E I N L A D U N G T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H E R T E I L

STADTAMTSDIREKTION 09.12.15 EINLADUNG zur 4. ordentlichen Sitzung des GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN am M I T T W O C H , dem 16. Septemb...
Author: Frauke Dieter
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STADTAMTSDIREKTION

09.12.15

EINLADUNG zur 4. ordentlichen Sitzung des GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN am M I T T W O C H , dem 16. September 2015 , um 16.30 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Genehmigung der Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juni 2015

2.

Mitteilungen der Bürgermeisterin

Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 3.

PABA 23.8 – Regenwasserkanalisation Amstetten Ost – Dingfurth. Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Umwelt, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie Genehmigung der vorläufigen Finanzierung

4.

PABA 23.10 – Regenwasserkanalisation Amstetten Ost Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Umwelt, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie Genehmigung der vorläufigen Finanzierung

5.

Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (für BA 34)

6.

Übernahme Haftung für ein Darlehen des Gemeindeabwasserverbandes Amstetten (GAV) zur Finanzierung des Vorhabens „BA 16“

7.

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge gemäß § 41 NÖ Bauordnung 2014; Neufestsetzung

8.

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder; Festsetzung gemäß § 41 NÖ Bauordnung 2014

9.

Aufschließungs- und Ergänzungsabgabe; Einheitssatz gemäß § 38 und § 39 NÖ Bauordnung 2014; Neufestsetzung

10. Grundsatzbeschluss über den Umbau des Geschäftsgebäudes Anzengruberstr. 3

11.

Investitionssubvention FF Amstetten zur Finanzierung eines MTF

12. Anmietung eines Kopierers für die Finanzabteilung/Personalamt und das Bauamt 13. Investitionssubvention für die Naturfreunde Amstetten (Hüttenrenovierung) 14. Veranstaltersubvention für den LCA Umdasch (Stadtlauf) und den WSC Donauts (Meisterschaft Wasserski-Racing) 15. Tria Team NÖ-West: Bereitstellung von Bauhofsleistungen für Absperrgitter (AuseeTriathlon 16. SKU Amstetten: Bereitstellung von Bauhofsleistungen für Absperrgitter (ÖFBSamsung Cup) 17. Ankauf von Bodenmatten und Klimmzugstange für NÖ LAZ Triathlon (Trainingsraum RATS Amstetten) 18. Bedeckungsänderung durch Ersatzbeschaffung von 4 Hallentoren bei FF Greinsfurth

Referat des Gemeinderatsausschusses 2: 19. Pensionistenverband Österreichs, OG Greinsfurth – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für eine Fahrt nach Alsfeld 20. Zukunftsakademie Mostviertel – Ansuchen um Erlass der Rathaussaal-Miete 21. Musikverein Amstetten – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für Auslandsreise 22. Fassadenaktion außerhalb der Richtlinien

Referat des Gemeinderatsausschusses 3: 23. Gewährung einer außerordentlichen Zuwendung anlässlich des Weihnachtsfestes 2015 für die Kinder der Gemeindebediensteten

Referat des Gemeinderatsausschusses 4: 24. Sanierungsmaßnahmen Rathaus Amstetten – Büromöbel Abteilung I 25. Generalsanierung Kindergarten Krautberg, Nestroystraße 6, Amstetten – Gärtnerarbeiten 26. Ersatzbeschaffung von 4 Hallentoren bei FF Greinsfurth 27. Hochwasserschutzmaßnahmen am Vergabe der Baumeisterarbeiten

Mühlbach-Unterführung

Referat des Gemeinderatsausschusses 5: 28. Verpachtung Fischereirevier Ybbs BI/1

Stadionstraße



Referat des Gemeinderatsausschusses 6: 29. Gemeindeabwasserverband Amstetten, Änderung der Satzungen per 1.1.2016; 11. Novelle 30. Gemeindeverband für Umweltschutz in der Region Amstetten und Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten; Verschmelzung 31. Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz Unterführung Bellaflora 32. Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz Haabergbach, Amstettner Mühlbach 33. Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz am Zauchbach (Bruckmühle, Waidahammer Edelmühle, Landa und Steiner) 34. Kindertagesbetreuung; Änderung der Vereinbarung mit der Kidspoint GmbH 35. Gemeindewohnhaus Bahnhofstraße 3, 3363 Hausmening – Einbau von Wärmezählern auf Mietbasis 36. Gemeindewohnhaus Bahnhofstraße 3, 3363 Hausmening – Wärmelieferungsvertrag für Pellets-Heizzentrale 37. Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten – Einbau von Wärmezählern auf Mietbasis 38. Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten – Wärmelieferungsvertrag für Pellets-Heizzentrale

Referat des Gemeinderatsausschusses 7: 39. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8 Tür 10, an Herrn Lukas Nykodem – Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juni 2015 40. Vermietung der barrierefreien Wohnung Nr. 8 im Gemeindewohnhaus Bahnhofstraße 3, 3363 Hausmening an Herrn Kevin Schoder und Frau Sabine Koppendorfer 41. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Otwinstraße 1 Tür 8, an Herrn Andreas Dattinger 42. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Bahnhofstraße 3 Tür 5 an Frau Iris Mock 43. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 37 an NÖ. Landeskliniken-Holding, vertreten durch Herrn Dipl. KH-BW Gernot Artmüller, kaufmännischer Direktor NÖ. Landesklinikum Amstetten 44. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 16 Tür 9, an Frau Sabine Raderbauer 45. Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 9, an Frau Claudia Schagerl

Referat des Gemeinderatsausschusses 8: 46. Änderung des Bebauungsplanes 1 – AMSTETTEN-MITTE, Baufläche 4, KG. Amstetten (Die Siedlung, Kirchenstraße)

Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 47. Subventionsansuchen Verein Magone Austria (Betreuung Jugendzentrum Don Bosco) 48. Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Amstetten für die Heizperiode 2015/2016

Referat des Gemeinderatsausschusses 11: 49. Stahlbau Zeidlhofer GmbH – Erweiterung der Produktions- und Lagerhalle sowie Änderung der Maschinenaufstellung im Standort 3362 Mauer, Amstettner Straße 8, Grdst. 886 KG Mauer 50. Hofer Kommanditgesellschaft – Errichtung und Betrieb eines Nahversorgungsmarktes sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes im Standort 3300 Amstetten, FranzKollmann-Straße 6, Grdst. 3338/3 KG Amstetten 51. Schröfl Günter – Errichtung eines 20-Fuß ISO-Lagercontainers zur ganzjährigen Lagerung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F1 und F2 im Standort 3362 Mauer, Grdst. 1257/4 KG Mauer 52. Karl Hürner – Umbauarbeiten beim bestehenden Geschäftslokal, Erneuerung des Vordachs, der Lüftungsanlage, der Kühlzelle sowie der straßenseitigen Fassade im Erdgeschoß im Standort 3300 Amstetten, Wiener Straße 27 Grdst. 143 KG Amstetten 53. DEPOT Handels GmbH – Spezialgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Handelsgeschäftes im Standort 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 1, CCA Amstetten, Top 2/2 Depot (ehemals Libro, neben Hervis), Grst.Nr. 433/4, KG. Amstetten

Referat des Gemeinderatsausschusses 12: 54. Bericht über vorgenommene Prüfungen

ANFRAGEN

ANWESENHEITSLISTE ÖFFENTLICHER TEIL der 4. Sitzung des Gemeinderates am 16. September 2015 Bgm. Puchebner Vzbgm. HR Mag. Wiesner Vzbgm. Funke Vzbgm.NR.Königsberger-Ludwig

Ursula Michael Dieter Ulrike

Bürgermeisterin Finanzbeamter Unternehmer Nationalrätin

Gutenbergstraße 9 Schönbichlstraße 2 Ardaggerstraße 8 Blindenmarkterstr. 97

Stadträte der SPÖ: StR. Ing. Katzengruber StR.Dipl.Ing.(BA)Ing. Palmetzhofer StR. Mag. Riegler

Anton Laurentius Gerhard

Pensionist Unternehmer Vertragsbediensteter

Z.-Schöller-Straße 11 Hausmening, Ritter-Fabian-G. 8 Klosterstraße 2/5

Stadtrat der ÖVP: StR. Geister StR. Scholler

Anton Friederike

Landesbeamter Grafikerin

Ulmerfeld, Flurstraße 25 Negrellistraße 6

Stadtrat der FPÖ: StR. Kashofer StR. Weber

Brigitte Bruno

Pensionistin Techn. Angestellter

Bahnhofstraße 25 A.-Queiser-Straße 1/19

Stadtrat der Grünen: StR. Haag

Gerhard

Versicherungsmakler

Wienerberger Siedlung 6

Gemeinderäte der SPÖ: GR Asanger, BA GR Blutsch GR OV Brandl GR. Mag. Dangl GR OV Ebner GR Huber GR Maier GR Öllinger GR Stoiber GR Übelbacher GR Wiesner GR Wagner

Elisabeth Helfried Egon Franz Anton Margit Edmund Regina Elisabeth Silvia Julia Bernhard

Industriekauffrau Finanzbeamter ÖBB-Bediensteter Prokurist Versicherungsmakler Betriebsrätin ÖBB-Bediensteter Pensionistin Vertragsbedienstete Angestellte Studentin Polizeibeamter

Mauer, Anemonenstraße 1c Mauer, Krokusstraße 3 Hausmening, Schulstraße 28 Greinsfurth, Wiesenstraße 3 Greinsfurth, Forststr. 1 Greinsfurth, Forststraße 7 Dammstraße 34/5/2 F.-Waldmüller-Str. 5/4 Reichsstraße 132 Hausmening, Graben 48 Schönbichlstraße 2 Winklarnerstr. 17D/3

Gemeinderäte der VP: GR Aigner GR Brandstetter GR Ebner GR Gruber GR Hofer GR Marksteiner

Reinhard Markus Johann Andreas Michael Claudia

Landesbeamter Viehdorfer Straße 13 Landesbediensteter Preinsbacher Straße 93 Landwirt Haaberg 65 Einkäufer Koplarn 79 Dipl.Psych.Krankenpfleger Mühlbachstraße 12 Landwirtin Mauer, Winkling 7

Gemeinderäte der Fraktion „Die Grünen Amstetten“: GR Hörlezeder Dominic Beamter GR Huber Sarah Angestellte

Mauer, Efeustraße 21 Kupferstraße 6/1

Gemeinderat der Amstettner Freiheitlichen: GR Harreiter Martha GR Dorner Manuel GR Ingerl Manuel GR DI Kashofer Ernst GR Premm Susanne

Pensionistin Techn. Angestellter Angestellter IT-Projektmanager Pensionistin

Winklarner Straße 11/1 Greimpersdorfer Straße 8 Preinsbacher Straße 66/18 Burgenlandstraße 18 Ulmerfeld, Marktplatz 17

NEOS: GR Kuhn

Roman

Bankkaufmann

Hauptplatz 8a/2

Entschuldigt: GR Haker, BA

Andreas

Angestellter

Josef-Madersperger-Straße 8

GR Schuller GR Wadl

Sebastian Martina

Unternehmer Modistenmeisterin

Zuhörer: 14 Ort: Gemeinderatssitzungssaal Schriftführer: StADir.Mag. Beatrix Lehner, Karin Wolf

Neufurth, Gunnersdorferstr. 24 Ulmerfeld, Römerstraße 1

ÖFFENTLICHER TEIL Frau Bürgermeister Puchebner eröffnet die 4. Sitzung des Gemeinderates und begrüßt alle Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Begründet entschuldigt:

GR Haker, BA, GR Schuller, GR Wadl

GR Margit Huber und Frau GR Öllinger kommen später zur Sitzung. Da somit mehr als 2/3 der Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, ist die Sitzung beschlussfähig. 1)

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 24. Juni 2015 Die Niederschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates am 24. Juni 2015 wurde von Frau Bürgermeister, den Schriftführern und je einem Mitglied der Frakti onen unterfertigt. Eine Abschrift des Sitzungsprotokolls wurde den Fraktionen nachweislich zugestellt. Da gegen die Fassung des Protokolls kein schriftlicher Einwand erhoben wird, gilt dieses als genehmigt.

2)

Mitteilungen Da auf diversen Internetseiten verschiedene Falschmeldungen über die angebliche Errichtung eines Containerdorfes mit 150 Containern auf dem Areal der ehemaligen Bundesforste gepostet wurden, verweist Frau Bürgermeister darauf, dass mit dem Land NÖ vereinbart wurde, dass auf diesem Areal lediglich 40 Container für insgesamt 60 Asylwerber errichtet werden. Zur Untermauerung ihrer Angaben verliest sie die beiden Mails der Abteilung IVW 2 vom 16. September 2015 mit folgendem Inhalt: 

Am 15.9.2015 fand tatsächlich eine Begehung auf dem Areal der Bundesforste statt, die jedoch nicht mit Aufbau des Containerdorfes in Zusammenhand stand. (fand auch ohne der Fa. Eder statt!) Hr. Kogler (Fa. Eder) hat die erforderlichen Unterlagen (für das geplante Containerdorf) auf der Gemeinde eingereicht und es wurde ihm mitgeteilt, dass es für die übrige Fläche einen Kaufinteressenten gibt und für diese Fläche eben eine Begehung an diesem Tag stattfinden wird. Wer aller daran teilgenommen hat, ist Hr. Kogler nicht bekannt.



Seitens des Landes NÖ ist die Errichtung eines Containerdorfes auf dem Areal der Bundesforste für max. 60 Personen geplant. Für diese Personenanzahl werden 40 Container benötigt. Eine höhere Anzahl ist nicht beabsichtig.

Frau Bürgermeister weist darauf hin, dass in der nächsten Ausgabe der Stadtnachrichten Ampuls ein Brief an die Amstettnerinnen und Amstettner erscheinen wird und entsprechend ihrer Einladung bereits viele Mitglieder des Gemeinderats diesen ebenfalls unterfertigt haben. Alle Gemeinderatsmitglieder, die noch die Absicht haben, zu unterschreiben, haben die Möglichkeit dies unmittelbar im Anschluss an die Gemeinderatssitzung zu tun.

