Ergebnisse der Vertreterversammlung (VV) der Kammer vom 27. November 2004

Ergebnisse der Vertreterversammlung (VV) der Kammer vom 27. November 2004 Erneute Verabschiedung der Berufsordnung Die VV hatte bereits am 26. Juni di...
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Ergebnisse der Vertreterversammlung (VV) der Kammer vom 27. November 2004 Erneute Verabschiedung der Berufsordnung Die VV hatte bereits am 26. Juni die Berufsordnung (BO) mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Genehmigung durch das Sozialministerium verzögerte sich allerdings, weil zwischenzeitlich Einsprüche von Seiten der KV Nordwürttemberg, MEDI-Baden-Württemberg und dem BDP eingegangen waren. Die Einsprüche von MEDI und der KV bezogen sich auf Bestimmungen der Berufsordnung, die eine missbräuchliche Ausnutzung von Monopolstellungen privatrechtlicher Organisationen von Ärzten und Psychotherapeuten als eine Verletzung der Berufspflichten statuiert hatten und auf die Vertretungs- und Delegationsbefugnis von Psychotherapeuten. Der Einspruch des BDP richtete sich gegen die von der Berufsordnung der Ärzte übernommene Anforderung, sich nur in gebührenfreien Verzeichnissen (z.B. Telefonbuch) eintragen zu dürfen. Nach Eingang der Einsprüche sah sich der Vorstand der Kammer veranlasst, durch die Einholung eines Rechtsgutachtens bei dem im Sozial- und Arztrecht ausgewiesenen RA Dr. Wigge aus Hamm prüfen zu lassen, inwiefern die angefochtenen Bestimmungen der Berufsordnung mit dem Grundrecht der Freiheit der Berufsausübung gem. Art. 12 GG, dem Heilberufekammergesetz Baden-Württembergs und dem SGB V in Einklang zu bringen sind. Das eingeholte Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass die vorgebrachten Einwände rechtlich ohne Substanz und die angefochtenen Bestimmungen der Berufsordnung keinerlei Bedenken begegnen (interessierte Kammermitglieder können die Rechtsgutachten von Dr. Wigge gerne bei der Geschäftsstelle anfordern). Bedingt durch die Sommerpause konnte die Stellungnahme allerdings erst in der zweiten Septemberhälfte dem Sozialministerium vorgelegt werden. Bei der anschließenden Besprechung mit den zuständigen Juristen des Ministeriums konnten die Vorstandsvertreter zur Kenntnis nehmen, dass den Einsprüchen an keiner Stelle stattgegeben wurde. Einvernehmlich wurden an zwei Stellen redaktionelle Änderungen der BO verabredet, die den Norminhalt bei der missbräuchlichen Ausnutzung einer Monopolstellung einer privatrechtlichen Organisation von Leistungserbringern und der Vorlage von Arbeitsverträgen bei ärztlich geleiteten Einrichtungen der ambulanten Versorgung präzisieren sollten. Diese redaktionellen Änderungen wurden von der VV am 27.11.04 mehrheitlich angenommen. Ebenso ein erneut gestellter Antrag auf ersatzlose Streichung der Anforderung, sich nur in Verzeichnisse eintragen zu dürfen, wenn ein gebührenfreier Grundeintrag vorgesehen ist. Der Vorstand erwartet, dass die BO durch das Sozialministerium noch vor Weihnachten genehmigt sein wird. Sie wird dann in der ersten Ausgabe des Psychotherapeutenjournal im Jahr 2005 (Erscheinen voraussichtlich März 2005) veröffentlicht. Mit der Verabschiedung der Berufsordnung wurde ein wichtiger und perspektivisch bedeutsamer Aufgabenkomplex der ersten Amtsperiode der Organe der Kammer erfolgreich zum Abschluss gebracht: Mit einer breiten Auslegung der Anwendungsformen der psychologischen Heilkunde, die Tätigkeiten in der Grundlagenforschung, in der universitären wie in der postgradualen Ausbildung und Lehre gleichermaßen umfasst wie solche in der ambulanten und stationären kurativen Versorgung, in der Rehabilitation und in der Prävention, in der Leitung von Versorgungseinrichtungen wie im Versorgungsmanagement und in der Versorgungsforschung wird das Kompetenzprofil der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten umfassend beschrieben. Daran anknüpfend werden sich berufs- und sozialrechtliche Barrieren, wie sie derzeit sowohl in der ambulanten Versorgung (fehlende Überweisungs-, Einweisungs- und Delegationsrechte) wie auch in der stationären Versorgung (fehlende Leitungsbefugnisse; dienst- und tarifrechtliche Benachteiligungen) festzustellen sind, in Zukunft leichter korrigieren lassen, was für die dauerhafte Verankerung der Psychotherapeuten und deren

