RA-MICRO HANDBUCH SONSTIGES

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INHALT W SONSTIGES W Sonstiges .................................................................................................................................. 1 W1 Azubi-Berichtsheft .................................................................................................................. 2 W2 HUK–FRAGEBOGEN ............................................................................................................... 4 1. Ausfüllen des HUK-Fragebogens ..................................................................................................

4

W3 Kindesunterhalt ....................................................................................................................... 6 1. 2. 3. 4. 5.

Neuen Antrag erstellen .............................................................................................................. 7 Beteiligte/Verfahrensbevollmächtigter ......................................................................................... 7 Kind(er) ................................................................................................................................... 9 Extras ................................................................................................................................... 10 Einstellungen Kindesunterhalt ................................................................................................... 10

W4 Mandanteninfo ......................................................................................................................

13

W5 Notizen ..................................................................................................................................

15 16 16 16 16 16

1. 2. 3. 4. 5.

Notizen Notizen Notizen Notizen Notizen

speichern ................................................................................................................... einsehen .................................................................................................................... versenden .................................................................................................................. drucken ...................................................................................................................... löschen ......................................................................................................................

W10 Urlaubsplanung ................................................................................................................... 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Einstellungen .......................................................................................................................... Mitarbeiterdaten eingeben/ändern ............................................................................................. Abteilungen eingeben/ändern ................................................................................................... Resturlaub aus dem Vorjahr übernehmen .................................................................................. Urlaubsplanung ....................................................................................................................... Statistik ................................................................................................................................. Chiffre eingeben/ändern ..........................................................................................................

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Stand: 10.09.2012 Zuletzt bearbeitet von: Pascal Schwarz, Petra Seidler

Inhalt W Sonstiges

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W SONSTIGES

Abb. 1: Tabellenmenü von ra-micro, hervorgehoben: W Sonstiges

Im Programm W Sonstiges stehen viele nützliche Tools zur Verfügung. Mit dem Berichtsheft für Auszubildende können Ausbildungsberichte nach einem standardisierten Verfahren für jeden Auszubildenden in der Kanzlei geführt werden. Der HUK-Fragebogen ermöglicht bei der verkehrsunfallrechtlichen Fallbearbeitung, alle relevanten Daten zu erfassen und das Formular zur Schadensanzeige gegenüber Versicherungen zu verwenden. Zur Akte erfasste Daten werden automatisch nach Eingabe der Aktennummer in den HUK-Fragebogen eingelesen. Bei Aufruf der Programmfunktion muss zunächst die Aktennummer eingegeben werden. Die zu der Akte erfassten Aktenstammdaten werden in den HUK-Fragebogen eingelesen, eine mehrmalige Eingabe von Daten ist somit überflüssig. Mit der Programmfunktion Kindesunterhalt kann beispielsweise ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 645 ff. ZPO ausgefüllt und gedruckt werden. Das Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wurde im Zuge des neuen Familienverfahrensrechts geändert, § 249 FamFG. Diverse Informationen zum Mandanten aus anderen ra-micro Modulen, wie Informationen zum Mandantenkonto, zur Offene Posten-Liste, zur Rechnungssummenliste, zu Forderungskonten, zu den Umsätzen, eine Aktenübersicht und das DMS Archiv, stehen in übersichtlicher Form in der Mandanteninfo zur Verfügung. Mit der Programmfunktion Notizen lassen sich Notizen (Akten-, Kanzlei- oder Benutzernotizen) erstellen, ändern, drucken, senden oder in die E-Akte archivieren. Mit der Urlaubsplanung ist es möglich, Urlaubszeiten und Abwesenheiten der Kanzleimitarbeiter zu verwalten, sofern Lohn/Gehalt lizenziert ist.

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2 W1 Azubi-Berichtsheft

Abb. 2: W1 Azubi-Berichtsheft, Eingabeformular für den Ausbildungsnachweis (Ausriss)

Für jeden Auszubildenden in der Kanzlei können mit dem Azubi Berichtsheft Ausbildungsberichte nach einem standardisierten Verfahren geführt werden. In der Programmfunktion Berichtsheft für Auszubildende lassen sich zunächst die gewünschten Namen aus der Auswahlliste auswählen. Um ein neues Berichtsheft anzulegen, wird der Name des Auszubildenden eingegeben und nach Bestätigung mit zunächst der Ausbildungsberuf ausgewählt. Zur Auswahl stehen RA-Fachangestellte/r, ReNo-Fachangestellte/r oder eine individuelle Bezeichnung. Die gespeicherten Daten können mit einem Passwort geschützt werden. Um Tippfehler auszuschließen, muss das Passwort ein zweites Mal bei Bestätigung eingegeben werden.

W Sonstiges

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Abb. 3: W1 Azubi-Berichtsheft, aktueller Stand des Berichtsheftes als Baumstruktur

Der aktuelle Stand des Berichtshefts wird in einer Baumstruktur angezeigt. Das Passwort kann über geändert und über gelöscht werden. Ein kann mit erstellt werden. In dem markierten Eintrag ist der Zeitraum einzugeben, für den der Ausbildungsnachweis gelten soll, z. B. Ausbildungsnachweis vom 13.02.2012 bis zum 17.02.2012. Vorgeschlagen wird die laufende Woche. In der Baumstruktur des Berichtsheftes muss der gewünschte neue Eintrag bestätigt werden. Der Ausbildungsbericht kann später jederzeit um Berichte zur betrieblichen Tätigkeit und Unterrichtsthemen ergänzt, gespeichert und gedruckt werden.

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4 W2 HUK–Fragebogen

Abb. 4: W2 HUK-Fragebogen

Mit der Programmfunktion HUK-Fragebogen können bei der verkehrsunfallrechtlichen Fallbearbeitung alle relevanten Daten erfasst und als Formular zur Schadensanzeige gegenüber Versicherungen verwendet werden. Bei Aufruf der Programmfunktion muss zunächst die Aktennummer eingegeben werden. Die zu der Akte erfassten Aktenstammdaten werden in den HUK-Fragebogen eingelesen, eine mehrmalige Eingabe von Daten ist somit überflüssig.

