Erneuerbare Energien und historische Bauten

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Author: Monica Fuchs
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Erneuerbare Energien und historische Bauten

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Erneuerbare Energien und historische Bauten - Nachha für unsere Gesellschaft Ausgewählte Vorträge und Poster

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Einführung Dr. Hans Heiner Daut, Studienleiter, Evangelische Akademie Meißen

Zukunftsfähigkeit und historische Verantwortung Nachhaltigkeit und Traditionsbewahrung ein notwendiger Kom

Dr. Arno Weinmann, Referatsleiter Umwelt und Kulturgüter, Deutsche Bundesstiftu Osnabrück

Solaranlagen in Kulturdenkmalen? – Kriterien, Maßstäbe und B aus der denkmalpflegerischen Praxis in Sachsen Dr. Ralf – Peter Pinkwart, Referatsleiter, Landesamt für Denkmalpflege Sachsen,

Erneuerbare Energien in Baudenkmalen – Rahmen, Spielräume

Susanne Rexroth, Architektin, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin

Das Kirchgebäude und die Nutzung erneuerbarer Energie Page 1

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Schöpfungsauftrag ?!

Dr. Ulrich Böhme, Baureferent i. R., Landeskirchenamt der Ev.- Luth. Landeskirch Dresden

Evangelische Akademie Meißen als Bildungseinrichtung und Demonstrationsobjekt für die Anwendung Erneuerbarer Dr. Eberhard Pfau, Architekturbüro Dresden

Effiziente Energienutzung Dr. Stephan Scheffler, Ingenieurbüro, Dresden

Photovoltaik bei der Restaurierung in Sachsen – eine Innovatio sich Bahn Dieter Winkler, Solarwatt, Solare- Systeme GmbH, Dresden

Erneuerbare Energien und politische Umsetzung in Sachsen

Dr. Bernd Wolters, Referent, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Land Dresden

Erneuerbare Energien und historische Bauten - Zusammenfass Diskussionsstandes Page 2

Erneuerbare Energien und historische Bauten Prof. Dr. Manfred Schmidt, Fachhochschule Zittau/ Görlitz, Zittau

POSTER Bilder zum Vortrag D. Winkler Seitenanfang

Einführung Dr. Hans Heiner Daut, Studienleiter, Evangelische Akademie Meißen Erneuerbare Energien stoßen bei ihrer Nutzung auf objektive und auf subjektive Probleme in der Gesellschaft. Kommen Erneuerbare Energien dabei mit historisch wertvollen Gebäuden in Berührung,

nehmen die Akzeptanzschwierigkeiten zu. Die Evangelische Akademie versucht seit 10 Jahren diese Probleme zu benennen, im interdisziplinären Dialog zwischen Herstellern und Nutzern von Anlagen zur Umsetzung Erneuerbarer Energien sowie einer interessierten Öffentlichkeit technische Innovationen bekannt zu machen und Vorurteile abzubauen. Dabei ist deutlich, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien ein Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung sein kann und sie dann e akzeptiert erfolgt, wenn die technischen Lösungen den Einsatzerfordernissen angepasst w Probleme in gegenseitiger Abstimmung zu einer Annäherung geführt worden sind. Dass da individuelle Bewusstseinsänderungen erreicht werden müssen, ist immer wieder erkennbar Die Tagungen der Evangelischen Akademie Meißen haben versucht, diesen Bildungsauftra wahrzunehmen und in der praktischen Umsetzung die Chancen zu verdeutlichen, die in de Erneuerbarer Energie liegen. In dem 8. Meißner Forum – von der Deutschen Bundesstiftun dem Regierungspräsidium Dresden finanziell unterstützt –wird der Bildungsauftrag eindruck Präsentation der Demonstrationsobjekte der Evangelischen Akademie veranschaulicht. Ein rapsölbetriebenes Blockheizkraftwerk – von dem Sächsischen Umweltministerium geförder Regenwasseraufbereitung zur Speisung des Brauchwasserkreislaufes der Akademie im Einsatz, eine Solarthermie- und eine Photovoltaikanlage – von der Deutschen Bundesst gefördert und seit wenigen Monaten in Betrieb, demonstrieren den Einsatz Erneuerbarer En Akademie und führen vor, welchen Beitrag diese neuen Energiequellen zur thermischen un elektrischen Versorgung leisten können. Welchen Umfang Erneuerbare Energien in Sachs annehmen, welche technischen Lösungen möglich sind und wie eine von allen Beteiligten Lösung aussehen kann, ist darüber hinaus anschaulich dargestellt worden.

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Zukunftsfähigkeit und historische Verantwortung – (k)ein Widerspruc Nachhaltigkeit und Traditions-bewahrung ein notwendiger Komprom

Dr. Arno Weinmann, Referatsleiter Umwelt und Kulturgüter, Deutsche Bundesstiftung Umw Osnabrück

Abstract

Der Erhalt von Kulturdenkmälern ist kultureller Um Denkmalgeschützte Gebäude zu bewahren und zu schont Ressourcen im Baubereich. Kulturlandscha historische Gärten zu erhalten dient auch dem Art der Erholung des Menschen. Im Bundesgesetz zu der Deutschen Bundesstiftung Umwelt von 1990 u daraus abgeleiteten Förderleitlinien Förderbereich Kulturgüter" wird die Verbindung von Umwelt- und Kulturgüterschutz deutlich.

Religiös-ethisch findet der Kulturgüterschutz seine Rechtfertigung in der Bewahrung der Sc wozu ausdrücklich auch das vom Menschen Geschaffene gehört. Analog zur Biodiversität ist kulturelle Vielfalt in einer zunehmend globalisierten Welt geford schafft Identität. Kultur beantwortet die Frage: Woher kommt der Mensch? Die Nutzung regenerativer und umweltfreundlicher Energien ist ein Schritt zur Bewahrung u Umwelt. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt förderte deshalb in ihrem Programm für die Sonnenenergie" von 1999 – 2001 die Nutzung von solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Verknüpfung mit Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Auch für denkmalgeschützte Gebäude ist zu fragen, wie ihre Nutzung den genannten Anforderunge

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Teilaspektes des Umweltschutzes angepasst werden kann. Verschiedene Umweltziele können miteinander konkurrieren. Es sei hier nur auf die aktuel zwischen Naturschützern und Befürwortern von Windenergie verwiesen. Auch der Erhalt ei denkmalgeschützten Gebäudes kann in Konflikt geraten mit der Nutzung umweltfreundliche sowie der geplanten Einsparung von Energie durch den Eigentümer. Es ist Aufgabe von Mo der DBU, solche Konflikte zu lösen und Ratschläge für den Umgang mit solchen Konflikten Umweltschutz ist ganzheitlich zu betrachten. Die Geschichte kirchlicher Einrichtungen wie Benediktiner- oder auch Zisterzienserklöster zeigt, dass die daraus abgeleitete Handlungsw vielen Feldern zur Nachhaltigkeit führen kann. Die DBU fördert Projekte von Klöstern und e Kommunitäten auf dem Weg zu einem ganzheitlichen Umweltschutz. Beispielhaft sei das I Begegnungszentrum St. Marienthal e. V. in Sachsen genannt. Zukunftsfähigkeit und historische Verantwortung schließen sich nicht aus. Verschiedene T Umweltschutzes müssen bei Konflikten im Sinne der Nachhaltigkeit untereinander abgewo Eine „Schulung der Sinne und Kultur der Aufmerksamkeit" (Die deutschen Bischöfe, Hande Zukunft der Schöpfung 3.4) ist gefordert. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, Planer und Denkmalpfleger sind gefordert, offen nach Lösungen zur Verbindung verschiedener Ziele des Umweltschutzes einschließlich de Umweltschutzes zu suchen. Seitenanfang

Solaranlagen in Kulturdenkmalen? – Kriterien, Maßstäbe und Beispie

denkmalpflegerischen Praxis in Sachs

Dr. Ralf – Peter Pinkwart, Referatsleiter, Landesam Denkmalpflege Sachsen, Dresden Als ich vor wenigen Jahren zum erstem Mal als Gebietsdenkmalpfleger im Sächsischen Landesam Denkmalpflege mit der Problematik der nachträglic von Sonnen-kollektoren- bzw. Photovoltaikanlagen Kulturdenkmalen befasst wurde, flatterte mir über d Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes des La Meißen dieser Antrag für eine Photovoltaikanlage auf der Kirche Zadel auf den Tisch. In die Planungsqualität und für diese landschaftgestalterisch bedeutsame Kirche auf dem Hochuf zwischen Meißen und Diesbar-Seußlitz, - mit Fernwirkung auf mehrere Kilometer Abstand einem roten Biberschwanzziegeldach auf dem Schiff, in dem sich die schwarzblaue Anlage kontrastreicher hätte abzeichnen können !

Unsere Aufgabe als Denkmalpfleger ist es, nach Sächsischem Denkmalschutzgesetz, § 1 Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen". Das betrifft sowohl die Substanz als auch da Erscheinungsbild des Denkmals. Ein Kulturdenkmal darf nach § 12 nur mit Genehmigung d Denkmalschutzbehörde u. a. „in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändert beeinträchtigt" oder „mit An- und Aufbauten etc. versehen werden". Die Denkmalschutz-Be nach § 11 zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen n pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen". Die Eigentümer und Besitzer müssen Kulturdenkmale hingegen nach § 8 „pfleglich behandeln" und „im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht erhalten und vor Gefährdung schützen". Bereits nach diesem Kurzdurchla Denkmalschutzgesetz wird schnell klar, dass es für eine positive Entscheidung in dieser A eigentlich kein Ermessen gab. Der Aufbau der Anlage war für die Nutzung und den Betrieb weder erforderlich noch sinnvoll, hätte aber eine schwere Beeinträchtigung ihres weithin sic

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Erscheinungsbildes bedeutet. Daraufhin folgten mehrere, z. T. anstrengende Auseinanders der Kirchgemeinde und dem Büro für Baupflege beim Landeskirchenamt, aber es blieb bei Sachlage. Das Vorhaben wurde zurück gewiesen.

In der Folgezeit bekamen wir mit weiteren ähnlichen Anträgen zu tun, die mehr oder wenig entscheiden waren: Für die Kirche Wendischbora bei Nossen mit hohem biber-schwanzzie Dach, das ebenfalls weithin in die Landschaft einsehbar ist, für die Kirche Rüsseina, gleich Landkreis Meißen gelegen und mit ähnlicher Fernwirkung, dann ersatzweise für das sehr s ländlich-klassizistische Pfarrhaus in Rüsseina, wo für die Anlage sogar noch eine ganze Fledermausgaupenreihe geopfert werden sollte, für die Kirche Thum zwischen Annaberg un die eine wichtige Blickbeziehung von der Bundestrasse 95 aus eröffnet und erst kürzlich fü ehemaliges Amtsgerichtsgebäude in Radebeul, auf dessen fein gegliederter Dachlandscha Batterie von PV-Flächen errichtet werden sollte.

Bereits nach dem ersten Fall in Zadel und angesichts der kontroversen Gespräche daraufh ich Kriterien zu definieren, nach denen Ansprüche solcher Art beurteilbar sind, ohne der niemals ganz zu vermeidenden – Subjektivität des Beurteilers zuviel Einfluss auf die Entsc gewähren. Denn was sich in einem Fall erschwerend auf eine positive Entscheidung auswi durchaus in einem anderen sehr viel konfliktärmer sein und warum soll es nicht auch Kultu geben, bei denen solche Veränderungen tolerierbar oder sogar gänzlich akzeptabel sind?

Bei der Abwägung zwischen den meist entgegen gesetzten Intensionen sind in jedem Einz Reihe von Kriterien zu berücksichtigen. Zur Beurteilung der Auswirkung der Anlage auf das Kulturdenkmal und ggf. dessen Beeinträchtigung ergeben sich folgende Fragen: Wie ist die hinzuzufügende

Kubatur und Flächenausdehnung der Anlage bescha

und wie wirkt sich diese auf die bislang ungestörte (?) Flächigkeit des Daches aus ? Wie wirkt sich die neue Farbigkeit der Anlage auf das bisherige Erscheinungsbild des Daches aus (gravierender bei Ziegeldächern, etwas verträglicher bei Zinkstehfalz- und Schieferdächern)? Führt der Oberflächenglanz der Anlage zu weithin sichtbaren fremden Spiegelungen ?

Gegenteilige Indikationen für die Installation solcher Anlagen sind in Abhängigkeit von den v Kriterien insbesondere gegeben bei:

gestalteten Dächern im Gegensatz zu unverbaut belassenen Dachflächen (Gaupen- anordn -reihungen, Dachdurchdringungen, Flächenverschnitt, Kleingliedrigkeiten),

besonderem Architekturwert des betroffenen Gebäudes (kunstgeschichtliche Bedeutung, b gestalterische Absicht / Ausgewogenheit, Solitärcharakter des Gebäudes)

besonderer städtebaulicher oder landschaftsgestaltender Bedeutung des Gebäudes in eine Zusammenhang, insbesondere bei vorliegender Fern- bzw. Dominantenwirkung.

