Nachrichtendienst des Bundes NDB Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Nachrichtendienst des Bundes NDB Der Nachrichtendi...
Author: Brigitte Hafner
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Nachrichtendienst des Bundes NDB

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

1.2013/1/d Art.-Nr. 503.002.13d

Inhalt

0.

Vorwort

3

1.

Was ist der Nachrichtendienst des Bundes?

5

2.

Grundlagen

9

3.

Aufsicht und Kontrollen über den NDB

11

4.

Information der Öffentlichkeit

13

5.

Mitwirkung bei der sicherheitspolitischen Führung

14

6.

Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden

15

7.

Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten

18

8.

Der nachrichtendienstliche Zyklus

19

9.

Organisation

22

10. Beschaffungsmittel des Nachrichtendienstes

24

11. Grundauftrag und Bearbeitungsgebiete

28

12. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Personal

30

13. Kontaktadressen

31

14. Abkürzungsverzeichnis

32

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 1

2 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

0. Vorwort

Der Nachrichtendienst des Bundes besteht seit dem 1. Januar 2010. Er wurde gemäss Parlamentsbeschluss vom April 2009 aus den beiden Vorgängerdiensten gebildet, dem Strategischen Nachrichtendienst, der vor allem das Ausland bearbeitete, und dem Dienst für Analyse und Prävention, der im Bereich der Wahrung der inneren Sicherheit der Schweiz präventiv tätig war. Die Tätigkeit des Nachrichtendienstes des Bundes ist in erster Linie auf seine Leistungsbezüger (Bundesrat, Departemente, Kantone) ausgerichtet und will diese mit den bestmöglichen Leistungen unterstützen. Seine Leistungsbezüger und die Öffentlichkeit müssen Klarheit haben über die grundlegenden Fähigkeiten des Dienstes, aber auch über unsere Beschränkungen. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen diese grundlegenden Parameter näher bringen.

Ueli Maurer Bundesrat Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 3

4 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

1.

Was ist der Nachrichtendienst des Bundes?

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist eine Organisation, die Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beschafft, analysiert, auswertet und verbreitet, mit dem Ziel, eine führungsrelevante Nachrichtenlage für Entscheidungsträger aller Stufen zu erstellen. Er trägt mit operativen und präventiven Leistungen direkt zum Schutz der Schweiz bei:

▪ mit nachrichtendienstlichen Mitteln, d. h. Mitteln zur Informations- und Erkenntnisgewinnung, die anderen Bundesstellen nicht zur Verfügung stehen ▪ führungsrelevant, d. h. wir liefern nachrichtendienstliche Informationen zuhanden der politischen und militärischen Führung, um sie so in ihren Entscheiden zu unterstützen ▪ präventiv, d. h. wir sind bestrebt, alle Handlungen, die die Sicherheit der Schweiz gefährden, frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen – d. h. bevor die Gefahr eintritt oder bevor ein Tatverdacht vorliegt, der zur Eröffnung eines Strafverfahrens führt. Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 5

Warum braucht es den NDB?

anderen Fokus als staatliche Institutionen und funktionieren nach anderen Regierungen und Verwaltungen von Handlungsrichtlinien (sie haben z. B. Bund und Kantonen haben verschiede- wirtschaftliche oder politische Interesne Informationsquellen. Amtsberich- sen). Eine Regierung kann sich deshalb te, die Medien oder Erkenntnisse der nicht alleine auf die oben erwähnten schweizerischen Diplomatinnen und Informationen abstützen. Die BeschafDiplomaten im Ausland spielen dabei fung solcher geheim gehaltener bzw. nicht verzerrter Informationen ist die eine wichtige Rolle. Aufgabe des NDB. Nicht jede Information kann aber über allgemein zugängliche Wege beschafft Der NDB verfolgt die strategischen werden. Aus verschiedenen Gründen Entwicklungen und die Bedrohungshalten staatliche oder nichtstaatliche lage, erstellt Lagebeurteilungen und Akteure gewisse Fakten zurück. Insbe- alarmiert und warnt bei sich abzeichsondere die Medien haben zudem einen nenden Krisen bzw. aussergewöhnli-

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Latente Themen

Der NDB benützt für die Darstellung der für die Schweiz relevanten BedroHauptthemen hungen das Instrument des Lageradars. Mit diesem Sicherheitsrelevante Themen BrennInstrument wird mittels punkte einer Grafik und einem erläuternden Textteil übersichtlich dargestellt, welche Bedrohungen für die Sicherheit der Schweiz aus Sicht des NDB und weiterer e Stellen aktuell sind oder sich en ot in näherer oder fernerer Zukunft erb V B ed a ce ro h u akzentuieren könnten. ngen im Cybersp

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6 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

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Früherkennung

chen Entwicklungen. Er stellt den dafür zuständigen Stellen Informationen und Erkenntnisse zur Verfügung, die für die Wahrung wichtiger Landesinteressen, die Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie zur Durchsetzung von Gesetzen und internationalen Verpflichtungen relevant sind. Die Lagebeurteilungen werden politisch unabhängig erstellt und können sich von der Beurteilung anderer Dienststellen der Verwaltung unterscheiden. Sie ermöglichen eine breiter abgestützte Entscheidfindung.

den Empfängern seiner Produkte regelmässig Gelegenheit, sich zur Menge, Qualität, Pünktlichkeit, Relevanz und zum Nutzen der Produkte zu äussern.

