Es ist wieder Subbotnik und alle machen mit!

www.grimma.de 05/2016/12. März 2016 · 21. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Es ist wieder Subbotnik und alle machen mit! ■ Es wurden ...
Author: Achim Grosse
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05/2016/12. März 2016 · 21. Jahrgang

AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Es ist wieder Subbotnik und alle machen mit!

■ Es wurden folgende Treffpunkte festgelegt:

■ Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich, dass unser zur Tradition gewordener Subbotnik in diesem Jahr am 19. März stattfindet. Die Vielzahl von Anfragen und Hinweisen zur Organisation des diesjährigen Subbotniks zeigen das große Interesse an unserer gemeinsamen Aufräumaktion. Ziel ist es auch dieses Jahr, unsere schöne Landschaft vom Müll zu beräumen. In verschiedenen Vereinen hatte sich in den letzten Jahren eingebürgert, das Vereinsheim im Rahmen des Subbotniks aufzuräumen und die von uns bereitgestellten Container gleich zur Müllentsorgung zu nutzen. Deshalb möchte ich ausdrücklich an den Grundgedanken unseres Subbotniks, die Säuberung unserer Umwelt, erinnern. Die Container sollten deshalb ausschließlich für diesen gesammelten Müll verwendet werden.

Zentraler Treffpunkt ist 8.30 Uhr auf dem Markt ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ ➜

Lassen Sie uns gemeinsam anpacken und darüber freuen, wenn wir im Frühjahr an den von uns beräumten Orten vorbeifahren und die Natur in ihrem ursprünglichen Zustand vorfinden. Sie alle sind eingeladen, sich wieder zahlreich am Subbotnik zu beteiligen und ich möchte mich schon heute bei all denen, die zur Organisation beigetragen haben, bedanken.

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➜ Matthias Berger Oberbürgermeister

Ragewitz, 9.00 Uhr, Feuerwehr Ragewitz Zaschwitz, 9.00 Uhr, Bushaltestelle Kleinbardau, 9.00 Uhr, Feuerwehr Großbardau, 9.00 Uhr, Feuerwehr Großbardau Waldbardau, 9.00 Uhr, Wanderhütte im Klosterholz Kössern, 9.00 Uhr, Jagdhaus Förstgen, 9.00 Uhr, Vierhäuserweg Böhlen, 8.30 Uhr, Feuerwehr Böhlen Leipnitz, 9.30 Uhr, Lindenkeller Mutzschen, 9.00 Uhr, Feuerwehr Mutzschen Zschoppach, 9.00 Uhr, Dorfplatz Großbothen, 9.00 Uhr, Turnhalle Großbothen Kaditzsch, 9.00 Uhr, Feuerwehr Kaditzsch Schkortitz, 9.00 Uhr, Feuerwehr Schkortitz Beiersdorf, 9.00 Uhr, Sportplatz Beiersdorf Döben, 9.00 Uhr, Sportplatz Dorna, 9.00 Uhr, Am Bornweg Fremdiswalde, 9.00 Uhr, DGH Fremdiswalde Cannewitz, 9.00 Uhr, Feuerwehr/ Denkmal Bahren, 8.30 Uhr, Containerstellplatz Nerchau, 8.30 Uhr, Nerchauer Schützenhaus • 10.00 Uhr, Sportplatz in Nerchau Bernbruch, 9.00 Uhr, Sportplatz

Blaue Müllsäcke sind an den jeweiligen Treffpunkten erhältlich.

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma

Ausgabe 05 | 12. März 2016

Stadthausjournal

AUS DEM INHALT … ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2-4 ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . . . 5-9 ➜ Bürgerservice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 ➜ Kindertagesstätten

■ Neuer Anstrich für Grimma und seine Ortsteile Grimma. Mit den ersten Frühlingstagen haben die Mitarbeiter des Grimmaer Bauhofes begonnen, die Stadt fit für den Frühling zu machen. An 60 öffentlichen Anlagen, in Parks, an Straßenrändern und in Pflanzkästen werden rund 9.200 Frühblüher gepflanzt. Zu Pfingsten wechselt dann die Farbenpracht und die Sommerbepflanzung wird das Stadtbild prägen. „Wie jedes Jahr kommen die Pflanzen aus regionalen Gärtnereien in und um Grimma", so Bauhofleiter Wolfgang Schlick.

und Schulen | Jugend . . . . . . . . . . . 11-12 ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13-14 ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 14-16 ➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . 17 ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 17-22 ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 22-24 ➜ Wir gratulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Das nächste Amtsblatt: ➜ Herausgabe: 26. März ➜ Redaktionsschluss: 15. März Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17 | 04668 Grimma Redaktion Amtsblatt Marlen Rabold (Leitung) Tel.: 03437/ 98 58 106 Fax: 03437/ 98 58 226 Email: [email protected] Sebastian Bachran Tel.: 03437/ 98 58 215 Email: [email protected] Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100. Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und Anpassungen vorbehält. Auflage 17.500 Stück.

■ Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Matthias Berger Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der starken Frequentierung der Bürgersprechstunde jeweils Dienstag zwischen 16.00 und 18.00 Uhr möchten wir, um längere Wartezeiten zu vermeiden, Sie bitten, sich telefonisch im Büro des Oberbürgermeisters unter der Telefonnummer 03437/ 9858101 anzumelden. Weitere Termine werden gern auch unter der Woche vergeben.

Matthias Berger, Oberbürgermeister

■ PINNWAND Grimmaer Wochenmarkt: jeden Dienstag und Donnerstag, Markt. Öffnungszeiten: 08.00 bis 14.00 Uhr • Sachsenmarkt: jeden ersten Freitag. Öffnungszeiten: 08.00 bis 14.00 Uhr • Anmeldung/Standvergabe: Utz Leischnig, Tel.: 0175/ 233 13 77

■ Woher kommen die Flüchtlinge in Grimma? Grimma. Viele von Ihnen fragen sich: Wer sind die neuen Bürger, die nun unter uns leben? Woher kommen sie? Welche Sprache sprechen sie? Um auf diese Fragen eine Antwort zu bekommen, hat die Stadt Grimma einen Fragebogen entwickelt, der an die dezentral untergebrachten Asylanten verteilt wurde. Die Verwaltung erhofft sich Aussagen darüber, wer nun bei uns lebt. Angefragt werden neben der Sprache auch der Bildungsstand, das Alter, aber auch der Impfstatus, die Religionszugehörigkeit sowie der Familienstand. Darüber hinaus soll der Bedarf an Kinderbetreuung und Sprachkursen ermittelt werden. Für die Integration sind Vereine eine wichtige Stütze. Aus diesem Grund wird auch nach der Bereitschaft, sich oder die Kinder in Vereinen anzumelden, gefragt. Abschließend möchten wir auch wissen, wie sich die Flüchtlinge in Grimma fühlen und ob sie hier bleiben wollen.

■ Frühlingserwachen im „Dorf der Sinne“ Höfgen. Ab Ostern wird in Höfgen die Saison eingeläutet. Die Muldeschiffe drehen täglich ihre Runden zwischen Grimma und Höfgen und von Karfreitag bis Ostermontag wird auf der Muldewiese vor dem Hotel „Zur Schiffsmühle“ ein Osterfest mit Osterfeuer und kleinem Markt gefeiert. Das schwimmende Museum Schiffmühle kann besucht werden. Auch das Museum Wassermühle steht ab Ostern von Donnerstag bis Sonntag in der Zeit zwischen 12.00 und 17.00 Uhr für Besucher offen. Die Wassermühle wurde 1721 erstmalig urkundlich erwähnt und war bis 1954 als Getreidemühle in Benutzung. Die Mühlentechnik wird durch ein oberschlächtiges Wasserrad angetrieben. Durch Zahnräder, Wellen und Riemen erfolgt die Kraftübertragung auf die Mahlwerke. Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Technik u.a. durch eine Transmission, einen Walzenstuhl und Elevatoren ergänzt. Als heutiges Museum vermittelt die Mühle auf anschauliche Art und Weise einen Einblick in die funktionsfähige Mahltechnik und die damaligen Arbeits- und Lebensbedingungen der Müllersleute. Der oberschlächtige Mühlenantrieb, bei dem das notwendige Wasser über ein Gerinne von oben zugeführt wird, ist eine Erfindung des späten Mittelalters und in Deutschland erst seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar. Nur einen Katzensprung entfernt, befindet sich die Paltrockwindmühle bei Schkortitz. Foto: Markus Thieme

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Stadthausjournal ■ Grimma zieht wieder mehr Gäste an Grimma. Nach dem Schrecken des Hochwassers 2013 hat sich die Tourismusbranche in Grimma wieder erholt. Der Aufwärtstrend bei

den Übernachtungszahlen hält sich weiter. Über 17 Prozent mehr Touristen konnten im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Das belegen die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen. Laut der Kamenzer Statistikbehörde übernachteten knapp 29.000 Gäste in der Stadt. Das entspricht nahezu identisch der Einwohnerzahl der Kommune. Im Jahr 2014 waren es noch 4.000 Gäste weniger, die in Grimma ein Bett buchten. Im Schnitt bleiben die Grimma-Besucher 1,6 Tage. In der Summe ergibt das rund 46.000 Übernachtungen - ein Plus von 8 Prozent. In der Tourismusstatistik werden alle Übernachtungen in gewerblichen Betrieben – Hotels und Pensionen – mit mindestens zehn Betten erfasst. Auch die Campingplätze sind in der Statistik enthalten. 81 Prozent derjenigen, die in Grimma übernachten, schlafen in einem der 275 Betten, die die vier großen Grimmaer Hotelbetriebe anbieten. Insgesamt verzeichneten die Hotels 33.000 Übernachtungen, 32 Prozent mehr als noch 2014 – also 8.000 belegte Betten mehr. Die Übernachtungen in Ferienwohnungen und Privatvermietungen fließen nicht in die Statistik ein. Laut Grimmaer Gastgeberverzeichnis gibt es zusätzlich zu den durch das Landesamt statistisch erfassten 16 Beherbergungsbetrieben noch 25 Privatvermietungen und Ferienwohnungen, die wie die Hotels und Pensionen über die Touristinformation vermarktet werden. Die Zahl der Privatvermieter nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Gerade auf dem Land wird oft untervermietet. Einige Hausbesitzer haben sich entschieden, ihren freien Wohnraum mit Touristen zu teilen. Das kommt gut an, denn Privatleute bieten ein Bett schon mal für 30 Euro die Nacht an. Radfahrer oder Motorradfahrer auf Erkundungstour buchen gern ein Privatzimmer. Anfragen in der Stadtinformation kommen vermehrt aus Holland und Belgien. Das zeigt, dass sich der Tourismus in der Stadt Grimma auf einem guten Weg befindet.

■ Grimmaer Frischemarkt: Neue Marktreihe startet am 19. März in der Klosterkirche Grimma. Natürlich - von hier: Bauern aus der Region, Direktvermarkter und Erzeuger von Bioprodukten, Lebensmitteln und Pflanzen bieten ab dem 19. März jeden dritten Sonnabend im Monat regionale Qualitätsprodukte in der Grimmaer Klosterkirche an. Zum Auftakt haben sich 20 Händler angekündigt, die in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr die einheitlichen Marktstände bestücken. In den Auslagen und Frischetheken, die den Direktvermarktern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, befinden sind vorwiegend Produkte aus der Region. Das sind vor allem Nahrungsmittel wie Gemüse, Kräuter, Milchprodukte, Wurst, Backwaren, Fisch und Fleisch. Aber auch Gewürze, Blumen und Pflanzen bereichern die Produktpalette. Kleine Snacks komplettieren das Angebot. Die Stände werden „wetterfest“ in der Klosterkirche aufgebaut. „Dank einer Förderung des Sächsischen Umweltministeriums konnte die Ausstattung für den Markt finanziert werden“, sagt Oberbürgermeister Matthias Berger. Er sieht eine große Chance im neuen Marktangebot. „Die Nachfrage ist da und wir erhoffen uns dadurch mehr Leben in der Altstadt. Der Markt eignet sich hervorragend dazu, um die regionale Produktvielfalt unserer Region kennenzulernen“, sagt das Stadtoberhaupt. Die Markthändler beraten Interessierte über Herkunft und Herstellung. Sicherlich ist auch der ein oder andere Rezepttipp dabei. Tipps vom Profikoch erhalten – Was man alles aus regionalen Produkten zaubern kann, das präsentiert Robby Höhme aus Dürrweitzschen den Marktbesuchern. Robby Höhme ist Profikoch und zur Frischemarkzeit nicht am Herd in einer Grastroküche, sondern mit einer mobilen Küche in der Klosterkirche. Aus saisonalen und heimischen Produkten der Markthändler kocht er Gerichte und lädt zum Kosten ein. Die Gerichte variieren je nach Jahreszeit und Angebot.

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Wer sich noch einen kostenfreien Standplatz sichern möchte, der meldet sich am besten schnellstmöglich bei Natalie Rieche vom Kulturbetrieb der Stadt Grimma. Natalie Rieche ist unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 289, per E-Mail unter [email protected] oder persönlich in der Stadtinformation am Markt 23 erreichbar. Weitere Termine sind am 16. April, 21. Mai, 18. Juni, 16. Juli, 20. August, 19. September, 15. Oktober, 19. November.

■ Osterfeuer anmelden Grimma. In einigen Dörfern werden derzeit Osterfeuer vorbereitet. Damit die Brauchtumsfeuer nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden, bittet das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Grimma, einige Regeln zu beherzigen: 1. Es muss ein Mindestabstand zu Bäumen, Häusern, Straßen oder ökologisch sensiblen Bereichen eingehalten werden. Die Feuer entwickeln eine enorme Hitze und die Gefahren des Funkenflugs sollten nicht unterschätzt werden. 2. Zum Verbrennen darf nur trockenes und unbehandeltes Holz verwandt werden. Kein Grünschnitt oder Gartenabfälle. Die Flammen dürfen nicht höher als zwei Meter schlagen. 3. Das Holz muss vor dem Anzünden umgeschichtet werden, um auszuschließen, dass sich Kleintiere darin befinden. 4. Werden durch den Rauch Dritte belästigt oder durch diesen der Straßenverkehr gefährdet, ist das Feuer umgehend zu löschen. 5. Zu brennbaren Objekten, Gegenständen und Gehölzen ist ein ausreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei Osterfeuern handelt es sich um Brauchtumsfeuer. Diese dürfen entgegen den Lagerfeuern größer gestaltet werden, wobei die Punkte 1 bis 5 eingehalten werden und die Veranstaltung öffentlich, das heißt für jedermann zugänglich sein muss. Es sind geeignete Löschmittel in entsprechender Menge durch den Veranstalter bereit zu halten. Bitte berücksichtigen Sie, dass durch die Stadt Grimma keine Genehmigungen, sondern Sicherheitshinweise erteilt werden. Das Ordnungsamt bittet, geplante Osterfeuer, die als öffentliche Brauchtumsfeuer veranstaltet werden, bei Daria Kunadt unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 251 oder per EMail [email protected] anzuzeigen. Katrin Werner, Amtsleiterin Ordnungsamt

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Stadthausjournal MDV stellt Flyer zur Unterstützung von Migranten vor

■ SITZUNGSTERMINE

■ Neue Anforderungen an Fahrgastinformation

Sitzung des Stadtrates • Donnerstag, 17.3., 17.00 Uhr, Rathaussaal Grimma, Markt 27

Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV) hat einen mehrsprachigen Flyer erarbeitet, um Migranten im Öffentlichen Nahverkehr zu unterstützen. Mit einfachen Formulierungen und Beispielen wird erklärt, wie man im MDV-Gebiet von A nach B kommt, wo man Infos zu Fahrplan- und Verbindungsauskünften erhält und welche Ticketangebote dabei genutzt werden können. Der Flyer informiert in den Sprachen Arabisch, Persisch, Englisch, Französisch, Russisch, Albanisch und Spanisch. Die Auswahl der Sprachen orientiert sich an der Aufteilung der Migrationshintergründe im Verbundgebiet.

Sitzung des Technischen Ausschusses • Montag, 4.4., 17.00 Uhr, Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17 Sitzung des Verwaltungsausschusses • Montag, 11.4., 17.00 Uhr, Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17

■ Sitzungen der Ortschaftsräte: ➜ Beiersdorf: 28.4., 18.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grimmaer Straße 28 ➜ Böhlen: 18.4., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 ➜ Döben: 7.4., 19.30 Uhr, Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 ➜ Großbardau: 5.4., 18.30 Uhr, Feuerwehrraum Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9 ➜ Großbothen: 18.4., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1 ➜ Höfgen: 20.4., 19.00 Uhr, Versammlungsraum Kaditzsch, Teichstraße 8 ➜ Kössern: 25.4., 19.00 Uhr, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1 ➜ Leipnitz: 20.4., 19.30 Uhr, Gaststätte „Zur Linde“, Leipnitzer Hauptstraße 9 ➜ Mutzschen: 5.4., 19.30 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen, Untere Hauptstraße 9 ➜ Nerchau: 13.4., 18.30 Uhr, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 ➜ Ragewitz: 12.4., 19.00 Uhr, Feuerwehrraum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13 ➜ Zschoppach: 19.4., 19.30 Uhr, Feuerwehr Zschoppach, Dorfteichstraße 1 Änderungen vorbehalten!