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Erneuerbare Energien und historische Bauten Desweiteren sind auch technische Fragen zu klären wie:

Werden nennenswerte neue Dachlasten in das Tragwerk eingebracht und sind diese von de Konstruktion problemlos aufnehmbar ?

Werden gebäudeintern neue Leitungsführungen o. a. technische Einbauten nötig, die zu Denkmalunverträglichkeiten führen können ?

Können die sich ergebenen konstruktiven Anschlüsse der Anlage an die Dachhaut dauerha ausgeführt werden ?

Wie und mit welchem Aufwand ist die Anlage zu Reparatur- und Wartungszwecken erreich

Schließlich ist die Frage der Reversibilität zu klären: Ist der Eingriff nur für eine Reihe von J beabsichtigt ? Wenn nicht, auf welche Zeit ist die Funktionsdauer der Anlage aus technisc ohnehin begrenzt ? Ist der Vorzustand, wann auch immer, vollständig wieder herstellbar ? welchem Aufwand ?

Denkmale sind nun einmal langlebiger als der sog. Stand der Technik, der morgen bereits wird. Und Ästhetik ist bekanntermaßen nicht bloße Geschmackssache. Ich muss mir übe gewinne ich und was verliere ich dabei. Also sollten eine erst durch massive Unterstützung Steuerzahlers dennoch nur mühselig erzwungene Wirtschaftlichkeit und das Bedürfnis, etw Technologieentwicklung in der Zukunft zu tun, ein „Bekenntnis abzugeben" oder ein setzen", normalerweise keine ausreichenden Gründe dafür sein, den gewaltigen Lebensdauerunterschied zwischen historischem Gebäude und Solaranlage zu akzeptieren vielleicht noch unverkennbare Schönheit schwer zu beschädigen. Beantworten lässt sich je am konkreten Einzelfall. Das heißt nicht, sich doch wieder zu verstecken, um sich zu gege Entscheidungswillkür üben zu können, sondern das ist die ganz logische und unabdingbar der Vielfalt der Denkmale einerseits wie auch der Anwendungsfälle für diese Technologie a Als Fazit ist demzufolge festzustellen, dass Beeinträchtigungen solcher Art umso leichter sind:

je weniger bedeutsam der Wert des betroffenen Kulturdenkmales ist – entweder per se ode einem bestimmten Zusammenhang,

je weniger auffällig die Anlage für das Erscheinungsbild bzw. die Erlebbarkeit des Denkma oder im Umkehrschluss je anspruchsvoller gestaltet sie ist, wenn sie nun einmal nicht übe werden kann oder soll !

Und damit komme ich zu vorerst guten Ausführungsbeispielen, die m. E. beweisen, dass d anscheinend Unvereinbare in vielen Fällen durchaus auch zusammen passen kann. Das be

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Solaranlagen auf der Kirche in Bärwalde bei Radeburg, auf der Nikolaikirche in Leipzig, - ei Prestigevorhaben, dass gegen den Widerstand unseres Hauses genehmigt wurde und sich Nachhinein überraschenderweise gar nicht als Beeinträchtigung des kirchlichen Erscheinu herausgestellt hat (!), gleichermaßen auf der Kirche St. Antonius in Dresden-Löbtau, auf de Gemeindehaus der Dresden-Trachauer Apostelkirchgemeinde, auf der katholischen Herz-J und der evangelisch-methodistischen Kirche in Plauen, auf der Matthäuskirche in Zwickauzahlreiche weitere Vorhaben auf Wohnhäusern, Schulen und ländlichen Gebäuden. Besond verdient der Umgang mit dem Haus Helmertplatz 1 in Freiberg, wo eine Solaranlage gesch Dachfläche einer Schleppgaupe arrangiert wurde und hier zu einer völlig neuen Gestaltqual hat.

Sonnenkollektor- und Photovoltaikanlagen waren in Deutschland natürlich auch schon meh Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Mir sind bislang insgesamt vier Fälle bek allesamt zugunsten der einmal getroffenen Ablehnung bestätigt wurden.

Im Jahre 1988 wurde ein Fall vom VGH Baden-Württemberg entschieden, in dem der Eigen Hauses, das zu einer denkmalschutzrechtlich geschützten Gesamtanlage gehört, eine 4 x Sonnenkollektorenanlage mit schwarz beschichteter Aluminiumoberfläche in das Dach ein Das Landesdenkmalamt und auch das Landratsamt waren dagegen, weil die Anlage in der weitgehend unversehrten Dachlandschaft einen Fremdkörper dargestellt und eine unerwüns Vorbildwirkung entfaltet hätte und versagten die Genehmigung. Nach zuvor geführter Auseinandersetzung, ob das Vorhaben der Baugenehmigung bedarf, was bejaht wurde, un üblichen Erörterungen zu Denkmalwert, Zumutbarkeit von Eingriffen in private Interessen et sich das Gericht wie folgt:

„Aufgabe der Denkmalschutzbehörde ist es, im Einzelfall – die unbestimmten Rechtsbegrif Gesetzes konkretisierend – die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürd Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhä bringen, wie es der Grundrechtsschutz des Eigentums verlangt (…). Dem entspricht es, da Denkmalschutzbehörde, soweit sie nicht zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist (- a Sächsischen Denkmalschutzgesetz ist z. B. nach § 12 (2) die Genehmigung grundsätzlich erteilen", wenn ein Vorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals das Erscheinungsbild Denkmals „nur unerheblich oder nur vorübergehend beeinträchtigen würde oder wenn überw Gründe des Gemeinwohls Berücksichtigung verlangen."), ein Ermessen eingeräumt ist, be Ausübung sie die dargelegte Grenze des Zumutbaren zu beachten hat. Für die Rechtspos Klägers als Besitzer des (betroffenen) Hauses, …, gilt … im Ergebnis nichts anderes. Hier die Denkmalschutzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung höherrangig insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, darüber zu entscheiden, ob dem Veränderung planenden Antragsteller – gleich wie viel, ob es sich um den Eigentümer oder handelt – die Genehmigung erteilt wird, wiewohl die Veränderung das Bild der Gesamtanla unerheblich beeinträchtigt. Eine solche Ermessensentscheidung hat die Widerspruchsbehörde im vorliegenden Fall ge hat den Standpunkt vertreten, angesichts der Einmaligkeit des mittelalterlichen Stadtbildes betroffenen Stadt) gebühre den Belangen des Denkmalschutzes Vorrang gegenüber den In Klägers an der verstärkten Nutzung einer umweltfreundlichen Energie. Das ist rechtlich nic beanstanden. Der Verzicht auf den Einbau einer Solaranlage zu dem Zweck, eine erheblich Beeinträchtigung des geschützten Ortsbildes zu vermeiden, ist dem Kläger zumutbar. Sein Energie … kann er ohne weiteres auch auf andere Weise als durch eine Solaranlage deck der Versagung der Genehmigung zum Einbau einer Solaranlage liegende Beschränkung se allgemeinen Handlungsfreiheit (…) ist verhältnismäßig und hält sich deswegen im Rahmen verfassungsmäßigen Ordnung. Infolgedessen begegnet die Ablehnung der Baugenehmigun angefochtenen Bescheide auch in dieser Hinsicht keinen rechtlichen Bedenken."

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In einem zweiten Fall wurde 1992 die Klage auf Errichtung einer 3,00 x 4,00 m² großen So und einer 3,00 x 4,70 m² großen Photovoltaikanlage auf einem Baudenkmal in Niedersachs Verwaltungsgericht Braunschweig abgewiesen. Hier betraf die Forderung ein ehemals klein Fachwerkhaus aus der Mitte des 18. Jh., das in seiner gering veränderten Form angeblich Seltenheitswert besaß. Die ausgewählte Dachfläche war mit Ziegeln eingedeckt und befan auf der straßenabgewandten Seite. Wiederum nach Erörterungen der Genehmigungspflicht den Begriff der Beeinträchtigung kam die Kammer zu dem Urteil, dass das Bereich stark beeinträchtigt" worden wäre. Das konnte nicht „hingenommen werden, da die einen reflektierenden Fremdkörper darstellen", womit „der Charakter des Hauses empfindli worden wäre, „was (aber) zu vermeiden" war.

1994 wurde eine weitere Klage durch dasselbe Gericht abgewiesen, die eine Doppelhaushä denkmalgeschützten Wohnsiedlung in Wolfsburg betraf, die in den frühen 40er Jahren in Zusammenhang mit der Errichtung der Fabrikationsanlagen für den KdF-Wagen gebaut wu Siedlung war zusätzlich durch einen Bebauungsplan, eine Erhaltungssatzung und eine sog Bauvorschrift über die Gestaltung geschützt. Es sollte eine Sonnenkollektorenanlage von 5 m² errichtet werden, nach deren Versagung vor Gericht ausführlich darüber gestritten wurde Sonnenkollektoren auch nicht anders als die vielfach genehmigten liegenden Dachfenster i Erscheinung treten würden oder nicht. Die Widerspruchsbehörde verwies in ihrer Begründu „dass (im Bereich der betroffenen Wohnanlage) Sonnenkollektoren eher noch störender als Dachflächenfenster seien. Dachflächenfenster würden nämlich aufgrund der sich wiederhole Formate und der Unverzichtbarkeit zur ausreichenden Belichtung der Räume im Dachgesc einem unvoreingenommenen Betrachter leichter akzeptiert. Sie würden auch zum gewohnt Dachlandschaft gehören. Sonnenkollektoren empfinde man hingegen als Fremdkörper, auc das Sonnenlicht weniger als Dachflächenfenster spiegelten. Im übrigen sei zu berücksichti Sonnenkollektoren zu den Dachflächenfenstern und / oder Dachgauben noch zusätzlich hin und die Dachfläche somit insgesamt großflächig unterbrochen werde. Die Sonnenkollektor daher auch unter Berücksichtigung ihrer Umwelt entlastenden Wirkung nicht zugelassen w Besonders berücksichtigt wurde in der Abwägung auch der Charakter der betroffenen Woh dessen Eigenschaften wie Heimatverbundenheit, konservative Bauformen und Traditionalism Zulassung der Sonnenkollektoren beeinträchtigt worden wären. Interessant ist an diesem F der erwähnten örtlichen Bauvorschrift Festsetzungen zu Anzahl und Größe von Dachfläche enthalten waren, die – weil sie Solaranlagen nicht betreffen, zwar nicht unmittelbar anwend mit folgender Begründung aber dennoch angewendet wurden: „Die entsprechende Anwendu Vorschrift im Wege der Analogie ist geboten, wenn die Vorschrift eine unbewusste Regelu enthält und die Übertragung der für einen oder mehrere bestimmten Tatbestände in der Vo vorgesehenen Regel auf einen anderen, vergleichbaren Tatbestand möglich ist. Eine Rege vorliegend gegeben, da die Beklagte durch die Regelungen …abschließend die zulässigen Veränderungen der Dachhaut regeln wollte (…), ohne … (zum Zeitpunkt der Regelungsform bereits an eine Veränderung durch Sonnenkollektoren zu denken. Diese Lücke ist hier durc entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Dachflächenfenster zu schließen, da Regelungen bezüglich der Dachflächenfenster mit der Einstufung von Sonnenkollektoren ve sind…."

