungsbescheid. Die Anmeldung zur IHK-Fortbildungsprüfung muss gesondert erfolgen. Entsprechende Formulare halten wir für Sie bereit. Die Anmeldung zum Studiengang ist unabhängig von der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. stellt für die angemeldeten Teilnehmer kostenlos eine Anmeldebescheinigung sowie auf Wunsch nach Abschluss des Studienganges eine Teilnahmebescheinigung aus. Darüber hinaus gehende Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Anwesenheitsbescheinigungen können leider nicht ausgestellt werden. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsstellung oder der Zahlungsweise sind gebührenpflichtig. Änderungen der Rechnungsadresse können wir nicht mehr vornehmen, soweit Zahlungen erfolgt sind. Weitere Informationen erhalten Sie von Vicky Hammes IHK-Akademie Koblenz e. V. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Telefon 0261 30471-15 Telefax 0261 30471-20 [email protected]

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IHK-Akademie Koblenz e. V. Bildungsstätte Koblenz Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Studiengang „Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ an. Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an.

 ich wünsche die Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug; Einzugsermächtigung liegt bei  die Rechnung geht an den Arbeitgeber  Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen (Zeugniskopien, ggf. Bescheinigungen über Berufspraxis) für die IHK-Fortbildungsprüfung sind beigefügt Name Straße PLZ, Ort Tel. privat Mail privat Arbeitgeber Straße PLZ, Ort Tel. dienstl. Mail dienstl.

Ort

Datum

Unterschrift (bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel)

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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Name und Anschrift des Zahlungsempfängers

Name und Anschrift des Kontoinhabers

IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 56068 Koblenz Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ00000004608 Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Studiengebühr Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der IBAN des Zahlungspflichtigen: BIC: bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts)

durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein / wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

Ort, Datum

Unterschrift(en) Kontoinhaber(in)

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Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 1. 1.1 1.2 2. 2.1

2.2

3. 3.1 3.2 3.3

Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche vom Kunden bei IHK-Akademie Koblenz e. V. gebuchten Veranstaltungen und werden Inhalt der mit IHK-Akademie Koblenz e. V. abgeschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHK-Akademie Koblenz e. V. hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt. Anmeldung und Vertragsschluss Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung gegenüber der IHK-Akademie Koblenz e. V. ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der IHK-Akademie Koblenz e. V. kommt erst dann zustande, wenn die IHKAkademie Koblenz e. V. nach Prüfung der vorhandenen Kapazität und der Durchführbarkeit der Maßnahme die Durchführung der Veranstaltung ausdrücklich bestätigt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt. Begriffe „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und/oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns IHK-Akademie Koblenz e.V., Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz Telefax: 0261 30471-21 E-Mail: [email protected] Telefon: 0261 30471-0 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: IHK-Akademie Koblenz e.V., Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz Telefax: 0261 30471-21 E-Mail: [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

bestellt am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum: 4. 5.

(*) Unzutreffendes streichen. Leistungsumfang Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert. Gebühren Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer / Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu den in der Rechnung genannten Bedingungen und Terminen zu entrichten. Ist die Teilnahmegebühr in Teilbeträgen zu entrichten, so wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig. Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet.

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Stornierung Der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,-- berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail an [email protected] zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Dem Teilnehmer bleibt bezüglich der Verwaltungskostenpauschale bzw. Lehrgangsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, beispielsweise bei Stellung eines Ersatzteilnehmers. Kündigung von Lehrgängen Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Darüber hinaus ist die Kündigung bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich. Der IHK-Akademie Koblenz e. V. steht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung von lehrgangsbezogenen Leistungen, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs oder übler Nachrede zu. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine anteilige Kostenberechnung bis zum Austritt aus dem Lehrgang. Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, fachliche Inhalte weiterzuentwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügig anzupassen, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. In diesem Fall ist die IHK-Akademie Koblenz e. V. bemüht, notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigen insofern nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten bei höherer Gewalt kurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl in zumutbarer Weise, also spätestens bis vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Haftung Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht aus-schließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der -ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden. Der Haftungsausschuss gilt weiter nicht bei einfacher Fahrlässigkeit, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. verpflichtet ist, das Risiko durch eine Haftpflichtversicherung abzudecken. Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Die IHKAkademie Koblenz e. V. behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen. Urheberrecht Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der IHKAkademie Koblenz e. V. vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. Schlussbestimmungen Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Koblenz. Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt.

Stand: Juli 2015

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