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GEMEINDEAMT HAUSKIRCHEN Plz. 2184, Bez. Gänserndorf, NÖ Tel. 02533/8520, Fax 02533/8520 99 DVR

0431524 Hauskirchen, 2015-02-18

PROTOKOLL über die am Mittwoch, den 18.02.2015 abgehaltene Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Hauskirchen. Dauer:

18:00 Uhr bis 18:24 Uhr

Vorsitz: Bgm. Helmut Arzt Anwesende: Vbgm. Hammer Alfred, GGR Girsch Roman, GR Matzka Ludwig, OV GR Rahn Manfred, GR Pfeiffer Andreas, GR Huber Klaus, GGR Höller Josef, GR Frey Christine, GGR Ing. Marschall Lorenz, GR Huber Georg, GR Zahnt Brigitte, GGR Müller Leopold, GR Riedl Erich, GR Riedl Günter, GR Kuril Norbert Entschuldigt abwesend: GR Bauer Gerald, GR Kubanik Christian, GR Wimmer Ernst Schriftführerin: Monika Geyer Zuhörer: Schwarzschachner Johann, Eder Martin, Hammer Alfred jun., Traxler Franz, Baumgartner Herbert, Hospes Christian

Tagesordnungspunkte

1. 2. 3. 4.

Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls vom 12.12.2014 Gebarungseinschau vom 12.02.2015 Rechnungsabschluss 2014 Gebarungseinschau gemäß § 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 v. Aufsichtsbehörde 5. Verordnung § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032-7 6. Abgeltung Windkraftanlagen Windpark GHW Rannersdorf 7. Vergabe Hollensteinsiedlung II – ABA BA 06 und WVA BA 10 8. Bestellung Mitglieder der Grundverkehrs-Bezirkskommission 9. Herstellung Kanalanschluss zu den Sportanlagen KG Prinzendorf 10. Verführen Fräsmaterial B 48 (Güterwege) 11. Güterwege – Erhaltung 2015 12. Sanierung Regenwasserkanal B 48 Abschnitt II 13. Ansuchen Hr. Meißner Christoph um Bauplatzkauf, KG Prinzendorf

Beschlussfassung Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. 1

Top 1) Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll vom 12.12.2014 keine Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. Top 2) Die Vorsitzende Stellvertretende des Prüfungsausschusses GR Zahnt Brigitte berichtet über die Gebarungsprüfung. Diese wird zur Kenntnis genommen. Top 3) Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2014 ist in der Zeit vom 03.02.2015 bis 17.02.2015 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Die Auflegung wurde öffentlich kundgemacht. Jeder im Gemeinderat vertretenden Wahlpartei wurde bei Beginn der Auflagefrist eine Ausfertigung des Entwurfes ausgefolgt. Schriftliche Stellungnahmen wurden keine eingebracht. Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Rechnungsabschluss beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 4) Der Bericht der Gebarungseinschau durch die Aufsichtsbehörde des Amtes der NÖ Landesregierung wurde den im Gemeinderat vertretenen Fraktion bereits Tage vor der Gemeinderatssitzung zur Einsicht übermittelt. Der Bericht vom 4. Februar 2015 über die Gebarungseinschau wird zur Kenntnis genommen. Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 5) Bgm. Arzt berichtet, dass die Höhe der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates entsprechend § 18 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 vom Gemeinderat mit Verordnung festzulegen sind. Da durch den Entfall der Entschädigung für die Umweltgemeinderäte im § 15 NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 die Grundlage für die Festsetzung der Höhe der Entschädigung mittels Verordnung des Gemeinderates entfallen ist, sind die Verordnungen über die Festsetzung der Höhe der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates insofern anpassungsbedürftig. Die Verordnung ist demnach mit Wirkung vom 1. März 2015 dahingehend zu ändern, dass die Entschädigung für Umweltgemeinderäte ersatzlos entfällt, andernfalls eine gesetzwidrige Verordnung vorliegt. Gemäß § 15 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032 beträgt der Bezug des Bürgermeisters einer Gemeinde in den Gemeinden von 1.001 – 2.500 Einwohner mit 35 % des Ausgangsbetrages nach § 2. Die Bezüge der übrigen Gemeindefunktionäre (Gemeinderäte, Vorstandsmitglieder etc.) können im Rahmen der zulässigen Prozentsätze nach § 15 Abs. 3 NÖ Landes – und Gemeindebezügegesetz abgeändert werden. Auf Grund der §18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl.0032-7, wird verordnet: §1 Die monatliche Entschädigung des Vizebürgermeisters beträgt 21% des Bezuges des Bürgermeisters. §2 Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme des Vizebürgermeisters gebührt eine monatliche Entschädigung von 6 % des Bezuges des Bürgermeisters.