1. Ausfüllen des HUK-Fragebogens Nach Eingabe der Aktennummer wird der HUK-Fragebogen aus der WDM-Textvariablen-Datenbank geöffnet. Auf der ersten Seite wird im Dokumentenkopf automatisch die Kanzleiadresse eingelesen. Standardmäßig sollte die Kanzleiadresse unter der Adressnummer 1 gespeichert sein, sodass sie an dieser Stelle in das Formular übernommen wird. Als Datum ist automatisch das aktuelle Tagesdatum eingetragen. Anschließend können die noch offenen Felder im Formular ausgefüllt werden.

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Abb. 5: W2 HUK-Fragebogen: neue Adressen zu Personenschäden auf Seite 2 erfassen

Adressdaten zu Personenschäden werden auf Seite 2 des HUK-Fragebogens erfasst. Hierzu kann das Adressfenster über direkt aus dem HUK-Fragebogen aufgerufen werden. wird eingeblendet, sobald das Feld zur Erfassung der jeweiligen Adressnummer gewählt ist. Bereits erfasste Adressen können über die zugeordnete Adressnummer nach Bestätigung mit Ü eingelesen werden. Der HUK-Fragebogen besteht insgesamt aus zwei Seiten. Die einzelnen Seiten können mit unteren Bildschirmrand gewählt werden. Mit dem Speichern des HUK-Fragebogens möglich.

und am ist zeitgleich

Für ein handschriftliches Ausfüllen kann in der Programmfunktion Textbausteine-WDM ein Blankoformular ausgedruckt werden. Ein Druck des leeren Formulars wird mit und Doppelklick auf ausgelöst.

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6 W3 Kindesunterhalt

Abb. 6: Karteikarte Beteiligte/Verfahrensbevollmächtigter

Minderjährige Kinder können ihre Unterhaltsansprüche gegen einen Elternteil, bei dem sie nicht wohnen, im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 249 ff. FamFG geltend machen. Ähnlich wie im Mahnverfahren kann auf einfache und kostengünstige Weise ein Titel über den Unterhaltsanspruch erzielt werden, aus dem dann vollstreckt werden kann. Mit der Programmfunktion Kindesunterhalt kann ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt ausgefüllt und gedruckt werden. Das Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren wurde im Zuge des neuen Familienverfahrensrechts geändert, § 259 FamFG. Durch die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder (KindUVV) sind für den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Vordrucke eingeführt worden, die gemäß § 259 Abs.2 FamFG zwingend zu verwenden sind. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 KindUFV sind insbesondere Rechtsanwälte berechtigt, die Vordrucke mit Hilfe eines Datenverarbeitungsprogramms zu beschriften und zu drucken. In Ausnahme zum Grundsatz des § 2 Abs. 1 S. 1 KidUFV, dass der Vordruck für den Festsetzungsantrag als Durchschreibesatz ausgeführt werden soll, müssen die Seiten in diesem Fall nicht durchschreibend sein. Da gemäß § 2 Abs. 3 S. 2 KindUFV auf den Ausdrucken der Hersteller der Datei und in einer Kurzbezeichnung die Fundstelle des Vordrucks im Bundesgesetzblatt angegeben sein müssen, werden am unteren Rand die Vermerke RA-MICRO und BGBl. 98 I, 1364 gedruckt. Mit der Programmfunktion Kindesunterhalt wird das amtliche Formular gedruckt. Da der bedruckte Bereich dieses Formulars insbesondere im unteren Formularbereich relativ weit bis an den unteren Blattrand heranreicht, wird empfohlen, diese Formulare mit einem Laserdrucker zu drucken. Tintenstrahldrucker weisen in der Regel am unteren Blattrand einen relativ breiten nichtbedruckbaren Bereich auf, so dass möglicherweise nicht das gesamte Formular gedruckt werden kann.

W Sonstiges

7 1. Neuen Antrag erstellen Um alle notwendigen Daten zum Ausfüllen des Formulars zu erfassen, stehen in der Maske Kindesunterhalt (vereinfachtes Antragsverfahren) die Karteikarten Beteiligte/Verfahrensbevollmächtigter und Kind(er) zur Verfügung. Die hier erfassten Daten werden in das Formular Antrag auf Festsetzung von Unterhalt eingelesen, um ein vollständig ausgefülltes Formular drucken zu können. Die relevanten Daten werden im Programmbereich ZV Zwangsvollstreckung gespeichert und die Beträge im Forderungskonto gebucht. Werden darüber hinaus zusätzliche Informationen benötigt, gibt es die Ausfüllhinweise für das amtliche Formular und ein Merkblatt in der Programmhilfe. Ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt kann auch dann erstellt werden, wenn ein Forderungskonto zu dieser Aktennummer noch nicht angelegt worden ist. Die Programmfunktion Kindesunterhalt legt die Forderungskonto-Stammdaten in diesem Fall an, wenn der erstellte Festsetzungsantrag gespeichert wird.

2. Beteiligte/Verfahrensbevollmächtigter Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind oder der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das zuständige Amtsgericht sowie die dortige Abteilung für Familiensachen werden vom Programm anhand des Wohnorts des Antragstellers ermittelt und vorgeschlagen, da unterhaltsberechtigte minderjährige Kinder regelmäßig den Wohnsitz des Antragstellers teilen. Soweit bei der Akten- oder Adressanlage aufgenommen, werden die Daten des Antragstellers und des Antragsgegners in die Maske eingelesen. Diese Daten können jederzeit durch Überschreiben geändert werden. Die Änderungen werden aber nicht dauerhaft in der Adressverwaltung gespeichert. Hierzu steht die Programmfunktion Adressfenster zur Verfügung. Antragsgegner kann nur derjenige Elternteil sein, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt.

Bereich Antragsteller Antragsteller kann ein Elternteil im eigenen Namen sein oder das Kind selbst. Ist das Kind selbst Antragsteller, wird es gesetzlich durch einen Elternteil oder durch einen Beistand vertreten. Solange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache, z. B. ein Scheidungsverfahren, zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes nur im Rahmen der gesetzlichen Verfahrensstandschaft im eigenen Namen geltend machen, § 1629 Abs. 3 BGB. Anderenfalls macht das Kind seine Unterhaltsansprüche selbst geltend, vertreten durch den Elternteil, in dessen Obhut es sich befindet, § 1629 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB. Das Kind kann auch durch einen Beistand, z. B. Beistandschaft des Jugendamtes, vertreten werden. Die Auswahl hat folgende Auswirkungen auf die Speicherung der Daten im Forderungskonto: 

Stellt der Antragsteller den Antrag im eigenen Namen, werden die Kinder in Foko anlegen/Stammdaten nicht erfasst. Die Kinder werden aber als Aktenbeteiligte gespeichert, wenn in Einstellungen Kindesunterhalt auf der Karteikarte Allgemein die Einstellung Kinder als Aktenbeteiligte gewählt wurde.



