Es gibt viel zu tun

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Author: Gerburg Maurer
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Es gibt viel zu tun... Paketangebote zur Bauherrenansprache sollen Architektur ins Interesse von Medien und Öffentlichkeit bringen Architektur und Öffentlichkeit. Eine nicht immer kongruente Beziehung. Architektur kommt oftmals erst dann in die Schlagzeilen, wenn etwas besonderen Anstoß findet, schlecht geplant ist oder aber wenn es sich um den Bau eines so genannten „Stararchitekten“ handelt. Doch was ist mit all den Gebäuden, die sich lautlos in das Stadtbild fügen, in besonderem Maße architektonische Qualität und Funktion vereinen, energetische Neuerungen gestalterisch herausragend integrieren? Oder den kleinen Objekten, für die nicht ein international bekannter Architekt zeichnet? All diesen Gestaltern, seien es Architekten, Innenarchitekten oder Landschaftsarchitekten, bleibt die Öffentlichkeit zumeist verwehrt. Woran aber liegt das? Ist die Arbeit nicht so gut, wie angenommen? Oder aber hat die Presse kein Interesse daran? Vielleicht liegt es aber auch daran, dass Architektur in Deutschland in der Bildung keinen festen Platz hat. Wie kann ich über etwas urteilen und befinden, wenn ich es nicht kenne? Zum anderen scheint weder der Presse noch der Öffentlichkeit bewusst zu sein, dass es Architektur ist, die uns in Städten und Dörfern Identität verspricht. Ist den Bauämtern und Bauherren bewusst, was in den vielen Neubaugebieten geschieht? In großem Maße werden, im Verhältnis zur Gemeinde, Neubaugebiete in beträchtlichem Ausmaß ausgeschrieben. In diesen Neubaugebieten gleicht ein Haus dem anderen. Und jedes Neubaugebiet gleicht einander. Kann hier Identifikation zustande kommen? Hier liegt einiges im Argen, was wir im positiven Sinne so gerne mit dem Begriff „Baukultur“ umschreiben. Sicher, positive Beispiele gibt es zur Genüge, aber wem nutzen die, wenn sie keiner kennt. So sind wir doch schon oft zufrieden, wenn ein Bauherr weiß, dass ein Architekt nicht nur Hochhäuser baut und als kompetenter Ansprechpartner für verschiedenste

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Die Inhalte der Paketangebote sind auch auf den neuen Seiten der Kammer Web-Site in der Rubrik „Mitglieder“ einzusehen.

ıııı www.aknds.de

Dienstleistungen rund ums Bauen zur Verfügung steht. Doch die Feststellung alleine hilft nicht. Hier müssen die Ärmel hochgekrempelt und viel Arbeit geleistet werden. Der Öffentlichkeit muss immer wieder auch die „stille“ Architektur gezeigt werden und das Bild vom Architekten muss sich wieder, positiv besetzt, in den Köpfen der Bevölkerung verankern. Die Architektenkammer leistet mit ihrer vielfältigen Öffentlichkeitsarbeit, wie dem Tag der Architektur oder dem Tag der offenen Architekturbüros, Grundlagenarbeit. Die Medien für dieses Geschehen zu interessieren, fällt in den ländlichen Regionen Niedersachsens jedoch besonders schwer. Hierfür bedarf es einer regionalen Ansprache. Deshalb richtet die Öffentlichkeitsarbeit der Kammer ihren Fokus in diesem Jahr besonders auf Angebote in den Regionen. In diesem Bereich ist in besonderem Maße die Unterstützung der Mitglieder erforderlich. Engagieren Sie sich und beteiligen Sie sich an den Aktionen der Architektenkammer. Die Kammer stellt sechs Pakete zur Bauherrenansprache zur Verfügung, die Sie nutzen können, die Architekten und ihre Leistung wieder stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Machen Sie davon regen Gebrauch. Weitere Informationen erhalten Sie auf den neu eingerichteten Seiten

„Pakete zur Bauherrenansprache“ in der Rubrik „Mitglieder“ auf der KammerWebsite www.aknds.de und bei Meike Kubiak, Tel. (0511) 28096-73, [email protected] Kk

Paket 1 – Auftritt bei lokalen Immobilienmessen Zielgruppe: private Bauherren Aufgaben Kammer: • Kontakt zum Veranstalter • Pressearbeit • Bereitstellung von Messestand, Mobiliar, Plakaten, Broschüren, Flyern und in begrenzten Mengen Giveaways, Bereitstellung einer Offline-Version der Homepage www.aknds.de auf CD-Rom, technischer Support (Beamer, Notebook) Aufgaben Mitglieder • Kontakt zur Geschäftsstelle • Koordination Betreuung vor Ort • Messestandbetreuung • Hilfe bei Auf- und Abbau des Standes • Evtl. Halten von Vorträgen

Paket 2 – Bauherrenseminare „Vom Traum zum Haus“ Zielgruppe: private Bauherren Aufgaben Kammer • Kontakt zu Kooperationspartnern

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(z.B. Banken, VHS) • Bereitstellung von Schulungsmaterialien • Bereitstellung einer PowerpointPräsentation für die Dozenten • Bereitstellung von Flyern und Broschüren • Durchführung eines Workshops zur Vorbereitung • Pädagogische Begleitung der Dozenten • Pressearbeit • Technischer Support (Beamer, Notebook) Aufgaben Mitglieder • Kontakt zur Geschäftsstelle • Vermitteln von bestehenden Kontakten zu Kooperationspartnern • Teilnahme an einem Workshop zur Vorbereitung der Dozenten • Durchführung eines zweistündigen Seminars

Paket 3 – Bauherrenseminar „Mehr(Wert) Architektur“ – Bauen für Unternehmer Zielgruppe: Mittelständische Unternehmer und Investoren Betreuung und aktive Mitwirkung durch das regional zuständige Vorstandsmitglied Aufgaben Kammer • Kontakt zu den Kooperationspartnern • Kontakt zu Bauherren ausgewählter Objekte des Niedersächsischen

Staatspreises/Tag der Architektur • Einladung • Bereitstellung von Broschüren und Flyern • Technischer Support (Beamer, Notebook) Aufgaben Mitglieder • Kontakt zur Geschäftsstelle • Vermitteln von bestehenden Kontakten zu Kooperationspartnern • Vermitteln von bestehenden Kontakten zu Bauherren besonders herausragender Gewerbearchitektur

Paket 4 – EnergieberaterSprechstunde „Energie sparen, Geld sparen?!“ Zielgruppe: Alle, die eine Immobilie besitzen, verkaufen, erwerben oder bauen wollen Aufgaben Kammer • Bereitstellung einer Offline-Version der Homepage www.aknds.de auf CD-Rom • Bereitstellung eines Amortisierungsrechners • Bereitstellung von Plakaten, Broschüren und Flyern • Pressearbeit Aufgaben Mitglieder • Suche eines Veranstaltungsortes • Aufhängen von Plakaten in der Innenstadt • Betreuung der Veranstaltung vor Ort

Paket 5 – Architektur und Schule Zielgruppe: Lehrer und Schüler Diskussion des Themas Architektur im Schulunterricht Aufgaben Kammer • Entleihe Lehrbuch zum Thema Architektur (Klassensatz) • Bereitstellung eines Kurzkonzeptes • Bereitstellung eines Konzeptes für eine Projektwoche Architektur Aufgaben Mitglieder • Kontakt mit interessierten Lehrern aus der Sekundarstufe 1 • Diskussion des Themas mit Schülern

Paket 6 – Veranstaltung für Kommunalpolitik und Verwaltung Zielgruppe: Politik und Verwaltung Betreuung und aktive Mitwirkung durch das regional zuständige Vorstandsmitglied Aufgaben Kammer • Bereitstellung von Vortragstexten • Pressearbeit • Einladung der entsprechenden Ansprechpartner in der Region • Bereitstellung von Wettbewerbsbroschüren • ggf. Beteiligung Raummiete Aufgaben Mitglieder • Organisation von Kooperationspartnern und Raum • Ausrichtung der Veranstaltung auf regionale Gegebenheiten

Arbeitskreis Energie und Bau wird neu organisiert Vereidigung Interessenten können am Erfahrungsaustausch teilnehmen

Neuer Sachverständiger

Seit 2002 trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr der „Arbeitskreis Energie und Bau“ der Architektenkammer Niedersachsen. Das Gremium entwickelte sich aus Teilnehmern der ersten Seminarreihe zur „Fachplanung Energie und Bau“ vom Sommer 2002. Seitdem dienen die Treffen dem Erfahrungsaustausch, der Fachfortbildung und der Diskussion mit Kollegen über das Thema Energieberatung. Auf mehrfache Anregung hin soll der Arbeitskreis künftig – ähnlich wie die Sachverständigenarbeitskreise der

Als Sachverständiger bei der Architektenkammer Niedersachsen öffentlich bestellt und vereidigt wurde durch Präsident Wolfgang Schneider am 23.12.2005 der Architekt Dipl.-Ing. Karsten Jürgens, Hameln, für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“. Informationen über das Sachverständigenwesen – die Bestellungsvoraussetzungen und das Verfahren – und die aktuelle Sachverständigenliste erhalten Sie unter www.aknds.de sowie bei dem Rechtsreferenten RA Markus Prause, Tel. (0511) 280 96–34.