Schließlich wurde im Jahre 2000 durch das Verwaltungsgericht Ansbach eine 18,5 m² groß Photovoltaikanlage auf dem Scheunendach eines denkmalgeschützten Bauernhofes in Rot T. aus dem mittleren 18. Jh. in der Ablehnung bestätigt. Der Denkmalwert des Bauernhofes der Scheune selbst stand außer Frage, der Beeinträchtigungstatbestand wurde nicht bestr Wirkung als Präzedenzfall für die historische Dachlandschaft der gesamten Stadt wurde so besonderes Gewicht beigemessen. Ich zitiere aus dem Schriftsatz: „Auch isoliert betrachte sich bei der für die Anbringung der Photovoltaikanlage vorgesehenen Scheune nicht um ein denkmalpflegerisch untergeordnetes Objekt, für welches eine Veränderung unter erleichtert Voraussetzungen ermöglicht werden sollte. Die Scheune hat vielmehr Bedeutung für die hi

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Ortsstruktur – zu der nicht nur der eigentliche Altstadtbereich gehört – , für das Stadtbild u denkmalgeschützte Ensemble der ehemaligen Freien Reichsstadt Rotheburg o. d. T.. Die E Photovoltaikanlage auf dem Dach würde sowohl für dieses Ensemble als auch für die Sche einen schweren Eingriff darstellen, dem gewichtige Gründe des Denkmalschutzes entgege Dass die streitgegenständliche Anlage im Nahbereich nur sehr eingeschränkt und von der überhaupt nicht einsehbar ist, ändert nichts an der Denkmaleigenschaft und den gewichtige des Denkmalschutzes für die Beibehaltung der bisherigen Dachgestaltung. Das denkmalpf Erhaltungsinteresse besteht auch grundsätzlich unabhängig von Beeinträchtigungen, die vo oder Anlagen in der Umgebung des Baudenkmales auf dieses einwirken oder von in der Ve vorgenommenen denkmalschutzwidrigen Veränderungen des Baudenkmales selbst ( Dem Urteil liegt nach einer Anmerkung die schon vorhin geteilte Auffassung zugrunde, das geschützten Baudenkmale in allen Fällen in gleichem Maße geschützt sind. In jedem Einz prüfen, ob gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die unveränderte Beibehaltung des Zustandes sprechen. Ist dies der Fall, so hat die Behörde nach Ermessen zu entscheiden. das Abwägungsgebot dazu führen, dass Baudenkmale von relativ geringer Bedeutung, Sac gerade noch über der Bedeutungsschwelle herausheben, Baudenkmale, an deren Erhaltun Interesse der Allgemeinheit besteht, aber kein sehr großes Interesse, gegen schwerwiegen Belange nicht unverändert erhalten werden müssen. Sind die gegen die Erhaltung eines so Denkmales gerichteten Interessen aber im konkreten Fall ebenfalls nur von geringer Bedeu auch das geringerwertige Denkmal erhalten werden.

Zur Dokumentation vermutlich ähnlich schwieriger Fälle, wie sie durch die angeführten Gerichtsentscheidungen verhindert wurden, dienen folgende Beispiele: Auf seinem, in städ bedeutsamer Lage befindlichen Wohnhaus Dresdner Straße 20 in der Altstadt von Stolpen Bauherr nach langen Verhandlungen mit den Denkmalbehörden, in denen ihm eine ähnlich beim Fall Helmertplatz in Freiberg ausdrücklich angeboten wurde, stattdessen eine hässlic Kollektorenanlage in die rote Biberschwanzdachfläche seines Hauptdaches eingebaut. Er l den ablehnenden Bescheid auf seinen Antrag Widerspruch ein und setzte seinen Plan fas als „Schwarzbau" um. Die Auseinandersetzung harrt gegenwärtig bei der Widerspruchsbeh ihrer Entscheidung. Ein ähnlich gelagerter Schwarzbau aus vergangenen Jahren in Markkle nach erfolgter Auseinandersetzung schließlich für einen gewissen Zeitraum zur Duldung b Bei weiteren schlechten Ausführungsbeispielen in Radebeul, Chemnitz, Naustadt, Cosseba Freiberg wurden entweder die architektonische Qualität und das Erscheinungsbild des betr Gebäudes im städtebaulichen Raum oder in der Landschaft beschädigt oder aber die Vorha aus diesem Grunde erst gar nicht zur Ausführung genehmigt.

Besonders schmerzlich sind dabei die – allerdings keine Denkmale betreffenden Straße 156 in Dresden-Wachwitz und Wilhelm-Wolf-Straße 5 in Dresden-Pillnitz. Im ersten die Villa in der Elbansicht des Wachwitzer Dorfkernes, im anderen Fall un-mittelbar neben Weinbergskirche und ist damit von der Straße aus Graupa kommend sehr gut einsehbar. In Fällen haben sich die Hauseigentümer – ohne Verletzung formaler denkmalschutzrechtlich aber selbst keinen Gefallen getan, weil die zerrissenen, ausschließlich auf die Funktion ori gestalterisch völlig unbefriedigenden Photovoltaikflächen das äußere Erscheinungsbild ihre Füssen treten.

Da Erfahrungen mit solchen Anlagen noch nicht lange bestehen, kann man jedoch durchau gegenwärtigen Gestaltungs- und Einordnungsprozess reden, der immer wieder neue Frage aufwerfen und aller Wahrscheinlichkeit nach auch zu einer Entwicklung – Anlagenangebote wie auch auf der Seite des denkmalpflegerischen Toleranzrahmens

Und schließlich: Auch Denkmalpflege ist Ökologie ! Substanzerhalt schont Ressourcen und vermeidet Entsorgung. Erlebniskontinuität schafft Identität und diese wiederum geistige Immunität gegen Beliebig

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Erneuerbare Energien und historische Bauten Austauschbarkeit und übersteigerte Schnelllebigkeit. Seitenanfang

Erneuerbare Energien in Baudenkmalen – Rahmen, Spielräume, Gren Susanne Rexroth, Architektin, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin

Bei Baudenkmalen bringt eine bevorstehende San häufig einen Konflikt zwischen Denkmalschutz un Optimierung der energetischen Eigenschaften mit Denkmalerhalt ist oftmals die Sanierung oder Mod der Haustechnik zur Energieversorgung unabdingb optimierten Energieversorgung von Baudenkmalen den visuellen und substantiellen Erhalt der Baudenkmale bei gleichzeitiger Senkung des Energieverbrauchs und Verbesserung des Raumkomforts. Diese beiden Ziele lassen sich i häufig nur schwer vereinen. Konflikte sind vor allem dann zu erwarten, wenn neue Technolo Systeme oder Komponenten angewendet werden sollen. Dies sind zum Beispiel Photovolt Solarkollektoren, Systeme zur Bauteiltemperierung, oder verglaste Bauteile als Klimapuffer (Glas-Doppelfassaden). Ein Hauptgrund für die bisher geringe Akzeptanz solcher neuen Te für die Anwendung an Denkmalen ist – neben mangelndem „Know-how" und den relativ hoh dass sich bisher noch keine ästhetisch befriedigenden Gestaltungsmöglichkeiten erkennen meist ablehnende Haltung der Denkmalschützer gegenüber den neuen Bauelementen mac besonders deutlich. Außer massiven Eingriffen in die Bausubstanz verursachen die Maßnahmen zur Verbesser energetischen Verhaltens eine größere Schadensanfälligkeit der Baudenkmale, mitunter tr bauphysikalische Probleme auf. Der energetische und finanzielle Aufwand für den Einsatz Komponenten steht in einem ungünstigen Verhältnis zu deren energetischen (und damit au wirtschaftlichen) Nutzen. Zudem altern die neuen Materialien anders als die historischen. Außerdem überformen ode die Elemente das Erscheinungsbild, erzeugen also formale Veränderungen an der historisc des Gebäudes. Dies sind die Argumente, mit denen Vertreter des Denkmalschutzes die M Photovoltaikanlagen etc. an Denkmalen ablehnen.

Kriterien zur Denkmalverträglichkeit von Solaranlagen

Die Auswirkungen der baulichen Ergänzung (Solaranlage) auf das Erscheinungsbild des B spielen bei der Beurteilung eine entscheidende Rolle. Die Baumaßnahme am Denkmal mu Kontext des historischen Bauwerks und seinem Zeugniswert betrachtet werden. Die Beurteilung umfasst das Baudenkmal in Kriterien wie zum Beispiel: Bauwerk (Historische und formale Aussagen, Morphologie des Bauwerks),

Nutzungsprofil, Anforderungsprofil an Energieversorgung und Raumkomfort, Intensität der durchgeführten Maßnahmen, Art und Umfang der Eingriffe, gestalterische und baulich-konstruktive Integration der Komponenten und Systeme,

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standortbezogene und standortunabhängige Randbedingungen, Verlauf des Planungs- und Bauprozesses, Kosten und Betrieb. Bauliche Maßnahmen sollen das Erscheinungsbild sowie die Bausubstanz erhalten oder re

Gebäudeintegrierte Photovoltaik Anwendungsfälle - Definition der Gebäudeintegration

Ziel einer Planung mit Photovoltaikmodulen sowohl im Fassaden- als auch im Dachbereich möglichst weitreichende konstruktive und gestalterische Einbindung in das Gebäude sein. allem bei Neubauten. Die Integration in den Fassaden- und Dachbereich ist von drei qualita gekennzeichnet: Applikation, konstruktive Addition, konstruktive Integration. Die erste Stufe umfasst diejenigen Anwendungen, bei denen die Module zusätzlich vor ode eigentlichen Gebäudehülle angebracht (appliziert) werden. Dies ist der Fall bei einer nachtr Installation an ein bestehendes Gebäude. Diese Solaranlagen sind reversibel. Bis auf weni (konstruktiv nötige) Punkte geht die Anlage keine Verbindung mit dem Gebäude ein. Im Fa „konstruktiven Addition", der nächsthöheren Integrationsstufe, sind die Module mit dem Ba verbunden. Sie übernehmen zusätzlich zu ihrer energetischen Funktion Witterungsschutz, äußerste Schicht der Gebäudehülle bilden. Integration - nach lateinisch = integratio im Sinn Wiederherstellung eines Ganzen - bedeutet die Herstellung eines Ganzen, Zusammensch Vereinigung. Übertragen auf die Architektur meint die gebäudeintegrierte Photovoltaik als h der Integration die Substitution von Fassaden- und Dachelementen. Die Photovoltaikmodule somit zu einem Bestandteil der Gebäudehülle und übernehmen all deren Funktionen wie W Wärme-, Sonnen- und Schallschutz. Sie können zudem die Tageslichtnutzung unterstütze Entfernung der Photovoltaikmodule würde nicht nur eine Schicht der Fassade, sondern die Fassade fehlen.

Fassadenkonstruktionen

Die Tragwerke der modernen Fassadenkonstruktionen sind kein homogener Massiv- oder F sondern ein Skelettbau (Stahlbeton- oder Stahl-Skelettbau), bei denen die Tragwerks- und Außenwandebene von einander getrennt sind. Man unterscheidet Pfosten-Riegel-Konstruktion unabhängig vom Rohbauraster; Rahmenkonstruktion und Elementbauweise (Tafelbau). Bei der Pfosten-Riegel- und Rahmenkonstruktion werden Sprossen am tragenden Skelett b Sprossen der Pfosten-Riegel-Konstruktion werden bauseits an das Tragwerk montiert die Fassadenelemente bauseits eingefügt, während bei der Rahmenkonstruktion die Sprossen Rahmen zusammengefügt und bei der Montage aneinandergesetzt werden. Die Platten kön werkseitig eingebaut werden. Die Rahmen spannen in vertikaler Richtung von Decke zu De Großformatige, geschosshohe oder halbgeschosshohe Tafeln werden als selbsttragende Einzelbestandteile der Fassade bei der Element- oder Tafelbauweise direkt am Skelett bef

Baukonstruktive Einbindung der Photovoltaikmodule

Fassadenintegrierten Photovoltaik eignet sich nur bedingt für Baudenkmale. Die Photovolta lassen sich gut in moderne Fassadenkonstruktionen integrieren und mit anderen Fassaden kombinieren. Dies setzt als Träger jedoch eine Elementfassade - zum Beispiel als Pfosten-Riegel-Konstruktion - voraus. Warmfassaden gibt es bei Baudenkmalen nur als Fensterbereiche. Hinterlüftete Fassadenkonstruktionen (Kaltfassaden) sind die Ausnahme. Außenwände von Baudenkmalen vor allem der vorindustriellen Zeit sind meist homogen in

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Massivbauweise aus Mauerwerk und Putz oder als Fachwerk konstruiert. Die Skelettbauw vorgehängter Fassade verbreitete sich erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Photovoltaikmodule werden deshalb bei Baudenkmalen kaum als Fassadenbauteil - mit Au Fensterbereich als Warmfassadenteil - verwendet, sondern auf das Dach aufgesetzt (konst oder in die Dachfläche integriert. Gewöhnlich ist jeweils nur eine Seite des Daches (meist aufgrund funktionaler und wirtschaftlicher Entscheidungen (Ertrags- und Kostenoptimierung Photovoltaik belegt.

