E I N L A D U N G T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H E R T E I L

STADTAMTSDIREKTION 16/05/14 EINLADUNG zur 28. ordentlichen Sitzung des GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN am D O N N E R S T A G , dem 27. Mä...
Author: Thomas Richter
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STADTAMTSDIREKTION

16/05/14

EINLADUNG zur 28. ordentlichen Sitzung des GEMEINDERATES DER STADTGEMEINDE AMSTETTEN am D O N N E R S T A G , dem 27. März 2014 , um 16.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHER TEIL

1.

Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Gemeinderates vom 29. Jänner 2014

2.

Mitteilungen der Bürgermeisterin

Referat des Gemeinderatsausschusses 10: 3.

Bericht über vorgenommene Prüfungen

Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 4.

Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Amstetten für das Haushaltsjahr 2013

5.

Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1777/1, EZ 424, KG Edla, Öffentliches Gut an das Land Niederösterreich; Übereinkommen

6.

Übernahme von Teilflächen entlang der Linzer Straße (L 6139) sowie entlang der Kaspar Brunner - Straße, Grdstk.Nr. 1516/6 und Grdstk.Nr. 1516/100, beide EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut

7.

Übernahme der Haftung für ein Darlehen bei der Sparkasse Amstetten

8.

Anzengruber Straße 3, Amstetten (ehem. Schülerwohnheim) – Montage von FunkHeizkostenverteiler

9.

Grundsatzbeschluss: Erhaltungsarbeiten beim Gemeindewohnhaus 3363 Neufurth, Friedenstraße 4a

1

10.

Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 Tür 5 – Fernwärmeanschluss

11.

Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 Tür 11 – Fernwärmeanschluss

12.

Änderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Förderung der Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Sanierung und Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in Eigenheimen“

13.

Änderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Amstetten errichtet wurden / werden“

14.

Subventionsvergabe an Sport-, Jugend- und Freizeitvereine der Stadtgemeinde Amstetten

15.

Eishallensubvention für den ESV Hausmening

Referat des Gemeinderatsausschusses 2: 16.

Subvention für den Verein Jugend und Lebenswelt (Westrand)

17.

Verleihung des Ringes der Stadt Amstetten

18.

Verleihung von Auszeichnungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von Amstetten

19.

Fassadenaktion der Stadtgemeinde Amstetten – Jahresbericht 2013

20.

Subventionen an Kulturvereine und Personalvereinigungen in Amstetten

Referat des Gemeinderatsausschusses 3: 21.

Festlegung der Entschädigung der Ferialangestellten bzw.-arbeiterInnen

Referat des Gemeinderatsausschusses 4: 22.

Kindergarten Nestroystraße, Amstetten – Generalsanierung – Planung, Statik und Haustechnik

23.

Feuerwehrgebäude Hausmening Zu- und Umbauarbeiten 23.1 23.2 23.3 23.4 23.5 23.6 23.7

Bauspenglerarbeiten Elektroinstallationsarbeiten HKLS/Heizung – Lüftung – Sanitär Fassadenarbeiten – WDVS Zimmermannsarbeiten Bauschlosserarbeiten Baumeisterarbeiten

24.

Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Neufurth – Trockenbauarbeiten

25.

Freiwillige Feuerwehr Amstetten – Fassadensanierung der Kommandozentrale und der Fahrzeughalle-Nord 2

26.

Parkdeck Eggersdorfer Straße – Sanierung Elektroinstallation und Beleuchtung

27.

Straßenbau 2014 – grundsätzliche Genehmigung

3

28.

Straßenbauarbeiten – Arbeitsvergaben 28.1 28.2 28.3 28.4 28.5 28.6 28.7

Aufschließung Allersdorf Fahrbahnsanierung Wassering Verlängerung K. Brunner Straße Anemonenstraße Mauer Efeustraße Mauer Aufschließung Sportplatz Mauer Lipizzanerstraße Hausmening

29.

Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Straßenbau 2014 – Jahresbauprogramm – Arbeitsvergabe

30.

Teilerneuerung und Sanierung des Hauptpumpwerkes Eggersdorf 30.1 30.2

31.

Erstellung von Detailplanung, Ausschreibung sowie Durchführung der örtlichen Bauaufsicht und Koordination gemäß BauKG Zivilingenieurleistungen für die maschinelle und elektrotechnische Ausrüstung

ABA Amstetten BA 37 – Erweiterung Allersdorf Entwurfs- und Einreichplanung, Erstellung von Angebotsunterlagen, Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht und BauKG – grundsätzliche Genehmigung und Vergabe der Arbeiten

Referat des Gemeinderatsausschusses 5: 32.

Wasserversorgungsanlage Jahresbauvorhaben 2014 – Auftragsvergabe Materiallieferung

33.

Wasserversorgungsanlage Jahresbauvorhaben 2014 – Ortsnetzerweiterung BA 31 Auftragsvergabe Erd- und Baumeisterarbeiten

Referat des Gemeinderatsausschusses 6: 34.

Mietvertrag mit dem Verein „Leben entfalten“ – Initiative für aktives und selbstbestimmtes Lernen und für die Verbreitung von Kunst und Kultur, Vermietung der Liegenschaft EZ 439, Grdstlk.Nr. 1211/2, KG Amstetten (Gebäude der Musikschule)

35.

Mietvertrag mit der Wögerer Transport GmbH, Grdstk.Nr. 1872/140, EZ 1869, KG Mauer, Provisorium Freiwillige Feuerwehr Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth

36.

Abänderung des Mietvertrages mit Transjob – Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen, Teilfläche der EZ 2348, Grdstk. Nr. 1643/2, KG Amstetten (ehemaliges Schlosserinternat)

37.

Abschluss von einem Pachtvertrag für Grundstücke der Bonitätsklasse I

38.

Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Amstetten Gen.m.b.H. „Die Siedlung“, Grdstk.Nr. 1843/3, EZ 3551, KG Amstetten

39.

Otto und Mag. Silvia Gatterbauer, Errichtung einer Rampe für eine Brücke auf Grundstück Nr. 1094/9, KG Amstetten; Abänderung einer Vereinbarung

40.

Park & Drive Anlage „Amstetten West A1/B1“; Side Letter zur Vereinbarung mit dem Land NÖ

41.

Abschluss einer Benützungsvereinbarung für einen Kleingarten 4

42.

Nebenanlagen im Ortsgebiet von Amstetten entlang der Landesstraße 6059, km 0,590 bis km 0,650, Gehsteig und Querungshilfe, Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung der Stadtgemeinde Amstetten

43.

Prim. Dr. H. Kern GmbH, Amstetten, Ambulatorium für physikalische Medizin und Rehabilitation, abgeänderter Antrag um sanitätsbehördliche Bewilligung zur Erweiterung des Anstaltszwecks; Stellungnahme

Referat des Gemeinderatsausschusses 7: 44.

M. Swarovski Gesellschaft mbH – Überdachung des Rohstofflagers, Oberflächenentwässerung und Sanierung best. Manipulations- und Verkehrsflächen im Standort 3300 Amstetten, Grst.Nr. 3334/5, KG. Amstetten

45.

Franz Leitner – Betriebsanlage zum Handel mit KFZ-Ersatzteile im Standort 3300 Amstetten, Mitterfeldstraße 1

46.

Birner GmbH – Errichtung eines Handelsbetriebes für Kfz-Ersatzteile, Autozubehör und Werkzeug im Standort 3300 Amstetten-Mauer, Dieselstraße 4

47.

Franz Daxberger – Verlängerung der Betriebszeit („Flair“) von bisher 15:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf nunmehr 15:00 Uhr bis 08:00 Uhr im Standort 3300 Amstetten, Kubastastraße 1

Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 48.

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Feldstraße 10, Tür 17, an Frau Herta Klaus

49.

Wohnungstausch - Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12, Tür 22, an Frau Dr. Zuzana Nydlova

50.

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8, Tür 5, an Herrn Franz Grossteiner

51.

Wohnungstausch – Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 14, Tür 3, an Herrn Friedrich Kerbler

52.

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Beethovenstraße 1 Tür 5, an Frau Karin Pils

53.

Wohnungstausch – Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Preinsbacher Straße 60 Tür 9, an Frau Emina Besirovic

54.

Subventionen an soziale Vereine

55.

Kindertagesbetreuungseinrichtung – Anschaffung fehlender Grundausstattung

ANFRAGEN

5

6

STADTAMTSDIREKTION

16/05/14

DRINGLICHKEITSANTRAG Gemäß § 46 Abs. 3 NÖ. Gemeindeordnung 1973 beantrage ich, folgende Punkte in die Tagesordnung der heutigen Sitzung des

GEMEINDERATES aufzunehmen: Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 15.1) Freiwillige Feuerwehren Amstetten – Gewährung von Betriebskostenzuschüssen 2014 Referat des Gemeinderatsausschusses 7: 47.1) Wögerer GmbH – Aufzugsanlage im Standort 3300 Amstetten, Feldstraße 13 Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 56)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 18, an Frau Saskia Peranek

57)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kubastastraße 11, Tür 1, an Frau Brigitte Hörndler – Verlängerung

58)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 2, an Frau Maria Luise Grissenberger

Begründung: Die angeführten Punkte wurden erst nach Erstellung der Tagesordnung sitzungsreif.

7

ANWESENHEITSLISTE ÖFFENTLICHER TEIL der 28. Sitzung des Gemeinderates am 27. März 2014 Bgm. Puchebner Vzbgm. HR Mag. Wiesner Vzbgm. Funke

Ursula Michael Dieter

Bürgermeisterin Finanzbeamter Geschäftsführer

Gutenbergstraße 9 Schönbichlstraße 2 Ardaggerstraße 8

Stadträte der SPÖ: StR. Mag. Dangl StR. Ing. Katzengruber StR. Köhsler, MSc. StR.Dipl.Ing.(BA)Ing. Palmetzhofer

Franz Anton Reinhard Laurentius

Prokurist Pensionist Angestellter Unternehmer

Südhangsiedlung 22 Z.-Schöller-Straße 11 Greinsfurth, Wiesenstraße 3 Hausmening, Ritter-Fabian-G. 8

Stadtrat der ÖVP: StR. Scholler

Friederike

Grafikerin

Negrellistraße 6

Stadtrat der FPÖ: StR. Kashofer

Brigitte

Pensionistin

Bahnhofstraße 25

Gemeinderäte der SPÖ: GR Asanger, BA GR Blutsch GR OV Brandl GR OV Ebner GR Gugler GR Haker, BA GR Huber GR Maier GR Öllinger GR Punz GR Mag. Riegler GR Schuller GR Simmer GR Stoiber GR Wagner GR Wiesner

Elisabeth Helfried Egon Anton Walter Andreas Margit Edmund Regina Reinhard Gerhard Sebastian Gudrun Elisabeth Bernhard Julia

Industriekauffrau Finanzbeamter ÖBB-Bediensteter Versicherungsmakler Vertragsbediensteter Angestellter Diplomkrankenschwester ÖBB-Bediensteter Angestellte ÖBB-Bediensteter Verwaltungsangestellter Student Angestellte Vertragsbedienstete Polizeibeamter Studentin

Mauer, Narzissenstraße 8 Mauer, Krokusstraße 3 Hausmening, Schulstraße 28 Greinsfurth, Forststr. 1 Jahnstraße 28 Josef-Madersperger-Straße 8 Greinsfurth, Forststraße 7 Dammstraße 34/5/2 F.-Waldmüller-Str. 5/4 Hausmening, Gartenstraße 3 Klosterstraße 2/5 Neufurth, Gunnersdorferstr. 24 Neufurth, Frühlingsstraße 32 Reichsstraße 132 Winklarnerstr. 17D/3 Schönbichlstraße 2

Gemeinderäte der VP: GR Aigner GR Ebner GR Geister GR Gruber GR Marksteiner

Reinhard Johann Anton Andreas Claudia

Landesbediensteter Landwirt Beamter Speditionslogistiker Landwirtin

Viehdorfer Straße 13 Haaberg 65 Ulmerfeld, Flurstraße 25 Koplarn 79 Mauer, Winkling 7

Gemeinderäte der Fraktion „Die Grünen Amstetten“: GR Haag Gerhard Versicherungsmakler GR Lueger Raphael Student

Wienerberger Siedlung 6 Schubertstraße 22/2

Gemeinderat der Amstettner Freiheitlichen: GR Harreiter Martha Pensionistin GR Huber Gernot Student GR Weber Bruno Maschinenschlosser

Winklarner Straße 11/1 A.-Schwarz-Straße 5 A.-Queiser-Straße 1/19

Gemeinderat ohne Fraktion: GR Kunz

Norbert

Kaufm. Angestellter

A.-Hanl-Straße 6

Entschuldigt: Vzbgm.NR.Königsberger-Ludwig GR Kloimüller GR Brandstetter GR Hofer GR Wadl

Ulrike Christoph Markus Michael Martina

Nationalrätin Student Landesbediensteter Dipl. Krankenpfleger Modistenmeisterin

Blindenmarkterstr. 97 C.-M.-Ziehrer-Straße 6 Josef-Haydn-Straße 3/7 Mühlbachstraße 12 Ulmerfeld, Römerstraße 1

8

Zuhörer: 12 Ort: Gemeinderatssitzungssaal Schriftführer: StADir.Mag. Beatrix Lehner, Karin Wolf

ÖFFENTLICHER TEIL Frau Bürgermeister Puchebner eröffnet die 28. Sitzung des Gemeinderates und begrüßt alle Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Begründet entschuldigt:

Vzbgm.NR.Königsberger-Ludwig, GR Brandstetter, GR Hofer, GR Kloimüller, GR Wadl

Da somit mehr als 2/3 der Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, ist die Sitzung beschlussfähig.

1)

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 29. Jänner 2014 Die Niederschrift über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates am 29. Jänner 2014 wurde von Frau Bürgermeister, den Schriftführern und je einem Mitglied der Fraktionen unterfertigt. Eine Abschrift des Sitzungsprotokolls wurde den Fraktionen nachweislich zugestellt.

2)

Mitteilungen der Bürgermeisterin Frau Bgm. Puchebner bringt dem Gemeinderat folgende beiliegende Lageberichte zur Kenntnis: •

Lagebericht 2013 der Amstettner Veranstaltungsbetriebe GesmbH



Lagebericht 2013 der Amstettner Immobilienverwaltung GmbH&CoKG



Lagebericht 2013 der Amstettner Schulinfrastrukturentwicklung GmbH & CoKG

Frau Bürgermeister stellt den Antrag, folgende Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen: Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 15.1) Freiwillige Feuerwehren Amstetten – Gewährung von Betriebskostenzuschüssen 2014 9

10

Referat des Gemeinderatsausschusses 7: 47.1) Wögerer GmbH – Aufzugsanlage im Standort 3300 Amstetten, Feldstraße 13 Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 56)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 18, an Frau Saskia Peranek

57)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kubastastraße 11, Tür 1, an Frau Brigitte Hörndler – Verlängerung

58)

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 2, an Frau Maria Luise Grissenberger

Begründung: Die angeführten Punkte wurden erst nach Erstellung der Tagesordnung sitzungsreif. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Weiters liegt ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend „Änderung der Richtlinien für den Amstettner Familienpass“ vor, der der Niederschrift beigefügt ist. Mündliche Begründung durch StR.Kashofer. Abstimmungsergebnis : einstimmig Dieser Punkt wird zur Beratung an den Gemeinderatsausschuss 9 als Tagesordnungspunkt 59) verwiesen. Weiters liegt ein Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend „Änderung der Richtlinien über die Zuerkennung von Ehrungen durch die Stadtgemeinde Amstetten“ vor, der der Niederschrift beigefügt ist. Mündliche Begründung durch GR Gernot Huber. Abstimmungsergebnis : einstimmig Dieser Punkt wird zur Beratung an den Gemeinderatsausschuss 2 als Tagesordnungspunkt 20.1) verwiesen.

Sodann wird in die Beratung der Tagesordnung eingegangen.

Referat des Gemeinderatsausschusses 10: 3)

Bericht über vorgenommene Prüfungen Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses – Herr GR Anton Geister – bringt einen Bericht über eine vorgenommene Prüfung und wird dieser Bericht von den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis genommen. 11

Keine Wechselrede Das Sitzungsprotokoll über den Prüfungsausschuss vom 24.3.2014 bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Protokolls.

