Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis

Kanton Graubünden vormals Erneuerung und Er weiterung Schulanlage Igis Wettbewerbsprogramm Datum: 24. Februar 2012 Objekt: 21076 z:\gemeinde\igi...
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Kanton Graubünden vormals

Erneuerung und Er weiterung Schulanlage Igis Wettbewerbsprogramm

Datum:

24. Februar 2012

Objekt:

21076

z:\gemeinde\igis\pw_schulanlage_igis_phase2_21076\04_wettbewerbsprogramm\projektwettbewerb\201200224_wettbewerbsprogramm_pw.doc

Inhaltsverzeichnis 1.

Ausgangslage

5

2.

Schule Gemeinde Landquart

6

2.1

Organisation

6

2.2

Schulstandorte

6

2.3

Schulmodell/ -unterricht

6

2.3.1

Kindergarten

6

2.3.2

Volksschule

7

3.

Schulanlage Igis

7

4.

Heutige Schulraumsituation und zukünftiger Bedarf

9

5.

Zivilschutzanlage/ Sanitäts-Hilfsstelle

11

6.

Auftraggeberin und Organisation

11

6.1

Auftraggeberin

11

6.2

Preisgericht

12

6.3

Wettbewerbssekretariat, Wettbewerbsorganisation, -begleitung, Vorprüfung

12

7.

Wettbewerbsverfahren und Teilnehmer

13

7.1

Wettbewerbsverfahren

13

7.2

Wettbewerbssprache

13

7.3

Teilnahmeberechtigung

13

8.

Preise

14

9.

Absichtserklärung Weiterbearbeitung, Vorbehalt

14

10.

Rechte

15

10.1

Verbindlichkeit

15

10.2

Urheberrechte

15

10.3

Rechtsmittelbelehrung

16

11.

Ablauf des Wettbewerbverfahrens

16

11.1

Terminübersicht

16

11.1.1 Publikation

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

17

2

11.2

Projektwettbewerb

17

11.2.1 Anmeldung und Depotzahlung für den Projektwettbewerb

17

11.2.2 Abgabe der Unterlagen für den Projektwettbewerb

18

11.2.3 Besichtigung des Wettbewerbsareals und Abgabe Modellunterlage

18

11.2.4 Fragestellung

18

11.2.5 Fragenbeantwortung

19

11.2.6 Abgabe Projekte (Pläne und weitere Unterlagen)

19

11.2.7 Abgabe Modelle

20

11.2.8 Hinweis zur Einreichung per Kurierdienst

20

11.2.9 Kennzeichnung Projektbestandteile

20

11.3

Orientierung, Veröffentlichung und Ausstellung

20

12.

Wettbewerbsaufgabe, Randbedingungen

21

12.1

Aufgabenstellung/ Projekthinweise

21

12.2

Wettbewerbsperimeter

22

12.3

Raumprogramm

22

12.4

Randbedingungen

22

12.4.1 Umgang mit bestehenden Bauten und Anlagen

23

12.4.2 Situierung

23

12.4.3 Erschliessung

24

12.4.4 Bau- und Planungsrecht

24

12.4.5 Baugrunduntersuchung

25

12.4.6 Zivilschutzanlage und militärische Sanitäts-Hilfsstelle

25

12.4.7 Bestehende Aussenanlagen

25

12.4.8 Ökologische Aspekte

26

12.4.9 Label Energiestadt und Energie im Projektwettbewerb

26

12.4.10 Behindertengerechtes Bauen

27

12.4.11 Sicherheit

28

12.4.12 Gebäudeinstallationen

28

13.

Grundlagen Projektwettbewerb

28

14.

Anforderungen und einzureichende Unterlagen

29

14.1

Allgemein

29

14.2

Situationsplan 1:500

30

14.3

Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200

30

14.4

Geschossflächen und Gebäudevolumen

30

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

3

14.5

Erläuterungsbericht

31

14.6

Modell

31

14.7

Verfassercouvert

31

15.

Beurteilung

31

15.1

Vorprüfung

31

15.2

Beurteilungskriterien

31

15.3

Optionale Bereinigungsstufe

32

16.

Genehmigung

33

16.1

Prüfung SIA

33

16.2

Genehmigung durch den Gemeindevorstand Landquart

33

16.3

Genehmigung durch das Preisgericht

33

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

4

1.

Ausgangslage Die Gemeinde Landquart ist am 1. Januar 2012 aus der Fusion der beiden Gemeinden Igis und Mastrils entstanden. Sie liegt im Bündner Rheintal beidseits des Rheins. Die Gemeinde Landquart besteht aus den Fraktionen (Ortsteilen) Igis, Landquart und Mastrils und weist eine Wohnbevölkerung von über 8‘500 Einwohnern sowie über 3'800 Arbeitsplätze auf und zählt so zu den grössten Gemeinden des Kantons Graubünden. Verkehrsmässig ist die Gemeinde mit dem Autobahn-Anschluss Landquart an der A13 (San Bernardino-Route), welcher zugleich den Knoten nach Klosters und Davos sowie zur Autoverladestation des Vereinatunnels ins Engadin bildet, und dem Bahnhof Landquart (Intercity-Halt und Umsteigen der Reisenden nach Klosters und Davos sowie in Richtung Engadin) optimal erschlossen.

Abb. 1: Übersichtsplan 1:10'000 mit heutigem Areal der Schulanlage (rote Fläche) und Wettbewerbsperimeter (rote, punktierte Linie)

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Im Jahre 2008 erhielt die damalige Gemeinde Igis das Label „Energiestadt“. In der Fraktion Igis mit rund 3‘400 Einwohnern führt die Gemeinde in einer zentralen Schulanlage den Kindergarten und die Primarschule. Die Oberstufenanlage befindet sich in Landquart.

2.

Schule Gemeinde Landquart

2.1

Organisation Oberste Schulbehörde der Gemeinde Landquart bildet der Schulrat. Die operative Leitung der Schule wird durch einen Gesamtschulleiter wahrgenommen.

2.2

Schulstandorte Die Schule Landquart betreibt an verschiedenen Standorten Schulanlagen und schulische Infrastrukturen: Standort

Schultyp

Igis

Kindergarten Primarschule

Landquart, Bahnhofstrasse

Kindergarten

Landquart, Ringstrasse

Kindergarten

Landquart, Rüti

Primarschule

Landquart, Ried

Oberstufe (Real- und Sekundarschule)

Mastrils

Kindergarten Primarschule

2.3

Schulmodell/ -unterricht

2.3.1

Kindergarten Die Gemeinde Landquart betreibt zurzeit einen altersgemischten 2Jahres-Kindergarten an vier Standorten. Die Kinder besuchen dabei nach Möglichkeit den Kindergarten ihres Quartiers, weshalb Kindergärten an verschiedenen Standorten betrieben werden.

