Eingriff und Ausgleich im Naturschutz Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur
Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs-und Naturschutzplanung Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien
[email protected] 15.12.2009
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Die vier Säulen des Naturschutzes
Schutzgebiete
Artenschutz
• Naturdenkmal • Naturschutzgebiete • Nationalpark • Landschaftsschutzgebiete • Naturparke • Bioshärenreservate
• Rote Listen • Lebensraumschutz • Biotopverbund • Artenschutzabkommen • Artenhilfsprogramme • Natura 2000
Landschaftsplanung
Verträglichkeitsprüfung
• Landschaftsrahmenprogram m • Landschaftsentwicklungskonzepte • Landschaftsplan
• UVP • SUP • Eingriffsregelung (1976) • Begleitplanung • FFH-Verträglichkeitsstudie
Zeitachse der Einführung... Beginn um 1850
Beginn um 1900
Beginn um 1930 Trends und neue Angebote
Beginn um 1940
Was ist ein Eingriff Die Eingriffsregelung war damals eine der zentralen Neuerungen, da sie auf der ganzen Fläche anzuwenden ist und der Naturschutz so aus einem lediglich auf Schutzgebiete bezogenen "Reservatsdenken" herausgetreten ist. Was ist ein Eingriff? Eingriff im ökologischen Sinn ist jede von außen kommende Wirkung auf ein Ökosystem, die dessen funktionales Gefüge verändert. Während hier der Eingriffsbegriff wertneutral ist, wird er im Naturschutz ausschließlich negativ wertend gebraucht: Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.
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Was ist ein Eingriff… Das Verständnis der dt. Planungspraxis und Rechtgrundlagen Um die Bestimmung der Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit im Einzelfall zu vereinfachen, haben die Länder in ihren Naturschutzgesetzen teilweise Negativ- oder Positivlisten von Maßnahmen aufgenommen, die dann "per definitionem" in jedem Fall Eingriffe oder keine Eingriffe sind. Straßen, Bewirtschaftungswege, Kiesgruben, Deponien, Schneiteiche, Radwege, Photovoltaikanlagen, Rodelbahn….. "Per Gesetz" ist die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff anzusehen Früher war auch die Siedlungsentwicklung ausgeschlossen, seit 1998 ebenfalls als Eingriff eingestuft. Planungsinstrument in der Regel Landschaftspflegerischer Begleitplan (Bebauungsplan im Siedlungsbereich) und behördlicher Bescheid Trends und neue Angebote
Vermeidung, Ausgleich und Ersatz Zunächst ist die Vermeidbarkeit des Eingriffes zu prüfen. Diese kann sich auf die gesamte Maßnahme oder Teile davon erstrecken. Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, so ist deren Ausgleichbarkeit zu prüfen, d.h ob die betroffenen Leistungen des Naturhaushalts so wieder hergestellt werden können, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Ausgleichsmaßnahmen müssen in engem zeitlichem und örtlichem Bezug zum Eingriff stehen. Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar, wird eine Abwägung notwendig: überwiegen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, ist der Eingriff unzulässig und muss untersagt werden. Überwiegen die anderen Belange, so sind Ersatzmaßnahmen zu leisten. Ersatzmaßnahmen müssen gleichwertig sein und weisen gegenüber dem Ausgleich einen gelockerten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff auf. Trends und neue Angebote
Abwägung
Ultima Ratio: Ersatzzahlungen
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Eingriffs- und Wirkraum Die schutzgutbezogen teilweise unterschiedlichen Wirkräu me des Vorhabens sind bei der Festlegung des Untersuchungsraums zu beachten.
