Eingriff und Ausgleich im Naturschutz

Eingriff und Ausgleich im Naturschutz Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Landschaftsentw...
7 downloads 2 Views 6MB Size
Eingriff und Ausgleich im Naturschutz Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur

Institut für Landschaftsentwicklung, Erholungs-und Naturschutzplanung Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien [email protected] 15.12.2009

Trends und neue Angebote

1

Die vier Säulen des Naturschutzes

Schutzgebiete

Artenschutz

• Naturdenkmal • Naturschutzgebiete • Nationalpark • Landschaftsschutzgebiete • Naturparke • Bioshärenreservate

• Rote Listen • Lebensraumschutz • Biotopverbund • Artenschutzabkommen • Artenhilfsprogramme • Natura 2000

Landschaftsplanung

Verträglichkeitsprüfung

• Landschaftsrahmenprogram m • Landschaftsentwicklungskonzepte • Landschaftsplan

• UVP • SUP • Eingriffsregelung (1976) • Begleitplanung • FFH-Verträglichkeitsstudie

Zeitachse der Einführung... Beginn um 1850

Beginn um 1900

Beginn um 1930 Trends und neue Angebote

Beginn um 1940

Was ist ein Eingriff Die Eingriffsregelung war damals eine der zentralen Neuerungen, da sie auf der ganzen Fläche anzuwenden ist und der Naturschutz so aus einem lediglich auf Schutzgebiete bezogenen "Reservatsdenken" herausgetreten ist. Was ist ein Eingriff? Eingriff im ökologischen Sinn ist jede von außen kommende Wirkung auf ein Ökosystem, die dessen funktionales Gefüge verändert. Während hier der Eingriffsbegriff wertneutral ist, wird er im Naturschutz ausschließlich negativ wertend gebraucht: Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.

Trends und neue Angebote

Was ist ein Eingriff… Das Verständnis der dt. Planungspraxis und Rechtgrundlagen Um die Bestimmung der Erheblichkeit bzw. Nachhaltigkeit im Einzelfall zu vereinfachen, haben die Länder in ihren Naturschutzgesetzen teilweise Negativ- oder Positivlisten von Maßnahmen aufgenommen, die dann "per definitionem" in jedem Fall Eingriffe oder keine Eingriffe sind. Straßen, Bewirtschaftungswege, Kiesgruben, Deponien, Schneiteiche, Radwege, Photovoltaikanlagen, Rodelbahn….. "Per Gesetz" ist die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff anzusehen Früher war auch die Siedlungsentwicklung ausgeschlossen, seit 1998 ebenfalls als Eingriff eingestuft. Planungsinstrument in der Regel Landschaftspflegerischer Begleitplan (Bebauungsplan im Siedlungsbereich) und behördlicher Bescheid Trends und neue Angebote

Vermeidung, Ausgleich und Ersatz Zunächst ist die Vermeidbarkeit des Eingriffes zu prüfen. Diese kann sich auf die gesamte Maßnahme oder Teile davon erstrecken. Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, so ist deren Ausgleichbarkeit zu prüfen, d.h ob die betroffenen Leistungen des Naturhaushalts so wieder hergestellt werden können, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Ausgleichsmaßnahmen müssen in engem zeitlichem und örtlichem Bezug zum Eingriff stehen. Sind die Beeinträchtigungen nicht ausgleichbar, wird eine Abwägung notwendig: überwiegen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege, ist der Eingriff unzulässig und muss untersagt werden. Überwiegen die anderen Belange, so sind Ersatzmaßnahmen zu leisten. Ersatzmaßnahmen müssen gleichwertig sein und weisen gegenüber dem Ausgleich einen gelockerten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriff auf. Trends und neue Angebote

Abwägung

Ultima Ratio: Ersatzzahlungen

Trends und neue Angebote

Eingriffs- und Wirkraum Die schutzgutbezogen teilweise unterschiedlichen Wirkräu me des Vorhabens sind bei der Festlegung des Untersuchungsraums zu beachten.