MDV-Mitarbeiter Christian Böttcher (rechts im Bild) gibt Ahmad Zino aus Syrien (4. von links) und den weiteren Kursteilnehmern. Foto: MDV Der Flyer hat eine Auflage von 70.000 Stück. Er wird über die Landkreise im Verbundgebiet an die Erstaufnahmeeinrichtungen, Kommunen sowie Betreuungsvereine und Verkehrsunternehmen zur Ausgabe an Migranten verteilt. Zudem kann das Hilfsmittel über den MDV Shop unter www.mdv.de kostenfrei bestellt werden. „Ich bin nach dem heutigen Tag viel sicherer in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, meint Ahmad Zino aus Syrien, der den Flyer im Rahmen eines Basisdeutschkurses für Migranten veranstaltet von der Sächsischen LehmbauGruppe in Borna erhielt. Zino zeigte sich außerdem sehr angetan von der englischsprachigen Variante der MDV-App easy.GO, die den Migranten ebenso vorgestellt wurde. „Ich nutze zahlreiche Apps und bin beeindruckt von der Nutzerfreundlichkeit und dem Sinn von easy.GO", führt der Syrer weiter aus. „Wir haben es in unserer Gesellschaft regelmäßig mit unvorhersehbaren Situationen zu tun, die ein zeitnahes Handeln erfordern. Es ist für uns jetzt naheliegend, entsprechende Hilfeinstrumente zu schaffen, die einerseits Migranten den Alltag in unserer Region erleichtern können und andererseits den besonderen Herausforderungen für unser Fahr- und Servicepersonal begegnen, erklärt MDV-Geschäftsführer Steffen Lehmann. Die Publikation ist eines von verschiedenen Instrumenten, die mit den neuen Anforderungen an die Fahrgastinformation umgehen sollen. Der MDV hat zusätzlich mehrsprachige Fahrtwunschzettel erarbeitet, die die Kommunikation zwischen den Fahrgästen und dem Fahrpersonal erleichtern. Sie wurden bereits an die Mitarbeiter der einzelnen Verkehrsunternehmen verteilt. Mit ihnen soll es gelingen, die sprachliche Hürde zu überwinden. Auch auf der MDV-Website unter www.mdv.de sind die Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr im Verbundgebiet jetzt in verschiedenen Sprachen abrufbar.

KURZ UND KNAPP

Der Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Einzelhandel Volkshausplatz“ ist online unter www.grimma.de einsehbar. Auf Wunsch erläutern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtentwicklungsamtes die Planungen. Zudem liegt der Plan im Stadtentwicklungsamt, Markt 17, Zimmer 2.03 in Grimma aus.

Feuerwehr des Monats

■ Neue Ortswehrleitung für die Feuerwehr Höfgen Grimma. Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung am 25. Februar der Wahl von Kamerad Ralph Seidel zum Ortswehrleiter und Kamerad Jens Winkler zum stellvertretenden Ortswehrleiter zu. Am 23. Januar 2016 fand die Wahl der Ortswehrleitung der Feuerwehr Höfgen (FFW Kaditzsch/ Schkortitz) gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 29 stimmberechtigten Kameraden waren 29 anwesend und nahmen an der Wahl teil. Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Wahl waren gewährleistet. Für die Wahl des Ortswehrleiters und stellvertretenden Ortswehrleiters standen Kamerad Ralph Seidel und Jens Winkler zur Wahl. Auf Ralph Seidel entfielen 17 Stimmen, so dass Jens Winkler mit 12 Stimmen als Stellvertreter gewählt worden ist. Gemäß § 16 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind der Ortswehrleiter und der stellvertretende Ortswehrleiter vom Stadtrat zu berufen. Kamerad Ralph Seidel (li.) ist neuer Ortswehrleiter und Kamerad Jens Winkler (re.) neuer stellvertretenden Ortswehrleiter.

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Amtliche Bekanntmachungen ■ Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma Der Stadtrat Grimma hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und auf Grund des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) in der jeweils gültigen Fassung die nachfolgende Satzung beschlossen: ■ §1

Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma ist als Einrichtung der Gemeinde eine öffentliche Feuerwehr ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren. (2) Die Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Grimma. Das Ärmelabzeichen beinhaltet das Wappen der Großen Kreisstadt Grimma. (3) Zur Sicherung des Nachwuchses und Förderung der Jugendarbeit besteht eine Gemeindejugendfeuerwehr. In jeder Ortsfeuerwehr kann eine Jugendgruppe gebildet werden. (4) Die Gemeindejugendfeuerwehr trägt den Namen Jugendfeuerwehr Große Kreisstadt Grimma. (5) Die Ortsfeuerwehren können in ihrer Ortswehr eine Kinderfeuerwehr für Kinder ab 6 Jahren entwickeln. (6) In den Ortsfeuerwehren können bei Bedarf Alters- und Ehrenabteilungen gebildet werden. (7) Die Gemeindefeuerwehr Grimma unterhält einen Musikzug. (8) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinen Stellvertretern. (9) Die Leitung der Ortsfeuerwehren obliegt den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist deren Reihenfolge festzulegen. (10) Die Leitung des Musikzuges obliegt dem Kapellenleiter und seinem Stellvertreter. (11) Die Leitung der Gemeindejugendfeuerwehr obliegt dem Gemeindejugendwart und seinen Stellvertretern. (12)Die Leitung der Ortsjugendfeuerwehr obliegt dem Jugendwart der Ortswehr und seinen Stellvertretern. (13)Die Leitung der Kinderfeuerwehr obliegt dem Kinderfeuerwehrwart und seinen Stellvertretern. (14)Die Leitung der Alters- und Ehrenabteilung der Ortswehren obliegt dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung.

■ §2

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Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat die Aufgaben - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen sowie bei der Beseitigung von Umweltgefahren technische Hilfe zu leisten und - Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahrzunehmen. (2) Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastrophenschutz war. (3) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.

■ §3

Ausstattung, personelle Stärken der Feuerwehr Grimma

Die personelle Stärke, Standorte sowie die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Grimma werden gemäß § 6 Abs. 1 Ziff.1 SächsBRKG entsprechend den Erfordernissen der Großen Kreisstadt Grimma in einem durch den Stadtrat beschlossenen Brandschutzbedarfsplan festgelegt.

(7) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. (8) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen Dienstausweis.

■ §5 ■ §4

Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Feuerwehr sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - im Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst erfüllen, - die charakterliche Eignung, - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Mindestausbildung, - die Bereitschaft, an der Aus- und Weiterbildung teilzunehmen, - die Satzung der Feuerwehr Grimma anzuerkennen. - Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohnhaft sein und sollten in keiner anderen Hilfsorganisation tätig sein. Der Gemeindewehrleiter kann in Absprache mit dem Gemeindefeuerwehrausschuss Ausnahmen zulassen. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des Ortswehrleiters und des Ortsfeuerwehrausschusses und Absolvierung einer sechsmonatigen Probezeit. Neu aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag verpflichtet. (4) Auf Anforderung muss der Antragsteller der Ortswehrleitung ein gültiges Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate ist, vorlegen. (5) Einer Aufnahme in die Ortsfeuerwehr steht insbesondere die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung entgegen. (6) Bei dem Antrag eines Bewerbers, der nachweislich bereits Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr außerhalb der Großen Kreisstadt Grimma war, wird dieser mit dem bereits erworbenen Dienstgrad und der bisher geleisteten Dienstzeit übernommen. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge werden bei Gleichwertigkeit anerkannt. Es sind jeweils die entsprechenden Nachweise im Original oder einer beglaubigten Kopie zu erbringen. Diese sind Voraussetzung für die Anerkennung.

Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Feuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder - entlassen oder ausgeschlossen wird. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. Nach 25 Dienstjahren kann auf den Nachweis einer besonderen Härte verzichtet werden. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung ist auch ohne Antrag möglich. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Ausschlussgründe sind u.a.: - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflichten begeht (insbesondere gegen Dienstvorschriften, Dienstanweisungen, geltende Vorschriften für den Feuerwehrdienst, die Satzung der Gemeindefeuerwehr Grimma oder gesetzliche Bestimmungen), - eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungsdienstes sowie sonstiger Veranstaltungen der Feuerwehr, - dreimaliges unentschuldigtes Fehlen (im laufenden Kalenderjahr) vom Übungsoder Ausbildungsdienst, - bei Feuerwehranwärtern das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung des Grundlehrgangs, - auf Beschluss der Hauptversammlung der Ortswehr mit einfacher Mehrheit bei besonders schwerwiegenden Gründen.

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Amtliche Bekanntmachungen (5) Der Oberbürgermeister entscheidet über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindefeuerwehr Grimma, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. (6) Bei Beendigung des Feuerwehrdienstes ist der Feuerwehrangehörige verpflichtet, Bekleidung und Ausrüstungsgegenstände, seinen Dienstausweis sowie andere Dokumente, welche in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr stehen, an den Ortswehrleiter auszuhändigen. Wird der Dienstausweis dem Feuerwehrmitglied überlassen, so ist dieser durch die örtliche Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma allseitig ungültig zu stempeln.

■ §6

Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr

(1) Die Delegierten der Ortsfeuerwehren und der Ortswehrleiter haben das Recht, den Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter zu wählen. In den Ortsfeuerwehren wählen die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr die Ortswehrleitung und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses. (2) Die Angehörigen der Feuerwehr sind für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen. (3) Funktionsträger und andere Angehörige der Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der in der Feuerwehrentschädigungssatzung festgelegten Beträge. (4) Angehörige der Feuerwehr, welche außerhalb der Arbeitszeit Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Feuerwehrentschädigungssatzung geregelt. (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - am Dienst sowie an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus ihrer Ortswehr einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen des Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung zu achten und - sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und

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die ihnen übergebenen Ausrüstungsgegenstände, Dienstbekleidung, Einsatzbekleidung, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Bei vorsätzlicher und grobfahrlässiger Beschädigung von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Geräten hat der Verursacher den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die für den Feuerwehrdienst festgelegten Regelungen und Dienstanweisungen des Dienstvorgesetzten sind für alle Angehörigen der Feuerwehr bindend. (6) Aktive Angehörige der Feuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung, sofern möglich, rechtzeitig zu melden. (7) Ein Angehöriger der Feuerwehr kann vor dem Ortsfeuerwehrausschuss aus begründetem Anlass das Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Der Zeitraum der ruhenden Mitgliedschaft wird auf die Dienstjahre nicht angerechnet. Während dieser Zeit besitzt dieser kein Stimm- bzw. Wahlrecht. (8) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr vorsätzlich die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter auf Antrag des Ortswehrleiters und Rücksprache mit dem Ortsfeuerwehrausschuss: - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - den Ausschluss beim Oberbürgermeister beantragen. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern.

■ §7

Jugendfeuerwehr

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche zwischen dem 8. und dem vollendeten 16. Lebensjahr aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart der Ortswehr im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 4. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn der Angehörige: - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflichten begeht (insbesondere gegen Dienstvorschriften, Dienstanweisungen, geltende Vorschriften für den Feuerwehrdienst, die Satzung der Gemeindefeuerwehr Grimma oder gesetzliche Bestimmungen), - rechtskräftig verurteilt wird wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer

Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, Tätlichkeiten oder Beleidigungen während des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungsdienstes sowie sonstiger Veranstaltungen der Feuerwehr verübt, - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Der Jugendwart wird von dem jeweiligen Ortswehrleiter in Absprache mit dem jeweiligen Ortsfeuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Bei mehreren Bewerbern ist eine Wahl durchzuführen. Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Belange der Jugendfeuerwehr gegenüber der Ortswehrleitung. Sollte er noch nicht die Qualifikation als Jugendwart erworben haben, hat er diese spätestens innerhalb von zwei Jahren zu erbringen und gegenüber dem Ortswehrleiter nachzuweisen. (5) Die Jugendwarte wählen einen Gemeindejugendwart auf die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. (6) Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr können jährlich aus ihren Reihen einen Sprecher wählen, der die Interessen der Angehörigen gegenüber dem Jugendwart vertritt. -

■ §8

Kinderfeuerwehr

(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder von 6 bis 8 Jahren aufgenommen werden. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheiden der Kinderfeuerwehrwart und der Jugendfeuerwehrwart der Ortswehr im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. (3) Die Leitung sollte durch Personen erfolgen, die pädagogisch geschult sind oder fachlich im Umgang mit Kindern qualifiziert sind. Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung ist nicht erforderlich. (4) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, wenn der Angehörige: - in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, - aus der Kinderfeuerwehr austritt, entlassen oder ausgeschlossen wird, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungsdienstes sowie sonstiger Veranstaltungen der Feuerwehr verübt oder - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (5) Ausbildung des Kinderfeuerwehrwartes, Tätigkeit in der Kinderfeuerwehr und besondere Grundsätze für die Tätigkeit in der Kinderfeuerwehr werden durch den Erlass des SMI zur Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendfeuerwehren im Freistaat Sachsen in der jeweiligen gültigen Fassung geregelt.

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Amtliche Bekanntmachungen ■ §9

Alters- und Ehrenabteilung

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstbekleidung übernommen werden, wenn sie die nach § 5 Abs.1 und 2 geforderten Voraussetzungen erfüllen. (2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörige der Feuerwehr, welche 25 Dienstjahre vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in die Alters- und Ehrenabteilung übernehmen. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter auf die Dauer von 5 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.

(6) Die durch den Einsatz des Musikzuges entstehenden Kosten werden nach der Satzung über Leistungen der Gemeindefeuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma berechnet. Verträge zum Einsatz des Musikzuges der Gemeindefeuerwehr Grimma werden zwischen dem Inanspruchnehmenden und der Großen Kreisstadt Grimma geschlossen. Der Musikzug nimmt im Gemeindegebiet an drei Veranstaltungen der Großen Kreisstadt Grimma pro Kalenderjahr unentgeltlich teil.

■ § 12

■ § 10

Ehrenmitglieder

Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen.

Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung, - Gemeindefeuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss und die - Gemeindewehrleitung / Ortswehrleitung.

■ § 14 ■ § 13

■ § 11

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Musikzug

(1) In der Gemeindefeuerwehr Grimma wird ein Musikzug ohne eigene Rechtspersönlichkeit unterhalten, welcher den Namen „Musikzug Gemeindefeuerwehr Grimma“ trägt. Dieser ist der Ortsfeuerwehr Kössern angegliedert. (2) Der Musikzug wird von dem Kapellenleiter geleitet, welcher über die für diese Funktion notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Der Kapellenleiter und dessen Stellvertreter werden durch die Mitglieder des Musikzuges gewählt. Sie sind vom Stadtrat zu berufen. (3) Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsvoraussetzungen und Funktionsabzeichen für Feuerwehrmusiker erfolgen nach der Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die Mitgliedschaft im Musikzug der Gemeindefeuerwehr Grimma ist nicht an die Mitgliedschaft in der aktiven Einsatzabteilung gebunden. Mitglied kann jede Bewerberin/jeder Bewerber werden, welche/r über die entsprechenden notwendigen Voraussetzungen verfügt. Mitglied kann auch werden, wer nicht im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Grimma wohnhaft ist. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Kapellenleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Kapellenleiter. Neue Mitglieder des Musikzuges werden vom Kapellenleiter durch Handschlag aufgenommen. (5) Der Kappellenleiter, welcher über das übliche Maß hinaus Kapellendienst leistet, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des in der Feuerwehrentschädigungssatzung der Großen Kreisstadt Grimma festgelegten Betrages. Werden die Aufgaben des Kapellenleiters länger als vier Wochen durch den Stellvertreter wahrgenommen, erhält dieser die Aufwandsentschädigung.

Organe der Freiwilligen Feuerwehr

mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Oberbürgermeister vorzulegen ist. (5) Die Hauptversammlung der Ortsfeuerwehren ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Ortsfeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit zählt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen.

Hauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung der Gemeindefeuerwehr als Delegiertenversammlung durchzuführen. An der Hauptversammlung nehmen - die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters - die örtliche Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma - die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter - der Gemeindejugendfeuerwehrwart - die Jugendfeuerwehrwarte - die Kinderfeuerwehrwarte - ein Delegierter pro 10angefangene aktive Angehörige jeder Ortsfeuerwehr teil. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat die Gemeindewehrleitung einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. (2) Die ordentliche Hauptversammlung ist durch die örtliche Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Oberbürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden

Gemeindefeuerwehrausschuss

(1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist das gemeinsame Arbeitsgremium der Gemeindewehrleitung und der örtlichen Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma. Er besteht aus: - der Gemeindewehrleitung - der örtlichen Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma - den Ortswehrleitern und - dem Gemeindejugendfeuerwehrwart (2) Er behandelt Fragen der Beschaffung für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzplanung. Er befindet über die Aufnahme von Bürgern in die Feuerwehr, den Ausschluss und die Entlassung von Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, sofern hierfür nicht der Ortsfeuerwehrausschuss zuständig ist. (3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Beratungen sind von der örtlichen Brandschutzbehörde der Stadtverwaltung Grimma mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 14 Kalendertagen einzuberufen. Der Gemeindefeuerwehrauschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder unter Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (4) Der Oberbürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. (5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (6) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

■ § 15

Ortsfeuerwehrausschuss

(1) In jeder Ortsfeuerwehr ist ein Ortsfeuerwehrausschuss zu wählen. Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Ortswehrleitung.

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Amtliche Bekanntmachungen (2) Er besteht aus - dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, - dem Jugendfeuerwehrwart, - dem Vorsitzenden der Alters- und Ehrenabteilung und - je einem Vertreter pro zehn Angehörige der aktiven Abteilung. Die Angehörigen der einzelnen Abteilungen der Ortsfeuerwehr wählen vorgenannte Vertreter für die Dauer von fünf Jahren. Der Stellvertreter des Ortswehrleiters nimmt, sofern er nicht Funktionsträger nach Satz 1 ist, von Amts wegen ohne Stimmberechtigung an den Beratungen des Ortsfeuerwehrausschusses teil. (3) Der Ortsfeuerwehrausschuss sollte mindestens viermal im Jahr tagen. Die nichtöffentlichen Beratungen sind vom Ortswehrleiter mit Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Der Ortsfeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder unter Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Ortsfeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (4) Empfehlungen des Ortsfeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Über die Beratung ist eine Niederschrift zu fertigen.

