Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V

Landvolk Mittelweser Dezember 2016 11. Jahrgang Ausgabe 12 Steu4 Extra erre -Seit ch t k e n omp a kt 1,30 Euro Mitteilungen aus dem Landvolk Nied...
Author: Karl Waltz
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Landvolk Mittelweser

Dezember 2016 11. Jahrgang Ausgabe 12

Steu4 Extra erre -Seit ch t k e n omp a

kt 1,30 Euro

Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V. :: Ausgebrannt

:: Ausgefallen

:: Ausgeschieden

Burn-Out bei Landwirten nimmt zu, stellt Ludger Rolfes von der Ländlichen Familienberatung fest. In der Milchkrise nahm die Zahl der Beratungen jedoch ab. Das Interview: Seite 3

Martin Büntemeyer hat 1994 mit dem Anbau von Brokkoli, Porree und Kohlrabi begonnen. Heute vertreibt er nebenbei Feldspritzen eines polnischen Herstellers. Seite 5

Hermann Wienbergen scheidet nach 42 Jahre im Kuratorium der Station Bruchhausen-Vilsen im Evangelischen Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen aus Altersgründen aus. Seite 7

„Die Parteien  vergessen das Land“

Kommentar

Vizepräsident Löhr spricht auf Kreisverbandsversammlung

Das Landvolk Mittelweser wünscht allen Lesern eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr!

LV MEDIEN Verlag LV Medien GmbH Hauptstr. 36-38, 28857 Syke Redaktion und Anzeigen: Tel.: 04242 595-55 Fax: 04242 595-80 Mail: [email protected]

Liebenau (ine). Ernst und völlig unbeeindruckt von den anwesenden Politikern nahm es Tobias Göckeritz, Vorsitzender des Landvolk Mittelweser, auf der Kreisverbandsversammlung mit der Politik auf, genauer, mit dem Strukturwandel durch politisch verursachte Kosten. Er räumte mit einigen Themen klar auf – mit einem starken Auftritt, der anschließend bei den 200 Anwesenden großen Applaus hervorrief, den einige Göckeritz auch stehend spendierten. „Wir verlieren unser Land durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank und durch eine preistreibende Energiepolitik“, nannte er zwei Beispiele. „Ein ganzer Wirtschaftszweig lebt von der Theorie, der Klimawandel sei nur von Menschen gemacht.“ Dabei gebe es Fakten von namhaften Physikern, die die Sonne als entscheidende Kraft für das Klima ausmachten. So etwas zu sagen sei indes nicht politischkorrekt, erklärte Göckeritz. Auch die Tatsache, dass Deutschland eine schärfere Düngeverordnung umsetzen wolle, um die Nitratbelastung zu reduzieren, falle unter politisch verursachte Kosten. „Deutschland hat nur die Brunnen nach Brüssel gemeldet, die belastet waren“, sagte Tobias Göckeritz. Im Gegensatz dazu hätten andere Länder alle Brunnen gemeldet – und seien durch die Gesamtbetrachtung viel positiver weggekommen als Deutschland. „Ohne Nitrat würde es kein Leben geben. Darüber aber redet man nicht.“ Auch das sei nicht politisch-korrekt. Das Problem höherer Nitratgehalte im Sickerwasser sei zudem nicht eine Frage der Tierhaltung, sondern eine Frage der Geologie und Bewirtschaftung. „Wenn Böden ihre Nährstoffe nicht gut halten können, ist das ein Risiko.“ Darüber hinaus wies Tobias Göckeritz auf den „dramatischen Verlust an Familienbetrieben“ hin. Allein von Mai 2015

bis Mai 2016 hätte der Milchkontrollverband Mittelweser 9,5 Prozent seiner Milchviehhalter verloren. 9,8 Prozent der Sauenhalter hätten im vergangenen Jahr in Deutschland aufgegeben. Was den Import an landwirtschaftlichen Produkten weiter befördert: „Nur 50 Prozent unserer Schweine werden noch in Niedersachsen geboren, nur 70 Prozent unserer Eier kommen noch aus Deutschland.“ Mit den Landwirten würden auch die Dörfer ihre Seele verlieren, so Göckeritz. „Deshalb fordere ich alle Gäste auf, quer zu denken und sich nicht Ideologien kampflos zu ergeben.“ Gäste waren einige da, die aufhorchten: Die Landräte Detlev Kohlmeier aus Nienburg und Cord Bockhop aus Diepholz, Landtagsabgeordnete wie Volker Meyer (CDU) und Karsten Heineking (CDU), zahlreiche Bürgermeister und auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Maik Beermann. Letzterer lobte die Landwirtschaft: „Kein anderer Wirtschaftszweig denkt so nachhaltig und über Generationen hinaus.“ Er wusste aber auch: „Mit dem Vertrauen in die deutsche Landwirtschaft wird immer wieder gespielt.“ Auch Lars Nordbruch, Vorsitzender des Landvolk Mittelweser, zielte in seinem Beitrag auf die Politik: „Wir Milchviehhalter haben uns von Anfang an gegen einen Eingriff der Politik gewehrt“, sagte er. Die Landwirte hätten ihre Hausaufgaben gemacht, die Milchanlieferung sei gesunken, die Preise steigen wieder. Für die Zukunft formulierte Lars Nordbruch ein Ziel: „Die Milch muss schneller zum besseren Wettbewerber fließen können.“ Der Moordeicher forderte seine Berufskollegen dazu auf, bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen mitzumachen: „Wir müssen uns mehr öffnen. Lasst die Leute auf Eure Betriebe, das wirkt manchmal Wunder.“ Er ermunterte die Landwirte dazu, zum Beispiel beim „Zukunftstag“ jun-

gen Menschen die Arbeit in der Landwirtschaft nahe zu bringen oder bei Aktionen wie „Bauer sucht Besucher“ mitzumachen: „Das bringt viel Spaß.“ Er zeigte sich überzeugt: „Wir Landwirte müssen auch einen Teil unserer Arbeitszeit im Ehrenamt verbringen.“ Geschäftsführer Olaf Miermeister stellte anschließend ausgeglichene Bilanzen und einen auch personell gut aufgestellten Kreisverband vor. „Wir haben eine effiziente Arbeitsweise, die dazu führt, dass unser Landvolk so gut dasteht wie es dasteht“, freute er sich. Ulrich Löhr, Vizepräsident des Landvolk Niedersachsens und zugleich Vorsitzender des Bauernverbandes Braunschweiger Land, war der Gastredner der Kreisverbandsversammlung – und räumte gründlich mit dem Bullerbü-Ideal auf, dass sich viele Verbraucher heute wünschten. „War Bullerbü wirklich so eine tolle Sache? Unsere Mitarbeiter werden nicht wie Mägde und Knechte behandelt, und keine Kuh möchte heute mehr mit den Ställen von gestern tauschen“, brachte er es auf den Punkt. Heute würden die Landwirte ein abgrundtiefes Misstrauen des Staates erleben. „Dabei wissen wir schon seit Generationen, wie wir mit der Umwelt umgehen müssen.“ Ulrich Löhr sah die Rolle der Politik vielmehr darin, Leitplanken zu setzen. „Die Politik darf aber nicht marktsteuernd wirken.“ Der Staat habe als Mengenregulierer nichts in der Landwirtschaft zu suchen, „der kann das nicht.“ Ulrich Löhr war sicher: „Die Parteien vergessen das Land.“ Die Wahlergebnisse zur Präsidentenwahl in den USA und zur Brexit-Entscheidung in Großbritannien hätten gezeigt, dass man auch die Bedürfnisse der Landbevölkerung berücksichtigen müsse. „Liebe Leute, vergesst uns nicht, wir sind auch wichtig“, sagte Löhr. Die Zukunft sieht er trotz aller Probleme positiv: „Ich bin ein gnadenloser Optimist, was die Landwirtschaft angeht.“

Vorsitzender Tobias Göckeritz (links), Landvolk-Vizepräsident Ulrich Löhr (Mitte) und Vorsitzender Lars Nordbruch sparten in ihren Vorträgen nicht mit Kritik an der Politik. Fotos: Backhaus

Liebe Mitglieder,

ein sehr schwieriges Jahr geht zu Ende. Fast jeder zehnte Milchviehhalter im Milchwirtschaftlichen Kontrollverband Mittelweser und jeder zehnte Sauenhalter in Deutschland hat im vergangenen Jahr aufgegeben. Der enorme wirtschaftliche Druck in der Nutztierhaltung hat im letzten Wirtschaftsjahr 2015/2016 im Durchschnitt aller Testbetriebe der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu 34 Prozent niedrigeren Gewinnen geführt, verglichen mit dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Glücklicherweise geht in dieser dunklen Jahreszeit nicht nur der Stern von Bethlehem auf; auch die Milch- und Schweinemärkte hellen sich auf. Für das kommende Jahr prognostizieren die Experten bessere Preise für Milch und Schweine. Wir ernähren unsere Familien aber nicht von den Umsätzen, die wir mit unseren Produkten erlösen, sondern nur von dem, was überbleibt, wenn alle Kosten bezahlt sind. Und auf die Seite der durch Politik verursachten Kosten wird weiter lustig draufgepackt. Das Ergebnis sind auch die schlechten Betriebsergebnisse. Wenn die Verantwortlichen nicht langsam erkennen, was sie mit ihren urdeutschen Gesetzen und Verordnungen anrichten, dann wird es bald keine bäuerliche, von der Familienarbeitskraft getragene, Nutztierhaltung mehr in Deutschland geben. Allen voran stirbt die Sauenhaltung aus, die Milchbauern werden folgen. Wir haben noch ca. 9.500 Sauenhalter in Deutschland, die nicht mal mehr 80 Prozent der Ferkel, die in Deutschland gemästet und geschlachtet werden, züchten. In Niedersachsen, als dem schweinestärksten Bundesland, sind es nur noch 1.900 Sauenhalter mit 50 Prozent Ferkelselbstversorgungsgrad. Nach dem Aderlass von über 30 Prozent aufgebenden Sauenhaltern im Jahr 2013 durch die Einführung der Gruppenhaltung im Wartebereich, droht jetzt durch die Interpretation des Magdeburger Kastenstandurteil im Deckzentrum ein weiterer Kahlschlag unter den bäuerlichen Sauenhaltern. Die Bundesregierung muss umgehend die deutsche Nutztierhaltungsverordnung präzisieren, sonst kommen die Ferkel sehr bald nur noch aus Mega-Anlagen und dem Ausland. Ich wünsche allen Lesern eine gesegnete Weihnacht und ein gesundes neues Jahr 2017.

Tobias Göckeritz, Vorsitzender

2 Jahresrückblick

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

„Bauer sucht Besucher“ bei Kastens‘ in Stuhr

Die Landvolk-Mannschaft in Syke lädt ein: „Redet mit uns!“

Landvolk Mittelweser

Das Jahr 2016

in Bildern

Auf der Berufsmesse in Syke wurde Nachwuchs gesucht.

Ortsvertrauensleute übergaben Sachbücher an Kindergärten im Verband.

Liebenauer Bauern suchten den Dialog vor dem Supermarkt.

Die Lehrerfortbildung war wieder ein Erfolg.

#besserepreisefürbauern: Aktion auf dem Syker Wochenmarkt.

„Wir machen euch satt!“ Aktion auf dem Bremer Marktplatz.

Bei der Demo am Deutschen Bauerntag in Hannover war der Kreisverband gut vertreten.

Neun Betriebe nahmen am Tag des offenen Hofes teil.

Aus dem Kreisverband

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Burn-Out bei Landwirten nimmt zu

Agrarförderung noch in diesem Jahr

Landvolk Mittelweser: Warum ist die Zahl der Beratungen zurückgegangen? Ludger Rolfes: Normalerweise beraten wir 50 Familien pro Jahr, in diesem Jahr waren es nur 30. Das liegt daran, dass es den Bauern bis zur Oberkante-Unterlippe steht. Die haben so viele wirtschaftliche Sorgen, dass die familiären Probleme eher in den Hintergrund treten. Dass war bei der Milchkrise 2009 anders. Deswegen haben wir uns gewundert, dass jetzt nicht mehr kam.

Wie funktioniert solch eine Beratung, und was kostet sie? Zwei Berater, die beide einen landwirtschaftliWeitere Informationen gibt es im Internet unter: chen Hintergrund und • www.sorgentelefon-landwirtschaft.de damit ein Verständnis für • www.laendliche-familienberatung.de die Situation der Familien • www.landwirtschaftliche-familienberatung.de haben, kommen durch• www.kirche-landwirtschaft.de schnittlich zwischen vier Zu erreichen sind die Landwirtschaftlichen Sorund sieben Mal auf die gentelefone Niedersachsen unter den RufnumBetriebe, in diesem Jahr mern: waren es auch schon mal • 04137 812540 zehn bis zwölf Termine • 04402 84488 pro Hof. Das kostet ins• 05401 866820 gesamt für eine 90-minütige Beratung 50 Euro zu den folgenden Zeiten: plus Fahrtkosten. Die Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr Aufgabe der Berater ist Dienstag und Donnerstag von 19.30 bis 22 Uhr es, Tabus zu knacken, den Blickwinkel der Faminen Hof aufgibt, der seit Generationen lien zu erweitern und gerade auch den in der Familie ist? Von einem Burn-Out Betriebsinhabern die Schuldgefühle zu sind eher die Männer betroffen, sie ernehmen, Versager zu sein. Denn ge- leben den gesamten Druck, kämpfen rade das Phänomen ‚Burn-Out‘ nimmt mit einem schwindenden Selbstwertunter Landwirten immer mehr zu. gefühl und einer großen Existenzangst. Wie kommt es zum Burn-Out bei Das alles kann bis hin zum Suizid führen. Landwirten? Die Arbeit wird immer mehr, trotzdem Wo setzt Ihre Familienberatung dann können Rechnungen nicht mehr be- an? zahlt werden. Dann kommen Zukunfts- Unsere Berater ermuntern die Landwirängste und Schuldgefühle te zum Enttabuisieren, sie fragen sie, bei dem Gedanken an eine was denn wäre, wenn sie ihren Betrieb Hofaufgabe: Wie groß wäre aufgeben oder Land verpachten würdie Schuld, die man auf sich den. Das sind Gedankengänge, die die laden würde, wenn man ei- betroffenen Landwirte oft nicht zulassen. Unser Job ist es, einem Burn-Out vorzubeugen, zu schauen, wo es im Betriebs- und Familiensystem kriselt Hier am Mobile verdeutlicht und Konflikte zu erkennen. Bei unseLudger Rolfes, dass es bei der ren Beratungen ist vor allem Offenheit Beratung immer um die ganze wichtig: Wenn alle Parteien mit der Familie geht. Wenn sich eine Bereitschaft am Tisch setzen, etwas Person „verändert“, weggeht oder dazukommt, gerät zu ändern, dann findet man auch eine die eingependelte Ordnung Lösung.

