Elektrische Leitungsanlagen Richtlinien zur Schadenverhütung

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Elektrische Leitungsanlagen

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Kurzreferat Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Planung, Auswahl, Errichtung sowie Betrieb von Kabelund elektrischen Leitungsanlagen (im Nachfolgendem kurz Leitungsanlagen genannt) und wenden sich an die betreffenden Elektrofachkräfte. Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind Mindestanforderungen und gelten sowohl während der Bauphase als auch bei Betrieb und bei Änderungen bestehender Anlagen. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie der Entstehung von Bränden, deren Ausdehnung und den Folgeschäden durch Rauch, aggressive und toxische Brandgase sowie Löschmittel vorgebeugt werden kann.

Unverbindliche Bekanntgabe des GDV zur fakultativen Verwendung. Abweichende Inhalte/Vereinbarungen sind möglich.

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Elektrische Leitungsanlagen

Elektrische Leitungsanlagen Richtlinien zur Schadenverhütung

Inhalt Kurzreferat .......................................................................................................................................... 2 1

Anwendungsbereich ............................................................................................................... 4

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Allgemeines ............................................................................................................................. 4

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Schadenursachen ................................................................................................................... 4

4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13

Begriffe .................................................................................................................................... 4 Brandwände ................................................................................................................................. 4 Brandabschnitte ........................................................................................................................... 4 Brandlast ........................................................................................................................................ 4 Installationskanäle ........................................................................................................................ 5 Installationsschächte .................................................................................................................... 5 Leitungsanlagen ........................................................................................................................... 5 Kabelböden (Doppelböden) ........................................................................................................ 5 Kabelgeschosse ........................................................................................................................... 5 Kabelkanäle .................................................................................................................................. 5 Kabelabschottungen .................................................................................................................... 5 Kabelschächte .............................................................................................................................. 6 Komplextrennwände ..................................................................................................................... 6 Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) ............................................................................................................... 6

5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7

Planung und Errichtung ......................................................................................................... 6 Gesetzliche Bestimmungen, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften .......................... 6 Grundsätzliche Anforderungen zur Leitungsverlegung ................................................................ 6 Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken ................................................................... 7 Kanäle, Schächte, Kabelgeschosse und -böden ......................................................................... 9 Anlagen für Sicherheitszwecke .................................................................................................. 10 Leitungsanlagen in besonderen Bereichen ................................................................................ 10 Brandlast ..................................................................................................................................... 11

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Betrieb ................................................................................................................................... 11

Anhang A – Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 12 Anhang B – Auswahl von Kabel und Leitungen.............................................................................. 14 B1 Querschnitts- und Nennstromberechnung nach DIN VDE 0100 - 520, DIN VDE 0298 - 4 und DIN VDE 0100 – 430 ............................................................................... 14 B2 Ermittlung der maximal zulässigen Kabel- und Leitungslängen ................................................ 20 B3 Ermittlung der zulässigen Biegeradien bei fester Verlegung und der Befestigungsabstände .......................................................................................................... 24 Anhang C – Darstellung der brandschutztechnischen Qualität verschiedener Kabel- und Leitungsarten........................................................................................ 25

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Elektrische Leitungsanlagen

1

Anwendungsbereich

Diese Richtlinien gelten für die Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb von Kabelund elektrischen Leitungsanlagen (im Nachfolgenden kurz Leitungsanlagen genannt, siehe Abschnitt 4.6) und wenden sich insbesondere an die Elektrofachkraft. Diese Hinweise können lediglich unverbindlichen Charakter haben. Ihre Anwendung entbindet nicht von der Beachtung der einschlägigen DIN-Normen und sonstiger Regeln bzw. Vorschriften. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie die Vereinbarungen mit dem Versicherer bleiben unberührt. Sie sollen auch während der Bauphase sowie bei bestehenden Anlagen Anwendung finden.

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Allgemeines

Leitungsanlagen müssen so geplant, ausgewählt, errichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht, d.h., der Entstehung oder Ausbreitung von Bränden und deren Folgeschäden vorgebeugt wird, siehe auch DIN VDE 0100-300. Um dieses Ziel zu erreichen, sind entsprechende Maßnahmen in das bestehende Brandschutzkonzept zu integrieren. Solche Maßnahmen müssen über die bestimmungsgemäßen Schutzmaßnahmen im Bereich der Elektroinstallation (z.B. DIN VDE 0100-410; -430) hinaus einen wirkungsvollen Schutz gegen Feuer- und Rauchausbreitung gewährleisten.

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Schadenursachen

Die Brandentstehung oder -ausbreitung bei Leitungsanlagen kann häufig auf folgend genannte Ursachen zurückgeführt werden: J

J

J

J

J

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Unsachgemäße Verlegung und/oder unzureichende Sicherheitsabstände zu äußeren Wärmequellen (DIN VDE 0100-520) Fehlerhafte und/oder verschmutzte elektrische Verbindungen (DIN VDE 0100-520) Betriebliche Überlastung (DIN VDE 0100-430, VdS 2046) Widerstandsbehaftete Kurzschlüsse und Lichtbogenkurzschlüsse, z.B. infolge von Isolationsfehler (VdS 2349) Beschädigungen der Leitungsanlagen durch äußere thermische, mechanische und che-

J

J

J J

J

mische Einflüsse, wie z.B. Wärmestrahlung, Hitze oder Kälte, zu kleine Biegeradien oder scharfkantige Unterlagen, Beaufschlagung mit Sonnenlicht (UV-Strahlung), Chemikalien sowie andere aggressive Medien (DIN VDE 0100-520) Entzündung der Kabel- und Leitungsisolierung durch äußere thermische Einflüsse wie z.B. Schweißen oder sonstige feuergefährliche Arbeiten (VdS 2008, VdS 2047) Unzureichende Wärmeableitung, z.B. infolge von Leitungshäufungen und/oder Schmutzablagerungen sowie Verlegung in Wärme dämmenden Materialien (DIN VDE 0298-4, DIN VDE 0100-430, VdS 2023) Beschädigungen durch Tiere (DIN VDE 0100-520) Fehlende oder unzureichende Kabelabschottungen (DIN VDE 0100-520, VdS 2234) Reduzierung des Isolationsvermögens durch Alterung.

4

Begriffe

4.1

Brandwände

einschließlich der sie aussteifenden Bauteile entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A nach DIN 4102. Sie verhindern eine Brandausbreitung durch Flammeneinwirkung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung und durch Brandgase für mindestens 90 Minuten. (MusterbauordnungMBO; Brand- und Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234) Hinweis: Brandwände unterteilen Gebäude in Brandabschnitte. Außenwände eines Brandabschnitts müssen nicht unbedingt Brandwände sein. 4.2

Brandabschnitte

werden von einem oder mehreren Gebäuden, Gebäudeabschnitten oder Lägern im Freien gebildet, die untereinander keine, jedoch zu anderen Gebäuden, Gebäudeabschnitten oder Lägern eine räumliche oder bauliche Trennung aufweisen. 4.3

Brandlast

ist die Wärmemenge (kJ bzw. MJ), die sich bei der vollständigen Verbrennung aller brennbaren Baustoffe und aller anderen brennbaren Materialien (die sich in der Regel in einem Gebäude befinden) frei setzt. Hinweis: Ein Maß für die Brandlast pro m² ist der Heizwert der brennbaren Materialien in kWh/m² (3,6 MJ/m²).

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4.4

Installationskanäle

sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen und sonstigen Rohrleitungen sowie anderen Installationen, die in der Regel waagerecht unterhalb von Räumen oder im Freien im Erdboden verlaufen. Hinweis: Elektroinstallationskanäle sind vorgefertigte Installationsteile (Baueinheiten) nach DIN 40150 und gelten als elektrische Betriebsmittel nach DIN EN50085-1 VDE 0604-1(Elektroinstallationskanäle für Wand und Decke) sowie DIN VDE 0634 (Unterflur-Elektroinstallation). Sie können aus Kunststoffformmassen und/oder Metall bestehen. Eine Baueinheit besteht aus einem Unterteil und einer Abdeckung. Es können Halteklammern und Trennwände dazu gehören. Elektroinstallationskanäle sind Installationskanäle ausschließlich für Kabel und elektrische Leitungen. Installationskanäle geprüft nach DIN 4102-11 sind nicht begehbare, vorwiegend waagerechte Bauteile zur Umhüllung von Elektroinstallationen, die durch mehrere Räume hindurchgehen können. Sie werden gemäß DIN 4102-11 geprüft und in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch Angabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten (I 30, I 60, I 90 oder I 120). 4.5

Installationsschächte

sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen, Rohrleitungen und anderen Installationen. Sie verlaufen in der Regel senkrecht durch mehrere Geschosse. Hinweis: Installationsschächte im Sinne von DIN 410211 sind vom übrigen Baukörper getrennte oder auf den Geschoßdecken aufgesetzte Bauteile. Sie werden unterschieden nach: J J J

solchen nur für nichtbrennbare Installationen, solchen für beliebige Installationen sowie Elektroinstallationsschächten.

Installationsschächte werden gemäß DIN 410211 geprüft und in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt durch Angabe der Feuerwiderstandsdauer in Minuten (I 30, I 60, I 90 oder I 120).

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4.6

Leitungsanlagen

bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen, Stromschienen, Schienenverteiler, dem zugehörigen Installationsmaterial wie Klemmen, Elektroinstallationsdosen, -kästen, -rohren sowie -kanälen, Tragekonstruktionen (z.B. Kabelpritschen), und dem erforderlichen Befestigungsmaterial. Zu diesen Anlagen gehören auch Hausanschlusseinrichtungen, Verteilungen sowie deren dazugehörigen Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen. Bauliche Bestandteile von Leitungsanlagen sind Kabelabschottungen, Installationskanäle und schächte, Kabelgeschosse und -böden sowie Kabelbeschichtungen. 4.7

Kabelböden (Doppelböden)

sind Konstruktionen, bei denen auf nichtbrennbaren Unterkonstruktionen - überwiegend metallene Ständer - Bodenplatten aufgelegt sind. Der Hohlraum dient im Allgemeinen zur Aufnahme von Leitungsanlagen. Hinweis: Anforderungen an Doppelböden sind in der Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR) erfasst. In dieser werden Doppelböden auch als Systemböden bezeichnet. 4.8

Kabelgeschosse

sind begehbare bauliche Anlagen, in denen Leitungsanlagen aus darüber- oder darunterliegenden elektrischen Anlagen, z.B. Leitwarten, Schaltanlagen und Antriebsmaschinen, verlaufen. 4.9

Kabelkanäle

sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen, die in der Regel waagerecht und unterhalb von Räumen im Bodenbereich verlaufen oder im Freien im Erdboden verlaufen. 4.10 Kabelabschottungen verschließen die für die Durchführung von Leitungsanlagen erforderlichen Öffnungen durch Decken sowie Wände und verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer sowie Rauch in angrenzende Bereiche. Die Abschottungen werden entsprechend der Prüfung nach DIN 4102-9 in Feuerwiderstandsklassen von S 30 bis S 180 klassifiziert und müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT), Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein.

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Hinweis: Eine Zusammenstellung der allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottungen enthält die Publikation „Baulicher Brandschutz, Produkte und Anlagen, Teil 6: Kabel- und Rohrabschottungen” (VdS 2097-6).

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Rechtsvorschriften, die behördlichen Auflagen und die DIN VDE-Bestimmungen zu beachten. Dies sind im Wesentlichen die J

4.11 Kabelschächte sind bauliche Anlagen, die dazu dienen, Leitungsanlagen aufzunehmen, die in der Regel senkrecht und durch mehrere Geschosse verlaufen. J

4.12 Komplextrennwände J

unterteilen Gebäude in Komplexe und erfüllen höhere Anforderungen als Brandwände (Brandund Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234).

J

J

Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen und ggf. spezielle Richtlinien, z.B. die im jeweiligen Bundesland geltende Leitungsanlagenrichtlinie (sie stimmt in den meisten Bundesländern mit der Musterrichtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) überein), Normenreihe DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, DIN VDE 0101, Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV, Normenreihe DIN VDE 0105, Betrieb von elektrischen Anlagen, VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 V, VdS 2349 Störungsarme Elektroinstallation zur Berücksichtigung der EMV, VdS 2023 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen.

4.13 Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)

J

ist das Muster einer Leitungsanlagenrichtlinie. Sie wird von der „Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)“ erarbeitet und herausgegeben und in der Regel von den Baubehörden der Bundesländer komplett oder mit geringen Änderungen übernommen. Inhalt dieser Richtlinie sind die Anforderungen an

5.2

J

J

J

die Leitungsverlegung in Flucht- und Rettungswegen einschließlich der Errichtungsanforderungen für Verteiler in diesen Bereichen, die Führung von Leitungen durch Wände und Decken, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt sind, den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.

Über die brandschutztechnischen Qualitäten von üblichen Kabel- und Leitungstypen gibt Anhang C Auskunft.

5

Planung und Errichtung

5.1

Gesetzliche Bestimmungen, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften

Bei der Planung sowie Errichtung von Leitungsanlagen sind außer diesen und den folgend genannten Richtlinien die brandschutztechnischen

6

J

Grundsätzliche Anforderungen zur Leitungsverlegung

5.2.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Leitungsverlegung werden in VDE-Normen beschrieben. Beispiele und nähere Angaben, z.B Tabellen hierzu, sind in Anhang B zu finden. Hervorzuheben sind die Berücksichtigung J

J

J

J

von notwendigen Biegeradien in Abhängigkeit der Leitungsart und -querschnitt nach DIN VDE 0100-520:2003-06, Abschnitt 522.8.1.2, von Befestigungsabständen in Abhängigkeit der Leitungsart und -querschnitt nach DIN VDE 0100-520:2003-06, Abschnitt 521.7, der korrekten Verlegeart in Abhängigkeit der Leitungsart und -querschnitt sowie Häufung und Umgebungstemperatur DIN VDE 0298-4, DIN VDE 0100-430 und DIN VDE 0100-520, Tabelle 52.H, der maximalen Leitungslänge in Abhängigkeit des Spannungsfalls nach DIN VDE 0100-520 und DIN 18015-1, der Gewährleistung des Schutzes bei Kurzschluss (DIN VDE 0100-430) sowie des Schutzes gegen elektrischen Schlag (DIN VDE 0100-410).

5.2.2 Leitungsanlagen sind so anzuordnen, zu schützen und die Leiterquerschnitte so zu bemessen, dass sie weder bei vorschriftsgemäßem Betrieb noch im Fehlerfall mechanisch und/oder thermisch beschädigt werden.

