Empfehlungen zur formalen Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten im Tourismus - KURZFASSUNG -
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1 Äußere Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten 1.1
Seitenaufteilung und Paginierung
Wissenschaftliche Arbeiten werden üblicherweise im DIN A4-Format erstellt, einseitig bedruckt und am linken Seitenrand gebunden. Die Arbeit ist auf weißes bzw. ungefärbtes und ungeblichenes Umweltschutzpapier zu schreiben. Für die Seitenaufteilung (Fachbezeichnung: Satz- oder Seitenspiegel) wird links ein Rand von ca. 4 bis 5 cm, rechts ein Rand von ca. 1,5 bis 2 cm empfohlen, womit sich bei der üblichen Schriftart ca. 55 bis 60 Anschläge pro Zeile ergeben.1 Der obere und untere Rand sind mit je 4 cm einzurichten, wobei in der Mitte des oberen Randes oder des bedruckten Seitenbereiches die Seitenzahl einzufügen ist (Nummerierung oder Paginierung). Grundsätzlich soll die beschriebene Fläche eines DIN A4 Blattes - ohne Nummerierung - in etwa einer DIN A5 Seite entsprechen. Alle Seiten außer dem Titelblatt sind fortlaufend zu nummerieren. Abbildungen, Tabellen und Schaubilder sind ebenfalls zu nummerieren und in einem gesonderten Verzeichnis nach dem Inhaltsverzeichnis aufzunehmen. Das Inhaltssowie weitere Verzeichnisse sowie der Anhang werden in der Regel gesondert, meist mit römischen Ziffern, nummeriert. Die fortlaufende Nummerierung des Haupttextes beginnt mit der Einleitung und der Seitennummer "1". Zum Haupttext gehören alle Ausführungen, die unmittelbar dem Thema der Arbeit zuzuordnen sind und die demzufolge mit einem eigenen Gliederungspunkt gekennzeichnet sind.
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Bei Verwendung von Proportionalschrift erhöht sich die Zahl der Anschläge pro Zeile, womit sich als Satzspiegel links 5 cm und rechts 2 cm empfiehlt, wie im hier vorliegenden Text.
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1.2
Schriftart und -größe
Als Schriftart und -größe gilt grundsätzlich Arial bzw. andere Serifenschriften in einer 12-Punkt-Schriftgröße. Proportionalschriften, wie z.B. Times New Roman (in der auch dieses Skript geschrieben ist) sind allerdings besser lesbar und mittlerweile auch bei wissenschaftlichen Arbeiten zum Standard geworden. Auch hier gilt eine Schriftgröße von 12 pt. für den Textkörper. Der Textkörper sollte im Blocksatz verfasst werden. Grundsätzlich sind für längere Texte Serifenschriften zu empfehlen, weil sie das Auge schonen und das Lesen erleichtern.
1.3
Zeilenabstand
Der Zeilenabstand für den Text ist 1,5-zeilig. Für Fußnoten, Beschriftungen oder längere Zitate ist ein 1-zeiliger Zeilenabstand und eine kleinere Schriftgröße zu wählen. Fußnoten werden in den meisten Textverarbeitungsprogrammen automatisch mit einer kleineren Schrift geschrieben (zwischen 8- und 10-Punkt).2 Vor Überschriften ist eine Leerzeile (bzw. eine 1,5-zeilige Leerzeile) üblich, ebenso eine Leerzeile bei jedem neuen Abschnitt. Bei 1,5-zeiliger Schreibweise und relativ häufiger und kurzer Abschnittsbildung führt dies aber zu einem sehr weit gezogenen Schriftbild. Zudem erschwert der häufige Wechsel von 1,5- und 1-zeiligem Zeilenabstand den Schreibfluss, so dass hierfür gelegentlich auf weitere Leerzeilen zwischen den Abschnitten verzichtet wird. Lediglich vor neuen Überschriften wird meist eine zusätzliche 1,5-zeilige Leerzeile eingefügt. Bei einzeiligem Schriftbild ist hingegen eine zusätzliche (1-zeilige) Leerzeile zwischen den Abschnitten üblich. Bei Überschriften sollte der Abstand zum nachfolgenden Text stets geringer sein als der zum vorhergehenden Text.