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Methoden zur Eingriffsermittlung Biotopwertverfahren Verfahren mit Kompensationsfaktoren Verbal argumentative Bewertung Herstellungskostenansatz
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Anwendung des hessischen Modells auf ein Wohngebiet
Angaben Angaben zum zum Bestand Bestand 11142 10510
Angaben Angaben zur zur Planung Planung
Bestand vor Eingriff Sonstiger Acker, intensiv genutzt Sehr stark/völlig versiegelte Fläche
13 3
654.836
50.372 3.469
3.469
10.407
10.407
Zustand nach Ausgleich 2400 4110 10510 10520 10540 10710 11221 11225
Hecke/Gehölzneupflanzung Einzelbaum, heimisch, standortgerecht Sehr stark/völlig versiegelte Fläche Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster Befestigte u. begrünte Flächen, Rasenpfl. Dachfläche, nicht begrünt Hausgärten, Straßenbegleitgrün Extensivrasen, Wiesen im bes. Bereich
27 31
9.790
366 804 5.395 3.003 7.487 12.241 17.069 4.007
3 3 7 3 14 21
25.125 14.985 8.342 51.994 34.003 237.066 83.488
Biotopwert Biotopwert Summe Summe Ausgleichsbetrag: Ausgleichsbetrag: 117.827 117.827 DM DM 53841
53841
665.243
475.200
190.043
190.043
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0,62
117.827
Vorgaben und Ziele bei der Entwicklung eines Bayerischen Leitfadens Aufnehmen der Schutzgüter Honorieren guter Planung „Ausgleichswährung“ Fläche statt Geld Anpassung an bestehende Konventionen zum Ausgleich von Eingriffen Anpassung an strukturelle Gegebenheiten in Bayern, wie - Flächenstaat - viele kleine Gemeinden - Ausstattung mit Fachpersonal
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen Anwendung der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung ist ab dem 01.01.2001 in allen Bundesländern verpflichtend anzuwenden, das bedeutet, es ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Bauen ein Ausgleich erforderlich ist. Entscheidend für die verpflichtende Anwendung ist der abschließende Satzungsbeschluß.
Geplantes Neubaugebiet
geplanter Eingriff
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Ausgleich
Information zur Eingriffsregelung
AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Dr. Ulrike Pröbstl Landschaftsarchitektin BDLA St. Andrä-Str. 8 82398 Etting Trends und neue Angebote
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Für die Anwendung der Eingriffsregelung wurde ein eigenes bayerisches Modell entwickelt 2 Typen
Bemessungsgrundlagen sind a) Intensität des Eingriffs, ablesbar insbesondere am Versiegelungsgrad
b) Ausgangsbedingungen von Natur und Landschaft
3 Kategorien
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Welche Kategorien liegen vor? Hinweise liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie II
Kategorie I
Kategorie III
umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste
umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen
unterer Wert
oberer Wert
unterer Wert
oberer Wert
z.B. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen
z.B. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland
z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze
z.B. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken
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umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen
z.B. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER EINGRIFFSSCHWERE
GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER BEDEUTUNG FÜR NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD
Typ A (hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad)
Typ B (niedriger bis mittlerer Versiegelungsund Nutzungsgrad)
Festgesetzte GRZ > 0,35 oder entsprechene Eingriffsschwere
Festgesetzte GRZ < 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere
Kategorie I Gebiete geringer Bedeutung:
Feld A I
Feld B I
Ackerflächen intensiv genutztes Grünland, intensiv gepflegte Grünflächen
0,3 - 0,6
Verrohrte Gewässer Ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaften (vgl. Liste 1 a)
Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung:
Feld A II
0,2 - 0,5 Feld B II
Nicht standortgemäße erstaufforstungen und Wälder Bauminseln, Feldgehölze, Hecken, Hohlwege Artenreiches oder extensiv genutztes Grünland, soweit nicht in Liste 1 c erfaßt Auenstandorte Bisherige Ortsrandbereiche mit eingewachsenen Grünstrukturen (vgl. Liste 1 b)
Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung:
0,8 - 1,0 Feld A III
0,5 - 0,8 (in besonderen Fällen 0,2)*
Feld B III
Naturnahe aufgebaute, standortgemäße Wälder mit hohem Anteil standortheimischer Baumarten Ältere Gebüsch- und Heckenlandschaften, artenreiche Waldränder Natürliche und naturnahe Fluß- und Bachabschnitte Flächen mit Klimaausgleichsfunktion für besiedelte Bereiche Historische Kulturlandschaften, Bereiche mit kulturhistorischen Landschaftselementen (vgl. Liste 1 c)
(1,0) - 3,0
1,0 - (3,0)