Signifikante Gestaltmerkmale von Photovoltaikmodulen Modularität

Der Begriff „Modul" deutet auf eine Rasterung hin, ist also verbunden mit einer starren Geo Fläche. Standardphotovoltaikmodule sind gerastert und rastern selbst: zum einen durch die Zellenformate (sie bewirken ein quadratisches Raster), zum anderen durch die Modulabme sich aus diesen festgelegten Maßvarianten ergebende Raster stimmt meist nicht mit der Fassadengliederung des Baudenkmals überein. Meistens sind Fassade und Dach eines B aufgrund seines Baustils und konstruktionsbedingt überhaupt nicht nach einem einheitliche durchgängigen Raster gegliedert. Eine Rasterung der Oberfläche unterstreicht die Plastizität eines Körpers. Was an Neubau gewünschten gestalterischen Akzentuierung führt, erweist sich beim Umgang mit einem B eher als Nachteil, denn die Photovoltaikflächen drängen das sie tragende jeweilige Bauteil Vordergrund. Ist das Bauteil nur zum Teil mit Photovoltaikmodulen belegt, tritt die Modulari Photovoltaikfläche stark als visuelles Defizit hervor. Die Photovoltaikmodule kontrastieren deutlich zu den vorhandenen, historischen und gealte Materialien und oftmals handwerklich gefertigten Bauteilen eines Baudenkmals (als industr vorgefertigte Bauteil), deren serielle Herstellung gleichförmige Elemente ergibt. Die präfabri Fertigteile zeichnen sich neuwertig durch die perfekten Abmessungen und makellosen Obe Glasscheiben aus. Baudenkmale weisen gegenüber Neubauten erhöhte Maßtoleranzen auf. Altersbedingte Un kennzeichnen die Oberflächen, Schiefwinkligkeit die Körper. Werden Standardmodule auf d installiert, ergeben sich ungleiche Abstände in der Horizontalen zwischen den Modulen, wa unruhigen Erscheinungsbild führt. Eine Unebenheit des Untergrundes, die für das Baudenk charakteristisch sein kann und seine Authentizität unterstreicht, wird besonders in der Reih starren Rahmen verstärkt und wirkt zusammen mit den neuen Elementen unpräzise.

Farbigkeit der Elemente

Die verfügbare Farbpalette aller Solarzellen, gleichgültig mit welcher Technologie sie herge ist aus physikalischen Gründen eingeschränkt. Photovoltaikmodule mit kristallinen Siliziumzellen befinden sich standardmäßig im blauen Farbspektrum. Die vorhandene Farbskala mit ihren klaren Tönen steht komplementär oder kontrastiv zu den oftmals gedeckten und gebrochenen Farbtönen gealterter Baumaterialien Bei den Modulen mit kristallinen Siliziumzellen ist darauf zu achten, dass alle Zellen den g Farbwert besitzen, da sonst die Module fleckig wirken. Photovoltaikmodule mit amorphen Siliziumzellen sind rötlich-braun. Werden die Module als Kunststofflaminate auf ein dunkles Trägermaterial wie zum Beispiel Metalldachpaneele auf sind sie nicht nur weniger steif als Glasmodule, sondern „verschmelzen" auch optisch mit Untergrund. Die Farbigkeit verträgt sich besonders gut mit anorganischen Baustoffen aus g Ton, wie zum Beispiel die Dacheindeckung aus naturroten Tondachsteinen. Photovoltaikmodule mit alternativen Dünnschichtsolarzellen zum Beispiel aus Cadmium-Te Kupfer-Indium-Diselenid sind schwarz mit einem grünlichen Schimmer (Cadmium-Tellurid) mit einem bräunlichen Schimmer (Kupfer-Indium-Diselenid). Diese Farbigkeit verspricht ein Verträglichkeit mit der Farbskala von historischen Materialien wie zum Beispiel gebrannter und verwittertes Holz. Da die Technologie noch relativ neu ist, gibt es nur sehr wenige Beis Einsatz an Baudenkmalen.

Texturen und Strukturen der Elemente Page 13

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Die haptischen und visuellen Eigenschaften der vorwiegend verwendeten komplexen Materi (Verbundglas) kontrastieren jene Eigenschaften von einfachen Baustoffen (Dachziegel, Ma Putz). Das vorwiegend verwendete Material Glas bewirkt eine schnelle Ableitung der Körpe wenn man das Modul anfasst. Die Flächen fühlen sich kalt an, wohingegen Bauteile aus hä Baudenkmälern verwendeten schweren, wärmespeichernden Materialien wie zum Beispiel Putz die Körperwärme nicht so schnell ableiten und sich deshalb warm anfühlen. Auch die der Oberflächen ist unterschiedlich: an Materialien wie zum Beispiel Ziegel oder Putz, zud ist sie eher grob, an Glasscheiben eher fein. Die glatte Oberfläche der Glasmodule macht eine wesentliche haptische Qualität der Elem Werden in der gängigen modernen Architektur glatte, glänzende Oberflächen häufig verwen Plastizität der Körper zu unterstreichen, so tendiert am Baudenkmal diese Eigenschaft ehe vorhandenen Baukörper zu dominieren. Das Deckscheibenglas tritt als glatte, glänzende Oberfläche in den Vordergrund, reflektier helle, desintegrierte Fläche. Die einzelnen Zellen müssen elektrisch verschaltet werden. Zellverbinderbändchen, auch Kontaktbändchen genannt, führen bei kristallinen Siliziumzellen von einer Zelle zur nächste Ende der Kette zur Anschlussdose. Das verzinkte Kupferband wird mit einem leitfähigen K Trägerglas montiert. Aus den etwa zwei Millimeter breiten Bändchen entsteht ein Streifenm nach gestalterischem Ansatz kann es dekorativ verwendet werden, was bei Neubauten ein Gestaltungskonzepts sein kann. Bei den Dünnschichtmodulen verbindet eine elektrisch leitende Schicht die einzelnen Zells dass nur zwei silbrig glitzernde Kontaktbändchen am Modulrand für die Verbindung zur An nötig sind. Die Modulfläche wird von weniger Elementen bestimmt und wirkt dadurch auch betrachtet homogener und gleichmäßiger.

Optische Eigenschaften

Der Abstand der Zellen bestimmt die Lichttransparenz des Moduls, wenn das Trägermater besteht. Die Module sind dann semitransparent. Kristalline Siliziumzellen liegen in einem A zwei bis fünf Millimeter voneinander. Der Abstand der durchschnittlich ein en Zentimeter br Dünnschichtzellen ist mit rund 0,5 Millimeter optisch kaum wahrnehmbar. In Abhängigkeit v Distanz zur Fassade oder zum Dach entstehen diaphane Effekte. Je nach Abstand der Zel die Module zur Tageslichtnutzung eingesetzt werden. Die Solarmodule werden zum Lichtfilter, die - in Abhängigkeit von den optischen Eigenscha Abdeckscheiben - farbneutrales Licht ins Rauminnere lassen. Die einstellbare und hohe Transparenz ist im Inneren wahrnehmbar, von der Ferne erwecke Modulflächen den Eindruck einer geschlossenen Hülle. Vor allem das Layout der Module m Solarzellen erzeugt im Rauminneren ein Lichtgitter, das zwar zur Tageslichtnutzung ausre ein sehr expressives Muster aus harten Schatten an den Flächen ergibt. Je näher die Modu den lichtempfangenden Flächen liegt, desto stärker ist das Muster wahrnehmbar. Durch das Einfräsen winziger, 0,15 Millimeter großer punktförmiger Löcher können die Mod kristallinen Siliziumzellen ihre Transparenz nicht nur durch den Zellabstand, sondern auch Zelldesign gewinnen. Die Fertigung dieser so genannten Power-Solarzellen wird jedoch bisl einem Hersteller ausgeführt. In Baudenkmalen kam sie bisher noch nicht zum Einsatz. Die Dünnschichttechnologie eröffnet den größten Spielraum, was die Erzeugung einer kon Belichtung und homogenen Leuchtdichteverteilung im Rauminneren anbelangt. Die elektris Beschichtung wird ausgelasert. Dadurch entsteht je nach der erwünschten Transparenz de Eindruck, man blicke durch eine Gardine. Die Dünnschichtmodule eignen sich besonders g wirksamen Blendschutz. Der Lichtdurchlassgrad muss mit der Wirksamkeit des Moduls abgestimmt werden, denn j Transparenz, desto geringer ist die elektrisch wirksame Fläche eines Moduls.

Verhalten im Gebrauchsprozess

Gerhard Auer unterscheidet und hierarchisiert die Baustoffe in der Architektur nach dem Gr Bearbeitung. Es sind deshalb Werkstoffe. Je komplexer ihre Bearbeitung, desto artifizieller Produkte. Im Sinne Auers gehören die bei Baudenkmalen verwendeten Werkstoffe zur dritt

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Bearbeitungsstufe: „Verformende Bearbeitung", das heißt chemo-physikalische Umwandlu Zerkleinern, Schmelzen, Brennen, Gießen. Es entstehen Tonziegel, Keramiken, Glas, Kal bei den anorganischen Werkstoffen. Der organische Werkstoff Holz zählt nach Auer sogar davor liegenden zweiten Stufe der Bearbeitung, wenn er geschnitten, gehauen oder gepres Photovoltaikmodule als Verbundgläser gehören nach dieser Genealogie wie die ebenfalls a Werkstoffe Stahlbeton oder Edelstahl und die organischen Werkstoffe Holz- und Harzlamin fünften Bearbeitungsstufe an. Diese Werkstoffe werden zu ihrer Herstellung aus unterschie Materialien vernetzt, legiert und laminiert. Die verschiedenen Bearbeitungsstufen nach Auer beschrieben, die Skala ist nach oben offen) deuten darauf hin, wie problematisch die niveau Einbindung der Photovoltaikmodule (hoher Bearbeitungsgrad) in historischer Bausubstanz Bearbeitungsgrad) ist. Die bei Photovoltaikmodulen eingesetzten Materialien werden mit großem technologischen hybriden, heterogenen Produkten transformiert. Dagegen werden die bei Baudenkmalen vo Materialien mit weniger verfahrenstechnischem Aufwand bearbeitet und zu Produkten wie Z Schnittholz umgewandelt. Die beiden Werkstoffgruppen haben deshalb völlig unterschiedlic Alterungsweisen. Photovoltaikmodule gehören aufgrund der Materialien ihrer Deckscheiben Kunststoff) und der Materialien von Bauteilen wie Aluminiumrahmen und Kunststoffleitunge denjenigen Bauelementen, die durch Gebrauchsspuren, Abnutzungs- und Alterungsprozes Qualität verlieren. Unterscheidet man weiter die Bauprodukte nach ihrer Formbarkeit, so lassen sie sich in R Halbzeug, Fertigteile und Installationen (Applikation) differenzieren. In diesem Sinne ist ein Photovoltaikmodul als Halbzeug noch formbar und adaptiv, als konfektioniertes, serielles F nicht mehr einpassungsfähig.

Anpassung von Photovoltaikmodulen

Solarmodule müssen den ästhetischen Anforderungen eines Baudenkmals in zweierlei Hin werden: zum einen in ihrer Flächenwirkung, zum anderen in ihrer Detailausbildung und in ih Abstimmung auf die vorhandenen historischen Materialien und Konstruktionen. Standardmo diese Anforderungen häufig nicht.

Dummies

Wenn aufgrund funktional-technischer Entscheidungen (vor allem wegen Verschattung) nur mit Photovoltaik belegt werden, soll ein homogenes Gesamtbild dadurch entstehen, dass i Restfläche so genannte Dummies eingesetzt werden. Oftmals wirken sich auch nur unters Nuancen in der Farbigkeit und Oberflächenbeschaffenheit der Module störend aus. Wenn a elektrisch inaktive Module verwendet und diese mit den elektrisch aktiven Modulen kombin können die Flächen einheitlich belegt werden. So vermeidet man farbliche und strukturelle

Kaschierungen

Im Detail wirken die Kontaktbändchen störend und dekorativ, wenn eine homogene Fläche Mit Kunststoffklebestreifen, die beständig gegen ultraviolettes Licht sind, werden die silbrig Kontaktbändchen überdeckt und damit kaschiert. Wegen der Moduldichtigkeit ist ein bei Dünnschichtmodulen ein unbeschichteter und bei k Siliziummodulen ein unbelegter Modulrand nötig. In diesem Bereichen ist das Modul transp Glasrand wird mit Kunststoffklebestreifen kaschiert oder - bei der Dünnschichttechnologie

Zell- und Modulfarben

Die technologisch möglichen Farben von kristallinen Siliziumzellen reichen von blaugrün üb bis magentarot. An Baudenkmalen kamen sie bisher nicht zur Anwendung. Graue Zellen s möglich, wenn man wie bei den anderen nicht-blauen Zellen Ertragseinbußen in Kauf nimm Farbigkeit ist zurückhaltender und somit denkmalverträglicher. Nicht nur die Zellen, auch das Trägermaterial bestimmt die Farbigkeit eines Moduls. Wird e Kunststofffolie (zum Beispiel Tedlar) oder farbiges Glas verwendet , so können die spezifisc Anforderungen erfüllt werden. Je dunkler der Hintergrund, desto mehr Solarstrahlung wird a Zellen erwärmen sich, und die Module verlieren dadurch an Leistungsfähigkeit.

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Oberflächenmodulation

Eine raue Oberfläche des Deckglases streut das einfallende Licht und wirkt somit Reflexion entgegen. Um dies zu erreichen wird eine Deckscheibe aus Ornamentglas oder eine strukt Kunststofffolie eingesetzt.