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5.2.3 Die gemäß Normenreihe DIN VDE 0298 zulässige Dauertemperatur für Kabel und elektrische Leitungen darf im Normalbetrieb nicht überschritten werden; unter Umständen ist es erforderlich, zusätzliche Maßnahmen für eine Wärmeableitung zu treffen. 5.2.4 Leitungsanlagen müssen gegen Umgebungs- und Betriebseinflüsse, wie hohe Temperaturen, Staub und Schmierstoffablagerungen, Funken, Schweißperlen, z.B. durch ausreichenden Abstand oder Abdeckungen geschützt werden. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, durch welche die Ablagerung gefährlicher Mengen brennbarer Stoffe wie Kohlenstaub, Sägespäne verhindert wird. 5.2.5 Leitungsanlagen sollen aus brandschutztechnischen Gründen so geplant und errichtet werden, dass sie nicht auf Dauer in der unmittelbaren Nähe von leicht entzündlichen Stoffen nach der Publikation „Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken“ (VdS 2033) verlaufen. 5.2.6 Ist kein Schutz gegen Überstrom nach DIN VDE 0100-430 vorhanden, sind Kabel und elektrische Leitungen gemäß VdS 2033 kurz- und erdschlusssicher zu verlegen. 5.2.7 Einrichtungen (z.B. Lüftungsgitter), mit deren Hilfe Wärme aus Kabel- und elektrischen Leitungsanlagen abgeleitet werden soll, müssen so ausgeführt werden, dass weder Menschen noch Betriebsanlagen durch Brandgase gefährdet werden. 5.2.8 In Installationskanälen und -schächten sowie sonstigen Hohlräumen, die nicht ausschließlich zur Aufnahme von Leitungsanlagen bestimmt sind, muss deren Verlegung so erfolgen, dass benachbarte Anlagenteile wie Wasser- und Dampfleitungen keine schädigenden Einflüsse ausüben können. In Kanälen und Schächten mit brennbaren Rohrleitungen (z.B. Druckluft in PE-Rohren) oder Rohrleitungen mit brennbaren Medien (z.B. Ölleitungen) dürfen Leitungsanlagen nicht verlegt werden. 5.2.9 Kabel und elektrische Leitungen sind möglichst von unten in Schalt- und Steuerschränke einzuführen. 5.2.10 Um die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu erreichen, sollten die Haupt- und Hilfsstromkreise getrennt verlegt werden. Weitere Hinweise zur EMV sind in der Publikation „Störungsarme Elektroinstallationen“ (VdS 2349) enthalten.

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5.2.11 In Bereichen in denen Beschädigungen durch den Betriebsablauf oder durch Tiere zu erwarten sind, sind geeignete Maßnahmen erforderlich, wie J

J J

die Auswahl der Kabel- und Leitungsanlage mit erhöhten mechanischen Eigenschaften (z.B. NYCWY), den Errichtungsort (z.B. unter Putzverlegung), zusätzlicher mechanischer Schutz (z.B. Kanäle oder Rohre).

5.2.12 Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen wie z. B. Kabelabschottungen, Feuerschutzabschlüsse, Kabel- u. Leitungskanäle sind bereits während der Errichtung der Leitungsanlagen für fertig gestellte Teilbereiche vorzunehmen. 5.2.13 Informationen zum Schutz von Kabeln und Leitungen gegen Isolationsfehler (erd- und kurzschlusssichere Verlegung von Kabeln und Leitungen) oder zum Schutz bei Isolationsfehlern enthalten VdS 2033 und VdS 2349. Ein Isolationsfehlerschutz sollte darüber hinaus auch in Bereichen angewendet werden, wo äußere Einflüsse, die zu Beschädigungen von Leitungsanlagen führen können, wahrscheinlich sind. 5.3

Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken

5.3.1 Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken ohne brandschutztechnische Anforderungen sind mit nichtbrennbaren Materialien zu verschließen. 5.3.2 Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse (z.B. feuerhemmend F30, hochfeuerhemmend F60 oder feuerbeständig F90). 5.3.2.1 Wänden und Decken sind so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der durchbrochenen Bauteile nicht gemindert wird. 5.3.2.2 Werden einzelne Kabel oder Leitungen durch Wände oder Decken geführt, so sind die Durchführungsöffnungen mit Baustoffen aus Mineralfasern oder mit einer im Brandfall aufschäumenden Brandschutzmasse vollständig zu verschließen Werden andere Stoffe verwendet, so müssen diese eine Schmelztemperatur von mindestens 1000 °C aufweisen.

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5.3.2.3 Werden Leitungsanlagen durch Wände oder Decken, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, geführt, sind allgemein bauaufsichtlich zugelassene Kabelabschottungen erforderlich. Mögliche Ausführungsformen sind: J J J J J

J J J

Plattenschott (Weichschott, s. Bild 1) Mörtelschott (Hartschott) Modulschott Kabelschott mit speziellen Systemrahmen Kabelschott mit brandschutztechnischen Stopfen oder Blöcken Schottmasse, aufschäumend Sonderformen, z.B. Sandtasse (Bild 2) Kombischott.

5.3.2.4 Durchführungen durch Brand- und Komplextrennwände sind mit Kabelabschottungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse S 90 gemäß DIN 4102-9 zu verschließen. Ob an Wände und Decken brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, ist bei dem für das Bauobjekt Verantwortlichen, z.B. dem Architekten oder dem leitenden Bauingenieur, zu erfragen. 5.3.2.5 Die Kabelabschottungen sind nach den Bestimmungen der allgemein bauaufsichtlichen Zulassung sowie den Herstellerangaben auszuführen. 5.3.2.6 Die Zulassung des Kabelschotts muss in Kopie auf der Baustelle vorhanden sein. Dämmschichtbildner

muss dies durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) des Kabelschotts belegt sein. 5.3.2.8 Jede zugelassene Abschottung muss dauerhaft mit einem Schild gekennzeichnet sein. Folgende Angaben müssen auf dem Schild enthalten sein: J J J J

J

Bezeichnung der Abschottung Feuerwiderstandsklasse DIBt Zulassungsnummer Name desjenigen, der die Abschottung errichtet hat Herstellungsjahr der Abschottung

5.3.2.9 Der Errichter muss mit einer sogenannten Übereinstimmungserklärung bestätigen und dokumentieren, dass er die Abschottung zulassungsgerecht eingebaut hat. 5.3.2.10 Leitungsanlagen in Kanälen oder Schächten dürfen durch Wände und Decken, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, ohne Abschottungsmaßnahmen nur hindurchgeführt werden, sofern diese mindestens die Feuerwiderstandsklasse des durchdrungenen Bauteils aufweisen. Die Kanäle und Schächte sind z.B. nach DIN 4102-11, VdS 2097 auszuwählen. 5.3.2.11 Kabelabschottungen sind so auszuwählen, dass Erweiterungen (Nachverlegungen) ohne Beschädigung der bereits verlegten Kabel und elektrischen Leitungen möglich sind. 5.3.2.12 Werden bei Kabelabschottungen nachträglich Änderungen der Leitungsbelegung vorgenommen, sind die dabei entstehenden Öffnungen so zu verschließen, dass der bestimmungsgemäße Zustand der Abschottung wiederhergestellt wird. 5.3.2.13 Leitungsanlagen und Rohrleitungen dürfen nur in allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kombischotts gemeinsam verlegt werden.

Mineralfaserplatten

Kabeltragekonstruktion Feuerbeständige Trennwand

Bild 1: Plattenschott

5.3.2.7 Kabelschotts dürfen maximal bis 60 % belegt werden. Ist eine höhere Belegung möglich,

8

5.3.2.14 Bei Sandtassen muss der Abstand zwischen Abschottungen durch einen Pfeiler aus mindestens 24 cm dickem Mauerwerk oder mindestens 14 cm dickem Beton sichergestellt werden. Bei allen anderen Schotts ist der Mindestabstand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) zu entnehmen. 5.3.2.15 Für Kabelkanäle und Installationskanäle, die unterhalb von Brandwänden und Komplextrennwänden durchgeführt werden, sind Abschottungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse S 90 gemäß DIN 4102-9 einzusetzen.

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verwenden, die eine bauaufsichtliche Zulassung im Zusammenhang mit Kabel und Leitungen mit integriertem Funktionserhalt besitzen. Kabelträgersysteme (z.B. Kabelwannen) dürfen nur durch Kabelabschottungen geführt werden, wenn dieser Einsatz durch die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) abgedeckt ist. Beim montieren der Kabeltragesysteme sind die Vorgaben aus der Produktbeschreibung unbedingt einzuhalten. Ist eine durchgehende Verbindung der Trassen z. B. im Zusammenhang mit Maßnahmen für die elektromagnetische Verträglichkeit erforderlich, so sollte dies auf andere Weise erfolgen (z. B. mit entsprechenden Massebändern).

Kabel Quarzsand

Feuerbeständige Trennwand

5.4 Bild 2: Sandtasse

5.3.2.16 Um während der Bauzeit die Gefahr einer Brandausweitung in andere Gebäudeabschnitte, Brandabschnitte oder Geschosse zu verhindern, sind die Wand- und Deckendurchbrüche mit dafür allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottungssystemen zu verschließen, z.B. mit Brandschutzkissen (Bild 3).

Decke

Brandschutzkissen

Kabel-Leiter Fang-Gitter

Bild 3: Brandschutzkissen

5.3.2.17 Werden Kabel und elektrische Leitungen durch Kabelabschottungen hindurchgeführt, sind diese bzw. deren Tragesysteme (z.B. Kabelwannen) vor und hinter dem Schott ausreichend zu befestigen, damit das Schott bei einem Brand nicht durch thermische Bewegungen der Leitungsanlage vorzeitig beschädigt wird. Es wird empfohlen, für diese Kabel und Leitungen Verlegesysteme zu

Kanäle, Schächte, Kabelgeschosse und -böden

5.4.1 Die Bemessung ist so vorzunehmen, dass kein Wärmestau entsteht. Gegebenenfalls ist für Be- und Entlüftung zu sorgen. Es ist ein ausreichender Raum für spätere Erweiterungen einzuplanen. 5.4.2 Sie sind so auszuwählen und zu errichten, dass keine Fremdstoffe (z.B. Staub, Funken, Schweißperlen) eindringen können. 5.4.3 Es wird der Einbau einer Brandmeldeanlage empfohlen, s. „Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ (VdS 2095). Bei ausgedehnten Anlagen sollten ortsfeste Löschanlagen installiert werden. Bei Anlagen mit räumlich begrenzter Ausdehnung (< 200 m²) sollten großvolumige, fahrbare Feuerlöschgeräte vorgehalten werden oder Einrichtungen für tragbare Löschgeräte (z.B. Feuerlöscher) vorgesehen werden. Gefahrenhinweise und Einsatzbeschränkungen zum Einsatz von Feuerlöschgeräten sind der Norm „Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen“ (DIN VDE 0132) zu entnehmen. 5.4.4 Es sind Brandabschnitte durch Brandwände (F 90-A gemäß DIN 4102) gemäß den Landesbauordnungen (LBO) zu bilden. 5.4.5 Ist eine automatische Feuerlöschanlage vorgesehen, können größere Brandabschnitte von maximal 100 m Länge entsprechend der Publikation „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau“ (VdS CEA 4001) gebildet werden. 5.4.6 Begehbare Kabelkanäle und -geschosse sind als eigene Brandabschnitte auszubilden, s. „Brand- und Komplextrennwände“ (VdS 2234).

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5.4.7 Ausgedehnte begehbare Kabel- und Installationskanäle sind im Bereich von Kreuzungen und Abzweigungen mindestens feuerhemmend (F 30 gemäß DIN 4102) abzutrennen.

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2033 – „gleichzustellende Risiken“) sind hinsichtlich der Installation folgende Maßnahmen anzuwenden: J

5.4.8 In begehbaren Kabel- und Installationskanälen sind an den Ein- und Ausgängen selbsttätig schließende und feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse (T 90 gemäß DIN 4102) vorzusehen.

Anmerkung: Als nichtbrennbar gelten mineralisolierte Leitungen gemäß DIN EN 60702-1 VDE 0284-1 J

5.4.9 In Kabel- und Installationskanälen sind, um die Brandbekämpfung sicherzustellen, ausreichende Zugangsmöglichkeiten einzurichten, z.B. leicht entfernbare Abdeckungen. In begehbaren Kabel- und Installationsschächten sind Rauchabzugsmöglichkeiten vorzusehen.

Verlegen von nichtbrennbaren Leitungen

Verlegen von Leitungsanlagen mit verbessertem Verhalten im Brandfall (korrosions- und raucharm)

Anmerkung: Diese Anforderungen werden zur Zeit von halogenfreien Kabeln und Leitungen erfüllt. Sie weisen folgende Besonderheiten auf: J

5.5

Anlagen für Sicherheitszwecke

5.5.1 Leitungsanlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass die notwendigen Sicherheitseinrichtungen, z.B. Ersatzstromversorgungen, Feuerwehraufzüge, Löschwasserpumpen und Brandmeldeanlagen, im Falle eines Brandes nicht vorzeitig ausfallen. Es sind die relevanten Normen und Richtlinien zu beachten, insbesondere DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0100-718, VdS CEA 4001, 2095 und CEA 4020. 5.5.2 Die Bauordnungen der Bundesländer sehen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung weitergehende Brandschutzmaßnahmen vor, die in Sonderbauverordnungen und Richtlinien konkretisiert werden. Dies sind z.B. die Versammlungsstättenverordnung oder die Hochhausrichtlinie. Für Rettungswege ist die aktuell gültige Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes, die in der Regel der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) entspricht, zu berücksichtigen. Auskünfte darüber, welche Bereiche als Rettungswege gelten, geben der für das Bauobjekt verantwortliche Architekt oder der leitende Bauingenieur. Informationen zu den Rettungswegen sind im Brandschutzkonzept enthalten, welches auf den baurechtlichen Anforderungen basiert. 5.6

Leitungsanlagen in besonderen Bereichen

5.6.1 In Bereichen mit Menschenansammlungen sowie in Bereichen mit unwiederbringlichen oder hohen Sach- und Vermögenswerten (s. auch VdS

10

J J

J

J

Keine Abspaltung von korrosiven Halogenverbindungen Wenig toxische und korrosive Brandgase Raucharm; geringe Beeinträchtigung der Fluchtwege und der Löscharbeiten sowie geringe Verschmutzung der Räume und des Inventars Schwer entzündbar; zudem verlöschen die Kabel und Leitungen unmittelbar nach Entzug der Zündquelle (geringe Brandfortleitung; Brennverhalten mindestens nach DIN EN 50266-2-4 VDE 0482-266-2-4; Prüfart C oder vorzugsweise nach DIN 4102-1:199805 in Verbindung mit DIN 4102-16:1998-05 Baustoffklasse B 1 – schwerentflammbare Baustoffe) Geschützte Verlegung von Leitungsanlagen

Anmerkung: Als geschützt gilt die Verlegung von Leitungsanlagen: J

J

in massiven, nichtbrennbaren Wänden, Decken und Böden sowie in Bereichen, die durch nichtbrennbare Umhüllungen mit einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten abgetrennt sind.

