DRG-Entgelt- und Pflegekostentarif 1. Pflegesätze gem. § 13 BPflV In den Fachbereichen Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, berechnet das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen gem. Bundespflegesatzverordnung (BPflV) wie folgt: a. einen Basispflegesatz (§ 13 Abs. 3, 4 BPflV) b. Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 2, 4 BPflV) c. Entgelte für die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung d. Entgelte für Wahlleistungen (§ 22 Abs. 1 BPflV i.V.m. § 17 KHEntgG) e. Entgelte für sonstige Leistungen f. Zuzahlungen Die tagesgleichen Pflegesätze (Abschnitt 1.a und b) sowie die Entgelte für eine Wahlleistung „Unterkunft“ (Abschnitt 15. b) werden für den Aufnahmetag und jeden weiteren Tag des Krankenhausaufenthalts berechnet (Berechnungstag), der Entlassungs- oder Verlegungstag, der nicht zugleich Aufnahmetag ist, jedoch nur bei teilstationärer Behandlung (§ 14 Abs. 2 BPflV). Die Leistungen nach Abschnitt 1. Buchst. e) sowie die nicht nach Tagen bemessenen Wahlleistungen nach Abschnitt 15. a) werden auch für den Verlegungs- oder Entlassungstag berechnet. Nimmt der Patient vom Krankenhaus angebotene Leistungen (z.B. Verpflegung) nicht oder nicht voll in Anspruch, tritt eine Minderung der Entgelte nicht ein. a)

Basispflegesatz (§ 13 Abs. 3 und 4 BPflV) aa) vollstationärer Basispflegesatz bb) teilstationärer Basispflegesatz

Der Basispflegesatz ist das Entgelt für nichtmedizinische Leistungen, d.h. für nicht durch ärztliche oder pflegerische Tätigkeit veranlasste Leistungen. b) Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 2 und 4 BPflV) aa) vollstationäre Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 2 BPflV) Psychiatrie Psychosomatik bb) teilstationäre Abteilungspflegesätze (§ 13 Abs. 4 BPflV) Tagesklinik - Nachtklinik c) Vor- und nachstationäre Behandlung (§ 115 a SGB V) aa) vorstationäre Behandlung Psychiatrie Psychosomatik bb) nachstationäre Behandlung Psychiatrie Psychosomatik

je Berechnungstag 58,45 € 40,17 €

je Berechnungstag 175,95 € 153,95 € 120,46 € 125,78 € 99,19 € 37,84 € 47,55 €

2. Fallpauschalen (DRGs) gem. § 17 b KHG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen des Krankenhauses richtet sich im Übrigen (außerhalb des Anwendungsbereiches nach Nr. 1, d.h. alle anderen Kliniken und Abteilungen) nach den gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausgesetzes (KHG) sowie des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allgemeine Krankenhausleistungen überwiegend über diagnoseorientierte Fallpauschalen (sog. Diagnosis Related Groups – DRG) abgerechnet. Entsprechend der DRG-Systematik bemisst sich das konkrete Entgelt nach den individuellen Umständen des Krankheitsfalls. Die Zuweisung zu einer DRG erfolgt über verschiedene Parameter. Die wichtigsten sind hierbei die Hauptdiagnose sowie gegebenenfalls durchgeführte Prozeduren (Operationen, aufwendige diagnostische oder therapeutische Leistungen). Eventuell vorhandene Nebendiagnosen können zudem die Schweregradeinstufung beeinflussen. Für die Festlegung der Diagnosen bzw. Prozeduren stehen Kataloge mit ca. 13.000 Diagnosen (ICD-10-GM Version 2013) und ca. 30.000 Prozeduren (OPS Version 2013) zur Verfügung. Neben den bisher genannten können auch andere Faktoren wie z.B. das Alter oder die Entlassungsart Auswirkung auf die Zuweisung einer DRG haben. Die genauen Definitionen der einzelnen DRGs sind im jeweils gültigen DRG-Klassifikationssystem (DRG-Definitionshandbuch) festgelegt. Das DRG-Definitionshandbuch beschreibt die DRGs einerseits alphanumerisch, andererseits mittels textlicher Definition. Ergänzend finden sich hier auch Tabellen von zugehörigen Diagnosen und Prozeduren. Die jeweilige DRG ist mit einem entsprechenden Relativgewicht bewertet, welches im Rahmen der DRG-Systempflege jährlich variieren kann. Diesem Relativgewicht ist ein in Euro ausgedrückter Basisfallwert (festgesetzter Wert einer Bezugsleistung)