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Kammer – weitestgehend von den Arbeitskreismitgliedern selbst organisiert durchgeführt werden. Die Kammer stellt den Veranstaltungsrahmen zur Verfügung. Termine, Themen, Dozenten etc. werden von den Teilnehmern koordiniert. Interessenten mögen sich bitte bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer melden. Ansprechpartner ist Tim Wameling, Tel. (0511) 28096-60, [email protected] Wg

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Messe: Auftritt 2006

Messe: Mit Lebensräumen geht’s los

Architektenkammer sucht Mitglieder zur Darstellung des Berufstandes auf Messen

Erster Messeauftritt 2006 behandelt alters- und behindertengerechtes Bauen

2006 richtet die Architektenkammer Niedersachsen ihren Fokus der Öffentlichkeitsarbeit in besonderem Maße auf die Regionen. Über die Angebote der Bauherrenseminare hinaus (DAB 01/06) bildet in diesem Jahr die Präsenz auf verschiedenen Messen in Niederachsen einen Schwerpunkt. Engagierte Mitglieder können den Messestand der Architektenkammer als Plattform nutzen, um den Berufsstand nach außen positiv darzustellen und für seine Dienstleistungen zu werben. All diejenigen, die Spaß am Kontakt mit vielen Menschen und Freude an der Darstellung der Aufgaben von Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten haben, sind herzlich eingeladen, sich an den Messen zu beteiligen.

Messen 2006 • Hildesheim „Schöner Bauen, Besser Wohnen“ 24.02. bis 26.02. • Wolfsburg „Bawoga“ 11.03. bis 12.03. • Oldenburg „NordHaus“ 30.03. bis 02.04. • Langenhagen „Energytec“ 31.03. bis 02.04. • Hameln „Soltec“ 20.04. bis 23.04. • Lüneburg „Haus + Bau“ 12.05. bis 13.05. • Hannover „Passivhaustagung“ 19.05. bis 21.05. • Uelzen „Haus + Bau“ 07.09. bis 10.09. Interessierte melden sich bitte bei Meike Kubiak, Tel. (0511) 28096-73, [email protected] Kk

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Die Sonderschau „Lebensräume“ im Rahmen der Messen „Altenpflege“ und „ProPflege“ auf dem Messegelände in Hannover macht den Anfang der diesjährigen Aktivitäten der Architektenkammer auf niedersächsischen Messen. Lebensräume mit dem Schwerpunkt „Wohnwelten“ präsentiert auf mehr als

1.200 Quadratmetern gut gestaltete Produkte, Konzepte und Visionen für die Lebenswelten älterer Menschen. Hierbei stehen Architektur und Design im Mittelpunkt des Interesses. Organisator der Sonderschau ist das Internationale Forum Design (iF-Design) aus Hannover. Die Architektenkammer Niedersachsen wird auf ihrem Stand vor allem das Angebot des in der Kammer beheimateten Beratungsdienstes für behindertengerechtes und altersgerechtes Bauen vorstellen sowie auf die Leistungen von Architekten in diesem Arbeits- und Aufgabengebiet aufmerksam machen. Die Sonderschau ist vom 14. bis 16. Februar 2006 auf dem Messegelände in Hannover zu sehen. ıııı www.ifdesign.de/projects_lebensraeume_index_d Mz

Sanierung von Feuchteund Schimmelpilzen Neues Fachbuch zur Diagnose, Planung und Ausführung Die Schimmelpilzsanierung birgt eine ganze Reihe an Risiken. Durch unsachgemäße Sanierung können die Sporen in der ganzen Wohnung intensiv verteilt werden, was den Schaden noch weiter vergrößert. Deshalb setzt eine fachgerechte Sanierung eine sichere Beurteilung der Ursachenkette sowie Kenntnis geeigneter Maßnahmen und gesetzlicher Vorschriften voraus. Die Neuerscheinung „Sanierung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden“ ist ein Leitfaden zur praktischen Planung und Ausführung von Sanierungs-Maßnahmen bei Feuchte- und Schimmelpilzschäden sowie mikrobiellen Schäden. Anhand verschiedener Schadensbilder wird die sachgerechte Vorgehensweise bei der Sanierung dargestellt. Weiterhin beschäftigt sich das Buch mit allen mit der Sanierung in

Zusammenhang stehenden Aspekten, wie Schutz der Umgebung, Arbeitsschutz, Bewertung von Schäden im Hinblick auf erforderliche Sofortmaßnahmen sowie Notwenigkeit der Begleitung, Kontrolle und Abnahme durch einen Sachverständigen. „Sanierung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden – Diagnose, Planung und Ausführung“ Wolfgang Lorenz, Gunter Hankammer, Karl Lassl, 2005, 370 Seiten, 359 Abbildungen und 55 Tabellen, 59,– Euro, ISBN 3-48102159-3, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Tel.: (0221) 5497-120, [email protected] ıııı www.baufachmedien.de Deutsches Architektenblatt

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Beispielhafte Stadthäuser und -wohnungen gesucht Bundesweiter LBS-Wettbewerb läuft noch bis zum 24. März 2006 Wohnen in der Stadt ist wieder gefragt – vor allem bei jungen Familien mit Kindern und älteren Haushalten. In vielen Kernstädten fehlen jedoch attraktive Angebote als Alternative zum „Haus im Grünen“. Die Folge: Einkommensstarke Haushalte wandern ins Umland ab und verwirklichen dort ihren Wohnwunsch. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, haben die Landesbausparkassen (LBS) unter anderem in Kooperation mit der Bundesarchitektenkammer einen bundesweiten Wettbewerb gestartet. Mit seiner Hilfe sollen gelungene Beispiele für städtisches Bauen und Wohnen in Einfamilienhausqualität ausgezeichnet werden. Das Projekt wird im Rahmen der „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen” des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finanziell gefördert. In diesem Rahmen werden auch die Bauherrenseminare der Architektenkammer Niedersachsen durchgeführt. Gesucht werden Stadthäuser und Stadtwohnungen, die sich durch hohe Qualität, günstigen Preis, gute Lage in der Stadt und

einen nachfragegerechten Zuschnitt auszeichnen. Zum Wettbewerb können Beiträge eingereicht werden, die nach dem 1. Januar 1999 realisiert und bis spätestens Ende 2005 fertig gestellt wurden. Bewerben können sich private und öffentliche Bauherren, Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Kommunen und Bauträger, freiberufliche Architekten und Stadtplaner sowie Arbeitsgemeinschaften von Planern (für ihre Bauherren). Der Wettbewerb findet in zwei Kategorien statt. In Kategorie A („Stadthäuser“) werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit Wohnflächen von 120 bis 160 Quadratmeter bewertet. Kategorie B („Stadtwohnungen“) prämiert Geschosswohnungsbau mit Eigentumswohnungen von etwa 100 Quadratmeter Wohnfläche. Der Wettbewerb hat sich zum Ziel gesetzt, neue Wege für Familien für das Wohnen in der Stadt zu finden. Gleichzeitig sollen auch ältere Haushalte als Rückkehrer in die Stadt gewonnen werden. Denn viele von ihnen möchten nach dem Auszug der Kinder das zu groß gewordene Eigenheim

im Umland gegen eine komfortable, altersgerechte Stadtwohnung eintauschen. Die eingereichten Projekte haben eine ganze Reihe von städtebaulichen, qualitativen und kostenbezogenen Kriterien zu erfüllen. So ist neben der Lage im städtischen Innenbereich beispielsweise auch eine angemessene Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie eine nutzerfreundliche Wohnumfeldgestaltung in Einfamilienhausqualität gefordert. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 24. März 2006 an folgende Anschrift eingesandt werden: Institut für Bauforschung e.V. (IFB), An der Markuskirche 1, 30163 Hannover. Eine unabhängige Jury wird anschließend die Qualität der Stadthäuser und Stadtwohnungen bewerten und die besten Beiträge mit einer Urkunde auszeichnen. Die kompletten Auslobungsunterlagen mit allen erforderlichen Informationen sind im Internet unter folgender Adresse zu finden. ıııı www.lbs.de/nord/immobilien/wohnen-mit-zukunft/architekturwettbewerb Mz

Neue Adresse mitteilen

DAB-Inhaltsverzeichnis

Architektenliste muss immer auf aktuellstem Stand sein – wichtig auch für Ihre Darstellung auf www.aknds.de

Die Jahresthemenübersicht 2005 steht ab sofort im Netz

Der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen weist erneut darauf hin, dass jeder Wechsel des Wohnsitzes oder der beruflichen Niederlassung sowie jede Änderung der Beschäftigungsart (freischaffend, beamtet, angestellt, baugewerblich selbstständig) nach § 4 (1) der Hauptsatzung der Kammer unverzüglich mitzuteilen ist. Im Sinne des Verbraucherschutzes muss die Architektenliste ständig auf aktuellem Stand sein. Zumal auch die Architektensuche im Internet der Kammer auf der Architektenliste basiert.

