Ein unvergesslicher Tag romantisch heiraten in einem Schloss dann Traut Euch! IM STANDESAMT STAVENHAGEN

Ein unvergesslicher Tag – romantisch heiraten in einem Schloss – dann Traut Euch! IM STANDESAMT STAVENHAGEN Braut- und Galamode auf 300 qm Verkauf...
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Ein unvergesslicher Tag – romantisch heiraten in einem Schloss – dann

Traut Euch!

IM STANDESAMT STAVENHAGEN

Braut- und Galamode auf 300 qm Verkaufsfläche

Friedrich-Engels-Ring 55 · 17033 Neubrandenburg · Tel.: 0395 / 570 84 940 e-mail: [email protected] · www.atelier-doro.com Einzelanfertigung nach Maß

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VORWORT DES BÜRGERMEISTERS

Herzlich Willkommen im Standesamt Stavenhagen! Liebe Leserin, lieber Leser, unsere Reuterstadt Stavenhagen ist über­ regional bekannt als leistungsstarker Wirt­ schaftsstandort, als Kultur- und attraktiver Schulstandort, wir werden oft als Sportstadt bezeichnet mit einem außerordentlich eng ­gestrickten sozialen Netzwerk. Im Jahr 2009 erhielt unsere Stadt durch die Landesregierung den Titel „Familienfreundliche Kommune“. Seit längerem erfreuen sich Hochzeiten zu­ nehmender Beliebtheit, denn wenn der schönste Tag im Leben zu einem unvergesslichen Ereignis werden soll, dann sind Hochzeitspaare bei uns gut aufgehoben. Die festlichen Trauzimmer, wunderschönen Säle sowie Parkanlagen unserer Schlösser Stavenhagen, Bredenfelde und Kitten­ dorf sind geradezu prädestiniert für traumhafte Hochzeiten. Seit 2014, unserem Festjahr ­ „750 Jahre Stavenhagen“ wird die CandleLight-Trauung im Schloss Stavenhagen ermög­ licht, eine abendliche Trauung bei Kerzenschein wie im Märchenbuch. Es ist das erste Mal, dass unsere Reuterstadt eine Standesamtsbroschüre herausgibt. In gewisser Weise ist das Standesamt ein Begleiter des Lebens, denn hier werden alle wichtigen Stationen eines Menschen, wie die Geburt, die Eheschließung oder letztendlich auch der

Sterbefall dokumentiert. Wir möchten Ihnen mit dieser Broschüre Fragen rund um das Personen­ standswesen beantworten. Dieser Wegweiser kann natürlich das persönliche Gespräch nicht ersetzen, kann aber darauf hinweisen, wann eine Beratung notwendig ist. Wenn Sie beschlossen haben, künftig Ihren Lebensweg gemeinsam als Ehepaar zu gehen, dann finden Sie hier wertvolle Informationen rund um das Thema Hochzeit. Sie erhalten nütz­ liche Tipps in Vorbereitung und Gestaltung der Hochzeitsfeier mit den Ansprechpartnern und Anbietern sowie eine Übersicht hierzu passen­ der Produkte und Dienstleistungen in unserer Stadt und der Umgebung. Sprechen Sie uns an, trauen Sie sich und lassen Sie sich trauen! Mein Dank gilt allen, die das Erscheinen dieser Schrift ermöglichten, insbesondere den vielen Partnern bzw. Unternehmen, die sich eingebracht haben.

Bernd Mahnke Bürgermeister

VORWORT DES BÜRGERMEISTERS 1

Corina Kolasa Schultetusstraße 24 A · 17153 Stavenhagen Tel.: 039954 / 22612 · Fax: 039954 / 22628 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 07.00 – 19.00 Uhr Samstag: 07.00 – 16.00 Uhr

Luftaufnahme Schloss Stavenhagen

INHALTSVERZEICHNIS Vorwort des Bürgermeisters

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Stavenhagen – Geburtsstadt von Fritz Reuter 5 • Rund um das Standesamt

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• Die Eheschließung

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• Zur Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft

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Unsere Trauungsorte und Trauzimmer

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• Schloss Stavenhagen und Trausaal

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• Kirchen

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• Schloss Bredenfelde und Trausaal

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• Schloss Kittendorf und Trausaal

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• Heiraten bei Kerzenschein im Schloss Stavenhagen

Hurra, wir werden Eltern

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• Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

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• Notwendige Unterlagen

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• Die Namensführung der Kinder

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• Familienfreundliche Kommune

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Abschied nehmen

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• Die Beurkundung von Sterbefällen im Standesamt

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Und das können Sie auch bei uns erledigen 22 • Gebühren

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Wissenswertes von A bis Z

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Häufig gestellte Fragen

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• Gut geplant zum Standesamt

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Die Hochzeitstage

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Checkliste für Ihre Hochzeit

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Malchiner Str. 59 · 17153 Stavenhagen Telefon: 039954 / 2 24 01 · Fax: 039954 / 3 07 05

Sprechzeiten: Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr und nach Vereinbarung

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STAVENHAGEN – GEBURTSSTADT VON FRITZ REUTER

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tavenhagen wurde im Jahr 1252 erstmals als Stouenhagen urkundlich erwähnt. Spätes­ tens im Jahr 1264 erhielt die Siedlung Stadtrecht.

Weitere Sehenswürdigkeiten sind der historische Marktplatz, das Schloss mit Park und Schlossmauer und die Stadtkirche.

Ihre Popularität verdankt sie dem bedeutenden Dichter und Schriftsteller Fritz Reuter.

Unsere Stadt ist Amtssitz des Amtes Stavenhagen.

1949 erhielt die Stadt anlässlich seines 75. Todes­ tages den offiziellen Ehrennamen „Reuterstadt“.

In den 13 Gemeinden leben heute ca. 12.000 Einwohner.

