N i e d e r s c h r i f t T A G E S O R D N U N G

Gemeinde Ranggen Ranggen, am 30.03.2009 Niederschrift über die 41. Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2009 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Begin...
Author: Carl Gärtner
16 downloads 3 Views 100KB Size
Gemeinde Ranggen

Ranggen, am 30.03.2009

Niederschrift über die 41. Sitzung des Gemeinderates am 30.03.2009 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Beginn: Ende:

20.00 Uhr 22.30 Uhr

Anwesend: Bgm. Manfred Spiegl

Schriftführer:

als Vorsitzender

Vzbgm. Markus Baumann GR Magnus Gratl GR Stefan Nothdurfter

GR Stefan Kuprian GR Markus Scheiring GR Dr. Walter Seidenbusch

GR Bernhard Warchola GR Helene Maizner

GR Hermann Mair GR Mag. Stefan Heiß

Martin Falkner

TAGESORDNUNG 1.)

Niederschrift der Sitzung vom 02.03.2009

2.)

Friedhofserweiterung

3.)

Dorfchronik

4.)

Solarförderung

5.)

Wasserleitungsgebührenordnung und Kanalgebührenordnung

6.)

Haushaltsüberschreitungen 2008

7.)

Jahresrechnung 2008

8.)

Übernahme Schulgeld für Schlögl

9.)

Betriebsanlagengenehmigung "Plazza"

10.)

Wegabbruch Itzlrangger-Weg

11.)

Bericht des Bürgermeisters

12.)

Anfragen, Anträge und Allfälliges

1

BESCHLÜSSE Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

TGO-Pkt. 1: Die Niederschrift der 40. Gemeinderatssitzung vom 02.03.2009 wird einstimmig genehmigt.

TGO-Pkt. 2: Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat über Baufortschritt und den beauftragten Arbeiten. Weiters über Details in Sachen Lager und Raum der Krippeler wie Raumaufteilung. Die Zwischenwände, der Bodenaufbau und die Elektroinstallationen sollen durchwegs in Eigenregie gemacht werden. Am 22.4.2009 findet eine Sitzung des Planungsgremiums statt, um weitere Details wie die Gestaltung der Totenkapelle (innen und außen), Friedhofsmauer u.a.m. zu besprechen.

TGO-Pkt. 3: Der Bürgermeister informiert, dass dem Chronikteam folgende Personen angehören: Anna Rathgeb Dr. Franz Gratl Gilbert Kofler Mag. Angela und Mag. Stefan Holdermann Manfred Spiegl Ziele sind eine Fotoausstellung am 15.8.2009 und in ca. zwei Jahren eine Dorfchronik herauszugeben. Sollten Gemeindebürger Interesse daran haben an der Dorfchronik mitzuarbeiten, bitte bei Bgm. Spiegl oder bei Frau Anna Rathgeb melden.

TGO-Pkt. 4: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Errichtung von Solaranlagen im Rahmen des Wohnhausbaues (Neubau und Wohnhaussanierung) unter folgenden Voraussetzungen finanziell zu fördern: Richtlinien: 1. Die Gemeindeförderung wird nach den Richtlinien, wie diese im Rahmen der Landesförderung für Solarenergie gelten, gewährt. Sie besteht in Form eines einmaligen Zuschusses in der Höhe von 20 % der Landesförderung (der Höchstbetrag pro Anlage beträgt € 400,00). 2

2. Für die Gewährung der Solarförderung der Gemeinde, auf die im Übrigen kein Rechtsanspruch besteht, ist der Gemeinderat zuständig. Dem Gemeinderat ist ein Antragsformular der Gemeinde Ranggen sowie das Zusicherungsschreiben vom Amt der Tiroler Landesregierung, vorzulegen. Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag des Förderungswerbers mit einfacher Mehrheit. 3. Der Anspruch auf Solarförderung der Gemeinde Ranggen gilt rückwirkend zum 01.01.2009 mit Ausstellungsdatum des Zusicherungsschreibens vom Amt der Tiroler Landesregierung.

