Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik

Studienordnung für den

Magister-Studiengang

Elektrotechnik / Electrical Engineering an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO - M ET) Vom 30. Juni 2000 Aufgrund von § 21 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) hat die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) - im weiteren mit HTWK Leipzig abgekürzt - die folgende Studienordnung als Satzung für den zweiten Studiengang eines konsekutiven Studiums erlassen. Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Ziel des Studiums § 3 Studienvoraussetzungen § 4 Aufbau des Studiums § 5 Regelstudienablauf § 6 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen § 7 Studienfachberatung § 8 Studienabschluss § 9 Inkrafttreten

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Vorbemerkung Personenbezeichnungen in dieser Ordnung sind grundsätzlich auf beide Geschlechter zu beziehen. §1 Geltungsbereich Diese Studienordnung gilt für den Magister-Studiengang Elektrotechnik (Electrical Engineering) am Fachbereich Elektrotechnik der HTWK Leipzig.

§2 Ziel des Studiums (1)

Der Studiengang ist eine Ausbildung zum Magister, die sich gleichermaßen durch wissenschaftlichen Anspruch und Anwendungsbezogenheit auszeichnet. Der Student erwirbt einen Abschluss, der • zu anspruchsvoller beruflicher Tätigkeit auf den Gebieten der Elektrotechnik und Automatisierungstechnik befähigt und zwar sowohl hinsichtlich Geräte- und Anlagentechnik als auch hinsichtlich der dazugehörenden Software, • in besonderem Maße zu einer Tätigkeit in leitender Stellung qualifiziert, • weltweite Einsetzbarkeit ermöglicht, • den Weg zu einer weiterführenden Qualifikation in Form einer Promotion im Inund Ausland ebnet.

(2)

Elektrotechnik und Automatisierungstechnik als praxisorientierte technisch-wissenschaftliche Disziplinen besitzen weltweit wachsende Marktanteile und eröffnen gut ausgebildeten Ingenieuren international ausgezeichnete berufliche Entwicklungschancen, und zwar hauptsächlich • in Unternehmen, die Elektro- und Automatisierungsgeräte und -anlagen und die dazugehörige Software herstellen, • in Projektierung, Vertrieb und Beratungsunternehmen, • bei Anwenderfirmen in allen Branchen, z.B. Industrie, Handel, Gebäude-Management, • im öffentlichen Dienst, • in der Lehre und Weiterbildung und • in der Forschung.

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§3 Studienvoraussetzungen (1)

Der Magister-Studiengang ist ein Aufbaustudium (postgraduate study). Zugangsvoraussetzung für den Magister-Studiengang ist der qualifizierte akademische Grad Bakkalaureus (Bachelor) mit einem Gesamtprädikat von mindestens "Befriedigend" auf den Gebieten Elektrotechnik bzw. Automatisierungstechnik oder auf einen anderen technisch orientierten Gebiet mit starkem Elektrotechnik-Bezug und einem hinreichenden Anteil Elektrotechnik-Ausbildung, dessen Eignung vom Prüfungsausschuss des Studienganges anerkannt wird. Auch ein anderer graduierter Hochschulabschluss kann vom Prüfungsausschuss als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.

(2)

Die Voraussetzungen für den Magister-Studiengang können an einer Hochschule des In- oder Auslandes erworben worden sein. Die Nachweise müssen vom Antragsteller mit dem Antrag auf Aufnahme in den Magister-Studiengang beigebracht werden. Der zuständige Prüfungsausschuss des Studienganges kontrolliert die Erfüllung der Voraussetzungen und wählt die für den Studiengang geeigneten Bewerber aus. Dazu können Bewerber auch zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.

(3)

Für den Studiengang besteht eine Zulassungsbeschränkung. Übersteigt die Bewerberanzahl die Aufnahmekapazität, werden, sofern die Sächsische Vergabeverordnung nichts anderes vorschreibt, Bewerber mit den besten Notendurchschnitten ausgewählt. Zugrunde gelegt wird das Zeugnis, welches für eine Bewerbung zur Aufnahme eines Magisterstudiums qualifiziert.

(4)

Mit dem Antrag auf Studienaufnahme ist das Studienprofil (siehe § 4) zu wählen, und mit Studienbeginn müssen die Wahlpflichtfächer benannt werden, deren Belegung beabsichtigt ist. Die Auswahl der Wahlpflichtfächer ist dem zuständigen Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, der unter Berücksichtigung des bisherigen Studiums die Wahl bestätigt oder Änderungen empfiehlt.

