Errichtung einer 3. Gesamtschule Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung Entwurf
Stand: 07.04.2016
Seite 4
1.
Ausgangslage
1.1
Allgemeine Ausführungen zur Geburten- und Schülerentwicklung
4
1.2
Darstellung der schulischen Versorgung in der Sekundarstufe I
8
2.
Ausrichtung der künftigen Schulstruktur
11
2.1
Allgemeine Ausführungen
11
2.1.1
Schulentwicklungsplanung
11
2.1.2
Erhaltung und Stärkung eines qualitativ hochwertigen Schulangebotes im Norden der Stadt Gütersloh
12
2.1.3
Varianten für die künftige Schulstruktur
12
3.
Sekundarstufe I
14
3.1
Allgemeine Darstellungen
14
3.2
Übergänge aus der Primarstufe
14
3.3
Übergangsquoten
16
3.4
Hauptschulen
17
3.4.1
Hauptschule Nord
17
3.4.2
Hauptschule Ost
17
3.5
Realschulen
20
3.5.1
Elly-Heuss-Knapp-Schule
20
3.5.2
Freiherr-vom-Stein-Schule
21
3.5.3
Geschwister-Scholl-Schule
24
3.5.4
Prognose der Übergänge in die Schulform Realschule
25
3.6
Gymnasien
27
3.6.1
Ev. Stift. Gymnasium
27
3.6.2
Städt. Gymnasium
29
3.6.3
Prognose der Übergänge in die Schulform Gymnasium
31
3.7
Gesamtschulen
33
3.7.1
Anne-Frank-Schule
34
3.7.2
Janusz Korczak-Gesamtschule
35
3.7.3
Prognose der Übergänge in die Schulform Gesamtschule
37
3.8
Schülerpotenzial Sekundarstufe I für eine 3. Gesamtschule
39
3.8.1
ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns
39
3.8.2
mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns
39
3.8.3
Schulwahlverhalten der Schülerinnen und Schüler aus dem Norden
41
2
4.
Die Sekundarstufe II
41
4.1
Allgemein
41
4.2
Gymnasien
42
4.2.1
Ev. Stift. Gymnaium
43
4.2.2
Städt. Gymnasium
44
4.3
Gesamtschulen
45
4.3.1
Anne-Frank-Schule
46
4.3.2
Janusz Korczak-Gesamtschule
47
4.4
Zusammenfassung – Bedarf 3. Gesamtschule
48
4.5.
Ergebnis
49
5.
Standort für eine 3. Gesamtschule
50
5.1
Allgemein
50
5.2
Standort
50
Anlagen: Anlage 1 Anlage 2
Darstellung der Entwicklung der Geburtenjahrgänge Darstellung der Übergangsquoten seit 1985
3
1.
Ausgangslage
1.1
Allgemeine Ausführungen zur Geburten- und Schülerentwicklung Die demografische Entwicklung hat in den vergangenen Jahren einen Rückgang der Schülerzahlen mit sich gebracht. Landesweit sind die Schülerzahlen im Grundschulbereich von 2001 bis 2014 um rd. 175.000 Schüler gesunken (vgl. IT NRW Statistische Übersicht Nr. 388 – 1. Auflage, S. 200). Wenn auch zeitlich verzögert, wirkt sich dies auch auf die Schulformen der Sekundarstufe I aus. Maßgeblich für die Schulgliederung vor Ort sind jedoch nicht landesweit erhobene Daten, sondern ausschließlich die örtlichen Verhältnisse. Die aktuelle Zuwanderung hat wohl nicht nur in Gütersloh dazu geführt, dass sich der vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erwartete Rückgang der Schülerzahlen nicht fortsetzen wird. Auswirkungen zeigen sich sowohl in der Primar- wie auch in der Sekundarstufe. Ein Vergleich der Alterspyramide Stand 13.01.2015 mit der Alterspyramide Stand 14.01.2016 jeweils mit Stichtag 31.12. zeigt die deutlicher werdenden Unterschiede in der Entwicklung der Geburtenjahrgänge: Geburtenjahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
2014 1.010 950 1.019 920 950 891 873 892 913 837 906 926 835 918 913
2015 1.038 975 1.030 938 978 913 892 921 945 863 929 955 851 933 969 993
Veränderung + 2,8 % + 2,6 % + 1,1 % + 2,0 % + 2,9 % + 2,5 % + 2,2 % + 3,3 % + 3,5 % + 3,1 % + 2,5 % + 3,1 % + 1,9 % + 1,6 % + 6,1 %
Die vorstehende Darstellung weist deutliche Schwankungen sowohl nach unten wie auch nach oben in einzelnen Jahren aus. Auch wenn eine Wanderungsbewegung nicht verlässlich prognostiziert werden kann, ist unter Berücksichtigung der aktuellen Zuwanderung die Berücksichtigung einer Veränderungsquote von bis zu 2 % voraussichtlich nicht zu hoch angesetzt. Bei der weiteren Betrachtung des Zahlenmaterials muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass Geburtenjahrgänge nicht den Einschulungsjahrgängen entsprechen. Die Einschulungsjahrgänge beziehen sich auf den Stichtag 1.10. bis 30.09. des Folgejahres und weichen somit von den Geburtenjahrgängen, die ein Kalenderjahr betrachten, ab. Mit Blick auf den Einschulungsstichtag erfolgt eine Prognose der Einschulungen auf der Grundlage der meldeamtlichen Unterlagen für die jeweiligen Zeiträume. Neben den Schülerinnen und Schülern, die aktuell bereits eine Schule der Primarstufe (Grund- und Förderschule) besuchen, ergeben sich für die kommenden Jahre folgende tatsächliche Geburten: Schuljahr 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Einschulungszahlen 889 860 981 875 875
Datengrundlage Statistik 01.10.2015 Statistik 01.10.2015 Statistik 01.10.2015 Statistik 01.10.2015 EMA-Unterlagen
4
Schuljahr 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Einschulungszahlen 959 887 865 998 926
Datengrundlage EMA-Unterlagen EMA-Unterlagen EMA-Unterlagen EMA-Unterlagen EMA-Unterlagen
Die vorstehenden Zahlen weisen ausschließlich tatsächliche Geburten ohne Berücksichtigung prognostischer Werte aus. Bei Berücksichtigung einer prognostischen Wanderungsbewegung ändern sich die Daten entsprechend. Auch vor dem Hintergrund der erheblichen Zahl der Einpendler, die in der Vergangenheit in den Schulen der Stadt Gütersloh beschult worden sind, können landesweite Betrachtungen zur Schülerentwicklung bei der Frage der Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I der vergangenen Jahre keine aussagefähige Grundlage bilden. Insbesondere die Gesamtschulen der Stadt Gütersloh haben in der Vergangenheit eine höhere Anzahl gemeindefremder Schülerinnen und Schüler beschult. So kamen von den im Schuljahr 2010/11 insgesamt 2.569 an den Gesamtschulen beschulten Schülerinnen und Schülern insgesamt 861 = 33,5 % nicht aus Gütersloh. Dies bedeutet aber auch, dass in der Vergangenheit in Gütersloh Schulplätze in entsprechendem Umfang vorgehalten worden sind, die nicht mit Gütersloher Schülerinnen und Schülern belegt werden konnten. Betrachtet man - wie nachstehend dargestellt - das Anmeldeverhalten zu den Gesamtschulen der Stadt Gütersloh, ist festzustellen, dass in der Zeit von 2006/07 bis 2011/12 mehr als 50% der Anmeldungen für Schülerinnen und Schüler erfolgte, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Gütersloh haben. Mit Beginn des Schuljahres 2012/13 haben mit der Stadt Harsewinkel und der Gemeinde Herzebrock-Clarholz Nachbarkommunen Gesamtschulen errichtet, was zu einem ersten Rückgang der Anmeldungen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler geführt hat. Seit Beginn des Schuljahres 2013/14 verfügen weitere Kommunen des Kreises Gütersloh über eine Gesamtschule, was sich in Gütersloh durch einen deutlichen Rückgang der Anmeldungen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler bemerkbar gemacht hat. Anmeldungen zu den Gesamtschulen der Stadt Gütersloh Schuljahr
2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Übergänge
1.005 1.038 1.023 985 919 939 942 911 909 902 873
Gütersloher 301 307 321 301 310 322 366 378 361 366 341
Anmeldungen Auswärtige Relation 182 253 172 200 201 196 151 14 17 13 4
60,465 82,410 53,583 66,445 64,839 60,870 41,257 3,704 4,709 3,552 1,173
Summe 483 560 493 501 511 518 517 392 378 379 345
Nun trifft letztlich nicht die Zahl der Anmeldungen, sondern die der Aufnahmen zu den Gesamtschulen die Aussage, in welchem Umfang gemeindefremde Schülerinnen und Schüler tatsächlich beschult werden. Die nachfolgende Übersicht macht aber deutlich, dass die grundsätzliche Aussage, wenn auch mit anderen Schülerzahlen, auch für die Aufnahmen zu den Gesamtschulen getroffen werden kann. Bis zum Beginn der Errichtung von Gesamtschulen in den Nachbarkom5
munen zum Schuljahr 2012/13 lag die Aufnahmequote gemeindefremder Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschule oberhalb von 50 % Aufnahmen an den Gesamtschulen der Stadt Gütersloh Schuljahr
2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Übergänge
1.005 1.038 1.023 985 919 939 942 911 909 902 873
Gütersloher 232 220 224 217 214 214 270 318 312 314 319
Aufnahmen Auswärtige 121 132 121 121 125 130 74 12 11 11 4
Relation
Summe
52,155 60,000 54,018 55,760 58,411 60,748 27,407 3,774 3,526 3,503 1,254
353 352 345 338 339 344 344 330 323 325 323
Die vorstehende Darstellung macht deutlich, dass die Stadt Gütersloh in der Vergangenheit nicht nur die Entwicklung der Geburten, sondern auch die Frage der Einpendler betrachten musste. Seit der Änderung der Schulstruktur, verbunden mit der Errichtung von Gesamtschulen in den Nachbarkommunen, können bezogen auf die Frage der Einpendler Prognosen zur Schülerentwicklung verlässlicher gestaltet werden. Allerdings stellt die seit einigen Monaten nicht kalkulierbare Zuwanderung einen neuen Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Schülerprognosen dar. War bisher die Zahl der Geborenen - ggf. unter Berücksichtigung einer Wanderungsbewegung ein halbwegs verlässlicher Parameter für die Prognosen zur Entwicklung der Schulstufen, stellt die Zuwanderung auch schulpflichtiger Kinder aktuell ein Prognoserisiko dar, dass über die üblichen Unsicherheitsfaktoren hinausgeht. Haben sich die Wanderungsbewegungen in den vergangenen Jahren in überschaubaren Schwankungen bewegt, zeigt die als Anlage 1 beigefügte Darstellung der Entwicklung der Geburten, dass sich deutliche Veränderungen, aber auch deutliche Schwankungen innerhalb der einzelnen Geburtenjahrgänge ergeben haben. Unklar bleiben in diesem Zusammenhang gegenwärtig die Auswirkungen des Konversionsprozesses. Ob dieser über die bereits beschriebene Wanderungsbewegung zu zusätzlichen Schülern führt, kann aktuell nicht verlässlich prognostiziert werden. Möglich ist auch, dass eine zivile Nutzung „nur“ zu Veränderungen in einzelnen Sozialräumen führen wird und/oder dass bereits zugewanderte Familien Unterkunft in den frei werdenden Wohnungen finden. Der Rückgang der Einpendler einerseits sowie die veränderte Schülerentwicklung durch die Zuwanderung andererseits stellt nicht nur die Stadt Gütersloh aktuell vor die Fragestellung, wie die Schülerversorgung künftig sichergestellt werden soll. Mit der Errichtung der Gesamtschulen in den Nachbarkommunen hat sich die Zahl der Aufnahmen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler in den Gesamtschulen deutlich reduziert. Die Darstellung zu den Anmeldungen der Gesamtschulen macht deutlich, dass mit dem Rückgang der Anmeldungen und Aufnahmen zu den Gesamtschulen der Stadt Gütersloh auch ein geändertes Schulwahlverhalten Gütersloher Erziehungsberechtigter zu den Gesamtschulen zu 6
verzeichnen ist. So stieg die Anmeldezahl für Gütersloher Schülerinnen und Schüler zu den Gesamtschulen zum Schuljahr 2012/13 um 40 an und ist seither einigermaßen konstant. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, wie sich ein Vergleich der Aufnahmen gemeindefremder zu den Ablehnungen Gütersloher Schülerinnen und Schüler darstellt. Die nachfolgende Übersicht zeigt, dass die Ablehnungen Gütersloher Schülerinnen und Schüler in allen Jahren niedriger gewesen sind als die Zahl der aufgenommenen gemeindefremden Schülerinnen und Schüler. Erstmals zum Schuljahr 2016/17 wird die Zahl der Ablehnungen Gütersloher Schülerinnen und Schüler die Zahl der Aufnahmen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler übersteigen. Vergleich Aufnahmen gemeindefremder zu Ablehnungen Gütersloher Schüler Schuljahr
2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Vergleich Aufnahmen Auswärtige zu Ablehnungen Gütersloher Aufnahmen Auswärtige Ablehnungen Gütersloher 121 132 121 121 125 130 74 12 11 11 4
61 121 51 79 76 66 77 2 6 2 20
Neben der Betrachtung der Einpendler in Bezug auf die Schülerentwicklung ist eine Betrachtung der Geburten und der Übergänge in die Schulformen der Sekundarstufe I notwendig. Die vorliegende Schulentwicklungsplanung betrachtet nur den Zeitraum, der durch bereits geborene Kinder abgebildet werden kann, und vermeidet eine darüber hinausgehende Prognose auf Basis eines Geburtenquotienten. Auch wenn es die aktuelle Zuwanderung nicht möglich macht, exakt festzulegen, wie sich die Wanderungsbewegung entwickeln wird, zeigt die als Anlage 1 beigefügte Übersicht der Entwicklung der Geburtenzahlen, dass mit der Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns von 2% keine überzogene Entwicklung unterstellt würde. Vielmehr steht zu vermuten, dass die Berücksichtigung eines höheren Wanderungsgewinns angezeigt wäre. Für die Schülerprognosen ist zunächst festgestellt worden, in welchem Umfang sich die Schülerzahlen der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) während der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler verändert. So kommen in der 4. Jahrgangsstufe Schülerinnen und Schüler nicht in dem Umfang an, wie sie in die 1. Jahrgangsstufe eingeschult wurden. Mit dem auf 2 Jahre gemittelten Veränderungsquotienten wurde die Schülerzahl für die kommenden Jahre Primarstufe prognostiziert, um die Übergangszahlen für die Sekundarstufe I zu ermitteln. Auch die künftige Entwicklung der einzelnen Schulen der Sekundarstufe I wurde unter Berücksichtigung der dargestellten Veränderungsquote prognostiziert. Auf der Basis der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 die Primarstufe besuchen, sowie der Kinder, die zum Einschulungsstichtag 30.09.2015 geboren sind, und unter Berücksichtigung des angenommenen Wanderungsgewinns ergeben sich in den kommenden Jahren die nachfolgend dargestellten Übergänge in die Sekundarstufe I, wobei die Zahl der Aufnahmen gemeindefremder Schülerinnen und Schüler unberücksichtigt bleibt: 7
Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Übergänge Sekundarstufe I ohne Wanderungsbewegung
889 860 981 875 875 959 887 865 998 926
mit Wanderungsbewegung
924 877 1.000 966 966 1.080 1.019 1.013 1.193 1.129
Die Darstellung basiert für die Schuljahre 2017/18 bis 2020/21 auf der Statistik vom 01.10.2015 und für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 auf der Basis der bis zum Einschulungsstichtag 30.09.2015 tatsächlich Geborenen.