TGO-Pkt. 5: Wasserleitungsgebührenordnung der Gemeinde Ranggen - 2009 Verordnung Der Gemeinderat der Gemeinde Ranggen hat mit Beschluss vom 30. März 2009 aufgrund der Ermächtigung des § 15 Absatz 3 Ziffer 4 des Bundesgesetzes, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013 geregelt wird und sonstige finanzausgleichsrechtliche Bestimmungen getroffen werden (Finanzausgleichsgesetzes 2008 – FAG 2008), BGBl. I Nr. 103/2007, in der Fassung BGBl. I Nr. 85/2008, folgende Wasserleitungsgebührenordnung beschlossen:

§ 1 Einteilung der Gebühren 1. Zur Deckung der erstmaligen Herstellungskosten der Gemeindewasserversorgungsanlage und zur Deckung der Instandhaltungs-, Erneuerungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten erhebt die Gemeinde für den Anschluss eines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage eine Anschlussgebühr und für den laufenden Wasserbezug eine Wasserbenützungsgebühr sowie für die Bereitstellung von Wasserzählern eine Zählergebühr. 2. Im Falle der Errichtung von Anlageteilen, die zur Verbesserung der Wasserversorgungsanlage des gesamten Versorgungsgebietes dienen, wie z.B.: die Errichtung von neuen Wasserleitungen behält sich die Gemeinde das Recht der Vorschreibung einer Erweiterungsgebühr vor. 3. Das Entgelt für die Durchführung des Anschlusses und der Anschlussleitung gemäß den Bestimmungen der Wasserleitungsordnung wird separat verrechnet.

§ 2 Entstehung der Gebührenpflicht 1. Die Pflicht zur Entrichtung der Anschlussgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses des Grundstückes an die Gemeindewasserversorgungsanlage. Bei Zu- und Umbauten und bei Wiederaufbau von abgerissenen Gebäuden entsteht die Gebührenpflicht zum Zeitpunkt des Baubeginns, jedoch nur insoweit, als die neue Bemessungsgrundlage den Umfang der früheren übersteigt. 3

2. Die Pflicht zur Entrichtung der Erweiterungsgebühr entsteht mit dem tatsächlichen Anschluss der Erweiterungsanlage an die bestehende Wasserversorgungsanlage. 3. Die Pflicht zur Entrichtung der laufenden Wasserbenützungsgebühr und der Zählergebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des erstmaligen Wasserbezuges.

§ 3 Bemessungsgrundlage und Höhe der Anschlussgebühr 1. Bemessungsgrundlage für die Anschlussgebühr ist die Baumasse gemäß § 2 Abs. 4 des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes, LGBl.Nr. 22/1998, in der Fassung LGBl.Nr. 18/2007, sofern keine Ausnahme im Sinne des Abs. 3. vorliegt. Bei landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden und entsprechend genutzten Gebäudeteilen ist die tatsächlich vorhandene Baumasse zu halbieren und diese als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, sofern keine Ausnahme im Sinne des Abs. 3. vorliegt. 2. Die Anschlussgebühr beträgt € 1,44 inklusive 10 % Ust. pro m³ der Bemessungsgrundlage. 3. Von der Anschlussgebühr ausgenommen sind: Scheunen in Holzbauweise, Tennen in Holzbauweise, Städel in Holzbauweise, Silos und Fahrsilos, begehbare und nicht begehbare Folientunnels, jedoch nur sofern diese nicht mit einem Wasseranschluss ausgestattet werden. Bienenhäuser, Hundezwinger, Gartenhäuser, Geräteschuppen bis 10 m² Baufläche, jedoch nur sofern diese nicht mit einem Wasseranschluss ausgestattet werden, überdachte Holzunterstände (Holzlegen) und Schuppen die zur Gänze aus Holz errichtet werden (kein Mauerwerk) und ausschließlich der Lagerung von Holz dienen – nicht umfasst von dieser Ausnahme sind jedoch Nebengebäude wie Garagen, Carports (sofern eine Baumasse im Sinne des Abs. 1. gegeben ist);

