Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum

Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum Ausschreibung eines künstlerisch-konzeptionellen Ideenwettbewerbs durch den in Kooperatio...
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Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum Ausschreibung eines künstlerisch-konzeptionellen Ideenwettbewerbs durch den in Kooperation mit der und der

Kunstverein Hildesheim e.V. Universität Hannover (a_ku, Fakultät Architektur und Landschaft) Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum

Offener künstlerisch-konzeptioneller Ideenwettbewerb

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Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum Ausschreibung eines künstlerisch-konzeptionellen Ideenwettbewerbs durch den in Kooperation mit der und der

Kunstverein Hildesheim e.V. Universität Hannover (a_ku, Fakultät Architektur und Landschaft) Hochschule für Bildende Künste Braunschweig

Inhalt 1. Ausschreibende und Wettbewerbsart

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2. Anlass des Wettbewerbs

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3. Gegenstand des Wettbewerbs

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3.1. Gestaltungsbereich

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3.2. Rahmenbedingungen

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4. Diskursiver Hintergrund

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5. Geforderte Leistungen

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6. Kennzeichnung der Entwürfe

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7. Preise

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8. Wettbewerbsteilnehmer

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9. Jury

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10. Allgemeine Hinweise

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11. Termine

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Anlage 1: Verfassererklärung

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1. Ausschreibende und Wettbewerbsart Der Kunstverein Hildesheim e.V. schreibt einen offenen künstlerischen Wettbewerb zum Thema Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum aus. Die Ausschreibung erfolgt in Kooperation mit der Universität Hannover (a_ku Architektur- und Kunstgeschichte 20./21. Jahrhundert, Fakultät Architektur und Landschaft) und der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig. Kontakt für Rückfragen: Kunstverein Hildesheim e.V. Am Kehrwieder 2 31134 Hildesheim [email protected] Bitte senden Sie Ihre Beiträge an: Christiane Preißler Referat für Öffentlichkeitsarbeit Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Kennwort: Entsorgungspark Johannes-Selenka-Platz 1 38118 Braunschweig Einsendeschluss für Wettbewerbsbeiträge ist der 19. September 2005 (Datum des Poststempels). Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich an den folgenden beiden Terminen persönlich bei der oben angegebenen Adresse an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig abgegeben werden: 16. und 19. September 2005, jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr.

2. Anlass des Wettbewerbs Kunst im öffentlichen Raum wird zunehmend zum Problem. Nicht nur, weil sich ihr Begriff – längst dutzendfach hinterfragt – immer schwerer fassen lässt, weil die Zahl potentieller Öffentlichkeiten stetig wächst. Auch nicht nur, weil die orts- und kontextspezifischen Euphorien der 1980er und 1990er Jahre längst verebbt und einer Stagnation von Programmen, Budgets und Konzepten gewichen sind. Oder weil die Unsicherheit und Uneinheitlichkeit der Kommunen beim künstlerischen Umgang mit öffentlichen Räumen oft jede Kontinuität – und damit auch Innovation – verhindert. Deutsche Kommunen stehen nicht nur vor der Aufgabe, aktiv neue Visionen für Kunst und öffentlichen Raum zu entwickeln und durchzusetzen. Vielmehr wirft auch der Umgang mit den Visionen der vergangenen Jahrzehnte und ihrer materiellen Zeugnisse Fragen auf. Die Gesellschaft und mit ihr der gesamte urbane Kontext verändert sich mit großer Geschwindigkeit – also genau der Rahmen, auf den sich Kunst im öffentlichen Raum bezieht. Wo bleibt dabei die Kunst? Oder besser: Soll sie bleiben? Was geschieht mit jener Kunst im öffentlichen Raum, die ihren Anspruch nie erfüllen konnte oder dies inzwischen nicht mehr kann? Welche Halbwertszeit hat eine Skulptur oder ein Projekt im öffentlichen Raum? Wie ist Kunst zu beurteilen, die nicht (mehr) als Kunst wahrgenommen wird? Hat solche Kunst ein Recht darauf, öffentliche Räume und deren Entwicklung auf unbestimmte Zeit zu blockieren? Vor dem Hintergrund solcher Fragen ruft der Wettbewerb zur künstlerischen Formulierung und Gestaltung von Positionen und Visionen für einen Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum auf. Dabei lässt er einen bewusst großen Interpretationsspielraum zwischen einer Müllkippe, die dafür sorgt, dass sich mit der angelieferten Kunst niemand mehr konfrontieren muss und einem Themenpark, in dem die Kunst vielleicht sogar einen neuen Zusammenhang und damit wieder neue Bedeutung erhält. Ausschreibung Seite 3 von 10