Der NDB unterstützt zudem die Kantone bei der Wahrung der inneren Sicherheit und die Strafverfolgungsbehörden auf Bundesebene. Er stellt Informationen (z. B. in Fragen der inneren Sicherheit, der Güter- und Kriegsmaterialexporte, der Strafverfolgung) den Organen des Bundes und der Kantone zur Verfügung. Er unterstützt und sensibilisiert zudem staatliche Stellen und private Organisationen in der Spionageabwehr, um die UmMit dem Erkennen von Bedrohungen gehung internationaler Verpflichtungen oder Herausforderungen und früh- auf dem Finanz- und Werkplatz Schweiz zeitigen Warnungen vor Krisen und aufzudecken oder zu verhindern. Er inBeurteilungen über mögliche sicher- formiert das Parlament, die Kantone und heitspolitische Entwicklungen liefert die Öffentlichkeit über die Lage der inder NDB Grundlagen für die politische neren und äusseren Sicherheit. Entscheidfindung. Er trägt dazu bei, die Handlungsfreiheit der Staatsführung zu bewahren und zu erweitern. Wie funktioniert der NDB?

Der NDB beschafft und analysiert Informationen, die andere Bundesstellen aufgrund ihrer Rechtsgrundlagen und Auf Stufe Bund bedient der NDB primär Mittel nicht selber erhalten können. Er den Bundesrat, die Departemente, die berücksichtigt auch öffentlich zugängliOrgane der sicherheitspolitischen Füh- che Informationen, um den Gesamtzurung (Sicherheitsausschuss des Bundes- sammenhang zu vermitteln. Der NDB rats, SiA, und Kerngruppe Sicherheit, verfügt als einzige Bundesstelle über KGSi) sowie die militärische Führung gesetzliche Grundlagen, die ihm erlaumit seinen Produkten. Der NDB gibt ben, entsprechend dem jeweiligen GeWem dient der NDB?

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 7

setzeszweck im In- und Ausland Informationen zu beschaffen, ▪ die nicht öffentlich zugänglich sind ▪ die staatliche oder nichtstaatliche Akteure geheimzuhalten versuchen ▪ deren Beschaffung Eingriffe in menschen- oder verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte (Persönlichkeitsrechte) nach sich ziehen können. Diese Kompetenzen werden ausschliesslich im Rahmen der bestehenden Rechtsgrundlagen und entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns ausgeübt. Neben Erkenntnissen von Dienststellen von Bund und Kantonen sowie offenen Quellen (Open Source Intelligence, OSINT) verfügt der NDB über weitere Mittel und Methoden, um Informationen zu beschaffen. Es sind dies unter anderem die menschlichen Quellen (Human Intelligence, HUMINT), die ständige Funk- bzw. Kommunikationsaufklärung (Communications Intelligence, COMINT) ausserhalb des Geltungsbereichs des schweizerischen Fernmeldegeheimnisses und der Austausch mit ausländischen Partnerdiensten. Zudem werden die schweizerischen Verteidigungsattachés im Ausland zur Informationsbeschaffung eingesetzt. Die beschafften Informationen werden ausgewertet, in nachrichtendienstlichen 8 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

Produkten verarbeitet und verbreitet. Sie dienen seinen Leistungsbezügern als Entscheidungsgrundlage und der Prävention im Rahmen des Schutzes der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Mit der Beschaffung und Auswertung von verdeckt beschafften Informationen wird gegenüber den offen zugänglichen Quellen ein nachrichtendienstlicher Mehrwert erzeugt. Das heisst: Gezielt beschaffte Informationen ergänzen oft entscheidend die öffentlich zugänglichen Informationen. Der NDB liefert ein methodisch konsequent überprüftes Bild der Lage, macht Aussagen zu einer künftigen Entwicklung und erkennt Falschmeldungen. Der NDB ist zwar meistens nicht schneller als andere Informationslieferanten wie z. B. die Medien. Dies ist auch nicht seine Aufgabe.

2.

Grundlagen

Die Tätigkeiten des NDB sind gesetzlich geregelt; er handelt ausschliesslich auf der Grundlage des nationalen Rechts. Verfassung und Gesetz sind die alleinigen Grundlagen, und das Legalitätsprinzip gilt unbeschränkt.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des NDB werden im Einzelnen durch die beiden folgenden Gesetze geregelt: ▪ Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG; SR 121) Das ZNDG betrifft v. a. den Bereich der Nachrichtenbeschaffung über das Ausland (äussere Sicherheit). Die Aufgabe des NDB umfasst die Beschaffung von sicherheitspolitisch bedeutsamen Informationen über das Ausland. Es gibt dem NDB den Auftrag der umfassenden Bedrohungsbeurteilung. ▪ Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) Das BWIS überträgt dem Bund bzw. dem NDB für den Bereich der inneren Sicherheit im Wesentlichen folgende Aufgabe: Treffen von vorbeugenden Massnahmen zum Erkennen und Bekämpfen von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und Proliferation.