2
Oftmals sind bei der voreingestellten Fußnotenverwaltung in Textverarbeitungsprogrammen gewisse Korrekturen notwendig (z. B. Einrückung, Abstände, Schriftgröße usw.), um sie mit den hier vorgeschlagenen formalen Empfehlungen abzustimmen.
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Moderne Textverarbeitungsprogramme bieten die Möglichkeit, einen Abstand vor und/oder nach einem Absatz zu definieren. Der Standardwert liegt hier bei 6 pt. Mit diesem Hilfsmittel wird die Trennung von einzelnen Absätzen ebenfalls verdeutlicht, ohne das Textbild durch zu große Abstände unnötig auseinander zu reißen.
1.4
Überschriften, Hervorhebungen und Einzüge
Überschriften sollten in wissenschaftlichen Arbeiten besonders hervorgehoben weden. Hierzu sollten Haupt- und Unterüberschriften sowie Absatzüberschriften in unterschiedlichen Formaten dargestellt werden, um dem Leser eine schnelle Übersicht zu bieten. Es empfiehlt sich, die Schriftgröße der Hauptüberschriften gegenüber dem Fließtext zu erhöhen (14 pt) und diese durch Fettdruck zu markieren. Unterüberschriften können ebenfalls in Fettdruck und mit leicht erhöhter Schriftgröße (13 pt) hervorgehoben werden. Abschnittsüberschriften sollten der Schriftgröße des Fließtextes entsprechen und durch Fettdruck hervorgehoben werden. Sämtliche Überschriften sind linksbündig auszurichten. Nachgeordnete Überschriften (z.B. 4.1 und 4.1.1) können ohne Zwischentext aufeinander folgen, gleichgeordnete Überschriften (z.B. 4.1.1 und 4.1.2) jedoch nicht. Als
weitere
optische
Absatzbildungen
Hervorhebungsmittel
und
Teilüberschriften
bieten vor
sich
allem
neben an:
üblichen
Fettschrift,
Unterstreichungen, kursive oder g e s p e r r t e Schreibweise. Diese sollten jedoch im Fließtext nur sparsam verwendet werden, da sie das Schriftbild und den Textfluss beim Lesen stören. Finden sie Verwendung, sind sie jedoch durchgängig in einer Arbeit einzusetzen. Einzüge am Anfang eines Abschnitts sind im deutschsprachigen Raum unüblich. Längere Zitate können jedoch durch einen größeren Einzug und gegebenenfalls einen geringeren Zeilenabstand vom Fließtext abgehoben werden. Ebenso können Aufzählungen
und
Nummerierungen
durch
einen
gesonderten
Einzug
4
hervorgehoben werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass eine Seite nie mit einer Überschrift endet oder am Beginn einer neuen Seite lediglich die letzte Zeile eines Abschnittes gefolgt von einer neuen Überschrift stehen. In modernen Textverarbeitungssystemen stehen Formatvorlagen zur Verfügung, mit denen Textbestandteile mit einheitlichen Schriftgrößen, Zeilenabständen und weiteren Merkmalen formatiert werden können. Es empfiehlt sich, diese Formatvorlagen zu verwenden, da so Fehler in der Formatierung vermieden werden können und das Formatieren von längeren Dokumenten sowie nachträgliche Änderungen stark vereinfacht werden.