Die vorstehend aufgezeigten Maßnahmen sind erforderlich, weil in den zuvor genannten Bereichen ansonsten ein Brand besondere Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden verursachen kann, z.B. infolge Panik, Hitze, Rauch. Darüber hinaus können korrosive Brandgase Sachwerte beschädigen oder zerstören, die sich nicht im unmittelbaren Brandbereich befinden. Falls die Maßnahmen in bestehenden Anlagen nicht umgesetzt werden können, ist eine gewisse

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Verbesserung des Brandschutzes durch reaktive Brandschutzsysteme (Ablations- oder dämmschichtbildende Anstriche) möglich. Bei Verwendung von derartigen Anstrichen ist auf eine eventuell reduzierte Strombelastbarkeit der Leitungsanlage zu achten. Häufig reicht es aus, die Strombelastbarkeit um eine Stufe zu reduzieren (z.B. statt Verlegeart C wird Verlegeart B2 gewählt). 5.6.2 Die im Abschnitt 5.6.1 genannten Maßnahmen sind auch für andere Bereiche, besonders bei Häufung von Kabeln und elektrischen Leitungen sowie in senkrechten Installations- und Kabelschächten zu empfehlen. 5.6.3 Aufputzverlegte Kabel und Leitungen in feuergefährdeten Betriebsstätten müssen gegen jede Art von mechanischen Beschädigungen geschützt sein. Im Bereich bis 2,5 m über Fertigflur sind sie in Rohren oder Kanälen aus nichtbrennbaren oder aus nicht flammenausbreitenden Material zu führen, wenn der Schutz nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann bzw. eine Gefährdung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. 5.7

Brandlast

Nach DIN 4102 und den „Richtlinien für Sprinkleranlagen“ (VdS CEA 4001) wird für bestimmte Bereiche eine Brandlastbegrenzung vorgeschrieben, z.B. in Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen. Zur Berechnung der Brandlast können die Richtlinien „Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen“ (VdS 2134) herangezogen werden. Über die brandschutztechnischen Qualitäten von üblichen Kabel- und Leitungstypen gibt Anhang C Auskunft.

6

Betrieb

6.1.1 Leitungsanlagen sind nach den Vorgaben der DIN VDE-Bestimmungen, z.B. DIN VDE 0105, DIN VDE 0800 (VDE 0800), den brandschutztechnischen Rechtsvorschriften sowie behördlichen Auflagen zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. 6.1.2 Sie sind sauber zu halten und von nicht zum Betrieb der Anlage gehörenden Materialien, z.B. Verpackungen, Holzspäne freizuhalten.

Elektrische Leitungsanlagen

6.1.3 An Kabeln und elektrischen Leitungen dürfen keine Gegenstände gehängt oder andere Teile (wie Ölleitungen, flexible Anschlussschnüre, Druckluftleitungen) befestigt werden. 6.1.4 Es ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen, die für die Bemessung der Leiterquerschnitte von Kabeln und elektrischen Leitungen (z.B. maximale Umgebungstemperatur, Häufung, Abstände zwischen Kabeln und elektrischen Leitungen) zugrunde gelegt worden sind, erhalten bleiben. 6.1.5 Zugänge zu Leitungsanlagen, elektrischen Schalt- und Versorgungsanlagen, Hydranten, Feuerlöschern, Brandmeldern, Feuerleitern und ähnliches sind zu kennzeichnen und unbedingt frei zu halten. 6.1.6 Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen, Auftauen und ähnlichen Arbeiten, in der Nähe oder an Leitungsanlagen sind die Sicherheitsvorschriften „Feuergefährliche Arbeiten“ (VdS 2047) sowie die Richtlinien „Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz“ (VdS 2008) zu beachten. 6.1.7 Leitungsanlagen sind durch Angaben über Zugangsmöglichkeiten, Löscheinrichtungen usw. in die Brandschutzpläne einzubeziehen. 6.1.8 Durch regelmäßige Kontrollen ist zu prüfen, z. B. durch die Prüfung der elektrischen Anlage nach Klausel 3602 „Elektrische Anlagen”, ob alle getroffenen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus wird empfohlen, durch regelmäßige thermografische Untersuchungen die elektrischen Anlagen im Rahmen der zustandorientierten Wartung und Instandhaltung zu überprüfen (siehe Merkblatt 2858) 6.1.9 Die zuständigen Feuerwehren sind mit den Leitungsanlagen vertraut zu machen (z.B. mit der Lage der Kanäle, Schächte, Böden, Geschosse, u. dgl.). Von Zeit zu Zeit sollten gemeinsame Übungen durchgeführt werden. Die Lage der Kanäle, Schächte, Böden, Geschosse udgl. sollten im Feuerwehreinsatzplan und auf den Laufkarten der Brandmeldeanlage gekennzeichnet sein. 6.1.10 Es ist darauf zu achten, dass in der Nähe von Leitungsanlagen und Brandschotts keine leicht entzündlichen Stoffe lagern.

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Elektrische Leitungsanlagen

Anhang A – Literaturverzeichnis Gesetze und Verordnungen, behördliche Richtlinien, Regeln und Empfehlungen Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnungen (LBO) MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden - Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR) Normen DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen J Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen J Teil 9 Kabelabschottungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen J Teil 11 Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen J Teil 16 Durchführung von Brandschachtprüfungen DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Planungsgrundlagen DIN 40150 Begriffe zur Ordnung von Funktionsund Baueinheiten DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V J Teil 300 Bestimmungen allgemeiner Merkmale J Teil 410 Schutzmaßnahmen; Schutz gegen elektrischen Schlag J Teil 420 Schutzmaßnahmen; Schutz gegen thermische Einflüsse J Teil 430 Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom J Teil 482 Auswahl von Schutzmaßnahmen; Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren J Teil 520 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kabel- und Leitungsanlagen J Teil 560 Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke J Teil 710 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Medizinisch genutzte Bereiche J Teil 718 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen J Teil 724 (DIN 57100-724) Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegen-

VdS 2025 : 2008-01 (05)

ständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung DIN VDE 0101 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1 kV Reihe DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0132 Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen DIN VDE 0250-204 Isolierte Starkstromleitungen; PVC-Installationsleitung NYM DIN VDE 0250-214 Isolierte Starkstromleitungen; Installationsleitung NHXMH mit verbessertem Verhalten im Brandfall DIN VDE 0250-215 Isolierte Starkstromleitungen; Installationsleitung NHMH mit speziellen Eigenschaften im Brandfall DIN VDE 0266 Starkstromkabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall; Nennspannungen U0/U 0,6/1 KV DIN VDE 0276-603 Starkstromkabel; Energieverteilungskabel mit Nennspannungen U0/U 0,6/1 KV DIN EN 60702-1 VDE 0284-1 Mineralisolierte Leitungen mit einer Bemessungsspannung bis 750 V; Leitungen Reihe DIN VDE 0298 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen DIN VDE 0472 Beiblatt1 Prüfung an Kabeln und isolierten Leitungen; Verzeichnis der Normen der Reihe DIN VDE 0472 DIN EN 50266-2-4 VDE 0482-266-2-4 Allgemeine Prüfverfahren für Kabel und isolierte Leitungen im Brandfall; Prüfung der senkrechten Flammenausbreitung von senkrecht angeordneten Bündeln von Kabeln und isolierten Leitungen; Prüfart C DIN EN 50267-2-2 VDE 0482-267-2-2 Allgemeine Prüfverfahren für das Verhalten von Kabeln und isolierten Leitungen im Brandfall; Prüfung der bei der Verbrennung der Werkstoffe von Kabeln und isolierten Leitungen entstehenden Gase; Prüfverfahren; Bestimmung des Grades der Azidität von Gasen bei Werkstoffen durch die Messung von pH-Wert und Leitfähigkeit; DIN EN 50085-1 VDE 0604-1 Elektro-Installationskanalsysteme für elektrische Installationen; Allgemeine Anforderungen Reihe DIN VDE 0634 Unterflur-Elektroinstallation

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VdS 2025 : 2008-01 (05)

DIN VDE 0800-1 Fernmeldetechnik; Allgemeine Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit der Anlagen und Geräte VDE-Verlag GmbH, Berlin-Offenbach Bismarckstr. 33, 10625 Berlin Internet: www.vde-verlag.de GDV- und VdS-Publikationen VdS 2000 Brandschutz im Betrieb VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz VdS 2018 Textilbetriebe, Richtlinien für den Brandschutz VdS 2023 Elektrischer Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen, Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2024 Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2033 Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken, Richtlinien zur Schadenverhütung

Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2234 Brand- und Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und die Ausführung VdS 2349 Störungsarme Elektroinstallationen, Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2858 Thermografie in elektrischen Anlagen VdS CEA 4001 VdS CEA Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau VdS CEA 4020 VdS CEA Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Natürliche Rauchund Wärmeabzugsanlagen (NRA), Planung und Einbau Folgende Publikationen enthalten Anforderungen zum Funktionserhalt von Leitungsanlagen: VdS 0195 Technischer Leitfaden der Feuer und Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung; Risiken, Schutzziele, Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen; Planung und Einbau VdS 2108 Richtlinien für Schaumlöschanlagen; Planung und Einbau

VdS 2038 Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)

VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasserlöschanlagen; Planung und Einbau

VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 Volt

VdS 2304 Einrichtungsschutz für elektrische und elektronische Systeme Richtlinien für Planung und Einbau

VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für Feuergefährliche Arbeiten VdS 2057 Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben – Intensiv - Tierhaltungen Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8 AFB 2008

VdS 2380 Richtlinien für Feuerlöschanlagen, Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen; Planung und Einbau VdS 2381 Richtlinien für Feuerlöschanlagen, Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen; Planung und Einbau

VdS 2082 Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung und den Betrieb

VdS 2496 Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen

VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau

VdS CEA 4001 VdS CEA Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

VdS 2097-6 Baulicher Brandschutz, Produkte und Anlagen; Teil 6: Kabel- und Rohrabschottungen, Erläuterungen und Verzeichnisse VdS 2134 Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen, Merkblatt für die Berechnung von Brandlasten VdS 2226 Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung oder Behandlung von Personen, Richtlinien für den Brandschutz

VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln Internet: www.vds.de Titelbilder mit freundlicher Unterstützung von: Fa. Promat GmbH Scheifenkamp 16, 40878 Ratingen Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (bfe) Donnerschweer Str. 184, 26123 Oldenburg

13

Elektrische Leitungsanlagen

Folgende Formeln müssen gemäß DIN VDE 0100-430 eingehalten werden den Schutz vor Überlast zu gewährleisten (bei Handelsüblichen Sicherung Ib Betriebsklasse gG, gL in Installationsverteilern oder LS-Schaltern, Typ B o (1) Formel I b automatisch I n I Z erfüllt): ist die zweite VdS 2025 : 2008-01 (05) (2)

Anhang B – Auswahl von Kabel und Leitungen

(1)

I 2 1,45 I Z

Ib In I Z

Ib

IZ

1,45·IZ In

zu 1) Je nach Bauart des Kabels oder der LeiI 2 tung 1,45 sind I Z unterschiedliche Temperaturen am (2) I (A I I2 In Kabel Leiterb zulässig. Eine Übersicht der undI Leitungsbauarten mit den zulässigen B1 Querschnitts- und Nennstromberechn Betriebstemperaturen am Leiter enthält nung nach DIN VDE 0100 - 520, DIN Ib Betriebsstrom des angeschlossenen Verbrauchers I die Tabelle 1a und 1b der DIN VDE 0298-4. Z VDE 0298 - 4 und DIN VDE 01002006-10 – 430 (04) VdS 2025 Kabel Leitungen wie z.B. I n Typische Nennstrom der und Überstrom-Schutzeinrichtung I 2 NYY und NYM haben eine zulässige NYCWY, Strombelastbarkeit des Kabels der Leitung I Z Betriebstemperatur am Leiter vonbzw. 70°C. Nachdem der Betriebsstrom Ib berechnet wurde, zu 1) Je nach Bauart des Kabels oder der Leitung sind unte ist die Strombelastbarkeit des Leiterquerschnittes I großer Prüfstrom 2 am Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel und Leit unter Berücksichtigung der folgenden Bedinzu 2) In Deutschland wird im Allgemeinen eine lässigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält die T n Kabel und Leitungen gungen zu ermitteln: Umgebungstemperatur von 25°C (Wohnzu 1) Je nach Bauart des Kabels oder der Leitung sind unterschiedliche Tempe VDE 0298-4. Typische Kabel und Leitungen wie z.B. gebäude und ähnliche Nutzungseinheiten) Nennstromberechnung nach DIN VDE am Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel und Leitungsbauarten mit de haben eine zulässige Betriebstemperatur am Leiter v 1)Leitungsanlagen Leitungsart (zulässige Betriebstemperatur am angenommen.VdS Um2025 die 2006-10 Strombelastbarkeit (04) die Tabelle 1a und 1b de E 0298Elektrische - Elektrische 4 und DIN VDE 0100 – 430 lässigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04) Elektrische Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04) Leiter z.B. 60°C, 70°C oder 90°C), Z) bei Berücksichtigung aller o.g. Einflüsse VDE(Izu 0298-4. Kabel und Leitungen wie z.B. NYCWY, NYY und N 2) InTypische Deutschland wird im Allgemeinen eine Umgebungs 2) Verlegeart, zu erhalten, muss der sich aus derLeiter StromElektrischewurde, Leitungsanlagen VdS 2025und 2006-10 (04) haben eine zulässige Betriebstemperatur am von 70°C. (Wohngebäude ähnliche Nutzungseinheiten) ang m Ib berechnet ist die Strombelastbarkeit des 3) Umgebungstemperatur belastbarkeitstabelle (Tabelle 1) ergebende ) bei Berücksichtigung aller o.g. Einflü belastbarkeit (I Elektrische Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04) Berücksichtigung der folgenden Bedingungen zu ermitZ (Umrechnungsfaktor f1), Wert (Bemessungswert Ir ) mit den Umrechzu 2) In Deutschland Allgemeinen eine Umgebungstemperatur von 1) 25°C sichwird ausimder Strombelastbarkeitstabelle (Tabelle e 4) Häufung von Kabel oder Leitung nungsfaktoren f1 bis f4 Nutzungseinheiten) multipliziert werden: (Wohngebäude und ähnliche angenommen. Um die Sm ) mit den Umrechnungsfaktoren f bis f sungswert I r 1 4 Anhang B Auswahl von Kabel und Leitungen (Umrechnungsfaktor f2),von Anhang B Auswahl Kabel und Leitungen Anhang B Auswahl von Kabel und Leitungen belastbarkeit (IZ) bei Berücksichtigung aller o.g. Einflüsse zu erhalten, mus sige Betriebstemperatur amOberschwingungen Leiter und z.B. 60°C, 70°C oder Anteil von 1 5) QuerschnittsNennstromberechnung nach DIN VDE aus der Querschnittsund Nennstromberechnung nach DIN 1 1Querschnittsund Nennstromberechnung nach DIN VDE Anhang B Auswahl von Kabel und Leitungen sich IStrombelastbarkeitstabelle IVDE f 1 f 2 f 3 f 4(Tabelle 1) ergebende Wert (Bem (3) Z r (Umrechnungsfaktor f3), 0298 - 4 und DIN VDEsungswert I430 0100 520, DIN VDE 0100 – r ) mit den Umrechnungsfaktoren f1 bis f4 multipliziert werden: 0100 - 520, VDE 0298 4 Leitungen und VDE 0100 – 430 520, DINDIN VDE 0298 - und 4 -und DINDIN VDE 0100 –DIN 430 Anhang B- der Auswahl von Kabel 1 6)0100 Querschnittsund Nennstromberechnung nach VDE Anzahl belasteten Adern Strombelastbarkeit 1 ratur (Umrechnungsfaktor f ), (Umrechnungsfaktor f ). 1 4 0100 520, DIN VDE 0298 4 und DIN VDE 0100 – 430 I I f f f 3 Strombelastbarkeit f 4 des laut Tabelle (3) 1 Querschnittsund Nennstromberechnung nach I r r DIN laut Tabelle 1 (Bemes Nachdem derder Betriebsstrom Ib berechnet wurde, ist die Strombelastbarkeit 1 2VDE Nachdem Betriebsstrom Ib berechnet wurde, ist Zdie Strombelastbarkeit (Bemessungsstrom) Nachdem der Betriebsstrom Ib berechnet wurde, ist die Strombelastbarkeit desdes 0100 - 520, DIN VDE 0298 - 4 und DIN VDE 0100 –Bedingungen 430 Leiterquerschnittes unter Berücksichtigung derder folgenden Bedingungen zu ermitLeiterquerschnittes unter Berücksichtigung folgenden zu ermitLeiterquerschnittes unter Berücksichtigung der Bedingungen zu des ermitFolgende müssen gemäß DINwurde, VDEfolgenden Nachdem derFormeln Betriebsstrom Ib berechnet ist die Strombelastbarkeit teln: teln: 0100-430 eingehalten werden, um den Schutzder vor I r teln: Strombelastbarkeit laut Tabelle 1 (Bemessungsstrom) Leiterquerschnittes unter Berücksichtigung Bedingungen zu des ermitNachdem Betriebsstrom Ib berechnet wurde,folgenden ist die Strombelastbarkeit Überlastder zu gewährleisten (bei Handelsüblichen teln: 1) 1) Leitungsart (zulässige Betriebstemperatur amam Leiter z.B.z.B. 60°C, 70°C oder Leiterquerschnittes unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen zu70°C ermitSicherungen der Betriebsklasse gG, gL in InstalLeitungsart (zulässige Betriebstemperatur Leiter 60°C, oder 1) Leitungsart (zulässige Betriebstemperatur am Leiter z.B. 60°C, 70°C oder 90°C), teln: lationsverteilern 90°C), oder LS-Schaltern, Typ B oder C 90°C), 1) Leitungsart (zulässige Betriebstemperatur am Leiter z.B. 60°C, 70°C oder 2)die Verlegeart, ist zweite Formel automatisch erfüllt): Verlegeart, 2) 2) Verlegeart,