Die Darstellung macht auch deutlich, dass selbst bei Außerachtlassung eines Wanderungsgewinns die Schülerzahlen erheblich schwanken. Dies hat zur Konsequenz, dass Schulraum - in welcher Form auch immer - in entsprechendem Umfang vorgehalten werden muss. 1.2
Darstellung der schulischen Versorgung in der Sekundarstufe I Nicht unbedingt dem Landestrend entsprechend waren die Realschulen in Gütersloh traditionell stark nachgefragt. Dies hat dazu geführt, dass die Übergangsquote zu den Hauptschulen zu Beginn der 1980-er Jahre, also noch vor Errichtung der Gesamtschulen, deutlich unter 40% lag. Bemerkenswert ist, dass weder die Gründung der Anne-Frank-Gesamtschule zum Schuljahr 1984/85 noch die Errichtung der Janusz Korczak-Gesamtschule zum Schuljahr 1997/98 bei den Schulformen Realschule und Gymnasium zu konstant signifikanten Veränderungen im Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten geführt hat. Festzustellen ist jedoch, dass die Übergangsquote der Gymnasien mit ca. 32% bis 34% unter dem Landesdurchschnitt von ca. 39,5 % liegt. Insgesamt verfügt die Stadt Gütersloh in der Sekundarstufe I mit z. Zt. 2 3 2 2
-
Hauptschulen (davon 1 auslaufend) Realschulen Gymnasien (davon 1 in Trägerschaft eines Kuratoriums) Gesamtschulen
über eine gut ausgebaute und nachgefragte Schulstruktur. Dennoch muss gesagt werden, dass die Übergangsquote zu den beiden Hauptschulen in den vergangenen Jahren deutlich unter 10% gelegen hat. Dies hat dazu geführt, dass die Hauptschule Nord erstmals zum Schuljahr 2012/13 keine Eingangsklasse mehr bilden konnte und durch Beschluss des Rates der Stadt Gütersloh vom 22.11.2013 auslaufend aufgelöst gestellt wurde. Während die Hauptschule Ost zum Schuljahr 2014/15 im ersten Anmeldeverfahren, das zeitgleich mit allen anderen Schulformen durchgeführt wurde, zunächst nur 4 Anmeldungen zu verzeichnen hatte und die Weiterführung der Schule zu diesem Zeitpunkt phasenweise fraglich war, konnte die Schule zum Schuljahr 2015/16 im ersten Verfahrensschritt bereits 21 Anmeldungen verzeichnen. Angemerkt wird, dass gerade die Anmeldungen zu den Hauptschulen sehr zögerlich 8
verlaufen. Jährlich wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler noch nicht zu einer Schule angemeldet sind. Erfahrungsgemäß führt dies bis zum endgültigen Schuljahresbeginn zu Veränderungen der Aufnahmezahlen in der Hauptschule. Das ausgebaute Raumprogramm lässt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern im Umfang von bis zu 2 Zügen zu. Zum Schuljahr 2016/17 liegen der Schule nach Abschluss des Verfahrens 17 Anmeldungen vor. Die Realschulen verfügen über insgesamt 11 ausgebaute Züge. Im Schuljahr 2015/16 werden in der Jahrgangsstufe 9 insgesamt 12 Züge, in den Jahrgangsstufen 5, 8 und 10 insgesamt 11 sowie in den Jahrgangsstufen 6 und 7 insgesamt 10 Züge beschult. Dabei sind die Anmeldezahlen insbesondere zur Freiherr-vom-Stein-Realschule im Norden der Stadt Gütersloh in den vergangenen Jahren rückläufig. Die 3-zügig ausgebaute Schule wird aktuell nur in der 10. Jahrgangsstufe 3-zügig geführt, in allen anderen Jahrgangsstufen konnten nur 2 Züge gebildet werden, wobei sich die Schülerzahlen in den Jahrgängen 5 und 7 unterhalb der Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern bewegen. Nach § 82 Absatz 4 Schulgesetz NRW können Realschulen, die die Mindestgröße unterschreiten, nur dann fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Realschule nicht zugemutet werden kann. Mit der Elly-Heuss-Knapp-Schule und der Geschwister-Scholl-Schule verfügt die Stadt Gütersloh über weitere Schulen, die bezüglich der Entfernung auch für alle Gütersloher Schülerinnen und Schüler erreichbar wären. Allerdings sind beide Schulen am oberen Ende ihrer jeweiligen Aufnahmekapazität und könnten nicht in größerem Umfang weitere Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die beiden Gesamtschulen sind in der Sekundarstufe I mit 12 Zügen ausgebaut, beschulen in der Jahrgangsstufe 9 aktuell Schülerinnen und Schüler im Umfang von 13, in allen anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler im Umfang von 12 Zügen. Die beiden Gymnasien verfügen nach den letzten Ausbauten in der Sekundarstufe I über 11 ausgebaute Züge, beschulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 aktuell durchgängig Schülerinnen und Schüler im Umfang von 12 Zügen. Die nachfolgende Darstellung stellt den Ausbaugrad zusammengefasst dar: Schulform Hauptschulen Realschulen Gesamtschulen Gymnasien Summe
Ausgebaute Züge 2 11 12 11 36
Ohne die Räumlichkeiten der auslaufenden Hauptschule Nord stehen in der Sekundarstufe I insgesamt 36 ausgebaute Züge für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Wenn die oben genannten Schülerzahlen unter Außerachtlassung des Schulwahlverhaltens summarisch auf den Zügebedarf berechnet werden, ergibt sich in den kommenden Jahren der nachstehend dargestellte Umfang:
9
Übergänge Sek. I Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Wanderungsbewegung, aber ohne Internationale Klasse ohne mit Schüler
Züge
889 860 981 875 875 959 887 865 998 926
33 32 37 33 33 36 33 32 37 35
Schüler
907 877 1.021 929 947 1.059 999 994 1.169 1.118
Züge
34 33 38 35 35 39 37 37 44 42
Die Darstellung berücksichtigt einen jährlichen Wanderungsgewinn von 2 %, jeweils bezogen auf die Ausgangszahl der bereits beschulten Schülerinnen und Schüler bzw. der bereits Geborenen. Auch wenn sich nach dieser Darstellung in den Jahren 2019/20 sowie 2020/21 ohne Wanderungsgewinn eine identische Übergangszahl ergibt, berücksichtigt der Übergang zum Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Jahr mit Wanderungsgewinn, so dass sich ein entsprechend höherer Wert als im Vorjahr ergibt. Während ohne Berücksichtigung des Wanderungsgewinns, aber auch ohne Berücksichtigung des Raumbedarfs für die Internationalen Klassen die ausgebauten Züge nahezu in allen Jahren ausreichend scheinen, stellt sich die Situation bei Berücksichtigung des Wanderungsgewinns anders dar. Hier ergibt sich auch ohne Anrechnung der Internationalen Klassen bereits ein Raumbedarf in nahezu allen Jahrgängen. Eine solche Betrachtung entspricht aber nicht der Realität und berücksichtigt nicht, dass das Schulwahlverhalten in Richtung Hauptschule sich nicht mit den verfügbaren Zügen deckt. Unberücksichtigt geblieben ist bisher auch, dass die Schulen – wenn auch bezogen auf die Jahrgangsstufen an jeweils unterschiedlichen Standorten – aktuell im Umfang von bis zu 2 Zügen Internationale Klassen gebildet haben. Angemerkt wird, dass für diese Klassen in ausreichendem Maße Raum vorgehalten werden muss. Auch wenn gegenwärtig nicht eingeschätzt werden kann, wie lange die aktuelle Zuwanderung anhalten wird und für welchen Zeitrahmen insgesamt Internationale Klassen beschult werden müssen, zeigt die vorstehende Darstellung auch: Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler in der Stadt Gütersloh ist der Standort der Freiherr-vom-Stein-Schule mittel- bis langfristig selbst bei Außerachtlassung der Wanderungsbewegung unverzichtbar. Da die Schule 3-zügig ausgebaut ist, würde eine auslaufende Auflösung der Schule ohne Nachfolgeentscheidung dazu führen, dass die Stadt Gütersloh für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler künftig nur noch über 33 ausgebaute Züge verfügt und diese vollumfänglich für die Beschulung in den Regelklassen benötigt. Für die Beschulung der Internationalen Klassen steht ebenso wenig Raum zur Verfügung wie für die Beschulung in Regelklassen in den Jahren mit höheren Geburtenzahlen. Es gilt daher, zukunftsweisende Entscheidungen bezüglich der künftigen Schulstruktur in der Stadt Gütersloh zu treffen, um die Versorgung der Schülerinnen 10
und Schüler langfristig sicherzustellen und Über-, aber auch Fehlkapazitäten zu vermeiden und gleichzeitig verantwortungsvoll mit den finanziellen Ressourcen umzugehen. 2.
Ausrichtung der künftigen Schulstruktur
2.1
Allgemeine Ausführungen Die Stadt Gütersloh legt großen Wert auf ein qualitativ hochwertiges Schulangebot und verfügt über ein gut ausgebautes Schulsystem, sowohl im Bereich der Grundschulen wie auch im Bereich der weiterführenden Schulen. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre belegen, dass die Nachfrage nach Hauptschulplätzen deutlich zurückgegangen ist. Auch für die Zukunft geht die Verwaltung von weiter zurückgehenden Schülerzahlen an der Hauptschule aus, was durch das Anmeldeverhalten der letzten Jahre bestätigt wird. Mit Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Freiherr-vom-Stein-Schule zum Schuljahr 2014/15 besteht für die aus dem Norden kommenden Schülerinnen und Schüler nach der auslaufenden Auflösung der Hauptschule Nord weiterhin ein Ganztagsangebot.
2.1.1
Schulentwicklungsplanung Gemäß § 80 Absatz 1 Schulgesetz NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben wahrnehmen, verpflichtet, zur Sicherstellung eines gleichmäßigen sowie alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese berücksichtigt nach § 80 Absatz 5 Schulgesetz NRW •
das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten,
•
die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
•
die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 81 Absatz 3 Schulgesetz NRW ist die Schulentwicklungsplanung nach § 80 Absatz 6 Schulgesetz NRW anlassbezogen durchzuführen. Bei der geplanten Errichtung einer 3. Gesamtschule handelt es sich um die Errichtung einer Schule gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW, für die eine Schulentwicklungsplanung durchzuführen ist. Auch wenn für den Planungszeitraum 2016 bis 2021 eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgen muss, soll für die Errichtung einer 3. Gesamtschule eine anlassbezogene Planung mit Konzentration auf die Fragestellungen erfolgen, die mit der Errichtung einer Gesamtschule verbunden sind.
11
2.1.2
Erhaltung und Stärkung eines qualitativ hochwertigen Schulangebotes im Norden der Stadt Gütersloh Die Anmeldezahlen der letzten Jahre belegen, dass die Nachfrage nach Hauptschulplätzen deutlich zurückgegangen ist. Auch für die Zukunft geht die Verwaltung von weiter zurückgehenden Anmeldungen für diese Schulform aus. Vor dem Hintergrund, dass jede Schülerin / jeder Schüler nur einmal die Chance einer schulischen Ausbildung hat, hatte die Stadt Gütersloh beabsichtigt, zum Schuljahr 2013/14 im Gütersloher Norden durch den Zusammenschluss der Grundschule Neißeweg, der Hauptschule Nord sowie der Freiherr-vom-SteinSchule, verbunden mit dem Aspekt des längeren gemeinsamen Lernens, eine „Modellschule von 1-10 - PRIMUS“ zu errichten. Während die seinerzeit durchgeführte Elternbefragung zum Ergebnis hatte, dass selbst bei Zugrundelegung vorsichtiger Hochrechnungen voraussichtlich in ausreichendem Maße Schülerinnen und Schüler für die Schule angemeldet werden würden, haben die tatsächlichen Anmeldungen dazu geführt, dass der geplante Modellversuch nicht durchgeführt werden konnte, sondern aufgrund nicht ausreichender Anmeldungen vorzeitig beendet werden musste. Schon im Rahmen dieses Prozesses ist seitens der Besucher der Informationsveranstaltungen zum Ausdruck gebracht worden, dass auch für den Norden der Wunsch nach einem Beschulungsangebot mit Sekundarstufe II besteht. Es ist festzustellen, dass die Anmeldezahlen für die Freiherr-vom-Stein-Schule in den letzten Jahren nicht mehr den Umfang für die Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schüler erreicht haben. Dies ist umso bemerkenswerter, als Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Grundschulen Blankenhagen, Isselhorst und Neißeweg die in der Innenstadt gelegene Elly-Heuss-Knapp-Realschule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler der Blücherschule besuchen die EllyHeuss-Knapp-Schule, wobei hier berücksichtigt werden muss, dass für einige Schüler dieses Einzugsbereichs die Elly-Heuss-Knapp-Schule die näher gelegene Realschule sein kann. Rein von der Verfügbarkeit her ist mit der Elly-Heuss-Knapp-Schule sowie der Geschwister-Scholl-Schule im Falle einer möglichen Auslaufendstellung der Freiherr-vom-Stein-Schule auch künftig ein Realschulangebot vorhanden, das für alle Gütersloher Schülerinnen und Schüler erreichbar ist. Dennoch wird der vorhandene Schulraum auch des Standortes der Freiherr-vom-Stein-Schule für die Beschulung der Gütersloher Schülerinnen und Schüler insgesamt benötigt, da zwischenzeitlich alle Schulstandorte am Rande ihrer Aufnahmekapazitäten sind. Es gilt daher weiterhin, für den Norden der Stadt Gütersloh ein attraktives Beschulungsangebot vorzuhalten. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung kann dies nur ein Angebot einer Schulform mit angegliederter Oberstufe sein.
2.1.3
Varianten Für die Vorbereitung der Beratungen und Entscheidung im Planungsprozess hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammengesetzt ist. Im Rahmen der weiteren Überlegungen sind von der Arbeitsgruppe die Varianten
12
1. Alles bleibt, wie es ist 2. Errichtung einer 6-zügigen Gesamtschule im Osten bei Beibehaltung der Struktur der bestehenden Gesamtschulen und Gymnasien sowie der verbleibenden Realschulen 3. Errichtung einer 5-zügigen Gesamtschule im Osten bei Beibehaltung der Struktur der bestehenden Gesamtschulen und Gymnasien sowie der verbleibenden Realschulen 4. Errichtung einer 5-zügigen Gesamtschule im Osten bei Reduzierung der bestehenden Gesamtschulen um jeweils 1 Zug und Beibehaltung der Gymnasien und verbleibenden Realschulen 5. Verlagerung der Elly-Heuss-Knapp-Schule in den Norden bei Auflösung der Freiherr-vom-Stein-Schule und Beibehaltung aller anderen noch nicht in Auflösung befindlichen Schulen 6. Errichtung von jeweils 4-zügigen Gesamtschulen in allen Himmelsrichtungen bei Abbau von jeweils 2 Zügen an den bestehenden Gesamtschulen und Beibehaltung der beiden Gymnasien sowie der EllyHeuss-Knapp-Schule 7. Errichtung einer 3. Gesamtschule im Osten sowie einer Sekundarschule im Norden bei Beibehaltung der bestehenden Gesamtschulen und Gymnasien sowie der Elly-Heuss-Knapp-Schule 8. Errichtung einer 3. Gesamtschule im Norden mit horizontalen Teilstandorten durch Nutzung der Standorte der Hauptschule Nord und der Freiherr-vom-Stein-Schule 9. Ausbau der Anne-Frank-Gesamtschule mit Teilstandorten im Norden bei Beibehaltung der Janusz Korczak-Schule, der bestehenden Gymnasien, der Elly-Heuss-Knapp-Schule sowie der Schulen im Schulzentrum Ost 10. Errichtung einer 3. Gesamtschule im Norden bei Reduzierung der bestehenden Gesamtschulen um jeweils 1 Zug und Beibehaltung der bestehenden Gymnasien, der Elly-Heuss-Knapp-Schule sowie der Schulen im Schulzentrum Ost für die künftige Schulstruktur in der Stadt Gütersloh entwickelt und einer Analyse unterzogen worden. In einem sehr offen geführten Dialog hat sich die Arbeitsgruppe über diese Varianten ausgetauscht und diese in einem Beratungstermin mit den Schulleitungen zur Diskussion gestellt. Ergebnis dieser Diskussion war, dass die zu Ziffern 1 sowie 5 bis 9 vorgestellten Varianten in einer von den Vertretern der Schulen vorgenommenen Bepunktung keine Bewertung erfahren haben und sich für Variante 10 eine eindeutige Präferenz ergeben hat. Bedacht werden muss, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderung – anders als ursprünglich angedacht - die in dieser Variante genannten Maßnahmen nicht zeitgleich werden erfolgen können. Die aktuelle Zuwanderung wird voraussichtlich dazu führen, dass nicht zeitgleich mit der Errichtung einer 3. Gesamtschule im Norden an den bestehenden Gesamtschulen schon Züge abgebaut werden können. Ein Abbau von Zügen an den bestehenden Gesamtschulen stellt eine Änderung einer Schule dar, die gemäß § 81 Schulgesetz NRW genehmigungspflichtig ist. Voraussetzung für eine Genehmigung dürfte sein, dass die Gesamtschulkapazität auch nach Abbau von Zügen an den bestehenden Gesamtschulen insgesamt ausreichend wäre. Derzeit werden an der Freiherrvom-Stein-Schule Schülerinnen und Schüler im Umfang von insgesamt 2 Zügen beschult. Die Errichtung einer Gesamtschule, die nach § 82 Absatz 7 Schulgesetz NRW in der Sekundarstufe I eine Mindestgröße von 4 Zügen haben muss, könnte für einen zeitgleichen Abbau sprechen. Dem steht allerdings die aktuelle 13
Zuwanderung entgegen, so dass die Entscheidung über den Abbau von Zügen an den bestehenden Gesamtschulen erst zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der künftigen Anmeldezahlen zu den Schulen der Sekundarstufe I in der Stadt Gütersloh erfolgen können wird. 3.