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 9

Neues Nachrichtendienstgesetz in Arbeit

Bundesstellen und ausländischen Partnerdiensten zusammenarbeiten, Kontrollmechanismen der Exekutive, die Seit Oktober 2010 laufen die Arbeiten parlamentarische Aufsicht sowie Prinzian einem neuen Nachrichtendienst- pien der Information der Öffentlichkeit gesetz, das frühestens Mitte 2015 das und des Quellenschutzes. BWIS und das ZNDG ablösen soll. Im Rahmen dieser Vorlage soll auch die Der NDB ist eines der sicherheitspolitiEinführung von besonderen Beschaf- schen Instrumente des Bundes. Bei der fungsmitteln im Inland (Überwachung Sicherheitspolitik geht es darum, dass des Post- und Fernmeldeverkehrs, Ob- die Schweiz über die Mittel und Abläuservation von verdächtigen Personen fe verfügt, um ihre Sicherheit, Freiheit auch in privaten Räumen, Eindringen und Selbstbestimmung zu wahren und in Computer und Netzwerke) in engen zu stärken, Schaden für das Land abzuwehren sowie natur- und zivilisationsSchranken geprüft werden. bedingte Katastrophen zu bewältigen. Sicherheitspolitik ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und GeGrundsätze der Politik des Bundesmeinden (Sicherheitsverbund Schweiz, rates für die Nachrichtendienste SVS). (Vgl. sicherheitspolitischer BeInnerhalb des von Verfassung und Ge- richt des Bundesrates vom 23.6.2010, setz vorgegebenen Rahmens bestimmt BBl 2010 5133) die Politik die Bedingungen und Grundsätze, nach denen die Nachrichtendienste ihren Auftrag erfüllen. Der Bundesrat unterbreitete am 31. Januar 2007 dem Parlament einen Bericht über die Grundsätze seiner Politik für die Nachrichtendienste der Schweiz; der Bericht behandelt auch den Militärischen Nachrichtendienst (MND). Der Bericht definiert in Grundzügen die Aufgaben der Nachrichtendienste, die Art und Weise, wie sie eingesetzt, organisiert und geführt werden, nach welchen Prinzipien sie untereinander, mit anderen 10 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

3. Aufsicht und Kontrollen über den NDB

Dabei berücksichtigt sie die Prioritäten, die durch die Nachrichtenbedürfnisse der politischen Instanzen vorgegeben sind. Kontrolle durch die Exekutive ▪ Die Unabhängige Kontrollinstanz (UKI), ein interdepartementales GreDie Kontrolle durch die Exekutivbehörmium, überprüft die Recht- und Verden erfolgt auf verschiedenen Ebenen: hältnismässigkeit der Aufträge an die ständige Funkaufklärung. ▪ Die Nachrichtendienstliche Aufsicht des Eidgenössischen Departements ▪ Der Eidgenössische Datenschutzbefür Verteidigung, Bevölkerungsschutz auftragte prüft die Gesetzmässigkeit und Sport (VBS) überprüft die Tätigder Personendatenbearbeitung der Inkeiten des NDB auf Rechtmässigkeit, landbeschaffung. Zweckmässigkeit und Wirksamkeit.

Die Tätigkeiten des NDB werden auf verschiedenen Stufen kontrolliert.

Der NDB wird auf verschiedenen Stufen umfassend kontrolliert. Im Vordergrund stehen dabei Recht- und Verhältnismässigkeit seiner Tätigkeiten Parlament

Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel)

Bundesrat

Genehmigung von Kontakten zu ausländischen ND / Kenntnisnahme von Tätigkeitsberichten

Bundesverwaltung

VBS

ND-Aufsicht (Stab C VBS)

NDB

Tätigkeit

Finanzdelegation

Eidgenössische Finanzkontrolle

Unabhängige Kontrollinstanz für ständige Funkaufklärung (UKI)

Finanzen

Aufklärung von Kommunikationsinhalten und -verbindungen

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 11

▪ Der Bundesrat führt und kontrolliert den NDB in Fragen hoher politischer Bedeutung; insbesondere erteilt er den Grundauftrag und genehmigt die Beobachtungsliste gemäss BWIS. Er wählt die Mitglieder der UKI und genehmigt und überprüft schliesslich auch die Beziehungen zu ausländischen Diensten.

zu halten. Der Gesetzgeber, aber auch die Aufsichtsorgane geben ihm dabei klare Vorgaben, um die verfassungsmässigen Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und dadurch für eine Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.

Jede Person kann beim NDB schriftlich Auskunft über die sie betreffende Datenhaltung in den InformationssysParlamentarische Kontrolle temen verlangen. Der NDB kann seine Antwort unter bestimmten VoraussetDer NDB wird zudem durch parlamenzungen einschränken, aufschieben oder tarische Aufsicht kontrolliert: verweigern. ▪ Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte überwacht die Tätigkeiten in Bezug auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit und hat dazu umfassende Einsichtsrechte. ▪ Der NDB wird zudem durch die Finanzkontrolle im Auftrag der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte jährlich kontrolliert.

Datenschutz Der NDB ist gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen (BWIS, ZNDG, Datenschutzgesetz) befugt, zum Schutz der Sicherheit der Schweiz und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner Personendaten zu sammeln, zu bearbeiten und 12 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

4. Information der Öffentlichkeit

Die Behörden, die Kontrollorgane und ▪ Schliesslich erstattet die GPDel den Geschäftsprüfungskommissionen, der NDB informieren die Öffentlichkeit den eidgenössischen Räten und der so transparent wie möglich über ihre Öffentlichkeit regelmässig Bericht Tätigkeit. Dabei darf aber die nachrichüber die Geschäftsführung der Nachtendienstliche Tätigkeit nicht gefährdet richtendienste. werden. Der Quellenschutz ist gesetzlich verankert und in jedem Fall zu gewährleisten. Der NDB ist in verschiedener Hinsicht in eine amtliche und öffentliche Berichterstattung eingebunden. ▪ Der Bundesrat orientiert in seinem jährlichen Geschäftsbericht die eidgenössischen Räte, die Kantone und die Öffentlichkeit über seine Beurteilung der Bedrohungslage und über die Tätigkeiten der Sicherheitsorgane des Bundes. Die darin behandelten Themengebiete beziehen sich auf den Regelungsbereich des BWIS und entsprechend wird der Begriff „Sicherheitsorgane des Bundes“ auch auf den NDB bezogen. ▪ Im Sinne des Auftrages des ZNDG, für eine „umfassende Beurteilung der Bedrohungslage“ zu sorgen, legt der NDB der Öffentlichkeit jährlich seinen Lagebericht „Sicherheit Schweiz“ mit seinem „Lageradar“ vor. Dieser beschränkt sich nicht auf den engeren Bereich der Sicherheitspolitik, sondern umfasst auch andere Bedrohungen, die der Schweiz bedeutenden Schaden zufügen können. Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 13