Referat des Gemeinderatsausschusses 1: 4)

Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Amstetten für das Rechnungsjahr 2013 Der Rechnungsabschluss des Jahres 2013 weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen von € 64.118.866,71 und Ausgaben von € 62.746.727,03 aus. Unter Berücksichtigung der Abwicklung des Sollüberschusses 2011 in der Höhe von € 1.142.984,48 wird für 2013 ein Überschuss in der Höhe von € 1.372.139,68 ermittelt. Ausgabenseitig stehen rd. € 6,58 Mio. Mehrausgaben rd. € 5,04 Mio. Minderausgaben gegenüber. Berücksichtigt man bei den Mehrausgaben bzw. Minderausgaben, die durch zusätzliche Rücklagenzuführungen sowie durch die Überrechnung des Maastrichtergebnisses bedingt sind, so verbleiben echte Mehrausgaben von 2,7 Mio bzw. Minderausgaben von 4,15 Mio.Euro. Das ergibt einen Saldo von € 1,45 Mio. an geringerer Ausgaben. Einnahmenseitig konnten im Vergleich zum Nachtragsvoranschlag 2013 Mehreinnahmen von 4.242.178,46 und Mindereinnahmen (unter Berücksichtigung der Überrechnung des Maastrichtergebnisses) von € 437.892,90 erzielt werden. Das ergibt gegenüber dem NVA ein positives Ergebnis von rd. € 3,8 Mio. Das bedeutet, dass das positive Ergebnis des RA 13 zu einem überwiegenden Teil durch Mehreinnahmen bedingt ist. Bei der Kommunalsteuer sind es rd. € 1,07 Mio Mehreinnahmen, bei den Ertragsanteilen rd. € 843.000, € 136.000 bei Kanalbe nützungsgebühren, € 273.000 Aufschließungsbeiträge und € 438.000 finden sich bei den Bauhofserstattungen. Der außerordentliche Haushalt weist Einnahmen von € 9.667.332,24 und Ausgaben von € 9.444.641,89 aus. Unter Berücksichtigung der Abwicklung des Fehlbetrages des Vorjahres errechnet sich somit ein Überschuss von € 222.690,35. Der Überschuss ergibt sich aus einer Überfinanzierung bei beim Parkdeck Eggersdorferstraße wo das Darlehen im Voranschlag vorgesehenen Ausmaß zugezählt wurde, die Baukosten letztlich für 2013 nicht mehr im vorgesehenen Ausmaß angefallen sind. Der Finanzierungsbedarf ist allerdings im Jahr 2014 jedenfalls gegeben. Der Haushaltsquerschnitt fasst ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen und differenziert nach laufender und Vermögensgebarung ergänzt um die Finanztransaktionen. 12

Die Einnahmen der laufenden Gebarung des Haushaltsquerschnittes betrugen im Rechnungsjahr 2013 € 62.764.904,88. Davon entfallen 17,1 Mio. auf eigene Steuern, 22,27 Mio. auf Bundesertragsanteile und 6,06 Mio. auf Einnahmen aus Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen. Der Rest entfällt auf Einnahmen aus Besitz, Einnahmen aus Leistungen, lfd Transferleistungen und sonst. Einnahmen. Die Eigenen Steuern sind in Summe gegenüber dem RA 2012 um rd. € 689.068 gestiegen. Hauptverantwortlich dafür ist natürlich die Kommunalsteuer mit 12,8 Mio und einem Plus von 300.000 Euro. Die Ertragsanteile liegen bei € 22,27 um rd. € 930.000. über den Einnahmen aus dem Vorjahr Dem standen Ausgaben der laufenden Gebarung in der Höhe von € 52.690.319,02 gegenüber. Davon entfallen rd. 14,8 Mio. auf Personalaufwand, 2,3 Mio. auf Pensionen und rd. € 642.000 auf Bezüge f. die gewählten Organe. Ein wesentlicher Teil der lfd. Ausgaben findet sich beim Verwaltungs- und Betriebsaufwand mit € 11 Mio. Die Transferausgaben an Träger des öffentl. Rechts beliefen sich im Berichtsjahr auf € 16,19 Mio., sonstige Transferleistungen werden mit € 6,2 Mio. ausgewiesen. Der Saldo der laufenden Gebarung beträgt somit € 10.074.585,86. Stellt man diese Summe in Relation zu den lfd. Ausgaben, so errechnet sich die öffentliche Sparquote für 2013 in der Höhe von 19,1 %. Dem steht ein negativer Saldo der Vermögensgebarung von € -6.976.625,06 gegenüber. Beim Maastricht-Ergebnis wird ein positiver Saldo von € 1.014.819,40 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Darlehenstilgungen verbleibt für das gegenständliche Wirtschaftsjahr eine freie Finanzspitze von 5,8 Mio. Euro. Die Verschuldung der Stadt Amstetten hat sich gegenüber dem Stand vom 31.12.2012 um rd. € 325.000 reduziert und beträgt zum Jahresende 2013 € 34.819.642,28. Dieser Schuldenstand gliedert sich wie folgt: • Schuldenart 1: Schulden, die mehr als zur Hälfte aus allgemeinen Deckungsmitteln getragen werden: € 7.885.858,55 • Schuldenart 2: Schulden, bei denen jährlich ordentliche Einnahmen in Höhe von mindestens 50 % der ordentlichen Ausgaben erzielt werden: € 26.933.783,73 Das Ausmaß der Darlehenszugänge betrug € 3.936.269,49. An Tilgungen wurden insgesamt € 4.261.074,72 geleistet. Davon entfallen € 570.584 auf vorzeitige Tilgungen von festverzinslichen Kanalbaudarlehen. Die Verschuldung je Einwohner an Hand der aktuellen Einwohnerzahl (22.847) liegt zum Jahresende 2013 bei € 1.524,03. Darüber hinaus haftet die Stadtgemeinde Amstetten für aushaftende Darlehen zum Stand 31.12.2013 in der Höhe von € 15.374.473,30. Davon entfallen auf die Haftungsklasse I: für Verbindlichkeiten von Gemeindeverbänden, mit denen Infrastrukturinvestitionen getätigt wurden € 9.515.397,92

13

Haftungsklasse II: für Verbindlichkeiten von Rechtsträgern, welche unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stehen und deren laufende Einnahmen zu mehr als der Hälfte von der Gemeinde erwirtschaftet werden € 1.770.512,98 Haftungsklasse III: für Körperschaften des öffentlichen Rechts € 594.993,25 Haftungsklasse IV: für Verbindlichkeiten von ausgegliederten Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die unter beherrschendem Einfluss der Gemeinde stehen € 3.493.569,15 Der Wert der Haftungen im Sinne des § 4 der Verordnung über die Haftungsobergrenzen der Gemeinden beträgt mit 31.12.2013 € 2.502.461,45. Die haftungsobergrenze ist mit 50 % der Einnahmen des ordentl. Haushaltes – € 29.361.303,92 (RA 2011) - festgesetzt. Die Leasingverpflichtungen der Stadtgemeinde Amstetten betrugen im Berichtsjahr € 1.026.271,70. Die Rücklagengebarung hat sich im gegenständlichen Wirtschaftsjahr positiv entwickelt. Unter Berücksichtigung des anfänglichen Rücklagenstandes von € 13.960.645,75 und Rücklagenzuführungen in der Höhe von € 6.230.600,24 sowie Rücklagenentnahmen von € 4.070.022,02 errechnet sich der schließliche Rücklagenstand zum 31.12.2013 mit € 16.121.223,97. Von den Rücklagenzuführungen stammen € 5.953.600,-- aus dem o. Haushalt. Vom Rücklagenstand entfallen € 1.305.740,03 auf die Betriebsmittelrücklage, € 5.965.602,13 auf die Kanalrücklage, € 287.198,73 auf die Instandhaltungszinsrücklage, € 3.368.965,56 auf die allgemeine Investitionsrücklage, € 2. 669.215,55 auf die Grunderwerbsrücklage und € 2.524.501,97 auf die Schul- und Kindergartenrücklage. Wechselrede:

Vzbgm.Mag.Wiesner, Bgm.Puchebner

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde Amstetten für das Rechnungsjahr 2013 kundgemacht in der Zeit vom 12.3.2014 – 26.3.2014 wird mit folgenden Schlusssummen genehmigt: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen € 62.975.882,23 Abwicklung Soll-Übersch. 11 € 1.142.984,48 Ausgaben



62.746.727,03

Soll-Überschuss 13

€ 1.372.139,68 ================ Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen € 9.425.116,24 Abwicklung Soll-Überschuss. 12 € 242.216,00 Abwicklung Soll-Fehlbetrag 12 € - 400.455,20 Ausgaben € 9.044.186,69 Soll-Überschuss 13 € 222.690,35 ================ Schriftliche Stellungnahmen liegen nicht vor. Abstimmungsergebnis : einstimmig

14

5)

Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1777/1, EZ 424, KG Edla, Öffentliches Gut an das Land Niederösterreich; Übereinkommen Zwischen der Stadtgemeinde Amstetten und dem Land NÖ wurde 2008 ein Übereinkommen zur Errichtung, Erhaltung und dem Betrieb der Park & Drive Anlage Amstetten West A 1/B 1 „Oiden“ abgeschlossen. Auf Grund der 100%igen Auslastung der bestehenden Park & Drive Anlage bei der Anschlussstelle Amstetten West A1/B1 werden vom Land NÖ 64 weitere Stellplätze gemäß beiliegendem Lageplan errichtet. Das Grundstück, auf dem die neuen Parkplätze errichtet werden, befindet sich im Eigentum von Hrn. Karl Reichl, Gigerreith 43, 3300 Amstetten. Hrn. Reichl soll vom Land NÖ im Gegenzug eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1777/1, EZ 424, KG Edla, derzeit Eigentümer Stadtgemeinde Amstetten, Öffentliches Gut, im Ausmaß von rund 467 m² übertragen werden. Die gegenständliche Teilfläche ist im beiliegenden Lageplan rot markiert. Diese Teilfläche wurde der Stadtgemeinde im Zuge der Errichtung der Park und Drive Anlage 2010 vom Land NÖ zugeschrieben. Ein Verkehrsbedürfnis besteht nicht. Da diese Parkplätze insbesondere den Pendlern der Stadtgemeinde Amstetten zugute kommen, soll die gegenständliche Teilfläche dem Land NÖ als künftige Tauschfläche unentgeltlich übertragen werden. Nähere Details sind dem dieser Sitzungsvorlage im Entwurf beiliegenden Übereinkommen zu entnehmen. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss des beigeschlossenen Übereinkommens mit dem Land Niederösterreich betreffend der unentgeltlichen Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1777/1, EZ 424, KG Edla, Öffentliches Gut, im Ausmaß von rund 467 m² wird genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig 6)

Übernahme von Teilflächen entlang der Linzer Straße (L 6139) sowie entlang der Kaspar Brunner - Straße, Grdstk.Nr. 1516/6 und Grdstk.Nr. 1516/100, beide EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut Im Zuge der Vermessungsarbeiten für die Kanalverlegung sowie der Herstellung der Zufahrtstraße in der Kaspar Brunner-Straße haben sich mehrere Anrainer bereit erklärt, Teilflächen ihrer Grundstücke im Hinblick auf eine spätere Abtretungsverpflichtung unentgeltlich in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Amstetten abzutreten. Folgende Teilflächen sind in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Amstetten zu übernehmen: Die Teilflächen Nr. 1, 2 und 3 im Gesamtausmaß von 182 m² entlang der Linzer Straße werden dem Grundstück Nr. 1516/6, EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut, Stadtgemeinde Amstetten zugeschrieben. Die Teilflächen Nr. 4 und 5 im Gesamtausmaß von 116 m² werden dem Grundstück Nr. 1516/100, EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut, Stadtgemeinde Amstetten (Kaspar Brunner - Straße) zugeschrieben. Die zu übernehmenden Teilflächen sind im beiliegenden Plan gelb dargestellt. Die Vermessung einschließlich der Herstellung der grundbuchsmäßigen Ordnung erfolgt auf Kosten der Stadtgemeinde Amstetten. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 15 LiegTeilG durchgeführt. 15

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Flächenänderungen gemäß der von DI Dr. Ferdinand Schlögelhofer errichteten Vermessungsurkunde (GZ 4329A/13) werden genehmigt. Die Teilflächen 1, 2 und 3 im Gesamtausmaß von 182 m² entlang der Linzer Straße werden dem Grundstück Nr. 1516/6, EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut, Stadtgemeinde Amstetten zugeschrieben und übernommen. Die Teilflächen 4 und 5 im Gesamtausmaß von 116 m² werden dem Grundstück Nr. 1516/100, EZ 2775, KG Amstetten, Öffentliches Gut, Stadtgemeinde Amstetten (Kaspar Brunner - Straße) zugeschrieben und übernommen. Die gegenständlichen Teilflächen sind in der beiliegenden – einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden – Planbeilage gelb gekennzeichnet. Die Abtretung erfolgt unentgeltlich. Die Kosten der Vermessung einschließlich der Herstellung der grundbuchsmäßigen Ordnung trägt die Stadtgemeinde Amstetten. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 15 LiegTeilG durchgeführt. Abstimmungsergebnis : einstimmig 7)

Übernahme der Haftung für ein Darlehen bei der Sparkasse Amstetten Im Rahmen der Finanzsonderaktion Klimaschutz der NÖ Landesregierung wurde von der Amstettner Schulinfrastrukturentwicklung GmbH & CoKG (ASIE) ein endfälliges Darlehen über 3 Mio. Euro mit der Laufzeit von 3 Jahren in Anspruch genommen. Für das Darlehen gibt es einen Zinsenzuschuss durch das Land NÖ. Für das Vergabeverfahren des Darlehens wurden insgesamt acht Bankinstitute zur Anbotlegung eingeladen. Über folgende Varianten wurden Angebote mit und ohne Haftung durch die Gesellschafter der ASIE eingeholt: * Variable Verzinsung auf Basis 6-Monats-Euribor sowie 3 Jahres Fixzinssatz Auf Grund des überschaubaren Zeitraumes und der besseren Zinskonditionen ist die Entscheidung zu Gunsten des variablen Zinssatzes gefallen. Dabei ging die Sparkasse Amstetten mit einem Aufschlag von 0,79 % als Bestbieter bei der Variante mit Haftung hervor. Bei der Variante ohne Haftung war die Sparkasse Amstetten mit einem Aufschlag von 0,95 % ohnehin der einzige Anbieter. Der ASIE-Beirat hat sich in seiner Sitzung am 20.12.2012 unter Hinweis auf die neuen Haftungsobergrenzen der NÖ Gemeindeordnung zur Vergabe des Darlehens ohne Haftung entschieden. Im Herbst 2014 wurde durch die ASIE ein weiteres Darlehen über € 5.264.000,- ausgeschrieben und für dieses Darlehen die Haftung beider Gesellschafter in Aussicht gestellt. Bei dieser Ausschreibung sind sowohl die Sparkasse Amstetten als auch die BAWAG PSK als Bestbieter hervorgegangen. Beide Banken haben sich darauf geeinigt, sich die Darlehenssumme zu teilen. Auf Grund der Liquiditätsströme ist beabsichtigt, das gegenständliche Vorfinanzierungsdarlehen aus der Finanzsonderaktion Klimaschutz durch Teilzuzählungen des zuletzt ausgeschriebenen Darlehens bei beiden Banken abzudecken. Auf Grund dieser Tatsache ist die Sparkasse Amstetten mit Schreiben vom 20.1.2014 an die Stadtgemeinde Amstetten mit dem Ersuchen herangetreten, für das 16

Vorfinanzierungsdarlehen über 3 Mio. Euro nachträglich die anteilige Haftung im Ausmaß von 31,54 % zu übernehmen. An Hand der gesetzlichen Akzessiorität von Bürgschaften kann diese immer nur für den Betrag gezogen werden, der auch tatsächlich aushaftet. Das bedeutet, dass nominell die Haftung durch die Stadtgemeinde Amstetten zwar zwischenzeitlich bei den beiden Banken in Summe für € 2.606.466,- (31,54 % v. 8.264.000) abgegeben wird, effektiv aber die Ausnutzung des zuletzt ausgeschriebenen Darlehens über die letzten 3 Mio. Euro erst zeitgleich mit Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens erfolgt, sodass die Haftungssumme zu keiner Zeit die beabsichtigten 1.660.266 Euro (31,54 % v. 5.264.000) überschreiten wird. Da bei der ursprünglichen Ausschreibung für ein Darlehen mit Haftung ein günstigerer Zinssatz angeboten wurde, hat sich die Sparkasse Amstetten bereit erklärt, ab Übernahme der Haftungen durch die Gesellschafter, den Aufschlag gemäß Angebot vom 23.11.2012 auf 0,79 % zu reduzieren. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Stadtgemeinde Amstetten übernimmt für das tilgungsfreie Darlehen der Amstettner Schulinfrastrukturentwicklung GmbH & CoKG bei der Sparkasse Amstetten AG in der Höhe von 3 Mio Euro und einer Laufzeit bis 31.3.2016 mit der KontoNr. 0007-621691 die anteilige Haftung in der Höhe von € 946.200,-- (31,54 % v. 3.000.000,-) Abstimmungsergebnis : einstimmig

8)

