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38. Jahrgang Nummer 45 Donnerstag, 5. November 2015 Die Babybäume für unsere Kleinen aus 2014 können nun wachsen! Am vergangenen Samstag wurden die...
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38. Jahrgang

Nummer 45

Donnerstag, 5. November 2015

Die Babybäume für unsere Kleinen aus 2014 können nun wachsen! Am vergangenen Samstag wurden die Babybäume 2015 gepflanzt. Rund 30 Babybäume wurden von den Eltern, teilweise sogar schon von den neuen Erdenbürgern eingepflanzt.

... wenn der Vater mit dem Sohne!

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Amtsblatt

Donnerstag, 5. November 2015

Nummer 45

Die Serviceseite Ihrer Gemeindeverwaltung Bei Rufnummern ohne Ortsvorwahl ist aus anderen Ortsnetzen die Vorwahl 07824 erforderlich!

Notrufe Polizei 110 Posten Schwanau 6629910 Revier Lahr 07821/277-0 Feuerwehr (Europaweit) 112 Rettungsdienst / Notarzt (Europaweit) 112 Krankentransport 0781/19222 Sollte der Notruf 110 o. 112 aufgrund eines technischen Defekts nicht funktionieren, wird in den Feuerwehrgerätehäusern in Meißenheim und Kürzell eine Bereitschaft eingerichtet. Klinikum Lahr 07821/930 Telefonseelsorge 0800/1110111 Giftnotruf 0761/19240 Notrufbereitschaft Gem. Meißenheim Wasser/Abwasser/Sporthalle, Turn- und Festhalle 0176/44466157 Abwasser Kürzell Kanalaufseher Scherer 0160/90929088 Badenova Verbundwarte Gas 0800/2767767

Soziale Dienste Pflegezentrum Erika-Zürcher-Haus Mühlstr. 34 6645-0 Sozialstation Ried Telefon 64970 Rufbereitschaft 0170/5602591 Einsatzleit. d. Dorfhelferinnen 664443 Tagespflege im Ried 649715 Demenzzentrum 649716 Privater Pflegedienst Bernd Bitsch Ölerweg 6, Schw.-Allmannsweier 3380 Beide Einrichtungen sind Kooperationspartner des Therapiezentrums Chronische Wunden - Stefan Bahr Telefon 07821/9089519 Rufbereitsch. R. Heimburger 0170/7889584 Mobile Wundbehandlung Wund-Notruf 07821/990372 Frank Dillmann&Team Reichenbacher Hauptstr. 41 77933 Lahr-Reichenbach DRK-Ortsverein Meißenheim-Schwanau Dienstanforderungen von Vereinen, Auskunft/Anmeldungen DRK-Kurse: Bereitschaftsleiter Buss 661498 Stellv. Bereitschaftsl. Dolenga 0176/92689089 KAB-Rat u. Hilfe: Arbeits-, Sozial- u. Rentenrecht www.kab-rat-und-hilfe.de Hotline-Nr.: 0800-728844533

Arzt Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Zahnarzt-Notruf-Nr. 01803/222555-11

Tierarzt Sa., 07.11.15/So., 08.11.15 Kleintierpraxis Dr. Möhnle, Kehl 07851/76278 oder bei Ihrem Haustierarzt erfragen.

Tiere Vogelpflege und Aufzuchtstation Tatjana Becker 0176/61686269 Tierheim Lahr 07821/43597

Schulen

Rathaus

Friederike-Brion-Schule Grundschule Kürzell Förderschule „Ried“, Kürzell

803 660762 1554

Kindergärten 1804 663754 997

Gemeindeverwaltung

8.00 14.00 14.00 8.00

-

12.00 18.00 16.00 13.00

Uhr Uhr Uhr Uhr

Ortsverwaltung Kürzell Ortsvorsteher Wingert Bürgerbüro Frau Fischer Fax Mo Di + Fr Do

Telefonnummern: Telefonzentrale Telefax

6468-0 6468-15

Bürgermeister Schröder

Ev. Kindergarten Meißenheim Ev. Kindergarten Kürzell Kath. Kindergarten Kürzell

Öffnungszeiten Rathaus Meißenheim Mo - Do Mo Di - Do Fr

Homepage: www.meissenheim.de E-mail: [email protected]

660949 2180 660947 11.00 - 15.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 19.00 Uhr

Sprechstunde des Ortsvorstehers Mo, Mi, Fr 11.00 - 12.00 Uhr Do 18.00 - 19.00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Mo 11.00 - 12.00 Uhr Do 18.00 - 19.00 Uhr

Apothekendienst Sa., 07.11.15 Kloster-Apotheke, Seelbach Apotheke im Riedhaus, Meißenheim So., 08.11.15 Zentral-Apotheke, Lahr (Arena) Mo., 09.11.15 Storchenturm-Apotheke, Lahr Di., 10.11.15 Apotheke am Klinikum, Lahr Mi., 11.11.15 Zentral-Apotheke, Lahr (Arena) Do., 12.11.15 Schloss-Apotheke, Lahr Karls-Apotheke, Kippenheim Fr., 13.11.15 Stadt-Apotheke, Mahlberg

6468-0

Sekretariat Frau Schäfer

6468-12

Passwesen/Meldeamt Herr Weiß

6468-13

Zentrale Dienstleistungen Herr Wurth

6468-28

Grundbuchamt Frau Reith

6468-14

Standesamt/Renten Personalwesen/EDV Herr Rimmelin

6468-17

Hauptamt Herr Schröder

6468-18

Rechnungsamt Frau Schwarz/Frau Lechleiter Frau Spengler

6468-19 6468-29

Gemeindekasse Frau Delfosse

6468-20

Bauamt Frau Reiff

6468-23

Kinder- und Jugendzentren Verlässliche Grundschule Villa Beck Alte Fabrik

6619587 664006 664494

Kinder- und Jugendbüro Frau Lohrer

0151/59178935

Bauhof Bauhofleiter Herr Eggs

0176/56957113

Wasserversorgung Herr Eggs

0176/44466157

Klärwerk Meißenheim Telefon

1854

Klärwärter und Kanalaufseher Herr Wäldin 0176/44466280 Feuerwehr Kdt. Fred Brandenburger

660099

Abtlg. Meißenheim Abtlg.Kdt. Mathias Kaderlin

663029

Abtlg. Kürzell Abt.Kdt. Fred Brandenburger

660099

Forstrevier Neuried-Meißenheim Tel.: 07807/1847 Handy: 0176/11979722 Fax: 07807/959829 Mail: [email protected]

Heckenschnittplatz Öffnungszeiten Mi. und Sa.

9.00 - 17.00 Uhr

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Donnerstag, 5. November 2015

Amtsblatt

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RubRiken Titelseite Babybäume ● Serviceseite der Gemeinde ● Altersjubilare ● Amtliche Bekanntmachungen Gemeinderatssitzung Bundesmeldegesetz Landratsamt Infos aus der Kinder­ und Jugendarbeit Infos der Schulen Infos der Kindergärten Infos der Kirchen ● Mitteilungen der Vereine Meißenheim Kürzell ● Aktuelles ●

Amtsblatt Gemeinde Meißenheim und Kürzell Veröffentlichung bzw. Weitergabe von Ehe- und Altersjubilaren im Amtsblatt der Gemeinde Meißenheim Nach Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 dürfen lt. § 50 bei den Altersjubilaren nur der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht bzw. weitergegeben werden. Bei den Ehejubilaren dürfen nur Ehejubilare ab dem 50. Ehejubiläum weitergegeben sprich veröffentlicht werden.

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impRessum

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde 77974 Meißenheim. Herausgeber: Gemeindeverwaltung Meißenheim Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Alexander Schröder Druck: auf 100% Recycling-Papier Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Gemeinde Meißenheim und von ANB Reiff Verlags­ gesellschaft. Für die Richtigkeit der Anzeigen, einschließlich aller ihrer Teile übernehmen wir keine Gewähr. Die Urheber­ rechte der Anzeigenentwürfe und des Layouts bleiben bei ANB Reiff Verlagsgesellschaft. Inser­ tionen die außer einer Telefonnummer noch einen Namens­ oder einen Firmenzusatz haben, sind grundsätzlich gewerbliche Anzeigen. Es gilt jeweils die neueste Anzeigenpreisliste. Verlag, Druck und private Anzeigen: ANB Reiff Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg, Telefon: 07 81 / 5 04-14 55, Telefax: 07 81 / 5 04-14 69, E-Mail: [email protected] Ihr Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen und Beilagen: Herr Alexander Erb, Telefon: 0 78 21 / 9 20 99 11, Telefax: 0 78 21 / 9 20 99 19, E-Mail: [email protected] Anzeigenschluss: Dienstag, 16.00 Uhr Zustellprobleme: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected] Aboservice: 08 00 / 5 13 13 13 (kostenlos), [email protected]

