EBPM Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (AIF gem. §§ 166f Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT0000A17Z11 / AT0000A17Z29

RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. April 2015 bis 31. März 2016

INHALTSVERZEICHNIS Angaben zur Spängler IQAM Invest GmbH............................................................................................................................................ 1 Angaben zur Vergütung (Geschäftsjahr 2015) ..................................................................................................................................... 2 Angaben zum EBPM....................................................................................................................................................................................... 3 Bericht an die Anteilsinhaber des EBPM ................................................................................................................................................. 4 Übersicht seit Fondsbeginn in EUR........................................................................................................................................................... 5 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) ............................................................................................................. 5 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)............................................................................................................................................... 6 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR ............................................................................................................................................. 7 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum 31.03.2016 ................................................................................................... 8 Aufgliederung des Fondsvermögens zum 31.03.2016 in EUR....................................................................................................... 14 Bestätigungsvermerk*) ................................................................................................................................................................................ 15 Informationsangaben für Anleger gemäß § 21 AIFMG .................................................................................................................... 17 Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z11) ........................................................................... 18 Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z29) ........................................................................... 25 Fondsbestimmungen .................................................................................................................................................................................. 32

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

ANGABEN ZUR SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung:

Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T +43 505 8686-0, F +43 505 8686-869 [email protected], www.spaengler-iqam.at

Aufsichtsrat:

KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Helmut Gerlich (bis 30.06.2015) Sprecher des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Werner G. Zenz (ab 01.07.2015) Mitglied des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Hans Georg Mustafa Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Mag. Gernot Reisenbichler (bis 10.07.2015) vom Betriebsrat entsandt Sylvia Peroutka (ab 01.10.2015) vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger vom Betriebsrat entsandt

Geschäftsführung:

Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger

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ANGABEN ZUR VERGÜTUNG (GESCHÄFTSJAHR 2015) der Verwaltungsgesellschaft gem. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG bzw. gem. Anlage I Schema B Ziffer 9 InvFG 2011 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen insgesamt (in EUR): davon feste Vergütungen (in EUR): davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen (in EUR): Anzahl der Mitarbeiter/Begünstigten per 31.12.2015:

Vergütungen an Führungskräfte/Geschäftsleiter Vergütungen an Risikoträger Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen Vergütungen an Mitarbeiter die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleiter und Risikoträger, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder der von ihr verwalteten OGAW haben Vergütungen an Mitarbeiter deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt Carried Interests/Performance Fees

4.617.584,36 4.190.326,59 427.257,77 57 (FTE 51)

Gesamtsumme gem. InvFG (in EUR) 750.601,34 1.759.221,09 332.242,51

Gesamtsumme gem. AIFMG (in EUR) 750.601,34 -

0,00

-

0,00

2.091.463,60 0,00

Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der Verwaltungsgesellschaft nur in jenem Maße honoriert, der dem Risikoappetit der Verwaltungsgesellschaft entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds vereinbar ist. Die Berechnung der Vergütungen erfolgt nach dem Bruttogesamtbetrag aller Zahlungen und Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), die von der Verwaltungsgesellschaft im Austausch gegen im gegenständlichen Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistungen an Mitarbeiter ausgezahlt bzw. diesen zugesprochen wurden. Unter dem Begriff fixe Vergütung werden alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachleistungen) verstanden, deren Auszahlung unabhängig von einer Leistung des Mitarbeiters oder einem wirtschaftlichen Ergebnis erfolgt. Der Begriff variable Vergütung umfasst alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), deren Auszahlung bzw. Zuspruch von einer besonderen Leistung des Mitarbeiters und/oder einem wirtschaftlichen Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft abhängig sind. Die variable Vergütung bezieht sich - unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt - auf alle Leistungen des Mitarbeiters, die im Geschäftsjahr erbracht wurden, auch wenn die Vergütung vorerst noch nicht ausbezahlt, sondern rückgestellt wurde. Der Bruttogesamtbetrag umfasst Dienstnehmerbeiträge (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, etc.), jedoch nicht Dienstgeberanteile. Die Vergütungspolitik und deren Umsetzung in der Verwaltungsgesellschaft wird jährlich von der Internen Revision geprüft und das Prüfergebnis im Detail dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Der Bericht der Internen Revision dient dem Aufsichtsrat auch als Basis für die Überwachung der von ihm festgelegten Grundsätze der Vergütungspolitik. Im Rahmen der genannten Überprüfungen sind keine wesentlichen Feststellungen getroffen und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Im Jahr 2015 wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage abrufbar.

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ANGABEN ZUM EBPM Fondsmanager:

EB Portfoliomanagement GmbH, Wien

Depotbank:

Raiffeisen Bank International AG, Wien

Abschlussprüfer:

Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien

ISIN:

AT0000A17Z11 Thesaurierende Tranche (T) AT0000A17Z29 Thesaurierende Tranche (TF)

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BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES EBPM Im Berichtszeitraum wurden im Fonds keine wesentlichen Änderungen gemäß § 20 Abs 2 Z 4 AIFMG vorgenommen. MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 4. Quartal 2015 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 1,98 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,10%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,93% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 10,40%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,244% (-26 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate -0,132% (-22 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr -0,005% (-20 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,629% (+36 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 0,900% (+50 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 1,210% (+52 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,5%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,00%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo März bei 0,155%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,369% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,481%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 121 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 176 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende März den Stand von 401,21 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 13,77 Punkten gegenüber dem 31.03.2015). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeitraum um 3,94%. Der Ölpreis notierte per 31.03.2016 bei 39,95 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 54,56 US-Dollar am 31.03.2015). Der europäische Konsumentenpreisindex fiel auf 100,10 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet fiel der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 10,77% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 337,54 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von -15,04% gegenüber dem 31.03.2015). In den USA verschlechterte sich der S&P 500 um 8,15 Punkte und notierte am 31.03.2016 bei 2.059,74 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar verschlechterte sich auf ein Niveau von 1,1396 gegenüber dem Euro. Der Euro gewann gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (+4,61%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,0694 und notierte zuletzt bei 0,7929. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 0,56% auf einen Kurs von 128,0797. FONDSENTWICKLUNG In der Berichtsperiode wurde der im vorhergehenden Halbjahr eingeschlagene Weg des stetigen Portfolioaufbaus abgeschlossen. Per Geschäftsjahresende war der Fonds in ein breites Portfolio an multinationalen Unternehmen und in neun alternative Investmentfonds investiert. Die Zeitschiene für den stufenweisen Aufbau des Portfolios erwies sich ex post als ungünstig. Der zur Diversifizierung des Eintrittszeitpunkts eingeschlagene Weg führte dazu, dass der Fonds in den Monaten mit guter Performance noch nicht voll investiert war, von der Korrektur im August und September 2015 jedoch im voll investierten Zustand betroffen war. Dieser Umstand hatte einen negativen Effekt auf die Performance des Fonds im Berichtszeitraum. In Anbetracht des oben dargestellten Sondereffekts konnte sich der Fonds im Berichtszeitraum nicht von der negativen Entwicklung des globalen Aktienmarkts entkoppeln. Per 31. März 2016 belief sich das Vermögen des Fonds auf rund EUR 22,3 Millionen.

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ÜBERSICHT SEIT FONDSBEGINN IN EUR Rechnungsjahresende

31.03.2016

31.03.2015

22.349

17.196

Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z11) (ab 31.07.2014) Rechenwert je Anteil Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG Wertentwicklung in %

95,87 139.635 0,00 0,00 -9,08

105,45 68.179 0,00 0,00 +5,45

Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z29) (ab 30.06.2014) Rechenwert je Anteil Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG Wertentwicklung in %

94,48 94.851 0,00 0,00 -10,43

105,48 94.851 0,00 0,00 +5,48

Fondsvermögen in 1.000

Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse – mit Ausnahme der Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) – im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. § 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 29. Juli 2016 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt.

WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z11) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres Nettoertrag pro Anteil (95,87 – 105,45) Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in %

105,45 95,87 -9,58 -9,08

Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z29) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres Nettoertrag pro Anteil (94,48 – 105,48) Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in %

105,48 94,48 -11,00 -10,43

Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt.

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FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge sonstige Erträge Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen)

2.200,11 222.491,72 0,00 -135,51

224.556,32

Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Publizitätskosten Kosten für die Depotbank Kosten für Dienste externer Berater Sonstige Kosten

-164.897,60 -5.280,00 -1.572,44 -12.103,76 0,00 0,00

-183.853,80

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste aus Wertpapieren Verluste aus derivativen Instrumenten

40.702,52

2) 3)

83.260,36 621.572,48 -520.073,58 -993.091,02

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)

-808.331,76 -767.629,24

NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses5) Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge

-1.404.570,71 401.188,51

Ergebnis des Rechnungsjahres4)

-1.003.382,20 -1.771.011,44

ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres

-264.857,99

FONDSERGEBNIS GESAMT

-2.035.869,43

1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): -1.811.713,96 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 36.540,65. 5) Davon Veränderung unrealisierte Gewinne EUR -739.877,88 und unrealisierte Verluste EUR -1.085.546,22.

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ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen Anteiliger Ertragsausgleich

17.195.793,35 6.924.710,67 0,00 264.857,99

7.189.568,66

Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt)

FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES

7

-2.035.869,43 22.349.492,58

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WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM 31.03.2016 ISIN

Wertpapier-Bezeichnung

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs in Wertpapierwährung

Kurswert in EUR

%-Anteil am Fondsvermögen

ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE AKTIEN auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend US88579Y1010 US0028241000 IE00B4BNMY34 US00724F1012 US00817Y1082 US0138171014 US02079K3059 US02209S1033 US0268747849 US0311621009 US03674X1063 US0367521038 US0378331005 US00206R1023 US0605051046 US0970231058 US1101221083 US14149Y1082 US1491231015 US12508E1010 CA13645T1003 US1638511089 US16411R2085 US1667641005 US17275R1023 US1729674242 US1912161007 US20030N1019 US20337X1090 US20825C1045 US22160K1051 US1266501006 US2441991054 US2546871060 US2567461080 US2605431038 US2635341090 US26441C2044 US2686481027 US30219G1085 US30231G1022 US30303M1027 US3390411052 US3453708600 US35671D8570 US3682872078 US37045V1008 US3696041033 US38141G1040 US40416M1053 US42824C1099 US4370761029 US4385161066 US40434L1052 US4581401001 US4592001014 US4781601046 US46625H1005 US5007541064 US5010441013

3M CO. DL-,01 ABBOTT LABS ACCENTURE PLC A DL-000025 ADOBE SYST. INC. AETNA INC. DL-,01 ALCOA INC. DL 1 ALPHABET INC.CL.A DL-,001 ALTRIA GRP INC. DL-,333 AMER.INTL GRP NEW DL 2,50 AMGEN INC. DL-,0001 ANTERO RES CORP. DL -,01 ANTHEM INC. DL-,01 APPLE INC. AT + T INC. DL 1 BANK AMERICA DL 0,01 BOEING CO. DL 5 BRISTOL-MYERS SQUIBBDL-10 CARDINAL HEALTH INC. CATERPILLAR INC. DL 1 CDK GLOBAL INC. DL -,10 CDN PACIFIC RAILWAY CHEMOURS CO. DL-,01 CHENIERE ENERGY DL-,003 CHEVRON CORP. DL-,75 CISCO SYSTEMS DL-,001 CITIGROUP INC.NEW DL -,01 COCA-COLA CO. DL-,25 COMCAST CORP. A DL-,01 COMMSCOPE HLDG CO. INC. CONOCOPHILLIPS DL-,01 COSTCO WHOLESALE DL-,005 CVS HEALTH CORP. DL-,01 DEERE CO. DL 1 DISNEY (WALT) CO. DOLLAR TREE INC. DL-,01 DOW CHEM. DL 2,50 DU PONT NEMOURS DL -,30 DUKE EN.CORP.NEW DL -,001 EMC CORP. DL-,01 EXPRESS SCRIPTS HLDG EXXON MOBIL CORP. FACEBOOK INC.A DL-,000006 FLEETCOR TECHS DL -,001 FORD MOTOR DL-,01 FREEPORT-MCMORAN INC. GAZPROM ADR SP./2 RL 5L 5 GENERAL MOTORS DL-,01 GENL EL. CO. DL -,06 GOLDMAN SACHS GRP INC. HD SUPPLY HLDGS DL-,01 HEWLETT PACKARD ENT. HOME DEPOT INC. DL-,05 HONEYWELL INTL DL1 HP INC DL -,01 INTEL CORP. DL-,001 INTL BUS. MACH. DL-,20 JOHNSON + JOHNSON DL 1 JPMORGAN CHASE DL 1 KRAFT HEINZ CO.DL -,01 KROGER CO. DL 1

121 638 290 662 266 2.584 121 563 782 177 967 661 312 1.248 2.422 84 486 374 329 1.274 450 190 723 669 1.201 609 865 481 2.205 656 215 254 198 190 695 355 292 439 3.379 407 1.241 522 435 1.088 1.470 16.794 949 1.696 140 2.058 1.739 248 177 1.739 1.462 254 442 599 545 837

8

215 0 0 0 0 0 27 409 0 0 0 0 0 1.020 1.877 111 0 0 354 0 0 0 0 284 1.041 0 782 262 0 340 0 148 0 128 0 656 358 0 0 0 1.143 0 0 1.485 0 27.970 751 1.583 98 0 0 285 377 0 1.029 177 342 217 0 0

201 638 290 662 266 2.584 94 868 782 177 967 661 843 2.132 3.363 346 486 374 500 1.274 450 190 723 1.031 1.678 1.442 1.057 904 2.205 976 215 518 198 470 695 769 592 439 3.379 407 1.405 522 435 2.774 1.470 6.032 1.376 2.628 261 2.058 1.739 351 284 1.739 1.735 433 608 1.339 545 837

166,6300 41,8300 115,4000 93,8000 112,3500 9,5800 762,9000 62,6600 54,0500 149,9300 24,8700 138,9900 108,9900 39,1700 13,5200 126,9400 63,8800 81,9500 76,5400 46,5500 132,6900 7,0000 33,8300 95,4000 28,4700 41,7500 46,3900 61,0800 27,9200 40,2700 157,5800 103,7300 76,9900 99,3100 82,4600 50,8600 63,3200 80,6800 26,6500 68,6900 83,5900 114,1000 148,7500 13,5000 10,3400 4,3130 31,4300 31,7900 156,9800 33,0700 17,7300 133,4300 112,0500 12,3200 32,3500 151,4500 108,2000 59,2200 78,5600 38,2500

29.391,10 23.419,37 29.367,73 54.491,33 26.225,35 21.723,24 62.930,63 47.728,38 37.091,04 23.287,80 21.104,20 80.621,64 80.627,06 73.283,70 39.899,75 38.542,62 27.243,81 26.895,97 33.583,43 52.042,21 52.398,32 1.167,13 21.463,81 86.312,49 41.922,39 52.830,94 43.029,47 48.454,50 54.024,48 34.490,39 29.730,77 47.152,07 13.377,23 40.959,76 50.291,52 34.321,74 32.894,95 31.081,15 79.022,73 24.533,22 103.061,69 52.266,42 56.782,28 32.862,97 13.338,42 22.830,08 37.951,54 73.313,26 35.954,35 59.723,63 27.056,71 41.098,62 27.925,23 18.800,82 49.253,87 57.547,15 57.729,45 69.584,99 37.572,02 28.094,64