Anzengruber Straße 3, Amstetten (ehem. Schülerwohnheim) – Montage von Funk-Heizkostenverteiler Im Objekt Anzengruber Straße 3, Amstetten (ehem. Schülerwohnheim) sollen von der Fa. Techem Funk-Heizkostenverteiler zur heizkörperweisen Erfassung des Wärmeverbrauchs montiert werden. Die Geräte sollen nicht gekauft, sondern auf 10 Jahre gemietet werden. Die Mietvariante bietet im Gegensatz zum Kauf folgende Vorteile: keine Erstanschaffungskosten, ein Austausch der Geräte bei Defekt wird während der ganzen Laufzeit garantiert, Planaustausch bzw. Nacheichung laut Eichgesetz erfolgt nach 5 Jahren, wenn der Mietvertrag verlängert wird, das jährliche Mietentgelt für die Geräte kann im Rahmen der Betriebskosten-abrechnung weiterverrechnet werden. Die Kosten für 250 Stk. Funk-Heizkostenverteiler betragen inkl. Montage, Datenaufnahme und Programmierung € 937,50 exkl. 20 % MWSt. jährlich. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Montage der Funk-Heizkostenverteiler im Objekt Amstetten, Anzengruber Straße 3 (ehem. Schülerwohnheim) durch die Fa. Techem wird genehmigt. 17

Die Jahresmiete inkl. Montage, Datenaufnahme und Programmierung beträgt € 937,50 exkl. 20 % MWSt. und wird im Zuge der Betriebskostenabrechnung weiter verrechnet. Abstimmungsergebnis : einstimmig 9)

Grundsatzbeschluss: Erhaltungsarbeiten beim Gemeindewohnhaus 3363 Neu furth, Friedenstraße 4a Im Investplan für 2014 wurden für das Gemeindewohnhaus 3363 Neufurth, Frieden straße 4a Erhaltungsarbeiten angemeldet. Ursprünglich war für dieses Objekt eine Generalsanierung im Umfang von rund € 640.000,00 exkl. MWSt. vorgesehen. Die Generalsanierung hätte den Einbau einer Zentralheizung, Vollwärmeschutz, Dämmung oberste Geschoßdecke, Dämmung Kellerdecke, Elektroinstallationen, Erneuerung des Daches, Fenstertausch, diverse Malerarbeiten, Vorstellbalkone, diverse Schlosserarbeiten, Wohnungseingangstüren und das Alu-Glas-Portal beinhaltet. Um eine Generalsanierung in diesem Umfang durchführen zu können, muss von den Mietern ein erhöhter Hauptmietzins eingehoben werden, welcher lt. MRG § 16(10) in Höhe und Laufzeit schriftlich und mit allen Mietern vereinbart werden muss. Der erhöhte HMZ für diese Sanierung wäre mit € 2,56/m² berechnet worden, welcher den Mietern in der Mieterversammlung vom 26.11.2012 vorgestellt und diskutiert wurde. Fördermöglichkeiten durch das Land NÖ für die Mieter hätten unter individuellen Voraussetzungen bestanden. Außerdem hätte die Stadtgemeinde Amstetten vom Land NÖ Förderungen in Form von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen in der Höhe von 4 % der geförderten Investitionssumme lukrieren können. Die notwendige Vereinbarung konnte mit 11 von 12 Mietern getroffen werden, d.h. ein Mieter gab seine Zustimmung zum erhöhten HMZ nicht. Es wurden einige Gespräche seitens OV Brandl und der Liegenschaftsverwaltung mit diesem Mieter geführt, er konnte jedoch nicht von der Sinnhaftigkeit des Projektes überzeugt werden. Da die erforderliche Mehrheit für eine Generalsanierung nicht zustande kam, aber trotzdem Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 (2) durchgeführt werden müssen (das Dach und Alu-Glas-Portal sind wasserdurchlässig, die Fassade weist zahlreiche Spechtlöcher auf, die Balkone sind stark verwittert, der Parkplatz weist starke Unebenheiten aufgrund von Verwurzelungen der bereits gefällten Bäume auf), sollen diese nur in einem unbedingt erforderlichen und wirtschaftlichen Ausmaß durchgeführt werden. Somit sollen das Dach erneuert, die Fassade, Außenanlagen (Parkplatz und Traufenpflaster), Balkone sowie das Alu-Glas-Portal saniert werden. Für die notwendigen Erhaltungsarbeiten sind im Budget 2014 € 313.000,-- unter der HH-Stelle 5/85394-01010 vorgesehen. Für die oa. Sanierungsmaßnahmen besteht keine Fördermöglichkeit durch das Land NÖ, da keine energietechnischen Verbesserungen durchgeführt werden. Daher soll das Projekt zur Gänze aus Rücklagen bedeckt werden. Der Stand der Mietzinsreserve beträgt per 31.12.2013 rund € 95.000. Der Differenzbetrag ist gemäß MRG § 3 (3) aus den zu erwartenden Mieteinnahmen der nächsten zehn Jahren zu bedecken. Es wird somit kein erhöhter HMZ von den Mietern eingehoben. Die oben erwähnten Maßnahmen werden vom Bauamt der Stadtgemeinde Amstetten abgewickelt.

18

Für die Durchführung der Planungs- und Ausschreibungsleistungen sowie der Baustellenkoordination wurden 2 Angebote eingeholt: Fa. PSB € 6.500,-- exkl. 20 % MWSt. Fa. Schaupp € 8.750,-- exkl. 20 % MWSt. Die Fa. PSB wird als Bestbieter mit der Durchführung der Leistungen beauftragt. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Durchführung der Erhaltungsarbeiten (Dach erneuern, Fassade, Außenanlagen, Balkone, Alu-Glas-Portal sanieren) wird genehmigt. Die Bedeckung ist unter der HHStelle 5/85394-01010 gegeben. Mit der Durchführung der Planungs- und Ausschreibungsleistungen sowie der Baustellenkoordination wird die Fa. PSB mit einer Auftragssumme von € 6.500,-- exkl. 20 % MWSt. beauftragt. Abstimmungsergebnis : einstimmig 10

Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 Tür 5 – Fern wärmeanschluss Der Gemeinderat der Stadt Amstetten hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2006 den Fernwärmeanschluss des Gemeindewohnhauses Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 sowie den sukzessiven Anschluss der einzelnen Wohnungen beschlossen. Die Heizungsinstallation wurde im Zuge der Generalsanierung des Gebäudes von der Fa. Holzer-Weiß GesmbH., Friedhofstraße 7, 3300 Amstetten durchgeführt. Nun soll im Zuge der Sanierung die Wohnung Nr. 5 an die Fernwärme angeschlossen werden. Die Kosten für die Heizungsinstallation in Wohnung Nr. 5 betragen laut Angebot der Fa. Holzer-Weiß GesmbH. € 2.951,-- exkl. MWSt. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Anschluss der Wohnung Nr. 5 im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 an die Fernwärme durch die Fa. Holzer-Weiß GesmbH. in der Höhe von € 2.951,-- exkl. MWSt. wird genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

11) Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 Tür 11 – Fern wärmeanschluss Der Gemeinderat der Stadt Amstetten hat in seiner Sitzung am 10. Mai 2006 den Fernwärmeanschluss des Gemeindewohnhauses Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 sowie den sukzessiven Anschluss der einzelnen Wohnungen beschlossen. Die Heizungsinstallation wurde im Zuge der Generalsanierung des Gebäudes von der Fa. Holzer-Weiß GesmbH., Friedhofstraße 7, 3300 Amstetten durchgeführt. Nun soll im Zuge der Sanierung die Wohnung Nr. 11 an die Fernwärme angeschlossen werden. Die Kosten für die Heizungsinstallation in Wohnung Nr. 11 betragen laut Angebot der Fa. Holzer-Weiß GesmbH. € 2.995,-- exkl. MWSt. 19

Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Anschluss der Wohnung Nr. 11 im Gemeindewohnhaus Ulmerfeld-Hausmening, Winthalstraße 19 an die Fernwärme durch die Fa. Holzer-Weiß GesmbH. in der Höhe von € 2.995,-- exkl. MWSt. wird genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

12) Änderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Förderung der Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Sanierung und Schaffung zusätz lichen Wohnraumes in Eigenheimen“ Im Punkt VIII.) Abs. 3. der genannten Richtlinie wird festgehalten: „Die in diesen Richtlinien in Pkt. IV. Schritt 2 angegebenen Einkommensgrenzen werden jährlich zu Beginn jeden Kalenderjahres valorisiert, wobei als Ausgangsbasis die Gehaltsstufe VI/9 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung im Jahr 2009 dient und die Beträge auf volle € 100,-- aufzurunden sind.“ Der Gehaltsabschluss der öffentlich Bediensteten sieht in den Jahren 2014 und 2015 Gehaltserhöhungen vor, welche jeweils mit dem Monat März wirksam werden. Aufgrund der Bestimmung, „… mit Beginn jeden Kalenderjahres …“, in der o.g. Richtlinie würde sich für das Jahr 2014 keine Valorisierung der Einkommensgrenzen ergeben. Die Änderung der Richtlinie soll die unterjährige Valorisierung der Einkommensgrenzen mit dem Zeitpunkt der Gehaltserhöhung ermöglichen. Der Wirksamkeitsbeginn (Pkt. X.) der geänderten Richtlinien soll der 1. März 2014 sein. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Gemeinderat beschließt / verweigert die Abänderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Förderung der Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Sanierung und Schaffung zusätzlichen Wohnraumes in Eigenheimen“ im Punkt VIII.) Abs. 3., welcher künftig wie folgt lauten soll: „Die in diesen Richtlinien in Pkt. IV. Schritt 2 angegebenen Einkommensgrenzen werden jährlich mit jenem Zeitpunkt valorisiert, an welchem die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten in Kraft tritt, wobei als Ausgangsbasis die Gehaltsstufe VI/9 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung im Jahr 2009 dient und die Beträge auf volle € 100,-- aufzurunden sind.“ Der Wirksamkeitsbeginn (Pkt. X.) der geänderten Richtlinien ist der 1. März 2014. Abstimmungsergebnis : einstimmig 13) Änderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungs gesetz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Amstetten errichtet wurden / werden“ 20

Im Punkt VI.) Abs. 4. der genannten Richtlinie wird festgehalten: „Die in der angeführten Tabelle enthaltenen Einkommensgrenzen werden jährlich zu Beginn jeden Kalenderjahres valorisiert, wobei als Ausgangsbasis die im Jahr 2009 geltende Gehaltsstufe VI/9 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung dient und die valorisierten Beträge auf volle € 5,-- aufzurunden sind.“ Der Gehaltsabschluss der öffentlich Bediensteten sieht in den Jahren 2014 und 2015 Gehaltserhöhungen vor, welche jeweils mit dem Monat März wirksam werden. Aufgrund der Bestimmung, „… mit Beginn jeden Kalenderjahres …“, in der o.g. Richtlinie würde sich für das Jahr 2014 keine Valorisierung der Einkommensgrenzen ergeben. Die Änderung der Richtlinie soll die unterjährige Valorisierung der Einkommensgrenzen mit dem Zeitpunkt der Gehaltserhöhung ermöglichen. Der Wirksamkeitsbeginn (Pkt. IX.) der geänderten Richtlinien soll der 1. März 2014 sein. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Gemeinderat beschließt / verweigert die Abänderung der „Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Amstetten errichtet wurden / werden“ im Punkt VI.) Abs. 4., welcher künftig wie folgt lauten soll: „Die in der angeführten Tabelle enthaltenen Einkommensgrenzen werden jährlich mit jenem Zeitpunkt valorisiert, an welchem die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten in Kraft tritt, wobei als Ausgangsbasis die im Jahr 2009 geltende Gehaltsstufe VI/9 der NÖ Gemeindebeamtengehaltsordnung dient und die valorisierten Beträge auf volle € 5,-- aufzurunden sind.“ Der Wirksamkeitsbeginn (Pkt. IX.) der geänderten Richtlinien ist der 1. März 2014. Abstimmungsergebnis : einstimmig

14) Subventionsvergabe an Sport-, Jugend- und Freizeitvereine der Stadtgemeinde Amstetten Zur Förderung der Sport-, Jugend- und Freizeitvereine der Stadtgemeinde Amstetten sollen die in der Anlage der Sitzungsvorlage angeführten Subventionsbeträge an die einzelnen Vereine gewährt werden. Für jene Vereine, die noch eventuell im Laufe des Budgetjahres um finanzielle Unterstützung ansuchen könnten, wurden bei den einzelnen Haushaltsstellen Restposten vorgesehen bzw. können nicht ausgeschöpfte Subventionsbeträge zur Verstärkung anderer Subventionsarten verwendet werden. Für Investitionen des SKU Amstetten soll mit Beschluss außerhalb der Richtlinien (Subvention höher als € 5.000,--) der in der Beilage angeführte Betrag (= € 14.000,--) gewährt werden. Mehr als 10% der Investitionssumme sollen für die Sportunion Mauer (= € 6.000,-statt € 4.800,--) und auch für den Eisschützenverein Eisenreichdornach (= € 3.000,-statt € 2.500,--) beschlossen werden. 21

Sollten geplante Investitionen nur teilweise verwirklicht bzw. dafür keine entsprechenden Abrechnung vorgelegt werden, wird bei der Auszahlung der gewährten Subvention ein aliquoter Abschlag erfolgen. Die Bedeckung der finanziellen Zuwendungen ist bei den einzelnen Haushaltsstellen gegeben. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vergabe der Subventionen an die einzelnen Sport-, Jugend- und Freizeitvereine der Stadtgemeinde Amstetten wird genehmigt. Die beiliegende Aufstellung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bedeckung der finanziellen Zuwendungen ist bei den einzelnen Haushaltsstellen gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

15) Eishallensubvention für den ESV Hausmening Die australischen Damen und Herren Stocksport Nationalmannschaften veranstalteten am 22. Februar 2014 in der Eishalle Amstetten ein WM Vorbereitungsturnier für die Weltmeisterschaft in Innsbruck. Da die Wurzeln dieser Teams im Bezirk Amstetten sind, ersucht der ESV Hausmening (Ausrichter dieser Veranstaltung) um einen Zuschuss für die Kosten (€ 283,-inkl. MWSt.) der Stockbahnen – dieser soll in der Höhe von € 150,-- gewährt werden. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7576 (Vergütung für Sporthallenbenützung) gegeben. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Eine Subvention in der Höhe von € 150,-- an den ESV Hausmening für die Ausrichtung eines WM Vorbereitungsturniers in der Amstettner Eishalle wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/2690-7576 (Vergütung für Sporthallenbenützung) gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 15.1) Freiwillige Feuerwehren Amstetten – Gewährung von Betriebskostenzuschüs sen 2014 Den Freiwilligen Feuerwehren werden gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung betreffend die Verwaltung der Feuerwehrgebäude (ausgenommen größere Reparaturen) für das Jahr 2014 pauschalierte Subventionsbeträge gewährt. Der Subventionsbetrag orientiert sich am Vorjahr und betrug 2013 € 124.450,--. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Feuerwehren erfolgt im gleichen Verhältnis wie im Vorjahr und entspricht dem Vorschlag der Feuerwehren. Vorgeschlagene Aufteilung: 22

Feuerwehr Amstetten Feuerwehr Ulmerfeld-Hausmening Feuerwehr Edla-Boxhofen Feuerwehr Greinsfurth Feuerwehr Preinsbach

€ 62.335,-€ 25.158,-€ 11.354,-€ 13.803,-€ 11.800,--

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, der Feuerwehr Mauer-Öhling eine Subvention in der Höhe von € 1.550,00 zu gewähren. Keine Wechselrede

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Zur Finanzierung ihres laufenden Aufwandes werden nachstehenden Feuerwehren für das Jahr 2014 Subventionen in folgender Höhe gewährt: Feuerwehr Amstetten € 62.335,-Feuerwehr Ulmerfeld-Hausmening € 25.158,-Feuerwehr Edla-Boxhofen € 11.354,-Feuerwehr Greinsfurth € 13.803,-Feuerwehr Preinsbach € 11.800,-Feuerwehr Mauer-Öhling € 1.550,-Die Bedeckung ist unter VA-Stelle 1/1630-7540 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 2: 16) Subvention für den Verein Jugend und Lebenswelt (Westrand) Seitens des Vereines Jugend- und Lebenswelt wurde für 2014 betreffend der mobilen Jugendarbeit „Westrand“ eine Budgetkalkulation vorgelegt, wobei eine Kostenbeteiligung seitens der Stadtgemeinde Amstetten mit € 70.500,-- angegeben wird. Dieser Betrag wurde mit GR-Beschluss vom 11.12.2013 für das Budget 2014 auch vorgesehen. Die Bedeckung der budgetierten Subvention für 2014 an den Verein Jugend und Lebenswelt ist bei der Haushaltsstelle 1/4393-7570 (Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck) gegeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Eine Subvention an den Verein Jugend- und Lebenswelt – Mobile Jugendarbeit „Westrand“ – in der für das Jahr 2014 budgetierten Höhe von € 70.500,-- wird genehmigt. Die Bedeckung ist bei der VA-Stelle 1/4393-7570 (Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck) gegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig

23

17) Verleihung des Ringes der Stadt Amstetten Gemäß den Richtlinien über die Zuerkennung von Ehrungen durch die Stadtgemeinde Amstetten kann an ehemalige Mitglieder des Gemeinderates, die sich durch Ausübung öffentlicher Funktionen um die Stadtgemeinde besondere Verdienste erworben haben, der Ring der Stadt Amstetten verliehen werden. Herrn Gemeinderat a.D. Thomas Huber soll anlässlich seines Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten für seine mehr als 14jährige verdienstvolle Tätigkeit der Ring der Stadt Amstetten in Silber verliehen werden. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/0620-4031 gegeben. Wechselrede:

GR Lueger, GR Gernot Huber

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Herrn Gemeinderat a.D. Thomas Huber, der mehr als 14 Jahre mit Engagement im Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten vertreten war, wird der Ring der Stadt Amstetten in Silber verliehen. Die Bedeckung ist auf der Haushaltsstelle 1/0620-4031 gegeben. Abstimmungsergebnis:

32 dafür 4 dagegen (StR.Kashofer)

18) Verleihung von Auszeichnungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von Amstetten Das Abschnittsfeuerwehrkommando Amstetten ersucht die Stadtgemeinde Amstetten, Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren von Amstetten, die sich in Ausübung ihrer Tätigkeit besondere Verdienste erworben haben, folgende Auszeichnungen zu verleihen: Verdienstmedaille in Bronze: Feuerwehrmann Thomas Gugler Löschmeister Gerhard Haag Oberfeuerwehrmann Daniel Fleischanderl Oberfeuerwehrmann Andreas Mayer Feuerwehrmann Sabrina Haider Oberfeuerwehrmann Stephan Pichler Feuerwehrmann Robert Bechyne Löschmeister Gerald Haidbauer Brandmeister Johann Helpersdorfer Brandinspektor Herbert Koppendorfer Feuerwehrmann Dominic Bruckner Feuerwehrmann Michael Kendlbacher

FF Edla-Boxhofen FF Edla-Boxhofen FF Preinsbach BTF Buntmetall Amstetten FF Ulmerfeld-Hausmening FF Greinsfurth BTF LKM Amstetten-Mauer BTF LKM Amstetten-Mauer BTF LKM Amstetten-Mauer BTF LKM Amstetten-Mauer FF Amstetten FF Amstetten

Verdienstmedaille in Silber: Sachbearbeiter Markus Buchberger Löschmeister Harald Stressler Löschmeister Martin Theuerkauf Hauptfeuerwehrmann Franz Jetzinger

FF Edla-Boxhofen FF Edla-Boxhofen FF Preinsbach FF Preinsbach 24

Oberbrandinspektor Erich Hintersteiner Verwalter Hubert Schindlegger Abschnittssachbearbeiter Ernst Ambroz Oberfeuerwehrmann Dominik Lampesberger Hauptlöschmeister Franz Eblinger Oberbrandinspektor Otmar Langerreiter Oberverwaltungsmeister Stefan Weitz Feuerwehrmann Philipp Gangl Feuerwehrmann Franz Bruckner Brandinspektor Wolfgang Schlager Löschmeister Helmut Harreither Hauptfeuerwehrmann Franz Neuhold

BTF Buntmetall Amstetten BTF Buntmetall Amstetten FF Ulmerfeld-Hausmening FF Ulmerfeld-Hausmening BTF LKM Amstetten-Mauer BTF LKM Amstetten-Mauer BTF LKM Amstetten-Mauer FF Amstetten FF Amstetten BTF Mondi Neusiedler BTF Mondi Neusiedler BTF Mondi Neusiedler

Verdienstmedaille in Gold: Ehrenbrandinspektor Gottfried Stockinger Löschmeister Franz Mairhofer Hauptverwalter Jürgen Glinzinger Oberlöschmeister Dominik Schröckenstein

FF Edla-Boxhofen FF Ulmerfeld-Hausmening FF Amstetten FF Amstetten

Verdienstabzeichen in Gold: Abschnittsbrandinspektor Ing. Stefan Schaub Löschmeister Wolfgang Golser Bezirkssachbearbeiter Franz Brenner Abschnittssachbearbeiter Martin Rainer

FF Greinsfurth FF Amstetten FF Amstetten FF Amstetten

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) An Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren von Amstetten werden laut Sachverhalt 4 Verdienstabzeichen in Gold, 4 Verdienstmedaillen in Gold, 16 Verdienstmedaillen in Silber und 12 Verdienstmedaillen in Bronze verliehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig

19) Fassadenaktion der Stadtgemeinde Amstetten – Jahresbericht 2013 Gemäß § 5 Abs. 2 der Richtlinien zur Förderung der Renovierung stilistisch erhaltenswürdiger Fassaden der Stadtgemeinde Amstetten wird der Jahresbericht 2013 dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Folgende Objekte wurden mit einer Förderung versehen: Nr. 252 Berggasse 9, 3300 Amstetten, Heidi Gollonitsch 2. Teilbetrag Nr. 251 Ardagger Straße 15, 3300 Amstetten, Michael Wokatsch-Felber Nr. 250 Marktplatz 22, 3363 Ulmerfeld, Johannes Höglinger Nr. 258 Marktplatz 13, 3363 Ulmerfeld, Horst Pertl Summe



105,46

€ 3.592,25 € 8.869,53 € 790,35 € 13.357,59

Die Bedeckung erfolgte in der Haushaltstelle 1/3630-7780.

25

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Gemäß § 5 Abs. 2 der Richtlinien zur Förderung der Renovierung stilistisch erhaltenswürdiger Fassaden der Stadtgemeinde Amstetten wird der Jahresbericht 2013 dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Folgende Objekte wurden mit einer Förderung versehen: Nr. 252 Berggasse 9, 3300 Amstetten, Heidi Gollonitsch 2. Teilbetrag Nr. 251 Ardagger Straße 15, 3300 Amstetten, Michael Wokatsch-Felber Nr. 250 Marktplatz 22, 3363 Ulmerfeld, Johannes Höglinger Nr. 258 Marktplatz 13, 3363 Ulmerfeld, Horst Pertl Summe



105,46

€ 3.592,25 € 8.869,53 € 790,35 € 13.357,59

Die Bedeckung erfolgte in der Haushaltstelle 1/3630-7780. Abstimmungsergebnis: einstimmig

26

20) Subventionen an Kulturvereine und Personalvereinigungen in Amstetten Gemäß nachstehender Aufstellung haben Kulturvereine, Personalvereinigungen und Institutionen um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2014 angesucht. HHStelle

Förderungswerber

Förderungszweck

Subvention 2013 Voranschlag 2014

Komitee Amstetten – Pergine

Laufende Tätigkeit



1/06307570



11.000,00

5.500,00

1/31207570

€ Kunst-Initiative-Amstetten

Laufende Tätigkeit

AKKOS Amstetten Vokal Chor AUDITE NOVA Chorus Angelorum Öhling C.U.L.T Amstetten Eleje Afrik. Kunst u. Musik Verein Jagdhornbläsergr. Preinsbach Musica Capricciosa Musikverein Amstetten Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Ulmerfeld-Hausm. Symphonieorchester Amstetten Livetimes Kulturveranstaltungen

Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Musikreise. Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Veranstaltungen

€ € € € € € € € € € € € € €

250,00 1.150,00 1.150,00 200,00 2.000,00 250,00 250,00 1.150,00 1.820,00 2.000,00 0,00 2.540,00 2.540,00 250,00

Musikverein Amstetten Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Ulmerfeld-Hausm. Symphonieorchester Amstetten

Instrumente, Bekleidung Instrumente, Bekleidung Instrumente, Trachten, Reno. Instrumente, Substituten, Noten

€ € € €

8.000,00 3.810,00 8.000,00 4.360,00

0,00

-

1/32207570

1/32207770

1/32407570 Theater TheSaStA Theater ULK Ulmerfeld Theater ULK Ulmerfeld

Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung Durchführung d. Kindermusicals

€ € €

2.000,00 2.500,00 0,00

ÖKB Mauer-Öhling ÖKB Ulmerfeld-Hausm.-Neufurth Mostviertler Königs-Perchten Ulmerfeld Schlossteufeln Heimat- Trachtenverein Edelweiß Volkskulturverein Stoariegla Volkskulturverein Stoariegla

Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung

€ € € € € € €

180,00 180,00 250,00 0,00 400,00 400,00 1.000,00

1/36907570



16.000,00



25.000,00



5.000,00



3.000,00

27

1/37107570 SFF - Verein z. Förder. v. Filmen SFF - Verein z. Förder. v. Filmen

Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung

€ €

Laufende Tätigkeit



St. Agatha-Kirche Anschaffungen, Reparaturen Anschaffungen, Reparaturen Ren. Pfarrsaal

€ € € €

Laufende Tätigkeit



4.000,00



12.000,00



2.000,00

5.500,00 500,00 1.200,00 1.200,00

1/58107570 Tierschutzverein Region Amstetten

€ 3.000,00

1/39007770 Pfarramt Herz-Jesu Amstetten Pfarramt St. Marien Amstetten Pfarramt Ulmerfeld-Hausmening Pfarramt St. Stephan

3.600,00

1.050,00 1.800,00

1/38117570 Kulturhof Amstetten



2.000,00

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Gemäß nachstehender Aufstellung erhalten Kulturvereine, Personalvereinigungen und Institutionen im Jahr 2014 eine Subvention: Teil A: HHStelle

Förderungswerber

Förderungszweck

Subvention 2013 Voranschlag 2014

1/06307570 Komitee Amstetten – Pergine

Laufende Tätigkeit



1/31207570 Kunst-Initiative-Amstetten

Laufende Tätigkeit

AKKOS Amstetten Vokal Chor AUDITE NOVA Chorus Angelorum Öhling C.U.L.T Amstetten Eleje Afrik. Kunst u. Musik Verein Jagdhornbläsergr. Preinsbach Musica Capricciosa Musikverein Amstetten Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Ulmerfeld-Hausm. Symphonieorchester Amstetten Livetimes Kulturveranstaltungen

Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Musikreise - € 11/Musiker, max. Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Veranstaltungen

€ €

11.000,00 5.500,00

€ - €

0,00 200,00

€ € € € € € € € € € € € € € €

16.000,00 250,00 1.150,00 1.150,00 200,00 2.000,00 250,00 250,00 1.150,00 1.820,00 2.000,00 385,00 2.540,00 2.540,00 375,00

5.500,00

1/32207570 € € € € € € € € € € € € € €

250,00 1.150,00 1.150,00 200,00 2.000,00 250,00 250,00 1.150,00 1.820,00 2.000,00 0,00 2.540,00 2.540,00 250,00

28

1/32207770 Musikverein Amstetten Musikverein Mauer-Öhling Musikverein Ulmerfeld-Hausm. Symphonieorchester Amstetten

Instrumente, Bekleidung Instrumente, Bekleidung Instrumente, Trachten, Reno. Instrumente, Substituten, Noten

€ € € €

8.000,00 3.810,00 8.000,00 4.360,00

€ € € € €

Theater TheSaStA Theater ULK Ulmerfeld Theater ULK Ulmerfeld

Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung Durchführung d. Kindermusicals

€ € €

2.000,00 2.500,00 0,00

€ € € €

5.000,00 2.000,00 2.500,00 1.000,00

250,00 0,00 400,00 400,00 1.000,00

€ € € € € €

3.000,00 250,00 250,00 400,00 400,00 1.000,00

1.050,00 1.800,00

€ € €

3.600,00 1.050,00 1.800,00

3.000,00

€ €

4.000,00 3.000,00

5.500,00 500,00 1.200,00 1.200,00

€ € € € €

12.000,00 1.600,00 500,00 1.200,00 1.200,00



2.000,00

2.000,00



2.000,00

180,00 180,00

€ €

180,00 180,00

1/32407570

1/36907570 Mostviertler Königs-Perchten Ulmerfeld Schlossteufeln Heimat- Trachtenverein Edelweiß Volkskulturverein Stoariegla Volkskulturverein Stoariegla

Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung

€ € € € €

1/37107570 SFF - Verein z. Förder. v. Filmen SFF - Verein z. Förder. v. Filmen

Laufende Tätigkeit Durchführung d. Veranstaltung

€ €

1/38117570 Kulturhof Amstetten

Laufende Tätigkeit



1/39007770 Pfarramt Herz-Jesu Amstetten Pfarramt St. Marien Amstetten Pfarramt Ulmerfeld-Hausmening Pfarramt St. Stephan

St. Agatha-Kirche Anschaffungen, Reparaturen Anschaffungen, Reparaturen Sanierung Pfarrsaal

€ € € €

1/58107570 Tierschutzverein Region Amstetten

Laufende Tätigkeit



25.000,00 8.000,00 3.810,00 8.000,00 4.360,00

Teil B: 1/36907570 ÖKB Mauer-Öhling ÖKB Ulmerfeld-Hausm.-Neufurth

Laufende Tätigkeit Laufende Tätigkeit

€ €

Die Bedeckung der außerplanmäßigen Ausgaben auf den Haushaltsstellen 1/31207570 und 1/3240-7570 ist durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 1/06307570 gegeben. Die Bedeckung auf den weiteren Haushaltsstellen ist gegeben. Keine Wechselrede Abstimmungsergebnis Teil A: einstimmig Abstimmungsergebnis Teil B:

34 dafür 2 dagegen (GR Haag, GR Lueger) 29

9.3) Dringlichkeitspunkt der FPÖ-Fraktion betreffend „Änderung der Richtlinien über die Zuerkennung von Ehrungen durch die Stadtgemeinde Amstetten“ GR Gernot Huber hat beiliegenden Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wechselrede:

GR Gernot Huber, StR.Ing.Katzengruber, GR Maier, StR.Kashofer, Bgm.Puchebner

Dieser Punkt wird zur Beratung in den Ausschuss Kultur, Jugend und Tourismus verwiesen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 3: 21) Festlegung der Entschädigung der Ferialangestellten bzw.-arbeiterInnen Wie in den letzten Jahren werden auch in den Sommermonaten 2014 wieder Ferialangestellte und –arbeiter bzw. Ferialpraktikanten in den verschiedenen Bereichen der Stadtgemeinde Amstetten eingesetzt. Die Entlohnung der Ferialbediensteten wird jeweils jährlich durch Beschluss des Gemeinderates neu festgelegt. Die Ferialangestellten und –arbeiterInnen über 18 Jahre sollen weiterhin in der Entlohnungsgruppe „1“, Entlohnungsstufe 1, entlohnt werden. Für die Entlohnung der Ferialangestellten bzw. –arbeiterInnen unter 18 Jahren sollen die Ansätze des Jahres 2012 (2013 wurden die Bezüge der Gemeindebediensteten nicht erhöht) um 1,4 % und danach um € 14,50 erhöht werden. Dies entspricht der gesetzlichen Erhöhung der Bezüge der Gemeindebediensteten für das Jahr 2014. Zusätzlich wird den SchülernInnen und StudentenInnen, die aus studienrechtlichen Gründen ein Pflichtpraktikum nachweisen müssen, die Möglichkeit der Absolvierung eines vierwöchigen Praktikums bei der Stadtgemeinde Amstetten angeboten. Die Entlohnung soll im Jahr 2014 wie im Vorjahr nach der Lehrlingsentschädigung des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrages erfolgen. Wie bereits seit einigen Jahren praktiziert, sollen auch heuer wieder die Ferialangestellten so wie die Ferialarbeiter nach den tatsächlich geleisteten Stunden mit dem jeweils dem Alter entsprechenden Stundenlohn abgerechnet werden. Um Genehmigung durch den Gemeinderat wird ersucht. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Hinsichtlich der Vergütung für die in den Ferien beschäftigten Aushilfskräfte und Ferialbediensteten der Stadtgemeinde Amstetten wird ab 1. Jänner 2014 folgendes festgelegt: 1./ Personen (SchülerInnen, StudentenInnen) über achtzehn Jahren, die während der Ferien in den verschiedenen Bereichen der Stadtgemeinde Amstetten (Bauhöfe, Amstettner Veranstaltungsbetriebe, GAV, HOV-Büro, Stadt- und ÖGB-Bücherei, Stadtwerke Amstetten, etc.) als Ferialbedienstete beschäftigt werden, werden nach den Bestimmungen des GVBG, Entlohnungsgruppe „1“, Entlohnungsstufe 1, besoldet: 30

Ansatz für das Jahr 2014: € 1.491,80 mtl. brutto= 2./

Personen (SchülerInnen, StudentenInnen unter achtzehn Jahren, die während der Ferien in den verschiedenen Bereichen der Stadtgemeinde Amstetten (Bauhöfe, Amstettner Veranstaltungsbetriebe, GAV, HOV-Büro, Stadt- und ÖGB-Bücherei, Stadtwerke Amstetten, etc.) als Ferialbedienstete beschäftigt werden, werden nach den Bezugsansätzen des Jahres 2012, die wie die Monatsentgelte der Gemeindevertragsbediensteten um jeweils um 1,4 % und danach um € 14,50 erhöht werden, besoldet. 16 bis 17 Jahre 17 bis 18 Jahre

3./

€ 8,61 brutto/Stunde

€ 992,52 mtl. brutto= € 1.226,62 mtl. brutto=

€ 5,73 brutto/Stunde € 7,08 brutto/Stunde

Praktikanten, die aus studienrechtlichen Bestimmungen ein Pflichtpraktikum zu absolvieren haben, werden nach der Lehrlingsentschädigung des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrages entlohnt.