■ § 16

Gemeindewehrleitung

(1) Zur Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter. (2) Das Gemeindegebiet Grimma wird in Einsatzgebiete unterteilt, in welchem die stellvertretenden Gemeindewehrleiter, unter der Führung des Gemeindewehrleiters, sachlich zuständig sind. Ihnen unterstehen die Ortsfeuerwehren der Ihnen zugeteilten Einsatzgebiete. (3) Die zu wählenden stellvertretenden Gemeindewehrleiter sollen Angehörige in einer Ortsfeuerwehr des jeweiligen Einsatzgebietes sein. (4) Die Gemeindewehrleitung wird vom Ortswehrleiter und einem Delegierten pro 10 aktiven Kameraden in geheimer Wahl in der Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr für die Dauer von 5 Jahren gewählt, wobei die stellvertretenden Gemeindewehrleiter nur von den Ortswehrleitern und Delegierten des jeweiligen Einsatzgebietes gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. (5) Gewählt werden kann, wer der Feuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Erfahrungen sowie persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (6) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter sind nach der Wahl vom Stadtrat zu berufen. (7) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung beauftragen.

Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Oberbürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. (8) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere: - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Mitglieder der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - dafür zu sorgen, dass jährlich mindestens 24 Dienste durchgeführt werden, - die Dienst- und Ausbildungspläne zu kontrollieren, - die Tätigkeit der Wehrleitungen und der hauptamtlichen Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, Dienstanweisungen und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - beim Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Oberbürgermeister mitzuteilen. (9) Der Oberbürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (10) Die Gemeindewehrleitung hat den Oberbürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten zu beraten. Er ist zu den Beratungen der Stadt, zu Angelegenheiten der Feuerwehr zu hören. (11) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Lösung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (12)Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden.

■ § 17

Ortswehrleitung

(1) Zur Ortswehrleitung gehören der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter. (2) Die Ortswehrleitung wird von der Hauptversammlung der Ortsfeuerwehr in geheimer Wahl oder mit Zustimmung der Hauptversammlung in offener Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann, wer der Ortsfeuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse,

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(7)

(8)

Erfahrungen sowie persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Fehlende, für diese Dienststellung notwendige Ausbildungen sind innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren und nachzuweisen. Der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter sind nach der Wahl vom Stadtrat zu berufen. Der Ortswehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Oberbürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Feuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Oberbürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Ortswehrleiter oder Stellvertreter ein. Der Ortswehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit seiner Wehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere: - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Ortsfeuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - dafür zu sorgen, dass jährlich mindestens 24 Dienste durchgeführt werden, - die Dienst- und Ausbildungspläne aufzustellen und dem Gemeindewehrleiter vorzulegen, - die Tätigkeit der Unterführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, Dienstanweisungen und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Gemeindewehrleiter mitzuteilen. Die stellvertretenden Ortswehrleiter haben die Ortswehrleiter bei der Lösung ihrer Aufgaben zu unterstützen und sie bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. Die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden.

■ § 18

Unterführer, Gerätewarte

(1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche

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Amtliche Bekanntmachungen

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Qualifikation besitzen (erforderliche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule Sachsen oder anderen anerkannten Ausbildungsstätten). Die Unterführer werden auf Vorschlag der Ortswehrleitung im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss vom Ortswehrleiter auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Der Ortswehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtung der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Wehrleiter zu melden. Jede Ortswehr beruft einen ehrenamtlichen Gerätewart und einen Atemschutzbeauftragten. In der Ortswehr Grimma übernimmt der hauptamtliche Gerätewart die Wartungs- und Pflegearbeiten. Für die Gemeindefeuerwehr wird für alle Angelegenheiten des Atemschutzes ein Atemschutzgerätewart hauptamtlich beschäftigt.

■ § 19

Schriftführer

(1) Der Schriftführer wird von der Gemeindewehrleitung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß. (4) Für Schriftführer der Gemeindejugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 und 2 sinngemäß.

■ § 20

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Wahlen

(1) Zur Durchführung der nach § 17 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen werden die aktiven Feuerwehrleute durch Aushang unter Bekanntgabe des Wahltermins und spätestens 7 Wochen davor zur Abgabe von Wahlvorschlägen (§§ 16 und 17) aufgefordert. Wahlvorschläge für die Gemeindewehrleitung und die Stellvertreter sind getrennt einzureichen. Die Wahlvorschläge sollten mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und müssen vom Feuerwehrausschuss bestätigt werden. (2) Die Wahlen sind mindestens vier Wochen vor dem Wahltermin zusammen mit den Wahlvorschlägen und den wahlberechtigten Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Wahlberechtigt sind der Ortswehrleiter und ein Delegierter pro 10 aktive Kameraden der Ortsfeuerwehr. In den Ortsfeuerwehren wählen die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehr die Ortswehrleitung und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses. (3) Die Wahlen zur Gemeindewehrleitung sind vom Oberbürgermeister, seinem Stellvertreter

oder einem von ihm benannten Beauftragten, die Wahlen zu den Ortsfeuerwehren durch die Gemeindewehrleitung zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und dessen Stellvertreter setzt die Teilnahme von mehr als der Hälfte der jeweils Wahlberechtigten voraus. (5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seiner Stellvertreter erfolgt auf getrennten Stimmzetteln, die Ermittlung des Wahlergebnisses durch getrennte Auszählung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Die Stichwahl ist innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Wahl durchzuführen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (7) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl dem Oberbürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (8) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, ist vom Gemeindefeuerwehrausschuss dem Oberbürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Oberbürgermeister setzt dann nach § 16 Abs. 7 die Wehrleitung ein. (9) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr und der Ortsfeuerwehrausschüsse gelten die Absätze 1 bis 8 entsprechend. Die Wahl kann, nach vorheriger Abstimmung, auch als offene Wahl durchgeführt werden. (10) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

■ § 21

Zuschüsse

(1) Zur Förderung der Kameradschaft und zur Durchführung von Veranstaltungen stellt die Große Kreisstadt Grimma jeder Ortswehr 20,00 Euro pro aktivem Kameraden und Jahr zur Verfügung. (2) Die Jugendfeuerwehr erhält 20,00 Euro pro Angehörigem und Jahr. (3) Die Kinderfeuerwehr erhält 20,00 Euro pro Kind und Jahr. (4) Kameraden der Ehren- und Altersabteilung erhalten 20,00 Euro pro Angehörigem und Jahr. (5) Die Auszahlung erfolgt jährlich, durch Antrag des Kassenwartes auf das Konto der jeweiligen Ortswehr. Wechselt ein Mitglied einer Abteilung in eine andere Abteilung der Ortsfeuer-

wehr, so ist der Zuschuss nur insgesamt einmal jährlich zu zahlen. Es wird der Abteilung zugerechnet, der das Mitglied am Tage der Antragstellung zugehörig war. (6) Der jährliche Zuschuss ist nach Abs. 1 zweckgebunden und die Verwendung dem Dienstherren schriftlich nachzuweisen. Die Abrechnung hat zum 31.01. des Folgejahres zu erfolgen. (7) Das Konto ist durch den Kassenwart und einen weiteren geeigneten Angehörigen der Ortsfeuerwehr zu verwalten. Die Vorgenannten sind nachweispflichtig und abzeichnungsberechtigt.

■ § 22

Ruhezeiten nach Einsätzen, Bereitschaften und Verpflegung der Einsatzkräfte

(1) Nach Teilnahme an Einsätzen oder Bereitschaften von mehr als vier Stunden Dauer, deren Beginn oder Ende zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt und bei denen keine vorzeitige Ablösung möglich war, wird den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit 6 Stunden nach Einsatzende zugemutet. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Erstattung des fortgewährten Arbeitsentgeltes. (2) Bei Einsätzen und Bereitschaften von über drei Stunden Dauer bzw. zu ungünstigen Zeiten nach Entscheidung durch den Einsatzleiter wird allen vor Ort befindlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr Einsatzverpflegung in Höhe von max. 5,00 EUR gewährt. Ist eine zentrale Versorgung nicht gewährleitstet, entscheidet der Einsatzleiterüber die Art der Verpflegung.

■ § 23

Schlussbestimmungen

(1) Bedienstete der Stadt Grimma, die Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind, sollen während ihrer Arbeitszeit zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren eingesetzt werden, soweit nicht erhebliche dienstliche Interessen entgegenstehen. Die hauptamtlichen Kräfte unterstützen insbesondere die Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren der Großen Kreisstadt Grimma. Diese Bediensteten sind durch die jeweilige Ortsfeuerwehr an der vorhandenen Feuerwehrtechnik auszubilden. (2) Die in dieser Satzung verwendeten Bezeichnungen für die Angehörigen der Feuerwehr Grimma und deren Funktionsbezeichnungen gelten entsprechend für die weiblichen Angehörigen, welche in gleicher Weise berücksichtigt werden.

■ § 24

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig verliert die Feuerwehrsatzung vom 03.03.2011 ihre Gültigkeit. Grimma, 17.12.2015

Matthias Berger, Oberbürgermeister

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Bürgerservice ■ Beschäftigung Schwerbehinderter melden Alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jährlich bis 31. März der örtlichen Arbeitsagentur anzuzeigen. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden die Arbeitgeber Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Das Programm vereinfacht den Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe. Wichtiger Hinweis: Der Termin für die Meldung kann nicht verlängert werden. Unternehmen, die Ihrer Meldepflicht bis 31. März (Poststempel) nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de ➜ Unternehmen ➜ Rechtsgrundlagen ➜ Schwerbehindertenrecht.

■ Rentenversicherung vor Ort kommt gut an Grimma. Seit einem halben Jahr gibt es wieder eine Anlaufstelle in Grimma für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Fragen zur Rente geht. Die Deutsche Rentenversicherung bietet montags, dienstags und donnerstags persönliche Beratungen zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung an. Die Anlaufstelle befindet sich im altrosafarbenen Renaissancehaus am Markt 15. Der Eingang befindet sich allerdings auf der Rückseite, die über den Nicolaiplatz zu erreichen ist. Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0341/ 550-55, per E-Mail [email protected] oder auf der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de zwingend notwendig. Beratungen ohne Termin können weder angeboten noch realisiert werden. Versicherte können sich aber auch an die Mitarbeiter der nächstgelegenen, täglich geöffneten Beratungsstelle in Leipzig wenden, um ihre Fragen zu Renten- bzw. Reha-Angelegenheiten persönlich zu klären. Wer eine schnelle Auskunft braucht oder allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung hat, sollte die 0800 1000 480 90 wählen. Markt 15: Über diese Tür gelangt man zur Rentenstelle

■ Stadthaus, Markt 17 Mo. 09.00-16.00 Uhr • Di. 09.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 09.00-17.00 Uhr • Fr. 09.0012.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 0 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: [email protected]

■ Bürgerbüro Grimma, Markt 17 Pass- und Meldewesen: Mo. 09.00-16.00 Uhr • Di. 09.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 09.0017.00 Uhr • Fr. 09.00-12.00 Uhr • Sa. 09.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 258 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: [email protected]. Fundbüro: 3 Mobiltelefone, 1 Puppe in Originalverpackung, 1 Ehering, Sportsachen, mehrere Schlüsselbunde, 1 Kamera, 3 verschiedene Autoschlüssel. Erreichbar ist das Fundbüro zu den üblichen Sprechzeiten des Bürgerbüros oder telefonisch unter der Rufnummer 03437/ 98 58 272.

■ Bürgerbüro Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 Pass- und Meldewesen: Di. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Fr. 09.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 134 • Fax: 03437/ 98 58 227 • EMail: [email protected]

■ Bürgerbüro Mutzschen, Untere Hauptstraße 9 Pass- und Meldewesen: Mo. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034385/ 807 0 • Fax: 034385/ 807 22 • Ansprechpartnerin: Eveline Horn • E-Mail: [email protected] • Sprechstunde des Ortsvorstehers: jeweils montags von 09.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr

■ Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30 Pass- und Meldewesen: Do. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034386/ 50 921 • Fax. 034386/ 50 923 • Ansprechpartnerin: Eveline Horn • E-Mail: [email protected]

■ Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landstraße 1 (Kein Pass- und Meldewesen) • Mo. 14.00-18.00 Uhr • Do. 14.00-16.00 Uhr • Tel.: 034384/ 91 910 • Fax: 034384/ 91928 • Ansprechpartnerin: Andrea Döring • E-Mail: [email protected]

■ Wohngeldbehörde, Markt 17 Mo. 09.00-16.00 Uhr • Di. 09.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 09.00-17.00 Uhr • Fr. 09.0012.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 -481 /-482 • Fax: 03437/ 98 58 480 • E-Mail: [email protected]

■ Standesamt und Sachgebiet Steuern im Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 Mo. 09.00-12.00 Uhr • Di. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 09.0012.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr • Fr. 09.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 265 (Standesamt), 03437/ 98 58 311 (Steuern) • Fax: 03437/ 98 58 227 • EMail: [email protected]

■ Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nicolaiplatz 13 Öffnungszeiten wie Stadthaus • Tel.: 03437/ 98 58 230 • Fax.: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: [email protected]

■ Ordnungsamt mit Gewerbeamt, Marktgasse 2 Mo. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr • Di. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr • Fr. 09.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 250 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: [email protected]

■ Stadtarchiv, August-Bebel-Straße 10 Mo. 13.00-16.00 Uhr • Di. 09.00-12.00 und 13.0018.00 Uhr • Do. 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr • sowie nach Vereinbarung • Tel.: 03437/ 98 58 217 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: [email protected]

■ Schiedsstelle, Markt 15, Hofeingang jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00-18.00 Uhr • Friedensrichter: Dirk Langner, stellvertretende Friedensrichterin: Eva-Luise Müller • Terminreservierung unter Tel.: 03437/ 98 58 250. Zudem sind die Schlichter zu den genannten Zeiten unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 165 erreichbar.

■ Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. Beratungsstelle Grimma, Wallgraben 9, jeden 2., 3. und 4. Donnerstag. Die Beratungen finden ab 14.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung (03521/ 453602 oder [email protected]) statt.

■ Deutsche Rentenversicherung Beratungsstelle Grimma Markt 15 (Hintereingang über Nicolaiplatz), montags, dienstags und donnerstags • Terminvereinbarung unter Tel.: 0341/ 550-55 oder per E-Mail unter [email protected] • Allgemeine Auskunftsund Beratungsstelle | Georg-Schumann-Straße 146 | 04159 Leipzig | Tel.: 0341/ 550-55 | Öffnungszeiten: Mo.: 8.00-15.00 Uhr; Di., Do.; 8.00-18.00 Uhr; Mi.: 8.00-13.00 Uhr, Fr.: 8.00-12.00 Uhr

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Kindertagesstätten und Schulen | Jugend ■ Ausflug der Thümmlitzzwerge Leipnitz. Mit dem Reisebus der Firma Liebelt aus Lüptitz machten sich die Thümmlitzzwerge gemeinsam mit ihren Erzieherinnen und einigen Eltern am 19. Februar auf den Weg nach Grimma ins Kinderparadies. Die kleinen Thümmlitzzwerge eroberten das Bälle-Bad und es schauten zum Teil nur noch die kleinen Nasen heraus. Die Großen Zwerge stürmten den Kletterturm und die verschiedenen Trampoline und so manches Kunststück war zu bestaunen. Bei Nudeln und Tomatensoße stärkten sich erst alle und danach ging es in die zweite Runde, bevor der Bus alle müde und geschafft wieder in der Kita absetzte. Es war für alle ein toller Tag und bei der Frage, ob solch ein Ausflug wiederholt werden soll, sind sich alle Thümmlitzzwerge einig: JA! Der Elternrat übermittelt auf diesem Wege ein herzliches Dankeschön an die Fa. Liebelt. Foto: Kita

■ Wolfsgeheul in der Kita Parthenzwerge Großbardau. Eine ungewohnte Stille in der Kita Parthenzwerge, nur das Heulen eines Wolfes war bis auf den Flur der Einrichtung zu hören. Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz besuchte am 23. Februar die Kinder der Kita Parthenzwerge in Großbardau. Als Gäste konnten die Kinder die

■ Offene Jugendarbeit der Diakonie Leipziger Land in Grimma Kinder- und Jugendhaus „Come In“: Nikolaiplatz 9, 04668 Grimma • Tel. 03437 912995, 0172 3444817; [email protected]; www.facebook.com/come.in.grimma, Ansprechpartner: Tobias Burdukat Regelmäßige Angebote während der Schulzeit: • Montag 16-17 Uhr: Gitarrenworkshop für Anfänger und Anfängerinnen (bitte vorher via Mail nachfragen) • Mittwoch 14-18 Uhr: Offene Tür im „Come In“ Kommt vorbei zum chillen, essen, Musik machen oder was ihr gerade tun wollt…! • Freitag 14-16 Uhr: Jugendberatung zu gesellschaftspolitischen und sozialpolitischen Fragen im „Come In“ Was bieten wir sonst noch an: - Spendenlagerbetreuung „GRIMMAhilft“, Abgabe von Spenden an Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Rücksprache - Probe- und Aufenthaltsräume für Jugendliche - Praktikumsplätze für Studierende im Bereich Soziale Arbeit und Auszubildende innerhalb einer Ausbildung zum/r Erzieher/in - Hilfe bei der Konzeptentwicklung und Ideenformulierung von motivierten Jugendlichen zur Verwirklichung ihrer Vorstellung von Freizeitgestaltung - Vermietung von Veranstaltungsräumen (Küche und WC inkl.) - Absolvierung von Sozialstunden Informationen über den Stand in der Spitzenfabrik und zu dem Projekt „Dorf der Jugend“ gibt es unter [email protected]

■ 11. Azubi-Cup Volleyball 2016 Wolfsbeauftragten des Landkreises Leipzig Frau Höhn und Herrn Möhring begrüßen. Mit Spannung verfolgten die 3- bis 6-Jährigen die Ausführungen von Herrn Kasche vom Kontaktbüro. Die Kinder erfuhren, woran man einen Wolf erkennen und warum er mit Hunden verwechselt werden kann; wie sein Gebiss aussieht; was er am liebsten frisst; was Wolfsforscher mit der Wolfskacke machen und warum der Wolf heult und bellt. Einen direkten Vergleich konnten die Kinder mit dem Hund Boby ziehen. So wurden Pfoten und Gebiss zwischen Anschauungsexponaten und dem echten Hund verglichen. Im Film sahen die Kinder einen Wolf bellen, in der Kita bellte Boby auf Kommando. Ein herzliches Dankeschön von allen kleinen und großen Parthenzwergen für eine interessante und anschauliche Stunde zum Wolf.