Landwirtschaftliches Sorgentelefon

Auszahlung für 30. Dezember geplant Mittelweser (lv). Die Auszahlung der Agrarförderung 2016 soll am 30. Dezember 2016 erfolgen. Im Gegensatz zum Vorjahr ist vorgesehen, die Direktzahlungen mit der Basis- Greening- Umverteilungs- und Junglandwirteprämie Ende Dezember komplett auszuzahlen.

Die Auszahlung der Ausgleichszulage für Dauergrünlandflächen im benachteiligten Gebiet erfolgt voraussichtlich am 15. Februar 2017. Die Fördergelder der Agrarumweltmaßnahmen werden nach jetzigen Planungen Mitte März ausgezahlt.

Mit Silbernadeln geehrt

Foto: Suling

Interview mit Ludger Rolfes von der Ländlichen Familienberatung Mittelweser (ine). Über Sorgen zu reden, hilft oftmals schon weiter. Wer das nicht auf Anhieb in seinem Umfeld tun kann, wendet sich an die Landwirtschaftlichen Sorgentelefone und die Familienberatungen Niedersachsen – und das seit nunmehr 20 Jahren. Eine Erfolgsgeschichte. Und die Nachfrage ebbt nicht ab, weiß Ludger Rolfes von der Ländlichen Familienberatung Oesede. Oft gelangen die Ratsuchenden vom ersten Kontakt am Sorgentelefon zur Ländlichen Familienberatung. Dort hat die Zahl der Beratungen in Zeiten der jüngsten Milchkrise mehr ab- als zugenommen hat, weiß Ludger Rolfes von der Ländlichen Familienberatung Oesede.

Liebenau (lv). Auszeichnungen in Form einer silbernen Ehrennadel des Landvolks gingen für 20-jährige Arbeit im Ehrenamt an Helmut Beuke (Twistringen), Arend Meyer (Bruchhausen-Vilsen), Rolf Mahlstedt (Stuhr), Werner Meyer (Magelsen), Dr. Magnus Alhusen (Mahlen) und Heinrich Kohlmeyer (Ubbendorf).

Aus dem Ehrenamt verabschiedete der Kreisverband Karsten Föge (Holzbalge), Cord Biermann (Wietzen) und Jens Thiermann (Hoyerhagen). Als Kassenprüfer schied Heinrich Bartels sen. turnusgemäß aus. Neu wurde Oliver Knop gewählt, der zusammen mit Heiko Fischer im kommenden Jahr als Kassenprüfer agieren wird.

www.landvolk-shop.de

in ein Ungleichgewicht - bis hin zu einem Chaos. Foto: privat

Bezirksversammlungen 2017 Mittelweser (tb). Im kommenden Jahr 2017 finden für die 17 Bezirke des Kreisverbandes Mittelweser insgesamt zehn Bezirksversammlungen statt. Vorsitzende und Geschäftsführung berichten über ihre Arbeit im Verband und stehen für den Dialog mit den Mitgliedern zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

HOYA/EYSTRUP, MARKLOHE

Donnerstag, 5. Januar, 13.30 Uhr Thöles Hotel, Hoyaer Str. 33, 27333 Bücken

LIEBENAU, STEYERBERG

Dienstag, 10. Januar, 13.30 Uhr Hotel Sieling, Lange Str. 35, 31618 Liebenau Wahl eines Bezirkssprechers in beiden Bezirken

NÄHE ZUM KUNDEN Raiffeisen-Warengenossenschaft Niedersachsen Mitte eG Industriestraße 2 27333 Schweringen

Raiffeisen-Märkte

UCHTE

Dienstag, 10. Januar, 19.30 Uhr Hof Frien, Höfen 13, 31600 Uchte

STEIMBKE/RODEWALD-LICHTENHORST, NIENBURG/HEEMSEN Donnerstag, 12. Januar, 13.30 Uhr Hotel „Zur Post“, Stöckser Str. 4, 31634 Steimbke

BRUCHHAUSEN-VILSEN

Obst & Gemüse

Donnerstag, 12. Januar, 19.30 Uhr Gasthaus Mügge, Am Marktplatz 13, 27305 Bruchhausen-Vilsen

Landwirtschaft

WEYHE/STUHR

Donnerstag, 19. Januar, 13.30 Uhr Kreuz Meyer, Hauptstr. 2, 28816 Stuhr

BASSUM, TWISTRINGEN

Donnerstag, 19. Januar, 19.30 Uhr Gasthaus Witte, Borwede 18, 27239 Twistringen

LANDESBERGEN, REHBURG-LOCCUM, STOLZENAU Montag, 23. Januar, 13.30 Uhr Hotel Sandkrug, Mindener Landstr. 22, 31629 Estorf

SYKE, THEDINGHAUSEN

Dienstag, 31. Januar, 13.30 Uhr Schierlohs Gasthaus, Felder Dorfstr. 61, 27339 Riede Wahl von Bezirkssprechern und Ortsvertrauensleuten in beiden Bezirken Gäste: Jörn Ehlers, Carsten Hipp (Landvolk Rotenburg-Verden)

HARPSTEDT

Dienstag, 31. Januar, 19.30 Uhr Charisma, Lange Str. 10, 27243 Harpstedt Wahl einer Ortsvertrauensperson für Beckeln Gäste: Jürgen Seeger, Bernhard Wolff (Landvolk Oldenburg)

3

Energie Fon 0 42 57 | 93 01-0 Fax 0 42 57 | 93 01-708 [email protected] www.rwg-ndsmitte.de

4 Aus dem Kreisverband

Pkw-Abrufscheine jetzt auch für BMW

Rabatte bis 21 Prozent für Mitglieder Mittelweser (tb). Wer zum Jahreswechsel noch einen Neuwagen erwerben will, hat nun über die aktuellen Mitgliederangebote des Landvolks Niedersachsen auch die Möglichkeit, ein Fahrzeug der Marke BMW mit Preisnachlass von bis zu 21 Prozent zu kaufen. Die Landvolk Betriebsmittel GmbH (LVB) hat mit der Walkenhorst-Gruppe eine Rabattstaffel für BMW-Neufahrzeuge ausgehandelt. Bei den Baureihen 1er, 3er und 5er gewährt das Autohaus Walkenhorst 21 Prozent Nachlass auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. 19 Prozent sind es bei den SUV X1, X3, X4, X5 und X6 sowie bei den Baureihen 2er, 4er und 7er. Beim 6er werden 17 Prozent Nachlass gewährt. Laut LVB entstehen

Mitgliedern keine weiteren Kosten. Besonderheit der Sonderaktion: Die ersten zehn Neuwagen werden vollgetankt übergeben! Berechtigt zum Kauf sind alle Mitglieder der einzelnen Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen. Diese legitimieren sich durch Vorlage eines Abrufscheines, den die Kreisverbände aushändigen. Weiterhin ist die Vorlage eines Gewerbescheins erforderlich bzw. die Bestätigung, dass ein landwirtschaftliches Unternehmen geführt wird. Landvolk-Mitglieder profitieren nicht nur bei BMW von günstigen Rabatten. Unter www.landvolk-mittelweser.de/ leistungen/mitgliedsangebote gibt es die aktuelle Liste aller teilnehmenden Hersteller, darunter Opel, Toyota uvm.

Alte Hofstelle für Dreharbeiten gesucht

NDR-Nachwuchs dreht Mystery-Thriller Mittelweser (tb). Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) sucht für ein Filmprojekt im Rahmen seiner Nachwuchsförderung „Nordlichter“ einen in die Jahre gekommenen Bauernhof mit oder ohne Tierhaltung. Zwei Etagen und mindestens ein angrenzendes Nebengebäude sowie ein Waldstück in Sichtweite sind nach Angaben des Produktionsleiters erforderlich. Die Geschichte, die dem Genre „Mystery-Thriller“ zugerechnet werden kann, ist frei erfunden. Der Hof soll im Film sehr schlicht und verlassen daherkommen. Die Dreharbeiten auf dem Hof werden etwa vier bis fünf Wochen dauern, Drehbeginn ist Ende Januar 2017. Hinzu kommt eine Einrichtungszeit von etwa einer Woche. Wenn der Hof bewohnt

ist oder Tierhaltung hat, so darf dies in dem Film nicht zu sehen sein. Die Bewohner müssten also für die Drehzeit ausziehen oder in einem Bereich des Hofes wohnen, in dem nicht gedreht wird. Auch wird es Einschränkungen im Betrieb geben, da in der Geschichte kein Hofbetrieb mehr stattfindet. Der Film wird Ende 2017 im NDR Fernsehen ausgestrahlt werden. Trotz des geringeren Budgets im Vergleich zu konventionellen Fernsehfilmen erwartet den Motivgeber eine vierstellige Motivmiete, die mit der Produktionsleitung verhandelt werden kann. Bei Interesse vermittelt die Pressestelle des Landvolks Mittelweser den Kontakt zur Produktionsleitung des NDR. E-Mail: presse@landvolk-mittelweser. de, Telefon 04242 59555.

Bauer sucht Besucher: Höfe gesucht! Zahlreiche Höfe der Region öffneten im Rahmen der Aktion „Bauer sucht Besucher“ des Landvolk Mittelweser bereits ihre Türen für Besucher. Gefragt und gesucht sind weitere Landwirte, die bei der Aktion mitmischen wollen. Wer bereit ist, seine Stalltüren für eine begrenzte Zahl von angemeldeten Besuchern am Samstag- oder Sonntagvormittag für ein bis zwei Stunden aufzumachen, um über seine Arbeit zu erzählen, sollte sich mit Regine Suling (Telefon 04242 59555; E-Mail: [email protected]) oder Tim Backhaus ([email protected]) in Verbindung setzen.

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Sachverstand der Landwirte gefragt

Grundstücksverkehr und Höfeordnung Thema beim Laienrichtertag

Andreas Jordan (links) und Armin Zaisch berichten beim Laienrichtertag über Aktuelles aus dem Landwirtschaftsrecht. Foto: Backhaus

Syke (tb). „Für euch als ehrenamtliche Richter ist es wichtig, sich Rat bei erfahrenen Juristen zu holen“, sagte Landvolk-Vorsitzender Tobias Göckeritz in seiner Begrüßung vor etwa 30 Personen, die ehrenamtlich bei Gericht oder im Grundstücksverkehrsausschuss tätig sind. Der Laienrichtertag, den das Landvolk Mittelweser einmal im Jahr ausrichtet, dient für diesen Personenkreis als Austauschmöglichkeit, untermauert mit Fachvorträgen von Agrarrechtsspezialisten. Ebenso sind hauptamtliche Mitarbeiter aus den Grundstücksverkehrsausschüssen beider Landkreise anwesend, um sich am Erfahrungsaustausch zu beteiligen. Armin Zaisch, Fachanwalt für Agrarrecht und stellvertretender Geschäftsführer beim Landvolk Mittelweser, thematisierte in seinem Vortrag die Hofeigenschaft nach der Höfeordnung und deren Verlust durch Wegfall der Betriebseinheit. „Die Hofeigenschaft stellt für den Hoferben eine erhebliche Privilegierung gegenüber den übrigen Erben dar“, sagte Zaisch. Werde im Erbfall festgestellt, dass keine Hofeigenschaft vorliegt, muss der vermeintliche Hoferbe eine Pflichtteilsergänzung an weichende Erben leisten. Zaisch verwies daher auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches besagt, das Höferecht verhindere die Zerschlagung bäuerlicher Betriebe, die Zersplitterung des Bodens und die bei der Abfindung der weichenden Erben drohenden Gefahr der Überschuldung und diene damit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger

