EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BOTSCHAFT. zur ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG. vom Samstag, 03. Dezember 2016, Uhr, Mehrzweckhalle Bargen

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BOTSCHAFT zur ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG vom Samstag, 03. Dezember 2016, 13.30 Uhr, Mehrzweckhalle Bargen Das Budge...
Author: Birgit Maier
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EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

BOTSCHAFT zur

ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG vom Samstag, 03. Dezember 2016, 13.30 Uhr, Mehrzweckhalle Bargen

Das Budget 2017 und die Informationen zu den jeweiligen Traktanden werden als Bestandteil der Botschaft an alle Haushaltungen verschickt. Alle Unterlagen liegen zudem zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, 3270 Aarberg, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Während der Versammlung steht ein Kinderhort zur Verfügung! Im Anschluss an die Versammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro. Der Gemeinderat Bargen, November 2016 Stimmrecht Gemeindeordnung (GO) Einwohnergemeinde Bargen Art. 23 Abs. 1 Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt. Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

Traktanden 1

WAHLEN

1.1

Neuwahl Mitglied Rechnungsprüfungskommission infolge Demission

2

REGLEMENTE

2.1

Teilrevision Personalreglement; Übergangslösung Personal aufgrund Pensionierung Verwaltungsangestellte

3

FINANZEN

3.1. Orientierung über die Finanzplanung und das Investitionsbudget 3.2. Genehmigung Voranschlag 2017 und festlegen der Steueranlage, der Ansätze für Liegenschaftssteuer, sowie jährlich wiederkehrende Wassergebühren 4

WASSERVERSORGUNG

4.1

Genehmigung Verpflichtungskredit für den Ersatz Wasserleitung Murtenstrasse

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ORIENTIERUNGEN GEMEINDERAT

6

VERSCHIEDENES

1

Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

1 WAHLEN 1.1 Neuwahl Mitglied Rechnungsprüfungskommission infolge Demission Rechnungsprüfungskommissionsmitglied Sandra Rüeger hat per Ende Jahr 2016 demissioniert. An ihrer Stelle wird ein Sitz in der Rechnungsprüfungskommission frei. Die Stimmberechtigten wurden gebeten, Wahlvorschläge einzugeben. Zur Wahl stellt sich Regula Mori, Aspi 1, Bargen, 3283 Kallnach. Liegen nicht mehr Vorschläge als Sitze zu besetzen sind, erklärt die Präsidentin die Vorgeschlagene als gewählt (Art. 55c GO).

2 REGLEMENTE 2.1 Teilrevision Personalreglement; Übergangslösung Personal aufgrund Pensionierung Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Rosmarie Nydegger lässt sich frühzeitig auf Ende Juli 2017 pensionieren. Linda Känel ist bis Ende April 2017 befristet angestellt. Sie wird vom Gemeinderat als Nachfolgerin für die Stelle von Rosmarie Nydegger vorgeschlagen. Übergangsjahr 2017 Mit der Weiterbeschäftigung von Linda Känel kann die Nachfolge von Rosmarie Nydegger optimal von statten gehen. Die Gemeinde kann von folgenden Vorteilen profitieren: keine zusätzlichen Kosten für die Mitarbeitersuche, bereits im Team integriert, Ortskundig und das Wichtigste, mit den Abläufen bereits betraut. Währende den 3 Übergansmonaten kann Linda Känel in die neuen Aufgabengebiete (Steuern, Amtliche Bewertung, Einwohner- und Fremdenkontrolle) eingearbeitet werden. Gleichzeitig können nötige, zeitintensive Arbeiten durchgeführt werden. Dies beinhaltet unter anderem die Überarbeitung des Gebäuderegisters, die Aufarbeitung der Schlüsselkontrolle, sowie die Reorganisation der amtlichen Bewertung.

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Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

Anhand folgender Tabelle können die Stellenprozente nachvollzogen werden: 2017 Verwaltungspersonal

Jan. Feb.

März

April

Mai Juni Juli

Aug.

Angela Nyffenegger

100

100

100

100

100 100 100

100

100

100

100

100

Marianne Schwab

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

Therese Aebischer

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

Rosmarie Nydegger

50

50

50

50

50

50

50

Linda Känel (inkl. Liegenschaftskomm.