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2.3.2

Volksschule Die Organisation und der Betrieb der Volksschule richten sich nach der kantonalen Schulgesetzgebung und der zugehörigen Vollziehungsverordnung. Die obligatorische Schulpflicht dauert neun Jahre, wobei das Schuljahr jeweils im Herbst beginnt. Die Volksschule umfasst die Schultypen Primar-, Real- und Sekundarschule. Zur Förderung von schwächeren Schülerinnen und Schülern werden separate Kleinklassen oder integrierte Kleinklassen geführt. 1.

Unterstufe (Primarschule) Die Primarschule wird an je einem Standort in den Fraktionen Igis, Landquart und Mastrils geführt. Sie umfasst jeweils sechs aufeinanderfolgende Klassen mit in der Regel mehreren Abteilungen.

2.

Oberstufe (Real- und Sekundarschule) Die Real- und Sekundarschule der Gemeinde Landquart ist im Oberstufenzentrum Ried zusammengefasst.

3.

Sonderbeschulung Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten werden speziell gefördert. Dies geschieht mit in den Regelklassen integrierten Kleinklassen auf Unter- und Oberstufe. In der Primarschule Igis wird auf 5 Schienen integrativer KleinklassenUnterricht erteilt.

3.

Schulanlage Igis Zwischen 1832 und 1913 wurde das Rathaus Igis für den Schulbetrieb genutzt. Mit dem Anstieg der Verwaltungsaufgaben wurden die Raumverhältnisse immer knapper, weshalb die Gemeinde 1911 einen Umbau des Rat-und Schulhauses beabsichtigte. Ein nachträglich erstelltes Gutachten zur Kosten- und Nutzenanalyse kam jedoch zum Schluss, dass ein Neubau eine rationellere und bessere Lösung darstellte. Der Gemeinderat beschloss die Sistierung des geplanten Umbaus und schrieb 1912 ei-

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nen freien Wettbewerb für einen Schulhausneubau in Igis-Dorf aus. Am 12. Oktober 1913 erfolgte die Einweihung des neuen Schulhauses IgisDorf, dem heutigen alten Schulhaus, mit integrierter Turnhalle sowie Lehrer- bzw. Abwartswohnung. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts musste die Schulanlage nach und nach gestützt auf die zunehmende Schülerzahl und den neuen Bedürfnissen erweitert werden. So wurde 1964 ein freistehendes Mehrzweckgebäude mit Gemeindesaal und Turnhalle sowie Spezialschulräumen erstellt (Erweiterungs-Anbau an der Südost-Fassade mit weiteren Schulräumen im Jahre 1990).

Abb. 2: Panoramaaufnahme der Schulanlage vom Bungertweg

Abb. 3: Blick von Osten auf den Hartplatz und die Schulbauten

Der Kindergarten am Bungertweg (ausserhalb des Wettbewerbsperimeters) wurde 1982 erstellt. Um alle Kindergarten-Kinder aufnehmen zu

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können, wurde 1990 im südöstlichen Arealbereich ein Pavillon (gedacht als Provisorium) eingerichtet. Dieser Bau besteht noch immer. 1986 wurde zwischen dem alten Schulhaus und dem Mehrzweckgebäude ein weiterer, freistehender Schulhaustrakt mit Klassenzimmern und einer

kommunalen

Zivilschutzanlage

im

Untergeschoss

erbaut.

Bungertweg Mehrzweckgebäude (1964) Geb.-Nr. 109B

Schulgebäude (1986) Geb.-Nr. 109C

Altes Schulhaus (1913) Geb.-Nr. 109

Pavillon (1990) Geb.-Nr. 109E

Hirschengasse

Abb. 4: Schulanlage Igis mit Wettbewerbsperimeter

4.

Heutige Schulraumsituation und zukünftiger Bedarf Seit der Inbetriebnahme des alten Schulhauses im Jahre 1913 wurde an der Baute keine umfassende Erneuerung vorgenommen. Die Baustruktur und viele Einbauten sind noch original. Dies hat die Gemeinde im Jahre

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2009 auch dazu bewogen, das alte Schulhaus auf Empfehlung der kantonalen Denkmalpflege unter Schutz zu stellen. Gestützt auf das Alter des alten Schulhauses, die heutigen schulischen Anforderungen und der Tatsache, dass die Schulanlage Igis immer mehr an ihre Grenzen stösst, beabsichtigt die Gemeinde Landquart die Gesamtsanierung der Schulanlage an die Hand zu nehmen. Gründe dazu sind: Die bestehenden Räume, insbesondere im alten Schulhaus, entsprechen in Bezug auf Grösse und Ausstattung nicht mehr den heutigen Anforderungen an Schulräume. Die gesamte Schulanlage erfüllt die Anforderungen an eine behindertengerechte Anlage nicht. Die bestehende Bausubstanz des alten Schulhauses muss dringend saniert werden. Verschiedene vom Schulbetrieb benötigte Räume sind nicht vorhanden (z.B. Gruppenräume) oder zu klein (z.B. Klassenzimmer, Lehrerzimmer). Aufgrund der regen Bautätigkeit und der noch vorhandenen Wohnbauzonenreserven sind die Schülerzahlen bereits angestiegen. Bereits seit einigen Jahren sind eine Kindergartenklasse sowie die Werkräume der Schule in einem Provisorium untergebracht. Auf das Schuljahr 2011/ 2012 hin musste eine fünfte Kindergartenklasse in der Nähe der Schulanlage in privat zu gemieteten Räumen untergebracht werden. Die anfangs 2011 fertiggestellte Schulraumplanung der damaligen Gemeinde Igis geht für die Fraktion Igis von einer leicht steigenden Schülerzahl bis ins Jahr 2020 aus. Damit verbunden ist ein zusätzlicher Bedarf an Schulräumen. Im Herbst 2011 stellte die Schulbehörde zudem einen sprunghaften Anstieg der Schüler in Igis fest. Die Gründe liegen zur Hauptsache darin, dass vermehrt Familien nach Igis gezogen sind (Mieterwechsel, Bezug Neubauten).

