Informationen aus dem Personalrat der Uniklinik Heidelberg

Auflage: 2500 Weihnachten 2009 Informationen aus dem Personalrat der Uniklinik Heidelberg Der Personalrat wünscht allen Beschäftigten am Klinikum e...
Author: Uwe Hofmeister
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Auflage: 2500

Weihnachten 2009

Informationen aus dem Personalrat der Uniklinik Heidelberg

Der Personalrat wünscht allen Beschäftigten am Klinikum ein schönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2010 V.i.S.d.P.: Der Personalrat der Uniklinik Heidelberg Gaby Oppenheimer INF 154 Redaktion: Roger Tison

69120 Heidelberg

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Moment Mal

Ausgabe: Weihnachten 2009

Das Universitätsklinikum Heidelberg und die Orthopädie Schlierbach werden ein Klinikum

Quelle: WWW:heidelberg-ballon.de

Zum 1.Januar 2010 geht für die Stiftung Orthopädisches Universitätsklinikum Heidelberg in Schlierbach eine lange Ära der Selbstständigkeit zu Ende. Die 1918 gegründete Stiftung wird durch Vollintegration per Gesetz nun mit dem Universitätsklinikum verschmelzen. Sie soll von nun an nach dem Willen des Gesetzgebers zum Department „Orthopädie und Unfallchirurgie“ werden. Mit Ausnahme der wissenschaftlichen Beschäftigten sowie der Ärzte werden die Mitarbeiter der Stiftung Orthopädie automatisch zu Mitarbeitern des Universitätsklinikum Heidelberg. Alle Wissenschaftler und Ärzte werden zu Beschäftigten des Landes Baden Württemberg. Somit erhöht sich die Zahl der Beschäftigten am Klinikum nochmals um ca. 900. Mit der Zusammenführung werden aber auch die finanziellen Verbindlichkeiten von über 23 Millionen Euro an das Universitätsklinikum übergehen. Natürlich liegt hier die Vermutung nahe, dass die Tilgung der zusätzlichen Schulden durch Leistungsverdichtung kompensiert werden muss. Die Beschäftigten werden mit Zustimmung des Arbeitgebers zumindest bis Ende der kommenden Wahlperiode jeweils von eigenen Personalratsgremien vor Ort, wie gewohnt vertreten werden. Wir wünschen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an beiden Standorten so wie den Personalratsgremien ein gutes Zusammenwachsen und gutes Miteinanderarbeiten.

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb Im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz ist dem Personalrat eine zentrale Rolle zugewiesen. Im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg hat dieses Arbeitsfeld einen hohen Stellenwert. So hat der Personalrat in „Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen“ (§ 79, 1 Nr. 8) volle Mitbestimmung. Auch im Arbeitssicherheitsgesetz und im Arbeitsschutzgesetz, sowie in den allgemeinen Vorschriften der Berufsgenossenschaft übernimmt die Mitarbeitervertretung eine gewichtige Rolle. „Arbeit darf nicht schädigen“ ist eine zentrale Forderung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Schadensverhütung ist die anerkannte Herangehensweise für diese Forderung. Seit 1996 ist der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz (§5) verpflichtet, die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen. Damit soll der Schädigung durch die Arbeit vorbeugend entgegen gewirkt werden, denn durch die Feststellung der Gefährdung können zielgerichtete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Durch den gestiegenen und weiter wachsenden Arbeitsdruck, werden die Gefährdungen immer offensichtlicher. Ausstiegsnachfragen (Kündigungen und Aufhebungsverträge), Selbstanzeigen zur Arbeitszeitübertretungen, vermehrte Überlastungsanzeigen sind Indizien, die den Personalrat veranlassen, an diesem Themenfeld konkrete Aktivitäten des Arbeitsgebers einzufordern. In einer Kurzumfrage des PR Ende November haben 60 % der Antworten psychische Belastungen erkennen lassen. Der Personalrat wird jetzt verstärkt auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung drängen. Arbeit darf nicht in Krankheit enden!! Gesundheitsschutz hat Vorrang

