Informationen zum Beruflichen Gymnasium. Lise-Meitner-Schule. Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie

Informationen zum Beruflichen Gymnasium Lise-Meitner-Schule Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie Stand: Januar 2016 Berufliches Gymnasium...
Author: Kerstin Seidel
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Informationen zum Beruflichen Gymnasium

Lise-Meitner-Schule Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie

Stand: Januar 2016

Berufliches Gymnasium Berufliches Gymnasium Das Berufliche Gymnasium an der Lise-Meitner-Schule hat die Besonderheit, dass die Schüler/-innen in den naturwissenschaftlichen Fächern mit einem hohen praktischen Anteil in zahlreichen Laboratorien unterrichtet werden. Unter bestimmten Leistungskurskombinationen wie z.B. Biologie/Chemie können unsere Gymnasiasten nach dem Abitur durch eine zusätzliche Berufsausbildung innerhalb eines Jahres (sog. „Doppelqualifikation“: Abitur plus einjährige Berufsausbildung) den Berufsabschluss Biologisch-Technische/r, Chemisch-Technische/r oder Physikalisch-Technische/r Assistent/-in erwerben. Diese kurze einjährige Berufsausbildung ist unseres Wissens einmalig in der Bundesrepublik und gilt nur für die LiseMeitner-Schule, da sich die Schüler/-innen durch diese Kurskombinationen eine große Experimentierpraxis angeeignet haben.

Aufnahmevoraussetzungen Aufgenommen in die 11. Jahrgangsstufe (Einführungsphase / E-Phase) der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe werden Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule (ISS), sowie der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsfachschule, wenn sie 1. das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 2. den Mittleren Schulabschluss (MSA) erworben haben und 3. dieser MSA die Berechtigung für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ausweist. Diese 3. Bedingung ist erfüllt, wenn: • Schüler/-innen eines Gymnasiums ein Zeugnis über die Versetzung am Ende der 10. Klasse erworben haben. • Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule mindestens in drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts auf dem E-Niveau unterrichtet wurden. Darunter müssen mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sein. Nach der Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des E-Niveaus muss ein Durchschnitt von 3,0 erreicht werden. Es müssen in mindestens zwei der Fächer: Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen.

Außerdem dürfen in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen. • Schüler/-innen der Berufsfachschule in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser haben; dabei müssen in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen und die Summe dieser Fächer darf nicht größer als sechs sein und kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewertet sein. Die Leistungen in den Fächern Musik, Sport, Textverarbeitung und in den Fächern des fachpraktischen Bereichs sowie in den Praktika bleiben bei der Ermittlung der Durchschnittsnote unberücksichtigt.

So erreichen Sie uns Anschrift: Rudower Str. 184 • 12351 Berlin Fon: 030/66 06 89–0 • Fax 030/66 06 89–60 Homepage: www.osz-lise-meitner.eu E-Mail: [email protected] So erreichen Sie uns: Mit der U-Bahnlinie 7 vom U-Bahnhof Wutzkyallee oder Lipschitzallee und dann entweder 10 Minuten zu Fuß oder mit dem Bus (ab Lipschitzallee drei Stationen Richtung Rudower Straße). Die Buslinien 171 und 172 halten vor der Schule (Haltestelle: Lipschitzallee/Rudower Straße); die Buslinie X 11 hält Johannisthaler Chaussee Ecke Rudower Straße (5 Minuten zu Fuß)

Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase) Der Weg zum Abitur in einem Beruflichen Gymnasium gliedert sich in die Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 11 (mit zwei Schulhalbjahren) sowie in die vier Kurshalbjahre umfassende Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Unterrichtzeit bis zum Abitur dauert insgesamt ein Jahr länger als an einem allgemeinbildenden Gymnasium. Dies ist ein Vorteil, da u.a. durch die frühzeitig vermittelten praktischen und beruflichen Inhalte eine anschließende Berufsausbildung oder ein Studium mit naturwissenschaftlichem Bezug viel schneller abgeschlossen werden kann.