zugeordnet. Der derzeit gültige Basisfallwert liegt bei 3.090,00 Euro und unterliegt jährlichen Veränderungen. Aus der Multiplikation von Relativgewicht und Basisfallwert ergibt sich der Preis für den Behandlungsfall.

Beispiel: DRG B79Z

Definition Schädelfrakturen, Somnolenz, Sopor

Relativgewicht 0,662

Basisfallwert 3.090,00 €

Erlös 2.045,58 €

Welche DRG bei Ihrem Krankheitsbild letztlich für die Abrechnung heranzuziehen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Hierfür kommt es darauf an, welche Diagnose(n) am Ende des stationären Aufenthaltes gestellt und welche diagnostischen beziehungsweise therapeutischen Leistungen im Fortgang des Behandlungsgeschehens konkret erbracht werden. Für das Jahr 2013 werden die bundeseinheitlichen Fallpauschalen durch die Anlage 1 Fallpauschalenverordnung 2013 (FPV 2013) vorgegeben.

3. Über- und Unterschreiten der Grenzverweildauer bzw. der mittleren Verweildauer der Fallpauschale (DRG) gem. § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 1 und 2 FPV 2013 Der nach der oben beschriebenen DRG-Systematik zu ermittelnde Preis setzt voraus, dass DRG-spezifische Grenzen für die Verweildauer im Krankenhaus nicht über- oder unterschritten werden. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Verweildauern werden Zu- oder Abschläge fällig. Die näheren Einzelheiten und das Berechnungsverfahren hierzu regelt die Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2013 (FPV 2013).

4. Zusatzentgelte nach den Zusatzentgeltekatalogen gemäß § 5 FPV 2013 Gem. § 17 b Abs. 1 Satz 12 KHG können die für die Entwicklung und Pflege des deutschen DRG-Systems zuständigen Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft) Zusatzentgelte für Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren. Dies gilt auch für die Höhe der Entgelte. Für das Jahr 2013 werden die bundeseinheitlichen Zusatzentgelte durch die Anlage 2 in Verbindung mit der Anlage 5 der FPV 2013 vorgegeben. Daneben können für die in Anlage 4 in Verbindung mit Anlage 6 zur FPV 2013 genannten Zusatzentgelte krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 KHEntgG vereinbart werden. Diese Zusatzentgelte können zusätzlich zu den DRG-Fallpauschalen oder den Entgelten nach § 6 Abs. 1 KHEntgG abgerechnet werden. Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr 2013 für Leistungen nach Anlage 4 bzw. 6 FPV 2013 keine krankenhausindividuellen Zusatzentgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jedes Zusatzentgelt 600,00 € abzurechnen. Das Krankenhaus berechnet derzeit folgende Zusatzentgelte: ZE2013-01 ZE2013-04 ZE2013-08 ZE2013-13 ZE2013-15 ZE2013-22

Beckenimplantate Rekonstruktionsimplantate Sonstige Dialyse Immunadsorption Zellapharese And. Therap. Katheterisierung IABP Modulare Endoprothesen

631,00 € 5.000,00 € 370,00 € 2.000,00 € 666,00 € 811,01 €

ZE2013-74 ZE2013-75 ZE2013-77-26 ZE2013-77-27 ZE2013-77-28 ZE2013-77-29

Gabe Gabe Gabe Gabe Gabe Gabe

1.500,00 €

ZE2013-78

Gabe von Clofarabin, parenteral

99,66 €

2,98 €

ZE2013-79

Gabe von Nelarabin, parenteral

1,58 €

ZE2013-54A

Gabe von Anti-Human-TLymphozyten-Immunglobulin, parenteral, je mg Operation Ösophagus

