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EMV-Richtlinie 2014/30/EU MTN-Seminar 2016-06 Referent: Gerald Hahn Übersicht A B C D Allgemeine Informationen - Rechtsgrundlagen - Geltungsber...
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EMV-Richtlinie

2014/30/EU MTN-Seminar 2016-06

Referent: Gerald Hahn

Übersicht

A

B C D

Allgemeine Informationen - Rechtsgrundlagen - Geltungsbereich - ausgewählte Begriffe Änderungen zur Vorgänger-Richtlinie Konformitätsbewertung praktische Hinweise Diskussion

EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) Veröffentlicht: in Kraft getreten: anzuwenden ab:

29.03.2014 (EU-Amtsblatt L096) 19.04.2014 20.04.2016

→ Ersetzt die Richtlinie 2004/108/EG (außer Kraft seit 20.04.2016) → Setzt u.a. den Beschluss 768/2008/EG (Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten) um → in Deutschland noch keine umsetzende Rechtsvorschrift erlassen EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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Allgemeine Informationen Geltungsbereich

Geltungsbereich Betriebsmittel Gerät

oder

- fertiger Apparat oder Funktionseinheit von Apparaten - auf dem Markt bereitgestellt für den Endnutzer; - kann elektromagn. Störungen verursachen oder - Betrieb kann durch elektromagn. Störungen beeinträchtigt werden

ortsfeste Anlage - Besondere Kombination von Geräten und ggf. weiteren Einrichtungen, - die miteinander verbunden oder installiert werden und - dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden

→ Geltungsbereich unverändert gegenüber 2004/108/EG EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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Allgemeine Informationen Geltungsbereich

Geltungsbereich, Ausschlüsse - Betriebsmittel im Geltungsbereich von 1999/5/EG (Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen)

- Luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile und Ausrüstungen (→ VO (EU) 216/2008)

- Funkgeräte, die von Funkamateuren genutzt werden (es sei denn, sie werden auf dem Markt bereitgestellt)

- Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physik. Eigenschaften a) einen niedrigen Emissionspegel haben, dass der Betrieb von Funk, Telekomm.- und anderen Geräten möglich ist

b) nicht unzumutbar in ihrem Betrieb beeinträchtigt werden, wenn beim Einsatz übliche elektromagn. Störungen auftreten

- spezifische Erprobungsmodule von Fachleuten ausschließlich in F&E-Einrichtungen verwendet EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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Allgemeine Informationen Begriffe

Begriffe Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Gerät herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Gerät unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet. → Name / Handelsmarke verweist auf „Hersteller“ (mit allen seinen Verantwortlichkeiten) → „natürliche Person“ = „Privatperson“?

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Allgemeine Informationen Begriffe

Begriffe Bereitstellen auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Gerätes zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit → „Bereitstellen“ unabhängig von Vertrag oder Ware-Geld-Beziehung → „Geschäftstätigkeit“ ist Voraussetzung für Anwendbarkeit der Regelungen Anm.: „Geschäftstätigkeit“ ist (in dieser Richtlinie) nicht als Begriff definiert

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Allgemeine Informationen Begriffe

Begriffe Einführer jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Gerät aus einem Drittstaat auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt. → „in Verkehr bringen“ = erstmaliges „Bereitstellen auf dem Unions-Markt“ = setzt Geschäftstätigkeit voraus → „Geschäftstätigkeit“ ist Voraussetzung für Anwendbarkeit der Regelungen

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Änderungen

B) Wesentliche Änderungen gegenüber der VorgängerRichtlinie 2004/104/EG

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Änderungen

Änderungen - Nicht im Anwendungsbereich: „kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, wenn diese von Fachleuten ausschließlich in Forschungsund Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden“ → Ausnahme gab es bisher gar nicht → einschränkende Bedingungen beachten, ggf. Bedienungsanleitung entsprechend abfassen (~ “bestimmungsgemäßer Betrieb“)