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Amtsblatt

Donnerstag, 5. November 2015

Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Gemeinderatssitzung Zu der am Montag, den 09. November 2015 um 19.30 Uhr im Rathaus in Kürzell stattfindenden öffentlichen Gemeinderatssitzung ist die Bevölkerung freundlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Frageviertelstunde 2. Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 27.10.2015 gefassten Beschlüsse 3. Genehmigung des Protokolls 4. Bauanträge a. Antrag auf Genehmigung des Neubaues eines Carports hier: geänderter Standort auf dem Flst.Nr. 3874/16, Grundweg 6 in Kürzell b. Antrag auf Genehmigung des Neubaues eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf dem Flst.Nr. 2587, Johann-Sebastian-Bach-Str. 32 in Meißenheim c. Antrag auf Genehmigung der Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage sowie einer Werkhalle für Getriebeteile auf dem Flst.Nr. 5503, Dreschopfweg in Kürzell 5. 3. Änderung und Erweiterung B-Plan "Tiergarten", Gemeinde Meißenheim, OT Kürzell (nach § 13a BauGB) – Beschluss zur Änderung des B-Plans nach § 2 Abs. 1 BauGB – Beratung und Beschlussfassung über den Inhalt der Änderung – Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB" 6. Besetzung des Gutachterausschusses 7. Verschiedenes 8. Frageviertelstunde Mit freundlichen Grüßen

Schröder, Bürgermeister

Öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 27.10.2015 Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am 05.10.15 gefassten Beschlüsse In der Abwassersatzung und der Wasserversorgungssatzung, beschlossen durch den Gemeinderat am 13. Februar 2012, wurden letztmals der Wasserzins und die Abwassergebühren festgesetzt. Dieser Festsetzung liegt die Gebührenkalkulation durch die Fa. Allevo für die Jahre 2010 – 2012 zugrunde. Es ist sinnvoll, den Auftrag für die Neukalkulationen an die Fa. Allevo zu erteilen, da die Gemeinde mit dieser bisher sehr gut zusammengearbeitet hat und daher alle Unterlagen aus Vorjahren bereits bei der Allevo vorliegen. Der Gemeinderat hat beschlossen, der Firma Allevo entsprechend dem Angebot vom 11.07.2015 den Auftrag für die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung nach dem gesplitteten Maßstab und die Kalkulation der Gebühren für die Wasserversorgung für das Jahr 2016 und 2017 zu erteilen.

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Satzungsbeschluss Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Meißenheim" Satzungsbeschluss Eigenbetrieb "Wasserversorgung Meißenheim" Nachdem der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 05.10.15 den Beschluss gefasst hatte, Eigenbetriebe für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung zu bilden, wurden jetzt die entsprechenden Satzungen beschlossen. Sanierung der Sporthalle Kürzell / 2. Bauabschnitt / Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung des Dachs Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Umkleidekabinen wurden Mängel an der Dachisolierung sichtbar. Eine Sanierung des Daches kann nicht bis zur energetischen Sanierung der Halle (3. Bauabschnitt) hinausgezögert werden, da dann durch das Kondenswasser mit Schimmelbildung an der neuen Decke gerechnet werden müsste. Nach Beratung im Bauausschuss Kürzell wurden zwei Varianten geprüft. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, jeweils den annehmbarsten Bieter der einzelnen Gewerke anzunehmen und zu beauftragen: Dachdeckerarbeiten: Luick, Meißenheim 18.519,97 € Zimmerarbeiten: Jägle, Meißenheim 18.392,14 € Gerüstbauarbeiten: Limes, Lahr 2.880,51 € Beschlussfassung zum 2. Nachtragshaushalt 2015 Gemeinde Meißenheim Nach Bekanntgabe des Insolvenzverfahrens der Firma Fuchs Engineering GmbH und des Verkaufs des Bürogebäudes in der Insolvenzmasse wurde Bürgermeister Schröder vom Gemeinderat beauftragt, das Gebäude auf Tauglichkeit für ein Rathaus prüfen zu lassen und ein Kaufangebot abzugeben. Entsprechend den bisherigen Planungen sollte im Rahmen des Landessanierungsprogramms das Fachwerkhaus in der Hauptstraße 34 saniert und mit einem Rathausneubau erweitert werden. Die Sanierungs- und Baumaßnahmen wurden über die Jahre 2015-2018 zuzüglich eines Aufstockungsantrages beim Regierungspräsidium Freiburg eingeplant. Mittlerweile werden die Baukosten für das Heimburger Haus aufgrund der denkmalschutzrechtlichen erhöhten Forderungen höher eingeschätzt als bisher vorgesehen. Zwischenzeitlich wurde vom Insolvenzverwalter die Zustimmung zu dem vorhandenen Angebot signalisiert, so dass die Gemeinde nach Umsetzung der finanziellen Voraussetzungen das Objekt erwerben kann. Auf dem Grundstück FlStNr. 2417/48 befindet sich nicht nur das Verwaltungsgebäude der Firma Fuchs, sondern zum Grundstück gehören ca. 14.600 m² frei verfügbare Gewerbefläche welche zu gegebener Zeit an Dritte veräußert werden könnte. Das Grundstück welches umzäunt ist und auf welchem das Verwaltungsgebäude Fuchs steht, umfasst ca. 6.300 m² Fläche. Die Erwerbskosten inkl. Provision, Grunderwerbssteuer und MwSt.-Anteil in Höhe von insgesamt 1.680.000 € zzgl. eines Anteils für die Baukosten in Höhe von 50.000 € werden mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1.200.000 €, dem Mehrerlös aus Grundstücksverkäufen Im Hellersgrund B mit 150.000 €, der Einsparung aus dem Landessanierungsprogramm mit 90.000 € und einer Kreditaufnahme von 290.000 € finanziert. Somit ist ein Nachtragshaushalt von insgesamt 1.730.000 € zu erlassen. Der Stand der Rücklagen zum 31.12.14 beträgt 2.365.656 €. Davon mussten 427.350 € für die Finanzierung des Haushalts 2015 und 400.000 € für den ersten Nachtragshaushalt zum Erwerb der Grundstücke im Gewann Tiergarten 2 eingeplant werden. Es ist eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 1.200.000 € möglich. Weiterhin ist zur Finanzierung

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des zweiten Nachtragshaushalts eine Kreditaufnahme von 290.000 € erforderlich. Voraussichtlich kann 2015 eine höhere Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt von 112.000 € erwirtschaftet werden. Mittel zur Finanzierung der Sanierung des historischen Heimburger Hauses sowie zur Erstellung eines Neubaus für Verwaltungszwecke waren im Rahmen des Landessanierungsprogramms bis 2018 zur Ausgabe vorgesehen und können stattdessen für den Erwerb des Fuchs Gebäudes sowie zur Umsetzung der weiteren Maßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramms genutzt werden. Der Gemeinderat hat der 2. Nachtragshaushaltssatzung vom 27.10.2015 mehrheitlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Verträge zum Kauf des Grundstücks des ehem. Fuchs Engineering GmbH-Gebäudes, FlStNr. 2417/48, zu unterzeichnen.

Nachtragshaushalt Nr.2 und Nachtragssatzung 2015 der Gemeinde Meißenheim Nach Bekanntgabe des Insolvenzverfahrens der Firma Fuchs Engineering GmbH und des Verkaufs des Bürogebäudes in der Insolvenzmasse wurde Bürgermeister Schröder vom Gemeinderat beauftragt, das Gebäude auf Tauglichkeit für ein öffentliches Rathaus prüfen zu lassen und ein entsprechendes Kaufangebot abzugeben. In den ursprünglichen Planungen sollte im Rahmen des Landessanierungsprogramms das Fachwerkhaus in der Hauptstraße 34 saniert und mit einem Rathausneubau erweitert werden. Die Sanierungs- und Baumaßnahmen wurden über die Jahre 2015-2018 zuzüglich eines Aufstockungsantrages beim Regierungspräsidium Freiburg eingeplant. Mittlerweile werden die Baukosten um mehrere hunderttausend Euro höher geschätzt als veranschlagt, da die Denkmalschutzbehörde Freiburg mehrere Auflagen eingebracht hat. Auf Grund dieser Tatsache wurde nach Bekanntgabe der Verkaufsanzeige für das ehem. Fuchs Engineering GmbHGebäude in der Verwaltung die Vergleichsrechnungen zur Umsetzung im Rahmen des Landessanierungsprogramms aufgestellt, wodurch Bürgermeister Schröder nach Vorlage des Zahlenmaterials im Gemeinderat am 17.08.2015 beauftragt wurde, ein entsprechendes Kaufangebot abzugeben. Vorteilig wurde im Gemeinderat neben den energetischen Vorzügen auch der schnellere Umzug in die Verwaltungsräume gesehen. Mittlerweile wurde vom Insolvenzverwalter die Zustimmung zu dem vorhandenen Angebot mitgeteilt, so dass die Gemeinde nach Umsetzung der finanziellen Voraussetzungen das Objekt erwerben kann. Nach § 82 Nr. 3 GemO hat „die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen des Vermögenshaushaltes für bisher nicht veranschlagte Investitionen gleistet werden sollen“. Diese sind z.B. nach § 3 Nr. 10 GemHVO Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Die Erwerbskosten inkl. Provision, Grunderwerbssteuer und MwSt.-Anteil in Höhe von insgesamt 1.680.000 € zzgl. eines Anteils für die Baukosten in Höhe von 50.000 € werden mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 1.200.000 €, dem Mehrerlös aus Grundstücksverkäufen Im Hellersgrund B mit 150.000 €, der Einsparung aus dem Landessanierungsprogramm mit 90.000 € und einer Kreditaufnahme von 290.000 € finanziert. Dem Kauf des Grundstücks 2417/48 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27. Oktober 2015 zugestimmt und den 2. Nachtragshaushalt über den Betrag von 1.730.000 € beschlossen.