Höfe in bäuerlichen Familien, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Für die ehrenamtlichen Richter besteht am Landwirtschaftsgericht jedoch nur Handlungsbedarf, wenn die Hofeigenschaft strittig ist. Diese kann bei dauerhafter Betriebsaufgabe oder bei dauerhaftem Wegfall der Betriebseinheit auch ohne Löschung des Hofvermerks verloren gehen. Ob ein Betrieb vom Erben wieder angespannt werden kann, bedarf einer intensiven Prüfung. „Hier ist dann euer Sachverstand als Landwirt gefragt“, betonte Tobias Göckeritz. Andreas Jordan, Rechtsanwalt beim Landesbauernverband – Landvolk Niedersachsen, referierte über das Grundstücksverkehrsgesetz, dessen Ziel die Förderung der Agrarstruktur und der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe ist. So kann der Grundstücksverkehrsausschuss in Einzelfällen einen Eigentumswechsel von Flächen versagen, wenn dies eine Verschlechterung der Agrarstruktur bedeutet. Bei einem Verkaufspreis, der mehr als 50 Prozent über dem ortsüblichen Preis liegt, kann der Ausschuss den Verkauf versagen. Grundstücksverkehrsgeschäfte müssen dem Ausschuss grundsätzlich angezeigt werden. Eine Ausnahme gibt es bei der Beteiligung von Bund und Ländern. Wird Land vererbt oder eine Gemeinde ist an dem Geschäft beteiligt, gibt es sogar einen Genehmigungszwang. Andreas Jordan appellierte an die ehrenamtlichen Richter: „Wenn Sie Anhaltspunkte für einen Umgehungstatbestand bei einem Grundstückskauf

sehen, etwa die Rückdatierung eines langfristigen Pachtvertrags, seien Sie mutig und veranlassen Sie eine strafrechtliche Prüfung.“ In Niedersachsen stehe eine Novellierung des Grundstücksverkehrsgesetzes an, erklärte Jordan. Unter dem Namen Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung der Agrarstruktur (NASG) sollen bäuerliche Familienbetriebe gefördert, der Preisanstieg gedämpft und Nachteile für die Agrarstruktur abgewehrt werden, sagte der Jurist. An den Entwürfen gebe aus Sicht des Landesbauernverbandes noch erheblichen Änderungsbedarf. So sehe der Gesetzesentwurf eine Freigrenze der anzeigepflichtigen Grundstücksübertragungen von zwei Hektar vor. „Das würde bedeuten, alle Flächenkäufe unter zwei Hektar gingen am Grundstücksverkehrsausschuss vorbei“, sagte Jordan. „Wir schlagen dagegen eine Absenkung auf 0,5 Hektar vor.“ Die Versagung bei Kaufpreisen von über 30 Prozent über dem Durchschnitt soll als Kaufpreisbremse wirken. Außerdem soll in dem Entwurf eine marktbeherrschende Stellung definiert werden, sodass ein Kauf versagt werden kann, wenn ein Eigentümer mehr als 25 Prozent einer Gemarkung besitzt oder insgesamt über dem fünffachen des Durchschnitts der Betrieb in der Region liegt. Auf den Grundstücksmarkt kommen also weitreichende Änderungen zu. „Aber“, so Tobias Göckeritz abschließend, „es gibt Anhaltspunkte, dass die Novellierung nicht mehr in dieser Legislaturperiode veröffentlicht wird.“

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Betriebsporträt 5

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Von Porree und Brokkoli zu Raps und Weizen Martin Büntemeyer aus Syke-Okel erfindet sich und seinen Betrieb immer wieder neu Okel (ine). Sein Einstieg in die Landwirtschaft war kein typischer: „Meine Eltern hatten nichts mit Landwirtschaft zu tun. Mein Vater war Konrektor an der Grundschule in Barrien, meine Mutter Arzthelferin“, sagt Martin Büntemeyer. Und doch wurde er Landwirt. „Wir hatten einen Nachbar mit einem Nebenerwerbshof. Und ich hatte gleich Lust auf die Selbstständigkeit.“ Zunächst aber ging er in die Lehre. „Ich habe eine Ausbildung zum Gärtner mit der Fachrichtung Gemüsebau in Stuhr-Blocken gemacht“, erzählt der 41-Jährige. 1994 pachtete er zunächst einen Hof in Syke, fing auf drei Hektar mit dem Anbau von Porree, Brokkoli, Salaten und später dann Kohlrabi an. Der Anfang war nicht leicht: „Es war ja nichts da. Und auch ein alter Trecker kostete damals 10.000 Mark.“ Er kaufte zuerst alles gebraucht. „So konnte ich immer ruhig schlafen.“ Technikversierte Freunde halfen ihm dabei, seine alte Klötertechnik funktionstüchtig zu halten. Außerdem organisierte er sich einen Stand auf dem Bremer Großmarkt. „Da war ich nachts um drei auf dem Markt, um acht Uhr war ich wieder zurück und stand auf dem Feld“, erzählt Martin Büntemeyer. „Brokkoli war damals noch etwas Besonderes. Und der Porree hat gutes Geld gebracht.“ Als jedoch abzusehen war, dass auf dem Großmarkt für ihn

die Abnehmerseite zunehmend fehlte, suchte er sich Gemüseverarbeitungsbetriebe, die er belieferte. „Ich habe den Betrieb weiter auf 25 Hektar ausgebaut“, erinnert er sich. Der Pachthof indes wurde zu klein, im Jahr 2000 baute er dann einen Aussiedelbetrieb in Okel. Dort finden sich heute Büro, Lager und Maschinenhalle. Seinen Wohnort indes hat Martin Büntemeyer in Syke-Ristedt, wo er zusammen mit seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter lebt. Auch dort gibt es einen landwirtschaftlichen Betrieb: „Mein Schwiegervater baut Industriekartoffeln an.“ Martin Büntemeyer ist dagegen der Mann fürs Gemüse. Und fürs Saatgut. Er fing Ende der 1990er Jahre mit Vermehrung für die Deutsche Saatveredelung (DSV) an. „So bin ich immer mehr in Richtung Landwirtschaft gerutscht“, sagt er. Heute bewirtschaftet er mehr als 100 Hektar, seit sieben Jahren allerdings gänzlich ohne Gemüse. Da sei der Wettbewerb mit osteuropäischen Anbaugebieten immer stärker geworden. „Außerdem wird es mit den Arbeitskräften nicht einfacher.“ Zum Beispiel bei der Porreeernte. „Das ist keine schöne Arbeit“, weiß der Landwirt nur zu gut. Anbau- und Spritzmethoden wie sie zum Beispiel in Südosteuropa gang und gäbe wären, seien hierzulande nicht mehr möglich. Spritzmittel dürften nicht mehr universell für unter-

Nebenbei ist Martin Büntemeyer Autor für die Fachzeitschrift „Traktor XL“, besucht dafür Messen in ganz Europa. Foto: Suling

Sprechzeiten der Geschäftsstellen Geschäftsstelle Syke Hauptstr. 36-38 Telefon: 04242 595-0

14-täglich dienstags von 9 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4): am 13. Dezember und 10. Januar.

Beratungstermine nach Vereinbarung in den Abteilungen • Steuern und Buchführung • Recht • Betriebswirtschaft • Baugenehmigungsmanagement • Soziales • allgemeine Agrarberatung während der Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

Verbindliche Anmeldung erwünscht!

Vorsitzende Tobias Göckeritz und Lars Nordbruch: Termine nach Vereinbarung. Steuererklärungen für nicht buchführungspflichtige Landwirte, Verpächter und Altenteiler: Termine nur nach Vereinbarung während der Geschäftszeiten.

Geschäftsstelle Nienburg Vor dem Zoll 2 Telefon: 05021 968 66-0 Rechtsberatung durch den Justiziar des Verbandes an jedem Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeiner Außensprechtag der Geschäftsstelle Nienburg in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4): Termine nur nach Vereinbarung. Steuer-Außensprechtage: 14-täglich montags von 9 bis 12 Uhr im Landvolk-Haus Hoya (Knesestr. 17): am 5. Dezember, 19. Dezember und 2. Januar.

Steuererklärungen für Nebenerwerbslandwirte: Bis 18 Uhr in der Außenstelle Nienburg nach vorheriger Vereinbarung möglich. Versicherungsberatung: Kostenlose Beratung durch die Landvolk Service GmbH bei Ihnen auf dem Hof oder in der Landvolk-Geschäftsstelle Syke. Ralf Dieckmann Telefon: 04242 595-81 Mobil: 0160 886 3412

Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Nienburg Telefon: 05021 9740-0 Außenstelle Sulingen Telefon: 04271 945-200 Die nächsten Sprechtage finden statt am 14. Dezember und 11. Januar von 8 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4).

Dorfhelferinnen

Station Mittelweser: Anke Blume Telefon: 05763 3325 Station Bruchhausen-Vilsen: Elsbeth Garbers Telefon: 04240 408 Station Diepholz: Heike Schlamann Telefon: 04274 9640 035

schiedliche Gemüsesorten eingesetzt werden. „Kein Hersteller gibt Geld dafür aus, ein eigenes Spritzmittel für Porree zu entwickeln.“ Martin Büntemeyer passte seine Arbeit den neuen Gegebenheiten an. Er baut Mais für die Biogasanlage Osterholz an, auf seinen Flächen wachsen Weizen und Raps, er setzt weiterhin auf Vermehrung und betreibt mit Landwirt Jürgen Klomburg eine eigene KG für einen Geflügelstall. Flexibel bleiben und sein Tun den aktuellen Entwicklungen anpassen: Das war und ist für Martin Büntemeyer oberste Prämisse. „Wenn ich feststelle, dass etwas nicht passt, dann lasse ich es lieber und überdenke mein Geschäftsmodell.“ Heute sieht er seinen Betrieb gut aufgestellt, mit einem neuen Maschinenpark und auf dem eigenen Grundstück. „Ich wollte etwas Eigenes haben, vom Pachthof runter und weg von den Maschinen, mit denen man zwei Stunden arbeitet und die man anschließend eine Stunde reparieren muss“, erklärt Martin Büntemeyer. Das ist ihm gelungen. Und praktisch zufällig und nebenbei ergaben sich für den Landwirt zwei weitere Betriebsstandbeine, denen er sich im Winter widmet, wenn die Feldarbeit erledigt ist. Für die Zeitschrift Traktor XL schreibt der 41-Jährige Fachartikel, besucht Messen in Großbritannien, Dänemark oder Polen, macht Werkzeug- und Landtechnik-Tests. Hier bringt er seine praktische Erfahrung als Landwirt ein. Und so kam er auch zu einem weiteren Betriebszweig: Auf einer Messe in Polen entdeckte er einen Hersteller für

Die mulchsaattaugliche Sämaschine hat Martin Büntemeyer aus einer gebrauchten Accord-Sämaschine gebaut. Durch die Spezialzinken aus England wird die Saatrille gut ausgeräumt. „500 Hektar habe ich mit dem Eigenbau schon gesät“, sagt er. Fotos: privat

eine Pflanzenschutzspritze. Neu hätte er sich diese Maschine in Deutschland nicht leisten können, in Polen aber schon. Seit 2014 ist er nun als MBO Landtechnik für den Vertrieb der polnischen Feldspritzen in Deutschland zuständig. Und gemeinsam mit dem Hersteller aus dem Nachbarland entwickelte er eine neue, patentierte Egge – „die ist eingeschlagen wie eine Bombe.“ Die Einfälle gehen Martin

Pfluglose Saatbettbereitung mit Gülleeinarbeitung vor Maisaussaat

Büntemeyer nicht aus: „Ich habe noch ein paar Ideen für neue Maschinen im Köcher.“ Aus seinem einstigen Kühlraum ist zwischenzeitlich ein Ersatzteillager für die Landtechnik-Sparte seines Betriebs geworden. Und er ist mit der Gesamtentwicklung seines Hofs zufrieden: „Das ist alles in einem vernünftigen Rahmen gewachsen.“

6 Aus dem Kreisverband

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Wohin geht die Reise für die hiesige Landwirtschaft? 500 Landwirte beim 9. Unternehmerforum Agrar im Nienburger Weserschlößchen Nienburg (lwk). Die Landwirtschaft steht im Spannungsfeld zahlreicher Interessen- und Zielkonflikte. Welche Trends und Tendenzen sind erkennbar und welche Konsequenzen können die landwirtschaftlichen Unternehmer, aber auch Verbände, Politik und Interessenvertretungen daraus ziehen? Mit diesen Fragestellungen beschäftigten sich mehr als 500 Teilnehmer beim diesjährigen Unternehmerforum Agrar zu dem die Bezirksstelle Nienburg der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die Volksbanken der Region Diepholz, Nienburg und Verden eingeladen hatten. „Landwirte sind für uns verlässliche Partner und das sind wir Volksbanken auch für die Landwirte und wollen es auch bleiben“, mit diesen Worten begrüßte Joachim Meyer, Vorstand der Volksbank eG Nienburg die Anwesenden. Die Preiskrise der letzten Jahre hat vielen Betrieben und den Familien stark zugesetzt. Seien Sie sich gewiss: Mit uns als regionalen Volksbanken haben Sie einen Partner, der bei Regen nicht gleich den Schirm wegnimmt oder anfängt, bei Gewitter zu laufen, so der Vorstandsvorsitzende. Mit der Aussage „Für den LandvolkVerband steht der Mensch im Mittelpunkt und dabei sehen wir einerseits den Verbraucher und andererseits die landwirtschaftlichen Unternehmer mit ihren Familien, begrüßte der Nienburger Kreislandwirt Tobias Göckeritz das Forum in seinem Grußwort. Unternehmer zeichnen sich dadurch aus, dass sie etwas unternehmen und

nicht unterlassen, Entscheidungen treffen und mit Weitsicht agieren. Zu dem Schluss kam Karsten Döbelt aus der Nähe von Leipzig. Gemeinsam mit seinem Bruder bewirtschaftet er einen Milchvieh-, Energiegewinnungsund Selbstvermarktungsbetrieb in der Nähe von Leipzig. Dabei ist es eine der wesentlichen Herausforderungen unternehmerisch gerade in schwierigen Zeiten zu handeln, also zu agieren und nicht nur zu reagieren. Agieren, das hat den Unternehmern in einer existenzbedrohenden Krise geholfen, um nicht unterzugehen, sondern gestärkt daraus hervorzutreten. In seinem Vortrag: „Welche Lehren sollten aus dem Preistief gezogen werden?“ stellte Bernd Lührmann zu Beginn klar, dass sich landwirtschaftliche Unternehmer dauerhaft auf sehr volatile Märkte einstellen müssen. Um in Tiefpreisphasen handlungsfähig zu bleiben, ist eine erfolgreiche Produktion mit optimaler Ertragslage bei effizienter Kostenstruktur Voraussetzung. Der Unternehmensberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen befasste sich ausführlich mit Fragen der Finanzierung und Liquidität. „Eine effektive Liquiditätssicherung beginnt bereits in Hochpreisphasen“, so der Fachmann, „man muss mitunter das Unmögliche denken, um das Mögliche umzusetzen.“ Um als Betrieb dauerhaft zu „Überleben“ muss man überdurchschnittlich gut sein. Für den langfristigen Unternehmenserfolg sind hohe Produktionsleistungen und eine gute Kostenstruktur entscheidender