§ 4 Bemessungsgrundlage und Höhe der Wasserbenützungsgebühr 1. Die Bemessung der Wasserbenützungsgebühr erfolgt nach dem tatsächlichen Wasserbezugsverbrauch laut Wasserzähler. Die Verwendung weiterer Wasserzähler (Subzähler) in den Verbrauchsanlagen ist zulässig. Das Ergebnis einer solchen Zählung bildet keinerlei Grundlage für eine Verrechnung mit der Gemeinde. 2. Störungen oder Beschädigungen der Wasserzähler sind dem Gemeindeamt unverzüglich anzuzeigen. Ergibt eine Prüfung durch die Gemeinde, dass ein Wasserzähler außer Funktion ist und besteht der begründete Verdacht, dass dieser Umstand vom Eigentümer wissentlich dem Gemeindeamt nicht angezeigt wurde, so ist die Gemeinde berechtigt, einen geschätzten Verbrauchswert des betreffenden Zeitabschnittes des Vorjahres zu Grunde zu legen, wobei ein Wechsel in der Anzahl der Personen zu berücksichtigen ist. 3. Die Wasserbenützungsgebühr beträgt € 0,40 inklusive 10% Ust. je m³ Wasserverbrauch.

§ 5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Zählergebühr 1. Für die Benützung, Wartung und Kontrolle des Wasserzählers ist eine laufende Gebühr zu entrichten. 4

2. Unter Berücksichtigung eines fünfjährigen folgende jährliche Zählermieten eingehoben:

Kategorie des Wasserzählers

Austauschrhythmus

werden

Zählergebühr inkl. 10 % Ust. in €

für 1 Zoll

8,00

für 2 Zoll

24,00

§ 6 Bemessungsgrundlage und Höhe der Erweiterungsgebühr 1. Als Bemessungsgrundlage für die Erweiterungsgebühr gilt § 3 Punkt 1., 3. und 4. dieser Gebührenordnung sinngemäß. 2. Die Höhe der Erweiterungsgebühr wird jeweils vom Gemeinderat festgesetzt.

§ 7 Gebührenschuldner Zur Entrichtung der Gebühren sind die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke verpflichtet. § 8 Vorschreibung der Gebühren, Verfahrensbestimmungen Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt mittels Bescheid. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Tiroler Landesabgabenordnung – TLAO, LGBl.Nr. 34/1984, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 19/2007. § 9 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

§ 10 Außer-Kraft-Treten Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten alle bisher beschlossenen Wasserleitungsgebührenordnungen außer Kraft.

Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig den § 3 Abs. 3 in der Kanalgebührenordnung wie folgt zu ändern: 3. Von der Anschlussgebühr ausgenommen sind: Scheunen in Holzbauweise, Tennen in Holzbauweise, Städel in Holzbauweise, Silos und Fahrsilos, begehbare und nicht begehbare Folientunnels, jedoch nur sofern diese nicht mit einem Wasseranschluss ausgestattet werden. Bienenhäuser, Hundezwinger, Gartenhäuser, Geräteschuppen bis 10 m² Baufläche, jedoch nur sofern diese nicht mit einem Wasseranschluss ausgestattet werden, 5

überdachte Holzunterstände (Holzlegen) und Schuppen die zur Gänze aus Holz errichtet werden (kein Mauerwerk) und ausschließlich der Lagerung von Holz dienen – nicht umfasst von dieser Ausnahme sind jedoch Nebengebäude wie Garagen, Carports (sofern eine Baumasse im Sinne des Abs. 1. gegeben ist);

TGO-Pkt. 6 Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Haushaltsüberschreitungen aus dem Haushaltsjahr 2008: Konto

Bezeichnung

Abweichung

Begründung

1/000-7211 1/000-723 1/000-7239 1/010-510 1/030-720 1/163-4001 1/16301-451 1/16301-7001 1/211-6189

Aufw.-Entsch. Bgm.+Vzbgm. Repräsentationsausg. Repräsentationsausg. Einm. Geldbezüge d. VB Kostenbeitr.f. Leistungen Dienstkleidung Ausrüstung Brennstoffe Mietzinse Inst. von sonst. Anlagen

4.378,30 € 3.149,48 € 3.865,64 € 2.529,42 € 3.539,00 € 4.810,10 € 4.979,54 € 3.892,82 € 4.977,17 €