Sodann wird in die Beratung der Tagesordnung eingegangen.

Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 3)

PABA 23.8 – Regenwasserkanalisation Amstetten Ost – Dingfurth. Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Umwelt, vertreten durch die Kom munalkredit Public Consulting GmbH sowie Genehmigung der vorläufigen Finanzierung Die Stadtgemeinde Amstetten hat an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH – Umweltförderungen – ein Ansuchen um eine Förderung für die Regenwasserkanalisation BA 23.8 eingebracht und dieses Ansuchen wurde auf Vorschlag der Kommission in Angelegenheiten der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft am 1.7.2015 positiv beurteilt. Der zuständige Bundesminister hat der Entscheidung der Kommission vollinhaltlich entsprochen und die Förderung mit 1.7.2015 genehmigt. Aufgrund des der Stadtgemeinde Amstetten vorgelegten Förderungsvertrages beträgt der vorläufige Fördersatz 8 % der förderbaren Investitionskosten von 980.000,-- (abzüglich Investitionskosten Leitungskataster € 4.900,--), das sind € 78.008,-- sowie eine vorläufige Pauschalförderung für Anlagenteile von € 22.300,-- für Einbautenkoordination von € 2.590,-und für Kataster von € 2.450,--. Die Gesamtförderung der vorläufigen Nominale von € 105.348,-- wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. Die vorläufige Gesamtfinanzierung des PABA BA 23.8 ist wie folgt vorgesehen: Anschlussgebühren € 32.000,-Eigenmittel € 793.652,-Landesmittel € 49.000,-Bundesmittel € 105.348,-Fremdfinanzierung € -,-ZUSAMMEN € 980.000,-Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) a) Der Abschluss des übermittelten Förderungsvertrages vom 1.7.2015 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt – vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH – Umweltförderungen - betreffend die Finanzierung der Regenwasserkanalisation BA 23.8 Amstetten Ost Dingfurth - und der Stadtgemeinde Amstetten wird genehmigt. Die Förderung beträgt 8 % der förderbaren Investitionskosten von 980.000,-- (abzüglich Investitionskosten Leitungskataster € 4.900,--), das sind € 78.008,-- sowie eine vorläufige Pauschalförderung für Anlagenteile von € 22.300,--, für Einbautenkoordination von € 2.590,-- und für Kataster von € 2.450,--. Die Gesamtförderung der vorläufigen Nominale von € 105.348,-- wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt b) Unter Berücksichtigung der zugesicherten Förderung und der vorläufigen förderbaren Investitionskosten wird nachstehender vorläufiger Finanzierungsplan genehmigt:

Die vorläufige Gesamtfinanzierung des PABA BA 23.8 ist wie folgt vorgesehen: Anschlussgebühren € 32.000,-Eigenmittel € 793.652,-Landesmittel € 49.000,-Bundesmittel € 105.348,-Fremdfinanzierung € -,-ZUSAMMEN € 980.000,-Abstimmungsergebnis : einstimmig 4)

PABA 23.10 – Regenwasserkanalisation Amstetten Ost Abschluss eines Förde rungsvertrages mit dem BM für Umwelt, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH sowie Genehmigung der vorläufigen Finanzierung Die Stadtgemeinde Amstetten hat an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH – Umweltförderungen – ein Ansuchen um eine Förderung für die Regenwasserkanalisation BA 23.10 eingebracht und wurde dieses Ansuchen auf Vorschlag der Kommission in Angelegenheiten der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft am 1.7.2015 positiv beurteilt. Der zuständige Bundesminister hat der Entscheidung der Kommission vollinhaltlich entsprochen und die Förderung mit 1.7.2015 genehmigt. Aufgrund des der Stadtgemeinde Amstetten vorgelegten Förderungsvertrages beträgt der vorläufige Fördersatz 8 % der förderbaren Investitionskosten von 615.000,-- (abzüglich Investitionskosten Leitungskataster € 2.836,--), das sind € 48.973,-- sowie eine vorläufige Pauschalförderung für Anlagenteile von € 13.356,-für Einbautenkoordination von € 1.758,-- und für Kataster von € 1.418,--. Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 65.505,-- wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. Die vorläufige Gesamtfinanzierung des PABA BA 23.10 ist wie folgt vorgesehen: Anschlussgebühren Eigenmittel Landesmittel Bundesmittel Fremdfinanzierung ZUSAMMEN €

€ 56.000,-€ 462.495,-€ 31.000,-€ 65.505,-€ -,-615.000,--

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) a) Der Abschluss des übermittelten Förderungsvertrages vom 1.7.2015 zwischen dem Bundesministerium für Umwelt – vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH – Umweltförderungen - betreffend die Finanzierung der Regenwasserkanalisation BA 23.10 Amstetten Ost und der Stadtgemeinde Amstetten wird genehmigt. Die Förderung beträgt 8 % der förderbaren Investitionskosten von 615.000,-- (abzüglich Investitionskosten Leitungskataster € 2.386,--), das sind € 48.973,-- sowie eine vorläufige Pauschalförderung für Anlagenteile von € 13.356,-für Einbautenkoordination von € 1.758,-- und für Kataster von € 1.418,--. Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 65.505,-- wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt b) Unter Berücksichtigung der zugesicherten Förderung und der vorläufigen förderbaren Investitionskosten wird nachstehender vorläufiger Finanzierungsplan genehmigt: Die vorläufige Gesamtfinanzierung des PABA BA 23.10 ist wie folgt vorgesehen:

Anschlussgebühren Eigenmittel Landesmittel Bundesmittel Fremdfinanzierung ZUSAMMEN

€ 56.000,-€ 462.495,-€ 31.000,-€ 65.505,-€ -,-€ 615.000,--

Abstimmungsergebnis : einstimmig 5)

Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Land- und Forstwirt schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (für BA 34) Die Stadtwerke Amstetten führen eine Ortsnetzerweiterung der Wasserversorgungsanlage Amstetten durch. Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, soll aufgrund des Umweltförderungsgesetzes, BGBl Nr. 185/1993 eine Förderung in Anspruch genommen werden. Der vorläufige Fördersatz beträgt 15 % der vorläufig förderbaren Investitionskosten von € 713.224,- die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination beträgt € 3.348,-. Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 110.332,-- wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. Der mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuschließende Förderungsvertrag ist dieser Sitzungsvorlage beigeschlossen und bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Zum Zwecke der Finanzierung der Ortsnetzerweiterungen 2014 der Wasserversorgungsanlage (BA 31) mit vorläufig förderbaren Investitionskosten von € 713.224,-wird der Abschluss des beigeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil diese Antrages bzw. Beschlusses bildenden Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

6)

Übernahme Haftung für ein Darlehen des Gemeindeabwasserverbandes Amstetten (GAV) zur Finanzierung des Vorhabens „BA 16“ Im Jahr 2015 soll vom Gemeindeabwasserverband Amstetten (GAV) für die Finanzierung des Vorhabens „BA 16“ ein Darlehen in der Höhe von € 1.500.000,00 aufgenommen werden. Um bessere Konditionen zu erhalten, soll von sämtlichen Verbandsmitgliedern die anteilsmäßige Haftung für dieses Darlehen übernommen werden. Für die Stadtgemeinde Amstetten beträgt die anteilsmäßige Haftung 69,33 %. Zur Erstellung eines Kostenvergleichs wurden von der Firma Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH, 9020 Klagenfurt, 8 Banken eingeladen, ein

entsprechendes Angebot zu legen. Folgende 7 Banken haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert und ein Angebot abgegeben: Sparkasse Amstetten Raiffeisenbank Amstetten Raiffeisenbank Ybbstal NÖ Landeshypothekenbank Oberbank UniCredit Bank Austria AG Bawag PSK

In dem Kostenvoranschlag wurden folgende Angaben gefordert:  Darlehensbetrag € 1.500.000,--,  Laufzeit 10 Jahre;  Tilgung (voraussichtlich) am 01.07.2017  Haftung: Das Darlehen ist so anzubieten, dass beim Aufschlag auf den Indikator davon auszugehen ist, dass sämtliche Verbandsmitglieder die anteilsmäßige Haftung übernehmen. Im beiliegenden Vergabevorschlag der Fa. Quantum Institut für betriebswirtschaftliche Beratung GmbH kann man die anbietenden Banken mit deren Konditionen im Detail ersehen. Für die Finanzierung des BA 16 wird aufgrund der Flexibilität in der Abwicklung sowie der derzeitigen niedrigen Geld- und Kapitalmarktsituation eine variable Kondition (Bindung an den 6-Monats-Euribor) vorgeschlagen. Die Fa. Quantum stellt fest, dass aufgrund der festgelegten Zuschlagskriterien, das variable Konditionenanbot der Sparkasse Amstetten mit einem Aufschlag von 0,70 %-Punkte auf dem 6-Monats-Euribor aus heutiger Sicht das wirtschaftlich günstigste Angebot ist. Die Stadtgemeinde Amstetten übernimmt für dieses Darlehen die anteilsmäßige Haftung in Höhe von 69,33 %. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Zur Finanzierung des BA übernimmt gemäß den Bestimmungen des § 1357 ABGB die Stadtgemeinde Amstetten für ein Darlehen des Gemeindeabwasserverbands Amstetten bei der Sparkasse Amstetten in Höhe von € 1.500.000,-- mit einer Laufzeit von 10 Jahren und der Kondition 6-Monats-Euribor + 0,700 % Aufschlag, die anteilsmäßige Haftung im Ausmaß von 69,33 %. Abstimmungsergebnis : einstimmig

7)

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge gemäß § 41 NÖ Bauordnung 2014; Neufestsetzung Gemäß § 63 NÖ Bauordnung 2014, LGBl Nr. 1/2015, sind bei der Errichtung, Vergrößerung oder Änderung des Verwendungszwecks eines Gebäudes dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge herzustellen. Die Anzahl richtet sich nach § 11 NÖ Bautechnikverordnung 2014,LGBl Nr. 4/2015. Ist die Herstellung dieser Stellplätze technisch oder rechtlich nicht möglich, ist gemäß § 63 Abs 7 in Verbindung mit § 41 Abs 1 NÖ BauO 2014 eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe vorzuschreiben. Die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe ist gemäß § 41 Abs 3 NÖ BauO 2014 vom Gemeinderat mit einer Verordnung tarifmäßig auf Grund der durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten für einen Abstellplatz von 30 m² Nutzfläche festzusetzen. Sind die Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Stellplatz innerhalb eines Gemeindegebietes in einzelnen Orten oder Ortsteilen um mehr als die Hälfte verschieden hoch, so ist die Ausgleichsabgabe nach Maßgabe der Kostenunterschiede für einzelne Orte oder Ortsteile verschieden hoch festzusetzen.

Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinne des § 6 Abs 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 idgF. Zuletzt wurde die Abgabe mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2012 mit Wirksamkeit vom 1.1.2013 festgesetzt; und zwar für die Katastralgemeinde Amstetten mit € 5.775,- und für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebietes mit € 4.515,-. Die anteiligen Grundkosten lagen für die Katastralgemeinde Amstetten bei € 102,-/m² und für alle übrigen Katastralgemeinden bei € 60,-/m². Aktuell können die durchschnittlichen Grundpreise für die Katastralgemeinde Amstetten mit € 110,-/m² angenommen werden, was einer Erhöhung um € 8,-/m² gegenüber dem Wert von 2012 entspricht. Dieser Durchschnittswert ergibt sich aus einem Mittel der Grundpreise, die zwischen € 70,- und 150,- /m² liegen. Dieselbe Steigerung –nämlich um € 8,- - kann auch für die Katastralgemeinden außerhalb der KG Amstetten angesetzt werden, sodass man hier von einem Grundpreis in Höhe von € 68,- /m² ausgehen kann. (Mittel aus € 50,- und € 86,-). Die angegebenen Grundpreise sind in Anbetracht der derzeitigen Entwicklung am Immobilienmarkt als unterstes Limit anzusehen. Das Referat III/3- Kommunale Bauten hat eine Neuberechnung der Baukosten durchgeführt. Der auf Basis der Billigstbieterpreise berechnete Betrag beträgt € 2.940,- /Stellplatz. Der auf Basis des Baukostenindex berechnete Preis beträgt € 2.770,- /Stellplatz. Auf Basis der neuberechneten Baukosten und der durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten ergeben sich folgende Beträge für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge: A) Grundpreis alt: € 102,-/m² (KG Amstetten), € 60,-/m² (alle übrigen KGs) I) Basis Billigstbieterpreise: 1. Für die KG Amstetten € 6.000,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden € 4.740,II) Basis Baukostenindex: 1. Für die KG Amstetten € 5.830,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden € 4.570,B) Grundpreis neu: € 110,-/m² (KG Amstetten), € 68,-/m² (alle übrigen KGs) I) Basis Billigstbieterpreise: 1. Für die KG Amstetten € 6.240,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden € 4.980,II) Basis Baukostenindex: 1. Für die KG Amstetten € 6.070,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden € 4.810,Auf Grund der Tatsache, dass die Grundpreise gestiegen sind und die Berechnung nach den Jahresangeboten den tatsächlich zu bezahlenden Preisen entspricht, erscheint unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit einerseits und der Zweckmäßigkeit andrerseits eine Neufestsetzung gemäß B) I) mit € 6.240,- (für KG Amstetten) und € 4.980,- (für alle übrigen KGs) angezeigt. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge wird gemäß § 41 Abs 3 NÖ Bauordnung 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Für die KG Amstetten € 6.070,-2. Für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebietes der Stadtgemeinde Amstetten € 4.810,-Die diesbezügliche Verordnung des Gemeinderats tritt mit 1. Oktober 2015 in Kraft. Abstimmungsergebnis : einstimmig

8)

Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder; Festsetzung gemäß § 41 NÖ Bau ordnung 2014 Gemäß § 65 NÖ Bauordnung 2014, LGBl Nr. 1/2015, sind bei der Errichtung, Vergrößerung oder Änderung des Verwendungszwecks dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend Abstellanlagen für Fahrräder herzustellen. Die Anzahl richtet sich nach § 14 NÖ Bautechnikverordnung 2014, LGBl Nr. 4/2015. Ist die Herstellung dieser Stellplätze technisch oder rechtlich nicht möglich, ist gemäß § 65 Abs 4 in Verbindung mit § 41 Abs 4 NÖ Bauordnung 2014 eine Stellplatz-Aus gleichsabgabe vorzuschreiben. Die Höhe der Stellplatzausgleichsabgabe ist gemäß § 41 Abs 4 NÖ BauO 2014 vom Gemeinderat mit einer Verordnung tarifmäßig auf Grund der durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Abstellplatz von 3 m² Nutzfläche festzusetzen. Sind die Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Stellplatz innerhalb eines Gemeindegebietes in einzelnen Orten oder Ortsteilen um mehr als die Hälfte verschieden hoch, so ist die Ausgleichsabgabe nach Maßgabe der Kostenunterschiede für einzelne Orte oder Ortsteile verschieden hoch festzusetzen . Die Stellplatz- Ausgleichsabgabe ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinne des § 6 Abs 1 Z 5 Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 idgF. Das Referat III/3- Kommunale Bauten hat eine Berechnung der Baukosten durchgeführt. Durch die Gleichartigkeit des Konstruktionsaufbaus in der Praxis wurde für die Ermittlung der Baukosten von Radabstellflächen der Einheitspreis /m² für die Herstellung von KFZ-Parkplätzen als Basis herangezogen. Dieser beträgt € 294,-/Stellplatz für Fahrräder. Die durchschnittlichen Grundpreise für die Katastralgemeinde Amstetten können mit € 110,- /m² angenommen werden. Dieser Durchschnittswert ergibt sich aus einem Mittel der Grundpreise, die zwischen € 70,- und € 150,-/m² liegen. Für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebietes Amstetten kann der Grundpreis mit € 68,-/m² angesetzt werden. (Mittel aus € 50,- und € 86,-/m²). Die angegebenen Grundpreise sind in Anbetracht der derzeitigen Entwicklung am Immobilienmarkt als unterstes Limit anzusehen. Auf Basis der errechneten Baukosten und der aktuellen durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten ergeben sich folgende Beträge für die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder: 1. Für die KG Amstetten € 624,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten € 498,-

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder wird gemäß § 41 Abs 5 NÖ Bauordnung 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Für die KG Amstetten € 624,2. Für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten € 498,Die diesbezügliche Verordnung des Gemeinderats tritt mit 1.Oktober 2015 in Kraft. Abstimmungsergebnis : einstimmig

9)

Aufschließungs- und Ergänzungsabgabe; Einheitssatz gemäß § 38 und § 39 NÖ Bauordnung 2014; Neufestsetzung Die Aufschließungsabgabe und die Ergänzungsabgabe sind ausschließliche Gemeindeabgaben nach § 6 Abs 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1946 idgF. Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungs- und Ergänzungsabgabe wurde zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.Dezember 2012 mit Wirksamkeit vom 1.1.2013 mit € 500,- festgelegt. Vom Referat III/3-Kommunale Bauten wurde eine Neuberechnung der Aufschließungsabgabe durchgeführt. Die Preisbasis wurde mit 1.6.2015 festgelegt. Gemäß § 38 Abs 6 NÖ BauO 2014 ist der Einheitssatz die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3,00 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges pro Laufmeter. Der Einheitssatz wurde auf 2 Arten berechnet: 1. Nach den Jahresangeboten ergibt sich eine Erhöhung auf € 576,-. Dies bedeutet eine Erhöhung zum derzeit geltenden Einheitssatz um € 76,- bzw. um 15,2 %. 2. Nach dem Baukostenindex ergibt sich auf Grund der Indexsteigerung eine Erhöhung auf € 548,-. Dies bedeutet eine Erhöhung zum derzeit geltenden Einheitssatz um € 48,- bzw. um 9,6%. Die als Basis für die Einheitswertberechnung herangezogenen Angebotspreise wurden von der NÖ Landesstraßenbauabteilung 6 am 20.5.2015 auf Angemessenheit überprüft und bestätigt. Auf Grund der Tatsache, dass die Berechnung nach den Jahresangeboten den tatsächlich zu bezahlenden Preisen entspricht, erscheint unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit einerseits und der Zweckmäßigkeit andrerseits eine Neufestsetzung des Einheitssatzes mit € 576,- angezeigt. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe und der Ergänzungsabgabe gemäß §§ 38 und 39 NÖ Bauordnung 2014, LGBl 1/2015 wird mit Wirksamkeit vom 1.Oktober 2015 mit € 576,-- festgelegt. Abstimmungsergebnis : einstimmig GR Margit Huber kommt um 16.45 Uhr zur Sitzung. 10) Grundsatzbeschluss für den Umbau des Geschäftsgebäudes Anzengruberstr. 3 Das Geschäftsgebäude in der Anzengruberstraße 3 wird zurzeit von folgenden Mietern genutzt: Transjob, Sonic Vibe und Jugendzentrum. Da das Jugendzentrum noch 2015 in das neu errichtete Gebäude übersiedeln wird, sind Überlegungen über die weitere Nutzung der freistehenden Flächen sowohl im Osttrakt als auch im Westtrakt anzustellen. In Überlegung steht, das Krisenzentrum, welches zur Zeit im Ärztecenter eingemietet ist und das Kinderschutzzentrum, für welches derzeit Räumlichkeiten in der Rathausstr. 23 angemietet sind, in das Objekt Anzengruberstraße zu übersiedeln. Darüber hinaus sollte das Mietobjekt durch den Einbau eines Liftes barrierefrei ausgestattet werden. Für die Adaptierung der Räume zum Zwecke der Vermietung an die Kidsnest GmbH zum Betrieb des Krisenzentrums im Westtrakt, sowie eines Unterrichtsraumes im Osttrakt, wurde am 24.6.2014 ein Lokalaugenschein mit Vertretern der NÖ Landesregierung, der Bausachverständigen und der Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Amstetten sowie Vertretern der Kidsnest GmbH vorgenommen. Bei diesem Lokalaugenschein wurden die grundsätzlichen Raumerfordernisse mit den einhergehenden bautechnischen und brandschutztechnischen Maßnahmen festgelegt. An Hand dieser erforderlichen Umbaumaßnahmen wurde eine Kostenschätzung eingeholt, welche die Kosten mit rd. € 210.000,-- incl. MWST beziffert. Die Kosten wurden von der Bauabteilung der Stadtgemeinde auf Plausibilität geprüft und für realistisch eingeschätzt. Bei Übernahme der Adaptierungsmaßnahmen durch die Stadtgemeinde Amstetten hat sich die Kidsnest GmbH mit Schreiben vom 12.8.2015 bereit erklärt, diese Kosten im Rahmen eines Mietvertrages zu einer Monatsmiete von € 1.900,- für 449 m2 auf die Dauer von 15 Jahren zu übernehmen. Für den Betrieb des Kinderschutzzentrums in der Rathausstraße hat sich die Stadtgemeinde Amstetten mit Vereinbarung vom 20.6.2000 verpflichtet, die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Räumlichkeiten im Ausmaß von 95 m2 werden von der Siedlung zu einer monatl. Miete incl. Betriebskosten von € 550,--angemietet. Mit Anfang 2016 wird durch den Fördergeber dieses Projektes die Barrierefreiheit vorgeschrieben. Diese lässt sich in der Rathaussstraße 23 durch die sehr beengte Raumsituation nicht umsetzen. Um eine Übersiedlung des Kinderschutz-zentrums in die Anzengruberstraße zu ermöglichen sind die noch freistehenden Räum-lichkeiten im 1. Obergeschoßes des Osttraktes zu sanieren und geringfügig zu adaptieren. Seitens der Bauabteilung wurden die Kosten mit rd. € 100.000,geschätzt.

Mit Schreiben vom 12.8.2015 hat sich die Kidsnest GmbH verpflichtet zu den Umbauarbeiten in der Anzengruberstraße einen Baukostenbeitrag in der Höhe von € 50.000,-- aufgeteilt auf die Jahre 2015 bis 2019 zu leisten. Um das Objekt Anzengruberstraße 3 barrierefrei über alle Geschoße nutzen zu können, ist es notwendig, im Osttrakt des Gebäudes einen Lift einzubauen. Die geschätzten Kosten hierfür betragen rd. 150.000 €. Wechselrede:

GR Kuhn

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Adaptierung des Geschäftsgebäudes Anzengruberstr. 3, 3300 Amstetten nach Maßgabe der finanziellen Mittel und im Umfang der den Kostenschätzungen zu Grunde liegenden Baumaßnahmen sowie der durch den künftigen Nutzer, die Kidsnest GmbH, zugesagten Kostenbeteiligungen vorzunehmen. Der für die barrierefreie Erschließung des Gebäudes geplante Einbau einer Liftan lage im Osttrakt wird ebenfalls genehmigt. Die Beauftragung der einzelnen Baumaßnahmen erfolgt nach Stand der Detailplanung und Beratung in den jeweils zuständigen Gremien noch gesondert. Abstimmungsergebnis :

36 dafür 1 dagegen (GR Kuhn)

11) Investitionssubvention FF Amstetten zur Finanzierung eines MTF Auf Grund der Risikoanalyse gem. NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung wurde ein aktueller Stationierungsplan der Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehren in der Gemeinde Amstetten festgelegt. Dieser sieht vor, dass das Mannschaftstransportfahrzeug, Baujahr 1995 der Feuerwehr Amstetten im Jahr 2015 zu ersetzen wäre. Es wird vorgeschlagen, der FF Amstetten zu den Anschaffungskosten eines MTF in Höhe von rd. € 55.000,-- eine Investitionssubvention von € 20.000,-- zu gewähren. Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt: Eigenmittel FF Amstetten incl. Verkauf Altfahrzeug € 29.000,-Subvention Landesfeuerwehrverband € 6.000,-Subvention Stadtgemeinde Amstetten € 20.000,-Die Bedeckung für die Subvention ist unter VA-Stelle 1/1630-7740 gegeben Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Für die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) der Marke Mercedes Sprinter 316 CDI wird der Feuerwehr Amstetten eine Investitionssubvention in der Höhe von € 20.000,-- gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung. Die Bedeckung ist unter VA-Stelle 1/1630-7740 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

12) Anmietung eines Kopierers für die Finanzabteilung/Personalamt und das Bau amt Die Mietverträge für die Kopierer in der Finanzverwaltung/Personalamt und am Bauamt können mit September 2015 vorzeitig aufgelöst werden und durch eine günstigere Finanzierung (monatliches Ersparnis 360,60 €) neu beschafft werden. Der Mietvertrag soll wieder für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Finanzierung für ein Gerät der Marke Bizhub 654e beträgt für die Finanzverwaltung/Personalamt € 132,00 exkl. MwSt. pro Monat. Die Finanzierung für ein Gerät der Marke Bizhub C654e (Farbgerät) beträgt für die Bauverwaltung € 290,00 exkl. MwSt. pro Monat. Den Zuschlag für den neuen Vertrag erhält erneut die Firma Konica Minolta, da diese in der Bundesbeschaffung (BBG) gelistet ist und somit auch die Preissicherheit gewährleistet ist. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Anmietung des Kopiergerätes der Marke Bizhub 654 zum Nettopreis von € 132,00/mtl. für die Finanzverwaltung/Personalamt wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf der VA-Stelle 1/9000-7001 bzw. 1/0110-7001 gegeben. Die Anmietung eines Kopiergerätes der Marke Bizhub C654e zum Nettopreis von € 290,00/mtl für die Bauverwaltung wird genehmig. Die Bedeckung ist auf der VAStelle 1/0300-7001 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

13) Investitionssubvention für die Naturfreunde Amstetten (Hüttenrenovierung) Die Naturfreunde Ortsgruppe Amstetten werden bei ihrer Vereinshütte (Sonnrißhütte) Renovierungsarbeiten in der Höhe von ca. € 40.500,00 durchführen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: Generalsanierung der Bäder: ca. € 10.200,00 Erneuerung der Heizung: ca. € 15.800,00 Errichtung der Solaranlage: ca. € 14.500,00 Die Arbeitsleistungen können großteils durch die Mitarbeit der Vereinsmitglieder/funktionäre erbracht werden. Seitens der Stadtgemeinde Amstetten sollen für diese Investitionen € 10.000,00 gewährt werden. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Eine Investitionssubvention an die Naturfreunde Amstetten für die Renovierung der Sonnrißhütte in der Höhe von € 10.000,00 wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7770 (Subventionen für Investitionen) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

GR Hofer verlässt die Sitzung. 14) Veranstaltersubvention für den LCA Umdasch (Stadtlauf) und den WSC Donauts (Meisterschaft Wasserski-Racing) Mit GR-Beschluss vom 24.03.2015 wurden für den Stadtlauf des LCA Umdasch € 1.200,00 gewährt. Laut Schreiben der Vereinsleitung ergeben sich jedoch für diese Veranstaltung mittlerweile Mehrkosten; diese sind im Wesentlichen verursacht durch die Kürzung von Sponsorgeldern (€ 2.000,00) und es sind weiters mit dem Projekt „Cityrunner“ zusätzliche Kosten in der Höhe von € 2.800,00 entstanden (2 professionelle Betreuer, Einkleidung für 20 Personen, Laufstilanalysen). Seitens des LCA Umdasch wird um Übernahme dieser Mehrausgaben gebeten. Der Wasserskiclub Donauts Amstetten hatte für 2015 (wie jedoch in den Jahren davor) keine Durchführung eines Meisterschaftslaufes geplant. Die Vereinsfunktionäre entschlossen sich nunmehr kurzfristig dennoch, einen solchen Meisterschaftslauf im Wasserski-Racing durchzuführen (22.08.2015) und es wird um einen Zuschuss - wie bisher - von € 150,00 ersucht. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Folgende Veranstaltersubventionen werden genehmigt: LCA Umdasch Amstetten: € 2.800,00 für den Stadtlauf zusätzlich zum GR-Beschluss vom 24.03.2015 WSC Donauts Amstetten: € 150,00 für den Meisterschaftslauf im Wasserski-Racing Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7577 (Finanz. Zuwendungen Veranstaltungen Sportvereine) gegeben. Für den Amstettner Stadtlauf werden Bauhofsleistungen in der Höhe von ca. € 916,-genehmigt. Die beiliegende Kostenschätzung des Städtischen Bau- und Wirtschaftshofes stellt einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses dar. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7291 (Finanz. Zuwendungen fremde Veranstaltungen) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig GR Hofer kommt zur Sitzung zurück. 15) Tria Team NÖ West: Bereitstellung von Bauhofsleistungen für Absperrgitter Der Sportverein Tria Team NÖ West ersucht für die Durchführung des Auseetriathlons am Samstag, den 15. August 2015 um die Bereitstellung von Absperrgittern inkl. Anlieferung am 13. od. 14. August durch den Städt. Bau- und Wirtschaftshof. Für den Transport von 40 Absperrgittern ergeben sich Bauhofsleistungen (für LKW und Fahrer) in der Höhe von ca. € 150,00 (interne Verrechnung). Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Übernahme der Bauhofsleistungen in der Höhe von ca. € 150,00 für den Transport von Absperrgittern für den Auseetriathlon des Tria Team NÖ West wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7577 (Veranstaltersubventionen) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