Das jährlich im Februar-DAB erscheinende Inhaltsverzeichnis der Regionalausgabe Niedersachsen für das vergangene Jahr ist ab sofort im Internet zu finden. In der Rubrik Mitglieder/Deutsches Architektenblatt finden Sie weiterhin auch die aktuellen PDF-Dokumente der niedersächsischen Regionalausgabe des Architektenblatts. ıııı www.aknds.de

Deutsches Architektenblatt

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Nur wenn die Kammer weiß, wo Sie wohnen, erreichen Sie z. B. auch das Deutsche Architektenblatt oder das aktuelle Fortbildungsprogramm pünktlich. Änderungen der Adresse können telefonisch, Änderungen der Beschäftigungsart müssen schriftlich mitgeteilt werden: Architektenkammer Niedersachsen, Eintragungsausschuss, Friedrichswall 5, 30159 Hannover, Tel. (0511) 280 96-17 Fax (0511) 280 96-19 [email protected] ıııı www.aknds.de

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Jochen Brandi 1933 – 2005 Nachruf

Er brannte für die Architektur – sie war sein Leben. Er hatte noch viel vor. Er war begeistert von der Architektur und konnte seine Begeisterung auf ein ganzes Team übertragen. Große und kleine Aufgaben hat er mit seltener Perfektion bearbeitet, zuletzt das Westertor in Duderstadt oder seine Vision zum Umbau der Berufsbildenden Schulen III in Göttingen, wo er das gesamte Quartier durch eine öffentliche Marktpassage zu beleben versuchte. Das Projekt aber, das ihn international berühmt gemacht hat, war der Europäische Stahlbaupreis

1976, ein Elementbau als Baukasten für 15 Wohnungen. Der Europäische Stahlbaupreis in Dubrovnik wurde ihm für die Stahlbauversuchsstation in Berlin verliehen. Er selbst bezeichnete sich immer als „Eiermann-Schüler“. Jochen Brandi studierte in München, Braunschweig und Karlsruhe Architektur und machte 1957 sein Diplom bei Professor Egon Eiermann. Zunächst hatte er eine Sozietät mit seinem Vater, Professor Diez Brandi, bis er sich 1963 mit eigenem Büro selbstständig machte. Er beteiligte sich an zahlreichen Architektenwettbewerben und gewann viele 1. Preise, darunter die BDA-Preise 1980, 1982, 1985 und 1990 – zuletzt erhielt er 2003 eine Anerkennung für das Konzept „LANDSCAPE determined CITY“. Besonders bemerkenswert war, dass er die Objekte nie alleine sah, sondern sie immer in einen städtebaulichen Kontext stellte. Das Einbeziehen der Landschaft und der Natur war ihm nicht zuletzt durch seine Mutter Antje Brandi, eine Gärtnerin, in „die Wiege gelegt“. Er entwickelte eine Theorie der landschaftsbestimmten Stadt mit

einem Credo für einen neuen, humanen, urbanen Lebensentwurf. Mit diesem Hintergrund gewann er die internationalen und städtebaulichen Wettbewerbe 2002 für den Port district und new city centre in Izmir und 2003 für das neue City Center in Balashikha – Moskau sowie 1999 den Parc Atlantique für den Masterplan für Dakar in Senegal. Jochen Brandi hat sich nicht nur international für die Architektur und den Städtebau eingesetzt, sondern auch in seiner Heimatstadt Göttingen Schwerpunkte gesetzt, so seine Planung für den Erhalt der Göttinger Lokhalle und den Plan, die Göttinger Leineaue in einen Landschaftspark zu verwandeln. Noch eine Woche vor seinem Tod am 24. November 2005 hat er sich bei einer Wanderung in der Leineaue für diese Idee eingesetzt. Wir verlieren einen engagierten Kollegen, der unsere Stadt und unser Land zierte. Seine Gedanken und Ideen werden weiterleben. Hansjochen Schwieger Göttingen

Ein gelassener Lehrer Zur Verabschiedung von Prof. Manfred Schomers von der Universität Hannover – Kammerpräsident Schneider hält Laudatio Nach 21 Jahren Lehre an der Universität Hannover wendet sich Professor Manfred Schomers wieder ganz der Bremer Baukultur zu. Er gilt als einer, der zwei Jahrzehnte die Geschicke des Fachbereichs Architektur mitgestaltet und der als Leiter des Instituts für Entwerfen und Wohnungsbau Studierende für eine moderne, nicht modische Architektur begeistert hat. Die Verabschiedung Schomers fand am 13. Dezember 2005 im Rahmen der Vortragsreihe „Dienstags um 6“ statt. Schomers selbst zeichnete ein lebendiges Bild seines Lebens, angefangen mit seiner jugendlichen Leidenschaft für das Segelfliegen und seiner Begeisterung für das Zeichnen. In sei-

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ner unprätentiösen Art erzählte er vom Studium in Essen, später in Aachen bei Prof. Gottfried Böhm und von seiner ersten Anstellung im Büro von Prof. Zlonitzky in Essen, wo er sich mit dem Thema der Stadterneuerung beschäftigte. 1977 folgte er dem Ruf nach Bremen, wo er mit 36 Jahren als oberster Baubeamter die baulichen Veränderungen der Stadt mit beeinflussen kann. Hier organisiert er Wettbewerbe und setzt mit Beiträgen von Ungers, Brancas und Kriers eine lebendige Diskussion über Architektur in Gang. Gäste und Weggefährten verfolgen Schomers Weg aus der Verwaltung 1984 bis in die Lehre an der Uni Hannover. Hier waren mit diplomatischem

Einfühlungsvermögen in den „wilden Siebzigern“ Hausbesetzungen der Studierenden zu bewältigen sowie tagelange „Exkursionen“ in Japan auf den Spuren Kenzos zu meistern. Seine lebendigen Erzählungen enden mit dem sich im Bau befindlichen Lotsenhaus in Bremerhaven, just in der Nachbarschaft des Polarforschungsinstituts von Ungers, welches er zwei Jahrzehnte zuvor begeistert als oberster Baubeamter unterstützt hatte. Der Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, Wolfgang Schneider, erinnerte sich an einen Besuch beim Italiener, bei dem er Schomers kennen und schätzen lernte. Bei Vino referierte der Professor damals Deutsches Architektenblatt

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seinem jüngeren Kollegen über die Qualität in der Architektur, von der sensiblen Beziehung zum Ort und von der Poesie des Materials. Während der Antipasti schwärmte Schomers von der Arbeit an der Universität, vom Kritisieren und Fördern des Nachwuchses, bei der Pasta ist er bereits bei den Projekten aus seinem Büro (Architekten Schomers Schürmann) angelangt, beim St. Pauli Stift in Bremen und beim Hanse-Wissenschaftskolleg in Delmenhorst. Schließlich, beim Grappa, spricht er über seine Vorbilder, Zeitgenossen und die Jungen. Schneider erinnert sich an einen Kollegen, der sich der

klassischen Moderne verpflichtet fühlt, dessen Entwürfe stets gebrauchstüchtig und innovativ sind und dessen geistige Haltung den Mensch in den Mittelpunkt stellt. Auch Professor Jörg Friedrich lobt Schomers später als engagierten Architekten, der sich der Lehre und dem Bauen immer sensibel näherte.

Von der Zeichnung zur Architektur Im kleinen Foyer des Fachbereichs eröffnete Schomers anschließend die Ausstellung „Von der Zeichnung zur Architektur“. Er stellt Zeichnungen von

Altbaukosten 2005 und neue EnEV-Software Neue Veröffentlichungen des Baukosteninformationszentrums (BKI)

Neue Baukosten 2005 für Sanierung und Modernisierung Für die zeitaufwändige Aufgabe der Baukostenplanung von Altbauten gibt es eine Fachbuch-Neuerscheinung vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern: BKI-Objektdaten Altbau-Band A 4. Das vor kurzem erschienene Fachbuch enthält aktuelle Baukosten von abgerechneten Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen von Gebäuden. Die Bandbreite der Objekte umfasst Bürobauten, Wohn- und Gemeinschaftsstätten, Gebäude für Produktion, Gewerbe, Handel, Lager, Garagen und Bereitschaftsdienste sowie Sportbauten. Der Band „Baukosten 2005 für Sanierung und Modernisierung“ umfasst insgesamt 26 Einzeldokumentationen von realisierten Baumaßnahmen. Zu den Altbau-Objekten werden die Baukosten sowohl nach DIN 276 wie nach Leistungsbereichen dargestellt. Innerhalb dieser Kostenaufstellungen erfolgt eine weitere Differenzierung der Baukosten nach Abbruch-, Wiederherstell- und Herstellleistungen. Die Objektdokumentationen enthalten zudem wichtige Zusatzinformationen, wie z.B. Architekt, Bauherr, Beschreibung des Baubestandes. Weitere Einfluss-Faktoren auf die Baukosten wie Region, Konjunktur, Bundesland und Kreis werden ebenfalls zu jedem dokumentierten ProDeutsches Architektenblatt

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jekt erläutert. Auch eine einfache Projektzuordnung entsprechend der Aufgabenstellung des Fachbuch-Nutzers ist gewährleistet: Die neuen Baukosten 2005 für Altbauten mit vorher-/nachher-Fotos sowie Ansichten und Schnitten bewirken Transparenz und Sicherheit bei der Anwendung der BKI-Daten. Der neue Band mit 590 Seiten kostet 89 Euro oder kann für drei Wochen zur Ansicht mit Rückgabegarantie kostenlos beim BKI, Tel: (0711) 954854-0 angefordert werden.

BKI-Energieplaner 5.0 – mit denaEnergiepass Im Jahr 2006 sind nach einem Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ca. 2,65 Mio. Energiepässe für Gebäude zu erstellen. Davon entfallen ca. 2,1 Mio. Energiepässe auf Wohngebäude, die wegen Neuvermietung oder Verkauf zu erstellen sind. Die energetische Bewertung von Bestandsgebäuden im Wohnungsbau inklusive Energiepass-Erstellung ist Hauptbestandteil der neuen EnEV-Software „BKI-Energieplaner – Version 5.0“. Der dena-Energiepass wurde in der neuen Programm-Version komplett umgesetzt. Wesentliche Bestandteile sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität inklusive einem marktgerechten Label für potenzielle Mieter oder Käufer von

Projekten den gebauten Realitäten gegenüber. Erstaunlich, wie die Zeichnungen aus eigener Hand, aber auch von Peter Wels und Helmut Jacoby, den Charakter der später entstandenen Häuser vorzeichnen. Beim Empfang findet der Abend sein Ende und die Gäste, Weggefährten, Freunde, Kollegen und besonders seine Studentinnen und Studenten sind sich einig, dass man Herrn Prof. Schomers schmerzlich an der Universität Hannover vermissen wird. Boris Steinweg Hannover