Arbeitsbelastung und Arbeitszufriedenheit Aufgrund der enormen Leistungssteigerungen in der Krankenversorgung und der damit verbundenen Belastungen unserer Beschäftigten wird der Personalrat gemeinsam mit der Verwaltung und dem Pflegedirektor ein Konzept erarbeiten. Ziel soll es sein, die Arbeitszufriedenheit zu verbessern und das Personal an das Klinikum zu binden. Wir werden deshalb zu Beginn des Jahres mit einer Bestandsaufnahme beginnen und klinikumsweit Fragebogen , die u.a. die Arbeitszufriedenheit ermitteln, einsetzen. Da es in aller Interesse ist, dass man sich am Arbeitsplatz wohlfühlt und die eigene Arbeit wertgeschätzt wird, bitten wir schon jetzt alle Beschäftigten, diese Fragebögen auszufüllen und sich am Prozess zu beteiligen

Ausgabe: Weihnachten 2009

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Moment Mal

Englische Studie belegt: Komplikationsraten und Sterblichkeit deutlich höher in Krankenhäusern mit weniger Pflegepersonal Eine groß angelegte englische Studie bestätigt erneut den Zusammenhang zwischen dem Zahlenverhältnis von Patienten zu Pflegekräften und den Heilungschancen bzw. der Sterblichkeit von Patienten. Es wurden die Entlassungsdaten von 118 752 Patienten von 30 englischen Krankenhäusern des National Health Service ausgewertet. Gleichzeitig wurden Fragebögen an die Krankenschwestern und -pfleger dieser Häuser verteilt, auf die 3984 Pflegekräfte antworteten (49,4 %) in denen nach der Arbeitszufriedenheit und gesundheitlichen Störungen der Pflegekräfte gefragt wurde. Es ergab sich jeweils ein eindeutiger statistischer Zusammenhang zwischen der Sterblichkeit und der Heilungschance der Patienten, der Zufriedenheit und dem Auftreten von Burnout-Symptomen bei den Pflegekräften, und der Zahl der Patienten, die eine Pflegekraft zu versorgen hatte. In der Studie entsprachen die Krankenhäuser von ihrer Größe und ihrem Krankengut dem Durchschnitt aller englischen Krankenhäuser. Die Patienten wurden nach bestimmten häufigen DRGs ausgesucht. Der Schweregrad der Krankheit, das Alter, der Aufnahmestatus, die Hauptdiagnosekategorie sowie der Risikoindex wurden ermittelt und für die Ergebnisse der Studie berücksichtigt. Die Ergebnisse sind eindeutig: Patienten in Hospitälern mit der höchsten Quote von Patienten pro Pflegekraft haben eine um 26 % höhere Wahrscheinlichkeit zu sterben und eine 29 % höhere Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, bzw. für eine Verzögerungen oder ein Scheitern der Heilung. Ein Nebenergebnis der Studie war, dass Krankenschwestern in diesen Häusern doppelt so häufig unzufrieden mit ihrem Job waren, eine schlechte Pflegequalität in ihrer Einheit beklagten und ca. 80 % mehr Zeichen eines Burnout-Syndroms aufwiesen. In den schlechtesten Krankenhäusern war die Rate 12,4 bis 14,3 Patienten pro Schwester, im besten Haus war die Rate 6,9 bis 8,3 Patienten pro Schwester. Quelle: WWW:mehrgeldfuerkrankenhaeuser.verdi.de

Neugründung der Technik GMBH (KTG)

Urlaubsplanung

Der Klinikumsvorstand hat in einer Sitzung beschlossen, die Hauptabteilung 3, Bereich Technik nun doch nicht wie alle anderen Servicebereiche in die KSG zu überführen. Vielmehr hat er sich entschlossen, für diesen Bereich eine selbstständige Technik GMBH (KTG) unter der Geschäftsführung von Herrn Kirchberg zu gründen. Die KTG soll bis zum 31.12.2009 gegründet sein. Ab 1.1.2010 sollen alle Neueinstellungen des technischen Bereichs in der KTG erfolgen. Geplant ist, dass zum 1.1.2011 die Beschäftigten der HA 3 Technik in die neue Gesellschaft überführt werden. Weiterhin ist geplant, die Handwerker aus der PUS (Service GMBH der Orthopädie) nach erfolgter Fusion der Uniklinik mit der Orthopädie ebenfalls in die KTG zu überzuleiten. Beschäftigte, die einen Arbeitsvertrag mit dem Uniklinikum bzw. dem Land Baden-Württemberg haben, können dem Übergang in die KTG widersprechen. Sie werden dann in die KTG gestellt. Das bedeutet, sie bleiben Beschäftigte des Klinikums oder des Landes mit allen Rechten und Pflichten. Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen sowie die Regelungen des jeweils geltenden Tarifvertrags gelten weiter, zum Beispiel Lohn, Jahressonderzahlung, Kündigungsschutz, Erholungsurlaub und so weiter. Ebenso gelten alle Tariferhöhungen sowie alle Tarifänderungen fort. Natürlich steht es jedem Beschäftigten frei, Verhandlungen mit der KTG zu führen, um ein Beschäftigungsverhältnis mit der KTG abzuschließen. Wie bei den Überleitungen in die KSG, wird es auch hier im Vorfeld Informationsveranstaltungen geben, bei denen der Personalrat beratend beteiligt sein wird. Hiermit wird nun auch der letzte Servicebereich im Zuge der in Mode gekommenen Ausgliederungen aus der Organisation des Universitätsklinikums verschwinden und die Zersplitterung von Beschäftigtengruppen weiter zunehmen. .