90°C), 3) 3) Umgebungstemperatur (Umrechnungsfaktor ), 1) Leitungsart (zulässige Betriebstemperatur amff1Leiter z.B. 60°C, 70°C oder Umgebungstemperatur (Umrechnungsfaktor 3) Umgebungstemperatur (Umrechnungsfaktor 1), f1), 2) Verlegeart, 4) 4) Häufung von Kabel oder Leitung (Umrechnungsfaktor f2), f ), 90°C), Kabel oder Leitung (Umrechnungsfaktor 4) Umgebungstemperatur Häufung von Kabel oder Leitung (Umrechnungsfaktor f2), 2 IZvon Ib Häufung 1,45·I Z(Umrechnungsfaktor 3) f ), Leitung 1 5) Anteil von Oberschwingungen (Umrechnungsfaktor f ), 2) Verlegeart, 3 f ), 5) Anteil von Oberschwingungen (Umrechnungsfaktor 5) Anteil von Oberschwingungen (Umrechnungsfaktor f ), 3 4) Anzahl Häufungder von Kabel oder Leitung (Umrechnungsfaktor f23), 6) belasteten Adern (Umrechnungsfaktor 3) Umgebungstemperatur (Umrechnungsfaktor f1), ff4). 6) Anzahl der belasteten Adern (Umrechnungsfaktor f4). 6) Anzahl der belasteten Adern (Umrechnungsfaktor ). 4 5) vonvon Oberschwingungen (Umrechnungsfaktor f3),f2), 4) Anteil Häufung Kabel oder Leitung (Umrechnungsfaktor 6) Anzahl der belasteten Adern (Umrechnungsfaktor f ). 4 f3), 5) Anteil Formeln I (A) (Umrechnungsfaktor Folgende müssen gemäß DIN VDE 0100-430 eingehalten werden, um I2 In von Oberschwingungen 6) Anzahl der belasteten Adern (Umrechnungsfaktor f 4). den Schutz vor Überlast zu gewährleisten (bei Handelsüblichen Sicherungen der Leitungsschutz Betriebsklasse gG, gL in Installationsverteilern oder LS-Schaltern, Typ B oder C ist die zweite Formel automatisch erfüllt):

IZ

IZ

IZ I 1,45·I Ib I Z 1,45·I IZ Z 1,45·I Ib b Z Z (1) (1) I b I I n I I Z I (1) Ib bIn nI Z Z IZ Ib 1,45·IZ I 1 , 45 I (2) IZ Ib 1,45·IZ (1) I IZZ Z I Z (2) (2) II 22b I 21,I45 n 1,45 I (A) strom I I n I (A) I (A) (1) I22 I2 In In II 2b 1,I45 I IZ Z (2) n des angeschlossenen Ver- I I (A) I2 I Betriebsstrom 1,45 (2)der Leitung n s Kabels oder sindI Zunterschiedliche TemI b I 2brauchers des angeschlossenen Verbrauchers I (A) Ib b I2 In er zulässig. Eine Übersicht der Betriebsstrom Kabel und Leitungsbau-

ssigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält die TaNennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung IIbnn I nNennstrom der Überstrom-Schutzeinrichr DIN VDE 0298-4. Typische Kabel und Leitungen wie IIIbZ I tung Strombelastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung n Z Z und NYM haben eine zulässige Betriebstemperatur III n2Z I Strombelastbarkeit des Kabels bzw. der C. großer Prüfstrom 2 2

I Z Leitung zu I1) Je nach Bauart desdes Kabels oder der der Leitung sindsind unterschiedliche Temperaturen 2eine d im Allgemeinen Umgebungstemperatur von zu 1) Je nach Bauart Kabels oder Leitung unterschiedliche Temperaturen zu 1) Je nach Bauart des Kabels oder der Leitung sind unterschiedliche Temperaturen am Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel und Leitungsbauarten mit mit den zu- zugroßer Prüfstrom de und ähnliche INutzungseinheiten) angenommen. Umder 2 am am Leiter zulässig. Eine Übersicht Kabel Leitungsbauarten Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel undund Leitungsbauarten mit denden zu-

Betriebstemperaturen Leiter enthält die Tabelle 1a und 1b der DINDIN zu 1) lässigen Je nach Bauart des oderam der Leitung sind unterschiedliche rkeit (IZ) bei Berücksichtigung aller o.g.Kabels Einflüsse zu erlässigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält Tabelle 1a Temperaturen und 1b der lässigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält die die Tabelle 1a und 1b der DIN VDE 0298-4. Typische Kabel und Leitungen wie z.B. NYCWY, NYY und NYM am Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel und Leitungsbauarten mit den zuzu 1) VDE Je nach Bauart des Kabels oder Leitung sindwie unterschiedliche Temperaturen VDE 0298-4. Typische Kabel und Leitungen z.B. NYCWY, NYY NYM ich aus der Strombelastbarkeitstabelle (Tabelle 1)der er0298-4. Typische Kabel und Leitungen wie z.B. NYCWY, NYY undund NYM haben eine zulässige Betriebstemperatur am Leiter von 70°C. lässigen Betriebstemperaturen am Leiter enthält die Tabelle 1a und 1b der DIN am Leiter zulässig. Eine Übersicht der Kabel und Leitungsbauarten mit den zuhaben eine zulässige Betriebstemperatur am Leiter von 70°C. haben eine zulässige Betriebstemperatur am Leiter von 70°C. messungswert Ir ) mit den0298-4. Umrechnungsfaktoren f1 bis VDE Typische Kabel und wie z.B. NYCWY, undder NYM lässigen Betriebstemperaturen amLeitungen Leiter enthält die Tabelle 1aNYY und 1b DIN en: zu 2) haben In Deutschland wird imBetriebstemperatur Allgemeinen eine Umgebungstemperatur von 25°C eine zulässige am Leiter von 70°C.

1

f2 f3

VDE Typische und Leitungen wie z.B. NYCWY, NYY NYM zu 2) In0298-4. Deutschland im Allgemeinen Umgebungstemperatur von 25°C zu 2) In Deutschland wirdwird im Kabel Allgemeinen eineeine Umgebungstemperatur vonund 25°C (Wohngebäude undund ähnliche Nutzungseinheiten) angenommen. die die Stromeine zulässige Betriebstemperatur am Leiter von 70°C. Um (Wohngebäude ähnliche Nutzungseinheiten) angenommen. Strom14 haben (Wohngebäude und ähnliche Nutzungseinheiten) angenommen. UmUm die Strom) bei) im Berücksichtigung aller o.g.o.g. Einflüsse zu erhalten, muss der der (IZwird In Deutschland Allgemeinen eine Umgebungstemperatur von 25°C f 4 zu 2) belastbarkeit Berücksichtigung Einflüsse zu erhalten, muss belastbarkeit Berücksichtigung alleraller o.g. Einflüsse zu erhalten, muss der belastbarkeit (IZ) (Ibei Z bei

VdS 2025 : Leitungsanlagen 2008-01 (05) Elektrische

1 71 73 74

Kennziffer der 1 Verlegeart

Verlegeart bzw. Referenzverlegeart

Elektrische Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04)

2 51

Verlegung in wärmegedämmten Wänden, z.B. in Hohlwänden, die mit Mineralwolle, Styropor o. dgl. ausgefüllt sind Aderleitung oder einadrige Kabel/ Mantelleitung im Elektroinstallationsrohr

Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung direkt oder in einem Elektroinstallationsrohr

A1 Belastete Adern Nennquerschnitte in mm² 1,5 2,5 4 6 10

3 4 5

2

31 32 33 34

2

3A 4A 5A

31A 32A 33A 34A

Aderleitung oder einadrige Kabel/ Mantelleitung

Mehradrige Kabel oder mehradrige Mantelleitung

B1 3

2

2

2

3

52 53

Verlegung auf oder in Wänden, unter Decken oder in ungelochten Kabelwannen bei ein- oder mehradrigem Kabel oder einoder mehradriger Mantelleitung (Auch Stegleitung in oder unter Putz oder in Hohlräumen)

C 3

2

3

Belastbarkeit Ir (IZ) in A 16,5

14,5

18,5

14

18,5

16,5

17,5

16

21

18,5

21

19

19,5

18,5

25

22

24

21

29

25

28

25

27

24

34

30

32

29

38

35

36

33

34

31

43

38

40

36

49

43

49

45

46

41

60

53

55

49

67

60

65

59

60

55

81

72

73

66

90

81

50

10

1

11 11A 12

B2 3

2

16 25 35 50 70 95 120 150 185 240 300

72 75

Verlegung in Elektroinstallations-rohren oder -kanälen auf oder in Wänden, in Kanälen für Unterflurverlegung, in Kabelkanälen oder in Gebäudeholräumen

A2 3

42 43 72 75

63

85

77

80

72

107

94

95

85

119

102

105

94

98

88

133

117

118

105

146

126

126

114

117

105

160

142

141

125

178

153

160

144

147

133

204

181

178

158

226

195

193

174

177

159

246

219

213

190

273

236

223

199

204

182

285

253

246

218

317

275

254

229

232

208

365

317

289

260

263

236

416

361

339

303

308

277

489

427

389

348

354

316

562

492

Die Kennziffern entsprechen den Referenzarten aus Tabelle 52H von DIN VDE 0100-520 Wenn das Kabel (die Leitung) nicht auf einer Holzwand oder eine Unterlage mit ähnlich schlechtem Wärmeleitwert verlegt wird, sind für 10 mm² folgende Werte ebenso möglich. Bei Kabeln mit konzentrischem Leiter können die Strombelastbarkeitswerte aus dieser Tabelle nur dann entnommen werden, wenn es sich um mehradrige Kabel handelt.

Tabelle 1 (Fortsetzung nächste Seite): Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen3 mit einer zulässigen Betriebstemperatur von 70°C (z.B. NYM, NYY NYIF, NYIFY, H07V-K, H07V-R u.ä) bei einer Umgebungstemperatur von 25°C (bei Verlegeart D: 20°C) gemäß DIN VDE 0298-4

22 15

Elektrische Leitungsanlagen Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2025 2006-10 (04) VdS 2025 : 2008-01 (05)

61 62 63

Kennziffer der 1 Verlegeart

15 16 17

15 16 17

15 16 18

14

Verlegeart bzw. Referenzverlegeart Mehradrige

Kabel / Leitungen Verlegung in Elektroinstallationsrohr oder Kabelschacht im Erdboden

13 Verlegung frei in der Luft, an Tragseilen sowie auf Kabelpritschen, oder -konsolen, ein- oder mehradrige Kabel oder Mantelleitung gelochte Kabelwannen

Mit Abstand von mindestens des Außendurchmesser d zur Wand

Mit Abstand von mindestens 0,3 x Außendurchmesser d zur Wand

gelochte Kabelwannen Kabel und Leitungen berühren sich untereinander Im Dreieck gebündelt

D Belastete Adern Nennquerschnitte in mm² 1,5 2,5 4 6 10 16 25 35 50 70 95 120 150 185 240 300 1 2

3

2

E 3

2

3

2

F 3

Kabel und Leitungen berühren sich nicht untereinander

G 3

3

3

Belastbarkeit Ir (IZ) in A 18,5

15,5

23

19,5

25

21

32

27

32

27

42

36

40

34

54

46

54

45

74

64

69

59

100

85

88

76

126

107

139

121

117

155

138

106

91

157

134

172

152

145

192

172

126

108

191

162

208

184

177

232

209

156

133

246

208

266

239

229

298

269

184

161

299

252

322

292

280

361

330

209

183

348

293

373

340

326

420

384

236

205

402

338

430

394

377

483

444

265

231

460

386

491

453

434

552

509

307

266

545

456

579

537

514

652

603

347

298

629

527

667

622

595

752

699

Die Kennziffern entsprechen den Referenzarten aus Tabelle 52H von DIN VDE 0100-520 Wenn das Kabel (die Leitung) nicht auf einer Holzwand oder eine Unterlage mit ähnlich schlechtem Wärmeleitwert verlegt wird, sind für 10 mm² folgende Werte ebenso möglich. Bei Kabeln mit konzentrischem Leiter können die Strombelastbarkeitswerte aus dieser Tabelle nur dann entnommen werden, wenn es sich um mehradrige Kabel handelt.

