ECKPUNKTE ZU THEMEN- UND PROBLEMFELDERN KOMMUNALPOLITISCHEN HANDELNS

ECKPUNKTE ZU THEMEN- UND PROBLEMFELDERN KOMMUNALPOLITISCHEN HANDELNS Bundespolitik und Kommunalfinanzen • Durch die im . Halbjahr  gegenüber dem ...
Author: Arwed Geisler
5 downloads 0 Views 52KB Size
ECKPUNKTE ZU THEMEN- UND PROBLEMFELDERN KOMMUNALPOLITISCHEN HANDELNS Bundespolitik und Kommunalfinanzen • Durch die im . Halbjahr  gegenüber dem Vorjahreszeitraum um ,% erhöhten Steuereinnahmen hat sich der Fehlbetrag der kommunalen Haushalte auf , Mrd. € im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als halbiert • Durch gesteigerte Steuereinnahmen und die Zuwendungen des Bundes im Rahmen von Harz IV betrug der Anstieg der kommunalen Einnahmen Im Jahr  , %. Die kommunalen Ausgaben stiegen dagegen - auch durch die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Harz IV - lediglich um ,% gegenüber dem Vorjahr; es konnte somit auch netto ein Einkommenszuwachs verbucht werden • Die positive Entwicklung der Steuereinnahmen setzte sich auch  fort und hält voraussichtlich im Jahr  an. Die Steuerschätzung November  geht davon aus, dass sich die Steuereinnahmen aller Gemeinden (einschließlich Gemeindesteuern der Stadtstaaten)  auf rund , Mrd. €, für  auf rund , Mrd. € belaufen • Insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind  nach dieser Schätzung um , % auf rund  Mrd. € gestiegen und verzeichnen erneut ein Rekordergebnis • Die aktuelle Steuerschätzung vom November  prognostiziert den Gemeinden für das Jahr  einen Anstieg um  % gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt die Entwicklung bei den Gemeinden deutlich über dem durchschnittlichen Anstieg der Steuereinnahmen aller staatlichen Ebenen in Höhe von rund  % • Über den kommunalen Finanzausgleich profitieren die Gemeinden  mittelbar an den Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Umsatzsteuer von  auf  % • Die Kommunen profitieren zukünftig von der Unternehmenssteuerreform, die durch mehr Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze auch den Städten und Gemeinden zugute kommt • Die Einschränkung der vielen Möglichkeiten zur Steuervermeidung durch die Unternehmenssteuerreform leistet einen wichtigen Beitrag zur Verstetigung des kommunalen Steueraufkommens • Den Kommunen entstehen durch das In-Kraft-Treten der Unternehmenssteuerreform keine Mindereinnahmen — im Gegensatz zu Bund und Ländern • Folgende Maßnahmen des Koalitionsbeschlusses haben über die Gewerbe- bzw. Einkommenssteuer unmittelbare finanzielle Auswirkungen (Be- und Entlastungen) auf die Kommunen: . Senkung der Gewerbesteuer-Messzahl von  auf , %, . Abschaffung des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer, . Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von , auf , , . Maßnahmen zur Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten (Einführung einer Zinsschranke von  % mit einer Freigrenze von  Mio. € und Escape-Klausel als Ersatz für den Wegfall der Bestimmungen für die GesellschafterFremdfinanzierung nach § a KStG, Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Wertpapierleihe, Besteuerung von „Funktionsverlagerungen“, Verschärfung der Mantelkaufregelungen), . Mehraufkommen durch Sicherung des nationalen Steuersubstrats, . Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (Ersatz der  % Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen einschließlich Mieten und Pachten durch eine  % - Hinzurechnung aller Zinsen und der pauschalierten Finanzierungsanteile bei Mieten, Pachten, Leasing und Lizenzen unter Berücksichtigung eines Freibetrags von . €), . Gegenfinanzierung u. a. durch die Abschaffung der Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe, die Abschaffung der degressiven AfA und die Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter für Unternehmen, die § g EStG in Anspruch nehmen können,

. Entlastung auch der Personenunternehmen bei der Einkommensteuer durch eine verbesserte Ansparabschreibung nach § g EStG sowie durch eine Thesaurierungsbegünstigung, . Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge mit Veranlagungsoption in Höhe von  % ab dem Jahr  • • • •



