Veranstaltung der Westfalen-Initiative zum Thema Geschichte und Zukunft Westfalens Münster, 29. Juni 2015 Rede von Herrn CdS Franz-Josef Lersch-Mense - Chancen für eine westfälische Metropolregion? Es gilt das gesprochene Wort! Anrede,

bevor ich mich der Frage zuwende, ob Chancen für eine westfälische Metropolregion bestehen, möchte ich zunächst erläutern, wie der Begriff der Metropolregion entstanden ist und warum nun nach einer westfälischen Metropolregion gefragt wird. Der Begriff der „Metropolregion“ wurde bereits Mitte der 1990er Jahre von Nordrhein-Westfalen mitgeprägt. Damals wurde zunehmend bewusst, dass wir in Folge der einzigartigen polyzentrischen Struktur Nordrhein-Westfalens bei weltweiten Betrachtungen oft übersehen wurden; einfach deshalb, weil unsere Städte für sich betrachtet nicht mit Einwohnerzahlen wie London, Paris oder Tokio aufwarten konnten. Um diesbezüglich „auf Augenhöhe“ zu kommen, wurde der Begriff der Metropolregion geprägt. Damit sollten die deutschen Verdichtungsräume und insbesondere die Region Rhein-Ruhr entsprechend ihrer Einwohnerzahl auf die Höhe anderer Metropolen gehoben werden. 1

In diesem Sinne ist in dem zurzeit geltenden Landesentwicklungsplan von 1995 auch die „europäische Metropolregion Rhein-Ruhr“ dargestellt.

Für internationale Immobilienmessen und die internationale Akquirierung von Unternehmen ist auch dieser auf Rhein-Ruhr ausgerichtete Ansatz noch zu kurz gegriffen. Im Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans hatten wir uns 2013 deshalb entschieden, ganz Nordrhein-Westfalen als eine europäische Metropolregion zu bezeichnen. Die deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Verhältnisse sind nun einmal dadurch gekennzeichnet, dass erst mehrere Städte zusammen das Gewicht einer Metropole erreichen können. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die bloße Deklaration einer Metropolregion wenig Wirkung zeigt – entscheidend ist nicht allein die räumliche Nähe zueinander sondern erst eine intensive Zusammenarbeit.

Insofern war es richtig, dass die deutschen Raumordnungsminister in ihren 2006 beschlossenen Leitbildern für die Raumentwicklung in Deutschland im Leitbild 1 die interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der Metropolregionen in den Vordergrund stellen.

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Eine solche intensive Zusammenarbeit ist aber nicht zwischen allen Städten Nordrhein-Westfalens – nicht von Bielefeld bis Aachen und auch nicht von Dortmund bis Köln - möglich. Entsprechend haben nahezu alle Beteiligte, die sich im Erarbeitungsverfahren zum Landesentwicklungsplan zu diesem Thema geäußert haben, zu bedenken gegeben, dass nicht ganz Nordrhein-Westfalen eine Metropolregion sein könne, sondern dass innerhalb Nordrhein-Westfalens einzelne Metropolregionen enger gefasst werden sollten.

Der geänderte LEP-Entwurf, den die Landesregierung am 23. Juni d.J. beschlossen hat, folgt diesen Anregungen: - Nordrhein-Westfalen wird insgesamt als „Metropolraum“ bezeichnet; - die inzwischen ausgebildeten Metropolregionen Ruhr und Rheinland werden im Grundsatz namentlich angesprochen, als Anreiz zu weiteren regionalen Kooperation werden aber auch weitere – und dabei ggf. auch grenzübergreifende Kooperationen - angesprochen. Entsprechende Kooperationsbeziehungen können nicht von oben verordnet werden, sie können nur aus den Regionen heraus wachsen.

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Das darf nicht dahingehend ausgelegt werden, die Entwicklung der Metropolregionen wäre dem Land gleichgültig. Wir wollen mit dem LEP-Grundsatz zum Metropolraum einerseits Kooperationen an Rhein und Ruhr befördern andererseits aber auch die Entwicklung der internationalen Standortvoraussetzungen des gesamten Metropolraums NRW unterstützen. Hierzu wird auch auf die Bedeutung der im gesamten Land - auch außerhalb von Rhein und Ruhr vorhandenen Ansätze interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit hingewiesen.