1.5
Fußnoten
Die Kenntlichmachung fremder Quellen geschieht üblicherweise mittels so genannter Fußnoten. Ferner sind in Fußnoten auch sachliche Hinweise und Bemerkungen möglich. Jeweils an das Ende des übernommenen Begriffs, Satzes, Gedankens oder Abschnitts wird eine Ziffer gesetzt. Um Verwechslungen mit etwaigen Aufzählungszahlen o. ä. auszuschließen, wird die Ziffer halbzeilig hochgestellt. Teilweise wird sie zusätzlich mit einer Klammer eingeschlossen. Fußnoten und deren Erläuterung sollten auf derselben Seite stehen, und zwar durch einen kurzen Strich am Ende der Seite optisch deutlich vom Kerntext getrennt. Jede Fußnote beginnt mit der entsprechenden Ziffer. Sie können fortlaufend oder – bei seitenweiser Anfügung – auch jeweils neu bei 1 beginnend nummeriert werden. Sie werden 1-zeilig geschrieben, beginnen mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt.3 Zwischen mehreren Fußnoten steht in der Regel keine Leerzeile. Bei sehr langen Fußnoten wird der entsprechende Text auf der Folgeseite fortgesetzt. Hinter der Ziffer der Fußnote wird ein Tabulator auf die
3
Die Fußnotenschreibweise mit kleinem Anfangsbuchstaben und ohne Satzendpunkt ist in der Literatur ebenfalls verbreitet, wird aber hier nicht vertreten.
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Position 0,75 cm gesetzt. Ist eine Fußnote länger als eine Zeile werden die Folgezeilen unter dem Text der ersten Zeile fortgesetzt, wie beispielhaft in der Fußnote auf dieser Seite. Die meisten modernen Textverarbeitungsprogramme enthalten eine eigene Fußnotenverwaltung, die allerdings ganz unterschiedlich angelegt ist. Zumeist verzeichnen sie den Fußnotenhinweis im Text mit einer hochgestellten Ziffer, die kleiner geschrieben ist, im Gegensatz zur traditionellen hochgestellten Ziffer mit Klammer. Die Fußnoten werden zumeist ebenfalls in kleinerer Schreibweise (zwischen
8-
und
10-Punkt)
wiedergegeben.
Trotz
der
verschiedenen
Programmversionen bietet die Standardeinstellung den Vorteil der einheitlichen Verwendung innerhalb einer Arbeit.
1.6
Anmerkungen
Neben Quellenangaben sind in Fußnoten auch sachliche Anmerkungen möglich. Dabei handelt es sich um Ergänzungen oder Erläuterungen, die im eigentlichen Text nicht unbedingt erforderlich sind und den Textfluss stören würden. Zumeist werden Hinweise auf gegenteilige Meinungen, weiterführende Literaturhinweise, Zitate und Übersetzungen sowie Vor- und Rückverweise innerhalb der Arbeit oftmals in Anmerkungen aufgenommen. Die Verwendung von Anmerkungen ist oftmals ein individuelles Stilmittel, gelegentlich auch themenbedingt. Manche Autoren beschränken sich im Text auf die wesentlichen Kernaussagen, wollen aber in den Fußnoten darauf hinweisen, dass sie sich viel ausführlicher, als der Kerntext vermuten lässt, mit Zusatzüberlegungen und Nebengedanken beschäftigt haben. Andere Autoren wägen bereits im Kerntext die verschiedenen Argumente miteinander ab und verzichten auf weiterführende Anmerkungen. Bei didaktisch orientierten Texten wird eher von Anmerkungen abgeraten, bei sehr wissenschaftlich orientierten Texten finden sie hingegen sehr häufig Verwendung. Vor allem bei Doktorarbeiten wird die Form der Anmerkung oft
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sehr ausgiebig verwendet, wobei die Autoren zumeist auf alle Nebengedanken und Überlegungen verweisen wollen, mit denen sie sich auseinandergesetzt haben, die aber nicht für das eigentliche Thema verwendet wurden. Bei Seminararbeiten sind Anmerkungen nur in begrenztem Umfang zu verwenden, eventuell orientiert an vorliegendem Textbeispiel.