Berufliches Gymnasium Verteilung der Unterrichtsstunden pro Woche in der Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase):

Sie experimentieren selbständig und auch in kleinen Gruppen an modern ausgerüsteten Laborplätzen.

Unterrichtsfächer

Dazu kommt neben der Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Fächern der allgemeinbildende Unterricht in Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Politikwissenschaft und weiteren Fächern.

Wochenstunden

I. Pflichtunterricht Deutsch Englisch Politikwissenschaft Mathematik Chemie (Theorie) Chemietechnik (Laborübungen)a) Physik (Theorie) Physiktechnik (Laborübungen)a) Biologie (Theorie) Biologietechnik (Laborübungen)a)

3 3 3 3 2 3 2 3 2 3

Unterricht in einer 2. Fremdsprache b) (Französisch oder Latein)

4

II. Wahlpflichtunterricht Informatik / Sport / Darstellendes Spiel / Bildende Kunstc)

2

III. Wahlunterrichtc) Darstellendes Spiel Bildende Kunst Philosophie Informatikd) Sport Fremdsprache (freiwillig)

Qualifikationsphase und Abitur 2 2 2 2 2 4

Anmerkungen: a)

b)

c)

d)

Der Unterricht wird in geteilten Klassen mit ca. 12 Schüler/-innen durchgeführt. Pflicht für Schüler/-innen, die in der 7.-10. Klassenstufe nicht durchgehend am Unterricht einer 2. Fremdsprache teilgenommen haben. Die Wahl dieser Fächer kann nur im Rahmen des Unterrichtangebotes und der organisatorischen Möglichkeiten der Schule getroffen werden. Erforderlich neben dem Wahlpflichtfach Informatik für das Leistungsfach Informatik.

Mit fünfzehn Stunden nehmen die naturwissenschaftlichen Fächer mit Laborübungen einen großen Teil der Unterrichtszeit in Anspruch. In diesen sechs Fächern lernen Sie physikalische, chemische und biologische Untersuchungsmethoden sowie den Umgang mit naturwissenschaftlichen Geräten und die entsprechende Theorie kennen.

In der Jahrgangsstufe 12 und 13 wird der Unterricht nicht mehr im Klassenverband, sondern in Kursen durchgeführt. Die Noten zählen neben den Ergebnissen der Abiturprüfung für die Berechnung der Durchschnittsnote im Abitur. Mit dem Abitur haben Sie wie an jedem anderen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife erworben. Hiermit können Sie an jeder Universität bzw. Hochschule alle angebotenen Fachrichtungen studieren. Sollten Sie die Abiturprüfung nicht bestehen, so ist unter Umständen der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich. Mit der Entscheidung für die Lise-MeitnerSchule treffen Sie eine Vorentscheidung für eine naturwissenschaftliche Fachrichtung. Die Lise-Meitner-Schule bietet zwei Wege zum Abitur an: a) den doppeltqualifizierenden Bildungsgang oder b) die Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Biologietechnik.

Berufliches Gymnasium Zu a) In der Regel wählen die Schüler/-innen den doppeltqualifizierenden Bildungsgang, den wir intern als „Abitur plus“ oder „DQAusbildung“ bezeichnen (DQ steht hier für Doppelqualifikation). In dieser Fachrichtung muss als erstes Leistungsfach eine Naturwissenschaft gewählt werden (Chemie, Physik oder Biologie). Der zweite Leistungskurs ist entweder eine zweite Naturwissenschaft oder das Fach Mathematik bzw. Informatik. Wir bieten als eines von wenigen Gymnasien in Berlin auch das Fach Informatik als Leistungskurs an. Zu jedem der naturwissenschaftlichen Leistungskurse muss ein praktischer Grundkurs belegt werden, der als Labortechnik-Kurs (Chemielabortechnik, Physiklabortechnik und Biologielabortechnik) bezeichnet wird.