(5)

Auf Antrag des Studierenden und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses kann das gewählte Studienprofil maximal einmal geändert werden. Dies kann auch notwendig werden, wenn ein gewähltes Fach nicht angeboten wird. §4 Aufbau des Studiums

(1)

Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester, in denen mindestens 48 Semesterwochenstunden (SWS) als Präsenz-Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind und im 3. Semester eine Magister-Arbeit anzufertigen und mündlich zu verteidigen ist.

(2)

Es wird folgende Aufteilung der Präsenz-Lehrveranstaltungen empfohlen: 1. Semester: 20 SWS, 2. Semester: 20 SWS, 3. Semester: 8 SWS.

(3)

Für das Magister-Studium werden zwei Studienprofile angeboten: • Elektrotechnik (Electrical Engineering),

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• Automatisierungstechnik (Automatic Control and Instrumentation). Innerhalb dieser beiden Profile gibt es für jeden Studenten durch ein umfangreiches Angebot von Wahlpflichtveranstaltungen viel Freiraum für eine individuelle Gestaltung seines Studiums. (4)

Oberseminare im Umfang von vier SWS sind als Pflichtveranstaltung vorgesehen. Semesterweise werden inhaltlich verschiedene Oberseminare angeboten, so dass profiltypische Inhalte gewählt werden können. Diese Seminare werden wesentlich durch Aktivitäten der Studenten in Form von Vorträgen und Diskussionen geprägt und dienen zur Schulung der wissenschaftlichen Kommunikationsfähigkeit. Jeder Student hat in den von ihm belegten Oberseminaren mindestens zwei Vorträge zu halten, davon mindestens einen im letzten Semester zu dem Themenkreis seiner MagisterArbeit.

(5)

Der in § 5, Tafel 3 angegebene Katalog der Wahlpflichtfächer kann durch Beschluss des Fachbereichsrates entsprechend der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung modifiziert werden. Ebenso kann der Fachbereichsrat Lehrveranstaltungen, für die sich weniger als zehn Studenten eingeschrieben haben, absetzen und ggf. später neu anbieten.

(6)

Alle in den Tafeln 1 und 2 des § 5 aufgeführten Lehrveranstaltungen stehen für alle Studienprofile ohne besondere Genehmigung als Wahlpflichtfächer zur Verfügung. Auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss können auch außerhalb des Fachbereichs Elektrotechnik angebotene Fächer als Wahlpflichtfächer belegt werden.

(7)

Durch die Bewertung mit ECTS-Punkten wird ein Wechsel des Studienortes und die Anerkennung von Studienleistungen, die außerhalb der HTWK Leipzig erbracht wurden, erleichtert.

(8)

Die Magister-Arbeit ist vor einer Prüfungskommission in Form eines Kolloquiums öffentlich zu verteidigen. Bei erfolgreichem Abschluss wird sie mit 30 ECTS-Punkten bewertet.

§5 Regelstudienablauf (1)

In den Tafeln 1 bis 3 sind die Lehrveranstaltungen des Magister-Studienganges zusammengestellt.

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(2)

Tafel 1 enthält die Pflichtlehrveranstaltungen für den Regelstudienablauf für das Studienprofil Elektrotechnik.

TAFEL 1:

Magister-Studiengang Regelstudienablauf für das Studienprofil Elektrotechnik

Fach Theoretische Elektrotechnik I Mikrorechnerstrukturen Datenkommunikation II/Computernetze Theorie der Leitungen Nichtlineare Netzwerke Nachrichtentechnik Elektrische Netze/Hochspannungstechnik Theorie elektrischer Antriebe Projekt Oberseminare Wahlpflichtfächer Gesamt

(3)

5

SWS Ges. 3 2 4 2 2 4 5 2 4 4 16 48

1. 3 2 4 2

SWS/Semester 2. 3.

2 3

4 20

2 2 2 2 4 2 6 20

2 6 8

ECTSPunkte 4 2,5 5 2,5 2,5 5 6 2,5 5 5 20 60

Tafel 2 enthält die Pflichtlehrveranstaltungen für den Regelstudienablauf für das Studienprofil Automatisierungstechnik.