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3. Gegenstand des Wettbewerbs Der Wettbewerb begreift sich als künstlerisch-konzeptioneller Ideenwettbewerb. Er ruft zur Einsendung künstlerisch-konzeptioneller Entwürfe, Gestaltungen und Planungen zum Wettbewerbsthema Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum auf. Dabei wird in Bezug auf Details bewusst ein großer Spielraum belassen. Sowohl das zu entwickelnde Verständnis der Begriffe Entsorgungspark, funktionslos und öffentlicher Raum als auch die genaue Form, Struktur oder Funktion des zu erarbeitenden Entsorgungsparks unterliegen den individuellen Perspektiven und Visionen der Wettbewerbsteilnehmer. Eine Umsetzung der eingereichten Beiträge ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist es das Ziel des Wettbewerbs, einen Diskurs zu initiieren und zu führen und diesen im Rahmen einer Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse zugänglich zu machen.

3.1. Gestaltungsbereich Der Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum legt den öffentlichen Raum der Städte Hildesheim, Hannover und Braunschweig sowie des durch sie gebildeten geografischen Dreiecks als potentiellen Handlungsraum zugrunde. Ein konkreter Ort für den Entsorgungspark soll in diesem Rahmen durch die Wettbewerbsteilnehmer definiert werden. Dies kann sowohl ein realer, geografisch zu benennender, als auch ein virtueller oder medialer Ort sein. Er soll hingegen nicht fiktiv sein.

3.2. Rahmenbedingungen Sofern konkrete künstlerische Arbeiten aus dem öffentlichen Raum in den Wettbewerbsbeitrag mit einbezogen werden – als Beispiele, Illustrationen, strukturelle oder formale Bestandteile –, müssen diese tatsächlich im oben abgegrenzten Handlungsraum zu finden sein. Die künstlerischen Konzepte, Gestaltungen und Planungen zum Wettbewerbsthema Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum müssen grundsätzlich physikalisch/technisch umsetzbar sein (keine science fiction).

4. Diskursiver Hintergrund Während viele deutsche Kommunen sich die Frage nach der Entsorgung von Kunst im öffentlichen Raum noch nicht bewusst gestellt haben, sondern lediglich ab und zu für Baumaßnahmen entfernte Objekte nicht wieder platzieren, spielt das Thema in einigen Städten bereits eine konkretere Rolle. Diese richten Magazine ein oder laden Expertenkommissionen zu Bewertungs-Rundgängen. Auch als Teil künstlerischer Arbeiten wurde die Entsorgung von Skulpturen hin und wieder thematisiert, nicht zuletzt in Osteuropa. Um den Wettbewerbsbeiträgen jedoch nicht wertend vorzugreifen, sei an dieser Stelle auf eine Benennung oder Schilderung einzelner Projekte verzichtet. Interessierte Wettbewerbsteilnehmer werden gebeten, solche Zusammenhänge eigenständig und nach Bedarf zu recherchieren.