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

50

295 295 295

245

245

245

245

245

250 250 250

250

250

250

250

250

Total Vorhandene Stellenprozente

Genehmigte 2-Jahres Lösung

Sept. Okt. Nov.

Die Stellenprozente beim Verwaltungspersonal würden somit im Jahr 2017 in den Monaten Mai, Juni und Juli überschritten werden. Dies hat allerdings auf die Totalsumme der Lohnkosten KEINEN Einfluss. Diese Überganslösung bleibt Kostenneutral. Verwaltungspersonal ab 2018 Im Anhang I Personalreglement sind die Anstellungsprozente zu den einzelnen Verwaltungsstellen klar definiert. Damit künftig flexiblere Lösungen gefunden werden können (z.B. verschiedene Aufgabenteilungen) soll dieser Anhang abgeändert werden. Aufgrund der Übernahme des Sekretariates Liegenschaftskommission ergibt sich zudem eine Erhöhung von 10 Stellenprozenten beim Verwaltungspersonal.

3

Dez.

Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

Darstellung Stellenprozente Verwaltungspersonal ab 2018: 2018 Verwaltungspersonal

Jan. Feb. März

April

Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

Angela Nyffenegger

90

90

90

90

90

90

90

90

90

90

90

90

Marianne Schwab

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

65

Therese Aebischer

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

30

Linda Känel (inkl. Liegenschaftskomm.)

75

75

75

75

75

75

75

75

75

75

75

75

Total

260 260

260

260

260 260 260 260

260

260 260

260

% gemäss Revision Personalreglement

260 260

260

260

260 260 260 260

260

260 260

260

Im Anhang 1, Personalreglement wird deshalb beantragt, die Stellenprozente wie untenstehend abzuändern (die fett geschriebenen Wörter / Zahlen sind geändert). Die Änderung betrifft nur die Verwaltung, alle weiteren Funktionen sind gleichbleibend. Aktuell genehmigte Fassung, Anhang 1, Personalreglement: Funktion Gemeindeverwalter/in Verwaltungsangestellte/r (Gemeindeverwaltung / Gemeindebetriebe Geschäftsleiter/in Gemeindebetriebe Schulsekretariat Gemeindearbeiter Hauswarte Hilfshauswarte

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Stellenprozente 100 150 30 10 40 100 50

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3. Dezember 2016

Beantragte Änderung, Anhang 1, Personalreglement: Funktion Verwaltungspersonal Geschäftsleiter/in Gemeindebetriebe Schulsekretariat Gemeindearbeiter Hauswarte Hilfshauswarte

Stellenprozente 260 30 10 40 100 50

Die Lohnkosten für die neue Lösung „Verwaltung“ ab 1.1.2018 werden gleichbleibend sein. (Budget 2017) Dies inkl. dem Sekretariat Liegenschaftskommission. Anträge Gemeinderat: 1. Genehmigung Übergangslösung Verwaltungspersonal aufgrund Pensionierung von Rosmarie Nydegger. 2. Genehmigung Änderung Anhang I Personalreglement

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3 FINANZEN 3.1 Orientierung über die Finanzplanung und das Investitionsbudget Der Finanzplan gibt eine Übersicht über die mutmassliche Entwicklung des Finanzhaushaltes. Damit wird ersichtlich, wie sich die Budgetzahlen auf die Finanz- und Investitionsplanung der kommenden Jahre auswirken. Planungsergebnisse An der Tatsache, dass die jährlichen Aufwände nicht mehr durch die Erträge gedeckt werden können, hat sich nichts verändert. Zudem zeichnet sich eine Stagnation bei den Steuererträgen an. Die stetig zunehmenden Abgaben an den Kanton sowie die variierenden Steuererträge, wirken sich negativ auf die laufende Prognoseperiode aus, daher ist mit zunehmenden Defiziten zu rechnen. Das Eigenkapital beträgt aktuell Fr. 1‘474‘004.49. Laut Finanzplan beträgt das Eigenkapital im Jahr 2018 nur noch rund Fr. 389‘500.00 (3 Steueranlagezehntel). Das Amt für Gemeinden und Raumordnung empfiehlt, ein Eigenkapital in der Höhe von 3-5 Steueranlagezehnteln nachweisen zu können. Ein Steueranlagezehntel beträgt in Bargen rund Fr. 110‘000.00. Damit der Finanzhaushalt langfristig im bisherigen Rahmen bewerkstelligt werden kann sowie notwendige Investitionen umgesetzt werden können, müssen konkrete Massnahmen für den Abbau von Kosten und Ertragsoptimierungen geprüft werden. Dazu muss der Gemeinderat auch die Steuerertragslage genau beobachten. Der Gemeinderat ist bestrebt, die Steuern und Gebühren im Rahmen zu halten. Ergebnis Investitionsrechnung Der Gemeinderat ist zuständig für das Investitionsbudget. Projekte ab Fr. 10‘000.00 werden in der Investitionsrechnung aufgeführt (geringere Aufwände gehören in die Erfolgsrechnung). Investitionsbudget 2017 1‘006‘000 0 1‘006‘000