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Gleichzeitig steht in den folgenden Jahren der Erlass des revidierten kantonalen Schulgesetzes an. Gemäss Entwurf des Schulgesetzes wird die Verkleinerung der Klassengrössen angestrebt. Daraus ergibt sich ein weiterer Bedarf nach mehr Schulraum. Diese Gründe veranlassten den damaligen Gemeinderat Igis zusammen mit den Schulbehörden die Erneuerung und Erweiterung der Schulanlage Igis anzugehen. Erste Abklärungen in Form einer Machbarkeitsstudie haben gezeigt, dass mit einer Neuorganisation und Neustrukturierung der Räume in den bestehenden Schulbauten ein wesentlicher Anteil der Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden können, so dass nur die im Raumprogramm (Unterlage 2) aufgelisteten Räumlichkeiten fehlen und neu erstellt werden müssen.

5.

Zivilschutzanlage/ Sanitäts-Hilfsstelle Wie erwähnt besteht unter dem im Jahre 1986 erstellten Schulhaustrakt eine kommunale Zivilschutzanlage (Unterlage 6). Diese muss als öffentliche Anlage erhalten bleiben. Daran, nordöstlich angrenzend, unter dem bestehenden Hartplatz liegend, befindet sich eine militärische Sanitäts-Hilfsstelle, deren Betrieb auch in Zukunft aufrechterhalten werden muss (Unterlage 6). Der Hauptzugang befindet sich an der nordöstlichen Erschliessungsstrasse.

6.

Auftraggeberin und Organisation

6.1

Auftraggeberin Politische Gemeinde Landquart, vertreten durch den Gemeindevorstand per Adresse Gemeinde Landquart Rathaus 7206 Igis

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6.2

Preisgericht Zur Beurteilung der eingereichten Entwürfe wird ein Preisgericht (Wettbewerbsjury) eingesetzt. Es setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Sachpreisgericht Ernst Nigg, Gemeindepräsident Landquart Andrea Florin, Gemeindevorstand Landquart und Präsident Baukommission Andreas Thöny, Gemeindevorstand Landquart (Ersatz) Fachpreisgericht Sibylle Bucher, Architektin BSA, Zürich Andreas Cukrowicz, Architekt, A-Bregenz Lorenzo Giuliani, Architekt BSA, Zürich Hubert Bischoff, Architekt BSA, Wolfhalden (Ersatz) Beratende Experten Peter Möller, Schulrat Landquart Jürgen Thaler, Gesamtschulleiter Landquart Hansjürg Bühler, Bauamtsvorsteher Landquart Karin Sander, Architektin, Bauberaterin der kantonalen Denkmalpflege, Chur Das Preisgericht behält sich vor, weitere beratende Fachpersonen beizuziehen.

6.3

Wettbewerbssekretariat, Wettbewerbsorganisation, -begleitung, Vorprüfung STW AG für Raumplanung Gäuggelistrasse 7 7000 Chur Tel. 081 254 38 20

Fax 081 254 38 21

vertreten durch Heinz Zaugg

[email protected]

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7.

Wettbewerbsverfahren und Teilnehmer

7.1

Wettbewerbsverfahren Für das vorliegende Submissionsverfahren gelangen das GATT/ WTOÜbereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (RABöB, Planungswettbewerb) sowie das Submissionsgesetz bzw. die Submissionsverordnung des Kantons Graubünden zur Anwendung. Subsidiär zum öffentlichen Beschaffungswesen gilt die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009). Für den Projektwettbewerb kommt das offene, einstufige Verfahren zur Anwendung.

7.2

Wettbewerbssprache Das Verfahren und die Geschäftsabwicklung werden in deutscher Sprache durchgeführt.

7.3

Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/ WTOÜbereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit der Staat Gegenrecht gewährt. Der Beizug von Fachleuten für Spezialgebiete im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist zulässig. Nicht teilnahmeberechtigt sind Bewerber und Bewerberinnen, auf welche die Bestimmungen über Befangenheit und Ausstandsgründe der Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009) und der entsprechenden Wegleitung der SIA Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (Ausgabe März 2008) zutreffen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.

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8.

Preise Für die Prämierung und Ankäufe im Projektwettbewerb stehen dem Preisgericht CHF 100'000.00 (exkl. MWSt) zur Verfügung. Die Gesamtsumme wird voll ausgerichtet. Aus der Preissumme werden fünf bis sieben Preise vergeben und allenfalls Ankäufe getätigt. Wegen wesentlicher Verstösse gegen die Programmbestimmungen von der Preiserteilung ausgeschlossene, hervorragende Wettbewerbsbeiträge können angekauft werden. Angekaufte Wettbewerbsbeiträge können durch das Preisgericht rangiert und derjenige im ersten Rang auch zur Weiterbearbeitung empfohlen werden, sofern ein Preisgerichtsentscheid mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen und die Zustimmung aller Vertreter des Auftraggebers vorliegen. Preise, Entschädigungen und Ankäufe sind nicht Bestandteil eines späteren Honorars.

9.

Absichtserklärung Weiterbearbeitung, Vorbehalt Die Auftraggeberin beabsichtigt, die weitere Bearbeitung, den Verfassern und/ oder Verfasserinnen des vom Preisgericht empfohlenen Entwurfs im freihändigen Verfahren zu übertragen. Die Bauherrschaft behält sich vor, die Bauleitung separat zu vergeben. Mindestens 64.5% der Grundleistungen gemäss Leistungstabelle zur Honorarordnung SIA 102 (Wegleitung 142i-101d „Programme für Wettbewerbe und Studienaufträge“ vom April 2010, Ziffer 11.1) verbleiben jedoch bei den Verfassern und/ oder den Verfasserinnen dem vom Preisgericht empfohlenen Entwurfs zur Bearbeitung. Anspruch auf eine weitere Beauftragung haben die Verfasser im engeren Sinne (Einzelbewerber bzw. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, welche im Bewerbungsformular aufgeführt wurden). Beim Projektwettbewerb beigezogene Fachplaner haben einen Anspruch auf eine Auftragserteilung, wenn sie einen erkennbaren, wesentlichen Beitrag am Projekt geleistet haben.

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Vorbehalten bleiben die für die Realisierung des Vorhabens nötigen Bewilligungen und die Bereitstellung der erforderlichen Kredite durch die zuständigen Instanzen der Gemeinde Landquart.

10.

Rechte

10.1

Verbindlichkeit Die Wettbewerbsteilnahme gilt als Abschluss eines Vertrages zwischen der Auftraggeberin und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer. Die vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) aufgestellte Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009), das vorliegende Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung bilden die verbindliche Rechtsgrundlage für die Auftraggeberin, das Preisgericht und die Teilnehmenden. Durch die Wettbewerbsteilnahme anerkennen die Teilnehmenden die Wettbewerbs- und Programmbestimmungen sowie die Entscheide des Preisgerichtes in Ermessensfragen.