TAFEL 2:

Magister-Studiengang Regelstudienablauf für das Studienprofil Automatisierungstechnik

Fach Theoretische Elektrotechnik I Mikrorechnerstrukturen Datenkommunikation II/Computernetze Theorie der Leitungen Nichtlineare Regelungen Softwaretechnik/Datenbanken Methoden der künstlichen Intelligenz Sensorsysteme Adaptive und robuste Systeme Projekt Oberseminare Wahlpflichtfächer Gesamt

SWS Ges. 3 2 4 2 2 3 3 2 3 4 4 16 48

1. 3 2 4 2

SWS/Semester 2. 3.

2 3 3 2

4 20

3 4 2 6 20

2 6 8

ECTSPunkte 4 2,5 5 2,5 2,5 4 4 2,5 3 5 5 20 60

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(4)

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Tafel 3 enthält die empfohlenen Wahlpflichtfächer für beide Studienprofile.

TAFEL 3:

Magister-Studiengang Empfohlene Wahlpflichtfächer für beide Studienprofile Fach

SWS Ges.

Analyse komplexer Systeme Betriebsführung und Instandhaltung Optoelektronik Erneuerbare Energien Rationelle Elektroenergieanwendung

2 2 2 2 2

Elektroenergiequalität Elektrolyse und Galvanotechnik Transformatoren und Messwandler Entwurf leistungselektronischer Systeme Steuerung von Stromrichtern

2 2 2 2 2

Theoretische Elektrotechnik II Elektromedizinische Geräte und Verfahren Hochspannungstechnik II Elektrosicherheit Halbleiter-Technologie

2 4 2 2 2

Schaltkreisentwurf Nichtlineare Schaltungstechnik Digitale Filter Modellierung elektronischer Bauelemente Elektroenergetische Betriebsmittel

2 2 2 2 2

Projektmanagement für Ingenieure Einführung in die Gebäudesystemtechnik Elektronische Multimediatechnik Vertrieb Mechatronik (Systemmodellierung/Entwurf)

2 2 2 2 4

Zustandsregelungen Digitale Regelungen Fuzzy-Logik und Fuzzy-Control Optimale Steuerungen Numerische Methoden

2 2 4 2 2

Simulationstechnik Echtzeitsimulation

2 2

Rechnerwerkzeuge zum Regelungsentwurf Prozessmesstechnik Messwandler für Schutz- und Leittechnik

2 2 2

Prozessanalyse/Identifikation SPS Hardware-nahes C

2 2 2

§6 Studieninhalte / Formen der Lehrveranstaltungen

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(1)

Die Inhalte der im § 5 genannten Lehrveranstaltungen werden in einem Vorlesungsverzeichnis erläutert.

(2)

Die Lehrveranstaltungen werden als a) Vorlesungen, b) Übungen / Seminare, c) Oberseminare, d) Praktikum (einschließlich Arbeit am Rechner) durchgeführt. §7 Studienfachberatung

Die studienbegleitende fachliche Beratung wird im Fachbereich, insbesondere von den Professoren, durchgeführt.

§8 Studienabschluss (1)

Die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen und die Art ihrer Erbringung sind in der Prüfungsordnung für den Magister-Studiengang für die in dieser Studienordnung genannten Studienprofile an der HTWK Leipzig aufgeführt und werden außerdem von jedem Lehrverantwortlichen zu Beginn seiner Lehrveranstaltung bekannt gegeben, erläutert und ggf. präzisiert.

(2)

Voraussetzung für den Magister-Abschluss ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtfächer und der Wahlpflichtfächer, die Anfertigung und erfolgreiche Verteidigung der Magister-Arbeit und damit der Erwerb von insgesamt 90 ECTSPunkten.

(3)

Nach erfolgreicher Absolvierung des Magister-Studiums wird der akademische Grad "Magister der Ingenieurwissenschaften", abgekürzt "MIng", verliehen. In einer englischsprachigen Übersetzung wird dieser Titel mit "Master of Engineering", abgekürzt "MEng", wiedergegeben. Ausländischen Studenten wird auf Wunsch der Grad in englischer Sprache verliehen.

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§9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft und gilt für alle Studenten, die ihr Magister-Studium nach Inkrafttreten aufnehmen.

Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik vom 15. Dez. 1999 und des Senates der HTWK Leipzig vom 26. Jan. 2000. Diese Satzung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit dem Schreiben vom 26. April 2000 angezeigt und wird an der HTWK Leipzig bekannt gemacht. Leipzig, 30. Juni 2000

Der Rektor Der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

(Prof. Dr.-Ing. K. Steinbock)