Aufwände Erträge Ergebnis Investitionsrechnung

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Investitionen Steuerhaushalt Öffentliche Sicherheit Sanierung Schützenstube

25‘000 25‘000

Bildung Sanierung Treppenhaus altes Schulhaus MZH Beleuchtung Bühne / Halle

145‘000 40‘000 105‘000

Gemeindestrassen Belagsanierung Beundenweg Belagsanierung Römerstrasse / Aspi Öffentliche Beleuchtung

241‘000 96‘000 120‘000 25‘000

Gewässerverbauungen Sanierung Bahlernbach und Süribach

15‘000 15‘000

Raumplanung Ortsplanungsrevision

60‘000 60‘000

Investitionen Spezialfinanzierungen (gebührenfinanziert) Antennen- und Kabelanlagen Vorbereitung / Erschliessung Glasfaserkabel Erneuerung Elektronik Wasserversorgung Sanierungen Wasserleitungen Murtenstrasse Erneuerung / Ersatz Schieber Revision Genereller Wasserplan GWP

Abwasserentsorgung Sanierung Druckwasserleitung Neuenburgstrasse Revision Genereller Entwässerungsplan GEP

50‘000 40‘000 10‘000 300‘000 275‘000 10‘000 15‘000

40‘000 20‘000 20‘000 130‘000 50‘000 80‘000

Elektrizitätsversorgung Elektroschächte Buffetkontrollen / -sanierungen

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3.1.1 Voranschlag 2017 Das Wichtigste in Kürze  Das Budget 2017 wurde nun zum zweiten Mal unter dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt.  Das Budget 2017 weist bei einem Aufwand von Fr. 5‘304‘350 und einem Ertrag von Fr. 4‘939‘450 einen Aufwandüberschuss von Fr. 364‘900 aus.  Die Steueranlagen / Gebührenansätze sind unverändert: Steueranlage von

1.69 Einheiten

Liegenschaftssteuer

1.2 ‰ des amtlichen Wertes

Wasser Grundgebühr

Fr. 1.20/m³ nach Verbrauch Fr. 50.00 pro m³/h Nennbelastung des Wasserzählers

 Die Gebühren, welche durch den Gemeinderat festgelegt werden, bleiben ebenfalls unverändert: Abwasser Grundgebühr

Fr. 2.50/m³ nach Wasserverbrauch Fr. 40.00 pro m³/h Nennbelastung des Wasserzählers

Abfallgebühr

Fr. 65.00 pro Person und Jahr Fr. 260.00 pro Familie (maximal) Fr. 70.00 pro Betrieb Gewerbezuschlag (Sackgebühr gemäss Preise Müve AG)

GAA-Gebühr

Fr. 17.50 pro Anschluss und Monat (Erhöhung ab 01.07.2017, Info erfolgt an der Gemeindeversammlung Juni 2017)