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Wohn-Immobilien in Form eines einheitlichen Formulars. Die neue Programmversion vom BKI unterstützt sowohl das dena-Kurzverfahren als auch das ausführliche Verfahren. Beim dena-Kurzverfahren greift der neue BKI-Energieplaner auf Pauschalwerte für Gebäudedaten / Bauteilkataloge zu. Auf der Programm-CD ist zudem eine Arbeitshilfe für die Ausstellung von Energiepässen enthalten. Das neue Programm eignet sich auch für die rationelle „Energieberatung vor Ort“ einschließlich „BAFA-Beratungsbericht“ sowie für die fachgerechte Erstellung von Energiebedarfsausweisen nach EnEV. Interessierte können den BKIEnergieplaner kostenlos mit drei Wochen Rückgaberecht zum Test bestellen. BKI, Tel.: (0711) 954 854 – 0. Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH, Dipl.-Ing. Hannes Spielbauer, Bahnhofstraße 1, 70732 Stuttgart, Telefon: (0711) 954 854 – 10, Fax: (0711) 954 854-54, [email protected] Mz

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Fortbildung bei der Architektenkammer im Februar und März 2006 Seminar „Vertiefung Baukostenplanung – Die Kosten im Griff“ am 21. Februar Die Bedeutung der Kostensicherheit hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Von den Architekten werden bereits im frühen Planungsstadium exakte Aussagen über Baukosten erwartet. Generalübernehmer und Generalunternehmer werben mit so genannten Festpreisgarantien und erhalten dadurch lukrative Aufträge. Mit einer effizienten Kostenplanung können sich Architekten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Aber selbst eine nach DIN

276 aufgestellte Kostenermittlung kann nicht immer verhindern, dass die Kosten explodieren. Deshalb ist eine Kostenplanung erforderlich, die weit über die Regelungen der DIN 276 hinausgeht. Ziel des Seminars ist es, aufzuzeigen, wie eine wirkungsvolle Kostenplanung und Steuerung aussehen kann. Auf der Grundlage der wesentlichen DIN-Normen 267, 277 und 18960 werden die Anforderungen an eine Kostenermittlung erläutert. Dabei wird

auf die Kostenkennwerte und Ursachen für eine Kostensteigerung ebenso eingegangen wie auf die Vertragspflichten des Architekten hinsichtlich der Kostenplanung. An einer Beispielübung wird das theoretische Wissen praktisch vertieft. Anmeldungen telefonisch unter (0511) 28096-61 oder online: ıııı www.aknds.de Ja

Datum

Veranstaltung

Veranst.-Nr. Ort

Beginn jederzeit möglich

HOCHSCHULÖKONOM / IN FÜR BAUWIRTSCHAFT

F11106

12monatiger Teilstudiengang (nähere Informationen auf Anfrage)

01.02.2006

INTENSIVKURS: BLOWER DOOR-MESSUNG NACH DIN EN 13829 UND ENEV UND LUFTDICHTHEIT 4 108-7

Y15106

Springe, Energieund Umweltzentrum

13.–14.02.2006 SACHVERSTÄNDIGENWESEN BASISSEMINAR Aufbau und Inhalt einer Gutachteraufgabe/Die Tatsachenfeststellung im Ortstermin

S11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

240,– EUR (Mitglieder) 370,– EUR (Gäste)

16.02.2006

HOAI-PRAXIS Anrechenbare Kosten, mitverarbeitete Bausubstanz

H11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste)

21.02.2006

VERTIEFUNG BAUKOSTENPLANUNG Die Kosten im Griff

D11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

75,– EUR (Mitglieder) 135,– EUR (Gäste)

27.02.2006

RECHT KOMPAKT

B11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

75,– EUR (Mitglieder) 135,– EUR (Gäste)

02.03.2006

BASISWISSEN WERTERMITTLUNG

R11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste)

06.-09.03.2006 AUSBILDUNG ZUM SIGEKO-KOORDINATOR Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung und RAB 30

D12106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

563,– EUR (Mitglieder) 870,– EUR (Gäste)

14.03.2006

SICHTBETON Von der Konzeption bis zur Ausführung

C12106

Hannover, Sprengel Museum

9–16 Uhr

85,– EUR (Mitglieder) 85,– EUR (Gäste)

17.–18.03.2006 24.– 25.03.2006

CAD-KOMPAKT-AUTO CAD 3D Konstruktion, Visualisierung und Layout

F12106

Hannover, DAA

10–17 Uhr

430,– EUR (Mitglieder) 490,– EUR (Gäste)

20.03.2006

UPDATE TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN

C14106

Lüneburg, Handwerkskammer

10–17 Uhr

110,– EUR (Mitglieder) 170,– EUR (Gäste)

21.03.2005

BAUSCHADENSPRAXIS Schäden im Grundbau

K11106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste)

23.03.2006

BAUGENEHMIGUNGSVERFAHREN

A11106

Oldenburg, Kulturzentrum

10–17 Uhr

75,– EUR (Mitglieder) 135,– EUR (Gäste)

24.– 25.03.2006

BAUKOSTENPLANUNG UND BETRIEBSWIRTSCHAFT

P15106

Hannover, Leineschloss

10–17 Uhr

150,– EUR (Mitglieder) 150,– EUR (Gäste)

27.03.2006

WERTERMITTLUNGSPRAXIS Verkehrswertermittlung und Marktanpassung

R12106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

115,– EUR (Mitglieder) 175,– EUR (Gäste)

29.03.2006

LICHTPLANUNG

C13106

Hannover, Laveshaus 10–17 Uhr

110,– EUR (Mitglieder) 170,– EUR (Gäste)

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Zeit

Gebühren

9–16.30 Uhr

249,– EUR (Mitglieder) 249,– EUR (Gäste)

Deutsches Architektenblatt

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Datum

Veranstaltung

Veranst.-Nr. Ort

Zeit

Gebühren

andere Veranstalter 24.02.2006

Putz- und Mauerwerksanierung für den Altbau und in der Denkmalpflege

Lüneburg

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Hannover / HWK Lüneburg-Stade. Infos: Tel.: (0511) 9 25- 52 80, E-Mail: [email protected] www.Denkmalpflege-niedersachsen.de

21.02.2006

Grundlagen der Wohnberatung – 100,– EUR

07.03.2006

Beratung zur Wohnungsanpassung - Teil 1 100,– EUR Beratung zur Wohnungsanpassung - Teil 2 100,– EUR

Bremen 10–17 Uhr Beratungsstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen kom-fort Landwehrstraße 44 10–17 Uhr

Nieders. Fachstelle für Wohnberatung, Scharnikaustr. 8, Hannover, Tel.: (0511) 3882895 [email protected], www.fachstelle-wohnberatung.de

21.03.2006

10–17 Uhr

• Programminformation: Frau Gülseren Isler, Fortbildungsakademie, Telefon (05 11) 2 80 96-61, [email protected] • Anmeldungen online: www.aknds.de/fortbildungsprogramm.html • Anmeldungen per Fax: (05 11) 2 80 96-69 (Bitte verwenden Sie unser Fax-Formular, das Sie unter www.aknds.de/servicedb.php (Stichwort: Anmeldeformular) ausdrucken können. Geben Sie dort außer Seminartitel bitte auch die Veranstaltungsnummer an.)

Die Bewertung von Immobilienportfolios Neue Geschäftsfelder für Architekten? Vor dem Hintergrund der gerade stattgefundenen und stattfindenden Immobilientransaktionen in Deutschland (z. B. GAGFAH, NILEG, Karstadt, Deutsche Bank, BauBeCon, etc.) und der damit verbundenen Diskussionen ist es interessant, die Rolle der Architekten bei den technischen Bewertungen solcher Transaktionen näher zu beleuchten. Die folgenden Erläuterungen beschäftigen sich nicht mit etwaigen gesellschaftspolitischen Inhalten, sondern sollen die Tätigkeit der damit beschäftigten Architekten und Ingenieure beleuchten. Gerade für uns Architekten sind sicherlich folgende Aspekte von Interesse: • Wo liegt der Unterschied zu den bekannten Wertermittlungsverfahren? • Auf welchen Bewertungsgrundlagen werden solche Transaktionen getätigt? • Welche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden? • Inwieweit sind Architekten an diesen Bewertungen beteiligt? • Wo liegen die Unterschiede bei der Bewertung von Einzelimmobilien und größeren Immobilienportfolios? • Ergeben sich für den Architekten neue Geschäftsfelder oder ist es eine Erweiterung seines schon existierenden Arbeitsbereiches? Deutsches Architektenblatt

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Auf diese und weitere Fragen sollen durch die folgende allgemeine Beschreibung einer technischen Bewertung Antworten gegeben werden.

Die technische Bewertung von Immobilienportfolios – technische Due Diligence Immobilienbestände rücken mehr und mehr in den Fokus der Unternehmen, wenn sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen oder zusätzliche Mittel benötigen. 2004 und 2005 haben sich zunehmend Investorengruppen und Kapitalgesellschaften insbesondere aus dem angelsächsischen Raum für größere Portfolios in Deutschland interessiert und diese auch übernommen. Exemplarisch seien die Verkäufe der Bestände der GAGFAH/BfA mit 77.000 Wohnungen, Immobilienobjekte der Deutschen Bank oder der Wohnungsbestand der NILEG genannt. Unerlässlich ist bei Transaktionen eines Unternehmens oder einer Immobilie die Due Diligence (DD), das heißt, die gewissenhafte Prüfung aller steuerlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Aspekte. Obwohl die DD als formalisierter Prozess etabliert ist, wächst ihre Komplexität in Abhängigkeit von der Größe der Transaktion und des Portfolios. Charakteristisch und maßge-

bend für den Detaillierungsgrad ist der oft hohe Zeitdruck, dem die DD unterliegt. Nicht ungewöhnlich ist eine Frist von vier Wochen, in denen beispielsweise mehrere zehntausend Wohneinheiten bewertet werden müssen. Dazu gehören Analyse und Strukturierung des Portfolios, die Einsicht in das Datenraummaterial und die Besichtigung der Objekte. Neben den Immobilien im Bestand sind gegebenenfalls Projektentwicklungen und unbebaute Eigenschaften zu bewerten. Schließlich muss ein Bewertungsmodell entwickelt und programmiert werden, um alle relevanten Einzeldaten zusammenzuführen und eine monetäre Gesamtbewertung durchzuführen. Nur durch die professionelle und enge Zusammenarbeit aller Berater können sowohl Doppelarbeit als auch Informationslücken zuverlässig ausgeschlossen und alle kostenrelevanten Aspekte erfasst werden.