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In den inzwischen zahlreich vorliegenden Publikationen zu Kunst und öffentlichen Räumen taucht das Thema der Entsorgung in der Regel nur am Rande auf – dann häufig im Kontext von autonomen Objekten, die in den 1970er und 1980er Jahren mit ironischen Bezeichnungen wie Stadtmöblierung oder drop sculptures versehen wurden. Eine ausführliche Liste mit diskursrelevanten Veröffentlichungen unterbleibt hier ebenfalls, um keine Gewichtung vorweg zu nehmen. Allerdings sei an dieser Stelle auf einige Beiträge verwiesen, die in den Jahrespublikationen 2004 und 2005 des Kunstvereins Hildesheim erschienen. Im Band Wo ist die Kunst? Zur Geographie von Schnittstellen (Hsg. Thomas Kaestle, Bielefeld 2004) sind die Essays Kunst Architektur – Denkform von Margitta Buchert und Den öffentlichen Raum gestalten – Plädoyer für einen postdisziplinären Kunstbegriff von Kai Vöckler veröffentlicht. Im Band Wann ist die Kunst? Prozess, Moment, Gültigkeit (Hsg. Thomas Kaestle, Bielefeld 2005) sind die Beiträge Besetzung auf Zeit. Strukturen des Urbanen von Tom van Gestel, Eigenmächtige Interventionen. Künstlerische Alternativen zur Kunstöffentlichkeit von Gerrit Gohlke, Arbeiten am Zustandsraum. Ein Zwischenbericht von Georg Winter, Der Traum vom Raum – und warum er so oft zum Alptraum wird. Plädoyer, das Öffentliche neu zu denken von Hanno Rauterberg sowie Kunst für die Ewigkeit? Halbwertszeiten von Bogomir Ecker publiziert. In der letztgenannten Publikation ist außerdem eine kurze Einführung in diesen Wettbewerb zu finden, deren Bestandteil ein Interview mit Prof. Margitta Buchert ist, welches im Folgenden teilweise zitiert wird (das Gespräch dient hier als assoziatives Material und ist keine offizielle Stellungnahme der Ausschreibenden oder der Wettbewerbsjury): Sie werden in der Jury zum Wettbewerb »Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum« sitzen. Wieso wurden Sie angesprochen und was interessiert Sie an dem Projekt besonders? Mein Lehr- und Forschungsgebiet ist der Zusammenhang von Architektur und Kunst, deshalb beschäftigt mich auch die Frage nach der Kunst im öffentlichen Raum immer wieder. Die Problematik, welche Kunst und wie viel Kunst im öffentlichen Raum, begleitet diesen Bereich der Umweltgestaltung seit seinen Anfängen. Allerdings sind die Diskussionen im Moment etwas abgeebbt. Das ist schade, da es ja nicht nur um die Kunst geht, sondern um die Frage nach dem öffentlichen Raum überhaupt und nach der Öffentlichkeit an sich. Sehen Sie denn beim Thema Öffentlichkeit akuten Diskussionsbedarf? Ja. Wenn keine öffentlichen Debatten mehr geführt werden, sagt das etwas darüber aus, dass die Definition und das Verständnis von Öffentlichkeit sich verändern. Öffentlichkeit ist kommunikativ, sie schließt Begegnungen ein und hat etwas mit Sprache zu tun. Öffentlichkeit heißt auch, dass die Menschen streiten um ihre kulturellen Werte und Kontexte. Streitpunkte sind wahrscheinlich schon mit dem Titel des Wettbewerbs gegeben, oder? Die Bezeichnung Entsorgungspark ist natürlich provokant. Aber vielleicht ist sie auch einfach eine Herausforderung, das Projekt und die damit verbundenen Fragen ernst zu nehmen. Auch der Begriff funktionslose Kunst ist in sich ambivalent: Gibt es das überhaupt? Ist Kunst nicht gerade ein Bereich, der nicht funktionsgebunden ist? In dieser Spannbreite öffnet bereits der Titel eine Vielfalt an Diskursebenen. Wie könnten Sie sich einen »Entsorgungspark« dann in der Umsetzung vorstellen? Es wäre nicht die richtige Antwort, wenn ich Ihnen jetzt beschreibe, wie ich ihn mir vorstellen kann: Das wird ja ein Ideenwettbewerb. Ich kann versuchen, verschiedene Eigenschaften zu beschreiben, die Qualitäten des Diskurses ausmachen könnten. Im Grunde geht es darum, Qualitäten in der Kunst zu finden oder wiederzufinden oder zu recyceln. Der Begriff Entsorgungspark ist ja so provokant, weil er negative Assoziationen nahe legt: Entrümpelung, Abstellfläche oder Schrottplatz. Aber wenn ich ihn positiv deute, könnte ein Schrottplatz auch eine Fundgrube sein. Und vielleicht steht die Kunst ja jetzt gerade schon wie auf Abstellflächen mitten in der Stadt.

