einladung zur hauptversammlung 2017
jahre
innovation aus tradition
R. STAHL Aktiengesellschaft Waldenburg WKN A1PHBB
ISIN DE000A1PHBB5
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 2. Juni 2017, Einlass 09.00 Uhr, Beginn 10.00 Uhr in der Stadthalle Neuenstein in 74632 Neuenstein stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
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TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernab schlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des er läuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen können in den Geschäfts
räumen am Sitz der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg, eingesehen werden und werden im Inter
net unter www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« zugänglich ge
macht. Die Gesellschaft wird den Aktionären als beson deren Service die vorgenannten Unterlagen auf Anfor derung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglich
machung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zu
gänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungs punkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Auf sichtsrat bereits den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat.
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2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bei
der R. STAHL AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 8.931.926,74 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt somit von EUR 3.864.000,00
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung EUR 5.067.926,74
Die R. STAHL AG hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Somit
sind alle ausgegebenen Aktien dividendenberechtigt. Dies ist in vorgenanntem Beschlussvorschlag berück
sichtigt. Sollte sich die Zahl eigener Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen ent
sprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Ab
stimmung stellen und vorschlagen, dass unverändert eine Dividende in Höhe von EUR 0,60 je dividenden berechtigter Stückaktie ausgeschüttet wird.
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Dividende ab diesem Jahr (erst) am dritten auf die Hauptver
sammlung folgenden Geschäftstag, d. h. am 8. Juni 2017, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
TAGESORDNUNG
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3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitglie dern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitglie dern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäfts jahr 2016 zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die Emp
fehlung des Prüfungsausschusses, die BDO AG, Wirt
schaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss prüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäfts jahr 2017 zu wählen.
Für die genannten Prüfungsleistungen hat der Prü
fungsausschuss des Aufsichtsrats nach Durchführung eines Auswahl- und Vorschlagsverfahrens im Ein klang mit Art. 16 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Ra tes vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffent lichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (die „Verordnung“)
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gemäß Art. 16 Abs. 2 der Verordnung die BDO AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, und die
Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stutt gart, empfohlen und dabei eine Präferenz für die
BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt.
6. Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2016 über die Ver wendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am
3. Juni 2016 mit 4.469.792 Ja-Stimmen gegen 934.650
Nein-Stimmen bei 59.993 Stimmenthaltungen den Be
schluss gefasst, „den bei der R. STAHL Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015
in Höhe von EUR 3.864.000,00 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 3.864.000,00“
U. a. auch gegen diesen Beschluss haben vier Aktionäre der Gesellschaft eine Anfechtungsklage erhoben, die
sie insoweit auf formale Argumente stützen. Die Kläger vertreten insbesondere die Auffassung, der vorge
nannte Beschluss basiere auf einem vermeintlich nicht
ordnungsgemäß bekanntgemachten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Außerdem meinen sie, die Hauptver
sammlung sei nicht ordnungsgemäß einberufen wor den, da im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptver
sammlung weder ein Jahresabschluss noch ein Testat des Abschlussprüfers noch ein Bericht des Aufsichts
rats vorgelegen hätten, die Grundlage des vorgenann
TAGESORDNUNG
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ten Beschlusses hätten sein können. Der Rechtsstreit
wird noch in erster Instanz vor dem Landgericht Stutt
gart geführt. Um die Gesellschaft, obgleich sie nach wie
vor von der Rechtmäßigkeit des auf der Hauptversamm lung am 3. Juni 2016 gefassten Gewinnverwendungs
beschlusses überzeugt ist, vor dem weiteren Aufwand eines möglicherweise noch mehrere Jahre dauernden
diesbezüglichen Anfechtungsprozesses und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit zu bewahren, schla
gen Vorstand und Aufsichtsrat vorsorglich vor, folgen den Beschluss zu fassen:
Der zu TOP 2 von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Juni 2016 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
Der bei der R. STAHL Aktiengesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 3.864.000,00 wird wie folgt verwendet: Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 3.864.000,00
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.
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Der festgestellte Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2015, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember
2015, der Lagebericht des Vorstands für die R. STAHL AG, der Konzernlagebericht einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Ge
schäftsjahr 2015 können in den Geschäftsräumen am Sitz der R. STAHL AG, Am Bahnhof 30, 74638 Walden
burg, eingesehen werden und werden im Internet un
ter www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« zugänglich gemacht. Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der ge
setzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellver such mit einfacher Post unternehmen.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
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TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus
übung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre be
rechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister einge tragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis
spätestens am 26. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter der Adresse R. STAHL Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center 80249 München
Telefax: +49 89 30 90 37 46 75
E-Mail:
[email protected] zugegangen sein. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene
Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 26. Mai 2017, 24.00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom
Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der
Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienre
gister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Tech nisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Tech nical Record Date) ist daher der Ablauf des 26. Mai 2017.
Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.