Entwurfshaltungen

Wie ist gestalterisch mit einem Baudenkmal umzugehen? Entscheidend für den kreativen Arbeit am Baudenkmal bleibt der Bereich des letztlich nicht Zugänglichen, des Unbekannte historischen Bauwerk. Der Handelnde sollte sich deshalb die Fragen beantworten: Mit welc Legitimation füge ich dem Baudenkmal eine weitere historische Schicht hinzu? Mit welche Selbstverständnis greife ich ein? Wie gültig ist meine Einschätzung aus dem Augenblick? Je mehr gestalterische Eigenständigkeit ein Eingriff für sich in Anspruch nimmt, desto höh Anforderungen an die Qualität des Entwurfs. Die baulichen Eingriffe, die ein Gebäude im La Daseins erfahren hat, sowie die seine Gebrauchs- und Verschließspuren sollen sichtbar un bleiben. - wie die Jahresringe eines Baumes als Schichten auf sein Alter und seine Entwic hindeuten. In diesem Schichtmodell bleibt das jeweils Neue ablesbar. Spätere Hinzufügungen oder Üb des Originals besitzen häufig selbst Denkmalwert, und auch der Umformungsprozess hat Informationswert, denn er spiegelt die Notwendigkeiten und Möglichkeiten der jeweiligen Ze deren Gestaltvorstellungen wider. Entscheidend ist also die Qualität der Veränderung sowie Informationswert. Die Frage steht im Vordergrund, ob ein Gebäude so wiederhergestellt we es einmal war, oder ob es mit modernen Ergänzungen weiterentwickelt werden soll. Folgende prinzipielle Entwurfshaltungen, die das Schichtmodell und die Ablesbarkeit des N abnehmender Distanz zum Vorhandenen interpretieren, sind möglich: Abstand / Trennung,

Kontrast, Opposition, Dialog Verschmelzung.

Solaranlagen verändern nicht selten erheblich den Charakter des Baudenkmals weil sie von ihren Bauherren als Symbol eingesetzt werden. Photovoltaikmodule haben ein zeichenhaften Charakter. Die Photovoltaik am Gebäude weist über ihren eigentlichen Zwec Stromproduktion hinaus: Sie repräsentiert. Eine Solaranlage steht für das Umweltengagement ihrer Bauherren. Besonders bei Kirchen Photovoltaikanlagen als Ausdruck des Sendungsbewusstseins ihrer Initiatoren eingesetzt. Solaranlage wird als Botschaft, als modernes Zeichen verstanden, als eine Variante des K Kirchendächer eignen sich auf Grund ihrer Ausrichtung besonders gut für die technische N Sonne. Die Apsis ist meist nach Osten gerichtet, dadurch ergeben sich zwei Schrägdachfl Süden und Norden. Die Gebäude stehen meist frei und sind deshalb weithin sichtbar. Som gute funktionale und mediale Voraussetzungen gemeinsam genutzt, wenn es um die Photo als Zeichen geht.

Problemfelder

Zielkonflikt Baudenkmale konfrontieren die am Bau Beteiligten mit besonders anspruchsvollen Anforde Integration der technischen Elemente. Geht es den einen um die Ansprüche an Energieein

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Interesse des Klimaschutzes, so den anderen um ein ästhetisch befriedigendes Erscheinu Bauwerken. Der Anteil der denkmalgeschützten Gebäuden liegt zur Zeit bei drei bis fünf Prozent der Ba Deutschland. Auch wenn der Anteil der Baudenkmale gemessen an der Gesamtheit des Gebäudebestandes nur gering ist, so ist es für den betreffenden Bauherren und Besitzer ei Baudenkmales meistens das einzig in Frage kommende Gebäude, an dem er eine Solaran integrieren kann. Er entscheidet sich mit seinem Engagement für die Solartechnologie nich Baudenkmal, sondern möchte einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Die Ar Bauherren für den Einsatz von Solartechnologie in denkmalgeschützten Gebäuden sind: den Lebenskomfort – auch im öffentlichen Interesse - zu verbessern (im Hinblick auf die umweltentlastende Wirkung der energieerzeugenden Anlagen),

die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu sichern (in diesem Sinne wäre eine Photovoltaik Prestigeobjekt zu betrachten, das das Gebäude ‚veredelt’), die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zu gewährleisten (zum Beispiel bei einem Haus oh Netzanschluss) oder

eine Solaranlage in der heutigen Zeit zur Standardausstattung von Gebäuden zu zählen (w Antennen, Isolier- oder Lärmschutzfenster oder Garagen). Die Förderinitiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) „Kirchengemeinden für die Sonnenenergie" brachte diesen Zielkonflikt bei vielen ihrer Förderprojekten zum Ausdruck. Kommunikation Ein weiteres Konfliktfeld zwischen Genehmigungsbehörden und Bauwilligen eröffnet sich in Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern. Die Behörden werden zu spät einges geschieht es häufig, dass Hauseigentümer eine solartechnische Anlage auf dem Dach ihre installieren ohne darüber informiert zu sein, dass sie dafür eine denkmalrechtliche Genehm brauchen. Vielen Bauherrn sind die verfahrensrechtlichen Systeme der Unterschutzstellung Denkmalen nicht geläufig. Welches System angewendet wird, variiert in den einzelnen Bun Zähes Ringen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung - nicht selten auf politischer Ebe ausgetragen - führt zu Verzögerungen im Projektablauf. Wissensdefizite Dass die Auseinandersetzungen zwischen Denkmalschutzbehörden und solar engagierten so hart geführt werden, liegt auch an den Wissensdefiziten, die auf beiden Seiten noch be Während die Bauherren oftmals Experten in der Anwendung von Solartechnologie sind, sin unsicher, wie ihr Baudenkmal in seinem kulturellen Wert einzuordnen ist. Umgekehrt sind des Denkmalschutzes bewandert in der kunst- und baugeschichtlichen Bedeutung des Ku ihnen fehlt jedoch häufig das „Know-how" in der Solartechnologie. Nicht-Akzeptanz Die Denkmalschützer und Denkmalpfleger haben meistens Probleme, Photovoltaikmodule thermische Kollektoren an den Baudenkmalen zu akzeptieren – was verständlich ist, wenn Mehrheit der baulich-gestalterischen Lösungen betrachtet. Dies führt zu einem weiteren Grund, der die Auseinandersetzung mit dem Thema Solartech Denkmalschutz interessant macht: die Kriterien für eine ästhetische Gestaltung von Bauw Solarpaneelen. Im Interesse des Denkmalschutzes dienen diese Kriterien dem Erhalt des Erbes. In Denkmalschutzprojekten werden diejenigen Entscheidungsgründe definiert, nach Solarflächen in Dach und Fassade als verträglich (und damit ästhetisch gelungen) oder ina gelten. Die Kriterien des Denkmalschutzes machen die Anforderungen an Solarpaneele als Bauelemente, die mehr als ein technisches Zubehör oder teures Dekor am Gebäude sein

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offenkundig. Damit zeigen sich auch die Perspektiven auf, die Solarpaneele im Kontext der haben können. Seitenanfang

Das Kirchgebäude und die Nutzung erneuerbarer Energie Schöpfungsauftrag ?!

Dr. Ulrich Böhme, Baureferent i. R., Landeskirche Luth. Landeskirche Sachsens, Dresden Wie sich nach allem schon Dargestellten als Nich dem mir gestellten Thema nähern, ohne dabei Eul Meißen tragen? Zu meinen Erfahrungen gehört, dass die mit dem Forum korrespondierenden Zusammenhänge kein Allgemeingut sind, geschweige gesellschaftliche A genießen. Im Gegenteil, erneuerbare Energien in/an/auf Kirchgebäuden werden noch häufi Hobby kirchlicher Außenseiter diskreditiert.

Deshalb bin ich dankbar, hier einige Fakten, Einsichten und Erwartungen ausbreiten und z stellen zu dürfen. Sicher wird Ihnen auch Bekanntes ans Ohr dringen. Dann konzedieren S mit dem Bonus, wonach Wiederholung die Mutter aller Pädagogik sei.

Die Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt sind längst keine Black box meh meisten Probleme der Umweltverschmutzung bekanntlich – Bildrede – aus der Luft gegriffe gilt auch für den Renner auf der Hitliste aktueller Problemthemen, die Klimaveränderungen. ein globales Ursach-Wirkungs-Szenario bis hin zur noch nicht auszuschließenden ökologis Selbstzerstörung.

Ich bin nicht um eine Analyse dieser Krise gebeten. Deshalb dazu nur einige Anmerkungen Erschließung meiner Thematik.

Seit dem 17. Jahrhundert hat sich die Weltbevölkerung verzwölffacht. Der Weltenergieverbr sogar auf das 150-fache gestiegen. Die dafür in Anspruch genommenen, über Jahrmillionen entstandenen fossilen Energieträger, zugleich wertvollste Produktionsrohstoffe, werden in vergleichsweise wenigen Jahrzehnten aufgebraucht sein. Und das mit dramatischen Neben

Die Bewirtschaftungsfristen datieren bei den Restbeständen von Erdöl auf etwa 4, bei Erdg Jahrzehnte und bei Kohle auf etwa 1,5 Jahrhunderte. Bezogen auf Vergangenheit und Zuku Menschheit ist das „Übermorgen". Deshalb dürfen die verbliebenen Reserven fossiler Energ die Dynamik deren Reichweiten nicht zu Illusionen oder gar zu strategischer Verharmlosun noch dazu im Jahr 2002 auf dem ersten Internationalen Workshop zur Ölverknappung post „Nachdem die Geologen den Erdball gründlich durchwühlt haben, wartet kein gigantisches auf seine Entdeckung".

Limitierender Faktor sind aber gar nicht zuerst die schwindenden Vorräte fossiler Brennsto die ökologischen Konsequenzen ihres Gebrauchs sowie die politischen Risiken infolge Abh den Ölförderländern.

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85 % der klimaverändernden Treibhausgase werden der Energiewirtschaft zugeschrieben. D verbundenen Auswirkungen sind noch nicht umfassend bewertbar. Und sie werden perman kollektives menschliches (Fehl-) Verhalten intensiviert, das sich fatalerweise an Fragen wie denn ich?" bzw. „Warum den ich nicht?" orientiert. Dem liegt die uns allen vertraute mensc Schwäche zu Grunde, dem längerfristigen Nutzen den kurzfristigen „Gewinn" vorzuziehen.

Offensichtlich ist nichts so unglaublich wie die Wahrheit; deshalb nehmen sie viele nicht re wahr und verhalten sich der Zukunft gegenüber wie jene Zureisenden, die die Toilette versc zurücklassen, weil sie wissen, dass sie diese kein zweites Mal benutzen Weniger spektakulär formuliert folgendes höchst bedenkenswerte Beispiel: Zur Herstellung Blattes weißen Papiers wird eine Energiemenge benötigt, mit der ein 60-Watt-Glühbirne ei brennen könnte. Bitte ziehen Sie daraus Ihre eigenen Schlüsse.

Die M e n e t e k e l der ökologischen facta und futura scheinen ihre Schockwirkung auf un haben. Als selbsternannte Schwachverständige neigen wir an unseren politischen Stammt zum Beschwichtigen. Unser Lebensstil und die Gebaren der Wirtschaft erinnern fatal an So o l l e n offensichtlich nicht wahrhaben, was wir bereits seit dem Jahr 1972 vom Club of Ro Dazu kommt, dass eindimensionale Ideologie mit „ökonomischem Sachzwang", bei der all her bestimmt wird, Ursache der globalen Gegenwartsprobleme ist – der landwirtschaftliche Monokulturen und Massentierhaltungen, des Raubbaues an den Regenwäldern, der Lebensmittelvernichtungen, der bedrohlichen Klimaveränderungen bis hin zum so erbärmlic Terrorismus. Ohne die Bedeutung der Ökonomie zu verkennen: Sie allein darf nicht Kriterium für oder gar für ökologisch nachteilige Entscheidungen sein. Ökonomische Argumente müsse Werteorientierten Gewissenskontrolle unterzogen werden. Anderenfalls droht, dass eben d Fällen des letzten Baumes und wenn der letzte Fisch gefangen ist, wahrgenommen wird, d auch frau, Geld nicht essen kann …

Bei ökologisch orientierten Alternativen werden häufig nicht die Preis-Nutzen-Relation, son die gegenüber herkömmlichen Standardlösungen erforderlichen Mehrkosten bewertet. Hier Grundübel aller – teilweise auch vorsätzlichen – Fehlinterpretation.