0,13 0,10 0,13 0,24 0,12 0,10 0,28 0,21 0,17 0,10 0,09 0,36 0,36 0,33 0,18 0,17 0,12 0,12 0,15 0,23 0,23 0,01 0,10 0,39 0,19 0,24 0,19 0,22 0,24 0,15 0,13 0,21 0,06 0,18 0,23 0,15 0,15 0,14 0,35 0,11 0,46 0,23 0,25 0,15 0,06 0,10 0,17 0,33 0,16 0,27 0,12 0,18 0,12 0,08 0,22 0,26 0,26 0,31 0,17 0,13

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

ISIN

Wertpapier-Bezeichnung

US5324571083 US5398301094 US5486611073 US56585A1025 US5801351017 US58155Q1031 IE00BTN1Y115 US58933Y1055 US5949181045 US6092071058 US61166W1018 US6541061031 US6745991058 US68389X1054 US7134481081 US7170811035 US7181721090 US7185461040 US6934751057 US7427181091 US7475251036 AN8068571086 IE00B58JVZ52 US87612E1064 US8816242098 US8873173038 US8936411003 US89417E1091 US9029733048 US9078181081 US9113121068 US91324P1021 US9130171096 CA91911K1021 US91913Y1001 US92343V1044 US92826C8394 US9314271084 US9311421039 US9497461015

LILLY (ELI) LOCKHEED MARTIN DL 1 LOWE'S COS INC. DL-,50 MARATHON PETROLEUM DL-,01 MCDONALDS CORP. DL-,01 MCKESSON DL-,01 MEDTRONIC PLC DL-,0001 MERCK CO. DL-,01 MICROSOFT DL-,00000625 MONDELEZ INTL INC. A MONSANTO CO. DL-,01 NIKE INC. B OCCIDENTAL PET. DL-,20 ORACLE CORP. DL-,01 PEPSICO INC. DL-,0166 PFIZER INC. DL-,05 PHILIP MORRIS INTL INC. PHILLIPS 66 DL-,01 PNC FINL SERVICES GRP DL5 PROCTER GAMBLE QUALCOMM INC. DL-,0001 SCHLUMBERGER DL-,01 SEAGATE TECHNO. DL-,00001 TARGET CORP. DL-,0833 TEVA PHARMACEUT. ADR TIME WARNER NEW DL-,01 TRANSDIGM GROUP DL-,01 TRAVELERS COS INC. U.S. BANCORP DL-,01 UNION PAC. DL 2,50 UNITED PARCEL SE.B DL-01 UNITEDHEALTH GROUP DL-,01 UTD TECHN. DL 1 VALEANT PHARMACEUT. INTL VALERO ENERGY CORP.DL-,01 VERIZON COMM. INC. DL-,10 VISA INC. CL. A DL -,0001 WALGREENS BOOTS AL.DL-,01 WAL-MART STRS DL-,10 WELLS FARGO + CO.DL 1,666

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs in Wertpapierwährung

Kurswert in EUR

%-Anteil am Fondsvermögen

368 85 482 677 279 84 429 545 1.312 755 625 913 268 868 334 2.993 431 326 344 645 343 268 717 181 957 312 260 311 688 219 266 186 262 677 574 867 1.213 376 1.061 718

0 108 0 0 0 0 0 383 1.250 0 0 0 0 518 198 683 410 369 0 516 0 0 0 222 0 230 0 0 0 267 332 0 178 0 0 727 0 0 582 246

368 229 482 677 663 84 429 889 1.597 755 625 913 268 1.258 557 4.172 559 489 344 743 343 268 717 612 957 509 260 311 688 361 373 589 405 677 574 1.275 1.213 376 1.439 1.464

72,0100 221,5000 75,7500 37,1800 125,6800 157,2500 75,0000 52,9100 55,2300 40,1200 87,7400 61,4700 68,4300 40,9100 102,4800 29,6400 98,1100 86,5900 84,5700 82,3100 51,1400 73,7500 34,4500 82,2800 53,5100 72,5500 220,3400 116,7100 40,5900 79,5500 105,4700 128,9000 100,1000 26,3000 64,1400 54,0800 76,4800 84,2400 68,4900 48,3600 Summe

23.254,51 44.511,87 32.040,28 22.088,42 73.121,71 11.591,42 28.234,83 41.276,81 77.401,00 26.581,19 48.122,07 49.249,36 16.093,41 45.162,37 50.091,14 108.514,83 48.127,32 37.157,22 25.529,45 53.667,09 15.392,94 17.344,57 21.675,79 44.188,81 44.937,98 32.405,73 50.272,83 31.851,88 24.506,09 25.200,78 34.522,67 66.624,63 35.575,89 15.624,68 32.307,81 60.508,10 81.409,54 27.795,39 86.487,75 62.128,95 4.224.286,67

0,10 0,20 0,14 0,10 0,33 0,05 0,13 0,18 0,35 0,12 0,22 0,22 0,07 0,20 0,22 0,49 0,22 0,17 0,11 0,24 0,07 0,08 0,10 0,20 0,20 0,15 0,22 0,14 0,11 0,11 0,15 0,30 0,16 0,07 0,14 0,27 0,36 0,12 0,39 0,28 18,90

873 2.323 454 401 1.606 847 3.187 7.747 1.103 1.483

0 852 258 0 0 377 0 0 0 0

873 3.744 722 401 1.606 1.326 3.187 7.747 1.103 1.483

23,4600 16,8600 74,9200 3,9400 26,2400 42,6900 1,4650 5,3300 41,4500 30,3500 Summe

13.825,15 42.610,94 36.514,27 1.066,52 28.447,04 38.211,79 3.151,72 27.873,30 30.862,26 30.382,78 252.945,77

0,06 0,19 0,16 0,00 0,13 0,17 0,01 0,12 0,14 0,14 1,13

1.782 522 3.653 6.254 8.830 508 1.632 8.778 4.946 1.534 3.048

754 496 0 0 8.066 289 1.488 0 2.425 0 1.540

3.629 589 3.653 16.892 13.288 879 2.196 17.512 8.311 1.534 4.252

5,5210 39,0250 4,5610 1,5000 3,5015 40,9000 14,1200 1,5730 4,3390 13,0100 16,8400

25.270,49 28.991,27 21.014,48 31.958,13 58.684,41 45.344,14 39.108,94 34.743,49 45.483,29 25.171,65 90.311,76

0,11 0,13 0,09 0,14 0,26 0,20 0,18 0,16 0,20 0,11 0,40

AKTIEN auf AUSTRALISCHE DOLLAR lautend AU000000ANZ3 AU000000BHP4 AU000000CBA7 AU000000CYB7 AU000000NAB4 AU000000RIO1 AU000000S320 AU000000TLS2 AU000000WES1 AU000000WBC1

A.N.Z. BKG GRP BHP BILLITON DL -,50 COMMONW.BK AUSTR. CYBG PLC DEF.CDIS/1LS-,01 NATL AUSTR. BK RIO TINTO LTD SOUTH32 LTD TELSTRA CORP. LTD WESFARMERS LTD WESTPAC BKG

AKTIEN auf BRITISCHE PFUND lautend GB00B1XZS820 GB0009895292 GB0002162385 GB0031348658 GB0007980591 GB0002875804 GB0009252882 JE00B4T3BW64 GB0005405286 GB0007099541 GB00B03MLX29

ANGLO AMERICAN DL-,54945 ASTRAZENECA PLC DL-,25 AVIVA PLC LS-,25 BARCLAYS PLC LS 0,25 BP PLC DL-,25 BRIT.AMER.TOBACCO LS-,25 GLAXOSMITHKLINE LS-,25 GLENCORE PLC DL -,01 HSBC HLDGS PLC DL-,50 PRUDENTIAL PLC LS-,05 ROYAL DUTCH SHELL A EO-07

