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Chemical/Industrial

Life Science

Energy

Refinery/Petrochemical

Engineering & Technology Services

+++ EINLADUNG +++ +++ ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2014 +++ +++ SULzbACH, 20. FEbRUAR 2014, 10.00 UHR +++

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Inhalt

Einladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Allgemeine Hinweise 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts . . . 6 2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Anreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

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Ordentliche Hauptversammlung 2014

TRIPLAN AG Sitz: Bad Soden

ISIN DE 0007499303 Wertpapierkennnummer 749930

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Donnerstag, den 20. Februar 2014 um 10.00 Uhr

im Dorint Hotel Main Taunus Zentrum Frankfurt/Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum 1, 65843 Sulzbach (Taunus) ein.

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Tagesordnung

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TRIPLAN AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013. Sämtliche Unterlagen können im Internet unter: www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen und ausgedruckt werden. TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Der im Geschäftsjahr 2012/2013 erzielte Bilanzgewinn von 1.690.218,18 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 0,12 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt 1.150.308,36 Euro und Vortrag des restlichen Bilanzgewinns in Höhe von 539.909,82 Euro auf neue Rechnung. Die vorstehende Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen dividendenberechtigten Grundkapital i.H.v. 9.585.903,00 Euro, eingeteilt in 9.585.903 Stückaktien. Sofern eine Änderung in der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien eintreten sollte, wird der Hauptversammlung von Aufsichtsrat und Vorstand ein auf die neue Aktienanzahl angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet. Damit würden rechnerisch der Gesamtdividendenbetrag und der Vortrag auf neue Rechnung bezogen auf die Anzahl der

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Aktien neu ermittelt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der Hauptversammlung, voraussichtlich ab 21. Februar 2014. Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands kann unter www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html eingesehen und ausgedruckt werden. TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 dauernde Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 dauernden Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates (einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder) für das vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 dauernde Geschäftsjahr 2012/2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit in dem vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 dauernden Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu erteilen. TOP 5: Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung in § 1 Abs. 3 Die KRESTA Anlagenbau Gesellschaft m.b.H. Nfg & Co KG hat zum 20. September 2013 einen Anteil von 50,01 % an der TRIPLAN AG erworben. Damit gehört die TRIPLAN AG nun-

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mehr zum Konzern der KRESTA Anlagenbau Gesellschaft m.b.H. Nfg & Co KG und ist in deren Konzernabschluss einzubeziehen. Die Gesellschaften des Konzerns der KRESTA Anlagenbau Gesellschaft m.b.H. Nfg & Co KG haben als Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr der TRIPLAN AG soll für Zwecke der erleichterten Rechnungslegung an das Geschäftsjahr des Konzerns der KRESTA Anlagenbau Gesellschaft m.b.H. Nfg & Co KG angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird mit Wirkung zum 1. Januar 2015 geändert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Erlangt die unter diesem TOP 5 vorgeschlagene Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres vor Ablauf des 30. September 2014 durch Eintragung im Handelsregister Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. § 1 Abs. 3 der Satzung wird daher wie folgt neu gefasst: „(3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ab dem 1. Januar 2015, das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.“ TOP 6: Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herden Böttinger Borkel Neureiter GmbH, Hamburg, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der TRIPLAN AG für das vom 01. Oktober 2013 bis 30. September 2014 dauernde Geschäftsjahr 2013 / 2014 zu bestellen.

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TOP 7: Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder Die Amtszeit der drei Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließen wird. Es muss daher eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit entscheidet, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat zu wählen: 1. Herrn Franz Kreuzer, CEO KRESTA Industries (St. Andrä, Österreich), wohnhaft in 9400 Wolfsberg, Österreich 2. Herrn Peter Fritsch, Finanzvorstand BEKO HOLDING AG (Nöhagen Österreich), wohnhaft in 4040 Linz, Österreich 3. Herrn Robert Assl-Pildner-Steinburg, CFO GAW Group Pildner-Steinburg Holding GmbH (Graz, Österreich), wohnhaft in 8020 Graz, Österreich

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Allgemeine Hinweise

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Nach § 15 Abs. 3 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (also den 30. Januar 2014, 0.00 Uhr) beziehen muss, der Gesellschaft mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, also spätestens bis zum 13. Februar 2014, 24.00 Uhr. Weitere Einzelheiten sind bitte der Satzung zu entnehmen. Die Anmeldung sowie der Nachweis müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgenden Adresse zugegangen sein: TRIPLAN AG c/o PR im Turm HV-Service AG Römerstr. 72-74 68259 Mannheim Fax: 0621/717 72 - 13 E-Mail: [email protected] Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den Aktionären die Eintrittskarten übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder einen sonstigen Dritten, ausgeübt werden.