980,00 €

ZE2013-80

Gabe von Amphotericin-B-Lipidkomplex, 1,44 € parenteral

ZE2013-54B

Operationen Ösophagus

990,00 €

ZE2013-85

Gabe von Temsirolimus, parenteral

35,27 €

ZE2013-54G-4

Operationen Ösophagus

970,00 €

ZE2013-87-1

800,00 €

ZE2013-54H-4

Operationen Darm

990,00 €

ZE2013-87-2

ZE2013-54J-1-2 ZE2013-54J-2-1 ZE2013-54J-2-2 ZE2013-54L ZE2013-56 ZE2013-59

Operationen Gallengänge Operation Gastroindestinaltrakt Operation Gastroindestinaltrakt Operationen Gallengänge Gabe von Bosentan, oral, je mg Gabe von Interferon, parenteral, je mg Neurostimulation

1.365,17 € 1.860,00 € 2.386,93 € 1.400,00 € 0,56 € 36,37 €

ZE2013-91 ZE2013-92 ZE2013-93 ZE2013-94 ZE2013-95 ZE2013-97

21.500,00 €

ZE2013-98

Medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen Medikamente-freisetzende Ballons an Koronargefäßen Gabe von Dasatinib, oral Gabe von Catumaxomab, parenteral Eculizumab je mg Plerixafor je mg Romiplostin je µg Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren Gabe von Blutgerinnungsfaktoren

Gabe von Dibotermin alfa Gabe von Eptotermin alfa, Implantation am Knochen Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen perkutantransluminal Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen perkutantransluminal

3.457,84 € 4.745,79 €

ZE2013-25 ZE2013-46B

ZE2013-61 ZE2013-63 ZE2013-64 ZE2013-67-A ZE2013-67-B

902,00 € 1.804,00 €

von Sunitinib, oral von Sorafenib, oral von Lenalidomid, oral, je 5 mg von Lenalidomid, oral, je 10 mg von Lenalidomid , oral, je15 mg von Lenalidominid, oral, je 25 mg

4,62 € 0,21 € 299,88 € 316,54 € 333,20 € 362,86 €

1.900,00 € 1,50 € 59,50 € 18,25 € 277,77 € 3,04 € Kostenerstattung Kostenerstattung

5. Sonstige Entgelte für Leistungen gemäß § 7 FPV 2013 Für die Vergütung von Leistungen, die noch nicht von den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden, hat das Krankenhaus gem. § 6 Abs. 1 KHEntgG mit den zuständigen Kostenträgern folgende fall- bzw. tagesbezogene krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart: B61B

Akute Erkrankungen und Verletzungen des Rückenmarks

je Tag:

375,00 €

E76A

Tuberkulose, mehr als 14 Belegungstage

je Tag:

299,50 €

U42Z

Multimodale Schmerztherapie bei psychischen Krankheiten und Störungen

je Tag:

308,66 €

B43Z

Frührehabilitation

je Tag:

427,82 €

B11Z

Frührehabilitation mit Kraniotomie

je Tag:

524,07 €

L90C

Dialyse teilstationär

je Behandlung:

279,31 €

Tagesentgelt Palliativstation

je Tag:

372,32 €

Tagesentgelt teilstationäre Schmerztherapie

je Tag:

318,00 €

Tagesentgelt teilstationäre Neurologie

je Tag:

350,00 €

Tagesentgelt teilstationäre Geriatrie

je Tag:

218,18 €

Können für die Leistungen nach Anlage 3a FPV 2013 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 600,00 € abzurechnen. Können für die Leistungen nach Anlage 3b FPV 2013 auf Grund einer fehlenden Vereinbarung noch keine krankenhausindividuellen Entgelte abgerechnet werden, sind für jeden Belegungstag 300,00 € abzurechnen. Wurden in der Budgetvereinbarung für das Jahr 2013 für Leistungen nach Anlage 3a FPV 2013 keine Entgelte vereinbart, sind im Einzelfall auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 3 KHEntgG für jeden Belegungstag 450,00 € abzurechnen.

6. Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gem. § 7 Ziff. 6 KHEntgG Für die Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und bundeseinheitlich festgelegten Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können und die nicht gem. § 137 c SGB V von der Finanzierung ausgeschlossen sind, hat das Krankenhaus gem. § 6 Abs. 2 KHEntgG mit den zuständigen Kostenträgern folgende zeitlich befristete fallbezogene Entgelte oder Zusatzentgelte vereinbart: Abirateronacetat, je mg Axitinib, je mg Arsentrioxid, je mg Belimumab, je mg

0,16 € 19,00 € 46,17 € 1,29 €

Brentuximabvedotin, je mg Cabazitaxel, je mg Crizotinib, je mg Decitabine, je mg Dialyse mit High-Cut-off-Dialysemembran Einlage beschichteter (gecoverter) Stents, 10 cm Einlage beschichteter (gecoverter) Stents, 15 cm Einlage beschichteter (gecoverter) Stents, 25 cm Endovaskuläre Implantation/Reparatur einer Stent-Prothese mittels eines Endo-Staplers, je Stück Eribulin, Preis bei 0,88 mg Everolimus bei fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (je 5mg) Everolimus bei fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (je 10mg)

89,71 € 75,95 € 0,53 € 36,13 € 728,70 € 2.062,54 2.509,80 3.780,96 5.250,00 422,40 € 96,00 € 135,80 €

Implantation einer Gefäßprothese mit 5 cm integrierten Stent Implantation einer Gefäßprothese mit 10 cm integrierten Stent Implantation einer Gefäßprothese mit integrierten Stent (PIII-Konfiguration) Ipilimumab, je mg Mifamurtid, je mg Molekulares Monitoring der Resttumorlast (MRD) MRD ab 2. Aufenthalt Nab-Paclitaxel, je mg Nilotinib, je mg Ofatumumab, je mg Pazopanib je mg Ranibizumab, intravitreal, je 2,3 mg-Spritze

1.284,00 2.214,00 2.910,00 93,50 € 820,00 € 2.100,00 360,00 € 3,70 € 0,20 € 2,82 € 0,18 € 1.178,40

Temozolomid, intravenös, je mg

3,25 €

€ € € €

€ € €





Vemurafenib, je mg

0,20 €

7. Entgelte für vor- und nachstationäre Behandlungen gem. § 115 a SGB V Gem. § 115a SGB V berechnet das Krankenhaus für vor- und nachstationäre Behandlungen folgende Entgelte, soweit diese nicht bereits mit der DRG abgegolten sind: vorstationäre Behandlung: -

Urologie Allgemeinchirurgie Gefäßchirurgie Unfallchirurgie Innere Medizin Frauenklinik Kinderklinik Strahlentherapie Neurologie

nachstationäre Behandlung: 103,28 € 100,72 € 134,47 € 82,32 € 147,25 € 119,13 € 94,08 € 186,62 € 114,02 €

-

Urologie Allgemeinchirurgie Gefäßchirurgie Unfallchirurgie Innere Medizin Frauenklinik Kinderklinik Strahlentherapie Neurologie

41,93 € 17,90 € 23,01 € 21,47 € 53,69 € 22,50 € 37,84 € 330,29 € 40,90 €

Daneben sind Leistungen mit medizinisch-technischen Großgeräten gemäß Bundesempfehlung in Anlehnung an den Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-NT Band 1) abrechenbar: Computer-Tomographie-Geräte (CT) -

5369 5370, 5375 5371 5372 5373, 5374 5376 5377 5378 5380

Magnet-Resonanz-Geräte (MR) 138,10 € 92,00 € 105,80 € 119,60 € 87,40 € 23,00 € 36,80 € 46,00 € 13,80 €

-

5700, 5720 5705 5715 5721, 5730 5729 5731, 5732 5733 5735

202,50 € 193,30 € 197,90 € 184,10 € 110,40 € 46,00 € 36,80 € 276,10 €

Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG ist eine vorstationäre Behandlung neben einer Fallpauschale (DRG) nicht gesondert abrechenbar. Eine nachstationäre Behandlung kann zusätzlich zur Fallpauschale (DRG) berechnet werden, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale (DRG) übersteigt.

