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Einladung zur Hauptversammlung

ADVA AG Optical Networking Meiningen Einladung zur Hauptversammlung am 24. Mai 2000 Wertpapier-Kenn-Nr. 510 300 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 24. Mai 2000 um 10.00 Uhr im Hotel Park Hilton München, Am Tucherpark 7, 80538 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 1999 mit dem Bericht des Aufsichtsrats 2. Beschlußfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 1999 in Höhe von EUR 116.243 wie folgt zu verwenden: Einstellung in andere Gewinnrücklagen: Vortrag auf neue Rechnung:

EUR 102.258 EUR 13.985

3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 1999 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1999 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 5. Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats Gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats durch Beschlußfassung der Hauptversammlung festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluß zu fassen: Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 1999 keine Vergütung. Für das Geschäftsjahr 2000 und für die folgenden Geschäftsjahre erhält der Aufsichtsrat solange nachfolgende Vergütung, bis die Hauptversammlung eine andere Vergütung festsetzt: Aufsichtsratsmitglied: Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender: Aufsichtsratsvorsitzender:

EUR 5.000 EUR 7.500 EUR 10.000

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6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2000 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, zum Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 2000 zu bestellen. 7. Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln, Anpassung des bedingten Kapitals und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 5.000.000 um EUR 25.000.000 auf EUR 30.000.000 erhöht durch teilweise Umwandlung der in der Bilanz vom 31.12.1999 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von 25.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:5 zu. Die neuen Aktien sind ab 01. 01 .2000 dividendenberechtigt. Diesem Beschluß wird die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.1999 zugrundegelegt. Die Bilanz wurde von der Central Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. b) Gemäß § 218 AktG erhöht sich das bedingte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung von bisher EUR 200.000 auf EUR 1.000.000. c) Satzungsänderungen In Anpassung an die vorstehenden Beschlüsse wird die Satzung wie folgt geändert: § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung erhält folgende Fassung: ”(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 30.000.0000 und ist eingeteilt in 30.000.000 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).“ In § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird der Betrag von ”EUR 200.000“ auf ”EUR 1.000.000“ geändert. 8. Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23.05.2005 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 14.000.000 durch Ausgabe neuer auf den

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Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Dabei kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats - das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 3.000.000 ausschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; - das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 10.000.000 ausschließen, um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlage auszugeben. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. b) In § 4 der Satzung der Gesellschaft wird ein neuer Absatz 4 a eingefügt, der wie folgt lautet: ”(4a) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23.05.2005 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 14.000.000 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Dabei kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats - das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 3.000.000 ausschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; - das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von bis zu EUR 10.000.000 ausschließen, um die neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlage auszugeben. Sofern der Vorstand von den vorgenannten Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch macht, kann das Bezugsrecht der Aktionäre nur für Spitzenbeträge ausgeschlossen werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern.“

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c) Der Vorstand wird angewiesen, das genehmigte Kapital in der Weise zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung erst nach Eintragung der Kapitalerhöhung gemäß TOP 7 der Tagesordnung im Handelsregister erfolgt. 9. Beschlußfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2000), die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals und eine Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2000) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals Bezugsrechte für den Bezug von bis zu 150.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu gewähren: Kreis der Bezugsberechtigten: Der Kreis der Bezugsberechtigten umfaßt 70 % Mitarbeiter der Gesellschaft und 30 % Mitarbeiter verbundener Unternehmen. An Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen werden keine Bezugsrechte ausgegeben. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Vorstand festgelegt. Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar. Die Bezugsrechte dürfen nur ausgeübt werden, solange der Bezugsberechtigte in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem diese unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, steht. Bezugsrechte, die an Auszubildende ausgegeben werden, dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Auszubildende von der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen wird. Für den Todesfall, eine Arbeits- oder Berufsunfähigkeit und die Pensionierung eines Bezugsberechtigten können Sonderregelungen vorgesehen werden. Bezugspreis: Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug einer Stückaktie der Gesellschaft. Der bei der Ausübung des Bezugsrechtes für den Bezug einer Stückaktie zu entrichtende Bezugspreis ist der durchschnittliche Börsenkurs der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor Gewährung der Bezugsrechte. Der Bezugspreis ist nach näherer Bestimmung der Optionsbedingungen anzupassen, wenn die Gesellschaft während der Laufzeit der Bezugsrechte Kapitalmaßnahmen durchführt oder Wand-