Zusätzlich zu den angeführten Entgelten gebühren eine aliquote Sonderzahlung und ein Erholungsurlaub im aliquoten Ausmaß. 4./

Die Stundensätze der Pensionisten, die in der Johann-Pölz-Halle im Einsatz sind, und die der Austräger für die Hauskundmachungen (Wahl) richten sich nach der Entlohnungsgruppe „1“, Entlohnungsstufe 1. An Sonn- und Feiertagen bzw. der Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) gebührt zusätzlich ein hundertprozentiger Zuschlag.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 4: 22) Kindergarten Nestroystraße, Amstetten – Generalsanierung – Planung, Statik und Haustechnik Der Kindergarten in der Nestroystraße, 3300 Amstetten wird generalsaniert und um den Raumfehlbedarf erweitert. Für diese Leistungen wurden drei unverbindliche Preisanfragen eingeholt. Zwei Firmen haben ein Angebot vollständig ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich das Büro PSB Planung-Statik-Bauleitungs GmbH, Waidhofnerstraße 18, 3332 Rosenau mit einer Angebotssumme von € 63.500,00 exkl. Mwst. Die Differenz zum Zweitbieter beträgt € 9.500,00 (11,81 %). Der Honorarangebotssumme liegen Nettoherstellungskosten von € 950.000,00 zugrunde. Darin enthalten sind: • Projektvorbereitung • Projektplanung • Ausführung, Vorbereitung • Statik

€ 1.400,00 € 11.500,00 € 24.000,00 € 6.000,00 31

• Elektrotechnik • HKLS • Bauführer • Nebenkosten

€ € € €

7.950,00 7.950,00 4.200,00 500,00

Dadurch ergibt sich ein Pauschalangebot mit einer Summe von € 63.500,00 exkl. MWSt. In der angeführten Summe sind sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Fahrt- und Kopierkosten, etc. inkludiert. Alle anderen Arbeiten wie örtliche Bauaufsicht, Prüfprotokolle erstellen, Abnahme usw. werden von der Bauabteilung durchgeführt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Auftrag über die Planung, Haustechnikplanung und Planungs- und Baustellenkoordination für die Generalsanierung des Kindergartens in der Nestroystraße, 3300 Amstetten ist an das Büro PSB Planung-Statik-Bauleitungs GmbH, Waidhofnerstraße 18, 3332 Rosenau, mit einer Pauschalangebotssumme von € 63.500,00 exkl. Mehrwertsteuer zu vergeben. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/240160-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23) Feuerwehrgebäude Hausmening Zu- und Umbauarbeiten 23.1)Bauspenglerarbeiten Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Bauspenglerarbeiten erforderlich. Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 8 Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen und haben bis zur Angebotseröffnung am 19.02.2014 – 5 Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Haberhauer Spengler GmbH, Dieselstraße 5, 3362 Amstetten-Mauer als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 137.251,02 exkl. Mehrwertsteuer. In diesem Preis ist ein Skonto von 2 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Bauspenglerarbeiten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist an die Fa. Haberhauer Spengler GmbH, Dieselstraße 5, 3362 Amstetten-Mauer als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 137.251,02 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In diesem Preis ist ein Skonto von 2 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.2)Elektroinstallationsarbeiten 32

Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Elektroinstallationsarbeiten erforderlich. Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 5 Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen und haben bis zur Angebotseröffnung am 19.02.2014 ein Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Bruckner Expert, Hauptstraße 20, 3363 Hausmening als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 94.232,05 exkl. Mehrwertsteuer. In diesem Preis ist ein Nachlass von 2 % enthalten. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Elektroinstallationsarbeiten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist an die Fa. Bruckner Expert, Hauptstraße 20, 3363 Hausmening als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 94.232,05 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In diesem Preis ist ein Nachlass von 2 % enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.3)HKLS/Heizung – Lüftung - Sanitär Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind HKLS-Arbeiten / Heizung - Lüftung - Sanitär erforderlich. Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 8 Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen und haben bis zur Angebotseröffnung am 19.02.2014 – 4 Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Gebetsberger GmbH, Hauptstraße 42, 3362 Mauer als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 97.129,47 exkl. Mehrwertsteuer. In diesem Preis ist ein Skonto von 2 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die HKLS-Arbeiten / Heizung – Lüftung - Sanitär für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind an die Fa. Gebetsberger GmbH, Hauptstraße 42, 3362 Mauer als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 97.129,47 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In diesem Preis ist ein Skonto von 2 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.4)Fassadenarbeiten - WDVS Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Fassadensarbeiten - WDVS erforderlich. 33

Für die Ausführung dieser Arbeiten erfolgten 6 unverbindliche Preisanfragen. 3 Firmen haben ein Angebot vollständig ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Ing. W. Jungwirth Ges.m.b.H., Kruppstraße 11, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 96.282,74 exkl. Mwst. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Fassadenarbeiten - WDVS für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist an die Fa. Ing. W. Jungwirth Ges.m.b.H., Kruppstraße 11, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 96.282,74 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.5)Zimmermannsarbeiten Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Zimmermannsarbeiten erforderlich. Für die Ausführung dieser Arbeiten erfolgten 5 unverbindliche Preisanfragen. 5 Firmen haben ein Angebot vollständig ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Holzbau Winkler GmbH., Breiteneicher Straße 1, 3250 Wieselburg als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 41.478,09 exkl. Mwst. In diesem Preis ist ein Skonto von 4 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Zimmermannsarbeiten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist an die Fa. Holzbau Winkler GmbH., Breiteneicher Straße 1, 3250 Wieselburg als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 41.478,09 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In diesem Preis ist ein Skonto von 4 % bei Bezahlung innerhalb 30 Tagen enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.6)Bauschlosserarbeiten Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Bauschlosserarbeiten erforderlich. Für die Ausführung dieser Arbeiten erfolgten 8 unverbindliche Preisanfragen. 5 Firmen haben ein Angebot vollständig ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Hülmbauer GmbH, Wasser34

ringstr. 7, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 82.786,60 exkl. Mwst. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Bauschlosserarbeiten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist als Direktvergabe an die Fa. Hülmbauer GmbH., Wasserringstr. 7, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 82.786,60 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 23.7) Baumeisterarbeiten Für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening sind Baumeisterarbeiten erforderlich. Diese Leistungen wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben. 9 Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen und haben bis zur Angebotseröffnung am 19.02.2014 – 7 Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Josef Lehner e.U., Südlandstraße 1, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 328.970,76 exkl. Mehrwertsteuer. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Baumeisterarbeiten für die Zu- und Umbauarbeiten beim Feuerwehrgebäude in 3363 Hausmening ist an die Fa. Josef Lehner e.U., Südlandstraße 1, 3300 Amstetten als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 328.970,76 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

24) Generalsanierung und Erweiterung Kindergarten Neufurth - Trockenbau arbeiten Für die Generalsanierung u. Erweiterung des Kindergartens in der Kindergartenstraße 5, 3363 Neufurth sind Trockenbauarbeiten erforderlich. Für die Ausführung dieser Arbeiten erfolgten 8 unverbindliche Preisanfragen. 6 Firmen haben ein Angebot vollständig ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht durch die Stadtgemeinde Amstetten (Bauverwaltung) ergibt sich die Fa. Willich TB GmbH, Handelsring 11, 4481 Asten als Billigstbieter mit einer Angebotssumme von € 60.067,78 exkl. Mwst. In dieser Summe ist ein Nachlass von 5 % enthalten. 35

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Trockenbauarbeiten zur Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens in der Kindergartenstraße 5 in 3363 Neufurth ist als Direktvergabe an die Fa. Willich TB GmbH, Handelsring 11, 4481 Asten als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 60.067,78 exkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. In dieser Summe ist ein Nachlass von 5 % enthalten. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/240100-010000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

25) Freiwillige Feuerwehr Amstetten – Fassadensanierung der Kommandozentrale und der Fahrzeughalle-Nord Bei der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten, Anzengruberstraße 1, sind bei der Kommandozentrale und Fahrzeughalle-Nord die Stahlbetonstützen, Wände und Gebäudefugen der Fassade zu sanieren. Für diese Leistungen wurden 3 Firmen um Angebotslegung ersucht und haben 3 Firmen diese Arbeiten angeboten. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich als Billigstbieter die Fa. Bauschutz GmbH & Co KG, Dieselstraße 9, 4600 Wels, mit einer geprüften Angebotssumme von € 92.131,90 exkl. MWSt. bzw. € 110.558,28 inkl. MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Durchführung der Sanierungsarbeiten beim Feuerwehrhaus Amstetten, Anzengruberstraße 1, ist an die Fa. Bauschutz GmbH & Co KG, Dieselstraße 9, 4600 Wels, mit einer geprüften Angebotssumme von € 92.131,90 exkl. MWSt. bzw. € 110.558,28 inkl. MWSt. zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/163000-614000 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

26) Parkdeck Eggersdorfer Straße – Sanierung Elektroinstallation und Beleuch tung Im Parkdeck Eggersdorfer Straße werden die Elektroinstallation, Beleuchtung und Schaltschränke ausgetauscht. Die Beleuchtung wird auf energiesparende LEDLeuchten umgestellt. Für diese Arbeiten wurden 3 Firmen um Angebotslegung ersucht und haben 3 Firmen diese Leistungen angeboten. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich als Billigstbieter die Fa. Stadtwerke Amstetten, Stadtwerkestraße 2, 3300 Amstetten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 37.224,18 exkl. MWSt. bzw. € 44.669,02 inkl. MWSt. 36

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Parkdeck Eggersdorfer Straße ist an die Fa. Stadtwerke Amstetten, Stadtwerkestraße 2, 3300 Amstetten, als Billigstbieter mit einer geprüften Angebotssumme von € 37.224,18 exkl. MWSt. bzw. € 44.669,02 inkl. MWSt. zu erteilen. Die Geldmittel sind im Budget 2014 bzw. Investplan 2014 unter der Haushaltsstelle 5/612700-010100 vorgesehen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

27) Straßenbau 2014 – grundsätzliche Genehmigung Im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt ist für das Straßenbauprogramm 2014 unter den Voranschlagsansätzen 1/612000, 5/612000, 5/612100 sowie 5/612200 die Finanzierung der Sanierung, Verbreiterung und Neuherstellung von Straßenzügen bzw. Sanierung von Radfahr- und Wanderwegen vorgesehen. Gemäß § 35 Abs. 22g der NÖ Gemeindeordnung 1973 ist für die Ausführung der im Antrag angeführten Straßenbauvorhaben die Bewilligung des Gemeinderates erforderlich. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Für die Ausführung der Straßenbauarbeiten, Gehsteigherstellungen und sonstigen Arbeiten in den nachstehend angeführten Straßenzügen wird die grundsätzliche Genehmigung erteilt, wobei der Leistungsumfang bei Aufschließungen nach dem jeweiligen Erfordernis (Baubewilligungen/Baubeginn von Vorhaben) festgelegt wird (bereits in den Vorjahren genehmigte Vorhaben sind nicht wiederholt angeführt): 1./ 5/612000 und 1/612000 ORTSTEIL AMSTETTEN: Parkplatz Naturbad – Sanierung Oberflächenentwässerung Allersdorfer Platz – Sanierung Ardaggerstraße – Sanierung Gehsteig K.-Brunner-Straße – Aufschließung St.-Fadinger-Straße – Gehsteig entlang NMS Hauptplatz Fuzo Nord – Plattensanierung Reckenstragstraße - Gehsteigsanierung Reitbauernsanierung - Gehsteig Meranerstraße – Gehsteigsanierung Aluminiumstraße – Komplettierung Wassering – Fahrbahnsanierung Diverse Sanierungen in noch nicht absehbarer Größenordnung

ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca. ca.

500 400 1.000 1.900 500 200 1.200 200 180 600 2.200

m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m²

ca. ca. ca. ca. ca.

500 3.300 1.050 500 300

m² m² m² m² m²

2./ 5/612100 ORTSTEIL MAUER: Moosstraße – Teilfläche Sportplatzstraße Mauer – Aufschließung Efeustraße – Fertigstellung Roseggerstraße – Seitenflächen Ebner-Eschenbach-Straße – Aufschließung

37

Diverse Sanierungen in noch nicht absehbarer Größenordnung

3./ 5/612200 ORTSTEIL ULMERFELD-HAUSMENING-NEUFURTH: Dorfstraße, Hausmening – Seitenflächen Schwarzer Weg, Hausmening – Seitenflächen Lipizzanerstraße – Fertigstellung Diverse Sanierungen in noch nicht absehbarer Größenordnung

ca. ca. ca.

300 500 500

m² m² m²

Aufschließungsstraßen werden nach Maßgabe der Bauführungen im erforderlichen Ausmaß realisiert.

Abstimmungsergebnis : einstimmig

28) Straßenbauarbeiten – Arbeitsvergaben 28.1)Aufschließung Allersdorf Für die Aufschließung Allersdorf zwischen der Euratsfelder Straße und der Grillparzerstraße sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Held & Francke, Haaberg 106, 3300 Amstetten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 195.498,-- inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Erd- und Asphaltierungsarbeiten für die Aufschließung Allersdorf zwischen der Euratsfelder Straße und der Grillparzerstraße ist an den Billigstbieter der vorläufigen Gesamtausschreibung, die Firma Held & Francke, Haaberg 106, 3300 Amstetten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 195.498,-inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Der Auftrag für das Jahr 2014 wird mit einer Jahresquote von € 90.000,-- fixiert. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612000-200035 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig Frau Bürgermeister verlässt die Sitzung und Herr Vzbgm. Mag. Wiesner übernimmt den Vorsitz.