Amtsblatt

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Der 2. Nachtragshaushalt 2015 liegt in der Zeit vom 05. – 13. November 2015 zur Einsichtnahme im Rathaus Meißenheim, Zimmer 10, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Nachtragssatzung vom 27.10.2015 der Gemeinde Meißenheim für das Haushaltsjahr 2015 hat folgenden Wortlaut:

2. NACHTRAGSSATZUNG der Gemeinde Meißenheim/Ortenaukreis für das Haushaltsjahr 2015 (01.01. -31.12.2015) Der Gemeinderat hat am 27.10.2015 aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung i.V.m. den §§ 81 und 82 GemO folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert: Es erhöhen sich 1. die Gesamteinnahmen und -ausgaben auf je 12.375.450 € davon im Verwaltungshaushalt unverändert 8.908.650 € davon im Vermögenshaushalt um 1.985.000 € auf 3.466.800 € 2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) um 290.000 € auf 290.000 € 3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung bleibt unverändert 0€ §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 700.000 € §3 Die Hebesätze bleiben unverändert bei: 1. für die Grundsteuer a. für die landw. –und forstwirt. Betriebe (A) auf 340 v. H. b. für die Grundstücke (B) auf 340 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge §4 Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan bleibt unverändert und ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung. Meißenheim, den 28.10.2015 Der Bürgermeister:

A. Schröder

Termin-Voranzeige Zu folgenden Terminen laden wir Sie herzlich ein: Samstag, 05.12.2015, Baumpflanzaktion „Es ist auch Dein Wald!“ Freitag, 18.12.2015, Schlagraumversteigerung, Rathaus Meißenheim Samstag, 30.01.2016, Versteigerung Brennholz-Lang, vor Ort im Wald

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Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag am Dienstag, 1. Dezember 2015, 14.00 Uhr, in der Festhalle in Meißenheim Zum Abschluss des diesjährigen Seniorenprogramms laden wir alle über 70-jährigen Einwohner/innen mit ihren Ehe- oder Lebenspartnern zum Senioren-Unterhaltungsnachmittag recht herzlich ein. Verbringen Sie einen unterhaltsamen und abwechslungsreichen Nachmittag u.a. mit den “Singenden Hausfrauen” aus Friesenheim. Auch ist für das leibliche Wohl wieder bestens gesorgt und Kaffee, Kuchen, Abendessen und Getränke werden zu moderaten Preisen angeboten. Für unsere Meißenheimer Mitbürger/innen wird ein Zubringerbus der Firma Busreisen Manfred Schoor kostenlos zur Verfügung stehen. Abfahrt ist um 13:30 Uhr bei der Ortsverwaltung Kürzell. Rückfahrt nach Absprache an der Festhalle in Meißenheim. Möchten Sie diesen in Anspruch nehmen, melden Sie dies bitte bei der Anmeldung an. Sollten Sie Hilfe benötigen und nicht mit dem Zubringerbus fahren können, ist ein gesonderter Fahrdienst eingerichtet. In diesem Fall melden sich die Kürzeller Senioren bitte bei Heidi Ottmann (Tel. 2235) oder bei Manfred Kunz (Tel. 2760), die Meißenheimer Senioren bitte bei Rudi Bartkowiak (Tel. 1516). Ihre Anmeldungen zum Seniorennachmittag nehmen wir gerne bis zum 25. November 2015 im Rathaus Meißenheim, bei Frau Schäfer (Tel.Nr. 6468-12 oder [email protected]), oder im Rathaus Kürzell, bei Frau Fischer (Tel.Nr. 2180 oder heike. [email protected]) entgegen. Bei der Anmeldung bitten wir auch gleichzeitig darum, falls ein Abendessen gewünscht, den Preis von 6,50 Euro pro Person zu bezahlen. Wir freuen uns, Sie an diesem Nachmittag begrüßen zu können. Ihre Senioren-AG Heidi Ottmann, Rudi Bartkowiak, Manfred Kunz, Hans Spengler und Alexander Schröder

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Offenes Bürgergespräch/ Bürgermeisterstammtisch um 19.00 Uhr Am Dienstag, 10. November 2015, ab 19.00 Uhr, stehen Stellvertretender Bürgermeister Heinz Schlecht, Gemeinderat Hans Spengler, Ortsvorsteher Hugo Wingert und Bürgermeister Alexander Schröder im Sportheim in Kürzell zum offenen Bürgergespräch/Bürgermeisterstammtisch gerne zur Verfügung. Ohne Tagesordnung soll und kann über Gemeindepolitik, offene Fragen und Probleme des täglichen Miteinanders locker und ungezwungen diskutiert und debattiert werden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Mit herzlichen Grüßen aus den Rathäusern Meißenheim und Kürzell Ihr Alexander Schröder Bürgermeister

Zu Ihrer eigenen Sicherheit!! Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen in der dunklen Jahreszeit Hiermit bitten wir die Bevölkerung, insbesondere Fußgänger und Kinder, die ausgewiesenen Gehwege zu benutzen. Bei Radfahrern sollte die Beleuchtung ihres Fahrrad funktionieren; desweiteren sollten die Reiter, welche abends noch unterwegs sind für entsprechende Kennzeichnung sorgen, damit sie von den Autofahren frühzeitig erkannt werden können.

Martinsumzüge in Meißenheim und Kürzell Am 11.11.2015 finden in Meißenheim und Kürzell wie folgt Martinsumzüge statt. Es kann in dieser Zeit vorübergehend zu Verkehrsbehinderungen kommen. Meißenheim: Beginn ca. 17.00 Uhr Wegstrecke: Rathaushof – Rathausstraße Richtung Kirchstraße – Altrheinstraße – Friedrichstraße – Rathaushof Kürzell: Beginn ca. 18:00 Uhr Wegstrecke: Kath. Kirche – Kürzeller Oberdorfstraße – Allmannsweierer Straße – Westendstraße – Schulhof Kürzell

NEUJAHRSEMPFANG Die Gemeindeverwaltung bittet die Vorsitzenden der örtlichen Vereine in Meißenheim und Kürzell die Vorschläge für die Ehrung anlässlich des Neujahrsempfangs der Gemeinde der erfolgreichen Sportler, Sportvereinsmannschaften sowie der erfolgreichen Mitglieder und Gruppen von kulturellen Vereinen entsprechend der Ehrungsrichtlinien möglichst bis spätestens 15.12.15 beim Bürgermeisteramt Meißenheim oder der Ortsverwaltung Kürzell einzureichen. Geehrt werden Sportler die bei offiziellen Meisterschaften ab südbadischer Ebene einen der Plätze 1 bis 3 erreicht, bzw. in entsprechenden Ranglisten oder Bestenlisten eine gleichwertige Platzierung erreicht haben sowie Mannschaften, die in

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ihrer Klasse die Meisterschaft oder den Aufstieg in eine höhere Klasse erreicht haben. Geehrt werden kulturell Aktive, die bei offiziellen Wettbewerben ihres Fachverbands auf Bezirksebene sowie bei offiziellen Wettbewerben ab südbadischer Ebene aufwärts Platz 1 oder 2 oder eine gleichwertige Bewertung erzielt haben (z.B. 1. Rang mit Auszeichnung, bzw. mit Belobigung, hervorragender Erfolg) und Einzelpersonen oder Gruppen, die bei Wettbewerben ein Goldes, Silbernes oder Bronzenes Leistungsabzeichen oder eine gleichwertige Bewertung erreicht haben.

Öffnungszeiten des Heckenschnittplatzes in Meißenheim: Mittwoch und Samstag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, im November ist der Heckenschnittplatz zusätzlich freitags von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Auf dem Heckenschnittplatz dürfen weder Müll noch Wurzelstöcke angenommen werden. Die Transportsäcke müssen wieder mitgenommen werden.

Zahlungserinnerung Die Gemeindekasse erinnert die Nichtabbucher an die Fälligkeit der Grundsteuer 4. Rate und der Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren zum 15.11.2015. Bei Zahlungsverzug müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015; Wiedereinführung der Wohnungsgeberbescheinigung Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einoder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Die Wohnungsgeberbescheinigung steht ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Meißenheim zum Download und Ausdrucken bereit!