Henrich Meyer zu Vilsendorf, Christoph Brüske, Bernd Lührmann, Anett Grey, Axel Herlinghaus, Prof. Dr. Ulrike Weiler, Karsten Döbelt und Joachim Meyer (von links). Foto: LWK

als der Marktpreis. Seine Lehre aus dem Preistief: in der Hochpreisphase vorausschauend agieren, Lustkäufe vermeiden, Liquiditätsreserven anlegen und jederzeit eine offene Kommunikation mit der Hausbank pflegen. Der aus Frankfurt angereiste Rohstoffexperte der DZ Bank Axel Herlinghaus zeigte auf, aufgrund welcher Einflussfaktoren die Agrarmärkte in den vergangenen zehn Jahren so volatil reagiert haben. Der Preismechanismus auf den Agrarmärkten funktioniert und wir müssen uns dauerhaft auf die stark schwankenden Preise einstellen. „Im Erntejahr 2017/2018 sollte sich das gestiegene Preisniveau sowohl auf dem Getreide- als auch Milchmarkt bemerkbar machen“, machte Herlinghaus den Anwesenden Mut. Ein verändertes Verbraucherverhalten erfordert vom Landwirten und Produzenten genauso wie dem Einzelhandel Reaktionen. Bio und Regionale Lebensmittel sind im Trend, so Anett Grey von der Edeka Minden. Vom Einkauf bis zur Vermarktung müssen wir als Einzelhandel dem Kunden eine möglichst breite

Prozent beteiligt, in den Medien wird dem Verbraucher ein deutlich anderer Eindruck vermittelt. Auch sind die Emissionen aus der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren um fast 30 Prozent zurückgegangen. Dazu beigetragen hat die moderne Tierhaltung, die gegenüber der idyllischen Wunschvorstellung ca. 50 Prozent weniger Emissionen verursacht. „Die Gesellschaft braucht den wissenschafts- und faktenbasierten Dialog zum Thema Lebensmittel speziell, wenn es um Fleisch, Milch und Eier geht.“ so die Expertin. Lösungen brauchen Kompromisse, diese gelingen nicht ohne den Verbraucher, sondern nur mit ihm - und dafür müssen wir alle etwas tun. Henrich Meyer zu Vilsendorf, Leiter der Bezirksstelle Nienburg der Landwirtschaftskammer dankte als Moderator allen Referenten und freute sich über die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit den Volksbanken. Humorvoll schloss der Entertainer Christoph Brüske die Veranstaltung mit seinem Programm „Alles bleibt anders“ ab.

„Die Vorzeichen für 2017 sind gut“

Generalversammlung der Molkerei Grafschaft Hoya eG Asendorf (ine). „Die 30-Cent-Marke wird in diesem Jahr noch überschritten“, sagte Heinrich Steinbeck, Geschäftsführer der Molkerei Grafschaft Hoya eG auf der Generalversammlung am Donnerstagabend im Gasthaus Uhlhorn. „Die Vorzeichen sind gut, für 2017 ist von einem vernünftigen Milchpreis auszugehen“, machte er den Milchbauern Mut, die seit 2015 mit stark fallenden Milchpreisen leben mussten und nicht mehr kostendeckend arbeiten konnten. „2015 war kein erfolgreiches Jahr“, bilanzierte Steinbeck. Das Milchgeld belief sich im Durchschnitt auf 28,5 Cent, ein Jahr zuvor waren es noch 36,9 Cent. Und für 2016 werde der Auszahlungspreis bei im Durchschnitt 26,5 Cent landen. Aktuell liefern 67 Lieferanten ihre Milch nach Asendorf, insgesamt 55 Millionen Kilogramm Rohmilch werden es in diesem Jahr sein. 99,8 Prozent der Milch erfüllten Güteklasse S und 1 – dafür zollte der Geschäftsführer den Landwirten Lob. Maßvolle Investitionen und mehrere Produktinnovationen habe es 2016 gegeben: Man habe die 500-Gramm-Sahnetüte eingeführt, außerdem komme jetzt Meersalzbutter im 150-Gramm-Becher in die Märkte. Auch für 2017 hat die Molkerei neue Produkte in Planung, erklärte Heinrich Steinbeck. 2016 habe die Molkerei einen neuen Milchtanksammelwagen angeschafft, in den nächsten Tagen

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Zuverlässigkeit ist unsere Stärke

Palette an Produkten anbieten. Wer als Unternehmer seine Absatzwege überdenkt und mit dem Einzelhandel zusammenarbeiten will, der könne sich gern an sie wenden, so die Kauffrau. Mit anschaulichen Darstellungen und interessanten Auswertungen stellte Prof. Dr. Ulrike Weiler von der Uni Hohenheim die Zielkonflikte zwischen Tierschutz, Umweltschutz und Fleischgenuss dar und rüttelte das Publikum wach. Musste ein Arbeiter 1970 noch 115 Minuten für den sonntäglichen Rinderbraten arbeiten, sind es 2013 nur noch 40 Minuten. Beim Schweinekotelett ist die Spanne noch größer; von ehemals 96 Minuten sind es heute nur noch 23! Es gibt so Vieles in diesem Bereich, was wir als Landwirte mit den Verbrauchern offen, transparent und ehrlich besprechen müssen. Beispielsweise herrscht im Bereich Tierschutz sehr viel Unwissen, weil Information und Aufklärung über lange Zeiten nicht stattgefunden haben, so die Wissenschaftlerin. Als Beispiel führte sie die Treibhausgasemissionen an; hieran ist die Landwirtschaft lediglich mit acht

werde ein weiterer Rohmilchtank aufgestellt. Auch der Genossenschaftsverband bescheinigte der Molkerei Grafschaft Hoya eG eine solide Finanzsituation. In den Aufsichtsrat wurden dann Christof Grimmelmann (Riethausen) und Thomas Bückmann (Siedenburg) wieder gewählt. Zudem stimmte Rund 60 Landwirte und Genossen fanden den Weg ins Gastdie Versammlung den haus Uhlhorn zur Generalversammlung. Anträgen von Wilhelm machen.“ Mit Beispielrechnungen erHaarberg und der Kastens Holsteins GbR zu, die sich mit läuterte er die grundsätzlich einfache jeweils 10.000 Kilogramm Milch pro Ermittlung der Milchpreise, die notJahr aus der Ablieferungsverpflichtung wendig seien. „Wenn ich 32 Cent belösen wollen. Beide Betriebe betreiben komme, habe ich ein Liquiditätsdefizit. 38 Cent ist ein Vollkosten deckender auf ihren Höfen Milchtankstellen. Uwe Bintz, bei der Landwirtschafts- Milchpreis“, zeigte Uwe Bintz anhand kammer Niedersachsen, Bezirksstelle eines Beispiels auf. In Krisen Reserven Emsland, in der Unternehmensbera- nutzen, sich diversifizieren oder auch tung tätig, erläuterte in seinem Vortrag, konsolidieren – zum Beispiel über die wie Landwirte sich und ihren Betrieb Verpachtung von Gebäuden und Flänoch besser durch künftige Krisen ma- chen, seien Möglichkeiten, um mit der növrieren können. Denn jüngst reichte schwierigen Situation umzugehen. das Stimmungsbild von Wut bis De- Zugleich riet er den Landwirten, an ihpression. Immer schwieriger werdende rem Image zu arbeiten. Das Tierwohl politische Rahmenbedingungen, eine steige immer mehr, die Akzeptanz der gesellschaftliche Erwartungshaltung Landwirtschaft indes sinke. Dieser Wiund noch dazu eine massive Liquidi- derspruch lasse sich auflösen, findet tätsproblematik seien die Herausforde- Bintz. „Schaffen Sie Sympathie und rungen, denen sich die Landwirte stel- Vertrauen im eigenen Umfeld und laslen müssten. Bintz riet zunächst dazu, sen Sie Kritik zu. Sprechen Sie in Bileinen Familienrat abzuhalten und of- dern“, sagte der Unternehmensberater. fen zu kommunizieren – anschließend Wichtig sei es, dass die gesamte Famiauch Beratern und Bankern gegenüber. lie in die Dorfgemeinschaft integriert Dringend mahnte er die Landwirte an, sei. Und dass der Landwirt seine Arbeit ihren Grenzpreis zu ermitteln. „Jeder mit einfachen Worten erklären könne: kluge Unternehmer muss seine Zah- „Sag, wie es ist – und zeig, wie es ist“, len kennen und ein gutes Controlling brachte es Uwe Bintz auf den Punkt.

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Uwe Bintz gab den Landwirten Tipps, wie sie sich und ihren Betrieb besser durch Krisen manövrieren können. Fotos: Suling

Aus dem Kreisverband

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Fördergelder sind bewilligt!

„Transparenz schaffen“ geht weiter Mittelweser (ine). Auf die Anerkennung als regionaler Bildungsträger folgte jetzt der Bewilligungsbescheid der Landwirtschaftskammer: Damit kann das Landvolk Mittelweser ab sofort wieder Veranstaltungen im Sinne der Richtlinie „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ organisieren. Die bewilligten Gelder – von 2016 bis Mitte 2018 immerhin rund 32.000 Euro – können für Bildungsveranstaltungen von Kindergärten und Schulen auf den Höfen, Aktionen wie „Bauer sucht Besucher“ oder auch für den „Tag des offenen Hofes“ eingesetzt werden.

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Hermann Wienbergen aus Kuratorium ausgeschieden

Dorfhelferinnen-Station mit einigen Personaländerungen

Damit erhalten die Landwirte, die sich für die Bildungsarbeit auf ihren Betrieben engagieren, Aufwandsentschädigungen – beispielsweise für Besuche von Schulklassen. Bedingung: Die jeweilige Veranstaltung muss zwei Wochen vorher angemeldet werden. Die neue Kontaktperson für Anmeldung und Abrechnung von derlei Aktionen ist Dorit Döhrmann, die diese Aufgabe von Annegreth Dierking übernommen hat. Weitere Informationen bei Dorit Döhrmann, Tel. 04253 92087, E-Mail: [email protected] oder Regine Suling, Tel. 04242 595-55, E-Mail: [email protected].

Von Fressern und Färsen

Grundlagen-Schulung für Mitarbeiter

Stationsleiterin Elsbeth Garbers, Annelene Schmidt, Anja Bergmann, Hermann Wienbergen und Dagmar Stegmann (von links). Foto: privat

Bruchhausen-Vilsen (ine). Seit 42 Jahren war er im Kuratorium der Station Bruchhausen-Vilsen im Evangelischen Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen tätig, jetzt schied er auf der jüngsten Sitzung in Bassum-Wedehorn aus Altersgründen aus: Hermann Wienbergen aus Arbste. „Wir haben ihn immer sehr geschätzt. Er hat vieles hinterfragt und sich viele Gedanken gemacht“, würdigte Vorsitzende Dagmar Stegmann sein Engagement. Zugleich war Wienbergen auch Stegmanns Stellvertreter. Auch dieses Amt gab er nun ab. „Auf der nächsten Sitzung im kommenden Jahr wird über

seine Nachfolge entschieden“, sagte Dagmar Stegmann. Außerdem schied Annelene Schmidt vom LandFrauenverein Bassum nach 17 Jahren aus dem Kuratorium aus. Ihre Nachfolgerin steht bereits fest: Hier wird Silke Brunner aus Nüstedt ab sofort mitarbeiten. Noch eine Personalie beschäftigte die Sitzungsteilnehmer: Mit Anja Bergmann hat eine neue Dorfhelferin ihre Arbeit in der Station BruchhausenVilsen aufgenommen. „Sie arbeitet zu 25 Prozent bei uns, und zu 50 Prozent in der Station Achim-Thedinghausen“, freute sich Dagmar Stegmann über

den Zuwachs. Damit verfügt die Station Bruchhausen-Vilsen über sechs Dorfhelferinnen, die im gesamten Altkreis Grafschaft Hoya aktiv sind. „Unsere Arbeit ist sehr wichtig. Gerade im letzten Jahr war die Nachfrage sehr hoch“, erzählte Dagmar Stegmann. Dorfhelferin sei nach wie vor ein Beruf mit Zukunft: Ihre umfangreiche Ausbildung absolvieren die Dorfhelferinnen und Dorfhelfer im Evangelische Dorfhelferinnen-Seminar Loccum. Die Station in Bruchhausen-Vilsen sei personell gut aufgestellt, sagte Dagmar Stegmann. „Aber grundsätzlich werden immer Dorfhelferinnen gesucht.“

Henning Detjen, Dirk Kleemeyer und Joachim Reinecke vermittelten Grundlagen der Landwirtschaft. Foto: Suling

Syke (tb). Längst ist es nicht mehr selbstverständlich, dass neue Landvolk-Mitarbeiter und Auszubildende in den Geschäftsstellen landwirtschaftliche Fachkenntnisse mitbringen. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Steuerfachangestellten sind Begriffe wie Färsen, Läufer und Triticale dennoch nicht immer geläufig für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Außendienst die Buchführung auf den Mitgliedsbetrieben übernehmen. Regelmäßig veranstalten deshalb Kollegen mit landwirtschaftlicher Ausbildung, die in der Unternehmens- und Agrarberatung tätig sind, beim Landvolk Mittelweser Crashkurse, in denen Auszubildenden und neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die „Basics der Landwirtschaft“ vermittelt werden. „Wenn die Kollegen den Verkauf von Färsen buchen, dann sollen sie ja wenigstens wissen, was das ist“, erklärt Joachim Reinecke, gelernter Landwirt und Unternehmensberater beim Landvolk, die Intention hinter dem Kurzseminar. Gemeinsam mit Henning Detjen und Dirk Kleemeyer brachte er den Kollegen die Milchviehhaltung näher und erklärte Abläufe in der Sauenhaltung und in der Schweinemast. Geflügelhaltung wurde ebenso thematisiert, wie Biogas und Ackerbau. Was sind Hackfrüchte und was passiert eigentlich in einer Biogasanlage? Wann wird welche Ackerfrucht gesät und geerntet? „Als Faustregel gilt“, sagte Reinecke mit einem Augenzwinkern, „wer zum Brokser Heiratsmarkt kommt, sollte seinen Raps im Boden haben.“ Auch die Bedeutung von Bodenpunkten ist nicht jedem Teilnehmer bekannt gewesen. „Früher hat man Landwirte oder deren Angehörige eingestellt, denen ein bisschen Steuerrecht beigebracht und sie auf die Höfe geschickt“, sagt Land-

volk-Geschäftsführer Olaf Miermeister. „Heute ist das Steuerrecht so komplex geworden, da brauchen wir Steuerexperten, denen wir ein wenig Landwirtschaft beibringen“, erläutert er. So ist es beim Landvolk Mittelweser auch Usus, landwirtschaftsferne Mitarbeiter ins Kurzpraktikum auf landwirtschaftliche Betriebe zu schicken.