28.2)Fahrbahnsanierung Wassering Für die Sanierung der Gemeindestraße in Wassering zwischen der Grillparzerstraße und der Rotte Wassering sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebots38

eröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Held & Francke, Haaberg 106, 3300 Amstetten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 111.592,20 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag zur Sanierung der Gemeindestraße in Wassering zwischen der Grillparzerstraße und der Rotte Wassering ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma Held & Francke, Haaberg 106, 3300 Amstetten, mit einer geprüften Angebotssumme von € 111.592,20 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612000-201295 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 28.3)Verlängerung K. Brunner Straße Für die Aufschließung der K. Brunner Straße zwischen der Nestroystraße und dem Betriebsareal der Wagner KEG sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 119.976,-- inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Aufschließung der K. Brunner Straße zwischen der Nestroystraße und dem Betriebsareal der Wagner KEG ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 119.976,-- inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612000-201018 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 28.4)Anemonenstraße Mauer Für die Fertigstellung der Anemonenstraße in Waldheim sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Strabag AG, Salzburger Straße 323, 4021 Linz, mit einer geprüften Angebotssumme von € 69.545,38 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede

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B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Fertigstellung der Anemonenstraße in Waldheim ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma Strabag AG, Salzburger Straße 323, 4021 Linz, mit einer geprüften Angebotssumme von € 69.545,38 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612100-211407 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 28.5)Efeustraße Mauer Für die Fertigstellung der Efeustraße in Waldheim sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 70.815,90 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Fertigstellung der Efeustraße in Waldheim ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 70.815,90 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612100-211476 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 28.6)Aufschließung Sportplatz Mauer Für die Aufschließung Sportplatzstraße in Mauer von der Bahnhofstraße abzweigend sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Teerag-Asdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 138.887,30 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede Frau Bürgermeister kommt wieder zur Sitzung und übernimmt wieder den Vorsitz. B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Aufschließung Sportplatzstraße in Mauer von der Bahnhofstraße abzweigend ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma TeeragAsdag AG, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer geprüften Angebotssumme von € 138.887,30 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Der Auftrag für das Jahr 2014 wird mit einer Jahresquote von € 60.000,-- inkl. MWSt. (für Erdarbeiten) fixiert. 40

Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612100-211444 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 28.7)Lipizzanerstraße Hausmening Für die Fertigstellung der Aufschließung Lipizzanerstraße im Ortsteil Hausmening sind finanzielle Mittel für das Jahr 2014 vorgesehen. Die Arbeiten wurden in einem nicht offenen Verfahren ausgeschrieben und 5 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Bei der am 28.02.2014 stattgefundenen Angebotseröffnung haben sämtliche Firmen das Angebot ausgepreist abgegeben. Nach Prüfung der Angebote in technischer und preislicher Hinsicht ergibt sich die Firma Strabag AG, Salzburger Straße 323, 4021 Linz, mit einer geprüften Angebotssumme von € 44.389,38 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Fertigstellung der Aufschließung Lipizzanerstraße im Ortsteil Hausmening ist an den Billigstbieter der Ausschreibung, die Firma Strabag AG, Salzburger Straße 323, 4021 Linz, mit einer geprüften Angebotssumme von € 44.389,38 inkl. Mehrwertsteuer zu erteilen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/612200-221623 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 29) Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Straßenbau 2014 – Jahresbauprogramm – Arbeitsvergabe Für laufende Instandhaltungen von öffentlichen Verkehrswegen im Rahmen des ordentlichen Haushaltes und kleinvolumige Straßenbauarbeiten des außerordentlichen Haushaltes wurde ein Leistungsverzeichnis für Erd- und Asphaltierungsarbeiten im gesamten Gemeindegebiet von Amstetten erstellt und in einem nicht offenen Angebotsverfahren zur Ausschreibung gebracht. Die Angebotseröffnung fand am 28.02.2014 im Stadtbauamt der Stadtgemeinde Amstetten statt Alle 5 eingeladenen Firmen haben das Angebot ausgepreist abgegeben und ergibt sich nach Durchrechnung und Prüfung der Leistungsverzeichnisse keine Änderung der bei der Angebotseröffnung festgestellten Reihung der anbietenden Firmen. Billigstbieter der Ausschreibung ist die Arbeitsgemeinschaft Teerag-Asdag – Lang & Menhofer, Dieselstraße 3, 3362 Mauer, mit einer Gesamtangebotssumme von € 370.899,53 inkl. Mehrwertsteuer. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Zuschlag für die Erd- und Asphaltierungsarbeiten im Zuge der Jahresausschreibung für Instandhaltungen und kleinere Straßenbauarbeiten ist an die Arbeitsgemeinschaft Teerag-Asdag - Lang & Menhofer, Dieselstraße 3, 3362 Mauer mit einer Gesamtangebotssumme von € 370.899,53 inkl. Mehrwertsteuer als Billigstbieter zu erteilen. Die Bedeckung ist unter den Haushaltsstellen 5/612000-002000, 5/612100-002000, 5/612200-002000 und 1/612000-611001 gegeben. 41

Abstimmungsergebnis : einstimmig

30) Teilerneuerung und Sanierung des Hauptpumpwerkes Eggersdorf 30.1)Erstellung von Detailplanung, Ausschreibung sowie Durchführung der örtlichen Bauaufsicht und Koordination gemäß BauKG Die Zivilingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft IKW, Amstetten wurde durch Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung am 26. Juni 2013 mit der Einreichplanung zur Teilerneuerung und Sanierung des Hauptpumpwerkes Eggersdorf beauftragt. Entsprechend dem Haushaltsvoranschlag 2014 ist die Umsetzung des Vorhabens in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen. Aus diesem Grunde ist unverzüglich die Detailplanung und Leistungsausschreibung für das Bauvorhaben in Angriff zu nehmen und dazu die entsprechenden Zivilingenieurleistungen zu beauftragen. Der diesbezügliche Honorarvoranschlag der Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft IKW, Amstetten vom 05.02.2014 beinhaltet dazu die Erstellung der Details und Ausführungsunterlagen, die Leistungsausschreibung, die örtliche Bauaufsicht und die Koordination nach dem BauKG und weist auf Basis des voraussichtlichen Bauinvestitionsvolumen von rd. € 500.000.-- einen Honorarbetrag von € 55.099,50 zuzügl. 20 % MwSt. somit € 66.119,40 aus. In der Honorarberechnung nicht enthalten sind die Zivilingenieurleistungen für die maschinelle und elektrotechnische Ausstattung. Diese sind für eine gesonderte Auftragsvergabe an eine fachspezifische Ingenieurkanzlei vorgesehen. Die gegenständliche Honorarberechnung basiert auf dem mit der Stadtgemeinde vereinbarten Sondernachlass auf die Gebührensätze der Honorarordnung für Bauwesen von 10 % sowie zusätzlichen 5 % für die Mitwirkung des Bauamtes bei den gesamten Ziviltechnikerleistungen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Auftrag für die Detail- und Ausführungsplanung, die Erstellung der Leistungsausschreibung sowie Durchführung der örtlichen Bauaufsicht und der Koordination nach dem BauKG für die Teilerneuerung und Sanierung des Hauptpumpwerkes Eggersdorf ist an die Zivilingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft IKW, Burgenlandstraße 11, 3300 Amstetten zu einem geprüften Angebotsbetrag von € 55.099,50 zuzügl. 20 % MwSt. somit € 66.119,60 zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 unter der Haushaltsstelle 5/851350-004050 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig 30.2)Zivilingenieurleistungen für die maschinelle und elektronische Ausrüstung Auf Grund der komplexen technischen Konzeption des künftigen Hauptpumpwerkes in Eggersdorf wurde für die Erstellung der maschinellen- und elektrotechnischen Detail- und Ausführungsplanung sowie der Leistungsausschreibung und die Durchführung der Bauaufsicht, die fachspezifische Zivilingenieurkanzlei Wagner & Partner 42

Ziviltechniker Ges.m.b.H, 4030 Linz, Emil-Rathenau-Straße 3 um Vorlage eines Honorarangebotes ersucht. Nachdem diese Kanzlei bereits mehrmals vom GAV Amstetten mit derartigen Detailplanungen und Ausführungsüberwachungen zur vollsten Zufriedenheit des Verbandes beauftragt wurde, war es naheliegend den maschinellen und elektrischen Teil des Pumpwerkes von dieser Kanzlei ingenieurmäßig bearbeiten zu lassen. Das mit Schreiben vom 13.02.2014 vorgelegte Honorarangebot basiert auf einem voraussichtlich geschätzten Investitionsanteil von € 650.000.-- und erfolgte die Honorarberechnung entsprechend der Honorarordnung für Bauwesen. Entsprechend dem geforderten Zivilingenieurleistungsumfang und den Investitionskosten ergibt sich ein daraus ermittelter Honorarbetrag von € 46.767,50 zuzügl. 20 % MwSt. somit € 56.121,00. In der Honorarberechnung wurde ein 10%iger Gemeinderabatt sowie ein Sondernachlass von 5 %, bezogen auf die Gebührensätze der Honorarordnung, berücksichtigt. Die Oberleitung in der Planungs- und Bauausführungsphase sowie die Koordination nach dem BauKG sind von der Zivilingenieurkanzlei IKW wahrzunehmen, die mit der ingenieurmäßigen Betreuung der Erd- und Baumeisterarbeiten beim gegenständlichen Vorhaben beauftragt werden soll. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Auftrag für die maschinellen und elektrotechnischen Zivilingenieurleistungen bei der Teilerneuerung und Sanierung des Hauptpumpwerkes Eggersdorf sind an die Zivilingenieurkanzlei Wagner & Partner Ziviltechniker Ges.m.b.H, 4030 Linz, EmilRathenau-Straße 3 zu einem geprüften Angebotsbetrag von € 46.767,50 zuzügl. 20 % MwSt. somit € 56.121,00 zu vergeben. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2014 unter der Haushaltsstelle 5/851350-004050 gegeben. Abstimmungsergebnis : einstimmig

31) ABA Amstetten BA 37 – Erweiterung Allersdorf Entwurfs- und Einreichplanung, Erstellung von Angebotsunterla gen, Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht und BauKG- grundsätzliche Genehmigung und Vergabe der Arbeiten Im Bereich der ehemaligen Zehetnergründe in Allersdorf ist die Errichtung von mehreren Wohnbauten (verdichteter Wohnbau) geplant. Um die zukünftigen Gebäude auch an die öffentliche Kanalisation anschließen zu können ist eine Verlängerung der bestehenden Kanalisation erforderlich. Der geplante neue Wohnbereich soll im Trennsystem (Schmutzwasser- Regenwasserkanalisation getrennt) entsorgt werden. Die Schmutzwasserkanalisation wird an die bestehende Kanalisation in der Robert Lieben Straße angeschlossen. Das Regenwasser (Dachflächen- und Oberflächenwasser) wird über eine neu zu errichtende Regenwasserkanalisation gesammelt und in den nahen Vorfluter Ybbs abgeleitet.

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Auf Grund dieser Situation wurde das Ingenieurbüro Pfeiller & Lang ZT-GmbH. Franz Kollmann-Straße 2, 3300 Amstetten beauftragt, über ein Gesamtkonzept für die Entsorgung der neuen Wohnhausanlage ein Angebot zu legen. Das Angebot des Büro Pfeiller & Lang ZT-GmbH umfasst die Erstellung eines Gesamtprojektes (Anschluss Wohnhausanlage im Trennsystem zur Einreichung bei der WR-Behörde, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, Prüfbericht, Vergabevorschlag, ÖBA und BauKG. Um den beabsichtigten Baubeginn 2015 sicherstellen zu können, sind die Ingenieurleistungen zu beauftragen. Für diese Leistungen wurde vom Ingenieurbüro Pfeiller & Lang ZT-GmbH. Franz Kollmann-Straße 2, 3300 Amstetten ein Gebührenvoranschlag vom 07.03.2014 vorgelegt, der für die dazu erforderlichen Leistungen einen Gesamtbetrag von € 69.202,75 zuzügl. 20 % Mehrwertsteuer, somit € 83.043,30 Mehrwertsteuer ausweist. Der Gebührenvoranschlag erfolgt in Anlehnung der Honorarordnung für Bauwesen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Auftrag für die Erstellung der Entwurfs-und Einreichplanung, Erstellung von Angebotsunterlagen, Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht und BauKG ist an die Ingenieurbüro Pfeiller & Lang ZT-GmbH. Franz Kollmann-Straße 2, 3300 Amstetten zu einem geprüften Angebotsbetrag von € 69.202,75 zuzügl. 20 % Mehrwertsteuer, somit € 83.043,30 zu vergeben. Die Bedeckung der Jahresquote für das o.a. BVH im Jahre 2014 ist unter der Haushaltsstelle 5/851370-004000 gegeben. Für die Jahresquoten 2015 – ist im Voranschlag für 2015 unter der gleichen Haushaltsstelle Vorsorge zu treffen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 5: 32) Wasserversorgungsanlage Jahresbauvorhaben 2014 – Auftragsvergabe Materi allieferung Aufgrund der vom Büro IKW erstellten Unterlagen wurde die Materiallieferung für die Wasserversorgungsanlage 2014 im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Es wird vorgeschlagen, die Materiallieferung für die Wasserversorgungsanlage 2014 laut Angebotsprüfung durch das Büro IKW an den Billigst- und Bestbieter, die Fa. Wallner & Neubert GesmbH, 2340 Mödling, Im Felberbrunn 2, zu einem Angebotspreis von € 149.431,83 ohne MWSt. zu vergeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vergabe Materiallieferung für die Wasserversorgungsanlage Jahresbauvorhaben 2014 an die Fa. Wallner & Neubert GesmbH zu einem Angebotspreis von € 149.431,83 ohne MWSt. wird genehmigt. 44

Abstimmungsergebnis: einstimmig

33) Wasserversorgungsanlage Jahresbauvorhaben 2014 – Ortsnetzerweiterung BA 31 Auftragsvergabe Erd- und Baumeisterarbeiten Aufgrund der vom Büro IKW erstellten Unterlagen wurden die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Ortsnetzerweiterung BA 31 im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Es wird vorgeschlagen, die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Ortsnetzerweiterung BA 31 laut Angebotsprüfung durch das Büro IKW an den Billigst- und Bestbieter, die Fa. Teerag-Asdag AG, 3362 Mauer, Dieselstraße 3, zu einem Angebotspreis von € 477.287,08 ohne MWSt. zu vergeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für die Ortsnetzerweiterung BA 31 an die Fa. Teerag-Asdag AG zu einem Angebotspreis von € 477.287,08 ohne MWSt. wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Referat des Gemeinderatsausschusses 6: 34) Mietvertrag mit dem Verein „Leben entfalten“ – Initiative für aktives und selbst bestimmtes Lernen und für die Verbreitung von Kunst und Kultur, Vermietung der Liegenschaft EZ 439, Grdstk.Nr. 1211/2, KG Amstetten (Gebäude der Musikschule) Aufgrund der Übersiedelung der Musikschule Amstetten in die neue Zentralschule steht ab Sommer 2014 das Gebäude in der Gutenbergstraße, Liegenschaft EZ 439, Grdst. 1211/2, KG Amstetten leer und kann anderweitig genutzt werden. Dieses Gebäude samt der am beiliegenden Plan rot gekennzeichneten Außenfläche soll künftig an den Verein „Leben entfalten“ – Initiative für aktives und selbstbestimmtes Lernen und für die Verbreitung von Kunst und Kultur für den Betrieb einer Reformschule (Montessori Schule) und einer Kindergruppe mit Tagesbetreuungseinrichtung vermietet werden. Das Mietverhältnis beginnt mit 1.8.2014 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist mit Wirkung 31. Juli eines jeden Jahres aufgekündigt werden. Der monatliche Mietzins beträgt im ersten Jahr des Mietverhältnisses € 1.600,-- für das Gebäude. Für die Außenfläche wird ein Betrag von € 0,14/m² Nutzfläche, somit monatlich € 16,33 festgesetzt. Es ergibt sich insgesamt ein monatlicher Mietzins von € 1.616,33 im ersten Jahr des Mietverhältnisses. Ab dem zweiten Jahr beträgt der monatliche Mietzins für das Gebäude und die Außenanlagen zumindest € 2.016,33 und ist jeweils bis zum 15. eines jeden Monats im Vorhinein an die Vermieterin zur Anweisung zu bringen. Sofern zu diesem Zeitpunkt mehr als 42 Kinder die Schule besuchen, erhöht sich dieser Betrag um € 47,-- für jedes weitere Kind. Der nach der Kinderzahl festgesetzte Mietzins gilt jeweils auf die Dauer eines Jahres. Die Kinderzahl für das jeweils kommende Schuljahr wird spätestens zum 15. Oktober vom Mieter schriftlich bekannt gegeben. Der damit neu festgelegte Mietzins gilt dann rückwirkend ab jeweils 1. September für 12 Monate. Im Mietzins sind die Betriebskosten enthalten. Davon ausgenommen sind die Kosten für Gas und Strom. Die Mietzinse sind wertgesichert. Die übrigen Bestimmungen sind dem beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss des Mietvertrages mit dem Verein „Leben entfalten“ – Initiative für aktives und selbstbestimmtes Lernen und für die Verbreitung von Kunst und Kultur zum Zweck des Betriebes einer Reformschule und einer Kindergruppe mit Tagesbetreuungseinrichtung auf der Liegenschaft EZ 439, Grdstk.Nr. 1211/2, KG Amstetten wird genehmigt. Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Mietvertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

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35) Mietvertrag mit der Wögerer Transport GmbH, Grdstk.Nr. 1872/140, EZ 1869, KG Mauer, Provisorium Freiwillige Feuerwehr Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth Die Wögerer Transport GmbH, Gunnersdorferstraße 45, 3363 Neufurth vermietet der Stadtgemeinde Amstetten Teile der Liegenschaft EZ 1869, Grdstk.Nr. 1872/140, KG Mauer für die Errichtung eines Provisoriums für die Feuerwehr Ulmerfeld–Hausmening-Neufurth. Das Mietverhältnis beginnt mit 28. März 2014 und endet mit 31.12.2014. Der monatliche Mietzins beträgt € 1.500,-- (exkl. USt.) inklusive Stromund Heizkosten. Die übrigen Betriebskosten werden anteilig verrechnet. Die näheren Bestimmungen sind dem, dieser Sitzungsvorlage beiliegendem Vertragsentwurf zu entnehmen. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss eines Mietvertrages mit der Wögerer Transport GmbH, Gunnersdorferstraße 45, 3363 Neufurth betreffend der Errichtung eines Provisoriums für die Feuerwehr Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth auf Teilflächen der Liegenschaft EZ 1869, Grdst. 1872/140, KG Mauer wird genehmigt. Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 5/163200-010000 gegeben. Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Mietvertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