bessere Positionierung Bedeutung ist.

im

Gesundheitssystem

von

erheblicher

berufsstrategischer

Darüber hinaus eröffnet die BO in vielfältiger Weise rechtlich gesicherte Kooperationsformen mit anderen Heil-, Gesundheits- und Beratungsberufen, was ebenfalls für die Stärkung der Position der Psychotherapeuten im Kontext der gesundheitspolitisch geförderten neuen Versorgungsformen (z.B. integrierte Versorgung; Kooperation im Rahmen von Medizinischen Versorgungszentren) in Zukunft für die wirtschaftliche Existenz der Psychotherapeuten immer wichtiger werden wird. Um Sie über die Bestimmungen der BO und deren Relevanz für Ihre Berufsausübung ausführlich informieren zu können, wird der Vorstand zusammen mit Vertretern des Berufsordnungsausschusses im Laufe des ersten Quartals 2005 in allen größeren Städten des Landes Informationsveranstaltungen durchführen. Weiter sind auch schriftliche Erläuterungen zu einzel-nen Bestimmungen der BO geplant. Über Ort und Zeitpunkt der Informationsveranstaltungen, für die Sie auch Fortbildungspunkte erhalten, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Anpassung der Fortbildungsordnung an die veranstaltungen durch die Landesärztekammer

Bewertung

von

Fortbildungs-

Bei der Verabschiedung der Fortbildungsordnung im Juni 2004 wurden die Bewertungsvorgaben der Musterfortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer übernommen. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht absehbar, dass daraus Bewertungsdiskrepanzen mit der Landesärztekammer in Baden-Württemberg resultieren. Weiter konnten Fortbildungsveranstaltungen, die sich primär an Kammermitglieder in BadenWürttemberg richten, aber z.B. in der Schweiz oder in Österreich durchgeführt werden, von Seiten der Kammer nicht vorab akkreditiert werden. Verständlicherweise resultierte aus der ungleichen Bewertung bei einigen Kammermitgliedern erheblicher Unmut. Auf Antrag des Vorstands wurden deshalb auf der VV am 27.11.04 diese Ungereimtheiten aufgehoben und eine Anpassung an die Bewertungsvorgaben der Landesärztekammer vorgenommen. Ebenfalls werden rückwirkend die entsprechenden Akkreditierungsbescheide korrigiert, so dass Kammermitglieder im Vergleich zu Ärzten, die an derartigen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, nicht mehr benachteiligt sein werden. Weiter konnte der Kammervorstand in Verhandlungen mit dem Sozialministerium erreichen, dass auch Fortbildungsveranstaltungen, die im Rahmen des bis dahin freiwilligen Kam-merzertifikats der Landesärztekammer vor dem 1. Januar 2004 anerkannt worden waren (z.B. Teilnahme an KV-Qualitätszirkeln), auf das Fortbildungskonto der Kammermitglieder für das Kammerzertifikat der Landespsychotherapeutenkammer angerechnet werden können, sofern entsprechende Teilnahmebescheinigungen vorliegen. Bedauerlicherweise gilt dies nicht für Fortbildungsbescheinigungen von psychotherapeutischen Fachgesellschaften oder sonstigen Trägern von Fortbildungsveranstaltungen, die vor dem 1. Januar 2004 datiert sind, die im Rahmen des freiwilligen Fortbildungszertifikats der Landesärztekammer aber nicht einbezogen wurden. Da auch ärztliche Fortbildungsveranstaltungen, die bei dem freiwilligen Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer nicht berücksichtigt worden sind, nachträglich nicht anerkannt werden können, sah das Sozialministerium keine Möglichkeit, dem Anliegen des Kammervorstands an dieser Stelle stattzugeben. Änderung der Umlageordnung – Beitrag 2005 Nach der bisherigen Fassung der Umlageordnung konnten Anträge auf Ermäßigung oder Erlass des jährlich erhobenen Kammerbeitrags unbefristet gestellt werden, also auch noch zu einem Zeitpunkt, zu dem die Entwicklung des Jahreseinkommens eines Kammermitglieds