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Donnerstag, 5. November 2015

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015 Mit dem neuen Bundesmeldegesetz werden erstmals bundeseinheitliche Vorschriften geschaffen. Die wichtigsten Änderungen werden nachstehend vorgestellt: Anmeldung einer Wohnung Es bleibt bei der allgemeinen Meldepflicht. Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings von einer auf zwei Wochen nach Einzug verlängert. Folgende Ausnahmen von der Meldepflicht werden in das Bundesmeldegesetz neu aufgenommen: • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung nicht anmelden. Nach Ablauf der 6 Monate ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn die Wohnung tatsächlich weiter benutzt wird. • Für Touristen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach drei Monaten. • Solange Bürgerinnen und Bürger aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, müssen sie sich generell nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen. Eine Neuheit stellt der sogenannte vorausgefüllte Meldeschein dar, der bis zum Jahr 2018 von allen Bundesländern verpflichtend einzuführen ist. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten durch die neue Meldebehörde bei der bisherigen Meldebehörde während der Anmeldung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Anmeldung die eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren der Meldebehörde am Zuzugsort bereitgestellt werden und damit eine erneute Datenerfassung unnötig wird. Dies führt zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung und dient zugleich dazu, Fehlerquellen bei der Verarbeitung von Einwohnermeldedaten zu verhindern. Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers - Bestätigung Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einoder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet. Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Auch Hausverwaltungen können als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur

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tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Bei Selbstbezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Abmeldung einer Wohnung: Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. In diesen Fällen ist auch eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug erforderlich. Neu: gesetzlich ist hier künftig ein Zeitfenster von einer Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgesehen. Wer möchte, kann seine Auslandsanschrift hinterlassen, um z.B. im Zusammenhang mit Wahlen erreichbar zu bleiben. Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die Hauptwohnung zuständig ist. Auskünfte aus dem Melderegister Für Personen, die • in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt, • in Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen, • in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen, oder der Heimerziehung dienen, • in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber oder sonstige ausländische Flüchtlinge oder • in einer Justizvollzugsanstalt wohnen, wird künftig automatisch ein sogenannter bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen. Voraussetzung ist, dass der Meldebehörde bekannt ist, dass es sich bei der betreffenden Anschrift um eine der genannten Einrichtungen handelt. Bei Melderegisterauskünften an Private muss die Meldebehörde dann in diesen Fällen vor einer Auskunftserteilung die Betroffenen anhören und darf keine Auskunft erteilen, wenn durch die Beauskunftung schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. Generell gilt: bei Melderegisteranfragen für gewerbliche Zwecke (z. B. Forderungsmanagement) muss künftig der gewerbliche Zweck immer angegeben werden. Die erlangten Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und dürfen vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Eine strikte Zweckbindung besteht auch für so genannte erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, die trotz bestehender Auskunftssperre nach besonderer Begründung und Bewertung beauskunftet worden sind. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen. Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die/der Betroffene vorher in die Übermittlung der Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat. Private, die eine Auskunft aus dem Melderegister für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels beantragen, müssen die Einwilligung des Betroffenen vorlegen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Diese Einwilligung bleibt bis zu ihrem Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung erklärt, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Aufgrund dieser Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private wird die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private wegfallen.

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Weitergehende Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: Auch http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsrecht/Meldewesen/meldewesen_node.html

Informationen aus dem Landratsamt Gründung einer Selbsthilfegruppe „Derealisations- und Depersonalisationssyndrom“ im Ortenaukreis Im Ortenaukreis soll eine Selbsthilfegruppe „Derealisationsund Depersonalisationssyndrom“ gegründet werden. Derealisation und Depersonalisation beschreiben den Zustand eines Unwirklichkeits- und Fremderlebens. Erkrankte erfahren sehr viele Beeinträchtigungen im Alltag. Ziel der Gruppe ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich gegenseitig zu helfen, auszutauschen und von den Erfahrungen der anderen zu lernen. Die Selbsthilfegruppe soll helfen, den eigenen Alltag besser zu bewältigen. Interessierte erhalten weitere Informationen zur geplanten Gruppe bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen beim Landratsamt Ortenaukreis unter der Telefonnummer 0781 805 9771. Umweltpreis für Unternehmen 2016 Bereits zum 17. Mal können sich Unternehmen und Selbständige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung für den baden-württembergischen Umweltpreis bewerben. Mit dem Preis zeichnet die Landesregierung außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen bis 250 Mitarbeiter“ sowie „Industrie-Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern“ vergeben. Zusätzlich wird der Jurypreis „Unternehmerische Verantwortung – regionales Engagement“ ausgelobt. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist. Die Bewerbung für den „Umweltpreis für Unternehmen 2016“ ist ab sofort möglich, die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2016. Die Bewerbungsunterlagen stehen im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums zum Herunterladen bereit: www.umweltpreis.baden-wuerttemberg.de Wichtiger Hinweis an alle Sachkundigen im Pflanzenschutz Aufgrund der gesetzlichen Änderung muss ab dem 26. November 2015 jeder, - der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingarten), - Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über das Internet), - Nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte besitzen. Der Sachkundenachweis in Scheckkartenformat kann online unter folgender Adresse beantragt werden: www.pflanzenschutz-skn.de Alle Personen, die bereits am 14. Februar 2012 sachkundig waren, müssen den neuen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis bis spätestens 25. November 2015 beantragen. Darüber hinaus schreibt das neue Pflanzenschutzgesetz vor, dass jeder Sachkundige im Pflanzenschutz sich fort- oder weiterbilden muss. Im Zeitraum von drei Jahren müssen mindestens eine amtlich anerkannte 4-stündige oder 2 x 2-stün-

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dige Fort- und Weiterbildungsmaßnahme besucht werden. Wer bereits am 14.02.2012 sachkundig war, für den endet der erste 3-Jahreszeitraum am 31.12.2015. Das Amt für Landwirtschaft Offenburg veranstaltet am Freitag, den 11.12.2015 um 14:00 Uhr im Gasthaus „Linde“ in Hohberg-Diersburg eine Fortbildung zu Pflanzenschutzthemen im Weinbau. Die Veranstaltung wird mit zwei Stunden Fortbildungsnachweis für die Sachkunde anerkannt. Anmeldungen werden am Amt für Landwirtschaft bis spätestens 30. November entgegen genommen unter Telefonnummer: 0781 805 7100, per Fax: 0781 805 7200 oder per E-Mail: [email protected] Vortrag zum Thema „Aktuelles zum Pflanzenschutz im Obstbau“ Das Amt für Landwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis veranstaltet zusammen mit dem Bezirks- Obst und Gartenbauverein Lahr – Ettenheim einen Vortragsabend zum Thema „Aktuelles zum Pflanzenschutz im Obstbau“. Referent ist Hans-Dieter Beuschlein, Leiter der Übergebietlichen Pflanzenschutzberatung im Obstbau am Amt für Landwirtschaft in Offenburg. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 19. November 2015, im Gasthof Rebstock, Hauptstr. 65 in Ettenheim-Münchweier, Beginn 19 Uhr. Im Rahmen der Sachkunde Fortbildung ist sie mit zwei Stunden anerkannt. Saisonausklang im Freilichtmuseum Vogtsbauernhof Zum feierlichen Saisonausklang lädt das Schwarzwälder Freilichtmuseum Vogtsbauernhof in Gutach am Sonntag, den 8. November, ein. Ein abwechslungsreiches Programm erwartet die Besucher von 11 bis 17 Uhr. Bei der freien Sonderführung „Ab in die Wälder, liebe Kälber!“ schlüpfen die museumspädagogischen Mitarbeiter in die Rolle der Museumstiere. Diese planen ihre Flucht in den Wald, um der Bratpfanne zu entgehen. Ob das Vorhaben gelingt, erfahren die Besucher um 15 Uhr. Das Herbstferienprogramm bieten den kleinen Museumsgäste die Möglichkeit, sich von 11 bis 16 Uhr in der alten Technik des Filzens zu versuchen. Traditionell klingt der Tag um 17 Uhr mit einem Platzkonzert der Jagdhornbläsergruppe Gutach und einem Jahresrückblick seitens der Museumsleitung aus. Zwischen 11 und 17 Uhr präsentieren außerdem der Besenbinder, die Schäppelmacherin und die Bollenhutmacherin ihr traditionelles Handwerk.

Am Wertstoffhof in Neuried-Altenheim werden nun auch Altreifen angenommen Auf dem Wertstoffhof in Neuried-Altenheim können ab sofort auch Altreifen gebührenpflichtig abgegeben werden. PKWReifen mit Felgen kosten pro Stück 3,50 Euro, ohne Felgen 2,50 Euro. LKW- und Traktorreifen kosten mit Felgen 27 Euro, ohne Felgen 19 Euro. LKW- und Traktorreifen können nur bis zu einem Außendurchmesser von 1,35 Meter und/oder einer Breite von 0,4 Metern angenommen werden. Größere Reifen können bei Gewerblichen Altreifenentsorgern angeliefert werden. Entsorgungsbetriebe findet man unter "Gewerbliche Abfallannahmestellen" auf der Homepage der Abfallwirtschaft. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis weist darauf hin, dass die Deponie und der Wertstoffhof Altenheim seit März dieses Jahres täglich geöffnet sind. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8 - 12:30 Uhr und 13 - 16:30 Uhr, samstags durchgehend von 8 - 13 Uhr.

