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Eifel aktuell Jahrgang 43 Samstag, den 24. Dezember 2016 Ausgabe 51/52/2016 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der Frohe Weihnachten ...
Author: Norbert Bösch
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Eifel aktuell Jahrgang 43 Samstag, den 24. Dezember 2016 Ausgabe 51/52/2016

Bürgerzeitung für den

VERBANDSGEMEINDE

Bereich der

Frohe Weihnachten

ARZFELD

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2017 Gesundheit und Glück. Ihr Andreas Kruppert Bürgermeister

Foto: Fritz Knob

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Internet www.vg-arzfeld.de

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Neujahrskonzert Jugendorchester Dahnen-Daburg-Daleiden Leitung: Luisa Sterges Musikverein Daleiden Leitung: Marco Rollmann anschließend Prosit Neujahr im DGH

Pfarrkirche St. Matthäus Daleiden Sonntag, 1. Januar 2017 19.00 Uhr

© Carola Kempe

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Weihnachts- und Neujahrsgrüße Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister der Gemeinden Peter Antweiler, Arzfeld Matthias Knauf, Dackscheid Peter Philippe, Dahnen Herbert Maus, Daleiden Beate Bormann, Dasburg Lothar Pütz, Eilscheid Peter Marx, Eschfeld Rainer Probst, Euscheid Bertram Ademes, Großkampenberg Uli Kockelmann, Hargarten Nikolaus Arens, Harspelt Klaus Dingels, Herzfeld Norbert Groben, Irrhausen Franz-Josef Metz, Jucken Roland Kotz, Kesfeld Albert Zimmermann, Kickeshausen Leo Richter, Kinzenburg Peter Pusch, Krautscheid Maria Oest-Bartholome, Lambertsberg Helga Berg, Lascheid Roland Erschfeld, Lauperath Hermann Schwalen, Leidenborn Alois Leick, Lichtenborn Heinz Müsch, Lierfeld Albert Tautges, Lünebach Manfred Schoden, Lützkampen Ewald Hermes, Manderscheid Walter Fuchs, Mauel Thomas Schier, Merlscheid Matthias Schares, Niederpierscheid Peter Bormann, Oberpierscheid

Johann Weires, Olmscheid Thomas Wirtz, Pintesfeld Johann Heltemes, Plütscheid Martin Klaesges, Preischeid Thomas Müller, Reiff Oest Gommarus, Reipeldingen Günter Nickels, Roscheid Rudolf Heck, Sengerich Helmut Nelles, Sevenig Albert Thiex, Strickscheid Horst Zils, Üttfeld Manfred Groben, Waxweiler wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ihrer Gemeinde ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2017! Ein Dankeschön an all jene, die sich im zurückliegenden Jahr für die Gemeinde und ihre Bürger eingesetzt haben.

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Kranken- und Rettungswagen

Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen.

Bereitschaftsdienst Verbandsgemeindewerke

Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/974- 200 außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/5635238 Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm KNE-Kommunale Netze Eifel AöR als Betriebsführer für die Wasserversorgung des Eifelkreises Telefon 06551/9512-0

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Prüm

St. Joseph Krankenhaus Prüm Kalvarienberg 4 54595 Prüm.................................................... Tel. : 06551-1472683

Wochenenddienst der Tierärzte

Samstag/Sonntag, 24./25. Dezember 2016 Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dres. Dahmen - Dünner, Prüm ................................ Tel. 06551/95240 Tierarzt Przontka, Waxweiler ..................................... Tel. 06554/1585 Montag, 26. Dezember 2016 Tierarzt Weckfort, Dasburg .................................... Tel. 06550/961096 Tierärztin Milbert-Groben, Irrhausen ....................... Tel. 06550/4236 Samstag/Sonntag, 31. Dezember 2016/1. Januar 2017 Tierarzt Weckfort, Dasburg .................................... Tel. 06550/961096 Tierärztin Junk, Plütscheid ................................... Tel. 06554/9586444

Notruf/Feuerwehr Feuerwehr ..................................................................................112 Polizei .........................................................................................110

Jugendarbeit

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Nordalle 1, 54292 Trier............................................ Tel.: 0651/2082244

Fachkraft für Jugendarbeit

Apothekenbereitschaftsdienst

Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ(0,14 €/Min.) Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ(max. 0,42 €/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter www.lakrlp.de abrufbar. Apotheken-Notdienst haben von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 24. Dezember 2016 Schloß-Apotheke Hohlstr. 3, 54673 Neuerburg, Tel.: 06564/2198 Apotheke am Teichplatz Teichplatz 8, 54595 Prüm, Tel.: 06551/7475 Sonntag, 25. Dezember 2016 Einhorn-Apotheke Hauptstr. 22, 54649 Waxweiler, Tel.: 06554/93040 Petrus-Apotheke Karenweg 2 + 4, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/96180 Montag, 26. Dezember 2016 Grenzland-Apotheke Rote-Kreuz-Str. 5, 54687 Arzfeld, Tel.: 06550/92990 St. Maximin-Apotheke Trierer Str. 16, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/96950 Samstag, 31. Dezember 2016 Grenzland-Apotheke Rote-Kreuz-Str. 5, 54687 Arzfeld, Tel.: 06550/92990 Flora-Apotheke Hauptstr. 18, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/3142 Sonntag, 1. Januar 2017 Burg-Apotheke, Alter Markt 9, 54614 Schönecken Tel.: 06553/961033 Flora-Apotheke Hauptstr. 18, 54634 Bitburg, Tel.: 06561/3142

Zahnärztlicher Dienst

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/065100 (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Sprechstunde Bei Fragen rund um die Themen Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Jugendräume oder Freizeiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Sprechstunden der Fachkraft für Jugendarbeit können individuell vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache an: Marc Spiekermann Tel.: 06551/97109-0, Fax: 06551/97109-161, Handy: 0160-530 3371, Email: [email protected]

Jugendparlament Verbandsgemeinde Arzfeld siehe Seite 5 und 6.

Besondere Öffnungszeiten

Die Büroräume der Verbandsgemeindeverwaltung sind am Donnerstag, 22. Dezember 2016 bis 12:00 Uhr geöffnet. Nachmittags bleibt die Verwaltung wegen Weihnachtsfeier geschlossen. • Am Freitag, 30. Dezember 2016 bleibt die Verwaltung wegen Jahresausschlussarbeiten geschlossen. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten. Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Fachbereich 1

Fortsetzung siehe Seite 7.

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Jugendparlament Verbandsgemeinde Arzfeld Liebe Jugendliche, und wieder neigt sich eine ereignisreiche Legislaturperiode dem Ende zu. Für die nächste Legislaturperiode ist die Wahl für den 5. März 2017 geplant. Das Jugendparlament will das Interesse Jugendlicher an kommunaler Arbeit wecken und Jugendlichen die Chance geben, sich aktiv in Ihrer Verbandsgemeinde einzubringen. Bereits in der vergangenen Wahlzeit wurden zahlreiche Aktivitäten im politischen, sozialen und die Jugend betreffenden Bereich durchgeführt. Zur Wahl des Jugendparlamentes werden alle Jugendlichen zwischen 14 und 27 mit separater Post zur Stimmabgabe aufgefordert. Alle, die noch mitmachen wollen, melden sich bitte jetzt verbindlich bis zum 2. Januar 2017 mittels beigefügter Meldung. Macht mit - wir zählen auf euch! Wählbar sind alle, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde haben und am Wahltag das 14. aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen ihre Kandidatur schriftlich mit Unterschrift unter Angabe von Name, Vorname, Alter, Wohnort, Mail-Adresse und Status (Schule/Lehre/Beruf) erklären. Minderjährige bedürfen hierzu des Einverständnisses ihrer Erziehungsberechtigten. Daher hier die Aufforderung: Wer im Jugendparlament mitmachen möchte, kann sich bis zum 2. Januar 2017 - 12.00 Uhr mit beigefügtem Formular bewerben. (Bewerbungsformular: sh. Anhang)

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Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: ..........................................................06550/974-0 Telefaxnummer: ......................................................06550/974-163 E-Mail: ............................................................ [email protected] Internet: ........................................................... www.vg-arzfeld.de montags bis freitags ...............................08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags, dienstags und mittwochs .......14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags .............................................14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Außenstelle in Waxweiler (Haus des Gastes, Tourist-Info, Devonium und Römermuseum) Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 E-Mail: ....................................gemeinde.waxweiler@t-online.de Montag, Dienstag und Freitag: ..................... 09:00 bis 12:00 Uhr und ................................................................... 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag: .................................................... 09:00 bis 12:00 Uhr Samstag: ..................................................10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Museen in Waxweiler).

Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt

E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: [email protected] Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/974-333 Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 09:00 Uhr!

Bekanntmachung Jahresrechnung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Irsental“ für das Haushaltsjahr 2014 Entlastungserteilung gemäß §114 GemO In der Sitzung am 29.11.2016 hat die Verbandsversammlung folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht wird: Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Prüfungsberichtes des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 21.01.2016 die Jahresrechnung 2014 in Ordnung befunden. Dem Verbandsvorsteher, dem stellv. Verbandsvorsteher und der Geschäftsführung des Zweckverbandes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wird für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

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Die Jahresrechnung 2014 mit Anlagen liegt vom 27.12.2016 bis 06.01.2017 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27/28, und in der Zeit vom 18.01.2017 bis 27.01.2017 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Zimmer 427 öffentlich aus. Arzfeld, den 14.12.2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister

Bekanntmachung Jahresrechnung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Irsental“ für das Haushaltsjahr 2015 Entlastungserteilung gemäß §114 GemO In der Sitzung am 29.11.2016 hat die Verbandsversammlung folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht wird: Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Prüfungsberichtes des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 28.07.2016 die Jahresrechnung 2015 in Ordnung befunden. Dem Verbandsvorsteher, dem stellv. Verbandsvorsteher und der Geschäftsführung des Zweckverbandes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld wird für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt. Die Jahresrechnung 2015 mit Anlagen liegt vom 27.12.2016 bis 06.01.2017 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27/28, und in der Zeit vom 18.01.2017 bis 27.01.2017 bei der Kreisverwaltung BitburgPrüm, Zimmer 427 öffentlich aus. Arzfeld, den 14.12.2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 24. Dezember 2016 - 6. Januar 2017 feiern folgende Mitbürgerinnen der Verbandsgemeinde Arzfeld Geburtstag. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Arzfeld gratulieren den Jubilarinnen recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Maria Freichels, Daleiden, 93 Jahre geb. am 26. Dezember 1923 Therese Pint, Oberpierscheid, 85 Jahre geb. am 31. Dezember 1931

Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld Redaktionsschlussvorverlegung Das erste Mitteilungsblatt in 2017 wird mit der Ausgabe 1/2017 vom 7. Januar 2017 herausgegeben. Redaktionsschluss dafür ist Donnerstag, der 29. Dezember, 12:00 Uhr. Es wird um Beachtung gebeten.

Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag:

Linus Wittich Medien KG

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 91 47-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail:

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Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen:

Bürgermeister Andreas Kruppert

übriger redaktioneller Teil:

Dietmar Kaupp

Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages Erscheinungsweise:

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected]

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Bekanntmachung Schneeräumung und Streupflicht auf Straßen und Gehwegen Die Winterzeit bringt zusätzliche Gefahren bei der Benutzung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze mit sich. Daher wird auf die Verpflichtung zur Straßenreinigung aufmerksam gemacht und auf folgende Punkte besonders hingewiesen: 1. Die Straßenreinigungspflicht erstreckt sich auf alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften und obliegt grundsätzlich den Eigentümern der durch sie erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke. Eine Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte (z. B. Mieter) ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde möglich. 2. Die Reinigungspflicht umfasst: a) das Besprengen und Säubern von Straßen, b) das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln. (Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze), c) die Schneeräumung, d) das Freihalten der oberirdischen Vorrichtungen auf den Straßen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen. In den Wintermonaten kommt vor allem der Schneeräumung und der Streupflicht erhöhte Bedeutung zu. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Soweit erforderlich, ist der Streupflicht mehrmals am Tag nachzukommen. 3. Wer seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 300,00 EUR geahndet werden. Außerdem muss im Falle eines Unfalls gegebenenfalls mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. 54687 Arzfeld, 14. November 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Örtliche Ordnungsbehörde

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Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 08.12.2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 8 Abs. 3, §§ 33 und 36 des Brand- und Katastrophenschutzgesetztes (LBKG) sowie des § 2 Abs. 1, § 7 und § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Grundsatz Die Verbandsgemeinde Arzfeld unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe eine Feuerwehr.

§2 Unentgeltliche Leistungen Vorbehaltlich des § 3 sind alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren (Allgemeine Hilfe) oder im Rahmen des Katastrophenschutzes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 LBKG) unentgeltlich.