Bausteine der Due Diligence Die technische und umweltbezogene Bewertung ist ein Teil der DD. Sie umfasst u. a. die folgenden Bausteine: • Bausubstanz: Tragwerk, Außenhaut (Dach, Fassade), Innenausbau; • Technische Anlagen: Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Sondertechnik;

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• Gebäudeschadstoffe: Asbest, PCB, PAK, Radon, PCP; • Umweltrisiken: Boden & Grundwasserverunreinigungen; • Rechtliche Aspekte: Brandschutz, Verkehrssicherheit, Gewährleistungen. Ziel der Technischen und Umwelt Due Diligence (TDD) ist die • Erfassung und Bewertung des technischen Zustands der Immobilie; • monetäre Bewertung des Sanierungsstaus bzw. Instandhaltungsbedarfs; • Prognose der zukünftigen erforderlichen Aufwendungen; • Identifizierung und Quantifizierung von Haftungsrisiken. Zu klären ist im Vorfeld der Detaillierungsgrad der Bewertung: Sollen Besichtigung und Erfassung sämtliche Objekte bzw. Räumlichkeiten der Objekte umfassen, bzw. wie umfangreich soll die Stichprobe angelegt sein? Unter Berücksichtigung des Anlagehorizonts des Käufers und der geplanten Verwertung der Immobilie ist vor Beginn der DD außerdem abzustimmen, ob neben den oben genannten Anforderungen weitere Überprüfungen einbezogen werden sollen, wie z. B. des Flächenaufmaßes der Verkaufsunterlagen (nach DIN 276/GIF) oder der Verbrauchswerte. Darüber hinaus sind die untere Betrachtungsgrenze pro Schaden sowie der zeitliche Betrachtungshorizont festzulegen.

Bewertungsverfahren Wie unterscheidet sich nun die Bewertung großer Portfolios von der Untersuchung einer Einzelimmobilie? Entscheidend für die Methodik ist der Zeitfaktor. Während bei der Begutachtung einer Einzelimmobilie meist ausreichend Zeit vorhanden ist, das Objekt vollständig zu begehen und die Unterlagen umfassend zu prüfen, ist dieses bei größeren Beständen zeitlich nicht möglich und im Rahmen einer DD oftmals auch nicht erforderlich. Bei der Bewertung des GAGFAHPortfolios mit 77.000 Wohnungen und 500 Gewerbeeinheiten, die die URS Deutschland GmbH für einen Bieter vornahm, war eine objektspezifische Begehung und Bewertung innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens weder möglich noch zielführend. Bei derartigen Portfolios müssen andere Herangehensweisen angewendet werden: Die so genannte ABC-Analyse strukturiert das Gesamtportfolio, um den Aufwand für die Detailbegehung und -bewertung zu optimieren und unterscheidet: • A-Objekte: signifikante Schäden oder Risiken sind bekannt oder wahrscheinlich. Eine detaillierte Einzelfallprüfung ist erforderlich. • B-Objekte: unzureichende Datengrundlage. Einzelfallprüfung ggf. aus Stichprobe ist erforderlich. • C-Objekte: hoher Dokumentations-

grad, geringes Risikopotenzial. „Desktop“-Beurteilung ist hinreichend. Ausgehend von den Daten und Unterlagen kann das Portfolio im Top-DownAnsatz betrachtet und bewertet werden. Dabei werden alle bewertungsrelevanten Kenndaten der Objekte (Baualter, Flächen, Geschosszahl, Dachform, durchgeführte Sanierungen etc.) in einem Bewertungsmodell zusammengeführt. Anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung von Bauelementen können dann für die „Kostentreiber“ (Dach, Fassade, Sanitär etc.) die zukünftig zu erwartenden Aufwendungen prognostiziert und auf Basis von Flächenberechnungen und standardisierten Einheitspreisen quantifiziert werden. Kostenaussagen werden dann pro Betrachtungseinheit oder für das Gesamtportfolio und für verschiedene Zeithorizonte dargestellt. Der Bottom-Up-Ansatz ermittelt den Bauzustand anhand von Ortsbegehungen für repräsentativ ausgewählte Objekte. Die Stichprobe, beispielsweise aus 25 Prozent der Grundgesamtheit, wird zufällig und geschichtet unter Berücksichtigung von Clustern (regionale Verteilung, Baualter, Gebäudetyp) ermittelt. Meist erfolgt eine visuelle Schadenserfassung anhand von Checklisten. Auf Messungen, Probenentnahmen oder Demontagen von Verkleidungen wird meist verzichtet. Die Ergebnisse werden in einem Kostenmodell bewertet und bilden die Grundlage für eine Hochrechnung auf das Portfolio. Die Kostenmodelle werden mit Datenbanken erarbeitet. Jeder Ansatz bringt Unschärfen hinsichtlich der prognostizierten finanziellen Aufwendungen mit sich, da entweder Stichproben auf das Gesamtportfolio hochgerechnet werden (Bottom-Up) oder Datenraummaterial auf die Ebene von Einzelobjekten heruntergebrochen wird (Top-Down). Optimalerweise werden daher beide Ansätze praktiziert, um die Ergebnisse beider Kostenmodelle zu verschneiden und zu verifizieren. Der Bottom-Up-Ansatz hat Einzelobjekte im Visier, der Top-Down-Ansatz das Gesamtportfolio.

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Auf diese Weise können mit der erforderlichen Genauigkeit Kostenanalysen und -prognosen erstellt werden, die eine Bewertung des gesamten Portfolios ermöglichen. Die tatsächlich erforderlichen Aufwendungen für das Einzelobjekt werden aufgrund der erwähnten methodischen Unschärfen immer mit Schwankungen behaftet sein. Eine detaillierte Bewertung des einzelnen Objekts ist im Rahmen einer TDD jedoch auch zumeist nicht erforderlich. Eine strukturierte Technische Due Diligence mit Anwendung von Bewertungs- und Kostenmodellen führt bei der Bewertung großer Immobilienportfolios zu verlässlichen Kostenprognosen. Die Ergebnisse der TDD sind damit zentrales Element realistischer Kaufpreisangebote und minimieren die Risikoabschläge, die bei ungenauer Kenntnis des Portfolios zum Tragen kommen. Darüber hinaus stellt die TDD die Grundlage für die Definition von Gewährleistungen im Kaufvertrag dar.

Rolle der Architekten Diese Bewertungen sind nur in der engen Zusammenarbeit von Architekten und Ingenieuren möglich. Vor dem Hintergrund seiner fachlichen Ausbildung ist gerade der erfahrene Architekt prädestiniert, die notwendigen Beurteilungen der baulichen Gegebenheiten unter technischen und finanziellen Aspekten so durchzuführen, dass dem Auftraggeber als Ergebnis eine korrekte und belastbare Unterlage zur Verfügung gestellt wird. Die spätere bauliche Umsetzung des aufgezeigten Investitionsstaus ist der Prüfstein, an der die Bewertung danach sicherlich gemessen werden wird. In der Zusammenarbeit mit den Fachplanern (z. B. Haustechnikern, Statikern, Brandschutzfachleuten) ist der Architekt aufgrund seiner Tätigkeit geübt und erfahren. Die notwendige und enge Zusammenarbeit mit Schadstoffspezialisten mag nun sicher nicht für alle der Normalfall sein. Die aktuelle Gesetzgebung betreffend der Haftungsübernahme bei Schadstoffen in Gebäuden und der Umweltrisiken bei Grundstücken macht jedoch eine enge Zusammenarbeit unabdingbar. Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Immobilien zu einem Zeitpunkt erbaut worden ist, an dem SchadDeutsches Architektenblatt

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stoffe unwissentlich verwendet wurden, sind eigene Kenntnisse im Bereich der Gebäudeschadstoffe wichtig. Als Organisatoren von Baustellen haben Architekten Erfahrung in der Teamarbeit und in der verantwortungsvollen Führung von Teams. Das Zusammenführen der Ergebnisse der Bewertungsteams, das Angleichen an einen einheitlichen Bewertungsstandard, das Kontrollieren der Einschätzungen und das Verfassen des Schlussberichtes (oftmals in Englisch aufgrund der internationalen Auftraggeber) stellen dabei die klassischen Anforderungen an das Organisationstalent jedes Einzelnen. Sicherlich ist die eher erst einmal rein theoretische – und schriftliche – Arbeit des Bewertens der Immobilie(n) aus der „Vogelperspektive“ eine ungewohnte Arbeit für den Architekten. Die Planung und deren Realisierung fehlen zu diesem Zeitpunkt. Die Zeichnung als „die Visitenkarte des Architekten“ kommt erst später zum Tragen, dann, wenn der Eigentümer sich von den notwendigen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten aufgrund des Ergebnisses der Bewertung entschieden hat.

