Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen

Jahresbericht 2008 über die Arbeit der Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen (Psychologischen Beratungsstellen) im Bereich der Evan...
Author: Karin Stieber
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Jahresbericht 2008 über die Arbeit der

Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen (Psychologischen Beratungsstellen) im Bereich der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau

Vorwort Zum vierten Mal in Folge ist es mit Hilfe einer einheitlichen statistischen Erhebung möglich, für die fünfzehn Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen (Psychologischen Beratungsstellen) in evangelisch-diakonischer Trägerschaft im Bereich der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau einen gemeinsamen Jahres- und Tätigkeitsbericht über die Arbeit in diesen Beratungsstellen vorzulegen. Erhoben wurden diese Daten über KIBnet-online (www.kibnet.de); von den Beratungsstellen werden die anonymisierten „Falldaten“ online eingegeben. Mit Hilfe eines „Trägermoduls“ ist es dem Zentrum Seelsorge und Beratung, möglich auf die kumulierten Daten zuzugreifen. Aufgrund der Vorgabe des Sozialgesetzbuches VIII („Das Kind ist Leistungsempfänger und die Personensorgeberechtigten anspruchsberechtigt.“) ist es aus methodischen Gründen notwendig, die Arbeit im Bereich „Paar-, Ehe- und Lebensberatung“ und die Arbeit in dem durch das SGB VIII geregelten Bereich „Erziehungs- und Familienberatung“ gesondert darzustellen. Im Bereich der Beratung von Erwachsenen bzw. Paaren (ohne Leistungsanspruch gegenüber dem SGB VIII) gibt es keine vergleichbare gesetzliche Vorgabe. Bei der Paarberatung werden die Daten der anmeldenden Person und der mitberatenen Person (Partner / Partnerin) jeweils getrennt aufgenommen. Auf Dauer ist anzustreben, die Statistik zu vereinheitlichen. Im Jahr 2008 haben sich 14.265 Ratsuchende an die 14 evangelischen Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen im Bereich der EKHN und des DWHN gewandt; darunter waren 4.639 Kinder und Jugendliche (im Alter bis 18 Jahre); hinzu kommen 4.506 Geschwisterkinder, die von der Beratung mit profitiert haben, auch wenn sie selber nicht in der Beratungsstelle waren. Weitere 1.917 Kinder haben indirekt davon profitiert, dass ihre Eltern bzw. ihre Mutter oder ihr Vater eine Ehe- bzw. Paar- oder Einzelberatung in Anspruch nahmen. Zum ersten Mal gibt es für das Jahr 2008 parallel zu diesem Jahresbericht auch einen Bericht über die Arbeit der 16 Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen (Psychologischen Beratungsstellen) in evangelisch-diakonischer Trägerschaft im Bundesland Hessen; dieser kann im Zentrum Seelsorge und Beratung angefordert werden. - Bedanken möchte ich mich wiederum bei den Kolleginnen und Kollegen in den Beratungsstellen, besonders bei den Fachkräften im Sekretariatsbereich, die diesen Jahresbericht durch ihre Mitarbeit erst ermöglicht haben. Friedberg, den 8. September 2009 gez. Wolfgang Kinzinger

2

Gliederung:

Teil I

Allgemeine Altersverteilung der Klientinnen und Klienten in den

Seite 4

Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen Teil II

Ehe-, Paar- und Lebensberatung

Seite 5

Teil III

Erziehungs- und Familienberatung (gem. SGB VIII)

Seite 14

Teil IV

www.evangelische-beratung.info und ekful.net

Seite 25

Impressum Anhang

„Bronx-Report – Beratungsarbeit in einer Stadtrand-

Seite 26

siedlung“ (Bericht des Zentrums für Beratung und Therapie, Wiesbaden - aus Fokus Beratung (April 2009) mit freundlicher Genehmigung der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision e. V. (EKFuL), Berlin

3

Teil I:

Altersverteilung insgesamt

Altersverteilung der Klientinnen und Klienten insgesamt Welche Ratsuchende in welchem Alter kommen in die Beratungsstellen? Die Beratungsstellen erreichen grundsätzlich Menschen in allen Lebensaltern, das Kleinkind und seine Eltern ebenso wie Menschen im Rentenalter. Schwerpunkt bei den Erwachsenen ist das Alter zwischen 27 und 50 Jahren; das statistische Durchschnittsalter liegt bei 42 Jahren. Die Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen erreichen eine breite Altersgruppe, die gerade in Krisensituationen gerne und bewusst auf ein kirchliches Hilfsangebot zurückgreift, zumal Eheberatung flächendeckend nur von den beiden Kirchen angeboten wird. In Hessen waren Ende des Jahres 2008, so das Statistische Landesamt, 19,8 % der Bevölkerung 65 Jahre und älter. Diese Altersgruppe wird „naturgemäß“ von den Beratungsstellen nur bedingt erreicht, ist aber zunehmend häufiger in den Beratungsstellen vertreten. „Spitzenreiter“ insgesamt sind natürlich die Kinder und Jugendlichen, die im Rahmen der Erziehungs- und Familienberatung Hilfe erhalten; die Altersverteilung ist auf Seite 14 zu finden. 35 30 25 20 in % 15 10 5 0 0 - 18 Jahre

18 - 27 27 - 35 35 - 40 40 - 45 45 - 50 50 - 55 55 - 60 60 - 65 65 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter

4

Teil II:

Ehe-, Paar- und Lebensberatung

Familienstand Klientinnen und Klienten, die einzeln oder als Paar eine Ehe- und Familienberatungsstelle aufsuchen, sind in der Regel verheiratet. Dies zeigt folgende Grafik:

sonstiges / unbekannt getrennt lebend eingetragene Lebensgemeinschaft verwitwet geschieden

Männlich

wiederverheiratet

Weiblich

verheiratet ledig keine Angaben

0

10

20

30

40

in %

Ehedauer Laut Statistischem Bundesamt betrug im Jahr 2008 die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung 14,1 Jahre. In den vergangen Jahren war die Tendenz zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung zu beobachten.1 - In der Eheberatung ist festzustellen, dass sich zunehmend Paare nach der „Silberhochzeit“ Hilfestellung in einer Beratungsstelle suchen. (Erfragt wird in den Beratungsstellen der Beginn der aktuellen Partnerschaft bzw. Ehe.) 25 20 15 in % 10 5 0 0 bis 5 Jahre

1

6-10 Jahre

11-15 Jahre

16-20 Jahre

21-25 Jahre

über 25 Jahre

Statistisches Bundesamt (www.destatis.de).

5

Erwerbsstatus der Klientinnen und Klienten Bei der Betrachtung des Erwerbsstatus fällt vorrangig die Vollerwerbstätigkeit der Männer auf. Bei der genaueren Analyse ist festzustellen, dass nur rund 61 % der Klientinnen und Klienten in Vollzeit arbeiten, in Teilzeit beschäftigt sind oder als Selbständige arbeiten. Fast 28 % der Klientinnen und Klienten sind nicht erwerbstätig, sei es, weil sie Hausfrauen (bzw. Hausmänner) sind, im Elternurlaub, gering beschäftigt, arbeitslos oder berentet sind oder von Sozialhilfe leben. Das Statistische Bundesamt schreibt dazu: „Der deutsche Arbeitsmarkt ist in den zurückliegenden Jahren vielfältiger geworden. Lange Zeit galt das Normalarbeitsverhältnis als die bei weitem dominierende Form der Erwerbstätigkeit. Doch mittlerweile prägen verstärkt auch atypische Beschäftigungsformen (geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung und Zeitarbeit) sowie neue Formen der Selbstständigkeit den Arbeitsmarkt. Dadurch sind die Bedingungen, unter denen gearbeitet wird, unterschiedlicher geworden“2. 25

20

15 in %

Weiblich Männlich

10

5

0

2

Statistisches Bundesamt, Erwerbstätigkeit 2009 (www.destatis.de).

6

Bildungsstand der Klientinnen und Klienten Die Mehrzahl der Klientinnen und Klienten haben als Schulabschluss die „mittlere Reife“ oder einen höherwertigen Abschluss. Diese entspricht der Verteilung in der hessischen Bevölkerung.3 Unterrepräsentiert sind Klientinnen und Klienten mit einem Hauptschulabschluss; zum Vergleich: In der hessischen Bevölkerung haben 38,5 % der Frauen und 39,7 % der Männer einen Hauptschulabschluss.4 Zukünftig sollte in den Beratungsstellen überlegt werden, wie diese Bevölkerungsschicht besser erreicht und ihnen die Angst genommen werden kann, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Vielleicht gelingt dies auch schon durch das „Bewerben“ des Informationsportals www.evangelische-beratung.info in der Öffentlichkeit. 25 20 15 in % 10 5 Weiblich 0