An jedem Jahresende steht die Urlaubsplanung für das kommende Jahr an und wirft immer wieder die gleichen Fragen auf. Deshalb hier noch einmal einige grundsätzliche Informationen: •

Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr, d.h. der Urlaub ist bis Ende Dezember anzutreten. Sollte das aus wichtigem Grund nicht möglich sein, ist der Resturlaub ins neue Jahr zu übertragen und in den ersten drei Monaten anzutreten.



Urlaub kann nur im beiderseitigen Einvernehmen genommen werden, d.h. er kann weder vom Arbeitgeber einseitig angeordnet noch vom Arbeitnehmer einseitig angetreten werden. Wenn es vor Ort keine Einigung gibt, muss die Angelegenheit über die Personalabteilung dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt werden.



Jede Abteilung erstellt möglichst frühzeitig einen Urlaubsplan. Die Festlegung des Großteils der Urlaubstage liegt im Interesse aller. Die jeweilige Abteilung muss trotz Urlaub leistungsfähig bleiben, die Beschäftigten brauchen für ihre Urlaubsgestaltung Planungssicherheit. Trotzdem sollen dem Beschäftigten einige Urlaubstage verbleiben, damit er unvorhersehbare private Angelegenheiten abdecken kann.



In Abteilungen, in denen das Dienstplanprogramm PEP angewandt wird, gilt §5 der „Dienstvereinbarung zur Einführung der Personaleinsatzplanung und Zeitwirtschaft“. Hier wird geregelt, dass mindestens 75% des Jahresurlaubs bis 28. Februar verbindlich geplant sein müssen.

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Arbeitszeit ist Lebenszeit

Bluten für den Job? - Der Rechtsfall

Für viele Beschäftigte im Klinikum muss die Arbeitszeit mit der Privatzeit koordiniert werden. Früh-, Spät Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit muss mit dem Privatleben abgestimmt werden. Aus diesem Grund sind in den letzten Tarifverhandlungen und dazugehörenden Dienstvereinbarungen Regelungen getroffen worden, die diese Koordination erleichtern sollen. So sind Regelungen in der DV „Rahmenarbeitszeit am UKL Heidelberg“, Beantragung eines Freizeitausgleichs nach § 13 TV UK“ und in der „DV zum Dienstplanprogramm PEP“ enthalten. Alle drei Dienstvereinbarungen sind auf der Intranetseite des Personalrat (unter Zentrale Einrichtungen\ Personalrat\ Dienstvereinbarungen) einzusehen und nachlesbar.