5. Mitwirkung bei der sicherheitspolitischen Führung drohungen für die innere und äussere Der NDB sorgt für eine umfassende Sicherheit der Schweiz. Die KGSi Beurteilung und Darstellung der Bedroanalysiert die sicherheitspolitische Sihungslage. tuation und stellt gegebenenfalls den ▪ Der NDB stellt im Rahmen der KGSi jeweils zuständigen bundesrätlichen den dort vertretenen Eidgenössischen Ausschüssen Anträge. Departementen EDA, VBS und EJPD die Grundlagen für die gemeinsame ▪ Der NDB ist schliesslich auch bei Lagebeurteilung zur Verfügung. Der der Lagedarstellung in den SVS einAuftrag der KGSi besteht primär in gebunden, mit dem die sicherheitsder Lageverfolgung und -beurteilung politische Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen weiter optimiert sowie in der Früherkennung von Hewerden soll. rausforderungen im Bereich der Be-

Der NDB in der Kerngruppe Sicherheit Sicherheitsausschuss

Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Europapolitik

Ausschuss für Migration und Integration

Kerngruppe Sicherheit Staatssekretär Direktor fedpol (EJPD) EDA

Direktor NDB (VBS)

Leiter/in Koordinationsgruppe (Protokoll) Versorgung Lageprodukte

Koordinationsgruppe 1 Vertreter/in NDB

Lageverfolgung und Analyse NDB auf Basis des Nachrichtenverbundes

14 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

1 Vertreter/in fedpol

1 Vertreter/in EDA

Ausschuss für internationale Finanz- und Steuerfragen

6. Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden Der NDB arbeitet mit verschiedenen Behörden und Dienststellen in Bund und Kantonen eng zusammen: ▪ dem EDA ▪ dem VBS, insbesondere mit der Armee ▪ dem EJPD, insbesondere mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Bundesamt für Migration (BFM) ▪ dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), insbesondere mit dem Grenzwachtkorps (GWK) und dem Informatiksteuerungsorgan Bund (ISB) ▪ dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), insbesondere mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ▪ der Bundesanwaltschaft ▪ den kantonalen Polizeiorganen.

Die Zusammenarbeit findet in verschiedenen Themenbereichen statt.

Landesverteidigung Der NDB unterstützt auch die Armee und pflegt mit ihr eine enge Zusammenarbeit. Die Armee verfügt zusätzlich über den MND, der bedeutsame Informationen im Hinblick auf die Verteidigung des Landes, den Friedensförderungsdienst und den Assistenzdienst im Ausland beschafft und auswertet. Weiter arbeitet der NDB mit anderen Armeestellen zusammen, insbesondere mit dem Bereich Internationale Beziehungen (Steuerung der Verteidigungsattachés), mit der Führungsunterstützungsbasis (COMINT) und mit der Militärischen Sicherheit (Ausbildung und Operationen).

Güterkontrolle Wichtiger Partner bei der Bekämpfung der Proliferation ist das SECO im WBF.

Aussenpolitik Der NDB pflegt mit dem EDA eine besonders enge Zusammenarbeit, um Informationen, Erkenntnisse und Nachrichtenbedürfnisse in Themenbereichen auszutauschen, die für das EDA und für den NDB von Interesse sind.

Präventions- und Sensibilisierungsprogramme Der NDB führt zusammen mit dem SECO und den Nachrichtendienststellen der kantonalen und städtischen Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 15

Polizeidienste der Schweiz Präventions- und Sensibilisierungsprogramme (PROPHYLAX/TECHNOPOLE) durch, um für die Bedrohung durch Proliferation und Wirtschaftsspionage zu sensibilisieren. Ziel ist die Beratung von Unternehmen, Hochschulen und Technologiezentren über mögliche Präventivmassnahmen zur Verhinderung illegaler Aktivitäten in den Bereichen der Spionage und Proliferation. Polizei und Strafverfolgung Der NDB arbeitet im präventiven Bereich sehr eng mit kantonalen Polizeiorganen zusammen, da die Wahrung der inneren Sicherheit in erster Linie eine Aufgabe der Kantone ist.

„praevenire“ „zuvorkommen, verhüten“), als auch strafrechtliche Ermittlungen (Repression, vom lateinischen „reprimere“ von „primere“ „drängen, drücken“) werden durch konkrete Verdachtselemente ausgelöst. Bei der präventiven Arbeit des NDB handelt es sich um einen Verdacht auf eine bedeutsame Gefährdung der Sicherheit der Schweiz oder ihrer Bevölkerung, bei der repressiven Arbeit der Strafverfolgungsorgane um einen Verdacht auf eine konkrete Straftat.