Fortsetzung Tabelle 1: Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen3 mit einer zulässigen Betriebstemperatur von 70°C (z.B. NYM, NYY NYIF, NYIFY, H07V-K, H07V-R u.ä) bei einer Umgebungstemperatur von 25°C (bei Verlegeart D: 20°C) gemäß DIN VDE 0298-4

23 16

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Umgebungstemperatur in °C 10 15 201 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 80 85 1

Elektrische Leitungsanlagen

Zulässige Betriebstemperatur des Kabels (der Leitung): 60°C

70°C

90°C

1,19 1,13 1,07 1 0,93 0,84 0,76 0,66 0,54 0,38

1,15 1,10 1,06 1 0,94 0,89 0,82 0,75 0,67 0,58 0,47 0,33

1,11 1,08 1,04 1 0,96 0,92 0,88 0,84 0,79 0,73 0,68 0,63 0,56 0,48 0,39 0,28

Räume, bei denen eine Umgebungstemperatur von 20°C angegeben wird, sind keine typischen Kühl- oder Kellerräume. Hier sollte man sicherheitshalber ebenfalls mit einer Umgebungstemperatur von 25°C rechnen.

Tabelle 2: Umrechnungsfaktor f1 für andere Umgebungstemperaturen als 25°C und bei üblichen Kabel- und Leitungstypen (sinngemäß nach DIN VDE 0298-4) zu 3) Weicht die Umgebungstemperatur von 25°C ab, muss der Umrechnungsfaktor f1 aus Tabelle 2 verwendet werden.Die zulässige Betriebstemperatur von 70°C kommt dabei am häufigsten vor (NYM oder NYY). Eine zulässige Betriebstemperatur von 60°C haben häufig Gummischlauchleitungen (beispielsweise H07RN-F).

J

J

J

Kabel und Leitungen mit erhöhter Betriebstemperatur sind beispielsweise N2XY oder N2CWY. Weitere Umrechnungsfaktoren für andere Umgebungstemperaturen können der DIN VDE 0298-4 entnommen werden.

J

der lichte Abstand zwischen benachbarten Kabeln, Leitungen oder Elektroinstallationsrohren mindestens das zweifache des jeweiligen Außendurchmessers beträgt, der Betriebsstrom der parallelen Kabel, Leitungen ≤ 30 % der maximalen Belastung beträgt, bei einer Belastung von > 30 % und ≤ 100 % kann statt der realen Anzahl der parallelen Kabel und Leitungen eine Anzahl multipliziert mit dem Faktor der durchschnittlichen Belastung (z.B. 0,7 bei einer durchschnittlichen Belastung von 70 %) berücksichtigt werden, die Anzahl der gleichzeitig belasteten parallelen Kabel und Leitungen kann durch Multiplikation mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor reduziert werden.

zu 4) Werden Kabel und Leitungen gebündelt verlegt, so muss aus der Tabelle 3 oder 4 der Umrechnungsfaktor f2 ausgewählt werden. Die Umrechnungsfaktoren sind bei gleichartigen und ähnlich belasteten Kabel oder Leitungen in derselben Verlegeart anzuwenden. Die Leiterquerschnitte dürfen sich dabei höchstens um eine Querschnittstufe unterscheiden. Eine Häufung kann vernachlässigt werden oder die Anzahl der belasteten Kabel und Leitungen kann verringert werden wenn:

17

Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2025 2006-10 (04)

die Anzahl der gleichzeitig belasteten parallelen Kabel und Leitungen mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor reduziert werVdS 2025 : 2008-01 (05) den.

kann durch Multiplikation Elektrische Leitungsanlagen

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

Anzahl der mehradrigen Kabel oder Leitungen oder Anzahl der Wechsel- oder Drehstromkreise aus einadrigen Kabeln oder Leitungen (2 bzw. 3 stromführende Leiter) Verlegeanordnung

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

Umrechnungsfaktoren f2 Gebündelt direkt auf der Wand, auf dem Fußboden, im E-Installationsrohr oder –kanal, auf oder in der Wand 1,00

0,80

0,70

0,65

0,60

0,57

0,54

0,52

0,50

0,48

0,45

0,43

0,41

0,39

0,38

1,00

0,85

0,79

0,75

0,73

0,72

0,72

0,71

0,70

0,70

0,70

0,70

0,70

0,70

0,70

1,00

0,94

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,90

0,95

0,81

0,72

0,68

0,66

0,64

0,63

0,62

0,61

0,61

0,61

0,61

0,61

0,61

0,61

0,95

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

0,85

Einlagig auf der Wand oder auf dem Fußboden, mit Berührung

Einlagig auf der Wand oder auf dem Fußboden, mit Zwischenraum gleich dem Außendurchmesser d

Einlagig unter der Decke, mit Berührung

Einlagig unter der Decke, mit Zwischenraum gleich dem Außendurchmesser d

Tabelle 3: Umrechnungsfaktor f2 für Häufung auf der Wand, im Rohr und Kanal, auf dem Fußboden und unter der Decke (gemäß DIN VDE 0298-4)

25

18

Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2025 2006-10 (04)

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Elektrische Leitungsanlagen

1

2

Verlegeanordnung

Anzahl der Wannen oder Pritschen

3

4

5

6

7

8

Anzahl der mehradrigen Kabel oder Leitungen 1

2

3

4

6

9

Umrechnungsfaktoren f2

mit Berührung Ungelochte Kabelwanne

Gelochte Kabelwanne

mit Berührung

mit Abstand

mit Berührung

mit Abstand

mit Berührung Kabelpritschen

mit Abstand

1

0,97

0,84

0,78

0,75

0,71

0,68

2

0,97

0,83

0,76

0,72

0,68

0,63

3

0,97

0,82

0,75

0,71

0,66

0,61

6

0,97

0,81

0,73

0,69

0,63

0,58

1

1,00

0,88

0,82

0,79

0,76

0,73

2

1,00

0,87

0,80

0,77

0,73

0,68

3

1,00

0,86

0,79

0,76

0,71

0,66

6

1,00

0,84

0,77

0,73

0,68

0,64

1

1,00

1,00

0,98

0,95

0,91

-

2

1,00

0,99

0,96

0,92

0,87

-

3

1,00

0,98

0,95

0,91

0,85

-

1

1,00

0,88

0,82

0,78

0,73

0,72

2

1,00

0,88

0,81

0,76

0,71

0,70

1

1,00

0,91

0,89

0,88

0,87

-

2

1,00

0,91

0,88

0,87

0,85

-

1

1,00

0,87

0,82

0,80

0,79

0,78

2

1,00

0,86

0,81

0,78

0,76

0,73

3

1,00

0,85

0,79

0,76

0,73

0,70

6

1,00

0,83

0,76

0,73

0,69

0,66

1

1,00

1,00

1,00

1,00

1,00

-

2

1,00

0,99

0,98

0,97

0,96

-

3

1,00

0,98

0,97

0,96

0,93

-

Tabelle Umrechnungsfaktor f2 für Häufung von mehradrigen Kabeln oder Leitungen auf Wannen und Pritschen (gemäß DIN VDE 0298-4)

zu 3) Um die Auswirkungen von Oberschwingungen in die Berechnung mit einzubeziehen, ist der Umrechnungsfaktor f3 aus Tabelle 5 zu entnehmen. Erreicht die Gesamtleistung der nichtlinearen elektrischen Verbraucher 20 % (Watt-Angabe) oder 40 % (VA-Angabe) der Bemessungsleistung des Stromversorgungssystems, sind bereits Schutzmaßnahmen nach

19

Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Prozentualer Leistungsanteil von Verbrauchern, die 3./6./9. Oberschwingungen erzeugen, an der insgesamt angeschlossenen Leistung

Umrechnungsfaktor f3

bei Leistungsangabe in VA

bei Leistungsangabe in W

0…15

0…10

1,00

15…33

11…22

0,86

34…45

23…30

0,70

46…50

31…34

0,67

51…55

35…38

0,61

56…60

39…41

0,56

61…65

42…44

0,51

66…70

45…47

0,48

71…75

48…50

0,44

76…80

51…54

0,42

> 80

> 54

0,37

Tabelle 5: Umrechnungsfaktor f3 zur Berücksichtigung von Verbrauchern die 3./6./9. Oberschwingungen erzeugen (sinngemäß DIN VDE 0298-4)

Anzahl der belasteten Adern Reduktionsfaktor f4

5

7

10

14

19

24

40

0,75

0,65

0,55

0,5

0,45

0,4

0,35

Tabelle 6: Umrechnungsfaktor f4 für mehr als drei belastete Adern in einem Kabel oder Leitung (gemäß DIN VDE 0298-4) zu 5) Um die Auswirkungen von Oberschwingungen in die Berechnung mit einzubeziehen, ist der Umrechnungsfaktor f3 aus Tabelle 5 zu entnehmen. Erreicht die Gesamtleistung der nichtlinearen elektrischen Verbraucher 20 % (WattAngabe) oder 40 % (VA-Angabe) der Bemessungsleistung des Stromversorgungssystems, sind bereits Schutzmaßnahmen nach der Publikation „Störungsarme Elektroinstallationen“ (VdS 2349) erforderlich, z.B. darf in diesem Fall der Neutralleiterquerschnitt nicht reduziert werden. Dieser Umrechnungsfaktor ist nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen zu berücksichtigen bei denen ein Neutralleiter bzw. PEN-Leiter zugeordnet werden kann. zu 6) Werden mehr als 3 Adern in einem Kabel, einer Leitung belastet ist dies mit dem Umrechnungsfaktor f4 aus Tabelle 6 zu berücksichtigen.

20

B2

Ermittlung der maximal zulässigen Kabel- und Leitungslängen

Die maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen sind abhängig: 1)

von der Gewährleistung des Schutzes bei Kurzschluss und der automatischen Abschaltung der Stromversorgung zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Eine Ermittlung der maximal zulässigen Kabel- oder Leitungslänge ist nur bei sehr trägen Schutzeinrichtungen z.B. LS-Schalter Typ C notwendig (siehe Beiblatt 2 DIN VDE 0100-520), ansonsten stellt die Ermittlung der zulässigen Kabel- oder Leitungslänge nach dem vorgegebenen Spannungsfall den ungünstigsten Fall dar.

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Elektrische Leitungsanlagen

Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise) Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: S in mm²

6A

10 A

16 A

20 A

25 A

35 A

40 A

50 A

63 A

1,5

92

55

34

28

21

15

12

10

7

2,5

150

90

56

45

36

25

21

17

4

241

141

88

70

56

40

35

6

356

212

132

106

85

60

53

80 A

100 A

13

10

8

28

21

16

12

41

32

24

20

Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: S in mm²

25 A

35 A

40 A

50 A

63 A

80 A

100 A

125 A

160 A

200 A

250 A

10

142

101

89

71

56

42

34

27

20

16

12

16

225

160

140

112

89

70

55

43

32

25

19

25

354

255

220

176

140

110

88

69

53

42

31

35

490

352

309

242

192

151

121

97

73

58

43

Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: S in mm²

63 A

80 A

100 A

125 A

160 A

200 A

250 A

315 A

400 A

500 A

630 A

50

257

203

162

130

101

80

63

50

38

32

20

70

375

287

229

183

143

115

92

72

56

43

33

95

508

401

322

246

192

154

123

98

81

65

51

120

621

489

389

311

234

188

150

119

94

80

65

Tabelle 7: Maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen bei einem Spannungsfall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520) 2)

vom vorgegebenen Spannungsfall im Normalbetrieb. Hinter der Messeinrichtung bis zum Anschlusspunkt eines Verbrauchers soll nach DIN 18015-1 der Spannungsfall 3 % der Nennspannung der Anlage nicht überschreiten. Daraus ergibt sich eine maximal zulässige Kabel- bzw. Leitungslänge. Für typische Kabel und Leitungen z.B. NYY, NYM können diese Längen der Tabelle 7 entnommen werden. Die Werte gelten für 3-phasige Wechselstromkreise. Bei 1-phasigen Wechselstromkreisen müssen die Tabellenwerte mit 0,5 multipliziert werden.