Firmen wollen, dass ihre Beschäftigten für ihre Arbeit auch gesundheitlich geeignet sind. Bei Daimler müssen Stellenbewerber Bluttests zustimmen. Der Fall hat Aufsehen erregt. Dürfen Betriebe Blut untersuchen? Als Peter Schneider (Name geändert) erfuhr, dass das Autowerk von Daimler ihn einstellen wollte, war er happy. Doch bevor er den Arbeitsvertrag unterschreiben konnte, wurde er zum Werksarzt gebeten. Der entnahm ihm eine Blutprobe. Durch Bluttests lässt sich vieles über Menschen in Erfahrung bringen, zum Beispiel, ob sie zuckerkrank sind, hohe Fettwerte haben oder Alkoholprobleme. Vor allem Letzteres interessierte Schneiders Arbeitgeber. Inzwischen sind Blutuntersuchungen vor Einstellungen nicht nur bei Daimler üblich. Erlaubt sind sie aber nur, wenn der Betroffene zustimmt. Sonst handelt es sich um Körperverletzung, also eine Straftat. Damit der Stellenbewerber weiß, auf was er sich einlässt, muss der Arzt ihn genau darüber informieren, auf was das Blut untersucht wird. Peter Schneider hätte sich allerdings nie geweigert, sein Blut abzapfen zu lassen. Denn hätte er nein gesagt, hätte er die Stelle womöglich nicht bekommen. Trotzdem ist er bei diesem Thema nicht ohne Rechte: Bluttests dürfen nämlich nur gemacht werden, wenn der Betriebsrat (Anm.: für Beschäftigte des Klinikums und des Landes der Personalrat) zugestimmt hat. Der Arzt darf außerdem nur das untersuchen, was für die vorgesehene Tätigkeit absolut erforderlich ist oder was die Berufsgenossenschaft für bestimmte Arbeiten vorschreibt. Der Werksarzt (Anm.: im Klinikum der Betriebsarzt) darf die Befunde nicht dem Arbeitgeber mitteilen. Er darf ihm nur sagen, ob der Bewerber grundsätzlich geeignet ist oder nicht oder nur unter bestimmten Auflagen. Dem Betroffenen dagegen muss er die Ergebnisse mitteilen.

Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz KHRG

Personalratswahlen 2010 Im April 2010 finden wieder Personalratswahlen statt. Der Klinikumsvorstand hat beschlossen, für eine Wahlperiode die Orthopädischen Klinik in Schlierbach als eigenständigen Betriebsteil zu betrachten und zwei Personalratsgremien zuzulassen. Diese Entscheidung soll gewährleisten, dass den Beschäftigten der Orthopädischen Klinik der Übergang von der Stiftung zum Universitätsklinikum erleichtert wird. Im Klartext heißt das, es finden zwei getrennte Wahlen statt, in der Orthopädischen Klinik in Schlierbach wird ein Personalrat gewählt und einer im „alten“ Universitätsklinikum. Eine starke Personalvertretung ist immer wichtig, in Übergangszeiten aber gilt: “Nie war er so wertvoll wie heute“.

Anerkennung von Ausbildungszeiten Im Tarifvertrag TV-UK steht, dass Beschäftigten, die an einer der 4 Unikliniken in BaWü ihre Ausbildung in einem durch Tarifvertrag geregelten Ausbildungsverhältnis gemacht haben, die Ausbildungszeit als Beschäftigungszeit im Sinne von § 3 TV-UK anerkannt wird. Dieses macht sich dann beim Dienstjubiläum bemerkbar. Für alle, die ihre Ausbildung vor 2005 gemacht haben, gilt: da diese Anerkennung im BAT nicht bestand, muss die Anerkennung der Ausbildungszeit jetzt schriftlich bei der Personalabteilung beantragt werden. Dies gilt nicht für Beschäftigte des Landes BW

§

Quelle: aus der Metallzeitschrift 12/2009 [email protected]

HINTERGRUND Tests manchmal erlaubt Für manche Tätigkeiten sind ärztliche Untersuchungen vor Einstellungen vorgeschrieben, etwa beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen. Schwangerschaftsund Gentests sind jedoch generell v e r b o t e n . Ma r t i n a P e r r e n g , Arbeitsrechtlerin beim DGB, hält auch Bluttests für nicht erlaubt.

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Moment Mal

Betriebsausflug 2010 Minga (München) wir kommen Alle Jahre wieder, im Frühling ist es so weit, und die Mitarbeiter am Uniklinikum gehen gemeinsam zum Betriebsausflug. Viele freuen sich schon das ganze Jahr, entspannt mit Kolleginnen und Kollegen einen schönen Tag zu verbringen. Und das ist auch gut so. Und aus diesem guten Grunde wird auch im Jahre 2010 wieder ein Betriebsausflug stattfinden, und zwar an 2 Terminen (30. April und 7. Mai jeweils freitags) Ziel wird die schöne bayrische Landeshauptstadt München sein. Hier wird für jeden etwas geboten. Ob beim shoppen in den zahlreichen Einkaufspassagen oder relaxen im Englischen Garten, die Auswahl ist sehr vielseitig. Ebenso laden die historischen Gebäude der Landeshauptstadt zu einem schönen Bummel ein. Auch kulinarisch hat die Stadt einiges zu bieten, ob Speiserestaurant Biergarten oder Hofbräuhaus, die Palette ist sehr reichhaltig. Wenn uns der Wettergott dann noch gnädig ist, dann wird einem schönen Tag nichts mehr im Wege stehen.