Hundetaxe

Fr. 50.00 / pro Hund

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ERFOLGSRECHNUNG Allgemeine Verwaltung 0 / Öffentliche Sicherheit 1 Bei der Allgemeinen Verwaltung ist der Nettoaufwand im Bereich Legislative (0110) und Exekutive (0120) konstant zum Budget 2016. Im Bereich der Verwaltung (0220), ist eine Abnahme von Fr. 30‘000 infolge Wegfall der Temporärstelle sowie der „Frühpensionierung“ von R. Nydegger per Mitte Jahr ersichtlich. Verwaltungsliegenschaften (0290), Allgemeines Rechtswesen (1400), Feuerwehr (1506), Militär (1610) und Zivilschutz (1620) konnten ebenfalls kleine Einsparungen budgetiert werden. Bildung 2 Der Nettoaufwand nimmt im Vergleich zum Voranschlag 2016 um ca. Fr. 27‘800 ab. Dies vor allem infolge tieferem Besoldungsanteil Kanton für Sek.-Schüler (2130). Auch für die Musikschule Aarberg/Biel wurde uns ein tieferes Budget gemeldet (2140). Der Bereich Schulliegenschaften (2170) liegt etwa wie im Vorjahr. Das Versuchsprojekt Schulsozialarbeit liegt etwas höher, da nun für das ganze Jahr budgetiert wird (2197). Im Bereich Schul- und Kulturkommission resultiert ein kleiner Mehraufwand von Fr. 3'000, dies infolge Bildung einer Arbeitsgruppe Tagesschule. Kultur und Freizeit 3 Hier nimmt der Nettoaufwand im Bereich übrige Kultur (3290) um Fr. 13‘300 zu, dies auf Grund Fertigstellung und Druck der Dorfchronik. Gesundheit 4 / Soziale Wohlfahrt 5 Der Beitrag an den Lastenausgleich EL (5320) nimmt leicht ab, jedoch sind die Beiträge an Familienzulagen (5410), Sozialhilfe (5799) und Regionaler Sozialdienst (5796) für 2017 leicht ansteigend. Verkehr 6 Der Nettoaufwand im Bereich Gemeindestrassen (6150) ist gegenüber dem Budget 2016 konstant. Im Bereich Signalisation wurde für die Anschaffung von Absperrmaterial ein Betrag von Fr. 6‘000 eingestellt. Der Beitrag an den Lastenausgleich ÖV (6291) nimmt um Fr. 4‘200, leicht ab. Umwelt und Raumordnung 7 7101 Wasserversorgung (Spezialfinanzierung) Aufgrund der Praxisänderung HRM2 wird das Konto Werterhalt enorm angehäuft. Einerseits dürfen nur noch die Abschreibungen entnommen werden (neu müssen Wasserleitungen während 80 Jahren linear abgeschrieben werden) und andererseits müssen neu die Anschlussgebühren in den 9

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3. Dezember 2016

Werterhalt eingelegt werden (3510.50). Die Einlage wurde bereits auf das gesetzliche Minimum von 60% festgelegt. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 27‘800 ab. 7201 Abwasserentsorgung (Spezialfinanzierung) Die Praxisänderung betreffend Werterhalt gilt auch bei der Abwasserentsorgung. Auch hier befindet sich der Prozentsatz der Einlage in den Werterhalt bereits auf 60% (tiefst möglichster Wert) und kann daher nicht mehr gesenkt werden. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 27‘500 ab. 7301 Abfall (Spezialfinanzierung) Da die Spezialfinanzierung voraussichtlich mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 3‘650 abschliessen wird, erhöht sich der Bestand im Verpflichtungskonto auf Fr. 45‘544. 7410 Gewässerverbauungen Für diversen Unterhalt der Gewässer Süribach, Biotop und Bahlernbach wurden Fr. 10‘000 eingestellt (3142.00). 7710 Friedhof und Bestattung Für die Umgestaltung des Gemeinschaftsgrabes wurden Planungskosten von Fr. 8‘000 eingestellt (3132.01). Volkswirtschaft 8 8711 Elektrizitätsnetz (Spezialfinanzierung) Die Kosten für den Stromeinkauf konnten erneut um 6% gesenkt werden (3101.00), aufgrund dessen sinkt der Ertrag für den Energieverkauf um 1.3% (4240.00). Die Netznutzungskosten Vorlieger sind ungefähr gleichbleibend. Aufgrund Mindereinnahmen beim Stromverkauf sinkt die Abgabe an die Gemeinde um 5% (3980.00 / 4240.05). Auch in der Spezialfinanzierung Elektrizitätsnetz werden die Anschlussgebühren direkt in der Erfolgsrechnung (4240.50) und nicht wie bisher in der Investitionsrechnung aufgeführt. Seit Sommer 2016 hat die Gemeindebetriebskommission wieder einen Geschäftsleiter eingestellt, die Aufwendungen dafür werden in den Konto „Honorar externe Berater, Fachexperten“ (3132.00), der einzelnen Gemeindebetriebsressorts aufgeteilt.