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Änderungen

Änderungen - Begriffe (neu) definiert, u.a. die wichtigen Marktteilnehmer „Hersteller“, „Bevollmächtigter“, „Einführer“ und „Händler“. → Jedem dieser Marktteilnehmer sind klare Verantwortungen zugeordnet

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Änderungen

Änderungen - Hersteller von Geräten müssen die Serienfertigung überwachen und stets die Konformität mit der Richtlinie sicherstellen → (Stichproben-)Prüfung in der Serie → erneute Prüfung bei Änderungen am Produkt → Überwachung von Änderungen der Bezugsnorm(en) und ggf. erneute Prüfung des Produkts

- Risikoanalyse und –bewertung muss erfolgen → Nachweis in den technischen Unterlagen erforderlich

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Änderungen

Änderungen - zu jedem Gerät: Betriebsanleitung → Informationen zu besonderen Vorkehrungen → ggf. Informationen zu Einsatzbeschränkungen → in einer Sprache des Landes, für das das Gerät bestimmt ist

- Anforderungen an technische Unterlagen detaillierter → → → → →

allgemeine Gerätebeschreibung Zeichnungen und Schaltpläne Erläuterungen zum Verständnis der Unterlagen und der Gerätefunktion Liste der ganz oder teilweise angewendeten Normen Prüfberichte

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Änderungen

Änderungen - Alle Wirtschaftsakteure müssen (auf Verlangen) den Behörden die Wirtschaftsakteure nennen, a) von denen sie ein Gerät bezogen haben, b) an die sie ein Gerät abgegeben haben → System zur Rückverfolgung muss eingerichtet sein → Rückverfolgung bis 10 Jahre nach Abgabe eines Geräts muss möglich sein

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Konformitätsbewertung

C) Konformitätsbewertung

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Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung Eigenschaften von Baugruppen

Bewertungs -kriterien

Funktionsprinzipien

Einsatzumgebung

Risikoanalyse und -bewertung

bestimmungsgemäßer Betrieb

Versorgungen, Betriebsarten, Konfigurationen

Prüfplan Empfehlung: EMV-Richtlinie 2014/30/EU

informative Vortests 2016-06

Prüfverfahren, Prüfschärfe

Harmonisierte Norm(en)

(Optimieren Produkt und Prüfplan) 16

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Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung Prüfplan

für nicht durchzuführende Tests: Bewertung bzw. Begründung

Prüfungen Prüfergebnisse bewerten

Mindestens ein Prüfmuster (das repräsentativ für die Serie ist) in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen (Anhang I der Richtlinie)

Technische Unterlagen zusammenstellen EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Umfang s. Anhang II der Richtlinie

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C

Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung Stichprobenprüfungen; Überwachung Änderungen (der Normen oder des Produkts)

Maßnahmen für Konformität der Serienprodukte treffen benannte Stelle einbeziehen?

ja

EUBaumusterprüfung

nein

Freiwillig! Keine Tests nur Prüfung der technischen Unterlagen!

Produktrückverfolgung einrichten

Nachweise zur Lieferkette aufbewahren für mind. 10 Jahre

Konformitätserklärung

Ablage der technischen Unterlagen, Bereithalten für mind. 10 Jahre

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praktische Hinweise

D) praktische Hinweise • • • • •

Risikoanalyse und -bewertung Prüfplan Prüfungen und Tests Konformitätsnachweise Aufhebung von 1999/5/EG

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praktische Hinweise Leitfäden

Interpretationen und Hilfen Stand Juni 2016: − kein Leitfaden zur Richtlinie veröffentlicht − keine harmonisierten Normen veröffentlicht − keine Umsetzung in nationales Recht in Deutschland − keine Erläuterungen durch Bundesnetzagentur − kein Verfahren für die Risikobewertung festgelegt → Nachfolgende Hinweise unter Vorbehalt: später veröffentlichte Dokumente können andere Anforderungen enthalten EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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praktische Hinweise Risikobeurteilung

Risikoanalyse und -bewertung − Welches Verfahren für Durchführung anwenden? Kein Verfahren festgelegt! → DIN EN 31010 verwenden (= IEC/ISO 31010)