Sehenswürdigkeiten Das Glockenspiel am neuen Marienplatz Der Spielerker, in dem sich das Glockenspiel befindet, ist in Kupfer getrieben. Die Spielfiguren, die erstmals 1908 zum Einsatz kamen, beziehen sich auf Motive aus der Geschichte und Sage Münchens. Im oberen Teil des Erkers ist ein "Turnier" dargestellt, das zur Vermählung des Herzogs Wilhelms V. mit Renata von Lothringen 1568 auf dem Marienplatz abgehalten wurde. In der unteren Etage wird der Schäfflertanz gezeigt, dessen Entstehung auf die Pestjahre 1515-1517 zurückgeht.

Bier und Oktoberfestmuseum München ist die Hauptstadt des Bieres mit 6 Brauereien, dem Hofbräuhaus und dem Oktoberfest. Interesse an der Geschichte des Bieres? Dann gehen Sie doch ins Bier- und Oktoberfestmuseum. Hier lernen Sie mehr über die Geschichte des Bieres von der Völkerwanderung über die Klöster, die Herstellung, das Reinheitsgebot und Münchner Bierqualität. Verfolgen Sie auch die Geschichte des Oktoberfests: Vom Nationalfest zur Hochzeit von König Ludwig I. mit Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen ins Leben gerufen zum größtem Volksfest der Welt .

Englischer Garten Der Englische Garten zählt zu den größten innerstädtischen Parks weltweit. Über Jahrhundert hinweg wurde die Anlage laufend verändert, immer wieder kamen neue Gebäude und Grünanlagen hinzu. Alles begann 1789, als Kurfürst Carl Theodor den Auftrag gab, an der Isar einen öffentlichen Park anzulegen. Er übergab das Projekt in die Hände des Briten Benjamin Thompson, der damals unter anderem für die bayerische Armee arbeitete. Den Namen Englischer Garten erhielt der Park, da er im Stile eines englischen Landschaftsparks angelegt wurde.

Quellen: WWW.Muenchen.de / Wikipedia

Hofbräuhaus

Das Münchner Hofbräuhaus am Platzl ist eines der bekanntesten Institutionen der Stadt - und dabei gleichzeitig wohl auch das berühmteste bewirtete Brauhaus der Welt.

Viktalienmarkt Der Viktualienmarkt - Ein Stück Münchner Lebensart Feinste Lebensmittel aller Art, buntes Markttreiben, viele gastronomische Betriebe und dazu der am zentralsten gelegene Biergarten der Stadt: Der Viktualienmarkt vereint großstädtisches Leben mit M ü n c h n e r T r a d i tio n u n d bayerischer Gemütlichkeit

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Moment Mal

Wichtige Kurznachrichten Familie und Beruf—Teilzeit planen

Ist der Deckel weg?

Wer Kinder hat, kann in Teilzeit arbeiten. Im Prinzip gibt es einen Anspruch darauf. Man sollte aber rechtzeitig planen. Oft steckt der Teufel im Detail. Wenn die Rückkehr in den Betrieb nach der Babypause ansteht, wollen viele Eltern Teilzeit arbeiten. Oft stimmt die betriebliche Arbeitszeit jedoch nicht mit den Wünschen der Eltern überein.

Viele werden sich an die Aktion „Der Deckel muss weg“ erinnern bzw. waren bei der Groß-Demo in Berlin letztes Jahr mit dabei. Dieser Protest hat immerhin dazu geführt, dass die alte Bundesregierung in einem Gesetz den Krankenhäusern für die nächsten 3 Jahre mehr Pflegepersonal zusichert. Auch wir haben mit dem Klinikumsvorstand für dieses Jahr über eine Dienstvereinbarung 70 Stellen zusätzlich vereinbart. Im nächsten Jahr strebt der PR den gleichen Zuwachs an. Durch die Finanzierung dieser Pflegestellen ist natürlich die Kostendeckelung der Krankenhäuser noch lange nicht weg. Das Gesetz kann die Krankenhäuser zunächst mal in einem großen Bereich (Pflege) für die nächsten 3 Jahre entlasten. Wie es dann weitergeht mit der Krankenhausfinanzierung ist unklar. Wir müssen deshalb am Ball bleiben und einiges dafür tun, damit die Krankenhäuser angemessen finanziert werden und der Deckel tatsächlich weg ist.