8. Zuschlag für Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen gem. § 7 Ziff. 4 KHEntgG und sonstige Zu- und Abschläge 2013 Gemäß § 17 a KHG berechnet das Krankenhaus einen krankenhausindividuellen Zuschlag von derzeit 67,55 € je voll- und teilstationärem Fall zur Finanzierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungsvergütungen. Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

45,00 € je Berechnungstag

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson ohne medizinische Notwendigkeit

45,00 € je Berechnungstag zuzüglich Umsatzsteuer

Bereitstellung eines Fernsprechapparates am Bett Grundgebühr je Kalendertag zuzüglich je Gesprächseinheit

2,00 € 0,10 €

9. Zuschläge zur Finanzierung von Selbstverwaltungsaufgaben a. b. c. d.

DRG-Systemzuschlag nach § 17b Abs. 5 KHG für jeden abzurechnenden voll- und teilstationären Krankenhausfall in Höhe von 1,10 €. Zuschlag für die Finanzierung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nach § 139 a i.V.m. § 139 c SGB V und für die Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 i.V.m. § 139 c SGB V für jeden abzurechnenden Krankenhausfall in Höhe von 1,13 €. Zuschlag für externe Qualitätssicherung gem. § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG i.V.m. § 137 SGB V für jeden abzurechnenden vollstationären Krankenhausfall in Höhe von 0,89 €. Zuschlag für Qualitätssicherung „Akutversorgung Schlaganfallpatienten“ für jeden abzurechnenden vollstationären Krankenhausfall mit erbrachten Basis-DRGs B69 und B70 in Höhe von 3,10 €.

10. weitere Zu- und Abschläge Das Krankenhaus berechnet für alle stationären Aufnahmen vom 01.01.2013 für Kosten für die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten einen Zuschlag nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG in Höhe von 0,26 % je effektiver Bewertungsrelation.

11. Entgelte für sonstige Leistungen a.

Für Leistungen im Zusammenhang mit dem stationären Aufenthalt aus Anlass einer Begutachtung berechnet das Krankenhaus sowie der liquidationsberechtigte Arzt ein Entgelt nach Aufwand

b.

Für sonstige Sachleistungen berechnet das Krankenhaus die Kosten nach DKG-NT. Für die Vornahme der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung berechnet das Krankenhaus eine Gebühr in Höhe von 40,00 €. Für ambulantes Operieren nach § 115b SGB V werden Entgelte nach dem dreiseitigen Vertrag zu § 115b SGB V sowie der zugehörigen Vereinbarung erhoben.

c.

12. Zuzahlungen Als Eigenbeteiligung zieht das Krankenhaus vom gesetzlich versicherten Patienten von Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an - innerhalb eines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage - eine Zuzahlung ein (§ 39 Abs. 4 SGB V). Der Zuzahlungsbetrag beträgt zurzeit € 10,- je Kalendertag (§ 61 Satz 2 SGB V). Dieser Betrag wird vom Krankenhaus nach § 43b Abs. 3 SGB V im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen beim Patienten eingefordert.

13. Wiederaufnahme und Rückverlegung Im Falle der Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus gem. § 2 FPV 2013 oder der Rückverlegung gem. § 3 Abs. 3 FPV 2013 werden die Falldaten der Krankenhausaufenthalte nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 FPV 2013 zusammengefasst und abgerechnet.

14. Belegärzte, Beleghebammen, -entbindungspfleger Mit den Entgelten nach Nr. 1 bis 12 sind nicht abgegolten: a. die ärztlichen Leistungen von Belegärzten in Belegkrankenhäusern und Belegabteilungen sowie die von ihnen veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. b. die Leistungen von Beleghebammen bzw. Entbindungspflegern. Diese werden von dem Belegarzt bzw. der Hebamme/ dem Entbindungspfleger gesondert berechnet.