Das Fritz-Reuter-Denkmal in Stavenhagen, ge­ schaffen 1909 –1911 von Prof. Wilhelm Wand­ schneider, ist ein Wahrzeichen der Stadt und eines der schönsten Denkmäler Mecklenburgs. Das ehemalige Rathaus ist das Geburtshaus des Dichters und dient als Fritz-Reuter-Literaturmuseum.

STAVENHAGEN – GEBURTSSTADT VON FRITZ REUTER 5

Wir möchten aber auch einige allgemeine Fragen beantworten, zum Beispiel zur Ehe­ schließung und zur Registrierung gleich­ geschlechtlicher Lebenspartnerschaften, darüber, was werdende Eltern bedenken sollten, was im Sterbefall zu tun ist.

Rund um das Standesamt

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nser Standesamt begleitet wie kaum eine andere Institution den Lebensweg eines Menschen. Angefangen mit der Geburt, über Eheschließungen, Namensänderungen, Urkunden­bestellungen und einiges mehr bis schließlich zu den Sterbefällen kommt jeder mit dem Standesamt in Kontakt.

Auch über die Stadtgrenzen hinaus ist das Standesamt Stavenhagen für seine schönen​ Eheschließungsorte und individuellen Trau­ungen bekannt. Diese Broschüre soll Ihnen einen Einblick in das Aufgabengebiet des Standesamtes Stavenhagen verschaffen. Wir möchten Ihnen unsere Trauorte und Trauräume vorstellen, in denen Sie sehr romantisch den ersten Schritt in die gemein­same Zukunft wagen können.

6 RUND UM DAS STANDESAMT

Unsere Kontaktdaten: Standesamt Stavenhagen Schloss 1 17153 Stavenhagen Telefon: 039954 283111 Fax: 039954 283112 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Internet: www.stavenhagen.de Ansprechpartnerin: Frau Kitzmann Öffnungszeiten: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag: 13.00 – 16.00 Uhr Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Es werden auch Samstagstrauungen durchgeführt (nach Vereinbarung).

Die Eheschließung

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ine große Herzensangelegenheit ist und bleibt die Wahl des Partners fürs Leben, die mit der Trauung im Standesamt – zumindest vor dem Gesetz – besiegelt wird. Bevor es jedoch soweit ist, muss vom Standes­ amt geprüft werden, ob dieser Eheschließung Hindernisse oder Verbote entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes einer der beiden Verlobten, und folgende Dokumente sind dafür erforderlich:

Für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren: • Personalausweis oder Reisepass • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten­ register, diese erstellt das Standesamt des Geburtsortes • Eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamte des Wohnsitzes Für Verlobte, die bereits verheiratet waren zusätzlich: • Die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. eine • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit dem Auflösungsvermerk Für Verlobte, die verwitwet sind: • Zusätzlich die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners Für Verlobte, die gemeinsame Kinder haben: • Zusätzlich die Geburtsur­ kunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages vom Standesamt des Geburts­ ortes des Kindes

• Vaterschaftsanerkennung • Sorgerechtsnachweis In den nachfolgend aufgeführten Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld persönlich beim Standesamt beraten lassen: • Ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren • Ein Partner besitzt eine ausländische Staats­ angehörigkeit • Ein Partner hat im Ausland geheiratet • Ein Partner ist im Ausland geschieden worden Hinweis: bei der Prüfung der Ehefähigkeit kann evtl. die Vorlage weiterer Dokumente erforder­ lich werden Soll die Eheschließung bei einem anderen Standesamt außerhalb unseres Standesamtsbezirkes stattfinden, so empfiehlt es sich, vor der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen. Die Anmeldeunterlagen werden nach der ­Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe­ schließung erfolgen soll, weitergeleitet. Die Begründung der Lebenspartnerschaft muss – genau wie die Anmeldung für die Eheschlie­ ßung – am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines Lebenspartners vorgenommen werden. Auch hier wird geprüft, ob der Begründung der Lebenspartnerschaft Hindernisse oder Verbote entgegen­ stehen. Vorzulegende Unterlagen – siehe Doku­ mente Eheschlie­ ßung, natürlich beraten wir Sie auch gern.

DIE EHESCHLIESSUNG 7

Zur Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft

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as deutsche Namensrecht bietet verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Namens­führung nach der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft.

So kann • aus den geführten Familiennamen bzw. den Geburtsnamen ein Name ausgewählt und zum gemeinsamen Ehenamen / Lebenspartner­ schaftsnamen bestimmt werden oder • erklärt werden, dass beide Verlobte / Part­ ner ihre zum Zeitpunkt der Eheschließung / ­Lebenspartnerschaft geführten Familien­ namen beibehalten. • Der Ehegatte / Lebenspartner, dessen Familien­ name – im Falle der Bestimmung eines Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens­ nicht Ehename / Lebenspartnerschaftsname geworden ist, kann seinen geführten Familiennamen oder seinen Geburtsnamen dem erklärten Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen voranstellen oder anfügen. Die Erklärungen zur Bestimmung der Namensführung werden bei der Anmeldung der Ehe­

8 Zur ZUR Namensführung NAMENSFÜHRUNG

schließung / Lebenspartnerschaft mit aufge­ nommen. Wirksam werden diese Erklärungen aber erst mit der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen zur Namensführung sind an keine Frist gebunden und können daher jeder­ zeit nachträglich beim Standesamt abgegeben werden. Eine abgegebene Namenserklärung zur Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens ist verbindlich und unwiderruflich. Eine Erklärung zur Hinzufügung eines geführten Namens / Geburtsnamens zum Ehenamen kann einmal widerrufen werden. Die Erklärung zur Hinzuführung des geführten Namens / Geburtsnamens kann dann aber nicht erneut abgegeben werden. Da die Namensführung und die rechtlichen Wirkungen nach ausländischem Recht zum Teil deutlich vom deutschen Recht abweichen, beraten wir Sie gern hierzu.

UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER Bürger- und Verwaltungszentrum Schloss Stavenhagen und Trausaal (Platzkapazität für ca. 50 Personen)

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as Schloss Stavenhagen wurde von 1996 bis 1999 umfassend saniert und ist heute Sitz der Stadtverwaltung. Die Ursprünge der Bebauung gehen bis ins 15. Jahrhun­ dert zurück. Um 1740 entstand das neue Schloss mit einer gepflegten Parkanlage. Es wird von einer Parkfläche umgeben, der große Schlosshof lässt keine Wünsche offen und bietet für zahlreiche Gäste genügend Platz. Das Schloss und der Schlosshof bilden eine ideale Kulisse für Ihre Traumhochzeit.

Im Juni 2014 heirateten Thomas und Alina im Schloss Stavenhagen.

An diesen Ort werden Sie sich sehr gern erinnern.

UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER 9

Kirchen ie kirchliche Trauung ist nach dem Standes­ amt ein besonderes Erlebnis. Es geht nicht um die Äußerlichkeiten, sondern um den Segen Gottes für das Brautpaar. Die Umgebung und die feierliche Zeremonie am Altar machen den Tag für das Brautpaar unvergesslich. Sprechen Sie Ihren Wunschtermin und die Einzelheiten rechtzeitig mit dem Pastor/der Pastorin ab.

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Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Stavenhagen Bei der Kirche 2 17153 Stavenhagen Telefon: 039954 21813 Römisch-Katholische Kirche Pfarramt Niels-Stensen-Straße 18 17153 Stavenhagen Telefon: 039954 22295

10 UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER

Schloss Bredenfelde und Trausaal (Platzkapazität für ca. 50 Personen) Außenstelle Standesamt der Reuterstadt Stavenhagen

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as Schloss Bredenfelde, ca. 15 km südöstlich vor den Toren der Reuterstadt Stavenhagen und am Rande der mecklenburgischen Schweiz gelegen, wurde 1850 – 1853 im neugotischen Tudorstil für die Gutsbesitzerfamilie von Heyden errichtet. Architekt Friedrich Hitzig setzte das herr­ schaftliche Gebäude in die von Peter-Joseph Lennè gestaltete und 3,5 Hektar große Parklandschaft.

Nach 1945 begannen für Schloss Bredenfelde, wie für sehr viele andere Schlösser und Guts­ häuser in Mecklenburg-Vorpommern auch, Leiden und Verfall. Plünderungen, Vandalismus, Wind und Wetter ließen das Herrenhaus in nur 20 Jahren des Leerstandes zu einer vollständigen

Ruine verfallen. Eine „Dornröschenhecke“ begann um die verfallenen Mauern zu wuchern, hinter denen sich das einst so prachtvolle Gebäude verschämt versteckte. 1997 entdeckten die jetzigen Eigentümer, die Eheleute Monika und Heinz Muschke, das Kleinod eher zufällig. Sie verliebten sich auf der Stelle in die altehrwürdigen Gemäuer, kauften sie und begannen damit, einen Lebenstraum und ihr Lebenswerk zu verwirklichen. Auch wenn kaum jemand an einen Erfolg glaubte, nach nur zweieinhalb Jahren intensiver Sanierungsarbeiten erstrahlt Schloss Breden­ felde heute fast wieder im Glanz alter Zeiten und bildet eine malerische Kulisse für traumhafte Märchenhochzeiten. Hautnah erleben Braut und Bräutigam das Gefühl von Königin und König.

Seit mehr als zehn Jahren ist Schloss Bredenfelde auch Außenstelle des Standesamtes der Reuter­ stadt Stavenhagen. Das Schloss mit seinen 15 Gästezimmern bietet Platz für 40 Übernachtugsgäste. Im großen Fest­ saal können bis zu 120 Gäste ausgelassen feiern, essen und tanzen. Und rund um den schönsten Tag im Leben gibt es wohl kaum einen Service, den Schloss Bredenfelde nicht bietet. Dafür sorgen mehr als 20 gute Schlossgeister rund um die Uhr. Das sind die freundlichen Seelen

Zum 10-jährigen Bestehen der Außenstelle im Juni 2014 waren auch Sandra und Roland einge­laden, sie gaben sich 2004 als ­erstes Paar­ in Bredenfelde das Ja-Wort.

10 Jahre später, im Juni 2014, heirateten hier René und Katharina.

UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER 11

des Hauses und die Garantie für unvergesslich schöne Stunden in einem einmaligen Ambiente mit dem Charme einer vergangenen Zeit. Kontakt: Schloss Bredenfelde Monika & Heinz Muschke GbR Dorfstraße 56 – 59, 17153 Bredenfelde Telefon: 039955 39777 Fax: 039955 39778 E-Mail: [email protected] Internet: www.schloss-bredenfelde.de Kirche Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kittendorf 17153 Kittendorf, Dorfstraße 25 Telefon: 039955 20832

Schloss Kittendorf und Trausaal (Platzkapazität für ca. 40 Personen)

Schloss-Hotel Kittendorf Dorfstraße 47 17153 Kittendorf Telefon: 039955 500 Fax: 039955 50140 E-Mail: info@schloss kittendorf. de Kirche Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Kittendorf 17153 Kittendorf, Dorfstraße 25 Telefon: 039955 20832

Außenstelle Standesamt der Reuterstadt Stavenhagen

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wischen der Mecklenburgischen Schweiz und der Mecklenburgischen Seenplatte liegt das Schloss Kittendorf. Es entstand 1848 – 1853 nach den Plänen des Baumeisters und Schinkel-Schülers Friedrich Hitzig. Es gehört zu den schönsten und reprä­ sentativsten Adelsbauten der Region und wurde in den 1990er-Jahren nach den Originalplänen restauriert. Eingebettet in einen 20 ha großen Landschafts­ park entworfen von Peter Joseph Lenné (1789 – 1866), liegt das Schloss und lädt zur Entspannung der besonderen Art ein. Lassen Sie sich begeis­ tern von der Schönheit und der Anmut dieses Anwesens. Seit dem 05. Mai 2005 können sich hier Brautpaare das Ja-Wort geben.