Klug vorbereiten . »Grundsätzlich empfiehlt sich, während der Babypause Kontakt mit dem Unternehmen und insbesondere mit dem Personalsrat zu halten. Der Personalrat kennt die Lage im Unternehmen. Oft weiß er, was mit dem alten Arbeitsplatz ist, wo es freie Stellen gibt und welche Regelungen bestehen.« Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Teilzeit während der Elternzeit, die bis zu drei Jahre dauern kann, und Teilzeit danach. Im ersten Fall sind die Chancen auf Teilzeit besser. Denn Teilzeit in der Elternzeit kann der Chef nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – in der Praxis kommt das kaum vor. Man kann zwischen 15 und 30 Stunden Teilzeit arbeiten. Berechtigt sind alle Beschäftigten, die seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Während der Elternzeit kann praktisch nicht gekündigt werden. Auch nach der Elternzeit kann weiterhin Teilzeit gearbeitet werden. Nur aus betrieblichen Gründen kann der Betrieb einer Teilzeitbeschäftigung widersprechen. Mögliche Gründe sind etwa Störungen im Arbeitsablauf, Sicherheit im Betrieb, Kosten, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen, Arbeitszeit- und Organisationsprobleme.

Änderung des Landespersonalvertetungsgesetzes (LPVG) Das LPVG ist die Grundlage unserer Personalratsarbeit. Darin sind unsere Mitbestimmungsrechte und Möglichkeiten festgelegt damit wir die Rechte der Beschäftigten vertreten können. Die Landesregierung plant nun, die ohnehin schon bescheidenen Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen massiv einzuschränken. So soll bei jeder strittigen Entscheidung der Klinikumsvorstand das letzte Wort haben und in einer Schiedsstelle gemeinsam gefundene Lösungswege nicht umsetzen müssen. Einige, rein betriebliche Angelegenheiten sollen nicht mehr der Mitbestimmung unterliegen. Die Frist, in der der Personalrat über eine Maßnahme entscheiden muss, soll drastisch verkürzt werden. Alle geplanten Änderungen stehen in krassem Widerspruch zur betrieblichen Realität. Die erfordert ein modernes LPVG, das endlich die Personalvertretungen in die Lage versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit der Verwaltung des Klinikums zu verhandeln. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Mitbestimmungsrechte! Dafür werden wir kämpfen. Dafür brauchen wir die Unterstützung aller Beschäftigten. Es muss auch Ihr Anliegen sein, dass der PR Ihre Interessen angemessen vertreten kann

Drastischer Anstieg der Arbeitszeitkonten

Die Arbeitszeitkonten in der Pflege sind in den letzten 8 Monaten um 42.500 Stunden auf 166.800 angewachsen! Insgesamt werden wir Ende des Jahres die 200.000 Marke überschreiten. Das ist sehr beunruhigend , spiegelt aber den steigenden Arbeitsanfall und den Arbeitsdruck wieder. Unser Tarifvertrag schreibt einen Ausgleich der Stunden (Kontostand = 0) spätestens nach 24 Monaten vor. Theoretisch hätte die einzelne Beschäftigte, die nicht mehr als 150 Stunden Guthaben hat also noch ein Jahr Zeit. Aber ein Abbau war in diesem Jahr nicht möglich und wird auch 2010 - unter gleichen Rahmenbedingungen – nicht möglich sein. Die Zeitkommission wird deshalb Anfang nächsten Jahres in die Bereiche mit den höchsten Zeitkonten gehen und mit den einzelnen Beschäftigten gemeinsam den Stundenabbau festlegen. Denn das Arbeitzeitkonto liegt allein in der Verfügbarkeit der Beschäftigten. Der Vorgesetzte darf nicht über die Dienstplanung darauf zugreifen. Dieses Recht der Zeitsouveränität beinhaltet allerdings auch die Pflicht verantwortungsvoll mit dem Konto umzugehen und es in einem definierten Zeitraum abzubauen. Ein großes Problem, das auf das Arbeitszeitkonto Einfluss hat, ist die Überplanung des persönlichen Stundensolls im Dienstplan. Wir weisen erneut darauf hin, dass die/der Dienstplanverantwortliche eine Vollzeit-Beschäftigte (Teilzeit entsprechend weniger) max. + 15,4 Std. innerhalb des Planungszeitraums von 2 Monaten überplanen darf ohne Rücksprache. Gleiches gilt auch für die "Minus-Planung". Hier dürfen max. -7,7 Std. (Teilzeit entsprechend) im Planungszeitraum eingeplant werden. Wenn es mehr sein soll, muss die Beschäftigte einverstanden sein! Kein „Planer“ darf somit über diesen geringen Eingriff hinaus auf das Konto zugreifen. Die weiteren Regeln der Dienstplanung findet man in der Rahmendienstvereinbarung zur Arbeitszeit (RAZDV) ¾ Beim PR im Intranet nachzulesen