§3 Entgeltliche Leistungen (1) Die Verbandsgemeinde Arzfeld kann für die in § 36 Abs. 1 und 2 LBKG aufgeführten Leistungen Kostenersatz erheben. (2) Sie erhebt Kostenersatz für die in § 33 LBKG aufgeführten Leistungen. (3) Darüber hinaus sollen Gebühren erhoben werden für alle Leistungen, die die Feuerwehr im Rahmen ihrer Möglichkeiten außerhalb der Gefahrenabwehr erbringt, insbesondere 1. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistungen, Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr, das Öffnen von Türen, Fenstern und Aufzügen (außer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LBKG) 2. Die Zurverfügungstellung von Brandsicherheits- und Sanitätswachen außerhalb des Anwendungsbereiches des § 33 LBKG. (4) Von dem Ersatz der Kosten oder der Erhebung von Gebühren kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder aufgrund öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist (§ 36 Abs. 10 LBKG).

§4 Schuldner (1) Kostenersatzpflichtig im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 dieser Satzung sind die in § 36 Abs. 1 und 2 sowie in § 33 Satz 2 LBKG genannten Personen und Unternehmen. (2) Gebührenpflichtiger im Sinne des § 3 Abs. 3 dieser Satzung ist, wer als Benutzer die Hilfe- oder Dienstleistung der Feuerwehr in Anspruch nimmt oder anfordert. Wird die Feuerwehr im Interesse eines Dritten (z. B. Mieter oder Pächter) in Anspruch genommen, so haftet dieser für die Gebührenschuld nur, wenn die Inanspruchnahme seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht. (3) Mehrere Kostenersatz- und Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§5 Berechnung des Kostenersatzes und der Gebühren (1) Der Kostenersatz und die Gebühren werden nach den Pauschalsätzen des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses sowie nach Einsatzdauer und Anzahl des eingesetzten Personals, der Fahrzeuge, der Geräte und Ausrüstungsgegenstände berechnet. (2) Als Einsatzdauer gilt die Zeit vom Verlassen des Feuerwehrhauses, in dem die erforderlichen Geräte stationiert sind, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. Die Festsetzung des Kostenersatzes bzw. der Gebühr werden für Personen sowie für Fahrzeuge und Geräte je angefangene 15 Minuten berechnet. (3) Die Kostenerstattungssätze und die Gebühren setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen aus: 1. den Stundensätzen für das eingesetzte Personal (Nr. 1 der Anlage) 2. den Stundensätzen für die eingesetzten Fahrzeuge (Nr. 2 der Anlage) 3. den pauschalen Verrechnungssätzen für die Reinigung, Prüfung und Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit von Geräten und Einsatzgegenständen (Nr. 3 der Anlage) (4) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen und Leistun-

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gen Dritter besondere Kosten (z. B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung bei Unbrauchbarkeit oder Verlust, notwendiger Einsatz fremder technischer Geräte oder Fahrzeuge), so sind diese Kosten zusätzlich zu denjenigen nach Absatz 3 festgelegten Kostenerstattungssätzen zu erstatten. (5) Die Kosten für Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel, für verbrauchte Messausstattung, für verbrauchte oder beschädigte persönliche Schutzausrüstung, für die Entsorgung kontaminiertem Löschwassers und die durch kontaminiertes Löschwasser verursachten Folgeschäden, bei Bränden oder anderen Gefahren in Industrieoder Gewerbegebieten oder in deren Umgebung werden zusätzlich zu denjenigen nach Absatz 3 festgelegten Kostenerstattungssätze in tatsächlicher Höhe berechnet. (6) Für die bei kostenerstattungspflichtigen Hilfeleistungen verbrauchten Materialien (z.B. Filtereinsätze, Alkalipatronen, Trockenlöschpulver, Ölbindemittel, Wasser) werden die jeweiligen Selbstkosten zuzüglich eines Verwaltungszuschlags von 10%, insbesondere für Lagerhaltung und Verwaltungskosten, berechnet. (7) Fremdleistungskosten werden dem Kostenpflichtigen in tatsächlicher Höhe berechnet.

§6 Entstehung, Erhebung und Fälligkeit (1) Der Anspruch auf Erstattung von Kosten in den Fällen der §§ 33 und 36 LBKG entsteht mit Abschluss der erbrachten Hilfeleistung. (2) Der Kostenersatz wird gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 LBKG durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht. (3) Der Anspruch auf Vergütung für eine Maßnahme außerhalb der Gefahrenabwehr (Gebühr) entsteht mit der Anforderung der Dienstleistung. (4) Die zu erstattenden Kosten und Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Verbandsgemeinde Arzfeld ist berechtigt, vor Durchführung von Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr Vorauszahlungen zu fordern.

§7 Haftungsausschuss Für Schäden, die bei Hilfe- und Dienstleistungen nach § 8 Abs. 3 LBKG durch Feuerwehrangehörige verursacht werden, haftet die Verbandsgemeinde Arzfeld nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen ist.

§8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung einschließlich ihrer Anlage tritt rückwirkend zum 19.03.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 31.01.2012. 54687 Arzfeld, 19. Dezember 2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 08.12.2016

Arzfeld

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Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Feuerwehr Nr. Beschreibung 1. Personal 1.1 Je freiwilliger Feuerwehrangehöriger 37,70 EUR/Std. 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,00 EUR/Std. 2. Fahrzeuge je Fahrzeug einschließlich Gerätebeladung 2.1 TSA 2,16 EUR/Std. 2.2 TSF 14,69 EUR/Std. 2.3 GWTS 7,29 EUR/Std. 2.4 MZF 2 48,53 EUR/Std. 2.5 MZF Oberpierscheid 17,26 EUR/Std. 2.6 ELW1 19,16 EUR/Std. 2.7 RW1 27,24 EUR/Std. 2.8 MTF-L 13,94 EUR/Std. 2.9 TSF-W 26,45 EUR/Std. 2.10 LF 10/10 37,55 EUR/Std. 2.11 LF 10/6 42,60 EUR/Std. 2.12 LF 8 59,71 EUR/Std. 2.13 LF 8/6 10,50 EUR/Std. 2.14 TLF 8/8 (Preischeid) 18,30 EUR/Std. 2.15 TLF 16/25 77,57 EUR/Std. 2.16 TLF 3000 36,79 EUR/Std. 2.17 TLF 4000 89,50 EUR/Std. 2.18 MLF 32,53 EUR/Std. 2.19 Messtrupp (Landkreis) 17,57 EUR/Std. 2.20 GW Dekon P (Bund) 17,13 EUR/Std. 2.21 MZF 3 (Landkreis) 17,28 EUR/Std. 2.22 GW Mess (Landkreis) 17,22 EUR/Std. 2.23 Schlauchboot 1,00 EUR/Std. 3. Pauschale Verrechnungssätze/Reinigen 3.1 Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung Die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände werden nach dem Reinigungs- und Prüfauswand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. 3.2 Reinigen und Desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutzanzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden dem Gebühren- und Kostenersatzpflichtigen in Rechnung gestellt. 3.3 Reinigen und Desinfizieren Atemschutzgeräte 19,00 EUR/Stück Atemschutzmaske 21,00 EUR/Stück Lungenautomat 28,50 EUR/Stück Ersatzbeschaffungen Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden in Rechnung gestellt.

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3.4. Waschen, Prüfen und Trocknen eines Schlauches 3,50 EUR/ Stück 4. Fehlalarm durch private Brandmeldeanlage Gebühren werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß des Verzeichnisses der Kostensätze berechnet. 5. Missbräuchliche Alarmierung Gebühren für die missbräuchliche Alarmierung werden nach ausgerückten Gebühren werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß des Verzeichnisses der Kostensätze berechnet, mindestens aber 500,00 EUR.

Bürgerbus Sie gehören zum Kreis älterer oder in der Mobilität eingeschränkter Menschen? Kostenloser Fahrservice - Bürger fahren für Bürger Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag innerhalb der Verbandsgemeinde Arzfeld Anmeldung: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Tel.: 06550/974-122 oder 06550/974-140

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2016 01.12.2016 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 477) folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 24.11.2016 hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

gegenüber bisher EUR

erhöht vermindert nunmehr um um festgesetzt EUR EUR auf EUR

6.965.823 6.691.816 274.007

343.170 436.440 -93.270

0 0 0

7.308.993 7.128.256 180.737

6.683.070 6.184.994 498.076 0 0 0 92.000 523.035 -431.035 431.035 498.076 -67.041

343.170 436.440 -93.270 0 0 0 51.810 352.100 -300.290 300.290 0 300.290

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 93.270 -93.270

7.026.240 6.621.434 404.806 0 0 0 143.810 875.135 -731.325 731.325 404.806 326.519

Arzfeld

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Ausgabe 51/52/2016

§2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt auf verzinste Kredite von bisher 431.035 EUR erhöht um 300.290 EUR auf 731.325 EUR

§3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber der bisherigen Festetzung von bisher 0,00 EUR festgesetzt auf 0,00 EUR

§ 5, § 6 und § 7 werden nicht geändert.

§8 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2009 betrug Korrekturbuchungen in 2009 Ergebnisverwendung 2009 Eigenkapital zum 31.12.2009 Jahresfehlbetrag 2010 - Ergebnishaushalt - Eigenkapital zum 31.12.2010 Jahresfehlbetrag 2011 - Ergebnishaushalt - Eigenkapital zum 31.12.2011 Janresfehlbetrag 2012 -Ergebnishaushalt- Eigenkapital zum 31.12.2012 Korrekturbuchungen 2012 Nachaktivierung Beteiligung VG-Werke 2010 und 2011 Eigenkapital zum 31.12.2012 Jahresüberschuss 2013 - Ergebnishaushalt - Zuschreibung Werke 2012 Korrektur Rückstellungen Eigenkapital zum 31.12.2013 Jahresüberschuss 2014 - Ergebnishaushalt - Korrekturbuchung 2014 Eigenkapital zum 31.12.2014 Jahresüberschuss 2015 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2015 Jahresüberschuss 2016 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2016

3.210.867,88 -722.046,15 -17.207,97 2.471.613,76 -638.615,74 1.832.998,02 -468.473,58 1.364.524,44 -95.258,45 1.269.265,99 428.302,05 1.697.568,04 161.131,75 383.482,78 -333.000,52 1.909.182,05 985.356,60 283.105,87 3.177.644,52 332.671,94 3.510.316,46 180.737,00 3.691.053,46 54687 Arzfeld, 01.12.2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierduch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97(2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97(2) GemO vom 12.12.2016 bis 20.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus. 54687 Arzfeld, den 01.12.2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister

Luxemburger Str. 5 • 54687 Arzfeld Tel. ++49 6550 961080 Fax ++49 6550 961082 E-Mail: [email protected] Internet: www.islek.info Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr Samstags geschlossen

Museen Ausstellungen

Devonium in Waxweiler Eine Welt vor vierhundert Millionen Jahren .... begeben Sie sich auf eine Zeitreise.... .... lauschen Sie in eine fremde, ferne Welt. Informationen unter: 06554 - 811 Römermuseum WALESWILERE in Waxweiler wie DEVONIUM Eingang über Haus des Gastes

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Informationen unter: 06554 - 811 Kreuz-Museum in Lünebach am Café 1900 1000 Kreuze aus drei Jahrhunderten • Vergangenheit • Kultur • Religion Öffnungszeiten: Samstag/Sonntag von 14:00 bis 18:00 Uhr Information und Gruppenanmeldung unter: Tel. 0171 - 2072 119 Museum in der Wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Das Museum ist rund um die Uhr 24 Stunden lang geöffnet. Der Eintritt ist frei. Informationen unter: www.kult-our-tal-museum.de oder www.artehallewelchenhausen.de Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dokumentation über das „Brauchtum in der Westeifel“, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: www.kult-our-tal-museum.de, durchgehend geöffnet

Arzfeld

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Pfarrkirche St. Luzia in Eschfeld In den Jahren 1906 - 1921 hat Pfarrer Christoph März an Wänden und Gewölbe eine aufgeschlagene Bibel gemalt. Informationen unter: Tel. 06559 - 858 Eifelzoo in Lünebach Tiere hautnah erleben! Auf 300.000 qm Zoogelände finden Sie über 400 Tiere aus aller Welt. Informationen unter: Tel. 06556 - 816 Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Walking Strecken, verschiedene Spielplätze, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Informationen unter Tel. 06550-9285005 oder www.waldpark-eifel.de Weitere Informationen auch im Internet unter www.islek.info und www.eifel.info. Hier können Sie auch gern Ihre Veranstaltungen melden: [email protected]

Veranstaltungen

im

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So., 01.01.2017

Wirtshaus Geimer, Plütscheid Ein Buffet mit deftigen und frischen Spezialitäten aus der Eifeler Küche Weiterer Informationen und Reservierung: Tel. 06554 7119 Neujahrskonzert 19: 00 Uhr Daleiden, Pfarrkirche St. Matthias Beginn: Jugendorchester Dahnen-DaleidenDasburg Anschließend: Musikverein Daleiden e.V. Leitung: Marco Rollmann Der Eintritt ist frei