9

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

ISIN

Wertpapier-Bezeichnung

GB0008847096 GB00BH4HKS39

TESCO PLC LS-,05 VODAFONE GROUP PLC

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs in Wertpapierwährung

Kurswert in EUR

%-Anteil am Fondsvermögen

6.556 11.885

6.605 0

12.622 29.676

1,9180 2,2120 Summe

30.534,14 82.794,11 559.410,30

0,14 0,37 2,50

5 541

8 0

21 541

8.590,0000 355,2000 Summe

24.212,45 25.792,68 50.005,13

0,11 0,12 0,22

218 490 237 6.874 1.181 334 267 256 6.410 913 1.057 173 326 981 675 1.671 3.411 1.711 0 7.238 0 2.429 2.403 250 2.501 1.821 0 4.838 1.202 8.812 1 81 180 2.222 189 1.809 287 440 352 868 24.691 4.858 1.140 643 468 1.264 161

164 0 270 1.164 906 290 164 0 2.892 0 0 0 317 771 1.163 1.137 2.377 788 0 7.202 0 1.443 2.004 0 0 0 0 0 0 0 0 172 0 1.377 0 887 294 0 253 0 0 2.277 878 438 0 0 0

384 490 235 10.082 2.095 514 453 256 8.975 913 1.057 173 536 1.449 983 3.088 3.670 1.702 641 9.966 978 1.935 3.569 250 2.501 1.821 6 4.838 4.059 8.812 1 213 180 3.127 189 2.068 455 440 462 868 24.691 5.885 1.534 1.175 468 1.264 391

109,2500 58,3500 142,9500 3,9750 20,6900 66,3000 80,7000 103,3000 3,8740 44,2300 24,1800 159,4000 67,3700 14,9500 24,4200 15,7750 8,4380 9,8640 9,8640 3,8980 13,6400 13,6400 13,3000 36,5000 7,0900 13,0300 309,4500 5,8610 10,6300 2,4340 1,5880 150,5000 178,7500 15,3950 157,4500 11,3750 70,8600 71,1000 93,1500 32,4800 0,9480 9,8520 40,0600 39,3850 65,4700 18,4800 111,8500 Summe

41.952,00 28.591,50 33.593,25 40.075,95 43.345,55 34.078,20 36.557,10 26.444,80 34.769,15 40.381,99 25.558,26 27.576,20 36.110,32 21.662,55 24.004,86 48.713,20 30.967,46 16.788,53 6.322,82 38.847,47 13.339,92 26.393,40 47.467,70 9.125,00 17.732,09 23.727,63 1.856,70 28.355,52 43.147,17 21.448,41 1,59 32.056,50 32.175,00 48.140,17 29.758,05 23.523,50 32.241,30 31.284,00 43.035,30 28.192,64 23.407,07 57.979,02 61.452,04 46.277,38 30.639,96 23.358,72 43.733,35 1.456.190,29

0,19 0,13 0,15 0,18 0,19 0,15 0,16 0,12 0,16 0,18 0,11 0,12 0,16 0,10 0,11 0,22 0,14 0,08 0,03 0,17 0,06 0,12 0,21 0,04 0,08 0,11 0,01 0,13 0,19 0,10 0,00 0,14 0,14 0,22 0,13 0,11 0,14 0,14 0,19 0,13 0,10 0,26 0,28 0,21 0,14 0,10 0,20 6,52

1.074 1.891 778 1.506 864 7.389 1.448

0 0 770 0 0 0 0

1.074 1.891 1.316 1.506 864 7.389 1.448

3.355,0000 1.362,5000 3.086,0000 853,5000 4.690,0000 433,8000 3.006,0000

28.133,02 20.116,28 31.708,18 10.035,71 31.637,79 25.026,19 33.984,20

0,13 0,09 0,14 0,04 0,14 0,11 0,15

AKTIEN auf DÄNISCHE KRONEN lautend DK0010244508 DK0060534915

A.P.MOELL.-M.NAM B DK1000 NOVO-NORDISK NAM.B DK-,20

AKTIEN auf EURO lautend BE0003793107 NL0000235190 DE0008404005 LU0323134006 FR0000120628 DE000BASF111 DE0005190003 DE000BAY0017 ES0113900J37 FR0000131104 FR0000120172 FR0000130403 DE0007100000 DE0005140008 DE0005552004 DE0005557508 DE000ENAG999 FR0010242511 FR0012332435 IT0003128367 FR0012333151 FR0010208488 IT0003132476 NL0011585146 NL0010877643 IT0000062072 FR0000052292 ES0144580Y14 NL0000303600 IT0000072618 GB00BYSRJ698 FR0000121014 DE0008430026 FR0000133308 FR0000120321 DE0007037129 FR0000120578 DE0007164600 DE0007236101 FR0000130809 IT0003497168 ES0178430E18 FR0000120271 NL0000009355 FR0000125486 FR0000127771 DE0007664039

AB INBEV PARTS S. AIRBUS GROUP SE ALLIANZ SE VNA O.N. ARCELORMITTAL S.A. NOUV. AXA S.A. INH. EO 2,29 BASF SE NA O.N. BAY.MOTOREN WERKE AG ST BAYER AG NA BCO SANTANDER N.EO0,5 BNP PARIBAS INH. EO 2 CARREFOUR S.A. INH.EO 2,5 CHRISTIAN DIOR INH. EO 2 DAIMLER AG NA O.N. DEUTSCHE BANK AG NA O.N. DEUTSCHE POST AG NA O.N. DT.TELEKOM AG NA E.ON SE NA ELECTRICI.D.FRANCE E0-,50 ELECTRICI.D.FRANCE FID.17 ENEL S.P.A. EO 1 ENGIE PRIME FIDELITE 2017 ENGIE S.A. INH. EO 1 ENI S.P.A. FERRARI N.V. FIAT CHRYSLER AUTOM. 0,01 GENERALI EO 1 HERMES INTERNATIONAL O.N. IBERDROLA INH. EO -,75 ING GROEP NV CVA EO -,24 INTESA SANPAOLO EO 0,52 LONMIN PLC DL 0,0001 LVMH EO 0,3 MUENCH.RUECKVERS.VNA O.N. ORANGE INH. EO 4 OREAL (L') INH. EO 0,2 RWE AG ST O.N. SANOFI SA INHABER EO 2 SAP SE O.N. SIEMENS AG NA STE GENERALE INH. EO 1,25 TELECOM ITALIA TELEFONICA INH. EO 1 TOTAL S.A. EO 2,50 UNILEVER CVA EO -,16 VINCI S.A. INH. EO 2,50 VIVENDI S.A. INH. EO 5,5 VOLKSWAGEN AG VZO O.N.

AKTIEN auf JAPANISCHE YEN lautend JP3242800005 JP3476480003 JP3854600008 JP3294460005 JP3726800000 JP3386450005 JP3496400007

CANON INC. DAI-ICHI LIFE INSURAN.CO. HONDA MOTOR INPEX CORP. JAPAN TOBACCO JX HOLDINGS INC. KDDI CORP.

10

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

ISIN

Wertpapier-Bezeichnung

JP3898400001 JP3902900004 JP3893600001 JP3885780001 JP3735400008 JP3672400003 JP3165650007 JP3500610005 JP3890350006 JP3633400001

MITSUBISHI CORP. MITSUBISHI UFJ FINL GRP MITSUI + CO. MIZUHO FINL GROUP NIPPON TEL. TEL. NISSAN MOTOR NTT DOCOMO INC. RESONA HOLDINGS INC. SUMITOMO MITSUI FINL GRP TOYOTA MOTOR CORP.