Sekundarstufe I
3.1
Allgemeine Darstellungen Die Stadt Gütersloh verfügt mit 2 Hauptschulen, davon 1 auslaufend, 3 Realschulen, 2 Gesamtschulen sowie 2 Gymnasien, davon 1 in Trägerschaft eines Kuratoriums, über ein breit ausgebautes und grundsätzlich gut angenommenes Schulsystem. Durch die Errichtung von Gesamtschulen in den Nachbarkommunen ist bezüglich der Beschulung von gemeindefremden Schülerinnen und Schülern ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Dies führt dazu, dass Prognoserisiken auf die übliche Größenordnung reduziert werden, da die Unbekannte „Beschulung gemeindefremder Schüler“ nahezu vollständig entfällt. Durch den seit dem Schuljahr 2012/13 einsetzenden Prozess ist es zu einer deutlichen Veränderung der Entwicklung der Gütersloher Schulen gekommen.
3.2
Übergänge aus der Primarstufe Die aktuelle Zuwanderung unterwirft Schülerprognosen einem erhöhten Prognoserisiko. Aus der aus Anlage 1 beigefügten Übersicht der Entwicklung der Geburtenjahrgänge ist ersichtlich, dass insbesondere die landesweit zu verzeichnende Zuwanderung für Gütersloh im Jahr 2015 zu Veränderungen der Geburtenjahrgänge von 2% und mehr geführt hat. Die Annahme einer Zuwanderung von 2% ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Die nachfolgende Übersicht stellt auf der Basis der Schulstatistik 2015 dar, in welchem Umfang Schülerinnen und Schüler aus der Primarstufe in die weiterführende Schule wechseln. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Lernens sind auch die noch in der Trägerschaft der Stadt Gütersloh stehenden Förderschulen der Primarstufe (Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung) in die Betrachtung einbezogen. Die Darstellung der Zahlen entspricht den Daten der Schulstatistik 2015 und berücksichtigt noch keine möglichen Wanderungsgewinne: Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20
Grundschulen 4. Jg. 855 845 973 854
Förderschulen 4. Jg. 34 15 8 21
Summe Übergang Sek. I
889 860 981 875
Die darüber hinausgehende Betrachtung der Übergänge in die Schulen der Sekundarstufe I erfolgt unter Berücksichtigung der tatsächlichen Geburten lt. Einwohnermeldetaten bis zum Einschulungsstichtag 30.09.2015 für die Einschulungsjahrgänge in die Primarstufe 2016/17 bis 2020/21. Geburten lt. Stichtag 2016/17 2017/18 2018/19
Grundschuleinschulung 875 959 887
Übergangs-Schuljahr 2020/21 2021/22 2022/23
Übergang Sek. I 875 959 887
14
Geburten lt. Stichtag 2019/20 2020/21 2021/22
Grundschuleinschulung 865 998 926
Übergangs-Schuljahr 2023/24 2024/25 2025/26
Übergang Sek. I 865 998 926
Die vorstehende Darstellung basiert auf tatsächlichen Geburten und macht die in den kommenden Jahren deutlich schwankenden Geburtenzahlen deutlich. Darüber hinaus wird deutlich, dass die im Rahmen der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vorgenommenen Prognosen zur Schülerentwicklung zu gering angesetzt waren: Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
Prognose letzte SEP 850 927 851 823 841 829
tatsächliche Geburten 875 959 887 865 998 926
Differenz + 2,94 % + 3,45 % + 4,23 % + 5,10 % + 18,67 % + 11,70 %
Es erfolgt nochmals der ausdrückliche Hinweis, dass die Daten „tatsächlich Geborene“ solche nach dem Stichtag 30.09.2015 aus den Meldedaten erhobene sind. Diese Daten berücksichtigen weder die Zuwanderung durch die Zuweisung von Flüchtlingen noch mögliche Wanderungsbewegungen durch den Abzug der britischen Streitkräfte in den kommenden Jahren. Wird für die weiterführende Betrachtung eine realistische Wanderungsbewegung von 2% berücksichtigt, ergeben sich die nachfolgenden Übergänge. Unter Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 die Grundschulen besuchen bzw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich geboren sind und in den kommenden Jahren in die Primarstufe eingeschult werden, ergibt sich die nachfolgende Darstellung: Übergänge Sek. I Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26
Wanderungsbewegung, aber ohne Internationale Klasse ohne mit Schüler
Züge
889 860 981 875 875 959 887 865 998 926
33 32 37 33 33 36 33 32 37 35
Schüler
907 877 1.021 929 947 1.059 999 994 1.169 1.118
Züge
34 33 38 35 35 39 37 37 44 42
Die Darstellung macht deutlich, dass auch ohne Berücksichtigung einer Wanderungsbewegung in den kommenden Jahren der Bedarf an einzurichtenden Zügen starken Schwankungen unterliegt. Dies wird bei Berücksichtigung einer Wanderungsbewegung von jährlich 2% noch deutlicher. Es erfolgt allerdings der Hinweis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar davon ausgegangen wird, dass die Zuwanderung noch einige Jahre anhält, nicht jedoch, dass sich diese bis zum Ende des dargestellten Prognosezeitraumes so fortsetzt. Dennoch er-
15
folgt nochmals der Hinweis, dass die vorstehende Darstellung den Raumbedarf für die Beschulung der Internationalen Klassen noch nicht berücksichtigt. 3.3
Übergangsquoten Die Übergangsquoten zu den Gütersloher Schulen haben sich in den vergangenen Jahren sehr unterschiedlich entwickelt. Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht stellt die Quoten nach Maßgabe der tatsächlichen Aufnahmen der weiterführenden Schulen dar. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Jahren auch in weiterführende Schulen der Nachbarkommunen gewechselt ist, sich somit keine 100%Wechsler-Quote für Gütersloher Schülerinnen und Schüler ergibt. Dennoch wird deutlich, dass die Errichtung der Anne-Frank-Schule in der Stadt Gütersloh zu einem ersten nachhaltigen Rückgang der Übergangsquote in die Hauptschulen geführt hat. Die Errichtung der Janusz Korczak-Gesamtschule zum Schuljahr 1998/99 hat zu einem weiteren Rückgang der Übergänge in die Hauptschule geführt. Auch seit dem Schuljahr 2012/13 (Übergang nach der 4. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2011/12) ist infolge der veränderten Schulstruktur in den Nachbarkommunen eine veränderte Quote festzustellen. Diese Entwicklung entspricht einem landesweiten Trend, wonach die Nachfrage nach Schulplätzen zur Schulform Hauptschule in den vergangenen Jahren nachgelassen hat. Selbst wenn dies zumindest teilweise eine Konsequenz aus der von einigen Schulträgern beschlossenen bewussten Schließung der Schulform zugunsten der Errichtung von Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ist, darf doch nicht verkannt werden, dass sich die Erziehungsberechtigten für die Beschulung ihrer Kinder andere Schulformen als die Hauptschule wünschen. Demgegenüber haben die Realschulen in Gütersloh eine lange Tradition und sind grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten stark nachgefragt und gut angenommen. Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht zeigt allerdings, dass es zwischen Realschulen und Gymnasien in der Vergangenheit gewisse Abhängigkeiten gegeben hat. Die Übergänge zu beiden Schulformen sind auch nach Errichtung der beiden Gesamtschulen vergleichsweise stabil geblieben, wenn es auch zwischen den Schulformen zu Verschiebungen gekommen ist. Eine Abkehr dieses Trends zeigt sich erst zum Schuljahr 2012/13 (Übergang aus der 4. Jahrgangsstufe nach dem Schuljahr 2011/12). Während die Übergangsquoten in die Gymnasien stabil geblieben bzw. noch angestiegen sind, verzeichnen die Realschulen seit dieser Zeit einen Rückgang. Aktuell hat sich die Quote bei rd. 23 % eingependelt, wobei zum Schuljahr 2015/16 wieder ein leichter Anstieg auf ca. 25 % zu verzeichnen ist. Bezüglich des Übergangs zu den Gymnasien ist festzustellen, dass sich hier auch nach Einführung G8 kein nachhaltiger Nachfragerückgang ergeben hat. Es kann nicht verlässlich eingeschätzt werden, ob diese anhaltend hohe Nachfrage durch die Vermutung der Erziehungsberechtigten begründet sein kann, möglicherweise an den Gesamtschulen aufgrund eines Anmeldeüberhangs nicht angenommen zu werden. Allerdings ist mit Ausnahme zum Schuljahr 2014/15 für die Gesamtschulen immer ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt worden. Dies hat es den Erziehungsberechtigten ermöglicht, ihre Kinder an einer Gesamtschule anzumelden, und im Falle einer Ablehnung den Weg zum Gymnasium offen gehalten. In welchem Umfang Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung tatsächlich keine Aufnahme in einer Gesamtschule gefunden haben, ist der Verwaltung nicht bekannt.
16
Bei der Betrachtung der Übergangsquote zu den Gesamtschulen muss berücksichtigt werden, dass in der als Anlage 2 beigefügten Übersicht nur die tatsächlich aufgenommenen Gütersloher Schülerinnen und Schüler dargestellt sind. Die Nachfrage und Belegung der Gesamtschulen stellt sich bei Berücksichtigung der Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen anders dar. In Konsequenz der geänderten Schulstruktur in den Nachbarkommunen scheint sich die Aufnahmequote Gütersloher Schülerinnen und Schüler bei den Gesamtschulen aktuell bei knapp 35 % einzupendeln. 3.4
Hauptschulen Die Stadt Gütersloh führt aktuell mit der Hauptschule Nord und der Hauptschule Ost noch zwei Hauptschulen.
3.4.1
Hauptschule Nord Der Rückgang der Anmeldezahlen für diesen Schulstandort hat dazu geführt, dass die Stadt Gütersloh für die Schule einen Auflösungsbeschluss fassen und die Schule auslaufend stellen musste. Im Schuljahr 2015/16 führt die Schule noch die Jahrgangsstufen 8 bis 10 und beschult in größerem Maße zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne / mit geringen Deutschkenntnissen in den genannten Jahrgangsstufen. Voraussichtliche Schülerentwicklung der Hauptschule Nord Schuljahr
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS
SuS
SuS 2
SuS 45
SuS 109
Kl 5
SuS 37
Kl 2
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2
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5
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2
2015/16 2016/17 2017/18
Kl
Kl
Kl
2
Kl 2
2
Beschluss des Rates der Stadt Gütersloh und Genehmigung der Bezirksregierung lauten auf eine auslaufende Auflösung der Hauptschule Nord. Dies bedeutet, dass die Schule spätestens mit dem Schuljahr 2017/18 zum 31.07.2018 endgültig ausläuft. Ob sich die Schulkonferenz der Hauptschule Nord zum Ende des Schuljahres 2016/17, wenn der letzte Jahrgang in die 10. Jahrgangsstufe wechselt und sich aufgrund der Ausrichtungen in die Gliederung A und B ohnehin teilt, möglicherweise wie in der Vergangenheit die Hauptschulen Friedrichsdorf, Avenwedde-Spexard, West und Süd, dazu entscheidet, die vorzeitige Auflösung zu beschließen und beim Schulträger zu beantragen, kann gegenwärtig nicht verlässlich eingeschätzt werden. Daher muss aktuell von der endgültigen Schließung zum 31.07.2018 ausgegangen werden. 3.4.2
Hauptschule Ost Die Hauptschule Ost ist die letzte in der Stadt Gütersloh verbliebene Hauptschule, die noch Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe aufnehmen kann. Sie verfügt über ein 2-zügig ausgebautes Raumprogramm, weist aber in vielen Jahrgangsstufen Schülerzahlen deutlich unterhalb dieser Zügigkeit auf. Zum Zeitpunkt der Anmeldungen für das Schuljahr 2014/15 (Frühjahr 2014) lagen für die Schule 4 Anmeldungen vor, so dass seinerzeit lange nicht gesichert war, ob die Schule zum Schuljahr 2014/15 eine Eingangsklasse würde bilden können, da die geforderte Mindestgröße für die Schule nicht erreicht wurde. Nach § 82 Ab17
satz 3 Schulgesetz NRW muss eine Hauptschule mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Sie kann ausnahmsweise mit einer Klasse pro Jahrgang geführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Letztlich war durch Nachzügler-Anmeldungen mit seinerzeit zunächst 18 Schülerinnen und Schülern die Fortführung der Schule mit einem Zug auch im Schuljahr 2014/15 möglich. An dieser Stelle erfolgt der Hinweis, dass zum Schuljahr 2014/15 für die Gesamtschulen ein Anmeldeverfahren parallel zu den anderen weiterführenden Schulen stattgefunden hat. Ganz anders hat sich die Anmeldesituation im Frühjahr 2015 dargestellt. Durch das für die Gesamtschulen vorgezogene Anmeldeverfahren lagen für die Hauptschule Ost zum Ende des Anmeldezeitraumes 21 Anmeldungen vor. Für die Hauptschule Ost ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Hauptschule Ost ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 24
Kl 1
SuS 26
Kl 1
SuS 37
Kl 2
SuS 50
Kl 2
SuS 65
Kl 3
SuS 45
Kl 2
2017/18
23
1
25
1
39
2
38
2
71
4
43
2
2018/19
27
1
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1
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2
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2
53
2
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2
2019/20
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29
1
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2
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2
2020/21
24
1
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1
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2
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2
2021/22
26
1
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2
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2
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2
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2022/23
24
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34
2
2023/24
23
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2
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2
2024/25
27
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2
42
2
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2
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3
35
2
40
2
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Für die Hauptschule Ost ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation:
18
Voraussichtliche Schülerentwicklung der Hauptschule Ost mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 25
Kl 1
SuS 27
Kl 1
SuS 37
Kl 2
SuS 51
Kl 2
SuS 66
Kl 3
SuS 48
Kl 2
2017/18
24
1
26
1
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2
39
2
74
4
45
2
2018/19
28
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2
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2
57
2
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2
2019/20
25
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2
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2020/21
26
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1
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2
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2
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2021/22
29
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2
47
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2022/23
27
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2
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2
2023/24
27
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2024/26
32
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3
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2
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66
3
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54
2
66
3
44
2
78
3
44
2
52
2
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Die Hauptschule Ost verfügt über insgesamt 17 Klassenräume. Bedingt durch die Umwidmung des früheren Kunstraumes der Hauptschule in das zdiSchülerlabor RadioLab, hat die Hauptschule in Abstimmung mit dem Schulträger einen dieser Klassenräume in einen Fachunterrichtsraum umgewidmet, so dass noch 16 Klassenräume zur Verfügung stehen. Die vorstehende Darstellung macht deutlich, dass für die Beschulung der prognostizierten Schülerinnen und Schüler in den kommenden Jahren mindestens 11 Räume genutzt werden, möglicherweise durch höhere Rückläufe aus den anderen Schulformen oder bei Realisierung des prognostizierten Wanderungsgewinns auch mehr. Dennoch sollte es der Hauptschule Ost möglich sein, im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Hauptschule Nord, wie unter Ziffer 3.2.1 beschrieben, auch diese Schülerinnen und Schüler zu beschulen. Anzumerken ist, dass die tatsächlichen Anmeldezahlen in der Vergangenheit nicht der Prognose entsprochen haben. So sind bis zum 14.03.2016 bei einem für die Gesamtschulen vorgezogenen Anmeldeverfahren 17 Anmeldungen bei der Hauptschule Ost erfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anmeldesituation zur Hauptschule Ost entwickeln wird. Als einzige Hauptschule im Stadtgebiet könnte die Hauptschule Ost als 1-zügige Schule fortgeführt werden, müsste jedoch eine Mindestanmeldezahl von 18 Schülerinnen und Schülern aufweisen. Da die Schulform Hauptschule insgesamt seitens der Erziehungsberechtigten in der Regel nicht als erste Priorität betrachtet wird, faktisch aber Beschulungswünsche zumindest in der Gesamtschule bestehen, bleibt die Schulform Hauptschule bei der Prognose der Übergänge in den weiteren Betrachtungen unberücksichtigt. Die in der Hauptschule beschulten Schülerinnen und Schüler werden beim Übergang in die Sekundarstufe II mit berücksichtigt. Vor dem Hintergrund hat sich die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung dafür ausgesprochen, eine Empfehlung in der Richtung auszusprechen, die Hauptschule Ost mit Beginn des Schuljahres 2017/18 auslaufend zu stellen.