16) SKU Amstetten: Bereitstellung von Bauhofsleistungen für Absperrgitter Der SKU Amstetten ersucht für die Durchführung des ÖFB-Samsung-Cupspiel gegen den SK Rapid Wien am 23.09.2015 um die Bereitstellung von Absperrgittern inkl. Verladung, Anlieferung und Rücktransport durch den Städt. Bau- und Wirtschaftshof. Für den Transport von 53 Absperrgittern ergeben sich Bauhofsleistungen (für LKW und Fahrer) in der Höhe von ca. € 200,00 (interne Verrechnung). Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Übernahme der Bauhofsleistungen in der Höhe von ca. € 200,00 für den Transport von Absperrgittern für das ÖFB-Samsung-Cupspiel des SKU Amstetten/SK Rapid Wien wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7577 (Finanz. Zuwendungen Veranstaltungen Sportvereine) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

17) Ankauf von Bodenmatten und Klimmzugstange für NÖ LAZ Triathlon (Trainingsraum RATS Amstetten) Für das NÖ LAZ Triathlon RATS Amstetten wird seitens der AVB im Hallenbad ein Trainingsraum installiert. Die Kosten von ca. € 2.500,00 (Gittertrennwände) werden vom Budget der Amstettner Veranstaltungsbetriebe GmbH übernommen. Der Schwimm- und Triathlonverein RATS Amstetten ersucht die Stadtgemeinde um Ankauf von 35 m2 Bodenmatten (€ 1.326,50) und einer Klimmzugstange (€ 209,00). Diese Produkte sollen ihre Bedeckung im Sportbudget finden und in das Eigentum der Stadtgemeinde Amstetten übergehen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Ankauf von 35 m2 Bodenmatten (€ 1.326,50) und einer Klimmzugstange (€ 209,00) für das NÖ LAZ Triathlon RATS Amstetten – die Produkte werden in das Eigentum der Stadtgemeinde Amstetten übergehen – wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7770 (Subventionen für Investitionen Sportvereine) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

18) Bedeckungsänderung durch Ersatzbeschaffung von 4 Hallentoren bei FF Greinsfurth Bei den 4 Hallentoren ist die Funktionsbereitschaft durch einige technische Mängel nur teilweise gegeben. Diese Mängel beziehen sich auf kaputte Steuerungen, defekte Sicherheitseinrichtungen, brechende Seilrollen und daraus resultierendem sehr hohen Seilverschleiß. Durch die eingeschränkte Funktionalität ist die Einsatzbereitschaft der FF Greinsfurth massiv gefährdet und ist ein Ausrücken in der geforderten Hilfeleistungsfrist nicht mehr gewährleistet. Eine Ersatzbeschaffung ist schnellstmöglich durchzuführen. Es wurden 3 Firmen um Angebotslegung ersucht und haben 2 Firmen diesen Austausch von 4 Toren angeboten. Als Billigstbieter ergibt sich die Fa. Brandstetter, 3300 Ardagger Stift, mit einer geprüften Angebotssumme von € 14.007,28 exkl. MWSt. bzw. € 16.808,74 inkl. MWSt. Im Voranschlag 2015 sind für diese Maßnahmen keine Kosten vorgesehen. Durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1/262000-614000 „Sportplätze Amstetten-Instandhaltung von Gebäuden“ stehen € 31.000,-- zur Verfügung. Die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 1/163000-614000 „Freiwillige Feuerwehren-Instandhaltung von Gebäuden“ finden Bedeckung aus der Haushaltsstelle 1/262000-614000. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Ersatzbeschaffung von 4 Hallentoren bei der FF Greinsfurth soll im Wege folgender Bedeckung durchgeführt werden: Die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 1/163000-614000 werden durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1/262000-614000 bedeckt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 2: 19) Pensionistenverband Österreichs, OG Greinsfurth – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für eine Fahrt nach Alsfeld Der Pensionistenverband Österreichs, Ortsgruppe Greinsfurth, besucht von 9. bis 11. Oktober 2015 die Partnerstadt Alsfeld und ersucht die Stadtgemeinde Amstetten um eine finanzielle Unterstützung für diese Fahrt. Analog der im Gemeinderatsbeschluss vom 7.3.2002 festgelegten Unterstützung für Vereine, die die Partnerstadt Alsfeld besuchen, soll dem Pensionistenverband Österreichs nach Vorlage der saldierten Busrechnung und einer Teilnehmerliste eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11 pro teilnehmender Person (max. 50 Personen) gewährt werden. Die Bedeckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1/06307570 ist durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1/0630-7290 gegeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015)

Dem Pensionistenverband Österreichs, Ortsgruppe Greinsfurth, wird für die Fahrt nach Alsfeld von 9. bis 11. Oktober 2015 nach Vorlage der saldierten Busrechnung und einer Teilnehmerliste eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11 pro teilnehmender Person (max. 50 Personen) gewährt. Die Bedeckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1/06307570 ist durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1/0630-7290 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

20) Zukunftsakademie Mostviertel – Ansuchen um Erlass der Rathaussaalmiete Die Zukunftsakademie Mostviertel veranstaltet am Freitag, dem 2. Oktober 2015, im Rathaussaal Amstetten, das Sales Forum 2015 und ersucht hierfür um Erlass der Rathaussaalmiete. Unter dem Titel „Der initiative Verkäufer“ sind unter anderem ein Impulsreferat zum Thema von Prof. Dr. Karl Pinczolits und Diskussionen geplant. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Zukunftsakademie Mostviertel wird die Rathaussaal-Miete für das Sales Forum am Freitag, dem 2. Oktober 2015, erlassen. Die Kosten für die Assistenzbeistellung in der Höhe von ca. € 80,00 werden von der Stadtgemeinde Amstetten übernommen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3000-5000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 21) Musikverein Amstetten – Ansuchen um finanzielle Unterstützung für eine Aus landsreise Der Musikverein Amstetten ersucht die Stadtgemeinde Amstetten mit Schreiben vom 23.7.2015 um eine finanzielle Unterstützung für eine Auslandsreise. Der Verein fährt von 11. bis 13. September 2015 nach Gröden in Südtirol und wird anlässlich der Feierlichkeiten 90 Jahre Bürgerkapelle Wolkenstein – Val Gardena - Südtirol bei zwei Auftritten unentgeltlich konzertieren. Analog der im Gemeinderatsbeschluss vom 7.3.2002 festgelegten Unterstützung für Vereine, die die Partnerstadt Alsfeld besuchen, soll dem Musikverein Amstetten nach Vorlage der saldierten Busrechnung und einer Teilnehmerliste eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11 pro teilnehmender Person (max. 60 Personen) gewährt werden. Die Bedeckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1/32207570 ist durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1/3900-7770 gegeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Dem Musikverein Amstetten wird für die Auslandsreise nach Gröden von 11. bis 13.9.2015 nach Vorlage der saldierten Busrechnung und einer Teilnehmerliste eine

finanzielle Unterstützung in der Höhe von € 11 pro teilnehmender Person (max. 60 Personen) gewährt. Die Bedeckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1/32207570 ist durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1/3900-7770 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

22) Fassadenaktion außerhalb der Richtlinien Die Förderungswerber, Frau Elisabeth und Herr Martin Danner, Preinsbacher Straße 96, 3300 Amstetten, ersuchen mit Schreiben von 25.6.2015 die Stadtgemeinde Amstetten um Gewährung eines finanziellen Zuschusses für die Fassadenrenovierung des Objektes Preinsbacher Straße 96, 3300 Amstetten. Da das Gebäude in der Anlage zu den „Richtlinien zur Förderung der Renovierung stilistisch erhaltungswürdiger Fassaden von Privathäusern im Gemeindegebiet Amstetten durch die Stadtgemeinde Amstetten“ nicht angeführt ist, jedoch eine stilistisch wertvolle Fassade aufweist, ist der Antrag gemäß § 1 Abs. 1 der Richtlinien gesondert zu behandeln. Nach Überprüfung des Ansuchens hinsichtlich der Ausführung und der Kosten der geplanten Renovierungsarbeiten durch die Bauabteilung der Stadtgemeinde Amstetten wurden die förderungswürdigen Kosten mit einer Höchstsumme von € 4.812,64 festgelegt. Ein 15%iger Zuschuss beträgt demnach € 721,90. Obwohl die Renovierungsarbeiten beim Ortsaugenschein am 1.7.2015 bereits abgeschlossen waren und somit nicht im Einvernehmen mit der Bauabteilung durchgeführt wurden, erfolgte eine in allen anderen Punkten richtlinienkonforme Fassadenrenovierung. Ein einmaliger finanzieller Zuschuss in der Höhe von 15% der förderungswürdigen Kosten – maximal € 721,90 – soll daher gewährt werden. Die endgültige Förderungssumme wird erst nach Vorlage der saldierten Originalrechnungen und der Schlussfeststellung durch die Bauabteilung festgelegt und ausbezahlt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltstelle 1/3630-7780 gegeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Frau Elisabeth und Herrn Martin Danner wird für die Fassadenrenovierung des Objektes Preinsbacher Straße 96, 3300 Amstetten, ein einmaliger finanzieller Zuschuss in der Höhe von 15% der förderungswürdigen Renovierungskosten – maximal € 721,90 – gewährt. Die endgültige Förderungssumme wird erst nach Vorlage der saldierten Originalrechnungen und der Schlussfeststellung durch die Bauabteilung festgelegt und ausbezahlt. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/3630-7780 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 3: 23) Gewährung einer außerordentlichen Zuwendung anlässlich nachtsfestes 2015 für die Kinder der Gemeindebediensteten

des

Weih -

Die Bediensteten der Stadtgemeinde Amstetten erhielten in den vergangenen Jahren für ihre Kinder aus Anlass des Weihnachtsfestes eine außerordentliche Zuwendung, wobei die Gewährung und die Höhe dieser Weihnachtszuwendung jedes Mal durch den Gemeinderat beschlossen wurden. Im Jahr 1998 wurde von der Personalvertretung beantragt, diese Weihnachtszuwendung in Form von City-Talern bis zu einem Betrag von ATS 2.500,-- an die Bediensteten der Stadtgemeinde Amstetten auszuzahlen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 30.09.1998 wurde die Gewährung dieser außerordentlichen Zuwendung in Form von City-Talern erstmals genehmigt. Im Jahr 2002 erfolgte erstmals die Auszahlung mittels Euro-City-Taler, wobei auf Grund der Stückelung der Euro-City-Taler (10 und 20 Euro) eine geringfügige Erhöhung des Weihnachtskindergeldes genehmigt wurde. Die außerordentliche Zuwendung wurde mit € 120,-- pro Kind festgesetzt, wobei Teilzeitbeschäftigte den ihrem Beschäftigungsausmaß entsprechenden aliquoten Betrag erhalten haben. Mit Schreiben vom 22.06.2015 ersucht die Personalvertretung wiederum um Gewährung des schon traditionellen Weihnachtskindergeldes zu den gleichen Bedingungen wie im Vorjahr. Diese Zuwendung wird seit dem Jahr 1998 in unveränderter Höhe gewährt. Die Stadtgemeinde Amstetten müsste für das Weihnachtsfest 2015 vom Cityclub Euro City-Taler im Wert von ca. € 20.000,-- erwerben. Um Genehmigung durch den Gemeinderat wird ersucht. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) 1./ Alle aktiven Beamten und Vertragsbediensteten der Stadtgemeinde Amstetten, die am 1.11.2015 einen Anspruch auf die Kinderzulage haben und die Kinder dem Haushalt des Gemeindebediensteten angehören, erhalten aus Anlass des Weihnachtsfestes 2015 für jedes Kind eine einmalige außerordentliche Zuwendung in der Höhe von € 120,--. 2./ Diese Zuwendung erhalten auch Ruhegenussempfänger, wenn ein Anspruch auf die Kinderzulage gegeben ist und das Kind dem Haushalt des Ruhegenussempfängers angehört. 3./ Weiters erhalten Waisenversorgungsgenussempfänger, wenn sie Anspruch auf die Kinderzulage haben, eine Weihnachtszuwendung in gleicher Höhe. 4./ Nicht vollbeschäftigte Bedienstete erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil der Zuwendung. 5./ Der Anspruch auf Weihnachtszuwendung besteht in vollem Umfang, wenn das Dienstverhältnis bereits am 1. Juli 2015 bestanden hat. Wurde das Dienstverhältnis erst nach dem 1. Juli 2015 eingegangen, so gebührt nur die halbe außerordentliche Zuwendung. 6./ Bedienstete, die deshalb keinen Anspruch auf eine Kinderzulage für ein unversorgtes Kind haben, weil dem (Ehe-)Partner eine gleichartige oder ähnliche Zulage aus einem Dienstverhältnis zu einem öffentlichen Dienstgeber gebührt, erhalten die außerordentliche Zuwendung in der Höhe von € 120,-- für jedes unversorgte Kind bzw. den Differenzbetrag auf die Leistung einer gleichartigen oder ähnlichen Zulage über Antrag, wenn der öffentliche Dienstgeber des (Ehe-) Partners keine Weihnachtszuwendung oder eine ähnliche Zuwendung für diese

Kinder gewährt, oder diese Zuwendung unter der angeführten Höhe liegt. Unrichtige Angaben auf dem Antrag ziehen dienstrechtliche Konsequenzen nach sich.