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Weitere Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Tel. 0781 805-9600 oder [email protected] sowie im Internet unter www.abfallwirtschaft-ortenaukreis.de. Abfallbehälter frühzeitig bereitstellen Die Grauen und Grünen Tonnen sowie die Gelben Säcke müssen am Abfuhrtag spätestens um sechs Uhr morgens an der Straße zur Abfuhr bereit gestellt sein. Darauf weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis hin. „Änderungen in der Tourenplanung, Berücksichtigung des Berufsverkehrs, Witterungsverhältnisse, Baustellen oder auch Fahrzeugpannen und ähnliche Zwischenfälle können dazu führen, dass die Entleerung der Abfallbehälter und die Abholung der Gelben Säcke zu unterschiedlichsten Tageszeiten erfolgt“, so Abfallberater Michael Lehmann. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft rät deshalb: Wer sicher gehen will, die Abfuhr nicht zu verpassen, sollte die Abfallbehälter und Säcke am Abend zuvor zur Abfuhr bereitstellen. Die Abfallsammelfahrzeuge sind zum Teil schon früh morgens unterwegs. Bei weiteren Fragen zur Abfallentsorgung oder Abfallabfuhr stehen die Abfallberater des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis unter Tel. 0781 805 9600 oder per E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.

Infos aus der Kinder­ und Jugendarbeit

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Informationen zu Angeboten der Kinderbetreuung in der Gemeinde Meißenheim Verlässliche Grundschule Schulkind Betreuung - montags bis freitags in Meißenheim und Kürzell. Kosten: 20,- €/Monat

Mittagessen

Anlieferung durch die Ortenauer Fernküche Montag bis Freitag 12:40 Uhr in der Schulküche Kosten: 3,70 €/Essen

Nachmittagsbetreuung

Hausaufgabenbetreuung in der Friederike-Brion-Schule. Im Anschluss Spiel und Freizeit in der Villa Beck: Montags bis Freitags von 13:30 bis 17:00 Uhr; Kosten: 50,- €/Monat; Geschwisterkinder 45,-€/Monat. Die Anmeldung zur Hausaufgabenbetreuung ist auch tageweise möglich und kostet 4,00 €/Tag.

Ferienbetreuung

In den Fasnacht-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien können Kinder der Grundschule zur Ferienbetreuung angemeldet werden. Die Betreuung findet täglich (außer an Feiertagen Montags bis Freitags von 7:45 – 12:45 Uhr statt Kosten:20€,-/ Woche oder 5€,-/ Tag

Fundgut Kinder- und Jugend In Kürzell und Meißenheim.

Fundbüro Meißenheim 2 Schlüssel, Fundort Rheinstr. 30 1 Lesebrille, Fundort Kreuzbrücke

Öffnungszeiten: 05.11. bis 11.11. In der

Freiwillige Feuerwehr

Freitag, 06.11.

18:00-22:00

JUGENDTREFF

Dienstag, 10.11.

15:00-17:00

KIDSTREFF

Mittwoch, 11.11.

17:00-18:45

JUGENDTREFF

ab14J.

6-12J.

ab 12J.

In der

Abteilung Kürzell

Probe 2. Gruppe am Freitag, den 06. November 2015, um 20 Uhr.

Infos der Schulen

Donnerstag, 05.11.

7:45-12:45

FERIENBETREUUNG

6-10J.

Freitag, 06.11.

7:45-12:45

FERIENBETREUUNG

6-10J.

Montag, 09.11.

17:00-20:00

JUGENDTREFF

Mittwoch, 11.11.

15:30-17:00

SPIELENACHMITTAG

Außenstelle Meißenheim

ab 12J.

6-12J.

Zusätzlich wird der Jugendtreff in Meißenheim von verantwortlichen Jugendlichen geöffnet

Kochkurs Die VHS-Außenstelle Meißenheim bietet einen Kochkurs mit Frau Sabine Finkbeiner-Obert an: Quiches und Tartes. Ob mit Fleisch, Fisch, Gemüse oder Süßem - sie sind immer ein Gaumenschmaus: Leckere Quiches und herzhafte Tartes - als Vorspeise, Hauptgericht oder Dessert. Aus dieser Vielfalt werden wir einige herausgreifen und uns mit verschiedenen

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BERUFSKOLLEG GRAFIK-DESIGN

Teiggrundlagen und Beilagen beschäftigen. Naturalkosten bitte bar entrichten. Termin: Donnerstag, 12. November 2015, 19:00-22:00 Uhr Ort: Schule Meißenheim, Hauptstr. 31 Kosten: 10,50 EUR (zzgl. ca. 9,- EUR Naturalkosten) Bitte 1-2 Geschirrtücher mitbringen. Anmeldungen nimmt die VHS-Außenstellenleiterin Frau Britta Elsing unter 07824/660625 oder [email protected] gerne entgegen.

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Von der Feuerwehr gesichert, ziehen wir danach durch die Straßen und zum Abschluss singen wir am Feuer beim Feuerwehrheim noch einmal gemeinsam die Lieder. Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein bei Glühwein, Punsch, Bockwürsten und Weckmännern statt. Bitte bringen Sie dafür eine Tasse und Kleingeld mit! Auf Ihr Kommen freuen sich das Kindergartenteam und der Elternbeirat.

INFOTAG

14. November 2015 . 10.00–13.00 Uhr Ausstellungen mit Kurzvorträgen und Beratung, Fotoaufnahmen im Studio, Ansteckbuttons mit selbst gestaltetem Portrait Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

Außenstelle Westend Martin-Luther-Str. 24 77933 Lahr (neben Hallensportzentrum)

Infos der Kindergärten

Infos der Kirchen

Evang. Pfarramt Meißenheim Kath. Kindergarten St. Franziskus, Kürzell

Herzliche Einladung zu unserer Martinsfeier am Mittwoch, 11.11.15. Wir beginnen um 17.30 Uhr in der Kath. Kirche. Danach wird sich der Martinsumzug von der Kürzeller Oberdorfstr., Allmannsweirerstr., Westendstr., zum Schulhof bewegen. Vor dem ev. Kindergarten und auf dem Schulhof am Martinsfeuer singen wir gemeinsam ein Lied. Anschließend bietet der Elternbeirat Kuchen, Apfelschorle, Wiener mit Weck und Glühwein zum Verkauf an. Bitte bringen Sie eine Tasse mit. Der Erlös der Martinsfeier geht dieses Jahr an die Lahrer Tafel. Auf Ihr Kommen freuen sich die Kinder, das Kindergartenteam und der Elternbeirat.

Evang. Kindergarten

Arche Noah Meißenheim

„Kommt wir woll’n Laterne laufen...“ Am Mittwoch, den 11.November 2015 findet unser traditioneller Laternenumzug statt. Wir treffen uns mit den Kindern, Eltern, Großeltern und allen die Freude daran haben uns zu begleiten um 17.15 Uhr auf dem Platz hinter dem Rathaus. Dort findet ein Laternentanz statt und die Martinslegende wird von den Kindern gespielt. Gemeinsam singen wir die Laternenlieder.

Pfarrstr. 1, 77974 Meißenheim Tel.: 2232, Pfarrer Adler und Büro www.ekimeissenheim.de Bürozeiten: Dienstag und Freitag 8.30 Uhr – 12 Uhr Mittwoch 15 – 18 Uhr Donnerstag, 05. Nov. 2015 10.15 Uhr Treffen der Konfirmanden beim Gemeindehaus zur Abfahrt auf die Konfirmandenfreizeit Sonntag, 08. Nov. 2015 - Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres – 10.15 Uhr Gottesdienst, Frau Kunz Kollekte: Für die eigene Gemeinde

10.15 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus 15.00 Uhr Jubiläums-Zitherkonzert in der Kirche Dienstag, 10. Nov. 2015 19.30 Uhr Vorbereitungstreffen Kigo-Team im Pfarrhaus 20.00 Uhr Probe Posaunenchor Mittwoch, 11. Nov. 2015 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Werken für den Weihnachtsmarkt) 20.00 Uhr Probe Kirchenchor Donnerstag, 12. Nov. 2015 19.30 Uhr Kirchengemeinderatssitzung im Gemeindehaus

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Freitag, 13. Nov. 2015 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht (Werken für den Weihnachtsmarkt) 18.00 Uhr Basteln der Konfirmandeneltern im Gemeindehaus für den Weihnachtsmarkt Die Kasualvertretung während der Konfirmandenfreizeit hat Pfr. Ulrich Henze, Tel.Nr. 0174/3442656 Theologischer Gesprächskreis Zur Vorbereitung für den nächsten Gesprächskreisabend am 20. November bitte vorher die Seiten 43 – 88 lesen. Offener Abend für Frauen Die Sozialstation (Diakoniestation) Ried e.V. informiert am 19.11., um 19.30 Uhr über die Angebote aus ihrem Hause. Ebenso legt sie die finanzielle Seite der Kosten und Kostenübernahme offen. Frau Deutscher referiert über das I. Pflegestärkungsgesetz, welches seit dem 01.01.2015 in Kraft getreten ist und erhebliche finanzielle Verbesserungen im Bereich der ambulanten Pflege und der Tagespflege mit sich gebracht hat. Gehen Sie aus diesem Abend mit der Gewissheit, dass eine Versorgung im Alter in der eigenen Häuslichkeit möglich sein kann. Zu diesem Abend sind Interessierte sehr herzlich eingeladen.