Beispiel 1 Querschnitts- und Nennstromberechnung: Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LSSchalter Typ B), Umgebungstemperatur 25°C. Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Abstand zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß muss der Leiterquerschnitt der Leitung sein? In ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZ ≥ 16 A sein. Um den Querschnitt aus Tabelle 1 ablesen zu können, wird Formel (3) nach Ir umgestellt:

21

S4 98

S 81

Querschnittsund Nennstromberechnung: 25 A212 35 A 40 A 50 A 63125 A 80 100 A 200 125 A7 3 der Leiterquerschnitt Leitung sein? zueinander), davon werden 3Schutzrohr Leitungen unter 30 % Die 4.A12 Leitung wird Eine NYM Leitung wird in einemder in Beton sowie direkt im 92 55 34 28 21 A85 15 60 10 1,5 63 A 80 Abelastet. 100 A 160 A A Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: fall von 3 %muss (gemäß Beiblatt 2 teilweise DIN VDE 100-520) 356 132 106 41 in 6mm² 16 A nach Formel (1) ausreichend bei53 üblichen U12 621 489 389 311 234 188 150 119 94 80 65 120 in mm² Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 AS(LS-Schalter TypLeitungen B), Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4Betriebszeit anderen (ohne Abstand 150 90Umgebungstem56 45 36 belastet. 25 21Wie 34 17 13 2,5 mit dieser Leitung zu 50% der gleichzeitig groß 101 71 56 10A 142 6 A 10 16 A 20 A 89 25 A voll 35 A Häufung 40 A 42 50 im A Allgemein 63 A 27 80 A ohne Berücksichtigung der 25°Czulässige 257 203 162 130 101 80 50 in mm² davon Kabelwerdenund 3 Leitungen unter 30 belastet. Die 4. Leitung wird Tabelleperatur 7: zueinander), Maximal Leitungslängen einem Spannungs241 141 88 70 56 40 35 28 21 4bei% 225 160bzw.damit 140 112 89A sein. 70 Um 55 den 43 Betriebsstrom Nennstrom der16 Überstrom-Schutzeinrichtung: 16 muss der Leiterquerschnitt der Leitung sein? I ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss I n Leitung Z85 Eine NYM wird teilweise einem Schutzrohr Beton sowie direkt im 356 212 132 106 60183 53 143 41 7115 32 34375 28287 21176 12110 10 88 dieser Leitung 50% derin Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß 1,5 fall von 3 %mit (gemäß Beiblatt 2zuDIN VDE 100-520) 22915140 70 S 6 92 in 354 255 220 69 2555 Beispiel 1: verlegt. Elektrische Leitungsanlagen VdS 2025 : 80 2008-01 (05)17 25 A 35 A 40 A 50 A 63 A A 100 A 125 A 160 Mauerwerk Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Abstand 150 90 56 45 36 25 21 13 2,5 muss der Leiterquerschnitt der Leitung Querschnitt aus Tabelle 1 sein? ablesen Formel nach Ermittlung der zulässigen in mm²zu r umgestell 490 508 352 wird 309maximal 242 192 151 I192 121Leitung 97 1 35 können, 401 322 (3) 246 154 95 zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 belastet. Die 4. Leitung wird56 241 141 88 70 40 35 28 21 1 4 % Betriebsstrom bzw. Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtung: 142 101 89 71 56 A 42 34 den 27 10 Schutz bei Kurzschluss und Schutz gegen elektris In ist mit Nennstromberechnung: 1650% A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZder 16 sein. Um 621 489 85 389 311 234 188 22 120 Querschnittsund 356 212 132 106 60 53 41 32 mit dieser Leitung zu der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß 6 In1: ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1Smuss damit IZ Betriebsstrom 16 A sein. Um den 225 140 112 70 16 Beispiel bzw. Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtu 25zu A 35 A 160 40 AEinsatz 50 AFormel 63 A 89 80der Anach 100 AIr 55 125 A B43 160 A 32 Durch den eines LS-Schalter Typ muss Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter Typ B), UmgebungstemSpannungsfall Querschnitt 1können, ablesen können, wird (3) umgestellt: I Zausder muss der Leiterquerschnitt Leitung sein? in mm² Querschnitt aus Tabelle 1 Tabelle ablesen zu wird Formel (3) nach I umgestellt: 354 255 220 176 140 110 88 69 5 25 r S Tabelle 7: zulässige Kabelund Leitung Bei 101 einem Spannungsfall von % ist einem peratur 25°C Ir 63 A352 80 AMaximal 100Kurzschluss A der 125 A3192 160 Abei 200 A 121 250 Agegen 31520 A e7 4 tungslänge bei bzw. Schutz 142 89 71 56 42 34 27 10 Betriebsstrom bzw. Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtung: 490 309 242 151 97 35 in mm² Querschnittsund Nennstromberechnung: Querschnitt von 1,5 mm² und einem Betriebsfall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520 f f f f EineInNYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im 1 2 4 Formel 1Smuss damit ist mit 16 A Ivorgegeben, nach IZtelt 16 A sein. den 160 140Um 112 89 70 der 80 55 43 32 16 225 da die Ermittlung maximalen 257 203 130 50 50 Z Absicherung 25Leitungen A 35 A werden, 40 50 A 162 63 A 80 A 101 100 125 A 63 160 A Leitu 200 I Z 13Verlegung Steckdosenstromkreis, 16 A (LS-Schalter Typ B), Umgebungstemstrom vonA16 A eine maximal Länge der A Leitung Mauerwerk Parallele mit 4inanderen (ohne Abstand I r verlegt. mm² 354 255 220 176 140 110 88 69 53 25 Querschnitt aus Tabelle ablesen zu können, wird Formel (3) nach I umgestellt: r 375 287 229 183 143 115 92 72 70 Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: I nungsfall den ungünstigsten Fall darstellt. f f f f =12 (keine von 174.mLeitung (Tabellenwert 34 192 · 0,5, da der Stromabweichende Umgebungstemperatur 25°C r1davon 3 zueinander), werden unter 30 10 % belastet. Die wird 352 309 71 242 56 151 121 27123 97 20 98 73 1 35142 490 101 89401 34154 S 508 322 246 42192 95 f 24 von f33inLeitungen f 4 1),Schutzrohr kreis einphasig ist)Azulässig. Tabelle 1peratur Einemit NYM Leitung teilweise einem in Beton sowie direkt im 63 A 80 A 100 125 A 160 A 200 A 25043 A 315 A 4002 dieser Leitung 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß f1 =I Zwird 1 fzu (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), 160 621140489 112389 89311 70234 55 32 16 in225 mm²120 188 150 119 Mauerwerk Parallele Verlegung mitsein? 4 anderen (ohne Abstand Beispiel 1: I r der f1verlegt. =Leiterquerschnitt 1 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), 140 muss der Leitung Spannungsfall: 35450 255 220 176 110 88 69 53 4 25Leitungen Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: f = 1 (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine Bünde257 203 162 130 101 80 63 50 3 2 f f f f Leitungen können unberücksichtigt 1 1 2 =1werden 3 (34 (3 zueinander), 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. 7: Leitung wird Tabelle Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen bei ein f2 =davon Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine Bünde352 309 242 192 151 121 97 73 5 35 490 S Beispiel 2 Bei einem Spannungsfall von 3 % ist bei einem Q 375 287 229 183 143 115 92 72 70 f = 1 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), bleiben, bleibt einevon Bündelung von 1 vorgegeben, 63 Adiese 80 A 100 Aden 125 A 160 A 200 A 100-520) 250 A 315 A 400 A 55 lung 2 Leitungen Anzahl kann dem Gleichzeitigkeits mit Idieser Leitung zu 50% der von Betriebszeit gleichzeitig vollI2Zbelastet. Wie groß fall von 3sein. % (gemäß Beiblatt 2 mit DIN VDE lung 2 Formel Leitungen diese kann dem Gleichzeitigkeits16 A nach 1 muss damit 16 Amit Um n ist mit inAnzahl mm² 508 401 322 246 192 154 123 98 95 Querschnittsund Nennstromberechnung nem Betriebsstrom von 16 A eine maximal Länge8 Leitungen diese Anzahl kann mit dem unberücksichtigt f1 =Leiterquerschnitt 1 f2aus (keine Umgebungstemperatur von Tabelle 1), 130 der muss der der Leitung sein? =1 (3 Leitungen können bleiben, bleibt eine Bündefaktor von 0,5 reduziert werden), Querschnitt Tabelle 1abweichende ablesen zu können, wird Formel (3)621 nach Ir umgestellt: faktor von 0,5 reduziert werden), 257 203 162 101 80 63 50 38 9 50 Betriebsstrom bzw. Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtung: 489 389 311 234 188 150 119 120 von 0,5 reduziert bleiben, Steckdosenstromkreis, 16 A, Umlenwert 34 · 0,5, daAbsicherung der Stromkreis einphasig ist) Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 72 A (LS-Sch f2 =f1 (3Gleichzeitigkeitsfaktor Leitungen können unberücksichtigt bleibt eine Bünde(muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt S 3 = 1 375 287 229 183 143 115 92 56 70 lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichzeitigkeitsf = 1lung (muss nur damit bei 3-phasigen Wechselstromkreisen werden), gebungstemperatur A2berücksichtigt 63 A A80 100 Aden 125 A 25°C. 160KabelA Verlegeart 200und A 250 A(Kenn315 A 400 500 7:Adem Maximal zulässige Leitungslängen beiA einem von Leitungen diese kann mit GleichzeitigkeitsIn ist mit 16 A vorgegeben, nach2 Formel 1 muss 16 sein. Um peratur 25°C werden) inAnzahl mm²IZTabelle I Z3 508 401 322 246 192 154 123 98 81 95 Beispiel 1: ziffer 2). Diese Verlegeart ist typischerweise bei faktor von 0,5 reduziert werden), I fall von 3 %in Beiblatt 2 DIN 100-520) werden) r faktor von 0,5 reduziert werden), Querschnitt aus Tabelle 1(es ablesen zu können, wird Formel (3) nach I(gemäß umgestellt: r der sindbei nicht mehr als 3 belastete Adern 621 489 389 234VDE 188 257 203 162Leitung) 130 311 80 63 150 50 119 Schutz 38 94 3 50 120 Eine NYM Leitung wird teilweise in einem f f4 f= 1f =1f 4 (muss Trockenbauwänden (mit101 Wärmebzw. Geräuschnur 3-phasigen Wechselstromf3 =1 1 2 ff3 3= (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt 375 287 229 183 143 115 92 72 56 4 70 = 1 (es sind nicht mehr als 3 belastete Adern in der Leitung) und Nennstromberechnung: dämmung), Dachausbauten oderLeitungslängen in Ständerbaukreisen berücksichtigt werden) TabelleQuerschnitts4 verlegt. Parallele Verlegung 4 and 7: Mauerwerk Maximal zulässige Kabelund beimit einem Sp6 Beispiel 2 werden) IZ 401 322 246 192 154 123 98 81 95 508 16 A werden) weise erbauten Häusern zu berücksichtigen. 3 Steckdosenstromkreis, 16 (LS-Schalter Typ B), U I r f1 = f1 = I1r fall von Beiblatt 2 Absicherung DIN VDE 100-520) (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), 311 16 A nicht mehr zueinander), davon werden 3 A150 Leitungen (es sind als3 3belastete belastete Adern in(gemäß der 6213 % 489 389 234 188 119 unter 94 308 120 4f Beispiel 1:Leitung) f f f =1 (es sind nicht mehr als Adern Leitungen liegen direkt beieinander und werden 1 1 1 1 peratur 25°C 1 2 3 4 f2 = 1 können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine Leitung Bündef4 =(31Leitungen (es sind nicht mehr alsmit 3 dieser belastete Adern in der Leitung) zu 50% der Betriebszeit gleich 16der A2 Leitung) Steckdosenstromkreis, Absicherung 16einem A,in Umgeb in voll belastet. Wiewird großteilweise muss der Eine NYM Leitung inLeiterquerschnitt einem Schutzrohr Beton s Tabelle 7: Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen bei Spann 28 16IA lung von Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichzeitigkeits16 A r Querschnittsund Nennstromberechnung: muss der Leiterquerschnitt der Leitung sein? der Leitung sein? Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen geart A2 (Kennziffer 2). Diese Verlegeart ist typisc f1 = 1 I r (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), fall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520) faktor 116 1Avon 1 0,5 1 reduziert werden), Beispiel 1: Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter B), Umg 1(muss zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % Typ belastet. Die 16nur Akönnen f2 = f13 = 1 1 1(31Leitungen unberücksichtigt bleiben, bleibt eine Bündebei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt den (mit Wärmebzw. Geräuschdämmung), Dach I ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel (1) muss I 16 A peratur 25°C n mit dieser Leitung zuvorgegeben, 50% der Betriebszeit gleichzeitig belas 28 28r werden) lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Ibauweise ist und mit 16 A nach Formel 1 voll muss d nGleichzeitigkeitserbauten Häusern zu berücksichtigen. QuerschnittsNennstromberechnung: 1sind 10,5 1nicht 1 mehr als damit ILeiterquerschnitt A sein. Um den aus Ta- in Beton sowi3 Z ≥ 16 Eine NYM Leitung wird teilweise inQuerschnitt einem Schutzrohr muss der der Leitung sein? faktor reduziert werden), f4 = 1 (esvon 3 belastete Adern in der Leitung) Beispiel 1:Querschnitt aus Tabelle ablesen zuTyp können, wir Steckdosenstromkreis, A1Formel (LS-Schalter B), Umgebu belleverlegt. 1 ablesen zu können, wird nach ander und Absicherung werden voll16 belastet. Mauerwerk Parallele Verlegung mit 4(3) anderen Leitungen (o f3 = 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt 28 Ablesen des Querschnitts aus Tabelle 1 wobei der 25°C Ir umgestellt: peratur zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. In ist mit 16 Nennstromberechnung: A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZ 16 A 16 A werden) und Bemessungswert der Tabelle größerQuerschnittssein muss Eine NYM Leitung wirdzu teilweise einem zu Schutzrohr in Beton sowie mit dieser Leitung 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll Ir 16 A nicht mehr Querschnitt 1 in ablesen können, wird Formel (3) di n f4 = 1 (es sind als 3 belastete Adern in der Leitung) ist mitaus 16ITabelle nach Formel (1)belastet. muss IInverlegt. ZA vorgegeben, Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter Typ B), Umgebungs 1 1 1 1als der errechnete Ir = 16A. Mauerwerk Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne muss derr Leiterquerschnitt der Leitung sein? 1 ablesen zu können, peratur 25°C Querschnitt f 1 werden f 2 aus f 3 3 Leitungen fTabelle zueinander), davon unter 30 % belastet. Die 4. wir Lei 4 28 16 A I Z teilweise Bei einem Querschnitt von 1,5 mm² Cu, 2 beEine NYM Leitung wird in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie I Ir 16 A In ist rmit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZ 16 A sein f f f f B2 =1 1 1 1 1 lasteten Adern und der Referenzverlegeart Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Ab 1 2 3 4 muss der Leiterquerschnitt der Leitungzu sein? Querschnitt aus Tabelle 1(keine ablesen können, wirdUmgebungste Formel (3) nach I Z abweichende f = 1 abweichende (Kennziffer 5A) ist I A) und der (keine Umgebungstemr = 17,5 A (> 16zueinander), 1 davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung Ir 28 Referenzverlegeart C (Kennziffer 52) mit ist IIdieser peratur von 1),gleichzeitig r = 21 A Leitung vollIunberücksich Wie 1 f50% (3fTabelle können f1 16 = f12A =vorgegeben, abweichende Umgebungstemperatur vongr Formel 1 muss damit 16 A sein. UT 1 f(keine 2derf Betriebszeit 3nach 4Leitungen n ist mit Zbelastet. I zu Z (> 16 A). Somit ist der Überlastschutz nach ForI muss derr Leiterquerschnitt Leitung sein? f2 = 1aus Tabelle (3der Leitungen können unberücksichtigt bleiben, Querschnitt 1 ablesen zu können, wird Formel (3) nach Ible lung von 2 Leitungen diese Anzahl r u f 1 f 2 =0,7 f 3 (Wert f 4 lungaus mel (1) gewährleistet. Tabelle 3 bei einer Bündelung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem faktor von 0,5 reduziert werden), von 3 Leitungen), f = 1 (keine abweichende Umgebungste 1 In ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit I 16 A sein. Um d faktor von 0,5 reduziert werden), Z I Z Fazit f = 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechsel I r f1 = f1aus 3 0,7 (Wert aus Tabelle 3 bei einer Bünd (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabb Querschnitt Tabelle 1 ablesen zu können, wird Formel (3) nach I umge 2 = 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen r f 3 f f f 4 (muss nur bei 3-phasigen WechselstromFür die NYM - Leitung ist ein Mindestquerschnitt f2 =1 1 2 f3 3==1 (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt werden) werden) 1 kreisen berücksichtigt (muss nurwerden) bei 3-phasigen Wechsel von 1,5 mm² Cu bei einer Absicherung mit üblung(es von 2werden) Leitungen diese Anzahl kann dem Gle I f = 1 sind nicht mehr als 3mehr belastete Adern in der L f = 1 (es sind nicht als 3 mit belastete 4 Z 4 lichen Überstrom-Schutzeinrichtungen I r mit f1 =einem 1 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle faktor von 0,5 reduziert werden), Nennstrom von 16 A nach Formel (1) ausreichend (es sind nicht mehr alsnicht 3 belastete Adern (es sind mehr als 3 belastete f2 f=1 f13f=2 1f 3 f4f 4==1 (31Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibtberü eine nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen 16 A (muss bei üblichen Umgebungstemperaturen und ohne in der Leitung) lungwerden) von 16 A A2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichz Ir 16 Berücksichtigung der Häufung im Allgemeinen I1r 1faktor AUmgebungstemperatur 1 abweichende 1 von 0,516 f1 = 1 f = 1 (keine von Tabelle 1), reduziert werden), (es sind nicht mehr als 3 belastete Adern in der Leitu 4 16 A 1 1 1 1 ausreichend. f2 = f13 = 1 28 (3 bleiben, bleibtberücks eine Bü (muss nurkönnen bei 3-phasigen Wechselstromkreisen I r Leitungen 23unberücksichtigt A lung von diese Anzahl kann mit dem Gleichzeiti 1 02,7Leitungen 11 28 16 A werden) Ir 16 A0,5 faktor von reduziert werden), (es sind nicht mehr als 3 belastete Ermittlung der maximal zulässigen f4 = 1 Um (1) einzuhalten, muss Ir > 23 Adern A sein.in der Leitung) 1 1(muss 1 1Formel f = 1 nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksicht Leitungslänge nach Tabelle 7 3 Dies einen ist nachLeiterquerschnitt Tabelle 1 (Verlegeart von A2, 24belasFür mm² Cu, 2 bela 28 16 A werden) tete16Adern) erst bei einem Leiterquerschnitt von Ir A nicht (> 23inA). Überlas renzverlegart A2als ist3Ibelastete r = 27 A Adern f4 = 1 sind derEin Leitung) Schutz bei Kurzschluss und Schutz gegen 4 mm² (Ir = 27 mehr A) gegeben. 1 1 1 1(es 95