(in Ausnahmefällen darüber)
(in Ausnahmefällen darüber)
Trends neue Angebote * unterer Wert bei intensiv genutzten Grünflächen, z.B. bei Spiel- und und Sportplätzen mit nur teilweise versiegelten Flächen
Ableitung der Kategorie Der Bayerische Leitfaden berücksichtigt, den Fall, dass es sich nicht immer um homogene Landschaftsausschnitte handelt. Auch bei intensiver Landnutzung kann die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild gravierend sein. Entsprechende Beispiele lagen im Landkreis Sonthofen vor. Ähnliche Probleme ergaben sich auch bei der Entwicklung von Bahnflächen. Der Leitfaden sieht bei heterogenen Verhältnissen eine schutzgutbezogene Betrachtung vor. 15.12.2009
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Wortlaut des Leitfadens, Seite 9/10 Die Einstufung (in Kategorien) wird nach den jeweils vorherrschenden Bedeutungen vorgenommen und soll Flächen gleicher Bedeutung zusammenfassen. Lebensraumkomplexe und Biotopabfolgen mit hoher Dichte naturnaher Strukturen sind ggf. als Einheit zu betrachten. Hinweise, wie eine Teilfläche einzustufen ist, geben die Listen 1 a bis 1 c. Für die Einstufung sind darüber hinaus – soweit vorhanden – auch örtlich konkretisierte Ziele und Programme des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z.B. das Arten- und Biotopschutzprogramm, der Landschaftsplan) heranzuziehen. 15.12.2009
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Wortlaut des Leitfadens, Seite 10 Ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Gebietskategorie aufgrund unterschiedlicher Bedeutung der einzelnen Schutzgüter nicht möglich, so entscheidet über die Einordnung der Schwerpunkt der Schutzgüter. Einzelne Schutzgüter, die der ihrer Bedeutung entsprechenden Kategorie so nicht zugeordnet werden können, sind zu vermerken. Bei der Kompensationsermittlung sind diese dann zusätzlich argumentativ abzuhandeln und können zu einer Erhöhung des erforderlichen Ausgleichsumfang führen. (Mündl. Ergänzung …zu speziellen Maßnahmen für dieses Schutzgut führen) 15.12.2009
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Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: bei ehemaliger Bahnanlage Boden Kategorie 1 Wasser Kategorie 1 Klima/Luft Kategorie 1 Vegetation und Fauna Kategorie 3 (wg. blauflüglicher Ödlandschrecke) Landschaftsbild Kategorie 1 Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt aller Schutzgüter entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist Kategorie 1 zu wählen, allerdings sind für das abweichende Schutzgut, Tiere und Pflanzen, gesonderte Maßnahmen zu treffen. Trends und neue Angebote
Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: naturnahe Magerwiese mit Vorkommen von Silberdistel und div. Heuschreckenarten Boden Wasser Klima/Luft Vegetation und Fauna Landschaftsbild
Kategorie 2 Kategorie 1 Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 3
Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt alle Schutzgüter betreffend entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist eine Einstufung in Kategorie 3 erforderlich. Trends und neue Angebote
Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland Boden Wasser Klima/Luft Vegetation und Fauna Landschaftsbild
Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 3
Es ist eine Einstufung in Kategorie 1 angemessen, aber es sind spezielle Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf das Landschaftsbild erforderlich. Entweder direkte das LB betreffende oder zusätzliche. Trends und neue Angebote
Eingriffe in das Landschaftsbild: Flächeninanspruchnahme / Visuelle Wirkung • Technische Überprägung von Landschaftsbildräumen (Maßstabsverlust, Dominanz technischer Elemente) und damit Veränderung der qualitativen Ausprägung (Vielfalt, Eigenart und Schönheit) von Landschaftsbildräumen
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Solarfeld Erlasee
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Fall 1 Dauerhafter Eingriff:
StellenAausgleich
Ausgleich muss ebenso lange bestehen bleiben
Überlagerung von Ausgleich und Eingriff, Bewertung der vermeidungsmaßnahmen Ermittlung der Beeinträchtigung und Wirkung sowie der Vermeidungsmaßnahmen Bestandsanalyse 15.12.2009
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Fall 2 Temporärer Eingriff:
Vorher 2009
Ausgleich muss verbleibende Beeinträchtigung und den Zeitraum abdecken (z.B. bei Kiesabbau oder Lagerplätzen) bis zur Wiederherstellung Selbst wenn nach dem Kiesabbau die selbe Fläche an Biotopen wieder hergestellt wird, ist für den zeitweisen Eingriff dauerhaft Ausgleich zu leisten. Je nach Fallkonstellation ca. 30% der Gesamtfläche
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Nachher 2013
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Auswählen geeigneter Ausgleichsmaßnahmen Was eignet sich als Ausgleich ? Wo liegen geeignete Ausgleichsflächen?