19
3.5
Realschulen Mit der Elly-Heuss-Knapp-Schule der Freiherr-vom-Stein-Schule sowie der Geschwister-Scholl-Schule unterhält die Stadt Gütersloh 3 Realschulen mit insgesamt 11 ausgebauten Zügen. Wie unter Ziffer 3.3 dargestellt, hat es in der Vergangenheit bezüglich der Übergangsquoten zu den Realschulen zwar Verschiebungen zur Schulform Gymnasium gegeben, insgesamt war die Übergangsquote zu den beiden Schulformen jedoch auch nach Errichtung der Gütersloher Gesamtschulen lange Zeit sehr stabil. Erstmals seit dem Schuljahr 2012/13 zeigt sich bezüglich der Übergangsquote ein auch nachhaltiger Rückgang, der nicht durch eine höhere Quote zu den Gymnasien kompensiert wurde. In diesem Schuljahr konnte die Schulform insgesamt nur 10 Züge einrichten und hat insoweit die vorhandene Raumkapazität nicht ausschöpfen müssen.
3.5.1
Elly-Heuss-Knapp-Schule Die zentral in der Innenstadt liegende Elly-Heuss-Knapp-Schule verfügt über ein 3-zügig ausgebautes Raumprogramm und wird im Schuljahr 2015/16 mit Ausnahme der 4-zügig geführten Jahrgangsstufe 9 ansonsten durchgängig 3-zügig geführt. Die Anmeldezahlen der Schule liegen mit rd. 80 Schülerinnen und Schüler am oberen Rand der 3-Zügigkeit. Für die Elly-Heuss-Knapp-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Elly-Heuss-Knapp-Schule ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 77
Kl 3
SuS 83
Kl 3
SuS 79
Kl 3
SuS 81
Kl 3
SuS 90
Kl 3
SuS 111
Kl 4
2017/18
75
3
81
3
78
3
78
3
80
3
89
3
2018/19
85
3
79
3
76
3
77
3
77
3
79
3
2019/20
76
3
89
3
74
3
75
3
76
3
76
3
2020/21
76
3
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3
84
3
73
3
74
3
76
3
2021/22
83
3
80
3
75
3
83
3
72
3
74
3
2022/23
77
3
87
3
75
3
74
3
82
3
72
3
2023/24
75
3
81
3
82
3
74
3
73
3
81
3
2024/25
87
3
79
3
76
3
81
3
73
3
73
3
91
3
74
3
75
3
80
3
73
3
86
3
73
3
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3
79
3
85
3
72
3
74
3
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28
20
Schuljahr
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS
SuS
SuS
SuS
SuS 84
SuS 72
Kl 3
83
3
Kl
Kl
Kl
Kl
2028/29
Kl 3
2029/30
Nach dem Stand vom 14. März 2016 liegen für die Elly-Heuss-Knapp-Schule zum Schuljahr 2016/17 insgesamt 79 Anmeldungen, davon 1 gemeindefremde, vor. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Entwicklung der Schule - auch aufgrund ihrer örtlichen Nähe zum Städt. Gymnasium in den kommenden Jahren in etwa wie prognostiziert darstellen wird. Für die Elly-Heuss-Knapp-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Elly-Heuss-Knapp-Schule mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 77
Kl 3
SuS 85
Kl 3
SuS 80
Kl 3
SuS 82
Kl 3
SuS 92
Kl 3
SuS 113
Kl 4
2017/18
76
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3
81
3
81
3
83
3
93
3
2018/19
89
3
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3
79
3
82
3
82
3
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3
2019/20
81
3
95
3
77
3
80
3
83
3
83
3
2020/21
82
3
87
3
91
3
79
3
81
3
83
3
2021/22
92
4
88
3
83
3
92
3
80
3
81
3
2022/23
87
3
99
3
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3
84
3
93
3
80
3
2023/24
86
3
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3
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4
85
3
85
3
94
3
2024/25
101
4
92
3
89
3
95
4
86
3
85
3
108
4
88
3
90
3
96
3
87
3
103
4
90
3
91
3
97
4
105
4
90
3
92
3
106
4
91
3
107
4
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Die Elly-Heuss-Knapp-Schule beschult gegenwärtig nicht ausreichend Schülerinnen und Schüler im Rahmen des gemeinsamen Lernens, um von der Möglichkeit der Reduzierung der Klassenfrequenz Gebrauch machen zu können. Vor diesem Hintergrund muss aktuell davon ausgegangen werden, dass die Schule bis zu 87 Schülerinnen und Schüler aufnehmen muss. Wenn sich die prognostizierte Schülerentwicklung unter Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns tatsächlich so darstellen wird, müsste die Schule in einzelnen Jahrgängen Schülerinnen und Schüler ablehnen. 3.5.2
Freiherr-vom-Stein-Schule Die im Norden der Stadt Gütersloh angesiedelte Freiherr-vom-Stein-Schule verfügt über ein 3-zügig ausgebautes Raumprogramm. Im Schuljahr 2015/16 beschult die Schule lediglich den 10. Jahrgang 3-zügig, ansonsten wird die Schule 2-zügig geführt. Mit 46 Schülerinnen und Schülern in der 7. Jahrgangsstufe weist die Schule erstmals seit dem Schuljahr 2013/14 nicht die Mindestgröße von 50 Schülerinnen und Schülern auf. Auch zum Schuljahr 2015/16 sind mit 39 Schüle21
rinnen und Schülern nicht die für die Mindestgröße erforderlichen Schüler angemeldet worden. Da diese Schülerzahl jedoch von keiner der anderen Schulen Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen - ohne Einrichtung von Mehrzügen - hat aufgenommen werden können, war die weitere Beschulung am Standort der Freiherr-vom-Stein-Schule unerlässlich. Dennoch ist der seit Jahren zu beobachtende Rückgang der Anmeldezahlen zu diesem Schulstandort Anlass, über Möglichkeiten und Notwendigkeiten der künftigen schulischen Versorgung nachzudenken. Dies umso mehr, als mit der bereits auslaufend gestellten Hauptschule Nord das Schulangebot in der Sekundarstufe I im Norden eingeschränkt ist. Der vor einigen Jahren zu verzeichnende demografische Wandel unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklung sowie das geänderte Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten haben zu einem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen der Hauptschulen der Stadt Gütersloh geführt. Der Blick auf die schulische Versorgung im Norden der Stadt hat zu der Überlegung geführt, im Norden der Stadt Gütersloh zum Schuljahr 2013/14 eine Modellschule 1-10 PRIMUS zu errichten. Bezüglich weiterführender Ausführungen wird auf die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Modellschule (DS Nr. 281/2012) verwiesen. Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der PRIMUS-Schule ist unter den Erziehungsberechtigten der Tageseinrichtungen im nördlichen Stadtgebiet eine Elternbefragung durchgeführt worden. Für den Bereich der Sekundarstufe I ist eine Elternbefragung der Schülerinnen und Schüler aller Grundschulen durchgeführt worden. Trotz seinerzeit sehr vorsichtiger Hochrechnungen haben die Ergebnisse der Elternbefragung eine Zustimmung zur Errichtung einer PRIMUS-Schule ergeben. Das im Anschluss hieran durchgeführte Anmeldeverfahren hat jedoch weder für den Primar- noch für den Sekundarstufenbereich Anmeldungen in ausreichender Höhe erbracht, so dass die Schule nicht hat eingerichtet werden können. Im Falle der Errichtung einer PRIMUS-Schule wäre die Freiherr-vom-SteinSchule auslaufend aufgelöst worden und die neue Schule u.a. an diesem Schulstandort errichtet worden. Nachdem die PRIMUS-Schule nicht hat errichtet werden können, ist im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Freiherr-vom-SteinSchule mit seinerzeit 49 Anmeldungen (heutige Jahrgangsstufe 7) erstmals die Mindestgröße nicht erreicht worden. Nachdem auch zum Schuljahr 2015/16 die Anmeldezahlen unterhalb der Mindestgröße lagen, gilt es weiterhin, für den Norden über ein qualitativ hochwertiges Beschulungsangebot nachzudenken. Für die Freiherr-vom-Stein-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Freiherr-vom-Stein-Schule ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 45
Kl 2
SuS 41
Kl 2
SuS 56
Kl 2
SuS 45
Kl 2
SuS 54
Kl 2
SuS 55
Kl 2
2017/18
44
2
47
2
41
2
55
2
45
2
53
2
Schuljahr
22
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2018/19
SuS 50
Kl 2
SuS 46
Kl 2
SuS 47
Kl 2
SuS 40
Kl 2
SuS 55
Kl 2
SuS 43
Kl 2
2019/20
45
2
52
2
46
2
46
2
40
2
53
2
2020/21
45
2
47
2
52
2
45
2
46
2
38
2
2021/22
49
2
47
2
47
2
51
2
45
2
44
2
2022/23
45
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2
47
2
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2
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2
43
2
2023/24
44
2
47
2
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2
46
2
46
2
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2
2024/25
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2
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47
2
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46
2
44
2
53
2
46
2
46
2
50
2
44
2
53
2
45
2
46
2
48
2
52
2
45
2
44
2
52
2
43
2
51
2
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Die vorstehenden Zahlen machen deutlich, dass die Freiherr-vom-Stein-Schule aus eigener Kraft die für ihre Fortführung notwendige Schülerzahl von 50 in den kommenden Jahren nicht erreichen wird. Zum Stichtag 14. März 2016 lagen der Schule für das Schuljahr 2016/17 zwar 53 Anmeldungen vor; hiervon sind allerdings 12 Anmeldungen aus der Internationalen Klasse, die im Schuljahr 2015/16 am Standort geführt wird. Die Schüler wiederholen die 5. Jahrgangsstufe. Wenn diese Zahl beim Vergleich Prognose und tatsächliche Anmeldung außer Acht bleibt, ergibt sich eine Anmeldezahl von 41 Schülerinnen und Schülern, die deutlich hinter der Prognose zurück bleibt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Schulstandort gegenwärtig zur Beschulung der Gütersloher Schülerinnen und Schüler insgesamt benötigt wird. Die an der Freiherr-vom-Stein-Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler können an den anderen bestehenden Standorten nicht zusätzlich beschult werden. Für die Freiherr-vom-Stein-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Freiherr-vom-Stein-Schule mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 45
Kl 2
SuS 41
Kl 2
SuS 58
Kl 2
SuS 46
Kl 2
SuS 55
Kl 2
SuS 56
Kl 2
2017/18
45
2
48
2
42
2
58
2
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2
55
2
2018/19
52
2
48
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2
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2
58
2
46
2
2019/20
47
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55
2
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2
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2
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2
57
2
2020/21
48
2
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2
57
2
49
2
49
2
42
2
2021/22
54
2
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2
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2
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2
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2
49
2
2022/23
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2
57
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2023/24
51
2
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2
52
2
52
2
56
2
2024/25
60
3
54
2
56
2
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2
53
2
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2
64
3
56
2
56
2
59
2
52
2
65
3
56
2
56
2
59
2
65
3
56
2
55
2
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28
23
Schuljahr
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS
SuS
SuS
SuS
SuS 66
SuS 55
Kl 3
65
3
Kl
Kl
Kl
Kl
2028/29
Kl 3
2029/30
Die vorstehenden Zahlen zeigen, dass sich die Schule selbst bei Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns prognostisch immer eher im unteren Bereich der Mindestgröße bewegt. Ob sich die Wanderungsbewegung über den langen Betrachtungszeitraum tatsächlich so realisiert, kann gegenwärtig nicht verlässlich gesagt werden. Die Verwaltung geht eher davon aus, dass sich die Schülerzahlen zwischen den beiden Werten bewegen werden. Aufgrund der Beschulung im Rahmen des gemeinsamen Lernens geht die Verwaltung davon aus, dass die Schule ihre Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schüler je Zug reduzieren kann, so dass die Schule allenfalls zum Schuljahr 2024/25 eine Ablehnung aussprechen müsste. 3.5.3
Geschwister-Scholl-Schule Die im Osten gelegene Geschwister-Scholl-Schule ist 5-zügig ausgebaut und mit der Hauptschule Ost in einem Schulzentrum gelegen. Die Schule beschult in den Jahrgängen 5, 8 und 9 jeweils 6 Züge sowie in den Jahrgängen 6 und 7 sowie 10 jeweils 5 Züge. Das Schulgebäude ist ursprünglich 3-zügig errichtet worden und in der Vergangenheit, zuletzt 2002, schrittweise zur 5-Zügigkeit ausgebaut worden. Der Ausbau der Mensa ist nicht in gleichem Umfang erfolgt. Für die Geschwister-Scholl-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Geschwister-Scholl-Schule ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 133
Kl 5
SuS 178
Kl 6
SuS 143
Kl 5
SuS 130
Kl 5
SuS 153
Kl 6
SuS 168
Kl 6
2017/18
129
5
155
5
189
6
147
5
129
5
153
6
2018/19
147
5
150
5
164
5
194
6
146
5
130
5
2019/20
131
5
171
5
159
5
168
5
192
6
146
5
2020/21
131
5
153
5
181
5
163
5
167
5
193
6
2021/22
144
5
153
5
163
5
186
5
162
6
168
5
2022/23
133
5
168
5
162
5
166
5
185
5
163
5
2023/24
130
5
155
5
178
5
166
5
165
5
185
5
2024/25
150
5
151
5
164
5
182
5
165
5
165
5
175
5
160
5
168
5
181
5
165
5
185
5
165
5
167
5
182
5
190
6
164
5
168
5
189
6
164
5
189
6
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
24
Die vorstehende Prognose zeigt, dass die Geschwister-Scholl-Schule in den kommenden Jahren Schülerzahlen im Rahmen der bestehenden 5-Zügigkeit beschulen wird. Allerdings lagen bis zum Stichtag 14. März 2016 für das Schuljahr 2016/17 mit insgesamt 112 Schülerinnen und Schüler Anmeldungen deutlich unterhalb der Prognose vor. Für die Geschwister-Scholl-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Geschwister-Scholl-Schule mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 136
Kl 5
SuS 182
Kl 6
SuS 146
Kl 5
SuS 133
Kl 5
SuS 156
Kl 6
SuS 172
Kl 6
2017/18
132
5
158
5
196
6
153
5
135
5
160
6
2018/19
153
6
157
5
171
5
206
6
155
5
138
5
2019/20
139
6
182
6
170
5
179
5
208
6
158
5
2020/21
142
6
165
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196
6
177
6
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6
213
6
2021/22
159
6
169
6
178
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206
6
180
6
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2022/23
150
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6
182
6
187
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208
6
184
6
2023/24
149
6
178
6
204
6
191
6
189
6
213
6
2024/25
175
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177
6
193
6
214
6
193
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208
6
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6
202
6
217
6
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6
225
6
200
6
204
6
221
6
235
6
203
6
209
6
238
6
208
6
244
7
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Aufgrund der Beschulung im Rahmen des gemeinsamen Lernens geht die Verwaltung davon aus, dass die Schule ihre Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schüler je Zug reduzieren könnte, so dass die Schule im Rahmen der bestehenden 5-Zügigkeit jährlich bis zu 135 Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann. Da im Schulzentrum Ost insgesamt ausreichend Raum zur Verfügung steht, könnte der Schule im Interesse des Elternwillens auch weiterhin die Einrichtung eines 6. Zuges genehmigt werden. In diesem Falle würde die Schule bis zu 162 Schülerinnen und Schüler aufnehmen können und müsste ab dem Schuljahr 2024/25 Ablehnungen aussprechen. 3.5.4
Prognose der Übergänge in die Schulform Unter Berücksichtigung des Aspektes, dass der Schulstandort der Freiherr-vomStein-Schule aufgrund der tatsächlichen Anmeldezahlen in seinem Bestand gefährdet ist, können die Elly-Heuss-Knapp-Schule und die Geschwister-SchollSchule ohne Mehrzüge in den kommenden Jahren Schülerinnen und Schüler im Umfang von bis zu 8 Zügen aufnehmen. Unter Berücksichtigung der Reduzierung der Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schüler als Konsequenz des gemeinsamen Lernens entspricht dies 216 Schülerinnen und Schülern, die in der Schulform Realschule beschult würden. Berücksichtigt man, dass die EllyHeuss-Knapp-Schule voraussichtlich nicht im erforderlichen Umfang Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen beschult, um die Frequenz auf 27 re25
duzieren zu können, müsste die Schule in den kommenden Jahren bis zu 29 Schülerinnen und Schüler je Zug aufnehmen, wodurch sich die Gesamtaufnahme auf 222 Schülerinnen und Schüler erhöht Für die Realschulen insgesamt ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Realschulen ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 255
Kl 10
SuS 274
Kl 11
SuS 277
Kl 10
SuS 256
Kl 10
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Kl 11
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Kl 12
2017/18
248
10
258
10
276
11
279
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254
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295
11
2018/19
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278
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277
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252
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2019/20
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253
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262
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276
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2020/21
252
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254
