ENERGIEAUSWEIS

was ist das?

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Aufgrund der Diskussionen um die Abhängigkeit von Primärenergie bzw. von deren Lieferanten wurde mit der Zeit der Ruf nach einem angemessenen Umgang mit den Ressourcen in dieser Hinsicht immer lauter. Dies macht natürlich auch vor unserer gebauten Umwelt nicht halt. Die Energieeffizienz und die Sparsamkeit beim Energieverbrauch werden immer wesentlichere Merkmale und Wertparameter einer Immobilie. Um mehr Transparenz und vor allem Messbarkeit in Bezug auf dieses Thema zu erlangen wurde vom Gesetzgeber der „Energieausweis für Gebäude“ ins Leben gerufen. WAS IST EIN ENERGIEAUSWEIS? Der Energieausweis dient dazu nachzuweisen, wie sparsam oder wie wenig sparsam der Energiehaushalt eines Gebäudes ist. Hierzu werden die Gebäude – ähnlich wie bei den Kühlschränken – in Klassen eingeteilt, welche auf einen Blick über den energetischen Normverbrauch Aufschluss geben. Somit werden die Gebäude auch untereinander anhand dieses Parameters vergleichbar. Die Kategorien reichen von „A++“ (Passivhaus) bis „G“ RECHTSGRUNDLAGEN: Folgende Rechtsvorschriften regeln die Erstellung eines Energieausweises: Das jeweilige Landesbaugesetz (BauG), Energieeinsparungs- und Wärmeschutzverordnung

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WER BENÖTIGT EINEN ENERGIEAUSWEIS? Bauwerber Jeder, der ein Haus bauen will (Neubau, Umbau oder Zubau) und eine Planung einreicht braucht seit 01.04.2008 einen Energieausweis. Hierbei wird gewährleistet, dass neue Bauvorhaben einen gewissen energietechnischen Mindeststandard erfüllen. Weiters ist ein neuer Energieausweis auch bei Abweichungen von bereits genehmigten Bauplänen erforderlich, wenn diese Abweichungen Auswirkungen auf den erstellten Energieausweis haben. Hausverkäufer / Vermieter Auch beim Verkauf oder der Vermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung muss seit 01.01.2009 ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Kauf- oder Mietwert eines Gebäudes/einer Wohnung wird auf Grund dieser neuen Transparenz auch durch seine bauliche und haustechnische Energiebilanz bestimmt. Gebäude für öffentliche Zwecke Ferner bei Gebäuden für öffentliche Zwecke, z. B. Behörden und Ämtern, sowie Gebäuden, in denen für eine große Anzahl von Menschen Dienstleistungen erbracht werden und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Bei Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von über 1000 m2 besteht eine Aushangpflicht des Energieausweises. Da der Energieausweis durch qualifizierte Fachleute (wie z. B. ZiviltechnikerInnen) ausgestellt

werden

soll,

erhält

der/die

AuftraggeberIn

auch

umfassende

Beratungsleistungen, wie und in welcher Form die festgestellten Mängel am besten und günstigsten behoben werden können. Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind Gebäude, für welche gemäß den bautechnischen Vorschriften der Bundesländer kein Energieausweis erstellt werden muss. 3

Ferner ist es im Zuge der Erstellung eines Energieausweises für die Fachfrau/den Fachmann möglich eine energietechnisch möglichst effiziente und wirtschaftlich adäquate Lösung für eine Sanierung zu bestimmen. WIE SIEHT EIN ENERGIEAUSWEIS AUS? Ein Energieausweis ist ein mehrseitiges Ingenieurs-Projekt, für das ein gutes Fachwissen sowie eine fundierte Ausbildung erforderlich sind. Titelseite: Kennwert für den Heizwärmebedarf in der jeweiligen Energieklasse Zweite Seite mit den detaillierten Ergebnisdaten Dokumentation

der

Berechnung

und

der

Eingabedaten

(Grundlagen,

Pläne,

Softwarebeschreibungen, U-Werte der Bauteile) Energieverlustangaben der haustechnischen Anlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Kühlung, Warmwasser) Schlussfolgerung WIE LANGE GILT EIN ENEGIEAUSWEIS? 10 Jahre Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Reduzierung der Ressourcen und den instabilen Rohstoffpreisen ist es wichtig, dass wir uns vor dem Thema Energieverbrauch von Gebäuden nicht verschließen und in der neuen Gesetzeslage eine Chance sehen unsere Gebäude besser „kennenzulernen“ und gegebenenfalls sinnvolle Maßnahmen zur energietechnischen Kostenreduktion und somit Wertsteigerung einer Immobilie setzen zu können.

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WAS KOSTET EIN ENERGIEAUSWEIS? Die Kosten eines Energieausweises hängen von der Größe und Art des Objekts ab und betragen bei einem Einfamilienhaus zwischen € 350 und € 500. WAS PASSIERT, WENN FÜR EIN BESTEHENDES OBJEKT BEIM VERKAUF ODER BEIM VERMIETEN KEIN ENERGIEAUSWEIS ERSTELLT WIRD? Käufer bzw Mieter können die Erstellung eines Energieausweises auf Kosten des Verkäufers bzw Vermieters verlangen. Sind sich sämtliche Vertragsparteien jedoch einig, dass eine Vorlage unterbleiben kann, so gilt aus haftungsrechtlicher Sicht automatisch eine dem (durchschnittlichen) Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart

Informieren Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch – die Erstberatung ist natürlich kostenlos! Vereinbaren Sie Ihren Termin für 8605 Kapfenberg, Wiener Straße 29, unter 03862/28800, und für 8623 Aflenz Kurort 2, unter: 03861/2352.

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