Unsere europäischen Nachbarn Luxemburg und Belgien

ein Auszug aus dem

Veranstaltungskalender

„aktiv 2016“

Frohe Weihnachten So. und Mo. Lunchbuffet 25. & 26.12.2016 Heilhauser Mühle ab 11:30 Uhr Genießen Sie in weihnachtlichem Ambiente unsere Lunchbuffets verschiedene Vorspeisen • 4 Hauptgerichte zur Wahl • am Buffet aufgeschnittenes Überraschungsgericht • Beilagenauswahl • Salate • Dessertvariationen Fr., 30.12.2016 Jahresabschlusswanderung 13:30 Uhr Arzfeld, Treffpunkt: Dorfplatz Die Eifelverein Ortsgruppe Arzfeld lädt recht herzlich zum gemütlichen Wandern ein. Fr., 30.12.2016 Glühwein-Wanderung 14:00 Uhr Daleiden, Treffpunkt: Marktplatz Der Eifelverein OG Daleiden-Dasburg e.V. lädt ein! a) Glühweinwanderung nach Dahnen ca. 7 km; mit Überraschung unterwegs, b) Kurzwanderung um Dahnen ca. 4 km zum Glühweinstand, anschl. Einkehr im DGH in Dahnen. Anmeldung bitte bis 28.12. bei Dieter Thommes Ihre Wanderführer: Inge Kammers und Alfred Candels, Tel.: 06550 633 Dieter Thommes, Tel. 06550 232 und Heinz Hoffmann, Tel. 06550 1535 Fr., 30.12.2016 Waldweihnacht 17:00 Uhr Waxweiler, Mariensäule Nach der Begrüßung am festlich beleuchteten Tannenbaum durch den Pfarrer von Waxweiler erfolgt ein kleiner Rundgang auf dem Willibrordus-Weg. In fünf Stationen wird die Geburt Jesu mit heutigen Texten und bekannten Liedern betrachtet. Laternen können gerne mitgebracht werden. Im Anschluss gibt es Glühwein und Kinderpunsch. Sa., 31.12.2016 Silvester vom Feinsten 18:00 Uhr Im Pfenn, Irrhausen Lassen Sie sich von unserem Team kulinarisch verwöhnen und später lassen wir mit Feuerwerk und leckerem Mitternachtsimbiss die Korken knallen. Weiterer Informationen und Reservierung: Tel. 06550 1408 Sa., 31.12.2016 Silvester-Buffet ab 19:00 Uhr Eifeler

Arzfeld Ortsbürgermeister: Peter Antweiler, Tel. 06550/1383

www.arzfeld.de

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Arzfeld für das Haushaltsjahr 2016 vom 29.11.2016 Der Ortsgemeinderat Arzfeld hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar. 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBI. S. 477), folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 21.07.2016 und 21.11.2016 hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt

Arzfeld

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1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss/-fehlbedarf auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Ausgabe 51/52/2016 gegenüber bisher EUR

erhöht vermindert nunmehr um um festgesetzt EUR EUR auf EUR

1.504.747 1.684.128 -179.381

0 11.000 -11.000

0 0 0

1.504.747 1.695.128 -190.381

1.397.252 1.525.821 -128.569 0 0 0 141.275 615.000 -473.725 688.181 85.887 602.294

0 11.000 -11.000 0 0 0 100.000 228.940 -128.940 139.940 0 139.940

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0

1.397.252 1.536.821 -139.569 0 0 0 241.275 843.940 -602.665 828.121 85.887 742.234

§2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher 473.725,00 EUR erhöht um 128.940 EUR auf 602.665 EUR

§3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 214.456 EUR erhöht um 11.000 EUR auf 225.456 EUR

§5 Steuersätze werden nicht geändert.

§6 Gebühren und Beiträge werden nicht geändert.

§7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2009 betrug Jahresüberschuss 2009 Korrekturbuchung Eigenkapital Eigenkapital zum 31.12.2009 Jahresfehlbetrag 2010 - Ergebnishaushalt - Korrekturbuchung Eigenkapital Eigenkapital zum 31.12.2010 Jahresfehlbetrag 2011 - Ergebnishaushalt - Korrekturbuchung Eigenkapital Eigenkapital zum 31.12.2011 Jahresüberschuss 2012 - Ergebnishaushalt - Korrekturbuchung Eigenkapital Eigenkapital zum 31.12.2012 Jahresüberschuss 2013 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2013 Jahresüberschuss 2014 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2014 Jahresüberschuss 2015 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2015 Jahresüberschuss/fehlbedarf 2016 - Ergebnishaushalt - voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12.2016

1.775.324,68 Euro 10.904,95 Euro -11.357,75 Euro 1.774.871,88 Euro -20.111,89 Euro -184.000,00 Euro 1.570.759,99 Euro -39.281,87 Euro -4,00 Euro 1.531.474,12 Euro 24.794,78 Euro -361,34 Euro 1.555.907,56 Euro 294.669,43 Euro 1.850.576,99 Euro -115.237,49 Euro 1.735.339,50 Euro 115.745,45 Euro 1.851.084,95 Euro -191.453,00 Euro 1.659.631,95 Euro 54687 Arzfeld, 29.11.2016 Peter Antweiler, Ortsbürgermeister Die Nachtragshaushaltssatzung wird hierdurch nach § 24 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 97 (2) GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt gemäß § 97 (2) GemO vom 12.12.2016 bis 20.12.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Zimmer 27, öffentlich aus. 54687 Arzfeld, 30.11.2016 Andreas Kruppert, Bürgermeister

Arzfeld

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Dackscheid Ortsbürgermeister: Matthias Knauf, Tel. 06554/595

www.dackscheid.com

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dackscheid vom 28. Juni 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 08. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 - Inkraftkreten wird § 7.

§2 §6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54649 Dackscheid, 12. Dezember 2016 Matthias Knauf, Ortsbürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Daleiden Ortsbürgermeister: Herbert Maus, Tel. 06550/4334

www.daleiden.de

Postagentur und Tourist-Info Daleiden

Die Tourist-Info ist in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel.: 06550/929508, Fax: 06550/929509, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info montags bis samstags von 09:30 bis 11:00 Uhr und am Nachtmittag dienstags und donnerstags von 14:30 bis 16:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus und „Haus Golland“ in Daleiden Buchungsanfragen bei Bronja Kootz, Tel.: 06550/644

Ausgabe 51/52/2016

Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Daleiden für das Haushaltsjahr 2015 Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Jahresabschluss 2015, bestehend aus der Ergebnis-, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang der Ortsgemeinde Daleiden wurde von dem nach § 110 GemO gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss am 15.09.2016 gemäß § 112 und 113 GemO geprüft. Danach wurde der Jahresabschluss 2015 der Ortsgemeinde Daleiden in Ordnung befunden. Gemäß § 114 GemO hat der Ortsgemeinderat in der Sitzung am 29.09.2016 dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2015 mit den Anlagen liegt gemäß § 114 (2) GemO in der Zeit vom 27.12.2016 bis 06.01.2017 während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, 1. Obergeschoss, Zimmer 27/28, öffentlich aus. Daleiden, 15.12.2016 Herbert Maus, Ortsbürgermeister

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Daleiden am 29. September 2016 Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2015 ggfls. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 GemO Es ergingen folgende Beschlüsse: Feststellung Jahresabschluss 2015 Es gab keine Beanstandungen. Entlastungserteilung Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015. Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen an die Ortsgemeinde gemäß § 94 Absatz 3 GemO Die Ortsgemeinde erhält eine Spende für die Kindertagesstätte. Der Rat hat der Annahme der Spende zugestimmt. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ausübung des Wahlrechts gemäß § 27 Absatz 22 UStG durch die Ortsgemeinde Mit dem mit Wirkung zum 01.01.2017 eingeführten § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) wird sich die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend ändern. Da noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und damit sich die Kommunen hinreichend auf die neue Rechtslage vorbereiten können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese Übergangsregelung wurde in einem Wahlrecht (Optionserklärung) verankert. Ohne Abgabe einer Erklärung werden die Gemeinden ab 2017 nach neuem Recht besteuert. Mit der Abgabe einer Erklärung können die Gemeinden bis einschließlich 2020 nach bisherigem Recht besteuert werden, soweit überhaupt Umsatzsteuer relevante Umsätze vorliegen. Beschluss: Die Ortsgemeinde Daleiden übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 2 UStG zu unterzeichnen und der Finanzverwaltung fristgerecht vorzulegen. Öffnungszeiten Postagentur Der Vorsitzende informierte darüber, dass Bürger mit der Bitte um Änderung der Öffnungszeiten der Postagentur an ihn herangetreten sind. Nach kurzer Beratung legte man folgende Änderungen ab 01. Januar 2017 fest: Dienstags: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr entfällt Donnertags: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr wird geändert auf 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Die übrigen Zeiten sind von der Änderung nicht betroffen. Im Rat wurde zudem besprochen, dass man eventuell den Zugriff der Postfächer zu längeren Zeiten möglich machen könnte.

Arzfeld

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Die Möglichkeiten der Umsetzung sollen noch geklärt werden und der Punkt soll in einer späteren Sitzung erneut aufgegriffen werden. Auftragsvergaben Gehwege B410 Der Vorsitzende informierte über die aktuelle Sachlage. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 38.383,67 Euro und den Zuschlag erhielt die Firma Kohl. Planung Anbau und Renovierungsarbeiten Kita Nach kurzer Beratung entschloss man, sich vor Vergabe eines Auftrags erst andere Projekte in den Nachbarorten Arzfeld (Schneider Architekten, Bitburg) und Waxweiler (Archtitekt Manfred Berg, Waxweiler) zu besichtigen und dann in einer späteren Sitzung darüber zu entscheiden. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Wohnen (Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage) Hinter Loh 28, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinter Loh“ der Ortsgemeinde Daleiden. Die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der Bauherr beantragt die Erteilung einer Befreiung und einer Abweichung von den Festsetzungen des vorbezeichneten Bebauungsplanes, da das geplante Vorhaben nicht mit den bauplanungsund bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes im Einklang steht. Es ist beabsichtigt wegen der besseren Ausnutzung des Baugrundstückes von der festgesetzten Firstrichtung abzuweichen. Des Weiteren ist beabsichtigt von der Dachform abzuweichen und die Garage mit Flachdach zu errichten. Der beantragten Befreiung nach § 31 II BauGB hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung, sowie Änderung der Dachform der Garage (Flachdach) wird zugestimmt. Des Weiteren wird das Einvernehmen gem. § 36 I BauGB erteilt. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses Reipeldinger Straße, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Daleiden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Gemäß der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daleiden ist der Ortsbürgermeister zu der Abgabe der Erklärung ermächtigt. Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für den Anbau eines Hühnerstalles und Gewächshauses an das bestehende Garagengebäude Kalenbornerhof 1, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Daleiden. Es handelt sich daher um eine Außenbereichsbebauung, sodass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB beurteilt. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitbug-Prüm hat in ihrer Stellungnahme das Einverständnis gemäß § 5 III der Landesverordnung über den „Naturpark Südeifel“ erteilt. Das Einvernehmen nach § 36 I BauGB wird erteilt. Erweiterung eines Wohnhauses Bommert 11, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Daleiden. Es handelt sich daher um eine Bebauung im Innenbereich, sodass sich die bauplanungs-rechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB beurteilt. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat in Ihrer Stellungnahme dem Vorhaben bereits zugestimmt. Das Einvernehmen nach § 36 I BauGB wird erteilt. Neubau einer Garage Hauptstraße, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Daleiden. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Der ursprüngliche Bauantrag aus dem Jahr 2011 wurde nur teilweise ausgeführt. Eine Verlängerung des Antrages für die nicht ausge-

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führte bauliche Anlage erfolgte nicht. Somit musste zur Realisierung der weiteren Garage ein neuer Bauantrag eingereicht werden. Gemäß der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Daleiden ist der Ortsbürgermeister zu der Abgabe der Erklärung ermächtigt. Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Loh“ der Ortsgemeinde Daleiden hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines baugenehmigungsfreien Carport und eines baugenehmigungsfreien Gartenhauses Hinter Loh 48, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinter Loh“. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der Bau der geplanten baulichen Anlagen ist gemäß § 62 Absatz 1 Nr. 1 a und Nr. 1f LBauO baugenehmigungsfrei. Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das Vorhaben steht nicht mit den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des vorbezeichneten Bebauungsplanes im Einklang, weil das Gartenhaus und das Carport (teilweise) außerhalb der im maßgeblichen Bebauungsplan festgelegten überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden soll. Der beantragten Befreiung nach § 31 II BauGB hinsichtlich der Errichtung eines baugenehmigungsfreien Carport und eines baugenehmigungsfreien Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche wird zugestimmt. Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter Loh“ der Ortsgemeinde Daleiden hinsichtlich der Firstrichtung für die Errichtung eines Wohnhauses Hauptstraße, Daleiden Der zur Bebauung vorgesehene Standort befindet sich nach dem Ergebnis unserer Überprüfung innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hinter Loh“. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich somit nach § 30 BauGB. Der Bauherr hat im Vorfeld zum Genehmigungsverfahren den Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des vorbezeichneten Bebauungsplanes gestellt, da das geplante Vorhaben nicht mit den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplanes im Einklang steht. Es ist beabsichtigt wegen dem schmalen Zuschnitt des Baugrundstückes von der festgesetzten Firstrichtung abzuweichen. Der beantragten Befreiung nach § 31 II BauGB hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung wird zugestimmt. Spielplatz Unterstraße Ortsbürgermeister informierte den Rat über die am 02.09.2016 stattgefundene Abnahme des Spielplatz, als Beseitigung des bekannten Problems mit der Absicherung des Gebäudes schlug er die vorher besprochene Anschaffung einer Umzäunung mit je einem Element zu jeder Seite. Die Kosten werden sich auf rund 260,00 Euro belaufen. Abrechnung Straßen und Gehwege Hardt Ortsbürgermeister Maus erklärte, dass die Kosten für die o. g. Baumaßnahme niedriger als geplant waren. Anstatt des geplanten Eigenanteils von 73.400,00 Euro sind lediglich 65.156,76 Euro von der Ortsgemeinde zu tragen. Anstrich Wohnhaus, Schulstraße Bereits in vorherige Sitzung angeregt, soll das Wohnhaus „alte Apotheke“ verschönert werden und einen neuen Anstrich erhalten. Dies soll in Eigenleistung geschehen und wird von der Firma Kremer, Dasburg angeschafft. Zukunft Schule und Kindergarten Daleiden Dieser Punkt wurde auf Wunsch von Ratsmitglied Georg Thommes hinzugefügt. Der Ortsgemeinderat führte eine rege Diskussion über die aktuelle Sachlage, was hätte anders laufen können und äußerte Ihre Bedenken dazu.