12 UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER

Daniel und Daniela gaben sich in der Schlossbibliothek im Juni 2014 das Eheversprechen.

Am Valentinstag 2015 heirateten Robert und Saskia bei Kerzenschein.

Heiraten bei Kerzenschein im Schloss Stavenhagen

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b 2014, dem Festjahr „ 750 Jahre Stavenhagen” wird im Standes­ amt Stavenhagen die Candle-LightHochzeit ermöglicht. An drei Freitagen im Jahr – in den Monaten Februar, Oktober und Dezember in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr – können sich Paare im goldenen Lichterglanz der Kerzen in die Ehe führen lassen. Die Termine werden rechtzeitig im Vorjahr bekanntgegeben.

Am 14. Februar 2014 fand die erste Candlelight-­ Hochzeit statt, Nadine und Andreas gaben sich ihr Ja-Wort in warmer romantischer Atmosphäre.

UNSERE TRAUUNGSORTE UND TRAUZIMMER 13

Was ziehen wir zur standesamtlichen Trauung an? Es gibt weder Kleidervorschriften, noch Traditionen. Es ist Ihr Tag. Sie sollen sich rund­ herum wohl fühlen. Wie lange dauert eine Trauung? Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamt­ liche Trauung ungefähr 30 Minuten. Sie haben genug Zeit, schöne Erinnerungs­ fotos zu machen oder im Trauzimmer mit Ihren Gästen mit einem Glas Sekt auf Ihr Glück anzustoßen. Bitte kommen Sie nicht zu spät, da sich dadurch die nachfolgenden Eheschließungen zeitlich verzögern! Darf fotografiert und gefilmt werden? Sprechen Sie das bitte vorher mit dem Standes­ amt ab.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Brauchen wir noch Trauzeugen? Nein. Die Pflicht, Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01. Juli 1998 weggefallen. Aber viele Paare möchten auf diese Aufgabe ungern verzichten. Sollten auch Sie Trauzeugen wünschen, so sorgen Sie bitte dafür, dass diese zur Hochzeit einen gültigen Ausweis mitbringen. Ist der Ringtausch beim Standesamt Pflicht? Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Aller­ dings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen, es ist während der Trauung einer der schönsten Augenblicke. An welche Hand steckt man den Ring? Auch hier haben Sie freie Wahl. Es gibt keine Vorschriften.

14 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Dürfen Reis und Blumen für das Brautpaar gestreut werden? Ja, auf dem Schlosshof in Stavenhagen möglich (bitte keine Stoff- oder Papierblumen). Ebenfalls in den Außenstellen erlaubt.

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DIE HOCHZEITSTAGE Jeder Hochzeitstag hat seinen eigenen Namen und diese Tage sollte man niemals vergessen. Anzahl der Jahre Eheschließung ½ Jahr 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 1 2½ Jahre

Hochzeit Grüne Hochzeit Traumhochzeit Papier-Hochzeit Baumwoll-Hochzeit Leder-Hochzeit Seiden-Hochzeit Holz-Hochzeit Zinn-Hochzeit Kupfer-Hochzeit Blech-Hochzeit Keramik-Hochzeit Rosen-Hochzeit Stahl-Hochzeit Nickel-Hochzeit Bronze-Hochzeit

13 Jahre 14 Jahre 15 Jahre 20 Jahre 25 Jahre 30 Jahre 35 Jahre 37½ Jahre 40 Jahre 45 Jahre 50 Jahre 60 Jahre 65 Jahre 67½ Jahre 70 Jahre 75 Jahre

Kristall-Hochzeit Elfenbein-Hochzeit Veilchen-Hochzeit Porzellan-Hochzeit Silberne Hochzeit Perlen-Hochzeit Leinen-Hochzeit Aluminium-Hochzeit Rubin-Hochzeit Messing-Hochzeit Goldene Hochzeit Diamantene Hochzeit Eisene Hochzeit Steinerne Hochzeit Gnaden-Hochzeit Kronjuwelen-Hochzeit

Bei den Bezeichnungen gibt es viele regionale Variationen, dabei tragen einige Jahrestage unterschiedliche Namen.

DIE HOCHZEITSTAGE 17

Das Standesamt nimmt Erklärungen entgegen zu: • Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung • Namensbestimmung • Namenserteilung.

Störche auf dem Hotel Kutzbach am Marktplatz von Stavenhagen

HURRA, WIR WERDEN ELTERN Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes

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in besonders schönes Ereignis – wir bekom­ men ein Kind! Die Gewissheit, dass ein Baby unterwegs ist, heißt für die werdenden Eltern: Jetzt beginnt eine neue und einmalige Zeit. Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, angezeigt werden. Die Geburt von im Krankenhaus geborenen Kindern zeigt in der Regel das Krankenhaus in schriftlicher Form an, die mündliche Anzeige der Geburt eines Kindes kann von berechtigten Personen unter Vorlage einer Bescheinigung (ausgestellt durch den Arzt bzw. Hebamme) im Standesamt vorgenommen werden; dies betrifft in der Regel so genannte Hausgeburten. Das Standesamt unterrichtet auf Nachfrage über die beizubringenden Unterlagen für die Geburts­ beurkundung eines Kindes, über die mögliche Erteilung von Vornamen und die Namens­führung des Kindes.

18 HURRA, WIR WERDEN ELTERN

Die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls im Jugendamt abgegeben wer­ den, eine Sorgerechtserklärung wird dort durch die Urkundsperson aufgenommen.

Notwendige Unterlagen

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ur Geburtsbeurkundung eines Kindes ist/ sind einzureichen:

Bei miteinander verheirateten Eltern ihre Geburts­urkunden und die Eheurkunden oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister. Die Eheurkunde ist auch vorzulegen wenn die Ehe aufgelöst ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen. Personalausweis, Reisepass oder anderes ­an­erkanntes Passersatzpapier der Eltern.