Männlich

Angaben zu Kindern Die Mehrheit der Klientinnen und Klienten hat keine Kinder. Beratungen von Erwachsenen mit „betroffenen“ Kindern werden primär in der SGB VIII Kinder- und Jugendhilfestatistik (siehe unten) aufgenommen, auch um zu dokumentieren, welche Arbeit eine Beratungsstelle im Bereich der kommunalen Jugendhilfe leistet. Seitens des Gesetzgebers besteht der Auftrag, diese Beratungen im Rahmen des SGB VIII und der „Hilfen zur Erziehung“ (mit) zu finanzieren. So heißt es in § 17 (1) SGB VIII: „Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, im Fall der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des

3 4

Statistisches Bundesamt, Bildungsstand der Bevölkerung 2008. ebd., Seite 13. 7

Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen“. 70 60 50 40 in % 30 20 10 0 keine Kinder

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder mehr als 5 Kinder

Alter der Kinder Die Altersverteilung der im Bereich Ehe-, Paar- und Lebensberatung erfassten Kinder weist folgenden Verlauf auf: 20 18 16 14 12 in %

10 8 6 4 2 0 0 - 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12 12 - 15 15 - 18 18 - 21 21 u. Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre älter

Fälle mit „Anteilen der Kinder- und Jugendhilfe“ gemäß SGB VIII in der Ehe- und Lebensberatung Die Aufstellung zeigt, dass es besonders bei der Beratung in „Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ (§ 17 SGB VIII) „betroffene Kinder“ gibt. Im Rahmen der Ehe- und Familienberatung werden aber in nicht unerheblichem Maße auch Fragen der Erziehung

8

besprochen (§ 28 SGB VIII). Hier ist zu überlegen, ob diese „Fälle“ nicht im Bereich „Erziehungsberatung“ statistisch aufgenommen werden sollten. 70 60 50 40 in %

30 20 10 0

Initiative zur Beratung Auf den ersten Blick fällt auf, dass - und dies ist auch die Erfahrung aus der Beratungsarbeit insgesamt - die Ehefrau / Partnerin in mehr als 50 % der Fälle die Initiative zum Aufsuchen einer Beratungsstelle übernimmt. Jedoch sind inzwischen in 29 % der Fälle mittlerweile die Männer / Partner die Initiatoren. Die anderen erfragten Kategorien sind fast völlig zu vernachlässigen. 60 50 40 in %

30 20 10 0

9

Information über die Beratungsstelle Bei der Frage, wodurch die Initiative zur Anmeldung „angeregt“ wurde, zeigt sich die große Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen und ihrer Träger. Auch frühere, offensichtlich gute Beratungserfahrungen führen zu einer (Wieder-) Anmeldung. Die Empfehlung von anderen Klientinnen und Klienten bzw. Bekannten und Freunden (zusammen fast 20 %) und deren Hinweis auf die Beratungsstellen haben einen hohen Stellenwert. Die Überweisungen von Ärztinnen und Ärzten, „Ämtern und sozialen Diensten“ und von „anderen Beratungsstellen“ (z.B. Schuldner- und Suchtberatungsstellen) liegen jeweils bei etwa fünf Prozent. Es bleibt die Frage, in welcher Form die Zusammenarbeit mit „kirchlichen Diensten“ noch intensiviert werden könnte.

Anwalt / Gericht kirchliche Dienste /TS andere Beratungsstellen Soz. Dienste /Jugendh. Einr. Arzt / Klinik / Med. Dienste Kindertagesstätte / Schule sonst. Bekannte / Verwandte Andere Klienten Eigene Öffentlichkeitsarbeit Frühere Beratung 0

10

20

30

in %

Konfession und Migrationshintergrund Fast 80 % der Klientinnen und Klienten gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an; 57 % der Klientinnen und Klienten sind Mitglieder der evangelischen Kirche. Eine deutliche Steigerung (wenn auch noch auf einem statistisch gesehen niedrigem Niveau) ist bei der Zugehörigkeit zu einer islamischen Glaubensgemeinschaft zu beobachten, d.h. es werden auch Einzelne bzw. Paare mit Migrationshintergrund zunehmend mehr erreicht. Unabhängig von der Konfession und Religionszugehörigkeit konnte insgesamt bei 16 % der Klientinnen und Klienten von den Beraterinnen und Berater ein Migrationshintergrund festgestellt werden.

10

60 50 40 in %

30 20 10 0 evangelisch katholisch

Islam

andere Religion

ohne religiöses Bekenntnis

Fallbezogene Kooperation der Beratungsstelle In knapp 10 % der Fälle (bei 287 Fällen) geben die Beratungsstellen an, dass es zu einer Kooperation mit anderen „Institutionen“ gekommen ist; Spitzenreiter ist die Kooperation mit „Diensten des Gesundheitswesens“ (einschl. Psychiatrie und Psychotherapie). Die Darstellung weist auch auf die grundsätzliche Vernetzung von Beratungsstellen hin.