• •

• •

• •

Die Struktur der Gewerbesteuer wird durch die beschlossenen Maßnahmen nicht verändert Die Bemessungsgrundlage wird durch die Hinzuziehung weiterer ertragsunabhängiger Elemente verbreitert und die Einnahmen für die Kommunen dadurch stabilisiert Die Gewerbesteuer wird durch den Wegfall der Unterscheidung von kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten vereinfacht In den Vorschriften des §  Abs.  SGB II ist gesetzlich fixiert, dass die Kommunen im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - unter Berücksichtigung der Einsparungen der Länder beim Wohngeld und der Eingliederungsleistungen - in Höhe von Bundesweit , Mio. € jährlich entlastet werden. Der Bund verbindet mit dieser Gesamtentlastung der Kommunen in Höhe von , Mrd. € jährlich das politische Ziel, dass die Kommunen - je nach Ausbauplanung vor Ort - insgesamt , Mrd. € für den Ausbau der Kinderbetreuung verwenden Um sicherzustellen, dass die Kommunen in der gesetzlich fixierten Höhe entlastet werden, beteiligt sich der Bund an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Die Bundesbeteiligung an diesen Leistungen wurde zuletzt mit dem . SGB II - Änderungsgesetz für die Jahre  und  gesetzlich auf , % fixiert Die Bundesregierung geht auf Basis der derzeit verfügbaren Daten davon aus, dass die Kommunen in den Jahren  und  um insgesamt mehr als , Mrd. € entlastet werden und dabei kein Bundesland netto entlastet wird Der Bundestag hat auf ein einstimmiges Votum des Bundesrates hin beschlossen, dass der Bund sich im Jahr  in Baden-Württemberg mit , %, in Rheinland-Pfalz mit , % und in den übrigen Ländern mit , % an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beteiligt. Auf dieser Grundlage wird die Entlastung der Kommunen auch für die Jahre  bis  festgeschrieben. Eine grundsätzlich jährlich vorzunehmende Anpassung durch Bundesgesetz bewirkt zudem, dass Änderungen bei den Kosten der Unterkunft aufgrund von Änderungen bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften über den Bundesanteil ausgeglichen werden Der Bund wird damit von den Leistungen in Höhe von insgesamt voraussichtlich , Mrd. € einen Anteil von , Mrd. € an den Kosten der Unterkunft übernehmen. Die Kommunen werden einen Betrag in Höhe von , Mrd. € tragen Unter Beachtung aller Be- und Entlastungen der Kommunen im Zusammenhang mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt werden die Kommunen damit wie schon in den Jahren  und  um deutlich mehr als die zugesagten , Mrd. € entlastet. Dabei ist – im Unterschied zu den Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände – berücksichtigt, dass ohne die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum . Januar  die Sozialhilfeausgaben der Kommunen ausgehend vom damaligen Niveau weiter gestiegen wären Den Kommunen stehen weiterhin jährlich die , Mrd. € für den Ausbau der Betreuungsangebote und die Einrichtung von zusätzlich . Tagesbetreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder zur Verfügung Für Kinder im Alter unter drei Jahren ist gemäß Achtem Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Die Kommunen sind gemäß Tagesbetreuungsausbaugesetz – das in der Koalitionsvereinbarung bekräftigt wurde – verpflichtet, die dafür notwendigen zusätzlichen Betreuungsplätze bis zum Jahr  einzurichten



Der Bund kann gemäß geltender Finanzverfassung keine direkten Finanzbeziehungen mit den Kommunen eingehen. Aus diesem Grund kann er lediglich die finanzielle Entlastung aller Kommunen bundesweit gewährleisten. Es ist Aufgabe der Länder, die Unterschiede in den Be- und Entlastungen der Kommunen innerhalb eines Landes zielgenau auszugleichen und ihre Nettoentlastungen, die im Wesentlichen auf einen weitgehenden Wegfall der Wohngeldleistungen zurückzuführen sind, weiterzugeben