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Woher kommt das, dass der öffentliche Raum sich verändert und die Kunstwerke irgendwann nicht mehr aktuell sind? Ich glaube nicht, dass das so ist. Im Lauf der Zeit verändert sich vielleicht die Nutzung des öffentlichen Raumes. Im 19. Jahrhundert haben viele den Stadtraum noch stärker als Entlastungsort erfahren und genutzt, während die Zentren heute vor allem transitorische Räume sind. Die Geschwindigkeiten haben sich verändert, und Konsum und Event spielen eine große Rolle. Deshalb kann es einerseits sein, dass der zeitliche Zusammenhang oder der räumliche Zusammenhang, in dem ein Kunstwerk gestanden hat, schon längst nicht mehr besteht. Andererseits gibt es auch bei Kunst Abnutzungs- und Gewöhnungseffekte. Eine Translokation in einen anderen Zusammenhang könnte hierbei revitalisierend wirken und Erkenntnisse ermöglichen über die Wechselwirkungen zwischen Kunst und Architektur im städtischen Raum. Ein Kunstwerk, das vorher nicht mehr funktioniert hat, kann woanders wieder mehr Wirkung haben? Das ist falsch ausgedrückt. Kunst ist doch eben nicht den Alltagsgegebenheiten unterworfen, sie steht nicht unter Verwertungsdruck und ist in der Regel befreit von Funktionalität. Da würde ich lieber auf den Begriff Ästhetik umschwenken. Die Frage ist doch, was bewegt und aktiviert? Was behält eine Kraft? So ein Park, in welcher Form auch immer, kann vielleicht dazu beitragen, dass sich die Intensität eines Werkes zeigt. Genauso wie sich die Belanglosigkeit und Banalität eines anderen Werkes zeigen kann. Von vielen Menschen wird Ästhetik aber weniger als Kraft verstanden, sondern als Schönheit. Und wenn ein Kunstwerk dann in ihren Augen nicht »schön« ist, wird ihm die Berechtigung abgesprochen. Da kommen wir genau in die Debatte. Soll Kunst im öffentlichen Raum autonom oder integrativ sein? Hat sie eine stabilisierende Wirkung, oder soll sie Veränderung provozieren? Das ästhetische Moment kann natürlich entlastend wirken. Aber Kunst kann sich nicht damit begnügen, den gesellschaftlichen Wunsch und Willen zu erfüllen. Die Frage, was Kunst kann und will, sollte von Künstlern beantwortet werden. Auch wenn es um den öffentlichen Raum geht, der doch vielleicht noch am ehesten den Bürgern einer Stadt »gehört«? Ich finde es ausgesprochen interessant, dass Sie den Bürgern in Bezug auf die Kunst genau das Mitbestimmungsrecht einräumen, das ihnen in völlig anderen, viel wichtigeren Zusammenhängen im städtischen Kontext nicht zugestanden wird. Hier geht es wieder um die Idee und den Charakter von Kunst im öffentlichen Raum. Wenn Sie vom Potential der Bürger und Bürgerinnen sprechen, dann sehe ich ein ganz anderes: Ist Kunst eine Verhübschung oder eher eine Veränderung von Raum – und damit vielleicht eine Irritation von Vertrautem? Und Künstler haben die Kompetenzen, den öffentlichen Raum mit Kunst zu verändern? Ein Mediziner kann besser Aussagen darüber machen, was Ihr Puls bedeutet, als ich es kann. Genauso können Menschen, die sich professionell mit Kunst beschäftigen, wahrscheinlich eine stärkere Aussage über Kunst machen als zum Beispiel ein Metzger. Was nicht bedeutet, dass dessen Aussage keine Bedeutung hat, sondern dass zwischen den beiden Gruppierungen eine Kommunikation geführt werden könnte. Eine Provokation, die zu einer Aktivierung der Menschen führt, bringt doch eine positive Qualität mit sich. Die Frage wäre, wie ich eine Intensität von Erfahrung in der Öffentlichkeit fördern kann, die über diese deaktivierenden Medien- und Konsumebenen hinausreicht und für den Menschen im Einzelnen und im kollektiven Verband qualitative Veränderungen ermöglicht. (Das Interview führte Carolin Rosenheimer)