Evang. Pfarramt Kürzell Pfarrbüro Pfarrstr. 1, 77974 Meißenheim Tel.: 2232, Pfarrer Adler und Büro www.ev-kirche-kuerzell.de Sonntag, 08. Nov. 2015 - Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres 09.00 Uhr Gottesdienst, Frau Kunz Kollekte: Für die eigene Gemeinde

Kath. Kirchengemeinde Friesenheim Pfarrei St. Laurentius, Kürzell Kirchenwinkel 1, 77948 Friesenheim Pfarrer Steffen Jelic: 07821/99 78 24 Gemeindereferent Michael Merz: 07821/99 78 39 Pastoralassistentin Dorothea Riedinger: 07821/90 89 043 Telefon Pfarrbüro: 07821/99 78 24 Telefax Pfarrbüro: 07821/99 78 26 [email protected] www.se-friesenheim.de

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Kath. Kindergarten St. Franziskus, Kürzell Wir laden recht herzlich zur Martinsfeier am Mittwoch, 11.11.15 ein. Wir beginnen um 17.30 Uhr in der kath. Kirche. Danach wird sich der Martinsumzug durch die Kürzellhauptstr., Allmansweirerstr., Westendstraße, zum Schulhof bewegen. Wir singen in der Kurve vom ev. Kindergarten ein Lied und am Martinsfeuer im Schulhof ein weiteres Lied. Anschließend sorgt der Elternbeirat für das leibliche Wohl. Bitte bringen Sie eine Tasse und Kleingeld mit. Der Erlös der Martinsfeier geht an die Lahrer Tafel. Auf Ihr Kommen freut sich das Kindergartenteam und der Elternbeirat. Krippenausstellung 2015 In diesem Jahr findet wieder eine Krippenausstellung der Kolpingfamilie im Georg-Schreiber-Haus in Friesenheim statt. Ein Schwerpunkt in diesem Jahr sind die Kirchenkrippen der Katholischen Kirchengemeinde Friesenheim. Die Ausstellung findet in der Zeit von Samstag, 05.12. bis Sonntag, 13.12.15 zu folgenden Öffnungszeiten statt: Samstag/Sonntag 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Montag bis Freitag 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Lassen Sie sich in die Adventszeit einstimmen und erfreuen Sie sich an der Schönheit der Christbäume und der Krippen. Auf Ihren Besuch freut sich die Kolpingfamilie Friesenheim. PS: Für die Ausstellung suchen wir noch Krippen von Gemeindemitgliedern. Tel. 07821-61161.

Kath. Frauengemeinschaft

Deutschlands

Gemeinschaft Kürzell

Gebetsstunde Durch Terminüberschneidung kann die Gebetsstunde am Mittwoch, 11.11.15 von 17.00 - 18.00 Uhr leider nicht stattfinden Kabarettabend Herzliche Einladung an alle Frauen von Kürzell und Meißenheim. Die Frauenverbände des Bezirkes/Dekanats Lahr laden zu einem Kabarettabend am Montag, 16.11.15 um 19.30 Uhr in das Evangelische Gemeindezentrum der Stiftskirche, Doler Platz, Lahr ein. Das Kabarett „Solo für zwei“, gespielt von Annette Kiefer und Regine Heilig, zeigen Alltägliches oder Skurilles. Alles wird mit Biss und Ironie verarbeitet.

Kath. öffentliche Bücherei KÖB Kürzell Am Mittwoch, den 11. November 2015 ist die Bücherei im katholischen Pfarrhaus von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Besuchen Sie auch unsere Weihnachtsbuchausstellung im Rahmen des Kürzeller Adventsmarktes am 29. November. Wir wünschen eine schöne Herbstzeit! Das KÖB- Team

Samstag, 07.11.15 18:30 Eucharistiefeier Zählung der Gottesdienstteilnehmer Jugendsonntag – Verkauf der Jugendkarten

Bildungszentrum Offenburg

Mittwoch, 11.11.15 17:00 St. Martinsfeier mitgestaltet vom Katholischen Kindergarten St. Franziskus

Alle Jahre wieder! Adventliches Gestalten für die gute Stube In gemütlicher Atmosphäre entstehen nach Wahl Kränze (z. B. für Tisch und Tür), individueller Tischschmuck oder kleine

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Mitbringsel. Die Referentin zeigt verschiedene Möglichkeiten des Gestaltens und unterstützt bei Bedarf. Verbrauchsmaterial wie Bindegrün und Dekomaterial wird von der Referentin besorgt. Wer einen Adventskranz mit Kerzen herstellen möchte, bringt bitte seine gewünschten Kerzen mit. Bitte bis 12.11.2015 anmelden, da pro Person das Material besorgt wird. Nadja Deger ist ausgebildete Floristin, Naturpädagogin und bildende Künstlerin. Referentin: Nadja Deger, ausgebildete Floristin, Naturpädagogin und bildende Künstlerin Zwei Termine zur Auswahl: Montag, 23. November, 9 – 12 Uhr Montag, 23. November, 18 – 21 Uhr Kursgebühr: 30 Euro (zzgl. verbrauchtes Material) Anmeldung bis 12. November und weitere Informationen: Bildungszentrum Offenburg, Kath. Zentrum St. Fidelis, Straßburger Str. 39, 77652 Offenburg, Tel. 0781 925040, www.bildungszentrum-offenburg.de

Evangeliums - Rundfunk

International e.V.

ERF-Nachrichten – Der Sender für ein ganzes Leben Postf. 1444, Tel. 06441/975-0, www.erf.de Christliche Radio- und Fernsehsendungen, 35573 Wetzlar FERNSEHEN: So., 8.11., 11.30: Gottesdienst RADIO: Mo. bis Fr. je 10.00 + 22.00: Durch die Bibel; Mo. bis Sa., 10.45: Bibel heute; LZ = 15.00; 19.30; 22.30 Fr., 6.11., 20.00. Wie will die Bibel verstanden werden? So., 8.11., 10.00 + 14.00: Gottesdienst; 20.00: Oase Di., 10.11., LZ: Du. Sollst. Nicht. Morden. Die tragische Geschichte von König Saul - auf geniale Weise in die heutige Zeit übertragen. Sendungen über den Fernsehsender Bibel-TV; RadioSendungen über DAB+, beides über Mediathek bei erf.de

Mitteilungen der Vereine

Meißenheim

Amtsblatt

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Am Wochenende treten unsere Mannschaften wieder auswärts an und freuen sich über jede Unterstützung, um punkten zu können. Samstag, 07.11.2015 10:30 Uhr: Turnier weibliche E-Jugend in Wolfach 13:45 Uhr: JSG Friesenheim/Schuttern - SG (männliche D-Jugend, in Schuttern) 20:00 Uhr: HSG Hardt - H1TV (Herren Landesliga) 20:00 Uhr: TV Friesenheim - H2TV (Herren Kreisklasse) Sonntag, 08.11.2015 15:00 Uhr: TV Sandweier - HSG 1 (Damen Landesliga) Einzug des Mitgliedsbeitrages 2015 Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beim HTV Meißenheim e.V. wird am Ende November 2015 per SEPA-Lastschrifteinzug erhoben. Die bestehenden Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und werden als SEPABasis-Lastschriftmandat weiterverwendet . Die Lastschriften werden von dem dem Verein gemeldeten Konto eingezogen. Änderungen von Kontodaten bitten wir unter Mitteilung der aktuell gültigen IBAN und BIC umgehend mitzuteilen; damit Kosten durch etwaige Rücklastschriften vermieden werden können. Im Voraus vielen Dank! Ansprechpartner: Gerd Munding, Tel-Nr. 07824/4330 HTV-Minis Morgen, Freitag entfällt das Training.

Landfrauen Meißenheim In Zusammenarbeit mit dem Ernährungszentrum findet in unserer Schulküche eine praktische Vorführung statt. Thema: Brot und Brotaufstriche für viele Gelegenheiten Termin: Donnerstag 05.11.2015, um 19:00 Uhr in der Schulküche Meißenheim. Unkostenbeitrag 7,-€ Die Landfrauen sowie alle Interessierten aus Meißenheim und Kürzell sind dazu recht herzlich eingeladen. Telefonische Anmeldung (dringend erforderlich ) bei Hildegard Kern 3783. Mit freundlichen Grüßen, die Vorstandschaft

Angelverein Meißenheim e.V. Obst- und Gartenbauverein Arbeitseinsatz: Am kommenden Samstag, 07.11.2015 findet ein Arbeitseinsatz an den Angelweihern statt. Treffpunkt ist um 08:00 Uhr am Anglerheim. Wir möchten die Gelegenheit des Bachabschlages nutzen und dringend notwendige Ufer- und Pflegearbeiten an den Angelweihern durchführen. Arbeitsgeräte + Motorsäge mitbringen! Wir würden uns über eine rege Beteiligung freuen!