Die SPD hat sich in der Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass die kommunale Finanzierungsbasis der Gewerbesteuer erhalten bleibt und verstetigt wird Geplant war von FDP sowie Teilen der CDU/CSU, an ihrer Spitze Ministerpräsident Günther Oettinger die Gewerbesteuer gänzlich abschaffen und ein Zuschlagsrecht auf die Körper- und Einkommenssteuer. Dies hätte im Ergebnis zu weiteren steuerlichen Belastungen der Arbeitnehmer geführt, bei deutlichen Verschlechterungen für die Kommunen; der andere Teil der CDU wollte die ertragsunabhängigen Bestandteile der Unternehmenssteuer abschaffen und damit die Basis der Gewerbesteuer untergraben Die Kommunen halten für die Unternehmen teuere Infrastruktur vor; unabhängig von der Ertragslage. Deshalb haben sich die kommunalen Spitzenverbände in Bund und Land massiv gegen beide Vorschläge von Union und FDP gewandt Die SPD konnte die Umsetzung dieser kommunalfeindlichen Vorstellung in den Verhandlungen zur Unternehmenssteuerreform erfolgreich verhindern. Im aktuellen Verhandlungsergebnis konnte die Gewerbesteuer erhalten und das Aufkommen durch Veränderungen bei der Anrechenbarkeit von Schuldzinsen strukturell stabilisiert werden Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund haben die Regelungen zur Unternehmenssteuerreform begrüßt. Als besonderer Erfolg der Kommunen sei zu werten, dass die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Städte erhalten bleibe und stabilisiert werden solle, als Realsteuer eher noch verbessert werde und die ursprünglich geplante Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer durch Streichung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer nicht zum Tragen komme http://www.staedtetag.de//presseecke/pressedienst/artikel/////index.html Bei der Erstattungsleistung des Bundes an die Kommunen für die Wohnkosten der Empfänger von ALG II hat Sozialminister Franz Müntefering eine kommunalfreundliche Regelung durchgesetzt. Im Ergebnis erhalten die Kommunen mit , Mrd. € deutlich mehr als die , Mrd. € , obwohl im Haushaltsentwurf des Bundes eine Absenkung auf  Mrd. € vorgesehen war Die Neuregelung gibt den Kommunen zusätzlich Planungssicherheit bis 



• •



• • •

Finanzbeziehungen Land- Kommunen • Die CDU-Landesregierung untergräbt seit Jahren die kommunale Finanzausstattung • Von  bis  werden die Mittel für die Kommunen um  Mio. € gekürzt: •  erfolgte die „strukturelle Dauerkürzung“ im kommunalen Finanzausgleich in Höhe von  Mio. € zu Lasten des ÖPNV, des Straßenbaus und des kommunalen Investitionsfonds (z.B. für Krankenhausfinanzierung und Schulhausbau) •  und  hat die Landesregierung zusätzlich  Mio. € pro Jahr zusätzlich gekürzt • Die freigewordenen Mittel aus der Absenkung der Gewerbesteuerumlage im Rahmen der Gemeindefinanzreform  durch die damalige SPD-geführte Bundesregierung wird den Kommunen so durch die Landesregierung weggenommen. • Die Landesregierung hat gegen die Kommunen durchgesetzt, dass für die Jahre  bis  jedes Jahr sogar  Mio. € zu Lasten der Kommunen gestrichen werden, davon  Mio. € aus der kommunalen Finanzmasse und pauschal weitere  Mio. € aus dem kommunalen Finanzausgleich