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Finanzen und Steuern 9 9100 Allgemeine Gemeindesteuern Die Erträge der Einkommenssteuern Natürlicher Personen sind stagnierend. Aufgrund der Steuerreformen (Änderung Abzug Fahrkosten) könnten evtl. mit höhere Erträge gerechnet werden (4000.00). Bei den Vermögenssteuern (4001.00) wird ein minimer Minderertrag erwartet. Hingegen kann bei den Quellensteuern (4002.00) mit einem Mehrertrag von ~Fr. 25‘000 gerechnet werden. Im 2015 lag ein ausserordentlicher Steuerertrag bei den Gewinnund Kapitalsteuern (4010.00) juristischer Personen vor. Die jährlichen Holdingsteuern (4019.00) von rund Fr. 35‘000 können nicht mehr erwartet werden, da sich der Sitz der Holdinggesellschaft nicht mehr in Bargen befindet. 9101 Sondersteuern Der Ertrag aus den Grundstückgewinnsteuern (4022.00) ist schwierig zu schätzen, da diese Steuer beim Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften anfällt. Für das Jahr 2017 wird mit einem tieferen Betrag gerechnet, da kaum noch Bauland vorhanden ist. 9300 Finanz- und Lastenausgleich Der Lastenausgleich „Neue Aufgabenteilung“ (3621) ist im Vergleich zum Rechnungsjahr 2015, ungefähr gleichbleibend. Dagegen sind die Zuschüsse an die Gemeinde des Geografisch-topografischen (4621.60) und des Soziodemografischen (4621.61) minimal angestiegen. Jedoch ist der Zuschuss des Disparitätenabbaus gegenüber der Rechnung 15 um Fr. 23‘300 gesunken. 9610 Zinsen Für Kontokorrentkonten werden kaum noch Zinsen bezahlt, was sich auch auf die Intern Verzinsung der Spezialfinanzierungen auswirkt. (3409.00). 9630 Liegenschaften Finanzvermögen Bei der Mietwohnung Gemeindehaus müssen Unterhaltsarbeiten in beiden Badezimmern durchgeführt werden. Ein Betrag von Fr. 3‘000 wurde budgetiert (3430.00). Beim Ofenhaus ist ein Fensterersatz im Untergeschoss von Fr. 2‘000 vorgesehen (3430.00). Abschreibungen 9900 Bestehendes Verwaltungsvermögen (steuerfinanziert) Infolge des Rechnungsmodellwechsels (HRM1 auf HRM2) konnte das bestehende Verwaltungsvermögen per Ende 2015 von Fr. 1‘433‘294 zum Buchwert übernommen werden.

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Das bestehende Verwaltungsvermögen (nach HRM1) wird innert 12 Jahren d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2027 linear abgeschrieben. Dies ergibt eine jährlichen Abschreibungssumme von Fr. 119‘441. Dieselbe Regelung gilt für die Spezialfinanzierungen von Antenne jährlich Fr. 23‘131, Abfall jährlich Fr. 1‘076 und Elektrizität jährlich Fr. 83‘404. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Hier gelten lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlage Werterhalt, welche im Jahr 2015 gemacht wurden. In diesen beiden Bereichen bestehen kein Verwaltungsvermögen mehr, somit entfallen hier Abschreibungen des alten Verwaltungsvermögens. Neues Verwaltungsvermögen Ab Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nutzungsdauer der neu erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen des neuen Verwaltungsvermögens erfolgen linear und nach Nutzungsdauer. Ein Schulhaus hat zum Beispiel eine Nutzungsdauer von 25 Jahren, dies ergibt eine jährliche Abschreibung von 4 %. Ergebnis Das Budget 2017 schliesst mit einem Aufwandüberschuss ab: Total Aufwand 5‘304‘350 Total Ertrag 4‘939‘450 Aufwandüberschuss 364‘900 Gestufter Erfolgsausweis Das in der nachfolgenden Zusammenstellung erwähnte Jahresergebnis ist das Gesamtergebnis aus dem gestuften Erfolgsausweis. Nach den Vorschriften von HRM2 sind die künftigen Rechnungen gestuft auszuweisen. Der gestufte Erfolgsausweis unterscheidet zwischen operativem und ausserordentlichem Ergebnis. Beides zusammen ergibt das Gesamtergebnis vor Abschluss der Rechnung. Nicht darin enthalten sind interne Verrechnungen, die innerhalb des steuerfinanzierten Bereichs getätigt werden.