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Am 1. März spielten 23 Volleyball-Teams der berufsbildenden Schulen der Region Leipzig in der Muldentalhalle Grimma um die Qualifikation zum Landesfinale. Bereits in der Vorrunde gab es viele spannende und hochklassige Spiele, in welchen um jeden Ball gefightet wurde. Die nachfolgenden Halbfinals der Mädchen zwischen dem BSZ 1 Leipzig und dem BSZ Torgau (22:11) sowie der RuthPfau-Schule und dem BSZ Grimma (12:21) wurden frühzeitig entschieden, womit es zum Finale BSZ Grimma gegen das BSZ 1 kam. In diesem konnte der Gastgeber den Heimvorteil nutzen und nach einem 22:11 Erfolg überglücklich den Siegerpokal entgegen nehmen. Die Jungen spielten in einer Zwischen- und Finalrunde ihre Platzierungen aus. Das BSZ Karl-Heine Leipzig erkämpfte sich mit einem 20:19 gegen das BSZ Delitzsch und dem 23:18 gegen das BSZ 1 Leipzig den Titel und die damit verbundene Qualifikation für das Landesfinale am 06.04.2016 in Grimma. Ein besonderes Dankeschön geht an die Stadt Grimma sowie Stefan Tröger und sein Team für die sensationelle Unterstützung bei der Planung und Durchführung dieser Veranstaltung. Jens Roßberg, Sportartbeauftragter Volleyball Regionalstelle Leipzig

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Kindertagesstätten und Schulen | Jugend ■ Tolle Winterferientage bei den Wilden Würmern Grimma. Die Winterferien für die Kinder vom Hort „Wilde Würmer“ waren auch ohne Schnee und winterliche Temperaturen wieder sehr abwechslungsreich und toll. Am ersten Ferientag gestalteten sie ihre Zimmer bunt für den Fasching aus. Dafür bastelten die Kinder lustige Girlanden, Tischschmuck, Masken und bemalte Luftballons mit lustigen Gesichtern. Eine zünftige Faschingsparty feierten alle Kinder der Schule am nächsten Tag in der Turnhalle. Alle kamen in tollen Faschingskostümen. Auf dem bunten Programm stand auch ein Magic Entertainer. Mit lustigen Sketchen, Zaubereinlagen und Discoklängen begeisterte er alle kleinen und großen Faschingsgäste. Mit einem kleinen Umzug durch das Wohngebiet klang die Party aus. Hausgemachter Winterbruch stand am darauffolgenden Tag im Ferienplan, also Mittagessen einmal selbst zubereiten. Alle Kinder bekamen eine Aufgabe. Eine Gruppe war für die Zubereitung eines Kartoffelsalates verantwortlich, die zweite Gruppe für die Herstellung eines Nudelsalates. Natürlich gehört zu einem perfekten Menü auch ein Dessert, welches von einer weiteren Gruppe gezaubert wurde. Die letzte Gruppe sorgte für die Tischdekoration. Alle Speisen waren super lecker und jeder wird den Tag in guter Erinnerung behalten. Beim Besuch der Inspirata in Leipzig wurden drei Workshops auf die einzelnen Klassenstufen abgestimmt. Die Kinder staunten nicht schlecht über optische Täuschungen, was man mit Farben und Formen alles machen kann und auch im Workshop Spielen und Staunen war es sehr interessant. Beim Besuch der Grimmaer Bibliothek hörten sich alle lustige Geschichten über Tiere an und anschließend durften sie stöbern. Schwimmen und Bowling stand in den Ferien natürlich auch auf dem Plan. Die Winterwanderung in der zweiten Woche hatte eine Überraschung als Ziel: Mittagessen bei einer bekannten Fast-Food-Kette. Sportlich ging es danach bei der Winterolympiade in der Turnhalle zu. Drei Mannschaften kämpften um den Sieg. Am letzten Ferientag hatten wir uns den Landesfilmdienst mit einem Projekt zum Thema „Freunde“ eingeladen. Die Wilden Würmer schauten sich einen Film zum Thema an. Beim anschließenden Spielen und Gestalten werteten die Kinder das Gesehene aus. Damit endeten zwei lustige und entspannende Ferienwochen. Doch schon bald beginnen die nächsten freien Tage. Die Kinder und Erzieherinnen des Hortes Wilde Würmer

■ Hänsel und Gretel mobil Grimma. 26 Musiker des Gewandhausorchesters Leipzig sowie fünf Sängerinnen und Sänger der Leipziger Oper führten am 22. Februar in der Turnhalle der Wilhelm-Ostwald-Grundschule „Hänsel und Gretel“ von Engelbert Humperdinck auf. Im Gepäck hatten sie nicht nur ihre Instrumente und Kostüme, sondern auch riesengroße Kulissen, eine Bühne und natürlich Notenständer. Einige Schüler der Klasse 4 durften beim Aufbau mithelfen und packten tüchtig mit an. Schon am frühen Morgen ging es los: Ein LKW parkte vor der Turnhalle und acht Männer entluden viele Bauteile, Scheinwerfer, Nebelmaschine und sogar eine Windmaschine. Aber auch im Schulhaus war die Aufregung schon

groß. Fleißige Eltern bereiteten ein köstliches Frühstücksbüfett für die Gäste vor. Gegen 10.00 Uhr traf der Bus mit den Musikern ein

und schon begann die Probe. Nun durften auch die anderen Zuschauerkinder in die Turnhalle. Alle staunten über die wunderschöne Bühne und die schick gekleideten Musiker. Jetzt begann die Oper. Johanna (Sandra Maxheimer) und Greta (Jennifer Porto) staunten zu Beginn der Oper über die vielen interessanten Musikinstrumente des Gewandhausorchesters. Die Kinder schauten wie gefesselt auf das Geschehen. Man konnte so viel entdecken! Dazu der wunderbare Gesang, die tollen Kostüme und alle Mitwirkenden, die mit so viel Freude und Eifer bei der Sache waren. Nun war. Die Freude war groß. Nachdem die Hexe im Backofen landete, belohnten alle Zuschauer die Künstler mit langem Applaus und selbst gemalten Bildern und Basteleien. „Wir danken allen Helfern, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag ein ganz besonderes Erlebnis für alle war“ sagt Schulleiterin Steffi Schröter der Grundschule „Wilhelm Ostwald“. Fotos: Grundschule

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Senioren | Soziales ■ Angebote für Senioren

■ Im April ist Flohmarktzeit



Großbardau. Nach dem Frühjahrsputz wird endlich wieder Platz in den Schränken. Zeit, gut erhaltene Sachen an die Frau oder an den Mann zu bekommen. Auf der Suche nach einem Schnäppchen ist man auf dem Großbardauer Flohmarkt am Sonntag, dem 3. April, von 15.00 bis 17.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus „Weintraube” in der Parthenstraße 14 richtig. Raritäten, ausrangiertes Spielzeug oder guterhaltene Kinderwagen können dort erstanden werden. Die Standplätze vergibt Organisatorin Claudia Silbernagel. Am 20. März in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr nimmt Frau Silbernagel Tischreservierungen für 3,50 Euro pro Tisch unter der Telefonnummer 0172/ 795 29 55 an. Foto: Dieter Schütz/ pixelio.de

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16.3., 14.15-16.00 Uhr: Kaffeenachmittag in der Grundschule Zschoppach 21.3., 14.00-16.00 Uhr: Kaffeenachmittag für die Senioren in der „Villa“ Beiersdorf 22.3., 10.00-12.00 Uhr: Seniorenbowling im Hotel „Zur Schiffsmühle“ für die Senioren von Grimma, bitte mit Anmeldung

Auf nach Zella-Mehlis Für den 12. April haben wir einen besonderen Leckerbissen für Sie vorbereitet. Die Reise führt Sie nach ZellaMehlis. In der Stadt erwartet Sie Sehenswertes. Der Erlebnispark Meeresaquarium bietet Ihnen einen erstaunlichen Einblick in die Unterwasserwelt. Nach dem Mittagessen setzen Sie die Tour mit dem Bus fort und fahren nach Schmalkalden in die „Viba-Nougat-Welt“. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, diese Leckerei käuflich zu erwerben. Der Preis pro Person beträgt 45 Euro. Weitere Auskünfte können Sie in der Stadtverwaltung Grimma, Nicolaiplatz 13, bei Frau Renate Mußbach, Telefon 03437/ 9858233 erhalten.

■ Programm der Volkssolidarität Fremdiswalde/ Golzern Fremdiswalde: • 16.3., 14.00 Uhr: Seniorengymnastik und anschließend Singekreis im DGH, Bezahlung Theaterfahrt • 24.3., 14.00 Uhr: Spielnachmittag in der Gaststube vom Landgasthof Golzern: • 16.3., 14.00 Uhr: Spielnachmittag im DGH Golzern, Bezahlung Theaterfahrt • 23.3., 14.00 Uhr: Geburtstagsfeier im Seniorentreff Bahren für alle, die seit der letzten Feier ein neues Lebensjahr vollendeten. Gilt für Fremdiswalde und Golzern: Veranstaltungen können nur bei genügend Beteiligung durchgeführt werden. Anmeldungen für Veranstaltungen, die Kosten verursachen, sind verbindlich. Änderungen sind möglich, werden aber rechtzeitig bekannt gegeben. Kontakt/ Anmeldungen/ Informationen: Annelie Lauchstädt, Fremdiswalde 103, Tel.: 034382/ 42158

■ Kommunale Kleiderkammer der Stiftung „St. Georgenhospital" Die Kleiderkammer befindet sich in der Bahnhofstraße 5, Einfahrt hinter „Würth“, Tel.: 0160/ 969 509 78 – während der Öffnungszeiten: dienstags: 12.00-17.30 Uhr – Annahme • donnerstags: 08.30-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr – Ausgabe

■ HAUS DER DIAKONIE – Bockenberg 3, 04668 Grimma • • •

Schuldner- und Insolvenzberatung: Fr. Christel Motzkus, Tel.: 03437/ 9250-14, E-Mail: [email protected]; Di 9.00-12.00, 13.00-15.00 Uhr Allgemeine Soziale Beratung/KirchenBezirksSozialarbeit: Herr Tobias Jahn, Tel.: 03437/ 9250-26, E-Mail: [email protected]; Di 8.00-12.00, 13.00-17.00 Uhr Hospizdienst: Fr. Gudrun Günther, Tel.: 03437/ 9250-25, E-Mail: [email protected], Do 9.00-15.00 Uhr

■ Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Muldental e.V. Tel.: 03425/ 8966-10, Fax: 03425/ 8966-22 • E-Mail: [email protected], www.drkmuldental.de • •

Flüchtlings- und Asylberatung: montags 10.00-12.00 Uhr, Schulstraße 17, Grimma. Anmeldung und Informationen unter: 03437/ 920012 Blutspende: Die nächste Möglichkeit zum Blutspenden besteht am Dienstag, dem 14. März, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Mutzschen, Obere Hauptstr. 33.

Ein Zuschuss für die Urlaubskasse

■ Freistaat unterstützt Familienerholung / Diakonie berät ■ Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land /Muldental e.V. Begegnungsstätte Grimma, Am Pulverturm 2, 04668 Grimma, Tel.: 03437/ 914880 • • • • • C M Y K



14.3., 13.00 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth 15.3., 14.00 Uhr: Geselliges Beisammensein der Ortsgruppe Grimma-West 1 16.3., 10.00 Uhr: Seniorengymnastik | 13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag 21.3., 9.30 Uhr: Tanzkreis mit Frau Ohlenroth | 14.15 Uhr: Singegruppe mit E. Schmidt 22.3., 14.00 Uhr: Tanznachmittag mit Diskothek „RESONANZ“ 23.3., 10.00 Uhr: Seniorengymnastik | 13.00 Uhr: Rommé- und Skatnachmittag

Wenn das Geld knapp ist, ist für viele an Urlaub nicht zu denken. Damit auch Familien mit kleinem Portmonee in die wohlverdienten Ferien fahren können, gibt es vom Freistaat Sachsen auch im Jahr 2016 einen Zuschuss für die Urlaubskasse. Beantragen können ihn kinderreiche Familien, Mütter und Väter mit niedrigem Einkommen oder behinderten Angehörigen sowie Alleinerziehende. Die Förderung erhalten Eltern oder ein Elternteil mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld bekommen sowie Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Antragsteller müssen ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben und gemeinsam in die Ferien fahren. Unterstützt wird eine Urlaubsdauer von mindestens sieben und längstens 14 aufeinander folgenden Tagen. Förderfähige Reiseziele sind die Familienferienstätten der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Familienverbände in Deutschland, Bauernhöfe und offizielle Ferienunterkünfte in Deutschland. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Förderung beträgt bis zu 7,50 Euro pro Aufenthaltstag für jedes teilnehmende Kind / jede teilnehmende Person, wenn das monatliche Bruttoeinkommen der Familien bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es bei der Allgemeinen Sozialen Beratung der Diakonie Leipziger Land in Grimma: Haus der Diakonie, Bockenberg 3, Di 8.00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr, E-Mail: [email protected], Tel.: 03437/ 925026. Weitere Informationen und Antragsunterlagen unter www.diakonie-leipziger-land.de und unter www.urlaub-mit-der-familie.de

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Soziales | Sport und Freizeit ■ Schul-Schach AGs im Wettkampfvergleich Die Grundschule Wilhelm Ostwald war mit Unterstützung der Abteilung Schach des SV 1919 Grimma Gastgeber eines Turnieres für Mannschaften von Grimmaer Schul-Schach AGs. Insgesamt waren 32 Mädchen und Jungen in acht Teams aus den Grundschulen Bücherwurm (2x), Wilhelm Ostwald (3x), Hohnstädt (2x) und Nerchau am Start. Im Wettkampfverlauf waren alle Teilnehmer mit großem Ehrgeiz bei der Sache und es wurde um jeden Punkt intensiv gekämpft. Schön war auch, dass dabei eine Reihe Eltern ihre Jüngsten über die Schulter schauten.

Das Siegerteam der Grundschule Hohnstädt 1 Das Finale bestritten die Teams der Grundschule Hohnstädt 1 und Nerchau. Dabei setzten sich nach einem spannenden Wettkampfverlauf die Hohnstädter in der Besetzung Benjamin Alt, Noah Wetzig, Alexander Mattausch und Pierre Tilsner knapp mit 2,5:1,5 Punkten durch. Im Spiel um Platz 3 war die Mannschaft der Grundschule Bücherwurm 1 mit 3,5:0,5 Punkten gegen Hohnstädt 2 erfolgreich. Das Gastgeberteam Wilhelm Ostwald 1 belegte den 5. Platz. Fünf Spieler/innen, Alexander Rolle (5 Punkte), Nico Wohllebe (5), Maximilian Schippan (4,5), Alexander Mattausch (4,5) und Irina Podtepa (3) blieben im Turnierverlauf ungeschlagen. Roland Bloi

■ Apothekennotdienst 12.3., Rats-Apotheke Trebsen, Grimmaische Str. 10, Tel.: 034383/ 6010 • 13.3., Apotheke im PEP Grimma, Gerichtswiesen, Tel.: 03437/ 942323 • 14.3., Linden-Apotheke Grimma, Platz der Einheit 1, Tel.: 03437/ 921712 • 15.3., Sonnen-Apotheke Grimma, Straße des Friedens 27, Tel: 03437/ 917002 • 16.3., Stadt-Apotheke Grimma, Markt 6, Tel.: 03437/ 9488940 • 17.3., Engel-Apotheke Colditz, Markt 3, Tel.: 034381/ 43359 • 18.3., Kronen-Apotheke Mutzschen, Marktplatz 1, Tel.: 034385/ 51256 • 19.3., Engel-Apotheke Naunhof, Kurze Straße 6, Tel.: 0800/ 11 333 99 • 20.3., Sternen-Apotheke Naunhof, Markt 5, 034293/ 47 355 • 21.3., EngelApotheke Colditz, Markt 3, Tel.: 034381/ 43359 • 22.3., Engel-Apotheke Nerchau, Hugo-Koch-Straße 4, Tel.: 034382/ 41283 • 23.3., Apotheke im PEP Grimma, Gerichtswiesen, Tel.: 03437/ 942323 • 24.3., Rats-Apotheke Trebsen, Grimmaische Str. 10, Tel.: 034383/ 6010 • 25.3., Apotheke im PEP Grimma, Gerichtswiesen, Tel.: 03437/ 942323 • 26.3., Linden-Apotheke Grimma, Platz der Einheit 1, Tel.: 03437/ 921712 • Änderungen vorbehalten.