15. Entgelte für Wahlleistungen Die außerhalb der allgemeinen Krankenhausleistungen in Anspruch genommenen Wahlleistungen werden gem. § 17 KHEntgG gesondert berechnet: a)

Ärztliche Leistungen:

Fachabteilung

Wahlarzt

Ständiger ärztlicher Vertreter

Klinik für Urologie und Kinderurologie Klinik für Allgemein-, Visceral- und Thoraxchirurgie ----------------------------------------------------------Sektion Leber, Gallenwege, Bauchspeicheldrüse ----------------------------------------------------------Sektion Thoraxchirurgie Klinik für Plastische Chirurgie Klinik für Gefäßchirurgie, Gefäßmedizin und Phlebologie Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie -----------------------------------------Sektion Hand- und Fußchirurgie -----------------------------------------Sektion Sportorthopädie/-traumatologie/medizin und Chirurgie der oberen Extremitäten -----------------------------------------Sektion Gelenkerhalt und -rekonstuktion Medizinische Klinik I – Kardiologie, Elektrophysiologie und Intensivmedizin Medizinische Klinik II - Gastroenterologie, Gastroenterologische Onkologie, Hepatologie, Diabetologie, Stoffwechsel, Infektologie Medizinische Klinik III – Nieren- und Hochdruckkrankheiten, Rheumatologie, Osteologie, Akutgeriatrie -------------------------------Geriatrische Tageslinik Medizinische Klinik IV Pneumologie, Pneumologische Onkologie, Allergologie und Schlafmedizin Medizinische Klinik V – Hämatologie und internistische Onkologie ------------------------------Sektion Palliativmedizin

PD Dr. med. Karl Weingärtner Prof. Dr. med. Georg Pistorius

Dr. med. Monzer Almortaza Dr. med. Jochen Thies

----------------------------Dr. med. Jochen Thies ----------------------------PD Dr. med. Thomas Bohrer Dr. med. Ulrich Kleiner Dr. med. Heinz Weber

-----------------------------Prof. Dr. med. Georg Pistorius -----------------------------Prof. Dr. med. Georg Pistorius Dr. med. Dirk Wisser Matthias Spohn

Prof. Dr. med. Wolf Strecker ----------------------------------------Dr. med. Hans-Peter Winkelmann ----------------------------------------PD Dr. med. Volker Schöffl

Dr. med. Hans-Peter Winkelmann ----------------------------------------Dr. med. André Saal -------------------------Dr. med. Dominik Popp

-----------------------------------------Prof. Dr. med. Wolf Strecker PD Dr. med. Martin Braun

-----------------------------------------Dr. med. Jörg Harrer Dipl. med. Ulrich Poschmann

Prof. Dr. med. Michael Sackmann

Dr. med. Klaus-Dieter Schmidt

PD Dr. med. Clemens Grupp

Dr. med. Albert Dörfler

-------------------------------Dr. med. Susanne Daiber Dr. med. Rumo David Leistner

-------------------------------Dr. med. Rainer Eisentraud Dr. med. Thomas Herlan

Prof. Dr. med. Roland Repp

Dr. med. Rüdiger-Martin Zippel

-------------------------------Dr. med. Jörg Cuno

---------------------Dr. med. Brigitte Lotter

Fachabteilung

Wahlarzt

Ständiger ärztlicher Vertreter

Frauenklinik ------------------Operative Gynäkologie Klinik für Kinder und Jugendliche Abteilung für Kinder HNO Klinik für Anästhesie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie --------------------------------------Anästhesie im OP-Zentrum B Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie Institut für Labormedizin Physikalische Therapie Institut für Pathologie Neurologische Klinik Klinik für Neurochirurgie Klinikum am Heinrichsdamm Neurochirurgie Klinik für Interdisziplinäre Notaufnahme und Aufnahmestation Klinikum am Heinrichsdamm Orthopädie Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

Prof. Dr. med. Burkhard Schauf --------------------------------------Dr. med. Hans-Martin Enzinger Prof. Dr. med. Karl-Heinz Deeg Dr. med. Florian Triebswetter Prof. Dr. med. Michael Heesen