Stellt der antragstellende Elternteil den Festsetzungsantrag als gesetzlicher Vertreter des Kindes, werden die Kinder in Foko anlegen/Stammdaten nach Speicherung des Feststellungsantrags als Gläubiger gespeichert. Der antragstellende Elternteil wird dann als gesetzlicher Vertreter im Bereich Gläubiger unter Weitere Bezeichnung mit *[Adressnummer], z. B. *1265, erfasst.

Wird der Festsetzungsantrag zu einer Akte erstellt, zu der bereits Forderungskonto-Stammdaten angelegt sind, werden die Kinder erst nach Bestätigung einer Programmabfrage als Gläubiger und der antragstellende Elternteil im Bereich Gläubiger unter Weitere Bezeichnung erfasst. Bei Ablehnung der entsprechenden Programmabfrage bleiben die Stammdaten unverändert. Als Beistand/Verfahrensbevollmächtigter wird diejenige Adresse übernommen, die in Einstellungen Kindesunterhalt auf der Karteikarte Allgemein unter Bevollmächtigter des Gläubigers festgelegt wurde. Hier kann die eigene Kanzleiadresse eingetragen werden, die standardmäßig unter der Adressnummer 1 gespeichert sein sollte. Wird das Kind durch einen Beistand gesetzlich vertreten, muss Name und Anschrift des Beistands erfasst werden.

Bereich Kindbezogene Leistungen erhält Im Bereich Kindbezogene Leistungen erhält kann zunächst angegeben werden, ob der Vater, die Mutter oder eine sonstige Person die kindbezogenen Leistungen erhält. Erhält die Leistung eine sonstige Person, sollte die Bezeichnung der Person eingegeben werden, z. B. Vormund. Kindbezogene Leistungen gemäß §§ 1612 b, 1612 c BGB sind:

W Sonstiges

8 

das Kindergeld i. S. der §§ 62 ff. EStG oder



öffentlich-rechtliche Kindergeldsurrogate, wie z. B. Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen oder im Ausland gezahlte, dem Kindergeld vergleichbare Leistungen.

Das Kindergeld erhält regelmäßig die nach §§ 64 II EStG, § 3 II 1 BKGG berechtigte Person, also diejenige, bei der das Kind seinen Aufenthalt hat. Leistungen in diesem Sinne sind nur solche kindbezogenen Leistungen, die als Nettobetrag ausgezahlt werden. Da der Familienzuschlag der Beamtenbesoldung bzw. der kindbezogene Anteil im Ortszuschlag von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in der Regel als Bruttobetrag gezahlt wird, sind diese hier nicht zu berücksichtigen.

Buchung der kindbezogenen Leistungen ins Forderungskonto Wählbar ist daneben, ob die kindbezogenen Leistungen im Forderungskonto berücksichtigt werden sollen und wenn ja, wer diese erhält. Bei einer Buchung der kindbezogenen Leistungen (§§ 1612b, 1612c BGB) ins Forderungskonto werden die kindbezogenen Leistungen hälftig angerechnet: 

Erhält der Antragsteller die kindbezogenen Leistungen, vermindert sich der Unterhaltsanspruch gegen den barunterhaltspflichtigen Antragsgegner um die Hälfte der kindbezogenen Leistungen.



Erhält der Antragsgegner die kindbezogenen Leistungen, etwa weil beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind und der Antragsgegner derjenige Elternteil ist, dem gemäß § 64 Abs. 3 S. 2 EStG das Kindergeld zusteht, wird dessen Unterhaltsverpflichtung gemäß § 1612b Abs. 2 BGB um die ihm nicht gebührende Hälfte des Kindergeldes erhöht. Das Programm geht immer von einer hälftigen Anrechnung des Kindergeldes aus. Soll die Anrechnung hiervon abweichen, ist die Anrechnung des Kindergeldes manuell vorzunehmen und von einer automatischen Anrechnung des Kindergeldes im Forderungskonto abzusehen. Die Frage Sollen sie im Forderungskonto berücksichtigt werden? muss in diesem Fall also mit Nein beantwortet werden.

Nach dem Druck eines Antrags berechnet das Programm den monatlichen Unterhaltsbetrag gemäß den Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gleichzeitig werden die fälligen Unterhaltsforderungen – auf volle € aufgerundet (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB) – und die auf die Rückstände erfolgten Zahlungen, ggf. unter Anrechnung der kindbezogenen Leistungen und mit Angabe des jeweiligen Kindes, in das Forderungskonto gebucht. Sind bereits Hauptforderungen im Forderungskonto verbucht, werden die Unterhaltsforderungen erst nach nochmaliger Bestätigung beim Drucken in das Forderungskonto gebucht. Die mit der Antragsstellung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten werden allerdings unabhängig davon berechnet und gebucht, ob die Programmabfrage bestätigt oder verneint wird. Wichtig dafür ist, dass in den Einstellungen Kindesunterhalt auf der Karteikarte Buchen die entsprechenden Einstellungen festgelegt wurden. Den Gegenstandswert berechnet das Programm aus dem Jahresbetrag des Unterhaltsanspruchs nach dem Regelbetrag und der Altersstufe zum Zeitpunkt des Antragsdatums zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen Unterhaltsbeträge (§ 42 Abs. 1. S. 2, Abs. 5 GKG / § 23 Abs. 1 RVG). Wird Unterhalt für mehrere minderjährige Kinder in einem Antrag geltend gemacht, errechnet sich der Gegenstandswert aus der Summe der einzelnen Ansprüche (§ 22 Abs. 1 RVG).