Anrede, Der entsprechende Grundsatz des LEP-Entwurfs sieht daher ausdrücklich die Förderung internationaler Metropolfunktionen im ganzen Land vor. In den von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) derzeit fortgeschriebenen Leitbildern für die Raumentwicklung in Deutschland werden auch außerhalb der engeren Metropolregionen einige sogenannte „Wachstumsräume“ dargestellt. Und ein solcher Wachstumsraum im bundesweiten Leitbild ist die Region Münster/ Bielefeld/ Osnabrück.

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Als "wirtschaftliche Wachstumsräume" wurden im Leitbild der MKRO diejenigen Räume charakterisiert, die außerhalb der engeren metropolitanen Verflechtungsräume liegen und der Gruppe der Landkreise und kreisfreien Städte angehören, die den höchsten gesamtwirtschaftlichen Wachstumsbeitrag der Jahre 2000 bis 2010 aufweisen und die insgesamt 50% des BIP-Wachstums von Deutschland ausmachen.

Das ist sicherlich ein Indiz dafür, dass es sich beim Wachstumsraum Münster/ Bielefeld/ Osnabrück nicht um nordrhein-westfälisches Wunschdenken handelt, sondern auch im nationalen Vergleich um eine besondere Region mit besonderen Entwicklungsmöglichkeiten. Insofern ist die Frage, ob hier Ansätze für eine neue westfälische Metropolregion bestehen, durchaus berechtigt.

Uns fallen auch sicherlich einige für die Region und das Land bedeutsame metropolitane Elemente ein. Der Flughafen Münster/Osnabrück und die Universitäten sind hier sicherlich zu nennen. Ich will aber ehrlich bekennen, dass der Begriff der Metropolregion hier überstrapaziert wäre; – nicht unbedingt im bundesweiten Vergleich, denn dort gibt es andere, eher belächelte „ländliche Metropolregionen“, aber unangemessen im europäischen Vergleich und auf diese Ebene ist der Begriff der Metropolregionen ja schließlich ausgerichtet. 5

Alle drei Städte, Münster, Bielefeld und Osnabrück sind Oberzentren im klassischen Sinne. Sie sind sozusagen die „Metropole“ ihrer jeweiligen Region. Und in den beiden westfälischen Teilräumen, dem Münsterland und OWL, wird erfreulicher Weise bereits eine ausgeprägte innerregionale Kooperation praktiziert und gerade das ist ja die innere Aufgabe auch von Metropolregionen, neben dem nach außen gerichteten Wettbewerb. In diesem Zusammenhang soll nicht vergessen werden, dass in der Region Südwestfalen mit dem Oberzentrum Siegen ein weiterer westfälischer Kooperationsraum besteht.

Meines Erachtens wird es für die Zukunft darauf ankommen, die regionale Kooperation in diesen drei westfälischen Teilräumen weiter auszubauen. Darüber hinaus sollten die Oberzentren dieser westfälischen Kooperationsräume natürlich darüber nachdenken, ob sie durch Zusammenarbeit oder Aufgabenteilung Synergien ausschöpfen können. Entscheidungen hierüber dürfen aber nicht von oben herab "top down" aufgedrückt werden, sondern sie müssen – dem Credo der Westfalen-Initiative folgend – subsidiär erörtert und entschieden werden.

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Das Subsidiaritätsprinzip darf jedoch nicht dazu verleiten, es sich im Kleinen gemütlich zu machen und die Welt nur vom eigenen Kirchturm aus zu betrachten. Es sind die größeren Territorien die überregional und international Beachtung finden und im Wettbewerb bestehen. Insofern sollte man immer über Gemeinsamkeiten und Kooperationsmöglichkeiten der westfälischen Teilregionen nachdenken. Die Westfalen-Initiative vertritt insofern völlig zutreffend den Anspruch einer „europäischen Region Westfalen“.

Deren Größe wird meines Erachtens oft völlig unterschätzt. Aus der Perspektive von Rheinländern und Westfalen, erscheint Westfalen oft als kleiner Landesteil. Dabei wird aber übersehen, dass Westfalen nahezu genauso viele Einwohner hat wie Österreich. (Anmerkung: auch in Österreich wird die innere, bundesstaatliche Gliederung nicht in Frage gestellt.)