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Reklamationen wegen Nichtzustellung der Bürgerzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:

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Arzfeld

Herzlichen

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Glückwunsch Am 5. Januar 2017 feiert

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Eisenbahnbrücke Distrikt „Elcherath“ Die Eisenbahnbrücke im Distrikt „Elcherath“ weißt erhebliche bauliche Mängel auf. Die Verwaltung wird um schnellstmögliche Überprüfung gebeten. Beschilderung am „Waldhof“ Aus der Mitte des Rates wurde gefragt, wann das Schild „Achtung spielende Kinder“ errichtet wird. Die Verwaltung wird gebeten die notwendigen Schritte schnellstmöglich einzuleiten.

Großkampenberg Ortsbürgermeister: Bertram Ademes, Tel. 06559/93020

Frau Hildegard Hellwig, Daleiden, ihren

101. Geburtstag. Zu diesem seltenen Festtag gratulieren wir der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Daleiden/Arzfeld, 5. Januar 2017 Für die Ortsgemeinde Daleiden Herbert Maus, Ortsbürgermeister Für die Verbandsgemeinde Arzfeld Andreas Kruppert, Bürgermeister

Euscheid Ortsbürgermeister: Rainer Probst, Tel. 06556/1253

www.euscheid.de

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Euscheid am 29. August 2016 Bau- und Grundstücksangelegenheiten Antrag für den Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zur Haltung von Legehennen und Neubau eines Kotlagers für Trockenmist sowie 2 Futtersilos Nach Einsicht in die Planunterlagen und Beantwortung aller Fragen wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB erteilt. Wegen Vorliegen von Ausschließungsgründen gemäß § 22 Absatz 1 Nr. 1 GemO hat der Ortsbürgermeister während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz führte der 1. Beigeordnete Gerhard Gompelmann. Antrag für den Neubau eines Bürogebäudes mit Werkstattnutzung und Carport; Nach Einsicht in die Planunterlagen und Beantwortung aller Fragen wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2015 ggf. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO Es ergingen folgende Beschlüsse: Feststellung Jahresabschluss 2015 Es gab keine Beanstandungen. Entlastungserteilung Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt. Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015. Verschiedenes

www.grosskampenberg.de

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Großkampenberg am 12. September 2016 Mitteilungen Ortsbürgermeister Ademes gab hierzu folgender Erläuterungen: Beschaffungen für die Leichenhalle Es konnte ein neuer Sargwagen geliefert werden sowie fünf neue Stühle. Die vorgesehenen neuen Schubkarren für den Friedhof müssen jedoch noch bestellt werden. Prüfung Schlussverwendungsnachweis DGH Durch die ADD Trier wurde der vorgelegte Schlussverwendungsnachweis für die Baukosten des Dorfgemeinschaftshauses geprüft und anerkannt. Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandungen. Breitbandausbau Durch die Telekom wurde bereits ein Teil der Arbeiten zur Anbindung an das schnelle Internet durchgeführt. Bei den Bauarbeiten sind bisher keine Probleme entstanden. Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung von Windkraftanlagen Durch das Forstamt, Herrn Böhmer, wurden bereits verschiedene Gemeindeflächen für eine mögliche Nutzung als Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Windenergie besichtigt. Nach Aussage des Leiters des Forstamtes können mehrere Gemeindeflächen hierfür genutzt werden. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 GemO für das Haushaltsjahr 2015 ggf. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO Hierzu übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Ernst Alff den Vorsitz. Die Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresbelege ist erfolgt. Da jedoch noch einige Fragen hinsichtlich einzelner Zahlungen bestanden, die verwaltungsseitig so nicht beantwortet werden konnten, wurde die Entlastungserteilung vorläufig zurückgestellt. Herr Alff wird sich umgehend mit der Verwaltung in Verbindung setzen und die offenstehenden Punkte klären. In der kommenden Sitzung wird dann die Entlastungserteilung erfolgen. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Zustimmung zu Bauanträgen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses Nach Einsicht in die Planunterlagen wurde das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt. Bauvoranfrage zum Neubau einer Garage Der Antragsteller beabsichtigt in der Ortsgemeinde Großkampenberg, die Errichtung einer Garage. Nach Einsicht in die Planunterlagen wurde das Einvernehmen hergestellt. Bauantrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen Typ Vestas V-136, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 136 m, Nennleistung 3,45 MW im Außenbereich Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Vorhaben sind nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und befinden sich innerhalb der in der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie. Die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich durch die Kreisverwaltung genehmigt worden. Nach Einsicht und Beratung wurde das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Während der Beratung und Beschlussfassung hatten die Ratsmitglieder Bertram Ademes, Leo Lempges und Edmund Heinz nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz übernahm das älteste Ratsmitglied Herbert Heinz. Der Rat war aufgrund § 39 Abs. 2 GemO vermindert beschlussfähig, da gemäß § 22 GemO Ratsmitglieder an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen durften und nach Ausschluss dieser Ratsmitglieder noch ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend war.

Arzfeld

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Vertragsangelegenheiten Abschluss eines Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages für die Errichtung von Windkraftanlagen in Großkampenberg durch die Firma ABO-Wind AG, Wiesbaden, zwischen der Ortsgemeinde Großkampenberg und der Verbandsgemeinde Arzfeld Der Entwurf des Wegemitbenutzungsvertrages wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugestellt. Durch den Vertreter der Verwaltung wurden verschiedene Details erläutert. So erfolgt für die Bauphase sowie die sogenannte Beruhigungsphase ein Ausgleich für die zu erwartende Minderung der Jagdpacht. Weiterhin wurden ebenfalls verschiedene Detailfragen beantwortet. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Dem Abschluss eines Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages zur Errichtung von vier Windkraftanlagen in der Ortsgemeinde Großkampenberg wird grundsätzlich zugestimmt. Die Vertragsdetails hinsichtlich der Höhe der Entschädigung etc. werden unter Tagesordnungspunkt 7. im nicht öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt. Abschluss eines Nutzungsvertrages zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Arzfeld zwischen der Verbandsgemeinde Arzfeld und der Ortsgemeinde Großkampenberg Ortsbürgermeister Ademes führt aus, dass für die beiden gemeindlichen Grundstücke Flur 52, Flurstücke Nr. 69 und Parzelle 313, die sich innerhalb des Sondergebietes Windenergie befinden, ebenfalls der Abschluss eines Nutzungsvertrages notwendig ist. Die Flächen würden dann wie die übrigen Privateigentumsflächen in den sogenannten Pacht-Pool mit aufgenommen und entsprechend vergütet. Nach kurzer Diskussion stimmten die Ratsmitglieder dem Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages zu den bereits bekannten Konditionen zu. Verschiedenes Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf dem Friedhof Großkampenberg Ortsbürgermeister Ademes führte aus, dass die Gemeinde verpflichtet ist, einmal jährlich nach der Frostperiode die Standsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof zu überprüfen. Nach seinen Recherchen wird in der Verbandsgemeinde Prüm ein Sachverständiger beauftragt, der für jedes Grabmal eine kurze Dokumentation mit einer entsprechenden Abschätzung der Standsicherheit erstellt. Der Vorsitzende legte hierzu das Angebot des Sachverständigenbüros Manfred Becker, Grävenwiesbach, vom September 2016 vor. Demnach bietet Herr Becker die Sicherheitsprüfung mit ausführlicher Dokumentation der nicht standfesten Grabmale zu einem sehr geringen Preis an. Das Angebot bezog sich jedoch auf eine jährliche wiederkehrende Prüfung von ca. 1000 Grabmalen mit Dokumentation. Nach Meinung der Ratsmitglieder sollte die Standsicherheitsprüfung unbedingt dem Sachverständigenbüro übertragen werden. Ortsbürgermeister Ademes wird gebeten, die notwendigen weiteren Schritte einzuleiten.

Ausgabe 51/52/2016

2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54617 Harspelt, 06. Dezember 2016 Nikolaus Arens, Ortsbürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Jucken Ortsbürgermeister: Franz-Josef Metz, Tel. 06550/1331

www.jucken.com

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Jucken vom 26. Juli 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 21. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 - Inkrafttreten wird § 7.

§2

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Harspelt vom 1. Dezember 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 18. Oktober 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 - Inkrafttreten wird § 7.

§2 §6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt,

§6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54689 Jucken, 12. Dezember 2016 Franz-Josef Metz, Ortsbürgermeister

Arzfeld

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Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

.LFNHVKDXVHQ Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel. 06550/654

www.kickeshausen.de

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kickeshausen vom 20. Oktober 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 14. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 - Inkrafttreten wird § 7.

§2 §6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54689 Kickeshausen, 28. November 2016 Albert Zimmermann, Ortsbürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ausgabe 51/52/2016

Kinzenburg Ortsbürgermeister: Leo Richter, Tel. 06554/660

www.kinzenburg.de

1. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Kinzenburg vom 01. Juni 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 14. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 – In-Kraft-Treten wird § 7.

§2 §6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54597 Kinzenburg, 05. Dezember 2016 Leo Richter, Ortsbürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Kinzenburg am 29. September 2016 Zustimmung zum Solidarpakt „Windenergie“ in der Verbandsgemeinde Arzfeld Der Vertreter der Verwaltung informierte über den derzeitigen Stand der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Der seinerzeitige förmliche Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurde am 12. Dezember 2013 gefasst. Zwischenzeitlich ist der Flächennutzungsplan bereits durch die Kreisverwaltung genehmigt worden und auch in Rechtskraft. Der Verbandsgemeinderat war einstimmig der Auffassung, dass beim Bau neuer Windkraftanlagen eine möglichst hohe kommunale Wertschöpfung entstehen sollte.

Arzfeld

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Es wurden deshalb mit den privaten Grundstückeigentümern entsprechende Nutzungsverträge im Vorfeld abgeschlossen, mit dem Ziel, die Flächen für eine mögliche Windkraftnutzung für die Verbandsgemeinde Arzfeld zu sichern. Anschließend wurde mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ein Interessenbekundungsverfahren (Wettbewerbsverfahren) durchgeführt und die Fa. ABO Wind, Wiesbaden, als Partner aus der Windkraftbranche gewonnen. Mittlerweile sind auch entsprechende Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen durch die Fa. ABO Wind bei der Kreisverwaltung gestellt. Mit dem eigentlichen Pachtvertrag zwischen den privaten Grundstückseigentümern und der VG Arzfeld erklären sich diese bereit, ein Drittel des Nutzungsentgeltes an die Standortgemeinden abzugeben. Der dann verbleibende Betrag wird auf alle Vertragsgrundstücke, entsprechend ihrer Flächengröße innerhalb des Sondergebietes Windkraft wie vertraglich vereinbart, ausgeschüttet. (Poolverteilung) Eventuelle Wegemitbenutzungsentgelte oder Entschädigungen für Kabeltrassen bleiben unberührt, und stehen allein den Standortgemeinden zu. Konkret heißt dies, dass die Ortsgemeinde Kinzenburg aufgrund der anteiligen Gemarkungsfläche folgenden Anteil von diesem Drittel Pachtanteil bei der Errichtung einer Windkraftanlage erhält: Das Sondergebiet Windenergie Kopscheid/Kinzenburg hat eine Gesamtfläche von 155.070 qm (100 %) auf Gemarkung Lichtenborn befinden sich 128.292 qm (82,73 %) auf Gemarkung Kinzenburg befinden sich 26.778 qm (17,27 %) Da jedoch nur wenige Gemeinden neue Sondergebiete erhalten, war man der Meinung, dass die Standortgemeinde ebenfalls nochmals ein Drittel an einen Solidartopf auf VG Ebene abgeben sollte. Diesem Solidarmodell zugestimmt haben die Gemeinden Großkampenberg, Lünebach, Lichtenborn und Kesfeld. In der Ortsgemeinde Kinzenburg war die Angelegenheit bisher noch nicht beraten worden. Nach kurzer Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst: Bei der bereits erfolgten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Windenergie soll es zu einem fairen und gerechten Interessenausgleich kommen. Wegen der hohen Raumbedeutung von möglichen neuen Windkraftanlagen, dem Eingriff in das Landschaftsbild, der über die eigene Gemarkungsgrenze hinauswirkt, erklärt sich die Ortsgemeinde bereit, von dem gemeindlichen Anteil des Nutzungsentgeltes neuer Windkraftanlagen ein Drittel an einen Solidarfonds auf Ebene der VG Arzfeld abzugeben. Der Solidarfonds soll auf die übrigen Ortsgemeinden ohne neue Windkraftvorrangflächen aufgeteilt werden, um so einen Ausgleich zu schaffen. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) - Ausübung des Wahlrechts gemäß § 27 Abs. 22 UStG durch die Ortsgemeinde Mit dem mit Wirkung zum 01.01.2017 eingeführten § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) wird sich die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend ändern. Da noch erheblicher Klärungsbedarf besteht und damit sich die Kommunen hinreichend auf die neue Rechtslage vorbereiten können, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen. Diese Übergangsregelung wurde in einem Wahlrecht (Optionserklärung) verankert. Ohne Abgabe einer Erklärung werden die Gemeinden ab 2017 nach neuem Recht besteuert. Mit der Abgabe einer Erklärung können die Gemeinden bis einschließlich 2020 nach bisherigem Recht besteuert werden, soweit überhaupt Umsatzsteuer relevante Umsätze vorliegen. Beschluss: Die Ortsgemeinde Kinzenburg übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG aus. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 2 UStG zu unterzeichnen und der Finanzverwaltung fristgerecht vorzulegen. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Errichtung eines Windparks in der Ortsgemeinde Lünebach/Lichtenborn Der Vertreter der Verwaltung informierte über den vorgesehenen Bau eines Windparks in der Ortsgemeinde Lünebach mit einer Anlage in der Ortsgemeinde Lichtenborn/Kinzenburg. Anhand einer Plankarte wurde die Lage des vorgesehenen Ausbaus des Windparks Lünebach/Lichtenborn den Anwesenden vorgestellt. Auf dem Gemarkungsbereich Kopscheid/Kinzenburg ist ebenfalls der Bau einer Windkraftanlage des Herstellers Vestas mit einer Nabenhöhe von rund 149 Metern und einer Nennleistung von 3,45 MW vorgesehen. Die Erschließung soll über die Kreisstraße und den anschließenden Verbindungsweg zwischen Kopscheid und Kinzenburg erfolgen. Die Ratsmitglieder nahmen die Ausführungen zur Kenntnis.