36) Abänderung des Mietvertrages mit Transjob – Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen, Teilfläche der EZ 2348, Grdstk. Nr. 1643/2, KG Amstetten (ehemaliges Schlosserinternat) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Amstetten hat am 11.12.2013 den Beschluss gefasst, die Liegenschaft EZ 2348, Grdstk.Nr. 1643/2, KG Amstetten (ehemaliges Schlosserinternat) von der Landesinnung der Metalltechniker NÖ zu erwerben. Weiters wurde der Beschluss gefasst, eine Teilfläche dieser Liegenschaft an den Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen TRANSJOB, Weitenfeldstraße 35, 3300 Amstetten zu vermieten. Das Mietverhältnis sollte mit 1.1.2014 beginnen und vorerst auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen werden. Aufgrund von Verzögerungen wurde der Kaufvertrag erst mit 17.2.2014 rechtswirksam. Aus diesem Grund ist der Beginn des Mietvertrages zwischen dem Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen TRANSJOB und der Stadtgemeinde Amstetten auf den 18.2.2014 abzuändern. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben unverändert aufrecht und sind dem beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2013 mit dem Verein für Wirtschafts- und Beschäftigungsinitiativen TRANSJOB, Weitenfeldstraße 35, 3300 Amstetten genehmigte Mietvertrag wird im Punkt II. abgeändert. Das Mietverhältnis beginnt rück47

wirkend mit 18.2.2014. Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages bleiben unverändert aufrecht. Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Mietvertrag bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

37) Abschluss von einem Pachtvertrag für Grundstücke der Bonitätsklasse I Die Stadtgemeinde Amstetten verpachtet jährlich gegen ein vom Gemeinderat der Stadt Amstetten festgesetztes Nutzungsentgelt gemeindeeigene Grundstücke oder Grundstücksanteile an Privatpersonen zum Zwecke der Nutzung als Wiesen, Äcker oder Gärten. Die Nutzungsentgelte wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 9. Mai 2001 neu festgesetzt und betragen ab 1. Jänner 2002 : Bonitätsklasse I Bonitätsklasse II Bonitätsklasse III Gartengrundstücke

€ € € €

247,-- /ha 145,-- /ha 101,50 /ha 0,14/m²

Folgender Pachtvertrag wird zur Genehmigung vorgelegt: Brandstetter Johann & Walpurga, Preinsbach 4, 3300 Amstetten Grundstück 3349/1 KG Amstetten, Bonitätsklasse I Größe 763 m² a € 0,0247 = € 18,85 jährlich. Grundstück 3355 KG Amstetten, Bonitätsklasse I Größe 1534 m² a € 0,0247 = € 37,89 jährlich. Grundstück 3357 KG Amstetten, Bonitätsklasse I Größe 1754 m² a € 0,0247 = € 43,32 jährlich. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss des Pachtvertrages mit Brandstetter Johann & Walpurga, Preinsbach 4, 3300 Amstetten, Grundstücken 3349/1, 3355 & 3357, KG Amstetten, Grundstücke der Bonitätsklasse I, Größe 4051 m² a € 0,0247 = € 100,06 jährlich zu den Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten wird genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

38) Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinnützigen Wohnungs- und Sied lungsgenossenschaft Amstetten Gen.m.b.H. „Die Siedlung“, Grdstk.Nr. 1843/3, EZ 3551, KG Amstetten Die Stadtgemeinde Amstetten beabsichtigt in der Negrellistraße Buswartehäuser für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Für dieses Vorhaben wird unter anderem eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 1843/3, EZ 3551, KG Amstetten benötigt. Diese Teil fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft Amstetten Gen.m.b.H, „Die Siedlung“, Ardaggerstraße 28, 3300 48

Amstetten. Diese hat sich bereit erklärt, der Stadtgemeinde Amstetten die Errichtung eines Buswartehauses im Ausmaß von rund 23 m² auf der im beiliegenden Plan rot gekennzeichneten Fläche zu gestatten. Es ist daher eine Vereinbarung abzuschließen, welche die Benützung regelt. Die Vereinbarung soll auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden und kann jeweils zum 31.12. unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Die GWSG verzichtet während der ersten zehn Jahre auf ihr Kündigungsrecht. Die Benützung der Fläche erfolgt unentgeltlich, wobei die Erhaltung und Verwaltung des Buswartehauses der Stadtgemeinde Amstetten obliegt. Nähere Details sind der dieser Sitzungsvorlage beiliegenden Vereinbarung zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss einer Benützungsvereinbarung mit der Gemeinnützigen Wohnungsund Siedlungsgenossenschaft Amstetten Gen.m.b.H, „Die Siedlung“, Ardaggerstraße 28, 3300 Amstetten betreffend der Benützung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1843/3, EZ 3551, KG Amstetten im Ausmaß von rund 23 m² wird genehmigt. Die Benützung erfolgt unentgeltlich. Die dieser Sitzungsvorlage in Kopie beiliegende Benützungsvereinbarung bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

39) Otto und Mag. Silvia Gatterbauer, Errichtung einer Rampe für eine Brücke auf Grundstück Nr. 1094/9, KG Amstetten; Abänderung einer Vereinbarung Herr Otto und Frau Mag. Silvia Gatterbauer, Amstetten, Gschirmbachstraße 23 haben 2005 zur Anbindung ihres Grundstückes Nr. 1108/3, KG Amstetten an die Gschirmbachstraße eine Brücke über den Gschirmbach errichtet. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 4.5.2005 wurde diesbezüglich eine Vereinbarung abgeschlossen, die die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt. Das Recht zur Benutzung wurde unentgeltlich eingeräumt. Die Vereinbarung wurde auf die Dauer von 5 Jahren aufgrund der damals auf maximal 5 Jahre befristeten Baubewilligung abgeschlossen. Diese Vorgehensweise wurde gewählt, da der Flächenwidmungsplan eine Verbindung zwischen der Gschirmbachstraße und der Andreas Hofer Straße vorsieht. Derzeit ist die Errichtung dieser Straße noch nicht erforderlich. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 11.12.2013 sollte die Vereinbarung erneuert und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei der Stadtgemeinde ein Kündigungsrecht unter Setzung einer dreimonatigen Kündigungsfrist eingeräumt wurde. Vor Unterfertigung ersuchte die Familie Gatterbauer um folgende Abänderung der Vereinbarung: Die Kündigungsklausel soll in Pkt. VIII. dahingehend abgeändert werden, dass der Stadtgemeinde Amstetten das Kündigungsrecht nur aus wichtigem Grund, und zwar für den Fall von Vertragsverletzungen und bei Eigenbedarf der gegenständlichen Fläche zusteht. Für den Fall von Eigenbedarf soll die Zufahrt zum Grundstück Gatterbauer zugesichert werden. In Pkt. VII. der Vereinbarung soll der Zusatz aufgenommen werden, dass bei Auflösung der Vereinbarung der ursprüngliche Zustand auf Kosten der Gestattungsnehmer wieder herzustellen ist, wenn dies die Stadtgemeinde verlangt. Nähere Details sind dem dieser Sitzungsvorlage beiliegenden Entwurf der Vereinbarung zu entnehmen. 49

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2013 mit Herrn Otto und Frau Mag. Silvia Gatterbauer, Gschirmbachstraße 23, 3300 Amstetten genehmigte Vereinbarung wird in den Punkten VII. und VIII. abgeändert. Die abgeänderte Vereinbarung liegt dieser Sitzungsvorlage bei und bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

40) Park & Drive Anlage „Amstetten West A1/B1“; Side Letter zur Vereinbarung mit dem Land NÖ Zwischen der Stadtgemeinde Amstetten und dem Land NÖ wurde am 25.9.2008/30.9.2008 ein Übereinkommen zur Errichtung, Erhaltung und dem Betrieb der Park & Drive Anlage „Amstetten West A 1/B 1“ abgeschlossen. Auf Grund der 100%-igen Auslastung der bestehenden Park & Drive Anlage bei der Anschlussstelle Amstetten West A1/B1 „Oiden“ soll die derzeit bestehende Park & Drive Anlage um 64 Stellplätze gemäß Lageplan erweitert werden. Die Planung, die bauliche Herstellung der Anlage inkl. der Errichtung der neuen Zufahrt und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgen zur Gänze auf Kosten des Landes NÖ. Die Versetzung des Infopoint erfolgt in Abstimmung mit dem Regionalverband durch das Land NÖ. Die neue erweitere Park & Drive Anlage soll gemäß Punkt V. des bereits zwischen dem Land NÖ und der Stadtgemeinde Amstetten abgeschlossenen Übereinkommen vom 30.9.2008 erhalten und betrieben werden. Demnach sollen die Kosten für die Grünraumpflege, Reinigung, Müllentsorgung, Durchführung des Winterdienstes (ohne Material), Stromkosten für die Beleuchtung, die notwendigen Instandsetzungen des Fahrbahnbelages und diverse Kleinreparaturen von der Stadtgemeinde Amstetten getragen werden. Sämtliche anderen Kosten für die Erhaltung sowie Kosten einer allfälligen kompletten Erneuerung verbleiben beim Land. Die näheren Details sind dem dieser Sitzungsvorlage angeschlossenen Entwurf des Side Letters zum Übereinkommen vom 25.9.2008/30.9.2008 und dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss des Side Letters zum Übereinkommen vom 25.9.2008/30.9.2008 mit dem Land Niederösterreich hinsichtlich der Erweiterung der bestehenden Park & Drive Anlage an der Anschlussstelle Amstetten West A 1/B 1 wird genehmigt. Die näheren Details sind dem beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Entwurf samt Lageplan zu entnehmen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

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41) Abschluss einer Benützungsvereinbarung für einen Kleingarten Die Stadtgemeinde Amstetten gibt jährlich gegen ein vom Gemeinderat der Stadt Amstetten festgesetztes Nutzungsentgelt gemeindeeigene Grundstücke oder Grundstücksanteile an Privatpersonen zum Zwecke der Nutzung als Wiesen, Äcker oder Gärten in Bestand. Die Nutzungsentgelte wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 9. Mai 2001 neu festgesetzt und betragen ab 1. Jänner 2002 : Bonitätsklasse I Bonitätsklasse II Bonitätsklasse III Gartengrundstücke

€ € € €

247,-- /ha 145,-- /ha 101,50 /ha 0,14/m²

Folgende Benützungsvereinbarung wird zur Genehmigung vorgelegt: Pichler Sieglinde, Krautbergstraße 2/2, 3300 Amstetten Grundstück 1516 Teilfläche 15, KG Amstetten, Kleingartenanlage Krautberg, Größe 114 m² á 0,14 = € 15,96 jährlich. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Abschluss der Benützungsvereinbarung mit Pichler Sieglinde, Krautbergstraße 2/2, 3300 Amstetten, Grundstück 1516 Teilfl. 15, KG Amstetten, Kleingartenanlage Krautberg, Größe 114 m² á 0,14 = € 15,96 jährlich zu den Richtlinien der Stadtgemeinde Amstetten wird genehmigt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

42) Nebenanlagen im Ortsgebiet von Amstetten entlang der Landesstraße 6059, km 0,590 bis km 0,650, Gehsteig und Querungshilfe, Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung der Stadtgemeinde Amstetten Von den ÖBB wurde im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der Westbahn die Reichsbrücke neu gebaut. In diesem Zusammenhang wurde auch von der Stadtgemeinde ein Anteil zur Schaffung eines begleitenden Geh- und Radweges aufgewendet. Im Zuge der Baumaßnahmen für die Reichsbrücke wurde von der Straßenbauabteilung 6 des Landes NÖ entlang der Landesstraße 6059, km 0,590 bis km 0,650 ein Gehsteig und eine Querungshilfe errichtet. Die Materialkosten wurden von der Stadtgemeinde übernommen. Diese Querungshilfe ermöglicht die sichere Einbindung der Radfahrer in den Fließverkehr in Richtung Zentrum sowie auch die Querung von Fußgängern in einem relativ stark befahrenen Straßenstück von Amstetten. Mit Unterfertigung der beiliegenden Erklärung übernimmt die Stadtgemeinde die Nebenanlagen in die Erhaltung und Verwaltung und bestätigt darüber hinaus, dass diese ordnungsgemäß hergestellt wurden. Aus diesem Titel werden an den NÖ Straßendienst keine weiteren Forderungen gestellt bzw. wird dieser bei Forderungen Dritter schad- und klaglos gehalten. Die Erklärung sowie ein Lageplan sind dieser Sitzungsvorlage angeschlossen. Keine Wechselrede

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B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Amstetten-Süd hergestellten Nebenanlagen entlang der Landesstraße 6059, km 0,590 bis km 0,650, Gehsteig und Querungshilfe, werden von der Stadtgemeinde Amstetten in die Erhaltung und Verwaltung übernommen. Es wird bestätigt, dass diese ordnungsgemäß hergestellt wurden. An den NÖ Straßendienst werden aus diesem Titel keine weiteren Forderungen gestellt bzw. wird dieser bei Forderungen Dritter schad- und klaglos gehalten. Die dieser Sitzungsvorlage beiliegende Erklärung bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis : einstimmig

43) Prim. Dr. H.Kern GmbH,Amstetten,Ambulatorium für physi kalische Medizin und Rehabilitation, abgeänderter Antrag um sanitätsbehördliche Bewilligung zur Erweiterung des Anstaltszwecks; Stellungnahme Die Prim.Dr.H.Kern GmbH hat die Erweiterung der Bewilligung der privaten Krankenanstalt in Form eines selbständigen Ambulatoriums für phyiskalische Medizin und Rehabilitation im Standort Amstetten, Eggersdorferstraße 26 beantragt. Damals war die Erweiterung um die onkologsche, orthopädische und neurologische Rehabilitation geplant. Hierüber wurde auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.6.2013 die Stellungnahme abgegeben, dass seitens der Stadtgemeinde Amstetten kein Einwand gegen die sanitätsbehördliche Bewilligung besteht. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hat die Prim.Dr.H.Kern GmbH ihren Antrag abgeändert, sodass nunmehr folgende Erweiterung des Anstaltszwecks beantragt wird: - Ambulante Rehabilitation (Phase II; 30 Therapieplätze) umfassend: o Orthopädie o Herz-Kreislauf-Erkrankungen o Neurologie o Onkologie o Psychiatrie o Pulmologie o Stoffwechselerkrankungen o Traumarehabilitation - Ambulante Rehabilitation (Phase III) - Gesundheitsvorsorge Aktiv (5 Therapieplätze) Der Stadtgemeinde Amstetten wurde mit Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 3.3.2014,GS4-AMB-1/008-2013, die Möglichkeit eingeräumt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens entsprechenden Bedarfsprüfung gemäß § 10d Abs 1 NÖ KAG eine Stellungnahme abzugeben. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Stadtgemeinde Amstetten gibt im Verfahren um Erteilung der santitätsbehördlichen Bewilligung um Erweiterung des Anstaltszwecks des Ambulatoriums für physikalische Medizin und Rehabilitation im Standort Amstetten, Eggersdorferstraße 26 52

um die im Sachverhalt beschriebenen Therapieangebote gemäß § 10d Abs 1 NÖ KAG die Stellungnahme ab, dass keine Einwände bestehen. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 7 44) M. Swarovski Gesellschaft mbH – Überdachung des Rohstofflagers, Ober flächenentwässerung und Sanierung best. Manipulations- und Verkehrsflächen im Standort 3300 Amstetten, Grst.Nr. 3334/5, KG Amstetten Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 06.02.2014, GZ. AMW2-BA-04247/012, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die M. Swarovski Gesellschaft mbH um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Überdachung des Rohstofflagers, Oberflächenentwässerung und Sanierung best. Manipulations- und Verkehrsflächen im Standort 3300 Amstetten, Grst.Nr. 3334/5, KG Amstetten, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Im gewerbebehördlichen Verfahren der M. Swarovski Gesellschaft mbH für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten, Grst.Nr. 3334/5, KG Amstetten, durch die Überdachung des Rohstofflagers, Oberflächenentwässerung und Sanierung best. Manipulations- und Verkehrsflächen, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abstimmungsergebnis : einstimmig

45) Franz Leitner – Betriebsanlage zum Handel mit KFZ-Ersatzteile im Standort 3300 Amstetten, Mitterfeldstraße 1 Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 18.02.2014, GZ. AMW2-BA-1413/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Fa. Franz Leitner, vertreten durch Herrn Mag. Erwin Leitner, um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage zum Handel mit KFZ-Ersatzteilen im Standort 3300 Amstetten, Mitterfeldstraße 1, angesucht hat.

