LANDRATSAMT REGENSBURG Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht Landratsamt Regensburg . Postfach 12 03 29 . 93025 Regensburg

Mit Postzustellungsurkunde Compassio GmbH & Co KG Syrlinstraße 35 89073 Ulm

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Zimmer-Nr.

Dienstgebäude

Datum

I

08.10.2013

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Träger der Einrichtung:

Compassio GmbH & Co KG Syrlinstraße 35 89073 Ulm

Vertretungsberechtigte Personen:

Herr Andreas Weißhaupt Herr Wolfang Frühschütz

Internetadresse des Einrichtungsträgers:

www.compassio.de

Geprüfte Einrichtung:

Seniorendomizil Haus Josef Pfarrer-Brumbach-Weg 2 93173 Wenzenbach

Haus- und Lieferanschriften der Dienstgebäude: I II III IV

= = = =

Telefon:

Telefax:

Mo. - Fr. Landratsamt, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg (09 41) 40 09 - 0 (09 41) 40 09 - 2 99 Mo., Di. Landratsamt, Altmühlstraße 6, 93059 Regensburg (09 41) 40 09 - 3 90 (09 41) 40 09 - 2 01 Do. Landratsamt, Altmühlstraße 1, 93059 Regensburg (09 41) 40 09 - 0 (09 41) 40 09 - 4 90 S I E KÖ NNEN Landratsamt, Sedanstraße 1, 93055 Regensburg (09 41) 40 09 - 0 (09 41) 40 09 - 7 64

08.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr

Mo. - Mi. Do. Fr.

07.30 - 15.00 Uhr 07.30 - 17.00 Uhr 07.30 - 11.30 Uhr

M I T A U SNAHM E DER S TRAß EN VERKEH RSBEHÖ RDE AUCH W ÄHREND UND AUßER HAL B DI ESER B E SUCHSZEI T EN T E RMI NE VEREI NB AREN .

Bankverbindungen: Kto.-Nr. Sparkasse Regensburg 20 14 Postgiroamt Nürnberg 104 63-854

Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde:

Allgemeine Besuchszeiten:

BLZ 750 500 00 760 100 85

E-Mail: [email protected] Internet: www.landratsamt-regensburg.de www.landkreis-regensburg.de

Alle Dienstgebäude des Landratsamtes sind gut mit den Buslinien des RVV erreichbar:

Haltestellen Dienstgebäude I, II und III = Dienstgebäude IV =

Isarstraße, Nordgaustraße, Donaustaufer Straße Weißenburgstraße

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In der Einrichtung wurde am 20.08.2013 in der Zeit von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: − − − − − − − − −

Wohnqualität Personal Beschwerdemanagement Freiheit entziehende Maßnahmen Gespräch mit der Bewohnervertretung Speisenversorgung Ergebnisqualität Pflege und Dokumentation Umgang mit Medikamenten Mitarbeitergespräche

Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung Folgendes festgestellt:

I.

Daten zur Einrichtung Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz – eingestreut Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung o

Für alte Menschen – eingestreut

Angebotene Wohnformen: Wohngruppenprinzip

Angebotene Plätze:

73

davon Beschützende Plätze:

0

davon Plätze für Rüstige:

eingestreut

Belegte Plätze:

46

Einzelzimmerquote:

92,65 %

Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50 %):

58,32 %

Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3

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II.

Information zur Einrichtung Die Verwendung des Begriffes Bewohner bzw. Pflegebedürftiger bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen und Bewohner und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss erreicht werden.

II. 1

Positive Aspekte und allgemeine Informationen

[Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.]

Wohnqualität: Die Einrichtung präsentierte sich in einem sehr gepflegten und sauberen Ambiente. Durch ansprechende Dekoration sowie zahlreichen Pflanzen wird der warme und wohnliche Charakter der Einrichtung hervorgehoben. Insgesamt 10 ehrenamtliche Mitarbeiter besuchen regelmäßig die Einrichtung. Das Erdgeschoss ist bisher noch nicht belegt. Hier gibt es auch eine Vorrichtung, um ggf. einen geschlossenen Bereich zu eröffnen. Besonders ist hervorzuheben, dass beim Hausrundgang die freundliche und offene Art der Mitarbeiter aufgefallen ist.