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lungs- oder Bezugsrechte begründet. Mit der Anpassung soll erreicht werden, dass auch nach der Durchführung solcher Maßnahmen und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Börsenkurs die Gleichwertigkeit des Bezugspreises sowie der Ausübungshürde sichergestellt ist. Begebung, Laufzeit: Bezugsrechte können jeweils innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Veröffentlichung des Ergebnisses des 2. und 3. Quartals angeboten und von dem Berechtigten erworben werden. Die Laufzeit der auszugebenden Bezugsrechte kann bis zu 5 Jahre betragen. Wartezeiten und Ausübung: Die Bezugsrechte können nach gestaffelten Wartezeiten, zu 25 % erstmals nach Ablauf von 2 Jahren seit Gewährung der Bezugsrechte ausgeübt werden, je weitere 25 % der Bezugsrechte können in jedem der Folgejahre ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit ist die Ausübung der Bezugsrechte bei Erfüllung des Performance-Kriteriums nur innerhalb von Ausübungsphasen und nur an Tagen, an denen Geschäftsbanken in Frankfurt geöffnet sind, zulässig. Die Ausübungsphasen beginnen jeweils im Anschluß an eine ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft oder im Anschluß an die Veröffentlichung des Ergebnisses des 2. und 3. Quartals und enden jeweils 4 Wochen später. Falls und soweit Ausübungstage in einen Zeitraum fallen, der mit dem Tag beginnt, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Bezugsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, und an dem Tag endet, jeweils einschließlich, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals im Neuen Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main ”ex Bezugsrecht“ notiert werden, ist eine Ausübung der Bezugsrechte unzulässig und die jeweilige Ausübungsfrist verlängert sich um eine entsprechende Anzahl von Ausübungstagen unmittelbar nach Ende des Sperrzeitraums. Performance-Kriterium: Die Ausübung der Bezugsrechte ist nur zulässig, wenn der durchschnittliche Börsenkurs einer Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 5 Börsentagen vor dem jeweiligen Ausübungszeitraum, den Bezugspreis, der der Optionsgewährung zugrunde liegt, wie folgt gestiegen ist: - bei Ausübung der Bezugsrechte, die nach Ablauf von 2 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 30 % - bei Ausübung der Bezugsrechte, die nach Ablauf von 3 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 40 %

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- bei Ausübung der Bezugsrechte, die nach Ablauf von 4 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 50 % - bei Ausübung der Bezugsrechte, die nach Ablauf von 5 Jahren ausgeübt werden können: um mindestens 60 %. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Optionsbedingungen sowie die Ausgabe und Ausstattung der Bezugsaktien festzulegen. b) Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 150.000 durch Ausgabe von bis 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2000. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung sowie die Ausgestaltung der Bezugsrechte festzusetzen. c) Satzungsänderung § 4 der Satzung wird um den folgenden Absatz 5 a ergänzt: ”(5a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 150.000 durch Ausgabe von bis 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen nach Maßgabe des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2000. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten von ihrem Recht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung sowie die Ausgestaltung der Bezugsrechte festzusetzen.“

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10. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 23.11. 2001 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % am Grundkapital zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt nach dem Mittelwert der Schlußkurse für die Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (oder Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 10% unterschreiten. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Teil oder insgesamt über ein Bezugsangebot unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern. Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne daß die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Bericht des Vorstands zu TOP 8 gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2, § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung in TOP 8 vorgeschlagen, die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals II in Höhe von insgesamt EUR 14.000.000 zu beschließen. Der Vorstand soll dabei ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für einen Betrag von - bis zu EUR 3.000.000 auszuschließen, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und - bis zu EUR 10.000.000 auszuschließen, um die neuen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen gegen Sacheinlage auszugeben. Die erste vorgeschlagene Ermächtigung gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 10% des Grundkapitals nach Eintragung der zu TOP 7 vorgelegten Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Bei Ausnutzung der Ermächtigung wird der Vorstand den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist. Ein wirtschaftlicher Nachteil für die vom Bezugsrecht aus-