1.7
Abkürzungen
Im laufenden Text sind Abkürzungen "aus Bequemlichkeit" zu vermeiden. Lediglich anerkannte Abkürzungen, wie sie sich zum Beispiel im Duden finden, sind zulässig. Hierzu zählen unter anderem etc.
et cetera (lateinisch: und so weiter, im deutschen; besser: usw.)
i. d. R.
in der Regel
u. a.
und andere(s)
usw.
und so weiter
vgl.
vergleiche
z. B.
zum Beispiel
Bei Abkürzungen mit mehreren Buchstaben mit Punkt folgt nach dem Punkt ein Leerzeichen.4 Im Fachgebiet gebräuchliche Abkürzungen sind in einem Abkürzungsverzeichnis aufzuführen, wenn sie mehrfach auftauchen, z. B. • Touristische Abkürzungen, z. B.
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ADAC
Allgemeiner Automobilclub Deutschland
DB
Deutsche Bahn AG
DRV
Deutscher Reisebüroverband
IATA
International Air Traffic Association
Häufige Ausnahme: die Abkürzung a. a. O. wird, entgegen den üblichen orthographischen Vorschriften, fast immer ohne Leerzeichen geschrieben.
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• Häufiger auftauchende Abkürzungen von Fachzeitschriften, z. B. Annals
Annals of Tourism Research
fvw
fvw-International
tm
touristik management
Bei touristischen Facharbeiten kann die Kenntnis geläufiger Abkürzungen vorausgesetzt
werden
und
muss
nicht
unbedingt
gesondert
in
ein
Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. Aus Gründen einer korrekten Darstellung sollte in einer Bachelor- beziehungsweise Masterarbeit allerdings nicht auf ein Abkürzungsverzeichnis verzichtet werden. Nicht im Abkürzungsverzeichnis aufzuführen sind die formalen Abkürzungen, die bei Quellenangaben verwendet werden, wie z. B. a. a. O.
am angegebenen Ort
Hab.
Habilitationsschrift
Aufl.
Auflage
Hg.
Herausgeber oder
Bd.
Band
Hrsg.
Herausgeber
ders.
derselbe
Jg.
Jahrgang
dies.
dieselben
Nr.
Nummer
Diss.
Dissertation
o. J.
ohne Jahresangabe
Dok.
Dokument
o. O.
ohne Ortsangabe
ebd.
ebenda
o. V.
ohne Verfasserangabe
f.
folgende (Seite)
S.
Seite
ff.
fortfolgende (Seiten)
Verl.
Verlag
Forts.
Fortsetzung
vgl.
vergleiche
H.
Heft
Vol.
Volume (Band)
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1.8
Tabellen und Abbildungen
Abbildungen und Tabellen sind in der Regel in den Text zu integrieren, dort als solche zu kennzeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Formal ist bei Abbildungen und Tabellen gleich zu verfahren, obwohl sie grundsätzlich unterschiedliche Darstellungsformen sind. Abbildungen sind zumeist bildhafte Darstellungen (Graphiken) bestimmter wissenschaftlicher Sachverhalte. Tabellen beinhalten zumeist Datenmaterial, das in bestimmter Form zusammengestellt ist. Häufig
werden
in
der
Wirtschaftswissenschaft
aber
auch
bestimmte
Zusammenhänge, z. B. Begriffe und Sachverhalte, zur Veranschaulichung in tabellarischer Form dargestellt, womit solche Tabellen eine ähnliche Funktion wie Abbildungen erfüllen. Daher wird überwiegend ein jeweils eigenes Verzeichnis für Abbildungen und Tabellen erstellt. Nur in Ausnahmefällen werden Graphiken und Tabellen zusammen - meist als "Abb." nummeriert, z. B. zum besseren Auffinden dieser Darstellungsformen in umfangreicheren Publikationen5 oder bei nur wenigen tabellarischen Darstellungen. Beide Formen können entweder selbst erstellt oder aus der Literatur übernommen werden. Soweit Abbildungen oder Tabellen aus der Literatur übernommen werden, gelten auch dafür die Vorschriften der klaren Quellenangabe. Dabei ist es unerheblich, ob sie als Kopie eingefügt, eingescannt oder nochmals selbst erstellt werden (z. B. mit Graphik- oder Tabellenprogrammen). Nur bei Veränderungen sind, analog zu Veränderungen beim Zitieren von Texten, entsprechende Hinweise notwendig (z. B. "Abb. in Anlehnung an ..."). Entweder über oder unter der jeweiligen Abbildung (bzw. Tabelle) wird eine Abbildungsnummer und eine Bezeichnung der jeweiligen Abbildung (bzw. Tabelle) vorgenommen. Der Quellennachweis bei Abbildungen und Tabellen erfolgt nicht in einer Fußnote, sondern entweder zusammen mit der Abbildungs5
So wurde beispielsweise in Freyer (Tourismus, Einführung) verfahren.