Chancen und Perspektiven Welche Arbeitsfelder erschließen sich dem Architekten im Rahmen der technischen DD? Zuerst einmal natürlich die eigentliche Bewertung der Immobilien, die Ermittlung des Instandsetzungsstaus. Nachdem dies erfolgt ist und die Bewertung als ein preisbildender Bestandteil der anschließenden Transaktion gedient hat, sind die vorgefundenen „Mängel“ jedoch noch nicht behoben. Und genau hier kann der Architekt seine eigentlichen Qualifikationen ins Spiel bringen. Dadurch, dass er die Bewertung der Einzelimmobilie oder des Portfolios durchgeführt hat, ist er mit den Mängeln und Eigenschaften der Objekte bestens vertraut. Die Aufarbeitung der notwendigen Instandsetzungen, die Koordination der dafür erforderlichen Bau- und Haustechnikarbeiten, von etwaigen Separationsarbeiten und Nutzungsänderungen für Teilflächen, die nicht mehr benötigt werden, über die Planung und Koordination von Rückbaumaßnahmen bis hin zu Mieterausbauten, Brand-

Probenentnahme

schutzaspekten und der Erarbeitung von Ausbauvarianten für neue Nutzungen und Nutzer – all dies bietet ein weites Betätigungsfeld im Anschluss an die durchgeführte Technische Due Diligence.

Qualitätsanspruch Die oben vorgestellten Arbeiten im Rahmen der Bewertungen unterliegen den gleichen Qualitätsansprüchen wie alle anderen Arbeiten des Architekten. Der Auftraggeber erwartet belastbare Ergebnisse, welche die Situation der Immobilie umfassend widerspiegeln. Aufgrund der Dokumentenlage, der Begehungen und der jeweiligen Erfahrung der beteiligten Architekten / Ingenieure wird der entsprechende Instandsetzungsstau finanziell gewertet und im Veräußerungsfall vertraglich berücksichtigt. Bei späteren Arbeiten an den Objekten dient die erstellte Bewertung als Grundlage der auszuführenden Arbeiten. Daran muss sich der bewertende Architekt messen lassen. Entweder bei der späteren eigenen Bearbeitung der festgestellten Mängel oder bei der Bearbeitung durch Kollegen.

Zusammenfassung Hier stellt sich eine Chance für den Architekten dar, seiner Tätigkeit einen weiteren Aspekt hinzuzufügen. Der seit einigen Jahren verstärkt in den Vordergrund gerückte Begriff des „Bauen im Bestand“ kann hier sicherlich als Überschrift gesehen werden – wenn auch in einem vielleicht etwas anderen Kontext. Dipl.-Ing. Architekt Kai Panzer Stellvertretender Niederlassungsleiter und Abteilungsleiter der Hochbauabteilung der URS Deutschland GmbH, Niederlassung Hannover

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Recht kompakt: Mein Bauherr zahlt nicht – Was nun? Zum Problem der mangelhaften Zahlungsmoral Aus dem Alltag eines Planungsbüros: Der Architekt hat seine Leistungen ordnungsgemäß erbracht und diese nunmehr seinem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Doch statt einen entsprechenden Geldeingang verzeichnen zu können, herrscht seitens des Bauherrn „Funkstille“. Daraufhin übersendet der Architekt zunächst eine erste – höflich formulierte – Zahlungserinnerung. Dieser folgt eine zweite – ebenfalls noch höflich verfasst. Die danach etwas bestimmter formulierte Zahlungserinnerung mündet schließlich in eine erste, zweite und dritte Mahnung. Eine Reaktion des Bauherrn bleibt aus. Das Problem der mangelhaften Zahlungsmoral von Auftraggebern ist allgemein bekannt. Gleichwohl wissen viele Architekten hiermit nicht umzugehen. Dieses Problem verschärft sich noch durch die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Architekturbüros. Da die Kapitaldecke vielfach sehr dünn ist, führen ausbleibende Zahlungen sehr schnell zu finanziellen Engpässen. Im Nachfolgenden sollen daher die wesentlichen Abläufe zur Forderungsrealisierung dargestellt werden.

Fälligkeit Zunächst einmal müssen zu dieser Thematik zwei Begriffe unterschieden werden, nämlich die Fälligkeit einer Forderung und der Verzug. Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, von dem ab der Gläubiger – hier der Architekt – die Zahlung verlangen kann. Die meisten Vertragsverhältnisse von Planern sind Werkverträge. Für diese bestimmt § 641 BGB, dass die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Unter Abnahme versteht man die Billigung der Leistung des Architekten durch den Auftraggeber als im Wesentlichen vertragsgemäß. Für Architektenleistungen aus dem Anwendungsbereich der HOAI ist zusätzlich § 8 Abs. 1 HOAI zu beachten, wonach das Honorar fällig wird, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung hierzu über-

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reicht worden ist. In diesen Fällen muss der Architekt folglich seine Leistungen zusätzlich noch prüffähig im Sinne der HOAI abrechnen und dem Auftraggeber die entsprechende Rechnung zukommen lassen. Das Thema der Prüffähigkeit einer Rechnung sollte jedem Architekten geläufig sein und soll an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden. Als zweite Voraussetzung der Fälligkeit hätte der Architekt in einem Streitfall zu beweisen, dass der Bauherr die Rechnung auch tatsächlich erhalten hat. Gerade bei „schwierigen“ Bauherren empfiehlt sich daher ggf. die Übersendung per Einwurfeinschreiben oder die Anforderung einer Zugangsbestätigung.

Vielfach wird diese Frist an den Zugang der Rechnung gekoppelt. Sofern der Architekt nicht für einen Nachweis des Zugangs sorgt, kommt es häufig zu der Situation, dass der Auftraggeber behauptet, die Rechnung erst sehr spät bekommen zu haben. Zur Vermeidung von Unsicherheiten bei der Fristberechnung aufgrund der Briefzustellung sollte daher nicht eine Frist nach Tagen oder Wochen, sondern eine Frist mit einem konkreten Datum gesetzt werden. Die Einräumung derartiger Zahlungsfristen in der Rechnung führen ebenfalls zur Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes.

Verzug Zahlungsfristen Grundsätzlich kann der Planer das Honorar sofort nach Leistungserbringung und Zugang der prüffähigen Rechnung verlangen. Häufig werden jedoch in Planungsverträgen abweichende Zahlungsziele vereinbart. Viele Verträge enthalten Klauseln, nach denen die Honorarforderung erst 10 oder 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu begleichen ist. Damit verschiebt sich die Fälligkeit um den betreffenden Zeitraum. Teilweise findet man in Architektenverträgen sogar noch längere Zahlungsfristen, beispielsweise von 30 Tagen in (fälschlicher) Anlehnung an § 286 BGB. Derartige Vertragsklauseln sind zwar rechtlich wirksam, führen aber zu einer starken Belastung des Auftragnehmers. Daher sollte bereits im Stadium des Vertragsabschlusses auf die Vermeidung solch langer Zahlungsziele geachtet werden. Obwohl der Architekt nach der gesetzlichen Regelung das Honorar unmittelbar nach Eintritt der Voraussetzung des § 8 HOAI verlangen kann, werden im Regelfall in der Rechnung weitere Zahlungsfristen eingeräumt. Diese bewegen sich in der Praxis häufig zwischen einer und vier Wochen. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird empfohlen, die Frist nicht über 14 Tage hinaus zu bemessen.

Von der Fälligkeit ist der Verzug zu unterscheiden. Unter Verzug versteht man die Nichtbegleichung einer fälligen Forderung trotz Mahnung, wobei der Schuldner die Verzögerung zu vertreten haben muss. Wichtigste Rechtsfolgen des Verzuges sind die Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen sowie die Pflicht zum Ersatz von Verzögerungsschäden – insbesondere der Kosten einer Rechtsverfolgung.

Mahnung Neben der oben dargestellten Fälligkeit ist für den Verzugseintritt üblicherweise eine Mahnung notwendig. Unter einer Mahnung versteht man die an den Schuldner gerichtete Aufforderung des Gläubigers, die geschuldete Leistung zu erbringen. Die Aufforderung muss eindeutig sein. Die Verwendung des Begriffs „Mahnung“ ist nicht zwingend erforderlich, sollte jedoch aus Klarstellungsgründen erfolgen. Schreiben, in denen lediglich zum Ausdruck gebracht wird, dass man „der Leistung gerne entgegensehe“ oder „man dankbar wäre, wenn man die Leistung nunmehr erwarten dürfe“ genügen für die Eindeutigkeit der Zahlungsaufforderung nicht. Vereinzelt wird in der Rechtsprechung sogar gefordert, dass die Mahnung erkennen lassen müsse, dass das Ausbleiben der Zahlung Folgen (z.B. die Einleitung eines Mahnbescheidsverfahrens / Deutsches Architektenblatt

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Einschaltung eines Rechtsanwaltes) haben werde. Grundsätzlich gerät der Schuldner mit Zugang der Mahnung in Verzug, sofern er nicht ausnahmsweise das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten hat (z.B. Fehler bei der Überweisung durch das Kreditinstitut). Wie die Rechnung muss auch die Mahnung dem Auftraggeber zugegangen sein, um die Verzugsfolgen auszulösen. Daher sollte auch bei der Mahnung der Zugang belegbar sichergestellt werden. Zumeist wird die Mahnung nochmals mit einer Zahlungsfrist verbunden, obwohl hierzu keine gesetzliche Pflicht besteht. Wird eine weitere Zahlungsfrist eingeräumt, so sollte auch in diesem Fall die Fristsetzung durch ein konkretes Datum erfolgen. Aus Gründen der Zahlungsbeschleunigung sollte die Frist zwei Wochen nicht überschreiten. Der Gesetzgeber hat in § 286 Abs. 2 BGB geregelt, dass es einer Mahnung nicht bedarf, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. In diesem Fall kommt der Schuldner unmittelbar in Verzug. Da in einem Rechtsstreit der Gläubiger den Umstand der ernsthaften und endgültigen Zahlungsverweigerung beweisen muss, empfiehlt sich auch für diese Fälle die Übersendung einer Mahnung, um den Verzugseintritt sicherzustellen. Durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000 hat der Gesetzgeber zudem in § 286 Abs. 3 BGB neu geregelt, dass der Schuldner einer Geldforderung auch ohne Mahnung spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher, so tritt diese rechtliche Folge nur dann ein, wenn er hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber folglich eine Auffangklausel für die Fälle geschaffen, in denen der Gläubiger keine Mahnung ausgesprochen hat oder diese nicht beweisen kann. Durch die Wortwendung „spätestens in Verzug“ wird jedoch auch verdeutlicht, dass der Verzugseintritt durch Mahnung bereits vor Ablauf der 30 Tage eintreten kann. Deutsches Architektenblatt