Hier entsteht eine Ausgleichsfläche
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Was ist eine ökologische Aufwertung? Ausgangs-
Maßnahmen
Zielzustand
Acker
Pflanzung und Pflege 4 Jahre
Laubmischwald
= anerkannte Aufwertung
Verbuschter Magerrasen 25 Jahre
Entbuschung und Pflege
Magerrasen
= anerkannte Aufwertung
Artenarme
Pflege durch magere Streuwiese Mahd, Ausmagerung
Artenreicher Magerrasen
Pflege verhindert Sukzession
zustand
= artenreiche Streuwiese
artenreicher Trends und neue Angebote Magerrasen
?
= keine anerkannte Aufwertung
Grundsätze für die Aufwertung in Waldflächen
Maßnahmen in Verjüngungsbeständen
Maßnahmen in Pflegebeständen
Maßnahmen auf besonderen Standorten
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Waldbegründung (z.B. Erstaufforstung )
Welche Flächen eignen sich als Ausgleichsflächen? Hinweise auf das Auswertungspotential liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie II
Kategorie I
Kategorie III
umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste
umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen
unterer Wert
oberer Wert
unterer Wert
oberer Wert
z.B. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen
z.B. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland
z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze
z.B. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken
umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen
z.B. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder
Beispiele für die Aufwertung Trends und neue Angebote
Erfasst wird der Flächenumfang der aufgewerteten Flächen
Modelle für den Ausgleich Modell D: Zeitlich vorgezogener Ausgleich auf einer anderen Fläche („Ökokonto“) geplante Bebauung 2002
Ausgleich 1998
+ geplante Bebauung 2002
Der Ausgleich wird zeitlich vorgezogen und erst später dem Bebauungsplan Trends und neue Angebote zugeordnet.
Vorgehensweise beim Ökokonto 1. Ableitung von möglichen Maßnahmen aus dem Landschaftsplan, FFH-Managementplänen oder anderen Fachplanungen
Ackerflächen zum Schutz der wertvollen Altbäume in der Hartholzaue in Dauergrünland überführen
2. Bestandsaufnahme
3. Darstellen der Bedeutung der Maßnahme im räumlichen Gesamtkonzept (Biotopverbund, Förderung von Lebensramtypen, Arten usw.)
5. Buchung nach Durchführung der Maßnahme
4. Festlegen des Entwicklungsziels und der hierfür erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Forstamt und mit der Unteren Naturschutzbehörde
Kontoauszug Haben
Abbuchung
Guthaben
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Meldepflicht und Kataster für die in Anspruch genommemem Ausgleichsfklächen Im Gemeindegebiet sind Ausgleichsflächen (für Golfplatz, Seniorenheim, Campingplatz, Gewerbe, Schul- und Sportplatzbau, Reitgelände) von 26,3 ha, d.h. 1,5 % der Fläche enthalten.
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Zusammenfassung und methodische Empfehlungen Umsetzung des Naturschutzes nach dem Verursacherprinzip: Eingriff und Ausgleich ist ein selbstverständlicher Baustein des Naturschutzes Hohe Akzeptanz beim Bürger, Erhaltung von landschaftlicher Qualität, Lebensqualität Schrittweises Abhandeln nach 1. Vermeidung, 2. Ausgleich, 3. Abwägung dann 4. Ersatz bzw. in Sonderfällen 5. Ersatzzahlung sicherstellen Honorieren von Vermeidungsmaßnahmen beim Ausgleichsbedarf Transparente, einfache Methode (Kompensationsfaktoren kit Shutzgutbezug) keine eigene Wissenschaft Konzepte und Hilfestellungen zum Ausgleich, geeigneten Ausgleichsflächen 15.12.2009
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Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien Tel.: +43 1 47654-7207, Fax: +43 1 47654-7209
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