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bzw. Tabellenunterschrift oder - bei Abbildungs- bzw. Tabellenüberschriften getrennt davon unmittelbar nach der Abbildung (bzw. Tabelle). Ein Abbildungsbzw. Tabellenverzeichnis wird unmittelbar nach dem Inhaltsverzeichnis erstellt. Bei nur wenigen Abbildungen oder Tabellen kann ein solches Verzeichnis entfallen. Abbildungen werden gelegentlich mit einem Rahmen versehen. Sind in einer Arbeit nur wenige Tabellen und Abbildungen vorhanden, können diese auch in einem Übersichtsverzeichnis zusammengefasst werden, d.h., Abbildungen und Tabellen werden durchgängig als Übersicht bezeichnet.
1.9
Umfang
Der Umfang von Seminararbeiten am Lehrstuhl für Tourismuswirtschaft beträgt ca. 15 Seiten Haupttext. Dies umfasst nicht die Gliederung, Abbildungen, Anhang usw. In Rücksprache mit dem Betreuer sollte abgeklärt werden, ob diese Seitenorientierung als ungefähre, Mindest- oder Maximalseitenzahl anzusehen ist. Einige Dozenten sehen es als wichtige Übung für Seminararbeiten an, dass man ein Thema auch auf vorgegebenem Raum abhandeln kann (Maximalseiten), andere wollen dem wissenschaftlichen Forschungsdrang auch bei Seminararbeiten keine Grenzen setzen (Mindestseiten). Ähnliches gilt für Abschlussarbeiten. Hierbei ist für Bachelorarbeiten üblicherweise ein Umfang von 40 Seiten und für Masterarbeiten ein Umfang von 70 Seiten vorgesehen. Seminararbeiten am Lehrstuhl für Tourismuswirtschaft sind in zweifacher Ausfertigung in einem Ösenhefter mit halbem Deckel abzugeben; sie werden üblicherweise nicht gebunden.
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2
Formale Besonderheiten für Abschlussarbeiten
Für Bachelor- und Masterarbeiten gelten überwiegend die gleichen formalen Vorschriften wie für Seminararbeiten. Hauptaufgabe ist in der Regel die Auswertung und Bearbeitung der themenspezifischen Literatur, die um eine systematische Aufbereitung und kritische Stellungnahme oder auch durch eine empirische Untersuchung erweitert wird. Infolge
der
fortschreitenden
Textverarbeitungssysteme
werden
formalen aber
immer
Möglichkeiten häufiger
moderner
einige
formale
allem
werden
Abweichungen zugelassen: • Die
Schriftart
ist
zumeist
frei
wählbar,
vor
Proportionalschriften immer beliebter (Schriftart "Times New Roman" oder "Helvetica"), womit sich allerdings die Zeichen pro Zeile meist erhöhen. • Zugleich
setzt
sich
infolge
der
technischen
Möglichkeiten
bei
Diplomarbeiten "Blocksatz" unter Verwendung der automatischen oder manuellen Trennhilfe immer mehr durch. • Die Vorschriften für die Schriftgröße (12-Punkt) und den Zeilenabstand (1,5-zeilig) bleiben in der Regel bestehen. • Anstelle der früher ausschließlich üblichen Paginierung mit der Seitenzahl in der Mitte der Kopfzeile treten infolge verbesserter technischer Möglichkeiten immer häufiger Kopf- bzw. Fußzeilen mit inhaltlichen Hinweisen und rechts- bzw. linksbündigen Seitennummerierungen. Die inhaltlichen Hinweise sollten sich allerdings auf die Kapitelüberschriften beschränken. Bachelor- und Masterarbeiten sind in gebundener Form (i.d.R. 2 Exemplare) abzugeben. Weiterhin ist eine ehrenwörtliche Erklärung am Ende der Arbeit vorgeschrieben (vgl. Anhang 3).