„Wundervolle“ Tröste-Teddys dank Ehrenamtsgeld

■ Notfallseelsorger übergibt Kuscheltiere / weitere Spender gesucht 22 Teddybären in Notfallseelsorge-Kluft hat die Diakonie Leipziger Land in Grimma kürzlich entgegen genommen. Es sind ganz besondere Kuscheltiere für Kinder in Not. Gespendet hat die Teddys Notfallseelsorger Tommy Schmidt. Bewegender Hintergrund: Am Tag vor Heiligabend wurde er zu einem Einsatz gerufen: Der Notfallseelsorger eilte zu einem kleinen Jungen im Krankenhaus, dessen Mutter nach einem schweren Autounfall ihren Kopfverletzungen erlegen war. Tommy Schmidt sollte nun dem vierjährigen Max, der bei dem Unfall leicht verletzt wurde, diese Todesnachricht überbringen. „Obwohl das Krankenbett des Kleinen voller Kuscheltiere war, kann man sich nicht vorstellen, welche Macht dieser Teddy auf den Jungen hatte“, erzählt Tommy Schmidt, „in den Augen von Max war ich in meiner lila Einsatzjacke gerade sein Retter in der Not. Allerdings musste ich ja wieder verschwinden. Der Teddy in der gleichen Jacke bleibt jedoch. Ich habe dem Jungen erklärt, dass der Teddy ihm immer zuhören und da sein wird, auch wenn er sehr traurig ist, weil die Mami nicht mehr kommt“. Nach dieser Erfahrung habe er gewusst, wie er die Aufwandsentschädigung, die er für seinen ehrenamtlichen Einsatz als Seelsorger bekommt, „gutbringend“ einsetzen kann: Er entschloss sich, für seine Kolleginnen und Kollegen bei der Notfallseelsorge Teddys zu spenden. „Wir freuen uns sehr über diese Spende“, sagte Tobias Jahn, Leiter des Fachbereichs Beratungs- und Sozialarbeit, „herzlichen Dank an Tommy Schmidt, der sein Ehrenamtsgeld umgewandelt hat in diese wundervollen Tröste-Teddys“. Die Spende von Tommy Schmidt solle dabei lediglich eine „Initialzündung“ sein: Die 22 Teddys bleiben ja bei den betreuten Kindern - irgendwann wird also Nachschub gebraucht. Gesucht werden nun weitere Spender, die der Notfallseelsorge die speziellen Kuscheltiere zur Verfügung stellen. Ein Teddy kostet 18 Euro, ab einer Abnahmemenge von zwölf Stück reduziert sich der Preis auf 9 Euro. Die Notfallseelsorger der Diakonie Leipziger Land begleiten Polizisten beim Überbringen von Todesnachrichten, bei plötzlichem Kindstod, Suizid, Hochwasser und anderen Katastrophen. In dem Projekt der Diakonie Leipziger Land engagieren sich derzeit 27 Ehrenamtliche, die rund 70 bis 80 Mal im Jahr über die Rettungsleitstelle angefordert werden. Foto: Sören Müller Kontakt/ Spenden: Diakonie Leipziger Land • Koordinatorin Notfallseelsorge: Frau Susann LawrenzWuttke • Tel.: 0163/ 7390315, E-Mail: [email protected] • Spendenkonto: IBAN DE 49 8605 0200 1020 0042 62, Verwendungszweck: Notfallseelsorge Teddys

■ Informationsveranstaltung Life Kinetik Kursprogramm Grimma. Am Mittwoch, dem 30. März, findet eine kostenfreie und unverbindliche Informationsveranstaltung zum Thema „Life Kinetik“ im Rathaussaal Grimma statt. Der Informationsabend beginnt 19.00 Uhr. Doch, was ist Life Kinetik eigentlich? Jeder nutzt nur einen Bruchteil der Möglichkeiten, die uns unser Gehirn zur Verfügung stellt. Life Kinetik ist Gehirntraining durch Bewegung. Ziel dabei ist es, dem Gehirn fortwährend neue, unbekannte Aufgaben zu stellen. Aufgaben wie Bewegungsabläufe, die es noch nicht kennt. Diese Herausforderungen führen dazu, dass das Gehirn neue Verbindungen, sogenannte Synapsen, bildet. Je mehr dieser Synapsen im Gehirn bestehen, desto schneller kann das Gehirn arbeiten. Life Kinetik arbeitet daher nach den Prinzipien: „Gebrauche dein Gehirn!" und "Stelle dein Gehirn vor unbekannte Aufgaben. Das Life Kinetik Programm bringt durch seine ungewöhnliche Übungen eine Menge Spaß für die Teilnehmer. Dies wiederrum führt zur vermehrten Ausschüttung des Botenstoffes Dopamin, welcher die Bildung neuer Synapsen nachhaltig unterstützt. Weitere Informationen unter www.mentalathleten.de

■ Tanzleidenschaft in Perfektion Grimma. Liebhaber des Tanzes können sich am 30. April auf ein rauschendes Fest der Farben, prächtige Kleider und elegante Bewegungen freuen. In der Muldentalhalle wetteifern zahlreiche Profi-Tanzpaare um die Gunst der Jury und der Zuschauer. Die 14. Tanzgala startet 13.00 Uhr mit dem Turniernachwuchs. Am Abend um 19.00 Uhr schweben die Spitzenpaare der höchsten deutschen Turnierklassen über das Parkett. Die Ballveranstaltung zeigt die Vielfalt des Tanzens, verpackt in fairen Wettkämpfen und in den vielen Shows, die einen unvergesslichen Tag und Abend garantieren. Genügend Zeit bleibt dem Publikum, selber zu tanzen. Die Plätze für beide Turniere sind rar und begehrt. Wenige Restkarten sind noch in der Stadtinformation Grimma am Markt 23, Tel.: 03437/ 9858285, erhältlich.

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Sport und Freizeit ■ Wettkampfwochenende in Offenbach, Riesa und Halle Am Wochenende 27./ 28. Februar fanden in Offenbach die Süddeutschen Meisterschaften der „Langen Strecken“ statt. Paul Polzin erschwamm sich dabei seinen bisher größten Erfolg. Über 1500 m Freistil erkämpfte er sich mit dem neuen Jahrgangsrekord des Landkreises Leipzig von 19:38,86 min. im Jahrgang 2004 die Silbermedaille. Mit der Zeit von 5:58,13 min. belegte er über 400 m Lagen den 8. Platz. Bei diesen Meisterschaften waren 308 Aktive aus 82 Vereinen von neun Bundesländern am Start. Bei einem Wettkampf ebenfalls über längere Strecken erschwammen sich in Riesa unsere 6 Teilnehmer bei 17 Starts 8 x Platz 1; 3 x Platz 2 und 1 x Platz 3. Überzeugend vor allem Karl v. Thun (Jg. 05) mit 3 Siegen und dem neuen Jahrgangsrekord von 5:12, 72 min. über 400 m Freistil. Auch Josephine Schmidt (Jg. 06) stand bei ihren drei Starts 3 x auf dem obersten Podestplatz. Entscheidend dafür waren starke Leistungssteigerungen vor allem über 200 und 400 m Freistil. Mit ebenfalls deutlichen Zeitverbesserungen über jeweils 200 m Rücken und Freistil erschwamm sich auch Hannah Polzin (Jg. 07) zwei 1. Plätze. An der guten Bilanz waren auch Leon Säbisch (Jg. 03; 2 x 2. Platz) und Michelle Täschner (Jg. 00, je 1x 2. und 3. Platz) beteiligt. Einen Leistungstest unterzogen sich vier unserer „Masters-Schwimmer“ in Halle beim Schwimmfest des SV Halle. Die Platzierungen waren dabei zweitrangig, da es nur eine offene Wertung gab. Entscheidend sind die geschwommenen Zeiten, da sich unser „Oldie-Team“ auf die „Masters-Europameisterschaften in London“ im Mai dieses Jahres vorbereitet. Wir gratulieren unseren Aktiven recht herzlich zu diesen guten Ergebnissen und wünschen allen eine gute Vorbereitung auf die Saisonhöhepunkte!

■ Mitteldeutsche Einzelmeisterschaften und Neujahrsturnier im Februar 2016 Bei den Mitteldeutschen Einzelmeisterschaften am 13. und 14. Februar belegte Paul Pink in der Altersklasse U21 den 1. Platz. Er startet bei den Deutschen Meisterschaften. In der U18 erreichte Julia Winkler hier einen guten 5. Platz. Herzlichen Glückwunsch den beiden! Zwei Wochen darauf, am Sonntag, dem 28. Februar, waren in den Altersklassen U15 und U18 je drei unserer Sportler beim Neujahrsturnier in Freital am Start. Dabei ergaben sich folgende Ergebnisse: 1. Plätze: Fabian Donix (U15), Maurice Gent (U15) & Julia Winkler (U18) • 5. Plätze: Leon Hempel (U15) & Pascal Fensch (U18) • 7. Platz: Philipp Schmidt (U18). Das Turnier zeigte jedem Teilnehmer wieder Mal seine Stärken und Schwächen und spornte an weiter daran zu arbeiten.

Schwimmhalle Am Sonnabend, dem 12. März, findet der 24. Sprintpokal statt. Aus diesem Grund bleibt die Schwimmhalle an diesem Tag geschlossen.

■ Montag 14.00 - 16.30 Uhr (öffentliches Baden) 19.30 - 21.30 Uhr (Behindertenschwimmen) ■ Dienstag 14.00 - 21.30 Uhr (öffentliches Baden) ■ Mittwoch geschlossen

(Vereinstraining)

■ Donnerstag

hintere Reihe v.l.n.r.: Julia Verena Winkler, Pascal Fensch, Philip Schmidt; vordere Reihe v.l.n.r.: Leon Hempel, Fabian Donix, Maurice Gent

06.30-08.00 Uhr

(Frühschwimmzeit)

14.00-15.30 Uhr

(Seniorenschwimmen)

17.30-21.30 Uhr

(öffentliches Baden)

■ Freitag 14.00-21.30 Uhr

■ KGV „Erholung“ Mutzschen e.V. – Einladung für alle Kleingärtner

10.00-20.00 Uhr

Zur nächsten Mitglieder- und Wahlversammlung wird gemäß § 8 der Satzung des Vereins für Freitag, den 08. April 2016 um 19.00 Uhr eingeladen. Die Mitglieder- und Wahlversammlung findet in der Gaststätte „Ratskeller“ Mutzschen statt.

11. Sonstiges 12. Schlusswort des Vorsitzenden Im Auftrag des Vorstandes des KGV „ Erholung “ Mutzschen e. V. Vorsitzender – E. Fiedler

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Tagesordnung: 1. Eröffnung/ Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Diskussion/Vorschläge (Erhöhung Vereinsbeitrag, Pflege von leeren Gärten) 7. Beschlussfassung 8. Wahl der Wahlkommission 9. Wahl des Vorstandes 10. Wahl der Kassenprüfer

Im Kleingartenverein „Erholung“ Mutzschen sind noch Gärten zu vergeben. Die Gärten haben eine Größe von 270 m2 - 350 m2 mit oder ohne Laube. Wasseranschluss ist vorhanden. Preis nach Vereinbarung. Verpachtung erfolgt über den Vorstand. Über neue Gartenfreunde würden wir uns sehr freuen. Interessenten können sich gern unter der Telefonnummer 034385/ 52251 oder unter folgender E-Mail: [email protected] melden.

(öffentliches Baden)

■ Sonnabend (öffentliches Baden)

■ Sonntag 08.30-10.00 Uhr

(Senioren- und Behindertenschwimmen)

10.00-20.00 Uhr

(öffentliches Baden)

Sauna ■ Montag:

10.00-21.30 Uhr Damen

■ Dienstag:

10.00-21.30 Uhr Herren

■ Mittwoch

10.00-21.30 Uhr Damen

■ Donnerstag

10.00-21.30 Uhr gemischt

■ Freitag

10.00-21.30 Uhr gemischt

■ Sonnabend

10.00-18.00 Uhr gemischt

■ Sonntag

10.00-18.00 Uhr gemischt

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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Sport und Freizeit ■ Schützenverein Dürrweitzschen 1995 e.V. Obstland-Straße 38, 04668 Grimma-Dürrweitzschen | Schießhalle Dürrweitzschen | Zur Kaoline 4 | Vorsitzender: Helmut Hering | Telefon: 034386/ 41 308

Termine • 20.3., 9.30-11.30 Uhr: Vereinsschießen, Schießhalle • 24.3., 18.00 Uhr: Osterfeuer in Dürrweitzschen • 1.4., 19.30 Uhr: Jahreshauptversammlung im Hotel in Dürrweitzschen

Jagdgenossenschaft Großbothen

■ Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Großbothen Am Donnerstag, den 31.03.2016 findet um 19.00 Uhr im „Sportlercasino“ Großbothen die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Großbothen statt. Alle Landeigentümer/ Jagdgenossen sind dazu recht herzlich mit ihren Ehepartnern eingeladen. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Haushaltplan 2016 4. Haushaltsatzung 5. Vorschlag zur Verwendung des Reinertrages der Jagdverpachtung 6. Beschlussfassung 7. Bericht der Jäger 8. Verschiedenes / gemütliches Beisammensein mit gemeinsamen Abendessen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Großbothen möchte auf diesem Wege noch einmal alle Eigentümer von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen darüber informieren, dass das Eigentum an diesen Flächen auch das Jagdrecht beinhaltet. Auch der gemütliche Teil soll in unserer Jagdgenossenschaft nicht zu kurz kommen, so findet im Anschluss an unsere Jahresversammlung für alle Jagdgenossen und ihre Ehepartner ein von den Jägern organisierter und finanzierter Jagdschmaus statt. Um diese Aktivitäten umfassend mit den Landeigentümern beraten zu können, bittet der Vorstand um rege Beteiligung.

Gez. Ziegner Jagdvorsteher

■ Muldental-Triathlon macht Grimma über die Grenzen bekannt Grimma. Am 3. Juli findet zum 12. Mal der Muldental-Triathlon in Grimma statt. Konstant hat sich die Veranstaltung weiterentwickelt und gehört mittlerweile zu den renommiertesten Triathlonveranstaltungen im Land. Das betonen sowohl die Teilnehmer als auch der Dachverband, die Deutsche Triathlon Union, in zahlreichen E-Mails und Gesprächen. Insbesondere die Freundlichkeit und das Engagement der Helfer werden dabei immer wieder hervorgehoben. Ein beeindruckendes Bild ergibt sich, wenn man schaut, aus welchen Teilen Deutschlands und darüber hinaus die Teilnehmer zum Muldental-Triathlon anreisen. Die Starter aus Sachsen und Mitteldeutschland bilden den größten Teil, aber auch Teilnehmer vom nördlichsten Zipfel Itzehoe und von der westlichen Grenze aus Aachen oder aus Bonn und dem Ruhrgebiet sind in Grimma dabei. Zudem macht sich Grimma auch über die Grenzen der Republik einen Namen. Im vergangenen Jahr waren beim Muldental-Triathlon einige Teilnehmer aus den Niederlanden, Polen, der Ukraine, Großbritannien und Italien am Start. Sie alle nehmen ein sehr positives Bild von Grimma mit in ihre Heimat. Darüber hinaus profitieren durch die vielen Teilnehmer und Besucher des Triathlons auch die Hotels und Gaststätten der Stadt. Auch 2016 ist in Grimma zum Muldental-Triathlon ein ähnliches Bild zu erwarten. Mit einer gut organisierten Veranstaltung wollen die Ausrichter ein würdiges Triathlonfest feiern und damit erneut aktiv zum Imagegewinn der Stadt beitragen. Quelle: Matthias Vogel

■ Einladung der Jagdgenossenschaft Grimma-Beiersdorf Die jährliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grimma-Beiersdorf findet am Freitag, den 08.04.2016 statt. Dazu lädt der Vorstand alle Grundeigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemarkungen Grimma, Hohnstädt und Beiersdorf ein. Die Beratung findet im Speiseraum der Bauernland GmbH Beiersdorf, Grethener Straße 8 statt. Beginn ist 19.00 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2015/16 3. Bericht des Kassenverwalters 4. Bericht Revisionskommission 5. Aussprache zum oben Genannten 6. Abstimmung zu den Beschlüssen 7. Wahl neuer Jagdvorstand 8. Schlusswort des Jagdvorstehers Nach der Beratung sind alle Jagdgenossen zu einem jagdlichen Essen eingeladen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Grimma – Beiersdorf möchte auf diesem Wege alle Eigentümer von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen darüber informieren, dass das Eigentum an diesen Flächen auch das Jagdrecht beinhaltet. Deshalb bitten wir Sie, die Änderungen der Eigentumsverhältnisse dem Jagdvorstand schriftlich unter Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges anzuzeigen. Der Vorstand Kontakt: Vorstand der Jagdgenossenschaft, Jürgen Wick, Jagdvorsteher, Tel.: 0172/ 3417159

■ Einladung der Jagdgenossenschaft Leipnitz zur Mitgliederversammlung und zum Jagdvergnügen Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Leipnitz lädt alle Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Leipnitz zur Mitgliederversammlung für das Jagdjahr 2015/2016 und zum Jagdvergnügen am Freitag den 15. April 2016, um 18.00 Uhr in den Gasthof zur Linde nach Leipnitz ein.