Ganz besonders Solaranlagen wird häufig mit der abwehrenden Frage begegnet: Rechnet s das? Damit disqualifiziert sich allerdings der mit zweierlei Maß messende Fragesteller sel beim Autokauf noch bei der Anschaffung „schon wieder" neuer Kleidungsstücke oder Möbe ähnlich distanziert, obwohl es diesbezüglich eher begründet wäre. Aber vielleicht gelingt es Solaranlagen in unserem Bewusstsein schrittweise zu Statussymbolen für Haltung und Vo entwickeln.

Max Frisch provoziert deshalb mit der Erkenntnis: Wer will, dass die Welt so bleibt, wie si nicht, dass sie bleibt. Das geht unter die Haut, stimmt nachdenklich, weil, ja weil wir die W Solcherart Impuls und Forschungsergebnisse sowie Prognosedaten zu Energiebedarf, Energieerzeugung und zu erwartenden Auswirkungen vor allen auf das Weltklima waren im Jahres 2000 für den Bundestag Entscheidungsgrundlage zum Beschluss des Erneuerbare Gesetz (EEG). Mit diesem Gesetz ist ein bemerkenswertes politisches Signal für eine nac Aufwertung auch der S o l a r e n e r g i e n u t z u n g gesetzt – initiiert durch die EU-Kom nicht durch Herrn Trittin, schon von der Regierung Kohl/Töpfer ins Regierungsprogramm au und nun nach intensiven Verhandlungen durch einen Mindestkonsens in den Fraktionen de Bundestage möglich geworden.

Damit steht für nachhaltige Energiepolitik ein legitimes und effizientes Steuerinstrument zu

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der Förder- und Subventionspolitik im Gesundheits-Verkehrs-, Kultur- und Sozialwesen, in Landwirtschaft, Steinkohlebergbau und Denkmalpflege direkt vergleichbar. Staatsregierung (CDU) schreibt seit dem Jahr 2001 sogar einen jährlichen Umweltpreis zum Solarenergienutzung aus.

Teilweise wird beklagt, dass der Verbraucher die Subventionen im Bereich erneuerbare En trägt. Natürlich! Aber wie populistisch. Fast alles Neue musste gefördert werden, ehe es si durchgesetzt hatte (Schildbach). Das ist logisch, ist normal. Dennoch sind die pekuniären Auswirkungen der staatlichen Fotovoltaik-Förderung auf den Endverbraucher marginal.

Die Strom-Bezugskosten erhöhen sich um etwa 0,01 Cent pro kWh. Beim durchschnittlich Stromverbrauch eines Haushaltes ergibt sich damit eine zusätzliche „Belastung" infolge Subventionierung von Solaranlagen von ca. 2 (zwei!) Cent pro Monat. Diese Größenordnung „Mitbezahlung" sollte jedem im Interesse unserer Lebensumwelt zumutbar sein! Übrigens: Atomkraft und Kohle erhalten wesentlich höhere Subventionen vom Steuerzahler erneuerbaren Energien.

Ungeachtet all dessen wird die Gesellschaft in sehr absehbarer Zeit beträchtliche Aufwendu ökologisch bedingte Korrekturen – denken Sie bitte an die Erweiterung von Dammbauten u Rückhaltebecken, an den Rückbau ausgedienter AKW`s, an Anpassungen in Landwirtscha Umwelt usw. – und für die Sicherung unserer Lebensbedingungen überhaupt leisten müsse

Daran gemessen sind die erörterten Subventions-Belastungen nicht einmal peanuts. Unter darauf geht Quasching in seiner Habilitationsschrift ein, die sich mit klimaverträglicher Elektrizitätsversorgung im 21. Jahrhundert befasst. Endlich das Klima gegen anthropogene Störungen zu schützen ist längst mehr als ein pol Programm. Die Störpotentiale sind so immens, dass man sich sogar genötigt sieht, die Ve von Abgasbilanzen der Unternehmen als Gegenstand internationalen Handels freizugeben. Vorbereitungen dafür laufen, Einführung geplant für das Jahr 2005.

Das alles heißt doch: Wir dürfen mit unserem Globus nicht länger umgehen, als verfügten Reserveglobus für Notzeiten. Die Sorglosigkeiten von gestern und heute werden ohnehin die morgen sein. Es bedarf also dringend ermutigender Zeichen und nachahmenswerter Beispi Bereichen, auch wirksamer Impulse auf Verhaltensänderungen hin. In diesem Zusammenh oder gerade – von bürgerschaftlichem, auch von christlich motiviertem Engagement zu spr weder Strohhalm noch ritualisierende Beschwörung. Im Gegenteil! Wir leider ja nicht Mang Erkenntnissen, wohl aber an der Fähigkeit, diese in geeignetes Handeln umzusetzen! Süff hinzugefügt: Glücklich ist, wer nicht vergisst, was zu ändern ist; denn mit Redereien allein kein Schiff bauen! Die Zielstellung lautet: Gravierende Reduzierung der Primärenergieverbrennung und damit d Kohlendioxyddemission insbesondere auch durch Solarenergienutzung, und zwar für Strom (Fotovoltaik) und Unterstützung von Gebäudeheizung bzw. Brauchwassererwärmung (Solar gleichermaßen.

Getrieben durch unser Gewissen, die Seele unseres Wissens, müssen wir dieses Ziel erre en! Gottlob gibt es bereits zahlreiche aus Verantwortung ergriffene Initiativen, doch längst nicht Deshalb bemühen sich auch zahlreiche unserer Kirchgemeinden mit all ihrer Autorität, die erkannten Zukunftsstrategien Vorbild schaffend in der Öffentlichkeit zu vertreten. Das erwar um Zukunftssicherung Bemühten, die politische Verantwortung Tragenden eingeschlossen Kirche ist bei allen Fragen der Sinnstiftung und Werteerziehung eine unverzichtbare Instan Dürfen, Nichtdürfen und Sollen muss ein Rahmen gefunden werden. Nicht länger müssten …, sonst wird tradiert: Heute ist die gute alte Zeit von morgen, oder schlimmer: K

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Erneuerbare Energien und historische Bauten t e n f ü r i h r e E l t e r n, also das Gegenteil von intragenerativer Gerechtigkeit.

Kardinal Lehmann dazu auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag: „Gott hat den Menschen ke räuberischem Verhalten auf Kosten kommender Generationen gegeben". Deshalb müssen Kirchgemeinden vermittels einer biblisch fundierten ökologischen Ethik dazu beitragen, da Schöpfungsurteil „Siehe, alles ist sehr gut" (1. Mose 1,31) nicht durch kollektives Fehlverh Geschöpfes Mensch weiter ins Gegenteil verkehrt wird. Wie aber ist die Rolle unserer Kirchgemeinden zu beschreiben?

„Und Gott, der Herr, nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn b bewahrte" (1. Mose 2,15). ABER – dem biblischen Auftrag „M a c h e t e u c h d i e E r d e u n t e r t a n" (1. Mose 1,28) ist das Menschengeschlecht weniger als Heger, sondern eher plündernd in von Raubrittern gefolgt. Umkehr tut not. Schließlich befinden wir uns in einer ähnlichen Lag im Alten Testament. Ihm wurde prophezeit, es werde eine große Flut kommen und er solle t i g Vorkehrungen treffen….

Ein anderer geistlicher Wegweiser findet sich bei Franz von Assisi. In dessen berühmten S heißt es unter anderem: „Sei gepriesen, mein Herr, mit allen deinen Geschöpfen, vornehmlich mit unserer Schwester, der Sonne: Sie wirket den Tag und schenkt uns durch ihn das Licht. Schön ist sie und strahlend in großem Glanze Und deines Wesens, Allerhöchster, ein Gleichnis".

B e w a h r u n g d e r S c h ö p f u n g ist unaufgebbarer Bestandteil unseres christlichen G s z e u g n i s s e s. Deshalb feiert die christliche Gemeinde im Gottesdienst die Schöpfun Bewahrung der Schöpfung Gottes darf aber nicht nur gepredigt werden, sondern wir müsse Mögliche dazu beitragen! Viele Umweltgruppen und Bürgerinitiativen sind im kirchlichen Raum beheimatet. Und die S Evangelischen Kirche in Deutschland wie auch die Katholische Bischofskonferenz haben b 1998 zum Stichwort Energie Aufrufe erlassen. Zum einen haben sie sich für Energieeinspa ausgesprochen; denn es gibt kein Energieproblem, sondern infolge der zu billigen Energie Energieverschwendungsproblem! Prognostiker erwarten, dass in den Jahren von 1990 bis 2020 mehr Energie verbraucht wird gesamten Menschheitsgeschichte bis 1990! Darüber hinaus wurde von den genannten kirchlichen Gremien aufgerufen, auf kirchlichen G Solartechnik zu installieren.

Doch Artikulation und Aktion, Anspruch und Umsetzung liegen bis heute noch weit auseina Selbst im Landekirchenamt – nur dort? – war und ist eine geradezu pädagogische Nöten. Beispielsweise habe ich mich immer wieder als Beleuchtungsmeister betätigen mü Draußen ungetrübter Sonnenschein, drinnen alle Raumbeleuchtung aktiviert, selbst über Abwesenheitszeiten hinweg …

Wie auch immer: Unseren Kirchgemeinden tun sich bei beabsichtigter Realisierung von So gleich mehrere benennenswerte Schwierigkeiten auf: Allem voran müssen für Solarenergienutzung auch bei den Gemeindegliedern B e w u ß t s e i n und Überzeugung und damit Handlungsdruck vorhanden sein. Das ist k selbstverständlich. Ferner muss die gewollte Solaranlage f i n a n z i e r b a r sein. Auch das ist bei den vielfäl

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Verpflichtungen und Diensten unserer leider kleiner gewordenen Kirchgemeinden keineswe selbstverständlich. Viele Gemeinden sind kaum noch in der Lage, ihre Gebäude zu erhalte geschweige Solaranlagen zu errichten. Allein deshalb wurde die S t i f t u n g zur Bewahru Baudenkmäler in Deutschland gegründet, für die wir Einzelpersönlichkeiten und Kirchgeme Unternehmer, Planer und Künstler, Politiker und Handwerker ganz herzlich um Fördermitgl bitten. Die Devise kann demzufolge nur lauten: Das eine, den Gebäudeerhalt, tun, und das Errichtung von Solaranlagen, möglichst nicht lassen.

Schließlich: Fast alle kirchlichen Gebäude sind D e n k m a l e. Denkmale sind Gegenstan kollektiven Gedächtnisses und aktiver Erinnerung an historische, ästhetisch-kulturelle, han und andere Bedeutsamkeiten. Daraus folgt: Es ist keinesfalls selbstverständlich, Solaranla Denkmalen zu errichten. Zumindest gelten sehr strenge Maßstäbe. Natürlich sind diese hö subjektiv, was Definition und Quantität der gegebenenfalls behaupteten ästhetisch-sinnlich Beeinträchtigung eines Denkmals durch Fotovoltaikanlagen betrifft.

Und – es besteht nicht nur scheinbar Dissens zwischen staatlich-denkmalschutzrechtliche und staatlich-ökologischen Zwängen. Der eine Pol konzentriert sich auf das bloße Bewahr Denkmals, der andere erwägt verantwortungsbewusst Weiterbauen am Denkmal, ohne ges Spuren zu verwischen. Gerade deshalb fühlen sich Kirchgemeinden und kirchliche Baufach Denkmalpfleger als Anwälte ihrer Baudenkmäler. Noch zugespitzter: Sie wissen sich als d Pflichtverteidiger, ohne aber „Fundamentalisten" zu sein. Deshalb sind wir grundsätzlich nicht bereit, eine lediglich puristisch-antiquarische Denkma Rechtfertigung eines Generalboykottes für erneuerbare Energiegewinnung an uns überkom kirchlichen Bauten anzuerkennen, ebenso wenig natürlich zitierbare Negativbeispiele von S aus dem nichtkirchlichen Bereich. Vielmehr sind wir sogar von der Überzeugung geleitet, d Bewahrung der Schöpfung noch höherrangiger ist als die von uns intensiv betriebene Bewa kirchlichen Baudenkmäler. Das hören und bedenken Sie bitte nicht als ein so genanntes Todschlagargument. Ich kan moderater formulieren: Wer sich für Denkmale einsetzt, muss sich auf für Frieden, natürlich Ökologie stark machen. Umweltschutz als besten Denkmalschutz zu apostrophieren ist de mehr als ein nur plakativer Slogan.

Umweltaspekte sind also künftig ebenso selbstverständlich in eine kirchbauliche Planung e wie Statik oder Bauphysik. Dennoch ist solcherart umweltbewusstes Bauen keine neue Di ist Haltung aus Verantwortung. In diesem Sinn entspricht umweltbewusstes Bauen auch d des soeben in der europäischen Kulturhauptstadt Graz abgeschlossenen 6. Internationalen Altstadt und Baukultur: „Historisch zu handeln bedeutet, das Neue zu integrieren und gleic Fortlauf der Geschichte zu sichern".