10.2

Urheberrechte Das Urheberrecht an den Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Teilnehmenden. Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und allfälligen Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über. Auftraggeberin und Teilnehmende besitzen das Recht der Veröffentlichung, wobei die Auftraggeberin und die Projektverfasserinnen und Projektverfasser stets zu nennen sind. Das Recht auf Veröffentlichung seitens der Teilnehmer besteht erst nach Abschluss der Ausstellung bzw. Abschluss des Verfahrens. Nicht prämierte Arbeiten, die nicht in der engeren Wahl gestanden oder angekauft worden sind, können von den Verfassern nach Schluss der Wettbewerbsausstellung abgeholt werden. Bitte Voranmeldung an das Gemeindebauamt Landquart (Tel. 081 307 36 66).

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

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Die Teilnehmer werden über die Rückgabe der eingereichten Arbeiten nach Ablauf der Beschwerdefrist orientiert. Es erfolgt kein Versand der Unterlagen. Über Unterlagen die bis Ende November 2012 nicht abgeholt werden, verfügt die Auftraggeberin. 10.3

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Zuschlagsentscheid kann innert 10 Tagen ab dessen Zustellung an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Entscheide des Preisgerichtes in Ermessensfragen können nicht angefochten werden. Im Übrigen richtet sich das Verfahren bei Streitfällen nach den geltenden Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen im Kanton Graubünden.

11.

Ablauf des Wettbewerbverfahrens

11.1

Terminübersicht 02.03.2012

Öffentliche Ausschreibung Projektwettbewerb Anmeldung und anschliessend Bezug der Unterlagen via FTP-Server

30.03.2012

Begehung Wettbewerbsareal mit Abgabe der Modellgrundlage

27.04.2012

Eingabeschluss für Fragestellungen

11.05.2012

Fragenbeantwortung

24.08.2012

Einreichung Projektvorschlag

31.08.2012

Einreichung Modell

KW39-KW40 2012

Jurierung

KW41 2012

Mitteilung an Teilnehmende

KW41 2012

Veröffentlichung des Entscheids

KW42 2012

Ausstellung Beiträge

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

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11.1.1

Publikation Die öffentliche Ausschreibung des Projektwettbwerbs erfolgt am 1. März 2012 im Amtsblatt des Kantons Graubünden sowie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Landquart vom 2. März 2012 (Bezirks Amtsblatt). Der Ausschreibungstext wird zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Landquart veröffentlicht (www.landquart.ch).

11.2

Projektwettbewerb Der anonyme Projektwettbewerb wird gestützt auf Art. 4 Abs. 2 SubV und subsidiär gemäss Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe SIA 142 (Ausgabe 2009) durchgeführt.

11.2.1

Anmeldung und Depotzahlung für den Projektwettbewerb Interessierte melden sich für die Teilnahme am Projektwettbewerb beim Wettbewerbssekretariat an (Anschrift siehe Ziffer 6.3). Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder mit E-Mail unter Angabe der Adresse der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sowie einer Ansprechperson erfolgen. Die Anmeldung gilt bei Eingang der Depotzahlung von CHF 500.00 als erfolgt. Das Depotgeld ist auf folgendes Bank-Konto einzuzahlen: Gemeinde Landquart Graubündner Kantonalbank Chur IBAN-Nr.: CH32 0077 4130 1334 4680 0 Vermerk: „Projektwettbewerb Igis“ Eine Bestätigung der geleisteten Depotzahlung ist der Anmeldung beizulegen. Das Depotgeld wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach fristgerechter Abgabe des Projektentwurfes mit zugehörigem Modell zurückerstattet.

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

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11.2.2

Abgabe der Unterlagen für den Projektwettbewerb Das vollständige Wettbewerbsprogramm und die Unterlagen (Pläne, Formulare etc.) für den anonymen Projektwettbewerb werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern via passwortgeschütztem FTP-Server zugänglich gemacht. Die Zugangsdaten zum FTP-Server werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach ihrer Anmeldung und dem Zahlungseingang des Depotgeldes mit der Anmeldebestätigung zugestellt.

11.2.3

Besichtigung des Wettbewerbsareals und Abgabe Modellunterlage Das Wettbewerbsareal und soweit notwendig die für den Wettbewerb relevanten Räumlichkeiten werden an der Begehung vom 30. März 2012 besichtigt. Während der übrigen Zeit kann das Wettbewerbsareal mit Ausnahme der nicht öffentlich-zugänglichen Räume von den Teilnehmern frei begangen werden. Die Modellunterlage wird am 30. März 2012 anlässlich der Begehung abgegeben. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche nicht an der Begehung teilnehmen, sind selbst für den Erhalt der Modellunterlage verantwortlich. Die Kontaktanschrift wird zusammen mit der Anmeldebestätigung zugestellt. Vorbehalten bleiben allfällige Mehrkosten, die durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer direkt zu begleichen sind.

11.2.4

Fragestellung Fragen zum Projektwettbewerb können schriftlich und anonym bis zum 27. April 2012 (beim Wettbewerbssekretariat eintreffend) auf dem mit den Unterlagen abgegebenen Formular (Unterlage 13) eingereicht werden. Verspätet beim Wettbewerbssekretariat eingehende Fragen werden nicht mehr behandelt. Die Eingaben sind mit dem Vermerk „PW Schulanlage Igis“ zu versehen. Telefonische Anfragen oder per E-Mail und Fax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.

Gemeinde Landquart: Projektwettbewerb Erneuerung und Erweiterung Schulanlage Igis- Wettbewerbsprogramm

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11.2.5

Fragenbeantwortung Sämtliche Fragen und die dazugehörigen Antworten werden ab dem 11. Mai 2012 allen Teilnehmenden per E-Mail zugestellt und auf dem FTP-Server zugänglich gemacht. Die Fragenbeantwortung ist integrierender Bestandteil des Wettbewerbsprogramms.