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Rechtsfolgen des Verzugs Ab Eintritt des Verzuges hat der Schuldner den Betrag während des Verzugszeitraumes zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt pro Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Höhe des veränderlichen Basiszinssatzes kann bei jedem Kreditinstitut erfragt werden. Besteht die Forderung gegen eine Person, die nicht Verbraucher ist – also insbesondere gegenüber gewerblichen Unternehmen –, beträgt der Zinssatz sogar acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Nimmt der Architekt während des Verzugszeitraumes für sein Büro einen Kredit in Anspruch, der mit der Forderung (zumindest teilweise) getilgt werden könnte, so kann der ggf. höher liegende Zinssatz aus diesem Kredit gegenüber dem Schuldner in Ansatz gebracht werden. Weitere wesentliche Rechtsfolge des Verzuges ist die Pflicht zur Tragung sonstiger Verzugsschäden. Diese bedeutet, dass der Zahlungsverpflichtete den Gläubiger so zu stellen hat, als wenn er rechtzeitig die Zahlung bewirkt hätte. Zu den Verzugsschäden können beispielsweise Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes zählen. Gleiches gilt für weitere Mahn- oder Prozesskosten.

Handlungsalternativen nach Verzugseintritt Vielfach zahlen Auftraggeber auch auf eine Mahnung hin nicht. In diesem Fall wird der Architekt vor die Frage gestellt, ob er das Honorar nunmehr im Rechtswege erstreitet. Hierfür stehen insbesondere zwei Verfahrenswege zur Verfügung: das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren und die Zahlungsklage. Alternativ besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine außergerichtliche gütliche Einigung herbeizuführen. Dazu kann beispielsweise der bei der Architektenkammer Niedersachsen angesiedelte Schlichtungsausschuss angerufen werden.

Mahnbescheidsverfahren Bekanntlich ist die Durchführung eines Klageverfahrens im Regelfall zeit- und kostenaufwendig. Daher ist es empfehlenswert, vorab die Überlegung anzustellen, ob die Forderung nicht zunächst

im gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren (§§ 688 ff. Zivilprozessordnung) weiterverfolgt werden sollte. Dieses Verfahren bietet die Chance, in einem zeitlich überschaubaren Rahmen (i.d.R. innerhalb von ein bis vier Monaten) einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen den Schuldner zu erlangen. Aufwand und Kosten hierfür sind relativ gering. Der Ablauf des Mahnverfahrens gestaltet sich wie folgt: Zunächst einmal muss sich der Architekt Vordrucke für dieses Verfahren besorgen. Diese sind beispielsweise bei Verlagen, in Schreibwarenläden und zum Teil bei Gerichten erhältlich. In diesen Vordruck trägt sich der Architekt als Gläubiger ein. Weiterhin hat er Name und Anschrift des Schuldners einzusetzen. Anschließend benennt er die Art und Höhe seiner Forderung (z.B. Planungshonorar aus dem Architektenvertrag vom …….. i.V.m. der Honorarrechnung vom ……. in Höhe von ……..€, fällig seit dem …….) zuzüglich Nebenforderungen. Den Vordruck hat er zusammen mit einem Kostenvorschuss beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Hierbei ist zu beachten, dass in einigen Bundesländern das gerichtliche Mahnverfahren zentralisiert ist (z.B. in Niedersachsen beim Amtsgericht Uelzen). Die Höhe des Kostenvorschusses ist abhängig vom Streitwert. Die Gebühren sind im Verhältnis zu einem Klageverfahren sehr gering. Den Mahnbescheidsvordruck stellt das Amtsgericht dem Schuldner zu, verbunden mit der Aufforderung zur Zahlung innerhalb von zwei Wochen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Amtsgericht die Berechtigung des Anspruches nicht geprüft hat und die Möglichkeit der Widerspruchserhebung gegen den Mahnbescheid besteht. Macht der Schuldner hiervon Gebrauch, so ist das Verfahren unterbrochen und muss – wenn der Gläubiger dieses beantragt – in ein normales Klageverfahren übergeleitet werden. Erfolgt keine Widerspruchseinlegung, wird praktisch der gleiche Vordruck – nun jedoch mit der Überschrift Vollstreckungsbescheid – dem Schuldner nochmals mit einer erneuten Zah-

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lungsaufforderung unter Fristsetzung von zwei Wochen zugestellt. Hiergegen kann dieser innerhalb der zwei Wochen Einspruch einlegen. Tut er dieses, ist wiederum eine Überleitung ins Klageverfahren notwendig, wenn der Architekt seinen Anspruch weiterverfolgen will. Macht der Zahlungsverpflichtete von seinem Widerspruchs- bzw. Einspruchsrecht keinen Gebrauch, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und stellt damit einen vollstreckbaren Titel dar. Mit diesem Titel kann der Architekt nunmehr eine Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners unternehmen, z.B. durch Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit einer Sachpfändung. Das Mahnbescheidsverfahren kann sich selbstverständlich auch bereits im Vorwege erledigen, wenn der Schuldner freiwillig zahlt. Aus dem oben dargestellten Ablauf des Mahnbescheidsverfahrens geht bereits hervor, wann es sinnvoll ist, dieses Verfahren durchzuführen. Ist mit Einwendungen gegen den Honoraranspruch zu rechnen, beispielsweise bei der ernsthaften Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Architekten, empfiehlt sich das Mahnbescheidsverfahren nicht. In solchen Fällen führt das Verfahren lediglich zu einer Verzögerung. Hier sollte gleich über die Einleitung eines Klageverfahrens nachgedacht werden.

betrifft die Durchsetzbarkeit des Zahlungsanspruches. Steht der Auftraggeber kurz vor der Insolvenz, so wird sich selbst ein zu Gunsten des Architekten erstrittenes Urteil kaum durchsetzen lassen. Auch im Falle von Gegenansprüchen (z.B. Schadensersatzforderungen) oder anderweitigen Gegenrechten (z.B. Verjährung) sollte zunächst eine Risikoabwägung erfolgen. Hierfür kann – neben einem Rechtsanwalt – ggf. auch die Rechtsberatung bei der Architektenkammer Niedersachsen, Mo.–Fr. 9–12 Uhr unter Tel. (0511) 28096-0 in Anspruch genommen werden. Weiterhin ist zu überlegen, ob nicht vor der Einleitung eines Klageverfahrens der Honoraranspruch durch eine Sicherungshypothek nach § 648 BGB abgesichert werden kann.

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Vollstreckung Hat der Architekt gegen seinen Auftraggeber einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich bzw. Schiedsspruch erwirkt, muss – wenn der Schuldner dann immer noch nicht freiwillig Zahlung leistet – die Vollstreckung des Titels eingeleitet werden. In Betracht kommen dabei insb. die Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher, die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten (z.B. Arbeitseinkommen) durch einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, welcher beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen ist oder eine Pfändung in die Immobilien des Schuldners.

Fazit

Klageverfahren Statt eines Mahnbescheidsverfahrens kann der Architekt seinen Honoraranspruch auch gleich im Klageverfahren verfolgen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte (teilweise muss) der Architekt jedoch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Daher sollen Einzelheiten zum Klageverfahren hier nicht erörtert werden. Allerdings empfiehlt es sich, vor der Durchführung eines solchen Verfahrens bereits einige Aspekte der Rechtsverfolgung gedanklich zu hinterfragen. Hierzu gehört zum einen die Frage, ob in Anbetracht des Verhältnisses zwischen dem Aufwand des Klageverfahrens und der Höhe der Forderung überhaupt ein Rechtsstreit eingeleitet werden soll. Die zweite Überlegung

fahren können beispielsweise die Schlichtungs- und Schiedsstellen der Architektenkammern in Anspruch genommen werden.

Zum Thema Schlichtung hat die Architektenkammer die Broschüre „Schlichten ist besser als Richten“ herausgegeben, die telefonisch unter (0511) 28096-0 oder im Internet unter www.aknds.de kostenlos bestellt werden kann.

Schlichtung Insbesondere das Klageverfahren ist im Regelfall zeit- und kostenintensiv. Vor der Durchführung eines solchen Verfahrens sollte daher ggf. der Versuch einer gütlichen Einigung im Vergleichswege unternommen werden. Dieses hat zudem den Vorteil, dass die geschäftliche Beziehung zum Auftraggeber gegenüber einem Klageverfahren weniger Schaden erleidet. Zur Durchführung von Vergleichs- und Schlichtungsver-

Architekten tun sich in der Praxis sehr schwer bei der Durchsetzung ihrer Honoraransprüche. Mit den obigen Ausführungen werden die juristischen Notwendigkeiten für eine Durchsetzung sowie die Verfahrenswege aufgezeigt. Zur Erreichung einer straffen Forderungsverfolgung ist bereits bei Vertragsabschluss auf Zahlungsfristen zu achten. Nach Herstellung der Fälligkeit sollte der Architekt seinen Auftraggeber alsbald in Verzug setzen. Nach dem Motto „Zeit ist Geld“ empfiehlt sich ein Verzicht auf überflüssige, mehrfache Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Diese sind rechtlich nicht erforderlich und – wie die Praxis zeigt – im Ergebnis auch meistens nicht zielführend. Nach der Herbeiführung des Schuldnerverzuges stehen alternativ die Verfahren der Schlichtung, des gerichtlichen Mahnbescheides und der Klage zur Verfügung. RA Markus Prause

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Schwimmen Der 1. Preis: Errichtung eines Freizeitbades mit wettkampfgerechtem Becken in Braunschweig

Wettbewerbsaufgabe Mehrere Bäderstandorte in Braunschweig sollen geschlossen werden. Zur Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages und zur Schaffung eines bedarfs- und zeitgemäßen Angebots soll ein neues Freizeitbad mit integrierter Saunaanlage errichtet werden. Weitere Eckpunkte sind ein Sportschwimmbecken, ein Aktivbecken mit Hubboden, ein Ganzjahres-, ein Kinder- und ein Freizeitbecken mit Kletterberg, Wellenbecken und Strömungskanal sowie eine Großrutsche und Gastronomie. Jährlich werden rund 470.000 Besucher erwartet.