Bildungsstätte Polizei/Justiz Gericht/Anwalt Telefonseelsorge Kirchliche Dienste Gesundheitsamt Arbeitsamt Sozialamt Stationäre Jugendhilfe Psychiatrie/Psychiatrischer Notdienst Medizinische Dienste Niedergelassene PT(in) Schulpsychologischer Dienst Schuldnerberatung Suchtberatung Andere EEFL Einbezug ASD Einbezug Schulen 0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

Angaben in absoluten Zahlen aufgrund der relativ kleinen Gesamtmenge

11

Schwerpunkt der Beratung Im Jahr 2008 gab es bei den Beratungen zwei Schwerpunkte: Beratung des Paares (43 % der „Fälle“) und Beratung einer einzelnen Person (46 % der „Fälle“). Die Familienberatungen, d.h. die Einbeziehung der gesamten Familie bzw. der Kinder, kommt dagegen nur in relativ geringem Maße vor, da Familientherapien sicherlich vorrangig in der SGB VIII – Statistik aufgenommen werden. 50 40 30 in % 20 10 0

Anlässe für die Beratung Der Anlasskatalog ist recht umfangreich; dargestellt werden die Gründe, die aus Sicht der Fachkräfte zum Aufsuchen einer Beratungsstelle geführt haben.

Probleme mit der Gesundheit Probleme mit der eigenen Entwikclung Probleme in der Erziehung Problem durch bes. Lebensumstände Probleme in Ehe / Partnerschaft Probleme im Familiensystem 0

20

40

60

80 in %

12

In 60 % der Fälle waren „Probleme in Ehe und Partnerschaft“ der Anlass, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Diese „Probleme in Ehe und Partnerschaft gliedern sich folgendermaßen auf:  Beziehungsprobleme, -krisen, Beziehungsklärung

17 %

 Probleme im Zusammenhang mit Trennung / Scheidung / Ambivalenzphase 12 %  Kommunikationsprobleme / -störung

11 %

 (eskalierendes) Streitverhalten

8%

 Unterschiedliche Entwicklungen / Erwartungen

6%

 Außereheliche / außerpartnerschaftliche Beziehungen

5%

 Probleme mit der Sexualität

3%

Abschluss der Beratung In 57 % der Fälle wurde die Beratung „gemäß Beratungsziel“ beendet und in 10 % der Fälle endete die Beratung mit einer Weitervemittlung. In weiteren 25 % wurde die Beratung „abweichend von dem ursprünglichen Beratungsziel“ beendet, sei es von der Klientin, von dem Klienten oder von der Einrichtung selber.

sonstige Beendigung Beendigung wegen Abgabe an andere Betreuungseinrichtung Beendigung abweichend von Beratungszielen durch die betreuende Einrichtung Beendigung abweichend von Beratungszielen durch Klient/in Beendigung gemäß Beratungszielen 0

20

40

60

in %

13

Teil III:

Erziehungs- und Familienberatung

Altersverteilung der Kinder und Jugendlichen Bei der Altersverteilung liegt sowohl bei den weiblichen wie bei den männlichen Kindern statistisch gesehen die Spitze zwischen sechs und neun Jahren; das Durchschnittsalter liegt bei den Jungen bei 10,0 Jahren und bei Mädchen bei 11,0 Jahren. Bei der Gesamtverteilung sind fast 20 % der Kinder zwischen null und sechs Jahre alt; Kinder und ihre Eltern werden – so zeigt es die Statistik – von den Beratungsstellen schon recht „früh“ erreicht und erhalten die entsprechende Hilfe. Gleichzeitig erreichen Beratungsstellen immer mehr die Altersgruppe der 15-18jährigen, bei den Mädchen noch mehr als bei den Jungen. 25 20 15 in % 10

weiblich männlich

5 0 0 - 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12 12 - 15 15 - 18 18 - 21 21 - 24 24 - 27 27 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und älter

„Bildungssituation“ des „jungen Menschen“ Entsprechend der Altersverteilung konnte die Verteilung im Blick auf die „Bildungssituation des jungen Menschen erwartet werden: So besuchen jeweils 25 % eine Kindertagesstätte oder die Grundschule. Der relativ hohe Anteil der Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, beruht mit Sicherheit auf der engen Zusammenarbeit zwischen vielen Erziehungsberatungsstellen mit den örtlichen Kindertagesstätten. Weitere 26 % der jungen Menschen besuchen eine weiterführende Schule.