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Vertragsangelegenheiten Abschluss eines Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages für die Errichtung einer Windkraftanlage im Gemarkungsbereich Lichtenborn/Kinzenburg durch die Firma ABO Wind AG, Wiesbaden, zwischen der Ortsgemeinde Kinzenburg und der Verbandsgemeinde Arzfeld Der Entwurf des Wegemitbenutzungsvertrages wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugestellt. Durch den Vertreter der Verwaltung wurden verschiedene Details erläutert und einzelne Fragen beantwortet. Der Entwurf des Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss: Dem Abschluss eines Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages zur Errichtung einer Windkraftanlage im Gemarkungsbereich Kopscheid/Kinzenburg wird grundsätzlich zugestimmt. Die Vertragsdetails hinsichtlich der Höhe der Entschädigung etc. werden unter Tagesordnungspunkt 8. im nicht öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt.

Lünebach

Ortsbürgermeister: Albert Tautges, Tel. 06556/1225, Mobil 0170/3275143

www.lünebach.de

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Lünebach am 14. Juli 2016 Bau- und Grundstücksangelegenheiten Bauantrag für den Umbau eines Wohnhauses mit Anbau eines Wintergartens Nach Einsichtnahme und Beratung wurde das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die Zustimmungserklärung zu unterzeichnen. Antrag auf Errichtung und Betrieb von insgesamt 5 Windkraftanlagen Typ Vestas V-136, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 136 m, Nennleistung 3,45 MW, in der Gemarkung Lünebach/Außenbereich Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB. Die Vorhaben sind nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und befinden sich innerhalb der in der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie. Die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes befindet sich in der Aufstellung und liegt derzeit bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Genehmigung vor. Nach Einsicht und Beratung wurde das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Ortsbürgermeister Tautges wurde ermächtigt, die Zustimmungserklärungen zu unterzeichnen. Vertragsangelegenheiten Abschluss eines Wegemitbenutzungs- und Erschließungsvertrages für die Errichtung von Windkraftanlagen in Lünebach durch die Fa. ABO Wind AG, Wiesbaden, zwischen der Ortsgemeinde Lünebach und der Verbandsgemeinde Arzfeld Der Entwurf des Wegenutzungsvertrages wurde den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugestellt. Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss: Dem Abschluss eines Wegebenutzungs- und Erschließungsvertrages zur Errichtung von Windkraftanlage in der Ortsgemeinde Lünebach wird grundsätzlich zugestimmt. Die Vertragsdetails hinsichtlich der Höhe der Entschädigung etc. werden unter Tagesordnungspunkt 6. im nicht öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt. Während der Beratung und Beschlussfassung hatten die Ratsmitglieder Lothar Becker und Manfred Lenz wegen des Vorliegens von Sonderinteresse (§ 22 GemO) nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. Verschiedenes Pflege der Straßenränder innerhalb der Ortslage Lünebach Aus der Mitte des Rates wurde vorgetragen, dass die Straßenränder im Bereich der klassifizierten Straßen innerhalb der Ortslage Lünebach teilweise einen etwas ungepflegten Eindruck hinterlassen. Es wurde vorgeschlagen, die Pflege der Seitenflächen im Rahmen von Patenschaften an die Bürgerinnen und Bürger zu übertragen und hier um entsprechende Übernahme der Pflegearbeiten zu werben. Im Rahmen der Arbeitskreissitzungen zum Zukunfts-Check-Dorf sollte diese Anregung aufgenommen werden.

Arzfeld

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Preischeid Ortsbürgermeister: Martin Klaesges, Tel. 06550/759

www.preischeid.de

1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Ortsgemeinde Preischeid vom 21. Dezember 2010 Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24, 25 und 32 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Änderungssatzung am 10. November 2016 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 § 6 - Inkrafttreten wird § 7.

§2 §6 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister gem. § 32 GemO Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 66 Absätze 1 und 2 LBauO aufgeführten Vorhaben (vereinfachtes Genehmigungsverfahren), soweit sich die Zulässigkeit über § 30 Absatz 3 i.V. m. § 34 BauGB, § 33 BauGB und § 34 BauGB herleiten lässt, 2. Die Abgabe der Erklärung der Ortsgemeinde nach § 67 Absatz 1 BauGB, dass im Falle des § 67 Absatz 1 Satz 1 LBauO (Genehmigungsfreistellung) ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll, 3. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Absatz 1 BauGB für die in § 62 LBauO aufgeführten baugenehmigungsfreien, jedoch nach Landespflegegesetz und den hierzu ergangenen Verordnungen genehmigungspflichtigen Vorhaben, soweit hiernach die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.

Ausgabe 51/52/2016

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Der Ortsgemeinderat erteilte nachträglich die Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015. 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Strickscheid/ Euscheid – Teilbereich Bebauungsplan „Aaronia AG - Gewerbegebiet Strickscheid-Euscheid“ - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO Anlass für die vorliegende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Aaronia AG - Gewerbegebiet Strickscheid/ Euscheid“ in den Ortsgemeinden Strickscheid und Euscheid. Beschlussvorschlag: „Der Ortsgemeinderat Preischeid stimmt der vierten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“ 5. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld, Bereich Ortsgemeinde Waxweiler - Teilbereich Bebauungsplan „Unter der Mühle“ - Zustimmung der Ortsgemeinde gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO Anlass für die vorliegende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Verbandsgemeinde Arzfeld ist Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter der Mühle“ in der Ortsgemeinde Waxweiler. „Der Ortsgemeinderat Preischeid stimmt der fünften Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Arzfeld gemäß § 67 Absatz 2 Satz 2 GemO zu.“ Bau- und Grundstücksangelegenheiten Antrag auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für den Neubau eines Geräteschuppens mit integrierter Maschinenhalle Nach bauplanungsrechtlicher Beurteilung ist das Vorhaben unzulässig, weil bei Ausführung und Nutzung des vorgesehenen Gebäudes öffentliche Belange beeinträchtigt werden. In rechtlicher Folge wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Absatz 1 BauGB versagt.

§3 Die Änderungssatzung tritt nach dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. 54689 Preischeid, 06. Dezember 2016 Martin Klaesges, Ortsbürgermeister Hinweis gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Preischeid am 19. September 2016

Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung gemäß § 114 Absatz 1 GemO für das Haushaltsjahr 2015 ggfls. mit nachträglicher Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 GemO Es ergingen folgende Beschlüsse: Feststellung Jahresabschluss 2015 Es gab keine Beanstandungen. Entlastungserteilung Dem Ortsbürgermeister, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde wurde Entlastung erteilt.

Vinzenz-von-PaulGymnasium Niederprüm Privatschule in Trägerschaft der Vinzentiner Einladung zum Informationsabend für Eltern zukünftiger „Fünftklässler“ Eltern und Sorgeberechtigte, die für ihr Kind ab dem Schuljahr 2017/2018 den Besuch eines Gymnasiums in Erwägung ziehen, möchten wir recht herzlich zu einem Informationsabendeinladen. Dieser findet am Donnerstag, 19. Januar 2017, um 18:30 Uhr im Barocksaal des Vinzenz-von-Paul-Gymnasiums Niederprüm (Eingang Klosterhof) statt. Bereits ab 17:30 Uhr besteht für Eltern und Kinder die Möglichkeit, die Schule näher kennen zu lernen, sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen und ein wenig schulische Atmosphäre zu „schnuppern“. Dazu findet zunächst eine Schulführung statt. Im Anschluss daran haben Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassenstufen sowie Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule ein kleines Programm zusammengestellt, um die Arbeit in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften der Schule zu präsentieren und Einblicke in (neue) Schulfächer zu gewähren. Unser Schülersprecherteam kümmert sich während der Elterninformation ab 18.30 Uhr um die Betreuung der anwesenden Kinder. Wir laden alle Kinder der 4. Schuljahre und deren Eltern recht herzlich zu diesem Abend ins Vinzenz-von-PaulGymnasium ein. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass wir zum nächsten Schuljahr die Einrichtung von zwei neuen 5erKlassen beabsichtigen. Schulleitung des Vinzenz-von-Paul-Gymnasium

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Finanzamt Bitburg-Prüm Abzocke mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Registrierung erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist stets kostenfrei Aktuell befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) angeboten wird. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck. Sie weisen zwar im Kleingedruckten darauf hin, dass es sich um eine nicht amtliche, jedoch kostenpflichtige Eintragung handelt. Unternehmen sollten keinesfalls das Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Die Vergabe von USt-IdNr. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen.

Pfarreiengemeinschaft Arzfeld für die Pfarreien Arzfeld - Dahnen - Daleiden - Dasburg Eschfeld - Großkampenberg - Harspelt - Irrhausen - Lichtenborn - Lützkampen - Olmscheid - Preischeid - Üttfeld/ Binscheid Samstag, 24.12.2016 - Heiligabend Arzfeld 16.00 Uhr Kinderkrippenfeier Großkampenberg 16.00 Uhr Christmette Olmscheid 16.00 Uhr Christmette Daleiden 17.00 Uhr Christmette Arzfeld 21.00 Uhr Christmette Sonntag, 25.12.2016 - Weihnachten - Hochfest der Geburt des Herrn Binscheid 09.00 Uhr Festhochamt Lichtenborn 10.30 Uhr Festhochamt Preischeid 10.30 Uhr Festhochamt Dahnen 10.30 Uhr Festhochamt Montag, 26.12.2016 - Fest hl. Stephanus Eschfeld 09.00 Uhr Festmesse mit Kindersegnung Irrhausen 10.30 Uhr Festmesse mit Kindersegnung Harspelt 10.30 Uhr Festmesse mit Kindersegnung Dienstag, 27.12.2016 Sevenig 19.00 Uhr Festmesse mit Segnung des Johannesweins Mittwoch, 28.12.2016 Dasburg 19.00 Uhr hl. Messe Donnerstag, 29.12.2016 Irrhausen 19.00 Uhr hl. Messe Freitag, 30.12.2016 Großkampenberg 10.30 Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit Heckhuscheid 19.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 31.12 Silvester Lichtenborn 17.00 Uhr Vorabendmesse z. Jahreschluss Binscheid 19.00 Uhr Vorabendmesse z. Jahresschluss Sonntag, 01.01.2016 - Neujahr Dasburg 10.30 Uhr Hochamt Arzfeld 10.30 Uhr Hochamt Lützkampen 10.30 Uhr Hochamt Dienstag, 03.01.2016 Daleiden 10.30 Uhr hl. Messe im Seniorenheim Harspelt 19.00 Uhr hl. Messe Mittwoch, 04.01.2016 Lichtenborn 19.00 Uhr hl. Messe Donnerstag, 05.01.2016 Jucken 17.00 Uhr hl. Messe (Pater Nosbisch) Lützkampen 19.00 Uhr hl. Messe

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Freitag, 06.01.2016 Daleiden 10.30 Uhr Sternsingermesse mit Aussendung Sternsinger Voranzeige: Als Trauernde gemeinsam unterwegs Im Rahmen des Lebens-Cafés für Trauernde zu Beginn des Jahres 2017 sind Betroffene herzlich zum Besuch der Krippe in der Pfarrkirche Lichtenborn eingeladen. Interessierte treffen sich am Dienstag, 10. Januar 2017, 15.00 Uhr in der Pfarrkirche Lichtenborn. Nähere Infos bzgl. Mitfahrgelegenheiten und Anmeldung (bis 6. Januar) an Petra Schweisthal, tel. 06556/693 oder 06551/96559-13. Veranstalter: Kath. Deutscher Frauenbund, Zweigverein Prüm, kfdDekanat St. Willibrord Westeifel Dekanat St. Willibrord Westeifel

Kath. öffentl. Bücherei St. Matthäus Daleiden Öffnungszeiten: Sonntag von 11:15 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 16:30 bis 18:00 Uhr Wir freuen uns auf regen Besuch! Weihnachten, 25.12.2016 und Neujahr, 01.01.2017 bleibt die Bücherei geschlossen, wir bitten um Beachtung!