Bereich Zusätzliche Angaben Wird für das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt Verfahrenskostenhilfe beantragt, kann zusätzlich die Beiordnung des Rechtsanwalts beantragt werden. Das Antragsformular erhält in diesem Fall oberhalb der Felder für das Datum und die Unterschrift ein zusätzliches Feld für den Beiordnungsantrag. Um den Antragsgegner zur Auskunftserteilung aufzufordern, ist Antragsgegner wurde zur Auskunftserteilung aufgefordert zu wählen. Das dazugehörige Datum der Aufforderung muss im entsprechenden Eingabefeld eingetragen werden. Soll zugleich die Festsetzung der vom Antragsgegner dem Antragsteller zu erstattenden Kosten beantragt werden, kann der gewünschte Betrag in das entsprechende Eingabefeld eingegeben werden.

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9 3. Kind(er) Daten des Kindes Wurde für das Kind bereits eine Adresse angelegt, kann hier die betreffende Adressnummer eingegeben werden. Andernfalls können hier die erforderlichen Adressdaten für den Antrag erfasst werden. Bei Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von: muss das Einkommen des Kindes, z. B. Zinserträge, Mieteinnahmen, Ausbildungsvergütung oder Arbeitseinkommen, angegeben werden.

Unterhalt Im Bereich Unterhalt kann festgelegt werden, in welcher Höhe die Festsetzung des Unterhalts für das oben namentlich genannte Kind im vereinfachten Verfahren beantragt werden soll. Der Unterhalt kann gemäß den Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 BGB berechnet oder abweichend ein fester Betrag bestimmt werden. Für denselben Zeitraum kann der Unterhalt nur nach einer der beiden Möglichkeiten beantragt werden. Es ist jedoch möglich, für einen zurückliegenden Zeitraum beispielsweise einen festen Monatsbetrag zu wählen und für die Zukunft einen veränderlichen Betrag geltend zu machen. Der Unterhalt bemisst sich auf Grundlage der Unterhaltstabellen, die im Programm Unterhaltstabellen zu finden sind. Es wird empfohlen, die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Gerichtsbezirks zu beachten.

Unterhalt gemäß den Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wird Unterhalt gemäß den Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 BGB beantragt, wird die Höhe in einem Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts festgesetzt, der auf das Kind anzuwenden ist. Der Unterhalt ändert sich immer, wenn der Mindestunterhalt angepasst wird und wenn das Kind die nächsthöhere Altersstufe erreicht. In der Spalte braucht hierzu nur das Datum des Beginns der Unterhaltszahlung und der Prozentsatz des Mindestunterhalts angegeben werden. Bei Beginnend ab: wird das Datum eingegeben, ab dem Unterhalt verlangt werden soll. Für die Vergangenheit kann grundsätzlich kein Unterhalt verlangt werden. Dies ist nur ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Unterhaltsschuldner in Verzug gesetzt worden ist, oder ab dem Zeitpunkt, ab dem er zur Auskunftserteilung zwecks Geltendmachung des Anspruchs aufgefordert wurde. Der Unterhalt kann in diesen Fällen ab dem ersten des Monats verlangt werden, in dem er in Verzug gekommen ist oder zur Auskunftserteilung aufgefordert wurde, wenn der Unterhaltsanspruch in diesem Monat dem Grund nach bereits bestanden hat. Unterhalt für die Vergangenheit kann dennoch verlangt werden, wenn das Kind durch tatsächliche oder rechtliche Gründe, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltsschuldners fallen, an der Geltendmachung des Anspruchs gehindert wurde. Unter in Höhe von können maximal 120 Prozent eingetragen werden, da das vereinfachte Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt nur dann statthaft ist (vgl. § 249 FamFG).

Unterhalt abweichend von den Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzsbuchs Abweichend von den Altersstufen kann Unterhalt als unveränderlicher Monatsbetrag beantragt werden. Eine Dynamisierung findet dann nicht statt. Hierzu kann sowohl das gewünschte Datum als auch der monatliche Festbetrag eingegeben werden. Bei Beginnend ab: wird das Datum eingetragen, von dem an Unterhalt verlangt werden soll. Diese Variante kommt insbesondere in Betracht, wenn Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschiedene Zeiträume unterschiedliche Unterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B. wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen im zurückliegenden Zeitraum verändert haben und deshalb Unterhalt in unterschiedlicher Höhe geschuldet wird.

Kindbezogene Leistungen Der Antragsteller sollte angeben, in welcher Höhe er für das Kind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen erhalten hat. Wird für das Kind ein höheres Kindergeld gezahlt, weil sich in der Obhut des betreuenden Elternteils ein nicht gemeinschaftliches Kind befindet, sollte er dies ebenfalls auf einem beizufügenden Blatt angeben. Wurde bereits ein Teil der Unterhaltsrückstände geleistet, sollte der Antragsteller auch diesen Betrag angeben. So wie die fälligen Unterhaltsbeträge ggf. nach Bestätigung einer vorherigen Programmabfrage in das Forderungskonto gebucht werden, so wird auch der Betrag der bereits geleisteten Zahlungen in das Forderungskonto gebucht. Für die nunmehr erforderliche Angabe der gemeinsamen Kinder steht ein Eingabefeld zur Verfügung.

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10 Im Formular können zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag geltend gemacht werden. Nach dem Speichern wird der Name des Kindes in das Anzeigefeld Daten wurden gespeichert für übernommen. Daten für weitere Kinder können nun erfasst werden, insgesamt für bis zu neun Kinder. Durch Markierung des betreffenden Namens unter Daten wurden gespeichert für können die zu einem Kind gespeicherten Daten erneut eingelesen und bearbeitet werden. Als Ort und Datum der Unterschrift werden vom Programm der Kanzleisitz des Verfahrensbevollmächtigten und das aktuelle Tagesdatum vorgeschlagen.

4. Extras Mit lässt sich eine Auflistung aller bereits erfassten Anträge anzeigen. Zum Drucken oder Löschen eines Antrages wird das leere Feld vor der jeweiligen Aktennummer gewählt.

Antrag bearbeiten Ein bereits erstellter und gespeicherter Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt kann erneut bearbeitet werden. Dazu wird einfach die Aktennummer eingegeben, zu der der Antrag gespeichert wurde. Da Buchungen im Rahmen des Kindesunterhalts erst beim Druck eines Antrags erfolgen, sind insoweit keine Änderungen erforderlich.