Dr. med. Rudolf Aumer -----------------------Dr. med. Lothar Leithner Dr. med. Ulrich Glöckel

------------------------------------Dr. med. Wolfgang Schaaf Prof. Dr. med. Markus Lenhart

--------------------------------Dr. med. Peter Görlitz Dr. med. Hans Schneider

PD Dr. med. Gunther Klautke Dr. med. Bernhard Steinbrückner Dr. med. Marcus Müller Prof. Dr. med. Gerhard Seitz Prof. Dr. med. Peter Rieckmann PD Dr. med. Christoph Wedekind Herr Adib Abu Hajer Dr. med. Joachim Knetsch

Dr. med. Winfrid Melzner Dr. med. Klaus Kühnel Dr. med. Alfred Naus Dr. med. Ulrich v. Streitberg Stephan Röhner Dr. med. Wulf-Peter Gross PD Dr. med. Christoph Wedekind Dr. Michael Hille

Dr. med. Matthias Biedermann Prof. Dr. med. Göran Hajak

--------------------------------------Sektion Psychosomatik

----------------------------------Wolfgang Schuster

Dr. Wilhelm Apetz PD Dr. med. Michael Landgrebe Akut- und Allgemeinpsychiatrie Dr. med. Marion Greul-Baumüller – psychoonkologischer Konsiliar- und Liaisondienst Dr. med. Silja Tölzel - psychiatrischer Konsil- und Liaisondienst -----------------Julia Meier

Dr. med. Sieglinde Hochrein

Bei der Inanspruchnahme dieser Wahlleistung kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses beschränkt werden (§ 17 Abs. 3 KHEntgG). Eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen erstreckt sich auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären sowie einer vor- und nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Dies gilt auch, soweit das Krankenhaus selbst wahlärztliche Leistungen berechnet. Für die Berechnung wahlärztlicher Leistungen finden die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Nach § 6a GOÄ erfolgt bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen/privatärztlichen Leistungen eine Minderung der Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 %; bei Leistungen und Zuschlägen von Belegärzten und anderen niedergelassenen Ärzten um 15 %. Die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen werden vom nachfolgend aufgeführten Wahlarzt der Fachabteilung oder der ärztlich geleiteten Einrichtungen persönlich oder unter der Aufsicht des Wahlarztes nach fachlicher Weisung von einem nachgeordneten Arzt der Abteilung bzw. des Instituts (§ 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ/GOZ) oder bei unvorhersehbarer Verhinderung von den ständigen ärztlichen Vertretern (§ 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ/GOZ) erbracht. Die ärztlichen Leistungen der Konsiliarärzte und der fremden ärztlich geleiteten Einrichtungen werden von diesen nach den für Sie geltenden Tarifen berechnet.

b) Wahlleistung „Unterkunft“ (Einbettzimmer „EZ“ und Zweibettzimmer „ZZ“): KLINIKUM AM BRUDERWALD Unterbringung in den Exklusivzimmern

Preis pro Berechnungstag 125,00 € 75,00 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Kosmetikspiegel, Bademantel, Hand- und Badetücher, EZ Dusch- und Waschpflegeset, Komfortbetten, Besucherecke, Schreibtisch, Safe, Kühlschrank, frische Blu- ZZ me, Telefon, Farbfernseher, Radio, DVD-Player auf Wunsch, WLAN, Internet kostenfrei, Wahlverpflegung, Obstteller bei Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Handund Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Fernsehzeitschrift, Erledigung der Aufnahmeformalitäten auf Station, Persönlicher Service, Service für persönliche Wäsche

KLINIKUM AM BRUDERWALD Unterbringung in den Komfortzimmern

Preis pro Berechnungstag 91,13 € 53,65 €

Hand- und Badetücher, Komfortbetten, Telefon, Farbfernseher, Radio, Wahlverpflegung, Obstteller bei EZ Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Hand- und Bade- ZZ tuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Fernsehzeitschrift, Persönlicher Service, Service für persönliche Wäsche