Personal: Situationsbedingte Gespräche mit den Mitarbeitern ergaben, dass die Einrichtungsleitung und die verantwortliche Pflegedienstleitung Vorgesetzte sind, die man sich (wörtlich) „nur wünschen kann“. Diese Führungskräfte arbeiten selbst tatkräftig in der Einrichtung mit, soweit erforderlich. Seitens der FQA wird bestätigt, dass die Einrichtungsleitung am Prüfungstag besonderes Geschick bei ihren Führungsqualitäten, ein großes Engagement, sowie breit gefächertes Wissen bewies. Konstruktive Gespräche wurden in einer gehobenen und äußerst angenehmen Arbeitsatmosphäre geführt. Positiv wird auch hervorgehoben, dass der Führungsstil der Einrichtungsleitung äußerst motivierend für die Mitarbeiter ist und dazu beiträgt, ein effektives und zielführendes Betriebsklima zu schaffen. Der Zusammenhalt des Teams mit der Einrichtungsleitung wirkt sich auch positiv auf das Wohlbefinden der Bewohner aus. Die Einrichtungsleitung selbst ist ständig bestrebt, mit Engagement motivierend ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Sie selbst erklärt, dass ihr dies ein großes Anliegen ist. Aufgrund zahlreicher Beobachtungen zu verschiedenen Zeitpunkten am Tag kann obiges seitens der FQA bestätigt werden. Folgende Punkte werden für das Wohlbefinden der Mitarbeiter in der Einrichtung angeboten: − Einmal im Jahr gibt es ein Mitarbeiterfest mit Grillen.

-4-

− Ebenso wird einmal im Jahr ein Mitarbeiterausflug geplant. − Wunschdienstplanbuch verständlich.

sowie

kindgerechte

Urlaubsplanung

sind

selbst-

− Mitarbeiter können in die Einrichtung ihre Kinder mitbringen, wenn erforderlich. − Gespräche mit der Einrichtungsleitung sind jederzeit möglich durch die „offene Tür“. − Der Träger bietet ein Prämiensystem für die Mitarbeiter an. − Eine Physiotherapeutin des Ortes kommt einmal jährlich für die Mitarbeiter kostenlos ins Haus. − „Nervennahrung“ (Schokolade) wird von der Einrichtungsleitung regelmäßig auf den Wohnbereichen für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. − An Geburtstagen der Mitarbeiter wird grundsätzlich ein freier Tag „eingeplant“.

Für die Zufriedenheit des Personals spricht auch seit November 2011 die minimale Fluktuation. Die Prozessanleitung „Einarbeitungskonzept“ wurde zuletzt am 15.08.2012 evaluiert. Die Prozessanleitung und die dazugehörigen Checklisten werden deutlich in zeitliche Abschnitte unterteilt. Die Prozessanleitung wird korrekt in die Praxis umgesetzt. Verbesserungspotenzial wird gesehen (siehe II.3 Qualitätsempfehlungen). Die Personalliste stimmt mit dem Dienstplan perfekt überein. Beide Unterlagen werden nachvollziehbar und korrekt geführt. Die überprüften Schichten sind mit Fachkräften besetzt. Der Mitarbeiterbedarf ist erfüllt. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten: Es wurden die vorgelegten Personallisten, Dienstpläne mit den Arbeitsverträgen verglichen. Die Einrichtungsleitung konnte alle Arbeitsverträge und die Urkunden zur Führung der Berufsbezeichnung vorlegen. Die Überprüfung ergab, dass Personallisten, Dienstpläne und Arbeitsverträge übereinstimmten. Geprüft wurden auch die vereinbarten Wochenstunden in den Arbeitsverträgen im Vergleich mit Personallisten und den Dienstplänen. Auch hier bestand Übereinstimmung.

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Beschwerdemanagement: Das Konzept wurde am 01.06.2012 evaluiert. Einmal im Jahr finden dahingehend Schulungen statt. Die Jahresauswertung ist vorhanden und wird durchgeführt. Das Konzept ist ein Spiegel der Praxis und umgekehrt. Verbesserungspotenzial wird gesehen (siehe II.3 Qualitätsempfehlungen).