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs in Wertpapierwährung

Kurswert in EUR

%-Anteil am Fondsvermögen

670 2.716 1.308 7.797 2.466 1.083 899 5.715 441 589

1.257 0 2.186 6.843 1.059 2.179 0 0 0 0

2.063 10.883 2.759 23.569 2.362 4.481 3.593 5.715 1.486 1.513

1.906,0000 521,5000 1.295,0000 168,1000 4.848,0000 1.041,5000 2.552,5000 401,6000 3.412,0000 5.952,0000 Summe

30.700,23 44.312,11 27.895,94 30.933,45 89.405,05 36.437,93 71.604,86 17.919,65 39.586,52 70.310,69 639.747,80

0,14 0,20 0,12 0,14 0,40 0,16 0,32 0,08 0,18 0,31 2,86

469 940 782

0 0 0

469 940 782

78,8700 45,1700 56,0600 Summe

25.095,85 28.806,81 29.742,47 83.645,13

0,11 0,13 0,13 0,37

2.194

1.405

3.687

130,3000 Summe

50.969,83 50.969,83

0,23 0,23

2.747

0

2.747

78,0000 Summe

23.193,98 23.193,98

0,10 0,10

609 517 318 356 1.667

1.239 283 298 0 0

1.283 918 501 356 1.667

13,6100 71,8500 69,7000 88,9000 15,4900 Summe

16.001,49 60.442,89 31.999,73 29.001,97 23.662,62 161.108,70

0,07 0,27 0,14 0,13 0,11 0,72

102

93

159

236,7000 Summe

34.488,25 34.488,25

0,15 0,15

1.534

0

1.534

0,0000 Summe

0,00 0,00

0,00 0,00

7.535.991,85

33,72

AKTIEN auf KANADISCHE DOLLAR lautend CA0636711016 CA1125851040 CA8911605092

BK MONTREAL CD 2 BROOKFIELD ASSET MAN.A LV TORONTO-DOMINION BK

AKTIEN auf NORWEGISCHE KRONEN lautend NO0010096985

STATOIL ASA

NK 2,50

AKTIEN auf SCHWEDISCHE KRONEN lautend SE0000427361

NORDEA BANK AB EO 0,40

AKTIEN auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH0012138530 CH0038863350 CH0012005267 CH0126881561 CH0244767585

CRED.SUISSE GRP NA SF-,04 NESTLE NAM. SF-,10 NOVARTIS NAM. SF 0,50 SWISS RE AG NAM. SF -,10 UBS GROUP AG SF -,10

GENUSSSCHEINE auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH0012032048

ROCHE HLDG AG GEN.

BEZUGSRECHTE auf EURO lautend FR0013129921

TOTAL S.A. -ANR.- WAHLD.

SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE INVESTMENTZERTIFIKATE INVESTMENTZERTIFIKATE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend IE00BKM4GZ66

ISHS-CO.MSCI EM IMI UCITS

90.000

0

90.000

21,2000 Summe

1.674.345,14 1.674.345,14

7,49 7,49

1.462

0

1.462

42,0100 Summe

61.418,62 61.418,62

0,27 0,27

INVESTMENTZERTIFIKATE auf EURO lautend IE00B59L7C92

ISHSVII-MSCI BRAZ. UC.ETF

„ANDERE SONDERVERMÖGEN“ gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend QOXDBM051481 QOXDBM051473 QOXDBM054295 QOXDBM052968 QOXDBM050822 QOXDBM053214 QOXDBM050152

GOLD.TR.OFF. FD CL D 268 GOLD.TR.OFF. FD CL SP8268 HUTCHIN HILL C.O.CL.C HUTCHIN HILL C.O.CL.C OZ OVERS.II CL.EPRIME YOST OFF.FD.CL.A S0715 YOST OFF.FD.CL.IS

0 0 250 1.000 0 400 0

0 0 0 0 0 0 0

1.160 255 250 1.000 1.500 400 468

961,5764 1.182,4753 934,5561 926,4658 948,5118 910,8460 1.403,5640 Summe

978.548,71 264.598,52 205.027,45 813.010,22 1.248.534,66 319.721,29 576.202,10 4.405.642,95

4,38 1,18 0,92 3,64 5,59 1,43 2,58 19,71

1.121 6.967

204,9800 138,9559

229.792,83 968.133,49

1,03 4,33

„ANDERE SONDERVERMÖGEN“ gemäß § 166 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 auf EURO lautend KYG022981750 QOXDBM050392

ALLBLUE LTD-SF1 AEON-RES. AQUILUS INF. FD CL.A

5.222 0

11

4.101 0

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

ISIN

Wertpapier-Bezeichnung

KYG3902A1031 IE00BYND0C59 QOXDBM053784 QOXDBM055516

GLADWYNE FUND LTD CL.A EO SYSTEM.UC.-BLUEM.A EO ND W.F.FD CL. C EUR AUG15 W.F.FD CL. C EUR FEB16

Käufe / Verkäufe / Bestand Zugänge Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

Kurs in Wertpapierwährung

Kurswert in EUR

140,4011 96,3200 98,3494 97,9820 Summe

1.310.671,50 1.306.178,28 983.493,81 293.946,02 5.092.215,93

5,86 5,84 4,40 1,32 22,78

SUMME INVESTMENTZERTIFIKATE

11.233.622,64

50,26

SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN

18.769.614,49

83,98

2.826 13.561 10.000 3.000

0 0 0 0

9.335 13.561 10.000 3.000

Bezeichnung / Underlying

Anzahl / Betrag

Kontraktkurs

unrealisiertes Ergebnis in EUR

%-Anteil am Fondsvermögen

%-Anteil am Fondsvermögen

DEVISENTERMINGESCHÄFTE DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf AMERIKANISCHE DOLLAR lautend DTG USD EUR 30.06.16 Summe

-10.800.000 -10.800.000

1,1426

250.009,04 250.009,04

1,12 1,12

-200.000 -200.000

0,7947

2.194,94 2.194,94

0,01 0,01

-44.000.000 -44.000.000

128,0649

5.685,96 5.685,96

0,03 0,03

257.889,94

1,15

DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf BRITISCHE PFUND lautend DTG GBP EUR 30.06.16 Summe

DEVISENTERMINGESCHÄFTE auf JAPANISCHE YEN lautend DTG JPY EUR 30.06.16 Summe

SUMME DEVISENTERMINGESCHÄFTE

BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN WÄHRUNG

FONDSWÄHRUNG

BETRAG FONDSWÄHRUNG

EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

2.938.746,99 333.092,24 13.855,97 2.148,46 1.578,29 16.482,23 4.845,37 1.083,42 1.054,15 1.572,86

EURO AMERIKANISCHE DOLLAR AUSTRALISCHE DOLLAR BRITISCHE PFUND DÄNISCHE KRONEN JAPANISCHE YEN KANADISCHE DOLLAR NORWEGISCHE KRONEN SCHWEDISCHE KRONEN SCHWEIZER FRANKEN

SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN

3.314.459,98

DEVISENKURSE WÄHRUNG AMERIKANISCHE DOLLAR AUSTRALISCHE DOLLAR BRITISCHE PFUND DÄNISCHE KRONEN JAPANISCHE YEN KANADISCHE DOLLAR NORWEGISCHE KRONEN SCHWEDISCHE KRONEN SCHWEIZER FRANKEN

EINHEITEN 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR 1 EUR

KURS = = = = = = = = =

1,13955 1,48140 0,79285 7,45030 128,07975 1,47395 9,42550 9,23800 1,09125

12

USD AUD GBP DKK JPY CAD NOK SEK CHF

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN

WERTPAPIERE GB00B03MLX29 ES0178430031 GB0031192486 CNE100000Q43 CNE1000001Z5 CNE1000002H1 HK0941009539 CNE1000003G1 US02364W1053 US16941R1086 US38259P5089 US38259P7069 US4282361033 US4655621062 US6778621044 US67812M2070 US71646E1001 US71654V1017 US7960508882 KYG818561097 US91912E2046 QOXDBM055284 AU00000CBAR6 CH0301992506 CH0271429679 LU1376516610 ES06139009M8 ES06139009N6 DE000A14KLV8 DE000ENAG1G5 FR0013054939 ES06445809B3 NL0011279476 NL0011542568 NL0011376082 ES06784309A5 ES0678430994 FR0012726487 FR0013067766 FR0012969582 NL0011660477 NL0011509344 NL0011376041 NL0011182787 GB00BYSRJD64 OPTIONEN -----

Wertpapier-Bezeichnung

Whg.

Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.)

ROYAL DUTCH SHELL A EO-07 TELEFONICA INH. 3/15 EO 1 LONMIN PLC DL 0,000001 AGRICULT.BNK OF CN H YC 1 BANK OF CHINA LTD H YC 1 CHINA CONSTR. BANK H YC 1 CHINA MOBILE LTD. IND.+COMM.BK CHINA H YC 1 AMERICA MOVIL L ADR/20 CHINA PETRO.+CHEM.ADR/100 GOOGLE INC. A DL-,001 GOOGLE INC.C DL-,001 HEWLETT-PACKARD DL-,01 ITAU UNIBCO HLDG ADR PFD1 LUKOIL SP.ADR RL-,025 NK ROSNEFT GDR REGS RL-01 PETROCHINA YC1 ADR/100 PETROL.BRAS.PFD ADR/2 O.N SAMSUNG EL.0,5GDRS144A/95 SKYLINE FEEDER FD LTD B VALE S.A. PFD ADR 1 FERRARI INTERIM COMMONW.BK AUSTR. -ANR.CRED.SUISSE GRP -ANR.CRED.SUISSE GRP -ANR.ARCELORMITTAL S.A. -ANR.BCO SANTANDER -ANR.BCO SANTANDER -ANR.GRATIS DT.TELEKOM AG DIV.CASH E.ON SE TECHN.WAHLDIV. ELECTRICI.D.FRANCE -ANR.IBERDROLA -ANR.ROYAL DUTCH SH.-ANR.-A W. ROYAL DUTCH SHELL -ANR.AROYAL DUTCH SHELL -ANR.-A TELEFONICA -ANR.TELEFONICA -ANR.TOTAL S.A. -ANR.- WAHLD. TOTAL S.A. -ANR.- WAHLD. TOTAL S.A. -ANR.WAHLD.UNILEVER -ANR.UNILEVER -ANR.- W. (CVA) UNILEVER -ANR.- WAHLD.CVA UNILEVER -ANR.(D.WW.)CVA LONMIN PLC -ANR.-

EUR EUR GBP HKD HKD HKD HKD HKD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD EUR AUD CHF CHF EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR GBP

1.629 206 136 53.754 44.116 37.861 2.827 49.234 1.524 520 51 21 1.535 3.671 679 7.004 507 5.314 68 0 8.205 2.501 42 1.283 2.522 5.931 8.471 8.889 3.005 4.067 2.343 4.744 4.163 4.252 5.792 3.634 0 1.796 1.534 2.412 1.175 1.613 1.613 1.211 6.256

1.629 206 136 139.723 134.542 106.035 7.355 134.120 3.345 1.274 121 21 2.670 6.547 1.815 20.352 1.164 12.227 148 3.607 14.063 2.501 42 1.283 2.522 5.931 8.471 8.889 3.005 4.067 2.343 4.744 4.163 4.252 5.792 3.634 3.304 1.796 1.534 2.412 1.175 1.613 1.613 1.211 6.256

CME Emini S&P 500 Opt. o P 20150918 CME Emini S&P 500 Opt. o P 20151218

USD USD

45 17

45 17

Die Verwaltungsvergütung des EBPM betrug im Rechnungsjahr 2015/2016 für die Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z29) 1,64% und für die Thesaurierende Tranche (ISIN AT0000A17Z11) 0,12%. Den enthaltenen Unterfonds wurden von deren jeweils verwaltenden Verwaltungsgesellschaften Verwaltungsentschädigungen zwischen 0,25% und 2,50% per anno verrechnet. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

13

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM 31.03.2016 IN EUR

Aktien Aktienfonds Genussscheine Alternative Investments Wertpapiervermögen Devisentermingeschäfte Zinsenansprüche (inkl. negativer Habenzinsen) Dividendenansprüche Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten Gebührenverbindlichkeiten FONDSVERMÖGEN

EUR

%

7.501.503,60 1.735.763,76 34.488,25 9.497.858,88 18.769.614,49 257.889,94 2,11 24.155,70 3.314.459,98 -16.629,64 22.349.492,58

33,56 7,77 0,15 42,50 83,98 1,15 0,00 0,11 14,83 -0,07 100,00

Salzburg, am 15. Juli 2016

Spängler IQAM Invest GmbH

e. h. Mag. Werner Eder

e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA

14

e. h. Dr. Thomas Steinberger

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. März 2016 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "EBPM", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes sowie des Alternative Investmentfonds ManagerGesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Bankprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz und § 20 Abs 3 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing - ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Bankprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. März 2016 über den "EBPM", Miteigentumsfonds, den gesetzlichen Vorschriften sowie in Hinblick auf die Zahlenangaben den entsprechenden Vorschriften des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes.

15

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie zu den sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres sowie die sonstigen Informationsangaben gegenüber Anlegern wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 15. Juli 2016

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

e. h. Mag. Friedrich O. Hief Wirtschaftsprüfer

e. h. ppa MMag. Roland Unterweger Wirtschaftsprüfer

*) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.

16

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

INFORMATIONSANGABEN FÜR ANLEGER GEMÄß § 21 AIFMG Berechnung des Gesamtrisikos Das aktuelle Risikoprofil des Fonds und die von der Verwaltungsgesellschaft zur Steuerung dieser Risiken eingesetzten Risikomanagement-Systeme befindet sich im §21 AIFMG - Dokument. Die Berechnung des Gesamtrisikos erfolgt nach dem Commitment Approach. Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 4,08%

Hebelfinanzierung Commitmentmethode Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 104,08% Der maximale Wert: 200% Bruttomethode: Der höchste Wert im abgelaufenen Rechnungsjahr: 370,77% Der maximale Wert: 2000%

Überschreitung Risikolimits Im abgelaufenen Rechnungsjahr gab es keine Überschreitung der Risikolimits

Illiquide Wertpapiere KYG022981750

ALLBUE A/1/EUR/NR

Bestand: 1.121,05 Anteile

Kurswert: EUR 229.792,83

Illiquid gewordenes Wertpapier gemäß AIFMG. Die Bewertung wird von der für die Abwicklung zuständigen Verwahrstelle in regelmäßigen Abständen geliefert.

17

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z11) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016

Privatanleger mit Option

1.

Fondsergebnis der Meldeperiode

2.

Zuzüglich

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

-0,7006

-0,7006

-0,7006

-0,7006

2.1

Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,1935

0,1935

0,1935

0,1935

2.5

Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

2.6

Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)

0,5071

0,5071

0,5071

0,5071

3.

Abzüglich

3.1

Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.2

Steuerfreie Zinserträge

3.2.1

Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 1)

0,0000

3.2.2

Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen

0,0000

3.3

Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen)

3.3.1

Gemäß DBA steuerfreie Dividenden

0,0000

0,0000

3.3.2

Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG

0,0000

0,0000

3.3.3

Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2)

0,0000

0,0000

3.4

Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge

3.4.1

Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80%

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.4.2

Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100%

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.4.3

Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.5

Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.6

Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)

0,0000

3.7

Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge

0,0000

18

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

4.