Tagesordnung Bericht zum Jagdjahr 2015 / 2016 Beschluss zur Jahresrechnung 2015 / 2016 Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers Bericht der Jäger Sonstiges

Im Anschluss wollen wir bei Speis und Trank in geselliger Runde unseren „Grünen Abend“ feiern. Bitte gebt Rückmeldung zu Eurer Teilnahme bis zum 10. April 2016 bei Sabine Hübner (034386/41253) oder Marlis Zöllner (034386/41051) Der Jagdvorstand

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Heimatkundliches ■ Das Tor zur Welt: Grimmas Oberer Bahnhof Grimma. Die Ungunst des Reliefs bedingte es, dass in Grimma zwei Bahnhöfe gebaut werden mussten, die im Abstande von elf Jahren eingeweiht worden sind. Die obere Strecke wurde von Leipzig her auf der Höhe angelegt und bleibt dort bis Großbothen, dann wechselt sie in das Tal der Freiberger Mulde, um von Nossen aus in das Triebischtal nach Meißen hinab zu führen. Die „Muldenthalbahn“ blieb die ursprüngliche Teilstrecke von Glauchau nach Wurzen, immer an der Zwickauer Mulde entlang, „ihr zweiter Teil“ erreichte nie die Ostsee, wie es kühn gedacht war. Der erste Bahnbau mit der Strecke und den Bahnhofsbauten kam von Leipzig über Borsdorf hierher. Der Naunhofer Bauunternehmer August Schmidt hatte am 3. August 1865 inseriert: „Da der Bau der Borsdorf-Meißner-Eisenbahn beginnt, werden für den Bau zwischen Borsdorf und Naunhof 200 bis 300 tüchtige Arbeiter gesucht und solche können sich vom 11. des Monats beim Schachtmeister Böhme in Borsdorf melden“. Am 14. Mai 1866 wurde der Grimmaer Bahnhof festlich eingeweiht. Schon im nächsten Jahr konnte man bis nach Leisnig fahren. Das betonte Empfangsgebäude hat drei rundbogige Eingänge, in einem „Tabernakel“ darüber hing eine Glocke, die rechtzeitig vor Abfahrt eines jeden Zuges angeschlagen wurde und an der Fahnenstange darüber zog man dafür eine Fahne auf. Daran schließen sich zwei niedere Verbindungsbauten an, die Gepäckannahme und Toiletten fanden ihre Plätze. Zwei höhere, gleiche Pavillons begrenzen das Ensemble. Links waren die Verwaltung und eine Dienstwohnung untergebracht. Im rechten Gebäudeteil befanden sich die genau abgestuften Wartesäle mit „Restaurationen“. Bis 1918 gab es vier Kategorien, die 1. Klasse war blau und die zweite Klasse rot gepolstert eingerichtet. Der große Innenraum des Empfangsgebäudes war nach oben bis zum Dachstuhl offen, die heutige Decke wurde erst später eingezogen. Vor 150 Jahren musste für diese völlig neue Bauaufgabe eine ganz neue Lösung gefunden werden. Hier wurde die Idee einer breit gelagerten barocken Schlossanlage aufgegriffen und für den Zweck funktional vollkommen sinnvoll genutzt. Der Autor war der Freiberger Architekt, Denkmalpfleger, Zeichenund Entwurfsprofessor Eduard Heuchler. Man schätze ihn als den letzen großen Darsteller des Freiberger Bergbau- und Hüttenwesens, das er so genau wie liebevoll durch seine Kupferstiche würdigt. Die Fenstergewände bestehen aus Elbsandstein, die schon per Bahn herangebracht wurden. Die charakteristischen Bögen sind der englischen

Spätgotik entliehen, der „Tudor-Gotik“. Es wurden rund 100 keramische Rosetten-Platten eingefügt und zierliche Türmchen dem einheitlich hellen Putzbau aufgesetzt. Ganz funktional wurde die Bahnsteigsseite behandelt, mit gußeisernen Säulen zur Überdachung. In ähnlicher Weise aber bescheidener hat man den Leisniger Bahnhof nach Prof. Heuchlers erbaut. Zunächst lag der Bahnhof noch weit außerhalb und hoch über der Stadt. Wie zu jedem Bahnhof wurde eine breite Zufahrt hin angelegt mit einem Droschkenplatz davor. Natürlich musste auch hier ein Bahnhofspark eingerichtet, mit heimischen Laubbäumen bepflanzt und mit Bänken bestückt werden. Das Bahnhofshotel folgte bald, dazu Gaststätten, Ausspannen und Niederlagen. Zur Stadt hin siedelten sich bald die Speditionen mit ihren Lagerhäuser an. Am längsten existierte die Niederlage der Sternburg-Brauerei. Zum südlich gelegenen Güterbahnhof gehört die noch teilweise erhaltene Ladestraße mit dem dazu gehörigen Gleis. Das lange nötige, große Wasserhaus steht noch, leider als funktionsloses Gebäude. Die Industrie siedelte sich langsam an, der Stadtrat war sehr lange konservativ und „industriefeindlich“ eingestellt. Das Militär nutzte schnell den Standort jenseits der Trasse mit der ersten Kaserne, die bis vor kurzem noch stand. Sie war locker und anspruchsvoll in das offene Gelände hinein nach dem bewährten „Pavillonsystem“ erbaut worden. Anfang des letzten Jahrhunderts siedelte sich endgültig „die Maschinenbau“ an, erweiterte sich ständig und nutzte den Standortvorteil durch einen eigenen Gleisanschluss. In Hinblick auf das Jubiläum wurde 1966 der sehr grau gewordene Bahnhof erstmals vereinfachend sa-

■ Großes Interesse zum „Tag der offenen Tür“

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Grimma. Nach einem sehr erfolgreichen Probelager des Jugendblasorchesters Grimma fand am 27. Februar der „Tag der offenen Tür“ im Soziokulturellen Zentrum statt. Bei großem Andrang konnten sich Musikinteressierte vor allem zu den Angeboten des Jugendblasorchesters und der dazugehörigen Orchesterschule informieren. Alle Übungsleiter, die an der Orchesterschule unterrichten, waren an diesem Tag anwesend. Besonders die Schnupperkurse der Lehrer für die einzelnen Instrumente waren besonders angesagt und begehrt. Foto: JBO

niert, oder „vorgerichtet“. Der Putz wurde nicht wieder als solides Quadermauerwerk ziemlich tief „genutet“ ausgeführt, sondern nur rundherum eine Gliederung aufgemalt, vereinfacht und farbig illusionistisch zu gestalten versucht. Zu lange blieben die Gebäude sich selbst überlassen, sie dümpeln vor sich hin, etliche wurden abgerissen, andere verfallen zusehends. Die jüngsten Ansiedlungen sind „Primitivbauten“, die im Gegensatz zum sehr wertvollen Technischen Denkmal stehen. Hier liegt es nahe, an Fälle von Verachtung des Denkmals zu denken. Die große Kreisstadt Grimma wurde sogar vom S-Bahnverkehr ausgeschlossen, so wurde aus dem Bahnhof ein „Haltepunkt“. Die Teilprivatisierung der Bahn wirkt sich für Grimma außerordentlich negativ aus. Wir erleben, wie falsch es ist, freiwillig und kurzsichtig auch auf diese staatliche Aufgaben zu verzichten: Die „Deutsche Bahn“ denkt an Profite und verkennt ihre Aufgaben! Der Grimmaer Bahnhof geriet als „Bahnhof zum toten Gleise“ auf die Liste der Kuriositäten mit dem neuen, aber nicht nutzbaren Bahnsteig. Scheinbar zu spät will man es bemerkt haben, dass man den nicht gebrauchen kann! Jetzt gibt es für das Denkmal sehr reale Hoffnung, wenn es „der berufene Denkmaldoktor“ erwerben und für eine Mehrfachnutzung umbauen kann. Eins bleibt wie immer: der ganze Bahnhof samt Park und den Resten des Güterbahnhofes sind ein Technisches Denkmal und die Visitenkarte der Stadt. Das geht alle an, auch wenn zu viele bloß Einwohner und keine Grimmaer Bürger sind! Vereinsvorsitzender Geschichts- und Altertumsverein Grimma e.V. , Foto: Rolf Hofmann

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Kunst und Kultur ■ Ostersonntag bei Käthe Wenn die Vögel aus Richtung Süden wiederkehren und die ersten Blüten durchbrechen, dann ist der Frühling da. In Grimma wird der „Lenz“ traditionell am Ostersonntag, 27. März, an der Klosterruine Nimbschen begrüßt. Radfahrer, Wanderer, Familien und alle Interessierten sind an diesem Nachmittag eingeladen, zur historischen Lutherstätte zu „pilgern“. Zum heiteren Frühlingsfest unter dem Motto „Ostersonntag bei Käthe“ erwartet ab 13.00 Uhr die Gäste ein kurzweiliges Programm mit stimmungsvoller Blasmusik, viel Wissenswertem zur Klosterruine und der spektakulären Flucht der Nonnen in der Osternacht 1523 sowie eine Ostereiersuche. Die Gastgeber Martin Luther und seine Käthe geben zu Beginn des Festes Einblicke über ihr Wirken und Schaffen bis anschließend Stadtmusikdirektor Reiner Rahmlow gemeinsam mit dem Jugendblasorchester Grimma e.V. das beliebte Osterkonzert anstimmt. Basteln, Spielen, Hüpfen, Kinderschminken - für die Kleinsten wird es garantiert nicht langweilig. In der kleinen Erlebniswelt im Inneren der Ruine können sich Kinder so richtig aus-

toben. Und auch Kunsthandwerker aus der Region lassen sich über die Schulter schauen. Besonderer Höhepunkt ist die Ostereiersuche.

Das Grimmaer Fitnesscenter InyojMed versteckt alljährlich Hunderte kleine Überraschungen rund um die altehrwürdigen Mauern. Um 14.00 Uhr kommen die Osterhasen persönlich vorbei und geben den Startschuss für die Eierjagd. Abschließend bietet Gästeführerin Heike Raubold eine Führung zum Ursprung des Klosters in der heutigen Elisabethkapelle am Baderplan in Grimma an. Um 16.30 Uhr startet die interessante Wanderung an der Nimbschener Ruine nach Grimma. Der Förderverein des Jugendblasorchester Grimma e.V. sorgt für die kulinarische Strecke. (Fotos: Dresden Fotografie, Rolf Hofmann und Stadt Grimma)

■ Lindenwirt seit 25 Jahren in Leipnitz Leipnitz. Am 1. März 1991 wurde der Gasthof „Zur Linde“ in Leipnitz unter Leitung von Ralf Kötz eröffnet. Sein 25-jähriges Betriebsjubiläum wurde genau auf den Tag 25 Jahre später mit vielen Gästen würdevoll begangen. Zahlreiche Gratulanten, unter anderem auch Oberbürgermeister Matthias Berger, beglückwünschten den Lindenwirt. Mit viel Liebe, Kreativität, Durchhaltevermögen und seiner gutbürgerlichen Küche baute sich der Gastwirt einen festen Gästestamm auf und war Mitinitiator der Gründung vom Tanzkreis und des Lindenchores, deren Mitglieder im Gasthof ihr Domizil gefunden haben. Sie waren es auch, die der Veranstaltung einen gelungenen kulturellen Rahmen gaben. Entzückt lauschten die knapp 80 Gäste den heiteren auf den Wirt zugeschnittenen Versen und staunten über die gesangliche Qualität des mittlerweile fünf Jahre bestehenden Chores unter Leitung von Christine Heinrich. Ehemalige Mitglieder der Musical-Company Hartha, die früher regelmäßig den Fasching in der Linde gestalteten, lieferten lustige Einlagen zur Erheiterung der Gemüter. Sehr beeindruckend gaben die Gäste ihrem Gastwirt die Ehre. Und natürlich hat es sich Ralf Kötz nicht nehmen lassen, seine Gratulanten mit einem tollen Büfett zu verwöhnen.

Auch Oberbürgermeister Matthias Berger gratulierte zum Jubiläum. Foto: Bernd Billhardt

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Kunst und Kultur ■ Großes Mittelalterfest auf Schloss Döben bei Grimma Döben. Vor den Toren Grimmas liegt das Schloss Döben in malerischer Landschaft direkt an der Mulde. Am 9. und 10. April werden zum 3. Mittelalterfest auf dem Schloss Ritter, Handwerker und Händler ihre Zelte aufschlagen und Sie in eine längst vergessen Zeit zurückholen. Auf zwei Bühnen werden Musik, Gaukelei, und Ritterkämpfe geboten. Mehr als 30 Handwerker und Händler werden den Markt mit Leben füllen. Man kann dem Steinmetz, Schmied oder Plattner bei der Arbeit zuschauen oder seine eigene Kerze beim Kerzenzieher ziehen. Die Band Donner und Doria, wird mit viel Witz und Charme, alte Lieder auf den verschiedensten Instrumenten spielen, ein Medikus wird am Badehaus wundersame Heilungen vollbringen und der Narr Lautnhals wird allerlei Blödsinn von sich geben. Auch das Duo Obscurum wird das Volk mit Musik und Späßen unterhalten. Natürlich werden auch Ritter und Raufbolde Ihre Kampfeskunst unter Beweis stellen und sich ordentlich vermöbeln. Es muss nicht immer ein Nagelbrett sein, der Fakir zeigt ganz andere spektakuläre Dinge die man mit Nägeln machen kann. Wie Ritter früher so lebten, kann man in verschiedenen Ritterlagern auf dem Schlossgelände erleben. Besonders viele Aktionen hat sich der Veranstalter für die kleinen Besucher des Festes einfallen lassen. An beiden Veranstaltungstagen wird mehrfach ein großes Kinder-Ritterturnier abgehalten, bei dem die Recken des Landes die Ritterehre erkämpfen können. Eine Märchenerzählerin wird alte Geschichten wieder auferstehen lassen und an verschiedensten Ständen können die Kleinen aber auch großen Besucher selbst mal ihr handwerkliches Geschick versuchen. Am Ende des Marktes gibt es dann noch das große Abschluss-Spektakel mit großer Feuershow und alle Künstler des Marktes werden nochmal ihr Bestes geben. Das Schloss Döben öffnet seine Pforten für den Mittelaltermarkt am Sonnabend von 11.00 bis 20.00 Uhr und Sonntag von 11.00 bis 18.00 Uhr.

■ Das Jagdhaus e. V. Kösserner Dorfstraße 1, 04668 Grimma-Kössern • Tel.:/Fax: 034384/ 73931 • E-Mail: [email protected] • www.jagdhaus-koessern.de • Veranstaltungsort: Rittergut, Zum Kösserner Rittergut 9 Musikcafé zum Frauentag – Musik von exzellenten Interpreten, Kaffee, Kuchen, gut gelaunte Gäste und ein schönes Ambiente – allerbeste Voraussetzungen, um diesen Tag zu etwas Besonderem werden zu lassen. Das Jagdhaus lädt zu einem Musikcafé zum Frauentag ein. Aufgrund der großen Nachfrage wird es zwei Veranstaltungen geben, die erste am Sonnabend, dem 12. März, die zweite am Sonntag, dem 13. März. Bitte reservieren Sie unbedingt Ihre Karten rechtzeitig im Voraus. Es erwartet Sie ein unterhaltsames Programm mit heiteren Melodien, frech-fröhlich präsentiert vom unseren Jagdhauspublikum bestens bekannten Entertainer, Charmeur und Sänger Piotr Czajkowski. Am Klavier wird er von Konstantin Nazarov begleitet. Das Kuchenbüffet wird bereits 14.30 Uhr eröffnet. Wir freuen uns auf Sie. Aufgrund der Baumaßnahmen in unserem Hause findet diese Veranstaltung im Rittergut Kössern statt, das sich in ca. 250 m Entfernung befindet.

■ 11. Muldental Fotoschau für den Landkreis Leipzig Die diesjährige mittlerweile 11. Muldental Fotoschau findet wieder in Zusammenarbeit des Kunstund Fotoverein Grimma mit der Sparkasse Muldental statt. Seit 1994 läuft dieser attraktive Wettbewerb in der Regel aller zwei Jahre. An ihm können sich alle Amateur- und Berufsfotografen des Landkreises Leipzig beteiligen. „Alle Teilnehmer können fünf Arbeiten nach eigener Themenwahl einsenden. Darunter kann auch eine Bildserie sein. Diese muss in einem Rahmen von 60 x 80 cm Größe Platz finden“, so Gerhard Weber, Ehrenmitglied im Kunst- und Fotoverein Grimma und zugleich Juryvorsitzender. Sonderthema in diesem Jahr ist „Augenblicke“. Holger Knispel, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Muldental sagt dazu: „Mit diesem Thema, das ja sehr vielschichtig ist, wollen wir das Augenmerk der Fotografen bewusst auf Augenblicke des Lebens der Menschen in unserer Region lenken. Gerade auch im unmittelbaren Umfeld eines Jeden, gibt es immer auch besondere Augenblicke, die es lohnt im Bild festzuhalten.“ Aus den Bildern der Fotoschau 2016 soll zudem der Kalender der Sparkasse Muldental für das Jahr 2017 entstehen. Finanziellen Anreiz zu einer regen Teilnahme am Wettbewerb bilden auch wieder die fast 2.000 Euro Preisgelder, die die Sparkasse Muldental ausschüttet. Die detaillierte Wettbewerbsausschreibung ist auf der Homepage vom Fotoverein Grimma, in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Muldental sowie in ausgewählten Fotofachgeschäften erhältlich.

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Die Veranstalter hoffen auf eine rege Teilnahme. Für Fragen steht von der Sparkasse Muldental Ilona Streine zur Verfügung, Tel.: 03437/ 991 1875.