Und so kann es weitergehen Wenn Sie an ein Universitätsstudium denken, wird für Sie vermutlich ein naturwissenschaftliches Fach nahe liegen. Aufgrund Ihrer Erfahrungen aus der E-Phase und der Qualifikationsphase werden Sie an der Universität Ihren Kommilitonen eine Nasenlänge voraus sein. Gleiches gilt auch für Abiturienten, die nicht ins Studium, sondern in ein Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie gehen. Außerdem rechnen viele Universitäten und Hochschulen Teile unserer Ausbildung auf das Studium an.

Noch Fragen? Mit diesem Umfang an naturwissenschaftlicher Theorie, verknüpft mit einer intensiven praktischen Laborausbildung, können Sie an unserer Schule nach dem Abitur unter bestimmten Voraussetzungen in einem weiteren Schuljahr zum/r Biologisch-, Chemisch- bzw. Physikalisch-Technischen Assistenten/-in ausgebildet werden (Abitur plus einjährige Berufsausbildung). Zu b) Die Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Biologietechnik lässt Ihnen die Möglichkeit offen, auch Leistungskurse in den Fächern wie Deutsch oder Englisch zu wählen. Bitte beachten Sie zu a) und zu b) jeweils auch die entsprechende Tabelle der Kurswahlmöglichkeiten zum Abitur auf den folgenden Seiten.

Über das Sekretariat der Lise-Meitner-Schule können Sie sich an die Abteilungsleitung des Beruflichen Gymnasiums wenden, die Ihnen über die verschiedenen Bildungsgänge der Schule Auskunft geben und alle Fragen beantworten kann. Wenn Sie mehr über die gymnasiale Oberstufe in der Lise-Meitner-Schule und über die anderen Bildungsgänge erfahren möchten als in diesem „Steckbrief” steht, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin oder sogar einen Schnupperunterricht. Vielleicht sehen wir uns auch zum „Tag der offenen Tür“ im Februar jeden Jahres oder in der „Langen Nacht der Wissenschaften“ jeweils im Juni, an der die Lise-Meitner-Schule als einzige Berliner Schule teilnehmen darf.

Berufliches Gymnasium Tabellen der Kurswahlmöglichkeiten zum Abitur für a) Doppeltqualifizierender Bildungsgang „DQ“: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit der Option zum anschließenden einjährigen Bildungsgang zum/r technischen Assistenten/-in der Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie Prüfungsfächer

Leistungskursfächer Zeile Nr.

5. PK

weitere Prüfungsfächer

Referenzfach

De

weitere Pflichtgrundkurse soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 gewählt Ck/ Ge/ FS Ma Pk/ In PW Bk

Sp

1

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NW

NW

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NW

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In

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De

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In

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2. AF

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8

NW

In

Ma

De

2. AF



4

2



4



4

für b) Bildungsgang Fachrichtung Technik: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit Schwerpunkt Chemietechnik, Physik- bzw. Biologietechnik Prüfungsfächer

Leistungskursfächer Zeile Nr.

5. PK

weitere Prüfungsfächer

Referenzfach

De

weitere Pflichtgrundkurse soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 gewählt Ck/ Ge/ Pk/ FS Ma NW PW Bk

Sp

1

2

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5

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7

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Ct/Pt/Bt

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2



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FS

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In

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In

De

Ct/Pt/Bt

2. AF



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FS

In

Ma

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In

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Ct/Pt/Bt

2. AF



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In

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NW

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Ct/Pt/Bt

2. AF

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-

2





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Berufliches Gymnasium Abkürzungen: NW Ct Pt Bt Ck Pk Bk In

-

Naturwissenschaft Chemietechnik Physiktechnik Biologietechnik Chemielabortechnik Physiklabortechnik Biologielabortechnik Informatik