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Landleben

De Adventstiet Wenn de Doog körter warrn, dat Loof an de Bööm farvig, denn duurt dat nich mehr lang un dat is bold Wiehnachten. Mit‘n veerten Sünndag vör Wiehnacht fangt de Adventstiet an, dat is ok de Anfang von‘n Karkenjohr. Dat is de schöne Tiet der Vörfreid, vörbereiten un besinnen op Wiehnachten – „Das Fest der Geburt Jesu“. Wi schölen de Tiet nütten un us freun op de groot op us tokomen „Ankunft“. Jeder Minsch kann dat wenn he will, sik inwennig dorop instellen, wenn he blots glöövt. Dat is freewillig un kost keen Geld. Dat schöönste för de Kinner is dat Uphangen von de Adventskalenners. De Kalenner wiest, wo lang dat noch duurt bit Hilligavend. De Adventskranz mit veer Lichter draff nich fehlen. För de Kinner gifft dat den Nikolausdag – an‘n sößten Christmoond. Dann stellt se ehr Schoh un Stevel op‘t Finsterbrett orrer na buten. De Nikolaus leggt dor över Nacht lüttje Geschenken rin. Dat gifft uk Öllern, de ehr Schoh dorneven stellt. Schöön kommodig inne Familie warrt de Adventssünndag eerst, wenn‘t namiddags Adventskaffee gifft. Denn brennt de Lichter an‘n Adventskranz un buten warrt dat langsam düüster. Man singt tosomen Leeder orrer hört sik Wiehnachtsleeder an, dorto smeckt Bruunkoken goot. Vele Wahnstuvens sind smuck utstaffeert, dat paßt goot in disse Vörwiehnachtstiet. De anfungen Wunschzedels mit lüttje un grote Drööm warrn fardig schreven. Nu kann jedereen sik freien op Wiehnachten. Wilhelm Kappelmann, Bassum

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Ein Tausender für den Verein „Kochen mit Kindern“ Bremer Unternehmen für Teleskoplader überreicht Scheck Asendorf (ine). Die Freude stand ihr ins Gesicht geschrieben, als Jutta Hohnholz, Vorsitzende des Vereins „Kochen mit Kindern“, einen Scheck in Höhe von 1.000 Euro von Steffen Klein in Empfang nahm. Der Bereichsleiter Ver-

triebsförderung der Merlo Deutschland GmbH aus Bremen übergab die Spende an den Verein, der pro Jahr bei rund 100 Koch-Aktionen in den Grundschulen der Region etwa 2.000 Kindern die Verarbeitung von Lebensmitteln näher bringt. „Unser Hintergedanke ist, dass Kinder ihre Eltern zum Kochen bringen“, sagte Jutta Hohnholz und überreichte Steffen Klein und Heinrich Steinbeck, Geschäftsführer der Molke-

Diavortrag von Gerhard Furtwängler

Heinrich Steinbeck, Steffen Klein und Jutta Hohnholz bei der Scheckübergabe in Asendorf. Foto: Suling

Syker LandFrauen besichtigen Feuerwache

Die Syker LandFrauen besuchten die Freiwillige Feuerwehr Syke. Fotos: LandFrauen

IMPRESSUM Herausgeber: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Mittelweser e. V. Geschäftsführer: Olaf Miermeister (V.i.S.d.P.) Redaktion: Tim Backhaus Anschrift: Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Tel.: 04242 595-0, Fax: 04242 595-80 E-Mail: [email protected] Verlag, Satz und Layout: Verlag LV Medien GmbH Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Erscheinungsweise: monatlich Für Mitglieder des Landvolks Mittelweser kostenlos. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt der Redaktion, die sich Sinn wahrende Kürzungen von Manuskripten und Leserbriefen vorbehält. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Leseranschriften sind computergespeichert. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Entschädigung.

kerei Grafschaft Hoya eG in Asendorf und versah die Milchtüten mit speziellen Etiketten. „Das kam auf der Messe gut an“, freute sich Steffen Klein. Ein kleines Signal für die aktuellen Probleme der Landwirtschaft setzen – das wollte das Unternehmen damit. Und spendete deswegen 1.000 Euro an den Verein „Kochen mit Kindern“, ein Projekt, das Landwirtschaft und Verbraucher miteinander vernetzt.

Perlen der Ostsee

Einblick bei der Feuerwehr

Syke (lf). Einen feurigen Nachmittag erlebten die Syker LandFrauen bei der Freiwilligen Feuerwehr in Syke. Feuerwehrmann Andreas Grahn berichtete zunächst über die unterschiedlichen Aufgaben der Feuerwehr. Anhand von Beispielen erläuterte er,

rei Grafschaft Hoya eG, Rezeptbücher, die auch die Kinder nach einer Kochaktion erhalten. „Die Spende hilft uns unheimlich“, freute sich Jutta Hohnholz. Der Hintergrund: Anlässlich der Messe „EuroTier“ in Hannover wollte Merlo Deutschland ein Zeichen setzen und an seiner Messe-Bar fair eingekaufte Milch ausschenken. Die bezog der Hersteller von Teleskopladern bei der Mol-

dass nicht nur das Löschen von Bränden zu den vielseitigen Tätigkeiten gehört, sondern auch die Rettung von Menschen und Tieren aus Zwangslagen sowie Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Weiterhin berichtete er von einer Gefahrgutstaffel, deren Aufgabe es ist, Umweltgefahren, Verunreinigungen auf Straßen, auf und im Wasser, im Erdreich und in der Luft schnellstmöglich zu beseitigen oder einzudämmen. Andreas Grahn stellte auch die Wichtigkeit von Rauchmeldern als Lebensretter in Wohnräumen vor. Der laute Alarm der Rauchmelder warne die Brandopfer rechtzeitig, auch im Schlaf. Anschließend konnten die LandFrauen die unterschiedlichsten Fahrzeuge, u.

a. einen Einsatzleitwagen, ein Drehleiterfahrzeug, einen Gefahrgut-Gerätewagen und ein Löschgruppenfahrzeug besichtigen. Die Teilnehmerinnen waren sehr beeindruckt von der umfangreichen Ausstattung der Fahrzeuge. Ein Hingucker war die alte „Oma“. Das Tanklöschfahrzeug wurde im Jahre 1952 angeschafft und gehörte bis 1989 zu den Einsatzfahrzeugen. Danach befand es sich in privater Sammlerhand. Im Jahr 2004 wurde die „Oma“ zurückgekauft und von einigen Feuerwehrleuten in Eigenleistung liebevoll restauriert. Zuletzt fand noch eine Feuerlöschübung unter freiem Himmel statt. Nachdem Andreas Grahn den LandFrauen die Handhabung eines Feuerlöschers erklärt hatte, durfte eine mutige Teilnehmerin dann auch ein „echtes“ Feuer löschen. Zum Abschluss fand noch ein gemütliches Beisammensein der Syker LandFrauen bei Kaffee und Kuchen statt und rundete den informativen Nachmittag ab. Weitere Bilder sind auf der Homepage der Syker LandFrauen zu finden: www.landfrauen-syke.de

Vorsitzende Birgit Thalmann „im Einsatz“.

Gerhard Furtwängler kam in Begleitung seiner Frau, um die LandFrauen auf seine Diareise mitzunehmen. Foto: LandFrauen

Uchte (lf). Der Referent des Nachmittags Gerhard Furtwängler aus Beverstedt entführte die Uchter LandFrauen mit seinem Dia-Vortrag zu den „Perlen der Ostsee.“ Die Vorsitzende des LandFrauen-Vereins, Gabi Lübber, begrüßte dazu 80 Frauen im Hof Frien in Höfen. Nach der gemeinsamen Kaffeetafel und einem Gedicht von Adele Ihlo wurden die Landfrauen auf eine „OstKreuzfahrt“ mitgenommen. Von stimmungsvoller Musik begleitet, begann Furtwängler seine Fotoreise. Ab Kiel ging die Reise nach Göteborg, durch die Schären-Landschaft nach Kopenhagen. Bilder vom Königsschiff, der kleinen Meerjungfrau und diversen Abendstimmungen waren beeindruckend. Über Nacht fuhr das Schiff weiter nach Helsinki, der Hauptstadt von Finnland. St. Petersburg, das „Venedig des Nordens“, besitzt prunkvolle Paläste die im Sonnenlicht glitzernde vergoldete Kuppeln zeigen. Das berühmte Bernsteinzimmer gehört inzwi-

schen zum Weltkulturerbe. Bernstein wird auch als „das Gold der Ostsee“ bezeichnet. Gerhard Furtwängler faszinierte die Frauen mit wunderschönen NaturImpressionen und der harmonischen Begleitmusik. Tallinn, Estlands Hauptstadt, begeistert durch seine mittelalterliche Altstadt mit den engen Gassen und dem prächtigem Rathaus. Ebenso die lettische Hauptstadt Riga zeigt eindrucksvolle Zeugnisse aus der Blütezeit der Hanse. Das alte Lied „Ännchen von Tharau“ wurde in Königsberg, dem heutigen Kaliningrad geschrieben. Mit Bildern von der ehemaligen Hansestadt Danzig, dem Seebad Sopot und einer wunderschönen Abendstimmung beendete der Weltenbummler die Dia-Erlebnisreise. Mit einem langanhaltenden Applaus bedankten sich die Teilnehmer des Nachmittags für die Kreuzfahrt auf der Ostsee.

Bären auf dem Bauernhof

Begeisterte Kinder bei Familie Seher

Schinna (lv). Einen aufregenden Tag mit vielen tollen Eindrücken erlebten jetzt die Kinder der Bärengruppe aus dem Stolzenauer Kindergarten „Pusteblume“. Die Gruppe besuchte den Betrieb von Familie Seher in Schinna. Nach einem stärkenden Picknick mit allerlei Milchprodukten ging es – ausgestattet mit matsch- und regenfester Kleidung – auf Erkundungstour über den Hof. Ingrid Seher erklärte den Kindern den

Außenklimastall, in dem die Schweine zufrieden grunzten: „Hier können die Schweine selbst entscheiden, ob sie im warmen Liegebereich liegen möchten oder an der frischen Luft. Sie können essen und trinken, wann sie wollen. Außerdem gibt es in jeder Bucht Spielmaterial gegen Langeweile.“ Die Kühe und Kälber bekamen zum Abschluss ausgiebige Streicheleinheiten von den begeisterten Kindern. Foto: Seher

Steuerrecht kompakt

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Gewinnauswirkung: bekommen. Die Anhebung des Grundfreibetrags bemerken zum Beispiel unterjährig nur die Arbeitnehmer, die ein paar Euros mehr auf dem Bankkonto haben. Allen Selbständigen fällt das, wenn überhaupt, bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr auf. Eigentlich nicht mal dort. Wenn wir uns in dieser Zeit die „leisen“ Dinge nochmal bewusst machen, erhöht sich unsere Dankbarkeit. An dieser Stelle danken wir Ihnen für ein Jahr der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihren Familien viele „leise“ und magische Momente in der Weihnachtszeit. Wir freuen uns auf ein neues Jahr mit Ihnen.