5. Geforderte Leistungen Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Die beigefügte Verfassererklärung ist unterschrieben in einem separaten verschlossenen Umschlag mit einzureichen. Jeder Wettbewerbsbeitrag muss eine Kurzdarstellung enthalten. Diese soll auf einer DIN A4-Seite eingereicht werden und darf maximal 3.500 Zeichen (incl. Leerzeichen) umfassen.

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Die Wettbewerbsbeiträge können darüber hinaus in folgenden Formen eingereicht werden: •

Textliche und/oder grafische Darstellungen bis zu einer Papiergröße von DIN A0. Die Seitenzahl darf eine Seite A0 oder zwei Seiten A1 oder vier Seiten A2 oder acht Seiten A3 oder sechzehn Seiten A4 nicht überschreiten. Die reine Textmenge darf 25.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) nicht überschreiten.



Filmbeiträge von maximal 10 Minuten Spieldauer (als DVD)



Powerpoint-Präsentationen (oder vergleichbare Präsentations-Formate, die keine zusätzliche Software erfordern und mit Windows XP kompatibel sind) mit automatischem Folienübergang und programmierter Foliendauer bei einer maximalen Abspieldauer von 10 Minuten und einer maximalen Textmenge von 25.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) (als CD-Rom)

Zusätzlich ist die Abgabe eines Modells möglich. Dieses muss jedoch durch eine Person ohne vermehrten Aufwand zu bewegen sein.

6. Kennzeichnung der Entwürfe Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge sind zur Wahrung der Anonymität in allen Teilen mit einer sechsstelligen arabischen Zahl zu kennzeichnen. Diese soll gut sichtbar in der rechten oberen Ecke angebracht werden (maximal 1 cm hoch und maximal 6 cm lang). Bei digitalen Medien dürfen diese Kennzeichnungen nur von außen sichtbar sein. Weiterhin ist zur Wahrung der Anonymität anstelle des Absenders der Adressat anzubringen (auch bei Postzustellung). Mit dem Wettbewerbsbeitrag ist die beiliegende Verfassererklärung (Anlage 1) in einem nicht durchsichtigen und verschlossenen Umschlag abzugeben. Der Umschlag ist mit der gleichen Kennzahl wie die Wettbewerbsarbeit zu versehen.

7. Preise Es ist vorgesehen, unter den Wettbewerbsteilnehmern drei Preise zu vergeben. Die Preisgelder staffeln sich wie folgt: 1. Preis: € 5.000,2. Preis: € 2.000,3. Preis: € 1.000,Der Jury ist vorbehalten, das Preisgeld anders aufzuteilen. Sie ist nicht verpflichtet, alle Preise zu vergeben.

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8. Wettbewerbsteilnehmer Teilnahmeberechtigt sind: • Professionell Tätige aus den Bereichen Kunst, Architektur, Freiraumplanung und Gestaltung • Studierende künstlerischer, architektonischer und gestalterischer Studiengänge Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Künstlern/Gestaltern und Planern (Landschaftsarchitekten, Architekten, Raumplanern) wird empfohlen.

9. Jury Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen (in alphabetischer Reihenfolge): Prof. Dr. Margitta Buchert, Hannover/Köln Professorin für Architektur- und Kunstgeschichte 20./21. Jahrhundert in der Fakultät Architektur und Landschaft der Universität Hannover Tom van Gestel, Amsterdam Künstlerischer Leiter der Stichting Kunst en Openbare Ruimte (SKOR) in Amsterdam Thomas Kaestle, Hildesheim/Hannover Kurator des Kunstvereins Hildesheim e.V. MD Dr. Annette Schwandner, Hannover Abteilungsleiterin Kultur im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur Barbara Straka, Braunschweig/Berlin Präsidentin der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Kai Vöckler, Berlin Urbanist: Künstler, Kurator, Publizist, Gestalter Prof. Georg Winter, Nürnberg/Stuttgart Professor für Kunst und öffentlichen Raum an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg Jedes Jurymitglied benennt einen Vertreter oder eine Vertreterin. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch Mitarbeiterinnen des Kunstvereins Hildesheim und der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig.