1/240-043

Betriebsausstattung

3.811,72 €

1/240-510

Geldbezüge d. VB

1/240-581

Krankenkasse

1/3202-751 1/363-043 1/390-777 1/420-720 1/612-00203 1/612-452 1/612-611 1/612-6119 1/612-611901

Personalkostenersatz Sonderanlagen Kapitaltransferzahlungen Kostenbeitr.f. Leistungen Wegbau Pfarrwiese Treibstoffe Inst. Straßenbauten Inst. Straßenbauten einmalig Inst. Straßenbauten einmalig

2.929,50 € 3.650,00 € 15.000,00 € 6.694,54 € 9.197,48 € 2.457,19 € 3.505,05 € 11.600,54 € 23.353,22 €

1/612-617 1/816-050 1/817-010 1/842-728 1/851-650 1/851-728

Inst. Fahrzeuge Straßenbeleuchtungserweiterung Gebäude Einm. Schlägerungskosten Kreditzinsen Entgelte f. sonstige Leistungen

2.298,15 € 10.415,18 € 5.183,27 € 6.656,20 € 7.058,97 € 2.940,00 €

1/852-006

Sonstige Grundstückseinrichtungen Gewinnentnahme d. Gde. Einm. Zuführung an Rücklage Rückersätze von Einnahmen einm. Inst. Von Wasseranlagen einm.

37.391,82 €

Erhöhung der Aufw.-Entsch. Ansatz zu nieder Ausgaben Genussregion Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Netzinform. Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder, Klapptische rep. Ansatz zu nieder, Einrichtung f. Mittagstisch Ansatz zu nieder, zusätzliche Kinderg. Ansatz zu nieder, zusätzliche Kinderg. Ansatz zu nieder Blumentröge Parkplatz Zuschuss Kirchenrenovierung Ansatz zu nieder Steinschlichtung Pfarrwiese Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Omesbergweg Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder, Wasser Tirol Netzinfo Ansatz zu nieder

87.508,47 € 50.000,00 € 10.600,00 €

Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder Ansatz zu nieder

13.718,07 €

Ansatz zu nieder

1/852-769 1/912-2989 1/940-7229 5/850090-6129

27.518,21 € 4.003,21 €

6

TGO-Pkt. 7 Die Jahresrechnung 2008 wird besprochen und erläutert. ordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben

€ €

1.762.717,38 1.675.243,31

Jahresergebnis OH außerordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben



87.474,07

€ €

109.787,12 122.218,07

Jahresergebnis AOH



-12.430,95

Jahresergebnis ordentlicher HH € Jahresergebnis außerordentlicher HH€

87.474,07 -12.430,95



75.043,12

Gesamthaushalt 2008

Rücklagenstand Schuldenstand Wasser- und Kanalbau Schuldenstand Wohnung Top 6 Schuldenstand Leasing

€ 58.546,67 € 1.656.794,65 € 48.786,49 € 579.742,12

Die Jahresrechnung wurde vom Überprüfungsausschuss am 15.03.2009 vorgeprüft und vom 15.03.2009 bis zum 30.03.2009 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des Rechnungsabschlusses zur öffentlichen Einsicht wurde am 15.03.2009 angeschlagen und am 30.03.2009 abgenommen. Schriftliche Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss wurden keine eingebracht. Bürgermeister Spiegl übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Markus Baumann und verlässt das Sitzungszimmer. Der Überprüfungsausschuss informiert den Gemeinderat, dass ausstehende Rechnungen für das Jahr 2008 nicht in der Jahresrechnung aufgenommen wurden. Werden diese eingerechnet, beläuft sich das Jahresergebnis auf plus minus € 0,-. Auf Antrag von Vizebürgermeister Markus Baumann wird die Jahresrechnung 2008 einstimmig genehmigt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt. Bürgermeister Manfred Spiegl bedankt sich nach Vorsitzübernahme für die Entlastung. Weiters bedankt sich der Bürgermeister beim Überprüfungsausschuss und beim Gemeindekassier Martin Falkner für die sehr gute und sehr ordentliche Arbeit.