7./ Der Antrag gemäß Punkt 6 ist bis zum 15.10.2015 bei der Personalabteilung der Stadtgemeinde Amstetten einzubringen. 8./ Hinsichtlich der Auszahlung gilt folgender Modus: a) Ist der Anspruch auf eine Kinderzulage auf ein Kind gegeben, wird der Betrag von € 120,-- in Form von Euro-City-Talern, die in ca. 110 Mitgliedsfirmen des Cityclubs Amstetten eingelöst werden können, gewährt. (Sechs Euro-City-Taler zu je € 20,--). b) Ist der Anspruch auf eine Kinderzulage für zwei bzw. weitere Kinder gegeben, wird der übersteigende Betrag von € 180,-- gemeinsam mit der vierten Sonderzahlung im Wege der Personalverrechnung ausgezahlt und versteuert, und zwar: 2 Kinder € 180,-- im Wert von Euro-City-Talern plus € 60,-- AOZ, 3 Kinder € 180,-- im Wert von Euro-City-Talern plus € 180,-- AOZ, 4 Kinder € 180,-- im Wert von Euro-City-Talern plus € 300,-- AOZ, 5 Kinder € 180,-- im Wert von Euro-City-Talern plus € 420,-- AOZ. c) Bei teilzeitbeschäftigten Bediensteten wird der ihrem Beschäftigungsausmaß entsprechende aliquote Betrag erst nach Vervielfachung mit der Anzahl der Kinder auf € 10,-- aufgerundet. Da die Auszahlung dieser außerordentlichen Zuwendung mit der Abrechnung im November 2015 erfolgt, wird besonders auf die Einhaltung der im Punkt 7 angeführten Frist hingewiesen. Bei der Gewährung des Weihnachtskindergeldes handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung durch die Stadtgemeinde Amstetten. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 4: 24) Sanierungsmaßnahmen Rathaus Amstetten – Büromöbel Abteilung I Im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen im Rathaus Amstetten sind in der Abteilung I neue Büromöbel erforderlich. Für die Lieferung und Montage dieser Büromöbel wurde im Anhängeverfahren auf der Preisbasis vom Juli 2011 von der dort beauftragten Fa. Svoboda Büromöbel GmbH & Co KG, Purkersdorfer Straße 58, 3100 St. Pölten, ein Angebot eingeholt. Die in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) geprüfte Angebotssumme beträgt € 10.795,17 exkl. MWSt. bzw. € 12.954,20 inkl. MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Auftrag für die Lieferung und Montage der neuen Büromöbel für das Rathaus Amstetten, Abteilung I, ist an die Fa. Svoboda Büromöbel GmbH & Co KG, Purkersdorfer Straße 58, 3100 St. Pölten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 10.795,17 exkl. MWSt. bzw. € 12.954,20 inkl. MWSt. zu erteilen. Die Bedeckung der außerplanmäßigen Ausgaben für die Einrichtung im Sozialamt EG ist durch Minderausgaben auf dem Ansatz 1/068000-728000 „Amstetten 2020+/Entgelte für sonst. Leistungen“ gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

25) Generalsanierung Kindergarten Krautberg, Nestroystraße 6, Amstetten – Gärtnerarbeiten Im Zuge der Generalsanierung des Kindergartens in der Nestroystraße 6, 3300 Amstetten ist der Garten neu zu gestalten. Für die Ausführung dieser Arbeiten erfolgten 3 unverbindliche Preisanfragen. 2 Firmen haben das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Hackner Heinz GmbH, Betriebsgebiet Nord 8, 3300 Ardagger Stift als Billigstbieter mit einer Angebotssumme incl. 3 % Nachlass von € 5.246,54 exkl. MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Auftrag für die Gärtnerarbeiten beim Kindergarten in der Nestroystrasse 6, 3300 Amstetten, ist an die Fa. Hackner Heinz GmbH, Betriebsgebiet Nord 8, 3300 Ardagger Stift mit einer geprüften Angebotssumme incl. 3 % Nachlass von € 5.246,54 exkl. MWSt. zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/240160-010000 und durch Entnahme aus der Schul- und Kindergartenrücklage gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 26) Ersatzbeschaffung von 4 Hallentoren bei FF Greinsfurth Bei den 4 Hallentoren ist die Funktionsbereitschaft durch einige technische Mängel nur teilweise gegeben. Diese Mängel beziehen sich auf kaputte Steuerungen, defekte Sicherheitseinrichtungen, brechende Seilrollen und daraus resultierendem sehr hohen Seilverschleiß. Durch die eingeschränkte Funktionalität ist die Einsatzbereitschaft der FF Greinsfurth massiv gefährdet und ist ein Ausrücken in der geforderten Hilfeleistungsfrist nicht mehr gewährleistet. Eine Ersatzbeschaffung ist schnellstmöglich durchzuführen. Es wurden 3 Firmen um Angebotslegung ersucht und haben 2 Firmen diesen Austausch von 4 Toren angeboten. Als Billigstbieter ergibt sich die Fa. Brandstetter, 3300 Ardagger Stift, mit einer geprüften Angebotssumme von € 14.007,28 exkl. MWSt. bzw. € 16.808,74 inkl. MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Auftrag für die Lieferung von 4 Toren für die FF Greinsfurth ist an die Fa. Brandstetter, 3300 Ardagger Stift, mit einer geprüften Angebotssumme von € 14.007,28 exkl. MWSt. bzw. € 16.808,74 inkl. MWSt. zu erteilen. Die außerplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 1/163000-614000 (FF Amstetten-Instandhaltung Gebäude) sind durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 1/262000-614000 (Sportplätze Amstetten-Instandhaltung Gebäude) bedeckt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

27) Hochwasserschutzmaßnahmen am Mühlbach-Unterführung Stadionstraße – Vergabe der Baumeisterarbeiten Die Baumeisterarbeiten zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes am Mühlbach im Bereich der Fußgeher und Radfahrunterführung im Bereich der Stadionstraße soll nun nach erfolgter wasserrechtlicher Verhandlung und einem geplanten Kreuzungsumbau im Bereich der Stadionstraße/Umfahrungsstraße ehestmöglich umgesetzt werden. Nun wäre beabsichtigt, die Arbeiten durch die Billigstbieterfirma, die die Arbeiten beim Pumpwerk Eggersdorf (Auftragsvolumen ca. € 700.000,-- exkl. MWSt.) für die Stadtgemeinde Amstetten umsetzt, errichten zu lassen. Ein Angebot auf Basis des Billigstbieterangebotes wurde eingeholt. Das Angebot wurde in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) geprüft und es sind für die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes bei der Unterführung Stadionstraße beim Mühlbach € 58.977,88 exklusive MWSt. bzw. € 70.773,46 inklusive MWSt. vorzusehen. Die Fa. Held & Francke hat bereits viele Aufträge der Stadtgemeinde und des GAVAmstetten zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt, sodass keine Gründe gegen eine Vergabe der gegenständlichen Lieferungen und Leistungen an den Billigstbieter bestehen. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes bei der Unterführung Stadionstraße beim Mühlbach ist im Anhängeverfahren an die Fa. Held & Francke BaugesmbH., Gewerbestraße 3, 3382 Loosdorf, zu einem geprüften Angebotsbetrag von € 58.977,88 exkl. MWSt. bzw. € 70.773,46 inkl. MWSt. zu vergeben. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/616000-611100 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 5: 28) Verpachtung Fischereirevier Ybbs BI/1 Das Fischereirevier BI/1 erstreckt sich 7 km von der Allersdorfer Brücke bis zur Haslau Brücke und wurde 2001 zu einem Kaufpreis von umgerechnet € 490.542,-erworben und soll bis 2030 abgeschrieben werden. Der Besitz des Reviers schützt die Stadtwerke Amstetten vor Entschädigungsforderungen der Fischereiwirtschaft. Eine Fremdenverkehrstechnische Nutzung wäre möglich, die maximal 48 Lizenzen wurden jedoch bis dato hauptsächlich den Amstettner Bürgern zu einem günstigen Preis angeboten. Der durchschnittliche Betriebserfolg der letzten 8 Jahre betrug vor Abschreibung € 3.269,--, wobei in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Im Jahr 2013 war der Betriebserfolg sogar leicht negativ. Der Werkskanal zwischen der Wehr in Greinsfurth und dem Kraftwerk in Allersdorf gehört zum nächsten Fischereirevier und wird derzeit schon an die Mondi Neusiedler GmbH verpachtet. Die administrative und operative Arbeit zur Bewirtschaftung des Reviers wird derzeit von der Direktionsassistentin der Stadtwerke, dem Direktor und den Fischereiaufsehern durchgeführt. Da der Erfolg in keinem Verhältnis zum Aufwand steht und die Ressourcen besser für die Kerngeschäfte der Stadtwerke einsetzbar wären, wurde eine Verpachtung des Reviers geprüft. Mit Unterstützung des Ingenieurbüros für Gewässerwirtschaft Mag. Mitterlehner wurde über die Homepage der Stadtwerke, der Lokalpresse und Fachzeitschriften wie „Österreichisches Weidwerk“ und dem „Mitteilungsblatt des NÖ Landesfischereiverbandes“ die Verpachtung ausgeschrieben. Die Stadtwerke Amstetten erhielten vier Pachtangebote in der Höhe zwischen € 7.000,-- und € 9.600,-- Jahrespacht. Bestbieter ist die EVN Naturkraft mit einem Pachtangebot in Höhe von € 9.600,-excl. Steuer. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Verpachtung des Fischereireviers BI/1 an der Ybbs zu einem jährlichen Pachtbetrag in der Höhe von € 9600,-- excl. Steuer mit Verbraucherpreisindex 2010 indexangepasst über eine Vertragsdauer von 10 Jahren mit Beginn ab 1. Jänner 2016 an die EVN Naturkraft wird zugestimmt. Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Vertragsentwurf bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 6: 29) Gemeindeabwasserverband Amstetten, Änderung der Satzungen per 1.1.2016; 11.Novelle In der Sitzung der Verbandsversammlung des GAV Amstetten am 29.7.2015 wurden die Änderungen bzw. Ergänzungen der Satzungen bei den §§ 1 und 12 als 11.Novelle beschlossen. Bei § 1 wurde die Anschrift des Verbands auf Amstetten, Doislau 60 (vormals Amstetten, Rathausstraße 1)geändert. Im § 12 wurde festgelegt, dass es dem Verband möglich ist, auch eigenes Personal aufzunehmen. Die Satzungsänderung muss vom Gemeinderat jeder Mitgliedsgemeinde wortgleich beschlossen werden. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die 11.Novelle der Satzungen des Gemeindeabwasserverbandes, die als Beilage zum Antrag einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wird mit den unter § 1 und § 12 erfolgten Änderungen bzw. Ergänzungen mit Wirksamkeit vom 1.1.2016 genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

30) Gemeindeverband für Umweltschutz in der Region Amstetten und Gemeinde verband für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten; Verschmelzung Der Gemeindeverband für Umweltschutz in der Region Amstetten (GVU) und der Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten (GVA) sollen im Sinne einer Vereinfachung und Straffung der Verwaltungsorganisation miteinander verschmolzen werden. Der neu formierte Verband soll die Bezeichnung „ Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben“. Für die Stadtgemeinde Amstetten, die Mitglied des GVU ist, ändert sich nichts – weder an den vereinbarten Leistungen noch an den Mitgliedsbeiträgen. Aus rechtlicher Sicht ist es erforderlich, dass der Gemeinderat den Abschluss einer Vereinbarung gemäß §§ 4 und 20a NÖ Gemeindeverbandsgesetz, die auch die neue Satzung beinhaltet, beschließt. Die Details sind dem Wortlaut des Beschlusses zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015)

VEREINBARUNG gemäß §§ 4 und 20a NÖ GEMEINDEVERBANDSGESETZ I. Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten beschließt folgende Vereinbarung: Die Gemeinde Amstetten.vereinbart mit den Gemeinden Allhartsberg, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadt an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Seitenstetten, Sonntagberg, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz, Zeillern und der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs den Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband für Abgabeneinhebung im Bezirk Amstetten (GVA)“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Gemeindeverband „Gemeindeverband für Umweltschutz in der Region Amstetten (GVU)“ Der zusammengeschlossene Gemeindeverband trägt den Namen „Gemeinde Dienstleistungsverband Region Amstetten für Umweltschutz und Abgaben“ und besorgt gemäß seiner Satzung folgende Aufgaben (siehe Anhang „GDVASatzung 2015.pdf“): Aufgaben des Gemeindeverbandes A.