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273
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2021/22
276
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255
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257
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289
11
252
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257
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2022/23
255
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279
10
257
10
258
10
287
11
250
10
2023/24
249
10
258
10
281
10
258
10
257
10
285
11
2024/25
288
11
252
10
260
10
283
10
257
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254
10
291
11
254
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262
10
281
10
254
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293
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255
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260
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257
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251
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291
11
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Bis zum Stichtag 14. März 2016 liegen für die Realschulen insgesamt 243 Anmeldungen, davon 12 Übergänge aus der Jahrgangsstufe 5 der Internationalen Klasse, vor. Diese Zahl bleibt deutlich hinter der Prognose zurück. Für die Realschulen ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Realschulen mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 255
Kl 10
SuS 274
Kl 10
SuS 277
Kl 10
SuS 256
Kl 10
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Kl 11
SuS 334
Kl 12
2017/18
253
10
258
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276
11
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295
11
2018/19
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2019/20
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300
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2021/22
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272
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302
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258
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257
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2022/23
288
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277
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274
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299
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255
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2023/24
286
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291
11
311
12
279
10
272
10
297
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Schuljahr
26
Schuljahr 2024/25
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS 336
SuS 289
Kl 11
SuS 293
Kl 11
SuS 313
Kl 12
SuS 277
Kl 10
SuS 269
Kl 10
340
13
291
11
295
11
311
12
274
10
342
13
293
11
293
11
308
12
345
13
291
11
291
11
343
13
289
11
339
13
Kl 13
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Vorausgesetzt, die Wanderungsbewegung entwickelt sich in den kommenden wie vorstehend dargestellt, ergibt sich für die Realschulen selbst dann ein Anmeldeüberhang, wenn die Freiherr-vom-Stein-Schule nicht auslaufend gestellt wird. In diesem Fall könnten die 3 Realschulen bis zu 303 Schülerinnen und Schüler beschulen und müssten zumindest in einigen Jahren Ablehnungen aussprechen. 3.6
Gymnasien Mit dem Ev. Stift. Gymnasium in Trägerschaft eines Kuratoriums und dem Städt. Gymnasium stehen in Gütersloh zwei öffentliche Gymnasien mit den Sekundarstufen I und II zur Verfügung. Beide Schulen liegen zentral im Innenstadtbereich. Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2006 bis 2012 ist umfangreich diskutiert worden, wie die künftige Versorgung von Schülerinnen und Schülern im Gymnasialbereich sicher gestellt werden kann. Seinerzeit ist die Entscheidung gegen die Errichtung eines 3. Gymnasiums und für die Erweiterung der beiden bestehenden Gymnasien ausgefallen. In Konsequenz dieser Entscheidung sind die beiden Gymnasien jeweils um 1 Zug in der Sekundarstufe I erweitert worden. Die traditionell starke Nachfrage zu den Gütersloher Realschulen hat dazu geführt, dass die Übergangsquoten zu den Gymnasien unter dem Landesdurchschnitt liegen. Bezogen auf die örtliche Betrachtung hat sich weiter gezeigt, dass es zwischen den Übergangsquoten Realschule und Gymnasium auch nach Errichtung der Gesamtschulen zwar zu jährlichen Verschiebungen zwischen den beiden Schulformen, nicht jedoch zu einem nachhaltigen Rückgang in der Gesamtquote gekommen ist. Erst seit der Veränderung der Schulstruktur in den Nachbarkommunen und den damit verbundenen höheren Zugangsmöglichkeiten Gütersloher Schülerinnen und Schüler zu den Gesamtschulen in der Stadt Gütersloh zeigt sich ein Rückgang in der Quote der Realschulen, nicht jedoch der Gymnasien. Die Übergangsquote zu den beiden Gymnasien ist mit gegenwärtig rd. 34 % nach wie vor relativ konstant. Selbst die Einführung des G8 an den Gymnasien hat nicht dazu geführt, dass sich die Übergangsquote zu den Gymnasien nachhaltig verändert hat. Daher bleibt zu beobachten, wie sich die Übergänge in die Gymnasien in den kommenden Jahren entwickeln werden. 3.6.1
Ev. Stift. Gymnasium Das Ev. Stift. Gymnasium ist eine öffentliche Schule in Trägerschaft eines Kuratoriums. Die Schule verfügt in der Sekundarstufe I über ein 5-zügig ausgebautes Raumprogramm. Im Schuljahr 2015/16 wird die Schule in der Sekundarstufe I 27
durchgängig 5-zügig geführt. In den letzten Jahren hat die Schule Schülerinnen und Schüler im Rahmen der ausgebauten Zügigkeit aufgenommen, die am Städt. Gymnasium aufgrund des dortigen Anmeldeüberhangs abgelehnt werden mussten. Für das Ev. Stift. Gymnasium ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung des Ev. Stift. Gymnasiums ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 118
Kl 5
SuS 119
Kl 5
SuS 116
Kl 5
SuS 107
Kl 5
SuS 126
Kl 5
2017/18
114
5
117
5
114
5
112
5
106
5
2018/19
130
5
114
5
112
5
111
5
112
5
2019/20
116
4
129
5
108
5
109
5
110
5
2020/21
116
4
116
4
124
5
105
5
109
5
2021/22
127
5
116
4
110
4
120
5
105
5
2022/23
118
4
126
5
110
4
107
4
120
5
2023/24
115
4
117
4
121
5
107
4
107
4
2024/25
132
5
115
4
112
4
117
5
107
5
131
6
109
4
109
4
117
5
126
5
106
4
109
4
122
5
106
4
121
5
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Bis zum Stichtag 14. März 2016 lagen für das Ev. Stift. Gymnasium für das Schuljahr 2016/17 insgesamt 137 Anmeldungen, also mehr als prognostiziert, vor. Die vorstehende Darstellung macht aber auch deutlich, dass das Ev. Stift. Gymnasium im Rahmen seiner ausgebauten Zügigkeit Anmeldeüberhänge des Städt. Gymnasiums aufnehmen könnte. Für 2016/17 ergibt sich eine entsprechende Notwendigkeit gegenwärtig nicht. Für das Ev. Stift. Gymnasium ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung des Ev. Stift. Gymnasiums mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 118
Kl 5
SuS 122
Kl 5
SuS 118
Kl 5
SuS 109
Kl 5
SuS 129
Kl 5
2017/18
116
4
120
5
119
5
117
5
111
5
2018/19
135
5
118
4
117
5
118
5
119
5
2019/20
123
5
137
5
115
4
116
5
119
5
2020/21
126
5
125
5
134
5
114
4
117
5
2021/22
141
5
128
4
122
4
132
5
115
4
Schuljahr
28
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2022/23
SuS 133
Kl 5
SuS 143
Kl 5
SuS 125
Kl 4
SuS 121
Kl 4
SuS 134
Kl 5
2023/24
132
5
135
4
139
5
124
4
122
4
2024/25
155
5
134
4
132
4
138
5
125
4
154
5
131
5
130
5
140
5
153
5
129
5
132
5
152
5
131
5
154
5
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Vor dem Hintergrund, dass das Ev. Stift. Gymnasium im Rahmen des gemeinsamen Lernens voraussichtlich in den kommenden Jahren keine 10 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe beschulen wird, muss die Schule bis zu 29 Schülerinnen und Schüler je Zug aufnehmen. Dies bedeutet eine Aufnahmekapazität von bis zu 145 Schülerinnen und Schüler, so dass die Schule auch dann ausreichend aufnahmefähig ist, wenn sich der Wanderungsgewinn wie beschrieben tatsächlich darstellt. In einigen Jahren könnte die Schule im Rahmen ihrer Kapazität noch abgelehnte Schülerinnen und Schüler aus Anmeldeüberhängen des Städt. Gymnasiums aufnehmen. 3.6.2
Städt. Gymnasium Das Städt. Gymnasium ist seit dem letzten Ausbau im Jahre 2010 in der Sekundarstufe I 6-zügig ausgebaut. Schon seit einigen Jahren beschult das Städt. Gymnasium Schülerinnen und Schüler im Umfang von 7 Zügen. Im Schuljahr 2015/16 ist die Schule in der Sekundarstufe I durchgängig 7-zügig und stößt hiermit an die räumlichen Grenzen. In den vergangenen Jahren hat die Anmeldezahl für diesen Standort dazu geführt, dass die Schule Schülerinnen und Schüler für eine Aufnahme ablehnen musste, wobei die abgelehnten Schülerinnen und Schüler eine Aufnahmemöglichkeit im Ev. Stift. Gymnasium gefunden haben. Auch wenn es sich durch die Errichtung der bestehenden Gesamtschulen nicht bestätigen lässt, wird davon ausgegangen, dass eine weitere Schule mit Beschulungsangebot in der Sekundarstufe II hier zu einer Entlastung führen wird. Es bleibt unklar, ob alle Schülerinnen und Schüler, die keine Aufnahme am Städt. Gymnasium finden, sich auch dann zum Ev. Stift. Gymnasium anmelden, wenn in einer weiteren Schule des längeren gemeinsamen Lernens ein Beschulungsangebot für die Sekundarstufe II besteht. Insgesamt gesehen kann das Städt. Gymnasium nicht dauerhaft Schülerinnen und Schüler oberhalb der ausgebauten Zügigkeit beschulen. Für das Städt. Gymnasium ergeben sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht:
29
Voraussichtliche Schülerentwicklung des Städt. Gymnasiums ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 183
Kl 7
SuS 188
Kl 7
SuS 170
Kl 7
SuS 188
Kl 7
SuS 173
Kl 7
2017/18
177
7
184
7
175
7
169
7
180
7
2018/19
202
7
178
7
171
7
174
7
162
7
2019/20
180
7
203
7
166
7
170
7
166
7
2020/21
180
7
181
7
189
7
165
7
163
7
2021/22
198
7
181
7
169
7
188
7
158
7
2022/23
183
7
199
7
169
7
168
7
180
7
2023/24
178
7
184
7
185
7
168
7
160
7
2024/25
206
8
179
7
171
6
184
7
160
7
207
8
167
7
170
7
176
7
193
8
166
7
163
7
192
8
158
7
183
8
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Vor dem Hintergrund, dass das Städt. Gymnasium im Rahmen des gemeinsamen Lernens vermutlich nicht durchgängig für 6 Züge insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler aufnehmen wird, wird davon ausgegangen, dass die Schule in den kommenden Jahren bis zu 29 Schülerinnen und Schüler je Zug aufnimmt. Dies bedeutet, dass die Schule im Rahmen ihrer 6-Zügigkeit bis zu 174 Schülerinnen und Schüler aufnehmen kann. Bis zum Stichtag 14. März 2016 lagen für das Schuljahr 2016/17 für das Städt. Gymnasium insgesamt 164 Anmeldungen, also deutlich weniger als prognostiziert, vor. Die Schule wird zum Schuljahr 2016/17 in der 5. Jahrgangsstufe 6 Züge bilden. Anmeldeüberhänge beim Städt. Gymnasium können vom Ev. Stift. Gymnasium aufgenommen werden, so dass die Schülerinnen und Schüler insgesamt entsprechend dem Schulformwunsch beschult werden können. Dies ist in den kommenden Jahren auch innerhalb der bei den beiden Gymnasien ausgebauten Züge möglich. Lediglich für das Schuljahr 2024/25 ergibt sich nach den bisherigen Zahlen ein Anmeldeüberhang, der dazu führen könnte, dass das Städt. Gymnasium in diesem Jahr nochmals einen Mehrzug aufnehmen müsste. Für das Städt. Gymnasium ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung des Städt. Gymnasiums mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 183
Kl 7
SuS 192
Kl 7
SuS 174
Kl 7
SuS 192
Kl 7
SuS 176
Kl 7
2017/18
181
7
188
7
182
7
176
7
187
7
2018/19
211
8
186
7
178
7
185
7
172
7
2019/20
192
7
217
8
176
7
181
7
180
7
Schuljahr
30
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2020/21
SuS 195
Kl 7
SuS 197
Kl 7
SuS 206
Kl 8
SuS 179
Kl 7
SuS 176
Kl 7
2021/22
218
8
200
7
187
7
209
8
174
7
2022/23
206
8
224
8
190
7
190
7
203
8
2023/24
205
8
212
8
212
8
193
7
185
7
2024/25
241
9
211
8
201
8
216
8
188
7
248
9
200
8
204
8
210
8
235
9
203
8
198
8
238
9
198
8
232
9
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Vor dem Hintergrund, dass das Städt. Gymnasium im Rahmen des gemeinsamen Lernens voraussichtlich in den kommenden Jahren keine 10 Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe beschulen wird, muss die Schule bis zu 29 Schülerinnen und Schüler je Zug aufnehmen. Dies bedeutet eine Aufnahmekapazität von bis zu 174 Schülerinnen und Schüler, so dass die Schule insbesondere dann, wenn sich der Wanderungsgewinn wie beschrieben darstellt, in einigen Jahren Anmeldeüberhänge zu verzeichnen hat. In begrenztem Umfang kann das Ev. Stift. Gymnasium zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Selbst wenn der Schule wie in der Vergangenheit die Einrichtung eines 7. Zuges genehmigt wird, bewegt sich die Aufnahmekapazität bei 203 Schülerinnen und Schülern jährlich, so dass sich auch dann noch entsprechende Überhänge ergeben. Ansonsten könnte sich durch die Anmeldeüberhänge, die nicht durch eine Umverteilung zum Ev. Stift. Gymnasium ausgeglichen werden können, Schülerpotenzial für eine 3. Gesamtschule ergeben. 3.6.3
Prognose der Übergänge in die Schulform Gymnasium Im Schuljahr 2015/16 sind beide Gymnasien keine Schulen des gemeinsamen Lernens, gleichwohl Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf beschult werden. Auch wenn für beide Schulen das gemeinsame Lernen eingerichtet wird, kann voraussichtlich nicht davon ausgegangen werden, dass zeitnah Schülerinnen und Schüler in einem Umfang in das gemeinsame Lernen aufgenommen werden, der eine Reduzierung der Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schüler zulässt. Allerdings wird festgestellt, dass die Gesamtschülerzahl der Schulform Gymnasium in den vergangenen Jahren die Bildung von Klassen mit einer Frequenz von 29 nicht durchgängig notwendig gemacht hat. Daher wird auch für die Gymnasien für die kommenden Jahre davon ausgegangen, dass die Schulen Klassen mit einer Frequenz von 29 Schülerinnen und Schülern bilden, so dass in dieser Schulform künftig 11 Züge mit insgesamt 319 Schülerinnen und Schülern gebildet werden. Dies gilt umso mehr, wenn im nördlichen Stadtgebiet ein Beschulungsangebot mit Oberstufe zur Verfügung steht und es den Schülerinnen und Schülern möglich wird, ein wohnortnahes Beschulungsangebot zu nutzen. Für die Gymnasien ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht:
31
Voraussichtliche Schülerentwicklung der Gymnasien ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 301
Kl 11
SuS 308
Kl 12
SuS 286
Kl 12
SuS 295
Kl 12
SuS 299
Kl 12
2017/18
291
11
302
11
289
12
282
12
286
12
2018/19
332
12
292
11
284
11
285
12
273
12
2019/20
296
11
333
12
274
10
279
11
277
12
2020/21
296
11
297
11
313
12
270
11
271
11
2021/22
325
11
297
11
279
11
308
12
262
11
2022/23
301
11
326
12
279
11
275
11
299
12
2023/24
293
11
302
11
306
12
275
11
267
11
2024/25
338
12
294
11
284
11
302
12
267
11
339
14
276
11
279
11
293
12
318
12
272
11
271
11
314
12
264
11
305
12
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Bis zum Stichtag 14. März 2016 sind bei den Gymnasien für das Schuljahr 2016/17 insgesamt 301 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Insoweit ist die für die Schulform insgesamt erfolgte Prognose realistisch, auch wenn sich die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die beiden Gymnasien anders darstellt als prognostiziert. Für die Gymnasien ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 9 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Gymnasien mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
2016/17
SuS 301
Kl 11
SuS 314
Kl 12
SuS 291
Kl 12
SuS 301
Kl 12
SuS 305
Kl 12
2017/18
297
11
308
12
301
12
293
12
298
12
2018/19
346
13
304
12
295
11
303
12
295
12
2019/20
315
12
354
13
291
12
297
11
300
12
2020/21
321
12
322
12
339
13
293
12
294
11
2021/22
359
13
328
13
309
12
341
13
290
12
2022/23
339
12
367
13
315
12
310
12
338
13
2023/24
337
12
347
12
352
13
316
12
307
12
2024/25
396
14
345
12
332
13
354
13
313
12
405
14
330
13
334
13
350
13
388
14
332
13
331
13
390
14
329
13
386
14
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
Beide Gymnasien werden in den kommenden Jahren voraussichtlich Klassen mit einer Frequenz von 29 Schülerinnen und Schüler bilden müssen. Auf der Basis des Ausbaustandes können die Schulen somit insgesamt 319 Schülerinnen und 32
Schüler aufnehmen. Sofern das Städt. Gymnasium auch in den kommenden Jahren bis zu 7 Züge aufnimmt, beläuft sich die Aufnahmekapazität auf insgesamt bis zu 348 Schülerinnen und Schüler, so dass zumindest in den ersten Jahren des Betrachtungszeitraumes die Schülerversorgung sichergestellt wäre. Anmeldeüberhänge, die nicht durch eine Umverteilung zwischen den beiden Gymnasien ausgeglichen werden können, stellen Schülerpotenzial für eine 3. Gesamtschule dar. 3.7