− Welche Risiken berücksichtigen? → einschränken auf diejenigen Risiken, die in Bezug auf die „wesentlichen Anforderungen“ der Richtlinie (s. Anhang I) auftreten könnten, d.h.: a) „elektromagnetische Wirkung“ des Betriebsmittels auf Funk- und Telekommunikationsgeräte (spezieller Fall) oder andere Betriebsmittel (elektrisch verbunden oder in der Umgebung) ~ „Störaussendung“ b) „elektromagnetische Wirkung“ von anderen Betriebsmitteln auf das zu beurteilende Betriebsmittel ~ „Störfestigkeit“ EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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praktische Hinweise Risikobeurteilung

Risikoanalyse und -bewertung − Wie vorgehen? 1) Die „Grenzen des Betriebsmittels“ festlegen → Das Betriebsmittel selbst „definieren“: mögliche Konfigurationen, Betriebsarten, Versorgung(en), → Baugruppen bzgl. der elektromagnetischen Eigenschaften analysieren: Quellen für Störungen (ggf. mit Frequenzbereich) für Störungen empfindliche Teile (ggf. mit Frequenzbereich) → Die „Betriebs-Umgebung“ des Betriebsmittels ermitteln/festlegen: zweckmäßig: „Kategorie“ einer harmonisierten Norm wählen (~ “Haushalt/Gewerbe“, „Industrielle Umgebung“, …)

2) Einflüsse durch EMV-Phänomene identifizieren → zweckmäßig: → ggf. sinnvoll: EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Phänomene aus harmonisierten Normen entnehmen Untergliederung nach Frequenzbereichen 2016-06

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praktische Hinweise Risikobeurteilung

Risikoanalyse und -bewertung 3) Risiken einschätzen → (nur) für die unter 2) identifizierten EMV-Phänomene! → mögliche Risiken ermitteln, die a) vom Betriebsmittel ausgehen (~ Funktion anderer Geräte stören) b) für das Betriebsmittel bestehen (~ Störung durch andere Geräte)

4) Risiken beurteilen → → → →

für jedes Risiko entscheiden: vertretbar? wenn nicht vertretbar: a) Maßnahme festlegen (z.B. Schirmung) b) Risiko neu beurteilen wenn vertretbar: Restrisiko (wenn vorhanden) vermerken (→ Übernahme in Begleitinformation ) zweckmäßig: Bezug auf harmonisierte Norm mit Schärfegrad/Pegel (→ Prüfplan, → Normenliste)

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praktische Hinweise Prüfplan

Prüfplan − Warum ein Prüfplan? → Kosten minimieren Betriebsart(en), Konfiguration(en), Versorgung(en) für Prüfung festlegen → Entscheidungen dokumentieren anzuwendende (harmonisierte) Normen und Spezifikationen; Gründe, wenn harmonisierte Normen nicht/unvollständig angewendet → für Störfestigkeits-Prüfungen: Bewertung Prüfling definieren → normativ gefordert

− Welche Ausgangsdaten? → Risikobeurteilung (Phänomene, Normen, Schärfegrade/Pegel) → Entwicklungsstand des Prüflings (Funktionsmuster, Seriengerät, …) → Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel (z.B. für statistische Auswertung)

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praktische Hinweise Prüfplan

Prüfplan − Was sollte ein Prüfplan beinhalten? 1) Beschreibung des Prüflings → → → → → → → → →

Typ bestimmungsgemäße Verwendung Energieversorgung Schutzklasse (~ Erdverbindung über Versorgungsstromkreis) (Funktions-)Beschreibung äußere Abmaße Komponenten (z.B. Netzteil, Entstör- und Schutzbauelemente) Kabel (einschl. Länge, ggf. Schirmung) Software, Firmware (Bezeichnung, Version)

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praktische Hinweise Prüfplan