15.12.2009

Trends und neue Angebote

7

Methoden zur Eingriffsermittlung Biotopwertverfahren Verfahren mit Kompensationsfaktoren Verbal argumentative Bewertung Herstellungskostenansatz

15.12.2009

Trends und neue Angebote

8

Anwendung des hessischen Modells auf ein Wohngebiet

Angaben Angaben zum zum Bestand Bestand 11142 10510

Angaben Angaben zur zur Planung Planung

Bestand vor Eingriff Sonstiger Acker, intensiv genutzt Sehr stark/völlig versiegelte Fläche

13 3

654.836

50.372 3.469

3.469

10.407

10.407

Zustand nach Ausgleich 2400 4110 10510 10520 10540 10710 11221 11225

Hecke/Gehölzneupflanzung Einzelbaum, heimisch, standortgerecht Sehr stark/völlig versiegelte Fläche Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster Befestigte u. begrünte Flächen, Rasenpfl. Dachfläche, nicht begrünt Hausgärten, Straßenbegleitgrün Extensivrasen, Wiesen im bes. Bereich

27 31

9.790

366 804 5.395 3.003 7.487 12.241 17.069 4.007

3 3 7 3 14 21

25.125 14.985 8.342 51.994 34.003 237.066 83.488

Biotopwert Biotopwert Summe Summe Ausgleichsbetrag: Ausgleichsbetrag: 117.827 117.827 DM DM 53841

53841

665.243

475.200

190.043

190.043

Trends und neue Angebote

0,62

117.827

Vorgaben und Ziele bei der Entwicklung eines Bayerischen Leitfadens Aufnehmen der Schutzgüter Honorieren guter Planung „Ausgleichswährung“ Fläche statt Geld Anpassung an bestehende Konventionen zum Ausgleich von Eingriffen Anpassung an strukturelle Gegebenheiten in Bayern, wie - Flächenstaat - viele kleine Gemeinden - Ausstattung mit Fachpersonal

Trends und neue Angebote

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen Anwendung der Eingriffsregelung Die Eingriffsregelung ist ab dem 01.01.2001 in allen Bundesländern verpflichtend anzuwenden, das bedeutet, es ist in jeder Bauleitplanung zu prüfen und abzuwägen, ob für Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Bauen ein Ausgleich erforderlich ist. Entscheidend für die verpflichtende Anwendung ist der abschließende Satzungsbeschluß.

Geplantes Neubaugebiet

geplanter Eingriff

Trends und neue Angebote

Ausgleich

Information zur Eingriffsregelung

AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung Dr. Ulrike Pröbstl Landschaftsarchitektin BDLA St. Andrä-Str. 8 82398 Etting Trends und neue Angebote

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Für die Anwendung der Eingriffsregelung wurde ein eigenes bayerisches Modell entwickelt 2 Typen

Bemessungsgrundlagen sind a) Intensität des Eingriffs, ablesbar insbesondere am Versiegelungsgrad

b) Ausgangsbedingungen von Natur und Landschaft

3 Kategorien

Trends und neue Angebote

Welche Kategorien liegen vor? Hinweise liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie II

Kategorie I

Kategorie III

umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste

umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen

unterer Wert

oberer Wert

unterer Wert

oberer Wert

z.B. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen

z.B. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland

z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze

z.B. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken

Trends und neue Angebote

umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen

z.B. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder

Ermittlung des Ausgleichsbedarfs Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER EINGRIFFSSCHWERE

GEBIETE UNTERSCHIEDLICHER BEDEUTUNG FÜR NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD

Typ A (hoher Versiegelungs- und Nutzungsgrad)

Typ B (niedriger bis mittlerer Versiegelungsund Nutzungsgrad)

Festgesetzte GRZ > 0,35 oder entsprechene Eingriffsschwere

Festgesetzte GRZ < 0,35 oder entsprechende Eingriffsschwere

Kategorie I Gebiete geringer Bedeutung:

Feld A I

Feld B I

Ackerflächen intensiv genutztes Grünland, intensiv gepflegte Grünflächen

0,3 - 0,6

Verrohrte Gewässer Ausgeräumte, strukturarme Agrarlandschaften (vgl. Liste 1 a)

Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung:

Feld A II

0,2 - 0,5 Feld B II

Nicht standortgemäße erstaufforstungen und Wälder Bauminseln, Feldgehölze, Hecken, Hohlwege Artenreiches oder extensiv genutztes Grünland, soweit nicht in Liste 1 c erfaßt Auenstandorte Bisherige Ortsrandbereiche mit eingewachsenen Grünstrukturen (vgl. Liste 1 b)

Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung:

0,8 - 1,0 Feld A III

0,5 - 0,8 (in besonderen Fällen 0,2)*

Feld B III

Naturnahe aufgebaute, standortgemäße Wälder mit hohem Anteil standortheimischer Baumarten Ältere Gebüsch- und Heckenlandschaften, artenreiche Waldränder Natürliche und naturnahe Fluß- und Bachabschnitte Flächen mit Klimaausgleichsfunktion für besiedelte Bereiche Historische Kulturlandschaften, Bereiche mit kulturhistorischen Landschaftselementen (vgl. Liste 1 c)

(1,0) - 3,0

1,0 - (3,0)

(in Ausnahmefällen darüber)

(in Ausnahmefällen darüber)

Trends neue Angebote * unterer Wert bei intensiv genutzten Grünflächen, z.B. bei Spiel- und und Sportplätzen mit nur teilweise versiegelten Flächen

Ableitung der Kategorie Der Bayerische Leitfaden berücksichtigt, den Fall, dass es sich nicht immer um homogene Landschaftsausschnitte handelt. Auch bei intensiver Landnutzung kann die Beeinträchtigung für das Landschaftsbild gravierend sein. Entsprechende Beispiele lagen im Landkreis Sonthofen vor. Ähnliche Probleme ergaben sich auch bei der Entwicklung von Bahnflächen. Der Leitfaden sieht bei heterogenen Verhältnissen eine schutzgutbezogene Betrachtung vor. 15.12.2009

Trends und neue Angebote

16

Wortlaut des Leitfadens, Seite 9/10 Die Einstufung (in Kategorien) wird nach den jeweils vorherrschenden Bedeutungen vorgenommen und soll Flächen gleicher Bedeutung zusammenfassen. Lebensraumkomplexe und Biotopabfolgen mit hoher Dichte naturnaher Strukturen sind ggf. als Einheit zu betrachten. Hinweise, wie eine Teilfläche einzustufen ist, geben die Listen 1 a bis 1 c. Für die Einstufung sind darüber hinaus – soweit vorhanden – auch örtlich konkretisierte Ziele und Programme des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z.B. das Arten- und Biotopschutzprogramm, der Landschaftsplan) heranzuziehen. 15.12.2009

Trends und neue Angebote

17

Wortlaut des Leitfadens, Seite 10 Ist eine eindeutige Zuordnung zu einer Gebietskategorie aufgrund unterschiedlicher Bedeutung der einzelnen Schutzgüter nicht möglich, so entscheidet über die Einordnung der Schwerpunkt der Schutzgüter. Einzelne Schutzgüter, die der ihrer Bedeutung entsprechenden Kategorie so nicht zugeordnet werden können, sind zu vermerken. Bei der Kompensationsermittlung sind diese dann zusätzlich argumentativ abzuhandeln und können zu einer Erhöhung des erforderlichen Ausgleichsumfang führen. (Mündl. Ergänzung …zu speziellen Maßnahmen für dieses Schutzgut führen) 15.12.2009