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geschlossenen Aktionäre ist aufgrund der Verpflichtung, die neuen Aktien so börsenkursnah wie möglich zu plazieren, nicht gegeben. Der Vorstand wird sich bei einer Inanspruchnahme der Ermächtigung um eine marktschonende Plazierung der neuen Aktien bemühen. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote im Fall einer Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss aufrechterhalten möchten, haben aufgrund des liquiden Marktes für die Aktien der Gesellschaft stets die Möglichkeit, die erforderliche Anzahl von Aktien über die Börse zu erwerben. Die zweite vorgeschlagene Ermächtigung ist zusätzlich zu dem bereits genehmigten Kapital in Höhe von EUR 1.000.000 zum Zwecke des Erwerbs von Beteiligungen an anderen Unternehmen notwendig, für die ein entsprechender Kapitalbedarf erforderlich wird. Die Kapitalerhöhung soll damit der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Einzelfällen Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmen bzw. Unternehmensteilen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Durch die Möglichkeit, im Einzelfall den Erwerb einer entsprechenden Beteiligung durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an den Veräusserer zu bezahlen, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, eine Expansion und/oder Komplettierung ihres Tätigkeitsgebiets ohne eine Belastung ihrer Liquidität durchzuführen. Der Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Ermächtigung erstreckt sich sowohl auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sog. share deals, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen sowie durch den Erwerb im Rahmen sog. asset deals, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils durch den Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und ähnlichem. Der Vorstand wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Einsatz dieses Instruments notwendig ist und der Wert der neuen Aktien in angemessenem Verhältnis zum Wert der zu erwerbenden Beteiligung steht, bevor er die Zustimmung des Aufsichtsrats zu einer Kapitalerhöhung einholt. Die Einräumung der Möglichkeit durch die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist für diese Fälle notwendig, da die Einberufung der Hauptversammlung zum Beschluß über einen entsprechenden konkreten Fall zum einen teuer und zum anderen häufig aus Zeitgründen nicht möglich ist. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben der Hauptversammlung auch vorgeschlagen, bei der Schaffung des genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 1.000.000 gegebenenfalls Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Hierfür sind technische Gründe maßgeblich; ohne eine entsprechende Ermächtigung kann es dem Vorstand im Einzelfall nicht möglich sein, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen.

Meiningen, im April 2000

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Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Abstimmung sind nach § 16 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen während den Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung muß spätestens am 7. Tag vor der Versammlung erfolgen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung bis spätestens Freitag, den 19. Mai 2000 bei der Gesellschaft einzureichen. Da gegenwärtig alle Aktien der Gesellschaft girosammelverwahrt werden, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die von ihrer jeweiligen Depotbank für ihre Aktien eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Hinterlegung ausstellen lassen und diese Hinterlegungsbescheinigung spätestens am Mittwoch, den 17. Mai 2000 bei einer der nachfolgenden Banken und deren Niederlassung zur Ausstellung einer Eintrittskarte einreichen: Deutsche Bank AG Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Meiningen, im April 2000 Der Vorstand

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Simultanübersetzung Für die Teilnehmer der Hauptversammlung der ADVA AG Optical Networking am 24. Mai 2000, besteht die Möglichkeit einer Simultanübersetzung in englischer Sprache. Interessenten hierfür melden sich bitte bei der mit der Organisation beauftragten Firma, bis zum Freitag, den 12. Mai 2000: HV-B.O.S.S. GmbH Mark Schittek, Abteilung Investor Relations Telefon: 0 26 38 / 93 28-14 Telefax: 0 26 38 / 93 28-20 Email: [email protected]