Gesamtschulen Mit der Anne-Frank-Schule sowie der Janusz Korczak-Gesamtschule verfügt die Stadt Gütersloh über zwei Gesamtschulen mit Sekundarstufe I und II. Die Aufnahmesituation an den Gesamtschulen hat sich, bedingt durch die geänderte Schulstruktur in den Nachbarkommunen, deutlich verändert. Der Rückgang in der Aufnahme gemeindefremder Schülerinnen und Schüler hat die Zugangsmöglichkeiten Gütersloher Schülerinnen und Schüler zu dieser Schulform deutlich erhöht. Die nachfolgende Übersicht macht deutlich, welche Veränderungen sich in den vergangenen Jahren bezüglich der Aufnahme gemeindefremder Schülerinnen und Schüler und der Ablehnung Gütersloher Schülerinnen und Schüler ergeben haben: Vergleich Aufnahmen gemeindefremder zu Ablehnungen Gütersloher Schüler Schuljahr 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Vergleich Aufnahmen Auswärtige zu Ablehnungen Gütersloher Aufnahmen Auswärtige Ablehnungen Gütersloher 121 61 132 121 121 51 121 79 125 76 130 66 74 77 12 2 11 6 11 2 5 22
Die vorstehende Darstellung lässt zunächst den Schluss zu, dass Bedarf für die Errichtung einer weiteren Schule des längeren gemeinsamen Lernens für die Stadt Gütersloh nicht besteht. Dennoch geht die Stadt Gütersloh davon aus, dass ein vergleichbares Beschulungsangebot im nördlichen Stadtgebiet mit einer entsprechenden Nachfrage verbunden ist, zumal dies zu einer deutlich wohnortnäheren Beschulung für die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet führen würde. Beide Gesamtschulen beklagen in unterschiedlichem Umfang fehlende Raumkapazitäten. Insbesondere wird auf das Fehlen von Differenzierungsräumen hingewiesen.
33
3.7.1
Anne-Frank-Schule Die im Westen der Stadt Gütersloh gelegene Anne-Frank-Schule ist in der Sekundarstufe I 6-zügig ausgebaut. Im Schuljahr 2015/16 beschult die Schule in der Jahrgangsstufe 7 insgesamt 7 Züge, ist ansonsten aber in der Sekundarstufe I durchgängig 6-zügig gegliedert. Da die Anne-Frank-Schule Schule des gemeinsamen Lernens ist, wird davon ausgegangen, dass die Klassenfrequenz in den kommenden Jahren durchgängig auf 27 Schülerinnen und Schüler reduziert wird, so dass die Schule künftig jährlich bis zu 162 Schüler aufnimmt. Für die Anne-Frank-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Anne-Frank-Schule ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 162
Kl 6
SuS 157
Kl 6
SuS 164
Kl 6
SuS 160
Kl 6
SuS 193
Kl 6
SuS 162
Kl 7
2017/18
149
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157
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160
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166
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173
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169
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2018/19
170
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144
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160
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151
6
2019/20
151
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165
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147
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176
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2020/21
151
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2021/22
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149
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6
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2022/23
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149
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151
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184
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141
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2023/24
150
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148
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164
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151
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164
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161
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2024/25
173
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145
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151
6
166
6
164
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143
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168
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148
6
153
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180
6
143
6
171
6
150
6
166
6
157
6
173
6
163
6
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188
6
142
6
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6
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Aufgrund der Reduzierung der Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der Beschulungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens nimmt die Anne-Frank-Schule für das Schuljahr 2016/17 insgesamt 162 Schüler auf. Dies entspricht der tatsächlichen Anmeldezahl im vorgezogenen Anmeldeverfahren, so dass die Schule keine Ablehnungen aussprechen muss. Bei Zugrundelegung einer 27-er Klassenfrequenz auch in den kommenden Jahren kann die Schule jährlich bis zu 162 Schülerinnen und Schüler aufnehmen und wäre somit nach der Prognose in einigen Jahren noch - wenn auch nur in geringem Umfang - aufnahmefähig. Für die Anne-Frank-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: 34
Voraussichtliche Schülerentwicklung der Anne-Frank-Schule mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 162
Kl 6
SuS 160
Kl 6
SuS 167
Kl 6
SuS 163
Kl 6
SuS 197
Kl 6
SuS 165
Kl 7
2017/18
152
6
160
6
166
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173
6
180
6
175
6
2018/19
177
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150
6
166
6
172
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191
6
161
6
2019/20
161
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175
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156
6
172
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190
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6
2020/21
164
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159
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182
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2021/22
183
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165
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188
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6
169
6
2022/23
173
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6
169
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171
6
208
6
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6
2023/24
172
6
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6
188
6
174
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189
6
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6
2024/25
202
7
170
6
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194
6
192
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168
6
200
7
177
6
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6
215
6
171
6
208
7
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7
203
6
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6
214
7
202
6
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237
7
180
6
211
7
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Bei Zugrundelegung einer 27-er Klassenfrequenz auch in den kommenden Jahren kann die Schule jährlich bis zu 162 Schülerinnen und Schüler aufnehmen und wäre somit nach der Prognose in einigen Jahren noch - wenn auch nur in geringem Umfang - aufnahmefähig. Sollte sich die Wanderungsbewegung über den Betrachtungszeitraum tatsächlich wie dargestellt realisieren, müsste die Schule in einzelnen Jahren Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme ablehnen. 3.7.2
Janusz Korczak-Gesamtschule Die im Süden der Stadt Gütersloh gelegene Janusz Korczak-Gesamtschule ist in der Sekundarstufe I 6-zügig ausgebaut. Im Schuljahr 2015/16 ist die Schule in der Sekundarstufe I durchgängig 6-zügig gegliedert. Auch die Janusz Korczak-Gesamtschule ist Schule des gemeinsamen Lernens. Daher wird auch für die Janusz Korczak-Gesamtschule davon ausgegangen, dass die Schule die Klassenfrequenz in den kommenden Jahren auf 27 Schülerinnen und Schüler reduziert und künftig jeweils 162 Schülerinnen und Schüler neu aufnimmt. Für die Janusz Korczak-Schule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Janusz Korczak-Gesamtschule ohne Wanderung Schuljahr 2016/17
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS 162
SuS 173
SuS 164
SuS 174
SuS 172
SuS 175
Kl 6
Kl 6
Kl 6
Kl 6
Kl 6
Kl 6
35
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2017/18
SuS 149
Kl 6
SuS 173
Kl 6
SuS 172
Kl 6
SuS 164
Kl 6
SuS 170
Kl 6
SuS 173
Kl 6
2018/19
170
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159
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172
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2019/20
151
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181
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159
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2020/21
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161
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2021/22
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2022/23
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2023/24
150
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163
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177
6
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2024/25
173
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160
6
163
6
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6
157
6
158
6
185
7
160
6
163
6
173
6
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184
7
160
6
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184
7
156
6
160
6
180
7
157
6
181
7
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Aufgrund der Reduzierung der Klassenfrequenz auf 27 Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der Beschulungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens nimmt die Janusz Korczak-Gesamtschule für das Schuljahr 2016/17 insgesamt 162 Schüler auf. Tatsächlich haben sich 183 Schülerinnen und Schüler angemeldet, so dass die Schule insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler abgelehnt hat. Bei Zugrundelegung einer 27-er Klassenfrequenz auch in den kommenden Jahren kann die Schule jährlich bis zu 162 Schülerinnen und Schüler aufnehmen und wäre somit nach der Prognose in einigen Jahren noch - wenn auch nur in geringem Umfang - aufnahmefähig. Für die Janusz Korczak-Gesamtschule ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Janusz Korczak-Schule mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 162
Kl 6
SuS 176
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SuS 178
Kl 6
2017/18
152
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176
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6
2018/19
177
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2019/20
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193
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168
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182
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2020/21
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172
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6
2021/22
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178
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200
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2022/23
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6
2023/24
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6
204
6
2024/25
202
7
187
6
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207
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220
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6
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28
36
Schuljahr
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS
SuS
SuS
SuS
SuS 227
SuS 198
Kl 6
233
7
Kl
Kl
Kl
Kl
2028/29
Kl 7
2029/30
Bei Zugrundelegung einer 27-er Klassenfrequenz auch in den kommenden Jahren kann die Schule jährlich bis zu 162 Schülerinnen und Schüler aufnehmen und wäre somit nach der Prognose in einigen Jahren noch - wenn auch nur in geringem Umfang - aufnahmefähig. Sollte sich die Wanderungsbewegung über den Betrachtungszeitraum tatsächlich wie dargestellt realisieren, müsste die Schule in einzelnen Jahren Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme ablehnen. 3.7.3
Prognose der Übergänge in die Schulform Gesamtschule Die Gesamtschulen in der Stadt Gütersloh sind stark frequentiert. Beide Schulen weisen zu Recht auf das Fehlen von Differenzierungsräumen hin. Allerdings muss festgestellt werden, dass die Schaffung von Differenzierungsräumen Umstrukturierungen in den Schulgebäuden erforderlich macht. Dies ist sinnvoll nur unter Nutzung der vorhandenen Ausbaustruktur möglich und führt zu einem Ausbaubedarf an den Schulen. Die Errichtung einer Gesamtschule im nördlichen Stadtgebiet könnte zu einer Verschiebung des Anmeldeverhaltens und damit zu einer geringeren Nachfrage der bestehenden Gesamtschulen führen. Dies könnte dazu genutzt werden, die bestehenden Gesamtschulen in ihrer Zügigkeit zu reduzieren und ihnen somit Möglichkeiten für die Schaffung von Differenzierungsräumen zu geben. Trotzdem wird für die weiteren Überlegungen zunächst davon ausgegangen, dass die bestehenden Gesamtschulen künftig im Umfang von 12 Zügen Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Lernens und der damit verbundenen Reduzierung der Klassenfrequenz wird davon ausgegangen, dass die Schulen in den kommenden Jahren jährlich bis zu 324 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Für die Gesamtschulen ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Gesamtschulen ohne Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 324
Kl 12
SuS 330
Kl 12
SuS 328
Kl 12
SuS 334
Kl 12
SuS 365
Kl 12
SuS 336
Kl 13
2017/18
298
12
330
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332
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330
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343
12
341
12
2018/19
340
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303
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332
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334
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340
1
322
12
2019/20
302
12
346
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306
12
334
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344
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318
12
2020/21
302
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308
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349
12
307
12
344
12
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12
2021/22
332
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310
12
351
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317
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2022/23
306
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338
12
310
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312
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361
12
297
12
2023/24
300
12
312
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341
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312
12
321
12
338
12
Schuljahr
37
Schuljahr 2024/25
5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
SuS 346
SuS 305
Kl 12
SuS 314
Kl 12
SuS 343
Kl 12
SuS 321
Kl 12
SuS 301
Kl 12
352
12
308
12
316
12
353
12
301
12
355
12
310
12
325
12
330
12
357
12
319
12
305
12
367
12
299
12
344
12
Kl 12
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Bei Zugrundelegung einer 27-er Klassenfrequenz können beide Gesamtschulen insgesamt 324 Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Die vorstehende Darstellung basiert auf den Quoten der tatsächlich aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Die Anmeldezahlen sind in den vergangenen Jahren höher ausgefallen, enthielten jedoch auch gemeindefremde Schülerinnen und Schüler. Betrachtet man den Vergleich aufgenommene gemeindefremde Schüler und abgelehnte Gütersloher Schüler kann festgestellt werden, dass in der Vergangenheit alle Gütersloher Schülerinnen und Schüler hätten aufgenommen werden können, wenn nicht die Verpflichtung nach § 46 Abs. 5 Schulgesetz NRW bestanden hätte. Erstmals zum Schuljahr 2016/17 ergibt sich die Situation, dass mehr Gütersloher Schülerinnen und Schüler für eine Aufnahme abgelehnt als gemeindefremde Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Für die Gesamtschulen ergibt sich aufgrund der oben dargestellten Vorgehensweise bei der Prognose der Schülerentwicklung unter Berücksichtigung der angesprochenen Veränderungsquote, aber mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Situation, wobei die Klassenbildung der Jahrgangsstufen 6 bis 10 der Klassenbildung bei Übergang in die Sekundarstufe I entspricht: Voraussichtliche Schülerentwicklung der Gesamtschulen mit Wanderung 5. Jahrgang
6. Jahrgang
7. Jahrgang
8. Jahrgang
9. Jahrgang
10. Jahrgang
2016/17
SuS 324
Kl 12
SuS 337
Kl 12
SuS 334
Kl 12
SuS 341
Kl 12
SuS 372
Kl 12
SuS 343
Kl 13
2017/18
304
12
337
12
346
12
343
12
357
12
355
12
2018/19
354
12
316
12
346
12
355
12
361
1
342
12
2019/20
322
12