25.3., 17.00 Uhr: „Plausibilis“ – Musik im Schloss. Klavierkonzert zum Karfreitag. Pervez Mody (Klavier) spielt Werke von Alexander Nikolajewitsch Skrjabin

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Kunst und Kultur ■ 16. Hähnewettkrähen Köllmichen. Wie jedes Jahr am Karfreitag krähen auch in diesem wieder zahlreiche Hähne in dem kleinen Grimmaer Ortsteil Köllmichen um die Wette. In diesem Jahr soll der Anmelderekord vom letzten Jahr noch übertrumpft werden. Organisiert wird die Veranstaltung vom Rassegeflügelzuchtverein Mutzschen-Wermsdorf und Umgebung, durchgeführt auf dem Hof der Familie Große. Das Wettkrähen beginnt am 25. März, 8.00 Uhr. Für Groß und Klein sind viele Attraktionen geplant, zum Beispiel Hüpfburg, Osterhase, Kutschfahrten, Wissenstoto, Versteigerung, Kinderschminken und eine Flugtaubenschau. Für ein musikalisches Highlight sorgt wieder der Spielmannszug Mutzschen. Auch für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt. Eine Anmeldung der Hähne ist noch bis zum 22. März 2016 bei Familie Große möglich. RGZV Mutzschen-Wermsdorf, Große Wilfried, Merschwitzerstraße 2, 04668 Grimma OT Köllmichen, Tel.: 034385/ 51220

■ Künstlergut Prösitz e.V. Prösitz 1 | 04668 Grimma | Tel.: 034385/ 51315 | Fax: 034385/ 52447 | E-Mail: [email protected] | www.kuenstlergut-proesitz.de

■ Ticketvorverkauf Stadtinformation Markt 23, Tel.: 03437/ 98 58 285 | 294 • Fax: 03437/ 98 58 288 • Mail: stadtinformation @grimma.de Öffnungszeiten: (bis zum 31.3.2016) Montag bis Freitag: 10.00 bis 17.00 Uhr Sonnabend: 10.00 bis 12.00 Uhr

Musikschule Fröhlich • Musikdirektor: Andrea Focking • Hauptstr. 13 a | 04668 Grimma-Großbothen • Tel.: 034384/ 72148 | E-Mail: [email protected]

■ Musizieren für Erwachsene Was gibt es Schöneres als ein Hobby zu haben, das einem selbst und anderen Menschen Freude macht? Ende Januar 2016 trafen sich über 30 erwachsene Musiker in der Europa-Jugendherberge im Schloss Colditz zum gemeinsamen Akkordeonspielen. Der Spaß daran stand im Vordergrund, auch wenn manche Musikstücke nicht so einfach zu spielen waren. Nicht auf die Perfektion kam es den „U-HU-Musikern“ (alle sind unter hundert Jahre alt) an, denn ein bisschen Gelassenheit und Geduld mit sich selbst braucht man auf jeden Fall, wenn man erst als Erwachsener beginnt, ein Instrument zu erlernen. Dass es möglich ist und man die musikalische Gemeinschaft richtig genießen kann, beweisen sich die erwachsenen Schüler der Musikschule Fröhlich selbst jede Woche im Unterricht. Vielleicht träumen auch Sie schon länger davon, ein Instrument spielen zu können, haben aber keine Ahnung (mehr) von Noten u.ä., sind älter als 30 Jahre und mutig genug, einen ersten Schritt zu diesem Erfolg hin zu gehen. Möglicherweise sind Sie sogar der Meinung, völlig unmusikalisch zu sein, haben aber noch nie probiert, zu musizieren. Wenn Sie jemanden aus Ihrer Familie oder Nachbarschaft, im Ort, im Verein oder anderswo kennen, auf den o.g. zutrifft, dann sind Sie bzw. die betreffenden Personen herzlich zu einem unverbindlichen Informations-Treffen am Mittwoch, dem 6. April, um 20.00 Uhr in die „Fahrschule Focking“, Hauptstr.13a in Großbothen eingeladen. „Wer immer nur das macht, was er schon kann, wird immer nur das bleiben, was er ist!“ Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt! Foto: Musikschule Fröhlich de kommen nach Grimma, Gymnasium St. Augustin zu Grimma, Aula; Klosterstraße 1 | 15.00 Uhr: Musikcafé zum Frauentag II - ein bunter Strauß heiterer Melodien überreicht von Piotr Czajkowski (Tenor), mit Klavierbegleitung, Kaffee und hausgebackener Kuchen Saal des Rittergutes in Kössern, Zum Kösserner Rittergut 9 | 15.00 Uhr: Projektvorstellung "Leuchtturm von Mutzschen", Pfarrhaus Mutzschen | 16.00 Uhr: Kabarett „SANFTWUT“, Rathaussaal, Markt 27 (ausverkauft) 14./15.3., 10.00-15.00 Uhr: Hobbyausstellung, Mehrgenerationenwohnhaus PH 9, Stecknadelallee 13

12.3., 14.00 Uhr: Sachsenliga: Heimspiel 1. Mannschaft Fußball FC Grimma - SV Einheit Kamenz, Stadion der Freundschaft, Friedrich-Oettler-Straße | 19.00 Uhr: Frauentagsparty Großbardau, mit Mobildiscothek "Flash-Dance", Andreas Trillhase "Lachen ist Erotik für das Zwerchfell", Bürgersaal 12./13.3., 15.00 Uhr: Musikcafé zum Frauentag, ein bunter Strauß heiterer Melodien, überreicht von Piotr Czajkowski (Tenor), mit Klavierbegleitung, Kaffee und hausgebackener Kuchen Saal des Rittergutes in Kössern, Zum Kösserner Rittergut 9 13.3., 10.30 Uhr: Pittiplatsch und seine Freun-

17.3., 17.00 Uhr: Lesecafé – Frühlingserwachen, Gasthof „Zur Linde“, Grimma-Leipnitz 19.3., 8.30 Uhr: Subbotnik – Frühjahrsputz, Start: Markt | 10.00-14.00 Uhr: Grimmaer Frischemarkt, Klosterkirche, Klosterstraße | 14.0016.00 Uhr: 122. Ostwald-Gespräch: Poröse Materialien für Gas und Energiespeicherung, Wilhelm Ostwald Park, Haus Werk, Grimmaer Str. 25 | 15.00 Uhr: Kreativfotokurs Naturfotografie und Landschaftsfotografie im romantischen Muldental, Start: Parkplatz, Zur Schiffsmühle 2, GrimmaHöfgen | 15.00 Uhr: Kinderflohmarkt in Mutz-

Tipp: Veranstaltungen melden Grimma. Auf der Website der Stadt können Vereine und Veranstalter Konzerte, Dorffeste, Aufführungen und Weiteres eintragen. Auf www.grimma.de, unter Kultur und Veranstaltungen befindet sich der Kalender. Änderungen vorbehalten!

schen, Hort der Grundschule Mutzschen, Dr.-Robert-Koch-Straße | 18.00 Uhr: 2. Bundesliga Süd/Damen - Heimspiel Volleyball VVG Grimma gegen Rote Raben Vilbiburg II, Muldentalhalle, Südstraße 80 | 21.00 Uhr: ALLES TANZBAR, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18 20.3., 15.00 Uhr: Frühlingskonzert mit dem Lindenchor Leipnitz und der Leipnitzer Stubenmusik, Gasthof "Zur Linde", Leipnitzer Hauptstraße 9 25.-28.3.: „Osterfest für die ganze Familie“ mit buntem Programm, kleinem Ostermarkt, Spiel und Spaß, Erlebnishotel "Zur Schiffsmühle", Zur Schiffsmühle 2 25.3., 15.00 Uhr: Karfreitag, W. A. Mozart: Requiem, Frauenkirche Grimma, Frauenkirchhof | 17.00 Uhr: Klavierkonzert zum Karfreitag, Rittergutssaal, Zum Kösserner Rittergut 9 26.3., 8.00-12.00 Uhr: Vogel- und Kleintiermarkt, Großbardauer Tierfuttermarkt, Parthenstraße 29 | 11.00-17.00 Uhr: Volkskunst zu Ostern Sorbische Ostereier verzieren mit Cornelia Thor, Kreismuseum, Paul-Gerhardt-Str. 43 | 16.00 Uhr: Vernissage „Bee Happy“, Denkmalschmiede Höfgen, Studiogalerie, Teichstraße 11/12 | 20.00 Uhr: Ostertanz, Dorfgemeinschaftshaus „Weintraube“, Parthenstraße 14 | 21.00 Uhr: Die Mega 90er & 2000er Party mit Superstar MARK OH, Muldentalhalle, Südstraße 80 27.3., 13.00 Uhr: Ostersonntag bei Käthe, Klosterruine Nimbschen, Nimbschener Landstraße | 19.00 Uhr: Großes Osterfeuer mit Musik und Frischem vom Grill, Erlebnishotel "Zur Schiffsmühle", Zur Schiffsmühle 2

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Ausstellungen | Bibliotheken und Ausleihstellen ■ Ausstellungen Kreismuseum Paul-Gerhardt-Straße 43 | 04668 Grimma | Tel.: 03437/ 91 11 32 | Fax: 03437/ 70 17 77 | E-Mail: [email protected] | Öffnungszeiten: Di-Fr und So: 10.00-17.00 Uhr, Mo und Sa geschlossen •

bis 17.4.: Osterausstellung. „Volkskunst zu Ostern

Rathausgalerie Markt 27, Tel.: 03437/ 98 58 390 oder 91 51 76, Förderkreis für Kunst und Kultur in Grimma e.V. Kontakt und Vorsitzender: Peter Schäfer, 04668 Grimma, Paul-GerhardtStraße 26, Tel. 03437/ 915176, E-Mail: [email protected]. Öffnungszeiten: Di., Do., Fr., Sa., So. 15.00-17.00 Uhr und nach Vereinbarung •

19.3.-1.5.: Joachim Scholz (Leipzig) Ansichten, Malerei und Grafik. Eröffnung am 19.3., 11.00 Uhr, es spricht der Leipziger Maler Axel Krause

„Kunst im Krankenhaus“ Muldentalkliniken, Krankenhaus Grimma, Kleiststraße 5, Kontakt: Förderverein Krankenhaus Grimma e.V., Kleiststraße 5, Tel.: 03437/ 99 30 •

bis April 2016: „Der Maler der Loreley“ - Gemälde von Günter Ketelhut (Bahren)

St. Georgenkapelle (Hospitalkapelle), Kleine Galerie Leisniger Straße | Kontakt: Bernd Aurig | Telefon: 0172/ 98 44 941 oder Hans Waldowski | Telefon: 03437/ 91 69 02 oder Nachfrage in der Hospitalschenke, Leisniger Str. 54. Öffnungszeiten: jeweils sonnabends und sonntags von 14.00 – 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung •

bis 28.3.: Ausstellung – Safran, Aquarellmalerei „Alles wie es ist, hat seinen Sinn“

Künstlerhaus Schaddelmühle Zur Schaddelmühle 5, Tel.: 034384/ 71 202, EMail: [email protected], www.schaddelmuehle.de C M Y K



bis 28.4.: Kunst aus Heimaterde – Resultate des Workshops

■ Helma legt los Bilderbuchkino in der Stadtbibliothek „… und montags wird vorgelesen!“ heißt es allwöchentlich in der Johann-Gottfried-Seume-Bibliothek. Jeden Montag gibt es 16.30 Uhr eine Geschichte – jeden Montag eine andere. Für den Montag vor Ostern haben die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek etwas Besonderes geplant – Bilderbuchkino. So kurz vor Ostern passt die Oster(eier)geschichte um Helma wunderbar ins Programm: Alle Hühner in der Hühnerschule legen schöne weiße Eier. Nur Helmas sind bunt. Wenn sie nicht bald weiße Eier legt, kommt sie nicht in die nächste Klasse! Damit niemand von den bunten Eiern erfährt, hat Helma eine Idee … doch die wird hier nicht verraten. Wer wissen will, warum und womit Helma los legt, der ist am 21. März um 16.30 Uhr herzlich eingeladen zum Bilderbuchkino mit „Helma legt los“. Wiedergelesen! Neugelesen! Eine Lektüreempfehlung aus der Stadtbibliothek. Diesmal:

■ Letztendlich sind wir dem Universum egal – David Levithan Liebesgeschichten kennen wir alle. Es gibt unendlich viele von ihnen und sicherlich denken Sie, dass mittlerweile bereits jede von ihnen aufgeschrieben, erzählt oder verfilmt wurde. Doch das stimmt nicht. „Letztendlich sind wir dem Universum egal“ ist der Beweis. Diese Liebe, von der in dem etwa 400 Seiten dicken Roman berichtet wird, ist so ungewöhnlich, dass man sofort von ihr gefesselt ist. A, wie er sich selbst nennt, ist eine Person mit eigenständigen Erinnerungen aber ohne einen eigenständigen Körper. Jeden Tag erwacht A in dem Körper eines anderen Menschen. Mal ist A ein Mädchen, mal ein Junge. Dieses Dasein führt er jetzt schon seit über 16 Jahren. Nie verändert er etwas in dem Leben der Menschen, in denen er steckt, nie hinterlässt er eine Spur. Er ist wie ein stiller Besucher, der sich die menschliche Hülle nur kurz ausleiht. Doch dann begegnet er Rhiannon und er wirft alle Regeln, die er im Laufe der Zeit selbst aufgestellt hat, über Bord und verliebt sich Hals über Kopf in sie. Er möchte mir ihr zusammen sein und mit ihr sein Leben verbringen. Aber wie soll das möglich sein? Kann ihn Rhiannon, nachdem sie von ihm die Wahrheit erfahren hat, lieben, auch wenn er jeden Tag äußerlich verändert ist und so nur die inneren Werte von Bedeutung sind? Gerade durch die schnellen Wechsel der Schauplätze wird die Handlung interessant und spannend. Bei jedem Kapitel ist man neugierig, wo A als nächstes gelandet ist und mit welchen Schwierigkeiten er zu kämpfen hat, um Rhiannon besuchen zu können. Auch wenn A jeden Tag das Leben einer anderen Person führt, gelingt es dem Autor David Levithan, jede der Figuren für den Leser greifbar zu machen. Man ist von den verschiedenen Schicksalen ergriffen und wünscht sich für jeden ein gutes Ende. Die Jugendjury verlieh dem Autor zu Recht für dieses Buch den Jugendliteraturpreis 2015. Die Empfehlung schrieb Salome Finke, Studentin der HTWK Leipzig und z.Z. Praktikantin in der Stadtbibliothek Grimma

■ Johann-Gottfried-Seume Bibliothek: FriedrichOettler-Straße 12 | Grimma, Tel.: 03437/ 98 58 281 | EMail Stadtbibliothek @grimma.de • Öffnungszeiten: Mo: 12.00-18.00 Uhr, Di: 10.00-18.00 Uhr, Do: 12.0018.00 Uhr, Fr: 12.00-18.00 Uhr, Sa: 10.00-12.00 Uhr • Bestandskatalog unter www.grimma.de einsehbar. „Und montags wird vorgelesen!“, jeweils 16.30 Uhr ■ Stadtteilbibliothek Nerchau: Gänsemarkt 11 | Grimma-Nerchau, Tel.: 034382/ 41 525 | E-Mail: [email protected] • Öffnungszeiten: Di: 10.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do: 10.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Fr: 10.00-12.00 Uhr ■ Ausleihstelle Großbardau: Parthenstraße 14 | Grimma-Großbardau • Öffnungszeit: Mi: 16.00-18.00 Uhr ■ Ausleihstelle Bahren: Bahrener Ring 2 | GrimmaBahren • Öffnungszeit: Do: 16.00-18.00 Uhr ■ Ausleihstelle Dürrweitzschen: Obstland-Straße 30 | Grimma-Dürrweitzschen, Tel.: 034386/ 50 932 • Öffnungszeit: Mo: 16.00-18.00 Uhr ■ Ausleihstelle Großbothen: Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Landtraße 1 | Grimma-Großbothen • Tel.: 034384/ 91910 • Öffnungszeit: Mo.: 14.00-18.00 Uhr ■ Fahrbibliothek: Haltepunkt „Mutzschen“ auf dem Parkplatz vor der Grundschule Mutzschen: Dienstag, 22.3., 12.00 - 13.00 Uhr • Haltepunkt „Großbothen“ gegenüber Grundschule in der Wilhelm-Ostwald-Straße: Dienstag, 22.3., 13.15 - 14.30 Uhr

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Ausgabe 05 | 12. März 2016

Kirchliche Nachrichten ■ Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Grimma Ansprechpartner: Pfarrer Torsten Merkel • Mühlstraße 15, 04668 Grimma • Tel.: 03437/ 94 15 656, Fax: 03437/ 94 15 655 • E-Mail: kg.grimma @evlks.de; www.frauenkirche-grimma.de ➜ Gottesdienste Kirchgemeindehaus: • 13.3., 10.15 Uhr: Abschlussgottesdienst Bibelwoche (Pfr. Wendland) • 20.3., 10.15 Uhr: Predigtgottesdienst (Pfr. i. R. Schoene) Elisabethkapelle: • 24.3., 19.30 Uhr: Andacht mit Abendmahl (Pfr. Wendland) Friedhof-Kirche: • 25.3., 10.15 Uhr: Kreuzweg der Jugend (Pfr. Merkel) • 27.3., 7.00 Uhr: Posaunen Frauenkirche: • 27.3., 10.15 Uhr: Abendmahlsgottesdienst mit Taufen (Pfr. Merkel) ➜ Kirchenputz • 12.3., 9.00 Uhr: Kirchenputz in der Frauenkirche ➜ Konzerte in der Frauenkirche • 25.3., 15.00 Uhr: W. A. Mozart: Requiem • 28.3., 17.00 Uhr: Österliches Chorkonzert mit dem Eton College Chapel Choir

➜ Gemeindekreis • 17.3., 14.00 Uhr: Frauenkreis, Höfgen ➜ Kirchenputz • 19.3., 14.00 Uhr, Kirche Döben

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Nerchau Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Pfarramt Nerchau: Kirchstr. 2, 04668 Grimma, Sprechzeit: Mi 8.00-11.00 Uhr, Tel.: 034382 / 41306, E-Mail: [email protected] ➜ Gottesdienst • 20.3., 10.15 Uhr. Predigtgottesdienst (Pfr. Merkel) • 25.3., 10.15 Uhr: Predigtgottesdienst (Pfr. Wendland) • 27.3., 6.00 Uhr: Osternacht (Pfr. Wendland) | 10.15 Uhr: Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Wendland) ➜ • • •

Gruppen und Gemeindekreise unter www.frauenkirche-grimma.de

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Hohnstädt-Beiersdorf Ansprechpartner: Pfarrer Wendland 034382 / 41306 Pfarramt: s.u. Grimma

➜ Gottesdienste • 13.3., 10.15 Uhr: Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Merkel), Höfgen • 24.3., 18.30 Uhr: Andacht mit Abendmahl (Pfr. Merkel), Döben • 25.3., 8.45 Uhr: Predigtgottesdienst (Fr. Raubold), Höfgen • 27.3., 8.45 Uhr: Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Wendland), Höfgen

Tel.