§3 2

Die monatliche Entschädigung eines Ortsvorstehers beträgt 11% des Bezuges des Bürgermeisters. §4 Den Mitgliedern des Gemeinderates, gebührt eine monatliche Entschädigung in der Höhe von 3 % des Bezuges des Bürgermeisters §5 Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt eine monatliche Entschädigung von 6 % des Bezuges des Bürgermeisters. §6 Diese Verordnung tritt mit 1.03.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung des Gemeinderates über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher vom 01.03.2009 außer Kraft. Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 6) Vzbgm. Hammer berichtet über die Abgeltung der Windkraftanlagen „Windpark GHW Rannersdorf“. Im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien wird beschlossen, dass folgender Punkt im oben angeführten Vertrag hinzugefügt wird: o Die Gemeinde erhält von der Windpark Rannersdorf II GmbH bis Ende März 2015 nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung eine Vorauszahlung der laufenden Zahlungen in Höhe von € 124.876,00 für die ersten 20 Betriebsjahre der Windkraftanlage GHW 5. Ab Beginn des der Vorauszahlungsperiode folgenden Betriebsjahres erhält die Gemeinde auch für diese Anlage wieder eine laufende, jährliche Zahlung. Diese bemisst sich wie folgt: € 9.600,00 indexiert mit dem VPI ab dem Monat der Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlage des Windparks. Alle anderen Punkte des am 12.3.2014 geschlossenen Gestattungsvertrages bleiben unverändert aufrecht. o Für die Windkraftanlage „Im Wind“ soll der Gemeinde für die ersten 20 Vertragsjahre eine Einmalzahlung in der Höhe von € 170.000,00 (exklusive Ust) ausbezahlt werden. Diese Einmalzahlung ist mit der Inbetriebnahme aller Windkraftanlagen der Im Wind GHW GmbH im Gemeindegebiet der KG Rannersdorf der Gemeinde Hauskirchen nach erfolgter Rechnungslegung durch die Gemeinde zur Zahlung fällig. Ab Beginn des der Vorauszahlungsperiode folgenden Betriebsjahres (somit ab dem 21. Jahr) erhält die Gemeinde wieder das laufende Entgelt gemäß §3 3.1 des Gestattungsvertrages, somit in der Höhe von € 12.800,-- für die Anlage GHW 4, welches gemäß § 3 3.2. des Gestattungsvertrages indexiert wird, wobei Basis für die Berechnung die für den Monat der Inbetriebnahme der ersten Windkraftanlage des Windparks Großkrut-Hauskirchen-Wilfersdorf verlautbarte Indexzahl ist. Vzbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Abgeltung der Windkraftanlagen wie im obigen Sachverhalt beschrieben, beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: 14 Fürstimmen 2 Gegenstimmen (SPÖ) 3

Top 7) Bgm. Arzt berichtet über die Vergabe Hollensteinsiedlung II – ABA BA 06 und WVA BA 10. Aufgrund der Ausschreibung liegen folgende Angebote excl. MWSt., welche von Dipl.Ing. Rennhofer überprüft wurden, auf Fa. Pittel+Brausewetter Fa. Winkler Fa. Held&Francke Fa. Leithäusl Fa. Teerag Asdag

€ € € € €

183.395,56 197.801,55 206.133,38 211.571,00 213.663,34

Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Vergabe an die Fa. Pittel+Brausewetter laut Ausschreibung in der Höhe von € 183.395,56 beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 8) Da die Funktionsperiode aller bisher bestellten Mitglieder mit der Wahl des neuen Gemeinderates endet, sind neue Mitglieder zu bestellen und gelten bis zur nächsten GR-Wahl. GGR Girsch verlässt um 18:15 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal KG Hauskirchen: Ersatz:

Girsch Roman, Hauskirchen, Hauptstraße 66 Dalba Leopold, Hauskirchen, Hauptstraße 122

Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass oben genannte Personen in die Grundverkehrs-Bezirkskommission für Hauskirchen berufen werden. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig GGR Girsch betritt um 18:16 Uhr wieder den Sitzungssaal Vzbgm. Hammer verlässt um 18:16 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal GR Riedl Günter verlässt um 18:16 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal KG Prinzendorf: Ersatz:

Hammer Alfred jun., Prinzendorf, Hauptstraße 65 Riedl Günter, Prinzendorf, Feldstraße 292

Vzbgm. Hammer und GR Riedl Günter betreten um 18:17 Uhr wieder den Sitzungssaal Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass oben genannte Personen in die Grundverkehrs-Bezirkskommission für Prinzendorf berufen werden. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig KG Rannersdorf: Ersatz:

Wiesinger Josef, Rannersdorf, Hauptstraße 24 Strahner Josef, Rannersdorf, Hauptstraße 115

Bgm. Arzt stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass oben genannte Personen in die Grundverkehrs-Bezirkskommission für Rannersdorf berufen werden. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig 4

Top 9) GGR Höller berichtet, dass durch Besprechung und Begehung mit DI Rennhofer festgestellt wurde, dass die Abwasserbeseitigung am Sportplatz in Prinzendorf nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Daher ist die Herstellung eines Kanalanschlusses zwischen dem Schmutzwasserkanal Wiesbergsiedlung, Schacht Nr. 17302 und den Sportanlagen in Prinzendorf erforderlich. Da die Höhenverhältnisse die Abwasserentsorgung im freien Gelände nicht zulassen, ist eine FäkalienHebeanlage notwendig. Da die Sportanlagen nicht ständig in Betrieb sind und es daher zu „Alterungen“ des Abwassers im Pumpwerk als auch in der Druckleitung kommen kann und um daher eine Geruchsbelästigung im Ausmündungsbereich auszuschließen ist es notwendig auf eine Länge von ca. 32 m eine Freispiegelleitung zu errichten. Eine Kostenschätzung von DI Rennhofer liegt in der Höhe von insgesamt € 34.000,00 excl. USt. vor. Diese unterteilen sich in € 4.000,00 Kosten für die Projekterstellung und € 30.000,00 für Grabung, Leitung und Pumpe. GGR Höller stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den Bau der Abwasserentsorgungsanlage zu den Sportanlagen in Prinzendorf wie beschrieben beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 10) Für das Verführen von Fräsmaterial B 48 liegen Angebote von der Fa. Popp, Fa. Winter und Fa. Poyss vor. Als Bestbieter geht die Fa. Poyss bei 4-Achs LKW in der Höhe von € 59,00/Stunde exkl. MWSt. hervor und bei 3-Achs LKW ist die Fa. Popp mit € 52,25 exkl. MWSt. Bestbieter. Die Arbeiten sollen je nach Verfügbarkeit der LKW an die beiden Firmen vergeben werden. Vzbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 11) Vzbgm. Hammer berichtet über die Erhaltung der Güterwege 2015. Ein Teil des anfallenden Fräsmaterials (120 m³) wird in der Hollensteinsiedlung II zwischengelagert und für die Befestigung der Siedlungsstraße verwendet. In der KG Rannersdorf wird die Tragschicht der Güterwege mit der Parzellennummer 1266 und 1164 hergestellt. In der KG Prinzendorf wird die Tragschicht der Güterwege mit der Parzellennummer 3157 und 3070 hergestellt. In der KG Hauskirchen wird die Tragschicht der Güterwege mit der Parzellennummer 1922 hergestellt. Es liegt ein Angebot der Fa. Pittel+Brausewetter vor. Gräder pro Stunde Walze pro Stunde

€ 82,39 exkl. MWSt. € 67,44 exkl. MWSt.

Vzbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge die Beauftragung der Arbeiten an die Fa. Pittel+Brausewetter beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 12) Im Zuge der Straßenbauarbeiten Bauabschnitt II B 48 sind Sanierungsarbeiten beim Regenwasserkanal notwendig. Unser Kanalprojektant DI Rennhofer hat die Kosten auf € 50.000,00 excl. MWSt. geschätzt. Mit den Arbeiten soll die Fa. Pittel+Brausewetter mit den Kostensätzen wie in der

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Hollensteinsiedlung II beauftragt werden. Wo es technisch möglich ist, wird die Straßenbauabteilung Zistersdorf gemeinsam mit der Fa. Popp die Grabarbeiten ausführen. Es liegt ein Angebot von der Fa. Popp für einen 9 Tonnen-Bagger pro Stunde mit € 49,67 + MWSt. vor. Vzbgm. Hammer stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge obigen Sachverhalt beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Top 13) GGR Höller berichtet über das Ansuchen von Herrn Christoph Meißner, KG Prinzendorf um Kauf des Bauplatzes Parz. Nr. 3602/13 in der Wiesbergsiedlung II, im Ausmaß von 694 m². GGR Höller stellt den Antrag: Der Gemeinderat möge den Verkauf des Bauplatzes Parz. Nr. 3602/13 zum Preis von € 15,00 / m² beschließen. Die Aufschließungskosten werden von der Gemeinde nach Unterfertigung des Kaufvertrages vorgeschrieben. Sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig

Dieses Protokoll wurde in der Sitzung am.............................................. genehmigt.

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Bürgermeister

Schriftführerin

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............................................................... GGR Girsch

GGR Müller

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