Neben Fragen der Kooperation spielt im Zusammenhang mit dem Begriff der Metropolregion oft ein anderer Aspekt eine Rolle: - das liebe Geld! Spätestens als die Metropolregionen im Leitbild der Raumordnung für Deutschland dargestellt wurden, haben viele erwartet, dass diese nun als „Zugpferde der Entwicklung“ von den Ländern, vom Bund oder der Europäischen Union in besonderer Weise gefördert werden. Gerade hieraus erklärt sich das Bestreben vieler relativ

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einwohnerschwacher Regionen, unbedingt auch Metropolregion sein zu wollen. Deren Erwartungen haben sich aber bis heute nicht erfüllt und ich sehe auch keine Ansätze, dass sich diese Erwartung in Zukunft erfüllen wird. Zumindest für das Land kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung den sogenannten „überwiegend ländlich strukturierten Gebieten“ eine gleichgroße Bedeutung beimisst, – zumal diese Gebiete in NordrheinWestfalen nicht mit peripheren ländlichen Gebieten anderer Bundesländer vergleichbar sind; in Nordrhein-Westfalen zeichnen sie sich vielmehr durch einen hohen Industriebesatz aus. Sie sind Standort einer Vielzahl bedeutender mittelständischer Betriebe, die zum Teil Weltmarktführer ("Hidden Champions") ihrer Branche sind. Damit diese Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähige Standortbedingungen vorfinden, ist u.a. der Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur auch in den ländlichen Landesteilen für die Landesregierung von hoher Priorität. Der zielgerichtete Breitbandausbau wird mit einem Paket aus Förderung, Beratung und Vernetzung unterstützt, damit keine Region in Nordrhein-Westfalen buchstäblich den Anschluss verliert. Für den Breitbandausbau wird das Land insgesamt rd. 200 Mio. Euro bereitstellen.

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Ein dritter Aspekt bei dem Verlangen nach einer westfälischen Metropolregion könnte das schon fast notorische Gefühl der Benachteiligung der zurückhaltenden Westfalen gegenüber den auftrumpfenden Rheinländern sein. Ich möchte aber herausstellen, dass es dafür keine Belege gibt: der östliche Teil der Region Rhein-Ruhr oder zumindest die östliche Hälfte der Metropole Ruhr gehört schließlich zu Westfalen. Die Metropole Ruhr ist insofern eine rheinischwestfälische Metropolregion; dies wird manchmal vergessen.

Ich sage das gerade auch mit Blick auf das RVRG, das Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr. Die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung, das haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen schon im Koalitionsvertrag vereinbart. Das RVRG ist ein Baustein dafür. Und ich kann das nicht oft genug wiederholen: Wir bevorzugen das Ruhrgebiet nicht, wir stärken es! Wir stärken die Zusammenarbeit der Ruhrgebietskommunen, und wir stärken den RVR. Davon profitiert das Ruhrgebiet, und davon profitiert auch Westfalen. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für die Regionen und die Kommunen, sich zukunftsorientiert aufzustellen und sich für die künftigen Herausforderungen – ich nenne als Stichwort nur den demographischen Wandel - fit zu machen.

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Anrede, auch wenn die Festlegungen des neuen LEP zum Metropolraum NRW in Westfalen in absehbarer Zeit nicht zur konkreten Ausbildung einer weiteren Metropolregion im engeren Sinne führen, kann die Auseinandersetzung hiermit doch die Bedeutung der regionalen Kooperation bewusst machen und ggf. auch die überregionale Zusammenarbeit befördern.

Für die Entwicklung in Westfalen sind aber auch andere Festlegungen des LEP entscheidend – und das Beteiligungsverfahren zum LEP hat gezeigt, dass die Festlegungen zur Siedlungsentwicklung dabei von besonderem Interesse sind.

Die rot-grüne Landesregierung tritt ein für eine flächensparende und dennoch bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung. Im Koalitionsvertrag ist hierzu als politischer Wille die Reduzierung der täglichen – ich wiederhole: täglichen! – Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Land von derzeit 10 auf 5 ha verankert worden. Wir hatten dieses „5-ha-Ziel“ im LEP-Entwurf zugegebenermaßen missverständlich wiedergegeben. Es sollte kein absolut zu beachtendes Ziel der Raumordnung sein und war in den übrigen LEP-Festlegungen auch nicht weiter durch

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Flächenkontingente für Regionen oder Kommunen heruntergebrochen worden. Um solche Missverständnisse auszuräumen, hat das Kabinett inzwischen die Reduktion des Flächenverbrauchs auf 5 ha im LEP-Entwurf in einen zu berücksichtigenden Grundsatz verändert.