Die Namensführung der Kinder

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aben Sie gemeinsame Kinder, bringen Sie Kinder mit in Ihre Ehe oder werden in der Ehe Kinder geboren, so können sich aus der Ehe­ schließung namensrechtliche Folgen ergeben oder Namenswahlmöglichkeiten bestehen. Dabei wird in Deutschland nicht mehr zwischen „ehelichen“ und „nichtehelichen“ Kindern unter­ schieden. Man spricht von Kindern, deren Eltern verheiratet sind oder nicht.

Im Juni 2012 heirateten Martin und Madlen in Stavenhagen, Tochter Hannah war bereits dabei.

Kinder, die vor der Eheschließung geboren wurden: Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und keinen gemeinsamen Familiennamen mit dem anderen Elternteil, erhält das Kind nach § 1617 a Abs. 1 BGB den Familiennamen des Sorgeberech­ tigten, den dieser zum Zeitpunkt der Geburt führt. Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des an­ deren Elternteils erteilen. Die Erteilung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollen­ det hat, auch der Einwilligung des Kindes. Wird nach der Geburt des Kindes ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern erst begründet (z. B. durch eine Eheschließung oder durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechts­­­er­klärung), entsteht ein Recht der Eltern, den Familien­namen ihres Kindes innerhalb von drei Monaten neu zu bestimmen.

Bestimmen die Eltern bei der Eheschließung allerdings einen Ehenamen, so erstreckt sich die Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens wie folgt auf die Kinder: • Bei Kindern, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt die „Erstreckung“ automatisch. • Bei Kindern, die das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können die sorgeberechtigten Eltern sich der „Erstreckung“ für das Kind anschließen. • Kinder von 7 – 14 Jahren, hier bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder gibt der gesetzliche Vertreter die erforderliche Erklärung ab oder das Kind. Die Erklärung des Kindes muss sein gesetz­ licher Vertreter zustimmen. • Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung über die Erstreckung selbst abgeben, ist es noch keine 18 Jahre alt, bedarf es auch der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern. Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn die verheirateten Eltern erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehenamen bestimmen. „Einbenennung“ eines Kindes: Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberech­ tigten Elternteils und seines Ehegatten – der nicht Elternteil (sog. „Stiefelternteil“) ist – erhalten, wenn es in den gemeinsamen Haushalt von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Hierzu muss gegenüber dem Standesamt eine entspre­ chende Erklärung abgegeben werden. Bei der Einbenennung kann auch ein Doppel­ name gebildet werden; ein bisheriger Familien­ name kann mit einem Bindestrich vorangestellt oder angefügt werden. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens (Einbenennung) bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die

ZUR NAMENSFÜHRUNG 19

elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen leib­ lichen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohles durch das Familien­ gericht ersetzt werden. Die Einbenennung bedarf auch der Einwilligung des Kindes, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Zu beachten ist hierbei, dass eine einmal erfolgte Einbenennung auch dann nicht mehr widerrufen werden kann, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird. Die „Einbenennung“ eines Kindes ist auch bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft möglich. Kinder, die in der Ehe geboren werden: Ein in der Ehe geborenes Kind erhält als Familien­­namen den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Haben die Eltern bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, so müssen die Eltern den Familiennamen des Kindes gegenüber dem Standesbeamten / der Standesbeamtin bestimmen. Hierbei können Sie zwischen dem Familienna­ men des Vaters oder der Mutter wählen. Dabei ist ein Doppelname, gebildet aus dem Familien­

Zwei Jahre später – im Juni 2014 erblickte Moritz das Licht der Welt

namen des Vater und der Mutter, nicht möglich. Treffen die Eltern binnen eines Monats keine Entscheidung, überträgt das Familiengericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht. Die Bestimmung des Familiennamens gilt auch für die weiteren gemeinsamen Kinder, die spä­ ter in der Ehe geboren werden. Über mögliche namensrechtlichen Erklärungen und ihre rechtlichen Wirkungen beraten wir Sie gern. Da die Namensführung und die rechtlichen Wirkungen nach ausländischem Recht zum Teil deutlich vom deutschen Recht abweichen, geben wir hierzu auch gern Auskunft.

Familienfreundliche Kommune Im Jahr 2009 wurde unserer Reuterstadt der Titel „Familienfreundliche Kommune M-V“ verliehen. Das ist das Ergebnis der zukunftsorientierten Politik der Stadt Stavenhagen und der Zusam­ menarbeit aller Partner. Allen Kindern, Familien und Senioren wird ermöglicht, viele Angebote für die Bildung und Erziehung, den Sport und die Kultur, aber auch Angebote des Sozialen Netzwerkes gleichermaßen zu nutzen. Gesunde, stabile Familienstrukturen sind ein wichtiges Fundament und die kleinste Zelle unserer Gesellschaft. In der Familie wird der Grundstein für die gesunde Entwicklung unserer Kinder gelegt. Es ist wichtig, dass Sie sich in unserer Stadt gut aufgehoben fühlen und gern hier leben.

Eine glückliche Familie

20 Zur Namensführung

ABSCHIED NEHMEN

Die Beurkundung von Sterbefällen im Standesamt

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uch dieses Kapitel im menschlichen Leben berührt das Aufgabengebiet des Standes­ amtes. Wir beurkunden den Tod derjenigen Personen, die im Bezirk des Standesamtes Stavenhagen verstorben sind oder tot aufgefunden wurden. In der Regel erledigt der Bestatter die Verwal­ tungsarbeiten für die Angehörigen. Er hat die Erfahrung, welche Unterlagen zur Beurkundung benötigt werden.

Dies sind in erster Linie: • die Geburtsurkunde des / der Verstorbenen • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe- oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung • Nachweis über den letzten Wohnsitz • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod

ABSCHIED NEHMEN 21

UND DAS KÖNNEN SIE AUCH BEI UNS ERLEDIGEN

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ie bekommen bei uns Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Urkunden und Auskünfte bekommt allerdings nur, wer dazu berechtigt ist.