Da der NDB nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügt, seine Aufgaben vollumfänglich aus eigener Kraft wahrzunehmen, ist er auf eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeiorganen auf Stufe Bund und Kantonen angewieDer NDB unterstützt die Kantone bei sen. In die Polizeistruktur der Kantone Grossereignissen (z. B. World Eco- eingebettet arbeiten 84 vom Bund finomic Forum Davos, internationale nanzierte kantonale NachrichtendienstKonferenzen) mit einem durch sein stellen. Bundeslagezentrum (BLZ) geführten nationalen Nachrichtenverbund und einer Elektronischen Lagedarstellung Einreise und Aufenthalt (ELD). Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Eine enge Zusammenarbeit pflegt der dem BFM und fedpol prüft der NDB NDB auch mit der Bundesanwaltschaft Gesuche im Bereich Einreise und Aufund mit der Bundeskriminalpolizei. enthalt auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit (Akkreditierung von Sowohl nachrichtendienstliche Abklä- Diplomatinnen und Diplomaten sorungen (Prävention, vom lateinischen wie internationalen Funktionärinnen

16 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

und Funktionären oder Gesuche um Stellenantritt im ausländerrechtlichen Bereich). Im Rahmen des SchengenVisakonsultationsverfahrens VISION überprüft der NDB die Datensätze auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz. Im Weiteren überprüft er die Asyldossiers und die Einbürgerungsgesuche auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz. Aufgrund relevanter Sicherheitsbedenken kann er eine Abweisung der erwähnten Gesuche und allenfalls entsprechende Fernhaltemassnahmen beantragen.

turen der Schweiz zusammen mit den Unternehmen zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten MELANI und die Betreiber der kritischen Infrastrukturen der Schweiz in einer sogenannten Public Private Partnership auf freiwilliger Basis zusammen.

Cyberprävention Der NDB beteiligt sich auf Bundesebene auch an der Prävention von Angriffen auf kritische Informationsinfrastrukturen. Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) ist ein Kooperationsmodell zwischen dem ISB und dem NDB. Die strategische Leitung sowie das technische Kompetenzzentrum von MELANI sind beim ISB, die operativen, nachrichtendienstlichen Einheiten von MELANI (OIC MELANI) sind beim NDB angesiedelt. MELANI hat den Auftrag, die kritischen Infrastrukturen der Schweiz subsidiär in ihrem Informationssicherungsprozess zu unterstützen, um präventiv – und bei IT-Vorfällen koordinierend – das Funktionieren der InformationsinfrastrukDer Nachrichtendienst des Bundes NDB 17

7.

Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten

Die internationalen Beziehungen sind ein essenzieller Teil der Tätigkeiten des NDB. Der NDB nutzt diese Kontakte dazu, Erkenntnislücken zu schliessen, um seine gesetzlichen Aufgaben in der Prävention, in der Beurteilung der äusseren Sicherheit und zur Durchsetzung internationaler Verpflichtungen der Schweiz effizient und wirksam zu bewältigen. Die Beziehungen zu ausländischen Diensten sind gesetzlich geregelt. Der Bundesrat genehmigt jährlich die regelmässigen Beziehungen zu ausländischen Diensten. Der NDB unterhält dabei auch Beziehungen zu multilateralen Vereinigungen. Im Einzelnen pflegt der NDB eine kontinuierliche nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit zahlreichen ausländischen Partnerdiensten und internationalen Organisationen (z. B. Lagezentrum der EU). Die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ist informell. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vertraulichkeit und auf gegenseitigem Vertrauen. Informationen werden nach dem Grundsatz der gemeinsamen Interessen auf gleicher Ebene zur Verfügung gestellt. Dabei gilt das Vertrauensprinzip und der Grundsatz des gegenseitigen Informationsaustausches („do ut des“, gegenseitiges Geben und Nehmen). Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. 18 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

8. Der nachrichtendienstliche Zyklus

Der NDB arbeitet entlang dem sogenannten nachrichtendienstlichen Zyklus, d. h. einem Prozess, der gemäss internationalen Erfahrungen am zweckmässigsten zur Zielerreichung führt und die optimale Unterstützung der Leis-

tungsbezüger sowie die Erfüllung des grundlegenden Auftrages des NDB gewährleistet. Jeder Prozessschritt hat besondere Erfordernisse, wenn der Ablauf effizient und effektiv sein soll.

Der NDB arbeitet entlang dem sogenannten nachrichtendienstlichen Zyklus Bedürfnisse Gefährdungen verhindern

Lageentwicklung

Entscheiden Analysen

präventive Leistungen

Informationen Analysieren

NDB

Steuern

Informationen

Beschaffen

Aufträge

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 19

Bedürfnisse Der Prozess der Leistungserbringung beginnt mit folgenden Inputs: ▪ ein Leistungsbezüger hat ein konkretes Nachrichtenbedürfnis ▪ der NDB erkennt Handlungsbedarf aus eintreffenden Informationen bzw. der permanenten Lageverfolgung aufgrund seines Grundauftrages.

- Absprachen mit dem Leistungsbezüger über den „Lieferumfang“ der verlangten Leistung - die Priorisierung der Informationsbedürfnisse - das Erteilen eines Auftrages an NDB-interne Leistungserbringer - das Controlling der Leistungserbringung - die Qualitätssicherung der erbrachten Leistung und das rechtzeitige Zurverfügungstellen der nachrichtendienstlichen Leistung.