FS De Ma 2. AF Ge/PW bel. Sp

-

Fremdsprache Deutsch Mathematik 2. Aufgabenfeld (Geschichte, PW, Philosophie) Je nach Wahl des Prüfungs-/Referenzfaches aus dem 2. Aufgabenfeld ist hier Geschichte oder PW zu wählen - beliebig - Sportpraxis

Weitere Anmerkungen zu a): Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Eines der naturwissenschaftlichen Fächer Chemie, Physik oder Biologie muss als Leistungsfach gewählt werden. Chemielabortechnik, Physiklabortechnik, Biologielabortechnik (Ck/Pk/Bk): Jedem gewählten ersten Leistungskurs Chemie, Physik oder Biologie sind vier fachrichtungsbezogene Labortechnikgrundkurse als Pflichtkurse zugeordnet. Die in den ersten beiden Kurshalbjahren belegten Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Ist auch das zweite Leistungsfach eines der Fächer Chemie, Physik oder Biologie, so müssen für den doppelqualifizierenden Bildungsgang ebenfalls vier fachrichtungsbezogene Labortechnikgrundkurse als Pflichtkurse belegt werden. Insgesamt dürfen aus den Labortechnikfächern Chemietechnik, Physiktechnik und Biologietechnik nur sechs Grundkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; diese Fächer dürfen nicht Prüfungsfach sein. Werden die letzten beiden Labortechnikgrundkurse zum 2. Leistungsfach im 3./4. Semester nicht belegt, so ist nach dem Abitur nur die zweijährige Form des Bildungsgangs zum/zur technischen Assistenten/in (Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie) möglich. Informatik Bei der Wahl des Leistungskurses Mathematik müssen beginnend mit dem Unterricht in der E-Phase vier Pflichtgrundkurse Informatik in der Qualifikationsphase belegt werden. Diese Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Weitere Anmerkungen zu b): Chemietechnik, Physiktechnik, Biologietechnik (Ct/Pt/Bt): Bei der Wahl von Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach ist das der Naturwissenschaft entsprechende Fach Chemielabortechnik, Physiklabortechnik oder Biologielabortechnik zu wählen. 3. Aufgabenfeld (3. AF): Mindestens eines der Fächer des 3. Aufgabenfeldes muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Bei der Wahl von Chemie, Physik oder Biologie als Leistungskursfach darf nicht das der Naturwissenschaft entsprechende Fach Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Grundkursfach gewählt werden. Weitere Anmerkungen zu a) und b): Fremdsprache (FS): Die erste Fremdsprache ist grundsätzlich Englisch. Die Verpflichtungen nach Spalte 7 bzw. 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies Englisch. Wer in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch) neu beginnt, muss diese bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache (in der Regel Englisch) mindestens bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Werden die Kurse der neu begonnenen Fremdsprache durchgängig in die Gesamtqualifikation eingebracht, müssen keine Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Sofern die Kurse der ersten Fremdsprache durchgängig eingebracht werden, müssen zusätzlich zwei aufeinanderfolgende Kurse der neu begonnenen Fremdsprache in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Berufliches Gymnasium Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 7 bzw. 8 aber mit einer erst in der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindestens im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. Eine Fremdsprache, die erst in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. 5. Prüfungskomponente (5. PK): Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach (Hauptfach) der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 „beliebig“ angegeben ist, ist es im Falle der Wahl einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach eines der vier Prüfungsfächer zu wählen. 2. Aufgabenfeld (2. AF): Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft und Geschichte muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Semester belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Insgesamt müssen mindestens sechs Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Geschichte oder Politikwissenschaft (Ge/PW): Bei der Wahl von Geschichte als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Politikwissenschaft (Kurse pw-3 und pw-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Bei der Wahl von Politikwissenschaft als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Sport (Sp): Sportpraxis – Sporttheorie In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht (z.B. Skikurs) erteilten Kursen erfüllt werden (vgl. § 13 Abs. 3 VO-GO). Für eine Abiturprüfung darf Sport nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie im 3. und 4. Semester zu belegen.

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