Antrag drucken Auf welche Weise der Druck des aktuellen Antrags erfolgt, hängt von den Einstellungen auf der Karteikarte Drucker in den Einstellungen Kindesunterhalt ab. Nach dem Druck eines Antrags werden die Unterhaltsforderungen sowie die auf die Rückstände geleisteten Zahlungen in das Forderungskonto gebucht. Der Unterhalt wird anhand des betreffenden Betrags nach dem Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 des BGB berechnet, unter Berücksichtigung von Altersstufen. Sind zu der Akte bereits Hauptforderungen im Forderungskonto verbucht, wird erst nach Bestätigung einer Programmabfrage in das Forderungskonto gebucht. Wurden in Einstellungen Kindesunterhalt auf der Karteikarte Buchen die entsprechenden Einstellungen gewählt, werden auch die im Verfahren anfallenden Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren vom Programm berechnet und nach dem Druck in das Forderungskonto und/oder das Aktenkonto gebucht. Ermittelt das Programm einen Gegenstandswert, der gemessen an § 42 GKG als zu hoch erscheint, wird darauf im Programm hingewiesen. Der Gegenstandswert kann dann korrigiert werden. Die gesamte Auflistung der Anträge kann aber auch über werden.

und Alle Anträge anzeigen auf einmal gedruckt

Antrag löschen Nach dem Druck eines Festsetzungsantrags kann dieser gelöscht werden. Über gen gewählt und dann mit alle Anträge auf einmal gelöscht werden.

kann Alle Anträge anzei-

5. Einstellungen Kindesunterhalt Für die Arbeit mit dem Kindesunterhalt können in den Einstellungen Festlegungen allgemeiner Art getroffen werden. Beim erstmaligen Start des Kindesunterhalts wird ein Hinweisfenster aufgerufen, das auf die Notwendigkeit eines vorherigen Aufrufs der Einstellungen aufmerksam macht.

Allgemein Bevollmächtigter des Gläubigers - lokal Bei Adresse sollte die eigene Kanzlei-Adressnummer eingetragen sein, i. d. R. die Adressnummer 1. Die eigene Kanzleiadresse wird in das Antragsformular in Zeile 6 unter Beistand/Verfahrensbevollmächtigter eingetragen. Eine besondere Bezeichnung vor der erfassten Adresse für den Gläubigerbevollmächtigten, wie z. B. Rechtsanwälte und Notare, lässt sich bei Bezeichnung eingeben.

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11 Kinder als Aktenbeteiligte speichern - zentral Ist die Einstellung Kinder als Aktenbeteiligte speichern gewählt, wird für jeden angegebenen Kindesnamen eine Adressnummer vergeben, unter der der betreffende Kindesname zur Aktennummer als Aktenbeteiligter gespeichert wird. Erfasst werden Vor- und Nachname, Wohnort und Geburtsdatum. Die Einstellung Kinder als Aktenbeteiligte speichern wirkt sich nur dann aus, wenn bei der Erstellung eines Festsetzungsantrags auf der Karteikarte Beteiligte/Verfahrensbevollmächtigter festgelegt wurde, dass der Antragsteller die Antragstellung im eigenen Namen vornimmt.

Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Gültig ab 01.01.2008 In diesem Bereich werden die aktuellen Beträge gemäß den jeweiligen Altersstufen angezeigt. Diese Tabelle dient als Berechnungsgrundlage für die aktuell erstellten Anträge.

Regelbeträge gemäß der RegelbetragVO Im Bereich Regelbeträge gemäß der RegelbetragVO werden die aktuellen Regelbeträge für den monatlichen Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, angezeigt. In der Spalte Alte Bundesländer stehen die Beträge nach § 1 RegelbetragVO, in der Spalte Neue Bundesländer jene nach § 2 RegelbetragVO. Gemäß § 1612a Abs. 4 S. 1 BGB a.F. veränderten sich die Regelbeträge erstmals zum 1. Juli 1999 und danach zum 1. Juli jedes zweiten Jahres. Diese Tabelle dient nur noch zur Information.

Buchen Auf dieser Karteikarte können Einstellungen für Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten vorgenommen werden, die im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt anfallen.

RA-Gebühren buchen - zentral Die berechneten Rechtsanwaltsgebühren können in das Akten- und/oder Forderungskonto gebucht werden.

Gerichtskosten buchen - zentral In diesem Bereich kann festgelegt werden, ob die im Verfahren anfallenden Gerichtskosten in das Aktenkonto und Journal und/oder in das Forderungskonto gebucht werden. Sollen die Kosten in das Aktenkonto und Journal gebucht werden, muss zusätzlich ein Finanzkonto ausgewählt werden, auf das gebucht werden soll. Für die Buchung in das Journal muss eine automatische Belegnummernvergabe gewählt werden. In der Finanzbuchhaltung II muss darüber hinaus stets eine Belegnummer vergeben werden, weshalb in diesem Fall die Einstellung nicht abgewählt werden kann. Die Unterhaltsansprüche werden unter Angabe des jeweiligen Kindes als Hauptforderung in das Forderungskonto gebucht, sobald der Festsetzungsantrag gedruckt wird. Gleiches gilt für die auf die Rückstände erfolgten Zahlungen. Sollten zu dieser Akte bereits Forderungen gebucht worden sein, werden die Unterhaltsforderungen erst nach Bestätigung einer vorhergehenden Programmabfrage dem Forderungskonto hinzugefügt. Anders als im Mahnverfahren können im vereinfachten Verfahren auf Festsetzung von Kindesunterhalt die anfallenden Verfahrenskosten nicht im Antragsformular auf Festsetzung von Kindesunterhalt selbst geltend gemacht werden. Die Verfahrenskosten werden also nur dann vom Programm berechnet, wenn festgelegt wird, dass die Kosten gebucht werden sollen.

Drucker Auswahl - lokal In dieser Auswahlliste sind alle auf dem PC installierten Drucker aufgelistet. Der unter Windows als Standarddrucker eingerichtete Drucker ist blau markiert. In der entsprechenden Zeile in der Auswahlliste Schacht kann der gewünschte Druckerschacht festgelegt werden. Die Auswahlmöglichkeiten hängen von der Ausstattung der installierten Drucker und den Möglichkeiten des Druckertreibers ab. Der in den Druckereinstellungen des Betriebssystems eingestellte Standardschacht des Standarddruckers wird durch blaue Schrift kenntlich gemacht.