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Zu guter Letzt Sprüche Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann. Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen (beide: Ernst R: Hauschka)

Ein Weihnachtsgedicht When the snow falls wunderbar and the children happy are, when the Glatteis on the street and we all a Glühwein need, then you know, es ist soweit: She is here, the Weihnachtszeit. Every Parkhaus ist besetzt, weil die people fahren jetzt, all to Kaufhof, Mediamarkt, kriegen nearly Herzinfarkt, shopping hirnverbrannte things and the Christmasglocke rings. Merry Christmas, merry Christmas, hear the music, see the lights, frohe Weihnacht, frohe Weihnacht, Merry Christmas allerseits... Mother in the kitchen bakes Schoko-, Nuss- and Mandelkeks, Daddy in the Nebenraum schmücks a Riesen-Weihnachtsbaum. He is hanging auf the balls, then he from the Leiter falls...

SUDOKU

Finally the Kinderlein, to the Zimmer kommen rein and es sings the family schauerlich: "Oh, Chistmastree!" And the jeder in the house is packing die Geschenke aus. Merry Christmas, merry Christmas, hear the music, see the lights, frohe Weihnacht, frohe Weihnacht, Merry Christmas allerseits... Mama finds unter the Tanne eine brandnew Teflon-Pfanne, Papa gets a Schlips and Socken, everybody does frohlocken. President speaks in TV, all around is Harmonie, Bis mother in the kitchen runs, im Ofen burns the Weihnachtsgans. And so comes die Feuerwehr with Tatü, tata daher and they bring a long, long Schlauch, and a long, long Leiter auch and they schrei - "Wasser marsch!", Christmas is - now im - ... Eimer. Merry Christmas, merry Christmas, hear the music, see the lights, frohe Weihnacht, frohe Weihnacht, Merry Christmas allerseits...

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Ausgabe: Weihnachten 2009

Die Mitglieder des Personalrats sind wie folgt zu erreichen: Im Neuenheimer Feld 154, 69120 Heidelberg E-Mail: [email protected] Tel.-Nr.: 06221 56-7016, 56-2995 Fax-Nr.: 06221 56-5726

Mitglieder des Personalrat Oppenheimer, Gabriele Beck, Herbert Hoffmann, Bernhard Kiefer, Ralf Stadtfeld, Marie-Theres Tison, Roger Willert, Rainer Schulte, Wolfgang Waldi, Jürgen Auchter-Denker, Sigrid Barth, Stefan Bittner, Sonja Briem, Steffen Dr. Bosse, Hans-Martin Dr. Bunse-Rüchel, Eloni Cramer, Britta Gruhlke, Tilmann Dr. König, Anja Maletzki, Karl-Heinz Mieth, Markus Dr. Schöbel, Robert

Vorsitzende 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter

Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Personalratsbüro, INF 154 Verwaltung, INF 672 Bildungszentrum EDV Med. Klinik Klinikapotheke Innere Med. V Rheumatologie, Kinderklinik, KH 1 Frauenklinik Personalratsbüro, INF 154 Anästhesiologische Klinik Bildungszentrum Küche, VZM Chirurgische Klinik, Abt. I Neurologische Klinik

7017 / 38560 2992 7014 2993 / 39843 7018 8771 / 39244 2818 / 38562 2817 / 38564 7025 8397 8116 6787 39093 39320 7856 2994 39425 8309 7451 36532 7544

Personalratsbüro, INF 154

7018

Personalratsbüro, INF 154

7999 / 38561

Verwaltung, INF 672

7019

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten Stadtfeld, Marie-Theres

Jugend- und Auszubildendenvertretung Härtling, Silvio

Beauftragte für Chancengleichheit Weihrauch, Martina