11.2.6

Abgabe Projekte (Pläne und weitere Unterlagen) Die Projekte (Pläne und weitere Unterlagen exkl. Modellunterlage gemäss Ziffer 14) sind bis am 24. August 2012, 16.00 Uhr, beim Wettbewerbssekretariat STW AG für Raumplanung Gäuggelistrasse 7 7000 Chur mit dem Vermerk „PW Schulanlage Igis“ durch eine Drittperson (Anonymität muss gewahrt werden) oder einen Kurierdienst einzureichen oder abzugeben. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt. Später eingegangene Projekte werden nicht mehr zugelassen. Alternativ können die Wettbewerbsarbeiten bis spätestens am 24. August 2012, 16.00 Uhr (Poststempel massgebend), einer schweizerischen Poststelle in der Versandform „Sperrgut Economy“ (nach zwei Werktagen eintreffend) übergeben werden. Die Teilnehmerin resp. der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Sendung während 5 Tagen zu verfolgen. Sollte die Sendung innerhalb dieses Zeitraums nicht beim Wettbewerbsekretariat angekommen sein, hat die Teilnehmerin/ der Teilnehmer den SIA als die durch die Veranstalterin bezeichnete Treuhandstelle darüber zu informieren. Die Treuhandstelle informiert sodann die Veranstalterin über die ausstehende Sendung. Bei einer Unterlassung der Information an die Treuhandstelle verliert die Teilnehmerin/ der Teilnehmer die Rekursmöglichkeit. Dauert die Sendung unverhältnismässig lange, kann die Veranstalterin per E-Mail eine Nachsendung des Projektentwurfs via Treuhandstelle verlangen. Solcherart nachverlangte Projektentwürfe werden unter dem Vorbehalt juriert, dass der Beitrag nachträglich von der Jurierung ausgeschlossen

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wird, wenn missbräuchlich erfolgte Änderungen festgestellt werden. Gegen diesen Entscheid kann nicht rekurriert werden. Nach dem Abgabedatum eintreffende Projektentwürfe werden vom Wettbewerbssekretariat mit der Track & Trace-Funktion der Post auf ihren rechtzeitigen Versand hin überprüft. 11.2.7

Abgabe Modelle Die Modelle sind verpackt bis am 31. August 2012, 16.00 Uhr, bei der Veranstalterin an folgender Adresse in folgender Zeitspanne abzugeben: Oberstufe Ried Herr Hans Furrer Schulstrasse 75 7302 Landquart Annnahmezeitraum: 14.00 – 16.00 Uhr Die Abgabe kann durch den Modellbauer, eine Drittperson (Anonymität muss gewahrt werden) oder einen Kurierdienst innerhalb des bezeichneten Annahmezeitraums erfolgen. Es wird ein Eingangsprotokoll geführt.

11.2.8

Hinweis zur Einreichung per Kurierdienst Bei Einreichung der Projekte durch Dritte oder einen Kurierdienst, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmer, dass die Unterlagen termingerecht am Bestimmungsort eintreffen.

11.2.9

Kennzeichnung Projektbestandteile Alle Projektbestandteile (Pläne, weitere Unterlagen, Modell, Verpackung usw.) sind mit dem Kennwort zu versehen und zu beschriften. Das Verfassercouvert ist, mit dem Kennwort beschriftet, den Planunterlagen beizulegen.

11.3

Orientierung, Veröffentlichung und Ausstellung Nach Abschluss des Wettbewerbs wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bericht des Preisgerichts zugestellt.

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Die Wettbewerbsresultate werden in der Tages- und Fachpresse veröffentlicht. Die Projekte werden unter Namensnennung anschliessend an die Jurierung während 10 Tagen ausgestellt. Die genauen Daten, Örtlichkeiten und Öffnungszeiten werden allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Presse bekannt gegeben.

12.

Wettbewerbsaufgabe, Randbedingungen

12.1

Aufgabenstellung/ Projekthinweise Wie einleitend ausgeführt, beschäftigte sich die ehemalige Gemeinde Igis bereits seit längerer Zeit mit einer Erneuerung und Erweiterung der Schulanlage Igis. Nach verschiedenen Überlegungen und Studien hat sich nun die Gemeinde Landquart entschlossen, die bestehende Schulanlage zu sanieren und neu zu organisieren sowie die fehlenden Räume in einem Neu- oder Erweiterungsbau unterzubringen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Projektvorschlages für die Erweiterung der Primarschulanlage Igis basierend auf dem abgegebenen Raumprogramm (Unterlage 2) und unter Berücksichtigung der Randbedingungen (Ziffer 12.4). Nicht Bestandteil des Projektwettbewerbes ist der Umbau/ Sanierung und die Neuorganisation der folgenden beiden Schulbauten, welche in ihrem Bestand zu erhalten sind: Gebäude Nr. 109 (altes Schulhaus; schützenswert); Gebäude Nr. 109B (Turnhalle, Gemeindesaal, Schulzimmer). Die Nutzung dieser Gebäude erfolgt gemäss den eingetragenen Nutzungen in den Bestandesplänen (Unterlage 10). Die Auftraggeberin erwartet von den eingereichten Projekten: Einen ortsbaulich überzeugenden Vorschlag, welcher sich architektonisch-gestalterisch in die Gesamtanlage einfügt, aber auch kostenmässig in vertretbarem Rahmen liegt. Einen Vorschlag, der die bestehenden Schulbauten ergänzt und den schulischen Ablauf optimiert. Einen funktional überzeugenden Vorschlag für die Anlage und Gestaltung des Aussenraumes innerhalb des Projektperimeters in Bezug

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auf Pausenraumflächen, Spielwiesen, den Hartplatz und die Zugänge zu den Schulbauten. Einen Vorschlag mit einem zukunftsgerichteten Energiekonzept. Der Einbezug von Alternativenergieanlagen wird begrüsst. Einen Vorschlag für einen Neu- oder Erweiterungsbau mit hoher Wirtschaftlichkeit in Bau, Betrieb und Unterhalt. 12.2

Wettbewerbsperimeter Der Wettbewerbsperimeter umfasst fast vollständig das Areal der Primarschulanlage Igis auf den Parz. Nrn. 195 und 196 (Eigentum der politischen Gemeinde Landquart) sowie einen kleinen Flächenanteil auf der privaten Parzelle Nr. 197. Der Perimeter ist im Situationsplan „Wettbewerbsperimeter 1:1'000“ gekennzeichnet (Unterlage 3). Der kleine Flächenanteil auf der privaten Parz. Nr. 197 ist optional (Unterlage 6). Wie oben bereits ausgeführt, ist diese Fläche zurzeit noch nicht im Besitz der Gemeinde. Sie steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projektwettbewerbes bei der Ausarbeitung des Projektvorschlages jedoch zur Verfügung, wenn sich daraus ein besserer Vorschlag als auf den Parz. Nrn. 195 und 196 alleine ergibt. Die Gemeinde müsste in diesem Fall den Grundstücksteil noch erwerben.

12.3

Raumprogramm Das zu berücksichtigende Raumprogramm ist in Unterlage 2 aufgeführt. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass Nutzungen von Bauten, welche gemäss Ziffer 12.4.1 abgebrochen werden können, im Neubau ersetzt werden müssen. Diese Nutzungen sind im Raumprogramm in der Tabelle „bestehende Räumlichkeiten“ angegeben.