368
12
325
12
355
12
372
12
334
12
2020/21
328
12
334
12
378
12
333
12
372
12
356
12
2021/22
366
12
341
12
344
12
388
12
349
12
356
12
2022/23
346
12
380
12
350
12
353
12
407
12
334
12
2023/24
344
12
359
12
391
12
359
12
370
12
389
12
2024/25
404
14
357
12
369
12
401
12
377
12
354
12
420
14
367
12
379
12
421
12
360
12
431
14
377
12
398
12
402
12
442
14
395
12
380
12
464
14
378
12
444
14
Schuljahr
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
Vor dem Hintergrund, dass die Gesamtschulen im Rahmen des gemeinsamen Lernens in den kommenden Jahren jährlich jeweils 12 Schülerinnen und Schüler aufnehmen werden, kann von einer Klassenbildungsfrequenz von 27 ausgegangen werden. Dies bedeutet, dass die beiden Schulen in den kommenden Jahren 38
bis zu 324 Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe I aufnehmen und in einigen Jahren des Betrachtungszeitraumes Ablehnungen werden aussprechen müssen. 3.8
Schülerpotenzial Sekundarstufe I für eine 3. Gesamtschule Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen ergibt sich in den kommenden Jahren auf Basis der tatsächlichen Geburten ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns der nachfolgend dargestellte Beschulungsbedarf: Schuljahr
Übergänge
2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
889 860 981 875 875 959 887 865 998
Realschule 222 222 222 222 222 222 222 222 222
davon Gymnasien 319 319 319 319 319 319 319 319 319
Gesamtschule 324 324 324 324 324 324 324 324 324
Verbleiben 24 -5 116 10 10 94 22 0 133
Die vorstehende Übersicht macht deutlich, dass sich in den kommenden Jahren Beschulungsnotwendigkeiten in sehr differenziertem Umfang ergeben werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderung ist eine Darstellung ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns jedoch nicht realistisch. Die als Anlage 1 beigefügte Übersicht zur Geburtenentwicklung bestätigt die Annahme, dass eine Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns von jährlich 2% nicht überzogen ist. Vor diesem Hintergrund stellt die nachfolgende Übersicht dar, welcher Beschulungsbedarf sich mit Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns noch ergibt: Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Übergänge 907 877 1.021 929 947 1.059 999 994 1.169
Realschule 222 222 222 222 222 222 222 222 222
davon Gymnasien 319 319 319 319 319 319 319 319 319
Gesamtschule 324 324 324 324 324 324 324 324 324
Verbleiben 42 12 156 64 82 194 134 129 304
Ob sich der dargestellte Wanderungsgewinn über die Dauer des Prognosezeitraumes tatsächlich so realisiert, kann gegenwärtig nicht verlässlich eingeschätzt werden. Dennoch bleibt festzustellen, dass auch mit Betrachtung eines Wanderungsgewinns die Wahrscheinlichkeit, dass für die Errichtung einer 3. Gesamtschule ausreichend Schülerinnen und Schüler angemeldet werden, nicht verlässlich prognostiziert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat sich die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung dafür ausgesprochen zu empfehlen, dass die Errichtung einer 3. Gesamtschule auf das Schuljahr 2018/19 verschoben wird. Mit Blick darauf, dass die Freiherrvom-Stein-Schule für das Schuljahr 2016/17 Anmeldungen oberhalb der Mindestgröße aufweist, hat sich die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung dafür 39
ausgesprochen, zu empfehlen, die Freiherr-vom-Stein-Schule mit Errichtung einer 3. Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 auslaufend zu stellen. Das dargestellte Zahlenmaterial suggeriert unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Elly-Heuss-Knapp-Schule sowie die Geschwister-Scholl-Schule und die beiden Gymnasien und Gesamtschulen in den kommenden Jahren bis zur max. Aufnahmekapazität Schülerinnen und Schüler aufnehmen werden, dass für die Errichtung einer 3. Gesamtschule kein ausreichendes Schülerpotenzial vorhanden ist. Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, welcher Zügebedarf sich in den kommenden Jahren ergibt, wenn das Schülerpotenzial insgesamt unter Abzug der max. Aufnahmemöglichkeiten der Elly-Heuss-Knapp-Schule und der Geschwister-Scholl-Schule sowie der beiden Gymnasien ohne Wanderungsgewinn zugrunde gelegt wird. Berücksichtigt ist dabei auch, dass die Freiherr-vom-SteinSchule im Umfang von 2 Zügen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 in Internationalen Klassen beschult. Dabei ist zu bedenken, dass die Intergration dieser Schülerinnen und Schüler in Regelklassen aufgrund der ohnehin vorhandenen Heterogenität der Gesamtschulen auf günstigere Gelingensbedingungen treffen kann. Für die nachfolgende Betrachtung wird unterstellt, dass 1 Zug Internationale Klasse der Jahrgangsstufe 5 zuzuordnen ist: Zügebedarf Gesamtschulen ohne Wanderung Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Übergänge o.W.
889 860 981 875 875 959 887 865 998
abzüglich 541 541 541 541 541 541 541 541 541
verbleiben 348+27 319+27 440+27 334+27 334+27 418+27 346+27 324+27 457+27
Zügebedarf 13,8 12,8 17,3 13,4 13,4 16,5 13,8 13,0 17,9
Zügebedarf Gesamtschulen mit Wanderung Schuljahr 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
Übergänge m.W.
907 877 1.021 929 947 1.059 999 994 1169
abzüglich 541 541 541 541 541 541 541 541 541
verbleiben 366+27 336+27 480+27 388+27 406+27 518+27 488+27 453+27 628+27
Zügebedarf 14,6 13,4 18,8 15,3 16,1 20,2 18,0 17,8 24,3
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich das Schulwahlverhalten in Richtung einer 3. Gesamtschule insbesondere ab dem zweiten Jahr nach Errichtung verschieben kann und dadurch Entlastungen an den anderen Schulen entstehen werden. Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass sich für eine zum Schuljahr 2018/19 errichtete 3. Gesamtschule auch in den Folgejahren in ausreichendem Maße Schülerinnen und Schüler anmelden werden. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gesamtschulen weiterhin das Abitur nach 9 Jahren anbieten und künftig verfügbare Kapazitäten bei den Gesamtschulen zu einem geänderten Schulwahlverhalten führen könnten.
40
Um den beklagten Raumproblemen der Anne-Frank-Schule sowie der Janusz Korczak-Gesamtschule entgegenwirken zu können, kann auch über die Reduzierung der Zügigkeit der Schulen nachgedacht werden, um so die gewünschten Entlastungen an den bestehenden Standorten zu bewirken. Die stark schwankenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren werden dies jedoch nicht zeitgleich zur Errichtung einer 3. Gesamtschule ermöglichen. In Abhängigkeit vom tatsächlichen Anmeldeverhalten zu einer 3. Gesamtschule müsste ggf. in einzelnen Jahrgängen auch die Einrichtung eines Mehrzuges an der neuen Gesamtschule geprüft werden. Betrachtet man z. B. den Übergang aus den im nördlichen Stadtgebiet gelegenen Grundschulen Blankenhagen, Blücherschule, Isselhorst und Neißeweg in die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gesamtschule in den vergangenen Jahren, ergibt sich folgendes Bild: Schuljahr 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
Hauptschule 19 16 12 4 1
Realschule 72 85 60 47 66
Gesamtschule 46 40 70 52 70
Zusammen 137 140 142 104 137
Die vorstehende Darstellung macht deutlich, dass sich für die Errichtung einer 3. Gesamtschule in ausreichendem Maße Schülerinnen und Schüler ergeben. Selbst wenn künftig vereinzelt Schülerinnen und Schüler weiterhin die Schulform Realschule besuchen, möglicherweise aber auch Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig zu einem Gymnasium anmelden, künftig die Gesamtschule im Norden besuchen, ergibt sich für die Gesamtschule im Norden eine gesicherte 4Zügigkeit in der Sekundarstufe I. Nur bedingt berücksichtigt sind bei allen bisherigen Ausführungen die Beschulungsnotwendigkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klassen. Gegenwärtig beschult die Freiherr-vom-Stein-Schule im Umfang von 2 Zügen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6. Die auslaufend gestellte Hauptschule Nord beschult in erheblichem Umfang Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 8 und 9. Mit der Errichtung einer Gesamtschule im Norden können diese Kompetenzen der Lehrerkollegien in Richtung 3. Gesamtschule überführt und die betreffenden Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von ihren entwickelten Kompetenzstufen problemlos in Regelklassen integriert werden. 4.
Die Sekundarstufe II
4.1
Allgemein Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich laut § 18 Absatz 1 Schulgesetz NRW in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase und umfasst • •
im Gymnasium die Jahrgangsstufen 10 bis 12 und in der Gesamtschule die Jahrgangsstufen 11 bis 13.
Der Übergang in die Sekundarstufe II ist durch eine anhaltend hohe Quote geprägt. Es erfolgt jedoch der Hinweis, dass auch die Sekundarstufe II gegenwärtig noch durch gemeindefremde Schülerinnen und Schüler, insbesondere an den Gesamtschulen, in Anspruch genommen wird. Erstmals zum Schuljahr 2018/19 41
reduziert sich der Übergang gemeindefremder Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II durch die entsprechend geringere Aufnahme in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2012/13. Im Jahr darauf wird sich eine nochmalige Reduzierung der Aufnahme gemeindefremder Schülerinnen und Schüler ergeben, da zu diesem Zeitpunkt auch die zum Schuljahr 2013/14 errichteten Gesamtschulen der Nachbarkommunen erstmals Jahrgänge in die Oberstufe überführen. Die Entwicklung der Oberstufen bleibt daher unter Berücksichtigung des Wegfalls der gemeindefremden Schülerinnen und Schüler genauestens zu analysieren. Mit • • • •
dem Ev. Stift. Gymnasium dem Städt. Gymnasium der Anne-Frank-Schule der Janusz Korczak-Gesamtschule
= = = =
5 Züge 6 Züge 3 Züge sowie 2 Züge
verfügen jeweils zwei Gymnasien und zwei Gesamtschulen über eine gymnasiale Oberstufe mit insgesamt 16 ausgebauten Zügen. Daneben verfügen mit • •
dem Carl-Miele-Berufskolleg und dem Reinhard-Mohn-Berufskolleg
die in der Trägerschaft des Kreises Gütersloh stehenden Berufskollegs mit Standort in der Stadt Gütersloh über gymnasiale Oberstufen. Die Prognose der Übergänge muss vor dem Hintergrund G 8 an den Gymnasien und G 9 an den Gesamtschulen differenziert erfolgen. 4.2
Gymnasien Beide Gymnasien sind vor einigen Jahren in der Sekundarstufe I um jeweils 1 Zug erweitert worden. Eine adäquate Erweiterung der Sekundarstufe II erfolgte an diesen Standorten in diesem Zusammenhang nicht. Ursprünglich verfügten die Gymnasien in der Oberstufe jeweils über 1 Zug mehr als in der Sekundarstufe I, um Schülerinnen und Schülern anderer Schulformen nach Abschluss der Sekundarstufe I den Übergang zur Oberstufe zu ermöglichen. Trotz des Ausbaus der Sekundarstufe I nehmen beide Gymnasien gegenwärtig in der Oberstufe nicht nur Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen System, sondern auch im Umfang von 1 Zug Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen auf. Für die Gymnasien ergibt sich auf der Basis der Statistikdaten ohne Berücksichtigung eines Wanderungsgewinns folgende Übergangsquote: Ermittlung Übergangsquote Gymnasien ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg. Gymn.
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
313 331 295 283
Übergang SII Folgejahr 348 377 337 335
Quote 1,112 1,139 1,142 1,184
2-JahresMittel 1,1254 1,1407 1,1631
Ausgehend von den Daten der Schulstatistik Schuljahr 2015/16, jedoch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Jahrgangsstufen mit der Veränderungsquote wie unter Ziffer 1.1 Seite 7 dargestellt, ergeben sich für die Gymnasien in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: 42
Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Gymnasien ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg. Gymn.
Quote
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
287 299 286 273 277 271 262 299 267 267 293 271 264 305
1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163 1,163
Übergang SII Folgejahr 334 348 333 318 322 316 305 348 310 310 341 315 307 354
Züge 25er 14 14 14 13 13 13 12 14 12 12 14 13 12 14
Auch wenn berücksichtigt werden muss, dass sich zu den Oberstufen der Gymnasien von den anderen Schulformen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 anmelden, ist dieser Faktor durch die Quote entsprechend berücksichtigt. Daher ist für die Darstellung nur die Jahrgangsstufe 9 der Gymnasien abgebildet. 4.2.1
Ev. Stift. Gymnasien Das Ev. Stift. Gymnasium verfügt in der Sekundarstufe II über ein 5-zügig ausgebautes Raumprogramm und beschult aktuell bis zu 150 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen der Sekundarstufe II. Ermittlung Übergangsquote Ev. Stift. Gymnasium ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg.
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
128 139 136 108
Übergang SII Folgejahr 132 155 153 119
Quote 1,031 1,115 1,125 1,102
2-JahresMittel 1,0732 1,1201 1,1134
Unter Berücksichtigung der auf 2 Jahre gemittelten Übergangsquote ergeben sich für das Ev. Stift. Gymnasium in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Ev. Stift. Gymnasium ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg.
Quote
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25
101 126 106 112 110 109 105 120 107 107
1,113 1,113 1,113 1,113 1,113 1,113 1,113 1,113 1,113 1,113
Übergang SII Folgejahr 112 141 118 124 123 121 116 133 119 119
Züge 25er 5 7 5 5 5 5 5 5 5 5
43
Schuljahr
9. Jg.
Quote
2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
117 109 106 121
1,113 1,113 1,113 1,113
Übergang SII Folgejahr 130 121 118 135
Züge 25er 5 5 5 6
Die vorstehenden Zahlen weisen aus, dass das Ev. Stift. Gymnasium in den kommenden Jahren, wenn auch bei Zugrundelegung einer höheren Klassenfrequenz, aufnahmefähig sein wird. 4.2.2
Städt. Gymnasium Das Städt. Gymnasium verfügt in der Jahrgangsstufe II über ein 6-zügig ausgebautes Raumprogramm. Aktuell beschult die Schule bis zu 216 Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Jahrgängen der Oberstufe. Dies begründet sich dadurch, dass die Schule seit einigen Jahren in der Sekundarstufe I einen Mehrzug beschult und darüber hinaus, wie in der Vergangenheit, im Umfang von einem Zug Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen aufnimmt. Ermittlung Übergangsquote Städt. Gymnasium ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg.
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15
185 192 159 178
Übergang SII Folgejahr 216 222 184 216
Quote 1,168 1,156 1,157 1,213
2-JahresMittel 1,1619 1,1567 1,1854
Unter Berücksichtigung der auf 2 Jahre gemittelten Übergangsquote ergeben sich für das Städt. Gymnasium in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Städt. Gymnasium ohne Wanderung Schuljahr
9. Jg.
Quote
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29
186 173 180 162 166 163 158 180 160 160 176 163 158 183
1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185 1,185
Übergang SII Folgejahr 220 205 213 192 197 193 187 213 190 190 209 193 187 217
Züge 25er 9 8 9 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 9
Die vorstehende Darstellung zeigt, dass das Städt. Gymnasium voraussichtlich, aber konsequenterweise, auch in den kommenden Jahren bis zu 8 Züge in der Sekundarstufe II beschulen wird. Auch wenn die Errichtung einer 3. Gesamtschule bezüglich der Oberstufe keine Konsequenzen für das Städt. Gymnasium hat, ist es auch erforderlich, die Schule insgesamt zu entlasten. Eine solche Ent44
lastung könnte sich durch eine Änderung des Schulwahlverhaltens bei Errichtung einer 3. Gesamtschule ergeben. 4.3
Gesamtschule Die Gesamtschulen haben in der Vergangenheit aufgrund der rechtlichen Bestimmungen in erheblichem Umfang gemeindefremde Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Konsequenterweise hatte dies auch Auswirkungen auf die Übergänge in die Sekundarstufe II. Im aktuellen Schuljahr ergibt sich das nachstehend dargestellte Verhältnis bezüglich der gemeindefremden Schülerinnen und Schüler:
Schuljahr 2015/16
EF SuS gesamt 219
Q1 dav. ausw. 70
SuS gesamt 185
Q2 dav. ausw 48
SuS gesamt 172
dav. ausw 59
Es wird davon ausgegangen, dass sich für die kommenden zwei Jahre ein vergleichbarer Übergang gemeindefremder Schülerinnen und Schüler in die Oberstufen der Gesamtschulen ergeben wird. Erstmals zum Schuljahr 2018/19 werden die zum Schuljahr 2012/13 errichteten Gesamtschulen im Kreis Gütersloh Schülerinnen und Schüler in den eigenen Oberstufen der Gesamtschulen beschulen. Auch wenn der Übergang gemeindefremder Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe II der Gesamtschulen künftig zurückgehen wird, wird sich die Übergangsquote der Gesamtschulen insgesamt voraussichtlich nicht verändern. Allerdings reduziert sich das Schülerpotenzial für den Übergang in die Sekundarstufe I insgesamt, da keine gemeindefremden Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen werden. Hierdurch ergibt sich bei gleichbleibender Übergangsquote ein geringerer Übergang in die Sekundarstufe II. Ermittlung Übergangsquote Gesamtschulen ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES.
