ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2016/2327(INI) 22.3.2017 ENTWURF EIN...
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Europäisches Parlament 2014-2019

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

2016/2327(INI) 22.3.2017

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr zu einer europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität (2016/2327(INI)) Verfasser der Stellungnahme: Damiano Zoffoli (*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

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VORSCHLÄGE Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen: Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 1. fordert die Kommission auf, Zielvorgaben für 2025 für Pkw (in der Größenordnung von 68 – 78 gr CO2/km) und leichte Nutzfahrzeuge (in der Größenordnung von 105 – 120 gr CO2/km) vorzuschlagen, die auf der Grundlage des neuen weltweit harmonisierten Prüfverfahrens für leichte Nutzfahrzeuge (WLTP) berechnet werden; 2. begrüßt die Einführung des neuen WLTP; hält es jedoch für geboten, dass ein transparenteres und realistischeres Verfahren für Tests im normalen Fahrbetrieb entwickelt wird, mit dem der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und der tatsächliche CO2Ausstoß wiedergegeben werden und das durch Kraftstoffverbrauchsmesser in Fahrzeugen ergänzt wird; 3. fordert die Kommission auf, ein ambitioniertes Mandat für die Vermarktung von Elektrofahrzeugen anzunehmen, und fordert in diesem Zusammenhang eine auf lange Sicht angelegte europäische Initiative für Batterien der nächsten Generation; 4. fordert ein transparentes Kennzeichnungssystem, sodass Verbrauchern vergleichbare Daten zum Kraftstoffverbrauch und zum CO2-Ausstoß von in Verkehr gebrachten Fahrzeugen zur Verfügung stehen; Schwere Nutzfahrzeuge 5. fordert die Kommission eindringlich auf, bis Ende 2017 einen Vorschlag über die Zertifizierung, Überwachung und Auswertung von schweren Nutzfahrzeugen zu unterbreiten und bis Anfang 2018 ambitionierte und bis 2025 zu verwirklichende CO2Vorgaben vorzuschlagen; 6. fordert die Einführung von emissionsarmen und emissionsfreien Stadtbussen, indem verbindliche Vorgaben für die umweltfreundliche Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt werden; Typgenehmigung 7. fordert ein umfassenderes und besser abgestimmtes System für die Typgenehmigung und die Marktüberwachung mit einer EU-Aufsicht, sodass die im Nachgang zur DieselgateAffäre aufgedeckten Versäumnisse angegangen werden; 8. bedauert in diesem Zusammenhang, dass hohe Übereinstimmungsfaktoren für die NOxEmissionen angenommen wurden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Übereinstimmungsfaktoren im Jahr 2017 zu überprüfen; Luftfahrt PE601.214v01-00

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9. betont, dass die Luftfahrt wirksam zur Verwirklichung der Klimaziele für 2030 und der Ziele des Pariser Abkommens beitragen sollte; 10. hält das für 2020 vorgesehene ICAO-Abkommen und insbesondere die Aufstellung CO2neutraler Wachstumsziele und den nicht bindenden Charakter für nicht angemessen; 11. bekundet seine Enttäuschung über den neuen Vorschlag der Kommission, das EHS der EU auch künftig nur geografisch begrenzt auf die Luftfahrt anzuwenden; 12. hält es im Interesse einer Senkung des CO2-Ausstoßes für geboten, den einheitlichen europäischen Luftraum zu stärken; Seeverkehr 13. stellt fest, dass die IMO keine Fortschritte bei der Verwirklichung der Vorgaben mit Blick auf die Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen und die diesbezüglichen Maßnahmen erzielt hat, und fordert deshalb mit Nachdruck, dass die an den Häfen der Union und auf Schiffsreisen zu und von Häfen der Union verursachten CO2-Emissionen ab 2023 so lange, bis es ein vergleichbares System im Rahmen der IMO gibt, dem EU-EHS unterliegen; Emissionsarme alternative Energien 14. fordert strengere als die in der Neufassung der Richtlinie über erneuerbare Energien vorgeschlagenen Grenzwerte, damit die Verwendung von Biokraftstoffen der ersten Generation bis 2030 ausläuft und der Verkehrssektor auf lange Sicht CO2-frei wird; 15. ersucht die Kommission, Biokraftstoffe mit einer hohen THG-Effizienz zu bevorzugen, indirekte Landnutzungsänderungen zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass getätigte Investitionen geschützt werden; 16. regt eine stärkere Marktdurchdringung mit modernen Biokraftstoffen an, die dem Kaskadennutzungsprinzip und der Abfallhierarchie gerecht werden und strenge umweltbezogene und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, damit nicht dieselben Probleme wie bei den Biokraftstoffen der ersten Generation auftreten; 17. unterstreicht, dass Biokraftstoffe auf Pflanzenbasis nicht in die Berechnung der Klimaziele der Mitgliedstaaten im Rahmen der Lastenteilungsverordnung einbezogen werden sollten; 18. betont die Rolle, die Erdgas und insbesondere Biomethan und synthetisches Methan – insbesondere mit Blick auf den See- und den Luftverkehr und schwere Nutzfahrzeuge – beim Übergang zu einem CO2-freien Verkehrssektor spielen könnten;

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