14

Sonstiges (Fach-)Hochschule weiterführende Schule… Orientierungsstufe Hauptschule

in %

Förderschule (ehem.… Grundschule Kindertagesstätte (Kind 3 bis 6 … Kind unter 3 Jahre, Kinderkrippe

0

5

10

15

20

25

30

Aufenthaltsort des jungen Menschen vor der Hilfe Wie erwartet, ist der Hauptaufenthaltsort von Kindern und Jugendlichen der „familiale Haushalt“. Da in der Bundesrepublik nach Schätzung des Deutschen Jugendinstitutes5 (unter Berufung auf J. Thoburn) 7,4 % der Kinder und Jugendlichen „fremd untergebracht“ sind, sind hier auch keine anderen Werte zu erwarten, zumal es bei „Fremdunterbringungen“ andere professionelle Hilfestellungen (als die hier angesprochenen) gibt. Dargestellt werden die Aufenthaltsorte außerhalb des „familialen Haushaltes“. in einer Verwandtenfamilie 1 %

in einer nicht verwandten Familie (z.B. Pflegestelle) 0,2 %

in eigener Wohnung 1,3 %

in einer Pflegefamilie (gem. §§ 33, 35a, 41) 1 % in einer betreuten Wohnform (gem §§ 34, 35a, 41 SGB VIII) 0,6 %

5

Deutsches Jugendinstitut (www.dji.de). 15

Bildungssituation der familiären Bezugsperson Die Bildungssituation der „Eltern“ (i. w. S.) teilt sich folgendermaßen auf:  keinen Schulabschluss

4%

 Hauptschulabschluss

20%

 mittlere Reife

26%

 (Fach-) Hochschulreife

11%

 Fach-) Hochschulabschluss

14%

 keine Angaben und unbekannt

25%

Hier wäre der Vergleich mit der Bundesstatistik zur bundesdeutschen Bevölkerung interessant; trotz intensiver Suche ist es nicht gelungen, eine vergleichbare Bundes- oder Landesstatistik zu finden. Lediglich im Bericht „Bildung in Deutschland 2008“6 der „Autorengruppe Bildungsberichterstattung“ ist etwas zum Thema Bildungsabschlüsse (im Kohortenvergleich) zu finden: „Bei den allgemeinen Schulabschlüssen hält der Trend zur Hochschulreife an, der Hauptschulabschluss verliert weiter an Bedeutung. Bei den Frauen ist diese Entwicklung stärker ausgeprägt als bei den Männern. … Bei den beruflichen Bildungsabschlüssen der Bevölkerung im Alter von 30 bis unter 65 Jahren ist in den letzten Jahren dahin gehend eine Entwicklung festzustellen, dass Jüngere häufiger über einen Hochschulabschluss verfügen als Ältere. Dies ist insbesondere auf die Entwicklung bei den Frauen zurückzuführen. … Nach wie vor hat rund ein Sechstel der Bevölkerung keinen beruflichen Abschluss. Zudem haben vier Prozent keinen allgemeinbildenden Abschluss. Personen mit Migrationshintergrund verfügten im Jahr 2006 im Durchschnitt über einen geringeren Bildungsstand als Personen ohne Migrationshintergrund. Dies galt besonders für Personen aus der Türkei und anderen ehemaligen Anwerbestaaten, hier wiederum vor allem für Frauen.“ – Im Bereich SGB VIII (Erziehungs- und Familienberatung) liegt der Anteil der Bevölkerung mit Hauptschulabschluss deutlich höher als in der Ehe- und Paarberatung und dürfte dem allgemeinen Bundesdurchschnitt entsprechen. Erwerbsstatus der Bezugspersonen Bei der Darstellung des Erwerbsstatus (der Eltern) fallen drei Säulen bei den Müttern auf: die große Zahl der Teilzeiterwerbstätigen und „Hausfrauen“ sowie die doch erhebliche Zahl der nur geringfügig Beschäftigten; bei den Vätern war die überaus große Zahl der Erwerbstätigen in Vollzeit zu erwarten.

6

Autorengruppe „Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2008, S. 39f. (www.bildungsbericht.de/daten2008/bb_2008.pdf).