Namenserklärungen Ferner beurkunden wir Erklärungen, die den Namen einer Person betreffen. Wenn Sie z. B. nach einer Eheauflösung Ihren früheren Namen wieder annehmen wollen, so erklären Sie dies beim Standesamt. Haben Sie anlässlich Ihrer Eheschließung keinen Ehenamen bestimmt (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland), so könnenSie dies bei uns nachholen. Wir beraten Sie darüber, ob durch diese Entscheidungen auch der Name Ihrer Kinder betroffen ist.

Gebühren

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ür die standesamtlichen Amtshandlungen fallen Gebühren an. Welche Gebühren zu entrichten sind, hängt von Ihren individuellen Wünschen bezüglich der Trauorte und des Termins ab. Die Kosten setzen sich u. a. zusam­ men aus Urkunden, Beglaubigungen, Auslagen für die Ambiente-Trauorte, Eheschließungen an Wochenenden etc. Die exakten Gebühren und Auslagen, auch für die Beurkundung anderer Amtshandlungen, erfragen Sie bitte beim Standesamt. Wenn Sie weitere Fragen haben, so setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern und natürlich kostenlos.

22 UND DAS KÖNNEN SIE AUCH BEI UNS ERLEDIGEN

WISSENSWERTES VON A BIS Z

Aufgebot Dieser wohlbekannte Begriff wurde durch den Terminus „Anmeldung zur Eheschließung“ ersetzt. Hierfür müssen alle erforderlichen Unter­ lagen dem Standesbeamten vorgelegt werden, denn vor der Trauung muss rechtlich unbedingt die Ehefähigkeit der Partner nachgewiesen sein. Blumen Wenn standesamtlich geheiratet wird, ist der Strauß meistens rundgebunden, oft ein Biedermeierstrauß. Paare, die nur standesamtlich heira­ ten, lassen sich einen aufwendige­ ren Brautstrauß binden, aber auch hier ist die Farbe des Kleides und die Größe der Braut zu beachten. Der Bräutigam sollte sich eine passende Blume ans Revers stecken. Die Blumen­ kinder bringen Glück

und reichen Kindersegen. Passende Körbchen erhalten Sie bei Ihrem Floristen.

Catering – Hochzeitstorte Ein Brautpaar, das seine Hochzeitsfeier nicht unbedingt in einem Restaurant, sondern vielleicht auf dem eigenen Grund­ stück oder in dafür eigens angemieteten größeren Räum­ lichkeiten feiern möchte, kann mit der Verköstigung der Hochzeitsgäste ein professionelles Catering-Unternehmen beauftragen. Als Catering bezeichnet man die pro­ fessionelle Bereitstellung von Speisen und Getränken als Dienstleistung an einem beliebigen Ort.

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Danksagungen Innerhalb von vier, spätestens sechs Wochen sollten sie versendet werden. Wurde ein Geschenk über­ reicht, sollten Sie sich handschriftlich bedanken. Eheschließung Deutsche Staatsangehörige können rechtsgültig nur von einem Standesamt getraut werden. Die kirchliche Heirat ist, wenn gewünscht, folglich nur im Anschluss möglich. Fotos Sie möchten ganz sicher schöne Fotos und vielleicht auch ein Video von diesem Tag haben? Um dies nicht dem Zufall zu überlassen, ist es ratsam, die Aufnahmen einem Profi zu überlassen. Auch wenn man unter Ihren Verwandten und Bekannten den einen oder anderen Hobby-Fotografen hat, so ist es doch fraglich, ob er auch mit z. B. schwierigen Lichtsituationen problemlos fertig wird. Denken Sie daran, dass Sie diese Fotos nicht wiederholen können. Frisur Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Am besten Sie vereinbaren im Vorfeld schon einen Probetermin bei Ihrem Friseur und gehen gemeinsam Ihre Wünsche und Vorstellungen durch. Tragen Sie am Tag der Trauung z. B. einen Schleier, dann nehmen Sie diesen zum Probestecken mit. Garderobe Denken Sie daran, auch Ihre Gäste möchten wissen, in welchem Rahmen die Feierlich­ keiten ablaufen. Am besten Sie schreiben in die Hochzeits­ einladung einen kleinen Vermerk wie „um festliche Kleidung wird gebeten“.

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Hochzeitsreise Genießen Sie nach den „Strapazen“ der Hoch­ zeitsfeier ein paar gemeinsame Tage fern der Heimat. Treffen Sie die Wahl des Reiseziels mög­ lichst frühzeitig. Ihr Reisebüro berät Sie optimal und hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Traumreise, damit diese unvergesslich für Sie wird. Internetseite zur Hochzeit Die eigene Hochzeits-Homepage ist eine perfekte Ergänzung zu klassischen Einladungskarten und Gästebüchern. Lassen Sie die Welt teilhaben an Ihrem Glück! Ermöglichen Sie es Verwandten und Freunden, die vielleicht in fernen Ländern weilen oder aus anderen Gründen nicht direkt an Ihrem Freudenfest teilnehmen können, ihre Glückwün­ sche in einem digitalen Gästebuch zu hinterlassen. Junggesellen / Junggesellinnenabschied Der Junggesellenabschied ist eine Tradition aus England und fand früher beim Vater des Bräutigams statt. Der Junggesellenabend als Abschied von den Freunden des Bräutigams wurde erst in neuerer Zeit in Deutschland eingeführt. Orga­ nisiert wird das Ganze von den Trauzeugen und den jeweiligen besten Freunden. Kirchliche Trauung Die kirchliche Trauung ist eine Eheschließung nach dem vorgeschriebenen Ritus oder Zeremo­ niell einer christlichen Kirche. Durchgeführt wird sie in der Regel von einem Priester oder einer Priesterin. Im deutschen Sprachraum findet die kirchliche Trauung normalerweise als separater Akt nach der bürgerlichen Eheschließung auf dem Standesamt statt. In einigen Ländern kann die standesamtliche Trauung auch mit der kirch­ lichen Feier zusammenfallen. Lebenspartnerschaft In Deutschland ist seit 2001 die Eingetragene Lebenspartnerschaft die gesetzlich geregelte

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und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begrün­dete­Form des Zusammenlebens eines Paares. Sie ermöglicht gleichgeschlecht­ lichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Be­ziehung. In Deutschland wurde dies im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Musik Es sollte entweder eine Band oder ein guter Diskotheker engagiert werden. Beide sollten sehr vielseitig sein. Bei einem gemischten Publikum ist es wichtig, die Musikstile zu mischen, damit für jeden etwas zum Tanzen dabei ist. Die Band oder den Diskotheker sollte man sich auf jeden Fall vorher einmal anhören.