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Gemäß § 5 Abs. 1 Sätze 4 und 5 der Satzung sind Eintragun gen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs im
Aktienregister für Aktien, die einem anderen gehören, nur zulässig, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem ande
ren gehören, sowie die Person des Eigentümers der Gesell schaft vor der Eintragung durch den Einzutragenden oder den Eigentümer mitgeteilt werden. Eine entsprechende
Verpflichtung besteht auch, wenn der Eingetragene nach
der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen an deren überträgt. Gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 AktG bestehen
Stimmrechte aus Aktien, hinsichtlich derer diese satzungs mäßige Pflicht zur Offenlegung nicht erfüllt wird, nicht. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihre Stimm- und ihre sonsti
gen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtser
teilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kre
ditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Der Formularvordruck, der für die Erteilung der
Vollmacht verwendet werden kann, wird mit der Einla
dung und dem Anmeldeformular zur Hauptversammlung allen bis zum Beginn des 19. Mai 2017 im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt, zusätzlich wird
dieser Formularvordruck auf der Internetseite der Gesell
schaft unter www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« zugänglich ge macht. Außerdem wird dieser Formularvordruck den
Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
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Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als besonderen Service auch in diesem Jahr an, von der Gesellschaft be
nannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu be vollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen
diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind ver
pflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmachten für
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bereits vor der Hauptversammlung auf dem hier für vorgesehenen Formular erteilt werden; der Formular
vordruck wird mit der Einladung und dem Anmeldeformu lar zur Hauptversammlung allen bis zum Beginn des
19. Mai 2017 im Aktienregister eingetragenen Aktionären zugesandt, zusätzlich wird dieser Formularvordruck auf
der Eintrittskarte sowie auf der Internetseite der Gesell
schaft unter www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« zugänglich ge macht.
Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurück weisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nach weis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
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Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG
gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren
Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzu haltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderungen dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft,
die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Be
vollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Wider ruf von Vollmachten sowie für die Übersendung der Wei sung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesell schaft, deren Widerruf und Änderung stehen bis zum
1. Juni 2017, 24.00 Uhr, folgende Anschrift, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung: R. STAHL Aktiengesellschaft Investor Relations
Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg (Württ.) Telefax: +49 7942 943 40 13 95 E-Mail:
[email protected]
Am Tag der Hauptversammlung ist eine Erteilung, Ände
rung oder ein Widerruf der Vollmacht bzw. von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre ter ab 9.00 Uhr auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Stadthalle Neuenstein möglich.
RECHTE DER AKTIONÄRE
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ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen oder übersteigen, können schriftlich und unter Angabe des
Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit min
destens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Ent scheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den
Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesell
schaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spä testens am 2. Mai 2017, 24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Anschrift: Vorstand der R. STAHL Aktiengesellschaft
Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg (Württ.)
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Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahl vorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge
und sonstige Anfragen von Aktionären sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an fol gende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
R. STAHL Aktiengesellschaft Investor Relations
Am Bahnhof 30, 74638 Waldenburg (Württ.) Telefax: +49 7942 943 40 13 95 E-Mail:
[email protected]
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berück sichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis
spätestens 18. Mai 2017, 24.00 Uhr, unter dieser Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen ord
nungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwai gen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« zugänglich gemacht.
RECHTE DER AKTIONÄRE
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Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen
nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begrün dung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
• soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde,
• wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungs widrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
• wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offen
sichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält,
• wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegen antrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversamm lung der Gesellschaft nach § 125 AktG zugänglich ge macht worden ist,
• wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesent lich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren be
reits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Ge sellschaft nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwan zigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn ge stimmt hat,
• wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder
• wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei
Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Ge
genantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
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Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenan
träge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Be schlussfassung Gegenanträge stellen.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl eines Abschluss prüfers (Punkt 5 der Tagesordnung) gelten die vorstehen
den Ausführungen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet werden muss (§ 127 AktG). Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegen anträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet,
Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht
den Namen der vorgeschlagenen Person, den ausgeübten Beruf und Wohnort enthalten.
Zu dem gesetzlichen Recht der Aktionäre, Anträge zu
stellen, gehört auch, Beschlussvorlagen der Verwaltung sprachlich anzupassen und/oder im Rahmen des Be schlussgegenstandes andere Anträge zu stellen.
RECHTE DER AKTIONÄRE
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Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesord nung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunterneh
mens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorge
legt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unterneh men.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von
EUR 16.500.000,00 in 6.440.000 Stückaktien eingeteilt,
die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Ein berufung der Hauptversammlung somit 6.440.000.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG kön nen im Internet unter www.stahl.de im Bereich »Investor Relations« unter der Rubrik »Hauptversammlung« einge sehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Waldenburg, im April 2017 R. STAHL Aktiengesellschaft Der Vorstand
R. STAHL AG
Am Bahnhof 30
74638 Waldenburg (Württ.) www.stahl.de
Investor Relations
Telefon: +49 7942 943 13 95
Telefax: +49 7942 943 40 13 95 E-Mail:
[email protected]
Veranstaltungsort: Stadthalle Neuenstein Lindenstraße 7 74632 Neuenstein
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