Abschrift - lokal Im Bereich Abschrift kann bestimmt werden, wie der Druck des Antragsformulars erfolgen soll:

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12 

Ist Duplexdruck gewählt, werden der Antrag nach § 250 FamFG (Blatt 1) und das Aktenexemplar (Blatt 3) trotzdem nur einseitig bedruckt. Mitteilungen nach § 251 FamFG (Blatt 2) werden auf beiden Seiten eines Blattes gedruckt. Duplexdruck kann nur gewählt werden, wenn der verwendete Drucker und der Druckertreiber einen Duplexdruck zulassen (Duplexdruck = beide Seiten eines Blattes werden bedruckt).

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13 W4 Mandanteninfo

Abb. 7: Mandantenkonto

Die Programmfunktion Mandanteninfo wertet verschiedene Informationen zum Mandanten aus anderen Programmbereichen aus und zeigt sie in übersichtlicher Form an. Informationen zum Mandantenkonto, zur Offene Posten-Liste, zur Rechnungssummenliste, zu Forderungskonten, zu den Umsätzen und eine Aktenübersicht stehen dann auf einen Blick zur Verfügung. Darüber hinaus kann über E DMS der gesamte Schriftverkehr mit dem Mandanten eingesehen werden. Die Nutzung von Mandanteninfo beginnt mit der Eingabe der Mandanten-Adressnummer. Alle zur Verfügung stehenden Funktionen sind ausschließlich für Mandanten mit M als Adresskennzeichen 1 nutzbar. Ist die Adressnummer nicht bekannt, kann sie auch anhand des Nachnamens gesucht werden. Kann der Name mehreren Mandanten zugeordnet werden, wird eine Auswahlliste mit zusätzlichen Angaben wie dem Adresskennzeichen und der Adresse angezeigt. Kann die eingegebene Adressnummer keinem Mandanten zugeordnet werden, weist das Programm darauf hin. Bei der Erfassung der Mandanten-Adressdaten bei der Aktenanlage, wird dem Mandanten automatisch als Adresskennzeichen 1 ein M zugewiesen. Dies sollte nicht geändert werden. Im Menü unter können die angezeigten Tabellen gespeichert, gedruckt, mit Senden an in die KanzleiTextverarbeitung oder Microsoft Word eingefügt oder als E-Mail gesendet werden. Das jeweilige Programm wird sofort aufgerufen, die Informationen über den Mandanten werden automatisch eingelesen. Unter Seite einrichten kann das Format des Drucks festgelegt werden. Unter kann die Auswertung für alle oder nur für laufende Akten eingestellt werden. Bereits abgelegte Akten werden dann nicht berücksichtigt. Durch Markierung der Aktennummer wird die Programmfunktion Akteninfo aufgerufen, um sich detaillierte Informationen zu einer Akte anzeigen zu lassen.

Mandantenkonto Mandantenkonto zeigt eine Auswertung der Aktenkonten des Mandanten. Ausgewertet werden Forderungen und Zahlungen zu allen Mandantenakten. Negative Beträge sind Forderungen des Rechtsanwalts gegen den Mandanten, positive ein Guthaben des Mandanten. Aktenkonten geben die Forderungen zwischen Anwalt und Mandant in den Bereichen Auslagen, Gebühren und Fremdgeld wieder. Erfasst werden aktenbezogene Zahlungsein- und -ausgänge. Dabei werden alle Buchungen auf Aktenkonten aus den Modulen G Gebühren/Kosten, Z Forderungskonto und F FiBu berücksichtigt.

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14 Offene Posten-Liste Mit Offene Posten-Liste können aktenbezogen alle in den Modulen C Aktenkonto, F Finanzbuchhaltung, G Gebühren/Kosten, Q Zahlungsverkehr sowie Zwangsvollstreckung erfassten offenen Rechnungen des Mandanten, sortiert nach der Rechnungsnummer, eingesehen werden. Dort ist das Datum der Rechnungserstellung, die Aktennummer, die Adressnummer des Rechnungsempfängers, das Datum der letzten Mahnung, der offene Betrag, die Mahnstufe (MS) und der Rechnungsbetrag verzeichnet. In der blau unterlegten Zeile am Tabellenende ist die Gesamtsumme der offenen Beträge und des Rechnungsbetrags aufgeführt. Die laufende Rechnungsnummer ist in der Karteikarte Sonstiges in den Einstellungen Offene Posten zu finden.

Rechnungssummenliste In der Rechnungssummenliste werden alle offenen und buchmäßig erledigten Posten in der Mandanten-Info angezeigt.

Aktenübersicht In der Aktenübersicht werden alle Akten, in denen der Mandant verzeichnet ist, tabellarisch und nach Referaten sortiert aufgelistet. Angezeigt werden die Referatsnummer, die Referatsbezeichnung, die Anzahl der einem Referat zugeordneten Akten sowie der durchschnittliche Gegenstandswert der Akten je Referat. Die blau unterlegte Zeile zeigt die Gesamtsumme der durchschnittlichen Gegenstandswerte aller Akten und die Anzahl dieser Akten. Die Aktenübersicht ermöglicht eine schnelle Einsicht in die wichtigsten Informationen zu einer Akte wie Aktennummer, Aktenbezeichnung, Sachbearbeiter, Referat und Gegenstandswert. Eine Markierung der Aktennummer ermöglicht es, weitere Informationen zur Akte zu erhalten und die Programmfunktion Akteninfo aufzurufen.

Forderungskonten/Saldenliste Alle zum Mandanten bestehenden Forderungskonten werden hier angezeigt. Im Forderungskonto werden die titulierten Hauptforderungen, Zinsen und festgesetzten Kosten geführt. Mit der Funktion Forderungskonten/Saldenliste wird zunächst eine Maske aufgerufen, in der das Datum der Saldierung festgelegt werden kann. Die Adressnummer wird automatisch eingelesen. Die Forderungskonten werden mit einer statistischen Auswertung angezeigt. Die Statistik gibt einen Überblick über die Forderungsart, anfängliche, gezahlte und offene Beträge. Die Gesamtsumme der offenen Beträge und der sich daraus ergebende Durchschnittswert pro Konto werden ebenfalls angezeigt. Weiterhin werden die Buchungsvorgänge und der Anteil der RA-Kosten an den Forderungen aufgeschlüsselt.

Umsätze Mit Umsätze lässt sich schnell und einfach prüfen, welche Umsätze mit dem Mandanten im laufenden Jahr oder in einem der Vorjahre in der Kanzlei generiert wurden.