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Als Besonderheiten am Lehrstuhl für Tourismuswirtschaft der TU Dresden gelten: • Zusätzlich zu den beiden in der Prüfungsordnung geforderten gebundenen Exemplaren ist ein weiteres Exemplar als Korrekturexemplar in Ringbindung abzugeben. • Weiterhin erfolgt die Abgabe der Arbeiten als PDF- und Word-Dokument auf CD in dreifacher Ausfertigung. • Datensätze aus empirischen Untersuchungen, Transkriptionen von Experteninterviews o.ä. sowie nicht öffentliche Quellen (graue Literatur, Internetseiten, Broschüren, etc.) sind in Kopie abgespeichert auf CDs mit dem Korrekturexemplar der Arbeit einzureichen. • Ferner ist eine ein- bis zweiseitige Zusammenfassung (Exposé) auf der CD mit der Arbeit einzureichen. Diese soll nachfolgenden Studienjahrgängen eine schnelle Orientierung über bereits in Abschlussarbeiten behandelte Themen sowie über mögliche tiefer gehende Themenstellungen geben.
3
Schreibstil
Beim Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten ist auf einen entsprechenden Schreibstil zu achten. Generell ist dabei eine möglichst neutrale und nicht wertende
Schreibweise
angebracht.
Wissenschaftliche
Arbeiten
werden
üblicherweise in einer neutralen Perspektive verfasst, bei der der Verfasser von sich selbst als ‚der Autor’ oder ‚der Verfasser’ und nicht als ‚ich’ spricht. Diese Praktik unterstützt die Neutralität und vermeidet eine wertende Wirkung der Ausführungen. Selbstverständlich wird jede wissenschaftliche Arbeit durch den persönlichen Stil des Verfassers geprägt, dennoch sollten aber einige Hinweise beachtet werden: • Es sollte stets auf eine professionelle Ausdrucksweise geachtet werden. Umgangssprachliche
Ausdrücke
wissenschaftlichen Abhandlung.
mindern
die
Qualität
einer
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• Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung müssen stets der neuen deutschen Rechtschreibung entsprechend des Dudens in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. • Auf Schachtelsätze sollte verzichtet werden. Stattdessen sollten Sätze, sofern möglich, eine Länge von drei Zeilen nicht überschreiten. Auch auf erklärende Einschübe sollte verzichtet werden. Hier bietet sich der Einsatz von Fußnoten an. Allgemein sind kürzere, übersichtlichere Sätze besser verständlich. • Auf Superlative wie ‚extrem’, ‚äußerst’ etc. sollte verzichtet werden. Sie sind wertend und beeinträchtigen so die neutrale Darstellung und Diskussion des Fachthemas. • Nach Möglichkeit sollte auf Abkürzungen verzichtet werden. • Fachbegriffe sollten, soweit sie nicht als grundlegend bekannt angesehen werden
können,
erläutert
werden
und
nach
Möglichkeit
das
Textverständnis nicht negativ beeinflussen. • Fremdwörter sollten sparsam und nur wenn absolut nötig eingesetzt werden. Sie erschweren das Textverständnis. • Wertende Adverbien wie ‚offensichtlich’, ‚selbstverständlich’ etc. sollten vermieden werden, ebenso unklare Wörter wie beispielsweise ‚irgendwie’ oder ‚fast’. • Wortwiederholungen und –dopplungen sollten vermieden werden. Stattdessen sollten Synonyme verwendet werden, um die Qualität des Textes zu erhöhen. • Generell sollte der Schreibstil konsistent durch die Arbeit beibehalten werden und ein einheitliches Bild ergeben.