Beschaffen Steuern und Aufträge erteilen

Je nach Auftrag werden mit dem dafür am besten geeigneten Mittel oder Dieser Teilzyklus umfasst Verfahren öffentlich zugängliche oder ▪ einerseits die Steuerung des gesam- klassifizierte Informationen beschafft. ten nachrichtendienstlichen Prozesses Ziel der Beschaffung ist es, Lücken im (Priorisierung der Themen und Res- Informationsstand zu schliessen (siehe sourcen, Prozesssteuerung), dazu ab Seite 24 die Mittel der Beschaf▪ andererseits die Verarbeitung des kon- fung). kreten Nachrichtenbedürfnisses. Dazu gehören: - die Analyse des Bedürfnisses

20 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

Der NDB erbringt präventive Leistungen zur Früherkennung und Verhinderung von Gefährdungen namentlich in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst, gewalttätiger Extremismus und verbotener Handel mit Analysieren Kriegsmaterial und anderen kontrollierAntworten auf Bedürfnisse und Fragen ten Gütern und radioaktiven Materialien der Leistungsbezüger werden durch sowie verbotener Technologietransfer. die Auswertung aller verfügbaren In- Zu diesen Leistungen gehören formationen erarbeitet. Dies ermöglicht ▪ die Prüfung der Gesuche um Einreise zudem das Erkennen von Informatiund Aufenthalt onslücken. Ziel der Auswertung ist die Erstellung von nachrichtendienstlichen ▪ die Beratung von Wirtschaft und Forschung (Präventions- und SensibiliProdukten für die Entscheidungsträger sierungsprogramme PROPHYLAX und die operative Unterstützung der und TECHNOPOLE) Bundesverwaltung und der Kantone. ▪ die Produkte von MELANI. Wenn nötig beantragt der NDB bei den zuständigen Behörden das Einleiten von administrativen oder strategischen Massnahmen (Fernhaltemassnahmen, dauerhafte Beobachtungstätigkeit). Verwendung der Leistung (Entscheide und präventive Leistungen) Nachrichtendienstliche Produkte dienen den Leistungsbezügern als Entscheidhilfen und als Hintergrundinformationen für die eigene Tätigkeit. Sie erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie zeit- und stufengerecht sowie in der richtigen Form beim Entscheidungsträger eintreffen. Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 21

9. Organisation

NDB

Direktion

Stab

Steuerung / Lage

Beschaffung

Auswertung

Informationsmanagement

Führungs- und Einsatzunterstützung

Die Organisation des NDB folgt grundsätzlich dem nachrichtendienstlichen Zyklus bzw. Grundprozess

Stab NDB

nenten Lageverfolgung den Handlungsbedarf, alarmiert wenn notwendig die Der Stab NDB bearbeitet die politischen Entscheidträger und vergibt Aufträge Geschäfte, koordiniert die internationa- aufgrund dieses Anstosses. len Beziehungen zu den Partnerdiensten Das BLZ integriert die relevante Lage im Ausland, nimmt Controlling- und aus den Teilbereichen der inneren und Qualitätssicherungsaufgaben wahr, ver- äusseren Sicherheit (Kantone, andere antwortet die Corporate Governance Bundesstellen) zu einem Gesamtbild. und führt die interne und die externe Das BLZ führt zudem den nationalen Kommunikation. Nachrichtenverbund bei besonderen Ereignissen (z. B. Grossanlässen). Zur Aufgabenerfüllung betreibt das BLZ ein Steuerung und Lage elektronisches Informationssystem, die ELD. Der Direktionsbereich Steuerung und Lage übernimmt die Aufgaben, die oben unter „Steuern und Aufträge er- Beschaffung teilen“ beschrieben wurden. Zusätzlich erkennt er mit dem BLZ und in enger Der Direktionsbereich Beschaffung beZusammenarbeit mit den anderen Di- steht aus den beiden Ressorts Beschafrektionsbereichen aufgrund der perma- fung Inland und Beschaffung Ausland 22 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

(HUMINT) und einer Organisationseinheit, die die übrigen Sensoren (Verteidigungsattachés, COMINT und IMINT) steuert. Dieser Direktionsbereich beschafft namentlich nicht öffentlich zugängliche Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln und Methoden. Er erbringt operative Dienstleistungen zugunsten des NDB und Dritter. Zudem ist er für die operative Zusammenarbeit mit den Kantonen verantwortlich. Informationsmanagement Der Direktionsbereich Informationsmanagement ist verantwortlich für die Eingangsverarbeitung und für die Ablage und Weiterleitung der eintreffenden Informationen und Daten. Er befasst sich auch mit ausländerrechtlichen Fragen zugunsten anderer Bundesstellen (z. B. BFM, fedpol usw.). Zudem stellt er den Zugang zu offen verfügbaren Quellen (OSINT) sicher und führt den nachrichtendienstlichen, operativen Teil von MELANI zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen.

tendienstlichen Erkenntnissen verdichtet. Die daraus entstehenden Produkte gelangen an die Leistungsbezüger in der Bundesverwaltung und in den Kantonen. Die Auswertung ist zum einen nach geografischen, zum andern nach thematischen Gesichtspunkten in verschiedenen Bereichen organisiert, die sich je nach Fragestellung gegenseitig unterstützen (Terrorismusbekämpfung, Spionageabwehr, Nonproliferation, Extremismusbekämpfung, Militär, geografisch ausgerichtete Bereiche). Führungs- und Einsatzunterstützung Der Direktionsbereich Führungs- und Einsatzunterstützung erbringt die zentralen Dienstleistungen für die Organisationseinheiten in den Bereichen Risikomanagement, Personalmanagement, Finanzmanagement, IKT und Recht, Infrastruktur sowie Sicherheit. Er schafft so die Grundlagen für die nachrichtendienstliche Tätigkeit.