12.4

Randbedingungen Die Randbedingungen sind – soweit sie lagemässig bezeichnet werden können – in der Unterlage 6 „Randbedingungen“ bezeichnet.

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12.4.1

Umgang mit bestehenden Bauten und Anlagen Neben den in Ziffer 12.1 erwähnten Bauten, welche zu erhalten sind, bestehen auch zwei Bauten, die bei Bedarf abgebrochen werden können, wenn die darin bestehenden Nutzungen im Neubau ersetzt werden und eine gute Gesamtlösung erzielt werden kann: Gebäude Nr. 109C (Schulhaus; Klassenzimmer; Baujahr 1986); Gebäude Nr. 109E (Pavillon; Kindergarten, Werkräume). Beim Gebäude Nr. 109C ist der Abbruch der oberirdischen Baute möglich. Die unter der Baute bestehende kommunale Zivilschutzanlage muss jedoch weiterhin zweckentsprechend betrieben werden können. Der Pavillon Nr. 109E wurde im Jahr 1990 als Provisorium erstellt. Er besteht aus aneinander und aufeinander geschichteten Baucontainern, die mit einer Holzverschalung verkleidet sind. Auch der Pavillon kann entfernt und die darin enthaltenen Nutzungen in einen Neubau verschoben werden. Die nordöstlich des Gebäudes Nr. 109B liegende Spielwiese und der nordöstlich des Gebäudes Nr. 109C liegende Hartplatz können bei Bedarf überbaut werden. Sie müssen jedoch im Zusammenhang mit der Aussenraumgestaltung in vollem Umfang ersetzt werden. Bei einer beabsichtigten Überbauung des Hartplatzes ist zu beachten, dass sich darunter eine geschützte Sanitäts-Hilfsstelle der Armee befindet, welche weiterhin betrieben werden muss (vgl. Ziffer 12.4.6). Die am nordöstlichen Wettbewerbsperimeter-Rand bestehende 100 mLaufbahn sollte erhalten bleiben, kann aber verkürzt werden (vgl. auch Ziffer 12.4.7).

12.4.2

Situierung Neubauten auf der Schulanlage sind so zu platzieren, dass ein genügend grosser Freiraum für den Pausenplatz erhalten bleibt. Zudem sind die notwendigen bau- und strassenrechtlichen sowie feuerpolizeilichen Abstände einzuhalten.

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12.4.3

Erschliessung Verkehr, Fussgänger Der Zugang für Fahrzeuge sowie Zweiräder und Fussgänger erfolgt vom Bungertweg, an welchem die bestehenden öffentlichen Parkplätze sowie die Fahrradabstellplätze liegen. Eine Erweiterung der Parkplatzanlage ist nicht geplant. Innerhalb des Schulareals sind möglichst kurze Fusswegverbindungen zwischen den verschiedenen Schulbauten sicherzustellen. Ver- und Entsorgung Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen und deren Anschlüsse sind dem Leitungskataster (Unterlage 8) zu entnehmen.

12.4.4

Bau- und Planungsrecht Das Wettbewerbsareal liegt nach rechtskräftigem Zonenplan (Unterlage 4) in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA, Lärmempfindlichkeitsstufe II). Für die ZöBA gelten die Bestimmungen von Art. 28 des kantonalen Raumplanungsgesetzes. Spezielle Zonenvorschriften bezüglich Ausnützung, Gebäudehöhe, -länge usw. bestehen keine. Auf die bauliche Umgebung sowie auf die Abstandsvorschriften in den angrenzenden Zonen ist Rücksicht zu nehmen. Der im Wettbewerbsperimeter liegende Teil der Parz. Nr. 197 (Option) wird von der Gemeinde, wenn das siegreiche Wettbewerbsprojekt diese Fläche beansprucht von der Kernzone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA) umgezont. Im Projektwettbewerb sind demzufolge bereits die Vorschriften der ZöBA anzuwenden. Entlang des Bungertwegs gilt ein Strassenabstand von 5.00 m für oberirdische Bauten (Unterlage 6). Unterirdisch kann bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften und Bestimmungen der rechtskräftigen Ortsplanung (vgl. Unterlagen 4 und 5). Ein Genereller Gestaltungsplan ist für das vom Projektwettbewerb betroffene Gebiet nicht vorhanden.

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12.4.5

Baugrunduntersuchung1 Das Projektareal befindet sich im Übergangsbereich der lehmigen, setzungsempfindlichen Seeablagerungen zum tragfähigen Murgangschutt. In diesem Übergangsbereich können die beiden Lockergesteinstypen miteinander verzahnt sein oder sich mehrfach überlagern. Im Murgangschutt können ungesicherte Böschungen bis ca. 3 m Höhe bei einer Böschungsneigung von 3:1 problemlos erstellt werden. Höhere Böschungen sind zu bewehren (vernagelte Spritzbetonwand). In den Seeablagerungen kann nicht frei abgeböscht werden, da in diesem Bereich relativ viel Hangwasser zu erwarten ist. Die Baugrube muss somit umspundet werden. Das Gebäude ist zudem auf Pfähle abzustützen. Im Rahmen der noch vorzunehmenden Detailstudie sind Rammsondierungen und Baggerschlitze auszuführen.

12.4.6

Zivilschutzanlage und militärische Sanitäts-Hilfsstelle Der Betrieb der unter dem Schulhausgebäude Nr. 109C bestehenden kommunalen Zivilschutzanlage muss weiterhin gewährleistet bleiben. Die unter dem bestehenden Hartplatz liegende militärische SanitätsHilfsstelle kann überbaut werden. Ihr Betrieb darf jedoch nicht eingeschränkt werden. Der Zugang und die Fluchtwege müssen durch eine Überbauung gewährleistet bleiben. Die Lage der Be- und Entlüftungsanlagen sind zu beachten. Bei der späteren Ausarbeitung des Bauprojektes muss der statische Nachweis, dass die Anlage nicht beeinträchtigt wird, noch erbracht werden.

12.4.7

Bestehende Aussenanlagen Die beiden Linden am Zugang zum alten Schulhaus an der Hirschengasse sowie die bestehenden Umfassungsmauern mit Portal beim Pausenplatz des alten Schulhauses müssen erhalten bleiben (Unterlage 6). Im Weiteren wird auf die Ausführungen in Ziffer 12.4.1 verwiesen.