Umsatzsteuervorauszahlung Foto: Andreas Hermsdorf/ pixelio.de

EDITORIAL langsam das Steuerjahr. Manchmal wird kurz vor der Jahreswende etwas gestaltet, was nicht bis zum nächsten Jahr warten kann. Silvester ist dann doch so etwas wie eine „magische Grenze“. Altes fällt weg und Neues beginnt. Im SteuerDas Steuerberater-Team: Nils Dollinger, Christian recht ist das auf jeden Nolte, Heiner Meyer, Christian Hasselberg und Jörg Fall so. Das ist z.B. an Gerdes (von links). Foto: rofoto den JahressteuergesetLiebe Leserinnen und Leser, zen zu sehen, die jedes dies ist die letzte Ausgabe „Steuer- Jahr kleine Änderungen bringen: Der recht kompakt“ in diesem Jahr. Das Grund- und Kinderfreibetrag wird angeJahr neigt sich dem Ende. Neben dem hoben oder auch das Kindergeld wird Start der besinnlichen Weihnachtszeit, erhöht. Oft geschehen diese Dinge so mit Keksen und Glühwein, endet auch „leise“, dass wir sie nicht sofort mit-

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Im Namen der gesamten Steuerabteilung, Ihr Jörg Gerdes

Sonderausgabenabzug:

Bonus einer gesetzlichen Krankenkasse Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge wird nicht durch Zuschüsse der Krankenkasse gemindert, die diese im Rahmen eines Bonusprogramms für zusätzliche Gesundheitsaufwendungen gewährt. Derartige Zuschüsse mindern nämlich nicht die Beitragslast. Hintergrund: Die Beiträge für eine Krankenversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit es um die sogenannte Basisabsicherung geht. Sachverhalt: Der Kläger war bei der BKK krankenversichert. Die BKK bot ein Bonusmodell an, wenn der Versicherte bestimmte kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen durchführen ließ: Der Versicherte erhielt dann einen Zuschuss von 150 Euro für zusätzliche kostenpflichtige Gesundheitsmaßnah-

men wie z. B. Brillen, Massagen etc., die er selbst zahlen musste. Der Kläger erhielt im Streitjahr einen solchen Zuschuss, den die BKK als Beitragsrückerstattung auswies. Das Finanzamt kürzte den Abzug der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben um 150 Euro. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der hiergegen gerichteten Klage statt: • Der Sonderausgabenabzug setzt Aufwendungen und damit eine wirtschaftliche Belastung voraus, so dass Erstattungen abgezogen werden. Dies gilt aber nur dann, wenn die Aufwendungen erstattet werden. • Im Streitfall wurden nicht die Aufwendungen des Klägers für den Krankenversicherungsschutz erstat-

tet, sondern es wurde ein Zuschuss für zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen des Klägers geleistet, die er privat zahlen musste. Die Erstattung betraf also Aufwendungen, die über die Beiträge für den Krankenversicherungsschutz hinaus getätigt wurden. Hinweise: Der BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung und stellt klar, dass der Zuschuss auch nicht als Einnahme versteuert werden muss. Eine klassische Beitragsrückerstattung ist hingegen von den Sonderausgaben des Jahres, in dem die Beitragsrückerstattung ausgezahlt wird, abzuziehen. Unbeachtlich war im Streitfall, dass die BKK den Zuschuss als Beitragsrückerstattung ausgewiesen hatte.

Grundsteuerreform:

Entwurf im Gesetzgebungsverfahren Nach mehreren Anläufen hat es die Grundsteuerreform nun bis zum Gesetzgebungsverfahren in den Bundestag geschafft. Die Reform hat für die Landwirtschaft weitreichende Bedeutung. Vorgesehen ist, die bisherige Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage entfallen zu lassen und sämtliche wirtschaftlichen Einheiten nach einem neuen, vereinfachten und weitgehend automatisierten Verfahren zu bewerten. Das ist ein Riesenaufwand, für die Umsetzung sind etwa zehn Jahre vorgesehen.

Die Werte würden höher ausfallen, zum Teil erheblich. Zu welcher Grundsteuer diese Werte führen, beeinflussen zwei Stellschrauben: • Steuermesszahl: Die soll jedes Bundesland für sich bestimmen können. Es wäre je Bundesland also mit einem unterschiedlichen Grundsteuerniveau zu rechnen, wie jetzt schon bei der Grunderwerbsteuer. • Grundsteuerhebesatz der Kommunen: Die Gemeinden könnten erhöhte Werte für die Landwirtschaft durch die Absenkung der Hebesätze korrigieren – müssen sie aber nicht.

Zudem haben die Einheitswerte vielfältige Bedeutung für steuerliche und außersteuerliche Vorschriften – z. B. auch für die Anwendbarkeit des Investitionsabzugsbetrags. Ein Ersatz dafür ist im Reformentwurf noch nicht enthalten. Ob die Reform bis zur Bundestagswahl im Herbst 2017 vom Bundestag verabschiedet wird, muss sich zeigen. Wir werden weiter berichten.

Quelle: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des BewG

Umsatzsteuer I:

Option für Jagdgenossenschaften prüfen

Eine am 8. Januar 2015 gezahlte Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2014 ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung im Jahr 2014 absetzbar, weil es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe handelt, die innerhalb der ersten zehn Tage des Folgejahres 2015 gezahlt worden ist und die auch am Samstag, dem 10. Januar 2015, fällig war. Die Fälligkeit verschiebt sich nicht etwa auf Montag, den 12. Januar  2015. Hintergrund: Grundsätzlich gilt bei der Einnahmen-Überschussrechnung das Zufluss- und Abflussprinzip. Die Umsatzsteuer wird also im Zeitpunkt ihrer Zahlung als Betriebsausgabe berücksichtigt. Nach dem Gesetz werden aber sogenannte regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die innerhalb der ersten zehn Tage des neuen Jahres geleistet werden und wirtschaftlich das Vorjahr betreffen, im Vorjahr steuerlich abgezogen. Dieser Grundsatz gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen. Sachverhalt: Die Klägerin war Unternehmerin und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung. Sie bezahlte ihre Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2014 am 8. Januar 2015 und machte die Zahlung für das Jahr 2014 als Betriebsausgabe geltend. Das Finanzamt erkannte die Zahlung lediglich als Betriebsausgabe des Jahres 2015 an, weil die Umsatzsteuervorauszahlung erst am Montag, dem 12. Januar 2015, fällig gewesen sei; denn der eigentliche Fälligkeitstag, der 10. Januar 2015, war ein Samstag. Entscheidung: Das Thüringer Finanzgericht (FG) gab der hiergegen gerichteten Klage statt: • Der Abzug einer im Jahr 2015 geleisteten Zahlung als Betriebsausgabe des Jahres 2014 hängt davon ab, dass die Zahlung innerhalb der ers-

ten zehn Tage des Jahres 2015 geleistet worden und fällig gewesen ist. • Die Zahlung ist am 8. Januar 2015 und damit innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums (1. Januar 2015 bis 10. Januar 2015) erfolgt. • Die Umsatzsteuer für Dezember 2014 war auch am 10. Januar 2015 und damit innerhalb des Zehn-TagesZeitraums, einem Samstag, fällig. Die Fälligkeit verschob sich nicht etwa auf den 12. Januar 2015. • Zwar verschiebt sich das Ende einer Frist, die auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, nach dem Gesetz auf den nächsten Werktag. Dies gilt aber nicht bei der Prüfung des Fälligkeitstermins im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Ausgaben. Ansonsten würde deren Abzug im Vorjahr grundsätzlich scheitern, wenn der 10. Januar des Folgejahres ein Samstag oder Sonntag ist; denn dann würde sich die Fälligkeit auf den 11. Januar oder 12. Januar und damit auf einen Tag außerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums verschieben. Hinweise: Dem FG zufolge ist der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervorauszahlung Dezember stets der 10. Januar des Folgejahres, auch wenn es sich hierbei um einen Samstag oder Sonntag handelt. Für den Abzug der Umsatzsteuervorauszahlung im Vorjahr ist also lediglich erforderlich, dass die Zahlung bis zum 10. Januar erfolgt. Die Entscheidung ist auch für den Betriebsausgabenabzug 2015 für eine 2016 geleistete Zahlung relevant. Denn im Jahr 2016 fiel der 10. Januar auf einen Sonntag. Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden. Bis zu einer Entscheidung des BFH sollten abschlägige Bescheide offengehalten werden.

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Die Einnahmen aus Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften unterlagen bisher nicht der Umsatzsteuer. Das wird sich durch eine Gesetzesänderung zur Umsatzbesteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts ab 1. Januar 2017 ändern, dann werden die Einnahmen grundsätzlich steuerpflichtig. Jagdgenossenschaften wie auch andere Körperschaften öffentlichen Rechts können jedoch eine Erklärung an das Finanzamt abgeben, dass sie bis einschließlich 2020 noch das alte Recht anwenden

wollen („optieren“). Wichtig: Die Optionserklärung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2016 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ab 2021 muss das neue Recht angewendet werden. Da aber auch für Jagdgenossenschaften die so genannte Kleinunternehmerregelung gilt, braucht unter Umständen über das Jahr 2020 hinaus weiter keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Dies ist der Fall, wenn die gesamten Einnahmen der Jagdgenossenschaft im

Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben und sie im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden. Die Umsatzsteuerpflicht gilt im Übrigen auch für andere Körperschaften öffentlichen Rechts wie z. B. Realverbände oder Gemeinden. Auch dort muss die Abgabe einer Optionserklärung geprüft werden.

Quelle: BMF-Schreiben vom 19.04.2016 BStBl I S. 481

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Steuerrecht kompakt

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Umsatzsteuer II:

Vergütungen für Windparkstandorte Bei Windkraftanlagen werden regelmäßig Vergütungen an die Flächeneigentümer gezahlt. Lange war unsicher, wie diese Vergütungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Erst jetzt gibt es in einem aktuellen Erlass eine erste klare Aussage von der Finanzverwaltung. Für die Umsatzsteuer sind danach die folgenden Vergütungen zu unterscheiden.

1. Vergütung für den Standort Bei der Verpachtung des Standortes an den Betreiber, also der befestigten Stellfläche und Zuwegung, handelt es sich um die Überlassung eines konkreten Grundstücks zur ausschließlichen Benutzung des Anlagenbetreibers – das ist umsatzsteuerfrei. 2. Vergütungen für Flurschäden  aufgrund des Baus Werden bei Bau oder Wartung der Windkraftanlage entstandene Flurschäden entschädigt, ist das in der Regel Nebenleistung zur Überlassung des Grundstücks und ebenfalls umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt auch bei Auszahlung an einen Pächter der Fläche. 3. Vergütung für anliegende Flächen Vergütungen werden auch für anliegende Flächen der Windkraftanlage gezahlt, die weiterhin landwirtschaftlich

genutzt werden, weil die Flächeneigentümer Einschränkungen hinnehmen müssen („Duldungsleistung“). Hier wird keine konkrete Fläche verpachtet, daher sind auf diese Vergütungen 19 Prozent Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Das gilt auch bei Auszahlung an einen umsatzsteuerpauschalierenden Landwirt. Schwierig wird es, wenn Vergütungen sowohl für Standort als auch anliegende Flächen gezahlt werden. Beispiel 1: Landwirt Huber hat eine Fläche von fünf Hektar, auf der von einer Betreibergesellschaft eine Windkraftanlage errichtet wird. Er erhält eine Vergütung für 0,3 Hektar Stellfläche und Zuwegung sowie für 4,7 Hektar angrenzende Fläche, die er weiter bewirtschaftet. Landwirt Müller gehört die Nachbarfläche, er bekommt für diese Fläche ebenfalls eine Vergütung für angrenzende Flächen. Folge: Bei Flächennachbar Müller ist der Fall klar, er erhält ausschließlich eine Vergütung für die Duldungsleistung und muss dafür 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bei Landwirt Huber vermischen sich

die Vergütungen für steuerfreie Flächenüberlassung und steuerpflichtige Duldungsleistung für die 4,7 Hektar angrenzende Fläche. Rechtssicherheit kann Huber dadurch erlangen, dass er auf die Umsatzsteuerbefreiung insgesamt verzichtet. Zwar muss er dann auf den gesamten Betrag 19 Prozent Umsatzsteuer abführen. Die Betreibergesellschaft bekommt diese Umsatzsteuer jedoch als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Sie kann sie daher zusätzlich zur Vergütung an Huber zahlen. Wichtig: Die zusätzliche Zahlung der Umsatzsteuer sollte im Vertrag mit dem Betreiber ausdrücklich geregelt werden. Fazit: Da die entstehende Umsatzsteuer beim Betreiber als Vorsteuer erstattet wird, führt sie in der Regel weder beim Flächeneigentümer noch beim Betreiber zu einer Belastung. Das kann anders sein bei umsatzsteuerlichen Kleinunternehmern, z. B. bei Betriebsverpächtern. Stimmen Sie die umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung mit uns ab.

Vorsteuerabzug:

Rechnungsanschrift ausschlaggebend Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, damit dieser klärt, ob der leistende Unternehmer in seiner Rechnung die Anschrift angeben muss, unter der er wirtschaftlich aktiv ist, oder ob es genügt, dass er eine Anschrift angibt, unter der er lediglich postalisch erreichbar ist. Hintergrund: Der Vorsteuerabzug eines Unternehmers setzt voraus, dass er über eine ordnungsgemäße Rechnung des leistenden Unternehmers verfügt. Nach dem Umsatzsteuergesetz muss der leistende Unternehmer in der Rechnung seinen vollständigen Namen und seine vollständige Anschrift angeben. Streitfall: In beiden Fällen ging es jeweils um einen Kfz-Händler, der die Vorsteuer aus den Rechnungen eines Online-Händlers abziehen wollte. Der Online-Händler hatte in den Rechnungen jeweils eine Anschrift angegeben, unter der er zwar postalisch erreichbar, tatsächlich aber nicht wirtschaftlich aktiv war. Der Online-Händler übte seine wirtschaftliche Tätigkeit nämlich an einem anderen Ort aus. Das Finanzamt erkannte den Vorsteuerabzug des KfzHändlers nicht an. Entscheidungen: Beide für die Umsatzsteuer zuständigen Senate stellten nun sogenannte Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, damit das Gericht die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rechnung klärt: • Nach deutschem Recht und der Rechtsprechung des BFH ist die Angabe einer Briefkastenadresse nicht ausreichend. Denn die Rechnungsangaben sollen u. a. auch eine Steuerhinterziehung erschweren. Dieser Zweck wäre aber gefährdet, wenn die Angabe einer Briefkastenadresse genügen würde, durch die die tatsächliche Anschrift des leistenden Unternehmers verschleiert wird. • Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung jedoch anklingen lassen, dass die Angabe der im Handelsre-

gister eingetragenen Anschrift ausreicht, selbst wenn der Unternehmer unter dieser Anschrift wirtschaftlich gar nicht aktiv ist. Daher soll der EuGH jetzt entscheiden, ob die Angabe einer Briefkastenadresse ausreicht. • Außerdem soll sich der EuGH zu den Rechtsfolgen äußern, falls die Angabe einer Briefkastenadresse nicht ausreichen sollte. Es stellt sich dann nämlich die Frage, ob der Leistungs- und Rechnungsempfänger möglicherweise aus Billigkeitsgründen die Vorsteuer geltend machen kann. Hierzu soll der EuGH darlegen, ob der Vorsteuerabzug bereits dann zu gewähren ist, wenn der Leistungsund Rechnungsempfänger an einer Umsatzsteuerhinterziehung des leistenden Unternehmers nicht beteiligt war und von dieser auch keine Kenntnis hatte. Oder ob es erforderlich ist, dass der Leistungs- und Rechnungsempfänger alles für ihn Zumutbare getan hat, um die Richtigkeit der Rechnungsangaben zu überprüfen. Hinweise: Die beiden Umsatzsteuersenate des BFH haben sich offensichtlich abgestimmt und am selben Tag jeweils ein Vorabentscheidungsersuchen in einem vergleichbaren Fall an den EuGH gerichtet. Die Beantwortung dieser Fragen hat erhebliche Auswirkungen für Unternehmer. In der Praxis kommt es nämlich bei Außenprüfungen immer wieder dazu, dass der Prüfer behauptet, die in der Rechnung genannte Adresse des Rechnungsausstellers sei nur eine Briefkastenadresse gewesen – mit der Folge, dass der Vorsteuerabzug versagt wird. Möglicherweise ist der EuGH großzügiger als der BFH und erkennt Briefkastenadressen an oder gewährt einen Vorsteuerabzug zumindest im Billigkeitswege, wenn der Leistungsempfänger die unrichtige Anschrift des leistenden Unternehmers nicht erkennen konnte. Wir werden über das Thema weiter berichten.