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Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Ausserordentl. Aufwand Ausserordentl. Ertrag Ausserordentl. Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung

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Budget 17 3‘216‘800 2‘808‘600

Budget 16 3‘235‘550 2‘860‘700

-408‘200 18‘300 61‘600 43‘300 -364‘900 0 0 0 -364‘900

-374‘850 15‘750 67‘100 51‘350 -323‘500 0 0 0 -323‘500

1‘577‘500 221‘000 200‘000 486‘000

1‘577‘000 277‘800 210‘000 644‘000

Steuerertrag und Nettoinvestitionen Steuerertrag natürliche Personen Steuerertrag juristische Personen Liegenschaftssteuer Nettoinvestitionen

Anträge Gemeinderat: -

Genehmigung der Steueranlage von 1,69 Einheiten für die Gemeindesteuern (unverändert)

-

Genehmigung der Steueranlage von 1,2 Promille des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern (unverändert)

-

Festsetzung Wasserbenützungsgebühr auf Fr. 1.20/m3 Frischwasserverbrauch und Grundgebühr auf Fr. 50.00 pro m3/h Nennbelastung Zähler (unverändert)

-

Genehmigung Budget 2017 gemäss nachfolgender Tabelle

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Aufwand 5‘304‘350

Erfolgsrechnung Gesamthaushalt

3. Dezember 2016

Ertrag 4‘939‘450 364‘900

Aufwandüberschuss Erfolgsrechnung Allgemeiner Haushalt Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Gemeinschaftsantennenanlage GAA Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Wasserversorgung Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung Aufwandüberschuss Spezialfinanzierung Abfall Ertragsüberschuss Spezialfinanzierung Elektrizitätsnetz

3‘238‘750

2‘960‘150

110‘500

278‘600 90‘200

224‘300

20‘300 196‘500

285‘900

27‘800 258‘400

82‘900

27‘500 86‘550

3‘650 1‘362‘000

1‘347‘650 14‘350

Aufwandüberschuss

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3. Dezember 2016

4 WASSERVERSORGUNG 4.1 Genehmigung Verpflichtungskredit für Ersatz Wasserleitung Murtenstrasse In den letzten Jahren mussten entlang der Murtenstrasse immer wieder Schäden durch Lecks in der Trinkwasserleitung behoben werden. Es wurden deshalb bereits zwei grössere und mehrere kleinere Teilstücke der Trinkwasserleitung ersetzt: Teilstück 2013: Teilstück 2013: Teilstück 2014: Teilstück 2014: Teilstück 2015: Teilstück 2016: Teilstück 2016:

Murtenstrasse 60 bis 70 18 m mit T – Stück für Erschliessung Schützenweg Querung Moosgasse Murtenstrasse 60 bis Metzgerei Einlenker Moosgasse bis Murtenstrasse 70 Ersatz von undichten Streckenschiebern 15m im Bereich des Fussgängerstreifens Beunde

Die Korrosionsschäden an der Leitung sind mittlerweile soweit fortgeschritten, dass die Wahrscheinlichkeit spontan auftretender Lecks stark angestiegen ist und oft nur noch mit grösserem Aufwand behoben werden können. Die Gemeindebetriebskommission Bargen plant deshalb die Sanierung der restlichen Teilstücke der Trinkwasserleitung entlang der Murtenstrasse etappenweise in den kommenden drei Jahren: Teilstück 2017: Käsereigasse 2 bis Murtenstrasse 26 / 30 Teilstück 2018: Bahnübergang bis Murtenstrasse 2 Teilstück 2019: Metzgerei bis Käsereigasse 2 Finanzierung der drei geplanten Teilstücke: In der Investitionsplanung 2017 - 2019 ist für die Sanierung der Trinkwasserleitung Fr. 650‘000 eingeplant. Antrag Gemeinderat: Genehmigung des Verpflichtungskredits für die Sanierung der restlichen drei Teilstücke der Trinkwasserleitung entlang der Murtenstrasse in der Höhe von Fr. 650‘000 und Erteilung Kompetenz an Gemeinderat zur Kreditfreigabe der einzelnen Teilstücke.