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10. Allgemeine Hinweise Die in der Ausschreibung gewählte geschlechtsspezifische Ausdrucksform dient der Vereinfachung und intendiert weder Ausschluss noch Wertung. Rückfragen können schriftlich an die Ausschreibenden gerichtet werden (siehe Kapitel 1. unter Kontakt für Rückfragen). Die Ausschreibenden behalten sich vor, das Ergebnis des Wettbewerbs zu veröffentlichen. Die prämierten Wettbewerbsbeiträge werden in einer öffentlichen Ausstellung des Kunstvereins Hildesheim im November und Dezember präsentiert. Die Ausschreibenden behalten sich vor, auch nicht prämierte Wettbewerbsbeiträge auszustellen. Eine Präsentation der Ausstellung in Hannover und Braunschweig im ersten Quartal 2006 ist geplant. Eine Publikation mit den Wettbewerbsergebnissen ist erwünscht, aber von einer möglichen Finanzierung abhängig. Die Wettbewerbsbeiträge der Preisträger gehen in den Besitz des Kunstvereins Hildesheim über. Alle übrigen Wettbewerbsbeiträge können nach Abschluss der letzten Ausstellung (voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2006) zu einem durch die Ausschreibenden rechtzeitig angekündigten Termin an einem angekündigten Ort abgeholt werden. Eine Rücksendung oder Verwahrung über diesen Termin hinaus ist nicht möglich. Für den Verlust oder die Beschädigung der eingereichten Arbeiten haften die Ausschreibenden nur dann, wenn sie nachweislich die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen haben. Die Ausschreibenden gewähren eine pflegliche Behandlung der eingereichten Arbeiten. Es bleibt den Teilnehmern überlassen, eine Versicherung abzuschließen.

11. Termine Persönliche Abgabe von Wettbewerbsbeiträgen bei der HBK Braunschweig Einsendeschluss für Wettbewerbsbeiträge (Datum des Poststempels) Entscheidung der Jury Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse in Hildesheim in Hannover und Braunschweig (geplant)

16. und 19. September 2005 (jeweils 10.00 bis 12.00 Uhr) 19. September 2005 28. September 2005 04. Oktober 2005 November/Dezember 2005 1. Quartal 2006

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Anlage 1 Verfassererklärung (dem Wettbewerbsbeitrag in einem separaten, nicht durchsichtigen, verschlossenen und ausschließlich mit nachfolgender Kennzahl gekennzeichneten Umschlag beizulegen)

Kennzahl Verfasser 1 (Einreichender):

Name, Vorname

Straße, Nummer

Postleitzahl, Wohnort

Telefon, Telefax

EMail † künstlerisch, gestalterisch oder planerisch professionell tätig als ___________________________ † studierend im Fachgebiet _________________________an der ___________________________ Verfasser 2 (gleichberechtigter Wettbewerbspartner):

Name, Vorname † künstlerisch, gestalterisch oder planerisch professionell tätig als ___________________________ † studierend im Fachgebiet _________________________an der ___________________________ Ich (wir) versichere (versichern) ehrenwörtlich, dass ich (wir) der (die) alleinige(n) Urheber der Wettbewerbsarbeit bin (sind) und fremde Hilfe nicht in Anspruch genommen habe(n) sowie dass mein (unser) Wettbewerbsbeitrag noch nicht an anderer Stelle eingereicht oder veröffentlicht wurde. Ich (wir) erlaube(n) den Ausschreibenden, meinen (unseren) Wettbewerbsbeitrag im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Entsorgungspark für funktionslose Kunst im öffentlichen Raum uneingeschränkt zu veröffentlichen und auszustellen.

Datum und Unterschrift Verfasser 1

Datum und Unterschrift Verfasser 2 Ausschreibung Seite 10 von 10