längst feststand (wenn die Anträge z.B. erst nach Ablauf des Jahres, auf das sich der Änderungsantrag bezieht, gestellt wurden). Die alte Regelung führte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei der Prüfung der Anträge und zu Unsicherheiten bei der Haushaltskalkulation. Die VV fasste deshalb den Beschluss, dass derartige Anträge nur noch im Verlauf des Jahres erfolgen können, in dem der Beitragsbescheid ergangen ist. Weiter wurde – einer Vereinbarung aller Länderkammern folgend – eine Stichtagsregelung für die Beitragspflichtigkeit von Kammermitgliedern verabschiedet, die aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg wechseln. Damit wird eine mehrfache Beitragsveranlagung sowohl durch die Herkunftskammer als auch durch die LPK BadenWürttemberg in Zukunft vermieden. Nach einer intensiven Überprüfung der Einnahme- und Ausgabensituation der Kammer und der zu erwartenden zukünftigen Ausgabenentwicklung, die gemeinsam vom Umlageausschuss und dem Kammervorstand unter Hinzuziehung des Sachverstands des Wirtschaftsprüfers der Kammer, Herrn Frank, durchgeführt wurde, kam der Umlageausschuss zu dem Ergebnis, bei der VV eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2005 um 70 € zu beantragen. Dem sind die Delegierten mehrheitlich gefolgt. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2005 wird demnach 320 € betragen. Die Notwendigkeit der Erhöhung wird durch mehrere Faktoren verursacht: Aufgrund der großen „Flutwelle“ an Akkreditierungs- und Anerkennungsanträgen im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtungen ist die Anstellung einer weiteren Verwaltungskraft, die dem Fortbildungsreferenten zuarbeitet, notwendig geworden. Viele von Ihnen haben sich ja bereits in der Geschäftsstelle und bei dem Fortbildungsreferenten beklagt, dass die Bearbeitung Ihrer Anträge so viel Zeit in Anspruch nimmt und haben dies auf den „Formalismus“ der Kammer zurückgeführt. Dieser Eindruck täuscht allerdings. So sehr der Fortbildungsreferent und der Vorstand um Vereinfachungen der Verfahrensabläufe bemüht sind, es hilft alles nichts: Ein Arbeitstag hat acht Stunden und ohne Verwaltungsassistenz ist nicht daran zu denken, dass der Arbeitsprozess beschleunigt und der Berg an Anträgen abgearbeitet werden kann. Die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammer sind mit den sonstigen Aufgaben der Mitgliederverwaltung, Bearbeitung von Beschwerdeverfahren, Buchhaltung und Vorstandsassistenz bzw. Zuarbeit für die Gremien der Kammer sowie der Auskunfterteilung an Kammer-mitglieder voll ausgelastet, so dass die Dringlichkeit der Einstellung einer weiteren Verwaltungskraft unabweisbar ist. Dies hat u.a. weiter zur Folge, dass die Raumkapazitäten in der Geschäftsstelle inzwischen ebenfalls aus den „Nähten“ platzen: Aktenordner stapeln sich auf den Böden statt in den Schränken (die ebenfalls gefüllt sind), der Vorstand musste bereits sein Zimmer an Mitarbeiter abgeben und kann deshalb nicht einmal mehr Besuch in der Geschäftsstelle empfangen, usw. Die Anmietung weiterer Räume kostet – wie denn sonst – ebenfalls Geld. Weiter wird die LPK ab dem kommenden Jahr einen um 9 € erhöhten Beitrag pro Mitglied an die Bundespsychotherapeutenkammer abzuführen haben, diese Mittel stehen dem Landeshaushalt dann nicht mehr zur Verfügung. Die geplante Umstellung der Akkreditierungs- und Anerkennungsverfahren auf eine EDV-online Erfassung via Homepage macht ebenso eine Neuinvestition in die EDV-Hard- und Software erforderlich wie die Einführung einer dringend erforderlichen integrierten Buchhaltungs- und Mitgliederdatenbank. Diese Investitionen und Mehrausgaben sind alle notwendig, um eine effiziente und damit letztlich auch dauerhaft sparsame Administration der Kammeraufgaben zu ermöglichen. Vor die Wahl gestellt, den Mitgliederbeitrag jedes Jahr neu schrittweise zu erhöhen oder durch einen größeren Sprung wenigstens für die kommenden 3 – 5 Jahre Beitragsatzstabilität zu ermöglichen (sofern die Kammer nicht weitere Aufgaben aufgrund neuer gesetzlicher Verpflichtungen zu übernehmen hat), hat sich die VV für die mitgeteilte