Auswertung Die auf solch vielfältige Art und Weise beschafften Informationen werden im Direktionsbereich Auswertung durch Spezialisten analysiert und zu nachrichDer Nachrichtendienst des Bundes NDB 23

10. Beschaffungsmittel des Nachrichtendienstes Im Folgenden werden einige Quellengruppen kurz erklärt, um ein Bild von der Leistungsfähigkeit des NDB zu vermitteln. Nicht jede Quellengruppe (Sensoren) ist für die Befriedigung von

spezifischen Bedürfnissen gleichermas­ sen geeignet. Die Kunst besteht darin, die Sensoren zeit- und bedarfsgerecht anzusteuern.

Die Sensoren des NDB

HUMINT

OSINT

COMINT

NDB Partnerdienste

Verteidigungsattachés

Kantonale Nachrichtendienststellen

24 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

IMINT

HUMINT

sicherte öffentlich zugängliche Informationen verfügbar sind. Die Beschaffung, Auswahl und Aufbereitung von unklassifizierten Informationen erfolgten im Rahmen der OSINT. Die gängigsten Informationsquellen sind: Internet, elektronische Datenbanken, Medienprodukte oder gedruckte Publikationen, insbesondere wissenschaftliche.

HUMINT bezeichnet die Beschaffung von sensitiven Informationen durch und mithilfe von Menschen. Diese Beschaffung erfolgt über die gezielte Auswahl und Rekrutierung von Personen, die über Zugang zu sensitiven, für die Schweiz besonders relevanten Informationen bzw. Informationsträgern verfügen. Aufgrund des Quellen- bzw. Personenschutzes ist in diesem Bereich COMINT besondere Geheimhaltung erforderlich. Unter COMINT versteht man die Aufklärung von Kommunikationsinhalten und -verbindungen durch elektronische Mittel. Damit werden Teile der internationalen Kommunikation beispielsweise im Rahmen des Funkverkehrs oder der Satellitenkommunikation erfasst. OSINT Auf der Informationsbeschaffung über klassifizierte Quellen beruht ein wichtiger Teil des nachrichtendienstlichen Mehrwerts der Produkte. Demgegenüber bildet die Information aus nichtklassifizierten Quellen die Basis der Analyse. Am Anfang der Auswertearbeit steht die Konsultation offen zugänglicher Information. Dadurch kann sich der Einsatz von anderen nachrichtendienstlichen Mitteln erübrigen, sofern genügend geDer Nachrichtendienst des Bundes NDB 25

Verteidigungsattachés Die Verteidigungsattachés sind für eine Vielzahl von Themen ein geeignetes und unverzichtbares Instrument in der Hand des NDB. Die Verteidigungsattachés bauen ein auf die Bedürfnisse der schweizerischen Sicherheitspolitik und der Armee ausgerichtetes krisenresistentes und bündnisunabhängiges Netzwerk auf. Es basiert auf dem Direktzugang zu Verteidigungsministerien und Generalstäben. Dieser Zugang ist für Krisenfrüherkennung und -bewältigung und für die bilaterale Zusammenarbeit wichtig. Da die Schweiz mit vielen Staaten militärische Informationsschutzabkommen abgeschlossen hat, ist erfahrungsgemäss die Bereitschaft der Gesprächspartner vorhanden, auch vertrauliche Informationen auszutauschen.

IMINT Unter Imagery Intelligence (IMINT) verstehen wir die Beantwortung von 26 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

nachrichtendienstlichen Fragen mittels Bildaufklärung. Das IMINT-Zentrum der Armee wertet zu diesem Zweck kommerzielle Satellitenbilder zuhanden des NDB aus.

Nachrichtendienststellen in den Kantonen Bei den kantonalen Polizeikorps, der Staatsanwaltschaft Basel sowie der Stadtpolizei Zürich arbeiten 84 Nachrichtendienststellen in enger Zusammenarbeit mit dem NDB. Sie sind das Verbindungsglied zwischen Polizei und Nachrichtendienst. Diese Nachrichtendienststellen erledigen Aufträge des NDB und informieren selbstständig über sicherheitsrelevante Erkenntnisse gemäss den gesetzlichen Grundlagen BWIS.

Partnerdienste Aufgrund der hohen Qualität der Informationen ist für den NDB der Wissensaustausch mit fremden Nachrichten-

diensten eine besonders wichtige und wertvolle Quelle. Diese Partnerkontakte sind insbesondere für ein Land mit relativ kleinen Nachrichtendiensten von grossem Wert. Ein derartiger Informationsaustausch ist ausschliesslich auf der Basis gegenseitigen Vertrauens erfolgreich und gründet daher meist auf langjährigen gegenseitigen Beziehungen. Massnahmen des NDB für die Beschaffung von Informationen

▪ Einsicht in amtliche Akten ▪ Entgegennahme von Meldungen ▪ Beobachten von Vorgängen an öffentlichen Orten (auch mittels Bild- und Tonaufzeichnung) ▪ Aufklärung von Kommunikationsinhalten und -verbindungen durch elektronische Mittel (Erfassung von elektromagnetischen Emissionen aus dem Ausland; Inlandemissionen dürfen nur erfasst und ausgewertet werden, soweit sie nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen).