Pfarreiengemeinschaft Bleialf

Samstag, 24.12.2016 Habscheid 15.00 Uhr Kinderkrippenfeier Pronsfeld 15.00 Uhr Kinderkrippenfeier Bleialf 16.30 Uhr Kinderkrippenfeier Winterspelt 17.00 Uhr hl. Messe am Heiligen Abend als Kinderkrippenfeier mit Kirchen- u. Kinderchor Bleialf 21.00 Uhr Christmette mit Kirchenchor Pronsfeld 21.00 Uhr Christmette (anschl. spielt der MV Weihnachtslieder) Sonntag, 25.12.2016 Roth 08.00 Uhr Hirtenamt Habscheid 09.00 Uhr Hochamt mit Kirchenchor anschl. Kindersegnung Bleialf 10.30 Uhr Hochamt mit Musikverein anschl. Kindersegnung Lünebach 10.30 Uhr Hochamt mit Kirchenchor anschl. Kindersegnung Pronsfeld 10.45 Uhr Hochamt mit Kirchenchor anschl. Kindersegnung Bleialf 17.30 Uhr Weihnachtsandacht mit Sakramentalem Segen Montag, 26.12.2016 Winterspelt 09.00 Uhr Festmesse - anschl. Kindersegnung Bleialf 10.00 Uhr Evangel. Gottesdienst Dienstag, 27.12.2016 Habscheid 15.00 Uhr Rosenkranz f. d. Frieden in der Welt Lünebach 19.00 Uhr Festmesse - anschl. Kindersegnung Donnerstag, 29.12.2016 Roth 19.00 Uhr Rosenkranz f. Priester, Kranke u. geistl. Berufe Watzerath 19.00 Uhr hl. Messe - anschl. Kindersegnung

Konzert in der Pfarrkirche Bleialf Der Kirchenchor Maria Himmelfahrt Bleialf und der Kirchenchor Pronsfeld führen am Sonntag, den 8. Januar 2017 die Weihnachtskantate „Das Wunder von Bethlehem“, für gemischten Chor, Orchester, Kinderchor, Solisten und Sprecher von Klaus Heizmann auf. Das Konzert beginnt um 17.00 Uhr in der Pfarrkirche Bleialf. Die Leitung liegt bei Petra Urbanus. Der Eintritt ist frei. Über Spenden und Ihren Besuch freuen wir uns.

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Weihnacht sgrüße aus Neuerburg

Foto: Leda Werk/spp-o

Genuss für Gaumen und Seele

• Dauerpflege • Kurzzeitpflege • Tagespflege

Einem genießerischen Schweizer Mönch aus dem 13. Jahrhundert haben wir wohl eines der beliebtesten Festessen der Herbst- und Winterzeit zu verdanken: das Käsefondue. Aber nicht nur deshalb gehört in ein echtes Fondue nur Käse aus der Schweiz... Wer seinen Gästen original Käsefondue servieren möchte, sollte auf Schweizer Käse zurückgreifen. Die Käsermeister stellen ihre Spezialitäten mit rein natürlichen Zutaten und zum Teil fast 1.000 Jahre alten Rezepten her. Jede Region hat für das Nationalgericht ihre eigene Variante. In St. Gallen ist ein Fondue zum Beispiel ohne Appenzeller nicht denkbar, wie Christoph Holenstein von der Sortenorganisation Appenzeller Käse erzählt: „Der Appenzeller hat eine 700 Jahre alte Tradition und wird in insgesamt 52 Käsereien in Handarbeit hergestellt. Sein Geheimnis ist eine spezielle Kräutersulz.“ Das Rezept mit Kräutern, Wurzeln, Blüten, Blättern, Samen und Rinden wird bis heute behütet wie ein Schatz und lagert in einem Schweizer Bankschließfach. Wer es ganz klassisch mag, probiert das Fondue „Moitié-Moitié“ (übersetzt: halbe-halbe). Es besteht zu gleichen Teilen aus Le Gruyère AOP und Vacherin Fribourgeois AOP. Nicht ganz so bekannt, aber ebenso fein schmeckt das „Vier-Käse-Fondue“ nach unserem Rezepttipp. Die passende Anekdote zur Entstehung des Schweizer Nationalger ichtes können

Gastgeber als amüsantes Extra servieren: Ein Mönch soll in der Fastenzeit einen solchen Heißhunger auf Käse verspürt haben, dass er ihn kurzerhand erwärmte und mit der „Käsesuppe“ die kirchlichen Vorschriften umging. Rezept-Tipp: Schweizer Vier-Käse-Fondue mit krossem BündnerfleischCrumble für 4 Personen: • 2 Knoblauchzehen, fein gehackt • 2 Schalotten, fein gehackt • 2 00 g Bündnerfleisch, fein gehackt • 1 Knoblauchzehe, in zwei Hälften geteilt • 500 ml Fendant oder anderer trockener Weißwein • je 200 g frisch geriebener Appenzeller, Le Gruyère AOP, Vacherin Fribourgeois AOP, Schweizer Emmmentaler AOP • 4 EL Maisstärke • A lle Zutaten für den Crumble in einer antihaftbeschichteten Pfanne kross anbraten, gut mischen. • Den Caquelon mit der Knoblauchzehe einreiben, Wein zugeben und aufkochen lassen. Nach und nach den frisch geriebenen Käse zugeben und mit der aufgelösten Maisstärke binden. Würzen und mit dem Crumble bestreuen. Tipp: Wenn Kinder mitessen oder wer es lieber ohne Alkohol mag, ersetzt den Weißwein einfach durch Apfelsaft.

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„Wir wünschen allen frohe Weihnachten und für das neue Jahr Gesundheit und viel Erfolg!“

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen dasTeam von

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Wir danken unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen, wünschen allen frohe Weihnachten und alles Gute für 2017.

Foto: Hofschlaeger/pixelio.de

Kleine Aufwärmung Nach einem Spaziergang an der winterlich-frischen Luft sind heiß servierte Spirituosen sehr beliebt. Ein steifer Rumgrog aus dem Norden, ein friesischer Teepunsch aus Tee und Köm, dem norddeutschen Aquavit, oder ein traditioneller Hütten- oder

Förstertee aus Schwarztee und Rum erfreuen müde Wanderer bei der Heimkehr. Angenehme innere Wärme verbreitet auch ein Original Rüdesheimer Kaffee mit heißem Weinbrand, der auf Würfelzucker gegossen und entzündet wird.

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Weihnacht sgrüße aus Neuerburg

Frohe Weihnachten gutes

neues

Wir danken all unseren Kunden und Freunden für ihr Vertrauen und wünschen allen

ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!

54673 Neuerburg, Tränkstr. 46 Tel. 06564-2428, Fax 2969 E-Mail: [email protected]

Alle Fotos von Martin Brunker

Zeit schenken

Wenn uns bewusst wird, dass die Zeit, die wir uns für einen anderen Menschen nehmen, das Kostbarste ist, was wir schenken können, haben wir den Sinn der Weihnacht verstanden. (Roswitha Bloch) In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest mit vielen Zeit-Geschenken und einen guten Start ins nächste Jahr. Ihre Anna Kling, Stadtbürgermeisterin

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„Wir wünschen allen frohe Weihnachten und für das neue Jahr Gesundheit und viel Erfolg!“ Für Sie knacken wir jede Nuss! Auch im nächsten Jahr stehen wir Ihnen mit unserem Team in allen Belangen hilfreich zur Seite. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2017.

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Fröhliche Weihnachten und ein glückliches neues Jahr wünschen wir allen Kunden, Freunden und Bekannten. Betriebsferien vom 24.12.16 bis einschl. 03.01.2017

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Weihnachtsgrüße 7

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Anlass für uns, „Danke” zu sagen für Ihr Vertrauen, das Sie uns entgegengebracht haben. Gleichzeitig wünschen wir Ihnen

ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr.

n im Vertraue diesem Für das uns auf ir w n e ern t h äftspartn ahr möc h J c s n e e n G e , unden . vergang nseren K rzlich bedanken u i e b e teen und Weg nden he ueng naflcehg ih P e & W ll lt und Freu Gnefrsieta dvo uegJeahr! s annela a hen alle d c s r n fü n ü e e ß w t u r Au Gre Wir enklich Ih alles erd

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Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2017! ... fro

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In diesem Jahr sind wir am 28.12 & 29.12. für Sie da. !!! Ab dem 02.01.2017 geht es dann wie gewohnt weiter! tsch u R ten Tel. 06551 / 14 74 940 ... gu

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Weihnachtsgrüße  Herzliche Weihnachtsgrüße unserer verehrten Kundschaft, allen Freunden und Bekannten, verbunden mit den besten Wünschen für das kommende Jahr.

Mietwagen Erwin Alff

Tel.: 0 65 50 / 42 93 Schlesierstr. 6 • 54687 Arzfeld

Frohe Weihnachten und die besten Wünsche für das neue Jahr

Ich danke für Ihr Vertrauen und wünsche Ihnen frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage

allen unseren Kunden, Geschäftsfreunden, Bekannten und Freunden

und ein gutes neues Jahr.

Michael Kandels

Ihr Ansprechpartner vor Ort

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Frohe Weihnachten und für das Jahr 2016 Glück, Gesundheit und Erfolg

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Weihnachtsgrüße Von Herzen frohe Festtage! Für Ihr Vertrauen im alten Jahr ein herzliches Dankeschön! Für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg!

Ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins neue Jahr, verbunden mit dem Dank für Ihr Vertrauen, wünschen wir herzlichst allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten.

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Wir Wünschen ihnen und ihrer Familie Festtage und Für das neue Jahr gesundheit, glück und Wohlergehen

Frohe

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Uwe Hau

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Steuerberater

Die Kanzlei ist vom 23.12.2016 bis 02.01.2017 geschlossen. Wir wünschen allen Mandanten, Freunden und Bekannten ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches 2017.

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Pfarreiengemeinschaft Schönecken - Waxweiler Weihnachten Samstag, 24. Dezember 2016 - Heiligabend Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk Adveniat 11.00 Uhr Schönecken - Seniorenresidenz - Besuch des Kindes aus der Krippe in allen Zimmern mit Segnung 15.00 Uhr Waxweiler - Kinderchristfeier, mitgestaltet durch Kinder der Grundschule St. Willibrord Waxweiler (mit Kommunionspendung) 16.00 Uhr Schönecken - Kinderchristfeier, mitgestaltet durch Kinder der KiTa und Grundschule Schönecken (mit Kommunionspendung) 16.00 Uhr Waxweiler - Altenheim - Christmette 18.00 Uhr Waxweiler - Christmette mit dem MV „Lyra“ vor der Mette spielt der Musikverein weihnachtliche Weisen 20.00 Uhr Lambertsberg - Christmette 20.00 Uhr Schönecken - Christmette mitgestaltet von der Männerprojektschola Lasel-Schönecken Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk Adveniat Die Kollekte am 24. Dezember und am 25. Dezember ist in allen Kirchen zu 100% für das Bischöfliche Hilfswerk „Adveniat“. Bei den Kollekten ab dem 26. Dezember werden auch die in den Adveniatopfertütchen oder besonders gekennzeichneten Couverts gespendeten Beträge zu 100% der Adveniatkollekte zugeführt. Spendenquittungen für mit Namen und Anschrift gekennzeichnete Tütchen oder Couverts sind möglich. 09.30 Uhr Niederlauch - Weihnachtshochamt mitgestaltet vom Kirchenchor St. Martin Niederlauch, Projektsängern und Instrumentalisten 09.30 Uhr Ringhuscheid - Weihnachtshochamt mitgestaltet vom Kirchenchor Ringhuscheid 11.00 Uhr Lasel - Weihnachtshochamt mitgestaltet von den Kirchenchören Schönecken / Lasel 11.00 Uhr Plütscheid - Weihnachtshochamt Montag, 26. Dezember 2016 2. Weihnachtsfeiertag - hl. Stephanus Kollekte für das Bischöfliche Hilfswerk Adveniat 09.30 Uhr Niederlauch - Hochamt als Familiengottesdienst, mitgestaltet von Kindern - anschließend Kindersegnung 09.30 Uhr Ringhuscheid Hochamt - anschließend Kindersegnung 11.00 Uhr Schönecken Hochamt - anschließend Kindersegnung 11.00 Uhr Waxweiler Hochamt - anschließend Kindersegnung und Verstorbene der Familie Billen, Schomer, Habscheid; Eheleute Katharina und Toni Gansen und für Mätthi Reiter Dienstag, 27. Dezember 2016 hl. Johannes, Apostel und Evangelist Segnung des Johannesweins Kollekte für die Familienseelsorge 10.00 Uhr Waxweiler - Altenheim Eucharistiefeier 15.00 Uhr Ringhuscheid - Pfarrkirche Sternsinger Gruppeneinteilung und Üben 15.00 Uhr Lasel - Sternsinger-Treffen im Pfarrhaus Mittwoch, 28. Dezember Unschuldige Kinder Fest 09.00 Uhr Schönecken - Wortgottesdienst im Pfarrheim, anschließend gemeinsames Frühstück 15.00 Uhr Niederlauch - Treffen der Sternsinger aus Niederlauch bei Petra Heinen Donnerstag, 29. Dezember 2016 hl. Thomas Becket 16.00 Uhr Schönecken Seniorenresidenz - Eucharistiefeier 10.00 Uhr Berkoth - Eucharistiefeier 10.00 Uhr Waxweiler - Dechant-Faber-Haus Austeilen der Sternsingerkleidung 15.00 Uhr Waxweiler - Altenheim (Kapelle) Weihnachtliche Atempause zum Jahreswechsel „Großer Gott, wir loben dich“ 17.00 Uhr Waxweiler - Mariensäule - Waldweihnacht 17.00 Uhr Waldweihnacht an der Mariensäule - für Jung und Alt Wir treffen uns am festlich beleuchteten Tannenbaum zur Begrüßung. Dann werden wir ein Stück des Willibrordus-Weges gehen. Wir hören die Geburt Jesu mit heutigen Texten und singen alt bekannte Lieder. Die Jugendfeuerwehr wird uns mit Fackeln begleiten. Gerne können die Kinder auch ihre Laternen vom Martinszug mitbringen. Im Anschluss gibt es Glühwein und leckeren Kinderpunsch für alle. 19.00 Uhr Uppershausen - Eucharistiefeier Weitere Infos finden Sie unter www.kirchengemeinde.waxweiler.com.