Erhöhung entschieden. Damit nimmt Baden-Württemberg aber immer noch den zweitbesten Rangplatz bei den Kammerbeitragssätzen ein (nach NRW mit 250 €, die Kammer dort hat aber 6.800 Mitglieder !). Alle umliegenden Kammern, sei es nun Bayern, Hessen oder Rheinland-Pfalz, erheben im Durchschnitt deutlich höhere Beitragssätze ! Der Vorstand bittet deshalb um Verständnis für die Beitragserhöhung. Gemeinsam mit dem Umlageausschuss wird er sich wie schon zuvor um eine äußerst sparsame Mittel-verwendung auch im kommenden Jahr bemühen. Unsere sprichwörtlich „schwäbische Sparsamkeit“ wurde bereits mehrfach von Seiten des unabhängigen Wirtschaftprüfers bestätigt, der nicht nur die LPK, sondern auch andere Heilberufekammern zu prüfen hat und deshalb weiß, wovon er spricht. Beitritt zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NRW beschlossen Nach einer mehr als anderthalbjährigen Vorbereitungsphase konnte die VV nun endlich über den Beitritt zu einem Versorgungswerk beschließen. Dieses Versorgungswerk wird für Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg neben der Altersversorgung auch eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie eine Witwenund Waisenrente vorsehen. Vor die Wahl gestellt, gemeinsam mit der Kammer Bayern unter dem Dach der Bayerischen Versorgungskammer ein Versorgungswerk zu gründen oder dem bereits existierenden Versorgungswerk der Kammer in NRW beizutreten, entschied sie sich für den Weg nach Nordrhein-Westfalen. Ausschlaggebend dafür war wohl die Erwartung, dass sich durch den Beitritt zu einem bereits existierenden Versorgungswerk eine schnellere Realisierung der Umsetzung des Beitrittsbeschlusses ermöglichen lässt im Vergleich zu Bayern, wo zunächst die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Versorgungswerk erst geschaffen werden müssen, worauf die LPK BadenWürttemberg allerdings nur marginal Einfluss nehmen kann. Dazu kommt, dass die versicherungsmathematische Grundlage des Versorgungswerks in NRW flexiblere Dynamisierungen der Altersrenten in Abhängigkeit vom Umfang des Nachwuchses ermöglicht im Vergleich zu einem so genannten Anwartschaftsdeckungsverfahren, bei dem ähnlich wie bei einer privaten Lebensversicherung nur die Kapitalrendite der eingezahlten Beiträge die Höhe der Altersrente bestimmt. Das Anwartschaftsdeckungsverfahren wird der bayerischen Kammer von Seiten der Bayerischen Versorgungskammer empfohlen und ist auch die Grundlage des Versorgungswerks der Kammer Niedersachsen. Nicht unerheblich ist außerdem, dass in NRW eine paritätische Mitbestimmung der baden-württembergischen Mitglieder in der Vertreterversammlung und im Verwaltungsrat des Versorgungswerks unabhängig von ihrer tatsächlichen Anzahl gewährleistet sein wird. Die Entscheidung der VV hat sich deshalb solange herausgezögert, weil wir zunächst angestrebt hatten, in Baden-Württemberg ein eigenes Versorgungswerk zu etablieren, um den Kammermitgliedern einen wohnortnahen Service zu ermöglichen. Obwohl versicherungsmathematisch die Etablierung eines baden-württembergischen Versorgungswerks möglich gewesen wäre, knüpfte das Sozialministerium seine Zustimmung an die Voraussetzung, dass sich daran noch andere Länderkammern beteiligen. Erst Mitte Juni diesen Jahres zeichnete sich dann aufgrund der Entscheidungen der Kammern in Hessen und Rheinland-Pfalz für das Versorgungswerk der Kammer Niedersachsen ab, dass sich unser ursprünglicher Plan nicht mehr realisieren ließ, zumal die Kammer in Bayern von Seiten des dortigen Sozialministeriums nahe gelegt bekam, sich unter das Dach der Versorgungskammer Bayern zu begeben. Nach dem Beschluss der VV vom 27.11.04 hat der Vorstand das Sozialministerium gebeten, möglichst umgehend mit den zuständigen Ministerien in NRW Verhandlungen über einen Staatsvertrag als rechtliche Voraussetzung zur Vollziehung des Beitritts aufzunehmen. Da in NRW im Mai Landtagswahlen stattfinden, ist davon auszugehen, dass der Staatsvertrag erst