508

401

322

246

192

154

123

65

51

(1) gegeben. elektrischen Schlag 28 16 A Durch den Einsatz eines LS-Schalter ITyp B muss 16 Anmerkung: A die maximal zulässige Leitungslänger bei1 Kurz1 1 1 schluss bzw. Schutz gegen elektrischen Tabelle 1 gibt für einen Querschnitt von 1,5 mm² 28 Schlag nicht ermittelt werden, da die Ermittlung der mabei Verlegart A2 und 2 belasteten Adern eine ximalen Leitungslänge bei einem Spannungsfall Strombelastbarkeit von 18,5 A an. Aus diesem Wert den ungünstigsten Fall darstellt. geht zusätzlich hervor, dass eine NYM - Leitung mit einem Leiterquerschnitt von 1,5 mm² Cu und einer Absicherung von 16 A in wärmegedämmten Decken oder Wänden nicht verlegt werden kann,

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Elektrische Leitungsanlagen

VdS 2025 2006-10 (04)

Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung:

S Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise) Elektrische Leitungsanlagen 25 A 35 A 40 A 50 A 63 A 80 A 100VdS A 2025 125 2006-10 A 160(04) A

200 A 250 A in mm² Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise) VdS 2025 : 2008-01 (05) Elektrische Leitungsanlagen 101 89 A Überstrom-Schutzeinrichtung: 7135 A 56 42 34 27100 A(04) 20 16 12 10 142 bzw. ElektrischeSLeitungsanlagen 6 A 10 A 16 A Nennstrom 20 A 25der 40 A 50 A 63 VdS A 2025 80 A2006-10 Betriebsstrom in mm² 16 225 160 140 112 89 70 55 43 32 25 19 S Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise) 6 92 A 1055 A 16 34 A 20 28 A 25 21 A 35 15 A 40 12 A 50 10 A 63 A7 80 A 100 A 1,5 255 220 werden 176 muss 140 Für110 88 69 53 42 31 25eine354 mm² Elektrischein Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04) sobald Häufung berücksichtigt Betriebsstrom 150 90bzw. Nennstrom 56 45 der Überstrom-Schutzeinrichtung: 36 25 21 den 17 Einfluss 13 der10Umgebungstemperatur 8 2,5 92 55 34 28 21 15 12 10 7 1,5 490 352 309 242 192 151 121 97 73 58 43 35 (f42 < 241 1). D.h. mehrere und des Kabeltragsystems gilt: Maximal zulässige Leitungslängen lmax müssen in m Wechselstromkreise) S 141 88solcher 70Leitungen 56 40 (für 3-phasige 35 28 21 16 12

6 A 150 10 A 90 16 A 56 20 A 45 25 A 36 35 A 25 40 A 21 50 A 17 63 A 13 80 A 10 100 A 8 2,5 241 141 88 70 56 40 35 21 16 12 4 Umgeb. 28Reale Strombelastung Ablesen des Querschnitts aus 92 55 34 Leitungslängen 28bzw.21 123-phasige 10 Wechselstromkreise) 7 zulässige lmax15 in m (für S 1,5 Maximal Temp. Tabelle 1 Betriebsstrom Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 356 212 132 106 85 60 53 41 32 24 20 6 A 1090 A Verbraucher 16 56 A 20 45 Akönnen 25 36 A in 35wärmegeA 40 21 A 50 17 A 63 13 A 80 10 A 100 A8 150 25 2,5 3-phasige in mm² 25 A Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: che Leitungsanlagen VdS 2025 2006-10 (04) S Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: a) I21 37 A12 a) IZ = 43 A (Verlegart C) 6 mm² dämmten Decken oder Wänden bei einer Absir 241 141 88 70 56 40 35 28 16 4 63 A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A 315 A 400 A 500 A 630 A 1 0 , 68 1 1 S 92 55 34 28 21 15 12 10 7 1,5 Leitungslängen lmax inÜberstrom-Schutzeinrichtung: m (fürLei3-phasige Wechselstromkreise) in mm² S Maximal cherung von 16 AA40 überhaupt nicht über eine 25zulässige A212 A20Nennstrom A35 100 125 160 200 A 20 250 bzw. 106 85 60 53 6mm² 6356 ABetriebsstrom 10 A35 A 16132 A50 A25 A63der A80 A40 A A 50 41 A A 63 32 A A 80 A 100 A A 25 A24 in 150 90 56 45 36 25 21 17 13 10 2,5 25°C b) I r in mm² 34 A 8 b) I38 mm² Z = 36 A (Verlegart tung 50 mit einem Querschnitt von 1,5 mm²130 (Ir = 14 A) SBetriebsstrom 257 203 162 101 80 63 50 32 E) 4 20 bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 120 0,73 16 1 1 16 25 A141 35 A 88 40 89 A 70 50 71 A 56 63 56 A 40 80 42 A 35 10034 A 28 12527 A 21 160 A 200 A 12 25012 A 4 10241 142 101 92 55 34 28 21 15 12 10 7 1,5 in mm² angeschlossen werden. zulässige Leitungslängen l derinÜberstrom-Schutzeinrichtung: m183 (für 3-phasige Wechselstromkreise) S Maximal 25 A 24 25 229 115 92 72 19 56 43 33 70 Betriebsstrom Nennstrom 356 132 85 53 160 140 32 66 A16 10225 A 212 16375 Abzw. 20287 A 106 25112 Amax 35 89 A 60 40 70 A 143 50 55 A 41 63 43 Ac) I32 100 25 AA 20 2,5 mm² c) IZ = 27 A (Verlegart E) r80 A 150 90 56 45 36 25 21 17 13 8 12 2,5 142 101 89 71 56 42 34 27 10 in mm² 120 1 1 110 16 SBetriebsstrom 508 401 322 246 192 154 123 98 81 65 51 95 bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 354 255 220 176 140 110 88 69 53 42 31 25 25 A 225 35 A 40Umgebungstemperatur A 140 50 70 A 112 63 56 A 89 80von A 70 10035 A 55 12528 A 43 160 A 32 200 A 25012 A 19 241 141 88 40 4 16 Auch bei einer 30°C 2516 A 25 160 55 34 28 21 15 12 10 7a) I21 1,5 in mm²92 41 A = 43 A (Verlegart C) 6 mm² a) I S 490 352 309 242 192 151 121 97 73 58 43 r 35 Z 621 489 389 311 18869 80 65 120 Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 132 85 60110 53 88 32150 6 053 ,100 89 024 ,68 18 20 31 94 (f356 1) ist bei Absiche6 A10 10 16212 A dieser 20 AQuerschnitt 25106 A 35 A einer 40 A 50234 A 63 41 A 80 A A 1119 255 220 176 140 42 25 1A< 354 150 90 56 45 36 25 21 17 13 10 142 101 89 71 56 42 34 27 20 16 12 n mm² 2,5 S 25A A 58 rung von 16 A in140 wärmegedämmten Decken oder 490 352 309 242 97 35 25 A141 35 A7: 40 A 50112 Azulässige 63 15 A 192 80KabelA 151 10010 A 121 125 A 160 A 73 200 25039 AA 43 241 88 70 56 40 35 28 16 12 b) I32 35°C 6 mm² b) IZ = 46 A (Verlegart E) 225 160 89 70 55 43 25 19 r 9216 55 34 28 21 12 7 21 1,5 in4mm² Tabelle Maximal und Leitungslängen bei Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 0 , 89 0 , 73 1 1 einem SpannungsWänden nicht möglich. Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 356 212 132 106 85 60 53 41 32 24 20 6 354 255 220 176 140 110 88 69 53 42 31 25 90 56 45 36 25 21 17 13 10 8 2,5 150 142von 101 89 71Beiblatt 56 2 DIN 42 VDE 34 100-520) 27 20 25 A16 12 fall 3 % (gemäß S S10 28 A 43 63 35 A352 100 A 125 160 A 200 A 121 250 A 21 315 Ac) I16 400 A 12 500 A 630 AIZ = 36 A (Verlegart E) 4 mm² Betriebsstrom rA 490 242 151 97 73 58 35 25 A A80 A 40309 Abzw. 50Nennstrom A A 63192 A der 80Überstrom-Schutzeinrichtung: A 100 A 125 A 160 200 A1 250 A c) 141 88 70 56 40 35 28 4 241 0 , 89 1 1 in mm² 225 160 140 112 89 70 55 43 32 25 19 16 Die Berechnung der maximalen Leitungslänge erin mm² S Betriebsstrom bzw. Nennstrom der 212 85 60 53 6 35625 63 A132 A 106 100 125 A Überstrom-Schutzeinrichtung: 160 A 110 20080 A 41 25063 A 32 31550 A 24 40038 A 20 50032 A 31 63020 A 354 255 220 140 88 69 53 42 257 203 162 130 101 50 folgt wie in80 Beispiel 1.A 176 142 101 89 71 56 42 34 27 20 16 12 in10mm² S Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 490 352 309 242 192 151 121 97 73 58 43 35 375 287 229 183 143 115 92 72 56 43 33 70 25 A 35 A 40 A 50 A 63 A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A Anmerkung: zeigt, dass 43 50 32Die 25 32 19 20 16 50225257160203 140162 112130 89101 70 80 55 63 38 Gegenüberstellung in mm² SBetriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 508 322 246 192 154 123 98 81 65 51 einen starken 95 Beispiel 3A 401 erhöhte Umgebungstemperaturen 63 A 80 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A 315 A 400 A 500 A 630 A 354 255 220 176 140 110 88 69 53 42 31 25 375 287 229 183 143 115 92 72 56 43 33 70 142 101 89 71 56 42 34 27 20 16 12 10mm² in S 621352489 389 311 234 188 150 119 80 120 Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: Einfluss auf73 die94 Größe des zu 65 wählenden Leiter490 309 242 192 151 121 97 58 25 A35 35 A 40 A 50 A 63 A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A 508 401 322 246 192 154 123 98 81 65 51 95 225 160 140 112 89 70 55 43 32 25 19 43 16 203 162 130 101 80 63 50 38 32 20 die n mm² S 50 9257 Kabel, jeweils mit einem Betriebsstrom von 25 A querschnittes haben. Durch Auswahl geeig621 489 389 311 234 188 150 119 94 80 65 120 Tabelle 7:80 Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen einem Spannungs63 A255 A 220 100 A 176 125 A 140 160 A 110 200 A 88 25027 A 69 31520 Abei 400 A 42 500 A 31 63033 A 354 53 25142 Querschnittsund Nennstromberechnung: 375 287 229 183 143 115 92 72 56 43 70 101 89 71 56 42 34 16 12 10 in mm² sollen zusammen auf einer: neter Kabeltragsysteme können teilweise gerinBetriebsstrom Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: fall von 3 %140 (gemäß Beiblatt DIN VDE 490 352 309bzw. 242 151 154 121 123 97(LS-Schalter 73 25 58 Typ 43B), 508 401 322 246 192 98 81 65 51 95 160 112 892192 70 55 43 32 19 16 35225 Absicherung 16 Tabelle zulässige Kabelund100-520) Leitungslängen bei einem 2577: Maximal 203 162 130 101 80 63 Agere 50Leiterquerschnitte 38 Spannungs32 gewählt 20Umgebungstem50 Steckdosenstromkreis, werden. S 120 489 389 311 234 188 150 119 94 80 63 A3 % 80 A 100 A 125 A2 DIN 160 AVDE 200 A 250 A 315 A 40042 A 50031 A 63065 A 255 220 176 140 110 88 69 53 25 354 fall (gemäß Beiblatt 100-520) 375 287 229 183 143 115 92 72 56 43 33 70 von a)621 geschlossenen Kabelwanne peratur 25°C in mm² Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung: 49095 352 309 242 192 151 121 97 73 58 43 35 Tabelle 508 401 322 246 192 154 123 98 81 65 51 b) gelochten Berechnung maximalen Kabellänge 7: Maximal zulässige Kabel-teilweise und Leitungslängen bei einem 257 203 Kabelwanne 162 130 101 80in einem 63 Die 50 38Spannungs32 20sowie 50 Eine NYM Leitung wird Schutzrohr inder Beton direkt imerS Beispiel 1: 621 489 389 311 234 188 150 119 94 80 65 120 c) Kabelpritsche (wobei die Kabel auf Abstand zufolgt wie in Beispiel 1. 63 A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A 315 A 400 A 500 A 630 A fall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520) 375 287 229 183 143 Verlegung 115 92 mit 72 56 43 33 (ohne Abstand in mm² 70 Mauerwerk verlegt. Parallele 4 anderen Leitungen Betriebsstrom bzw. Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtung: einander gelegt sind)der Beispiel 1: 508 401 322 246 192 154 123 98 81 65 51 95 Tabelle 7: Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen bei einem Spannungs203 162 davon 130 werden 101 63 50 38 % belastet. 32 20 Die 50 257 zueinander), 380Leitungen unter 30 4. Leitung wird S Querschnittsund Nennstromberechnung: 621 489 389 311 234 188 150 119 94 80 120 63 A 80 A 100 A 125 A 160 A 200 A 250 A 315 A 400 A 500 A 630 A fall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520) 375liegen. 287Die Ermittlung 229 183der Strombelastbarkeit 143 115 92soll 72 56 43 33 65 n mm² 70 Steckdosenstromkreis, mit401 dieser322 Leitung zu 192 50% der gleichzeitig voll belastet. Wie groß Absicherung 16 ABetriebszeit (LS-Schalter Typ B), UmgebungstemQuerschnittsund Nennstromberechnung: 508 246 101 154 123 98bei 81 32Spannungs65 20 51 95257 Beispiel 1: 7: Maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen einem 203 162 130 80 63 50 38 50 Tabelle bei einer Umgebungstemperatur von 25°C und peratur 25°C muss der389 Leiterquerschnitt der Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 ALeitung (LS-Schalter B), 43 Umgebungstem621 311 234VDE 188 150 72sein? 119 Typ 94 80 33 65 fall von 335°C %489 (gemäß 2143 DIN 100-520) 375 287 229 Beiblatt 183 115 92 56 70 120 erfolgen. Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im peratur 25°C Querschnittsund Nennstromberechnung: 508 401 322 246 192 154 123 98 81 65 51Abstand 95 Beispiel 1: Tabelle 7: Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen bei einem SpannungsMauerwerk verlegt.wird Parallele Verlegung mit 4 andereninLeitungen (ohne EineI489 NYM Leitung teilweise in einem Schutzrohr Beton sowie direkt im A sein. Um den ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit I Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter Typ B), Umgebungstem621 389 311 234 188 150 119 94 80 65 16 120 Gemäß Formel (1) muss I und I ≥ I sein. Um n Z n Z b fall von 3 % (gemäß Beiblatt 2 DIN VDE 100-520) zueinander), davon Parallele werden 3Verlegung Leitungen mit unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird Mauerwerk verlegt. 4 anderen Leitungen (ohne Abstand den 1: Querschnitt aus Tabelle 1 1ablesen zu könperatur 25°C Querschnitt aus Tabelle ablesen zu können, wird Formel (3) nach Ir umgestellt: und zu Nennstromberechnung: Beispiel dieser Leitung 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß TabelleQuerschnitts7: mit Maximal zulässige Kabelund Leitungslängen bei einem Spannungszueinander), Leitungen unter 30 %inbelastet. Die 4. Leitung nen, wird davon Formel (3) nach3Irin umgestellt: Eine NYM Leitung wird werden teilweise einem Schutzrohr Beton direkt im wird Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter Typ B), sowie Umgebungstem-