Meißenheim Am Samstag, den 07.11.2015 um 17. 30 Uhr findet ein Flammenkuchenessen bei der Familie Schnebel in Ichenheim, Hauptstraße 26, statt. Der Preis beträgt p. P. 13 €. Für Mitfahrgelegenheit ist gesorgt. Treffpunkt ist um 16.45 Uhr an der Schule. Anmeldungen nimmt Edmund Leuthner entgegen unter Tel.-Nr.: 07824-2825.

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Skifreunde Meißenheim Jahreshauptversammlung Die Vorstandschaft der Skifreunde Meißenheim lädt die Mitglieder der Skifreunde herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 12.11.2015 um 20:00 Uhr ein. Die Versammlung findet im Foyer der Sporthalle in Meißenheim statt.

Vereinsgemeinschaft

der örtlichen Vereine Meißenheim Meißnheimer Weihnachtsmarkt Die Teilnehmer des Weihnachtsmarktes treffen sich heute, Donnerstag 05. Nov. 2015 um 19.00h im evang. Gemeindesaal zur Bekanntgabe der Standplätze, Plakate verteilen, letzte Info`s... Bitte die Standplatzgebühr an diesem Abend bezahlen.

Mitteilungen der Vereine

Kürzell

Männergesangverein Eintracht Kürzell e.V. Achtung Änderung der Probezeit!! Der Männerchor trifft sich am Dienstag, den 10.11.15 erst um 20 Uhr zur Probe für den Volkstrauertag. Diese Terminverschiebung wurde aufgrund des Bürgermeisterstammtisches notwendig! Nach der Probe gibt es Wurstsalat! Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten!

Narrenzunft „Ridd´l Schdägge“ Kürzell e.V.

Jahreshauptversammlung 20.00 Uhr im Sportheim

am

Freitag,

20.11.2015,

Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Totenehrung 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht des Schriftführers 6. Bericht des Rechners 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung des Rechners 9. Verschiedenes

Sportfreunde Kürzell

Landfrauen Kürzell Der LandFrauenverein Kürzell lädt zur folgenden Veranstaltung ein: "Schnell - einfach - gut!" Schnell-einfach-gut!-Rezepte für Berufstätige Sie machen den Spagat zwischen Familie und Beruf und haben wenig Zeit zum Kochen? Dann ist diese Vorführung genau das Richtige für Sie. Die Referentin des Ernährungszentrums Südlicher Oberrhein zeigt, wie Sie mit rationellen Arbeitsmethoden ohne viel Zeitaufwand für die ganze Familie eine ausgewogene und leckere Mahlzeit zubereiten können Datum: Montag, 9. November 2015 Uhrzeit: 19:30 Uhr Ort: Küche der Förderschule Referentin: Uta Schwab Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Unkostenbeitrag: 7,- Euro Anmeldung erforderlich bis 05.11.2015 Telefon: 07824/1645

Jugendabteilung Samstag 07.11.15 D-Junioren 13:30 Uhr SF Kürzell : SG Seelbach 2 A-Junioren 14.45 Uhr SF Kürzell : SG Mühlenbach 2 Mittwoch 11.11.15 A-Junioren 14.45 Uhr SG Biberach : SF Kürzell Senioren SG Kürzell/Meissenheim : DJK Offenburg 4:0 Gegen den Tabellenletzten reicht eine durchschnittliche Leistung unserer Mannschaft. Man passte sich dem Niveau der Gäste an, und somit plätscherte das Spiel so vor sich hin. Dazwischen schossen die Stürmer dann je Halbzeit zwei Tore, und die drei Punkte blieben im „Unditzstadion“. Besonders hervorzuheben sind die drei Tore von Florian Wild. Mit diesem Heimsieg, und der gleichzeitigen Niederlage von Tabellenführer Dinglingen, hat die SG die Tabellenführung wieder übernommen. Tore: Forian Wild 3, Tobia Amaar 1

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Donnerstag, 5. November 2015

Vorschau: FV Dinglingen : SG Kürzell/Meissenheim (So. 08.11.2015 – 14:30Uhr) Mit Dinglingen trifft man auf einen „alten Bekannten“. Der Zweite gegen den Ersten in der Tabelle. Somit ist für Spannung genug gesorgt. Das Topspiel findet auf dem Sportplatz im Aktienhof statt. Das Vorspiel bestreiten die zweiten Mannschaften. Beginn 12:30 Uhr Sonntag : 01.11.2015, 12.30 Uhr FV Dinglingen 2 : SG Kürzell/Meissenheim 2 14.30 Uhr FV Dinglingen : SG Kürzell/Meissenheim

Vorankündigung: Die Spfr. Kürzell laden alle Mitglieder und Freunde ein, zum traditionellen: Schlachtfest 28.11.2015 im Sportheim Im Angebot: ab 11.30 Uhr Kesselfleisch (so lange der Vorrat reicht, auch über die Straße) Ab 12.00 – 14.30 Uhr und ab 18.00 Uhr Schlachtplatte Schlachtplatte auf Voranmeldung unter: 07824 / 741 o. 3622 Schlachtplatte ist nicht jedermanns Sache, deshalb tun wir noch Rahmschnitzel mache! Herbstwanderung der Sportler Die diesjährige Herbstwanderung der Seniorensportgruppe und ehemaligen AH-Fußballer der Sportfreunde Kürzell findet am Samstag, dem 14. November, statt. Die Abfahrt erfolgt um 13 Uhr am Rathaus mit Pkw (Fahrgemeinschaften). Wir wandern von Wittelbach aus ins Seitental „Michelbrunn“ mit Einkehr im „Riminihof. Eine längere Wanderstrecke kann alternativ angeboten werden. Diese beginnt in Seelbach beim Parkplatz „Tretenhof“ und führt über Wittelbach zum gleichen Ziel. Weitere Wanderfreunde können sich gerne anschließen. Die Rückkehr ist auf 18 Uhr geplant.

Lahrer Patiententag für Krebspatienten und Angehörige Das Onkologische Zentrum Ortenau, Standort Lahr, lädt im Rahmen seiner Reihe „Leben Krebs Leben“ Krebspatienten, Angehörige und Interessierte am Samstag, den 14. November ab 9.30 Uhr zum „3. Lahrer Patiententag für Krebspatienten und Angehörige“ in das „Haus zum Pflug“, Kaiserstraße 41, in Lahr ein. Im Mittelpunkt stehen in diesem Jahr das Engagement der Selbsthilfegruppen sowie die Frage nach der Lebensqualität von Betroffenen. Angeboten werden fünf Vorträge der Fachexperten des Onkologischen Zentrums Ortenau zu aktuellen Themen rund um Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen. In anschließenden Workshops können Besucher gezielt Fragen klären. Zudem besteht die Möglichkeit zum regen Austausch im persönlichen Gespräch mit den Fachexperten. Weitere Informationen gibt es an den Ständen der Selbsthilfegruppen. Die Veranstaltung

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wird koordiniert von Dr. Matthias Egger, Stellvertretender Leiter des Onkologischen Zentrums Ortenau und Leiter der Sektion Hämatologie/Onkologie am Ortenau Klinikum LahrEttenheim, und unterstützt vom Freundeskreis Klinikum Lahr e.V. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.

Gewerbe Akademie Offenburg Mit zehn Fingern schreiben Es gibt eine Methode, mit der Teilnehmer innerhalb kürzester Zeit das Schreiben mit zehn Fingern erlernen können. Beschleunigende Lehr- und Lehrmethoden berücksichtigen dabei die Funktionsweise des menschlichen Gehirns. Die Gewerbe Akademie bietet erneut ab dem 23. November einen Kurs „10-Fingersystem, Computerschreiben" am Standort Appenweier an. Denn wer mit zehn Fingern schreibt, spart kostbare Arbeitszeit im Ablauf des Büroalltags. Der Lehrgang umfasst elf Unterrichtsstunden. Weitere Informationen erteilt Elke Bittiger vom Weiterbildungsmanagement der Gewerbe Akademie Offenburg, Telefon 0781 793 111 oder im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de

DJO Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Argentinien, Brasilien und Mexiko sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Argentinien/Buenos Aires vom 15.01.2016 - 08.02.2016, Brasilien/Sao Paulo vom 16.01.2016 - 04.03.2016 und Mexiko/Guadalajara vom 22.01.2016 - 15.04.2016. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen und Mädchen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.