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3. Dezember 2016

5 ORIENTIERUNGEN GEMEINDERAT 5.1 Liegenschaften 5.1.1 Abrechnung Investitionskredit: Sanierung Bibliothek Schulhaus Im Jahr 2015 wurde festgestellt, dass sich der Boden der Schulbibliothek angefangen hat zu senken. Eine Probebohrung zeigte auf, dass der Untergrund des Holzbodens morsch und eine Sanierung nötig ist. Erst beim herausreissen des gesamten Bodens konnte die Tragweite des Sanierungsbedarfs erkannt werden. Es musste mehr Material entfernt, abtransportiert und anschliessend eingebaut werden, als ursprünglich angenommen. Diese Mehrarbeit hat zu einem Aufwandüberschuss geführt. Zudem wurde ein neuer Anstrich in Eigenregie angebracht. Dafür musste noch Farbe eingekauft werden. Objekt Zimmerei Jenni, Bargen Rumag, Lyss Malerei Marti, Kallnach Gesamttotal Investitionskredit Kreditüberschreitung

Offerten Fr. 7‘825.00 Fr. 6‘205.00 Fr. Fr. 14‘030.00

Ausgaben Fr. 10‘642.70 Fr. 6‘300.65 Fr. 503.05 Fr. 17‘446.40 Fr. 16'000.00 Fr. 1‘446.40

Die Genehmigung der Kreditüberschreitung liegt in Kompetenz des Gemeinderates. 5.1.2 Informationen: Sanierung Gebäudehülle Gemeindeverwaltung Das Gemeindehaus erstrahlt im neuen Kleid. Die Arbeiten konnten alle wie geplant vergeben und ausgeführt werden. Die Gebäudehülle wurde mit einer 20 cm dicken Isolation gedämmt, die alten Fenster durch Schallschutzfenster der neusten Generation ersetzt und die alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpenheizung ausgetauscht. Auf dem neuen Dach liegt nun eine Photovoltaikanlage, welche die Verwaltung und die Mietwohnung mit der nötigen Energie versorgt. Auch optisch hat sich das Gebäude komplett verändert; die helle, frische Farbe passt sich der Umgebung gut an und das Wappentier ziert die Fassade in einer würdigen Grösse.

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Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Mitwirkenden für Ihr Engagement zum erfolgreichen Gelingen des Projekts sowie den direkt Betroffenen und Anwohnern für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Sanierungsphase.

Gemeindeverwaltung alt

Gemeindeverwaltung im Umbau

Gemeindeverwaltung im Umbau

Gemeindeverwaltung neu

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Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

6 ORIENTIERUNGEN KOMMISSIONEN 6.1 Wasserversorgung Die Wasserhärte der Gemeinde Bargen beträgt 32.3°fH. Wasserhärte Tabelle in fH (= französische Härte) 0 bis 7 sehr weich 7 bis 15 weich 15 bis 25 mittel - hart 25 bis 32 ziemlich hart 32 bis 42+ (sehr) hart 6.2 Gemeinschaftsantennenanlage 6.2.1 Störungen auf der Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) Die im Infoblatt (Oktober 2016) aufgeführten Sofortmassnahmen an den Verteilkabinen sind ausgeführt worden. Bei diesen Reparaturarbeiten durch die EWA Aarberg mussten einige oxidierte Verschraubungen und Kupplungen ersetzt werden. Die Signalstabilität konnte mit diesen getroffenen Massnahmen bereits verbessert werden. Sporadisch auftretende Rückkopplungen aus Hausanschlüssen oder Gebäudeinstallationen werden laufend überwacht. Bei erneutem Auftreten wird nach der Herkunft und der Ursache gesucht. Die Gemeindebetriebskommission GAA ist bestrebt die Stabilität des gemeindeeigenen Antennennetzes zu erhalten und durch fortführende Abklärungen und Netzüberwachung noch weiter zu verbessern. Seit längerem arbeiten wir auch an einem Konzept für die Erschliessung des Dorfes mit Glasfaser. Weitere Informationen werden folgen.