zueinander mm² mit ektrische in Leitungsanlagen 2025 2006-10 356 212Abstand 106 derverlegt 85 werden. 60 53 41 VdS 32 24 (04)20 6 genügend Betriebsstrom bzw. 132 Nennstrom Überstrom-Schutzeinrichtung:

Beispiel 1:

der Leiterquerschnitt der100-520) Leitung sein? all von 3 %muss (gemäß Beiblatt 2zuDIN VDE mit dieser Leitung 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. groß Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Wie Abstand peratur 25°C Querschnittsund Nennstromberechnung: Beispiel 1: I muss der Leiterquerschnitt der Leitung sein? Z zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % damit belastet. Die 4. Leitung wird Eine wird teilweise in einem Schutzrohr inTyp Beton sowie direkt im In NYM ist Imit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss IZ B), 16 A sein. Um den Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LS-Schalter Umgebungstemr Leitung mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß f f f f Mauerwerk verlegt. Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Abstand 1 2 3 4 Tabelle 1 ablesen zu können, Formel (3)Anach umgestellt: peratur 25°C16 Querschnittsund Nennstromberechnung: Beispiel IQuerschnitt ist Aaus vorgegeben, nach Formel 1 musswird damit IZ 16 sein.Ir Um den n1: muss dermit Leiterquerschnitt der Leitung sein? zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im Steckdosenstromkreis, 16 Agilt: (LS-Schalter TypFormel B), UmgebungstemFür die Umrechnungsfaktoren Querschnitt aus Absicherung Tabelle 1 ablesen zu können, wird (3) nach Ir umgestellt: mit dieser zuParallele 50% derVerlegung Betriebszeit voll belastet. WieAbstand groß Mauerwerk verlegt. mitgleichzeitig 4 anderen Leitungen (ohne Z peratur 25°C f116 =Leitung 1 Ivorgegeben, (keine abweichende Umgebungstemperatur Querschnittsund Nennstromberechnung: Imuss A nach Formel 1 muss damit I 16 A sein. Um den von Tabelle 1), n istI rmit Z der Leiterquerschnitt der Leitung sein? zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird bleibt eine BündeUmgebungstemperatur 25° C Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im f f f f = 1 I 3 4 f2 1= aus 12 Z Absicherung Leitungen können unberücksichtigt bleiben, Steckdosenstromkreis, 16 A (LS-Schalter Typ B), UmgebungstemQuerschnitt Tabelle 1(3ablesen zu können, wird Formel (3) nach Ir umgestellt: I mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß r Mauerwerk verlegt. Verlegung 435° anderen Leitungen (ohnekann Abstand peratur 25°C C damit nach f 1Leiterquerschnitt f 0,89 fParallele f4 lung von 2mit Leitungen diese Anzahl mit =A Imuss 16 nach Formel 1 muss IZ Die 16 4. A sein. Umwird den dem Gleichzeitigkeits2 vorgegeben, 3 Umgebungstemperatur n ist mit der der Leitung sein? zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Leitung Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im f = 1 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), Tabelle 2 1 I Querschnitt ablesen zu 0,5 können, wird voll Formel (3) nach Irgroß umgestellt: Z aus Tabelle 1 faktor von reduziert werden), I r f2verlegt. mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig belastet. Wie Mauerwerk Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen (ohne Abstand = 1 (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeKabelwanne geschlossen mit Berühf1 mit = 1f316 abweichende Umgebungstemperatur Tabelle 1), f 1Leiterquerschnitt f 2==A1 f0,68 f 4 (keine In ist nach Formel 1 3-phasigen muss damit IZ Wechselstromkreisen 16 Avon sein. Um den (muss nur bei berücksichtigt 3vorgegeben, muss der der Leitung sein? zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichzeitigkeitsrung nach Tabelle 4 können, f2 = 1 I Z aus Tabelle (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeQuerschnitt 1 ablesen zu wird Formel (3) nach I umgestellt: r werden) I r Leitung zu 50%faktor mit dieser der von Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß von reduziert werden), lung 2 0,5 Leitungen diese Anzahl kann mit dem GleichzeitigkeitsKabelwanne gelocht mit Berührung f f f f f = 1 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), in der Leitung) = 0,73 1 I ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit I 16 A sein. den 1 2 3 4 n Z f = 1 (es sind nicht mehr als 3 belastete Adern muss der Leiterquerschnitt der Leitung f3 = 14 (muss nur 0,5 bei sein? 3-phasigen Wechselstromkreisen Um berücksichtigt faktor von reduziert werden), nach Tabelle 4 I f2 = 1 aus (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeQuerschnitt 1 ablesen zu können, wird Formel (3) nach Ir umgestellt: werden) I r f3 = 1 Z Tabelle (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem GleichzeitigkeitsKabelpritsche (Kabel liegen mit Abf (es = f14Af=1vorgegeben, abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle nach 1 muss IZ 16Adern A sein. Um den 1), 1f 2 =1f 3 (keine sindFormel nicht mehr als damit 3 belastete in der Leitung) n ist mitf116 164 werden) Astand faktor von16 0,5Azu reduziert werden), zueinander) nach Tabelle 4 (3) I ZI Tabelle f2 = 1aus (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeQuerschnitt 1 ablesen können, wird Formel nach I umgestellt: r I r f3 =f1 (es nur sindbei nicht mehr als Wechselstromkreisen 3 belastete Adern in der Leitung) 4 = 1 r (muss 3-phasigen berücksichtigt lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichzeitigkeits1 1 1 1 Anschluss von nicht elektronisch gef f f f A4 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), f1 =1 1 2 316 =1 Ir 16regelten Avon 0,5 werden) faktor reduziert werden), Motoren f2 =I 1 (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeZ 1 1 1 2816 A 1(es Ir ff43 = 1 sind nicht mehr als 3 belastete Adern in der Leitung) = 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt I 16 A lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann Gleichzeitigkeitsr 3-adrige Kabel f1 f=1 1 f 2 28f 3 1f 41=1 (keine abweichende Umgebungstemperatur mit vondem Tabelle 1), 1 1werden) faktor von 0,5 reduziert werden), f2 = 1 (3 Leitungen können unberücksichtigt bleiben, bleibt eine BündeffI43 = 1 (es sind nicht als 3Anzahl belastete Adern in der Leitung) =28 1 16 A lung (muss nur bei mehr 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt 16 A von 2 Leitungen diese kann mit dem Gleichzeitigkeitsr abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1), 1= 1 1 1(keine 1 1faktor werden) vonkönnen 0,5 reduziert werden), bleiben, bleibt eine Bünde(3 Leitungen unberücksichtigt 2 = 1 16 A = 1 (es sind nicht mehr als 3 belastete Adern in der Leitung) 4 f3 = f28 1 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen berücksichtigt Ir 16 A lung von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichzeitigkeits1 1faktor 1 1werden) von 0,5 reduziert werden), 16 A (esnur f = 1 sind nicht mehr alsWechselstromkreisen 3 belastete Adern in der Leitung) 28 4 = 1 (muss 3-phasigen berücksichtigt 3 Ir 16 A bei 23 1 1werden) 1 1

Elektrische Leitungsanlagen

B3

VdS 2025 : 2008-01 (05)

Ermittlung der zulässigen Biegeradien bei fester Verlegung und der Befestigungsabstände

Die Biegeradien werden nach Abschnitt 522.8.1.2 der DIN VDE 0100-520 wie folgt ermittelt:

Kabel: Waagerechter Abstand 20-facher Kabeldurchzwischen Schellen messer; maximal 80 cm

Kabel: einadrige Kabel

15-facher Kabeldurchmesser

mehradrige Kabel

12-facher Kabeldurchmesser

Senkrechter Abstand zwischen Schellen

Leitungsdurchmesser in mm D≤8

8 < D ≤ 12

D > 12

Leitungen mit starren Leitern

4D

5D

6D

Leitungen mit flexiblen Leitern

3D

3D

4D

Beispiel Kabel NYY (DIN VDE 0276-603): 5 x 4 mm² Durchmesser D = 18 mm; Biegeradius R = 18mm x 12 = 220 mm Leitung NYM (DIN VDE 0250-204): 3 x 1,5 mm² Durchmesser D = 9,9 mm; Biegeradius R = 9,9 mm x 5 = 50 mm 5 x 2,5 mm² Durchmesser D = 13,3 mm; Biegeradius R = 13,3 mm x 6 = 80 mm 4 x 10 mm² Durchmesser D = 19,5 mm; Biegeradius R = 19,5 mm x 6 = 120 mm

R

maximal 1,5 m

Leitungen: Außendurchmesser der Leitungen in mm

Leitungen:

24

Die Befestigungsabstände werden nach Abschnitt 521.7 der DIN VDE 0100-520 wie folgt ermittelt:

Maximaler Abstand der Befestigung in mm waagerecht

senkrecht

D≤9

250

400

9 < D ≤ 15

300

400

15 < D ≤ 20

350

450

20 < D ≤ 40

400

550

Anhang C Darstellung der brandschutztechnischen Qualität verschiedener KabelVdS 2025 : 2008-01 (05) und Leitungsarten Elektrische Leitungsanlagen Anhang C – Darstellung der brandschutztechnischen Qualität verschiedener Kabel- und Leitungsarten Mineralisolierte Leitungen nach DIN EN 60702-1 (VDE 0284-1) z.B. NU oder NUM Halogenfreie elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten nach DIN 4102-1:1998-05 in Verbindung mit DIN 4102-16:1998-05 Baustoffklasse B 1 z.B. NHXMH+DIN-B1

Halogenfreie Installationsleitung mit verbessertem Verhalten im Brandfall nach DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214) z.B. NHXMH-J Halogenfreie Installationsleitung mit speziellen Eigenschaften im Brandfall nach DIN VDE 0250-215 (VDE 0250-215) z.B. NHMH-J

Mehraderleitung (PVCInstallationsleitung) nach DIN VDE 0250204 (VDE 0250-204) z.B. NYM

Starkstromkabel nach DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) z.B. NYY

Halogenfreies, VPE-isoliertes Energieverteilungskabel nach DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) z.B. N2X2Y

Die Brandschutzqualität wird aufsteigend, also in Pfeilrichtung besser

Anmerkung: Die Bezeichnung NHXMH+DIN-B1 ist eine Herstellerbezeichnung (Firma Nexans), da eine Prüfung der höherwertigen Brandschutzqualität dieser Leitung nach VDE-Normen nicht vorgesehen ist; statt dessen wurde hier die wesentlich härtere Brandschachtprüfung nach Baustoffklassifizierung entsprechend DIN 4102 vorgenommen, so dass diese Leitung als schwerentflammbarer Baustoff B 1 einzuordnen ist.

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Elektrische Leitungsanlagen

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VdS 2025 : 2008-01 (05)

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH “ÃÌiÀ`>“iÀÊ-ÌÀ°Ê£Ç{ÊUÊ ‡xäÇÎxÊŸ˜ /iivœ˜\Ê­äÓÓ£®ÊÇÇÊÈÈʇÊäÊUÊ>Ý\Ê­äÓÓ£®ÊÇÇÊÈÈʇÊÎ{£ Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.