Dem Gemeindeverband obliegt aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden:

1)

Die Vollziehung und Besorgung der Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, sowie die Bemessung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der diesbezüglichen Abgaben aus dem Bereich der Landesvollziehung für die Gemeinden Allhartsberg, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Seitenstetten, Sonntagberg, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach und Zeillern. Die Vollziehung und Besorgung der Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft sowie die Bemessung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der diesbezüglichen Abgaben aus dem Bereich der Landesvollziehung, ausgenommen die Erfassung von Abfällen in der Gemeinde Amstetten. Die Erfassung und Behandlung des Abfalles für die Gemeinde Ybbsitz. Die Vollziehung des § 32 der NÖ. Bauordnung 2014, LGBI. Nr. 1/2015 in der gültigen Fassung und sowie alle darauf thematisch Bezug nehmenden Bestimmungen der NÖ. Bauordnung bzw. NÖ. Bautechnikverordnung für die Gemeinden Allhartsberg, Amstetten, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haag, Haidershofen,

2)

3) 4)

Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, St. Valentin, Seiten stetten, Sonntagberg, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz, Zeillern und die Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs. 5) Die Beteiligung an Gesellschaften jedweder Rechtform, die zur Erfüllung der Aufgaben des Gemeindeverbandes dienlich sind. 6) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Grundsteuer, sowie der Kommunalsteuer, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgaben bei den Abgabenpflichtigen für die Gemeinden Allhartsberg, Ardagger, Aschbach, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, , St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. PantaleonErla, St. Peter in der Au, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz, Zeillern,. 7) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Kanalein-mündungsabgaben, der Kanalbenützungsgebühren, der Wasseranschlussabgaben, der Wasserbezugsgebühren und der Bereitstellungsgebühren, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgaben bei den Abgabepflichtigen, für die Gemeinde Ardagger, Behamberg, Euratsfeld, Ferschnitz, Kematen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla (Wasseranschlussabgaben, Wasserbezugsgebühren und Bereitstellungsgebühren nur hinsichtlich der Wasserversorgung in der KG Erla), St. Peter in der Au, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Wolfsbach und Zeillern. 8) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Lustbarkeits-abgabe, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinden: Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Hollenstein an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, Seitenstetten, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Peter in der Au, Wallsee-Sindelburg, Weistrach und Ybbsitz. 9) Die zwangsweise Einbringung sämtlicher Gemeindeabgaben, bei denen die Gemeinde Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz ist, für die Gemeinden: Allhartsberg, Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Peter in der Au, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz und Zeillern.. 10) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Hundeabgabe, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinden: Ardagger, Hollenstein an der Ybbs, OedOehling, St. Peter in der Au, Weistrach und Wolfsbach. 11) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Gebrauchs-abgabe hinsichtlich Tarifpost 5 u. 6, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinden: Ardagger, Aschbach-Markt, Behamberg, Ennsdorf, Ernsthofen, Euratsfeld, Ferschnitz, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith,

St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, Seitenstetten, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach und Zeillern. 12) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Vergnügungsabgabe (NÖ Spielautomatengesetz 2011, LGBl. 7071, 4. Abschnitt) einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinden: Ardagger, Ennsdorf, Ernsthofen, Haidershofen, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Opponitz, St. Georgen am Ybbsfelde, Strengberg und Viehdorf. B.

Aus dem übertragenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden obliegt dem Gemeindeverband die Besorgung folgender Aufgaben:

Frau Bürgermeister verlässt die Sitzung und Herr Vzbgm.Mag. Wiesner übernimmt den Vorsitz. 13) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung der Nächtigungstaxe (im Sinne des § 12 des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400), einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabenpflichtigen für folgende Gemeinden: Allhartsberg, Ardagger, AschbachMarkt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, Seitenstetten, Sonntagberg, Strengberg, Wallsee-Sindelburg, Viehdorf, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach und Zeillern. 14) Die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweise Einbringung des Interessenten-beitrages (im Sinne des § 13 des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400), einschließlich einer Überprüfung dieser Abgabe bei den Abgabenpflichtigen für folgende Gemeinden: Allhartsberg, Ardagger, AschbachMarkt, Behamberg, Biberbach, Ennsdorf, Ernsthofen, Ertl, Euratsfeld, Ferschnitz, Haidershofen, Hollenstein an der Ybbs, Kematen an der Ybbs, Neuhofen an der Ybbs, Neustadtl an der Donau, Oed-Oehling, Opponitz, St. Georgen am Reith, St. Georgen am Ybbsfelde, St. Pantaleon-Erla, St. Peter in der Au, Seitenstetten, Sonntagberg, Strengberg, Viehdorf, Wallsee-Sindelburg, Weistrach, Winklarn, Wolfsbach, Ybbsitz und Zeillern. Die Satzung (siehe Anhang „GDVA-Satzung 2015.pdf“) bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses. II. Diese Vereinbarung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde ...................................... in seiner Sitzung am ................................... beschlossen. Die Fertigung dieser Vereinbarung erfolgt gemäß § 55 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, unter Beisetzung des Siegels der Gemeinde.

__________________________ Bürgermeister

__________________________ Geschf. Gemeinderat Rundsiegel

_______________________________ Gemeinderat

_______________________________ Gemeinderat

Abstimmungsergebnis : einstimmig

31) Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirt schaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz Unterführung Bellaflora Die Stadtgemeinde Amstetten plant die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Radwegunterführung im Bereich Stadionstraße/Bellaflora. Im Bestand ist bereits eine Mauer als Abgrenzung zum Gerinne hin errichtet. Bei HW30 Ereignissen kommt es jedoch zu einem Eindringen des Wassers und zu einer Flutung der Unterführung. Im Zuge der Projektumsetzung soll die bestehende Mauer verlängert und erhöht werden sowie ein Pumpwerk zur Entsorgung der anfallenden Niederschlagswässer im Hochwasserfall errichtet werden. Das öffentliche Wassergut (Grundstück Nr. 3112/1, EZ 2683, KG Amstetten) wird durch die Verlängerung und Erhöhung der Hochwasserschutzmauer bei der Radwegunterführung „Bellaflora“ und durch die Auslaufvorrichtungen des Pumpwerks und der bestehenden Entwässerung in Anspruch genommen. Es ist daher der beiliegende – einen integrierenden Bestandteil dieser Sitzungsvorlage bildende – Vertrag mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes abzuschließen. Die Einräumung der vertragsgegenständlichen Rechte erfolgt unentgeltlich. Der Vertrag wird auf die Dauer des Bestandes und des Betreibens der Anlage abgeschlossen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des Vertrages mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes hinsichtlich der Benützung des Grundstückes Nr. 3112/1, EZ 2683, KG Amstetten (Hochwasserschutz Bellaflora). Der beiliegende Vertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

32) Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirt schaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz Haabergbach, Amstettner Mühlbach Die Stadtgemeinde Amstetten plant am Haabergbach und Mühlbach einen Hochwasserschutz zu errichten. Es sind folgende Maßnahmen geplant: Maßnahmen am Haabergbach: KG 03007 Edla, Grdstk.Nr. 1807, EZ 397, Öffentliches Wassergut: Die Maßnahmen zum Ausbau des Haabergbaches für das HQ 100 beinhalten eine Ufererhöhung linksufrig durch eine Ufermauer auf rd. 109 m und einen anschließenden Uferdamm sowie rechtsufrig durch die Uferanhebung über einen Begleitdamm. An der Abzweigung der Entlastung wird ein Stahlbetonbauwerk mit Absperreinrichtung über ein Hubschütz (Schütz 1) quer zum Haabergbachquerschnitt errichtet. Maßnahmen am Amstettner Mühlbach: KG 03007 Edla, Grdstk.Nr. 1806/1, EZ 397, Öffentliches Wassergut: Auf diesem Grundstück erfolgt die Einmündung des Entlastungsgerinnes linksufrig in den Amstettner Mühlbach, das linksufrige Ufer wird flussauf bis zur Bundesstraßenbrücke (Waidhofner Straße) durch einen Begleitdamm erhöht. KG 03003 Amstetten, Grdstk.Nr. 3110, EZ 2683, Öffentliches Wassergut: Die rechtsufrige Ufermauer mit den daran liegenden Objekten wird entsprechend den hydraulischen Vorgaben erhöht und am Bestand saniert. Die Ufermauer wird bis zum Absperrbauwerk durch eine neu zu errichtende Mauer verlängert, welches unterhalb der Entlastung an das Absperrbauwerk (Schütz 2) quer zum Mühlbach anbindet. KG 03003 Amstetten, Grdstk.Nr. 3109, EZ 2683, Öffentliches Wassergut: Unmittelbar oberhalb der Brücke der ÖBB über den Amstettner Mühlbach werden 2 kombinierte Absperrbauwerke (Schütz 3 und Schütz 4) zur Absperrung des Mühlbaches einerseits, und zur Entlastung aus dem Mühlbach andererseits, errichtet. Maßnahmen an der Ybbs: KG 03003 Amstetten, Grdstk.Nr. 1578/2, EZ 2683, Öffentliches Wassergut: Die Entlastung aus dem Amstettner Mühlbach in die Ybbs beansprucht hier durch das Entlastungsbauwerk samt Hubschütz sowie durch die Befestigung des Entlastungsquerschnitts mit Bruchsteinsicherung die Uferflächen der Ybbs. KG 03003 Amstetten, Grdstk.Nr. 3113, EZ 2683, Öffentliches Wassergut: Die Entlastung in die Ybbs wird durch ein mit schweren Bruchsteinen gesicherten Auslaufquerschnitt in die Ybbs ausgeführt. Es ist daher der beiliegende – einen integrierenden Bestandteil dieser Sitzungsvorlage bildende – Vertrag mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes abzuschließen. Die Einräumung der vertragsgegenständlichen Rechte erfolgt unentgeltlich. Der Vertrag wird auf die Dauer des Bestandes und des Betreibens der Anlage abgeschlossen. Nähere Ausführungen sind dem dieser Sitzungsvorlage angeschlossenen Vertragsentwurf zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015)

Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des Vertrages mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes hinsichtlich der Benützung der im Sachverhalt genannten Grundstücke (Hochwasserschutz Haabergbach, Amstettner Mühlbach). Der beiliegende Vertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig Frau Bürgermeister kommt wieder zur Sitzung zurück und übernimmt wieder ssden Vorsitz. 33) Sondernutzungsvertrag mit der Republik Österreich (Land- und Forstwirt schaftsverwaltung – Wasserbau), Hochwasserschutz am Zauchbach (Bruck mühle, Waidahammer Edelmühle, Landa und Steiner) Die Stadtgemeinde Amstetten plant einen Hochwasserschutz am Zauchbach zu errichten. Durch die Umsetzung der im vorliegenden Projekt geplanten Maßnahmen soll bebautes Gebiet vor Hochwässern mit 100 jährlicher Auftrittswahrscheinlichkeit geschützt werden. Zum Schutz des Anwesens Waidahammer im Bereich des Grundstücks Nr. 1761/3, EZ 627, KG Schönbichl, Öffentliches Wassergut Hochwasserschutzmauern, Böschungssicherungen und eine Ausleitung vom geplanten Pumpwerk vorgesehen. Entlang des Zauchbaches ist an der Uferböschung eine 16,5 m lange und 0,90 m hohe Mauer projektiert. Es ist daher der beiliegende – einen integrierenden Bestandteil dieser Sitzungsvorlage bildende – Vertrag mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes abzuschließen. Die Einräumung der vertragsgegenständlichen Rechte erfolgt unentgeltlich. Der Vertrag wird auf die Dauer des Bestandes und des Betreibens der Anlage abgeschlossen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss des Vertrages mit der Republik Österreich, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung – Wasserbau, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich als Verwalter des Öffentlichen Wassergutes hinsichtlich der Benützung des Grundstückes Nr. 1761/3, EZ 627, KG Schönbichl (Hochwasserschutz Zauchbach, Bruckmühle, Waidahammer Edelmühle, Landa und Steiner). Der beiliegende Vertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig 34) Kindertagesbetreuung; Änderung der Vereinbarung mit der Kidspoint GmbH Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten hat mit Beschluss vom 24.2.2015 dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Kidspoint GmbH hinsichtlich des Betrie-

bes einer Tagesbetreuungseinrichtung am Standort 3300 Amstetten, Siedlungsstraße 20 zugestimmt. Gemäß Punkt IV. Abs 2 dieser Vereinbarung ist Aufnahmevoraussetzung grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter während der Betreuungszeit den Hauptwohnsitz in Amstetten haben müssen. Ausnahmen hievon bedürfen einer Genehmigung im Einzelfall. Ausgenommen sind die Kinder der Beschäftigten der Fa. Umdasch AG, sofern mit der Umdasch AG eine Kooperationsvereinbarung bezüglich Kindertagesbetreuungsplätze abgeschlossen wird. Aufgrund der steigenden Nachfrage soll dieses Angebot nun ausgeweitet und die obige Regelung um folgenden Passus erweitert werden: „Nach Maßgabe der vorhandenen freien Plätze können auch Kinder mit Hauptwohnsitz aus einer anderen Gemeinde aufgenommen werden, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Anmeldung in Amstetten in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Amstetten ausübt.“ Aufgrund dieser Formulierung soll die Regelung mit der Umdasch AG künftig entfallen. Die Änderung soll mit 1.10.2015 in Kraft treten. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderat genehmigt folgende Änderung des Punktes IV. der mit der Kidspoint GmbH abgeschlossenen Vereinbarung vom 1.5.2015. Punkt IV. Abs 2 lautet nunmehr wie folgt: Aufnahmevoraussetzung ist, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter während der Betreuungszeit den Hauptwohnsitz in Amstetten haben müssen. Nach Maßgabe der vorhandenen freien Plätze können auch Kinder mit Hauptwohnsitz aus einer anderen Gemeinde aufgenommen werden, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Anmeldung in Amstetten in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit in Amstetten ausübt.“ Die Regelung mit der Umdasch AG wird gestrichen. Die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben unverändert aufrecht. Die Änderung tritt mit 1.10.2015 in Kraft. Die Änderungen sind im beiliegenden, einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Entwurf ersichtlich. Abstimmungsergebnis : einstimmig

35) Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3, 3363 Hausmening – Einbau von Wärme zählern auf Mietbasis Im Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3 in 3363 Hausmening soll die Heizkostenabrechnung mit Wärmezählern durchgeführt werden. Die Geräte sollen nicht gekauft, sondern auf 5 Jahre gemietet werden. Die Mietvariante bietet im Gegensatz zum Kauf folgende Vorteile:

   

Keine Erstanschaffungskosten Ein Austausch des Gerätes bei Defekt wird während der ganzen Laufzeit garantiert Planaustausch bzw. Nacheichung lt. Eichgesetz erfolgt nach 5 Jahren, wenn der Mietvertrag verlängert wird Das jährliche Mietentgelt wird dem Mieter/der Mieterin im Rahmen der Heizkostenabrechnung weiterverrechnet. Für 9 Wohnungswärmemengenzähler und wurden zwei Angebote eingeholt: Fa. Ista Österreich GmbH, 1030 Wien € 459,81/Jahr Fa. Techem, 1200 Wien € 636,93/Jahr Die Fa. Ista geht somit mit einer Angebotssumme von € 459,81 exkl. Mwst als Billigstbieter hervor. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Einbau für 9 Wohnungswärmemengenzähler durch die Fa. Ista Österreich GmbH im Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3 in 3363 Hausmening für die Durchführung der Heizkostenabrechnung auf Mietbasis wird genehmigt. Das jährliche Mietentgelt für die Geräte in der Höhe 459,81 exkl. 20 % Mwst wird dem Mieter/der Mieterin im Rahmen der Heizkostenabrechnung weiterverrechnet. Abstimmungsergebnis : einstimmig

36) Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3, 3363 Hausmening – Wärmelieferungsver trag für Pellets-Heizzentrale Beim Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3 in 3363 Hausmening, wurde eine Generalsanierung durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch eine Pellets-Zentralheizung installiert und 9 Wohneinheiten konnten daran angeschlossen werden. Ab einer Anzahl von vier angeschlossenen Wohneinheiten sind gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz die angefallenen Heizkosten verbrauchsabhängig den Mietern zuzuordnen. Um dies bestmöglich und gesetzeskonform gewährleisten zu können, soll eine Wärmeliefervereinbarung mit einer Heizkostenerfassungsfirma abgeschlossen werden. Die Heizkosten werden direkt zwischen mit den Mietern und der Heizkostenerfassungsfirma verrechnet. Unter Annahme von jährlich ca. € 3.800,00 anfallenden Heizkosten (Pellets, Kesselbetreuung, Kaminkehrer, Kesselwartung, …) wurden zwei Angebote für die Abrechnungskosten eingeholt: Fa. Ista, 1030 Wien Gesamtkosten (inkl. Zählermiete) € 1.039,75/Jahr Fa. Techem, 1200 Wien Gesamtkosten (inkl. Zählermiete) € 1.264,35/Jahr Die Kosten werden im Zuge der Heizkostenabrechnung den Mietern weiterverrechnet. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum 31.12. unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Abschluss einer Wärmeliefervereinbarung zum Zwecke der Lieferung von Wärme bzw. deren Abrechnung für das Gemeindewohnhaus Bahnhofstr. 3, 3363 Hausmening, mit der Fa. Ista, 1030 Wien, wird genehmigt. Die Gesamtkosten in der Höhe von € 1.039,75/Jahr werden den Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung weiterverrechnet. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum 31.12. unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Der beiliegende Vertragsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

37) Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten – Einbau von Wärme zählern auf Mietbasis Im Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93 in 3300 Amstetten muss die Heizkostenabrechnung mit Wärmezählern durchgeführt werden. Die Geräte sollen nicht gekauft, sondern auf 5 Jahre gemietet werden.    

Die Mietvariante bietet im Gegensatz zum Kauf folgende Vorteile: Keine Erstanschaffungskosten Ein Austausch des Gerätes bei Defekt wird während der ganzen Laufzeit garantiert Planaustausch bzw. Nacheichung lt. Eichgesetz erfolgt nach 5 Jahren, wenn der Mietvertrag verlängert wird Das jährliche Mietentgelt wird dem Mieter/der Mieterin im Rahmen der Heiz kostenabrechnung weiterverrechnet. Für 8 Wohnungswärmemengenzähler und wurden zwei Angebote eingeholt: Fa. Ista Österreich GmbH, 1030 Wien € 459,12/Jahr Fa. Techem, 1200 Wien € 625,28/Jahr Die Fa. Ista geht somit mit einer Angebotssumme von € 459,12 exkl. Mwst als Billigstbieter hervor. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Einbau für 8 Wohnungswärmemengenzähler durch die Fa. Ista Österreich GmbH im Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten für die Durchführung der Heizkostenabrechnung auf Mietbasis wird genehmigt. Das jährliche Mietentgelt für die Geräte in der Höhe 459,12 exkl. 20 % Mwst wird dem Mieter/der Mieterin im Rahmen der Heizkostenabrechnung weiterverrechnet. Abstimmungsergebnis : einstimmig

38) Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten – Wärmelieferungsvertrag für Pellets-Heizzentrale

Beim Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93 in 3300 Amstetten, wurde eine Generalsanierung durchgeführt. In diesem Zuge wurde auch eine Pellets-Zentralheizung installiert und 8 Wohneinheiten konnten daran angeschlossen werden. Ab einer Anzahl von vier angeschlossenen Wohneinheiten sind gemäß Heizkostenabrechnungsgesetz die angefallenen Heizkosten verbrauchsabhängig den Mietern zuzuordnen. Um dies bestmöglich und gesetzeskonform gewährleisten zu können, soll eine Wärmeliefervereinbarung mit einer Heizkostenerfassungsfirma abgeschlossen werden. Die Heizkosten werden direkt zwischen mit den Mietern und der Heizkostenerfassungsfirma verrechnet. Unter Annahme von jährlich ca. € 4.700,00 anfallenden Heizkosten (Pellets, Kesselbetreuung, Kaminkehrer, Kesselwartung, …) wurden zwei Angebote für die Abrechnungskosten eingeholt: Fa. Ista, 1030 Wien Gesamtkosten (inkl. Zählermiete) € 1.076,38/Jahr Fa. Techem, 1200 Wien Gesamtkosten (inkl. Zählermiete) € 1.196,29/Jahr Die Kosten werden im Zuge der Heizkostenabrechnung den Mietern weiterverrechnet. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum 31.12. unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Abschluss einer Wärmeliefervereinbarung zum Zwecke der Lieferung von Wärme bzw. deren Abrechnung für das Gemeindewohnhaus Wienerstr. 93, 3300 Amstetten, mit der Fa. Ista, 1030 Wien, wird genehmigt. Die Gesamtkosten in der Höhe von € 1.076,38/Jahr werden den Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung weiterverrechnet. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum 31.12. unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Der beiliegende Vertragsentwurf bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 7: 39) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8 Tür 10, an Herrn Lukas Nykodem – Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Juni 2015 In der Sitzung des Gemeinderates am 24. Juni 2015 wurde folgender Beschluss gefasst: die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8 Tür 11 im Ausmaß von 51,35 m² ist frei geworden und soll ab 1. Juli 2015 an Herrn Lukas Nykodem weiterver¬mietet werden. Tatsächlich frei geworden ist die Wohnung Nr. 10 im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8 im Ausmaß von 51,35 m² und soll diese ab 1. Juli 2015 an Herrn Lukas Nykodem weitervermietet werden. Herr Lukas Nykodem ist Nr. 1 in der laufenden Evidenz der Wohnungssuchenden.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 193,74, zu-züglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 79,20, zuzüglich eines monatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 57,20, zusammen € 330,14 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juni 2015 wird dahingehend geändert, dass die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Kamarithstraße 8 Tür 10 im Ausmaß von 51,35 m² ab 1. Juli 2015 an Herrn Lukas Nykodem genehmigt wird. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 193,74, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 79,20, zuzüglich eines monatlichen Akonto für die Hausreinigung von € 57,20, zusammen € 330,14 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

40) Vermietung der barrierefreien Wohnung Nr. 8 im Gemeindewohnhaus Bahnhofstraße 3, 3363 Hausmening an Herrn Kevin Schoder und Frau Sabine Koppendorfer Im Gemeindewohnhaus Bahnhofstraße 3 in 3363 Hausmening wurden im Zuge der Generalsanierung drei barrierefreie Wohnungen (Nr. 8, 9,10) errichtet. Die Wohnung Nr. 8 im Ausmaß von 76,80 m² soll ab 1. September 2015 an Herrn Kevin Schoder und Frau Sabine Koppendorfer vermietet werden. Herr Kevin Schoder, derzeit wohnhaft in Ardagger Stift, Pfaffenberg 63, ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Er ist bei McDonalds in Greinsfurth beschäftigt. Durch die zentral gelegene Wohnung kann er kleinere Besorgungen mit dem Rollstuhl selbständig erledigen. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 284,16, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 102,91, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.08.2030 von € 109,82, zusammen € 546,58 inkl. Mwst. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Vermietung der Gemeindewohnung in 3363 Hausmening, Bahnhofstraße 3 Tür 8 im Aus¬maß von 76,80 m² ab 1. September 2015 an Herrn Kevin Schoder und Frau Sabine Koppendorfer wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 284,16, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 102,91, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.08.2030 von € 109,82, zusammen € 546,58 inkl. Mwst. Abstimmungsergebnis : einstimmig

41) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Otwinstraße 1 Tür 8, an Herrn Andreas Dattinger Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Otwinstraße 1 Tür 8 im Ausmaß von 60,15 m² ist frei geworden und soll ab 1. Oktober 2015 an Herrn Andreas Dattinger weiterver¬mietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 226,94, zu-züglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 95,70, zuzüglich eines monatlichen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages (EVB) befristet bis 31.12.2026 von € 79,40, zusammen € 402,04 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Ulmerfeld-Hausmening, Otwinstraße 1 Tür 8 im Aus¬maß von 60,15 m² ab 1. Oktober 2015 an Herrn Andreas Dattinger wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 226,94, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 95,70, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.12.2026 von € 79,40, zusammen € 402,04 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

42) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Bahnhofstraße 3 Tür 5 an Frau Iris Mock Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Bahnhofstraße 3 Tür 5 im Ausmaß von 66 m² ist frei geworden und soll ab 1. September 2015 an Frau Iris Mock weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 226,38, zu-züglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 80,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.8.2030 von € 94,38, zusammen € 440,84 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Ulmerfeld-Hausmening, Bahnhofstraße 3 Tür 5 im Ausmaß von 66 m² ab 1. September 2015 an Frau Iris Mock wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 226,38, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 80,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.8.2030 von € 94,38, zusammen € 440,84 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

43) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 37 an NÖ. Landeskliniken-Holding, vertreten durch Herrn Dipl. KH-BW Gernot Artmüller, kaufmännischer Direktor NÖ Landesklinikum Amstetten Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 37 im Ausmaß von 42,81 m² ist frei geworden und soll ab 1. September 2015 als Ärztedienstzimmer an NÖ Landeskliniken-Holding, vertreten durch Herrn Dipl. KHBW Gernot Artmüller, kaufmännischer Direktor NÖ Landesklinikum Amstetten weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 146,84, zu-züglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 75,--, zuzüglich einer monat-lichen Heizkostenpauschale von € 18,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 13,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 291,86 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 37 im Aus¬maß von 42,81 m² ab 1. September als Ärztedienstzimmer an NÖ Landeskliniken-Holding, vertreten durch Herrn Dipl. KH-BW Gernot Artmüller, kaufmännischer Direktor NÖ Landesklinikum Amstetten wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 146,84, zu-züglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 75,--, zuzüglich einer monat-lichen Heizkostenpauschale von € 18,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 13,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 291,86 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

44) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 16 Tür 9, an Frau Sabine Raderbauer Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 16 Tür 9 im Ausmaß von 61 m² wird mit 30. September 2015 frei und soll ab 1. Oktober 2015 an Frau Sabine Raderbauer weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 230,15, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich eines monatlichen Heizkostenakonto von € 42,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.6.2023 von € 46,97, zusammen € 403,82 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015)

Die Vermietung der Gemeindewohnung in Mauer, Hauptplatz 16 Tür 9 im Ausmaß von 61 m² ab 1. Oktober 2015 an Frau Sabine Raderbauer wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 230,15, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 84,70, zuzüglich eines monatlichen Heizkostenakonto von € 42,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.6.2023 von € 46,97, zusammen € 403,82 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

45) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhof straße 23 Tür 9, an Frau Claudia Schagerl Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 9 im Ausmaß von 71,47 m² ist frei geworden und soll ab 1. Oktober 2015 an Frau Claudia Schagerl als Nr. 8 in der laufenden Evidenz der Wohnungssuchenden weitervermietet werden. Die Begründung für die Wohnungsvergabe an Frau Claudia Schagerl liegt dieser Sitzungsvorlage bei. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 245,14, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 82,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.1.2028 von € 85,76, zuzüglich eines monatlichen Akonto für den Hausbesorger von € 87,--, zusammen € 549,89 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 9 im Ausmaß von 71,47 m² ab 1. Oktober 2015 an Frau Claudia Schagerl wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 245,14, zuzüglich eines monatlichen Betriebskostenakonto von € 82,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.1.2028 von € 85,76, zuzüglich eines monatlichen Akonto für den Hausbesorger von € 87,--, zusammen € 549,89 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatschausschusses 8: 46) Änderung des Bebauungsplanes 1 – AMSTETTEN-MITTE, Baufläche 4, KG Amstetten (Die Siedlung, Kirchenstraße) Mit Schreiben vom 11.05.2015 ersucht Die Siedlung, Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Amstetten GmbH, Ardaggerstraße 28, 3300 Amstetten, um Änderung des Bebauungsplanes für das Grst.Nr. 318, KG. Amstetten, an. Die ehemalige Sporthauptschule in der Kirchenstraße wurde an die oben angeführte Genossenschaft verkauft. Der Flächenwidmungsplan wurde schon in einem eigenen Verfahren von BS-Schule auf Bauland-Wohngebiet umgewidmet. Damals wurde gleichzeitig beschlossen, dass nach Vorlage eines entsprechenden Projektes auch der Bebauungsplan den neuen Gegebenheiten anzupassen ist. Der Bestand des ehemaligen Schulgebäudes weist eine Gebäudehöhe von ca. 12,00 m auf. Bei der Durchrechnung der Höhen ergab sich an der südostseitigen Gebäudefront eine mittlere Gebäudehöhe von 13,02 m. Nicht mitberücksichtigt wurden die Stiege und das neue Stiegenhaus, welche dann noch eine geringfügige Änderung nach oben ergeben könnten. Es wird daher vorgeschlagen, die Gebäudehöhe von 11,00 m auf 14,00 m zu erhöhen. Dies entspricht auch dem Ansuchen der Genossenschaft mit Bauklasse IV. Gleichzeitig mit dieser Änderung soll auch der Verlauf der Baufluchtlinie im nordostseitigen Bereich entsprechend dem vorliegenden Projekt abgeändert werden. Aufgrund der Tiefe des Umkehrplatzes und des Bauwichs von 3,00 m auf dem gegenüberliegenden Grundstück entsteht auch kein Konflikt mit der Höhenfestlegung in Bezug auf Belichtung eines möglichen Nachbarobjektes. 3. VAS v. 08.06.2015: Aufgrund des Hinweises von DI Porsch, dass es lt. Raumordnungsgesetz die freie Anordnung nicht mehr gibt, ist diese auf offene Bauweise abzuändern. Nach Vorliegen des Gutachtens des Stadtplaners ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Kundmachung erfolgte in der Zeit vom 16.07. – 27.08.2015. Während der Auflagefrist wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Wechselrede:

Vzbgm.Funke, Bgm.Puchebner, StR.Weber, Vzbgm.NR Königsberger-Ludwig

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Der Gemeinderat beschließt folgende VERORDNUNG §1

Gemäß § 33 (1) und § 34 (2) des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, wird der Bebauungsplan in folgenden Bereichen abgeändert: Bebauungsplan 1 -

AMSTETTEN-MITTE Baufläche 4, KG. Amstetten

Änderung Nr. 04/15 (Die Siedlung, Kirchenstraße)

§2

Die Plandarstellung, die gemäß § 5 Abs. 1 der Planzeichenverordnung, LGBl. 8200/1-3, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt der Stadtgemeinde Amstetten, Abt. III/5-Raumordnung, Bausachverständige, GIS, zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

§3

Diese Verordnung wird nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 47) Subventionsansuchen Verein Magone Austria (Betreuung Jugendzentrum Don Bosco) Der Verein Magone Austria (Lebenschancen für junge Menschen) ist seit 1. Februar 2012 Träger der Aktivitäten des Jugendzentrums Don Bosco. Eine ausführliche Projektbeschreibung über Vorhaben und Ziele bilden einen wesentlichen Bestandteil dieser Sitzungsvorlage – ebenso die Finanzübersicht 2015. Die Finanzprognosen ergeben Ausgaben (beinhaltet hauptsächlich Personalkosten und Sachaufwände wie Betriebskosten, Instandhaltungs- und Reinigungskosten etc.) in der Höhe von € 59.691,--. Dem gegenüber stehen erwartete Einnahmen in der Höhe von € 38.000,--. Diese ergeben sich aus Beiträgen von den Salesianern Don Bosco, der Pfarre Herz Jesu Amstetten und div. Förderern. Der Förderbedarf ergibt lt. Magone Austria € 21.691,--. Der Verein ersucht wie bereits im Vorjahr um eine Subvention zur Deckung dieses Förderbedarfs. Wechselrede:

GR Hofer, Bgm.Puchebner, Vzbgm.Funke, StR.Mag.Riegler, Vzbgm.NR Königsberger-Ludwig, GR Kuhn, GR Gruber

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die beiliegende Projektbeschreibung und die Finanzübersicht 2015 des Vereines Magone Austria bilden einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses. Der Verein Magone Austria hat jährlich einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Die Mitglieder des zuständigen Ausschusses der Stadtgemeinde Amstetten sind einmal im Jahr zu der Jahressitzung des Vereines einzuladen. Eine Subvention in der Höhe von € 5.000,-- an den Verein Magone Austria für die Betreuung Jugendzentrum Don Bosco Amstetten wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2592-7570 (Förderung Jugendvereine) gegeben. GR Hofer stellt einen Abänderungsantrag: Der Betrag der Subvention soll auf € 8.000,-- erhöht werden. Abstimmungsergebnis : 10 dafür (ÖVP und NEOS) 27 dagegen Hauptantrag:

Abstimmungsergebnis : einstimmig

48) Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Amstetten für die Heizperiode 2015/2016 Seit der Heizperiode 2003/2004 gewährt die Stadtgemeinde Amstetten finanziell schwächer gestellten GemeindebürgerInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von zuletzt € 70,--. Für die Heizperiode 2014/2015 konnten 414 Ansuchen á € 70,-- positiv erledigt werden, sodass ein Gesamtbetrag von € 28.980,-- zur Auszahlung gebracht wurde. Für die kommende Heizperiode 2015/2016 soll seitens der Stadtgemeinde Amstetten für finanziell schwächer gestellte BürgerInnen nun wieder ein Beitrag in Höhe von € 70,-- pro Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Als Grundlage gelten die entsprechend überarbeiteten Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2014/2015. Die Richtlinien werden dieser Sitzungsvorlage angeschlossen und bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Antrages bzw. Beschlusses. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Die dieser Sitzungsvorlage als wesentlicher Bestandteil dieses Antrages bzw. Beschlusses beigeschlossenen Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von € 70,-- pro Haushalt für die Heizperiode 2015/2016 werden genehmigt. Der Antragszeitraum dauert von 03.11.2015 bis 29.04.2016. Die Bedeckung erfolgt im Voranschlag 2016 unter der Haushaltsstelle 1/4291-7680. Der Heizkostenzuschuss wird ab Jänner 2016 zur Auszahlung gebracht. Frau StR.Kashofer stellt den Abänderungsantrag den Heizkostenzuschuss auf € 100,-- zu erhöhen. Abstimmungsergebnis :

7 dafür (FPÖ) 30 dagegen

Hauptantrag: Abstimmungsergebnis : einstimmig

Herr GR Johann Ebner verlässt die Sitzung um 17.37 Uhr.

Referat des Gemeinderatsausschusses 11: 49) Stahlbau Zeidlhofer GmbH – Erweiterung der Produktions- und Lagerhalle sowie Änderung der Maschinenaufstellung im Standort 3362 Mauer, Amstettner Straße 8, Grst.Nr. 886, KG. Mauer

Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 28.07.2015, GZ. AMW2-BA-0680/004, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Stahlbau Zeidlhofer GmbH, um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Schlossereibetriebsanlage durch die Erweiterung der Produktions- und Lagerhalle sowie Änderung der Maschinenaufstellung im Standort 3362 Mauer, Amstettner Straße 8, Grst.Nr. 886, KG. Mauer, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, das Vorhaben geeignet ist, die Anrainer durch Lärm zu belästigen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Im gewerbebehördlichen Verfahren der Stahlbau Zeidlhofer GmbH, für die Änderung der bestehenden Schlossereibetriebsanlage im Standort 3362 Mauer, Amstettner Straße 8, Grst.Nr. 886, KG. Mauer, durch die Erweiterung der Produktions- und Lagerhalle sowie Änderung der Maschinenaufstellung wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, das Vorhaben geeignet ist, die Anrainer durch Lärm zu belästigen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

50) Hofer KG – Errichtung und Betrieb eines Nahversorgungsmarktes sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes im Standort 3300 Amstetten, FranzKollmann-Straße 6, GrstNr. 3338/3, KG. Amstetten Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 05.08.2015, GZ. AMW2-BA-1548/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Hofer KG um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Nahversorgungsmarktes sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes im Standort 3300 Amstetten, Franz-Kollmann-Straße 6, GrstNr. 3338/3, KG. Amstetten, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im § 18 NÖ ROG 2014 sind die Gebiete für Handelseinrichtungen geregelt. Innerhalb des geschlossen bebauten Ortsgebietes – ausgenommen in der Widmung BaulandKerngebiet-Handelseinrichtungen – darf die Verkaufsfläche von Handelsbetrieben nicht mehr als 750 m² betragen. Bilden mehrere Handelsbetriebe eine bauliche,

funktionelle oder organisatorische Einheit darf die Summe der Verkaufsflächen nicht mehr als 750 m² betragen. Eine funktionelle Einheit ist gegeben, wenn angrenzende und straßenseitig gegenüberliegende Grundstücke ausschließlich oder dominierend für Handelseinrichtungen einschl. Abstelleinrichtungen für KFZ genutzt werden. Dazwischenliegende Verkehrsflächen unterbrechen die funktionelle Einheit nicht. Aufgrund dieser Festlegungen steht die Neuerrichtung des Verkaufsmarktes im Widerspruch zum Raumordnungsgesetz. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Im gewerbebehördlichen Verfahren der Hofer KG für die Errichtung und den Betrieb eines Nahversorgungsmarktes sowie Abbruch des bestehenden Gebäudes im Standort 3300 Amstetten, Franz-Kollmann-Straße 6, GrstNr. 3338/3, KG. Amstetten, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im § 18 NÖ ROG 2014 sind die Gebiete für Handelseinrichtungen geregelt. Innerhalb des geschlossen bebauten Ortsgebietes – ausgenommen in der Widmung BaulandKerngebiet-Handelseinrichtungen – darf die Verkaufsfläche von Handelsbetrieben nicht mehr als 750 m² betragen. Bilden mehrere Handelsbetriebe eine bauliche, funktionelle oder organisatorische Einheit darf die Summe der Verkaufsflächen nicht mehr als 750 m² betragen. Eine funktionelle Einheit ist gegeben, wenn angrenzende und straßenseitig gegenüberliegende Grundstücke ausschließlich oder dominierend für Handelseinrichtungen einschl. Abstelleinrichtungen für KFZ genutzt werden. Dazwischenliegende Verkehrsflächen unterbrechen die funktionelle Einheit nicht. Aufgrund dieser Festlegungen steht die Neuerrichtung des Verkaufsmarktes im Widerspruch zum Raumordnungsgesetz. Abstimmungsergebnis : einstimmig

51) Schröfl Günter – Errichtung eines 20-Fuß ISO-Lagercontainers zur ganzjährigen Lagerung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F1 und F2 im Standort 3362 Mauer, Grst.Nr. 1257/4, KG. Mauer Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 04.08.2015, GZ. AMW2-BA-1547/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass Herr Schröfl Günter um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines 20-Fuß ISO-Lagercontainers zur ganzjährigen Lagerung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F1 und F2 im Standort 3362 Mauer, Grst.Nr. 1257/4, KG. Mauer, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Auf Flächen, die als Grünland-Land- und Forstwirtschaft gewidmet sind, dürfen nur dann Gebäude errichtet werden, wenn diese für die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft erforderlich sind. Die Lagerung pyrotechnischer Artikel in Containern widerspricht dieser Nutzung und somit dem NÖ ROG 2014. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Im gewerbebehördlichen Verfahren des Herrn Schröfl Günter, für die Errichtung eines 20-Fuß ISO-Lagercontainers zur ganzjährigen Lagerung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F1 und F2 im Standort 3362 Mauer, Grst.Nr. 1257/4, KG. Mauer, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auf Flächen, die als Grünland-Land- und Forstwirtschaft gewidmet sind, dürfen nur dann Gebäude errichtet werden, wenn diese für die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft erforderlich sind. Die Lagerung pyrotechnischer Artikel in Containern widerspricht dieser Nutzung und somit dem NÖ ROG 2014. Abstimmungsergebnis : einstimmig Frau Bürgermeister verlässt die Sitzung und Herr Vzbgm.Mag. Wiesner übernimmt den Vorsitz. 52) Karl Hürner – Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten, Wiener Straße 27, GrstNr. 143, KG. Amstetten Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 11.08.2015, GZ. AMW2-BA-1549/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass Herr Karl Hürner um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch  Umbauarbeiten beim bestehenden Geschäftslokal,  die Erneuerung des Vordachs,  die Erneuerung der Lüftungsanlage,  die Erneuerung der Kühlzelle sowie  die Erneuerung der straßenseitigen Fassade im Erdgeschoß im Standort 3300 Amstetten, Wiener Straße 27, Grst.Nr. 143, KG. Amstetten, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Im gewerbebehördlichen Verfahren des Herrn Karl Hürner, für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten, Wiener Straße 27, Grst.Nr. 143, KG. Amstetten, durch     

Umbauarbeiten beim bestehenden Geschäftslokal, die Erneuerung des Vordachs, die Erneuerung der Lüftungsanlage, die Erneuerung der Kühlzelle sowie die Erneuerung der straßenseitigen Fassade im Erdgeschoß

wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abstimmungsergebnis : einstimmig

53) DEPOT Handels GmbH – Spezialgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Handelsgeschäftes im Standort 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 1, CCA Amstetten, Top 2/2 Depot (ehemals Libro, neben Hervis), Grst.Nr. 433/4, KG. Amstetten Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 26.08.2015, GZ. AMW2-BA-1558/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die DEPOT Handels GmbH um Erteilung der gewerbebehördlichen Spezialgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Handelsgeschäftes im Standort 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 1, CCA Amstetten, Top 2/2 Depot (ehemals Libro, neben Hervis), Grst.Nr. 433/4, KG. Amstetten, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.16.09.2015) Im gewerbebehördlichen Verfahren der DEPOT Handels GmbH, für die Erteilung der Spezialgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Handelsgeschäftes im Standort 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 1, CCA Amstetten, Top 2/2 Depot (ehemals Libro, neben Hervis), Grst.Nr. 433/4, KG. Amstetten, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 12: Frau Bürgermeister kommt wieder zur Sitzung zurück und übernimmt wieder den Vorsitz. 54) Bericht über vorgenommene Prüfungen Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses – Herr GR Roman Kuhn – bringt Berichte über vorgenommene Prüfungen und werden diese Berichte von den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen. Keine Wechselrede Die Sitzungsprotokolle über die Prüfungsausschüsse vom 21.7.2015 und 27.8.2015 bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Protokolls. Frau GR Öllinger kommt um 17.47 Uhr zur Sitzung. Herr GR DI Kashofer stellt Anfragen betreffend Dienstverträgen. Die Anfrage liegt in schriftlicher Form dem Protokoll bei. Frau Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung schriftlich erfolgt. Im übrigen verweist sie darauf, dass die Beschlüsse den Gemeinderatsprotokollen zu entnehmen sind, die allen Fraktionen zugestellt wurden. StR.Kashofer stellt eine Anfrage bezüglich Plakatständer. Frau Bürgermeister leitet diese Anfrage an die Ausschuss-Vorsitzende von „Recht und Verwaltung“ weiter. Frau StR. Scholler teilt mit, dass sie eine Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Richtlinien bilden wird.

Da keine weiteren Anfragen bzw. Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende – Bgm. Ursula Puchebner – den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 19.04 Uhr. Die Vorsitzende:

Für die Fraktion der SPÖ :

Für die Fraktion der ÖVP :

Für die Fraktion der FPÖ :

Für die Fraktion der Grünen :

Für die Fraktion der NEOS:

Schriftführer :

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