1

Y. Bonanomi, Bonanomi AG, Geologische Beratungen, Igis, vom 14. November 2011.

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12.4.8

Ökologische Aspekte Neben den wirtschaftlichen, betrieblichen und gestalterischen Aspekten ist für die Gemeinde Landquart auch die Berücksichtigung von ökologischen Aspekten wichtig. Für die ökologische Qualität eines Bauwerkes ist die Lebensdauer der verschiedenen Bauteile von erheblicher Bedeutung. Eine kompakte Gebäudeform und ein niedriger Energieverbrauch sind weitere Voraussetzungen für ein ressourcenschonendes Bauen. Konzeptionelle und technische Massnahmen im Bereich Lärmschutz, bei der Tageslicht- und der passiven Sonnenenergienutzung, dem Sonnenschutz und der Lüftung haben optimale Voraussetzungen für die Behaglichkeit und den Komfort der zukünftigen Gebäudenutzer zu schaffen. Bei den Grundkonstruktionen (Trag- und Installationsstruktur, Gebäudehülle) ist darauf zu achten, dass umweltverträgliche und nachhaltige Materialien sowie konstruktiv anpassungsfähige, für spätere Nutzungsänderungen günstige Konzepte vorgesehen werden. Die Verwendung von Holz an dafür geeigneten Stellen (Konstruktion und Ausbau) wird grundsätzlich begrüsst. Strukturen mit unterschiedlichen Funktionen und Lebensdauer sind konsequent zu trennen.

12.4.9

Label Energiestadt und Energie im Projektwettbewerb 1.

Energiestadt Die ehemalige Gemeinde Igis hat im Jahre 2008 dank konsequenter Umsetzung von Massnahmen im Bereich der Energie das Label „Energiestadt“ verliehen erhalten. Energiestadt ist ein Programm von EnergieSchweiz. Das Label ist die Auszeichnung für eine konsequente und ergebnisorientierte Energiepolitik. Gemeinden, die das Label Energiestadt tragen, durchlaufen einen umfassenden Prozess, der sie zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrsund Umweltpolitik führt. Behörden, Unternehmer und Bevölkerung ziehen am gleichen Strang. Das Label „Energiestadt“ wird durch die unabhängige Kommission des „Trägervereins Energiestadt“ verliehen.

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Im Rahmen des Energiestadt-Labels hat sich die ehemalige Gemeinde Igis verschiedene Zielsetzungen im Energie-Bereich gesetzt und Aktivitäten entwickelt. 2.

Energie im Projektwettbewerb Die Baute ist so zu konzipieren, dass eine effiziente und zukunftsgerichtete Energienutzung erreicht werden kann. Aussagen zum energetischen Konzept werden im Erläuterungsbericht erwartet. Ein zukunftsgerichtetes energetisches Konzept zeichnet sich aus durch: einen tiefen Energieverbrauch in Betrieb und Unterhalt, ohne dass dabei ein gutes thermisches Verhalten, eine hohe thermische Behaglichkeit und die Raumluftqualität eingeschränkt werden. eine Gebäudehülle, die so konzipiert ist, dass sommerliche Überhitzung minimiert wird und ein konsequenter Wärmeschutz realisiert werden kann. eine sorgfältig geplante Tageslichtnutzung, wodurch mit Tageslicht ein Grossteil des Lichtbedarfs gedeckt werden kann und den Einsatz von Kunstlicht auf das Notwendigste reduziert. Nebst der fachgerechten Auslegung der konstruktiven Teile in der Ausführungsplanung (Wärmedämmung, Bauphysik) soll die Gebäudestruktur das Nachrüsten von Systemen ermöglichen, welche der Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Energierückgewinnung dienen.

12.4.10 Behindertengerechtes Bauen Bei der Projektierung ist die Norm SIA 500 „Hindernisfreie Bauten“ angemessen zu berücksichtigen. Der Eingangsbereich, die Schulräume sowie die Toilettenanlagen sind rollstuhlgängig zu gestalten. Die hindernisfreie Erschliessung bestehender Schulbauten ist nicht zwingend in die Projektierung einzubeziehen.

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12.4.11 Sicherheit Hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen sind einerseits die Brandschutzvorschriften einzuhalten (Fluchtwege, Notausgänge usw.), andererseits sind die allgemeinen Sicherheitsbedürfnisse der Benutzer zu beachten (Übersichtlichkeit, Wegführung, Beleuchtung, Materialisierung usw.). 12.4.12 Gebäudeinstallationen Die Gebäudeinstallationen sollten so angelegt werden, dass die Leitungen der Haustechnik und Energieverteilung möglichst frei zugänglich sind, damit ohne grossen Aufwand Austäusche und Ergänzungen vorgenommen werden können. Kabel- und Leitungskanäle sind mit genügend Reservequerschnitt für zusätzliche Kabel und Leitungen zu planen.

13.

Grundlagen Projektwettbewerb Den Teilnehmenden werden folgende Grundlagen zur Verfügung gestellt: Nr.

Unterlage

Format

1

Wettbewerbsprogramm

pdf

2

Raumprogramm

pdf / xls

3

Situationsplan 1:1‘000 (mit Wettbewerbsperimeter)

pdf / dxf

4

Zonenplan 1:2‘000 (Ausschnitt)

pdf

5

Baugesetz der Gemeinde Igis

pdf

6

Plan der Randbedingungen 1:1‘000

pdf

7

Höhenaufnahmen

dwg

8

Leitungskataster 1:250

9

Schulbaurichtlinien Kanton GR

10

Aufnahmepläne bestehende Schulanlage inkl. Sanitäts-Hilfsstelle

pdf / dxf pdf pdf / dwg

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1)

Nr.

Unterlage

Format

11

Tabellen „Zusammenstellung Geschossflächen und Gebäudevolumen gemäss SIA-Norm 416“

xls

12

Formular „Verfasserblatt“

doc

13

Formular „Fragebogen“

doc

14

Formular „Selbstdeklaration“

doc

15

Gipsmodell 1:5001)

Die Modellunterlage wird am 30. März 2012 anlässlich der Begehung abgegeben. Für den Bezug der Modellunterlagen nach der Begehung ist die Teilnehmerin/ der Teilnehmer selbst verantwortlich (vgl. Ziffer 11.2.3).

14.