Natürlich nehmen wir verantwortungsbewusst Einfluss auf die in unserer Landeskirche gepl Solaranlagen, stellen Forderungen an Planer und Hersteller von Solartechnologie. Das betr Beispiel die Kleinteiligkeit, Farbwirkung und Anordnung der Module auf der jeweiligen Dach geringmögliche Beeinträchtigung der ästhetischen Gebäudeerscheinung zu erreichen. Es m an Lösungen gearbeitet werden, bei denen Form und Aussehren herkömmlicher Bedachun weitgehend erhalten bleiben und dennoch Fotovoltaik integriert ist. Dies alles nicht zuletzt auch deshalb, als bei Einführung der Solartechnologie verständliche zunächst mehr „gebastelt" als architektonisch-denkmalpflegerisch gestaltet wurde. Der Ba Kirchgemeinde stimmt sich also mit dem Bezirks- bzw. Landeskirchenamt ebenso ab wie Fachplanern, mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehö

Angesichts der dargestellten Entwicklung geht es nicht darum, ob überhaupt Solaranlagen kirchlichen Gebäuden errichtet werden dürfen, sondern lediglich um Entscheidungen hinsic und wie. Immerhin stammt von Erfolgsarchitekt Sir Norman Foster das Urteil:

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Frage der Mode, sie ist eine Frage des Überlebens!" Das legt uns nahe, den begonnenen Prozess der Solarenergienutzung vom denkmalpflege Standpunkt aktiv mitzugestalten. – In diesem Zusammenhang sei an die Entwicklungsges e d a c h u n g s m a t e r i a l i e n erinnert: Grasnarbe, Steinplatten, Holzschindeln und R abgelöst von keramischem Bedachungsmaterial und Naturschiefer und diese später von Bl von Pappen und Kunststoffen. Selbst auf höchst bedeutsamen kirchlichen Baudenkmälern ist Wechsel der Dacheindecku nachweisbar. Erst vor wenigen Jahren haben wir zum Beispiel das über Jahrhunderte hinwe deckte Dach immerhin des Freiberger Doms durch Kupferblech ausgetauscht. Und nunmeh wird eben, zunehmend erfolgreich, an der Kombination der Funktionen von Fachdeckung u Solarstromerzeugung gearbeitet. Wir werden uns auch daran peu à peu gewöhnen! Parallel zum „Königsweg" Dach erforsch die Firma Glasmalerei Peters in Paderborn im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Möglichkeiten, Fotovoltaik au gestalteten Kirchenfenstern nutzbar zu machen. Erste Ergebnisse wurden bereits im Jahr 2 vorgestellt.

Der Solarenergienutzung eine bemerkenswerte Perspektive zu prognostizieren rechtfertigen eingangs angedeuteten zivilisatorischen Zwänge. Jedenfalls zeichnet sich dank interdiszipl Langzeitanstrengungen eine Entwicklung ab, die mit den Zuwachsraten nach Praxiseinführ Erfindungen von Dampfmaschine oder Elektrizität vergleichbar sein wird. Weitere die Solartechnik vorantreibende F a k t e n sind:

Die Sonne liefert täglich den Weltenergiebedarf von derzeit acht Jahren auf die Erde. Diese Insolation zur Nutzenergiegewinnung in Anspruch zu nehmen ist eine Großchance. Sonne ohne Risiken und Emissionen, ist unerschöpflich, schont irdische fossile Ressourcen und „kostenlos".

Die Politik hat mit dem EEG die Entscheidung getroffen: Für bis Ende des Jahres 2001 ins Fotovoltaik-Anlagen wird jede ins öffentliche Netz eingespeiste kWh 20 Jahre lang mit 99 P vergütet (ab 2002 errichtete Anlagen „nur noch" mit 47 Cent). Darum titelte die Presse: ins Solarzeitalter".

Kapitalwert-Untersuchungen erweisen Solaranlagen gute Rentabilität. Dabei sind eingespa Sowiesokosten für Bedachungsmaterial, vor allem aber exorbitante (auch subventionierte!) der konventionellen Energieerzeugung sowie die zu erwartenden Preissteigerungen bei kna werdenden Energierohstoffen sogar unberücksichtigt.

Die Forschung konzentriert sich auf Effektivitätssteigerung, auf Ästhetik der Module und au Reduzierung der Kosten der Solartechnologie.

Bundesweit sind Förderprogramme von inzwischen über 1 Milliarde Euro praxiswirksam ge

Eine Solarzelle egalisiert die zu ihrer Herstellung benötigte Energie durch eigene Stromerz bereits in rund zwei Jahren. Für die Installation der Gesamtanlage werden etwa 7 Jahre ve überrascht nicht, dass vergleichbare Werte für Kraftwerke herkömmlicher Provenienz unbe

Nach Erfahrungen der Deutschen Gesellschaft für Solarenergie in Freiburg liegt die Lebens Solarzellen inzwischen bei mehr als 25 Jahren. Nach der energetischen Amortisation bleib

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Erneuerbare Energien und historische Bauten mindestens 15-20 Jahre für ausschließlich umweltfreundlich produzierten Strom. Und finanziell amortisieren sich Solaranlagen bei derzeitigen Konditionen nach spätestens

Alle für Heizung und Stromerzeugung kompetenten Anbieter von AEG über Buderos, Strie hin zu Vaillant und Viessmann forschen im Bereich Solartechnik und produzieren bereits hochbewährtes Angebot.

Dachdecker, Elektroinstallateure und Heizungsbaufirmen sind zunehmend mit der fachgere Installation von Solaranlagen vertraut.

Selbst der auf Erdöl ausgerichtete Shell-Konzern erwartet, dass im Jahr 2050 die Hälfte de Energieproduktion aus erneuerbaren Quellen gespeist wird bzw. werden muss, soll ein koll Szenario verhindert werden. Auf diese Prognose hin korrigiert Shell derzeit seine Konzerns

Ungeachtet all dieser Optionen finden Pessimisten auch für die Solarenergienutzung passe Probleme. Oder anders ausgedrückt: Gegen Vorurteile kann man nicht in Berufung gehen!

Dank des im Jahr 1999 von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Osnabrück aufgelegte sehr gewissenhaft vorüberlegten, zwischenzeitlich sogar erweiterten S o n d e r p r o g r a Kirchgemeinden für die Solarenergie" konnten sich auch unsere Kirchgemeinden aktiv der Zukunftstechnologie Sonnenenergienutzung zuwenden. Ziel dieses hochwillkommenen Pro es, die Solartechnik in ein optimiertes energetisches Gesamtkonzept einzubinden und dam bestehenden Energiebedarf ressourcesparend, emissionsreduziert und kostengünstig zu g Dieses Programm ist inzwischen abgeschlossen, leider.

Unsere Landeskirche liegt in der Inanspruchnahme des DBU-Förderprogramms erfreulicher bundesweit mit „vorn". Die einhundertste von der DBU geförderte Anlage wurde in Anwesen Herrn Generalsekretär Brickwedde in Bautzen feierlich in Betrieb genommen. Auch die Sächsische Landeskirche unterstützt die Solarenergienutzung, weil diese nachha rentierlich und dem Evangelium gemäß ist. Auf Antrag der Kirchgemeinden gewährt sie Zu zu 18,3 Prozent der Errichterkosten. Zu den geförderten Gemeinden, die beispielhaft Beispielhaftes geleistet haben, gehören un Bad Gottleuba, Dresden-Apostel, - Cossebaude und –Weinberg, Nossen Strauch und die E Akademie Meißen. – Auch zahlreiche katholische Gemeinden (in Dresden, Ostritz, Plauen Schmochtitz und anderswo) haben sich für Solaranlagen entschieden. Unsere mit 260 m2 und 24000 kWh Jahresleistung größte Fotovoltaik-Anlage ist auf der S Matthäuskirche in Zwickau installiert. Diese erspart, auf 20 Jahre bezogen, den Einsatz vo sowie die Emission von je fast 600 t CO2 und SO2 sowie 1000 t NOx.

Erwähnenswert ist schließlich die Fotovoltaik-Anlage auf der St. Nikolaikirche in Leipzig, w der Vorbereitungsphase geltend gemachten denkmalpflegerischen Bedenken nach Realisie ausnahmslos n i c h t bestätigt haben.

Die Kirchgemeinden verbinden mit ihren Anlagen intensive Öffentlichkeitsarbeit. Neben frei Visualisierungseinrichtungen dienen Faltblätter und Broschüren, Gemeindeveranstaltungen Christenlehre und Konfirmandenunterricht sowie die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einric Vereinen und Schulen der Informationsvermittlung und Argumentationshilfe, um Nutzung erneuerbarer Energien zu bewirken. Denn dass v i e l wenig viel ergibt ist Erfahrun Vision!

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Schmerzlich gescheitert sind wir mit der Planung, auch auf der Dorfkirche zu Zadel eine So errichten. Schmerzlich – weil die denkmalschutzrechtliche Genehmigung mit nicht nachvol Gründen vorenthalten wurde.

Die derzeitigen technischen Parameter sind weitgehend bekannt. 10 m² Modulfläche bringen etwa 1,2 kWp Anlagenleistung, was ca. 35 % des Stromverbrauches eines 4-Personen- Hausha entspricht;

bei einer durchschnittlichen jährlichen Insolation von 800 kWh/m2 liegt der Jahresertrag be kWh.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass die meisten Kirchen zur Installation von Solaranlage prädestiniert sind. Denn sie sind in Ost-West-Richtung gebaut, um den Altar aus guten sy Traditionsgründen im Osten des Kirchraumes anordnen zu können. Dadurch ergeben sich nach Süden orientierte, günstig geeignete Dachflächen, die wegen der Gebäudehöhe auch Großgrün oder Baulichkeiten verschattet sind. Zu prüfen bleibt selbstverständlich in jedem Einzelfall die denkmalschutzrechtliche Verantw denn keinesfalls jedes Kirchgebäude kommt zur Installation von Solartechnik in Betracht.

Eines sollte durch diese Akademietagung angestoßen werden: Wir kennen die ehrgeizige, wenn auch späte Zielstellung der Kyoto-Unterzeichner, damit a Deutschen Bundesregierung zur Verminderung der CO2-Emissionen. Eine ähnliche Verpflichtung sollte auch unsere Landeskirche eingehen, besser noch über d EKD aller Landeskirchen. In unserem Bereich schlummern riesige Reserven im Sinn von e Energie sparen!

Abschließende These: Das Thema Solarenergienutzung – keine Abprodukte, zukunftsvertr ohne nennenswerten Bedienaufwand – darf nicht nur Sujet für unterhaltsame Wochenend-F sein. Es bleibt für uns alles Pflichtlektüre mit dem Ziel, einem Paradigmenwechsel den We helfen. Und es gehört in die Verkündigung mit dem Appell an die Gemeinde, dem Schöpfun folgend etwas zu tun! Denn „wer den kleinen Stein aufhebt, der ihm zu tragen möglich ist, g denen, die Berge versetzen" (Kardinal Meißner).

Zusammenfassend und ausdrücklich ermutigend stelle ich fest: Aus vielerlei Gründen wäre eine Energiepolitik des Weiter-so-wie-bisher verheerend. Wir w mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf uns zukommt, wenn wir keinen radikalen Bewussts und Innovationen schaffen. Die erneuerbaren Energien werden eine Erfolg versprechende Entwicklung nehmen, wenn w solidarischer Vernunft, auch als Wahlbürger, den uns möglichen Beitrag leisten. Anderenfa wir zu spät in der Zukunft an. Deshalb wollen zunehmend auch unsere Gemeinden nicht nur Zeitzeugen, sondern aktive dafür sein, dass die Solarenergienutzung zu einem selbstverständlichen und unsere Leben stabilisierenden Bestandteil der Energieversorgung wird. Denn zum Christsein gehört, ethis Mitverantwortung für die Schöpfung und damit für die Eine Welt wahrzunehmen.