➜ Gottesdienste Hohnstädt: • 13.3., 8.45 Uhr: Predigtgottesdienst (Pfr. Merkel) • 20.3., 8.45 Uhr: Predigtgottesdienst (Pfr. i. R. Schoene) • 25.3., 8.45 Uhr: Predigtgottesdienst (Pfr. Wendland) • 27.3., 8.45 Uhr: Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Merkel) Beiersdorf: • 24.3., 17.00 Uhr: Andacht mit Abendmahl (Pfr. Merkel) ➜ Veranstaltungen, Pfarrhaus Hohnstädt • 15.3., 14.00 Uhr: Frauendienst • 15.3., 16.00 Uhr: Marie-Luise-Heim ➜ Kirchenputz • 19.3., 14.00 Uhr, Kirche Hohnstädt

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Döben-Höfgen Ansprechpartner: Pfarrer Wendland, Tel. 034382/ 41 306, E-Mail: [email protected], Pfarramt: s.u. Grimma.

Gemeindekreise 12.3., 10.00 Uhr: Kindervormittag, mit Mittag 18.3., 9.00 Uhr: Krabbelgruppe 18.3., 15.00 Uhr: Seniorenkreis

■ Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Großbothen Pfarramt: Großbothen, Alte Kirchstr. 6, 04668 Grimma, [email protected], Ansprechpartnerin: Pfarrerin z. A. Dorothea Schanz, Tel.: 034384/ 71526, Fax: 034384/ 73620 ➜ Gottesdienste und Veranstaltungen • 13.3., 10.00 Uhr: Gottesdienst zum Abschluss der Bibelwoche, mit Pfrn. Dorothea Schanz, Pfarrhaus Großbothen • 20.3., 10.30 Uhr: Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden und Konfirmandenprüfung, Kirche Glasten • 25.3., 9.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche Großbothen • 26.3., 19.00 Uhr: Osterfeuer, Pfarrgarten Großbothen | 21.00 Uhr: Lichterandacht, Kirche Großbothen • 27.3., 9.00 Uhr: Festgottesdienst mit Kindergottesdienst, anschl. Osternestsuchen im Pfarrgelände. Es singt der Kirchenchor Großbothen, Kirche Großbothen • 28.3., 8.30 Uhr: Großbothen, Pfarrhof - Treff zur Osterwanderung durch den Glastener Forst, Besuch der Schäferei in Glasten, anschl. 10.30 Uhr: Familiengottesdienst mit Taufe, anschl. Osternestsuchen im Gelände. Es spielt der Posaunenchor Großbothen, Kirche Glasten

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbardau/Kleinbardau/Bernbruch Pfarrhaus Großbardau, Alte Schulstraße 12, Sylvia Rust, Tel.: 034345/ 22008; Fax: 034345/ 52648; Ansprechpartnerin: Pfarrerin Susann Donner ➜ Gottesdienste und Veranstaltungen • 20.3., 10.30 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Großbardau • 25.3., 15.00 Uhr: Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu, Großbardau • 27.3., 10.30 Uhr: Osterfestgottesdienst mit dem Posaunenchor und Kindergottesdienst, Großbardau • 28.3., 10.30 Uhr: Osterfestgottesdienst mit dem Chor und Abendmahl, Kleinbardau • jeden ersten und dritten Freitag im Monat, 19.30 Uhr: Suchtgefährdetendienst in Großbardau • jeden zweiten und vierten Freitag im Monat, 19.30 Uhr: Suchtgefährdetendienst in Grimma • mittwochs, 19.00 Uhr: Posaunenchor in Großbardau • sonnabends, 16.30 Uhr: Junge Gemeinde, Pfarrhaus Großbardau

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinden Mutzschen/ Ragewitz/ Fremdiswalde/ Cannewitz Marktplatz 8 | 04668 Grimma-Mutzschen, Tel. 034385/ 51445 | E-Mail: [email protected] | www.kirche-mutzschen.de, Ansprechpartner: Pfarrer Henning Olschowsky ➜ Gottesdienste und Veranstaltungen • 13.3., 10.15 Uhr: Eröffnung der Bibelwoche, Mutzschen • 15.3., 19.30 Uhr, Fremdiswalde • 16.3., 19.30 Uhr, Cannewitz • 20.3., 9.00 Uhr: Bibelwochenfrühstück, Ragewitz • 25.3., 9.00 Uhr, Fremdiswalde | 10.15 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl, Mutzschen • 26.3., 21.00 Uhr: Osternachtfeier mit Konfirmanden, Osterfeuer, Imbiss, Cannewitz • 27.3., 9.00 Uhr: Festgottesdienst, Ragewitz | 10.15 Uhr: Festgottesdienst, Mutzschen • 28.3., 10.15 Uhr: Familiengottesdienst mit Einführung des Abendmahls mit Kindern anschl. Osternestsuche im Pfarrgarten, Fremdiswalde

■ Ev.-Luth. Kirchgemeinde ZschoppachDürrweitzschen-Leipnitz Zur Kirche 1, 04668 Grimma-Zschoppach, Ansprechpartner: Pfarrer Rafael Schindler, Tel. 034386/ 41 234, E-Mail: [email protected] ➜ Gottesdienste: • 13.3., 9.00 Uhr, Zschoppach • 20.3., 9.00 Uhr, Dürrweitzschen | 10.15 Uhr, Leipnitz • 24.3., 19.30 Uhr: Tischabendmahl, Zschoppach • 25.3., 9.00 Uhr, Dürrweitzschen

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Ausgabe 05 | 12. März 2016

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma

Seite 23

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Danksagung Schlafen dürfen, wenn man müde ist, hinter sich lassen, was man getragen hat, doch das Leben war schön, es war gut, und das, was ich für Euch war, bin ich noch immer.

Edith Schuldei Herzlichen Dank für die tröstenden Worte, die Umarmungen, den mitfühlenden Händedruck, für die Blumen, die Kränze und Zuwendungen. Es ist ein großer Trost zu wissen, wie geachtet und geliebt sie war. Danke an alle, die gemeinsam mit uns Abschied nahmen und verstehen, was wir verloren haben. Besonderer Dank gilt dem Pflegedienst Richter, Grauschwitz, der Trauerrednerin Frau Weimert und dem Bestattungshaus Domke. Im Namen der Familien Brigitte Thieme, Petra Krause und Heidi Donner Lebensgefährte Werner Richter Mutzschen im Februar 2016

… teilen Sie Ihre Trauer mit Verwandten, Freunden und Bekannten.

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Ausgabe 05 | 12. März 2016

Kirchliche Nachrichten •

27.3., 7.00 Uhr: Auferstehungsgottesdienst, Zschoppach 28.3., 14.00 Uhr, Leipnitz



➜ Veranstaltungen: • montags, 19.00 Uhr: Montagsgebet Kirche Dürrweitzschen • freitags, 19.00 Uhr: Junge Gemeinde Zschoppach

■ Katholische Pfarrei „St. Trinitatis“ Nicolaistraße 1, 04668 Grimma; Tel.: 03437/ 91 96 85, www.trinitatis-grimma.de, Ansprechpartner/in: Pfarrer Gregor Hansel; Pfarrer Hahn und Schwester Benigna ➜ • • • • • • • • • • • • • •

Gottesdienste und Veranstaltungen: sonntags, 09.30 Uhr: Hl. Messe dienstags, 09.00 Uhr: Hl. Messe freitags. 10.30 Uhr: Hl. Messe im CaritasStadthaus, außer am 1. Freitag im Monat freitags, 18.00 Uhr: Teenietreff (außer in den Schulferien) freitags, 19.00 Uhr: Jugendstunde (außer in den Schulferien) donnerstags, 17.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt sonnabends, 17.00 Uhr: Hl. Messe in Seelingstädt 12.3., 9.00-12.00 Uhr: Erstkommunionkurs in Grimma 13.3., 14.30 Uhr: Bußandacht mit Beichtgelegenheit in Grimma 16.3., 14.00 Uhr: Hl. Messe, anschl. Seniorenrunde in Grimma 17.3., 6.00 Uhr: Frühschicht, anschl. Frühstück, in Grimma 20.3., 9.30 Uhr: Hl. Messe mit Palmweihe in Grimma 24.3., 19.00 Uhr: Hl. Messe vom Letzten Abendmahl, anschl. Anbetung, in Grimma 25.3., 15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie in Grimma

■ Evangelisch-Lutherische Freikirche/ Johannesgemeinde Nerchau Alte Fabrikstraße 17, 04668 Grimma-Nerchau, Ansprechpartner: Vakanzpfarrer Manuel Drechsler, Tel.: 0375/ 28 49 03 55; E-Mail: pfarrer. [email protected], www.elfk.de/nerchau

■ Evangelische Gemeinde "Elim" im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden BFP KdöR, "Club Gattersburg", Colditzer Straße 5, 04668 Grimma, Pastor: Rainer Pauliks, Tel.: 03437/ 94 85 66, E-Mail: [email protected], www.elimgrimma.de

➜ Gottesdienste • 13.3., 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Christenlehre • 20.3., 9.30 Uhr: Gottesdienst (Pf. M. Hoffmann) • 25.3., 9.30 Uhr: Gottesdienst • 27.3., 9.30 Uhr: Festgottesdienst mit Abendmahl • 28.3., 9.30 Uhr: Festgottesdienst (Pf. M. Souek)

■ Freikirche der Siebenten-TagsAdventisten (Adventgemeinde)

➜ Veranstaltungen • Bibelstunde zum 1. Petrusbrief - Donnerstag, 20.00 Uhr Kinderunterricht • Konfirmanden-Unterricht: Montag, 15.15 Uhr • Kleine Gruppe (Biblische Geschichte): Dienstag, 15.15 Uhr • Große Gruppe (Katechismus-Unterricht): Dienstag, 16.30 Uhr • Jugendstunde: Donnerstag, 16.30 Uhr • Handarbeitskreis: am letzten Mittwoch im Monat, 15.30 Uhr

➜ Angebote in Grimma, Leipziger Straße 2 • Sonnabends, 09.30 Uhr: Gottesdienst mit Kindergottesdienst • Suchthilfegruppe, donnerstags, 19.00 Uhr. Ansprechpartner: Andreas Schuchardt, Tel.: 03437/ 70 29 07 • Muldentaler Singekreis jeden Mittwochabend (mit Ausnahme von Ferien und Feiertagen) von 19.30-21.00 Uhr im Gemeindehaus der Adventgemeinde Grimma. Kreis von Frauen und Männern unterschiedlichen Alters, der offen ist für alle, die Freude am gepflegten Singen in Gemeinschaft haben. • Suchen Sie jemanden, mit dem Sie gemeinsam stricken können? Ansprechpartner: Tamara Drosdziok, Tel.: 03437/ 91 87 85 • Lebensschule: 24.3., 19.30 Uhr - Chancen auf den Stufen des Lebens. Wie in jeder Lebensphase Veränderungen erleben?

■ Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Großbothen Hauptstr. 9, 04668 Grimma-Großbothen, Gemeindeleiter: Thomas Focking, Tel: 034384/ 72144, E-Mail: [email protected], www.efg-grossbothen.de ➜ Gottesdienste und Kinderstunde • 13.3., 10.00 Uhr: Predigtgottesdienst • 20.3., 10.00 Uhr: Gemeindeseminar „Reden wir mal über... Jesus Christus“ ➜ Veranstaltungen • 21.3., 15.00 Uhr: Seniorennachmittag „Frühlingslieder-Singen“ • freitags 14tägig: Bibelentdecker

Pastor: Jörg Wietrichowski, Bornaer Straße 40, 04651 Bad Lausick, Tel.: 034345/ 60 49 77, EMail: [email protected], Gemeindeleiter: Blanka Schuchardt, Gorkistr. 1b; Tel.: 03437/ 70 29 07

■ Jehovas Zeugen, Versammlung Wurzen Schützenstraße 1, 04668 Grimma-Nerchau, Ansprechpartner: Klaus Richter; Tel.: 0160/ 5921299, E-Mail: [email protected]; www.jw.org ➜ Lernen Sie jede Woche die Bibel besser kennen: • 13.3., 9.30 Uhr: Den furchteinflößenden Tag fest im Sinn behalten • 20.3., 9.30 Uhr: Wie gut kennst du Gott? • 27.3., 9.30 Uhr: Die Heiligkeit von Leben und Blut

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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma

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Ausgabe 05 | 12. März 2016

Wir gratulieren Oberbürgermeister Matthias Berger gratuliert ganz herzlich zum Geburtstag

■ Großbardau am 11.3. zum 80.

Frau Ingeborg Weigel

■ Bernbruch am 28.2. zum 85. am 9.3. zum 75.

■ Großbothen am 28.2. zum 75.

Frau Hanna Schille

■ Kössern am 1.3. zum 85.

Herrn Friedhelm Müller

■ Mutzschen am 28.2. zum 75.

Frau Gisela Graf

■ Nerchau am 3.3. zum 75. am 11.3. zum 75.

Frau Rosemarie Haus Frau Lucia Wahrig

■ Ragewitz am 9.3. zum 75.

Frau Brigitte Jurczek

■ Roda am 3.3. zum 85.

Frau Anita Benedix

■ Schaddel am 11.3. zum 70.

Herrn Herbert Werling

■ Waldbardau am 27.2. zum 75.

Frau Uta Rost

■ Wetteritz am 5.3. zum 70.

Frau Erika Voigt

■ Zschoppach am 29.2. zum 80. am 10.3. zum 80.

Frau Anni Fiebiger Frau Osla Hoffmann

■ Böhlen am 2.3. zum 70. am 4.3. zum 85. ■ Bröhsen am 5.3. zum 95. ■ Grimma am 27.2. zum 80. zum 75. am 28.2. zum 80. am 1.3. zum 90. zum 70. am 3.3. zum 90. zum 75. zum 75. am 4.3. zum 80. am 5.3. zum 85. am 6.3. zum 85. am 7.3. zum 85. am 8.3. zum 85. zum 70. am 9.3. zum 85. zum 75. am 10.3. zum 90. zum 80. zum 75. am 11.3. zum 75.

Herrn Woldemar Bauer Frau Erika Spröwitz

Herrn Helmut Horst Brandt Frau Lotte Bräunling

Herrn Herbert Otte

Frau Helga Oster Frau Gerda Kupfer Herrn Siegfried Lendzian Frau Gertraud Patzer Frau Rosa Richelhof Herrn Helmut Dietze Herrn Udo Bock Frau Antje Lorenz Frau Sieglinde Schulze Frau Helene Backofen Herrn Manfred Wadewitz Frau Dr. Ruth Götze Frau Jutta Claus Frau Hilde Thomas Frau Helga Schilde Herrn Jürgen Hecker Frau Lydia Wilkewitsch Herrn Winfried Morr Frau Jutta Peschel Frau Monika Gey

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So kommt das

Kinder Da werden Hände sein, die Dich tragen und Arme, in denen Du sicher bist und Menschen, die Dir ohne Fragen zeigen, dass Du willkommen bist. Oberbürgermeister Matthias Berger begrüßt die neuen Erdenbürger! Im Monat Februar 2016 wurden in Grimma 22 Kinder geboren. Darunter 10 Jungen und 12 Mädchen: • • • • • • • • • • • • • •

Julius Dähne, geb. am 30.1.2016 Valentino Enge, geb. am 1.2.2016 Amely Grawunder, geb. am 1.2.2016 Lion John Bachmann, geb. am 4.2.2016 Noah Daniel Winkelmann, geb. am 5.2.2016 Abby Emilia Renz, geb. am 5.2.2016 Sarah Vogel, geb. am 7.2.2016 Melina Richter, geb. am 8.2.2016 Johnny Kutscher, geb. am 12.2.2016 Sofia Heller, geb. am 12.2.2016 Cattleya Nora Hutka, geb. am 9.2.2016 Taylor Sanji Bähr, geb. am 16.2.2016 Silas Rottluff, geb. am 17.2.2016 Tim Kreisel, geb. am 28.2.2016

Die Eltern gaben Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung.

D ANKE für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu meinem

80. Geburtstag Im Besonderen denen, die mein Anliegen kannten und befolgten: statt Geschenke eine Spende zur Unterstützung einer Schule in Kenia, für 100 Kinder von 5 bis 10 Jahren.

Reinhard Hempel Zschoppach, am 13. Februar 2016

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Wir werden 25! „Ein Mensch fühlt oft sich wie verwandelt, sobald man menschlich ihn behandelt.“ „Wer einen Menschen bessern will, muss ihn erst einmal respektieren.“ „Selbstvertrauen wächst aus Erfolg, nicht aus Versagen.“

Solche und ähnliche Grundsätze gehören zu unserem Erfolgsrezept und haben uns nun schon 25 Jahre begleitet. Es ist wieder Zeit, Danke zu sagen. Danke für Ihr Vertrauen, für gute und zuverlässige Zusammenarbeit, Engagement und Treue. Ohne Sie wäre vieles schwerer und für unsere Kinder mit wesentlich mehr Stress verbunden. Ich lade Sie aus diesem Anlass zum

Tag der offenen Tür

am Freitag, dem 18. März 2016 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr

ein.

Wir freuen uns, Sie bei uns in der Brückenstraße 7 begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Monika Morawetz-Köditz

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