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Katholische Öffentliche Bücherei Waxweiler - Dechant-Faber-Haus Öffnungszeiten: dienstags von 18.00 - 19.00 Uhr sonntags von 11.30 - 12.30 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Pfarrei Waxweiler Festliches Weihnachten in Waxweiler Die Pfarrei lädt alle Gläubigen zu den Weihnachtsgottesdiensten in die Pfarrkirche ein. Die Kinderchristfeier wird von den Kindern der Grundschule mitgestaltet. Sie findet an Heiligabend, 24. Dezember, um 15.00 Uhr, statt. Ab 17.15 Uhr spielt der Musikverein „Lyra“ weihnachtliche Weisen. Die festliche Christmette beginnt um 18.00 Uhr. Das Hochamt am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, ist um 11.00 Uhr. Danach werden alle Kinder von Pfarrer Georg Josef Müller einzeln gesegnet. Die Waldweihnacht ist eine besondere Aktion der Pfarrei. Sie findet am Fest der Heiligen Familie, 30. Dezember, um 17.00 Uhr, an der Mariensäule statt. Nach der Begrüßung am festlich beleuchteten Tannenbaum wandern die Teilnehmer auf dem Willibrordus-Weg. Dazwischen werden die Geburt Jesu mit heutigen Texten vorgetragen und alt bekannte Lieder gesungen. Die Jugendfeuerwehr Waxweiler begleitet die einstündige Wanderung mit Fackeln. Die Teilnehmer können Laternen und Taschenlampen mitbringen. Zum Abschluss gibt es heißen Glühwein und Kinderpunsch.

Silvester und Sternsingeraktion in Waxweiler Die Pfarrei lädt alle Gläubigen zur Jahresschlussmesse in die Pfarrkirche ein. Sie beginnt an Silvester, 31. Dezember, um 18.00 Uhr. In diesem Gottesdienst wird für jeden Verstorbenen des vergangenen Jahres eine Kerze angezündet, die von den Angehörigen zum Gedenken mit nach Hause genommen werden kann. Währenddessen läutet andachtsvoll die große Marienglocke von 1986 mit einem Gewicht von 1.650 kg und dem Ton d‘. Die Sternsinger der Pfarrei werden am Donnerstag, 5. Januar, um 09.30 Uhr, in der Pfarrkirche ausgesendet. Sie ziehen durch die Orte, bringen an den Türen der Häuser und Wohnungen den Segen an und sammeln für die Aktion Dreikönigssingen. Ihre Gaben bringen die Sternsinger dann im Hochamt am Sonntag, 8. Januar, um 11.00 Uhr, zum Kind in der Krippe in Waxweiler.

Beichtgelegenheit vor Weihnachten 2016 in Niederprüm in der Beichtkapelle der Vinzentiner (Eingang Vinzenz-von-Paul-Str.) Samstag, 17.12., 14.30 - 15.30 Uhr P. Kettern CM Mittwoch, 21.12., 18.30 - 19.30 Uhr P. Haasbach CM Donnerstag, 22.12., 14.30 - 16.00 Uhr P. Backes CM Freitag, 23.12., 14.30 - 16.00 Uhr P. Tix CM Bußgottesdienst vor Weihnachten 2016 für die Pfarreiengemeinschaft anschl. Beichtgelegenheit Sonntag, 18.12., 18.00 Uhr Basilika St. Salvator in Prüm

Basilika Prüm Weihnachtliche Orgelmatinee Am zweiten Weihnachtstag erhält die Basilika Prüm noch einmal weihnachtlichen Glanz: Regionalkantor Christoph Schömig lädt am 26.12. um 11.30 Uhr zu einer halbstündigen weihnachtlichen Orgelmatinee in die Basilika Prüm ein. Bekannte und beliebte Weihnachtsmelodien in unterschiedlichen Bearbeitungen lassen die Weihnachtsfreude durch den Raum schweben, mal meditativ, mal eruptiv, mal überschäumend. 30 Minuten Orgelmusik eröffnen die Möglichkeit, Weihnachten noch einmal ganz persönlich zu reflektieren und zu genießen. Der Eintritt ist frei.

Weltgebetstag der Frauen Multiplikatorinnenschulung im Dekanat St. Willibrord Westeifel in Zusammenarbeit mit dem kfd-Dekanat St. Willibrord Westeifel und dem KDFB – Zweigverein Prüm Montag, 16. Jan. 2017, 14 Uhr Pfarrsaal Bleialf

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Dienstag, 17. Jan. 2017, 14.30 Uhr im Pfarrhaus Neuerburg Anmeldung bis 10. Jan. 2017 erbeten an Petra Schweisthal, tel. 06556/693 oder [email protected]

Eine musikalische Begegnung mit dem Projektland 2017: Montag, 30. Jan. 2017, 20 Uhr; Bürgerhaus Pronsfeld. Die musikal. Leitung liegt in den Händen und in der Stimme von Kirchenmusikerin Petra Urbanus, PG Bleialf. Anmeldung wird bis 26. Jan. 2017 erbeten an: Petra Schweisthal, Pastoralreferentin im Dekanat St. Willibrord Westeifel, tel. 06556/693 oder [email protected]

Als Trauernde gemeinsam unterwegs

Im Rahmen des Lebens-Cafés für Trauernde zu Beginn des Jahres 2017 sind Betroffene herzlich zum Besuch der Krippe in der Pfarrkirche Lichtenborn eingeladen. Interessierte treffen sich am Dienstag, 10. Januar 2017, 15:00 Uhr in der Pfarrkirche Lichtenborn. Nähere Infos bzgl. Mitfahrgelegenheiten und Anmeldung (bis 6. Januar) an Petra Schweisthal, Tel. 06556/693 oder 06551/96559-13. Veranstalter: Kath. Deutscher Frauenbund, Zweigverein Prüm, kfd-Dekanat St. Willibrord Westeifel, Dekanat St. Willibrord Westeifel.

Evangelische Kirchengemeinde Prüm

Samstag, 24.12. - Heilig Abend 15.00 Uhr: Kinderchristvesper mit Krippenspiel in der Kapelle des Konvikts 17.00 Uhr: Christvesper in der Ev. Kirche Prüm Sonntag, 25.12. - 1. Weihnachtstag 10.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Prüm Montag, 26.12. - 2. Weihnachtstag 10.00 Uhr: Gottesdienst in Bleialf Samstag, 31.12. 18.00 Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl in Prüm Sonntag, 01.12. 17.00 Uhr: Gottesdienst in Prüm - Neujahrsempfang Für weitere Informationen: Pfarrer Clemens Ruhl, Hillstraße 15, Prüm Tel. (06551) 2250, Fax (06551) 2361, [email protected], www.evangelische-kirche-pruem.de

Evangelisch-freikirchliche Gemeinde Prüm

Sonntag, 25.12. 10.00 Uhr: Weihnachtsgottesdienst mit Kinderbeitrag, Thema: Friede auf Erden - ein zerbrechliches Gut bewahren Auskunft: Pastor D. Staudinger, Tel. 06551 / 965160, Kolpingstraße 3, Prüm Besuchen Sie uns im Internet: www.efg-pruem.de

LG Daleiden

Das Lauf- und Walkingtraining der Laufgemeinschaft Daleiden findet für die Monate Januar - März 2017 jeweils samstags um 16:00 Uhr statt. Erstes Treffen ist am 07.01.2017 beim DGH Daleiden. Neueinsteiger und Gäste sind herzlich willkommen.

SSV Dasburg-Dahnen Vorankündigung Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 27.01.2017 um 19.30 Uhr im Gasthaus „Bei Jul“ in Dasburg statt.

LG Pronsfeld - Lünebach Kurs zur Kraftausdauer Ab Dienstag, dem 03.01.2017 bietet die Lauftherapeutin und Übungsleiterin Prävention für Rücken Waltraud Holper von der LG Pronsfeld - Lünebach erneut einen Coreausdauerkurs an. Hier wird an 8 Abenden jeweils von 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr in der Turnhalle Pronsfeld bei Musik die Kernmuskulatur angeregt und trainiert. Anmeldung unter : 06556 / 7163 oder [email protected]

Sportverein Üttfeld e. V. 1968 Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 6. Januar 2017 um 20:00 Uhr im Gasthaus Schweyen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Rückblick 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht des Jugendleiters 6. Aussprache zu den Berichten 7. Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahlen des Vorstandes 9. Mitgliedsbeiträge 10. Verschiedenes (Termine, Veranstaltungen, etc.) Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens 3 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden. Einladung erfolgt über das Amtsblatt.

8. Neujahrs-Turnier Neuapostolischen Kirche K.d.ö.R., Bitburg Gottesdienste in dieser Woche Sonntag, 25. Dezember 2016 10:00 Uhr Weihnachts-Gottesdienst Samstag, 31. Dezember 2016 18:00 Uhr Abschluss-Gottesdienst Sonntag, 1. Januar 2016 11:00 Uhr Neujahrs-Gottesdienst Mittwoch 4. Januar 2016 20:00 Uhr

Jehovas Zeugen, Arzfeld

Sonntag, 25.12.16 10.00 Uhr Vortrag: Vollkommenes Familienglück ist verheißen 10.40 Uhr Bibelversbetrachtung Hebräer 11:1 Thema: Übe Glauben an Jehovas Verheißung aus Freitag, 30.12.16 19.00 Uhr „Wer Macht missbraucht, dem wird sie entzogen“ 19.30 Uhr Bibellesen Jesaja Kapitel 17-23 Was erfahre ich aus den gelesenen Kapiteln über Jehova? 20.00 Uhr Welches bedeutende Werk sagte Jesus voraus, und welche Frage stellt sich? (Matthäus 24:14) Besuchen Sie unsere Internetseite www.jw.org.

FIFA 17 „Auf dem Knupp“ Ort: Sportler-Treff Ammeldingen (Sportanlage) Datum: 01.01.2017 Anmeldung: zw. 13:30 Uhr und 14:30 Uhr Beginn: 15.00 Uhr Teilnahmegegühr: 10.- € Teilnahme ab: 14 Jahren Plattform: Playstation 4 Modus: Einzelspieler Zuschauer sind herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Auf euren Besuch freut sich die SpVgg Ammeldingen 1963 e.V.

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Ausgabe 51/52/2016

TTSG Waxweiler/Philippsweiler

Die TTSG Waxweiler/Philippsweiler lädt alle Spieler, Mitglieder und interessierte Bürger zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 05.01.2017 um 19.30 Uhr ins Cafe „Am Schwimmbad“ nach Waxweiler ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht Vorsitzender mit Rückblick 2016 3. Bericht Jugendspielbetrieb 4. Kassenbericht 5. Spielbetrieb Rückrunde 2016/2017 6. Planung Spielbetrieb 2017/2018 7. Planung „Jedermannturnier“ am 21.01.2017 8. Hallensituation 9. Verschiedenes Da verbindlich für die kommende Saison geplant werden muss, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Weitere Einladungen ergehen nicht. Wir Wünschen besinnliche Weihnachtstage und ein gesundes und glückliches Jahr 2017!