Risikomanagement Die Programmfunktion Risikomanagement hilft, das finanzielle Risiko bei der Übernahme eines Mandats abschätzen zu können. Informationen über den Mandanten können z. B. über eine Google-Suche gesammelt werden. Darüber hinaus kann auch eine EMA-Anfrage gestartet oder bequem über vorausgefüllte Suchformulare Auskünfte bei z. B. Bürgel und anderen Anbietern im Internet beantragt werden.

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15 W5 Notizen

Abb. 8: Notizfenster - Aktennotiz

Mit dieser Programmfunktion können Notizen erstellt, geändert, gedruckt und versandt werden. Aktennotizen können zusätzlich in die E-Akte archiviert werden. Speziell bei der Bearbeitung von Akten steht neben dem Aktennummernfeld das Symbol zur Verfügung, sobald die Aktennummer eingegeben und in den Allgemeinen Grundeinstellungen auf der Karteikarte 1 Allgemein die Einstellung 1.12 Aktennummernfeld mit Aktennotiz-Button gewählt wurde. Bei Wahl dieses Symbol wird die Aktennotiz aufgerufen und eine Notiz zur Akte kann gespeichert werden, d. h. die Aktennotiz begleitet die Akte auf Wunsch wie ein Laufzettel. Wurde zu einer Akte bereits eine Notiz gespeichert, ist das Symbol gelb gefärbt: . Um welche Notizart es sich bei der zu erstellenden Notiz (Akten-, Kanzlei- oder Benutzernotiz) handeln soll, kann in der folgenden Auswahl festgelegt werden: 

Aktennotiz: Diese Notizart erstellt die Notiz in Bezug auf eine bestimmte Akte. Unter Notizname kann dann die gewünschte Aktennummer eingegeben werden.



Kanzleinotiz: Wenn sämtlichen Benutzern der Kanzlei Einsicht und Bearbeitung in eine Notiz gewährt werden soll, kann diese Notizart gewählt werden. Die Kanzleinotiz ist keiner Akte zugeordnet.



Benutzernotiz: Diese Notizart eignet sich, wenn Einsicht und Bearbeitung der zu erstellenden Notiz niemandem außer dem Ersteller möglich sein soll.

Nach Wahl der Notizart muss der Notiznamen eingegeben werden. Bei Aktennotizen ist dies an Stelle des Notiznamens die Aktennummer. Die Benutzernotiz kann bei Bedarf verschlüsselt werden. Nach Speicherung der Notiz wird dann der Ersteller zur Eingabe einer Chiffre aufgefordert. Die Chiffre muss mit OK bestätigt werden. Die Notiz wird daraufhin verschlüsselt gespeichert und kann nur noch eingesehen und/oder geändert werden, wenn die richtige Chiffre eingegeben wurde. Der Text der Notiz kann mit Hilfe einer Symbolleiste und einem Lineal formatiert werden. Hierzu lassen sich auch die entsprechenden Steuerzeichen einblenden. Die Ein- bzw. Ausblendung dieser Formatierungswerkzeuge wird über oder über ein Kontextmenü aufgerufen. Zusätzlich stehen im Kontextmenü die Befehle Ausschneiden, Einfügen und Kopieren zur Verfügung. Außerdem kann über Zoom die Anzeige des Notiztextes vergrößert oder verkleinert werden. Nach jedem Speichern wird die Notiz um eine Zeile ergänzt, aus der ersichtlich ist, welcher Benutzer diese Notiz zu welchem Zeitpunkt bearbeitet, geändert oder auch nur eingesehen hat.

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16 Über und Bearbeitungszeilen einfügen oder Bearbeitungszeile am Textende einfügen können diese Angaben vor eine neue Notiz oder am Ende der letzten Notiz - am Textende - eingefügt werden.

1. Notizen speichern Nach Eingabe des Textes gibt es folgende Speichermöglichkeiten: 

Mit Speichern wird die Notiz gespeichert und die Eingabefelder (zur Erstellung einer neuen oder zur Bearbeitung einer bereits gespeicherten Notiz) geleert.



Mit OK schließt Programmfunktion Notizen nach Speicherung der Notiz.



Mit Clipboard wird die Notiz für eine spätere Bearbeitung in anderen Programmen in eine Zwischenablage gespeichert.



Aktennotizen können nach Fertigstellung in die E-Akte gespeichert werden.

2. Notizen einsehen Um gespeicherte Notizen einzusehen, muss zunächst die Art der Notiz ausgewählt (Akten-, Kanzlei- oder Benutzernotiz) und dann die Nummer der Akte bzw. der Name der Notiz eingegeben werden, zu der eine Aktennotiz gespeichert ist. Wenn mehrere Kanzlei- bzw. Benutzernotizen gespeichert wurden, kann statt der Eingabe des Notiznamens über auch eine entsprechende Liste aufgerufen und aus dieser dann der gewünschten Notiznamen ausgewählt und übernommen werden. Nach Bestätigung der Eingaben mit Ü wird der Text der gewählten Notiz angezeigt.

3. Notizen versenden Mit wird das E-Mail-Programm gestartet und die Notiz als E-Mail-Nachricht übernommen. Als Betreff einer neu zu versendenden E-Mail werden dann Art und Name der Notiz vorgeschlagen und als E-Mail-Text der Text der betreffenden Notiz. Wenn der vorgeschlagene Betreff und Text übernommen werden soll, muss nur noch der E-Mail-Empfänger ausgewählt und die E-Mail schließlich versandt werden.

4. Notizen drucken Über Drucken kann die angezeigte Notiz jederzeit gedruckt werden.

5. Notizen löschen Das Löschen einer Notiz erfolgt über abfrage mit Ja.

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und anschließender Bestätigung der obligatorischen Sicherheits-

17 W10 Urlaubsplanung

Abb. 9: Auswertungsmaske Urlaubsplanung

Urlaubsplanung ermöglicht es, Urlaubszeiten und Abwesenheiten der Kanzleimitarbeiter zu verwalten. So existiert immer ein Überblick über fehlende Mitarbeiter und eine Unterbesetzung der Kanzlei wird vermieden. Die Mitarbeiter können automatisch aus Lohn/Gehalt übernommen werden. Eine zeitaufwendige Neueingabe von Mitarbeiterdaten ist daher nicht erforderlich, wenn diese bereits bei Lohn/Gehalt erfasst wurden.