Steuerpflichtige Einkünfte 11)

0,0000

0,0000

4.1

Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert

0,0000

0,0000

4.2

Nicht endbesteuerte Einkünfte

0,0000

0,0000

4.2.1

Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)

4.3

5.

5.1

5.2

5.4 5.5 5.6 6.

In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis

-0,7006

-0,7006

-0,7006

-0,7006

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

-0,1935

-0,1935

-0,1935

-0,1935

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

6.1

Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte

6.2 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

19

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

7. 7.1

7.2

7.3

7.4

8.

8.1

8.1.1

8.1.2

8.1.3

8.1.4

8.1.5

8.2

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7)

20

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

8.2.1

8.2.2

Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

0,0705

0,0705

0,1141

0,1141

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.2.3

Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.2.4

Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

-0,0436

-0,0436

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.3

8.4

9. 9.1

9.2

9.4 10.

10.1

10.2

10.3

10.4

Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 8) Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.6

Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.9

Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.14

Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.15

KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

21

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

11.

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

11.1

KESt auf Inlandsdividenden 8)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.

Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.1

KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.2

KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.3

KESt auf ausländische Dividenden 8)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.4

Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.5

KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.8

KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.9 15.

Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1

KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

16.

Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 - optional für AT-Fonds im Jahr 2016

16.1.

EU-QuSt

0,0000

0,0000

22

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Zu Punkt 8.1 auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000

0,0000

Steuern auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung 0,0000 0,0000 des matching credit) Zu Punkt 8.2 von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Belgien

0,0006

0,0006

0,0014

0,0014

Canada

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Dänemark

0,0037

0,0037

0,0058

0,0058

Deutschland

0,0037

0,0037

0,0121

0,0121

Frankreich

0,0086

0,0086

0,0183

0,0183

Großbritannien

0,0000

0,0000

0,0134

0,0134

Irland

0,0001

0,0001

0,0004

0,0004

Italien

0,0023

0,0023

0,0055

0,0055

Korea

0,0001

0,0001

0,0001

0,0001

Luxemburg

0,0000

0,0000

0,0006

0,0006

Niederlande

0,0000

0,0000

0,0016

0,0016

Norwegen

0,0011

0,0011

0,0011

0,0011

Schweden

0,0015

0,0015

0,0023

0,0023

Schweiz

0,0023

0,0023

0,0023

0,0023

Spanien

0,0000

0,0000

0,0027

0,0027

USA

0,0463

0,0463

0,0463

0,0463

Steuern auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Zu Punkt 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

23

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

8) 9) 10)

11) 12) 13) 14)

Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

24

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A17Z29) für das Fondsgeschäftsjahr 01.04.2015 bis 31.03.2016 (in EUR pro Anteil) / Extag: 29.07.2016

Privatanleger mit Option

1.

Fondsergebnis der Meldeperiode

2.

Zuzüglich

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

-3,5829

-3,5829

-3,5829

-3,5829

2.1

Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,3159

0,3159

0,3159

0,3159

2.5

Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

2.6

Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)

3,2670

3,2670

3,2670

3,2670

3.

Abzüglich

3.1

Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.2

Steuerfreie Zinserträge

3.2.1

Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 1)

0,0000

3.2.2

Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen

0,0000

3.3

Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen)

3.3.1

Gemäß DBA steuerfreie Dividenden

0,0000

0,0000

3.3.2

Inlandsdividenden steuerfrei gem. §10 KStG

0,0000

0,0000

3.3.3

Auslandsdividenden steuerfrei gem. §10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2)

0,0000

0,0000

3.4

Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge

3.4.1

Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80%

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.4.2

Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100%

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.4.3

Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.5

Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

3.6

Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)

0,0000

3.7

Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge

0,0000

25

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

4.

Steuerpflichtige Einkünfte 11)

0,0000

0,0000

4.1

Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert

0,0000

0,0000

4.2

Nicht endbesteuerte Einkünfte

0,0000

0,0000

4.2.1

Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§22 Abs.2 KStG)

4.3

5.

5.1

5.2

5.4 5.5 5.6 6.

In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis

-3,5829

-3,5829

-3,5829

-3,5829

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

-0,3159

-0,3159

-0,3159

-0,3159

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

6.1

Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte

6.2 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

26

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

7. 7.1

7.2

7.3

7.4

8.

8.1

8.1.1

8.1.2

8.1.3

8.1.4

8.1.5

8.2

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7)

27

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

8.2.1

8.2.2

Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

0,1153

0,1153

0,1896

0,1896

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.2.3

Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.2.4

Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

-0,0743

-0,0743

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

8.3

8.4

9. 9.1

9.2

9.4 10.

10.1

10.2

10.3

10.4

Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 bzw. §13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 8) Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.6

Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.9

Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.14

Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

10.15

KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

28

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

11.

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

11.1

KESt auf Inlandsdividenden 8)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.

Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.1

KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.2

KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.3

KESt auf ausländische Dividenden 8)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.4

Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.5

KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.8

KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

12.9 15.

Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1

KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

16.

Außerhalb der Fonds-Melde-VO 2015 - optional für AT-Fonds im Jahr 2016

16.1.

EU-QuSt

0,0000

0,0000

29

EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

Privatanleger mit Option

Betriebsvermögen mit Option Natürliche Personen

Betriebsvermögen Jurisitische Personen

Stiftungen

Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Zu Punkt 8.1 auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000

0,0000

Steuern auf Erträge aus Anleihen exkl. 0,0000 0,0000 Altemissionen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Zu Punkt 8.2 von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Belgien

0,0010

0,0010

0,0025

0,0025

Canada

0,0003

0,0003

0,0003

0,0003

Dänemark

0,0068

0,0068

0,0108

0,0108

Deutschland

0,0067

0,0067

0,0224

0,0224

Frankreich

0,0151

0,0151

0,0316

0,0316

Großbritannien

0,0000

0,0000

0,0212

0,0212

Irland

0,0002

0,0002

0,0007

0,0007

Italien

0,0042

0,0042

0,0099

0,0099

Korea

0,0002

0,0002

0,0002

0,0002

Luxemburg

0,0000

0,0000

0,0011

0,0011

Niederlande

0,0000

0,0000

0,0026

0,0026

Norwegen

0,0018

0,0018

0,0018

0,0018

Schweden

0,0015

0,0015

0,0022

0,0022

Schweiz

0,0031

0,0031

0,0031

0,0031

Spanien

0,0000

0,0000

0,0048

0,0048

USA

0,0744

0,0744

0,0744

0,0744

Steuern auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Zu Punkt 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen)

0,0000

0,0000

0,0000

0,0000

Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

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EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

8) 9) 10)

11) 12) 13) 14)

Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

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EBPM Rechenschaftsbericht vom 01.04.2015 bis 31.03.2016

FONDSBESTIMMUNGEN Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds EBPM (im Folgenden „Investmentfonds“) wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) in der Form eines Anderen Sondervermögens und ist ein Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgF (InvFG) in Verbindung mit dem Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG). Der Investmentfonds wird von der Spängler IQAM Invest GmbH (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Salzburg verwaltet. ARTIKEL 1

MITEIGENTUMSANTEILE

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. ARTIKEL 2

DEPOTBANK (VERWAHRSTELLE)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Raiffeisen Bank International AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft, Salzburg, und deren Filialen und die Depotbank. ARTIKEL 3

VERANLAGUNGSINSTRUMENTE UND – GRUNDSÄTZE

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Für den Investmentfonds gelten sinngemäß die Veranlagungs- und Emittentengrenzen für OGAW mit den in §§ 166 f InvFG vorgesehenen Ausnahmen. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 50 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds in der Form von „Anderen Sondervermögen“ dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Sofern dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 vH des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen darf, dürfen Anteile an diesem „Anderen Sondervermögen“ jeweils bis zu 50 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen gemäß § 166 Abs 1 Z 3 InvFG Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Immobilienfonds Für den Investmentfonds können Anteile an Immobilienfonds (gemäß Immobilieninvestmentfondsgesetz) bzw. an Immobilienfonds, die von einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im EWR verwaltet werden, erworben werden. Für den Investmentfonds dürfen Anteile an Immobilienfonds jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 20 vH des Fondsvermögens erworben werden.

