STUDIENPLAN für den Studiengang Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) gemäß § 16 Abs. 3 StudPrO - Neufassung gültig ab Sommersemester 2017–
Stand: 31. Januar 2017
Abkürzungen und Hinweise: • •
•
•
P = Pflichtfach im Sinne von § 8 Abs. 2 JAPrO. P/G = Pflichtfach im Grundlagenbereich im Sinne von § 8 Abs. 3 JAPrO. Die Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung setzt insgesamt nur die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in diesem Sinne voraus (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 2 JAPrO). ZP = Zusatzveranstaltung zu einem Pflichtfach: Lehrveranstaltung, die als Ergänzung zu einem Pflichtfach für ein ordnungsgemäßes Studium und zur sinnvollen Examensvorbereitung erforderlich ist. SWS = Semesterwochenstunden (ohne optionale Angebote)
Für das Schwerpunktstudium beachten Sie bitte den separaten Studienplan. Die Fakultät bietet über das Lehrangebot des Studienplans hinaus regelmäßig Spezialveranstaltungen und Seminare an. Hinzu kommen Veranstaltungen zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen im Sinne von § 3 Abs. 5 S. 1 und im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO sowie fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltungen oder rechtswissenschaftliche Sprachkurse im Sinne von § 3 Abs. 5 S. 2 und im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO.
1. Semester Studienbeginn im Wintersemester
SWS 21
Grundkurs Zivilrecht I
WS
P
6
mit Fallbesprechungen
WS
P
2
Grundkurs Strafrecht I: Allgemeiner Teil
WS WS
P
4
P
2
mit Fallbesprechungen Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht
Im Anschluss an die reguläre Vorlesungszeit des SS.
ZP
1-2
Examinatorium Zivilverfahrensrecht (Kurs der Wissenschaft- Im Anlichen Mitarbeiter): Zivilprozessrecht einschließlich Zwangs- schluss an die reguläre vollstreckungsrecht
ZP
1-2
Examinatorium Strafrecht II: Besonderer Teil
SS
ZP
4
Examinatorium Öffentliches Recht II Allgemeines Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht, Staatshaftungsrecht
SS
ZP
5
Weitere Repetitoriumsveranstaltungen nach besonderem Plan (vgl.
WS/SS
ZP
WS/SS
ZP
Examinatorium Zivilrecht (Kurs der Wissenschaftlichen Mitarbeiter): Familien- und Erbrecht