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Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

7 ORIENTIERUNGEN VERWALTUNG 7.1 Grünabfuhr – Jahresvignetten Damit Sie nicht immer Einzelvignetten kaufen müssen, können Sie auf der Gemeindeverwaltung Bargen auch Jahresvignetten beziehen. Untenstehend finden Sie die Preise dazu: Container 140 Liter Container 240 Liter Container 770 Liter

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Fr. 120.00 Fr. 220.00 Fr. 570.00

Die Daten 2017 für die Grünabfuhr und den Häckseldienst erhalten Sie wie immer via Flugblatt Ende Dezember 2016. 7.2 Kehrichtabfuhr während der Feiertage Während der kommenden Festtage wird die Kehrichtabfuhr wie gewohnt am Freitag durchgeführt, da die Feiertage nicht auf diese Wochentage fallen. Die Kehrichtentsorgung in der Gemeinde erfolgt an folgenden Daten: Freitag, 23. Dezember 2016 Freitag, 30. Dezember 2016 Es ist wichtig, dass der Kehricht bereits ab 07.00 Uhr an den üblichen Sammelstellen bereitsteht. 7.3 Tageskarte (GA) Es sind jeweils 2 Tageskarten (2. Klasse) verfügbar. Die Kosten betragen seit 1. September 2016:   

Einheimische max. 3 Monate zum Voraus: Auswärtige max. 1 Monat zum Voraus: Last Minute ab dem Vortag:

Fr. 40.Fr. 45.Fr. 25.-

Die Tageskarten sind erhältlich bei: Gemüse & Früchte, Dominik Eggli, Murtenstrasse 28, Bargen, Tel. 032 392 12 66, E-Mail: [email protected], www.gemuese-eggli.ch (mit Übersicht Verfügbarkeit) 19

Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

7.4 Baubewilligungen (Juni bis November 2016) Bauherrschaft Müller GmbH Nyffenegger Beat Henz Jutta Hostettler Beat

Mathys Annemarie

Lage

Parz. Bauvorhaben Neubau EFH mit angeFischermätteli 10 2124 bautem Autounterstand und Geräteraum Umbau / Sanierung LieMurtenstrasse 82 204 genschaft Ersatz Stückholzheiz. mit Pelletheiz. Abbruch Neuenburgstrasse 45 885 alter Kamin, Neubau Aussenkamin Einbau Schlafzimmer in best. Stall; FassadeMurtenstrasse 37 1159 nänderung (Türe und Fenstereinbau)

Stämpfli Andrea Schafer Daniel

Murtenstrasse 71

Scheurer Mario

Neuenburgstrasse 23 1971

Redzepi D. & S.

Niederriedstrasse 14 1757

Känel Sonja

Murtenstrasse 18

1532

Nobs Ch. & J.

Kronenmatt 18

2127

Cafarov Reshad

Wiesenweg 2

2174

Freudiger Hans

Brunnmattweg 5

814

Zbinden Hans-Rudolf Murtenstrasse 32

20

2177 Umbau Liegenschaft

1017

Aufstockung EFH / Erst. Autounterstand Erstellung Terrasse auf Garage Überdachung Sitzplatz Umbau und Erweiterung Coiffeursalon Verlängerung Autounterstand aufgrund Anbau Abstellraum Einwandung best. Geräte- und Velounterstand Einbau Küche im EG und Einbau Balkontüre Westseite

Ordentliche Gemeindeversammlung

7.5 Info Förderbeitrag Ölheizungen

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Ordentliche Gemeindeversammlung

7.6 Energieeffizienz Haushalte 2016

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3. Dezember 2016

Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

7.7 Gemeindeverwaltung Bargen Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Bargen helfen Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Gemeinde gerne weiter: Telefon: 032 392 12 78 E-Mail: [email protected] Schalteröffnungszeiten: Montag – Freitag Dienstag zusätzlich

09.00 bis 12.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr

Telefonisch sind wir ganztags erreichbar. Können Sie uns nicht zu den ordentlichen Öffnungszeiten besuchen, vereinbaren Sie mit uns einen individuellen Termin! Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage wie folgt geschlossen: Freitag, 23. Dezember ab 12.00 Uhr bis Sonntag, 8. Januar 2017

Ab dem 09. Januar 2017 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Für dringende Fälle haben wir neu ein Notfalltelefon eingerichtet: 079 525 08 19. Bitte wählen Sie diese Nummer jedoch nur bei Anliegen, welche keinen Aufschub dulden. Ansonsten hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf dem Telefonbeantworter oder eine Nachricht via E-Mail ([email protected]).

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Ordentliche Gemeindeversammlung

3. Dezember 2016

8 SCHLUSSWORT Es freut uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen und wir wünschen Ihnen schon heute eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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