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Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. In diesem Fall muss der Aktionär den Stimmrechtsvertretern zu jedem Tagesordnungspunkt Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die Gesellschaft sowie die Erteilung, die Änderung und den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht folgende Adresse, Faxnummer oder E-Mail zur Verfügung: TRIPLAN AG z. Hd. Arno Hausburg Auf der Krautweide 32 65812 Bad Soden a.Ts. Fax: 06196 /60 92 - 201 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Informationen stehen auch unter der Internetadresse www.triplan.com/investorrelations/hauptversammlung.html unter dem Jahr 2014 zur Verfügung.

Bad Soden im Dezember 2013 TRIPLAN AG Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG: Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM, HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621/709907.

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Anreise

Mit dem PKW Von Westen Am Wiesbadener Kreuz zur A 66 in Richtung Frankfurt, weiter bis zur Ausfahrt „Bad Soden/Main-Taunus-Zentrum“, an der Ausfahrt links in Richtung Bad Soden, Abfahrt „Sulzbach“, dann an der Ampel links abbiegen. Von Norden Am Nordwestkreuz über die A 66 in Richtung Wiesbaden/Mainz bis zur Ausfahrt „Bad Soden/Main-Taunus-Zentrum“, B 8 Richtung Bad Soden, Abfahrt „Sulzbach“, dann an der Ampel links abbiegen. Von Süden Am Westkreuz über die A 648 in Richtung Mainz/Wiesbaden, A 66 bis zur Ausfahrt „Bad Soden/Main-Taunus-Zentrum“, B 8 Richtung Bad Soden, Abfahrt „Sulzbach“, dann an der Ampel links abbiegen. Von Osten Am Frankfurter Kreuz über die A 5 in Richtung Frankfurt/Kassel bis zum Westkreuz A 648, weiter in Richtung Wiesbaden/Mainz A 66 bis zur Ausfahrt „Bad Soden/Main-Taunus-Zentrum“, B 8 Richtung Bad Soden, Abfahrt „Sulzbach“, dann an der Ampel links abbiegen. Bei Navigationssystemen kann alternativ die „Koenigsteiner Straße" eingegeben werden, sie verläuft parallel zum Hotel. Mit dem Bus Ab Bahnhof Frankfurt-Höchst mit der Buslinie 253 in Richtung Königstein bis Haltestelle „Sulzbach Finkenweg“. Aus Bad Soden kommend Buslinie 253 in Richtung Frankfurt-Höchst bis Haltestelle „Sulzbach Finkenweg“. Mit der Bahn Von Frankfurt Hauptbahnhof S3 bis Bad Soden oder S1 und S2 bis Bahnhof Frankfurt-Höchst, dann umsteigen in Bus 253 (siehe Anfahrt mit dem Bus).

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Mit dem Flugzeug Flughafen Frankfurt Rhein-Main Flughafen Code: FRA, Entfernung: 15,00 km Flughafen Frankfurt-Hahn Flughafen Code: HHN, Entfernung: 110,00 km

Ansprechpartner

TRIPLAN AG Arno Hausburg Investor Relations Telefon: +49 6196 6092 - 177 Telefax: +49 6196 6092 - 201 E-Mail: [email protected]

TRIPLAN AG Auf der Krautweide 32 D- 65812 Bad Soden a.Ts. Telefon: +49 6196 6092 - 0 Telefax: +49 6196 6092 - 201 Internet: www.triplan.com

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TRIPLAN AG Arno Hausburg Investor Relations Telefon: +49 6196 6092 - 177 Telefax: +49 6196 6092 - 201 E-Mail: [email protected]

TRIPLAN AG Auf der Krautweide 32 D- 65812 Bad Soden a.Ts. Telefon: +49 6196 6092 - 0 Telefax: +49 6196 6092 - 201 Internet: www.triplan.com