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Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 100 vH des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Pensionsgeschäfte nicht anwendbar Wertpapierleihe nicht anwendbar Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 100 vH des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds: Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgF ermittelt. Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen. Hebelfinanzierung gemäß AIFMG Hebelfinanzierung darf verwendet werden. Nähere Angaben finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ (unter ANGABEN ZUM FONDS, Punkt XIV. Risiko- und Liquiditätsmanagement, Unterpunkt 3. Hebelfinanzierung gemäß § 13 Abs 4 AIFMG). Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Investmentfonds und nicht für eine einzelne Anteilsgattung oder eine Gruppe von Anteilsgattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Anteilsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Anteilsgattung zugeordnet.

ARTIKEL 4

RECHNUNGSLEGUNGS- UND BEWERTUNGSSTANDARDS, MODALITÄTEN DER AUSGABE UND RÜCKNAHME

Transaktionen, die der Investmentfonds eingeht (z.B. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren), Erträge sowie der Ersatz von Aufwendungen werden möglichst zeitnahe, geordnet und vollständig verbucht. Insbesondere Verwaltungsgebühren und Zinserträge (u.a. aus Kuponanleihen, Zerobonds und Geldeinlagen) werden über die Rechnungsperiode zeitlich abgegrenzt verbucht. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Investmentfonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Investmentfonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Wertpapiere werden wie folgt ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b)

Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in der Währung der jeweiligen Anteilsgattung. Der Wert der Anteile wird jeweils zum Monatsultimo ermittelt. Berechnungsmethode Zur Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) werden grundsätzlich die jeweils letzten verfügbaren Kurse herangezogen. Ausgabe und Ausgabeaufschlag

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Die Ausgabe erfolgt einmal monatlich. Aufträge für die Ausgabe von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. jeden Monats (bzw. vorhergehender Bankarbeitstag), 13.30 Uhr, erteilt werden. Das Anteilscheingeschäft wird am 21. des folgenden Monats (bzw. nächstfolgender Bankarbeitstag) mit dem Ultimopreis jenes Monats, in welchem der Auftrag erteilt wurde, abgerechnet. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert, aufgerundet auf die in den Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Es fällt kein Ausgabeaufschlag an. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Die Rücknahme erfolgt einmal im Quartal. Sie können die Rücknahme Ihrer Fondsanteile zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember (jeder dieser Tage ein „Rückgabetag“) bei der Depotbank verlangen. Aufträge für die Rücknahme von Anteilscheinen müssen bis spätestens 20. des dem jeweiligen Rückgabetag drittvorhergehenden Monats (bzw. vorhergehender Bankarbeitstag), 13.30 Uhr, erteilt werden. Das Anteilscheingeschäft wird am 21. des dem jeweiligen Rückgabetag folgenden Monats (bzw. nächstfolgender Bankarbeitstag) mit dem Ultimopreis des jeweiligen Rücknahmetags abgerechnet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abzüglich eines Abschlags in der Höhe von bis zu 5,00 vH, abgerundet auf die in den Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG für die jeweilige Anteilsgattung angegebene Währungseinheit. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen. ARTIKEL 5

RECHNUNGSJAHR

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01.04. bis zum 31.03. ARTIKEL 6

ANTEILSGATTUNGEN UND ERTRÄGNISVERWENDUNG

Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen mit Ex-Tag bis 31.07. des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist mit Ex-Tag bis 31.07. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen mit Ex-Tag bis 31.07. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 31.07. des folgenden Rechnungsjahres.

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Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. ARTIKEL 7

VERWALTUNGSGEBÜHR, ERSATZ VON AUFWENDUNGEN, ABWICKLUNGSGEBÜHR

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2,00 vH des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Weiters wird eine performance-abhängige Gebühr berechnet. Diese beträgt bis zu 20,00% der positiven Performance je Anteilsgattung im Kalenderquartal multipliziert mit dem Durchschnitt des Vermögens der jeweiligen Anteilsgattung im Kalenderquartal auf Basis der Monatsendwerte, wobei für die Berechnung die High-Water Mark Methode angewendet wird. Dabei wird nur jener Anteil der positiven Performance schlagend, der gleichzeitig einen Wertzuwachs gegenüber dem Anteilswert am Emissionstag der jeweiligen Anteilsgattung bzw. gegenüber dem höchsten Anteilswert eines Kalenderquartalsendes der jeweiligen Anteilsgattung, an dem eine performance-abhängige Gebühr beansprucht wurde, darstellt. Die Berechnung der performance-abhängigen Gebühr erfolgt gemäß OeKB-Methode. Die performance-abhängige Gebühr wird vor jedem Anteilsumsatz einer Anteilsgattung bei der Preisberechnung abgegrenzt und quartalsweise ausbezahlt. Es liegt im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, eine Staffelung der Verwaltungsgebühr vorzunehmen. Die Verwaltungsgesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens. ARTIKEL 8

BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AN DIE ANLEGER

Die “Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ einschließlich der Fondsbestimmungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KID), die Rechenschafts- und Halbjahresberichte, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie sonstige Informationen werden dem Anleger auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter www.spaengler-iqam.at zur Verfügung gestellt.

Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich in den „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“.

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ANHANG (STAND 02/2015) LISTE DER BÖRSEN MIT AMTLICHEM HANDEL UND VON ORGANISIERTEN MÄRKTEN 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsection_id=01

1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1.

Luxemburg

Euro MTF Luxemburg

1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte in der EU: 1.3.1.

Großbritannien

London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)

[alternativ: 1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.] 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. 2.2. 2.3.

Bosnien Herzegowina: Montenegro: Russland:

2.4. 2.5. 2.6.

Schweiz: Serbien: Türkei:

Sarajevo, Banja Luka Podgorica Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) SWX Swiss-Exchange Belgrad Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")

3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.8. 3.9. 3.10. 3.11. 3.12 3.13. 3.14. 3.15. 3.16. 3.17

Australien: Argentinien: Brasilien: Chile: China: Hongkong: Indien: Indonesien: Israel: Japan: Kanada: Kolumbien: Korea: Malaysia: Mexiko: Neuseeland: Peru

Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Mumbay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Bolsa de Valores de Colombia Korea Exchange (Seoul, Busan) Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Bolsa de Valores de Lima

1

Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: https://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]

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3.18. 3.19. 3.20. 3.21. 3.22. 3.23.

Philippinen: Singapur: Südafrika: Taiwan: Thailand: USA:

3.24. 3.25.

Venezuela: Vereinigte Arabische Emirate:

Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. 4.2. 4.3. 4.4.

Japan: Kanada: Korea: Schweiz:

4.5.

USA

Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich Over The Counter Market (unter behördlicher Beaufsichtigung wie z.B. durch SEC, FINRA)

5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. 5.2. 5.3.

Argentinien: Australien: Brasilien:

5.4. 5.5.

Hongkong: Japan:

5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 5.11. 5.12. 5.13. 5.14. 5.15. 5.16.

Kanada: Korea: Mexiko: Neuseeland: Philippinen: Singapur: Slowakei: Südafrika: Schweiz: Türkei: USA:

Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Exchange (KRX) Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange The Singapore Exchange Limited (SGX) RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

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