TGO-Pkt. 8 Bgm. Spiegl verliest vollinhaltlich ein Ansuchen von Marion und Hannes Schlögl betreffend der Kostenübernahme des Schulerhaltungsbeitrages für ihre Tochter zum 7

Schuljahr 20007/08. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme des Schulerhaltungsbeitrages der Volkschule Kematen für die Schülerin Anna Schlögl vom Schuljahr 2007/08. Es wird darauf hingewiesen, dass in Zukunft solche Anträge nur noch im Vorhinein positiv behandelt werden.

TGO-Pkt. 9 Bürgermeister Spiegl informiert, dass beim Cafe-Restaurant Plazza eine Nachschau i.S. Betriebsanlagengenehmigung erfolgt ist. Es wurden Mängel festgestellt, die zu beheben sind. Die Kosten hierfür betragen ca. € 3.300,- und diese hat der Besitzer sprich Gemeinde zahlen. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Durchführung der notwendigen Arbeiten aus.

TGO-Pkt. 10 Bgm. Spiegl informiert, dass der Itzlrangger Weg wieder zu sanieren ist. Es wurde bereits eine Begehung mit der Güterwegebau vom Land Tirol durchgeführt. Die vorläufigen Kosten werden sich auf ca. € 25.000,- belaufen, wobei ca. 60 % vom Bund gefördert werden. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die notwendigen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

TGO-Pkt. 11 Bericht des Bürgermeisters: Sitzung Wohn- u. Pflegeheim – Jahresrechnung ist positiv Brückeninstandsetzung bei den Reissen (Reißender Ranggen) und dadurch einspuriger Verkehr in den nächsten drei Wochen. Einige Jahreshauptversammlungen haben wieder stattgefunden – Fazit: in Ranggen sind sehr rührige Vereine und es wird ausgezeichnet gearbeitet und gewirtschaftet. Beim Bau- u. Recyclinghof wurde ein Hydrant gesetzt. BH-Ibk. informiert von einem Ansuchen um Eröffnung einer Apotheke in Oberperfuss – siehe Kundmachung. Die TIGAS und TIWAG werden im Ortsteil Vorstatt neue Erdleitungen verlegen. Es ist gelungen, dass beide gemeinsam verlegen. Bgm. Spiegl versucht auch die Telekom zur Mitverlegung zu überzeugen. Ein Dankes-Schreiben ist eingelangt, dass die Schneeräumung in Ranggen sehr gut funktioniert. Lob und Danke an die Gemeindearbeiter wurde weitergegeben. Bauanlagen von Fam. Pakfeifer wurden geprüft – aufgrund der Feststellungen war ein Baugesuch notwendig – Baugesuch entspricht der Tiroler Bauordnung und deshalb wurde Baubescheid über den Bestand erlassen. Hinweis an die Bevölkerung: bei Um-/Zubauten und Widmungsänderung ist bei der Gemeinde um Genehmigung anzusuchen! Trophäenschau in Seefeld – in Ranggen gibt es keine Waldschäden wegen 8

Rotwild, d.h. der Jagdpächter/die Jägerschaft leisten gute Arbeit. Öffnungszeiten Bau- und Recyclinghof wurden dahingehend geändert, dass in den frequenzstarken Monaten aufgrund Strauchschnitts im Frühjahr und Herbst zusätzliche Öffnungstage (neben der dreimaligen Öffnung jeden Monats) angeboten werden.

TGO-Pkt. 12 Anträge, Anfragen und Allfälliges: Vzbgm. Markus Baumann regt an, dass beim Itzlranggerweg Leitplanken errichtet werden sollten. Bgm. Spiegl informiert, dass dies bereits beauftragt ist und nach der Sanierung gemacht wird. GR Stefan Nothdurfter merkt an, dass der Termin für die Gemeindeversammlung zu kurzfristig war. GR Stefan Nothdurfter stellt den Antrag, dass die SPÖ an der Friedhofsmauer auch einen Schaukasten erhalten soll.

Der Schriftführer

Die Gemeinderäte

Der Bürgermeister

9

Suggest Documents