Badischer Abend im Ringsheimer Bürgerhaus Am Samstag, 21. November, um 19:30 Uhr, veranstaltet der Kulturkreis Ringsheim im Bürgerhaus einen „Badischen Abend“ mit regionalen kulinarischen badischen Köstlichkeiten aus der Kulturkreisküche. Für beste Stimmung und Unterhaltung sorgen die Wieber-Buabe aus Kappel mit herzhafter Musik. Eintrittskarten im Vorverkauf 10 Euro, an der Abendkasse 12 Euro. Einlass 19 Uhr. Kartenbestellungen bei der Gemeindeverwaltung unter 07822/8939-0 oder E-Mail: [email protected]

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Wir freuen uns auf Euer Kommen und verbleiben mit solidarischen Grüßen, Jonas Maurer & Fred Kletzin - Vorsitzende Industriemeister/-innen Kunststoff und Kautschuk – Informationsveranstaltungen im November Industriemeister Kunststoff und Kautschuk übernehmen Leitungs- und Führungsaufgaben in der Kunststoff und Kautschuk verarbeitenden Industrie. Der berufsbegleitende Lehrgang "Geprüfter Industriemeister Kunststoff und Kautschuk" am IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein wendet sich an branchennahe Facharbeiter. Lehrgangsstart ist der 2. Juni 2016. Unterrichtet wird in den Räumen der Gewerbeschule Emmendingen. Hierzu werden am 10. November in Freiburg und am 17. November in Offenburg (17.00 Uhr) kostenlose und unverbindliche Informationsveranstaltungen angeboten. Industriemeister Kunststoff und Kautschuk verfügen neben fachlichem Know-how über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse: etwa in der Budgetplanung, dem Qualitätsmanagement und der Mitarbeiterführung. Der Lehrgang "Geprüfter Industriemeister Kunststoff und Kautschuk" vermittelt dazu solide Grundlagen wie auch fachspezifisches Know-how. Auf dem Lehrplan stehen sowohl betriebswirtschaftliche Themen als auch Inhalte zur Technologie der Werkstoffe, der Betriebsund Produktionstechnik. Ein Berufs- und arbeitspädagogischer Teil wird separat angeboten. Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, 0761/2026-0 und 0781/9203-0, e-Mail [email protected] oder www.ihk-bz.de. Lehrgänge weiterer Bildungsdienstleister unter www.wis.ihk.de

SPD - Ortsverein

Schwanau - Meißenheim Einladung zur Vorstandssitzung Am Mittwoch, 11.11.2015, um 20 Uhr treffen wir uns zur nächsten parteioffenen Vorstandssitzung im Gasthaus „da Toni“ in Ottenheim. Tagesordnung: ➢ Begrüßung ➢ Aktuelles ➢ Terminplanung Ortsverein ➢ Fragen an die Ortschafts- und Gemeinderäte -.Aktuelles aus der Kommunalpolitik ➢ Termine ➢ Verschiedenes, Diskussion Auf rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft des SPDOrtsvereins Schwanau-Meißenheim. Herzliche Einladung zum Themenstammtisch der SPD-Ortsvereine Schwanau-Meißenheim und Friesenheim mit Dr. Johannes Fechner MdB, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion am Freitag, 20. November 2015 um 19:00 Uhr im Erika-Zürcher-Haus, Mühlstraße 34, 77974 Meißenheim Bei unserem gemeinsamen Stammtisch wollen wir in geselliger Runde über alle politischen Themen sprechen, die uns in Friesenheim, Meißenheim und Schwanau bewegen. Unser Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner wird uns dabei gerne Rede und Antwort stehen. Hierzu sind alle Mitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Weitere Infos im Internet unter: - www.spd-schwanau.de - www.facebook.com/SPDSchwanau

Förderverein Ehemalige Synagoge Kippenheim e. V.

Donnerstag, 11. November 2016, 20.00 Uhr Friedensarbeit in Israel und Palästina, Vortrag von Andreas F. Kuntz in der Synagoge Kippenheim Gewalt und Konflikte und immer neue Friedensverhandlung prägen das Leben und den Alltag der Menschen in Israel und Palästina. In dieser schier unlösbaren Situation versuchen zivile Akteure von außerhalb zur Deeskalation und mehr Verständnis beizutragen. In Deutschland wurde mit Unterstützung des Staates der Zivile Friedensdienst entwickelt. Im Rahmen dieses Programmes werden Friedensfachkräfte ausgebildet und in Krisengebiete entsendet. Eine dieser Friedenfachkräfte ist Andreas F. Kuntz, der aus seinen Erfahrungen in den vergangenen fünf Jahren in Israel und Palästina am 11. November, 20.00 Uhr, in der Ehemaligen Synagoge Kippenheim berichten wird. Der studierte evangelische Theologe arbeitet seit 2012 als Friedensfachkraft am Willy-BrandtZentrum in Jerusalem. Er arbeitet mit Organisationen vor Ort zusammen, die eine Versöhnung zwischen Juden und Palästinensern anstreben und sich für einen gerechten Frieden einsetzen. In seinem Vortrag stellt er sich den Fragen: Wie können solche Organisationen eine stärkere Wirkung in ihren Gesellschaften entfalten? Wie kann man diese Organisationen unterstützen? Wie kann eine neue Generation in Palästina gestärkt werden, damit sie sich aktiv an dem Aufbau einer Zivilgesellschaft beteiligt? Spannende Fragen für alle, die sich Frieden für den Nahen Osten wünschen und sich für eine Gesellschaft der Vielfalt, der Bürgerbeteiligung und Veränderung engagieren. Aber auch Fragen zur aktuellen politischen Lage in Israel und Palästina sind Gegenstand des Vortrags. Eintritt frei, Spenden werden erbeten.

Gewerbe Akademie Freiburg CAD-Fachkraft für Digitale Zahntechnik Zentrales Wissen in der digitalen Technologie der Zahntechnik vermittelt der Lehrgang zur CAD-/CAM-/CNC-Fachkraft Digitale Zahntechnik ab dem 29. Januar 2016 an der Gewerbe Akademie Freiburg, der in Vollzeit über vier Wochen durchgeführt wird. In den komplett neu ausgestatteten Labors wird der gesamte Entstehungsprozess von Zahnersatz abgebildet, vom Erstellen und Designen bis hin zur Fertigung an CNCMaschinen. Von der Datenerfassung über verschiedene Scanner-Technologien, Modellation und Design unterschiedlicher prothetischer Konstruktionen bis hin zum selbstständigen Arbeiten mit CAM und CNC spannt sich der Bogen aktuellen Wissens. Der Lehrgang endet mit einer Prüfung. Teilnehmen können Gesellen und Meister des ZahntechnikerHandwerks. Die Gruppengröße liegt bei maximal zehn Teilnehmern.

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Der Lehrgang ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg, Telefon 0761/15250-0 oder im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de

Bundesagentur für Arbeit Die Agentur für Arbeit Offenburg informiert Informationsveranstaltungen für Frauen Klarheit finden für mich Wie finde ich meinen beruflichen Weg? Eine Veranstaltung im Rahmen der Reihe BiZ & Donna findet statt am Dienstag, 10. November 2015 von 9 bis 11 Uhr im Raum U 70 des Berufsinformationszentrums (BiZ), Agentur für Arbeit in Offenburg, Weingartenstr. 3. Die Rechtsanwältin, Mediatorin und Fundraising-Managerin Brigitte Benzing-Haege zeigt Wege auf: Was ist gut? Was will und kann ich verändern? Wo liegen meine Chancen? Was möchte ich erreichen und wie sieht mein Plan aus? Alle interessierten Frauen sind zu dieser kostenfreien Veranstaltung herzlich eingeladen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0781 – 93 93 215. Anschließend stehen die Referentin und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Gisela Döpke für weitere Fragen zur Verfügung.

Mitwirkende: Ortenauer Zitherensemble „Zith-A5“ Oberharmersbacher Stubenmusik Wiesentäler Saitenspiel

Sonntag, 8. November 2015 Meißenheim

(evangelische Barockkirche)

Beginn: 15 Uhr

20. Meißenheimer Zitherkonzert am 8.11.15 Am 8. November 2015 findet um 15 Uhr in diesem Jahr das 20. Meißenheimer Zitherkonzert in der evangelischen Kirche von Meißenheim statt. Bei unserem Jubiläumskonzert wollen wir musikalisch auf die vergangenen Jahre zurückblicken und einige unserer schönsten Musikstücke darbieten. Auf unterschiedlichen Instrumenten wie Zither, Gitarre, Flöte und Harfe wird Musik aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen zu hören sein. Gestaltet wird das Konzert vom Ortenauer Zitherensemble „Zith-A5“, der Oberharmersbacher Stubenmusik und dem Wiesentäler Saitenspiel. Herr Pfarrer Adler wird das Konzert mit Texten bereichern. Der gemütliche Ausklang des Konzertes findet im evangelischen Pfarrgemeindehaus neben der Kirche statt, zu welchem ebenfalls herzlich eingeladen wird. Der Eintritt zum Konzert kostet 5 Euro; Kinder, Jugendliche und Behinderte haben freien Eintritt.

Amtsblatt Gemeinde Meißenheim und Kürzell Ende des redaktionellen Teils der

Gemeinde Meißenheim

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