Imkerverein Arzfeld

Der Imkerverein lädt zur Hauptversammlung am Sonntag, den 11.12.2016 um 10:00 Uhr in die Gaststätte „Im Pfenn“ in Irrhausen ein. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.

Musikverein Arzfeld 1926 e. V. Jahreshauptversammlung Der Musikverein Arzfeld 1926 e.V. lädt alle Mitglieder am Freitag, den 13.01.2017 um 20:00 Uhr, zur Jahreshauptversammlung in das Gemeindehaus nach Arzfeld ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Totengedenken 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenwarts 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Jahresrückblick durch die Schriftführerin 7. Bericht der Jugendwartin 8. Entlastung des Vorstandes 9. Programmvorschau 2017 10. Verschiedenes Es wird um pünktliches und zahlreiches Erscheinen gebeten. Besondere Einladungen ergehen nicht.

Es „glüht“ in Dahnen mit dem Eifelverein Daleiden-Dasburg Am Freitag, den 30.12.2016 veranstaltet der Eifelverein Ortsgruppe Daleiden-Dasburg seine bekannte Winterwanderung. Treffpunkt und Wanderbeginn ist am Marktplatz an der B 410 in Daleiden um 14:00 Uhr. Auf dem Programm steht eine geführte Wanderung von etwa 7 km mit einer „heißen Überraschungspause“ unterwegs durchs Mühlbachtal nach Dahnen. Anschließend Einkehr in das Gemeindehaus, dort wird der Wandergruppe ein deftiges Essen angeboten. Die Rückfahrt erfolgt mit bereitgestelltem Bus. Gastwanderer sind natürlich herzlich willkommen. Info und Anmeldung bis 28.12.2016 bei Dieter Thommes, Tel: 06550 232, Handy: 0170 5239096 oder Email: [email protected].

Seniorenverein Daleiden e. V. Einladung zum Neujahrs-Frühstück Der Seniorenverein Daleiden e. V. lädt alle Seniorinnen und Senioren zum gemeinsamen Frühstück am Mittwoch, den 04. Januar 2017 ab 09.30 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus in Daleiden ein. Wir wollen u.a. Gedichte und Geschichten vortragen und gut gelaunt auf das neue Jahr anstoßen. Es wird voraussichtlich ein Unkostenbeitrag von 4 – 5 Euro erhoben. Wir bitten zwecks Planung um Anmeldung bis zum 03.01.2017. Marianne Maus Tel.: 1038, mobil: 0171 – 753 1350 oder Theo Dahm Tel.: 1695

Musikverein Eschfeld e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des Musikvereines Eschfeld findet am Freitag, 13. Januar 2017 um 20:00 Uhr im Proberaum im DGH Eschfeld statt. Tagesordnung: 1. Bericht der Vorsitzenden 2. Bericht des Dirigenten 3. Bericht des Kassenwarts 4. Entlastung des Vorstandes 6. Planung 2017 7. Verschiedenes 8. gemütliches Beisammensein Um vollzählige Teilnahme wird gebeten. Persönliche Einladungen ergehen nicht.

DRK-Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e. V. Seminarprogramm Erste Hilfe Ausbildungen Anmeldung und weitere Kurstermine unter 06561-602060 oder www.bildungswerk.drk.de Alle Kurstermine für 2017 stehen bereits fest; Sprechen Sie uns an! - Ausbildung Rotkreuzkurs (Wochenmitte; Sehtest auf Anfrage möglich) Mi., 11. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Mi., 25. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Rotkreuzkurs (Samstag mit Sehtest) Sa., 14. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm Sa., 21. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Erste Hilfe am Kind Sa., 1. April 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg - Fortbildung (Alle 1-2 Jahre) Fortbildung in Erste Hilfe Di., 10. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Bitburg Sa., 28. Januar 2017 08:30 bis 17:00 Uhr im DRK-Heim Prüm

Familienbildungsprogramm Anmeldung und Information: Manuela Neyses, Tel. 06561 6020250 oder [email protected] Spiel- und Kontaktgruppe für Kinder von

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1 bis 3 Jahren mit ihren Eltern – in Bitburg & Bleialf Die „Spiel- und Kontaktgruppe“ ist ein familienbegleitendes Angebot für Eltern. Die Gruppen geben Kindern ab einem Jahr die Gelegenheit, neue Umwelterfahrungen zu sammeln, ohne die schützende Nähe der Eltern zu entbehren. An folgenden Tagen werden Kurse angeboten: dienstags und mittwochs jeweils in der Zeit von 9.30 – 11.00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 10:30 Uhr. Wir laden Sie gerne zu einer Schnupperstunde ein! Musikgarten in Bollendorf – ein Angebot der DRK-Familienbildungsstätte für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren mit ihren Eltern Bereits kleine Kinder staunen über Bewegungen, Echospiele und Instrumentalspiel und imitieren diese begeistert nach. Mit Glöckchen, Rasseln, Klanghölzern, Rhythmikspielen und tänzerischen Elementen stärkt der Musikgarten diese Neigung und fördert das Sprech- und Hörverhalten. In Bollendorf triff sich die Gruppe jeden Mittwoch von 16.30 – 17.05 Uhr. In Bitburg möchten wir auch wieder eine Gruppe eröffnen. Der Wochentag steht noch nicht fest!

Gesundheitsprogramme Anmeldung und Information: Anne Dahm, 06561-6020221 oder [email protected] Gymnastik-Gruppe in Prüm sucht weibliche Verstärkung ab 60 Jahren Mit gesundheitsbewussten Übungen werden Ausdauer, Koordination und Gleichgewicht trainiert und Muskeln aufgebaut. Ein nettes und fröhliches Miteinander in der Gruppe rundet das Programm ab. Wer seine Beweglichkeit fördern und verbessern will, kann gerne dienstags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr in der Turnhalle des ReginoGymnasiums schnuppern kommen. Informationen und Anmeldung bei der DRK-Übungsleiterin Elke Ammermann unter 06554-1331.

NABU Regionalstelle Trier Untermieter gesucht Ein wichtiger Bestandteil der Naturschutzarbeit der NABU Gruppe Südeifel stellt das Bauen und Anbringen von Nisthilfen in der Region dar. Künstliche Nisthilfen sind da sinnvoll, wo Naturhöhlen fehlen, weil alte und morsche Bäume nicht mehr vorhanden sind, oder weil an Gebäuden geeignete Brutnischen fehlen. NABU Aktive haben vergangene Woche in Idenheim einen selbstgebauten Schleiereulenkasten in einer Scheune eines Naturfreundes angebracht. Kaum eine Vogelart ist so unmittelbarer vom Vorhandensein geeigneter Brutplätze abhängig wie die Schleiereule. Mit einem speziell für sie konstruierten Nistkasten kann die elegante Eule mit etwas Glück in Scheuen, Kirchtürmen und Ställen angesiedelt werden. Wer interessiert ist, selbst aktiv zu werden kann bei der NABU Regionalstelle Trier diverse Nistkasten-Bauanleitungen und Infos zum Anbringen erhalten. [email protected] oder 0651-1708819

VdK-Geschäftsstelle Bitburg-Prüm

Die Kreisgeschäftsstelle des VdK Kreisverbandes Bitburg-Prüm, Karenweg 6 in Bitburg ist vom 22.12.2016 bis 03.01.2017 geschlossen. Ab Mittwoch, den 4. Januar 2017 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir wünschen unseren Mitgliedern auf diesem Wege ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das Jahr 2017. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen! Unsere Kontaktdaten: Karenweg 6, 54634 Bitburg Sprechzeiten nach Terminvergabe: Montag – Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr für Berufstätige 1. Donnerstag im Monat 14.00 bis 17.00 Uhr. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.00 Uhr unter 06561 - 94 87 17-0 Außensprechtag in Prüm am 2. Donnerstag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr im Konvikt. Nächster Termin ist der 12.01.2017.

Ausgabe 51/52/2016

Kurse ab Januar: 20510-4 Wecke den Künstler in Dir Leinwandbilder modern, trendy und künstlerisch gestalten Tages-Workshop, am Samstag, 14. Januar, 10:00-17:30 Uhr 20801-1 Schnupperkurs Gitarre - 1. Teil 5 x dienstags, 18:30-20:00 Uhr ab 10. Januar 20908-1 Tanzen aus Freude - Ladies only 5 x dienstags, 18:30-20:00 Uhr ab 10. Januar 20912-2 Orientalischer Tanz für Einsteiger 7 x dienstags, 17:45-19:00 Uhr ab 17. Januar 21401-2 Nähen für Anfänger und Wiedereinsteiger 6 x montags, 19:00-21:15 Uhr ab Januar 30108-4 Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene 10 x freitags, 17:45-19:15 Uhr ab 13. Januar 30110-3 Qigong für Anfänger 10 x donnerstags, 18:20-19:35 Uhr ab 12. Januar 30112-1 Qigong für Anfänger und Fortgeschrittene 10 x donnerstags, 15:45-17:15 Uhr ab 12. Januar 30113-2 Tai Chi Chuan für Fortgeschrittene 10 x dienstags, 19:45-21:15 Uhr ab 12. Januar 30121-2 Feldenkrais - Bewusstheit durch Bewegung 12x mittwochs, 19:15-20:15 Uhr ab 18. Januar 30122-3 Feldenkrais - Bewusstheit durch Bewegung 12 x freitags, 10:30-11:30 Uhr ab 13. Januar 30129-2 ZENbo Balance -Entspannung für Körper und Geist Workshop am Samstag, 7. Januar, 10:00-16:30 Uhr (30 Min. Pause) 30201-2 Pilates - Aufbaukurs 10 x montags, 10:00-11:00 Uhr ab 9. Januar 30212-2 Fitness für Frauen (Pronsfeld) 15 x donnerstags, 20:00-21:00 Uhr ab 19. Januar 30213-2 Fitness-Power 10 x freitags, 9:00-10:00 Uhr ab 13. Januar 30701-2 Kochen für Anfänger 3 x mittwochs, 18:00-21:00 Uhr ab 25. Januar 30705-1 Gemüseküche im Herbst und Winter 2 x donnerstags, 18:00-21:00 Uhr ab 19. Januar 40401-2 Deutsch für Ausländer I - Teil 2 - für Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen 15 x mittwochs, 19:00-20:30 Uhr ab 11. Januar 40403-2 Deutsch für Ausländer III - Teil 2 - für Teilnehmer mit Vorkenntnissen 15 x mittwochs, 19:00-20:30 Uhr ab 11. Januar 40408-2 Fit in Deutsch - Teil 2 - für Teilnehmer mit fundierten Vorkenntnissen 15 x montags, 18:00-20:00 Uhr ab 30. Januar 40601-1 Englisch I - für Anfänger 15 x donnerstags, 18:00-19:30 Uhr ab 12. Januar 40633-2 English Conversation and More (B1) - Teil 2 - für Fortgeschrittene 12 x donnerstags, 18:00-19:30 Uhr ab Januar 50110-1 Einführung in die Benutzung eines PCs 8 x mittwochs, 15:30-17:30 Uhr ab Januar 50135-1 Einführung in Excel Teilnahmevoraussetzung: PC-Grundkenntnisse 9 x dienstags, 18:30-21:30 Uhr ab 10. Januar 50504-1 Betriebliches Rechnungswesen - Steuerrecht II Die betriebliche Steuer unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage/Rechtsänderungen für Steuerfachgehilfen, (angehende) Bilanzbuchhalter, buchführende Arbeitskräfte. 8 x mittwochs, 18:00-21:00 Uhr ab 18. Januar Weitere Infos und Anmeldung bei der Geschäftsstelle der VHS Prüm, Tel. 06551/943-119, E-Mail: [email protected] oder unter www.pruem.de/vhs.

VHS Prüm

Info-Abend zum Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Bilanzbuchhalter / zur Bilanzbuchhalterin Die VHS Prüm plant ab Frühjahr 2017 in Kooperation mit der IHK Trier die Durchführung eines weiteren Bilanbuchhalterlehrgangs. Grundlage für die Maßnahme ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten bundeseinheitlichen Fortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ (Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung - neu - vom 26.10.2015). Der Lehrgang erstreckt sich über ca. drei Jahre. Unterrichtszeiten sind jeweils samstags von 8:00 - 13:00 Uhr vorgesehen. Ein unverbindlicher, kostenfreier Informationsabend für alle Interessentinnen und Interessenten findet statt am Donnerstag, 12. Januar 2017, 18:30 Uhr.

Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Bitburg-Prüm Sprechstunden Der Vorsitzende unseres Kreisverbandes, Herr Norbert Schmitz, steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen, Anregungen und Gesprächswünschen gerne zur Verfügung. Sprechstunden vereinbaren Sie bitte per Mail an [email protected]. Sie erreichen uns ebenfalls unter der [email protected]

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Finanzamt Bitburg-Prüm Kein Dienstleistungsabend am 29.12.2016

in ihrem Mitteilungsblatt

Am 29.12.2016 fällt der übliche Dienstleitungsabend im Finanzamt Bitburg-Prüm aus. Die Service-Center an den beiden Standorten Bitburg und Prüm schließen an diesem Tag bereits um 16:00 Uhr.

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Ausgabe 51/52/2016

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