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Quelle: Verfügung OFD Niedersachsen vom 14.09.2016 S7168-132-St173

Sozialversicherung:

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Was ist bei kurzfristiger Beschäftigung zu beachten? Ist nur vorübergehend eine Hilfe im Betrieb erforderlich, wie z.  B. zur Ernte, erfolgt die Beschäftigung der Aushilfskraft häufig als so genannte kurzfristige Beschäftigung. Diese Form der Beschäftigung ist bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen beliebt, da sie nicht mit Sozialabgaben belastet ist. Doch sozialversicherungsfrei ist sie nur, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen müssen bestimmte Zeitgrenzen eingehalten werden und die Beschäftigung darf nicht

berufsmäßig ausgeübt werden.

Begrenzung auf drei Monate oder 70 Arbeitstage Die Beschäftigung ist in den Jahren 2015 bis 2018 nur dann versicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Voraus begrenzt ist. Die DreiMonats-Grenze gilt, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. 70 Arbeitstage sind dagegen zu beachten, wenn die Beschäftigung an weniger als fünf Tagen je Woche erfolgt. Möglich sind auch mehrere Beschäftigungen bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern, so lange die maßgebliche Zeitgrenze nicht überschritten wird. Statt der Drei-Monats-Grenze gilt dann eine Grenze von insgesamt 90 Kalendertagen, wenn nicht jeweils volle Kalendermonate (z. B. 12. Mai bis 11. Juni) gearbeitet wird. Beispiel 1: Die Hausfrau Maria S arbeitet vom 18. Februar bis 13. März im Weinbaubetrieb X, und zwar an sechs Tagen in

der Woche. Vom 23. April bis 5. Juni arbeitet sie im Spargelbetrieb Y und vom 12. September bis 26. September erneut im Weinbaubetrieb X, je an sechs Tagen pro Woche. Folge: Die maßgebliche Zeitgrenze von 90 Kalendertagen ist eingehalten. Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch neben einem Minijob ausgeübt werden.

Beispiel 2: Architekturstudent Max hat bereits einen 450-Euro-Job im elterlichen Betrieb. Während der Semesterferien jobbt er vom 1. August bis 15. Oktober 2016 zusätzlich dreimal die Woche in einem Architekturbüro. Folge: Die hier maßgebliche Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen ist eingehalten. Keine Dauerbeschäftigung Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn es sich um ein Dauerarbeitsverhältnis oder um Kettenarbeitsverhältnisse handelt. Deshalb muss der Arbeitsvertrag von vornherein auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb ei-

nes Kalenderjahres begrenzt sein. Wird nach Ablauf des Arbeitsvertrages ein neuer, auf 70 Arbeitstage begrenzter Arbeitsvertrag abgeschlossen, muss zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein arbeitsfreier Zeitraum von mindestens zwei Monaten sein.

Keine Berufsmäßigkeit Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung setzt weiter voraus, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird, d. h., dass sie für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Von Berufsmäßigkeit wird z. B. ausgegangen bei Arbeitnehmern im unbezahlten Urlaub, Arbeitsuchenden, Personen in Elternzeit oder Asylbewerbern. Auf die Berufsmäßigkeit kommt es nicht an, wenn das Entgelt bis zu 450 Euro im Monat beträgt. Achtung: Bei Saisonkräften aus EUMitgliedstaaten kommt eine kurzfristige Beschäftigung nicht in Betracht, wenn für den ausländischen Arbeitnehmer auch während der Zeit in Deutschland das Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates gilt.

Steuerrecht kompakt

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

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Erbschaftsteuerreform:

Was ist geblieben, was hat sich geändert?

Geblieben: Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe Im ersten Schritt muss das übertragene Vermögen bewertet werden. Die Bewertung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt in unveränderter Weise mit Ertragswerten. Wie das genau funktioniert, ist in den meisten Fällen nicht entscheidend. Denn greift die Ertragsbewertung, greift in der Regel auch die Verschonung, dann ergibt sich keine Erbschaftsteuer auf den Betriebsteil. Entfällt die Verschonung aufgrund eines Verstoßes gegen die Behaltefristen, greift der Liquidationswert, der dem Verkehrswert nahekommt. Von Bedeutung ist die Bewertung der mit übertragenen Betriebsleiter-, Altenteiler- oder Arbeitnehmerwohnungen. Sie sind nicht durch die Verschonung begünstigt, ihre Werte fließen in die Erbschaftsteuerberechnung ein. Geändert: Bewertung von Gewerbebetrieben Für z. B. neben dem landwirtschaftlichen Betrieb bestehende Gewerbebetriebe kann in der Regel eine vereinfachte Bewertung genutzt werden. Dort ist (rückwirkend ab 1. Januar 2016) der Bewertungsfaktor auf 13,75 gesenkt worden. Geblieben: Grundprinzip der Verschonung Es gibt zwei Verschonungsmodelle (= Steuerfreistellung): • 100-Prozent-Verschonung mit siebenjähriger Behaltefrist oder • 85-Prozent-Verschonung + 150.000 Euro Abzug mit fünfjähriger Behaltefrist. Bei land- und forstwirtschaftlichen Be-

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Die Erbschaftsteuerreform wurde am 14. Oktober 2016 endgültig verabschiedet. Die Änderungen sind rückwirkend für Erbfälle und Übergaben ab 1. Juli 2016 anzuwenden. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei Vererbung und Übergabe von Betrieben ab 1. Juli 2016.

trieben sind – wie bisher – durch die Verschonung sowohl die Übertragung von Betrieben und Gesellschaftsanteilen als auch die Übertragung von verpachteten Betrieben und Einzelflächen begünstigt.

Geändert: Verschonungsumfang der Gewerbebetriebe Gewerbebetriebe waren bisher vollumfänglich durch die Verschonung begünstigt, wenn sie zu nicht mehr als 50  Prozent aus „Verwaltungsvermögen“ bestanden – das sind z. B. vermietete Immobilien oder ein Überbestand an Zahlungsmitteln. Nach neuem Recht ist das Verwaltungsvermögen anteilig nicht mehr begünstigt. Wie sich das auswirkt, muss nach einem komplizierten Verfahren für jeden Betrieb gesondert geprüft werden. Im Einzelfall kann das neue

Geändert: Obergrenze der Verschonung Die Verschonung wird uneingeschränkt nur gewährt, wenn innerhalb von zehn Jahren betriebliches Vermögen mit einem Steuerwert von nicht mehr als 26 Millionen Euro von derselben an dieselbe Person übertragen wird.

nicht mehr als 20 Beschäftigte hatten. Diese Zahl wurde auf fünf Beschäftigte abgesenkt. Für Betriebe bis 15 Beschäftigte gibt es Erleichterungen. Bei der Anzahl der Beschäftigten werden insbesondere Saisonarbeitskräfte und Auszubildende nicht mitgezählt. Minijobber werden jedoch als jeweils volle Beschäftigte mitgezählt. 

Geändert: Verpflichtung zum Arbeitsplatzerhalt Bedingung für die Verschonung ist – auch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – der Erhalt der Arbeitsplätze. Maßstab ist die durchschnittliche Lohnsumme fünf Jahre vor der Übertragung. Sie muss innerhalb der Bindungsfristen (fünf oder sieben Jahre) im bestimmten Umfang erhalten bleiben. Davon waren bisher Betriebe befreit, die im Zeitpunkt der Übertragung

Geblieben: persönliche Freibeträge Die Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsteils wird aufgrund der Verschonung in den meisten Fällen weiterhin nicht zu Erbschaftsteuer führen. Von der Verschonung nicht begünstigt sind jedoch insbesondere jegliche Wohnhäuser sowie betriebliche Beteiligungen, Konten und Forderungen. Dafür und für mit übertragenes außerbetriebliches Vermögen werden die persönlichen Frei-

Recht hier nachteilig sein.

Unternehmensnachfolge:

BFH erleichtert „gleitende Generationennachfolge“ Der Bundesfinanzhof (BFH) erleichtert die sogenannte gleitende Generationennachfolge bei Personengesellschaften. Der Gesellschafter einer unternehmerisch tätigen Personengesellschaft, der seiner Personengesellschaft auch Grundbesitz vermietet, ist steuerlich nicht gezwungen, seinem Kind, das an der Personengesellschaft unentgeltlich beteiligt werden soll, auch sogleich den Grundbesitz zu übertragen. Vielmehr kann der Gesellschafter den Grundbesitz zunächst behalten und ihn auf eine andere Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, steuerneutral übertragen.

Hintergrund: Vermietet ein Gesellschafter seiner unternehmerisch tätigen Personengesellschaft ein Grundstück, gehört das Grundstück zum sogenannten Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die stillen Reserven des Grundstücks, d. h. die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Buchwert des Grundstücks, werden also grundsätzlich besteuert, wenn das Grundstück in das Privatvermögen übernommen oder verkauft wird. Streitfall: Der Kläger war an der AGmbH & Co. KG als alleiniger Kommanditist beteiligt. Außerdem war er alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Er vermietete an die A-GmbH & Co. KG ein Grundstück. Sowohl das Grundstück als auch die Beteiligung an der A-GmbH gehörten zu seinem Sonderbetriebsvermögen. Im Jahr 2008 übertrug der Kläger 90 Prozent seiner Beteiligung an der A-GmbH & Co. KG sowie 25 Prozent seiner Beteiligung an

der A-GmbH auf seinen Sohn S – und dies unentgeltlich. Der Kläger behielt jedoch das Grundstück und vermietete dieses auch weiterhin an die A-GmbH & Co. KG. Im Jahr 2011 übertrug er das Grundstück unentgeltlich auf die B-GmbH & Co. KG, an deren Vermögen er zu 100 Prozent beteiligt war. Das Finanzamt hielt die Übertragung im Jahr 2011 für steuerlich schädlich und löste rückwirkend die stillen Reserven aus den im Jahr 2008 übertragenen Beteiligungen an der A-GmbH & Co. KG sowie A-GmbH auf.

Entscheidung: Der BFH gab der Klage statt: • Der Kläger konnte seine Beteiligungen im Jahr 2008 zum Buchwert auf seinen Sohn übertragen. Denn nach dem Gesetz müssen bei einer unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer unternehmerischen Personengesellschaft keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Dies gilt dem Gesetz zufolge nicht nur dann, wenn der gesamte Anteil an der Personengesellschaft übertragen wird, sondern auch bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils des Anteils. Der Kläger konnte also 90 Prozent seiner 100 Prozentigen Beteiligung unentgeltlich auf seinen Sohn steuerlich unschädlich zum Buchwert übertragen. Die Übertragung zum Buchwert, d. h. ohne Aufdeckung der stillen Reserven, setzte nicht voraus, dass der Kläger auch sein Sonderbetriebsvermögen auf den Sohn überträgt. Der Kläger konnte daher sein Grundstück behalten. Auch seine Beteili-

gung an der A-GmbH, die ebenfalls zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörte, musste nicht im selben Umfang wie die Beteiligung an der AGmbH & Co. KG zu 90 Prozent übertragen werden, sondern es genügte eine sogenannte unterquotale Übertragung von 25 Prozent. Die Buchwertübertragung wurde nicht durch die spätere Übertragung des Grundstücks durch den Kläger auf die B-GmbH & Co. KG hinfällig. Denn das Gesetz sieht keine Behaltensfristen für den übertragenden Kläger vor. Nur für den Sohn als Rechtsnachfolger bestimmt das Gesetz eine fünfjährige Behaltensfrist für die übernommene Beteiligung an der A-GmbH & Co. KG. Hinweise: Der BFH erleichtert die schrittweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die Kinder im Wege der sogenannten gleitenden Generationennachfolge. Der übertragende Elternteil ist somit nicht gezwungen, sein gesamtes Vermögen auf einen Schlag auf das Kind zu übertragen. Vielmehr kann der Elternteil sein Sonderbetriebsvermögen, das in der Regel häufig aus Immobilien besteht, die an die Personengesellschaft vermietet werden, zurückbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt unentgeltlich zum Buchwert auf eine andere Personengesellschaft übertragen, an der der Elternteil beteiligt ist. Mit dem Urteil widerspricht der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine gewinnneutrale gleitende Generationennachfolge nicht akzeptiert.

beträge benötigt. Der Freibetrag bei der Übertragung von Eltern an Kinder beträgt z. B. 400.000 Euro, bei Neffen/ Nichten oder nicht Verwandte z. B. nur 20.000 Euro. Die Freibeträge werden innerhalb von zehn Jahren einmal gewährt.