Für die Beschaffung von Informationen im Ausland nimmt der Gesetzgeber keine explizite Auflistung der zulässigen Beschaffungsmassnahmen vor. Die Möglichkeiten des NDB sind somit weniger eingeschränkt als im Inland. Für die Beschaffung von Informationen nach ZNDG wird auch die Aufklärung von Kommunikationsinhalten und -verbindungen durch elektronische Mittel eingesetzt. Für Beschaffungen von Informationen im Inland sind zurzeit die Post- und Telefonüberwachung, die Observation in privaten Räumen und das Eindringen in Computer und Netzwerke nicht gestattet. Folgende Mittel stehen dem NDB im Inland zur Verfügung: ▪ Einholen von Auskünften Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 27

11. Grundauftrag und Bearbeitungsgebiete

▪ die Abwehr von Gewaltextremismus ▪ die Spionageabwehr Der Grundauftrag des NDB wird peri▪ sowie militärische und rüstungstechodisch, mindestens aber alle vier Jahnische Themen. re, vom Bundesrat genehmigt. Er legt die Aufträge an den NDB fest, d. h. er ▪ Als Querschnittsthema werden Bedrohungen der strategischen Informatibestimmt, welche sicherheitspolitisch onsinfrastruktur behandelt. bedeutsamen Informationen über das Ausland gemäss Art. 1 Bst. a des ZNDG Die Kernbereiche bezeichnen Prioritäbeschafft werden. In diesem Rahmen ten: permanente Nachrichtenbeschafdefiniert er die Themengebiete und die fung und Auswertung können angeKernbereiche des Dienstes. Diese um- sichts der begrenzten Kapazitäten des Dienstes nicht weltweit gewährleistet fassen: werden. Dies bedeutet, dass der NDB ▪ die Terrorabwehr Lücken in seinen Bearbeitungsgebieten ▪ die Nonproliferation hinnehmen muss. ▪ Politik und Wirtschaft (Ausland) Grundauftrag

Die Interessengebiete des NDB

geografisch: Russland/GUS USA

Europa Naher Osten/ Nordafrika

Asien Mittlerer Osten

Afrika

• • • • •

Terrorismus Verbotener Nachrichtendienst Gewaltätiger Extremismus Proliferation Angriffe auf kritische Informationsinfrastruktur

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Ausland

Inland

thematisch: • Proliferation • Terrorismus • Militärische Potenziale und Konflikte von strategischer Bedeutung • Rüstungstechnologie und Rüstungshandel

Beobachtungsliste Weiter hält das VBS in einer vertraulichen Liste (auch Beobachtungsliste genannt) die Organisationen und Gruppierungen fest, bei denen der konkrete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit gefährden können. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine Organisation oder ihr angehörende Personen die Ausübung der politischen Rechte oder der Grundrechte als Vorwand nehmen, um terroristische, nachrichtendienstliche oder gewalttätig extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Die Aufnahme einer Organisation oder Gruppierung in die Liste bewirkt, dass die Sicherheitsorgane über sie und ihre Exponentinnen und Exponenten alle verfügbaren und gesetzlich zugänglichen Informationen beschaffen und bearbeiten dürfen, also auch solche, die unter die Schranken von Artikel 3 BWIS fallen würden. So dürfen in diesem Falle die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen auch über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit bearbeiten. Die Liste ist dem Bundesrat jährlich zur Genehmigung und der GPDel zur Kenntnisnahme zu unterbreiten.

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12. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter / Personal Der NDB beschäftigt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus vielen Berufsgruppen. Sie unterstehen der ordentlichen Personalgesetzgebung des Bundes. Generell sind neben fundierter Ausbildung Interesse an innen- und aussenpolitischen Fragestellungen, an anderen Kulturen sowie Sprachkenntnisse und Mobilität gefordert. Gestützt auf das BWIS und die Verordnung über die Personensicherheitsprüfung werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDB entsprechend ihrer sensitiven Funktion sicherheitsgeprüft. Offene Stellenanzeigen finden sich in der Regel im Stellenportal des Bundes (www.stelle.admin.ch).

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13. Kontaktadressen

Postadresse: Nachrichtendienst des Bundes Papiermühlestrasse 20 3003 Bern Email: [email protected] Internet: www.ndb.admin.ch Telefon: 031 323 95 84

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB 31

14. Abkürzungsverzeichnis

BFM

Bundesamt für Migration

BLZ

Bundeslagezentrum

BWIS

Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

COMINT

Communications Intelligence

EDA

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

EFD

Eidgenössisches Finanzdepartement

EJPD

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

ELD

Elektronische Lagedarstellung

fedpol

Bundesamt für Polizei

GPDel

Geschäftsprüfungsdelegation

HUMINT

Human Intelligence

IMINT

Imagery Intelligence

ISB

Informatiksteuerungsorgan

KGSi

Kerngruppe Sicherheit

MELANI

Melde- und Analysestelle Informationssicherung

MND

Militärischer Nachrichtendienst

ND

Nachrichtendienst, nachrichtendienstlich

NDB

Nachrichtendienst des Bundes

OSINT

Open Source Intelligence

SECO

Staatssekretariat für Wirtschaft

SiA

Sicherheitsausschuss des Bundesrates

SVS

Sicherheitsverbund Schweiz

UKI

Unabhängige Kontrollinstanz

VBS

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

WBF

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

ZNDG

Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes

32 Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Nachrichtendienst des Bundes NDB

Der Nachrichtendienst des Bundes NDB

1.2013/1/d Art.-Nr. 503.002.13d