Prüfplan 2) Prüfbedingungen → Prüfungsort (Prüflabor, Aufstellort), wenn möglich mit Adresse → Prüflingsbetrieb ~ Konfiguration(en), Einstellung(en), Betriebsart(en), Versorgung(en) → Aufstellung des Prüflings (Tischgerät, Standgerät) → Verwendung äußerer Anschlüsse (Lasten, Simulatoren u.ä.) → ggf. Erdungsmaßnahmen → Schema des Prüfaufbaus, Elektrik (~ Verkabelung) → Schema des Prüfaufbaus, physikalisch (~ Größe, Abstände, Medien) → besondere Hard-/Software (speziell für die Prüfung bereitgestellt) → Bewertungskriterien für die Störfestigkeit (~ zu überwachende Eigenschaft(en) und Überwachungsverfahren) ~ Sichern, dass Prüfung nachvollziehbar und reproduzierbar ist! EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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praktische Hinweise Prüfplan

Prüfplan 3) Normen, Verfahren → Verweis auf alle angewendeten Normen und Verfahren mit Ausgabe, Prüfparametern (falls mehrere alternativ zur Wahl stehen) → Begründung, wenn eine harmonisierte Norm nicht oder nur teilweise angewendet wird

4) Liste der Einzelprüfungen, → → → → →

jeweils mit Prüfanforderung (Norm/Verfahren, Prüfschärfe/Pegel) Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel Prüflingsbetrieb (Betriebsart(en), Konfiguration(en), Versorgung(en)) zu prüfende Anschlüsse speziellen Vorgaben für Störfestigkeitsprüfungen (~ Modulation, Beeinflussungsdauer, Wiederholrate,…)

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praktische Hinweise Prüfungen und Tests

Prüfungen und Tests 1) während Entwicklung / vor Serienfreigabe →



informative Tests vorsehen (~ verkürzt/vereinfacht gegenüber Norm) Ziel: a) Eignung der Konzeption/Konstruktion feststellen b) Nachweisverfahren für Störfestigkeitsprüfungen erproben (Qualifikations-)Prüfung erst, wenn seriennaher Zustand vorhanden

2) nach Entwicklungsabschluss / in der Serie → → → →

regelmäßig: Stichprobenprüfungen (auch wenn keine Änderung am Produkt erfolgte) immer: Nachprüfung Störaussendung (Mängel vom Hersteller i.a. unbemerkt!) zumindest: Nachprüfung kritischer Störfestigkeits-Phänomene (solche, die in der Entwicklung Probleme verursachten) beachten: Herausgabe neuer/geänderter Normen

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praktische Hinweise Konformitätsnachweise

Konformitätsnachweise Konformitätsanforderungen Betriebsmittel

Unternehmen

und

- Wesentliche Anforderungen (Art. 7 und Anhang I) - Technische Unterlagen erstellen (Art. 7 und Anhang II) - Konformitätserklärung (Art. 15 und Anhang IV)

- Maßnahmen für Fertigungsprozess (Anhang II) - Technische Unterlagen bereithalten (10 Jahre, Art. 7 und Anhang II) - Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette (Art. 12)

~ technische Qualifikation

~ betriebliche Organisation

→ ggf. für beide Bereiche getrennte Nachweise führen → ggf. für beide Bereiche getrennte Verantwortlichkeiten zuordnen EMV-Richtlinie 2014/30/EU

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praktische Hinweise Aufhebung von 1995/EG

Aufhebung von 1999/5/EG 2014/30/EU (EMV)

1999/5/EG (RTTE)

(Sicherheit → 2014/35/EU) Ausschluss: Gilt nicht für Betriebsmittel entsprechend 1999/5/EG

Schutz der Kommunikation + Sicherheit + EMV Festnetzgeräte

Funkgeräte

13.06.2016 Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG

2014/53/EU (Funk)

neu Festnetzgeräte

Funkgeräte

Sicherheit → 2014/35/EU EMV → 2014/30/EU

Sicherheit → ∼Anh. I von 2014/35/EU EMV → ∼Anh. I von 2014/30/EU

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