Wettbewerbsergebnis Die Jury einigte sich darauf, zwei 2. Preise sowie zwei 3. Preise zu vergeben: 2. Preis: Hufnagel, Pütz, Rafaelian; 2. Preis: KSP Engel und Zimmermann; 3. Preis: Dohle und Lohse Architekten GmbH; 3. Preis: Architekten Venneberg + Zech.

Wettbewerbsbewertung Die Jury unter Leitung von Professor Wienands bewertete die Arbeit von Hufnagel, Pütz und Rafaelian deswegen positiv, weil eine stadträumlich klärende Kontur zwischen Stadt und Landschaft baulich formuliert werde, welche die vorhandene Situation des heterogenen Kontrastes angenehm beruhige. So wirke auch die klare Fassadensprache als Einladung in einer eher meditativen Erholungswelt, weniger als Ikonografie oder Signal eines belebten Erlebnisund Freizeitbades, was hinsichtlich der anvisierten breiten Zielgruppe jedoch auch nachteilig sein könnte. KSP Engel und Zimmermann hingegen sähen das Wettbewerbsgelände als Teil des übergeordneten Grüngürtels. Unter einer aufgeständerten Dachetage solle die in Streifen gegliederte neue Landschaft hindurchfließen. Die städtebauliche Einfügung und Lageplangliederung seien gut gelöst worden, so die Jury.

Oben: Entwurf Hufnagel, Pütz, Rafaelian Mit den aufgereihten Baufeldern von Eissportfläche, Freizeitbad und Fitness/Disco wird ein „topographisches“ Bebauungsband geschaffen, das mit dem Landschaftsraum korrespondiert und gleichzeitig eine neue Grenze definiert. Der Steg, in der Dimension einer Seebrücke, schafft den Übergang von der städtischen Welt in das für Sport und Freizeit eingerichtete, dem Naturraum zugewandte Bebauungsband. In Analogie dazu greift eine zweite hölzerne Plattform in Form einer großen artifiziellen Landschaftsterrasse aus der Badehalle über in den von Nutzungen dadurch weitgehend freigehaltenen Grünraum. Hier sind – über der Landschaft schwebend – die ganzjährig nutzbaren Außenbecken und weitläufigen Liege- und Ruhebereiche angeordnet. Mit der Entscheidung, die neuen Gebäude als topographische Elemente dem Grünraum zuzuordnen, wird die eingeführte hölzerne Materialität der Stege sinnfällig auch auf das Material der Fassaden übertragen. Entsprechend den inneren Anforderungen kann die vor die Stahlbetonkonstruktion des Freizeitbads gesetzte Holzfassade geschlossen, als feines Gitter oder transparent verglast ausgeführt werden.

Unten: Entwurf KSP Engel und Zimmermann Die Landschaft scheint durch das Gebäude zu fließen. Komplementär dazu schwebt über der Landschaft ein orthogonal-rechteckiges Dachvolumen. Es entsteht ein landschaftsarchitektonisches Signal mit Fernwirkung. Der durch Streifen unterschiedlichen Belags und Materials rythmisierte Außenraum tritt in Interaktion mit der Zonierung des Innenraumes. Der jeweiligen Nutzung entsprechend, werden Räume mit spezifischer Atmosphäre ausgebildet, die aber alle den ständigen Bezug zum Außenraum gemeinsam haben. Unterschiedlich breite, wellenförmig bewegte Rasenstreifen im Wechsel mit Holzdecks, Bambusfeldern/Gräsern und befestigten Flächen strukturieren die Außenbereiche des Freizeitbades. Die weiteren Elemente auf der Landschaftsebene werden in unterschiedlichen Farben und Materialien ausgeführt. Die gesamte Tragkonstruktion, sowie die Saunabereiche, Umkleiden und der Eingangsbereich werden in Stahlbeton ausgeführt. Betonfertigteile garantieren hochwertige Sichtflächen, die in ihrer Schwere einen belebenden Kontrapunkt zu der leicht wirkenden Holzkonstruktion des Dachvolumens setzen.

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Grüngürtel als Rückgrat Der 1. Preis: Städtebauliche Neuordnung einer Gewerbefläche in Hildesheim

Wettbewerbsaufgabe

Entwurf Trojan + Trojan Rückgrat und Bindeglied des räumlichen Konzepts ist der zu einem öffentlichen Grünzug umgestaltete Kupferstrang. Kesselhaus, Paschenhalle, Ziegelbau und das Verwaltungsgebäude bilden als Quartett die historischen Eckpfeiler des Neuordnungsareals. Das hohe, stadtbildprägende Kesselhaus mit Schornstein und vorgelagertem Platzraum ist Auftakt und Quartiersentree.

Lösungen zur städtebaulichen Neuordnung des ehemaligen Phoenix-Geländes war das Ziel des Wettbewerbs. Sowohl die Maßstäblichkeit der Umgebung wie auch die Eigenständigkeit des neuen Gebiets waren wichtige Themen. Die Entwicklung sollte eine vitale Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Versorgung aufzeigen. Beim Phoenix-Gelände handelt es sich um einen seit 1875 bestehenden innenstadtnahen Gewerbestandort.

Wettbewerbsergebnis 1: Preis: Trojan + Trojan Architekten + Städtebauer, Darmstadt; 2. Preis: reicher

haase architekten, Aachen, mit lad + landschaftsarchitektur diekmann, Hannover; 3. Preis: witry + witry S.A., architecture urbanisme, L-Echternach, mit Landschaftsarchitekten Ernst + Partner, Trier.

Wettbewerbsbewertung Die Arbeit von Trojan + Trojan zeichne sich durch ein klares räumliches Konzept aus, welches die ausgewiesenen Nutzungen plausibel und als in sich geschlossene Quartiere im Gebiet anordne, so die Jury, unter Leitung von Prof. Bernd Echtermeyer. Rückgrat des Entwurfs sei der stadtteilverbindende Grüngürtel entlang des Kupferstrangs.

Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerialblatt • Nds. Finanzministerium: Die RBBau/ RLBau sind auf dem Stand der 18. Austauschlieferung RBBau fortgeschrieben worden. Das Grundwerk der RBBau auf dem Stand der 18. Austauschlieferung kann auch auf der Internetseite www.bmvbw.de Bauwesen/Arbeitshilfen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen eingesehen und ausgedruckt werden. – Nds. MBl. Nr. 45/2005 • Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Mit Wirkung vom 1.1.2006 werden der Stadt

Twistringen gemäß § 63 a Abs. 1 NBauO die Aufgaben der Bauaufsicht für bestimmte bauliche Anlagen übertragen. – Nds. MBl. Nr. 45/2005 • Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit: Technische Baubestimmungen: „Richtlinie für Windenergieanlagen; Einwirkungen und Standsischerheitsnachweise für Turm und Gründung“; DIN 1053-4 „Mauerwerk Fertigbeauteile“; DIN 11622-2 „Gärfuttersilos und Güllebehälter“ – alle im Nds. MBl. Nr. 43/2005 • Ministerium für Soziales, Frauen,

Familie und Gesundheit: Technische Baubestimmungen: DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“; DIN V 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“; DIN 4109/A1 „Schallschutz im Hochbau“ Anforderungen und Nachweise Änderung A1; DIN 18065 „Gebäudetreppen“ Definition, Messregeln, Hauptmaße – alle im Nds. MBl. Nr. 43/2005 Das Ministerialblatt ist erhältlich bei Schlütersche Verlagsgesellschaft, Hannover. ıııı www.schluetersche.de

Was ist los in Niedersachsen? Tipps und Termine Ort

Veranstaltung

Datum

Veranstalter/Veranstaltungsort

Hannover

„ausblick NEULAND“, Ausstellung

noch bis 15.02.2006

Universität Hannover, im Foyer der Fakultät für Architektur und Landschaft, Herrenhäuser Straße 8, Tel.: (0511) 762-2691.

Hannover

Prof. Peter Latz – Entwerfen ist experimentelles Finden, Vortrag.

21.02.2006, 18. 30 Uhr

Institut für Freiraumentwicklung und Planungsbezogene Soziologie Universität Hannover / Sprengel Museum Hannover, Kurt-Schwitters-Platz. Tel.: (0511) 168-43875 www.sprengel-museum.de

Hannover

Stefan Mauck – „The Solitude of Buildings“, Ausstellung.

noch bis 19.02.2006 Di 10 Uhr - 20 Uhr, Mi - So. 10 Uhr - 18 Uhr

Sprengel Museum Hannover, Kurt-Schwitters-Platz. Tel.: (0511) 168-43924 www.sprengel-museum.de

Wolfsburg

„Industriestadtfuturismus – 100 Jahre Wolfsburg/ Nova Huta“, Ausstellung.

noch bis 19.02.2006 Mi – Fr 13–17 Uhr, Sa 13–18 Uhr, So 10–18 Uhr.

Kunstverein Wolfsburg, Schlossstraße 8. Tel.: (05361) 67 422.

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Deutsches Architektenblatt

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