53

Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Im gewerbebehördlichen Verfahren der Fa. Franz Leitner, vertreten durch Herrn Mag. Erwin Leitner, für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten, Mitterfeldstraße 1, durch die Errichtung und den Betrieb einer Betriebsanlage zum Handel mit KFZ-Ersatzteilen, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abstimmungsergebnis : einstimmig

46) Birner GmbH – Errichtung eines Handelsbetriebes für KFZ-Ersatzteile, Auto zubehör und Werkzeug im Standort 3300 Amstetten-Mauer, Dieselstraße 4 Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 11.03.2014, GZ. AMW2-BA-1420/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Birner GmbH um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines Handelsbetriebes für KFZ-Ersatzteile, Autozubehör und Werkzeug im Standort 3300 Amstetten-Mauer, Dieselstraße 4, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Im gewerbebehördlichen Verfahren der Birner GmbH für die Änderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort 3300 Amstetten-Mauer, Dieselstraße 4, durch die Errichtung eines Handelsbetriebes für KFZ-Ersatzteile, Autozubehör und Werkzeug, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

54

Abstimmungsergebnis : einstimmig

47) Franz Daxberger – Verlängerung der Betriebszeit („Flair“) von bisher 15:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf nunmehr 15:00 Uhr bis 08:00 Uhr im Standort 3300 Amstetten, Kubastastraße 1 Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 13.03.2014, GZ. AMW2-BA-04576/002, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass Herr Franz Daxberger, vertreten durch Frau Mag. Maria Theresia Schimek, um Erteilung der gewer bebehördlichen Genehmigung für die Änderung der bestehenden Gastgewerbebetriebsanlage („Flair“) durch die Verlängerung der Betriebszeit von bisher 15:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf nunmehr 15:00 Uhr bis 08:00 Uhr im Standort 3300 Amstetten, Kubastastraße 1, angesucht hat. Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, das Vorhaben geeignet ist, die Anrainer durch Lärm zu belästigen, daher spricht sich die Stadtgemeinde Amstetten gegen eine Verlängerung der Betriebszeit aus. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Im gewerbebehördlichen Verfahren des Herrn Franz Daxberger, vertreten durch Frau Mag. Maria Theresia Schimek, für die Änderung der bestehenden Gastgewerbebetriebsanlage („Flair“) im Standort 3300 Amstetten, Kubastastraße 1, durch die Verlängerung der Betriebszeit von bisher 15:00 Uhr bis 05:00 Uhr auf nunmehr 15:00 Uhr bis 08:00 Uhr, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, das Vorhaben geeignet ist, die Anrainer durch Lärm zu belästigen, daher spricht sich die Stadtgemeinde Amstetten gegen eine Verlängerung der Betriebszeit aus. Abstimmungsergebnis : einstimmig

47.1) Wögerer GmbH – Errichtung und Benützung einer Aufzugsanlage im Standort 3300 Amstetten, Feldstraße 13 Von der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde mit Schreiben vom 25.03.2014, GZ. AMW2-BA-1425/001, der Stadtgemeinde mitgeteilt, dass die Wögerer GmbH um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und Benützung einer Aufzugsanlage im Standort 3300 Amstetten, Feldstraße 13, angesucht hat.

55

Hiezu ist von der Stadtgemeinde gemäß § 355 der Gewerbeordnung innerhalb einer Frist von 6 Wochen durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter Stellung zu nehmen. Es ist gem. § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abzugeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Im gewerbebehördlichen Verfahren der Wögerer GmbH für die Errichtung und Benützung einer Aufzugsanlage im Standort 3300 Amstetten, Feldstraße 13, wird von der Stadtgemeinde Amstetten gemäß § 355 der Gewerbeordnung 1994 die Stellungnahme abgegeben, dass nach § 74, Abs. 2, Ziffer 2, 4 und 5, bei Einhaltung der vorzuschreibenden Auflagen keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Abstimmungsergebnis : einstimmig

Referat des Gemeinderatsausschusses 9: 48) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Feldstraße 10, Tür 17, an Frau Herta Klaus Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Feldstraße 10, Tür 17, im Ausmaß von 57,18 m², ist frei geworden und soll ab 1. Februar 2014 an Frau Herta Klaus weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 252,05, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 112,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 40,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 25,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 24,--, zusammen € 502,36 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Feldstraße 10, Tür 17, im Ausmaß von 57,18 m², ab 1. Februar 2014, an Frau Herta Klaus wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 252,05, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 112,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 40,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 25,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 24,--, zusammen € 502,36 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

49) Wohnungstausch - Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12, Tür 22, an Frau Dr. Zuzana Nydlova 56

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12, Tür 22, im Ausmaß von 42,81 m², ist frei geworden und soll ab 1. Februar 2014 an Frau Dr. Zuzana Nydlova (bisher Mieterin der Wohnung Nr. 18) weitervermietet werden.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 140,--, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 70,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 38,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 12,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 301,74 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Krankenhausstraße 12, Tür 22, im Ausmaß von 42,81 m², ab 1. Februar 2014, an Frau Dr. Zuzana Nydlova wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 140,--, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 70,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 38,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 12,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 301,74 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig 50) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Kamarithstraße 8, Tür 5, an Herrn Franz Grossteiner

Amstetten,

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kamarithstraße 8, Tür 5, im Ausmaß von 38,63 m², ist frei geworden und soll ab 1. März 2014 an Herrn Franz Grossteiner weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie B beträgt € 94,26, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 52,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 39,--, zusammen € 203,79 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Kamarithstraße 8, Tür 5, im Ausmaß von 38,63 m², ab 1. März 2014, an Herrn Franz Grossteiner wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie B beträgt € 94,26, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 52,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 39,--, zusammen € 203,79 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

51) Wohnungstausch - Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 14, Tür 3, an Herrn Friedrich Kerbler

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Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Mauer, Hauptplatz 14, Tür 3, im Ausmaß von 61 m², ist frei geworden und soll ab 1. März 2014 an Herrn Friedrich Kerbler (bisher Mieter der Wohnung Nr. 2) weitervermietet werden.

Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 198,25, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 80,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 30,--, zuzüglich eines monatlichen EVB, befristet bis 30.06.2023, von € 42,70, zusammen € 389,05 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Mauer, Hauptplatz 14, Tür 3, im Ausmaß von 61 m², ab 1. März 2014 an Herrn Friedrich Kerbler wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 198,25, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 80,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 30,--, zuzüglich eines monatlichen EVB, befristet bis 30.06.2023, von € 42,70, zusammen € 389,05 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

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52) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Beethovenstraße 1 Tür 5, an Frau Karin Pils

Amstetten,

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Beethovenstraße 1 Tür 5 im Ausmaß von 93,20 m² ist frei geworden und soll ab 1. April 2014 an Frau Karin Pils weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 302,90, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 102,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 130,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 50,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.06.2025 von € 93,20, zusammen € 758,91 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Beethovenstraße 1 Tür 5 im Ausmaß von 93,20 m² ab 1. April 2014 an Frau Karin Pils wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 302,90, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 102,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 130,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 50,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.06.2025 von € 93,20, zusammen € 758,91 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

53) Wohnungstausch – Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Preinsbacher Straße 60 Tür 9, an Frau Emina Besirovic Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Preinsbacher Straße 60 Tür 9 im Ausmaß von 62,60 m² ist frei geworden und soll ab 1. April 2014 an Frau Emina Besirovic (bisher Mieterin der Wohnung Nr. 5) weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 214,72, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 86,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.06.2025 von € 62,60, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 29,--, zusammen € 431,55 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Preinsbacher Straße 60 Tür 9 im Ausmaß von 62,60 m² ab 1. April 2014 an Frau Emina Besirovic wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 214,72, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 86,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 30.06.2025 von € 62,60, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 29,--, zusammen € 431,55 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

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54) Subventionen an soziale Vereine Gemäß nachstehender Aufstellung haben diverse soziale Vereine um die Gewährung einer Subvention für das Jahr 2014 angesucht: Sozialer Verein

Art d. Zuwendung

2014 / €

1.

Amnesty Intern., Gruppe 37

Aufrechterhaltung

300,--

2.

Frauenberatung Mostviertel

Aufrechterhaltung

8.000,--

3.

Frauenhaus Amstetten

Aufrechterhaltung

8.000,--

4.

Frauenselbsthilfe nach Krebs Verein Donautal, Sitz Amst.

Aufrechterhaltung

250,--

5.

Hilfswerk Amstetten

Aufrechterhaltung

2.600,--

6.

Hospizförderverein Amstetten

Aufrechterhaltung

ca.

480,--

Saalmiete - Verrechnung mit Abt. IX-Kultur

7.

KOV Mauer-Öhling

Aufrechterhaltung

200,--

8.

Lebenshilfe Amstetten-Waidh. Aufrechterhaltung

2.200,--

9.

Lila Zeitzone, Mag. Hubegger

Verspätete Abgabe: 17.02.2014

1) Personalkosten f. „lila krabbelstube“, 2) Zuschuss f. Sommer-Ferienbetreuung, (nach Abhaltung und mit Nachweis) 3) Mietkostenbeitrag

0,-500,-500,--

10.

Netzwerk der Solidarität

Aufrechterhaltung

300,--

11.

Neustart Amstetten

Aufrechterhaltung

500,--

12.

Pensionistenverb. Amstetten

Aufrechterhaltung

750,--

13.

Pensionistenverb. Greinsfurth

Aufrechterhaltung

380,--

14.

PV Mauer-Öhling

Aufrechterhaltung

380,--

15.

PV Ulmerfeld-Hausm.-Neuf.

Aufrechterhaltung

600,--

16.

SHGr. Parkinson-Aktiv, Amst.

Aufrechterhaltung

350,--

17.

Seniorenbund Amstetten

Aufrechterhaltung

750,--

18.

Seniorenbund Mauer-Gft.

Aufrechterhaltung

380,--

19.

Seniorenbund U-H-N Volkshilfe Amstetten

Aufrechterhaltung

600,--

Aufrechterhaltung

2.600,--

20.

SUMME, €

30.620,-

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Das verspätete Einlangen des Ansuchens um finanzielle Unterstützung vom Kriegsopfer- und Behindertenverband, Ortsgruppe Mauer-Öhling wird genehmigt. Die Subventionen an die sozialen Vereine für 2014 über gesamt € 30.620,-- werden genehmigt. 60

Die Bedeckung ist unter der Haushaltsstelle 1/4292-7570 gegeben. Teil A – ohne Frauenberatung und Frauenhaus: Abstimmungsergebnis : einstimmig Teil B - Frauenberatung und Frauenhaus: Abstimmungsergebnis : 32 dafür 4 dagegen (StR.Kashofer, GR Gernot Huber, GR Weber, GR.Harreiter)

55) Kindertagesbetreuungseinrichtung – Anschaffung fehlender Grundausstattung In der Siedlungsstraße 20, 3300 Amstetten, soll eine Kindertagesbetreuungseinrichtung installiert werden. (GR-Beschluss vom 9.10.2013) Für die erforderliche Adaptierung der Räumlichkeiten wie Elektroinstallation Küche und Erneuerung Hauptverteiler, Einrichtungsgegenstände Gruppe und Bewegungsraum, Elektro-Geräte für die Küche, Grundausstattung Beschäftigungsmaterial, sowie Geschirr und Küchenutensilien wurde am 11.12.2013 der GR-Beschluss gefasst. Die Adaptierungs- und Einrichtungsarbeiten werden in KW 9/2014 abgeschlossen. Nun gibt es von der leitenden Pädagogin und ihrem Team eine Auflistung noch fehlender Grundausstattung, die im Dezember 2013 noch nicht absehbar war. Es handelt sich dabei um Kinderhandtücher, Waschlappen, Vorhänge, Staubsauger und div. Mülleimer. Die Liste liegt in Form eines Angebotes der Fa. Lutz Amstetten bei. Die Gesamtsumme des Angebotes liegt bei € 1.674,-- inkl. Mwst. Diese Anschaffungen können auch noch, lt. Auskunft von Frau Schober-Ortner pädagogische Leiterin Kidspoint GmbH, in die Förderung des Landes NÖ miteinfließen. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die noch fehlende Grundausstattung für den Betrieb der Kindertagesbetreuung am Standort Siedlungsstraße 20, 3300 Amstetten, lt. Angebot der Fa. Lutz Amstetten, mit einer Angebotssumme von € 1.674,-- inkl. Mwst. anzukaufen. Diese Anschaffungen können auch noch, lt. Auskunft von Frau Schober-Ortner pädagogische Leiterin Kidspoint GmbH, in die Förderung des Landes NÖ miteinfließen. Die Ausgaben werden im VA 2014 auf der HH-Stelle: 1/2403-0430 gebucht. Die Bedeckung ist durch Minderausgaben auf der HH-Stelle: 1/2403-7570 gegeben. Auf Grund der Dringlichkeit wurde um vorzeitige Genehmigung ersucht. Abstimmungsergebnis : einstimmig

61

56

Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Krankenhausstraße 12 Tür 18, an Frau Saskia Peranek

Amstetten,

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 18 im Ausmaß von 42,81 m² ist frei geworden und soll ab 1. April 2014 an Frau Saskia Peranek weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 146,84, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 70,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 16,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 14,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 285,06 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Krankenhausstraße 12 Tür 18 im Ausmaß von 42,81 m² ab 1. April 2014 an Frau Saskia Peranek wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 146,84, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 70,--, zuzüglich einer monatlichen Heizkostenpauschale von € 16,--, zuzüglich einer monatlichen Warmwasserpauschale von € 14,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für den Autoabstellplatz von € 9,95, zusammen € 285,06 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

57) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kubastastraße 11, Tür 1, an Frau Brigitte Hörndler - Verlängerung Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Kubastastraße 11 Tür 1 im Ausmaß von 37,65 m² ist seit 1. Mai 2011 befristet an Frau Brigitte Hörndler vermietet. Das Mietverhältnis endet am 30. April 2014 und soll um weitere 3 Jahre – bis 30. April 2017 – verlängert werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 96,76 zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 44,--, zusammen € 154,84 inklusive MWSt.

Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Verlängerung des Mietvertrages für die Gemeindewohnung Amstetten, Kubastastraße 11 Tür 1 im Ausmaß von 37,65 m² an Frau Brigitte Hörndler um weitere 3 Jahre – bis 30. April 2017 – wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 96,76 zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 44,--, zusammen € 154,84 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig 58) Vermietung der Wohnung im Gemeindewohnhaus Friedhofstraße 23 Tür 2, an Frau Maria Luise Grissenberger

Amstetten, 62

Die Wohnung im Gemeindewohnhaus Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 2 im Ausmaß von 57,10 m² ist frei geworden und soll ab 1. April 2014 an Frau Maria Luise Grissenberger weitervermietet werden. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 195,85, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 65,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 60,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.01.2028 von € 68,52, zusammen € 428,31 inklusive MWSt. Keine Wechselrede B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Die Vermietung der Gemeindewohnung in Amstetten, Friedhofstraße 23 Tür 2 im Ausmaß von 57,10 m² ab 1. April 2014 an Frau Maria Luise Grissenberger wird genehmigt. Der monatliche Hauptmietzins für diese Wohnung der Kategorie A beträgt € 195,85, zuzüglich einer monatlichen Betriebskostenpauschale von € 65,--, zuzüglich einer monatlichen Pauschale für die Hausreinigung von € 60,--, zuzüglich eines monatlichen EVB befristet bis 31.01.2028 von € 68,52, zusammen € 428,31 inklusive MWSt. Abstimmungsergebnis : einstimmig

59) Dringlichkeitsantrag der FPÖ betreffend „Änderung der Richtlinien für den Amstettner Familienpass“ Frau StR. Kashofer hat beiliegenden Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wechselreden:

StR.Kashofer, Bgm.Puchebner, StR.Mag.Dangl, StR.Ing.Katzengruber

Frau StR. Kashofer stellt den Antrag, diesen Punkt an den Ausschuss Soziales, Wohnen und Generationen zu verweisen. Abstimmungsergebnis :

4 dafür (StR.Kashofer, GR Gernot Huber, GR Weber, GR.Harreiter) 32 dagegen

B e s c h l u s s : (GRB.v.27.03.2014) Abstimmungsergebnis :

4 dafür (StR.Kashofer, GR Gernot Huber, GR Weber, GR.Harreiter) 32 dagegen

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ANFRAGEN Herr GR Gruber stellt eine Anfrage bezüglich Gemeindewohnungen, die schriftlich beantwortet wird. Herr GR Gernot Huber stellt eine Anfrage, die die Jugendgemeinderätin und die Bildungsgemeinderätin betreffen. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. Herr GR Gernot Huber stellt eine Anfrage bezüglich „ars femina 2014“, die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich.

Da keine weiteren Anfragen bzw. Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende – Bgm. Ursula Puchebner – den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.43 Uhr. Die Vorsitzende:

Für die Fraktion der SPÖ :

Für die Fraktion der ÖVP :

Für die Fraktion der FPÖ :

Für die Fraktion der Grünen :

Schriftführer :

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