Trends und neue Angebote

18

Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: bei ehemaliger Bahnanlage Boden Kategorie 1 Wasser Kategorie 1 Klima/Luft Kategorie 1 Vegetation und Fauna Kategorie 3 (wg. blauflüglicher Ödlandschrecke) Landschaftsbild Kategorie 1 Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt aller Schutzgüter entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist Kategorie 1 zu wählen, allerdings sind für das abweichende Schutzgut, Tiere und Pflanzen, gesonderte Maßnahmen zu treffen. Trends und neue Angebote

Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: naturnahe Magerwiese mit Vorkommen von Silberdistel und div. Heuschreckenarten Boden Wasser Klima/Luft Vegetation und Fauna Landschaftsbild

Kategorie 2 Kategorie 1 Kategorie 3 Kategorie 3 Kategorie 3

Bei der Einstufung ist der Schwerpunkt alle Schutzgüter betreffend entscheidend, ggf. zusätzliche Abarbeitung der Abweichung Es ist eine Einstufung in Kategorie 3 erforderlich. Trends und neue Angebote

Ableitung der Kategorie aus dem Bayerischen Leitfaden Zu beachten sind alle Schutzgüter: Zum Beispiel: intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland Boden Wasser Klima/Luft Vegetation und Fauna Landschaftsbild

Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 1 Kategorie 3

Es ist eine Einstufung in Kategorie 1 angemessen, aber es sind spezielle Ausgleichsmaßnahmen im Hinblick auf das Landschaftsbild erforderlich. Entweder direkte das LB betreffende oder zusätzliche. Trends und neue Angebote

Eingriffe in das Landschaftsbild: Flächeninanspruchnahme / Visuelle Wirkung • Technische Überprägung von Landschaftsbildräumen (Maßstabsverlust, Dominanz technischer Elemente) und damit Veränderung der qualitativen Ausprägung (Vielfalt, Eigenart und Schönheit) von Landschaftsbildräumen

15.12.2009

Solarfeld Erlasee

Trends und neue Angebote

22

Fall 1 Dauerhafter Eingriff:

StellenAausgleich

Ausgleich muss ebenso lange bestehen bleiben

Überlagerung von Ausgleich und Eingriff, Bewertung der vermeidungsmaßnahmen Ermittlung der Beeinträchtigung und Wirkung sowie der Vermeidungsmaßnahmen Bestandsanalyse 15.12.2009

Trends und neue Angebote

23

Fall 2 Temporärer Eingriff:

Vorher 2009

Ausgleich muss verbleibende Beeinträchtigung und den Zeitraum abdecken (z.B. bei Kiesabbau oder Lagerplätzen) bis zur Wiederherstellung Selbst wenn nach dem Kiesabbau die selbe Fläche an Biotopen wieder hergestellt wird, ist für den zeitweisen Eingriff dauerhaft Ausgleich zu leisten. Je nach Fallkonstellation ca. 30% der Gesamtfläche

15.12.2009

Nachher 2013

Trends und neue Angebote

24

Auswählen geeigneter Ausgleichsmaßnahmen Was eignet sich als Ausgleich ? Wo liegen geeignete Ausgleichsflächen?

Hier entsteht eine Ausgleichsfläche

Trends und neue Angebote

Was ist eine ökologische Aufwertung? Ausgangs-

Maßnahmen

Zielzustand

Acker

Pflanzung und Pflege 4 Jahre

Laubmischwald

= anerkannte Aufwertung

Verbuschter Magerrasen 25 Jahre

Entbuschung und Pflege

Magerrasen

= anerkannte Aufwertung

Artenarme

Pflege durch magere Streuwiese Mahd, Ausmagerung

Artenreicher Magerrasen

Pflege verhindert Sukzession

zustand

= artenreiche Streuwiese

artenreicher Trends und neue Angebote Magerrasen

?