16

unbekannt berentet sonstiges Grundsicherung wg. Erwerbsminderung/Sozialhilfe länger als 1 Jahr arbeitslos (ALG II) kürzer als 1 Jahr arbeitslos (ALG I)

Männlich

nicht erwerbstätig / Hausfrau (-mann) / Elternzeit

Weiblich

selbständig geringfügig beschäftigt erwerbstätig (Teilzeit) erwerbstätig (Vollzeit) keine Angaben

0

5

10

15

20

25

in %

In fast 12 % der Fälle ist mindestens ein Elternteil nur geringfügig beschäftigt, arbeitslos oder die Familie lebt von der Sozialhilfe. Im Jahr 2008 haben sich diese Werte gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert; für das laufende Jahr zeigt sich bei einer ersten vorsichtigen Auswertung ein vergleichbarer Gesamtwert, auffällig ist jedoch eine interne Verschiebung und der deutliche Anstieg bei den Empfängerinnen und Empfängern von ALG II bzw. Sozialhilfe.  geringfügig beschäftigt

5,7 %

 kürzer als 1 Jahr arbeitslos (ALG I)

1,3 %

 länger als 1 Jahr arbeitslos (ALG II) / Sozialhilfe

2,4 %

 Grundsicherung wg. Erwerbsminderung / Sozialhilfe

2,4 %

 berentet

1,6 %

Familienstand der Bezugspersonen (in der Regel der Eltern) Die Mehrzahl der Eltern, die mit ihren Kindern eine Erziehungsberatungsstelle aufsuchen, sind verheiratet (55 %), d. h. die Patchwork–Familie ist noch nicht die Regel, aber 27 % der Eltern leben getrennt oder sind geschieden.

17

in %

40 35 30 25 20 15 10 5 0

"Mütter" "Väter"

Situation der (Herkunfts-)Familie bei Hilfebeginn Auch wenn (noch) fast 55 % der Bezugspersonen / Eltern „verheiratet“ als Familienstand angeben, so leben nur noch 52 % der Eltern zusammen, 34 % der jungen Menschen leben mit einem Elternteil zusammen und weitere 13 % mit einem Elternteil und neuem Partner bzw. Partnerin. 50

40

30 in % 20

10

0 Eltern leben Elternteil lebt Elternteil lebt zusammen allein ohne mit neuer/m (Ehe-)Partner Partner/in

Eltern sind verstorben

unbekannt

18

Angaben zu Geschwistern Die in den Erziehungsberatungsstellen vorgestellten „jungen Menschen“ haben mehrheitlich Geschwister; nur knapp 24 % sind „Einzelkinder“; der „statistische Mittelwert“ liegt bei 1,10 Geschwisterkindern.

7 Geschwisterkinder und mehr 6 Geschwisterkinder 5 Geschwisterkinder 4 Geschwisterkinder 3 Geschwisterkinder 2 Geschwisterkinder 1 Geschwisterkind Keine Geschwister 0

10

20

30

50 in %

40

Initiative zur Anmeldung Die Initiative zur Anmeldung in einer Beratungsstelle geht eindeutig von den Eltern bzw. allgemein von den Personensorgeberechtigten aus, in 8 Prozent der Fälle von der Kindertagesstätte oder der Schule und in jeweils 4 Prozent der Fälle von sozialen Diensten oder dem jungen Menschen selbst.

ehemalige Klienten/Bekannte Arzt/Klinik/Gesundheitsamt Gericht/Staatsanwaltschaft/Polizei soziale Dienste und andere Institutionen Kindertagesstätte/Schule Eltern/Personensorgeberechtigte junger Mensch selbst 0

20

40

60

80

100 in %

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Information über die Beratungsstelle Die Anregung zur Anmeldung zur Erziehungsberatung bekam die Familie vor allem durch die Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstelle, durch die Kindertagesstätte oder soziale Dienste. In ca. 20 % der Fälle meldete sich die Familie aufgrund von früheren, offensichtlich guten Erfahrungen an. Dies entspricht der statistischen Verteilung des Vorjahres.

sonstige / unbekannt Anwalt / Gericht Telefonseelsorge kirchliche Dienste andere Jugendhilfeeinrichtungen andere Beratungsstellen Ämter / Soziale Dienste Arzt / Klinik / Med. Dienste / PT Schule / Ausbildung Kindertagesstätte Bekannte / Verwandte Familienmitglieder andere Klienten eigene Öffentlichkeitsarbeit frühere Beratung 0