1. Einstellungen Nach dem erstmaligen Aufruf der Urlaubsplanung erfolgt die Abfrage, ob die Daten, die bei Lohn/Gehalt eingegeben wurden, auch in der Urlaubsplanung verwendet werden sollen. Mit Ja wird automatisch bei den Einstellungen auf der Karteikarte Lohnprogramm die Einstellung Mitarbeiterdaten aus Lohnprogramm übernehmen gewählt. Auf der Karteikarte Lohnprogramm können der Urlaub und die Ausfallzeiten an Lohn/Gehalt übergeben werden. Der 24.12. und den 31.12. kann in der Karteikarte Feiertage jeweils als „kein“, als „ganzer“ oder als „halber“ Urlaubstag gekennzeichnet werden. Die Kürzel, die in der Urlaubsplanung für die unterschiedlichen Abwesenheitsformen angezeigt werden, können auf der Karteikarte Kennzeichen festgelegt werden. Für jede Art von Urlaub oder Fehlzeit steht ein Zeichen zur Verfügung.

2. Mitarbeiterdaten eingeben/ändern Werden die Mitarbeiterdaten aus Lohn/Gehalt in die Urlaubsplanung übernommen, können bei Mitarbeiterdaten eingeben/ändern keine neuen Mitarbeiter eingegeben und die bestehenden auch nicht gelöscht werden. Die Neueingabe von Mitarbeiterdaten und deren Löschung ist dann nur unter Lohn/Gehalt über Mitarbeiterdaten ändern, Mitarbeiter Beginn Arbeitsverhältnis bzw. Mitarbeiter Ende Arbeitsverhältnis möglich. Wenn ein neuer Mitarbeiter ausschließlich in der Urlaubsplanung erfasst oder gelöscht werden soll, muss zuerst in den Einstellungen in der Karteikarte Lohnprogramm gewählt werden, die Mitarbeiterdaten nicht aus Lohn/Gehalt zu übernehmen. Über den Button Neu bei Mitarbeiterdaten eingeben/ändern können neue Mitarbeiter in die Urlaubsplanung aufgenommen werden. Die Mitarbeiterdaten können nach Excel exportiert werden.

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18 3. Abteilungen eingeben/ändern Verfügt die Kanzlei über mehrere Bereiche bzw. Abteilungen, deren Urlaubsplanung gesondert behandelt werden soll, können diese wie folgt in der Urlaubsplanung erfasst werden: Eine neue Abteilung wird in Abteilungen eingeben/ändern neu angelegt. Dort können diese dann auch bearbeitet, gelöscht oder die Abteilungsübersicht gedruckt werden.

4. Resturlaub aus dem Vorjahr übernehmen Mit Resturlaub aus dem Vorjahr übernehmen wird nach einem Jahreswechsel Resturlaub der Mitarbeiter aus dem Vorjahr übernommen.

5. Urlaubsplanung Aus der Auswertungsmaske Urlaubsplanung ergeben sich die bisherigen Eintragungen von Urlaub und Fehlzeiten. Mit Eingeben/ändern kann in der Eingabemaske Urlaubsplanung eingeben/ändern der Zeitraum des Urlaubs oder der Abwesenheit des Mitarbeiters bestimmt werden. Änderungen werden erst mit Speichern wirksam. Der geplante Urlaub des Mitarbeiters wird mit Planung in Ist-Urlaub ändern in genommenen Urlaub umgewandelt. Die Kennzeichen, die in den Einstellungen vergeben wurden, werden im Kontextmenü angezeigt. Die Eingabe von Urlaub oder Abwesenheit über den Jahreswechsel hinaus ist nicht möglich. Bei einem Jahreswechsel muss das folgende Kalenderjahr nach erneutem Aufruf der Urlaubsplanung ausgewählt werden.

6. Statistik Für einen Jahresüberblick über den Urlaub oder die gesamte Abwesenheit der Mitarbeiter, gibt es in der Statistik die Möglichkeit, eine Auswertung der Urlaubs- bzw. Ausfallzeiten der Mitarbeiter oder Abteilungen zu erhalten. Die Urlaubsauswertung erstellt eine Statistik, welche den gesamten Urlaub aller Mitarbeiter oder bestimmter Abteilungen innerhalb des Jahres anzeigt, das bei Aufruf der Urlaubsplanung gewählt wurde. Sonstige Ausfallzeiten, z. B. Krankheit oder Fortbildung, werden nicht berücksichtigt. Die Auswertungen können für jede beliebige Kombination der vorhandenen Abteilungen durchgeführt werden. In der Auswahl alle Abteilungen wird eine Auswertung für alle Mitarbeiter angezeigt. Die Auswahl kann eingeschränkt werden, wenn die Auswertung nur für bestimmte Abteilungen oder Mitarbeiter, die keiner Abteilung zugeordnet sind, erzeugt werden soll. In der Ausfallzeitenanalyse wird eine Auswertung sämtlicher Abwesenheitszeiten aller Mitarbeiter oder bestimmter Abteilungen für den Jahrgang angezeigt, der bei Aufruf der Urlaubsplanung ausgewählt wurde. Dabei werden auch sonstige Abwesenheiten wie z. B. Krankheit oder Fortbildung berücksichtigt. Die Analyse Lohnfortzahlung und Krankheit erstellt eine Statistik für Krankheitszeiten mit und nach Lohnfortzahlung. Unter Selbstdefinierte Analyse kann die zu erstellende Statistik vom Nutzer selbst gesteuert werden. Alle Ausfallzeiten oder nur speziell selektierte Ausfallzeiten können ausgewertet werden. Die Auswahl wird beim Beenden der Statistik gespeichert und steht für die nächste Nutzung der selbstdefinierten Analyse zur Verfügung, so dass keine erneute Wahl der Ausfallzeiten erforderlich ist.

7. Chiffre eingeben/ändern Mit Hilfe einer Chiffre wird der Zugriff der Mitarbeiter auf Urlaubsplanung eingeschränkt oder verweigert. Im Fenster Chiffre ändern bei Chiffre Urlaubsplanung wird eine Chiffre, die maximal 6-stellig sein darf, vergeben. Eine vergebene Chiffre kann gelöscht werden, indem die Maske bei leerem Chiffrefeld mit OK bestätigt wird.

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