Quizspiele und Ratespiele Können richtig Spannung in die Hochzeitsfeier bringen. Man kann sich ein gutes Hochzeitsquiz selbst ausdenken Ring Der Ring als Sinnbild ewiger Treue und als Symbol eines Gelübdes ist so alt wie die Menschheit. Gelegent­lich werden die Trauringe als Verlobungs­ ringe zunächst am linken Ringfinger getragen. Vor der Hochzeit kann man sich außerdem den Namen des jeweiligen Partners und das Hochzeitsdatum beim Juwelier eingravieren lassen.

Namensrecht Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird unter §1355 für deutsche Staatsbürger aufgeführt, wie das Namensrecht bei Eheschließungen an­ zuwenden ist. Ort der Eheschließung Es ist schön die Wahl zu haben. Für die standesamtliche Trauungszeremonie stehen nicht nur Rathäuser sondern auch Schlösser, Burgen, ­Schiffe zur Verfügung – alles ist möglich. Polterabend Geschirr gegen böse Geister: Manchmal sind die Mittel, die vor Kummer und Sorgen schüt­ zen, in jedem Haushalt zu finden: Teller, Tassen und Terrinen sind bestens geeignet, um für eine glück­liche Ehe zu sorgen, indem man das Geschirr mit so viel Lärm zerschmeißt, dass sich jeder Schaden­stifter schnell davon macht. Angeschlagenes Porzellan sollte also nie in der Mülltonne landen, denn Scherben bringen Glück. Gläser sollten allerdings auf keinen Fall zum Einsatz kommen, damit bewirkt man genau das Gegenteil.

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Stammbuch der Familie Ist eine Sammlung von Personenstands­ urkunden in Papierform. Die Anschaffung bleibt dem Paar überlassen. Es kann im Standesamt erworben werden.

Tanz Um auf der eigenen Hochzeit gemeinsam ins Glück zu tanzen, ist es von Vorteil, den einen oder anderen Standardtanz zu beherrschen.

Der Hochzeitstanz ist der erste Tanz und damit einer der Höhepunkte des Abends. Um diesen Tanz zu einem besonderen Erlebnis zu machen, kann man sich Unterstützung bei einer Tanzschule holen. Unterkunft Sorgen Sie rechtzeitig für eine geeignete Unterkunft für Ihre Gäste die von auswärts kom­ men. In der Regel ist es so, dass das Brautpaar die Kosten für die Übernachtungen übernimmt, es ist aber auch kein Problem, wenn man die Gäste bittet, selbst zu zahlen. Die Tourist-­ Information im Fritz-ReuterLiteraturmuseum ist Ihnen gerne bei der Beratung und Buchung Ihrer Unterkunft behilflich. Verlobung In alten Zeiten war die Verlobung wichtiger als die eigentliche Hochzeit. Sie war der „Kauf­ vertrag“, bei dem alle finanziellen und rechtlichen Absprachen unter Zeugen geregelt wurden. Wurde die Verlobung mit einem Handschlag besiegelt, galt die Ehe als geschlossen. Anschlie­ ßend wurde die Verlobung in der Kirche von der Kanzel bekannt gegeben. In heutiger Zeit finden immer mehr Paare diesen romantischen Brauch wieder schön. Auch als eine Art „Probezeit“ und Einstimmung auf die Ehe wird die Verlobung wieder beliebter. Weiß Immer noch die bei weitem beliebteste Farbe bei den Bräuten. XXL Brautmode Für starke Frauen mit Rubensfigur ist es oft ein Problem, in herkömmlichen Brautmoden-

Atelier Doro Neubrandenburg, Brautmodenschau im Schloss Bredenfelde

geschäften das passende Hochzeitskleid zu finden. Entweder stehen nur wenige, oft nicht mehr modisch aktuelle Modelle zur Auswahl oder Frau ist gezwungen, auf eine meist teure Maßanfertigung aus­ zuweichen. Deshalb empfiehlt es sich, sich rechtzeitig nach Brautmoden­ fachgeschäften umzuschauen, die sich auf Brautmode XXL spezialisiert haben. Das Internet bietet die besten Chancen, auch hier fündig zu werden. Yin & Yang In der chinesischen Philosophie steht Yin für das Weibliche, den Mond und symbolisiert das Er­haltende. Yang steht für das Männliche, die Sonne und symbolisiert die schöpferische Kraft. Yin und Yang sind ineinander greifend und beide Teil eines dynamischen Systems. Die Heirat zwischen einer Frau und einem Mann kenn­ zeichnet die Heiligkeit und die Unverletzlichkeit der Be­ziehung zwischen zwei komplementären Gegensätzen, um neue Generationen zu schaf­ fen, die es der Menschheit erlauben, zu über­ leben und zu blühen. Das daoistische Prinzip der Einheit von Himmel und Mensch bedeutet, dass der Ehemann in einer Familie Yang und die Ehefrau Yin ist. Zeremonie im Standesamt Die Trauung im Standesamt folgt bestimmten, immer gleichbleibenden Regeln, die den Ablauf der etwa halbstündigen Zeremonie bestimmen.