Summe
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
116 107 92 90 98
327 352 313 359 325
340 357 339 355 359
783 816 744 804 782
Übergang SII Folgejahr
Quote
200 200 205 219
0,255 0,245 0,276 0,272
2-JahresMittel
0,2503 0,2603 0,2740
Ausgehend von den Daten der Schulstatistik Schuljahr 2015/16, jedoch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Jahrgangsstufen mit der Veränderungsquote wie unter Ziffer 1.1 Seite 7 dargestellt, ergibt sich für die Gesamtschulen in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Gesamtschulen ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES
Summe
Quote
Übergang SII Folgejahr
Züge 25er
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22
98 45 43 47 35 37 36
325 334 295 252 274 273 257
359 336 341 322 318 322 322
782 715 679 620 627 633 615
0,274 0,274 0,274 0,274 0,274 0,274 0,274
214 196 186 170 172 173 169
9 8 8 7 7 7 7
45
Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES
Summe
Quote
Übergang SII Folgejahr
Züge 25er
2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
34 40 36 36 38 36 34 40
250 285 254 254 278 257 251 291
297 338 301 301 330 305 299 344
581 624 590 590 647 597 584 675
0,274 0,274 0,274 0,274 0,274 0,274 0,274 0,274
159 182 162 162 177 164 160 185
6 7 7 7 7 7 6 8
Die vorstehende Darstellung zeigt, dass sich mit dem Wegfall des Übergangs gemeindefremder Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2018/19 eine Entspannung ergeben kann. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung auf der Basis von 25-er Zügen erfolgt, da dies gegenwärtig die Bildungsfrequenzen der Schulen sind. Die Errichtung einer 3. Gesamtschule würde dazu führen, dass auch die bestehenden Gesamtschulen in den Oberstufen Entlastung erfahren könnten. 4.3.1
Anne-Frank-Schule Die Anne-Frank-Schule verfügt in der Sekundarstufe II über ein 3-zügig ausgebautes Raumprogramm und beschult im Schuljahr 2016/17 bis zu 100 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen der Oberstufe. Ermittlung Übergangsquote Anne-Frank-Schule ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES.
Summe
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
116 107 92 90 98
327 352 313 359 325
340 357 339 355 359
783 816 744 804 782
Übergang SII Folgejahr AFS
Quote
98 99 106 97
0,125 0,121 0,142 0,121
2-JahresMittel
0,1232 0,1319 0,1316
Ausgehend von den Daten der Schulstatistik Schuljahr 2015/16, jedoch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Jahrgangsstufen mit der Veränderungsquote wie unter Ziffer 1.1 Seite 7 dargestellt, ergeben sich für die Anne-FrankSchule in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Anne-Frank-Schule ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES
Summe
Quote
Übergang SII Folgejahr
Züge 25er
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23
98 45 43 47 35 37 36 34
325 334 295 252 274 273 257 250
359 336 341 322 318 322 322 297
782 715 679 620 627 633 615 581
0,1316 0,1316 0,1316 0,1316 0,1316 0,1316 0,1316 0,1316
103 94 89 82 82 83 81 76
4 4 4 4 4 4 4 3
2023/24 2024/25 2025/26 2026/27
40 36 36 38
285 254 254 278
338 301 301 330
663 590 590 647
0,1316 0,1316 0,132 0,132
87 78 78 85
4 3 3 4
46
Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES
Summe
Quote
2027/28 2028/29 2029/30
36 34 40
257 251 291
305 299 344
597 584 675
0,132 0,132 0,132
Übergang SII Folgejahr 79 77 89
Züge 25er 3 3 4
Die vorstehende Darstellung zeigt, dass die Schule bei gleichbleibender Quote in den kommenden Jahren bezüglich des Übergangs in die Oberstufe Entlastung erfahren, dennoch oberhalb der ausgebauten Zügigkeit Schülerinnen und Schüler beschulen wird. 4.3.2
Janusz Korczak-Gesamtschule Die Janusz Korczak-Gesamtschule verfügt in der Sekundarstufe II über ein 2-zügig ausgebautes Raumprogramm, beschult aber im Schuljahr 2016/17 in der EF 122, in der Q bis zu 90 Schülerinnen und Schüler. Ermittlung Übergangsquote Janusz Korczak-Gesamtschule ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES.
Summe
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16
116 107 92 90 98
327 352 313 359 325
340 357 339 355 359
783 816 744 804 782
Übergang SII Folgejahr JKG
Quote
102 101 99 122
0,130 0,124 0,1333 0,152
2-JahresMittel
0,1270 0,1284 0,1424
Ausgehend von den Daten der Schulstatistik Schuljahr 2015/16, jedoch unter Berücksichtigung der Entwicklung der Jahrgangsstufen mit der Veränderungsquote wie unter Ziffer 1.1 Seite 7 dargestellt, ergeben sich für die Janusz Korczak-Gesamtschule in den kommenden Jahren folgende Übergangszahlen: Ermittlung der Übergänge Sekundarstufe II Janusz Korczak-Gesamtschule ohne Wanderung Schuljahr
10. Jg. HS
10. Jg. RS
10. Jg. GES
Summe
Quote
Übergang SII Folgejahr
Züge 25er
2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30
98 45 43 47 35 37 36 34 40 36 36 38 36 34 40
325 334 295 252 274 273 257 250 285 254 254 278 257 251 291
359 336 341 322 318 322 322 297 338 301 301 330 305 299 344
782 715 679 620 627 633 615 553 663 590 590 647 597 584 675
0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424 0,1424
111 102 97 88 89 90 88 83 94 84 84 92 85 83 96
5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4
Die vorstehende Darstellung zeigt, dass die Schule bei gleichbleibender Quote in den kommenden Jahren bezüglich des Übergangs in die Oberstufe keine Entlastung erfahren wird und oberhalb der ausgebauten Zügigkeit Übergänge zu verzeichnen hat. Es wird daher notwendig, die Schule zu entlasten. 47
4.4
Zusammenfassung – Bedarf 3. Gesamtschule Die Stadt Gütersloh hat im Betrachtungszeitraum der vorgelegten anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung auch bei Außerachtlassung aller prognostischen Werte stark schwankende Schülerzahlen, die mindestens 9, in Abhängigkeit vom Oberstufenbesuch bis zu 13 Jahre beschult werden müssen. Berücksichtigt man auch die bereits in die Primarstufe eingeschulten Schülerinnen und Schüler, so ergibt sich bis zum Geburtenstichtag 30.09.2015 eine Spannbreite von 860 bis zu 998 Schülerinnen und Schülern, was bei 27-er Zügen insgesamt gut 5 Zügen Differenz entspricht. Die aktuelle Zuwanderung führt zu weiteren Unwägbarkeiten, die die Prognosen für die Beschulungssituation gegenwärtig schwierig gestalten. Auch wenn dies noch keine verlässliche Aussage zulässt, zeigt der Vergleich des Geburtenjahrgangs Ende Februar 2015 (=131) zu Ende Februar 2016 (=135) nur unwesentliche Veränderungen. Ob sich dies über das Jahr 2016 fortsetzt und sich eine dem Jahr 2015 vergleichbar hohe Geburtenrate ergibt, muss abgewartet und nachgehalten werden. Die stark schwankenden Schülerzahlen wirken sich auch auf die Oberstufenbeschulung aus. Auch wenn sich die vorgelegte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung nur auf die Sekundarstufen I und II bezieht, muss gesagt werden, dass alle Schulen, auch die der Primarstufe, vor dem Hintergrund des gemeinsamen Lernens das Fehlen von Differenzierungsräumen beklagen. Im Bereich der Primarstufe ist der mit dem demografischen Wandel einhergehende Rückgang der Schülerzahlen in der Vergangenheit dazu genutzt worden, die notwendigen Räumlichkeiten für den Ganztag weitestgehend im Bestand zu realisieren, so dass frei gewordener Schulraum für andere Zwecke nutzbar gemacht wurde und dadurch nicht mehr für Differenzierungsräume zur Verfügung steht. Insgesamt gesehen, wird es für die sachgerechte Beschulung im Rahmen des gemeinsamen Lernens notwendig sein, die Schulstandorte der Sekundarstufe I um Differenzierungsräume auszubauen. Dies bedeutet, dass die Schulstandorte entweder entsprechend erweitert und umstrukturiert werden müssen oder die Differenzierungsräume durch Abbau von Zügigkeiten an einzelnen Standorten und Umstrukturierungen geschaffen werden müssen. In der Konsequenz bedeutet dies aber auch, dass neben den bestehenden Gesamtschulen, den beiden Gymnasien sowie der Elly-Heuss-Knapp-Schule und der Geschwister-SchollRealschule weitere Züge für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler in den Sekundarstufen I und II benötigt werden. Die stark schwankenden Schülerzahlen machen verlässliche Aussagen zur künftigen Schulstruktur schwierig. Insgesamt gesehen, geht die Verwaltung davon aus, dass es in der Stadt Gütersloh auch in den kommenden Jahren eine hohe Nachfrage nach Realschulen und Gymnasien geben wird. Andererseits hat die Gründung von Gesamtschulen landesweit gezeigt, dass sich das Anmeldeverhalten in Richtung Gesamtschule in den letzten Jahren stark verändert hat. Die örtlichen Situationen in anderen Kommunen sind jedoch nicht immer mit der in der Stadt Gütersloh vergleichbar. Viele Kommunen haben zur Errichtung einer Gesamtschule die vor Ort bestehenden Haupt- und Realschulen auslaufend gestellt und dadurch die schulische Angebotsbreite reduziert. Die Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung der Stadt Gütersloh empfiehlt, zur Errichtung der 3. Gesamtschule einen Realschulstandort auslaufend zu stellen, empfiehlt aufgrund der zurückgehenden Anmeldezahlen aber auch, die Hauptschule Ost auslaufend zu stellen. Anders als viele andere Kommunen verfügt die Stadt Gütersloh dann aber neben den Gymnasien weiterhin über zwei Realschulstandorte mit insgesamt 8 Zügen. 48
Entscheidend für die Entwicklung der bestehenden und einer 3. Gesamtschule wird daher das künftige Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit weiterer Gesamtschulplätze sein. Die stark schwankenden Schülerzahlen einerseits und die nicht prognostizierbare Zuwanderung andererseits machen der Stadt Gütersloh zum gegenwärtigen Zeitpunkt verlässliche Aussagen zum Schülerpotenzial für eine 3. Gesamtschule schwierig. Je nach Betrachtungsweise und unter Einbeziehung des Schülerpotenzials der bereits bestehenden Gesamtschulen besteht in den kommenden Jahren ein Bedarf zwischen 13 und bis zu 24 Zügen (vgl. Ziffer 3.8). Vor diesem Hintergrund erscheint es gegenwärtig schwierig, die beiden bestehenden Gesamtschulen zeitgleich mit der Errichtung der 3. Gesamtschule zum Schuljahr 2018/19 um jeweils einen Zug zu reduzieren. Gleichwohl muss die Entwicklung der Schülerzahlen beobachtet werden, um zumindest zeitnah zur Errichtung der 3. Gesamtschule zu Reduzierungen und damit entsprechenden Entlastungen bei den bestehenden Gesamtschulen zu gelangen. Dabei muss auch bedacht werden, auf welche Weise ggf. bestehender Bedarf an Mehrzügen dann abgedeckt werden kann. Andererseits bietet gerade die Gesamtschule mit ihrer heterogenen Schülerschaft die Chance, die zugewanderten Schülerinnen und Schüler zu integrieren. Daher ist es sinnvoll, an der Gesamtschule mindestens 1 Internationale Klasse der Jahrgangsstufe 5 und 6 anzusiedeln und die Schülerinnen und Schüler dann in den Regelklassen zu beschulen, wenn die Sprachkenntnisse dies zulassen. Die vorstehenden Ausführungen machen deutlich, dass selbst bei unveränderter Übergangsquote Bedarf an weiteren Zügen besteht. Zwar werden die tatsächlichen Übergangszahlen in den kommenden Jahren, bedingt durch den Wegfall des Übergangs gemeindefremder Schülerinnen und Schüler, mittelfristig geringer ausfallen, dennoch zeigen die Darstellungen, dass weiterhin ein entsprechender Bedarf besteht. Inwieweit die Errichtung einer 3. Gesamtschule zu einem veränderten Schulwahlverhalten in Richtung der Gymnasien führt, kann gegenwärtig nicht verlässlich eingeschätzt werden. 4.5
Ergebnis Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Prognosen für die Sekundarstufe I vor dem Hintergrund der nicht vorhersehbaren Zuwanderung gegenwärtig sehr schwierig sind. Dennoch geht die Stadt Gütersloh davon aus, dass mittel- bis langfristig Nachfrage zu den Realschulen im Umfang von bis zu 8 Zügen, zu den Gymnasien im Umfang von bis zu 11 Zügen und für die Gesamtschulen im Umfang von bis zu 16 Zügen besteht. Sofern die Zuwanderung wie gegenwärtig anhält, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich darüber hinaus weiterer Zügebedarf ergibt. Sollte sich die Zuwanderung in einzelnen Jahren nicht im bisherigen Umfang entwickeln, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine 3. Gesamtschulen in einzelnen Jahren keine Anmeldungen im Umfang der Mindestgröße erhält. Dennoch wird davon ausgegangen, dass sich auch dann durch die Zuwanderung unterjährig ausreichend Schülerpotenzial ergibt. Sollte sich die Zuwanderung im bisherigen Umfang oder stärker entwickeln, kann nicht ausgeschlossen werden, dass für eine 3. Gesamtschule auch Mehrzüge beantragt werden müssen. Die Prognosen zeigen, dass sich selbst bei Außerachtlassung der Zuwanderung und bei gleichbleibender Übergangsquote künftig über den bisher verfügbaren Ausbaugrad an Oberstufenzügen entsprechender Bedarf ergibt. Dies umso 49
mehr, als die Berechnungen gegenwärtig nicht von Zügen in der gesetzlich vorgesehenen Stärke 19,5 (vgl. § 6 Abs. 8 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW), sondern wie aktuell praktiziert in Stärke von 25 ausgehen. 5.
Standort für eine 3. Gesamtschule
5.1
Allgemein Bezüglich des Raumprogramms hat sich die Stadt Gütersloh in der Vergangenheit an den allgemeinen Empfehlungen des Landes orientiert. Diese haben zwischenzeitlich ihre Gültigkeit verloren; neue wird es wohl nicht geben. Grundlage für das Raumprogramm ist für die Stadt Gütersloh gegenwärtig das Raumprogramm, das für die Finanzierung von Ersatzschulen nach der Ersatzschulfinanzierungsverordnung zugrunde liegt, da davon ausgegangen wird, dass dieses finanzierte Programm den notwendigen Anforderungen an einen sachgerechten Unterricht entspricht.
5.2
Standort Überlegungen zum Standort für die 3. Gesamtschule erfolgen in einem weiteren Schritt und werden nach Vorberatung im Bildungsausschuss in der Zuständigkeit des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Immobilienwesen getroffen.
50