im Sommer oder Frühherbst abgeschlossen sein wird. Für die Kammermitglieder in BadenWürttemberg bedeutet dies, dass sie voraussichtlich erst im Herbst - Winter 2005 dem Versorgungswerk beitreten können. Sobald sich aber die Unterzeichnung des Staatsvertrags abzeichnet, wird die Kammer gemeinsam mit Mitarbeitern des Versorgungswerks NRW Informationsveranstaltungen im „Ländle“ durchführen, um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, sich umfassend beraten zu lassen, inwiefern sich ein Beitritt zum Versorgungswerk für seine Altersversorgung lohnt. Für die „Gründergeneration“ (das sind alle derzeitigen Kammermitglieder) wird der Beitritt zum Versorgungswerk auf freiwilliger Basis erfolgen. Angestellte und verbeamtete Kammermitglieder werden dem Versorgungswerk ebenfalls auf dieser Basis beitreten können (bei gleichzeitiger Beibehaltung ihrer Pflichtmitgliedschaft in der BfA, LVA oder in sonstigen Rentenversicherungsträgern), was sich u.U. zur Schaffung eines „zweiten Standbeins“ für die Altersversorgung rentieren kann. Für weitere Detailinformationen verweisen wir auf die angekündigten Informationsveranstaltungen, die voraussichtlich im Sommer 2005 stattfinden werden. Darüber hinaus wird der Vorstand der Kammer im kommenden Jahr auch eine Informationsbroschüre zum Versorgungswerk versenden. Verabschiedung von Leitlinien zur Begutachtung von traumatisierten PatientInnen Auf der Grundlage von bereits durch die Berliner Kammer verabschiedeten Gütekriterien zur Begutachtung von traumatisierten PatientInnen hat der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung Leitlinien eingebracht, die auch in Baden-Württemberg zukünftig eine kammerzertifizierte qualifizierte Begutachtung von Opfern psychischer und/oder physischer Gewaltandrohung oder -anwendung, von Unfällen und Naturkatastrophen ermöglichen sollen. Diese Leitlinien wurden mit großer Mehrheit angenommen. Damit wird es in Zukunft auch in Baden-Württemberg möglich, einschlägig qualifizierten Kolleginnen und Kollegen ein entsprechendes Kammerzertifikat auszustellen, um deren Stellung gegenüber Gerichten und bei Anhörungsverfahren im Rahmen von Flüchtlingsrückführungen zu verbessern. Sobald der AFW-Ausschuss eine entsprechende Zertifizierungskommission etabliert hat, werden die Kammermitglieder darüber unterrichtet und über die Voraussetzungen für eine Kammerzertifizierung informiert.