Geblieben: Nachversteuerung bei Verstoß gegen Behaltefrist Zur Steuerbelastung kann insbesondere der Verstoß gegen die Betriebsfortführungsverpflichtung innerhalb der Behaltefrist von fünf oder sieben Jahren führen. Das gilt für durchgeführte Übertragungen unter neuem wie unter altem Recht. Nachversteuerung bedeutet den rückwirkenden Entfall der Verschonung und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Bewertung mit dem Liquidationswert. Zur anteiligen Nachversteuerung führen in der Landwirtschaft z. B. die Veräußerung von Teilflächen oder wesentlichem Anlagevermögen innerhalb der Behaltefrist, die Vermietung von Gebäuden zu außerlandwirtschaftlichen Zwecken, die Umwidmung von Betriebsteilen zum Gewerbebetrieb oder getätigte Entnahmen von insgesamt mehr als 150.000 Euro über Gewinn und Einlagen hinaus. Bei Veräußerungen kann die Nachversteuerung vermieden werden, wenn der Erlös innerhalb von sechs Monaten in den Betrieb reinvestiert oder zur Tilgung von Schulden des Betriebes verwendet wird. Fazit: In den meisten Übertragungsfällen kleiner bis mittlerer Betriebe wird die Reform nicht zu einer Mehrbelastung führen. Geachtet werden muss aber – wie bisher – auf die Nachversteuerung. Betriebsübertragungen wollen auch steuerlich geplant sein. Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Quelle: Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes BGBl I 2016 S. 2464

Gesetzesänderung:

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Der Bundesrat hat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet. Ziel des Vorhabens ist u. a. eine Automatisierung des Steuerverfahrens sowie die Vereinfachung der Steuererklärungen. Das Gesetz tritt weitgehend am 1. Januar 2017 in Kraft. Anbei die wichtigsten Änderungen in Überblick: • Künftig können von der Finanzverwaltung Risikomanagementsysteme eingesetzt werden, um zu bewerten, ob für Steuersachverhalte weitergehende Ermittlungen oder Prüfungen erforderlich sind. Besteht kein Anlass für eine personelle Prüfung des Sachverhalts, können die Behörden Steuerfestsetzungen automatisch vornehmen, berichtigen, zurücknehmen, widerrufen, aufheben und ändern. • Zudem wird die bisherige Belegvorlagepflicht in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Künftig müssen Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden, sondern sind nur noch zu Nachweiszwecken aufzubewahren. • Auch die Abgabefristen für Steuererklärungen ändern sich. So wird die Steuererklärungsfrist nicht beratener Steuerpflichtiger um zwei Monate verlängert (31. Juli des Folgejahres statt bisher 31. Mai). In Beraterfällen wird die Steuererklärungsfrist ebenfalls um zwei Monate verlängert (28. Februar des Zweitfolgejahres statt bisher 31.  Dezember des Folgejahres). Im Gegenzug werden die Anforderungen an eine Fristverlängerung verschärft. • Änderungen gibt es auch beim Verspätungszuschlag. Stand dieser bisher im Ermessen der Finanzbehörde,

gilt künftig eine Pflicht des Finanzamts, den Zuschlag festzusetzen, wenn die Steuererklärung erst nach Ablauf von 14 Monaten oder nach Ablauf der in einer Vorabanforderung genannten Frist eingereicht wird. Das Ermessen der Finanzbehörde besteht weiterhin, wenn die Steuererklärung vor Ablauf von 14 Monaten, aber nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für nicht vertretene Steuerpflichtige, abgegeben wird und auch dann, wenn sich eine Erstattung ergibt oder wenn die Steuer auf Null festgesetzt wird oder wenn es sich um eine jährlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldung handelt. • Zudem ändert sich die Höhe des Zuschlags: Statt eines einheitlichen Verspätungszuschlags von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer gibt es bei Jahreserklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Umsatzsteuererklärungen) künftig einen für jeden verspäteten Monat bemessenen Verspätungszuschlag. Für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung beträgt er 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat. • Bei monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuer- und LohnsteuerAnmeldungen sowie bei jährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen bleibt es bei den bisherigen Bemessungskriterien wie Dauer und Häufigkeit der Verspätung sowie Höhe der Steuer. Hinweis: Die Änderungen die Fristen und den Verspätungszuschlag betreffend sind ab dem Veranlagungszeitraum 2018 anzuwenden.

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Steuerrecht kompakt

Ausgabe 12 • Dezember 2016 Landvolk Mittelweser

Steuererleichterungen:

Unterstützung erst nach der Krise Kein Freibetrag bei Bodenverkauf zur Schuldentilgung Die noch im „Milchgipfelpapier“ versprochene Einführung eines Freibetrages für Gewinne aus dem Verkauf von Grund und Boden zur Schuldentilgung ist im Rahmen der Einigung gestrichen worden. Einzig verblieben ist eine Steuerermäßigung, mit der die steuererhöhende Auswirkung von Gewinnschwankungen vermindert werden soll.

Foto: Petra Bork / pixelio.de

Geplante Funktion der Steuerermäßigung Die Gewinne land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sollen weiterhin anteilig den Steuerjahren (Veranlagungszeiträumen) zugerechnet werden. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft des Jahres 2016 setzen sich z.  B. aus den anteiligen Gewinnen

der Wirtschaftsjahre 2015/2016 und 2016/2017 zusammen. Die geplante Steuerermäßigung funktioniert nun wie folgt: Es soll rückwirkend für einen Zeitraum von jeweils drei Steuerjahren der tatsächliche Steuerbetrag auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ermittelt werden. Dieser tatsächliche Steuerbetrag soll dann mit dem Betrag verglichen werden, der sich ergeben würde, wenn diese Einkünfte in jedem der drei Jahre auf den gleichen Durchschnittsbetrag geglättet würden. Die Differenz daraus soll von der Steuer auf die Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft des dritten Jahres als Ermäßigung abgezogen werden, erstmals von der Steuer des Jahres 2016 aufgrund des Durchschnittes 2014 bis 2016. Für die Steuerermäßigung ist kein Antrag erforderlich; vielmehr muss das Finanzamt die fiktive Vergleichsrechnung von Amts wegen vornehmen. Für bereits bestandskräftige Bescheide sind in Absatz 6 eine Korrekturvorschrift sowie eine Verjährungshemmung enthalten. Sonderregelungen sind vorge-

Betriebsveranstaltung:

sehen bei Betriebseröffnungen, -aufgaben oder -veräußerungen; ebenso bei mehreren Betrieben. Gedacht wurde dabei insbesondere an Milchviehbetriebe, die in 2014 noch relativ hohe Einkünfte zu versteuern hatten. Die Ermäßigung kann aber nur dann greifen, wenn sich für 2016 ein entsprechender Steuerbetrag ergibt. Das wird bei vielen Betrieben nicht der Fall sein, weil sie in den betreffenden Wirtschaftsjahren keine Gewinne erwirtschaften konnten – sie würden aus der Entlastung des ersten Drei-JahresZeitraumes leer ausgehen. Auf dem Konto der Landwirte wird die Steuerermäßigung erstmals ankommen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016 vorliegt, also frühestens Ende des Jahres 2017. Als Kriseninstrument ist die Ermäßigung eher ungeeignet, trotzdem werden viele Betriebe davon profitieren. Die Steuerermäßigung soll zeitlich begrenzt werden. Geplant sind drei weitere Drei-Jahres-Zeiträume bis zum Jahr 2025.

Wie geht es weiter Die Bundesregierung hat am 8. November 2016 den Gesetzesentwurf zu dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgelegt. Der Gesetzesentwurf liegt nun dem Bundestag vor. Das Gesetz soll ab dem Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Zuvor muss aber auch noch ein Beschluss der EU-Kommission vorliegen, wonach keine Beihilfen

Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

In der letzten Steuerinformation haben wir von den versprochenen Steuererleichterungen im Rahmen des Milchgipfels vom 30. Mai 2016 berichtet. Mittlerweile gibt es einen ersten Gesetzentwurf, auf den sich Vertreter der Regierungsfraktion im Bundestag geeinigt haben.

bzw. mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen vorliegen. Beides dürfte frühestens im Frühjahr 2017 soweit sein. Speziell für Paragraph 34e Einkommensteuergesetz wird geregelt, dass die Vorschrift erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 anzuwenden und auf neun Jahre befristet ist. Der erste

Betrachtungszeitraum umfasst damit die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2016, sodann 2017 bis 2019 und letztmals 2020 bis 2022 (§ 52 Abs. 34b EStG-E). Wir halten Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie auch die Berichte dazu in der landwirtschaftlichen Fachpresse.

Mindestlohn:

Neue Beträge Freibetrag und Aufzeichnungspflichten ersetzt Freigrenze

DEUTSCHLANDWEIT

an feststeht, dass auf den einzelnen Arbeitnehmer Kosten von mehr als 110 Euro entfallen. Denn dann dient die Betriebsveranstaltung vorrangig nicht dem unternehmerischen Interesse des Arbeitgebers, sondern dem Interesse des Arbeitnehmers und damit des Endverbrauchers. Die Ersetzung der bisherigen Freigrenze von 110 Euro durch einen Freibetrag hat umsatzsteuerlich also keine Bedeutung. Nicht zulässig ist damit eine Aufteilung der Kosten in unternehmerisch veranlasste Kosten bis zu einem Betrag von 110 Euro, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, und in einen nichtunternehmerisch veranlassten Anteil, der den Freibetrag von 110 Euro übersteigt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Im Ergebnis kann damit eine Betriebsveranstaltung umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nur ganz oder gar nicht unternehmerisch veranlasst sein. Hinweis: Die Stellungnahme des BMF beruht auf einer Anfrage des Bundes der Steuerzahler. Dieser wollte einen Vorsteuerabzug bis zur Kostenhöhe von 110 Euro erreichen. Dem ist das BMF nun nicht gefolgt. Allerdings gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage des Vorsteuerabzugs nach Einführung des lohnsteuerlichen Freibetrags. Der Bundesfinanzhof hatte sich lediglich zur früheren Freigrenze geäußert und einen Vorsteuerabzug bei Überschreitung der Freigrenze abgelehnt.

Mindestlohn 2017 in der Landwirtschaft Der Mindestlohn im Geltungsbereich des Mindestentgelttarifvertrages für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau beträgt bis zum 31. Dezember 2016 in Westdeutschland 8,00 Euro je Stunde und in Ostdeutschland 7,90 Euro. Ab dem 1. Januar 2017 gilt auch hier ein bundeseinheitlicher Mindestlohn. Er beträgt • vom 1. Januar 2017 bis 31. Oktober 2017 8,60 Euro je Stunde und • vom 1. November 2017 bis 31. Dezember 2017 9,10 Euro je Stunde. Erst ab 1. Januar 2018 gilt in der Landwirtschaft und im Gartenbau der allgemeine Mindestlohn von dann 8,84 Euro.

gesetz. Das OLG Hamm hat jedoch in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass auch Landwirte und Gartenbaubetriebe nur Aufzeichnungen für Minijobber und kurzfristig Beschäftigte zu erstellen haben. Wichtig: Ministerien und Zolldirektion hatten den Beschluss des OLG Hamm bis zur Drucklegung der Steuerinformation noch nicht anerkannt und umgesetzt. Bis das erfolgt ist, sollten nach Empfehlung der Verbände die Aufzeichnungen für alle Arbeitnehmer fortgesetzt werden.

Die genannten Aufzeichnungspflichten gelten jedoch nicht für beschäftigte Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Das gilt auch in Landwirtschaft und Gartenbau. Aufzeichnungspflichten müssen bei Arbeitnehmern für vielerlei Vorschriften erfüllt werden. Stimmen Sie Änderungen im Vorfeld mit uns ab. Unter Umständen wird eine arbeitsrechtliche Beratung erforderlich sein.

Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2016 3 RBs 277/16 Foto: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen Stellung genommen. Dabei macht es deutlich, dass die lohnsteuerliche Ersetzung der Freigrenze von 110 Euro durch einen Freibetrag in gleicher Höhe keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug hat. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2015 einen LohnsteuerFreibetrag von 110 Euro bei Betriebsveranstaltungen eingeführt. Wird der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zu einer Betriebsveranstaltung eingeladen und entfallen auf den Arbeitnehmer Kosten von mehr als 110 Euro, ist nur der den Freibetrag von 110 Euro übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig. Anders war dies bei der früheren Freigrenze: Bei einer nur geringfügigen Überschreitung der Freigrenze waren die gesamten auf den Arbeitnehmer entfallenden Kosten lohnsteuerpflichtig. Die Freigrenze hatte auch umsatzsteuerlich Bedeutung: Stand nämlich von Anfang an fest, dass auf den Arbeitnehmer mehr als 110 Euro Kosten entfallen werden, durfte der Arbeitgeber die ihm für die Betriebsveranstaltung in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (z. B. für Speisen und Getränke, Miete des Festsaals) nicht als Vorsteuer geltend machen. Stellungnahme des BMF: Das BMF hält daran fest, dass auch künftig ein Vorsteuerabzug für den Arbeitgeber ausgeschlossen ist, wenn von Anfang

Der allgemeine Mindestlohn beträgt bis zum 31. Dezember 2016 8,50 Euro je Stunde. Im Rahmen der zweijährigen Überprüfung wird er zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro angehoben.

Keine erhöhten Aufzeichnungspflichten für Landwirte? Laut Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber für alle Minijobber und sozialversicherungsfrei kurzfristig Beschäftigten laufende Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit führen. Die Behörden gingen bisher davon aus, dass diese Aufzeichnungspflicht im Geltungsbereich des Mindestentgelttarifvertrages für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau für alle Arbeitnehmer gelte, unabhängig von der gezahlten Lohnhöhe. Das ergäbe sich aus dem Arbeitnehmer-Entsende-

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