KLINIKUM AM BRUDERWALD Unterbringung in den Komfortzimmern der Kinderklinik

Preis pro Berechnungstag 37,43 €

Telefon, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Kinderzeitschrift, Persönli- EZ cher Service

KLINIKUM AM BRUDERWALD in den Komfortzimmern der Palliativstation

Preis pro Berechnungstag 23,04 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Kosmetikspiegel, Bademantel, Hand- und Badetücher, EZ Dusch- und Waschpflegeset, Safe, Kühlschrank, frische Blume, Telefon, Farbfernseher, Internetanschluss, Obstteller bei Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Handund Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Erledigung der Aufnahmeformalitäten auf dem Zimmer, Persönlicher Service

KLINIKUM AM MICHELSBERG Unterbringung in den Exklusivzimmern der Station H

Preis pro Berechnungstag 89,56 € 53,69 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Kosmetikspiegel, Bademantel, Hand- und Badetücher, EZ Dusch- und Waschpflegeset, Komfortbetten, Besucherecke, Safe, Kühlschrank, frische Blume, Telefon, ZZ Farbfernseher, Radio, DVD-Player auf Wunsch, Patientenküche, Wahlverpflegung, Obstteller bei Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Service für persönliche Wäsche

KLINIKUM AM MICHELSBERG Unterbringung in den Exklusivzimmern der Station C

Preis pro Berechnungstag 86,00 € 48,62 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Kosmetikspiegel, Bademantel, Hand- und Badetücher, EZ Dusch- und Waschpflegeset, Komfortbetten, Besucherecke, Safe, Kühlschrank, frische Blume, Telefon, ZZ Farbfernseher, Radio, DVD-Player auf Wunsch, Wahlverpflegung, Obstteller bei Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Service für persönliche Wäsche

KLINIKUM AM MICHELSBERG Unterbringung in den Komfortzimmern Psychiatrie

Preis pro Berechnungstag 74,58 € 72,19 € 42,43 € ZZ ohne Dusche 41,25 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Hand- und Badetücher, Dusch- und Waschpflegeset, Kom- EZ mit Dusche fortbetten, Safe, Telefon, Farbfernseher, Radio, DVD-Player auf Wunsch, Obst, Snack und Fruchtsaft auf EZ ohne Dusche Wunsch, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Service für ZZ mit Dusche persönliche Wäsche

KLINIKUM AM MICHELSBERG Unterbringung in den Komfortzimmern Zentrum für Altersmedizin

Preis pro Berechnungstag

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Hand- und Badetücher, Dusch- und Waschpflegeset, Kom- EZ fortbetten, Safe, Telefon, Farbfernseher, Radio, DVD-Player auf Wunsch, Obst, Snack und Fruchtsaft auf ZZ Wunsch, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Service für persönliche Wäsche

KLINIKUM AM HEINRICHSDAMM Unterbringung in den Komfortzimmern

63,96 € 37,83 €

Preis pro Berechnungstag 89,44 € 49,79 €

besondere Ausstattung der Sanitärzone, Fön, Bademantel, Hand- und Badetücher, Dusch- und Waschpfle- EZ geset, Komfortbetten, Besucherecke, Safe, frische Blume, Telefon, Farbfernseher, Radio, Wahlverpfle- ZZ gung, Obstteller bei Anreise, Snack und Fruchtsaft auf Wunsch, nachmittags Kaffee und Kuchen, täglicher Hand- und Badetuchwechsel, häufiger Bettwäschewechsel, Tageszeitung, Erledigung der Aufnahmeformalitäten auf dem Zimmer, Persönlicher Service, Service für persönliche Wäsche

Inkrafttreten Dieser Entgelttarif tritt am 01.04.2013 in Kraft. Gleichzeitig werden frühere Entgelttarife aufgehoben. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sollten Sie zu Einzelheiten noch ergänzende Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Patientenservice hierfür gerne zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie dort auch jederzeit Einsicht in das DRG-Klassifikationssystem mit den zugehörigen Kostengewichten sowie die zugehörigen Abrechnungsregeln nehmen. Insgesamt kann die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen und der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob Sie in vollem Umfang für eine Krankenhausbehandlung versichert sind.