An einer flächensparenden Siedlungsentwicklung wird aber festgehalten – vor allem, weil dies regelmäßig zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen geht. Der raumordnerische Beitrag zur flächensparenden Siedlungsentwicklung liegt in der Ausrichtung auf eine kompakte Siedlungsentwicklung. Ich kann die entsprechenden Festlegungen des LEP-Entwurfs hier nur in einigen Stichworten wiedergeben: - Vorrang der Innenentwicklung - Flächentausch statt Flächenzuwachs - Wiedernutzung von Brachflächen - Rücknahme übermäßig geplanter Flächenreserven - keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen - Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturfolgekosten - Interkommunale Zusammenarbeit bei Flächenausweisungen für gewerbliche und industrielle Nutzungen.

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Wichtig ist vor allem die regionalplanerische Unterscheidung von Siedlungsraum und Freiraum und die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf regionalplanerisch festgelegte Siedlungsbereiche – insbesondere auf solche, die über ein räumlich gebündeltes Angebot an Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen verfügen (zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche). Dabei wird die Eigenentwicklung nicht im Regionalplan dargestellter kleinerer Ortsteile ausdrücklich nicht ausgeschlossen und die Bemessung der regionalplanerisch auszuweisenden Siedlungsbereiche erfolgt bedarfsentprechend auf der Grundlage eines Siedlungsflächenmonitorings.

Ich will Sie heute nicht mit den Feinheiten der Festlegungen des LEP-Entwurfs zur Siedlungsentwicklung strapazieren. Ich will Ihnen nur versichern, dass diese mit den inzwischen vom Kabinett beschlossenen Änderungen ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten geben und für die Zukunft Westfalens wahrscheinlich bedeutsamer sind als der thematisch speziellere Grundsatz zur Entwicklung des Metropolraumes NRW.

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Anrede, meine eben vorgetragenen Überlegungen zur Siedlungsentwicklung und zur Ausbildung von Metropolregionen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Festlegungen des neuen Landesentwicklungsplans und dem von der Westfalen-Initiative hochgehaltenen Subsidiaritätsprinzip. Vor diesem Hintergrund möchte ich den heutigen Abend nutzen, um auch auf einen ganz anderen Inhalt des neuen Landesentwicklungsplans hinzuweisen, der eine enge Übereinstimmung mit einem anderen zentralen Anliegen der Westfalen-Initiative aufweist: und das ist die Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft als Anker der regionalen Identität. Die „erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ ist ein relativ neues Thema in der nordrhein-westfälischen Landesplanung. Ausgangspunkt waren auch hier die 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossenen Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Dort ist im Leitbild 3 die Gestaltung der Kulturlandschaft gleichrangig neben den Ressourcenschutz gestellt worden. Der Entwurf des LEP greift dieses Thema in Festlegungen auf und fußt dabei auf einem umfassenden Gutachten der Landschaftsverbände. Sie haben das Landesgebiet in 32 Kulturlandschaften gegliedert und 29 „landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche“ bezeichnet. Einer dieser „landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche“ ist übrigens die Stadt Münster in der wir heute tagen.

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Da es in dem langen, aber transparenten Erarbeitungsverfahren zum neuen LEP erkennbar keine Bedenken zum Thema der 'erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung' gegeben hat, wurde auch in der Regionalplanung bereits damit begonnen, entsprechende Inhalte in die Regionalpläne aufzunehmen. Hier waren und sind die Westfalen führend: im Regionalplan Soest/Hochsauerlandkreis und im Regionalplan für das Münsterland ist das Thema bereits auf der Grundlage regionaler kulturlandschaftlicher Fachbeiträge des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe umgesetzt worden. Für das Ruhrgebiet liegt ein von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland gemeinsam erarbeiteter kulturlandschaftlicher Fachbeitrag bereits vor und für die Regionen OWL und Südwestfalen sind entsprechende Fachbeiträge beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Arbeit.

Schwerpunkt der Fachbeiträge und der regionalplanerischen Umsetzung ist die Erfassung und Bewahrung des kulturlandschaftlichen Erbes. Was jetzt noch fehlt ist die Umsetzung auf der örtlichen Ebene und vor allem die Entwicklung von Projekten zur Sicherung, Entwicklung und Inwertsetzung besonderer kulturlandschaftlicher Elemente und Strukturen. Gerade im Hinblick auf solche Projekte ist bürgerschaftliches Engagement gefordert, sodass sich hier meines Erachtens ein attraktives Aufgabenfeld für die Westfalen-Initiative auftut. Auch die Kulturlandschaft und das 14

darin enthaltene kulturelle Erbe sind weiche Standortfaktoren die für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Regionen große Bedeutung haben – genauso wie die Entwicklung metropolitaner Funktionen. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Westfalen-Initiative sich beiden Aufgaben widmen würde.

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