• • • • • • •

• •

• •

• •



So kürzt das Land bei den Kommunen im angegebenen Zeitraum für jeden Einwohner rund  € pro Jah Die Kommunen mussten diesen Beträgen zustimmen, um noch schlimmere Androhungen der CDU-FDP Regierung zu verhindern Ursprünglich wollte die Landesregierung zusätzlich rund  Mio. € von den Kommunen eintreiben, die aufgrund der Neuordnung des Finanzausgleichs anfallen Die Landesregierung hat der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zugestimmt und stellt sich auch ohne die geforderte Zusatzfinanzierung von den Kommunen finanziell besser als zuvor Die Landesregierung benützt die kommunalen Finanzen nach wie vor als Kürzungsmasse für den Landeshaushalt Die mit Abstand größte strukturelle Kürzung im Landeshaushalt erfolgt bei den Städten und Gemeinden Die Landesregierung plant im eigenen Zuständigkeitsbereich für den nächsten Doppelhaushalt kaum nachhaltige strukturelle Einsparungen. Zur Schließung der Deckungslücke greift sie vor allem auf Steuermehreinnahmen, Sonderausschüttungen und Verschiebungen von finanziellen Verpflichtungen zurück Eine Neuregelung des Konnexitätsprinzips ist überfällig und wird von der SPDLandtagsfraktion seit langem gefordert. Den Kommunen ist es nun gelungen, zumindest Zusagen zur Verbesserung von der Landesregierung zu erhalten. Die Konnexitätsregelung in der Landesverfassung (Art.  Abs. ) besagt, dass bei Aufgabenübertragungen auf die Kommunen durch Landesgesetz das Land den Kommunen die damit verbundenen Mehrkosten erstatten muss. In der Praxis erweist sich diese bisherige Verfassungsbestimmung immer wieder als völlig unzureichend, da sie - wenn überhaupt - nur die Kosten für die Übertragung neuer Aufgaben, nicht aber die Ausweitung bestehender Aufgaben umfasst und zudem nur für Aufgabenübertragungen aufgrund von Gesetzen gilt, nicht aber für untergesetzliche Übertragungen, beispielsweise im Wege von Verordnungen. Der Notwendige Ausbau der Ganztagesschulen, für den sich die Regierung Oettinger feiern lassen will, wird weitgehend nicht vom Land, sondern von den Kommunen finanziert Von dem auf neun Jahre ausgelegtem Ausbauprogramm in Höhe von  Mrd. € tragen die Kommunen  Mio. € ( Mio. unmittelbar und  Mio. € aus dem Kommunalen Investitionsfonds; das sind  % des Ausbauprogramms). Der Restbetrag wird von der Landesstiftung aufgebracht, so dass das Land keine regulären Haushaltsmittel für den Ausbau der Ganztagesschulen zur Verfügung stellt Durch den angekündigten Abbau von  Lehrererstellen wird den Ganztagesschulen das notwendige personelle Fundament entzogen Da sich das Land vollständig aus der Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit zurückgezogen hat, müssen die Kommunen auch diese Kosten der dringend notwendigen Aufgabe alleine tragen Die Existenz vieler Volkshochschulen ist mittlerweile akut gefährdet, da die Landesregierung die drastische Reduzierung der Mittel im Jahr  auch in den kommenden Jahren beibehält

„Lebenswerte Städte und Gemeinden“: Zusammenfassung der Ergebnisse der Projektgruppe beim SPD-Parteivorstand • Wirtschaftlicher Strukturwandel, demografische Entwicklung und Integrationsprobleme fordern unsere Städte und Gemeinden in bisher nicht gekanntem Umfang heraus. Wollen wir sie als lebenswerte und sichere Heimat erhalten und weiterentwickeln, brauchen wir ehrliche und tragfähige Antworten. • Unsere Städte müssen als Orte der Innovation, der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung gestärkt werden, damit sie uns weiterhin Arbeit, Wohlstand und Sicherheit bieten können • Wir setzen auf die Förderung von Wachstumskernen als Motoren für Regionalentwicklung • Wir müssen Bildungs- und Betreuungsangebote für unsere Kinder — auch im Kleinkindalter — verbreitern und verbessern • Solidarität zwischen den Generationen muss gefördert werden; soziale Unterstützungsnetze sind zu verbessern, um drohender Isolation entgegenzuwirken. Der wachsende Anteil aktiver Senioren soll zur Mitarbeit gewonnen werden • Die Anstrengungen zur Integration unserer Mitbürger mit Migrationshintergrund müssen intensiviert werden, um den sozialen Zusammenhalt in unseren Gemeinwesen zu erhalten • Fast ein Fünftel aller Einwohner in Deutschland kommt aus dem Ausland oder sind hier geborene Kinder ausländischer Eltern. Ihnen müssen wir die Chance geben, ihr Leben aus eigener Kraft zu gestalten • Es Bedarf klarer Orientierung an den Regeln, Normen und Werten unserer Gesellschaft • Nahversorgungszentren und Orte der Begegnung müssen in unseren Stadtteilen, Quartieren und Dörfern ausgebaut oder zumindest erhalten bleiben

Suggest Documents