5

10

15

20

in %

Zum ersten Mal gibt es parallel zu diesem Statistikbericht auch einen Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen in evangelischer Trägerschaft im Bundesland Hessen; hier ist folgender Unterschied feststellbar: In den evangelischen Beratungsstellen in Hessen liegt der Anteil für die „eigene Öffentlichkeitsarbeit“ höher und der Anteil „aufgrund früherer Beratung“ etwas niedriger (16,7 %). Formen der Beratung insgesamt 70 60 50 40 in % 30 20 10 0 Junger Mensch alleine

Eltern alleine

Familie

20

Vorrangig werden im Rahmen der Erziehungsberatung die Eltern beraten (59 %), in 28 % der Fälle wird die (gesamte) Familie mit einbezogen und in 13 % erhält der junge Mensch direkt Hilfe. „Leistungsempfänger“ der von der Beratungsstelle erbrachten Leitung Leistungsempfänger gemäß SGB VIII waren:  Mutter / Adoptivmutter

44 %

 Junger Mensch

24 %

 Vater / Adoptivvater

21 %

 Geschwister des jungen Menschen

3%

 Personen des sozialen Umfelds

3%

 Fachkräfte anderer Dienste

3%

 andere umgangsberechtige Personen

2%

Art der Hilfen im Rahmen der Erziehungsberatung gem. § 27 SGB VIII Seitens der Erziehungsberatungsstellen wurden folgende Beratungsformen (als Leistungen im Rahmen von § 28 SGB VIII – Erziehungsberatung) genannt:  Erziehungsberatung vorrangig mit Eltern

59 %

 Erziehungsberatung vorrangig mit Familie

37 %

 Erziehungsberatung vorrangig mit jungem Menschen

15 %

Und so verteilten sich die Leistungen an die Empfängerin / Empfänger im Blick auf die Sitzungen:  Sitzungen, bei denen nur Mütter beraten wurden

38 %

 Sitzungen, bei denen nur der junge Mensch (JM) beraten wurde

19 %

 Sitzungen, bei denen beide Eltern (ohne JM) beraten wurden

17 %

 Sitzungen, bei denen ein Elternteil und der JM beraten wurden

17 %

 Sitzungen, bei denen nur Väter beraten wurden

8%

 Sitzungen, bei denen die ganze Familie beraten wurde

4%

 Sitzungen, bei denen nur Personen des soz. Umfeldes beraten wurden

3%

 Sitzungen, nur mit Fachkräften anderer Dienste

2%

21

Gründe für die „Hilfegewährung“ nach SGB VIII 25

20

15 in % 10

5

0

weiblich männlich

Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik (gem. SGB VIII) ist für Erziehungs- und Familienberatungsstellen verpflichtend und geht von den Gründen der „Hilfegewährung“ aus. Hier wird die Einschätzung der Fachkräfte auf die tatsächlich zugrunde liegenden Probleme abgebildet und nicht die Anlässe, die die Ratsuchenden z. B. bei der Anmeldung angeben. Bei der Kategorie „Hauptgrund“ werden für das Jahr 2008 vorrangig die „Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte“ benannt (bei den Mädchen in 42 % der Fälle, bei den Jungen in 34 %), darunter sind u. a. „Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kind“, „schwierige Familiensituationen“ und „migrationsbedingte Probleme“ zu verstehen. „Trennung und Scheidung der Eltern“ ist bei der grafischen Darstellung gesondert aufgeführt worden, in insgesamt 17 % aller Fälle ist dies der Hauptgrund für das Aufsuchen einer Beratungsstelle und übertrifft noch die „eingeschränkte elterliche Erziehungskompetenz“ (14 %).

22

Risikoabschätzung nach § 8a SGB VIII Gemäß § 8a SGB VIII ist es Aufgabe des Jugendamtes, das Gefährdungsrisiko durch Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen, sofern gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, müssen sicherstellen, dass deren Fachkräfte diesen Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen (können). Die Fachkräfte sollen insbesondere „bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden“- In 1,4 % der Fälle (= in 67 Fällen) lagen gewichtige Anhaltsgründe vor, um eine Risikoabschätzung gemäß §8a SGB VIII vorzunehmen. Migrationshintergrund In 23 % aller Fälle wird ein Migrationshintergrund beider Eltern bzw. eines Elternteils festgestellt, und zwar bei 24 % der Väter und 21 % der Mütter. Hier sind deutliche Steigerungen gegenüber den Vorjahren festzustellen. Religionszugehörigkeit Fast 78 % der Eltern gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an; und 52 % der Eltern sind Mitglieder der evangelischen Kirche. Wie bei der Ehe- und Paarberatung ist auch in

der

Erziehungsberatung

festzustellen,

dass

sich

Eltern

als

einer

islamischen

Glaubensgemeinschaft zugehörig bezeichnen. Daraus resultierend werden auch mehr und mehr Familien mit Migrationshintergrund von den Beratungsstellen erreicht. 60 50 40 in %