Anforderungen und einzureichende Unterlagen

14.1

Allgemein Jede Teilnehmerin/ Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf abgeben; Varianten sind nicht zulässig. Weitere Unterlagen, Modelle und andere – hier nicht verlangte – Bestandteile werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Die Entwürfe müssen den Vermerk „PW Schulanlage Igis“ tragen. Alle Projektbestandteile, einschliesslich Mappe, Berechnungen, CD/ DVD und Verfassercouvert sind mit einem Kennwort zu versehen. Die Entwürfe und der Erläuterungsbericht sind auf Plänen im Format A1 (84 x 60 cm, Querformat, Norden nach oben) darzustellen. Jeder eingereichte Entwurf darf maximal vier Pläne (inkl. Erläuterungsbericht und Visualisierungen) in diesem Format umfassen. Die Pläne sind zweifach in einer soliden Mappe abzugeben, wobei 1 Satz der Pläne gefaltet (A4) einzureichen ist (Exemplar für die Vorprüfung). Zusätzlich sind die Pläne und die tabellarische Aufstellung der Geschossflächen und Gebäudevolumen als PDF-Dateien auf einer CD/ DVD sowie die Pläne zusätzlich als Verkleinerungen im Format A3 auf Papier einzureichen. Diese Dateien dienen der Illustration des Juryberichtes.

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Die Pläne sind in soliden Mappen (nicht gerollt) abzugeben. 14.2

Situationsplan 1:500 Situationsplan 1:500 auf der Unterlage 3 mit dem Eintrag der projektierten Baute sowie Aussenanlagen inklusive Erschliessung (Verkehr, Verund Entsorgung), Zugänge, Parkplätze, Bepflanzung usw. Der Plan muss die Zeichnung der amtlichen Vermessung (Katasterplan) inkl. Bodenbedeckung und die zum Verständnis erforderlichen Höhenkoten (Meereshöhen) enthalten. Die grafische Darstellung ist freigestellt.

14.3

Grundrisse, Schnitte und Ansichten 1:200 Abzugeben sind die zum Verständnis notwendigen Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Massstab 1:200. Die Grundrisse sind mit Norden nach oben zu orientieren und zu beschriften. Im Erdgeschoss-Grundriss ist die angrenzende Umgebung darzustellen. In den Plänen sind die Höhenkoten anzugeben; bei den Schnitten und Ansichten sind das bestehende sowie das neue Terrain darzustellen. Sämtliche Räume und Anlageteile sind gemäss Raumprogramm zu bezeichnen sowie die Hauptnutzflächen in Quadratmeter (m2) anzugeben. Soweit bekannt und sinnvoll ist eine mögliche Möblierung schematisch darzustellen. Im Erläuterungsbericht sind Aussagen zum Fassadenaufbau zu machen. Die Pläne sind möglichst in schwarz/ weiss oder zurückhaltend in Farbe darzustellen.

14.4

Geschossflächen und Gebäudevolumen Die Geschossflächen (GF) und das Gebäudevolumen (GV) sind nach SIA 416 (Ausgabe 2003) mit nachvollziehbarem Schema zu berechnen und tabellarisch (Unterlage 11) darzustellen. Diese Unterlagen sind auf A4 Blättern abzugeben.

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14.5

Erläuterungsbericht Erläuterungen mit Hinweisen zu Projektidee, Betrieb, Gestaltung, Konstruktion, Fassadenaufbau, Materialisierung, Beleuchtung und Belüftung sowie allfällige Perspektiven, Visualisierungen etc. sind in die oben aufgeführten Pläne zu integrieren (max. vier Blätter, vgl. Ziffer 14.1). Diese Inhalte können farbig dargestellt werden.

14.6

Modell Das Modell des Entwurfs ist auf der Unterlage 15 in weiss darzustellen.

14.7

Verfassercouvert Ein mit dem Kennwort versehener, verschlossener Briefumschlag (Verfassercouvert) hat das Verfasserblatt (Unterlage 12), das ausgefüllte Formular „Selbstdeklaration“, einen Einzahlungsschein mit PC-Nummer oder Bankverbindung sowie die CD/ DVD mit den Unterlagen gemäss Ziffer 14.1 zu enthalten. Die Wettbewerbsteilnehmer sind zur Nennung der Projektverfasserinnen und Projektverfasser und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beigezogenen Spezialisten verpflichtet.

15.

Beurteilung

15.1

Vorprüfung Die eingegangenen Arbeiten werden bezüglich der Einhaltung der Randbedingungen, des Raumprogramms, der gesetzlichen Vorschriften und der Wettbewerbsbedingungen (Abgabetermin, Vollständigkeit, Anonymität usw.) geprüft.

15.2

Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird – unter dem Vorbehalt neugewonnener Erkenntnisse – die folgenden Beurteilungskriterien anwenden (die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar):

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Gestaltung Städtebauliche Qualität Einfügung in die bestehende Situation Architektonischer Ausdruck im Äusseren und angemessene Wahl der architektonischen Mittel Räumliche und gestalterische Qualität der Innenräume, Lichtführung, Tageslicht und Beleuchtung Materialisierung Betrieb Funktionale Anordnung der Räume Erschliessung, Zugänge, Eingänge und Verbindungen zwischen den Bauten und Anlagen Aussenraumgestaltung Qualität des Aussenraumes Konstruktion und Statik Wahl der konstruktiven Mittel Effizienz und Logik des statischen Systems Ökologie Voraussetzungen für einen günstigen Energieaufwand Wahl von Baustoffen und Bauteilen Wirtschaftlichkeit Verhältnis Volumen zur Nutzfläche Erstellungskosten Voraussetzungen für günstige Betriebs- und Unterhaltskosten 15.3

Optionale Bereinigungsstufe Das Preisgericht behält sich vor, Wettbewerbsprojekte aus der engeren Wahl bei Notwendigkeit einer anonymen Bereinigung durch die Projektverfasser unterziehen zu lassen. Diese optionale Wettbewerbsstufe wird

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separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach der optionalen Bereinigungsstufe statt.

16.

Genehmigung

16.1

Prüfung SIA Die Kommission SIA 142/143 für Wettbewerbe und Studienaufträge hat das Programm geprüft. Es stimmt mit den Grundsätzen der Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, überein.

16.2

Genehmigung durch den Gemeindevorstand Landquart Der Gemeindevorstand Landquart hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2012 vom Wettbewerbsprogramm Kenntnis genommen.

16.3

Genehmigung durch das Preisgericht Das Preisgericht hat das vorliegende Wettbewerbsprogramm und die dazugehörenden Unterlagen geprüft und genehmigt. Ernst Nigg, Igis (Vorsitz) Andrea Florin, Igis Andreas Thöny, Igis Sibylle Bucher, Zürich Andreas Cukrowicz, A-Bregenz Lorenzo Giuliani, Zürich Hubert Bischoff, Wolfhalden

Igis, 24. Februar 2012

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