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Gut geplant zum Standesamt In der Stadtbibliothek Stavenhagen finden Sie unter anderem Vorlagen für festliche Hoch­ zeits-, Tisch- und Einladungskarten sowie Tisch­dekorationen, Bücher mit den schönsten Hochzeitsspielen und Sketchen für Polterabend und Hochzeit. Damit alles gelingt und Sie bei der Organisation nichts übersehen, haben wir für Sie eine Check­ liste zusammengestellt. Auf diese Weise wissen Sie genau, ab wann es Zeit wird, sich um Einladungen, Brautfrisur, Gastgeschenke usw. zu kümmern. Diese Checkliste ist kostenlos!

Bei uns gehen Sie nie mit „leeren Händen“ nach Hause – also kommen Sie vorbei! Stadtbibliothek Stavenhagen Malchiner Straße 26 17153 Stavenhagen Telefon: 039954 22194 Telefax: 039954 25582 E-Mail: [email protected] Internet: stadtbibliothek-stavenhagen.de

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Wer noch eine Idee für einen Heiratsantrag braucht, wird beispielsweise in dem Buch „Originelle Heiratsanträge” fündig.

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CHECKLISTE FÜR IHRE HOCHZEIT

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amit alles gelingt und Sie bei der Organisation nichts übersehen – unsere Checkliste:

12 bis 6 Monate vorher: • Hochzeitsdatum festlegen • Einigung auf den festlichen Rahmen der Hochzeit • Termin mit Standesamt (und Pfarramt) abklären
 • Zusammenstellen einer vorläufigen Gästeliste • Festlegung eines Hochzeitsbudgets
 • Trauzeugen ansprechen, wenn diese ge­ wünscht sind • Legen Sie den Festraum für Ihre Hochzeitsfeier fest 6 Monate vorher: • Jetzt können Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden!
 • Anmeldung beim Pfarramt
 • Fotograf und Musik für das Fest buchen
 • Festlegung der Gästeliste


5 Monate vorher: • Suche nach dem Brautkleid jetzt spätestens beginnen
 • Kleider für die Blumenkinder aussuchen
 • Kostenplan anpassen
 • Hochzeitseinladungen bestellen / in den Druck geben • Flitterwochen planen und buchen 4 Monate vorher: • Bräutigam einkleiden
 • Hochzeitsreise vorbereiten: Gültigkeit des Reisepasses und notwendige Impfungen • Menüplanung für die Feier absprechen • Floristen kontaktieren und Blumendekoration samt Brautstrauß auswählen • Trauringe bestellen und gravieren lassen

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3 Monate vorher: • Einladungskarten verschicken
 • Drucksachen wie Tisch- und Menükarten in Auftrag geben • Brautschuhe und andere Accessoires für die Braut besorgen • Eventuell Hotelzimmer für Gäste buchen • Geschenkeliste zusammenstellen

2 Wochen vorher: • Rücksprache mit Fotograf, Konditor, Friseur, Florist, Musiker etc. halten • Besorgungen für die Flitterwochen erledigen und schon mal das Packen beginnen • Maniküretermin kurz vor der Hochzeit organisieren • Mit den Blumenkindern Probe laufen

2 Monate vorher: • Brautfrisur beim Friseur des Vertrauens stecken lassen • Make-up bei einer Kosmetikerin probeweise testen • Hochzeitstorte bestellen • Tischdecke mit der Gastronomie zusammen abstimmen, eventuell eigene Dekoelemente anschaffen • Sitzordnung für die Feier planen • Streukörbe und kleine Geschenke für die Blumenkinder organisieren • Überblick der aktuellen Zusagen für die Feier dokumentieren


1 Woche vorher: • Endgültige Gästezahl an den Gastronomen durchgeben • Büchlein mit Geschenkeliste anlegen • Termin zur Maniküre / Pediküre, Friseur • Sich etwas Entspannendes wie eine Massage gönnen

IMPRESSUM

1 Monat vorher: • Planung eines Polterabends im kleinen Rahmen
 • Hochzeitskleid und Anzug noch mal anprobieren
 • Festlegung des genauen Ablaufs am Tag der Hochzeit • Endgültige Absprache mit dem Restaurant oder Cateringservice • Friseurtermin vereinbaren


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1 Tag vorher: • Kleidung zurechtlegen • Täschchen mit Not-Utensilien vorbereiten • Ringe und Papiere bereitlegen • Früh ins Bett gehen, eventuell getrennt... Nach der Hochzeit: • Rechnungen begleichen • Namensänderung mitteilen • Danksagungen verschicken • In den Erinnerungen schwelgen...

in Zusammenarbeit mit: Stadt Stavenhagen, Reuterstadt, Schloß 1, 17153 Stavenhagen, Reuterstadt

Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 10852 USt-IdNr.: DE 811190608 Geschäftsführung: Ulf Stornebel, Dr. Otto W. Drosihn Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 [email protected]

Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Stavenhagen, Reuterstadt Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt: mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint info­verlag gmbh – Goran Petrasevic Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos / Abbildungen: Stadt Stavenhagen, Standesamt Stavenhagen, Schlosshotel Kittendorf und Bredenfelde, Fotograf Martin Holze, Teterow

17153048 / 1. Auflage / 2015 Druck: Wicher Druck Otto-Dix-Straße 1 07548 Gera Höhe der Auflage: 1.350 Expemplare Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g, weiß, matt, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

„Die eigene Hochzeit ist für jeden ein ganz besonderes Ereignis. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie ein perfektes, strahlendes und auf Sie persönlich abgestimmtes Make-up bekommen, das nicht nur Begeisterung auslöst, sondern den ganzen Tag – bis zur letzten Minute – makellos übersteht. Hierbei würden wir Sie gern unterstützen. Für das perfekte Gesamterscheinungsbild pflegen und gestalten wir auch gern Ihre Hände und Füße.“ Unsere Leistungen: . Gesichtsbehandlungen (mind. 4 Mal vor der Hochzeit) . Maniküre und Pediküre‚ wahlweise mit Lack . professionelles Hochzeits-Make-up nach Face Design für Sie und Ihn (inklusive Probe-Make-up)

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