30 20 10 0 evangelisch

katholisch

Islam

andere Religion

ohne religiöses Bekenntnis

23

Kooperationen der Beratungsstellen In 32 % der Fälle wird angegeben, dass mit einer anderen Institution kooperiert wurde oder wird, wenn der Fall ins Jahr 2009 übernommen wurde. Hauptkooperationspartner sind Kindertageseinrichtungen (28 %), gefolgt vom Jugendamt bzw. dem Allgemeinen Sozialen Dienst (23 %) und den Schulen (19 %). Insgesamt zeigt sich die breite Vernetzung von Beratungsstellen. Der hohe Grad der Kooperation mit Kindertagesstätten ist für die Beratungsstellen auf dem Gebiet der EKHN spezifisch“. Der Prozentsatz für alle evangelischen hessischen Beratungsstellen ist deutlich niedriger.

Polizei/Justiz Gericht/Anwalt Kirchliche Dienste Arbeitsamt Stationäre Jugendhilfe Psychiatrie/Psychiatr. Notdienst Medizinische Dienste Niedergelassene PT(in) Sucht-/ Schuldnerberatung Andere EEFL ASD / Sozialamt Schulen / schulpsych. Dienst Kita 0

5

10

15

20

25

30 in %

Abschluss der Beratung In 73 % der Fälle wird der Beratungsprozesse einvernehmlich und gemäß den vereinbarten Beratungsziele (ggf. Hilfeplan) abgeschlossen; in 13 % wird die Beratung durch die Sorgeberechtigten, den jungen Volljährigen bzw. den Minderjährigen beendet und in fünf Prozent der Fälle findet eine Beendigung abweichend vom Hilfeplan durch die Einrichtung statt. Die Kategorie „sonstige Gründe“ (8 %) sollte genauer analysiert werden.

24

www.evangelische-beratung.info und ekful.net Mit ekful.net wurde im Jahr 2008 ein Projekt als evangelisches Angebot für Online-Beratung vorangetrieben. Immer mehr Ratsuchende wenden sich per E–Mail an Beratungsstellen. Die Kontaktaufnahme über das Internet birgt neue Chancen, es entstehen aber auch neue Probleme des Datenschutzes für die Beratungsstellen: Viele Ratsuchende teilen per E-Mail persönliche Daten mit. Der normale E-Mail-Austausch ist aber durch Dritte einsehbar (vergleichbar einer Postkarte im Briefverkehr), so z. B. durch Administratoren. Die Vertraulichkeit der Beratungsbeziehung gemäß den geltenden staatlichen und kirchlichen Datenschutzbestimmungen

kann

im

Internet

ausschließlich

durch

besondere

Verschlüsselungs- und Übermittlungstechniken sichergestellt werden. Nur über spezielle Software-Lösungen können Beratungsstellen einen E-Mail-Kontakt und Online-Beratung anbieten und somit die Chancen, die das Internet bietet, verantwortungsvoll nutzen. ekful.net ermöglicht:  verschlüsselte Erstkontakte von und zu Ratsuchenden über das Internet,  die Gewährleistung des technischen Datenschutzes durch das System,  einfache Bedienbarkeit ohne die Notwendigkeit teurer Schulungen,  die Sicherheit einer breit getragenen kirchlich-diakonischen Lösung,  unkomplizierte Einstiegs- und ggf. Ausstiegsoptionen für Beratungsstellen,  den Einstieg in die Online-Beratung ohne größeren Aufwand, wenn diese Art der Beratung zum Leistungskatalog einer Beratungsstelle gehört. Gleichzeitig entstand mit www.evangelische-beratung.info ein umfassendes Info-Portal über die Arbeit der Beratungsstellen (einschl. Beratungsstellensuche), die über den Fachverband Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung – Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL) organisiert sind. Im September 2009 wird das Projekt in die Trägerschaft des Diakonie Bundesverbandes übergehen und für weitere kirchlichdiakonische Beratungsfelder geöffnet werden. IMPRESSUM - Verantwortlich für die Auswertungen und Textgestaltung Wolfgang Kinzinger, Landeskirchlicher Beauftragter für die Psychologischen Beratungsstellen Zentrum Seelsorge und Beratung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Kaiserstraße 2, 61169 Friedberg, Tel.: 06031 / 16 29 55 [email protected] www.zsb-ekhn.de

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