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Den wohl entscheidenden Schub zur Nutzung erneuerbarer Energien auch für unsere Gem das EEG geliefert. Künftige Technikgeschichte wird dieses Gesetz als Türöffner ins Solarz bewerten, den grundlegenden Veränderungen etwa bei der Ablösung der Agrarwirtschaft du industrielle Revolution vergleichbar. Und, in Abwandlung zu Heines begeisterten Jubel um d aufbrechende Eisenbahnzeitalter: Unsere Generation darf sich rühmen, dass sie dabei gew

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Evangelische Akademie Meißen als Bildungseinrichtung Demonstrationsobjekt für die Anwendung Erneuerbarer Energien Architektonische Gestaltung – Dr. Eberhard Pfau, Architekturbüro Dresden

Als das Ev. - Luth. Landeskirchenamt Sachs der Sächsischen Staatsregierung den Kaufan ehemaligen Ökonomiehof des St. Afra Kloste das ein ebenso mutiger und folgenreicher En gleichzeitig auch die bewusste Entscheidung Einordnung der Evangelischen Akademie Me Baustruktur des kultur- und baugeschichtlich bedeutsamen Denkmales Klosterhof St. Afra relativ schnellen ersten Bauetappe ab Herbst der Einweihung Pfingsten 1993 kam die Pha Zielplanung, die in den folgenden 10 Jahren, trotz Unterbrechungen und gewissen Verände relativ kontinuierlich umgesetzt werden konnte. Das bis heute Entstandene ist das Ergebn intensiven Zusammenarbeit von Landeskirchenamt, der Akademie , den beteiligten Planern Architekten und nicht zu zuletzt der wirklich kreativen Zusammenarbeit mit der Denkmalpfl wesentliche Erfahrungen haben wir in den vergangenen 10 Jahren mit dieser Bauaufgabe g erste ist, dass bei der Inanspruchnahme und Befähigung der historischen Bausubstanz für Funktionen einer Ev. Akademie, die da sind Essen, Tagung, Übernachten, Parkmöglichkei usw., dass dabei bauliche Lösungen entstanden sind, welche in ihrer Ausformung die spez Geschichte des Ortes sichtbar gemacht haben, diese Geschichte in Teilen weiter geschrie und dadurch eine ganz spezifische Färbung, Identität und Unverwechselbarkeit erzeugt wu dieser nachvollziehbaren Geschichte wird die Brücke von gestern über heute nach morgen Dieser Atmosphäre von Alt und Neu, von Historie und Modernität ist es wahrscheinlich zu v dass die Akademie Meißen allgemein als vertraut und angenehm empfunden wird.

Die zweite Erfahrung war die, dass das hier praktizierte etappenweise kontinuierliche sozu langsame Bauen große Potentiale in sich birgt. Es schafft die Möglichkeit Dinge auszuprob beim nächsten Schritt zu verbessern und erzeugt so eine gemeinsame Verantwortungsebe Beteiligten. Sie überzeugen auch die genehmigenden Behörden, hier vor allen die Denkma mutigeren Lösungen zuzustimmen, aus der Sicht auf das bisher Geleistete. Und natürlich Reifeprozess aller Beteiligten, der heute in den aufeinander gefolgten Bauten erkennbar ble

So wie die Aufnahme von Geschichtsspuren in den heutigen Alltag eine ganz wichtige Kom unsrer Arbeit war, so ist auch die effiziente Energienutzung, die Nutzung erneuerbarer Ene auch die Senkung des Energieverbrauches ein konzeptioneller Grundsatz der Planung von gewesen.

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Bei den Gäste- und Wohnhaus der Akademie, in der Freiheit 2, haben wir z. B. durch die V eines früheren Innenhofes die Außenwandflächen des Hauses um ca. 25 % reduziert, was Energiebedarf des Gebäudes entsprechend gesenkt hat. Gleichzeitig ist dadurch die Gesta Aufenthaltsqualität dieses Bereiches enorm gestiegen und zur angenehmen und akzeptier geworden.

Die Sonne taucht diesen früher finsteren , kalten Innenhof in freundliches Licht. Den Bewoh dadurch Lebens- und Milieuenergien zu, die nicht zu messen, aber deutlich zu spüren sind

In die Kellerräume ist die Heizzentrale der Akademie eingebaut. Ein Blockheizkraftwerk, m nachwachsenden Rohstoff Rapsöl gespeist, liefert Wärme und Strom. Das Regenwasser w gesammelt und dient der WC-Spülung.

Die Geschichtsspuren sind sorgfältig erkundet, sie werden unauffällig vorgezeigt und beiläu behutsam wie der Umgang mit dem Überkommenen ist –

Die gleichen ganzheitlichen Überlegungen finden sich im Klosterhof, sind hier jedoch um e komplexer.Neben dem Aufspüren verschütteter, verbauter Geschichtsspuren werden aus G prinzipieller Erschließungsnotwendigkeiten gravierende Veränderungen vorgenommen, welc aus vergangenen Geschichtsspuren generell abgeleitet werden konnten. Drei Beispiele sollen das architektonisch konzeptionelle Vorgehen zeigen.

Wirtschaftsverkehr und PKW-Stellplätze belegten den Akademie-Innenhof und zerstörten d Nach zahlreichen anderen Untersuchungen wurde der Weg beschritten, den früheren Zwing zwischen äußerer und innerer Stadtmauer auszugraben und durch die äußere Stadtmauer Anlieferung und Abstellplätze zu organisieren.

Heute scheint diese Lösung ganz plausibel und erläutert nebenher die ursprüngliche Verteidigungsanlage. Denkmalpflege und Bodenarchäologie haben genehmigt, was am Anf unmöglich erschien.

Das Kreuzganghaus hatte nach der Säkularisierung als Folge der Reformation für Jahrhund verschiedene Funktionen und war dementsprechend stark verbaut. Wir haben die frühere O Kirche, Kreuzgang, Remter (Speisesaal) und schwarze Küche wieder hergestellt. Das gro eingebaute Treppenhaus musste aus diesem Grund weichen. Heute steht das Treppenhau Fundamentresten eines früheren Stadtmauerturmes und erschließt das Kreuzganghaus. A mit der Aufnahme einer Geschichtsspur eine aus der heutigen Zeit kommenden Anforderun selbstverständlich erfüllt.

Ein letztes Beispiel : Der im Laufe der Jahrhunderte verbaute und verfestigte Wehrgang hin inneren Stadtmauer wird gestalterisch der früheren leichteren Bauart wieder angenähert un Rampe ausgestattet, welche die beiden Akademieteile ohne Stufen miteinander verbindet. die behindertenfreundliche Nutzung ermöglicht. Gleichzeitig sichert ein im alten Pönitenzeingebauter Wirtschaftsaufzug den Wirtschaftsverkehr der Akademie von außen, ohne das wie bisher in den Akademiehof einfahren muss. Auch die Art und Weise der Einordnung von Voltaik –

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Erneuerbare Energien und historische Bauten Planungsprozess auf unterschiedliche einwirkende Kräfte reagiert hat.

Ursprünglich in das nach Süden orientierte Dach des Kreuzganghauses eingeordnet, gab e Widerstände der Denkmalpflege. Auch wir waren von der Segmentierung des großen Dach Dacheinbau nicht überzeugt. Daraus ist die heutige Lösung entstanden, die durchaus eine Wiederverwendungseffekt haben könnte. Die Thermie- Elemente zur Warmwasserbereitung den klar umgrenzten Dächern der Schleppgaupen, die Voltaik – Elemente, sind auf den ne Stadtturm montiert, verschatten die obere Verglasung des dort eingebauten Treppenhauses gestalterische Referenz zum benachbarten originalen Stadtturm.

So wie diese Beispiele exemplarisch zeigen sollen haben sich , vor allem durch die gründli Mitwirkung aller an der Konzeption der Gebäude Beteiligten, die Probleme, die sich aus de von Denkmalsbauten ergeben und oft zu baukulturellen Verlusten führen, in den hier vorges Beispiel letztlich zu einer Verdichtung, zur Ergänzung, Weiterschreibung und Aufwertung d gekommenen Bausubstanz geführt. Das macht uns Mut für neue Aufgaben dieser Art. ???? ????

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Effiziente Energienutzung – Dr. Stephan Scheffler, Ingenieurbüro, Dresden

Mit der Nutzung Erneuerbarer Energien und Resso verdeutlicht die Evangelische Akademie unsere Ve für die Schöpfung und gibt ein anschauliches Beisp nachhaltiges Wirtschaften. Im Rahmen der Sanierung und behutsamen Erweit historischen Bausubstanz des historischen St. Afr Klosterhofes, in dem die Evangelische Akademie a vier Anlagenkomponenten, die Erneuerbare Resso in das technische Gesamtkonzept integriert worde Folgende Anlagen sind entstanden o Blockheizkraftwerk mit kaltgepresstem Rapsöl a

o Regenwassernutzungsanlage o Solarwärmeanlage o Solarstromanlage

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sie dienen der Versorgung der Akademie mit Wärme- und Elektroenergie, der Elektroenerg zu ca. 60 % durch die installierten Anlagen gedeckt werden. Ausführliche Informationen unter www.ib-scheffler.de\aktuelles Seitenanfang

Photovoltaik bei der Restaurierung in Sachsen – eine Innovation bric Bahn

Dieter Winkler, Solarwatt, Solare- Systeme GmbH, Dresden

Solarsystemmodule stehen in unterschiedlichen F Gestaltungen und Eigenschaften zur Verfügung un dem Einsatzzweck und den Erfordernissen des Denkmalschutzes weitestgehend angepasst werde Angebot denkmalgerechter Solaranlagen nimmt Sa führende Stellung in der Bundesrepublik Deutschla Ausführliche Informationen unter www.solarwatt.de

Erneuerbare Energien und politische Umsetzung in Sachsen

Dr. Bernd Wolters, Referatsleiter, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwir Dresden

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Erneuerbare Energien und historische Bauten - Zusammenfassung d Diskussionsstandes Prof. Dr. Manfred Schmidt, Fachhochschule Zittau/ Görlitz, Zittau

Das Nutzen von Energien aus regenerativen Energiequ und historische Bauten gehören zusammen meist im Zeitalter der ersten solaren Zivilisation.

EREQ ist keine Erfindung unserer Zeit; es hat lange H Wiederentdeckung hat Gründe, wie

§

Ressourcenverknappung (Ölpreiskrise),

§ §

Umweltbelastung, Verantwortung für Arbeitsplätze, Unabhängigkeit.

Großteil der vorhandenen Bauwerke können mit dem Attribut „historisch" versehen werden. Wir haben es im Wesentlichen mit gebauter Umwelt zu tun - das sind nicht allein Denkma Diskussion der Tagung war auf breites Spektrum von Bauten gerichtet (Weinmann: Reparaturgesellschaft). Fokussierung auf Denkmale kann den Blick für Problemerkennen und -behandeln schärfen Bewahrung der Schöpfung hat Vorrang vor Bewahrung der Denkmale. Schutz der Gebäude ist wichtig. Aber: Ohne Energie müssen auch keine Dächer der Gebä geschützt werden. Für jede Sache gibt es Befürworter und Gegner. Jedoch: Durch dieses Widerspruchspaar w Prozesse in Gang gesetzt. Wie finden die, die Energie einsparen wollen, mit denen, die Gebäude schützen wollen, zu Können Solaranlagen Aufmerksamkeit erwirken für das Erhalten der Schöpfung? Sind Toleranzbereiche objektiv zu fassen? Dürfen z. B. Kirchen geheizt werden? Wie wirken sich unterschiedliche Lebensdauer und Alterung von Solaranlage und Gebäude Sollen EREQ -Anlagen vordergründig wirken? Müssen Solaranlagen versteckt werden? Darf mit EREQ -Anlagen Geld verdient werden? Gebäude wandeln sich von Energieabwertern zu Energiebereitstellern. Meilensteine sind zu setzen, keine Zeichen der Hässlichkeit. Neue Qualitäten für alte Gebäude: Denkmalpflege bringt sich befruchtend ein. Neue Qualität in der Kommunikation: Tatsachen aussprechen und nicht ausklammern. Richtlinien sind keine Dogmen.

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POSTER Timo Leukefeld, Soli fer, Freiberg Solardach Ausführliche Informationen unter www.soli-fer.de Dr. Alexander Kallweit, Solartechnik, Dresden Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden Ausführliche Informationen unter www.energie-umwelt.de\Referenzen Hendrik Herrmann, Ingenieurbüro Scheffler, Dresden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden Ausführliche Informationen unter www.ib-scheffler.de\Aktuelles Thomas Hoffmann, Sachsen – Solar AG, Dresden Solarstromanlage der Katholischen Pfarrgemeinde „Herz Jesu" in Plauen Ausführliche Informationen unter www.sachsensolar.de\Poster Johannes Hübner, Ulrich Clausen, Bischöfliches Ordinariat Dresden/ Meißen, Dresden Dachintegrierte Solaranlage auf der Katholischen Kirche in Dresden - Löbtau Ausführliche Informationen unter www.bistum-dresden-meissen.de in Vorbereitung. Bilder zum Vortrag D. Winkler Solarelemente am Firmengebäude SOLARWATT, Dresden

Dachintegration Weinbergskirche Dresden

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Solarstromanlage der Katholischen Kirche in Plauen

St. Antoniuskirche Dresden Standardmodule Glas-Folie zur Dachintegration

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