Freiheit entziehende Maßnahmen: Das Konzept wurde zuletzt im Dezember 2012 evaluiert. Die Qualitätsempfehlungen des letztjährigen Berichtes wurden teilweise im Konzept übernommen. Von insgesamt 46 Bewohnern liegen lediglich vier gerichtliche Beschlüsse für Freiheit entziehende Maßnahmen vor sowie zwei Einwilligungen bezüglich des eigenen Wunsches, das Bettgitter hochzuziehen. Verbesserungspotenzial wird gesehen (siehe II.3 Qualitätsempfehlungen).

Ergebnisqualität Pflege und Dokumentation: Die besuchten Bewohner präsentierten sich augenscheinlich bei gutem Pflegezustand. Die Bewohner waren entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen gekleidet. Bei allen Stichproben war ein sehr gepflegtes Erscheinungsbild fest zu stellen. Auf eine aktivierende Pflege und eine adäquate Mobilisierung unter Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen wird offensichtlich geachtet. Der allgemeine Hautzustand war nicht zu beanstanden. Das Mundpflegeergebnis war nicht zu beanstanden. Die Bewohner waren adäquat mit Hilfsmitteln ausgestattet. Der Ernährungszustand kann als altersentsprechend und angemessen bezeichnet werden. Die individuellen Ernährungsressourcen und Risiken waren erkannt und entsprechende Maßnahmen aus den Erkenntnissen werden erbracht. Wenn erforderlich erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung. Die Bewohner mit chronischen Schmerzen erhalten durchgängig die verordneten Medikamente. Eine individuelle Sturzrisikoerhebung mit der Durchführung erforderlicher Prophylaxen wie z.B. Hüftprotektoren war gegeben, Sturzereignisse werden dokumentiert. Die Durchführung der ärztlich verordneten Behandlungspflege entsprach den Verordnungen. Die Kommunikation mit dem Arzt ist nachvollziehbar.

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Mit den Bewohnern wurden Gespräche geführt. Die befragten Bewohner äußerten sich sehr zufrieden mit ihrer Wohn- und Betreuungssituation. Die befragten Bewohner fühlen sich in der Einrichtung gut aufgehoben. Die Bewohner und Angehörigen äußerten sich positiv über die Einrichtung und deren Mitarbeiter. Lediglich mit der Speisenversorgung und Qualität der Produkte sind die Bewohner und Angehörigen nur sehr eingeschränkt zufrieden.

Umgang mit Medikamenten: Die Aufbewahrung und der Umgang mit Medikamenten gaben keinen Grund zu Beanstandungen. Die Flüssigmedikation ist mit dem Anbruchs- und Verbrauchsdatum versehen. Thermolabile Medikamente werden im Kühlschrank korrekt gelagert. Die Kühlschranktemperatur wird regelmäßig kontrolliert. Die Führung des Betäubungsmittelblattes und der Bestand waren korrekt.

Mitarbeitergespräch: Auf Nachfrage berichteten die Mitarbeiter in einer wertschätzenden Art und Weise von den Besonderheiten und Vorlieben der angesprochenen Bewohner. Pflegefachliche Fragen wurden fachlich gut beantwortet. Das Verständnis der Pflegekräfte für die speziellen Lebenssituationen der Pflegebedürftigen war gegeben.

II. 2

Qualitätsentwicklung

[Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.]

Die Einrichtungsleitung mit ihrem Team ist sehr bemüht, Qualitätsempfehlungen soweit möglich umzusetzen. Obwohl die Einrichtung erst seit 01.06.2012 in Betrieb gegangen ist, kann bestätigt werden, dass durch die Führungsqualitäten der Einrichtungsleitung sowie der verantwortlichen Pflegedienstleitung ein herausragendes Team entstanden ist, durch deren Motivation und Engagement die Bewohner über das Maß hinaus versorgt werden. Dies spiegelt sich sowohl in der Lebensqualität der Bewohner, als auch in der Ergebnisqualität wider. Unterstrichen wird seitens der FQA, dass sich der im Bericht beschriebene Mangel bei der Speisenversorgung lediglich durch die Zulieferung aus einem anderen Haus im Landkreis ergibt. Leider ist es der Einrichtungsleitung nicht möglich, mit Hilfe von konstruktiven Gesprächen sowie Anmahnungen die Situation bzw. das Ergebnis der Speisen zu verbessern. Die Einrichtungsleitung bestätigte jedoch, dass in naher Zukunft die Zulieferung der Speisen wieder von einer anderen Compassio-Einrichtung übernommen wird.