Simultaneous Translation For those attending the annual shareholders’meeting of ADVA AG Optical Networking on May 24, 2000, a simultaneous translation of the event will be available in English. Please inform the organizational agency by Friday, May 12, 2000, if you are interested in this service: HV-B.O.S.S. GmbH Mark Schittek, Investor Relations Telephone: +49 (0) 26 38 / 93 28-14 Telefax: +49 (0) 26 38 / 93 28-20 Email: [email protected]

English Annual Shareholders’Meeting Agenda If you would like to receive an English version of the Annual Shareholders’ Meeting agenda, please send us your address information and requested number of copies: HV-B.O.S.S. GmbH Dorfstraße 15 53547 Breitscheid-Goldscheid Germany Telephone: +49 (0) 26 38 / 93 18-15 Telefax: +49 (0) 26 38 / 93 18-20 Email: [email protected]

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Parkhaus Bitte benutzen Sie das Parkhaus im Hotel Hilton. Da uns hier nur eine geringe Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung stehen, empfehlen wir Ihnen die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Parktickets werden Ihnen bei der Hauptversammlung am Informationsschalter in Ausfahrttickets umgetauscht.

Anfahrtsbeschreibung zum Hilton München Park Hotel

Mit dem Auto: Aus Richtung Stuttgart (München West) Ab BAB 8-Ende immer gerade aus (Verdistraße, Menzingerstraße), Ausschilderung Richtung Passau, Nürnberg folgen (Mittlerer Ring), immer auf dem ”Mittleren Ring“ bleiben, am Olympia Stadion und Englischen Garten vorbei bis Abfahrt ”Am Tucherpark“, an der ersten Ampel rechts in den ”Tucherpark“ abbiegen. Aus Richtung Nürnberg, Berlin (München Nord) Ab BAB 9-Ende bis Ausfahrt ”Mittlerer Ring Ost“, immer auf dem ”Mittleren Ring“ bleiben, am Englischen Garten vorbei bis Abfahrt ”Am Tucherpark“, an der ersten Ampel rechts in den ”Tucherpark“ abbiegen.

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Aus Richtung Salzburg (München Süd) Ab BAB 8-Ende bietet sich die Möglichkeit rechts Richtung ”Isarring“ abzubiegen, immer auf dem ”Mittleren Ring“ bleiben, bis Abfahrt ”Am Tucherpark“, an der ersten Ampel rechts in den ”Tucherpark“ abbiegen. Aus Richtung Garmisch (München Süd) Ab BAB 95-Ende immer geradeaus bis Abfahrt Nürnberg, Passau, immer auf dem ”Mittleren Ring“ bleiben, am Olympia Stadion und Englischen Garten vorbei bis Abfahrt ”Am Tucherpark“, an erster Ampel rechts in den ”Tucherpark“ abbiegen.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Vom Franz Josef Strauß Flughafen Vom Münchener FJS-Flughafen mit S-Bahn S8 bis zum Ostbahnhof (Frequenz alle 20 Min.) Vom Bahnhof bitte in die Buslinie Nr. 54 in „Münchener Freiheit“ umsteigen. Bushaltestelle an Wochentagen: ”Am Tucherpark“ Bushaltestelle am Wochenende und an Feiertagen: ”Tivolistraße“ ca. 5 Gehminuten bis zum Hotel. Vom Hauptbahnhof und Karlsplatz Stachus Mit Straßenbahn Nr. 17 in Richtung ”Effner Platz“ bis Haltestelle ”Tivolistraße“; ca. 5 Gehminuten bis zum Hotel. Vom Marienplatz Mit U-Bahn U3 in Richtung ”Olympiazentrum“ bis Haltestelle ”Giselastraße“, ab ”Giselastraße“ bitte in die Buslinie Nr. 54 in Richtung ”Ostbahnhof“ umsteigen. Bushaltestelle an Wochentagen: ”Am Tucherpark“. Bushaltestelle am Wochenende und an Feiertagen: ”Tivolistraße“ ca. 5 Gehminuten bis zum Hotel.

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ADVA AG Optical Networking Fraunhoferstrasse 11 82152 Martinsried / Munich Germany