= keine anerkannte Aufwertung

Grundsätze für die Aufwertung in Waldflächen

Maßnahmen in Verjüngungsbeständen

Maßnahmen in Pflegebeständen

Maßnahmen auf besonderen Standorten

Trends und neue Angebote

Waldbegründung (z.B. Erstaufforstung )

Welche Flächen eignen sich als Ausgleichsflächen? Hinweise auf das Auswertungspotential liefern Kategorien und Listen mit Biotoptypen (vgl. Liste 1 a bis 1 c des Leitfadens) Kategorie II

Kategorie I

Kategorie III

umfaßt naturferne und anthropogen stark beeinflußte Biotoptypen ohne Vorkommen von Arten der Roten Liste

umfaßt Arten und Lebensräume mit naturnahen und/oder extensiv genutzten Elementen

unterer Wert

oberer Wert

unterer Wert

oberer Wert

z.B. Schotterflächen Intensivrasen auf Sportanlagen

z.B. Ackerflächen intensiv genutztes Grünland

z. B. Ruderalflächen Siedlungsbegleitgrün Siedlungsgehölze

z.B. standortsgemäße Erstaufforstung artenreiches Grünland Feldgehölze oder Hecken

umfaßt naturnahe Biotopund Nutzungstypen

z.B. naturnahe standortgerechte Wälder alte Streuobstwiesen Moore, Sümpfe Magerrasen artenreiche Waldränder

Beispiele für die Aufwertung Trends und neue Angebote

Erfasst wird der Flächenumfang der aufgewerteten Flächen

Modelle für den Ausgleich Modell D: Zeitlich vorgezogener Ausgleich auf einer anderen Fläche („Ökokonto“) geplante Bebauung 2002

Ausgleich 1998

+ geplante Bebauung 2002

Der Ausgleich wird zeitlich vorgezogen und erst später dem Bebauungsplan Trends und neue Angebote zugeordnet.

Vorgehensweise beim Ökokonto 1. Ableitung von möglichen Maßnahmen aus dem Landschaftsplan, FFH-Managementplänen oder anderen Fachplanungen

Ackerflächen zum Schutz der wertvollen Altbäume in der Hartholzaue in Dauergrünland überführen

2. Bestandsaufnahme

3. Darstellen der Bedeutung der Maßnahme im räumlichen Gesamtkonzept (Biotopverbund, Förderung von Lebensramtypen, Arten usw.)

5. Buchung nach Durchführung der Maßnahme

4. Festlegen des Entwicklungsziels und der hierfür erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Forstamt und mit der Unteren Naturschutzbehörde

Kontoauszug Haben

Abbuchung

Guthaben

Trends und neue Angebote

Meldepflicht und Kataster für die in Anspruch genommemem Ausgleichsfklächen Im Gemeindegebiet sind Ausgleichsflächen (für Golfplatz, Seniorenheim, Campingplatz, Gewerbe, Schul- und Sportplatzbau, Reitgelände) von 26,3 ha, d.h. 1,5 % der Fläche enthalten.

Trends und neue Angebote

Zusammenfassung und methodische Empfehlungen Umsetzung des Naturschutzes nach dem Verursacherprinzip: Eingriff und Ausgleich ist ein selbstverständlicher Baustein des Naturschutzes Hohe Akzeptanz beim Bürger, Erhaltung von landschaftlicher Qualität, Lebensqualität Schrittweises Abhandeln nach 1. Vermeidung, 2. Ausgleich, 3. Abwägung dann 4. Ersatz bzw. in Sonderfällen 5. Ersatzzahlung sicherstellen Honorieren von Vermeidungsmaßnahmen beim Ausgleichsbedarf Transparente, einfache Methode (Kompensationsfaktoren kit Shutzgutbezug) keine eigene Wissenschaft Konzepte und Hilfestellungen zum Ausgleich, geeigneten Ausgleichsflächen 15.12.2009

Trends und neue Angebote

32

Univ. Prof. DI. Dr. Ulrike Pröbstl Peter-Jordanstr.65, A-1180 Wien Tel.: +43 1 47654-7207, Fax: +43 1 47654-7209 [email protected] www.boku.ac.at

15.12.2009

Trends und neue Angebote

33