-7-

II. 3

Qualitätsempfehlungen

[Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.]

Personal: Es wird empfohlen, auch für die Professionen Hauswirtschaft und Reinigung, eigene Einarbeitungschecklisten zu erstellen und dieses in der Prozessanleitung zu beschreiben. Ebenso sollte in der Prozessanleitung vermerkt werden, ab wann eine neue Mitarbeiterin die Nachtschicht alleine übernehmen kann und darf, ggf. kann dies mit einem protokollierten Gespräch festgehalten werden.

Beschwerdemanagement: Die Beschreibung des direkten Beschwerdemanagementprozesses in Form eines Diagramms sollte hinsichtlich der verantwortlichen Provisionen ergänzt werden. Dies unterstreicht die Sensibilisierung auf Beschwerden jedes einzelnen Mitarbeiters. Ggf. kann dies im Konzept näher beschrieben werden. Wie bereits vor Ort ausführlich diskutiert, sollte auch die Einzelbeschwerde evaluiert werden. Das bedeutet, dass nach Erledigung der Beschwerde nochmals nach geraumer Zeit die Beteiligten befragt werden, ob das Ergebnis nach wie vor vollzogen bzw. eingehalten wird. Dies sollte dann auch sichtbar und nachvollziehbar auf dem Beschwerdeformular eingetragen werden. Gleichzeitig ist dies auch im Konzept dann zu beschreiben. Mit dieser Vorgehensweise wird u.a. der Bewohner intensiver in den Mittelpunkt gestellt. Gleichzeitig wird seitens der Einrichtung die Wichtigkeit der Bewohnerbedürfnisse gegenüber allen Beteiligten unterstrichen.

Freiheit entziehende Maßnahmen: Bei dem Formblatt eigene Einwilligung bei Freiheit entziehenden Maßnahmen sollte der Hausarzt des betroffenen Bewohners mitunterschreiben, da dies ein Indiz für die Einwilligungsfähigkeit des Betroffenen darstellen kann. Die Prozessanleitung zu den Freiheit entziehenden Maßnahmen wurde bereits teilweise ergänzt. Wir empfehlen auch zu beschreiben, wann bestimmte Medikamente z.B. Sedativa Freiheit entziehende Maßnahmen darstellen können bzw. wie hier zu verfahren ist. In der Einrichtung werden alle drei Monate Fallbesprechungen hinsichtlich angewandter Freiheit entziehender Maßnahmen durchgeführt. Dies sollte in der Prozessanleitung festgehalten werden.

-8-

Gespräch mit der Vorsitzenden der Bewohnervertretung: Die Bewohnervertretung bemängelte die schlechte Qualität der Speisen. Sie wies darauf hin, dass unter den Bewohner große Unzufriedenheit zur Speisenversorgung in der Einrichtung besteht. Es wird empfohlen, eine Bewohnerumfrage zur Speisenversorgung durchzuführen.

III.

Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.]

III.1. Qualitätsbereich Teilnehmende Speiseplangestaltung:

Beobachtung

beim

Mittagessen

und

III.1.1. Sachverhalt Am gemeinsamen Mittagessen im 1. OG nahmen auf den Wohnbereichen 21 Bewohner teil. Die Bewohner konnten zwischen den Menüs Feuerspieß mit Reis oder Nudeln in Basilikumsoße auswählen. Laut Speiseplan gibt es als Beilage Gurkensalat und als Nachspeise einen Fruchtcocktail. Bei der teilnehmenden Beobachtung wurde bemerkt, dass in Abweichung zum Speiseplan sich in einer kleinen Schlüssel ein grüner Blattsalat befand. Auf die Abweichung angesprochen, erklärte eine Mitarbeiterin, dass auch noch Gurken in der Schüssel sein müssten. Tatsächlich fanden sich am Boden der Schüssel abgezählte Gurkenscheiben. Bemerkt wurde, dass von 21 Bewohnern nur 8 Bewohner den Beilagensalat wollten. Bereits durch die Bewohnervertretung wurde angesprochen, dass der Beilagensalat im Allgemeinen von den Mitbewohnern abgelehnt wird, weil dieser für bestimmte Bewohner zum Verzehr nicht geeignet ist. Es wurden die Speisepläne für die Zeit vom 05.08.2013 bis 25.08.2013 überprüft. Hierbei ist festzustellen, dass abends keine Menüwahl besteht und die Speisen sehr eintönig sind. Beispielsweise werden von Montag, 12.08.2013 bis Mittwoch, 14.08.2013 abends nur vegetarische Speisen angeboten und in der Folgezeit von Donnerstag, 15.08.2013 bis Sonntag, 18.08.2013 überwiegend nur Wurst und Käse. Dies wiederholt sich auch in der Folgewoche vom 19.08.2013 bis 25.08.2013.

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Nach Einsichtnahme in die abgeschlossenen Leistungsund Qualitätsmerkmale mit der Pflegekasse konnte festgestellt werden, dass bei den Hauptmahlzeiten (drei Mal täglich, also Frühstück, Mittag- und Abendessen) Menüwahl anzubieten sind. Nach dem angezeigten und hier vorliegenden Pflegeund Betreuungskonzept für das Seniorendomizil Haus Josef Wenzenbach, Stand Februar 2012, ist unter Küchenleistung (Seite 33) festgelegt, dass unter den Menüs sich täglich auch ein vegetarisches Gericht befindet. Da an vielen Tagen abends in der Einrichtung teilweise nur Wurst im Angebot ist, wird das eigene Konzept nicht erfüllt. Hierbei handelt es sich um einen Mangel gemäß Art. 3 Abs. 2 Ziff. 7 PfleWoqG. Ziffer 7 gibt die Verpflichtung und die Erstellung eines Verpflegungsstandards vor, der insbesondere auch Festlegungen zur Anzahl der Wahlessen regelt. Die festgelegte Verpflichtung im Konzept wird nicht eingehalten und somit liegt ein Mangel vor.

III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung Vor Ort erfolge eine ausführliche Beratung und insbesondere wurde auf die Einhaltung der Verpflichtungen hingewiesen.

III. 2. Qualitätsbereich Mitwirkung der Bewohnervertretung in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung: III.2.1.Sachverhalt Die Bewohnervertreterin bestätigte, dass sie bisher noch nie in die Speisenversorgung eingebunden wurde. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 i.V.m. Art. 9 PfleWoqG). III.2.3. Beratung Eine Beratung erfolgte vor Ort. Gemäß Art. 9 PfleWoqG wirkt die Bewohnervertretung in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung mit. Dazu gehört auch die Einbindung zu Fragen der Verpflegung.

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III.3. Qualitätsbereich Speisenversorgung: III.3.1. Sachverhalt Die Küchenleitung ist nach dem Pflege- und Betreuungskonzept angehalten, wöchentlich in die Wohnbereiche zu kommen und die Qualität der Essensverteilung sowie die Zufriedenheit zu kontrollieren und zu erfragen. Die Bewohnervertretung hat jedoch bestätigt, dass die Küchenleitung auf den Wohnbereichen noch nicht gesehen wurde. III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 Abs. 2 Ziff. 7 PfleWoqG). III.3.3. Beratung Es erfolgte eine ausführliche Beratung vor Ort. Aufgrund des eigenen Konzeptes wurde die Verpflichtung auferlegt, wöchentliche Besuche durch die Küchenleitung auf den Wohnbereichen durchzuführen.

IV.

Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den o.g. Qualitätsbereichen keine erneut festgestellten Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist, festgestellt.

V.

Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnungen nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt. Am Tag der Überprüfung wurden in den o.g. Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.

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VI.

Laut Mitteilung vom 25.09.2013 hat sich der Träger für eine Veröffentlichung des Prüfberichtes mit den darin enthaltenen Qualitätsempfehlungen im Internet seitens der zuständigen Behörde ausgesprochen.